Die Gemein­de­rats­sit­zung am ver­gan­ge­nen Mon­tag war, wenn ich mich nicht täu­sche, die ers­te und bis­lang ein­zi­ge ordent­li­che Sit­zung des Gesamt­gre­mi­ums, an der ich seit mei­ner Wahl 2014 nicht teil­ge­nom­men habe. Grund dafür war eine hin­ter­häl­ti­ge, grip­pe­ähn­li­che Erkran­kung, die der­zeit schon wie­der die Run­de macht. Nun kann ich also über die Inhal­te der Sit­zungs­vor­la­gen und mei­ne grund­sätz­li­che Hal­tung dazu schrei­ben, aller­dings kann ich weder etwas über den Dis­kus­si­ons­ver­lauf der ein­zel­nen TOPs sagen, noch weiß ich, ob mich das ein oder ande­re Argu­ment noch hät­te über­zeu­gen kön­nen, doch eine ande­re Hal­tung ein­zu­neh­men. Mein Abstim­mungs­ver­hal­ten steht die­ses Mal im Kon­junk­tiv, auf Basis des­sen, was ich den Vor­la­gen, den Vor­be­ra­tun­gen ent­nom­men und in der Frak­ti­ons­sit­zung dis­ku­tiert habe.

Den­noch gibt es hier nun der Voll­stän­dig­keit hal­ber die Zusam­men­fas­sung, viel Spaß beim Nachlesen!

[Tages­ord­nung und Sitzungsvorlagen]

Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan

2018 / V 00067 Wei­ter­ent­wick­lung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen – Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2018/2019

Wor­um geht es?

Jähr­lich stellt die Ver­wal­tung auf Basis aktu­el­ler Zah­len einen Bedarfs­plan für die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen auf. Berück­sich­tigt wer­den in der Quan­ti­ta­ti­ven Bedarfs­pla­nung unter ande­rem die Ent­wick­lung der Kin­der­zah­len, die Ent­wick­lung der Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze, wie vie­le Kin­der besu­chen aktu­ell eine Kita in Fried­richs­ha­fen, wie vie­le aus­wär­ti­ge Kin­der besu­chen aktu­ell eine Häf­ler Kita, seit 2015: Wie vie­le Kin­der mit Flucht­hin­ter­grund unter­zu­brin­gen sind. In der Qua­li­ta­ti­ven Bedarfs­pla­nung wird geschaut, wel­che Betreu­ungs­for­men ange­bo­ten wer­den (Regel­grup­pe, Ver­län­ger­te Öff­nungs­zei­ten, Ganz­tag für U3 und Ü3) sowie wel­che Ent­wick­lun­gen sich im päd­ago­gi­schen Bereich abse­hen lassen.

Die Ver­wal­tung glie­dert im vor­lie­gen­den Bericht alle Zah­len auf und zeigt zur Ver­hin­de­rung von Betreu­ungs­eng­päs­sen kurz‑, mit­tel- und lang­fris­ti­ge Maß­nah­men zur Bereit­stel­lung von Betreu­ungs­plät­zen in Fried­richs­ha­fen auf. Dazu gehö­ren zum einen bau­li­che Maß­nah­men – sowohl tem­po­rär als auch dau­er­haft – zur Schaf­fung neu­er Kin­der­gar­ten­plät­ze, als auch die Bei­be­hal­tung der Rege­lung zur Bele­gung der Höchst­grup­pen­stär­ke (+ 3 Kin­der gegen­über Regel­grup­pen­stär­ke) in Regel­grup­pen Ü3 sowie Grup­pen mit ver­län­ger­ten Öff­nungs­zei­ten Ü3. Durch die genann­ten Maß­nah­men sol­len Eng­päs­se in der Betreu­ung von Kin­dern ver­mie­den werden.
In der Sit­zung des KSA kam die Ver­wal­tung den Aus­schuss­mit­glie­dern inso­fern ent­ge­gen, dass sie einer Ände­rung des Beschluss­punk­tes 10 zustimm­te. Die For­mu­lie­rung lau­tet nun:

Beschluss­an­trag:

  1. Der ört­li­chen Kin­der­gar­ten­be­darfs­pla­nung 2018/2019 (sie­he Anla­ge 1) wird zugestimmt.
  2. Die Bedarfs­pla­nung ist für das ab Sep­tem­ber 2018 begin­nen­de Kin­der­gar­ten­jahr 2018/2019 ver­bind­lich. Dies gilt ins­be­son­de­re für die in den ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen vor­ge­hal­te­nen Betreu­ungs­an­ge­bo­te und die Aus­stat­tung der Ein­rich­tun­gen mit Fachpersonal. 
  3. Die in der Anla­ge 2 auf­ge­führ­ten Ein­rich­tun­gen mit den im Kin­der­gar­ten­jahr 2017/2018 vor­ge­hal­te­nen Betreu­ungs­an­ge­bo­ten und Betreu­ungs­zei­ten wer­den im Sin­ne der ört­li­chen Bedarfs­pla­nung for­mell aner­kannt. Die För­de­rung der von den ört­li­chen Kir­chen­ge­mein­den und von ande­ren frei­en Trä­gern betrie­be­ne Ein­rich­tun­gen erfolgt ent­spre­chend die­sen Fest­le­gun­gen und den Ver­ein­ba­run­gen in den Betriebs­trä­ger­ver­trä­gen bzw. auf der Basis der ein­schlä­gi­gen Gemeinderatsbeschlüsse. 
  4. Dem Stel­len­plan und der Stel­len­zah­ler­mitt­lung wird die „Ver­ord­nung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums über den Min­dest­per­so­nal­schlüs­sel und die Per­so­nal­fort­bil­dung in Kin­der­gär­ten und Tages­ein­rich­tun­gen mit alters­ge­misch­ten Grup­pen (Kin­der­ta­ges­stät­ten­ver­ord­nung – KiTa­VO)“ vom 25.11.2010 zu Grun­de gelegt. Das sich hier­aus erge­ben­de Fak­to­ren­mo­dell wird, gemäß den Aus­füh­rungs­hin­wei­sen des Lan­des­ju­gend­amts (KVJS) vom 30.12.2010, der Ein­zel­be­rech­nung zu Grun­de gelegt. 
  5. Die Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen zusätz­li­cher Haus­wirt­schaft­li­cher Kräf­te, Stel­len für „Frei­wil­li­ges sozia­les Jahr“, zusätz­li­che Fach­kraft­stel­len für Sprach­för­de­rung, Bil­dungs­haus­ar­beit, Lei­tungs­frei­stel­lung und Krank­heits­ver­tre­tung wer­den gemäß Anla­ge 3 wei­ter gewährt. 
  6. Bis auf wei­te­res wer­den grund­sätz­lich kei­ne aus­wär­ti­gen Kin­der in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen der Stadt Fried­richs­ha­fen auf­ge­nom­men. Aus­nah­men wer­den auf Antrag durch das Amt für Bil­dung, Fami­lie und Sport – Abtei­lung Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen geprüft und ggf. genehmigt. 
  7. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­ter­hin not­wen­di­gen Plät­ze ent­spre­chend der im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan aus­ge­führ­ten Bedar­fe gemäß den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu schaffen. 
  8. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Ein­rich­tung einer tem­po­rä­ren 2 – 3‑gruppigen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung für den Orts­teil Fischbach/​Manzell/​Windhag zu pla­nen und dem Gre­mi­um zur Beschluss­fas­sung vorzulegen. 
  9. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Ein­rich­tung einer tem­po­rä­ren 4 – 5‑gruppigen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung für den Orts­teil Wig­gen­hau­sen-Süd­/All­manns­wei­ler zu pla­nen und dem Gre­mi­um zur Beschluss­fas­sung vorzulegen.
  10. Für das Kin­der­gar­ten­jahr 2018/2019 wird einer Bele­gung der Betreu­ungs­plät­ze nach Maß­ga­ben der Höchst­grup­pen­stär­ke zuge­stimmt. Ergän­zung:In Kin­der­ta­ges­stät­ten mit einer beson­de­ren Her­aus­for­de­rung wird die Höchst­grup­pen­stär­ke nicht umgesetzt.

Mei­ne Haltung:

Es ist sehr erfreu­lich, dass auch in Fried­richs­ha­fen im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren wie­der deut­lich mehr Kin­der leben. Dach­ten wir in den ver­gan­ge­nen Jah­ren schon fast dar­über nach, wel­che Fol­ge­nut­zung man in Kin­der­gär­ten und Grund­schu­len betrei­ben könn­te, ist dies nun gar kein The­ma mehr: Jeder vor­han­de­ne Platz und drü­ber hin­aus noch zu schaf­fen­de wird der­zeit benö­tigt. Die Ver­wal­tung stellt dies in einem – wie immer sehr detail­lier­ten und umfas­sen­den Bericht dar und gibt dabei einen Über­blick über alle Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen mit Kin­der­zah­len, Betreu­ungs­plät­zen, die Per­so­nal­si­tua­ti­on, zahl­rei­che Zusatz­pro­gram­me und Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen der Stadt. In jeder Zei­le kann man die Bemü­hung der Ver­ant­wort­li­chen her­aus­le­sen, der Nach­fra­ge für Betreu­ungs­plät­zen in den unter­schied­li­chen Alters­grup­pen und Zeit­for­men und mög­lichst vie­len Bedürf­nis­sen, gerecht zu wer­den. Das ist vor­bild­lich, eben­so wie die Zusam­men­ar­beit der Stab­stel­le Inte­gra­ti­on mit den Kitas, die künf­tig noch durch Inte­gra­ti­ons­ma­na­ger ver­stärkt und inten­si­viert wer­den soll.

Erfreu­li­cher­wei­se stimm­te die Ver­wal­tung dem nahe­zu ein­heit­li­chen Votum des Kul­tur- und Sozi­al­aus­schus­ses (KSA) zu, die Höchst­grup­pen­stär­ke in Kin­der­ta­ges­stät­ten mit Per­so­nal­man­gel und/​oder vie­len Kin­dern mit einem beson­de­ren und damit erhöh­ten Bedarf, aus­zu­set­zen (Ergän­zung Beschluss­punkt 10).

Damit ist der größ­te Streit­punkt aus dem Weg geräumt, aller­dings blei­ben noch die Essens­ver­sor­gung, für die wir als SPD-Frak­ti­on auf mei­ne Anre­gung hin einen Antrag für die Schaf­fung einer kom­mu­na­len Küche zur Ver­sor­gung von Kitas und Schu­len in Fried­richs­ha­fen gestellt haben, der eben­falls in der heu­ti­gen Sit­zung ein­ge­bracht wurde.

So hät­te ich abgestimmt:

Den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung hät­te ich zugestimmt.

Orts­um­fah­rung Schnetzenhausen

2018 / V 00137 K 7742 Orts­um­fah­rung Schnet­zen­hau­sen – Sachstandsbericht

Wor­um geht es?

Im Kreis­stra­ßen­aus­bau­pro­gramm 2013 ist die Orts­um­fah­rung Schnet­zen­hau­sen bei den Neu­bau­maß­nah­men im vor­dring­li­chen Bedarf (Rang4) ent­hal­ten. Nach Abwä­gung der aktu­el­len Sach­ver­hal­te in einer Ver­kehrs­un­ter­su­chung, einem Lärm­schutz­gut­ach­ten und eines Schad­stoff­gut­ach­tens kam das Stra­ßen­bau­amt unter Zustim­mung der Mehr­heit der Betei­lig­ten des für das Ver­fah­ren ein­ge­rich­te­ten Run­den Tisches, zu dem Schluss gekom­men, dass sich aus dem pro­gnos­ti­zier­ten Ver­kehrs­auf­kom­men nach Ver­kehrs­frei­ga­be der B 31 neu Fried­richs­ha­fen – Immen­staad kei­ne Plan­recht­fer­ti­gung für den Neu­bau einer Orts­um­fah­rung Schnet­zen­hau­sen ablei­ten lässt. Des­halb ist, auch mit Blick auf die nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen auf Mensch und Umwelt (Sied­lungs­be­rei­che, Nah­erho­lung, Land­wirt­schaft, …), der Bau einer Orts­um­fah­rung von Schnet­zen­hau­sen gemäß der Umwelt­ver­träg­lich­keits­stu­die nicht begründbar.

Der Aus­schuss für Umwelt und Tech­nik hat in sei­ner Sit­zung am 02. Mai 2018 den Sach­ver­halt bera­ten und emp­fiehlt dem Kreis­tag, die K 7742, Orts­um­fah­rung Schnet­zen­hau­sen, nach Ver­kehrs­frei­ga­be der B31 neu, Orts­um­fah­rung Fried­richs­ha­fen, erneut zu beraten.

Finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen: Für die Orts­um­fah­rung Schnet­zen­hau­sen sind ein­schließ­lich der Vor­jah­re ins­ge­samt 523.532 EUR bereit­ge­stellt. Bis­her sind Auf­wen­dun­gen in Höhe von rund 250.000 EUR ange­fal­len. Bis zum Abschluss des Ver­fah­rens ist noch mit einem Bedarf von ca. 100.000 EUR zu rechnen.

Beschluss­an­trag:

Die Ver­wal­tung emp­fiehlt dem Gemein­de­rat dem Beschluss des Kreis­ta­ges vom 16.05.2018 zuzustimmen.

Mei­ne Haltung:

Mehr Stra­ßen brin­gen mehr Ver­kehr. Sie zer­sie­deln unse­re Umge­bung und neh­men uns letzt­lich Lebens- und Auf­ent­halts­qua­li­tä­ten. Inso­fern bin ich froh über das Ergeb­nis des Stra­ßen­bau­am­tes sowie der Mehr­heit des Run­den Tisches. Den­je­ni­gen, die heu­te bereits von Lärm und hohen CO2-Wer­ten betrof­fen sind (wie im Übri­gen ich selbst als Anwoh­ne­rin der Ecken­er­stra­ße auch), muss anders (Tem­po­li­mits, intel­li­gen­ter Ver­kehrs­len­kung und ‑füh­rung, einem attrak­ti­ven ÖPNV-Ange­bot sowie einem attrak­ti­ven Rad- und Fuß­ver­kehrs­netz) gehol­fen werden.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te dem Beschluss­punkt der Ver­wal­tung zugestimmt.

Wahl der Schöffen

2018 / V 00111 Vor­schlags­lis­te für die Wahl der Schöf­fen für die Geschäfts­jah­re 2019 – 2023

Wor­um geht es?

Schöf­fen wer­den jeweils für eine Amts­zeit für 4 Jah­re gewählt. Die Amts­zeit der aktu­el­len Schöf­fen und Jugend­schöf­fen endet am 31.12.2018. Für die Neu­wahl der Schöf­fen sieht das Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz und die hier­zu erlas­se­ne VwV Schöf­fen vom 28.11.2017 ein Ver­fah­ren vor, in dem die Anzahl der für den Bezirk erfor­der­li­chen Schöf­fen auf­grund der Ein­woh­ner­zah­len ermit­telt wird. Für den Bezirk Fried­richs­ha­fen sind dies der­zeit 23 Schöf­fen. Die Kom­mu­nen machen die Wahl bekannt und die Gemein­de­ver­tre­tung stellt auf­grund der mit­ge­teil­ten Zah­len bis spä­tes­tens 22.06.2018 die Vor­schlags­lis­te auf. In die Vor­schlags­lis­te sind dabei min­des­tens dop­pelt so vie­le Bewer­ber auf­zu­neh­men, wie Schöf­fen zu wäh­len sind. Auf der Vor­schlags­lis­te sol­len alle Grup­pen der Bevöl­ke­rung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozia­ler Stel­lung ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den. Die Vor­schlags­lis­te wird anschlie­ßend öffent­lich aus­ge­legt, gegen ein­zel­ne Vor­schlä­ge kann jede und jeder Ein­spruch erhe­ben. In die­sem Jahr muss die Aus­le­gung am 13.07.2018 abge­schlos­sen sein. Die Wahl der Schöf­fen erfolgt anschlie­ßend, spä­tes­tens am 28.09.2018 durch einen beim Amts­ge­richt ein­ge­rich­te­ten Wahl­aus­schuss. Der Wahl­aus­schuss besteht aus einem Rich­ter am Amts­ge­richt, einem von der Lan­des­re­gie­rung zu bestim­men­den Ver­wal­tungs­be­am­ten sowie sie­ben Ver­trau­ens­per­so­nen als Bei­sit­zer. Die Ver­trau­ens­per­so­nen wer­den vom Kreis­tag gewählt.

Ins­ge­samt haben sich in die­sem Jahr 61 Per­so­nen bei der Stadt Fried­richs­ha­fen für die Schöf­fen­wahl 2018 beworben.

Beschluss­an­trag:

  1. Die als Anla­ge 1 bei­gefüg­te Lis­te der Bewer­be­rIn­nen um das Amt eines Schöf­fen wird zur Kennt­nis genommen.
  2. In die Vor­schlags­lis­te für die Wahl der Schöf­fen für die Geschäfts­jah­re 2019 – 2023 wer­den die unter Lfd. Nr. 1 – 61 der Anla­ge 1 auf­ge­führ­ten Bewer­ber aufgenommen.

Mei­ne Haltung:

Schöf­fe oder Jugend­schöf­fe zu sein ist eine sicher nicht immer leich­te ehren­amt­li­che Auf­ga­be. Inso­fern gilt der Dank allen, die bereit sind, sich die­ser Auf­ga­be in den kom­men­den vier Jah­re zu ver­pflich­ten. Dass es bei­na­he dop­pelt so vie­le Bewer­ber wie benö­tig­te Schöf­fen gibt, ist dabei sehr erfreulich.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Hotel Mai­er

2018 / V 00009 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Hotel Mai­er“ Auf­stel­lungs- und Ent­wurfs­be­schluss nach § 13a Bau­ge­setz­buch (Bau­GB)

Wor­um geht es?

Die Betrei­ber des „Hotel Mai­er“ in Fisch­bach (Ecke Zep­pe­lin-/Post­stra­ße) beauf­trag­ten zur Erwei­te­rung ihres Hotel­be­triebs bereits 2015 ein Archi­tek­tur­bü­ro mit der Erstel­lung eines Grob­kon­zepts um die bestehen­de bau­recht­li­che und städ­te­bau­li­che Situa­ti­on mit der Ver­wal­tung abzu­glei­chen. Im Rah­men der Über­prü­fung wur­de der Bebau­ungs­plan in einer Stu­die der Stadt Fried­richsa­hen zur Über­ar­bei­tungs­not­wen­dig­keit von Bebau­ungs­plä­nen mit einem sehr hohen Ände­rungs­be­darf eingestuft.

Zunächst war sei­tens der Ver­wal­tung beab­sich­tigt, den Umbau, bzw. die Erwei­te­rung des Hotels Mai­er in eine Gesamt­über­pla­nung für den Bebau­ungs­plan „Fisch­bach-Nord“ ein­zu­bin­den und im Rah­men eines klas­si­schen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens bau­recht­lich neu zu ord­nen. Nach ver­wal­tungs­in­ter­ner Prü­fung wur­de die­se Vor­ge­hens­wei­se jedoch ver­wor­fen, da dies zu lan­ge gedau­ert hät­te. Da aber eine zeit­na­he Umset­zung des Hotel­um­baus, bzw. Der Hotel­er­wei­te­rung als betriebs­wirt­schaft­li­chen Grün­den sei­tens der Hotel­ei­gen­tü­mer als drin­gend not­wen­dig dar­ge­stellt wur­de, wur­de die Mög­lich­keit zur Durch­füh­rung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans für die­sen Bereich gewählt. 
Im Wei­te­ren wur­den vom zustän­di­gen Archi­tek­tur­bü­ro meh­re­re kon­kre­te Vari­an­ten­kon­zep­te für eine mög­li­che Bebau­ung vor­ge­stellt, aus der die Vari­an­te 3b im wei­te­ren Ver­fah­ren als wei­ter­zu­ver­fol­gen­de Vari­an­te emp­foh­len wurde.

In der wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se soll die vor­lie­gen­de Vari­an­te 3b als Grund­la­ge für die bau­recht­li­che Umset­zung in einen vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan die­nen. Die fina­le Pla­nung wird dann am Ende des Ver­fah­rens vor dem Sat­zungs­be­schluss über den Durch­füh­rungs­ver­trag ver­bind­lich festgelegt.

Der Gemein­de­rat hat am 11.12.2017 in öffent­li­cher Sit­zung dem Ein­lei­tungs­an­trag zuge­stimmt und die Ver­wal­tung beauf­tragt, auf Basis der vor­ge­leg­ten Plan­kon­zep­ti­on ein vor­ha­be­be­zo­ge­nes Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren einzuleiten.

Das Ver­fah­ren: Das erfor­der­li­che Bau­leit­plan­ver­fah­ren wird als vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan nach § 12 Bau­GB durch­ge­führt. Da es sich bei der Pla­nung um Flä­chen der Innen­ent­wick­lung han­delt und der vor­be­rei­ten­de Umwelt­be­richt kei­ne Anhalts­punk­te für aren­schutz­re­le­van­te Belan­ge sowie kei­ne Beein­träch­ti­gun­gen der unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 genann­ten Schutz­gü­ter ergab, wird das beschleu­nig­te Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren gem. § 13a Bau­GB angewandt.
Der nächs­te Ver­fah­rens­schritt ist die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung in Form der öffent­li­chen Aus­le­gung der Ent­wurfs­un­ter­la­gen sowie par­al­lel die Durch­füh­rung der Behördenbeteiligung.

Beschluss­an­trag:

  1. Für den im Ent­wurf vom 11.04.2018 dar­ge­stell­ten Gel­tungs­be­reich wird die Auf­stel­lung des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans Nr. 217 „Hotel Mai­er“ auf der Grund­la­ge des § 13a Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) als Plan der Innen­ent­wick­lung im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren beschlossen. 
  2. Dem Ent­wurf zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Hotel Mai­er“ sowie dem dar­in inte­grier­ten Ent­wurf zur Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten wird zuge­stimmt. Grund­la­gen sind der Bebau­ungs­plan (Ent­wurf) vom 11.04.2018 mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich, der Text­teil (Ent­wurf) sowie die Begrün­dung (Ent­wurf), jeweils vom 12.04.2018
  3. Die Ent­wurfs­plä­ne zur Vor­ha­ben­pla­nung wer­den als Grund­la­ge für den Durch­füh­rungs­ver­trag zustim­mend zur Kennt­nis genommen. 
  4. Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gemäß § 3 (2) Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) wird nach orts­üb­li­cher Bekannt­ma­chung für die Dau­er eines Monats durchgeführt.
  5. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 (1) Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) um Stel­lung­nah­me gebeten. 

Mei­ne Haltung:

Das geplan­te Vor­ha­ben passt grund­sätz­lich in die Umge­bung und zur Idee der wei­te­ren Ent­wick­lung von Fisch­bach. Mit dem Erwei­te­rungs­bau des Hotel Mai­er wird ein mar­kan­ter Eck­punkt rea­li­siert, von dem aus­ge­hend dann in den nächs­ten Jah­ren und Jahr­zehn­ten eine Erneue­rung der Linie ent­lang der heu­ti­gen B31 statt­fin­den wird.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Fal­len­brun­nen Mitte

2018 / V 00078 Vor­ha­ben bezo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen Mit­te“ – Ein­lei­tungs­be­schluss zum Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan nach § 12 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB)

Wor­um geht es?

Bei dem zu bebau­en­den Grund­stück han­delt es sich um die ca. 1,5 ha gro­ße Flä­che „Fal­len­brun­nen 16“ gegen­über der Kul­tur Caser­ne und der SIS. Das Plan­ge­biet ist zwi­schen­zeit­lich von Alt­las­ten- und Kampf­mit­teln befreit. Mit Beschluss des Gemein­de­rats im Juli 2006 und dem Stra­te­gie­pa­pier im April 2008 wur­de defi­niert, den Fal­len­brun­nen als zukünf­ti­gen Hoch­schul­stand­ort in Fried­richs­ha­fen aus­zu­bau­en und es wur­de die Ziel­set­zung eines Bil­dungs­cam­pus gesetzt. Heu­te, 10 Jah­re spä­ter, sind mit der Ansied­lung der DHBW, der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät und der Swiss Inter­na­tio­nal School (SIS) bereits wich­ti­ge Bestand­tei­le rea­li­sier wor­den. Die Abseh­ba­re Ansied­lung des regio­na­len Inno­va­tions- und Tech­no­lo­gie­zen­trums (RITZ) füh­ren den Ansatz eines Wis­sens­cam­pus kon­se­quent weiter. 
Der in der vor­lie­gen­den Sit­zungs­vor­la­ge behan­del­te 2. Bau­ab­schnitt bezieht sich auf den Grund­satz­be­schluss des Gemein­de­rats vom 24.02.2014, ein Wohn­an­ge­bot zu schaf­fen, das sich stand­ort­spe­zi­fisch mit dem Wis­sens­mi­lieu im Fal­len­brun­nen ver­bin­det und ins­ge­samt zum ange­streb­ten Gesamt­kon­text passt. „Woh­nen & Arbei­ten“ ist die Über­schrift, unter der das Vor­ha­ben steht und so von der Städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft mbH umge­setzt wer­den soll.

2015 wur­de ein Work­shop-Ver­fah­ren mit exter­nen Bera­tern durch­ge­führt, eben­falls 2015 wur­de im Rah­men einer Exkur­si­on des Gemein­de­rats das Fran­zö­si­sche Vier­tel in Tübin­gen besich­tigt und im Anschluss wur­den die Work­shop-Ergeb­nis­se als Auf­ga­ben­stel­lung für die euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung beschrie­ben. Im Mai 2016 beschloss der SWG-Bei­rat die Durch­füh­rung und euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung. Aus der Aus­schrei­bung gin­gen 4 Bie­ter her­vor, die dann in einem nach­fol­gen­den mehr­stu­fi­gen Ange­bots- und Ver­hand­lungs­ver­fah­ren anhand eines Kri­te­ri­en­ka­ta­logs und Bewer­tungs­sys­tems ver­gli­chen und bewer­tet wur­den. Ein aus neun Teil­neh­mern bestehen­des Gre­mi­um hat den jetzt vor­lie­gen­den Ent­wurf des Pro­jekt­ent­wick­lers Reisch-Bau GmbH aus­ge­wählt. Für die Wei­ter­be­ar­bei­tung wur­de die Reisch-Bau GmbH zwi­schen­zeit­lich von der SWG auch als Gene­ral­über­neh­mer ausgewählt.
Am 06.03.2018 wur­de die Ver­wal­tung vom Tech­ni­schen Aus­schuss beauf­tragt, den aus­ge­wähl­ten Ent­wurf mit dem Vor­ha­ben­trä­ger für den Ein­lei­tungs­be­schluss vorzubereiten. 
Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren: Das Ver­fah­ren soll als vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan gem. § 12 Bau­GB durch­ge­führt wer­den. In einem bis zum Sat­zungs­be­schluss abzu­schlie­ßen­den Durch­füh­rungs­ver­trag ist u.a. zu ver­ein­ba­ren, dass die Kos­ten des Ver­fah­rens sowie die erfor­der­li­chen Gut­ach­ten und Unter­su­chun­gen von der SWG mbH zu tra­gen sind. Das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren wird im Regel­ver­fah­ren durchgeführt.

Beschluss­an­trag

Der Gemein­de­rat beschließt, dem vor­lie­gen­den Antrag der Städ­ti­schen Wohn­bau­ge­sell­schaft zur Ein­lei­tung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens gemäß § 12 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) auf einer Teil­flä­che des Flur­stücks Nr. 210 auf der Basis der bei­geleg­ten Pla­nungs­kon­zep­ti­on stattzugeben.

Mei­ne Haltung

Vor­ab: Die Pla­nung ist gut und finan­zier­bar. Die geplan­te Fle­xi­bi­li­tät der Räu­me zur „hybri­den“ Nut­zung als Büros / Arbeits­räu­me, bzw. Woh­nun­gen je nach Bedarf und Nach­fra­ge ist tat­säch­lich innovativ.

Gleich­zei­tig hat­te ich mir tat­säch­lich muti­ge­re Bau­kör­per und ein noch wei­ter­ge­hen­de­res, inno­va­ti­ve­res Kon­zept vor­ge­stellt. Aller­dings kos­tet das beson­de­re meist auch beson­ders viel Geld und so fiel ein Bewer­ber, des­sen Ent­wurf ich per­sön­lich für sehr gelun­gen hielt, auch aus die­sem Grund aus dem Ver­fah­ren heraus.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Etten­kirch Süd

2018 / V 00091 Bebau­ungs­plan 810 – 1 „Ände­rung Etten­kirch Süd“ – Ver­fah­ren nach § 13a Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) – Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Nach der im Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren fest­ge­schrie­be­nen Betei­li­gung der Bür­ger und Behör­den in Form der öffent­li­chen Ent­wurfs­aus­le­gung, die vom 10.07. – 28.07.2017 statt­fand, erga­ben sich Ände­run­gen für den Bebauungsplan.

Fol­gen­de Ände­run­gen sind in den jetzt vor­lie­gen­den Plan eingeflossen:

Der Ein- und Aus­fahrts­be­reich ent­lang der Bro­chen­zel­ler Stra­ße wur­de auf die Benut­zung von Fahr­zeu­gen, die der Unter­hal­tung der Grün­flä­che die­nen, beschränkt.

  • Im Text­teil wur­de fest­ge­setzt, dass bei der Neu­pflan­zung von Bäu­men ein Min­dest­ab­stand von 4,50 m zum Fahr­bahn­rand ein­ge­hal­ten wer­den muss.
  • Der Begriff Reten­ti­ons­be­cken wur­de durch Ver­si­cke­rungs­mul­de ausgetauscht.
  • In der Begrün­dung wur­de ergänzt, dass die Ver­si­cke­rungs­mul­de an das vor­han­de­ne Gra­ben­sys­tem ange­schlos­sen wird.
  • Die zuläs­si­ge Dach­nei­gung wur­de von 30°- 40° zu 20°- 40° geän­dert.  Außer­dem wur­de der Begrün­dung hin­zu­ge­fügt, dass Kos­ten für die Her­stel­lung der Erschlie­ßungs­an­la­gen und der Ver­si­cke­rungs­mul­de anfal­len. Die­se sind genau­so wie die Kos­ten für die Maß­nah­men der Grü­n­ord­nung vom Vor­ha­ben­trä­ger (SV Etten­kirch) zu übernehmen.

Die­se Ände­run­gen bedin­gen kei­ne noch­ma­li­ge Auslegung.

Vor dem Sat­zungs­be­schluss ist ein Städ­te­bau­li­cher Ver­trag zwi­schen der Stadt Fried­richs­ha­fen und dem Sport­ver­ein SV Etten­kirch abzu­schlie­ßen. Inhal­te des Ver­tra­ges stel­len die Her­stel­lung, Finan­zie­rung und Unter­hal­tung der Grün­an­la­gen, Erschlie­ßungs­an­la­gen und der Ver­si­cke­rungs­mul­de dar.

Wei­te­rer Verfahrensablauf:

Nach dem Sat­zungs­be­schluss durch den Gemein­de­rat erfolgt die öffent­li­che Bekannt­ma­chung des Bebau­ungs­pla­nes sowie die Mit­tei­lung des Ergeb­nis­ses der Behand­lung der abge­ge­be­nen Stel­lung­nah­men an die jewei­li­gen Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge. Mit der Bekannt­ma­chung erlangt der Bebau­ungs­plan die Rechtskraft.

Beschluss­an­trag

  1. Die im Rah­men der öffent­li­chen Aus­le­gung gem. § 3 Abs. 1 und § Betei­li­gung der Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Bau­GB ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men wer­den in dem im Abwä­gungs­vor­schlag dar­ge­stell­ten Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­gen 4 und 5).
  2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 10.04.2018, wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 2).
  3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 10.04.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2).
  4. Die Begrün­dung der Sat­zung wird in der Fas­sung vom 10.04.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 3).
  5. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den Bebau­ungs­plan Nr. 810 – 1 „Ände­rung Etten­kirch Süd“ erlas­sen: Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (Bau­GB) i.d.F. der Bekannt­ma­chung vom 3.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 14.05.2018 den Bebau­ungs­plan Nr. 810 – 1 „Ände­rung Etten­kirch Süd“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten als Sat­zung beschlos­sen. Ein­zi­ger Para­graph: Der Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan vom 10.04.2017 und dem Text­teil vom 10.04.2017. Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan des Bebau­ungs­pla­nes eingezeichnet.

Mei­ne Haltung

Da das Bau­ge­such bereits mehr­fach in den Aus­schüs­sen behan­delt und jeweils posi­tiv bewer­tet und beschlos­sen wur­de, kann es zu die­sem Zeit­punkt kei­ne grund­sätz­li­chen Ein­wen­dun­gen mehr geben.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Da ich in der Sit­zung krank­heits­be­dingt nicht anwe­send war, kann ich zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt lei­der nichts schreiben.

Müh­lösch West

2018 / V 00061 Bebau­ungs­plan Nr. 203 „Müh­lösch-West II“ ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten – Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Für den Bebau­ungs­plan Nr. 203 „Müh­lösch West II“ wur­de bereits am 13.10.2014 der Auf­stel­lungs­be­schluss durch den Gemein­de­rat gefasst. Die geplan­te Neu­über­pla­nung für den Bebau­ungs­plan Nr. 203 „Müh­lösch West II“ resul­tiert aus den Ergeb­nis­sen der Stu­die über die Über­ar­bei­tungs­not­wen­dig­keit von Bestands­be­bau­ungs­plä­nenm die die der­zeit noch rechts­kräf­ti­gen Bau­li­ni­en­plä­ne Nr. 68 „Müh­lösch – Teil­ge­biet 1“ und Nr. 69 „Müh­lösch – Teil­ge­biet 2“ als Bebau­ungs­plä­ne mit sehr hohem Ände­rungs­be­darf ein­ge­stuft hat. Ziel ist dabei eine Maß­vol­le Nach­ver­dich­tung im Bestand, wobei ins­be­son­de­re die Blockrän­der eine Erwei­te­rung der über­bau­ba­ren Flä­chen sowie in Teil­be­rei­chen eine Auf­sto­ckungs­mög­lich­keit (Erhö­hung der Anzahl der Voll­ge­schos­se) erhal­ten. Die Fest­set­zun­gen der Gebäu­de­hö­hen wer­den durch die Fest­le­gung der maxi­ma­len Wand­hö­hen und der maxi­ma­len First­hö­hen definiert.

Im gesam­ten Plan­ge­biet wird die Dach­form frei­ge­stellt. Die Block­in­nen­be­rei­che sol­len als Grün­flä­chen über­wie­gend erhal­ten blei­ben. Der über­wie­gen­de Teil des Plan­ge­bie­tes wird als All­ge­mei­nes Wohn­ge­biet fest­ge­setzt. Ent­lang der Ailin­ger Stra­ße, der Ehlers­stra­ße, in Teil­be­rei­chen der Schwab­stra­ße sowie der Bebau­ung an der Löwen­ta­ler Stra­ße wird ein Misch­ge­biet definiert.

Aus dem Umwelt­be­richt erge­ben sich auf­grund vor­han­de­ner Fle­der­maus­be­stän­de und deren Flug­rou­ten Hin­wei­se, die bei Abbruch­maß­nah­men zu beach­ten sind. Außer­dem erge­ben sich Maß­nah­men aus dem Schall­pe­gel­gut­ach­ten und

Beschluss­an­trag

  1. Die im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Bau­GB ein­ge­gan­ge­nen Bür­ger­stel­lung­nah­men sowie die Stel­lung­nah­men der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Bau­GB betei­lig­ten Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den in dem vom Stadt­pla­nungs­amt vor­ge­schla­ge­nen Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­gen 4 und 5).
  2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 15.01.2018 wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 2). Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 15.01.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2). 
  3. Die Begrün­dung wird in der Fas­sung vom 15.01.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 3). 
  4. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den Bebau­ungs­plan Nr. 203 „Müh­lösch-West II“ erlas­sen: Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (Bau­GB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 14.05.2018 den Bebau­ungs­plan Nr. 203 „Müh­lösch-West II“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten als Sat­zung beschlos­sen. Ein­zi­ger Para­graph: Der Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan vom 15.01.2018 und dem Text­teil vom 15.01.2018. Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan eingezeichnet. 

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich hal­te ich die Neu­über­pla­nung für das Gebiet für sehr gut. Aller­dings gibt es im Plan­ge­biet einen gewal­ti­gen Wer­muts­trop­fen und das ist das lan­des­ei­ge­ne Gelän­de des Poli­zei­re­viers Fried­richs­ha­fen. Dabei han­delt es sich um eine für die Nach­ver­dich­tung drin­gend benö­tig­te Flä­che im inner­städ­ti­schen Gebiet, die hier vom Land blo­ckiert wird. Die Stadt steht seit lan­gem in Ver­hand­lun­gen mit dem Land, um die Flä­che abkau­fen zu kön­nen, das Land scheint grund­sätz­lich auch bereit dafür zu sein, aller­dings soll im Gegen­zug eine gleich­wer­ti­ge Flä­che im eben­falls inner­städ­ti­schen Gebiet zur Nut­zung durch die Poli­zei gefun­den wer­den, was sich der­zeit als unmög­lich dar­stellt. Ganz neben­bei spie­len auch die Finan­zen eine nicht unwe­sent­li­che Rol­le. So ver­hin­dert das Land in Fried­richs­ha­fen die inner­städ­ti­sche Nach­ver­dich­tung, die es selbst vehe­ment for­dert. Ein­zi­ge Mög­lich­keit, die ich der­zeit sehe: Die Stadt muss sich mehr bemü­hen und evtl. in den eige­nen Geld­beu­tel grei­fen – bei Stra­ßen und Tun­nels scheu­en wir uns auch nicht vor der Eigen­fi­nan­zie­rung, wenn Land und Bund sich sträuben.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Schluss­mel­dun­gen Bauen

2018 / V 00112 Aner­ken­nung von Schluss­mel­dun­gen diver­ser Bau­maß­nah­men des Stadt­bau­am­tes (Hoch‑, Tief‑, Landschaftsbau)

Wor­um geht es?

Das Stadt­bau­amt konn­te seit der letz­ten Abstim­mung von Schluss­mel­dun­gen im Mai 2015 fol­gen­de Pro­jek­te rech­ne­risch abschlie­ßen. Für alle Maß­nah­men wur­den Schluss­mel­dun­gen erstellt.

  1. Kin­der­gar­ten Dorf­wie­sen (Sanie­rung Flach­dach, Fas­sa­de, Fenster)
  2. Kin­der­gar­ten Wind­hag (Umbau und Erweiterung)
  3. Kreis­ver­kehrs­platz Meis­ters­ho­fe­ner- / Ried­leösch­stra­ße (Neu­bau)
  4. Boden­see­sport­hal­le Sanie­rung der zen­tra­len Betriebs­tech­nik ohne Wärmeerzeugung
  5. Feu­er­wa­che (Erneue­rung Tore Hal­le 1 und 2 West)
  6. Tan­nen­hag­schu­le (Sanie­rung und Moder­ni­sie­rung der Heizungsanlage)
  7. Meri­an­schu­le Turn­hal­le (Sanie­rung Duschen und WC-Anlagen)
  8. Strand­bad Fried­richs­ha­fen (Spiel­be­reich mit Beschattung)
  9. Graf-Zep­pe­lin-Haus (Umbau‑, Sanie­rungs- und Modernisierungsmaßnahmen)
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  10. Graf-Zep­pe­lin-Haus (Trenn­sta­ti­on für Wandhydranten)
  11. Mehr­zweck­hal­le Kluft­ern (Neu­bau)
  12. Karl-May­bach-Gym­na­si­um (Erwei­te­rung und Umbau)
  13. Max-Grün­beck-Haus (Umbau und Moder­ni­sie­rung BA I – BA VII)
  14. Kiga/​Schule Kluft­ern PEBIK – Part­ner­schaft für Erzie­hung und Bil­dung in Kluftern
  15. Graf-Soden Gemein­schafts­schu­le um- und Erwei­te­rungs­bau für den Ganztagesbetrieb
  16. Graf-Soden Gemein­schafts­schu­le (PCB Sanierung)
  17. Aus­bau Löwen­ta­ler­stra­ße (Stra­ßen­bau­ar­bei­ten)
  18. Ufer­weg (Was­ser­bau­ar­bei­ten)
  19. Frei- und See­bad Fisch­bach (Rück­bau- und Altlastensanierung)
  20. Gewer­be­ge­biet Fal­len­brun­nen (Süd-West BA1)

Nach der Haupt­sat­zung sind Schluss­mel­dun­gen bis 1 Mio EUR durch den TA (lau­fen­de Num­mer 1 – 8) und dar­über im Gemein­de­rat (lau­fen­de Num­mer 9 – 20) fest­zu­stel­len und anzuerkennen.

Im Berichts­zeit­raum ergibt sich in der Sum­me eine Kos­ten­un­ter­schrei­tung von ‑5,49%. Von den ins­ge­samt bereit­ge­stell­ten Haus­halts­mit­teln in Höhe von 58.037.849,23 EUR konn­ten 3.184.618,53 EUR zurück­ge­ge­ben wer­den. In der Sum­me der fest­ge­stell­ten Maß­nah­men ergibt sich somit kei­ne Über­zie­hung des Gesamtbudgets.

Beschluss­an­trag

  1. Die Auf­ge­führ­ten Schluss­mel­dun­gen 1 bis 8 in der Zustän­dig­keit TA wer­den fest­ge­stellt und anerkannt.
  2. Die Auf­ge­führ­ten Schluss­mel­dun­gen 9 bis 20 in der Zustän­dig­keit des Gemein­de­ra­tes wer­den fest­ge­stellt und anerkannt.

Mei­ne Haltung

Alles wun­der­bar, zumal mit der Sit­zungs­vor­la­ge der Beweis vor­liegt: Es wird nicht immer alles teu­rer als gedacht – in Sum­me wur­de hier sogar ziem­lich viel eingespart.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Jugend­be­tei­li­gung

2018 / V 00088 Bericht Jugend­par­la­ment und Jugendbeteiligung

Wor­um geht es?

2015 hat der Gemein­de­rat die neue Form der Jugend­be­tei­li­gung für Fried­richs­ha­fen beschlos­sen. Fast ein gan­zes Jahr spä­ter wur­de dann die dazu­ge­hö­ri­ge 1,0 Per­so­nal­stel­le mit zwei Per­so­nen (0,75% und 0,25%) besetzt. Die Jugend­li­chen hal­ten regel­mä­ßi­ge Voll­ver­samm­lun­gen und Ver­samm­lun­gen des Jugend­rat-Vor­stands ab, jähr­lich fin­det ein Jugend­fo­rum statt, es gibt Arbeits­grup­pen zu diver­sen The­men, die den Jugend­li­chen wich­tig sind, sie neh­men an den Sit­zun­gen des Gemein­de­rats und sei­nen Aus­schüs­sen teil, betei­li­gen sich dort mit Wort­bei­trä­gen und stel­len Anträ­ge. Außer­dem neh­men sie an Ver­an­stal­tun­gen der Stadt­ge­sell­schaft teil und brin­gen sich und ihre Ideen und Gedan­ken dort ein.

Seit Anfang des Jah­res 2018 sind nun durch eine Ver­ket­tung unglück­li­cher Umstän­de bei­de Stel­len­an­tei­le nicht mehr besetzt. Für den Über­gang bis zur zeit­na­hen Wie­der­be­set­zung der Stel­le mit nur einer Per­son (1,0 Stel­len­an­tei­le) wird eine Mit­ar­bei­te­rin der Arka­de e.V. die jugend­li­chen in ihrem Enga­ge­ment unterstützen. 

Beschluss­an­trag:

  1. Der Bericht des Jugend­par­la­ments und der Jugend­be­tei­li­gung wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

  2. Die bis­her noch befris­te­ten Stel­len­an­tei­le der Jugend­be­tei­li­gung von 50 % wer­den entfristet.

  3. Die durch die oben genann­te Stel­len­schaf­fung ent­ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Per­so­nal- aus­ga­ben im Jahr 2018 von 30.000 EUR wer­den geneh­migt. Soweit die ein­ge­plan­ten Haus­halts­mit­tel im Deckungs­ring Per­so­nal­aus­ga­ben nicht aus­rei­chen, wer­den die Aus­ga­ben über Weni­ger­aus­ga­ben des DIII gedeckt.

Mei­ne Haltung:

Vor dem, was die Jugend­li­chen da leis­ten und mit wie viel Enga­ge­ment und Ernst­haf­tig­keit sie das tun, kann ich nur den Hut zie­hen! Als SPD-Patin habe ich einen guten Ein­blick, wie viel Zeit die Jugend­li­chen auf­wen­den um die Idee der ech­ten Teil­ha­be tat­säch­lich real wer­den zu las­sen. Dass sie dabei nicht nur an sich selbst den­ken, son­dern jeweils auch ande­re mit im Blick haben, kann man z.B. an der jähr­li­chen Betei­li­gung mit Tee­aus­schank an der Gedenk­fei­er für die Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus sehen, deren Spen­den­er­lös bereits zum zwei­ten Mal an die Obdach­lo­sen­un­ter­kunft in der Kep­ler­stra­ße ging. Eben­falls bei­spiel­haft sind die bei­den aktu­el­len Anträ­ge, die zum einen die Finan­zie­rung von Schul­ab­schluss­bäl­len für Schü­ler aller Schul­ar­ten in Fried­richs­ha­fen sowie die Anschaf­fung von Pfand­sam­mel­rin­gen für meh­re­re inner­städ­ti­sche Stand­or­te zum Inhalt haben.

Dass die Stel­le wie­der besetzt wer­den muss steht außer Fra­ge. Dass dies so schnell wie mög­lich pas­sie­ren muss, eben­falls. Dass es bei den 1,0 Stel­len­an­tei­len blei­ben muss ist nach den Erfah­run­gen der ver­gan­ge­nen Mona­te unstrit­tig und dass es evtl. bes­ser sein könn­te, die­se Stel­le an nur eine/​n Mit­ar­bei­te­rIn zu ver­ge­ben, tei­le ich längst und hat­te ich bereits anfangs gefor­dert, nun freue ich mich, dass die Ver­wal­tung dies nun auch so sieht.

Ich freue mich auf noch sehr vie­le Ideen, Wort­mel­dun­gen, Anträ­ge und Inputs des Jugend­par­la­ments und sei­ner Betei­li­gungs­gre­mi­en. Durch das Hin­ter­fra­gen von Gewohn­hei­ten und Regeln, berei­chern die Jugend­li­chen die Komu­nal­po­li­tik auf unschätz­ba­re Weise.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag bereits in der Vor­be­ra­tung im KSA zuge­stimmt und hät­te mei­ne Zustim­mung nun auch im Gemein­de­rat wiederholt.

Stadt­se­nio­ren­rat

2018 / V 00024 Neue Geschäfts­ord­nung für den Stadtseniorenrat

Der Tages­ord­nungs­punkt wur­de im KSA vor­be­ra­ten und auf­grund von noch offe­nen Fra­gen im Anschluss von der Tages­ord­nung der Gemein­de­rats genom­men. Jetzt wird noch mal nach­ge­ar­bei­tet und danach kommt das The­ma Stadt­se­nio­ren­rat wie­der in die Gremien.

Micro­soft Lizenzen

2018 / V 00090 Grund­satz­ent­scheid zur Beschaf­fung von Micro­soft-Lizen­zen im Rah­men eines Enterprise-Agreement-Vertrags

Wor­um geht es?

Seit Okto­ber 2012 erfolgt die Lizen­zie­rung der Arbeits­plät­ze in der Stadt­ver­wal­tung für das Micro­soft Betriebs­sys­tem Win­dows und die Büro­soft­ware Office über einen Kon­zern­ver­trag (Enter­pri­se Agree­ment, EA). Der Ver­trag wur­de 2015 für drei Jah­re ver­län­gert und läuft nun zum 31.10.2018 aus. Bei der nun anste­hen­den erneu­ten Ver­län­ge­rung der Lizen­zie­rung kann die Stadt Fried­richs­ha­fen nun Kon­di­tio­nen­ver­trä­ge nut­zen, die bereits 2015 vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Hei­mat (BMI) abge­schlos­sen und wie­der auf die spe­zi­el­len Bedürf­nis­se der öffent­li­chen Hand zuge­schnit­ten wur­den. Auf­grund der Bedürf­nis­se der Stadt Fried­richs­ha­fen ist eine euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung not­wen­dig. Außer­dem soll die Lizen­zie­rung nun auch um Ser­ver-Zugriffs­li­zen­zen sowie wei­te­re Lizen­zen für die Micro­soft Ser­ver-Betriebs­sys­te­me und Anwen­dungs­soft­ware ergänzt wer­den. Die ein­ma­li­gen Kos­ten belau­fen sich auf 295.000 EUR, die jähr­li­chen Fol­ge­kos­ten belau­fen sich auf wei­te­re 295.000 EUR. Im Haus­halt bereit­ge­stellt sind 470.000 EUR.

Beschluss­an­trag

Micro­soft-Lizen­zen für Win­dows, Office, Ser­ver­zu­grif­fe, Ser­ver-Betriebs­sys­te­me und Anwen­dungs­pro­gram­me wer­den im Rah­men eines Enter­pri­se-Agree­ment-Ver­trags über eine Aus­schrei­bung beschafft.

Die Zustän­dig­keit zur Ent­schei­dung über die Ver­ga­be, für die nach 2. a) der Anla­ge zur Haupt­sat­zung der FVA zustän­dig wäre, wird in die­sem Fall auf den Ober­bür­ger­meis­ter übertragen.

Die Wei­ter­füh­rung des Micro­soft Enter­pri­se-Agree­ment-Ver­trags (Ver­län­ge­run­gen, Erwei­te­run­gen) bedarf kei­ner wei­te­ren Grund­satz­ent­schei­dung nach 1. b) der Anla­ge zur Hauptsatzung.

Mei­ne Haltung:

Not­wen­dig und sinn­voll, des­halb mei­ne Zustim­mung. War­um die Zustän­dig­keit aller­dings vom FVA in die­sem Fall auf den OB über­tra­gen wird geht aus der Sit­zungs­vor­la­ge nicht hervor.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung unter Berück­sich­ti­gung der Ant­wort auf die Nach­fra­ge zum Zustän­dig­keits­wech­sel zugestimmt.

Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm Friedrichshafen

2018 / V 00048 Anpas­sung des Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramms Stadt Fried­richs­ha­fen Bau­stein II – Ver­güns­ti­gung von städ­ti­schen Grundstücken

Wor­um geht es?

Im Mai 2015 hat der Gemein­de­rat beschlos­sen, dass es beim Erwerb von städ­ti­schen Grund­stü­cken für den Geschoss­woh­nungs­bau dann eine 30%ige Ermä­ßi­gung auf den Kauf­preis gibt, wenn der Erwer­ber sich dazu ver­pflich­tet, dar­auf bedarfs­ge­rech­ten sozia­len Wohn­raum nach den Lan­de­wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz (LWoFG) mit Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung zu erstel­len. Da das Pro­gramm kei­nen ver­pflich­ten­den Anteil an sozi­al geför­der­tem Wohn­raum vor­sah, konn­te der Erwer­ber mit 100% geför­der­tem Wohn­raum einen Preis­nach­lass von 30% der Gesamt­kos­ten auf das Grund­stück erzie­len oder bei weni­ger sozia­lem Woh­nungs­bau eine anteils­mä­ßi­ge Reduzierung.

Im nun vor­lie­gen­den Pro­gramm soll die För­de­rung auch dann zur Anwen­dung kom­men, wenn der Erwer­ber eines städ­ti­schen Grund­stücks bereit ist, auf die­sem Grund­stück bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaf­fen, der auch Haus­hal­ten mit soge­nann­tem mitt­le­ren Ein­kom­men zur Gute kom­men kann, auch wenn sie die Ein­kom­mens­gren­zen für „preis­ge­bun­de­nen Wohn­raum“ nach LWoFG nicht erfül­len oder die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen für die Ertei­lung von „Wohn­be­rech­ti­gungs­schei­nen“ mit bis zu 25% überschreiten.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Bau­stein II des kom­mu­na­len Woh­nungs­bau­pro­gramms (Ver­güns­ti­gung von städ­ti­schen Grund­stü­cken) gem. dem Beschluss des Gemein­de­rats vom 02.03.2015 (SV 2015345 wird für die Städ­ti­sche Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen m.b.H und die Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH wie folgt erweitert: 
    1. Beim Erwerb von städ­ti­schen Grund­stü­cken für den Geschoss­woh­nungs­bau durch die­se Ge- sell­schaf­ten gewährt die Stadt Fried­richs­ha­fen die Kauf­preis­re­du­zie­rung von max. 30 % auch dann, wenn bedarfs­ge­rech­ter Wohn­raum für „mitt­le­re Ein­kom­mens­schich­ten“ erstellt wird.
    2. Ziel­grup­pe der För­de­rung sind Haus­hal­te, deren Haus­halts­ein­kom­men die Ein­kom­mens- gren­zen nach dem LWoFG um max. 15 % überschreiten.
    3. Bei Inan­spruch­nah­me der För­de­rung ver­pflich­ten sich die Woh­nungs­bau­un­ter­neh­men, Mie- tober­gren­zen nach Maß­ga­be der fol­gen­den Tabel­le ein­zu­hal­ten: *) aus­ge­hend von einer orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te von 10,00 € /​m2

LWoFG + 5 %

LWoFG + 10 %

LWoFG + 15 %

Mie­te 7,50* €/​m2

Mie­te 8,25* €/​m2

Mie­te 9,00* €/​m2

Absen­kung 2,50 € /​m2

Absen­kung 1,75 € /​m2

Absen­kung 1,00 € /​m2

  1. Bei Inan­spruch­nah­me des För­der­pro­gramms für Haus­hal­te mit mitt­le­rem Ein­kom­men ver­pflich­ten sich die Woh­nungs­bau­un­ter­neh­men, einen ver­pflich­ten­den Anteil von 50% der Gesamt­wohn­flä­che des Objekts im öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau nach dem LWoFG und einen wei­te­ren ver­pflich­ten­den Anteil von 30 % für „mitt­le­re Ein­kom­mens­schich­ten“ her­zu­stel­len. Es steht dem Erwer­ber frei, die Min­dest­an­tei­le zu erhöhen
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Ver­kaufs­be­din­gun­gen nach Ziff. 1 dem Regie­rungs­prä­si­di­um gem. § 92 Abs. 3 S.1 GemO vorzulegen.
  3. Für die Bear­bei­tung die­ses erwei­ter­ten Pro­gramms sind beim Amt für Ver­mes­sung und Lie­gen­schaf­ten zusätz­li­che Stel­len­an­tei­le erfor­der­lich (Bera­tung, Bean­tra­gung, Berech­nung, Über­wa­chung, etc.). Der Schaf­fung von 0,5 Stel­len (mitt­le­rer Dienst) wird zugestimmt.
  4. Der von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­ne Über­prü­fungs­zeit­raum (S. 9 VI) von 2 Jah­ren soll auf 3 Jah­re erwei­tert (ver­län­gert) wer­den. Nach 2 Jah­ren soll dem SWG-Bei­rat und dem Gemein­de­rat über bis dahin abge­wi­ckel­te Fäl­le die­ses Pro­gramms berich­tet werden.

Mei­ne Haltung:

Als Mit­glied des SWG-Bei­rats habe ich die nun vor­lie­gen­de Vari­an­te des erwei­ter­ten Wohn­bau­för­de­rungs­pro­gramms mit­dis­ku­tiert und erar­bei­tet. Ich hal­te die vor­lie­gen­de Maß­nah­me, die dazu bei­tra­gen soll, dass die Stadt­ge­sell­schaft zusam­men­lebt, zusam­men­wohnt, sich kennt und letzt­lich zusam­men hält um das gemein­sa­me Quar­tier zu gestal­ten, für sehr begrüßenswert. 
In frü­he­ren Zei­ten wur­den Feh­ler gemacht, in dem der geför­der­te Woh­nungs­bau (Sozi­al­bau) klar erkenn­bar am Rand der Stadt errich­tet wur­de. Es ent­stan­den Stig­ma­ti­sie­run­gen und ungu­te Lebens­si­tua­tio­nen für Men­schen, die sich der Stadt­ge­sell­schaft nicht mehr zuge­hö­rig fühl­ten. In Zei­ten, in denen sich immer weni­ger Men­schen auch mit den soge­nann­ten mitt­le­ren Ein­kom­men, kaum noch inner­städ­ti­schen Wohn­raum leis­ten kön­nen, ist es um so wich­ti­ger, dass es nicht erneut zu sepa­rie­ren­den Wohn­si­tua­tio­nen kommt. Und genau das will das vor­lie­gen­de Pro­gramm: Es wird ein Haus gebaut, dar­in kön­nen Men­schen mit mehr oder weni­ger oder auch kei­ner För­de­rung eine Woh­nung anmie­ten. Im Vor­der­grund steht der Mensch, nicht der Geld­beu­tel. Dass wir uns in Fried­richs­ha­fen leis­ten kön­nen ist nicht selbst­ver­ständ­lich und wir kön­nen es gar nicht hoch genug schätzen.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich hät­te den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Gestell­te Anträge

2018 / V 129 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Wor­um geht es?

Es wur­den zwei Anträ­ge ein­ge­bracht, einer von der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen (Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ge­rech­ter Umbau von Ampel­an­la­gen) und einer von der SPD-Frak­ti­on (Antrag auf Prü­fung einer kom­mu­na­len Küche für Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schu­len in Fried­richs­ha­fen). Bei­de Anträ­ge wer­den in der Sit­zung ohne Aus­spra­che, Dis­kus­si­on und Beschluss­fas­sung zur Kennt­nis genom­men. Die Bera­tung in den zustän­di­gen Gre­mi­en erfolgt – falls das The­ma in die­sem Zeit­raum von der Ver­wal­tung abschlie­ßend bear­bei­tet wer­den kann – in der über­nächs­ten Sit­zungs­run­de (Juli 2018).

Beschluss­an­trag

  1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (s. Anla­ge 1 und 2) wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Sie sind den zustän­di­gen Gre­mi­en spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zungs­run­de im Juli 2018 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

In die­ser Sit­zungs­vor­la­ge geht es nur um die Kennt­nis­nah­me. Aller­dings freut es mich sehr, dass mei­ne Anre­gung für eine kom­mu­na­le Küche für die Kitas und Schu­len in der Stadt zu einem Antrag der SPD-Frak­ti­on wurde.

So hät­te ich abgestimmt:

Ich habe die Ein­brin­gung bei­der Anträ­ge zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Da ich in der Sit­zung krank­heits­be­dingt nicht anwe­send war, kann ich zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt lei­der nichts schreiben.