Die April-Sit­zung des Gemein­de­rats war sen­sa­tio­nell kurz – in nur zwei­ein­vier­tel Stun­den waren alle Tages­ord­nungs­punk­te bera­ten und abge­stimmt. Dabei waren die Inhal­te alle (bis auf das neue Fahr­zeug für den Bau­hof Kluft­ern 😉 ) schwer­ge­wich­tig: Bebau­ung des Karl-Olga-Parks, Neu­ge­stal­tung Jugend­zelt­la­ger See­moos, Bud­get für Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment sowie die Sanie­rung / Erwei­te­rung des Kin­der­gar­tens Zum Guten Hir­ten zeich­nen sich dadurch aus, dass sie alle­samt zukunfts­wei­send sind.

Die Tages­ord­nung mit den zuge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier. Wie ich zu den ein­zel­nen TOPs ste­he und wie ich abge­stimmt habe, kann im Fol­gen­den nach­ge­le­sen wer­den. Viel Spaß dabei!

Karl-Olga-Park I

2018 / V 00066 Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung Nr. 7 „Karl-Olga-Park“ – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Ursprüng­lich waren auf dem Gelän­de „Karl-Olga-Park“ die Erar­bei­tung eines städ­te­bau­li­chen Kon­zepts zwi­schen Ehlers­stra­ße und Löwen­ta­ler Stra­ße unter Ein­be­zie­hung der Park­an­la­ge des Karl-Olga-Hau­ses sowie die Neu­errich­tung eines Gesund­heits­zen­trums auf dem Gelän­de geplant. Nach­dem sich die Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH Mit­te 2015 ent­schloss, sich nicht wei­ter am Pro­jekt zu betei­li­gen, muss­ten neue Nut­zungs­al­ter­na­ti­ven für das beab­sich­tig­te Gesund­heits­zen­trum gefun­den wer­den. Das neu geplan­te Gebäu­de an der Löwen­ta­ler Stra­ße soll nun in Form eines Pfle­ge­heims und einer Kin­der­ta­ges­stät­te genutzt werden. 
Durch den Neu­bau des Sport­ba­des wird die Flä­che des alten Hal­len­ba­des frei, so dass sich auch im nörd­li­chen Teil des Are­als neue Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten erge­ben. Hier sol­len künf­tig größ­ten­teils Wohn­ge­bäu­de ent­ste­hen. Der süd­west­li­che Bereich mit bestehen­dem Grün­be­stand soll als Park erhal­ten bleiben.

Die geplan­ten, auf­grund der Umstän­de aktua­li­sier­ten Vor­ha­ben sind nicht aus den Dar­stel­lun­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes ent­wi­ckel­bar, wes­halb eine Ände­rung im Par­al­lel­ver­fah­ren erfor­der­lich wird. Das bedeu­tet, dass 2,4 ha als Wohn­bau­flä­che (vor­her Gemein­be­darfs­flä­che) und wei­te­re 1,1 ha die eben­falls bis­her als Gemein­be­darfs­flä­che fest­ge­stellt waren, wer­den als Grün­flä­che dar­ge­stellt, um den Karl-Olga-Park als Park­flä­che zu sichern. Zudem wird das bestehen­de Pik­to­gramm „Hal­len­bad“ ent­fernt und die Fest­set­zun­gen „Alten­heim“ und „Kin­der­gar­ten“ in den süd­öst­li­chen Bereich verschoben. 
Das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll nach erfolg­tem Auf­stel­lungs­be­schluss vor­aus­sicht­lich vor­erst nur mit Teil­be­reich A an der Löwen­ta­ler Stra­ße wei­ter fort­ge­führt wer­den. Der Ent­wurfs­be­schluss dazu soll vor­aus­sicht­lich im Okto­ber 2018 und der Sat­zungs­be­schluss Anfang 2019 erfol­gen. Das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren soll par­al­lel dazu geführt werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Vor­la­ge des Stadt­pla­nungs­am­tes zur Auf­stel­lung der Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung Nr. 7 „Karl-Olga-Park“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mir ein­ge­tra­ge­nen Ände­run­gen (Vor­ent­wurf, Anla­ge 3) vom 08.03.2018 sowie die Begrün­dung zur Ände­rung (Vor­ent­wurf, Anla­ge 4) vom 08.03.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 bau­ge­setz­buch (Bau­GB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Die Maß­nah­me ist auf­grund der geän­der­ten Vor­aus­set­zun­gen not­wen­dig und inso­fern unstrittig.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Karl-Olga-Park II

2018 / V 00054 Bebau­ungs­plan 206 „Karl-Olga-Park“ – Ver­fah­ren nach § 13a Bau­GB – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Ursprüng­lich waren auf dem Gelän­de „Karl-Olga-Park“ die Erar­bei­tung eines städ­te­bau­li­chen Kon­zepts zwi­schen Ehlers­stra­ße und Löwen­ta­ler Stra­ße unter Ein­be­zie­hung der Park­an­la­ge des Karl-Olga-Hau­ses sowie die Neu­errich­tung eines Gesund­heits­zen­trums auf dem Gelän­de geplant. Nach­dem sich die Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH Mit­te 2015 ent­schloss, sich nicht wei­ter am Pro­jekt zu betei­li­gen, muss­ten neue Nut­zungs­al­ter­na­ti­ven für das beab­sich­tig­te Gesund­heits­zen­trum gefun­den wer­den. Das neu geplan­te Gebäu­de an der Löwen­ta­ler Stra­ße soll nun in Form eines Pfle­ge­heims und einer Kin­der­ta­ges­stät­te genutzt werden. 
Durch den Neu­bau des Sport­ba­des wird die Flä­che des alten Hal­len­ba­des frei, so dass sich auch im nörd­li­chen Teil des Are­als neue Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten erge­ben. Hier sol­len künf­tig größ­ten­teils Wohn­ge­bäu­de ent­ste­hen. Der süd­west­li­che Bereich mit bestehen­dem Grün­be­stand soll als Park erhal­ten bleiben.

Die geplan­ten, auf­grund der Umstän­de aktua­li­sier­ten Vor­ha­ben sind nicht aus den Dar­stel­lun­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes ent­wi­ckel­bar, wes­halb eine Ände­rung im Par­al­lel­ver­fah­ren erfor­der­lich wird. Das bedeu­tet, dass 2,4 ha als Wohn­bau­flä­che (vor­her Gemein­be­darfs­flä­che) und wei­te­re 1,1 ha die eben­falls bis­her als Gemein­be­darfs­flä­che fest­ge­stellt waren, wer­den als Grün­flä­che dar­ge­stellt, um den Karl-Olga-Park als Park­flä­che zu sichern. Zudem wird das bestehen­de Pik­to­gramm „Hal­len­bad“ ent­fernt und die Fest­set­zun­gen „Alten­heim“ und „Kin­der­gar­ten“ in den süd­öst­li­chen Bereich verschoben. 
Das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll nach erfolg­tem Auf­stel­lungs­be­schluss vor­aus­sicht­lich vor­erst nur mit Teil­be­reich A an der Löwen­ta­ler Stra­ße wei­ter fort­ge­führt werden.

Der Gel­tungs­be­reich wird der­zeit von zwei ver­schie­de­nen Bebau­ungs­plä­nen abge­deckt. Im west­li­chen Bereich gilt der Bebau­ungs­plan 69 „Müh­lösch Teil­ge­biet II“, der 1959 geneh­migt wur­de. Die­ser legt ledig­lich eine Bau­li­nie und Vor­gar­ten­zo­ne fest. Im öst­li­chen Bereich gilst der Bebau­ungs­plan Nr. 691 „Ände­rung Müh­lösch Teil­ge­biet 2 Hal­len­bad“, der 1966 rechts­kräf­tig wur­de. Die­ser dien­te als pla­ne­ri­sche Grund­la­ge für den Bau des heu­ti­gen Hallenbades.
Durch den neu­en Bebau­ungs­plan soll das Pla­nungs­recht für die ent­spre­chen­den Ent­wick­lungs­ab­sich­ten geschaf­fen werden.

Der Umwelt­be­richt konn­te mit den bis­her vor­lie­gen­den Daten kei­ne erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen fest­stel­len. Es sind jedoch noch Umwelt­gut­ach­ten zum Lärm- und Arten­schutz im Rah­men des Bau­leit­plan­ver­fah­rens zu bearbeiten. 
Der Ent­wurfs­be­schluss dazu soll vor­aus­sicht­lich im Okto­ber 2018 und der Sat­zungs­be­schluss Anfang 2019 erfol­gen. Das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren soll par­al­lel dazu geführt werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 206 „Karl-Olga-Park“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M 1:500 (Vor­ent­wurf) vom 28.02.2018 sowie die Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 06.03.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 des Bau­ge­setz­bu­ches (Bau­GB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) um Stel­lung­nah­me gebeten.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Anpas­sung des Wett­be­werbs­er­geb­nis­ses an die aktu­el­le Rah­men­pla­nung vorzunehmen.

Mei­ne Haltung:

Nach der Ver­zö­ge­rung durch die not­wen­di­gen Umpla­nun­gen auf­grund des Aus­stiegs der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH aus dem Bau­vor­ha­ben „Gesund­heits­zen­trum“ ist es nun gut, dass es end­lich los­geht. Das moder­ne Alten­heim sowie die Kin­der­gar­ten­plät­ze wer­den drin­gend benö­tigt und auch die im zwei­ten Bau­ab­schnitt geplan­te Wohn­be­bau­ung soll­te nicht auf die lan­ge Bank gescho­ben werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Jugend­zelt­la­ger Seemoos

2018 / V 00059 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 216 „Jugend­zelt­la­ger See­moos“ gem. §12 Bau­GB – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Bereits am 20.11.2017 wur­de der Ein­lei­tungs­be­schluss zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan im Gemein­de­rat bera­ten und beschlos­sen. Nach dem nun anste­hen­den Auf­stel­lungs­be­schluss erfolgt im Rah­men der früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung nach §3(1) Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) auch eine infor­mel­le Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung durch die Diö­ze­se Rottenburg-Stuttgart.
Im Vor­feld wur­de zunächst der vor­be­rei­ten­de Umwelt­be­richt für das Vor­ha­ben durch­ge­führt. Im wei­te­ren Ver­fah­ren wird gemäß §2 Bau­GB ein Umwelt­be­richt erstellt, der die vor­aus­sicht­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen ermit­telt. In die­sem Rah­men erfolgt auch eine ver­tief­te arten­schutz­recht­li­che Prü­fung gem. §44 Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz (BNatSchG).
In Abstim­mung mit der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de (Land­rats­amt Boden­see­kreis) wird eine Ein­griffs-Aus­gleichs­flä­chen­bi­lan­zie­rung für den Bereich des Land­schafts­schutz­ge­biets erstellt, die in einem ver­glei­chen­den Bezug die Bestands­si­tua­ti­on und das neu­ge­stal­te­te Frei­raum­kon­zept bewer­tet. Das Ergeb­nis fließt in den Frei­flä­chen­plan ein, der Bestand­teil des Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­pla­nes wird.
Auf der Grund­la­ge des vor­lie­gen­den Vor­ent­wurfs und der Begrün­dung wird die Behör­den- und Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung durch­ge­führt. Im wei­te­ren Ver­fah­ren wird dann ver­tie­fend der Bebau­ungs­plan-Ent­wurf mit den text­li­chen Fest­set­zun­gen und den ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten ausgearbeitet.

Beschluss­an­trag:

  1. Für den im Lage­plan vom 08.03.2018 (Anla­ge 3) dar­ge­stell­ten Gel­tungs­be­reich wird die Auf­stel­lung des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans Nr. 216 „Jugend­zelt­la­ger See­moos“ auf der Grund­la­ge des § 12 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) beschlossen.
  2. Dem Vor­ent­wurf zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 216 „Jugend­zelt­la­ger See­moos“, dem Frei­flä­chen­plan sowie den Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plä­nen des Büros Ober­schelp (Anla­ge 7.1- 7.3) wird zuge­stimmt. Grund­la­gen sind der Lage­plan (Vor­ent­wurf- Anla­ge 3) mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich, der Text­teil (Vor­ent­wurf-Anla­ge 4) sowie die Begrün­dung (Vor­ent­wurf-Anla­ge 4), jeweils vom 08.03.2018.
  3. Die Ent­wurfs­plä­ne (Vor­ha­ben­pla­nung – Anla­gen 7.1−7.3) wer­den als Grund­la­ge für den Durch­füh­rungs­ver­trag zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  4. Die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gemäß § 3 (1) Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) wird nach orts­üb­li­cher Bekannt­ma­chung für die Dau­er eines Monats durchgeführt.
  5. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 (1) Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Ich durf­te als Ver­tre­te­rin der SPD-Frak­ti­on an den Sit­zun­gen des Preis­ge­richts teil­neh­men. Gemein­de­rä­te haben bei sol­chen Preis­ge­richts­ver­fah­ren in der Regel kein Stimm­recht, son­dern nur eine bera­ten­de / wer­ten­de Funk­ti­on, so auch in die­sem Fall. Mir per­sön­lich hät­te denn auch ein ande­rer Ent­wurf deut­lich mehr zuge­sagt, aller­dings bestellt und bezahlt die Katho­li­sche Kir­che, so dass die Ent­schei­dung denn auch dort zu fal­len hat­te. Die­se hat­te sich dann aus Kos­ten­grün­den, aber auch aus Grün­den der Prak­ti­ka­bi­li­tät, der Rück­sicht­nah­me im Hin­blick auf lärm­ge­plag­te Nach­barn und der kir­chen­ei­ge­nen Ästhe­tik für den jetzt vor­lie­gen­den Ent­wurf ent­schie­den. Jetzt nimmt das Bau­ver­fah­ren sei­nen gere­gel­ten Lauf, dem kann ich so zustimmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Bür­ger­schaft­li­ches Engagement

2018 / V 00070 – 1 För­der­bud­get Bür­ger­schaft­li­ches Engagement

Wor­um geht es?

In der Online-Ideen­samm­lung zum Haus­halt 2016/2017 sowie im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen 2018/2019 wur­de die För­de­rung des Ehren­amts in Form eines Ehren­amts­bud­gets bean­tragt (Antrag S …). Damit sol­len auch Pro­jek­te ermög­licht und geför­dert wer­den, die außer­halb von Ver­eins­struk­tu­ren statt­fin­den. Als Vor­bild wur­de das Bud­get der 200-Jahr-Fei­er der Stadt Fried­richs­ha­fen sowie die Gemein­de Weyarn mit deren Bür­ger­be­tei­li­gungs­sat­zung genannt.

In der Sit­zungs­vor­la­ge, die in der Sit­zung des Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schus­ses (FVA) ergänzt und ver­än­dert wur­de, wer­den von der Ver­wal­tung Vor­schlä­ge hin­sicht­lich der Kon­zep­ti­on einer Bür­ger­be­tei­li­gungs­sat­zung sowie der Kon­zep­ti­on des För­der­bud­gets Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ments gemacht.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das in Antrag S … zum Dop­pel­haus­halt 201819 vor­ge­schla­ge­ne Bud­get zur För­de­rung von Pro­jek­ten im Sin­ne der Stär­kung des Gemein­we­sens und des Enga­ge­ments in Höhe von jähr­lich 200.000 EUR gemäß der vor­lie­gen­den Kon­zep­ti­on und Rah­men­be­din­gun­gen mit der Bezeich­nung „För­der­bud­get Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment der Stadt Fried­richs­ha­fen“ umzusetzen.
  2. De Ver­wal­tung wird dar­über hin­aus beauf­tragt, das Komi­tee ent­spre­chend der vor­ge­schla­ge­nen Zusam­men­set­zung alle zwei Jah­re zu bil­den und ein­zu­be­ru­fen, Sei­tens des Gemein­de­ra­tes wer­den fol­gen­de 4 Ver­tre­ter bis zur Kom­mu­nal­wahl 2019 benannt:

- Ange­li­ka Drie­ßen (FW)

- Regi­ne Anker­mann (Grü­ne)

- Wolf­gang Sigg (SPD)

- ? (CDU)

- ? (JuPa)

Mei­ne Haltung:

Vie­le Städ­te betrei­ben eine insti­tu­tio­nel­le För­de­rung, mit die­ser Vor­la­ge über­nimmt Fried­richs­ha­fen jedoch eine Vor­rei­ter­rol­le: in kei­ner ande­ren Stadt gibt es der­zeit ein­För­der­bud­get für Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment. Damit wer­den Bür­ger­schaft­lich Enga­gier­te in die sehr kom­for­ta­ble Lage ver­setzt, klei­ne­re und grö­ße­re Pro­jek­te mit doch ansehn­li­chen Geld­be­trä­gen geför­dert zu bekom­men. Nun kommt es dar­auf an, dass die Bür­ger die­se Mög­lich­keit auch nut­zen und die Gel­der für vie­le gute, span­nen­de und bun­te Pro­jek­te abzu­ru­fen. Ich freue mich auf das, was hier pas­sie­ren kann!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kin­der­gar­ten Zum Guten Hirten

2018 / V 00055 Bedarfs­be­schluss – Erwei­te­rung Kin­der­gar­ten Zum Guten Hirten

Wor­um geht es?

Der Kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten ist eine 3‑Gruppige Ein­rich­tung, die sich in der Trä­ger­schaft der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen befin­det. Das Gebäu­de des Kin­der­gar­tens steht im Eigen­tum der Zep­pe­lin-Stif­tung, wes­halb not­wen­di­ge Sanie­rungs­maß­nah­men oder betriebs­not­wen­di­ge bau­li­che Ver­än­de­run­gen in die Zustän­dig­keit der Stif­tung fallen.

Bereits im Mai 2017 wur­de im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan dar­ge­stellt und vom Gemein­de­rat beschlos­sen, dass in Fried­richs­ha­fen drin­gend wei­te­re Kin­der­gar­ten­plät­ze benö­tigt werden.

Durch die Neu­bau­ge­bie­te All­manns­wei­ler-Süd und Wig­gen­hau­sen-Süd wird der Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen in die­sem Gebiet stei­gen. Eine Erwei­te­rung des bis­her bestehen­den Kin­der­gar­tens um zwei Grup­pen mit erfor­der­li­chen Zusatz­räu­men wür­de zur orts­na­hen Deckung des Bedarfs an Betreu­ungs­plät­zen bei­tra­gen. In Zusam­men­ar­beit mit der Trä­ger­schaft wer­den die neu­en Grup­pen bedarfs­ge­recht aus­ge­rich­tet und das Kon­zept über­ar­bei­tet. Der­zeit sind zwei zusätz­li­che alters­ge­misch­te Grup­pen mit ver­län­ger­ter Öff­nungs­zeit geplant. Außer­dem könn­ten in die­sem Zuge auch bedarfs­ge­rech­te Räum­lich­kei­ten für die heil­päd­ago­gi­sche Arbeit geschaf­fen wer­den, eine heil­päd­ago­gi­sche Grup­pe ist seit vie­len Jah­ren im Kin­der­gar­ten­ge­bäu­de Zum Guten Hir­ten integriert.

Neben dem Kin­der­gar­ten­be­fin­det sich das Jugend­heim der katho­li­schen Kir­chen­ge­mein­de, wel­ches sich eben­falls im Eigen­tum der Zep­pe­lin-Stif­tung befin­det. Das Gebäu­de des Jugend­heims ist sanie­rungs­be­dürf­tig. Ob hier auf­grund der der­zei­ti­gen Nut­zung (nur noch Minis­tran­ten­grup­pe) eine Sanie­rung tat­säch­lich noch in Auf­trag gege­ben wer­den soll, oder ob die der­zei­ti­gen Nut­zer nicht auch in bestehen­de Räu­me im Gemein­de­haus aus­wei­chen könn­ten, wird der­zeit noch mit der katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de abgestimmt.

Soll­te nach einer ent­spre­chen­den Prü­fung der Bau­sub­stanz und Klä­rung mit der katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de eine Sanie­rung des Jugend­heims mit bau­li­cher Anbin­dung an das Kin­der­gar­ten­ge­bäu­de auch aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht mehr in Fra­ge kom­men, wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, den Abriss des Jugend­heims und einen direk­ten Anbau an den Kin­der­gar­ten zu pla­nen, um die not­wen­di­ge Erwei­te­rung zu realisieren.

Finan­zen: Ins­ge­samt sind für die Maß­nah­me in den Haus­halt der Zep­pe­lin-Stif­tung 5Millionen Euro für die Jah­re 2018 – 2020 eingestellt.

Beschluss­an­trag

  1. Der Bedarf an zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­zen für die Orts­tei­le Wig­gen­hau­sen Süd und All­manns­wei­ler wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Mög­lich­kei­ten einer Erwei­te­rung des Kin­der­gar­tens Zum Guten Hir­ten um zwei Grup­pen am Stand­ort zu prü­fen und eine Ent­wurfs­pla­nung vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Die Kin­der­gar­ten­plät­ze wer­den drin­gend benö­tigt, inso­fern stim­me ich dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung umfäng­lich zu.

Aller­dings hän­gen an der Maß­nah­me 4 Ein­rich­tun­gen in denen Eltern, Kin­der und Per­so­nal von Trä­ger­wech­sel und Aus­glie­de­rung wäh­rend der Bau­pha­sen betrof­fen sein wer­den. Inso­fern ist es beson­ders wich­tig, dass neben der jetzt vor­lie­gen­den Bau­maß­nah­me auch die mit 8 Grup­pen größ­te Ein­rich­tung Haba­kuk par­al­lel geplant und vor­an­ge­trie­ben wird.

Posi­tiv bewer­te ich die Absicht, die Heil­päd­ago­gi­sche Grup­pe im Kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten zu inte­grie­ren und zu verstetigen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Bau­hof Kluftern

2018 / V 00093 Anschaf­fung eines Fahr­zeu­ges für den Bau­hof Kluft­ern – Auf­he­bung des Sperrvermerks

Wor­um geht es?

Der Gemein­de­rat hat im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tung dem Antrag des Ort­schafts­ra­tes Kluft­ern auf Anschaf­fung eines neu­en Fahr­zeu­ges für den Ganz­jah­res­ein­satz für den Bau­hof Kluft­ern zunächst mit einem Sperr­ver­merk zuge­stimmt. Das neue Fahr­zeug soll nun ange­schafft wer­den, da die jet­zi­gen Fahr­zeu­ge – einen Uni­mog und einen VW-Prit­schen­wa­gen – in die Jah­re gekom­men, sehr repa­ra­tur­an­fäl­lig und für den Win­ter­dienst nicht mehr trag­bar sind

Beschluss­an­trag

  1. Der Sperr­ver­merk für die Anschaf­fung eines neu­en Fahr­zeu­ges für den Bau­hof Kluft­ern wird aufgehoben.

  2. Die Aus­schrei­bung für das neue Fahr­zeug kann erfolgen.
  3. Soll­te sich der Ver­ga­be­preis inner­halb der im Haus­halt zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel bewe­gen, kann die Ver­ga­be ohne wei­te­re Gre­mi­en­be­ra­tung erfolgen.
Mei­ne Haltung

Das Fahr­zeug wird benö­tigt und wur­de bereits vom Gemein­de­rat beschlos­sen, die Finan­zen sind im Haus­halts­plan eingestellt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Heu­te gab es kei­ne Wort­mel­dun­gen zur Bürgerfragestunde.

Ver­schie­de­nes

Wor­um geht es?

Fra­ge:Die Urnen­wand auf dem Fried­hof in Jet­ten­hau­sen ist bei­na­he voll­stän­dig belegt – wann wird eine neue Wand aufgestellt?
Ant­wort:Ant­wort folgt.

Fra­ge:Der Ver­bin­dungs­weg für Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger zwi­schen Jet­ten­hau­ser- und Mül­ler­stra­ße wur­de ver­engt. War­um? Durch par­ken­de PKW wird die Situa­ti­on für Rad­fah­rer so, dass sie Fuß­gän­gern nicht mehr aus­wei­chen können. 
Ant­wort:Ant­wort folgt.

Fra­ge: Am Sams­tag gab es am SPD-Info­stand auf dem Schlem­mer­markt eine Beschwer­de zu Rad­fah­rern, die obwohl dies seit Anfang April nicht mehr erlaubt ist, wei­ter­hin und nicht sehr rück­sichts­voll auf der Ufer­stra­ße unter­wegs sind. 
Ant­wort:
Die Beschwer­de wird an die zustän­di­ge Ver­wal­tungs­stel­le weitergegeben.

Fra­ge: Trotz all­sei­ti­ger Bemü­hun­gen fah­ren immer noch LKWs ent­ge­gen der Umlei­tungs­be­schil­de­rung in das Wohn­ge­biet Kit­zen­wie­se ein und blei­ben dort ste­cken. Was kann dage­gen unter­nom­men werden?
Ant­wort:
Die beschil­de­rung liegt in der Zustän­dig­keit des Land­rats­am­tes. Das Haupt­pro­blem ist wohl, dass die Fah­rer sich aus­schließ­lich auf ihr Navi­ga­ti­ons­ge­rät ver­las­sen und nicht auf die mitt­ler­wei­le sehr deut­li­che Aus­schil­de­rung ach­ten. Die andau­ern­de Pro­ble­ma­tik wird an das Land­rats­amt weitergegeben.

Fra­ge: Wig­gen­hau­sen Süd, 3. Bau­ab­schnitt: Wann wird der Marie-Curie-Platz befes­tigt? Anwoh­ner müs­sen wegen des hohen Staub­auf­kom­mens Fens­ter und Türen geschlos­sen halten.
Ant­wort:
Ant­wort folgt.