Diese Woche im Sitzungssaal des Rathauses: Es tagen die Ausschüsse. 15 Sitze sind jeweils von den Ausschussmitgliedern belegt (am Dienstag im TA wegen Zuladung weiterer Ausschüsse etwas mehr). Die beiden Vertreter des Jugendparlaments sitzen am Rand auf Besucherstühlen, Schreibblock und Wasserglas auf den Knien jonglierend (rühmliche Ausnahme war der KSA, da gab’s auf meinen Antrag hin schnell und unbürokratisch einen Tisch in der letzten Reihe).
Ähm – Besucherstatus für das Jugendparlament? Moment mal!
Ein kurzer Rückblick: Am 21.11.2016 tagte der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Zeppelin-Universität. Unter anderem stand die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats auf der Tagesordnung, in der, so will es die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) bereits seit dem 01.12.2015, auch die Jugendbeteiligung geregelt sein muss.
Folgendes gibt die GemO BW im § 41a (3) vor:
In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.
Nicht genau bestimmt ist dort, wer zu bestimmen hat, was Jugendangelegenheiten sind: Bestimmt das der OB? Der Gemeinderat? Die Verwaltung? Oder die Jugendlichen selbst?
Auch nicht geklärt wird in der GemO BW, ob das Jugendparlament nur Zugang zu öffentlichen oder auch zu nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seinen Ausschüssen hat.
Und genau an diesen Punkten schieden sich vor der Abstimmung dann auch die Geister: In großzügige (SPD, Grüne) und kleingeistige (CDU,Freie Wähler, FDP).
Wollten die einen die Jugendlichen ernstgenommen sehen und trauten ihnen sowohl die Entscheidung über die für sie bedeutenden Themen als auch Verschwiegenheit zu, sahen die anderen das grundsätzlich anders. Der Oberbürgermeister sprach sich übrigens auch dafür aus die Jugendlichen selbst über die Jugendrelevanz entscheiden zu lassen, alles andere sah er als in der Praxis für schwer umsetzbar an. Da es in der Sitzung in diesen Punkten zu keiner Einigung kam, sollte darüber noch einmal beraten werden, die Verwaltung arbeitet derzeit einen Vorschlag aus, den sie dem Gemeinderat vermutlich im Januar zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen wird.
Sehr wohl verabschiedet wurde jedoch die Geschäftsordnung und damit auch der unstrittige Teil der Jugendbeteiligung. Dort heißt es nun seit dem 22.11.2016 im § 27 (5):
Jugendbeteiligung:
Zwei benannte Mitglieder der Jugendvertretung der Stadt Friedrichshafen bzw. deren Stellvertretungen haben in allen öffentlichen Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses, des Kultur- und Sozialausschusses, des Ausschusses für Umwelt und Nachhaltigkeit und des Gemeinderates zu allen kinder- und jugendrelevanten Themen ein Rede- und Anhörungsrecht. Ein Antragsrecht ist dem Gremium „Friedrichshafener Jugendparlament“ vorbehalten. Zur Ausübung dieser Rechte erhält die Jugendvertretung jeweils die Einladungen und Sitzungsunterlagen zu kinder- und jugendrelevanten Themen.
Eigentlich würde das ja nun heißen, dass die jeweiligen Vertreter des Jugendparlaments seit dieser Sitzungsrunde (05. – 08.12.16) mit Tisch und Stuhl ausgestattet im Sitzungssaal Platz nehmen und sich mit dem ihnen zugesprochenen Rederecht (zu jugendrelevanten Themen) an den Sitzungen beteiligen dürfen.
Eigentlich und theoretisch ja, praktisch und faktisch: nein. Warum die Jugendlichen mit dem Besucherstuhl vorlieb nehmen müssen und von ihrem Rederecht auch zum äußerst jugendrelevanten Thema „Skatepark“ keinen gebrauch machen durften (KSA) wissen wohl allein die Rathaus-Götter. Angeblich soll sich der Ältestenrat im Januar noch mal mit dem Thema „Jugendbeteiligung“ befassen und das, obwohl GemO BW und Geschäftsordnung klar, vom Gemeinderat beschlossen und in Kraft getreten sind.
Wär’ ich jetzt Chris Tall würde ich wohl fragen: „Dürf’n die das?“