Monat: Februar 2015

Einbringung eines gestellten Antrages: Antrag auf Verlängerung von Kindergarten-Öffnungszeiten (FDP und SPD)

Den not­wen­di­gen Anfor­de­run­gen berufs­tä­ti­ger Eltern gerecht zu wer­den ist kom­mu­na­le Auf­ga­be. Dabei die Kin­der gut im Blick zu behal­ten ganz nach dem Mot­to: Quan­ti­ta­tiv so viel wie nötig, qua­li­ta­tiv so gut wie nur irgend mög­lich ist noch wich­ti­ger. Des­halb gilt der Antrag nur für spe­zi­el­le Berufs­grup­pen mit beson­de­rem Bedarf und das ist auch rich­tig und gut so. Nicht zuletzt bedarf es auch einer fai­ren und an die ört­li­chen Gege­ben­hei­ten ange­pass­te Ent­loh­nung der Erzie­he­rIn­nen, die hier gute Arbeit leis­ten sollen.

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Sachstand und Priorisierung von baulichen Maßnahmen an Schulen

Schu­len und deren Unter­hal­tung gehö­ren zu den Pflicht­auf­ga­ben einer Kom­mu­ne. In unse­rem Fall eigent­lich scha­de, denn somit kön­nen die vie­len Anfor­de­run­gen und Wün­sche lei­der nicht von der Zep­pe­lin­stif­tung mit­fi­nan­ziert wer­den. Um den ein­zel­nen Schu­len gerecht zu wer­den und die täg­li­che Arbeit vor Ort best­mög­lich zu unter­stüt­zen, ist es wich­tig die Ein­schät­zung der Schu­len selbst für die ein­zel­nen Bau­maß­nah­men zu ken­nen – so wie es nun in der neu­en Sit­zungs­vor­la­ge zur Beschluss­fas­sung steht.

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