Die Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag war, wenn ich mich nicht täusche, die erste und bislang einzige ordentliche Sitzung des Gesamtgremiums, an der ich seit meiner Wahl 2014 nicht teilgenommen habe. Grund dafür war eine hinterhältige, grippeähnliche Erkrankung, die derzeit schon wieder die Runde macht. Nun kann ich also über die Inhalte der Sitzungsvorlagen und meine grundsätzliche Haltung dazu schreiben, allerdings kann ich weder etwas über den Diskussionsverlauf der einzelnen TOPs sagen, noch weiß ich, ob mich das ein oder andere Argument noch hätte überzeugen können, doch eine andere Haltung einzunehmen. Mein Abstimmungsverhalten steht dieses Mal im Konjunktiv, auf Basis dessen, was ich den Vorlagen, den Vorberatungen entnommen und in der Fraktionssitzung diskutiert habe.
Dennoch gibt es hier nun der Vollständigkeit halber die Zusammenfassung, viel Spaß beim Nachlesen!
[Tagesordnung und Sitzungsvorlagen]
Kindergartenbedarfsplan
Worum geht es?
Jährlich stellt die Verwaltung auf Basis aktueller Zahlen einen Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen auf. Berücksichtigt werden in der Quantitativen Bedarfsplanung unter anderem die Entwicklung der Kinderzahlen, die Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze, wie viele Kinder besuchen aktuell eine Kita in Friedrichshafen, wie viele auswärtige Kinder besuchen aktuell eine Häfler Kita, seit 2015: Wie viele Kinder mit Fluchthintergrund unterzubringen sind. In der Qualitativen Bedarfsplanung wird geschaut, welche Betreuungsformen angeboten werden (Regelgruppe, Verlängerte Öffnungszeiten, Ganztag für U3 und Ü3) sowie welche Entwicklungen sich im pädagogischen Bereich absehen lassen.
Die Verwaltung gliedert im vorliegenden Bericht alle Zahlen auf und zeigt zur Verhinderung von Betreuungsengpässen kurz‑, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen in Friedrichshafen auf. Dazu gehören zum einen bauliche Maßnahmen – sowohl temporär als auch dauerhaft – zur Schaffung neuer Kindergartenplätze, als auch die Beibehaltung der Regelung zur Belegung der Höchstgruppenstärke (+ 3 Kinder gegenüber Regelgruppenstärke) in Regelgruppen Ü3 sowie Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten Ü3. Durch die genannten Maßnahmen sollen Engpässe in der Betreuung von Kindern vermieden werden.
In der Sitzung des KSA kam die Verwaltung den Ausschussmitgliedern insofern entgegen, dass sie einer Änderung des Beschlusspunktes 10 zustimmte. Die Formulierung lautet nun:
Beschlussantrag:
- Der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 (siehe Anlage 1) wird zugestimmt.
- Die Bedarfsplanung ist für das ab September 2018 beginnende Kindergartenjahr 2018/2019 verbindlich. Dies gilt insbesondere für die in den einzelnen Einrichtungen vorgehaltenen Betreuungsangebote und die Ausstattung der Einrichtungen mit Fachpersonal.
- Die in der Anlage 2 aufgeführten Einrichtungen mit den im Kindergartenjahr 2017/2018 vorgehaltenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten werden im Sinne der örtlichen Bedarfsplanung formell anerkannt. Die Förderung der von den örtlichen Kirchengemeinden und von anderen freien Trägern betriebene Einrichtungen erfolgt entsprechend diesen Festlegungen und den Vereinbarungen in den Betriebsträgerverträgen bzw. auf der Basis der einschlägigen Gemeinderatsbeschlüsse.
- Dem Stellenplan und der Stellenzahlermittlung wird die „Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung – KiTaVO)“ vom 25.11.2010 zu Grunde gelegt. Das sich hieraus ergebende Faktorenmodell wird, gemäß den Ausführungshinweisen des Landesjugendamts (KVJS) vom 30.12.2010, der Einzelberechnung zu Grunde gelegt.
- Die Freiwilligkeitsleistungen zusätzlicher Hauswirtschaftlicher Kräfte, Stellen für „Freiwilliges soziales Jahr“, zusätzliche Fachkraftstellen für Sprachförderung, Bildungshausarbeit, Leitungsfreistellung und Krankheitsvertretung werden gemäß Anlage 3 weiter gewährt.
- Bis auf weiteres werden grundsätzlich keine auswärtigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Friedrichshafen aufgenommen. Ausnahmen werden auf Antrag durch das Amt für Bildung, Familie und Sport – Abteilung Kindertageseinrichtungen geprüft und ggf. genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiterhin notwendigen Plätze entsprechend der im Kindergartenbedarfsplan ausgeführten Bedarfe gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu schaffen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer temporären 2 – 3‑gruppigen Kindertageseinrichtung für den Ortsteil Fischbach/Manzell/Windhag zu planen und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer temporären 4 – 5‑gruppigen Kindertageseinrichtung für den Ortsteil Wiggenhausen-Süd/Allmannsweiler zu planen und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird einer Belegung der Betreuungsplätze nach Maßgaben der Höchstgruppenstärke zugestimmt. Ergänzung:In Kindertagesstätten mit einer besonderen Herausforderung wird die Höchstgruppenstärke nicht umgesetzt.
Meine Haltung:
Es ist sehr erfreulich, dass auch in Friedrichshafen im Vergleich zu den Vorjahren wieder deutlich mehr Kinder leben. Dachten wir in den vergangenen Jahren schon fast darüber nach, welche Folgenutzung man in Kindergärten und Grundschulen betreiben könnte, ist dies nun gar kein Thema mehr: Jeder vorhandene Platz und drüber hinaus noch zu schaffende wird derzeit benötigt. Die Verwaltung stellt dies in einem – wie immer sehr detaillierten und umfassenden Bericht dar und gibt dabei einen Überblick über alle Kindertageseinrichtungen mit Kinderzahlen, Betreuungsplätzen, die Personalsituation, zahlreiche Zusatzprogramme und Freiwilligkeitsleistungen der Stadt. In jeder Zeile kann man die Bemühung der Verantwortlichen herauslesen, der Nachfrage für Betreuungsplätzen in den unterschiedlichen Altersgruppen und Zeitformen und möglichst vielen Bedürfnissen, gerecht zu werden. Das ist vorbildlich, ebenso wie die Zusammenarbeit der Stabstelle Integration mit den Kitas, die künftig noch durch Integrationsmanager verstärkt und intensiviert werden soll.
Erfreulicherweise stimmte die Verwaltung dem nahezu einheitlichen Votum des Kultur- und Sozialausschusses (KSA) zu, die Höchstgruppenstärke in Kindertagesstätten mit Personalmangel und/oder vielen Kindern mit einem besonderen und damit erhöhten Bedarf, auszusetzen (Ergänzung Beschlusspunkt 10).
Damit ist der größte Streitpunkt aus dem Weg geräumt, allerdings bleiben noch die Essensversorgung, für die wir als SPD-Fraktion auf meine Anregung hin einen Antrag für die Schaffung einer kommunalen Küche zur Versorgung von Kitas und Schulen in Friedrichshafen gestellt haben, der ebenfalls in der heutigen Sitzung eingebracht wurde.
So hätte ich abgestimmt:
Den Beschlussanträgen der Verwaltung hätte ich zugestimmt.
Ortsumfahrung Schnetzenhausen
2018 / V 00137 K 7742 Ortsumfahrung Schnetzenhausen – Sachstandsbericht
Worum geht es?
Im Kreisstraßenausbauprogramm 2013 ist die Ortsumfahrung Schnetzenhausen bei den Neubaumaßnahmen im vordringlichen Bedarf (Rang4) enthalten. Nach Abwägung der aktuellen Sachverhalte in einer Verkehrsuntersuchung, einem Lärmschutzgutachten und eines Schadstoffgutachtens kam das Straßenbauamt unter Zustimmung der Mehrheit der Beteiligten des für das Verfahren eingerichteten Runden Tisches, zu dem Schluss gekommen, dass sich aus dem prognostizierten Verkehrsaufkommen nach Verkehrsfreigabe der B 31 neu Friedrichshafen – Immenstaad keine Planrechtfertigung für den Neubau einer Ortsumfahrung Schnetzenhausen ableiten lässt. Deshalb ist, auch mit Blick auf die nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Siedlungsbereiche, Naherholung, Landwirtschaft, …), der Bau einer Ortsumfahrung von Schnetzenhausen gemäß der Umweltverträglichkeitsstudie nicht begründbar.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2018 den Sachverhalt beraten und empfiehlt dem Kreistag, die K 7742, Ortsumfahrung Schnetzenhausen, nach Verkehrsfreigabe der B31 neu, Ortsumfahrung Friedrichshafen, erneut zu beraten.
Finanzielle Auswirkungen: Für die Ortsumfahrung Schnetzenhausen sind einschließlich der Vorjahre insgesamt 523.532 EUR bereitgestellt. Bisher sind Aufwendungen in Höhe von rund 250.000 EUR angefallen. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist noch mit einem Bedarf von ca. 100.000 EUR zu rechnen.
Beschlussantrag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem Beschluss des Kreistages vom 16.05.2018 zuzustimmen.
Meine Haltung:
Mehr Straßen bringen mehr Verkehr. Sie zersiedeln unsere Umgebung und nehmen uns letztlich Lebens- und Aufenthaltsqualitäten. Insofern bin ich froh über das Ergebnis des Straßenbauamtes sowie der Mehrheit des Runden Tisches. Denjenigen, die heute bereits von Lärm und hohen CO2-Werten betroffen sind (wie im Übrigen ich selbst als Anwohnerin der Eckenerstraße auch), muss anders (Tempolimits, intelligenter Verkehrslenkung und ‑führung, einem attraktiven ÖPNV-Angebot sowie einem attraktiven Rad- und Fußverkehrsnetz) geholfen werden.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte dem Beschlusspunkt der Verwaltung zugestimmt.
Wahl der Schöffen
2018 / V 00111 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Worum geht es?
Schöffen werden jeweils für eine Amtszeit für 4 Jahre gewählt. Die Amtszeit der aktuellen Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2018. Für die Neuwahl der Schöffen sieht das Gerichtsverfassungsgesetz und die hierzu erlassene VwV Schöffen vom 28.11.2017 ein Verfahren vor, in dem die Anzahl der für den Bezirk erforderlichen Schöffen aufgrund der Einwohnerzahlen ermittelt wird. Für den Bezirk Friedrichshafen sind dies derzeit 23 Schöffen. Die Kommunen machen die Wahl bekannt und die Gemeindevertretung stellt aufgrund der mitgeteilten Zahlen bis spätestens 22.06.2018 die Vorschlagsliste auf. In die Vorschlagsliste sind dabei mindestens doppelt so viele Bewerber aufzunehmen, wie Schöffen zu wählen sind. Auf der Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Die Vorschlagsliste wird anschließend öffentlich ausgelegt, gegen einzelne Vorschläge kann jede und jeder Einspruch erheben. In diesem Jahr muss die Auslegung am 13.07.2018 abgeschlossen sein. Die Wahl der Schöffen erfolgt anschließend, spätestens am 28.09.2018 durch einen beim Amtsgericht eingerichteten Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht aus einem Richter am Amtsgericht, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag gewählt.
Insgesamt haben sich in diesem Jahr 61 Personen bei der Stadt Friedrichshafen für die Schöffenwahl 2018 beworben.
Beschlussantrag:
- Die als Anlage 1 beigefügte Liste der BewerberInnen um das Amt eines Schöffen wird zur Kenntnis genommen.
- In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 werden die unter Lfd. Nr. 1 – 61 der Anlage 1 aufgeführten Bewerber aufgenommen.
Meine Haltung:
Schöffe oder Jugendschöffe zu sein ist eine sicher nicht immer leichte ehrenamtliche Aufgabe. Insofern gilt der Dank allen, die bereit sind, sich dieser Aufgabe in den kommenden vier Jahre zu verpflichten. Dass es beinahe doppelt so viele Bewerber wie benötigte Schöffen gibt, ist dabei sehr erfreulich.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Hotel Maier
Worum geht es?
Die Betreiber des „Hotel Maier“ in Fischbach (Ecke Zeppelin-/Poststraße) beauftragten zur Erweiterung ihres Hotelbetriebs bereits 2015 ein Architekturbüro mit der Erstellung eines Grobkonzepts um die bestehende baurechtliche und städtebauliche Situation mit der Verwaltung abzugleichen. Im Rahmen der Überprüfung wurde der Bebauungsplan in einer Studie der Stadt Friedrichsahen zur Überarbeitungsnotwendigkeit von Bebauungsplänen mit einem sehr hohen Änderungsbedarf eingestuft.
Zunächst war seitens der Verwaltung beabsichtigt, den Umbau, bzw. die Erweiterung des Hotels Maier in eine Gesamtüberplanung für den Bebauungsplan „Fischbach-Nord“ einzubinden und im Rahmen eines klassischen Bebauungsplanverfahrens baurechtlich neu zu ordnen. Nach verwaltungsinterner Prüfung wurde diese Vorgehensweise jedoch verworfen, da dies zu lange gedauert hätte. Da aber eine zeitnahe Umsetzung des Hotelumbaus, bzw. Der Hotelerweiterung als betriebswirtschaftlichen Gründen seitens der Hoteleigentümer als dringend notwendig dargestellt wurde, wurde die Möglichkeit zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für diesen Bereich gewählt.
Im Weiteren wurden vom zuständigen Architekturbüro mehrere konkrete Variantenkonzepte für eine mögliche Bebauung vorgestellt, aus der die Variante 3b im weiteren Verfahren als weiterzuverfolgende Variante empfohlen wurde.
In der weiteren Vorgehensweise soll die vorliegende Variante 3b als Grundlage für die baurechtliche Umsetzung in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan dienen. Die finale Planung wird dann am Ende des Verfahrens vor dem Satzungsbeschluss über den Durchführungsvertrag verbindlich festgelegt.
Der Gemeinderat hat am 11.12.2017 in öffentlicher Sitzung dem Einleitungsantrag zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf Basis der vorgelegten Plankonzeption ein vorhabebezogenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Das Verfahren: Das erforderliche Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB durchgeführt. Da es sich bei der Planung um Flächen der Innenentwicklung handelt und der vorbereitende Umweltbericht keine Anhaltspunkte für arenschutzrelevante Belange sowie keine Beeinträchtigungen der unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 genannten Schutzgüter ergab, wird das beschleunigte Bebauungsplanverfahren gem. § 13a BauGB angewandt.
Der nächste Verfahrensschritt ist die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie parallel die Durchführung der Behördenbeteiligung.
Beschlussantrag:
- Für den im Entwurf vom 11.04.2018 dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 217 „Hotel Maier“ auf der Grundlage des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren beschlossen.
- Dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 217 „Hotel Maier“ sowie dem darin integrierten Entwurf zur Satzung über örtliche Bauvorschriften wird zugestimmt. Grundlagen sind der Bebauungsplan (Entwurf) vom 11.04.2018 mit eingetragenem Geltungsbereich, der Textteil (Entwurf) sowie die Begründung (Entwurf), jeweils vom 12.04.2018
- Die Entwurfspläne zur Vorhabenplanung werden als Grundlage für den Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Das geplante Vorhaben passt grundsätzlich in die Umgebung und zur Idee der weiteren Entwicklung von Fischbach. Mit dem Erweiterungsbau des Hotel Maier wird ein markanter Eckpunkt realisiert, von dem ausgehend dann in den nächsten Jahren und Jahrzehnten eine Erneuerung der Linie entlang der heutigen B31 stattfinden wird.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Fallenbrunnen Mitte
Worum geht es?
Bei dem zu bebauenden Grundstück handelt es sich um die ca. 1,5 ha große Fläche „Fallenbrunnen 16“ gegenüber der Kultur Caserne und der SIS. Das Plangebiet ist zwischenzeitlich von Altlasten- und Kampfmitteln befreit. Mit Beschluss des Gemeinderats im Juli 2006 und dem Strategiepapier im April 2008 wurde definiert, den Fallenbrunnen als zukünftigen Hochschulstandort in Friedrichshafen auszubauen und es wurde die Zielsetzung eines Bildungscampus gesetzt. Heute, 10 Jahre später, sind mit der Ansiedlung der DHBW, der Zeppelin Universität und der Swiss International School (SIS) bereits wichtige Bestandteile realisier worden. Die Absehbare Ansiedlung des regionalen Innovations- und Technologiezentrums (RITZ) führen den Ansatz eines Wissenscampus konsequent weiter.
Der in der vorliegenden Sitzungsvorlage behandelte 2. Bauabschnitt bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 24.02.2014, ein Wohnangebot zu schaffen, das sich standortspezifisch mit dem Wissensmilieu im Fallenbrunnen verbindet und insgesamt zum angestrebten Gesamtkontext passt. „Wohnen & Arbeiten“ ist die Überschrift, unter der das Vorhaben steht und so von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH umgesetzt werden soll.
2015 wurde ein Workshop-Verfahren mit externen Beratern durchgeführt, ebenfalls 2015 wurde im Rahmen einer Exkursion des Gemeinderats das Französische Viertel in Tübingen besichtigt und im Anschluss wurden die Workshop-Ergebnisse als Aufgabenstellung für die europaweite Ausschreibung beschrieben. Im Mai 2016 beschloss der SWG-Beirat die Durchführung und europaweite Ausschreibung. Aus der Ausschreibung gingen 4 Bieter hervor, die dann in einem nachfolgenden mehrstufigen Angebots- und Verhandlungsverfahren anhand eines Kriterienkatalogs und Bewertungssystems verglichen und bewertet wurden. Ein aus neun Teilnehmern bestehendes Gremium hat den jetzt vorliegenden Entwurf des Projektentwicklers Reisch-Bau GmbH ausgewählt. Für die Weiterbearbeitung wurde die Reisch-Bau GmbH zwischenzeitlich von der SWG auch als Generalübernehmer ausgewählt.
Am 06.03.2018 wurde die Verwaltung vom Technischen Ausschuss beauftragt, den ausgewählten Entwurf mit dem Vorhabenträger für den Einleitungsbeschluss vorzubereiten.
Bebauungsplanverfahren: Das Verfahren soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt werden. In einem bis zum Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrag ist u.a. zu vereinbaren, dass die Kosten des Verfahrens sowie die erforderlichen Gutachten und Untersuchungen von der SWG mbH zu tragen sind. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Antrag der Städtischen Wohnbaugesellschaft zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 210 auf der Basis der beigelegten Planungskonzeption stattzugeben.
Meine Haltung
Vorab: Die Planung ist gut und finanzierbar. Die geplante Flexibilität der Räume zur „hybriden“ Nutzung als Büros / Arbeitsräume, bzw. Wohnungen je nach Bedarf und Nachfrage ist tatsächlich innovativ.
Gleichzeitig hatte ich mir tatsächlich mutigere Baukörper und ein noch weitergehenderes, innovativeres Konzept vorgestellt. Allerdings kostet das besondere meist auch besonders viel Geld und so fiel ein Bewerber, dessen Entwurf ich persönlich für sehr gelungen hielt, auch aus diesem Grund aus dem Verfahren heraus.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Ettenkirch Süd
Worum geht es?
Nach der im Bebauungsplanverfahren festgeschriebenen Beteiligung der Bürger und Behörden in Form der öffentlichen Entwurfsauslegung, die vom 10.07. – 28.07.2017 stattfand, ergaben sich Änderungen für den Bebauungsplan.
Folgende Änderungen sind in den jetzt vorliegenden Plan eingeflossen:
Der Ein- und Ausfahrtsbereich entlang der Brochenzeller Straße wurde auf die Benutzung von Fahrzeugen, die der Unterhaltung der Grünfläche dienen, beschränkt.
- Im Textteil wurde festgesetzt, dass bei der Neupflanzung von Bäumen ein Mindestabstand von 4,50 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden muss.
- Der Begriff Retentionsbecken wurde durch Versickerungsmulde ausgetauscht.
- In der Begründung wurde ergänzt, dass die Versickerungsmulde an das vorhandene Grabensystem angeschlossen wird.
- Die zulässige Dachneigung wurde von 30°- 40° zu 20°- 40° geändert. Außerdem wurde der Begründung hinzugefügt, dass Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen und der Versickerungsmulde anfallen. Diese sind genauso wie die Kosten für die Maßnahmen der Grünordnung vom Vorhabenträger (SV Ettenkirch) zu übernehmen.
Diese Änderungen bedingen keine nochmalige Auslegung.
Vor dem Satzungsbeschluss ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Friedrichshafen und dem Sportverein SV Ettenkirch abzuschließen. Inhalte des Vertrages stellen die Herstellung, Finanzierung und Unterhaltung der Grünanlagen, Erschließungsanlagen und der Versickerungsmulde dar.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes sowie die Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen an die jeweiligen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Mit der Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan die Rechtskraft.
Beschlussantrag
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und § Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden in dem im Abwägungsvorschlag dargestellten Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlagen 4 und 5).
- Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 10.04.2018, wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 10.04.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 10.04.2018 festgelegt (Anlage 3).
- Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 810 – 1 „Änderung Ettenkirch Süd“ erlassen: Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 3.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 14.05.2018 den Bebauungsplan Nr. 810 – 1 „Änderung Ettenkirch Süd“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Einziger Paragraph: Der Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 10.04.2017 und dem Textteil vom 10.04.2017. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan des Bebauungsplanes eingezeichnet.
Meine Haltung
Da das Baugesuch bereits mehrfach in den Ausschüssen behandelt und jeweils positiv bewertet und beschlossen wurde, kann es zu diesem Zeitpunkt keine grundsätzlichen Einwendungen mehr geben.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Da ich in der Sitzung krankheitsbedingt nicht anwesend war, kann ich zu diesem Tagesordnungspunkt leider nichts schreiben.
Mühlösch West
Worum geht es?
Für den Bebauungsplan Nr. 203 „Mühlösch West II“ wurde bereits am 13.10.2014 der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Die geplante Neuüberplanung für den Bebauungsplan Nr. 203 „Mühlösch West II“ resultiert aus den Ergebnissen der Studie über die Überarbeitungsnotwendigkeit von Bestandsbebauungsplänenm die die derzeit noch rechtskräftigen Baulinienpläne Nr. 68 „Mühlösch – Teilgebiet 1“ und Nr. 69 „Mühlösch – Teilgebiet 2“ als Bebauungspläne mit sehr hohem Änderungsbedarf eingestuft hat. Ziel ist dabei eine Maßvolle Nachverdichtung im Bestand, wobei insbesondere die Blockränder eine Erweiterung der überbaubaren Flächen sowie in Teilbereichen eine Aufstockungsmöglichkeit (Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse) erhalten. Die Festsetzungen der Gebäudehöhen werden durch die Festlegung der maximalen Wandhöhen und der maximalen Firsthöhen definiert.
Im gesamten Plangebiet wird die Dachform freigestellt. Die Blockinnenbereiche sollen als Grünflächen überwiegend erhalten bleiben. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Entlang der Ailinger Straße, der Ehlersstraße, in Teilbereichen der Schwabstraße sowie der Bebauung an der Löwentaler Straße wird ein Mischgebiet definiert.
Aus dem Umweltbericht ergeben sich aufgrund vorhandener Fledermausbestände und deren Flugrouten Hinweise, die bei Abbruchmaßnahmen zu beachten sind. Außerdem ergeben sich Maßnahmen aus dem Schallpegelgutachten und
Beschlussantrag
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlagen 4 und 5).
- Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 15.01.2018 wird zugestimmt (Anlagen 1 und 2). Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 15.01.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Die Begründung wird in der Fassung vom 15.01.2018 festgelegt (Anlage 3).
- Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 203 „Mühlösch-West II“ erlassen: Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 14.05.2018 den Bebauungsplan Nr. 203 „Mühlösch-West II“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Einziger Paragraph: Der Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 15.01.2018 und dem Textteil vom 15.01.2018. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan eingezeichnet.
Meine Haltung:
Grundsätzlich halte ich die Neuüberplanung für das Gebiet für sehr gut. Allerdings gibt es im Plangebiet einen gewaltigen Wermutstropfen und das ist das landeseigene Gelände des Polizeireviers Friedrichshafen. Dabei handelt es sich um eine für die Nachverdichtung dringend benötigte Fläche im innerstädtischen Gebiet, die hier vom Land blockiert wird. Die Stadt steht seit langem in Verhandlungen mit dem Land, um die Fläche abkaufen zu können, das Land scheint grundsätzlich auch bereit dafür zu sein, allerdings soll im Gegenzug eine gleichwertige Fläche im ebenfalls innerstädtischen Gebiet zur Nutzung durch die Polizei gefunden werden, was sich derzeit als unmöglich darstellt. Ganz nebenbei spielen auch die Finanzen eine nicht unwesentliche Rolle. So verhindert das Land in Friedrichshafen die innerstädtische Nachverdichtung, die es selbst vehement fordert. Einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe: Die Stadt muss sich mehr bemühen und evtl. in den eigenen Geldbeutel greifen – bei Straßen und Tunnels scheuen wir uns auch nicht vor der Eigenfinanzierung, wenn Land und Bund sich sträuben.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Schlussmeldungen Bauen
Worum geht es?
Das Stadtbauamt konnte seit der letzten Abstimmung von Schlussmeldungen im Mai 2015 folgende Projekte rechnerisch abschließen. Für alle Maßnahmen wurden Schlussmeldungen erstellt.
- Kindergarten Dorfwiesen (Sanierung Flachdach, Fassade, Fenster)
- Kindergarten Windhag (Umbau und Erweiterung)
- Kreisverkehrsplatz Meistershofener- / Riedleöschstraße (Neubau)
- Bodenseesporthalle Sanierung der zentralen Betriebstechnik ohne Wärmeerzeugung
- Feuerwache (Erneuerung Tore Halle 1 und 2 West)
- Tannenhagschule (Sanierung und Modernisierung der Heizungsanlage)
- Merianschule Turnhalle (Sanierung Duschen und WC-Anlagen)
- Strandbad Friedrichshafen (Spielbereich mit Beschattung)
- Graf-Zeppelin-Haus (Umbau‑, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen)
— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — – - Graf-Zeppelin-Haus (Trennstation für Wandhydranten)
- Mehrzweckhalle Kluftern (Neubau)
- Karl-Maybach-Gymnasium (Erweiterung und Umbau)
- Max-Grünbeck-Haus (Umbau und Modernisierung BA I – BA VII)
- Kiga/Schule Kluftern PEBIK – Partnerschaft für Erziehung und Bildung in Kluftern
- Graf-Soden Gemeinschaftsschule um- und Erweiterungsbau für den Ganztagesbetrieb
- Graf-Soden Gemeinschaftsschule (PCB Sanierung)
- Ausbau Löwentalerstraße (Straßenbauarbeiten)
- Uferweg (Wasserbauarbeiten)
- Frei- und Seebad Fischbach (Rückbau- und Altlastensanierung)
- Gewerbegebiet Fallenbrunnen (Süd-West BA1)
Nach der Hauptsatzung sind Schlussmeldungen bis 1 Mio EUR durch den TA (laufende Nummer 1 – 8) und darüber im Gemeinderat (laufende Nummer 9 – 20) festzustellen und anzuerkennen.
Im Berichtszeitraum ergibt sich in der Summe eine Kostenunterschreitung von ‑5,49%. Von den insgesamt bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 58.037.849,23 EUR konnten 3.184.618,53 EUR zurückgegeben werden. In der Summe der festgestellten Maßnahmen ergibt sich somit keine Überziehung des Gesamtbudgets.
Beschlussantrag
- Die Aufgeführten Schlussmeldungen 1 bis 8 in der Zuständigkeit TA werden festgestellt und anerkannt.
- Die Aufgeführten Schlussmeldungen 9 bis 20 in der Zuständigkeit des Gemeinderates werden festgestellt und anerkannt.
Meine Haltung
Alles wunderbar, zumal mit der Sitzungsvorlage der Beweis vorliegt: Es wird nicht immer alles teurer als gedacht – in Summe wurde hier sogar ziemlich viel eingespart.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Jugendbeteiligung
2018 / V 00088 Bericht Jugendparlament und Jugendbeteiligung
Worum geht es?
2015 hat der Gemeinderat die neue Form der Jugendbeteiligung für Friedrichshafen beschlossen. Fast ein ganzes Jahr später wurde dann die dazugehörige 1,0 Personalstelle mit zwei Personen (0,75% und 0,25%) besetzt. Die Jugendlichen halten regelmäßige Vollversammlungen und Versammlungen des Jugendrat-Vorstands ab, jährlich findet ein Jugendforum statt, es gibt Arbeitsgruppen zu diversen Themen, die den Jugendlichen wichtig sind, sie nehmen an den Sitzungen des Gemeinderats und seinen Ausschüssen teil, beteiligen sich dort mit Wortbeiträgen und stellen Anträge. Außerdem nehmen sie an Veranstaltungen der Stadtgesellschaft teil und bringen sich und ihre Ideen und Gedanken dort ein.
Seit Anfang des Jahres 2018 sind nun durch eine Verkettung unglücklicher Umstände beide Stellenanteile nicht mehr besetzt. Für den Übergang bis zur zeitnahen Wiederbesetzung der Stelle mit nur einer Person (1,0 Stellenanteile) wird eine Mitarbeiterin der Arkade e.V. die jugendlichen in ihrem Engagement unterstützen.
Beschlussantrag:
-
Der Bericht des Jugendparlaments und der Jugendbeteiligung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
-
Die bisher noch befristeten Stellenanteile der Jugendbeteiligung von 50 % werden entfristet.
-
Die durch die oben genannte Stellenschaffung entstehenden überplanmäßigen Personal- ausgaben im Jahr 2018 von 30.000 EUR werden genehmigt. Soweit die eingeplanten Haushaltsmittel im Deckungsring Personalausgaben nicht ausreichen, werden die Ausgaben über Wenigerausgaben des DIII gedeckt.
Meine Haltung:
Vor dem, was die Jugendlichen da leisten und mit wie viel Engagement und Ernsthaftigkeit sie das tun, kann ich nur den Hut ziehen! Als SPD-Patin habe ich einen guten Einblick, wie viel Zeit die Jugendlichen aufwenden um die Idee der echten Teilhabe tatsächlich real werden zu lassen. Dass sie dabei nicht nur an sich selbst denken, sondern jeweils auch andere mit im Blick haben, kann man z.B. an der jährlichen Beteiligung mit Teeausschank an der Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus sehen, deren Spendenerlös bereits zum zweiten Mal an die Obdachlosenunterkunft in der Keplerstraße ging. Ebenfalls beispielhaft sind die beiden aktuellen Anträge, die zum einen die Finanzierung von Schulabschlussbällen für Schüler aller Schularten in Friedrichshafen sowie die Anschaffung von Pfandsammelringen für mehrere innerstädtische Standorte zum Inhalt haben.
Dass die Stelle wieder besetzt werden muss steht außer Frage. Dass dies so schnell wie möglich passieren muss, ebenfalls. Dass es bei den 1,0 Stellenanteilen bleiben muss ist nach den Erfahrungen der vergangenen Monate unstrittig und dass es evtl. besser sein könnte, diese Stelle an nur eine/n MitarbeiterIn zu vergeben, teile ich längst und hatte ich bereits anfangs gefordert, nun freue ich mich, dass die Verwaltung dies nun auch so sieht.
Ich freue mich auf noch sehr viele Ideen, Wortmeldungen, Anträge und Inputs des Jugendparlaments und seiner Beteiligungsgremien. Durch das Hinterfragen von Gewohnheiten und Regeln, bereichern die Jugendlichen die Komunalpolitik auf unschätzbare Weise.
So hätte ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag bereits in der Vorberatung im KSA zugestimmt und hätte meine Zustimmung nun auch im Gemeinderat wiederholt.
Stadtseniorenrat
2018 / V 00024 Neue Geschäftsordnung für den Stadtseniorenrat
Der Tagesordnungspunkt wurde im KSA vorberaten und aufgrund von noch offenen Fragen im Anschluss von der Tagesordnung der Gemeinderats genommen. Jetzt wird noch mal nachgearbeitet und danach kommt das Thema Stadtseniorenrat wieder in die Gremien.
Microsoft Lizenzen
Worum geht es?
Seit Oktober 2012 erfolgt die Lizenzierung der Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung für das Microsoft Betriebssystem Windows und die Bürosoftware Office über einen Konzernvertrag (Enterprise Agreement, EA). Der Vertrag wurde 2015 für drei Jahre verlängert und läuft nun zum 31.10.2018 aus. Bei der nun anstehenden erneuten Verlängerung der Lizenzierung kann die Stadt Friedrichshafen nun Konditionenverträge nutzen, die bereits 2015 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) abgeschlossen und wieder auf die speziellen Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten wurden. Aufgrund der Bedürfnisse der Stadt Friedrichshafen ist eine europaweite Ausschreibung notwendig. Außerdem soll die Lizenzierung nun auch um Server-Zugriffslizenzen sowie weitere Lizenzen für die Microsoft Server-Betriebssysteme und Anwendungssoftware ergänzt werden. Die einmaligen Kosten belaufen sich auf 295.000 EUR, die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf weitere 295.000 EUR. Im Haushalt bereitgestellt sind 470.000 EUR.
Beschlussantrag
Microsoft-Lizenzen für Windows, Office, Serverzugriffe, Server-Betriebssysteme und Anwendungsprogramme werden im Rahmen eines Enterprise-Agreement-Vertrags über eine Ausschreibung beschafft.
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Vergabe, für die nach 2. a) der Anlage zur Hauptsatzung der FVA zuständig wäre, wird in diesem Fall auf den Oberbürgermeister übertragen.
Die Weiterführung des Microsoft Enterprise-Agreement-Vertrags (Verlängerungen, Erweiterungen) bedarf keiner weiteren Grundsatzentscheidung nach 1. b) der Anlage zur Hauptsatzung.
Meine Haltung:
Notwendig und sinnvoll, deshalb meine Zustimmung. Warum die Zuständigkeit allerdings vom FVA in diesem Fall auf den OB übertragen wird geht aus der Sitzungsvorlage nicht hervor.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte dem Beschlussantrag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Antwort auf die Nachfrage zum Zuständigkeitswechsel zugestimmt.
Wohnraumförderungsprogramm Friedrichshafen
Worum geht es?
Im Mai 2015 hat der Gemeinderat beschlossen, dass es beim Erwerb von städtischen Grundstücken für den Geschosswohnungsbau dann eine 30%ige Ermäßigung auf den Kaufpreis gibt, wenn der Erwerber sich dazu verpflichtet, darauf bedarfsgerechten sozialen Wohnraum nach den Landewohnraumförderungsgesetz (LWoFG) mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu erstellen. Da das Programm keinen verpflichtenden Anteil an sozial gefördertem Wohnraum vorsah, konnte der Erwerber mit 100% gefördertem Wohnraum einen Preisnachlass von 30% der Gesamtkosten auf das Grundstück erzielen oder bei weniger sozialem Wohnungsbau eine anteilsmäßige Reduzierung.
Im nun vorliegenden Programm soll die Förderung auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Erwerber eines städtischen Grundstücks bereit ist, auf diesem Grundstück bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der auch Haushalten mit sogenanntem mittleren Einkommen zur Gute kommen kann, auch wenn sie die Einkommensgrenzen für „preisgebundenen Wohnraum“ nach LWoFG nicht erfüllen oder die gesetzlichen Anforderungen für die Erteilung von „Wohnberechtigungsscheinen“ mit bis zu 25% überschreiten.
Beschlussantrag:
- Der Baustein II des kommunalen Wohnungsbauprogramms (Vergünstigung von städtischen Grundstücken) gem. dem Beschluss des Gemeinderats vom 02.03.2015 (SV 2015⁄345 wird für die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen m.b.H und die Zeppelin Wohlfahrt GmbH wie folgt erweitert:
- Beim Erwerb von städtischen Grundstücken für den Geschosswohnungsbau durch diese Ge- sellschaften gewährt die Stadt Friedrichshafen die Kaufpreisreduzierung von max. 30 % auch dann, wenn bedarfsgerechter Wohnraum für „mittlere Einkommensschichten“ erstellt wird.
- Zielgruppe der Förderung sind Haushalte, deren Haushaltseinkommen die Einkommens- grenzen nach dem LWoFG um max. 15 % überschreiten.
- Bei Inanspruchnahme der Förderung verpflichten sich die Wohnungsbauunternehmen, Mie- tobergrenzen nach Maßgabe der folgenden Tabelle einzuhalten: *) ausgehend von einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 10,00 € /m2
LWoFG + 5 % |
LWoFG + 10 % |
LWoFG + 15 % |
Miete 7,50* €/m2 |
Miete 8,25* €/m2 |
Miete 9,00* €/m2 |
Absenkung 2,50 € /m2 |
Absenkung 1,75 € /m2 |
Absenkung 1,00 € /m2 |
- Bei Inanspruchnahme des Förderprogramms für Haushalte mit mittlerem Einkommen verpflichten sich die Wohnungsbauunternehmen, einen verpflichtenden Anteil von 50% der Gesamtwohnfläche des Objekts im öffentlich geförderten Wohnungsbau nach dem LWoFG und einen weiteren verpflichtenden Anteil von 30 % für „mittlere Einkommensschichten“ herzustellen. Es steht dem Erwerber frei, die Mindestanteile zu erhöhen
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkaufsbedingungen nach Ziff. 1 dem Regierungspräsidium gem. § 92 Abs. 3 S.1 GemO vorzulegen.
- Für die Bearbeitung dieses erweiterten Programms sind beim Amt für Vermessung und Liegenschaften zusätzliche Stellenanteile erforderlich (Beratung, Beantragung, Berechnung, Überwachung, etc.). Der Schaffung von 0,5 Stellen (mittlerer Dienst) wird zugestimmt.
- Der von der Verwaltung vorgeschlagene Überprüfungszeitraum (S. 9 VI) von 2 Jahren soll auf 3 Jahre erweitert (verlängert) werden. Nach 2 Jahren soll dem SWG-Beirat und dem Gemeinderat über bis dahin abgewickelte Fälle dieses Programms berichtet werden.
Meine Haltung:
Als Mitglied des SWG-Beirats habe ich die nun vorliegende Variante des erweiterten Wohnbauförderungsprogramms mitdiskutiert und erarbeitet. Ich halte die vorliegende Maßnahme, die dazu beitragen soll, dass die Stadtgesellschaft zusammenlebt, zusammenwohnt, sich kennt und letztlich zusammen hält um das gemeinsame Quartier zu gestalten, für sehr begrüßenswert.
In früheren Zeiten wurden Fehler gemacht, in dem der geförderte Wohnungsbau (Sozialbau) klar erkennbar am Rand der Stadt errichtet wurde. Es entstanden Stigmatisierungen und ungute Lebenssituationen für Menschen, die sich der Stadtgesellschaft nicht mehr zugehörig fühlten. In Zeiten, in denen sich immer weniger Menschen auch mit den sogenannten mittleren Einkommen, kaum noch innerstädtischen Wohnraum leisten können, ist es um so wichtiger, dass es nicht erneut zu separierenden Wohnsituationen kommt. Und genau das will das vorliegende Programm: Es wird ein Haus gebaut, darin können Menschen mit mehr oder weniger oder auch keiner Förderung eine Wohnung anmieten. Im Vordergrund steht der Mensch, nicht der Geldbeutel. Dass wir uns in Friedrichshafen leisten können ist nicht selbstverständlich und wir können es gar nicht hoch genug schätzen.
So hätte ich abgestimmt:
Ich hätte den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Gestellte Anträge
2018 / V 129 Einbringung gestellter Anträge
Worum geht es?
Es wurden zwei Anträge eingebracht, einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Blinden- und Sehbehindertengerechter Umbau von Ampelanlagen) und einer von der SPD-Fraktion (Antrag auf Prüfung einer kommunalen Küche für Kindertageseinrichtungen und Schulen in Friedrichshafen). Beide Anträge werden in der Sitzung ohne Aussprache, Diskussion und Beschlussfassung zur Kenntnis genommen. Die Beratung in den zuständigen Gremien erfolgt – falls das Thema in diesem Zeitraum von der Verwaltung abschließend bearbeitet werden kann – in der übernächsten Sitzungsrunde (Juli 2018).
Beschlussantrag
- Die eingebrachten Anträge (s. Anlage 1 und 2) werden zur Kenntnis genommen.
- Sie sind den zuständigen Gremien spätestens zur übernächsten Sitzungsrunde im Juli 2018 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
In dieser Sitzungsvorlage geht es nur um die Kenntnisnahme. Allerdings freut es mich sehr, dass meine Anregung für eine kommunale Küche für die Kitas und Schulen in der Stadt zu einem Antrag der SPD-Fraktion wurde.
So hätte ich abgestimmt:
Ich habe die Einbringung beider Anträge zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Da ich in der Sitzung krankheitsbedingt nicht anwesend war, kann ich zu diesem Tagesordnungspunkt leider nichts schreiben.