SV Nr. 2014 / V 00253
Beschlussantrag:
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 1).
- Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 30.09.2014 wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 30.09.2014 festgelegt (Anlage 3).
- Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 30.09.2014 festgelegt (Anlage 4).
- Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 543 – 1 „Gesamtentwicklung Berg – Teilgebiet 1 und 2“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 24.11.2014 den Bebauungsplan Nr. 543 – 1 „Gesamtentwicklug Berg – Teilgebiete 1 und 2“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph:
Der Bauordnungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 30.09.2014 und dem Textteil vom 30.09.2014. Die Grenzen des Gestaltungsbereiches sind im Lageplan eingezeichnet.
Ergänzungs- / Änderungsanträge:
So hat der Rat gestimmt: dafür
So habe ich gestimmt: dafür