Grundsatzentscheidung Genehmigung der Maßnahmen und der Gesamtkosten Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung
SV Nr. 2014 / V 00136⁄1
Beschlussantrag:
- Der vorliegenden Planung (Lageplan vom 22.01.2014) zur Erschließung des Baugebiets Berg (BA 1) wird grundsätzlich zugestimmt vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 543 – 1 „Gesamtentwicklung Berg Teilgebiete 1 und 2“
- Zur Umsetzung der Baumaßnahme wird ein Gesamtkostenrahmen von 2.350.000 EUR (Verkehrsanlagen: 1.100.000 EUR; Abwasseranlagen: 1.250.000 EUR) genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in 2014/2015 auszuführen.
- Beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird in 2014 im Vermögensplan eine überplanmäßige Verpflfichtungsermäßigung in Höhe von 700.000 EUR genehmigt.
- Beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung werdden im Investitionsprogramm zur Wirtschaftsplanung 2015 weitere 700.000 EUR zur Finanzierung der Maßnahme in 2015 aufgenommen.
Erweiterungs- / Änderungsanträge:
So hat der Rat gestimmt: dafür
So habe ich gestimmt: dafür