Mit der heutigen Sitzung ist der neue Gemeinderat im Alltag angekommen: Er hat Fraktionsarbeit aufgenommen, bereits einige Termine wahrgenommen und die erste Sitzungsrunde absolviert.
Die erste „richtige“ Gemeinderatssitzung mit Inhalten, die sich nicht nur mit der Konstitutierung des Gremiums sondern mit kommunalen Inhalten befasste, verlief harmonisch und entspannt.
Über was gesprochen wurde und wie ich persönlich abgestimmt habe, kann wie immer in meiner Nachlese nachgelesen werden.
Die komplette Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Bekanntgaben
Worum geht es?
Unter diesem Tagesordnungspunkt, der in der Regel bei jeder Gemeinderatssitzung auf TOP 1 auftaucht, werden Beschlüsse, die bereits in nichtöffentlicher Sitzung vom Gemeinderat gefasst wurden, öffentlich gemacht. Außerdem hat der Oberbürgermeister an dieser Stelle Gelegenheit für allgemeine Bekanntgaben.
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 17. Juli 2019 hat der Gemeinderat folgende Punkte beschlossen:
- Jahresabschluss 2018 der Luftschiffbau Zeppelin GmbH Friedrichshafen (Einzelabschluss)
Beschlussantrag: - Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH (STM): Ergebnis der Steuerprüfung
Beschlussantrag: - Die Stadt Friedrichshafen gewährt der Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH (STM) für die aufgrund der durchgeführten Steuerprüfung der STM festgestellte Nachzahlung der Kapitalertragssteuer für die Jahre 2013 – 2016 und 2017 aus Mitteln des städtischen Haushaltes einen überplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 95.000,00 EUR.
- Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung und dem Deckungsvorschlag wird zuge- stimmt.
- Die Stadt Friedrichshafen stimmt der Ausschüttung von 361.171,00 EUR aus dem be- reits festgestellten steuerlichen Einlagekonto der STM zum 31.12.2017 (Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, § 27 KStG) zu und der Vertreter in der Gesellschafter- versammlung wird angewiesen, entsprechenden Beschluss zu fassen.
- Zeppelin-Stiftung: Benennung eines weiteren Externen nicht stimmberechtigten Mitglieds / externen Sachverständigen für den Stiftungsrat und den Beirat der Zeppelin Ferdinand gGmbH
Beschlussantrag:
1.) Herr Dr. Johannes Fritz wird als externes Mitglied/Sachverständiger in den Stiftungsrat und den Beirat der Zeppelin Ferdinand gGmbH berufen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Herrn Dr. Fritz abzuschließen.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juli 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Verleihung einer städt. Ehrung an nach den Kommunalwahlen 2019 ausgeschiedene Mitglieder des Gemeinderates
1.) Folgende nach den Kommunalwahlen 2019 ausgeschiedene Mitglieder des Gemeinderates werden gemäß den städtischen Richtlinien mit einer städtischen Ehrung ausgezeichnet:
Mit dem Ehrenring der Stadt:
Frau Magda Krom (40 Jahre Mitglied)
Mit der Ehrenmedaille der Stadt:
· Frau Mathilde Gombert (23 Jahre Mitglied, 15 Jahre Fraktionsvorsitz)
· Herr Erich Habisreuther (30 Jahre Mitglied)
· Herr Karl Heinz Mommertz (32 Jahre Mitglied)
Mit dem Ehrenbrief der Stadt:
· Frau Gerlinde Ajiboye-Ames (20 Jahre Mitglied)
· Herr Wolfgang Jägle (15 Jahre Mitglied)
· Herr Eberhard Ortlieb (15 Jahre Mitglied, 12 Jahre Fraktionsvorsitz)
2.) Die Auszeichnungen werden im Rahmen einer Feier in der Zeppelinhalle im Zeppelin Museum überreicht.
Beschlussantrag:
Kenntnisnahme.
Bericht Zeppelin Universität
Bericht der Geschäftsführung der ZU zur strategischen und operativen Sitzung
Worum geht es?
Die Geschäftsführung gibt in ihrem Bericht einen Überblick
- zur Auflagenerfüllung im Zeitplan
- die strategische Entwicklung der ZU bis 2030: ZU 2030 als strategischer Handlungspfad
- zur operativen Situation der ZU
- zum wirtschaftlichen Ergebnis 2018
Beschlussantrag:
Der Bericht der ZU zur strategischen und operativen Situation wird zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Die ZU hält den Zeitrahmen zur Erfüllung der Auflagen ein und hat eine Strategie zur Entwicklung bis 2030 entwickelt sowie diese mit operativen Maßnahmen gefüllt. Das wirtschaftliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahresbericht in eine positive Richtung gedreht. Alles in allem wurde das Ziel, den freien finanziellen Fall der ZU zu beenden, erreicht.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Bericht der ZU zur Kenntnis genommen.
Zeppelin Museum
Worum geht es?
Der Aufsichtsrat der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH besteht gemäß § 11 Abs. 2 des Ge- sellschaftsvertrags aus 11 Mitgliedern:
- drei vom Gemeinderat entsandte Mitglieder, von denen
- a) zwei der Stadtverwaltung Friedrichshafen angehören müssen, wobei eines davon in der Stadt- und Stiftungspflege beschäftigt sein muss,
- b) einem von der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglied, das Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin der Gesellschaft sein muss;
- sechs weiteren vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen zu entsendenden Mitgliedern;
- zwei vom Freundeskreis zur Förderung der Zeppelin Museums e.V. Friedrichshafen zu
entsendenden Mitgliedern.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 24.07.2019 bereits die o. g. Aufsichtsratsmitglieder aus der Stadtverwaltung sowie aus dem Gemeinderat entsandt. Es steht noch die Entsendung des von der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglieds, das Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin der Gesellschaft sein muss, aus. Diese Entsendung soll nunmehr vollzogen werden. In der Gesellschafterversamm- lung der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens ge- mäß § 48 GmbHG Beschluss gefasst, dass unverändert Herr Heiner Middeldorf gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrags aus den erforderlichen Wahlvorschlägen des Betriebsra- tes ausgewählt ist und als Arbeitnehmervertreter weiterhin für den Ausichtrat der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH bestellt und vom Gemeinderat in den Aufsichtsrat entsendet werden soll. Hierfür dient der vorliegende Beschlussantrag. Gemäß diesem Beschlussantrag wird Herr Heiner Middeldorf vom Gemeinderat in den Aufsichtsrat der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH ent- sendet. Mit dieser Entsendung besteht der gesamte neue Aufsichtsrat der Zeppelin Museum Fried- richshafen GmbH weiterhin aus seinen bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern und bietet hiermit Konti- nuität in seiner Besetzung und Aufsichtsratstätigkeit.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat entsendet Herrn Heiner Middeldorf gem. § 11 Abs. 2 Nummer 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrags der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH in den Aufsichtsrat der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH.
Meine Haltung:
Das Vorgehen ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der Entscheidung des Aufsichtsrates kann ich folgen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Beteiligungsbericht 2018
2019 / V 00252 Beteiligungsbericht 2018
Worum geht es?
Die Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden, jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt sind, zur Information des Gemeinderats und der Einwohner*innen zu erstellen. Die Gemeindeordnung legt die Inhalte des Berichts weitgehend fest.
Die Stadt Friedrichshafen hat 18 Beteiligungen im obengenannten Sinne (17 mit 50% oder mehr Beteiligung + den Flughafen mit 39,38% Beteiligung, dessen Jahresabschlusszahlen aufgrund der Bedeutung der Gesellschaft mit dargestellt werden).
Der Berichtszeitraum von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Leistungskenndaten bezieht sich bei allen Gesellschaften auf das Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 jeweils vom 01.01. – 31.12., soweit nicht für einzelne Gesellschaften, wie beispielsweise die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG und Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH ein abweichendes Geschäftsjahr (hier z.B. 1.10. – 30.09.) festgelegt ist
Nach der Information des Gemeinderats wird der Beteiligungsbericht 2018 im Rahmen der ortsüblichen Bekanntgabe zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und anschließend auf der Homepage der Stadt Friedrichshafen veröffentlicht.
Beschlussantrag:
Der Beteiligungsbericht der Stadt Friedrichshafen wird dem Gemeinderat zur Information vorgelegt und zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
In ihrem Fazit zum Beteiligungsbericht attestiert die Verwaltung dem gesamten Beteiligungskonzern weiterhin ein Jahresergebnis auf gutem Niveau. Das Eigenkapital erreichte mit einem Anstieg auf rund 187 Mio. EUR auch im Jahr 2018 wieder einen neuen Höchstwert. Gleichzeitig weist die Verwaltung jedoch auch auf die hohen Verbindlichkeiten (273,4 Mio. EUR) und die hohen Rückstellungen (33,7 Mio. EUR) hin.
Wir werden uns – und das eigentlich nicht erst seit heute – künftig nicht nur sehr gut überlegen müssen, ob wir uns etwas kaufen können, sondern ob wir es uns im Anschluss auch leisten können. Bei diesen Überlegungen spielen für mich zum einen natürlich Folgekosten (Unterhalt, Rückstellungen) eine Rolle, aber ganz klar und vordringlich auch die Nachhaltigkeit oder Enkeltauglichkeit. Werden nachfolgende Generationen von unserem Handeln profitieren oder werden ihnen Nachteile entstehen? Das wird die wesentliche Fragen sein, die wir uns bei jedem bestehenden und neuen Projekt werden stellen müssen.
Drei Unternehmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung beim Namen genannt: Der Klinikverbund, die Messegesellschaft und der Flughafen Friedrichshafen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Bericht zur Kenntnis genommen.
Gutachterausschuss
Worum geht es?
Was ist ein Gutachterausschuss?
„Ein Ausschuss von Gutachtern einer Region, der die Aufgabe hat, Immobilienkäufe statistisch zu erfassen. Der Gutachterausschuss erhält bei jedem Grundstücksgeschäft direkt vom Notar automatisch eine Kopie. Käufer bekommen dann vom Ausschuss einen Fragebogen zugeschickt, um Details zur Wohnung anzugeben (Baujahr, Ausstattung etc.). Auf Basis der erhobenen Daten veröffentlichen die Gutachterausschüsse zumeist jährliche Berichte, die die Preise für Grundstücke und Immobilien in ihrer Region angeben.“ (Definition gemäß Immobilienlexikon)
Für wen ist der Bericht des Gutachterausschusses wichtig/hilfreich?
Der Hauptzweck des Gutachterausschussberichtes ist es, die Verkäufe und Käufe zu analysieren und zu registrieren. Als Käufer kann man sich damit einen Überblick über diesen Markt verschaffen. Er ist abrufbar über die Homepage der Gemeinde beziehungsweise der Stadt.
Ein gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Friedrichshafen mit den Städten und Gemeinden Tettnang, Meckenbeuren, Neukirch, Kressbronn, Langenargen, Eriskirch und Immenstaad hat mehrere Vorteile:
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
- Weniger Personal: Fachkräftemangel im Bereich der Gutachter wird durch die Zentrierung aufgefangen
- Mehr Arbeit: Deutlich erhöhter Klärungsbedarf steuerlicher Immobilienwerte aufgrund der Grundsteuerreform spätestens zum 01.01.2025
- Die Umsetzung und Veröffentlichung einheitlich abgeleiteter Bodenrichtwerte im neuen Bodenrichtwerinformationssystem (BORIS-BW)
Beschlussantrag:
- Die Stadt Friedrichshafen bildet nach § 1 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) mit den umliegenden Kommunen Tettnang, Meckenbeuren, Neukirch, Kressbronn, Langenargen, Eriskirch und Immenstaad einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Die abgebenden Kommunen übertragen ihre Aufgaben für die Erfüllung der Tätigkeiten des Gutachteraus- schusses (GAA) auf die Stadt Friedrichshafen. Die Geschäftsstelle soll bei der Stadt Friedrichshafen eingerichtet werden (§ 8 GuAVO). Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle bleiben wie seither als eigenständige Abteilung im AVL eingegliedert.
- Für die zusätzlich anfallende Arbeit in der Geschäftsstelle wird das Personal um drei Vollzeit- stellen mit qualifiziertem Personal aufgestockt. Die drei zusätzlich erforderlichen Arbeitsplätze werden innerhalb der Struktur des DIV eingerichtet und sind entsprechend den technischen Erfordernissen auszustatten (§ 1 b GUAVO). Der Schaffung von den drei erforderlichen neuen Stellen und der Einrichtung der drei dafür erforderlichen Arbeitsplätze wird zugestimmt.
- Die Positionen der ehrenamtlichen Gutachter im gemeinsamen Gutachterausschuss sollen von allen beteiligten Kommunen entsprechend eines noch zu vereinbarenden Schlüssels besetzt werden. Die Beschlussfassung für die Besetzung der Gutachter im Ehrenamt liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats der Stadt Friedrichshafen.
- Sämtliche Kosten (Personal- und Sachkosten) für den gemeinsamen Gutachterausschuss werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten der Abteilung Gutachterausschuss (Vollkostenrechnung) entsprechend eines noch zu vereinbarenden Verteilungsschlüssels prozentual auf alle beteiligten Kommunen umgelegt.
- Der Zeitpunkt für den Beginn des gemeinsamen GAA ist frühestens zum 01.01.2020 oder alternativ zum 01.07.2020 geplant.
- Die Verwaltung wird beauftragt und bevollmächtigt, die erforderlichen Schritte zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses in die Wege zu leiten und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die die Erfüllung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses nach §§ 192 – 197 BauGB i. V. mit der GuAVO regelt, mit den teilnehmenden Kommunen auszuarbeiten und abzuschließen. Die Mindestlaufzeit dieser Vereinbarung beträgt 10 Jahre.
Meine Haltung:
Die Argumente der Verwaltung sprechen für sich, ich bewerte die Bündelung der Aufgaben und der damit verbunden Ressourcen positiv.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einbringung eines Antrages
2019 / V 00274 Einbringung eines gestellten Antrages
Worum geht es?
Die SPD / Linke bringt einen Prüf- und Planungsantrag ein, demzufolge der zweigleisige Ausbau der Bodenseegürtelbahn im Friedrichshafen Streckenabschnitt Fischbach – Stadtbahnhof beantragt wird.
In der Vergangenheit war es so, dass der Gemeinderat die Einbringung eines Antrages jeweils zur Kenntnis genommen hat und erst zum Zeitpunkt der Vorlage einer Sitzungsvorlage der Verwaltung in die Diskussion und ggf. die Beschlussfassung ging. Allerdings wäre es auch möglich, den Antrag sofort zu diskutieren und auf Wunsch einer Mehrheit im Gemeinderat zu verändern oder auch nicht zuzulassen. Ob der neue Gemeinderat von diesem Recht Gebrauch macht, oder ob Anträge auch weiterhin bei der Einbringung ohne Diskussion nur zur Kenntnis genommen werden, bleibt abzuwarten.
Beschlussantrag:
- Der eingebrachte Antrag (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
- Er ist dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten regulären Sitzung am 18.11.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
So habe ich abgestimmt:
Verschiedenes
Um was ging es?
Frage: Wird der Gemeinderat zum Flächennutzungsplan angehört?
Antwort: Ja, selbstverständlich wird der Gemeinderat dazu gehört.
Frage: In der heutigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung kann man die Kolumne von Harald Rupert lesen. Es geht um die Nachhaltigkeit der Häfler Messe. Anregung: Die Geschäftsführung der Messe sollte das Lesen!
Antwort: Die Anregung wird weitergegeben.
Frage: Warum findet das Streetfoodfestival auf dem Zirkusplatz statt? Hätte es nicht andere Plätze gegeben, die nicht Uferpark oder Adenauerplatz und doch zentrumsnaher sind?
Antwort: Verwaltung denkt bereits über das Thema nach. Ein abgestimmtes Vorschlag der Verwaltung kommt ins Gremium. Auch der Beschluss zur Anzahl der innerstädtischen Veranstaltungen pro Jahr ist bereits etwas in die Jahre gekommen und kann überarbeitet werden.
Frage: Parkplätze im Fallenbrunnen: Die Parkplätze sind durch die diversen Baustellen stark verknappt, jetzt beginnt das Semester – wo sollen die Studierenden parken?
Antwort: Antwort folgt schriftlich.
Frage: In Hagedorn/Ailingen wurde ein Nussbaum gefällt. War das zu dieser Jahreszeit, im vollen Fruchtstand, zulässig? Wenn nicht: Welche Konsequenzen hat die Fällung?
Antwort: Der Baum war Eigentum der Stadt und wurde von der Stadt aufgrund von Krankheit gefällt.
Frage: Nachhaltigkeit im Gemeinderat: Überdenken der Bereitstellung von Essen im Rahmen der Sitzungen sowie der Verbrauch von Papier für Sitzungsvorlagen.
Antwort: Es wird ein Vorschlag der Verwaltung kommen.
Frage: Lindenallee Friedrichstraße: Dort fehlen einige Linden, warum werden die nicht nachgepflanzt?
Antwort: Antwort erfolgt schriftlich.
Frage: Kastanie im Uferpark unterhalb des Zeppelin-Denkmals.
Antwort: Die Kastanie ist so krank, dass sie wohl nicht mehr zu retten ist.
Frage: Alte Feuerwache: Ist es richtig, dass es zu Kündigungen der Gewerbetreibenden zum Jahresende hin kam?
Antwort: Wird nachgeliefert.
Einwohnerfragestunde (17:30 Uhr)
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