Nach­dem uns Anfang Okto­ber die Tech­nik im Stich gelas­sen hat­te, funk­tio­niert nun wie­der alles wie gewohnt. Im Fol­gen­den nun also die Nach­le­se der ers­ten Okto­ber­sit­zung des Gemein­de­ra­tes mit den The­men­schwer­punk­ten „Brü­cke über die Ecken­er­stra­ße“ und der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan für den „Häg­le­weg“. Bei­de Tages­ord­nungs­punk­te wur­den heiß dis­ku­tiert, wie der Rat letzt­end­lich ent­schie­den hat, kann unten­ste­hend nach­ge­le­sen wer­den. Die kom­plet­te Tages­ord­nung der Sit­zung fin­det sich hier

War­um ich gegen die Brü­cke und für den Häg­le­weg gestimmt habe und war­um ich mich bei der Abstim­mung zur Schloss­kir­chen-Orgel ent­hal­ten habe

Bekannt­ga­ben

Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Ober­bür­ger­meis­ters Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00243

Wor­um geht es?
In der nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung des Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am 28.07.2016 wur­de der Beschluss gefasst, dass ein 2.813 m² gro­ßes Grund­stück an Han­nes Weber, Inha­ber von „Webers Back­stu­be & Café­haus GmbH“ im Gewer­be­ge­biet „Am Flug­ha­fen“ ver­äu­ßert wird.

In den nicht­öf­fent­li­chen Sit­zun­gen des Gemein­de­ra­tes vom 19. und 25.07.2016 wur­de der Erwerb von 505.000 Öko­punk­ten mit einer außer­plan­mä­ßi­gen Deckung in 2016, die Beför­de­rung von Frau Bea­te Mor­lock, Lei­te­rin des Bau­ord­nungs­am­tes , zur Stadt­ver­wal­tungs­di­rek­to­rin und die Ent­sen­dung von Herr Dr. Ulrich Klei­ne als Auf­sichts­rats­mit­glieds beim Stadt­werk am See GmbH & Co. KG beschlossen.

Betei­li­gungs­be­richt

Betei­li­gungs­be­richt 2015 der Stadt Fried­richs­ha­fen Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00225

Wor­um geht es?
Der Kon­zern Stadt Fried­richs­ha­fen ist mit dem Kli­ni­kum, der Tech­ni­schen Wer­ke Fried­richs­ha­fen GmbH (TWF), der Städ­ti­schen Wohn­bau GmbH (SWG), der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG), der IBO-Mes­se GmbH, der Zep­pe­lin Muse­um GmbH (ZM), der FN-Diens­te GmbH und der Stadt­mar­ke­ting GmbH an acht GmbHs betei­ligt (Für den Bericht­zeit­raum 2008 – 2015 ohne BSF, frieks, GpZ, WFB und Reko) .

Die Gemein­de­ord­nung ver­pflich­tet die Gemein­den, jähr­lich einen Bericht über die unter­neh­men in einer Rechts­form des pri­va­ten Rechts, an denen sie unmit­tel­bar oder mit mehr als 50% mit­tel­bar betei­ligt sind, zur Infor­ma­ti­on des Gemein­de­ra­tes und der Ein­woh­ner zu erstel­len. Die Gemein­de­ord­nung legt den Inhalt des Berich­tes weit­ge­hend fest, die inhalt­li­che Aus­wahl und Dar­stel­lung ent­spricht im Kern der­je­ni­gen der Vor­jah­re und bie­tet Vergleichsmöglichkeiten.

(…)

Mei­ne Hal­tung:
Den Betei­li­gungs­be­richt neh­me ich erfreut zur Kennt­nis, bie­tet er ja auch kei­ner­lei Anlass zum Nör­geln: Nahe­zu alle Betei­li­gungs­un­ter­neh­men ste­hen gut da und haben trotz manch­mal wid­ri­ger Bedin­gun­gen ihre Bilan­zen ver­bes­sert oder zumin­dest weit­ge­hend gehalten.

Die SPD-Frak­ti­on nahm den Tages­ord­nungs­punkt zum Anlass zur Nach­fra­ge für den von uns auf Antrag ein­ge­for­der­ten jähr­li­chen Bericht zum ÖPNV, der noch aussteht.

Außer­dem hat die Frak­ti­on eine Anfra­ge zum Kata­ma­ran-Unfall im August und evtl. dar­aus resul­tie­ren­de Sicher­heits­vor­keh­run­gen schrift­lich an das Betei­li­gungs­un­ter­neh­men TWF und die Stadt­ver­wal­tung ein­ge­reicht. Aus unse­rer Sicht ste­hen wir als Stadt und Gemein­de­rat – da 100%iger Gesell­schaf­ter der TWF, wel­che wie­der­um zu 50% an der Kata­ma­ran-Ree­de­rei betei­ligt ist – auch in der Ver­ant­wor­tung und dürfen/​müssen uns Gedan­ken zu etwai­gem Hand­lungs­be­darf und struk­tu­rel­len Gege­ben­hei­ten machen.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe den Betei­li­gungs­be­richt zur Kennt­nis genommen.

Brü­cke Eckenerstraße

Erstel­lung einer Fuß­gän­ger- / Rad­fah­rer­brü­cke über die B 31 (Ecken­er­stra­ße) in Fried­richs­ha­fen, Bau­be­schluss Geneh­mi­gung einer Über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­be in 2017 Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00173

Wor­um geht es?
Bereits 2013 wur­de im Rah­men des Bebau­ungs­pla­nes „Quar­tier Metz­stra­ße“ eine Fuß­gän­ger- / Rad­fah­rer­brü­cke über die Ecken­er­stra­ße von der Metz­stra­ße zur Sedan­stra­ße mit­ge­plant (SV 2013 / V 00140). Im Text­teil zum Bebau­ungs­plan Nr. 192 „Quar­tier Metz­stra­ße“ heißt es dazu:

3.19 Nach­richt­li­che Über­nah­me (§9 Abs. 6 BauGB)

In den Plan­teil nach­richt­lich über­nom­men und beson­ders gekenn­zeich­net ist: 

3.19.1 Eine Brü­cke für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer über die Ecken­er­stra­ße in Ver­län­ge­rung der Plan­stra­ße bis zur Sedanstraße.“

Jetzt soll die damals bereits geplan­te Brü­cke beschlos­sen wer­den. Kos­ten­punkt: 2.2000.000 Euro, davon 450.000 Euro über­plan­mä­ßig in 2017. Der Deckungs­vor­schlag der Ver­wal­tung sieht vor, die Sum­me aus dem Topf für Kreis­ver­keh­re zu entnehmen.

Eine För­de­rung nach dem Lan­des­ge­mein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (LGVFG) wird nach Aus­sa­ge des Regie­rungs­prä­si­di­ums nicht gewährt. Aller­dings ves­teht die Mög­lich­keit, die Bau­maß­nah­me im Bund-Län­der-Sanie­rungs­pro­gramm Stadt­um­bau West (SUW) als för­der­wür­di­ge Ein­zel­bau­maß­nah­me auf­neh­men zu lassen.

Mei­ne Hal­tung:
Natür­lich fin­de auch ich eine Auf­wer­tung unse­rer Stadt gut. Natür­lich will auch ich sie schö­ner, bes­ser, lebens­wer­ter machen – die Fra­ge ist nur: Wo lie­gen die Prioritäten?

Die von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­ne Brü­cke ist archi­tek­to­nisch schön. Und ja, viel­leicht belebt sie eines Tages auch die Sedan­stra­ße, heu­te eine zuge­park­te Sack­gas­se, in dem sich dort am Durch­gangs­weg in die Nord­stadt dann Läden ansie­deln. Viel­leicht wird sie stark fre­quen­tiert, vielleicht.

Mei­ne Kri­tik­punk­te an die­sem 2,2 Mil­lio­nen Euro teu­ren Bau­werk sind:

  • Es gibt kei­ne belast­ba­re Nutzungserhebung
  • Die Ver­kehrs­pla­nung Fried­rich­stra­ße ist noch nicht abge­schlos­sen, der­zeit gibt es meh­re­re denk­ba­re Vari­an­ten, bei deren Umset­zung sich der Ver­kehr auf der Fried­rich- / Ecken­er­stra­ße auf ein Zehn­tel redu­zie­ren wür­de, also prak­tisch gar nicht mehr da wäre.
  • Die Brü­cke stellt prak­tisch kei­ne Wege­er­spar­nis dar, son­dern ver­län­gert den Weg evtl. sogar durch ihre geschwun­ge­ne Form.
  • Als pro­ble­ma­tisch erach­te ich auch die Erschaf­fung von neu­en Dun­kel­räu­men – oder wer geht gern nachts durch die Sedan­stra­ße über die Hän­ge­brü­cke über die unbe­leb­te Plan­stra­ße zur Möt­te­li­stra­ße / Unter­füh­rung Nordstadt?
  • Wir befin­den uns mit­ten im ISEK. Bür­ger­be­tei­li­gung wird groß­ge­schrie­ben – und dann set­zen wir uns mit­ten in die­sem groß­an­ge­leg­ten und teu­ren Pro­zess ein­fach über die Ein­woh­ner hin­weg? Ein Rat der CDU mein­te ges­tern sinn­ge­mäß: Da muss man sie halt zu ihrem Glück zwin­gen. Nun denn, wenn das die Inter­pre­ta­ti­on der CDU zur Bür­ger­be­tei­li­gung ist …

Mei­ner Ansicht nach macht es kei­nen Sinn, die Brü­cke zum jet­zi­gen Zeit­punkt iso­liert und los­ge­löst von allen ande­ren lau­fen­den Pro­zes­sen zu beschlie­ßen; Sum­me und Zeit­punkt sind unpassend.

Im Vor­feld der Sit­zung stell­te die SPD-Frak­ti­on einen Antrag auf Auf­schub der Ent­schei­dung. Die gewon­ne­ne Zeit soll­te genutzt wer­den, um noch feh­len­de Daten zu erhe­ben, die Pla­nun­gen für die Fried­rich­stra­ße fer­tig zu stel­len und vor allem, um die Brü­cke als Bestand­teil des ISEK zur Sache derer zu machen, die sie nach­her anneh­men und nut­zen sol­len: Den Ein­woh­nern von Friedrichshafen.

Eben­falls einen Antrag auf Ver­schie­bung / Ver­ta­gung stell­ten die Frei­en Wäh­ler. Die bei­den Anträ­ge wur­den im Lauf der Sit­zung mit der Zustim­mung der SPD-Frak­ti­on zusam­men­ge­führt, fan­den in der Abstim­mung schluss­end­lich jedoch kei­ne Mehrheit.

Die Debat­te war lang, lei­den­schaft­lich und doch vom Aus­tausch sach­li­cher Argu­men­te geprägt, eine „Stern­stun­de der Demo­kra­tie“, wie im Rat bemerkt wur­de. Letzt­lich bekam der Antrag der Ver­wal­tung mit 21 zu 15 Stim­men bei 2 Ent­hal­tun­gen eine Mehr­heit, die Brü­cke wird gebaut, der Bau­be­ginn ist auf Anfang des Jah­res 2017 datiert.

So habe ich abge­stimmt:
Für Ver­ta­gung.
In der anschlie­ßen­den Abstim­mung habe ich gegen den Bau der Brü­cke und damit gegen den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Schul­zen­trum Ailingen

Schul­zen­trum Ailin­gen (Grund- und Real­schu­le): Pla­nung der Außen­an­la­ge im Umfeld der neu­en Schul­sport­hal­le, Aus­schrei­bung der Land­schafts­bau­ar­bei­ten Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00244

Wor­um geht es?
Nach­dem in Ailin­gen die neue Schul­sport­hal­le am Schul­zen­trum Ailin­gen nun fer­tig­ge­stellt ist, müs­sen jetzt die Außen­an­la­gen und die Über­gän­ge zum bestehen­den Schul­hof ange­passt wer­den. Die Maß­nah­men sol­len gleich im Anschluss an die Hoch­bau­maß­nah­men erfol­gen, wes­halb ein 1. Bau­ab­schnitt gebil­det wur­de, der der Gesamt­maß­nah­me „Sanie­rung aller städ­ti­scher Schul­hö­fe“ vorgreift.

Für die Gestal­tung des 3.850 m² gro­ßen Sport­hal­len­um­feld fal­len Kos­ten in Höhe von 743.000 Euro an.

Mei­ne Hal­tung:
Die Gestal­tung der Außen­an­la­ge wur­de mit den Betrof­fe­nen Schu­len – Grund­schu­le und Real­schu­le Ailin­gen – abge­stimmt. Ich bin der Mei­nung, dass die Gestal­tung für die Nut­zer pas­send sein muss und deren Bedürf­nis­se berück­sich­ti­gen soll. Dies ist mit der Vor­la­ge gesche­hen, Anord­nung, Gestal­tung und Bepflan­zung fin­den die Zustim­mung der Nut­zer und damit auch meine.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe der Vor­la­ge in allen Beschluss­punk­ten zugestimmt.

Häg­le­weg

Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 213 „Häg­le­weg“ Ein­lei­tungs­be­schluss zum Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan nach § 12 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00264

Wor­um geht es?
Wohn­raum ist in Fried­richs­ha­fen ein knap­pes Gut, die Real Mas­siv­haus & Immo­bi­li­en GmbH will mit der Bebau­ung ihres Grund­stü­ckes im Häg­le­weg zur Ent­span­nung bei­tra­gen. Der Antrag sieht vor, das Grund­stück mit 4 Häu­sern mit 2, 3 oder 4 Voll­ge­schos­sen plus Atti­ka­ge­schoss zu über­bau­en. Ent­ste­hen sol­len 98 Wohn­ein­hei­ten (2, 3 und 4‑Zim­mer-Woh­nun­gen).

Anwoh­ner leg­ten nun ihr Votum ein, da bei der vor­ge­leg­ten Pla­nung der rechts­kräf­ti­ge Bebau­ungs­plan aus dem Jahr 1971 nicht ein­ge­hal­ten wird. Hier geht es vor allem um die Geschos­sig­keit, die unter­schied­lich aus den Vor­ga­ben von 1971 und 1990 her­aus­ge­le­sen und inter­pre­tiert wer­den kann. Auch die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten (frü­her 54, heu­te geplant 98) führt zu Uneinigkeit.

Um die Bebau­ung den­noch wie vor­ge­legt umset­zen zu kön­nen, bedarf es eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes nach § 12 Bau­GB. Die­ser ist ein ergän­zen­des Pla­nungs­in­stru­ment, mit dem für bestimm­te Vor­ha­ben und für kon­kre­te Inves­to­ren die bau­pla­nungs­recht­li­chen Zuläs­sig­keits­vor­aus­set­zun­gen zur Bebau­ung von Grund­stü­cken geschaf­fen wer­den können.

Mei­ne Hal­tung:
Aus mei­ner Sicht gibt es vie­le gute Grün­de für die Ein­lei­tung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans im Häg­le­weg. Zu nen­nen sind unter ande­rem die Archi­tek­tur, die Raum­nut­zung, der hohe Anteil drin­gend gesuch­ter Klein­woh­nun­gen (2 – 3‑Zimmer) und nicht zuletzt das Ent­ge­gen­kom­men sei­tens des Inves­tors. Wohn­raum ist in Fried­richs­ha­fen knapp, wir haben einen hohen Bedarf (300 – 600 Wohn­ein­hei­ten / Jahr) an neu­en Woh­nun­gen und somit gilt es jeweils abzu­wä­gen zwi­schen dem Wunsch der bereits Ansäs­si­gen nach Ein­hal­tung von meh­re­re Jahr­zehn­ten alten, jedoch gül­ti­gen Bebau­ungs­plä­nen und denen, die drin­gend eine Woh­nung suchen. 
Im Sin­ne einer guten Akzep­tanz gegen­über dem Neu­bau­vor­ha­ben setz­te sich die SPD-Frak­ti­on für eine öffent­li­che Bür­ger­infor­ma­ti­on ein, in der vor der end­gül­ti­gen Fest­le­gung der Plä­ne alle Details des Vor­ha­bens noch­mals bespro­chen wer­den sollen.

Heinz Taut­kus fass­te in sei­ner Frak­ti­ons­er­klä­rung die Hal­tung der SPD-Frak­ti­on und damit auch mei­ne, fol­gen­der­ma­ßen zusammen:

Die Bür­ger wer­den am Ende sagen: Das ist zu hoch und zu mas­siv. Und die Stadt wird sagen: Wir müs­sen nach­ver­dich­ten“, sag­te SPD-Rat Heinz Taut­kus gegen Ende einer lan­gen Rats­de­bat­te um Sinn, Unsinn und mög­li­che Ver­än­de­run­gen an dem Vor­ha­ben, auf 9000 Qua­drat­me­tern in Jet­ten­hau­sen ein neu­es Wohn­ge­biet zu errich­ten. „Wir müs­sen jetzt aber Nägel mit Köp­fen machen ange­sichts unse­rer Sonn­tags­re­den zum Woh­nungs­pro­blem“, so Taut­kus wei­ter. Er fass­te damit alle wich­ti­gen Punk­te zusam­men, die Räte und zahl­rei­che ver­sam­mel­te Bür­ger der­zeit in Sachen Häg­le­weg beschäf­ti­gen (die SZ berich­te­te): Auf der einen Sei­te die Pla­ner, die dort rund 100 Woh­nun­gen schaf­fen wol­len und nach ers­ten Pro­tes­ten bereits zahl­rei­che Ver­än­de­run­gen der Pla­nun­gen in Aus­sicht gestellt haben. Auf der ande­ren Sei­te besorg­te Bür­ger, die Ver­än­de­run­gen und eine Bau­sün­de im Orts­teil fürch­ten. Und dazwi­schen die Stadt­ver­wal­tung, die man­gels Grund­stü­cken der­zeit über jede neue Woh­nung glück­lich zu sein scheint.“ (SZ, 11.10.2016)

Die Anfra­ge der SPD-Frak­ti­on zu einer 30% Quo­te für preis­ge­bun­de­nen Woh­nungs­bau beim „Häg­le­weg“ wur­de dahin­ge­hend beant­wor­tet, dass die Fest­le­gung von Rah­men­be­din­gun­gen bezüg­lich der Quo­te noch aus­stün­den, im Rah­men des „Akti­ons­pro­gramms Wohn­bau“ aber noch in die­sem Jahr dem Gemein­de­rat zum Bera­tung und zum Beschluss vor­ge­legt wer­den sollen.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe der Vor­la­ge in allen Beschluss­punk­ten zugestimmt.

St. Geor­gen I

Auf­he­bung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 108 „St. Geor­gen I“ Auf­stel­lungs­be­schluss Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00252

Wor­um geht es?
Beim Bebau­ungs­plan Nr. 108 „St. Geor­gen I“ han­delt es sich um einen Bebau­ungs­plan, der aus dem Jahr 1966 stammt und der nun auf­ge­ho­ben wer­den soll.

Aus­lö­ser dafür ist die Kla­ge eines Bau­trä­gers auf Ertei­lung eines Bau­vor­be­schei­des zur Errich­tung eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses auf einem Grund­stück im Gel­tungs­be­reich des genann­ten Bebauungsplanes.

Auf­grund der gel­ten­den recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen konn­te dem Antrag nicht statt­ge­ge­ben wer­den. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Sig­ma­rin­gen urteil­te nun im Sin­ne des Klä­gers, das Grund­stück darf nun also nach sei­nen Plä­nen bebaut werden.

Da die Kla­ge jedoch nur für die­sen Ein­zel­fall bestand hat, sol­len nun die unsi­che­re Rechts­la­ge und künf­ti­ge Kla­gen ver­hin­dert wer­den, indem sei­tens der Ver­wal­tung ein Ver­fah­ren zur Auf­he­bung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 108 „St. Geor­gen I“ vor­ge­schla­gen wird. Zukünf­ti­ge Beur­tei­lun­gen von Bau­an­trä­gen wer­den dann auf der Basis des § 34 Bau­GB, also einer Prü­fung der Zuläs­sig­keit der Vor­ha­ben inner­halb des im Zusam­men­hang bebau­ten Orts­teils (= passt die geplan­te Bebau­ung in die bestehen­de Umge­bung) erfolgen.

Mei­ne Hal­tung:
Die Sach­la­ge ist unstrit­tig, eine Auf­he­bung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 108 „St.Georgen I“ und die wei­te­re vor­ge­schla­ge­ne Vor­ge­hens­wei­se macht aus den dar­ge­leg­ten Grün­den Sinn.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe der Vor­la­ge in allen Beschluss­punk­ten zugestimmt.

Klar­stel­lungs­sat­zun­gen

Auf­stel­lung von Klar­stel­lungs­sat­zun­gen: Sat­zungs­be­schlüs­se Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00241

Wor­um geht es?
Der Gemein­de­rat hat am 25.04.2016 den Grund­satz­be­schluss für die Auf­stel­lung von Klar­stel­lungs­sat­zun­gen für sie­ben Ort­schaf­ten (Furat­wei­ler, Lin­den­holz, Wan­nen­häu­ser, Appen­wei­ler, Lempfrieds­wei­ler, Kre­hen­berg und Hab­rats­wei­ler) gefasst. Ziel der Klar­stel­lungs­sat­zun­gen ist es, die Zer­sie­de­lung zu ver­hin­dern und Innen­ent­wick­lung klar einer Außen­ent­wick­lung vorzuziehen.

In der aktu­el­len Sit­zungs­vor­la­ge wer­den nun auf der Basis des Grund­satz­be­schlus­ses für die ein­zel­nen Ort­schaf­ten die Klar­stel­lungs­sat­zun­gen erlassen.

Mei­ne Hal­tung:
Den Grund­satz­be­schluss vom April die­ses Jah­res haben wir bereits mit­ge­tra­gen. Von daher ist es nur kon­se­quent, nun auch sei­ner kon­kre­ten Aus­füh­rung zu folgen.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe der Vor­la­ge in allen Beschluss­punk­ten zugestimmt.

Kiga St. Christopherus

Zuschuss Sanie­rung Kin­der­gar­ten St. Chris­to­phe­rus Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00256

Wor­um geht es?
Am Kin­der­gar­ten der katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de St. Chris­to­phe­rus in Fisch­bach ste­hen zwin­gen­de Sanie­rungs­ar­bei­ten im Innen- und Außen­be­reich an. So muss die Ursa­che für die Schim­mel­pro­ble­ma­tik in den Innen­räu­men beho­ben, sowie Beleuch­tung und Boden­be­lä­ge aus­ge­tauscht wer­den. Die Außen­sa­nie­rung des Gebäu­des erfor­der­te eine moder­ne Wär­me­däm­mung. In den Außen­an­la­gen des Kin­der­gar­tens sind die Spiel­grä­te in die Jah­re gekom­men, sie ent­spre­chen nicht mehr den Sicher­heits­an­for­de­run­gen und sind an meh­re­ren Stel­len bereits maro­de oder kaputt.

Das Gebäu­de des Kin­der­gar­tens steht im Eigen­tum der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen. Gemäß gül­ti­gem Betriebs­trä­ger­ver­trag zwi­schen der Zep­pe­lin­stif­tung und der katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de ist eine Auf­tei­lung von not­wen­di­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten im Ver­hält­nis 70% Zep­pe­lin-Stif­tung und 30% Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de festgelegt.

Die Zep­pe­lin-Stif­tung wür­de dem­nach 820.324,40 Euro von der Gesamt­sum­me übernehmen.

Mei­ne Hal­tung:
Schim­mel hat in einem Kin­der­gar­ten nichts zu suchen, die Wär­me­däm­mung muss stim­men und die Spiel­grä­te haben bespiel­bar und intakt zu sein – kei­ne Fra­ge: Die not­wen­di­gen Sanie­rungs- und Erneue­rungs­maß­nah­men sind mehr als not­wen­dig, wes­halb wir der Über­nah­me des fest­ge­leg­ten Kos­ten­an­teils durch die Zep­pe­lin­stif­tung zustim­men, zu dem wir als Stadt auch ver­trag­lich ver­pflich­tet sind.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe der Vor­la­ge in allen Beschluss­punk­ten zugestimmt.

Schloss­kir­chen-Orgel

Zuschuss Sanie­rung der Schloss­kir­chen­or­gel Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00267

Wor­um geht es?
Die 1970 in die Schloss­kir­che ein­ge­bau­te Wei­g­le-Orgel ist stör­an­fäl­lig gewor­den und muss bald­mög­lichst reno­viert wer­den. Für die not­wen­di­gen Maß­nah­men sind 250.000 Euro ver­an­schlagt. Die Kos­ten der Orgel-Instand­set­zung müs­sen allein von der Gesamt­kir­chen­ge­mein­de (GKG) getra­gen wer­den und wer­den nicht durch die Lan­des­kir­che bezu­schusst. Da die Kir­chen­ge­mein­de allein nicht in der Lage ist, die erfor­der­li­che Sum­me auf­zu­brin­gen, wur­den zahl­rei­che Fund­rai­sin­gpro­jek­te ins Leben geru­fen, die ins­ge­samt einen Ertrag von 40.000 Euro ein­ge­bracht haben. Um mit den Reno­vie­rungs­ar­bei­ten begin­nen zu kön­nen, muss aber min­des­tens die Hälf­te der Gesamt­sum­me ein­ge­wor­ben ist.

Nun soll ein Zuschuss über die Zep­pe­lin-Stif­tung in Höhe von 100.000 Euro erfolgen.

Seit der Stif­tungs­re­form im Jahr 2007 ist die För­de­rung von Kir­chen­bau­ten kein Stif­tungs­zweck mehr. Anträ­ge auf Zuschüs­se zur Sanie­rung von Kir­chen wer­den seit­dem abge­lehnt. Die Bezu­schus­sung der Orgel-Sanie­rung beruht allein auf der kul­tu­rel­len Bedeu­tung der Schloss­kir­chen-Orgel. Jähr­lich fin­den hier eine Viel­zahl an Kon­zer­ten und Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen statt, die nicht nur die evan­ge­li­sche Gemein­de in Fried­richs­ha­fen anspre­chen und die ohne eine Sanie­rung nicht mehr statt­fin­den können.

Mei­ne Hal­tung:
Ich bin bei die­sem Tages­ord­nungs­punkt hin- und hergerissen:

Natür­lich ist der kul­tu­rel­le Wert der Orgel unbe­strit­ten. Natür­lich ist sie das Herz­stück der Schloss­kir­che, das unsa­niert für immer ver­lo­ren wäre.

Aber ist es tat­säch­lich sinn­voll gera­de zum jet­zi­gen Zeit­punkt die Stif­tung dafür her­an­zu­zie­hen und einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro zu gewäh­ren? Wo ganz neben­bei die evan­ge­li­sche Lan­des­kir­che sich z.B. vor­nehm zurück­hält und nicht einen Cent zur Sanie­rung bei­steu­ert? Wo seit 2014 unter ande­rem die Sport­för­der­richt­li­ni­en auf Eis lie­gen und mit dem Ver­weis, eine Ent­schei­dung in die­ser Sache wäre der Stif­tung der­zeit nicht zuträglich?

Für mich stimmt hier die Balan­ce nicht zwischen

  • Dem Zuschuss der Stif­tung und der finan­zi­el­len Zurück­hal­tung der Eigentümerin
  • Der Lieb­ha­ber von Orgel­kon­zer­ten in der Schloss­kir­che und den Sport­trei­ben­den der Stadt
  • Dem zuge­ste­hen des Stif­tungs­zwecks für die eine, nicht jedoch für die ande­re Sache.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe mich bei die­ser Abstim­mung enthalten.

Wirt­schafts­för­de­rung (WFB)

Wirt­schafts­för­de­rung Boden­see­kreis GmbH (WFB): Über­nah­me der Gesell­schaf­ter­an­tei­le der Stadt Fried­richs­ha­fen durch den Land­kreis Boden­see­kreis Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00249

Wor­um geht es?
Die Wirt­schafts­för­de­rung Boden­see­kreis GmbH, ist – der Name sagt es eigent­lich schon – ein Zusam­men­schluss zur Wirt­schafts­för­de­rung aller Gemein­den im Bodenseekreis.

Immer wie­der kamen in der Ver­gan­gen­heit jedoch Zwei­fel auf, ob die GmbH alle ihre Mit­glie­der glei­cher­ma­ßen oder zumin­dest gerecht för­de­re. Dabei wur­de in man­chem Fall zu wenig bedacht, dass sich die Arbeit auf den gesam­ten Land­kreis bezieht und es letzt­lich allen zugu­te­kommt, wenn sich der Kreis ins­ge­samt posi­tiv entwickelt.

Auf­grund der immer wie­der keh­ren­den Kri­tik, die zuletzt dazu geführt hat­te, dass die Stadt Tett­nang aus dem Ver­bund aus­ge­stie­gen ist, soll die WFB nun auf eine neue Basis gestellt wer­den: Statt von vie­len ein­zel­nen soll die WFB künf­tig haupt­säch­lich von den brei­ten Schul­tern des Landk­rie­ses getra­gen wer­den. Die Orga­ni­sa­ti­ons­form der Wirt­schafts­för­de­rungs­ge­sell­schaft sowie die Antei­le und Ver­tre­tung der übri­gen Gesell­schaf­ter blei­ben von die­ser Neu­ord­nung der kom­mu­na­len Sei­te unberührt.

Die Stadt Fried­richs­ha­fen will nun den Vor­schlag des Boden­see­krei­ses mit­tra­gen und nimmt das Ange­bot an, ihre Geschäfts­an­tei­le an den Boden­see­kreis abzutreten.

Mei­ne Hal­tung:
Das Ange­bot zum Rück­kauf der Anteils­ak­ti­en geht vom Land­kreis aus, nach­dem die Stadt Tett­nang aus der WFB aus­ge­tre­ten ist. Sinn und Zweck ist es, die WFB des­halb beim Kreis anzu­sie­deln. Es macht kei­nen Sinn dass Fried­richs­ha­fen wei­ter als Gesell­schaf­ter und neu über die Kreis­um­la­ge dop­pelt die WFB finan­ziert. Nun zah­len alle Kom­mu­nen im Kreis über die Kreis­um­la­ge die Wirt­schafts­för­de­rung. Wir unter­stüt­zen die­ses Vorgehen.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe allen Beschluss­punk­ten der Vor­la­ge zugestimmt.

Anträ­ge

Ein­brin­gung gestell­ter Anträ­ge Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 2016 / V 00261

Wor­um geht es?
Anträ­ge wer­den von einem Sechs­tel der Gemein­de­rä­te oder einer Frak­ti­on gestellt und von der Ver­wal­tung in den Gemein­de­rat ein­ge­bracht. Dabei han­delt es sich im ers­ten Schritt um einen for­ma­len Akt: Die Ein­brin­gung wird aus­schließ­lich zur Kennt­nis genom­men, wobei dann in der spä­tes­tens über­nächs­ten Sit­zung des Gemein­de­ra­tes eine wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­ti­on, bzw. eine Vor­la­ge der Ver­wal­tung zum Antrag vor­ge­legt wer­den muss, die dann dis­ku­tiert und abge­stimmt wer­den kann.

  • Antrag 1 (CDU und SPD): Antrag auf Infor­ma­ti­on, Bera­tung und Beschluss­fas­sung zur Ent­wick­lung des „Häfler“-Kulturangebotes an den Stand­or­ten „Kul­tur­bahn­hof Fisch­bach“ und „Fal­len­brun­nen“.
  • Antrag 2 (Grü­ne): Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90 / Grü­nen zur Andie­nung des Stadt­bahn­hofs für den moto­ri­sier­ten Individualverkehr
  • Antrag 3 (Grü­ne): Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90 / Grü­nen zur Schaf­fung der Bar­rie­re­frei­heit am Stadtbahnhof

Mei­ne Hal­tung:
Die Anträ­ge wur­den heu­te ledig­lich zur Kennt­nis­nah­me in den Gemein­de­rat ein­ge­bracht. Von heu­te ab bis spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zung muss die Ver­wal­tung dar­aus aus­sa­ge­kräf­ti­ge Vor­la­gen zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung erstel­len. Soll­te dies bis zu die­sem Zeit­punkt aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den nicht mög­lich sein, gibt die Ver­wal­tung einen neu­en Ter­min zur Behand­lung im Gemein­de­rat an.

So habe ich abge­stimmt:
Ich habe die Anträ­ge zur Kennt­nis genommen.

Ein­woh­ner­stun­de

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (18:00 Uhr)

Hier gab es kei­ne Wortmeldungen.

Ver­schie­de­nes

Wor­um geht es?

Fuß­gän­ger­zo­ne: Der Antrag der ÖDP zu einer Pol­ler­an­la­ge am Ein­gang der Fuß­gän­ger­zo­ne wird nun bald zwei Jah­re alt, ohne dass sich hier irgend­et­was ent­schei­dend bewegt hät­te. Die Anfra­ge lau­te­te: Wann ist mit einer Bera­tung und Beschluss­fas­sung zu rech­nen? Die Ant­wort wird nachgereicht.

Park­plät­ze im Fal­len­brun­nen: Der Gemein­de­rat hat­te hier im Früh­jahr die­ses Jah­res der Bewirt­schaf­tung der Park­plät­ze im öffent­li­chen Raum (am Stra­ßen­rand) zuge­stimmt und eine Gebüh­ren­sat­zung „Fal­len­brun­nen“ erlas­sen. Das Her­rich­ten (Ein­eb­nung, Beleuch­tung, Beschran­kung, Bewirt­schaf­tung) des Park­plat­zes durch die TWF hat­te der Gemein­de­rat zur Kennt­nis genom­men. Klar war damals bereits, dass der Platz der­zeit noch von der LBBW ange­mie­tet ist und es einer Kün­di­gung bedarf, um ihn im Sin­ne der TWF zu nut­zen. Das The­ma wur­de nun jüngst wie­der von den Zei­tun­gen auf­ge­grif­fen, als die DHBW damit punk­te­te, einen gül­ti­gen Ver­trag mit der Stadt in Hän­den zu hal­ten, der fest­legt, dass der DHBW für ihre Stu­die­ren­den und Mit­ar­bei­ter auf unbe­grenz­te Zeit ein kos­ten­frei­es Par­ken am Fal­len­brun­nen zuge­sagt wird. Wie die DHBW ver­lau­ten lässt, war die­se ver­trag­lich gere­gel­te Zusa­ge ein Ent­schei­den­des Kri­te­ri­um für die Wahl des Stand­or­tes. Die ZU legt nun wie­der­um nach und for­dert eine Gleich­be­hand­lung der Stu­die­ren­den von DHBW und ZU.

Die Fra­ge ges­tern lau­te­te nun: Wie kann so etwas pas­sie­ren? Die Ant­wort von Bür­ger­meis­ter Dr. Köh­ler lau­te­te dahin­ge­hend, dass die Medi­en nicht rich­tig infor­miert sei­en und die Räte sehr wohl in der dama­li­gen Sit­zungs­vor­la­ge über den Miet­ver­trag der LBBW infor­miert wor­den sei­en. Jetzt müs­se die­ser Ver­trag gekün­digt wer­den. Einen kon­kre­ten Zeit­plan zur Kün­di­gung und zum wei­te­ren Vor­ge­hen gab es ges­tern nicht.

Raser in der Stadt: Vor allem in den Nacht­stun­den rasen Auto­fah­rer mit drei­stel­li­gen km/​h Geschwin­dig­kei­ten über die Eckener- und Lin­dau­er-Stra­ße stadt­aus­wärts. Die Stre­cke ist gera­de, nachts wenig befah­ren und bie­tet sich denen, die sich offen­sicht­lich in der Sicher­heit wie­gen nicht erwischt zu wer­den, gera­de­zu als „Raser-Stre­cke“ an. Fest instal­lier­te Blit­zer wur­den vom Gemein­de­rat vor nicht all­zu lan­ger Zeit abge­lehnt, da der gewünsch­te Effekt mit gro­ßer Sicher­heit nur jeweils kurz vor der Anla­ge ein­ge­trof­fen wäre, nicht jedoch dahin­ter. Damals wur­den ver­mehrt mobi­le Mes­sun­gen ver­spro­chen, die durch die Ungewissheit 

über Ort und Zeit der Mes­sung, erfolgs­ver­spre­chen­der schie­nen. Bis­lang fan­den sol­che mobi­len Mes­sun­gen jedoch nicht oder jeden­falls unbe­merkt und kei­nes­falls nachts statt. Die Fra­ge dazu war: Sind der Ver­wal­tung die ange­kün­dig­ten Mes­sun­gen mit den mobi­len Anla­gen noch prä­sent? Die Ant­wort wird nachgeliefert.

Geplan­te Erwei­te­rung der Fähr­ver­bin­dung Fried­richs­ha­fen – Romans­horn:
Ende Sep­tem­ber gab es Gesprä­che zwi­schen dem Regie­rungs­rat des Kan­tons Thur­gau und dem Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen über einen mög­li­chen Aus­bau der Fähr­ver­bin­dung. Geplant ist ein ver­kürz­ter ½‑Stundentakt mit drei klei­ne­ren Fäh­ren, mög­li­cher­wei­se sogar Elek­tro-Fäh­ren. Nach­dem nun in der Schweiz die Ent­schei­dung gefal­len ist, dass die Zoll­stel­le Romans­horn erhal­ten bleibt, erhof­fen sich die Betrei­ber höhe­re Nut­zer­zah­len bei Lkws und Pkws. 
Da der Thur­gau um eine Rück­mel­dung der Posi­ti­on der Stadt Fried­richs­ha­fen bis Ende Okto­ber gebe­ten hat, haben wir ange­regt, den Gemein­de­rat noch im Okto­ber dar­über zu informieren.