Der Juli bringt gleich zwei Sit­zun­gen für die Gemein­de­rä­te: Auf­grund der zahl­rei­chen und umfang­rei­chen Tages­ord­nungs­punk­te die alle noch vor der Som­mer­pau­se dis­ku­tiert, bera­ten und auf den Weg gebracht wer­den sol­len und wol­len gab es am gest­ri­gen Diens­tag eine Son­der­sit­zung des Gemein­de­ra­tes. Die ordent­li­che Juli-Sit­zung folgt am kom­men­den Mon­tag, 25.07.2016.

Wel­che TOPs in der Sit­zung wie bespro­chen wur­den, mei­ne per­sön­li­che Hal­tung und mein Abstim­mungs­ver­hal­ten lässt sich im Fol­gen­den nachlesen.

Beschlüs­se zu Lärm­ak­ti­ons­plan, Miet­spie­gel, Lei­tungs­frei­stel­lung in Kitas und mehr

Lärm­ak­ti­ons­plan

2016 / V 00167 Lärm­ak­ti­ons­plan (LAP) Fried­richs­ha­fen gemäß EU-URL Stu­fe 2 – Beschluss für die Berei­che Stra­ßen- und Schienenverkehr

Wor­um geht es?

Zur Auf­stel­lung von Lärm­ak­ti­ons­plä­nen sind Gemein­den auf­grund einer EU-Richt­li­nie ver­pflich­tet (EU-URL 2002/49/EG). Das Ver­fah­ren zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist für die Kom­mu­nen bin­dend. In Fried­richs­ha­fen hat der Gemein­de­rat bereits vor einem hal­ben Jahr, am 14.12.2015, den Ent­wurfs­be­schluss Lärm­ak­ti­ons­plan Stu­fe 2 auf den Weg gebracht und damit eini­ge Maß­nah­men zur Ver­min­de­rung von Umge­bungs­lärm (hier: Nur Stra­ßen­ver­kehr) zur Abklä­rung und Umset­zung beschlos­sen. Damals stimm­te der Rat bei zwei Ent­hal­tun­gen mehr­heit­lich für das drei­sei­ti­ge Maß­nah­men­pa­ket, wel­ches eine deut­li­che Lärm­min­de­rung für die betrof­fe­nen Anwoh­ner und eine Stei­ge­rung der Auf­ent­halts­qua­li­tät für Pas­san­ten mit sich brin­gen soll.

Zur Bür­ger­be­tei­li­gung lag der Lärm­ak­ti­ons­plan vom 26.02. – 31.03.2016 im Amt für Bür­ger­ser­vice aus und war seit dem 26.02.2016 auch auf der Home­page der Stadt ein­seh­bar. Bür­ger konn­ten sich sowohl per­sön­lich, als auch pos­ta­lisch oder elek­tro­nisch über das Betei­li­gungs­por­tal „Sag’s doch!“ zum Ver­fah­ren äußern.

Mei­ne Haltung:

Im Gegen­satz zu ande­ren Gemein­de­rä­ten bin ich per­sön­lich nicht über­rascht, dass das, was wir der Ver­wal­tung als Auf­trag mit­ge­ben, von der Ver­wal­tung im Sin­ne des Beschlus­ses auch aus­ge­ar­bei­tet und wei­ter­ver­folgt wird. Von daher ent­spricht der vor­ge­leg­te Maß­nah­men­ka­ta­log genau dem, was unse­re Frak­ti­on mehr­heit­lich genau­so befür­wor­tet und zur Umset­zung beauf­tragt hat. Ich begrü­ße die inner­städ­ti­sche Ver­kehrs­be­ru­hi­gung mit­tels Tem­po 30 ganz­tä­gig, bzw. auf bestimm­ten Teil­stre­cken nachts, sowie das LKW-Ver­bot auf der B 31 bis zum Park­haus Alt­stadt und die dazu­ge­hö­ri­gen Kontrollen.

Mei­ner Mei­nung nach gilt beim LAP der Grund­satz: Zuerst wer­den die Bedar­fe der Betrof­fe­nen berück­sich­tigt, alles ande­re folgt nach. Das bedeu­tet, dass die Men­schen, die dem Ver­kehrs­lärm unaus­weich­lich aus­ge­lie­fert sind, weil sie dort woh­nen, wo die Stra­ßen vor­bei­füh­ren, vor­ran­gig ent­las­tet wer­den müs­sen — weil es gesetz­li­che Vor­ga­ben gibt und weil wir wis­sen, dass Lärm krank macht. Dar­aus erge­ben sich dann evtl. Unbe­quem­lich­kei­ten für die­je­ni­gen, die bis­lang aus ruhi­gen Vor­or­ten und ver­kehrs­ar­men Wohn­sied­lun­gen zum über­mä­ßi­gen Ver­kehrs­lärm bei­getra­gen haben. Hier gilt es nun gemein­sa­me Krea­ti­vi­tät zu ent­wi­ckeln um die Mobi­li­tät sicher zu stel­len. Eine her­aus­for­dern­de Auf­ga­be, nicht ein­fach, aber machbar.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Miet­spie­gel

2016 / V 00186 Qua­li­fi­zie­rung des Miet­spie­gels 2016 für Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Ein Miet­spie­gel ist eine Über­sicht über die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te, die von der Gemein­de oder von Inter­es­sen­ver­tre­tern der Ver­mie­ter oder Mie­ter gemein­sam erstellt oder aner­kannt wor­den ist.

Das Haupt­an­wen­dungs­feld für Miet­spie­gel ist das gesetz­li­che Miet­erhö­hungs­ver­fah­ren, mit dem der Ver­mie­ter die Zustim­mung des Mie­ters zu einer Erhö­hung der ver­ein­bar­ten Mie­te bis zur orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te ver­lan­gen kann.

Für Fried­richs­ha­fen wur­den 1.117 Mie­ter (gesetz­li­che Min­dest­men­ge für Fried­richs­ha­fen der­zeit: 800 Mie­ter), sowie fünf Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten (Ver­mie­ter) befragt. Das Ergeb­nis ist der jetzt vor­lie­gen­de Miet­spie­gel, der auch mit einem Online-Rech­ner auf der städ­ti­schen Home­page kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt wird. Hier klickt man sich durch fünf Kate­go­rien – Woh­nungs-/Ge­bäu­de­aus­stat­tung, Gebäu­de­typ, Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men, Wohn­la­ge und Stadt­teil – und erhält am Ende sei­ne per­sön­li­che Ver­gleichs­mie­te. Auf das Ange­bot wur­de im Jahr 2015 3275-mal zugegriffen.

Link zum Mietspiegel:

Mei­ne Haltung:

In Fried­richs­ha­fen sind die Mie­ten in den letz­ten Jah­ren immens ange­stie­gen, die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig: Hohe Nach­fra­ge, knap­pes Ange­bot, stei­gen­de Anzahl Stu­die­ren­der mit Wohn­raum­be­darf, stei­gen­de Nach­fra­ge für Feri­en­woh­nun­gen / Airbnb, Zunächst kann man kei­nem Ver­mie­ter vor­wer­fen, dass er aus sei­nem Eigen­tum den maxi­ma­len Gewinn her­aus­zie­hen möch­te. Den­noch gibt es Rege­lun­gen und Geset­ze, die unzu­läs­si­ge Miet­preis­stei­ge­run­gen defi­nie­ren und untersagen. 

Für Mie­ter ist die Ver­gleich­bar­keit ihrer eige­nen Mie­te mit der orts­üb­li­chen Mie­te eine Mög­lich­keit zu über­prü­fen, ob sich die eige­nen Miet­zah­lun­gen in einem ange­mes­se­nen Rah­men bewe­gen, bzw. ob die evtl. gefor­der­te Miet­erhö­hung sich im Rah­men der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te bewegt. Ver­gleich­bar­keit bedeu­tet Trans­pa­renz und Trans­pa­renz hilft, zu über­prü­fen ob die recht­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

See­ha­sen­f­un­dus, Feu­er­wehr Ailingen

2016 / V 00175 Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung Nr. 4 „See­ha­sen­f­un­duns und Feu­er­wehr Ailin­gen“ – Feststellungsbeschluss

2016 / V 00184 Bebau­ungs­plan Nr. 544 „Son­der­ge­biet See­ha­sen­f­un­duns und Feu­er­wehr Ailin­gen“ Bin­dungs­be­schluss für exter­ne Ausgleichsmaßnahmen

2016 / V 00183Bebau­ungs­plan Nr. 544 „Son­der­ge­biet See­ha­sen­f­un­duns und Feu­er­wehr Ailin­gen“ Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Der See­has braucht Platz: Für die vie­len Requi­si­ten, Klei­der, Wagen­auf­bau­ten und Thea­ter­ku­lis­sen die momen­tan noch in den unter­schied­lichs­ten mehr oder weni­ger taug­li­chen Lagern unter­ge­bracht sind, braucht es einen Lager­platz an einem Stand­ort, in der unmit­tel­ba­ren Nähe von Fried­richs­ha­fen und mit Lager­be­din­gun­gen, die dem See­ha­sen­zu­be­hör mehr nut­zen als scha­den. Der Platz wur­de schon längst gefun­den und liegt in direk­ter Nach­bar­schaft zum Ten­nis­platz, Fuß­ball­ver­ein, Nar­ren­ver­ein, Wel­len­bad und Rotach­hal­le in Ailingen.

Und nicht der See­has träumt von einem neu­en Zuhau­se, auch die Feu­er­wehr in Ailin­gen möch­te gern umzie­hen und weil auf dem Gesamt­ge­län­de noch aus­rei­chend Platz ist, pas­sen sowohl der See­has als auch die Feu­er­wehr drauf.

Da das Gelän­de im Moment als „Grün­flä­che für Frei­zeit­an­la­gen“ dar­ge­stellt. Dem ent­spricht die Pla­nung mit dem See­ha­sen­f­un­dus und er Feu­er­wehr nicht, wes­halb also der Flä­chen­nut­zungs­plan ent­spre­chend geän­dert und den neu­en Gege­ben­hei­ten ange­passt wer­den muss.

Durch die Bebau­ung wer­den Flä­chen ver­braucht, für die nun wie­der­um Aus­gleichs­maß­nah­men durch­ge­führt wer­den müs­sen. Dafür sind zum einen die direkt benach­bar­ten Flur­stü­cke vor­ge­se­hen, für das ver­blei­ben­de Aus­gleichs­de­fi­zit von 43.415 Öko­punk­ten wer­den Öko­punk­te von der Öko­punk­te­kon­to­maß­nah­me „Rotach-Rein­ach-Wehr“ entnommen.

Mit dem Sat­zungs­be­schluss gibt der Gemein­de­rat dann grü­nes Licht für das Bau­vor­ha­ben. Wenn dann alle Geneh­mi­gun­gen vom Regie­rungs­prä­si­di­um vor­lie­gen und die Öffent­lich­keit infor­miert ist, tritt der Bebau­ungs­plan in Kraft und es kann losgehen.

Mei­ne Haltung:

See­ha­sen­f­un­dus und Feu­er­wehr Ailin­gen brau­chen aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den einen Stand­ort, bzw. einen neu­en Stand­ort. Die Pla­nun­gen dafür lau­fen seit vie­len Jah­ren, jetzt ist es end­lich soweit.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Feu­er­wehr Fischbach

2016 / V 00159 Bebau­ungs­plan Nr. 3924 „ Bahn­hofs­be­reich Fisch­bach – Feu­er­wehr“ 1. Ände­rung, ein­schließ­lich ört­li­cher Bau­vor­schrif­ten – Auf­stel­lungs- und Entwurfsbeschluss

Wor­um geht es?

Durch die Zusam­men­le­gung der Lösch­zü­ge Fisch­bach und Schnet­zen­hau­sen am Stand­ort Fisch­bach / Eisen­bahn­stra­ße und die Grün­dung der Jugend­feu­er­wehr zur Nach­wuchs­för­de­rung besteht aku­ter Platz­man­gel im Umklei­de und Sani­tär­be­reich. In den Umklei­de- und Sozi­al­räu­men man­gelt es an Tren­nungs­mög­lich­kei­ten Mann/​Frau und Jugend­feu­er­wehr. Des Wei­te­ren bestehen bedingt durch den Platz­man­gel Lager­pro­ble­me für Mate­ri­al und ein Ein­satz­fahr­zeug. Aus die­sen Grün­den­und um die Ein­satz­fä­hig­keit der Feu­er­wehr­ab­tei­lung Fisch­bach zu garan­tie­ren, sind Umbau- und Erwei­te­rungs­maß­nah­men drin­gend und ohne zeit­li­chen Ver­zug erforderlich.

Mei­ne Haltung:

Wie auch bei der Feu­er­wehr in Ailin­gen gilt: Das Gebäu­de muss funk­tio­nal sein, wir wol­len im Not­fall schließ­lich auch eine funk­ti­ons­fä­hi­ge Feu­er­wehr haben. Zur Funk­tio­na­li­tät gehö­ren in die­sem Fall auch räum­li­che Vor­aus­set­zun­gen zur Nach­wuchs­för­de­rung und getrenn­te (Umklei­de- und Sanitär-)Räume für Män­ner und Frau­en. Da dies am alten Stand­ort unter der Maß­ga­be Zusam­men­le­gung der Stand­or­te Schnet­zen­hau­sen und Fisch­bach nicht mög­lich ist, bedarf es einer Ver­grö­ße­rung des Stand­orts Fischbach.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.