Die April-Sitzung des Gemeinderats war sensationell kurz – in nur zweieinviertel Stunden waren alle Tagesordnungspunkte beraten und abgestimmt. Dabei waren die Inhalte alle (bis auf das neue Fahrzeug für den Bauhof Kluftern 😉 ) schwergewichtig: Bebauung des Karl-Olga-Parks, Neugestaltung Jugendzeltlager Seemoos, Budget für Bürgerschaftliches Engagement sowie die Sanierung / Erweiterung des Kindergartens Zum Guten Hirten zeichnen sich dadurch aus, dass sie allesamt zukunftsweisend sind.
Die Tagesordnung mit den zugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier. Wie ich zu den einzelnen TOPs stehe und wie ich abgestimmt habe, kann im Folgenden nachgelesen werden. Viel Spaß dabei!
Karl-Olga-Park I
2018 / V 00066 Flächennutzungsplanänderung Nr. 7 „Karl-Olga-Park“ – Aufstellungsbeschluss
Worum geht es?
Ursprünglich waren auf dem Gelände „Karl-Olga-Park“ die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts zwischen Ehlersstraße und Löwentaler Straße unter Einbeziehung der Parkanlage des Karl-Olga-Hauses sowie die Neuerrichtung eines Gesundheitszentrums auf dem Gelände geplant. Nachdem sich die Klinikum Friedrichshafen GmbH Mitte 2015 entschloss, sich nicht weiter am Projekt zu beteiligen, mussten neue Nutzungsalternativen für das beabsichtigte Gesundheitszentrum gefunden werden. Das neu geplante Gebäude an der Löwentaler Straße soll nun in Form eines Pflegeheims und einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Durch den Neubau des Sportbades wird die Fläche des alten Hallenbades frei, so dass sich auch im nördlichen Teil des Areals neue Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Hier sollen künftig größtenteils Wohngebäude entstehen. Der südwestliche Bereich mit bestehendem Grünbestand soll als Park erhalten bleiben.
Die geplanten, aufgrund der Umstände aktualisierten Vorhaben sind nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelbar, weshalb eine Änderung im Parallelverfahren erforderlich wird. Das bedeutet, dass 2,4 ha als Wohnbaufläche (vorher Gemeinbedarfsfläche) und weitere 1,1 ha die ebenfalls bisher als Gemeinbedarfsfläche festgestellt waren, werden als Grünfläche dargestellt, um den Karl-Olga-Park als Parkfläche zu sichern. Zudem wird das bestehende Piktogramm „Hallenbad“ entfernt und die Festsetzungen „Altenheim“ und „Kindergarten“ in den südöstlichen Bereich verschoben.
Das Bebauungsplanverfahren soll nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss voraussichtlich vorerst nur mit Teilbereich A an der Löwentaler Straße weiter fortgeführt werden. Der Entwurfsbeschluss dazu soll voraussichtlich im Oktober 2018 und der Satzungsbeschluss Anfang 2019 erfolgen. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren soll parallel dazu geführt werden.
Beschlussantrag:
- Der Vorlage des Stadtplanungsamtes zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 7 „Karl-Olga-Park“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mir eingetragenen Änderungen (Vorentwurf, Anlage 3) vom 08.03.2018 sowie die Begründung zur Änderung (Vorentwurf, Anlage 4) vom 08.03.2018.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Die Maßnahme ist aufgrund der geänderten Voraussetzungen notwendig und insofern unstrittig.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung in allen Punkten zugestimmt.
Karl-Olga-Park II
Worum geht es?
Ursprünglich waren auf dem Gelände „Karl-Olga-Park“ die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts zwischen Ehlersstraße und Löwentaler Straße unter Einbeziehung der Parkanlage des Karl-Olga-Hauses sowie die Neuerrichtung eines Gesundheitszentrums auf dem Gelände geplant. Nachdem sich die Klinikum Friedrichshafen GmbH Mitte 2015 entschloss, sich nicht weiter am Projekt zu beteiligen, mussten neue Nutzungsalternativen für das beabsichtigte Gesundheitszentrum gefunden werden. Das neu geplante Gebäude an der Löwentaler Straße soll nun in Form eines Pflegeheims und einer Kindertagesstätte genutzt werden.
Durch den Neubau des Sportbades wird die Fläche des alten Hallenbades frei, so dass sich auch im nördlichen Teil des Areals neue Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Hier sollen künftig größtenteils Wohngebäude entstehen. Der südwestliche Bereich mit bestehendem Grünbestand soll als Park erhalten bleiben.
Die geplanten, aufgrund der Umstände aktualisierten Vorhaben sind nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelbar, weshalb eine Änderung im Parallelverfahren erforderlich wird. Das bedeutet, dass 2,4 ha als Wohnbaufläche (vorher Gemeinbedarfsfläche) und weitere 1,1 ha die ebenfalls bisher als Gemeinbedarfsfläche festgestellt waren, werden als Grünfläche dargestellt, um den Karl-Olga-Park als Parkfläche zu sichern. Zudem wird das bestehende Piktogramm „Hallenbad“ entfernt und die Festsetzungen „Altenheim“ und „Kindergarten“ in den südöstlichen Bereich verschoben.
Das Bebauungsplanverfahren soll nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss voraussichtlich vorerst nur mit Teilbereich A an der Löwentaler Straße weiter fortgeführt werden.
Der Geltungsbereich wird derzeit von zwei verschiedenen Bebauungsplänen abgedeckt. Im westlichen Bereich gilt der Bebauungsplan 69 „Mühlösch Teilgebiet II“, der 1959 genehmigt wurde. Dieser legt lediglich eine Baulinie und Vorgartenzone fest. Im östlichen Bereich gilst der Bebauungsplan Nr. 69⁄1 „Änderung Mühlösch Teilgebiet 2 Hallenbad“, der 1966 rechtskräftig wurde. Dieser diente als planerische Grundlage für den Bau des heutigen Hallenbades.
Durch den neuen Bebauungsplan soll das Planungsrecht für die entsprechenden Entwicklungsabsichten geschaffen werden.
Der Umweltbericht konnte mit den bisher vorliegenden Daten keine erheblichen Beeinträchtigungen feststellen. Es sind jedoch noch Umweltgutachten zum Lärm- und Artenschutz im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten.
Der Entwurfsbeschluss dazu soll voraussichtlich im Oktober 2018 und der Satzungsbeschluss Anfang 2019 erfolgen. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren soll parallel dazu geführt werden.
Beschlussantrag:
- Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 206 „Karl-Olga-Park“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenem Geltungsbereich M 1:500 (Vorentwurf) vom 28.02.2018 sowie die Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf) vom 06.03.2018.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang im Technischen Rathaus durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung des Wettbewerbsergebnisses an die aktuelle Rahmenplanung vorzunehmen.
Meine Haltung:
Nach der Verzögerung durch die notwendigen Umplanungen aufgrund des Ausstiegs der Klinikum Friedrichshafen GmbH aus dem Bauvorhaben „Gesundheitszentrum“ ist es nun gut, dass es endlich losgeht. Das moderne Altenheim sowie die Kindergartenplätze werden dringend benötigt und auch die im zweiten Bauabschnitt geplante Wohnbebauung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung in allen Punkten zugestimmt.
Jugendzeltlager Seemoos
Worum geht es?
Bereits am 20.11.2017 wurde der Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Gemeinderat beraten und beschlossen. Nach dem nun anstehenden Aufstellungsbeschluss erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach §3(1) Baugesetzbuch (BauGB) auch eine informelle Bürgerinformationsveranstaltung durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Im Vorfeld wurde zunächst der vorbereitende Umweltbericht für das Vorhaben durchgeführt. Im weiteren Verfahren wird gemäß §2 BauGB ein Umweltbericht erstellt, der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt. In diesem Rahmen erfolgt auch eine vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung gem. §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Bodenseekreis) wird eine Eingriffs-Ausgleichsflächenbilanzierung für den Bereich des Landschaftsschutzgebiets erstellt, die in einem vergleichenden Bezug die Bestandssituation und das neugestaltete Freiraumkonzept bewertet. Das Ergebnis fließt in den Freiflächenplan ein, der Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes wird.
Auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs und der Begründung wird die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im weiteren Verfahren wird dann vertiefend der Bebauungsplan-Entwurf mit den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften ausgearbeitet.
Beschlussantrag:
- Für den im Lageplan vom 08.03.2018 (Anlage 3) dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 216 „Jugendzeltlager Seemoos“ auf der Grundlage des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
- Dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 216 „Jugendzeltlager Seemoos“, dem Freiflächenplan sowie den Vorhaben- und Erschließungsplänen des Büros Oberschelp (Anlage 7.1- 7.3) wird zugestimmt. Grundlagen sind der Lageplan (Vorentwurf- Anlage 3) mit eingetragenem Geltungsbereich, der Textteil (Vorentwurf-Anlage 4) sowie die Begründung (Vorentwurf-Anlage 4), jeweils vom 08.03.2018.
- Die Entwurfspläne (Vorhabenplanung – Anlagen 7.1−7.3) werden als Grundlage für den Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Ich durfte als Vertreterin der SPD-Fraktion an den Sitzungen des Preisgerichts teilnehmen. Gemeinderäte haben bei solchen Preisgerichtsverfahren in der Regel kein Stimmrecht, sondern nur eine beratende / wertende Funktion, so auch in diesem Fall. Mir persönlich hätte denn auch ein anderer Entwurf deutlich mehr zugesagt, allerdings bestellt und bezahlt die Katholische Kirche, so dass die Entscheidung denn auch dort zu fallen hatte. Diese hatte sich dann aus Kostengründen, aber auch aus Gründen der Praktikabilität, der Rücksichtnahme im Hinblick auf lärmgeplagte Nachbarn und der kircheneigenen Ästhetik für den jetzt vorliegenden Entwurf entschieden. Jetzt nimmt das Bauverfahren seinen geregelten Lauf, dem kann ich so zustimmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung in allen Punkten zugestimmt.
Bürgerschaftliches Engagement
2018 / V 00070 – 1 Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement
Worum geht es?
In der Online-Ideensammlung zum Haushalt 2016/2017 sowie im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018/2019 wurde die Förderung des Ehrenamts in Form eines Ehrenamtsbudgets beantragt (Antrag S …). Damit sollen auch Projekte ermöglicht und gefördert werden, die außerhalb von Vereinsstrukturen stattfinden. Als Vorbild wurde das Budget der 200-Jahr-Feier der Stadt Friedrichshafen sowie die Gemeinde Weyarn mit deren Bürgerbeteiligungssatzung genannt.
In der Sitzungsvorlage, die in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses (FVA) ergänzt und verändert wurde, werden von der Verwaltung Vorschläge hinsichtlich der Konzeption einer Bürgerbeteiligungssatzung sowie der Konzeption des Förderbudgets Bürgerschaftliches Engagements gemacht.
Beschlussantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das in Antrag S … zum Doppelhaushalt 2018⁄19 vorgeschlagene Budget zur Förderung von Projekten im Sinne der Stärkung des Gemeinwesens und des Engagements in Höhe von jährlich 200.000 EUR gemäß der vorliegenden Konzeption und Rahmenbedingungen mit der Bezeichnung „Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Friedrichshafen“ umzusetzen.
- De Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das Komitee entsprechend der vorgeschlagenen Zusammensetzung alle zwei Jahre zu bilden und einzuberufen, Seitens des Gemeinderates werden folgende 4 Vertreter bis zur Kommunalwahl 2019 benannt:
- Angelika Drießen (FW)
- Regine Ankermann (Grüne)
- Wolfgang Sigg (SPD)
- ? (CDU)
- ? (JuPa)
Meine Haltung:
Viele Städte betreiben eine institutionelle Förderung, mit dieser Vorlage übernimmt Friedrichshafen jedoch eine Vorreiterrolle: in keiner anderen Stadt gibt es derzeit einFörderbudget für Bürgerschaftliches Engagement. Damit werden Bürgerschaftlich Engagierte in die sehr komfortable Lage versetzt, kleinere und größere Projekte mit doch ansehnlichen Geldbeträgen gefördert zu bekommen. Nun kommt es darauf an, dass die Bürger diese Möglichkeit auch nutzen und die Gelder für viele gute, spannende und bunte Projekte abzurufen. Ich freue mich auf das, was hier passieren kann!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Kindergarten Zum Guten Hirten
2018 / V 00055 Bedarfsbeschluss – Erweiterung Kindergarten Zum Guten Hirten
Worum geht es?
Der Kindergarten Zum Guten Hirten ist eine 3‑Gruppige Einrichtung, die sich in der Trägerschaft der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen befindet. Das Gebäude des Kindergartens steht im Eigentum der Zeppelin-Stiftung, weshalb notwendige Sanierungsmaßnahmen oder betriebsnotwendige bauliche Veränderungen in die Zuständigkeit der Stiftung fallen.
Bereits im Mai 2017 wurde im Kindergartenbedarfsplan dargestellt und vom Gemeinderat beschlossen, dass in Friedrichshafen dringend weitere Kindergartenplätze benötigt werden.
Durch die Neubaugebiete Allmannsweiler-Süd und Wiggenhausen-Süd wird der Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Gebiet steigen. Eine Erweiterung des bisher bestehenden Kindergartens um zwei Gruppen mit erforderlichen Zusatzräumen würde zur ortsnahen Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen beitragen. In Zusammenarbeit mit der Trägerschaft werden die neuen Gruppen bedarfsgerecht ausgerichtet und das Konzept überarbeitet. Derzeit sind zwei zusätzliche altersgemischte Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit geplant. Außerdem könnten in diesem Zuge auch bedarfsgerechte Räumlichkeiten für die heilpädagogische Arbeit geschaffen werden, eine heilpädagogische Gruppe ist seit vielen Jahren im Kindergartengebäude Zum Guten Hirten integriert.
Neben dem Kindergartenbefindet sich das Jugendheim der katholischen Kirchengemeinde, welches sich ebenfalls im Eigentum der Zeppelin-Stiftung befindet. Das Gebäude des Jugendheims ist sanierungsbedürftig. Ob hier aufgrund der derzeitigen Nutzung (nur noch Ministrantengruppe) eine Sanierung tatsächlich noch in Auftrag gegeben werden soll, oder ob die derzeitigen Nutzer nicht auch in bestehende Räume im Gemeindehaus ausweichen könnten, wird derzeit noch mit der katholischen Gesamtkirchengemeinde abgestimmt.
Sollte nach einer entsprechenden Prüfung der Bausubstanz und Klärung mit der katholischen Gesamtkirchengemeinde eine Sanierung des Jugendheims mit baulicher Anbindung an das Kindergartengebäude auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Frage kommen, wird die Verwaltung beauftragt, den Abriss des Jugendheims und einen direkten Anbau an den Kindergarten zu planen, um die notwendige Erweiterung zu realisieren.
Finanzen: Insgesamt sind für die Maßnahme in den Haushalt der Zeppelin-Stiftung 5Millionen Euro für die Jahre 2018 – 2020 eingestellt.
Beschlussantrag
- Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die Ortsteile Wiggenhausen Süd und Allmannsweiler wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Erweiterung des Kindergartens Zum Guten Hirten um zwei Gruppen am Standort zu prüfen und eine Entwurfsplanung vorzulegen.
Meine Haltung:
Die Kindergartenplätze werden dringend benötigt, insofern stimme ich dem Beschlussantrag der Verwaltung umfänglich zu.
Allerdings hängen an der Maßnahme 4 Einrichtungen in denen Eltern, Kinder und Personal von Trägerwechsel und Ausgliederung während der Bauphasen betroffen sein werden. Insofern ist es besonders wichtig, dass neben der jetzt vorliegenden Baumaßnahme auch die mit 8 Gruppen größte Einrichtung Habakuk parallel geplant und vorangetrieben wird.
Positiv bewerte ich die Absicht, die Heilpädagogische Gruppe im Kindergarten Zum Guten Hirten zu integrieren und zu verstetigen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Bauhof Kluftern
Worum geht es?
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatung dem Antrag des Ortschaftsrates Kluftern auf Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Ganzjahreseinsatz für den Bauhof Kluftern zunächst mit einem Sperrvermerk zugestimmt. Das neue Fahrzeug soll nun angeschafft werden, da die jetzigen Fahrzeuge – einen Unimog und einen VW-Pritschenwagen – in die Jahre gekommen, sehr reparaturanfällig und für den Winterdienst nicht mehr tragbar sind
Beschlussantrag
-
Der Sperrvermerk für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof Kluftern wird aufgehoben.
- Die Ausschreibung für das neue Fahrzeug kann erfolgen.
- Sollte sich der Vergabepreis innerhalb der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bewegen, kann die Vergabe ohne weitere Gremienberatung erfolgen.
Meine Haltung
Das Fahrzeug wird benötigt und wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen, die Finanzen sind im Haushaltsplan eingestellt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Heute gab es keine Wortmeldungen zur Bürgerfragestunde.
Verschiedenes
Worum geht es?
Frage:Die Urnenwand auf dem Friedhof in Jettenhausen ist beinahe vollständig belegt – wann wird eine neue Wand aufgestellt?
Antwort:Antwort folgt.
Frage:Der Verbindungsweg für Radfahrer und Fußgänger zwischen Jettenhauser- und Müllerstraße wurde verengt. Warum? Durch parkende PKW wird die Situation für Radfahrer so, dass sie Fußgängern nicht mehr ausweichen können.
Antwort:Antwort folgt.
Frage: Am Samstag gab es am SPD-Infostand auf dem Schlemmermarkt eine Beschwerde zu Radfahrern, die obwohl dies seit Anfang April nicht mehr erlaubt ist, weiterhin und nicht sehr rücksichtsvoll auf der Uferstraße unterwegs sind.
Antwort:Die Beschwerde wird an die zuständige Verwaltungsstelle weitergegeben.
Frage: Trotz allseitiger Bemühungen fahren immer noch LKWs entgegen der Umleitungsbeschilderung in das Wohngebiet Kitzenwiese ein und bleiben dort stecken. Was kann dagegen unternommen werden?
Antwort:Die beschilderung liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Das Hauptproblem ist wohl, dass die Fahrer sich ausschließlich auf ihr Navigationsgerät verlassen und nicht auf die mittlerweile sehr deutliche Ausschilderung achten. Die andauernde Problematik wird an das Landratsamt weitergegeben.
Frage: Wiggenhausen Süd, 3. Bauabschnitt: Wann wird der Marie-Curie-Platz befestigt? Anwohner müssen wegen des hohen Staubaufkommens Fenster und Türen geschlossen halten.
Antwort:Antwort folgt.