Grund­satz­ent­schei­dung Geneh­mi­gung der Maß­nah­men und der Gesamt­kos­ten Geneh­mi­gung einer über­plan­mä­ßi­gen Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung beim Eigen­be­trieb Stadtentwässerung

SV Nr. 2014 / V 001361

Beschluss­an­trag:

  1. Der vor­lie­gen­den Pla­nung (Lage­plan vom 22.01.2014) zur Erschlie­ßung des Bau­ge­biets Berg (BA 1) wird grund­sätz­lich zuge­stimmt vor­be­halt­lich des Sat­zungs­be­schlus­ses gemäß den Fest­set­zun­gen des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 543 – 1 „Gesamt­ent­wick­lung Berg Teil­ge­bie­te 1 und 2“
  2. Zur Umset­zung der Bau­maß­nah­me wird ein Gesamt­kos­ten­rah­men von 2.350.000 EUR (Ver­kehrs­an­la­gen: 1.100.000 EUR; Abwas­ser­an­la­gen: 1.250.000 EUR) geneh­migt. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Maß­nah­me in 2014/2015 auszuführen.
  3. Beim Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung wird in 2014 im Ver­mö­gens­plan eine über­plan­mä­ßi­ge Ver­pflfich­tungs­er­mä­ßi­gung in Höhe von 700.000 EUR genehmigt.
  4. Beim Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung wer­d­den im Inves­ti­ti­ons­pro­gramm zur Wirt­schafts­pla­nung 2015 wei­te­re 700.000 EUR zur Finan­zie­rung der Maß­nah­me in 2015 aufgenommen.

Erwei­te­rungs- / Änderungsanträge:

So hat der Rat gestimmt: dafür

So habe ich gestimmt: dafür