Mit der heu­ti­gen Sit­zung ist der neue Gemein­de­rat im All­tag ange­kom­men: Er hat Frak­ti­ons­ar­beit auf­ge­nom­men, bereits eini­ge Ter­mi­ne wahr­ge­nom­men und die ers­te Sit­zungs­run­de absolviert.
Die ers­te „rich­ti­ge“ Gemein­de­rats­sit­zung mit Inhal­ten, die sich nicht nur mit der Kon­sti­tu­tie­rung des Gre­mi­ums son­dern mit kom­mu­na­len Inhal­ten befass­te, ver­lief har­mo­nisch und entspannt.

Über was gespro­chen wur­de und wie ich per­sön­lich abge­stimmt habe, kann wie immer in mei­ner Nach­le­se nach­ge­le­sen werden.

Die kom­plet­te Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Bekannt­ga­ben

2019 / V 00140 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

Unter die­sem Tages­ord­nungs­punkt, der in der Regel bei jeder Gemein­de­rats­sit­zung auf TOP 1 auf­taucht, wer­den Beschlüs­se, die bereits in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung vom Gemein­de­rat gefasst wur­den, öffent­lich gemacht. Außer­dem hat der Ober­bür­ger­meis­ter an die­ser Stel­le Gele­gen­heit für all­ge­mei­ne Bekanntgaben.

In der nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung vom 17. Juli 2019 hat der Gemein­de­rat fol­gen­de Punk­te beschlossen:
  1. Jah­res­ab­schluss 2018 der Luft­schiff­bau Zep­pe­lin GmbH Fried­richs­ha­fen (Ein­zel­ab­schluss)
    Beschlussantrag:
  2. Stadt­mar­ke­ting Fried­richs­ha­fen GmbH (STM): Ergeb­nis der Steuerprüfung 
    Beschlussantrag:
  3. Die Stadt Fried­richs­ha­fen gewährt der Stadt­mar­ke­ting Fried­richs­ha­fen GmbH (STM) für die auf­grund der durch­ge­führ­ten Steu­er­prü­fung der STM fest­ge­stell­te Nach­zah­lung der Kapi­tal­ertrags­steu­er für die Jah­re 2013 – 2016 und 2017 aus Mit­teln des städ­ti­schen Haus­hal­tes einen über­plan­mä­ßi­gen Zuschuss in Höhe von 95.000,00 EUR.
  4. Der über­plan­mä­ßi­gen Mit­tel­be­reit­stel­lung und dem Deckungs­vor­schlag wird zuge- stimmt.
  5. Die Stadt Fried­richs­ha­fen stimmt der Aus­schüt­tung von 361.171,00 EUR aus dem be- reits fest­ge­stell­ten steu­er­li­chen Ein­la­ge­kon­to der STM zum 31.12.2017 (Leis­tun­gen aus dem steu­er­li­chen Ein­la­ge­kon­to, § 27 KStG) zu und der Ver­tre­ter in der Gesell­schaf­ter- ver­samm­lung wird ange­wie­sen, ent­spre­chen­den Beschluss zu fassen.
  6. Zep­pe­lin-Stif­tung: Benen­nung eines wei­te­ren Exter­nen nicht stimm­be­rech­tig­ten Mit­glieds / exter­nen Sach­ver­stän­di­gen für den Stif­tungs­rat und den Bei­rat der Zep­pe­lin Fer­di­nand gGmbH

Beschluss­an­trag:

1.) Herr Dr. Johan­nes Fritz wird als exter­nes Mitglied/​Sachverständiger in den Stif­tungs­rat und den Bei­rat der Zep­pe­lin Fer­di­nand gGmbH berufen.

2.) Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, ent­spre­chen­de ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen mit Herrn Dr. Fritz abzuschließen.

In der nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung des Gemein­de­ra­tes vom 24. Juli 2019 wur­den fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

Ver­lei­hung einer städt. Ehrung an nach den Kom­mu­nal­wah­len 2019 aus­ge­schie­de­ne Mit­glie­der des Gemeinderates

1.) Fol­gen­de nach den Kom­mu­nal­wah­len 2019 aus­ge­schie­de­ne Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes wer­den gemäß den städ­ti­schen Richt­li­ni­en mit einer städ­ti­schen Ehrung ausgezeichnet:
Mit dem Ehren­ring der Stadt:

Frau Mag­da Krom (40 Jah­re Mitglied)
Mit der Ehren­me­dail­le der Stadt:
· Frau Mat­hil­de Gom­bert (23 Jah­re Mit­glied, 15 Jah­re Fraktionsvorsitz)
· Herr Erich Habis­reu­ther (30 Jah­re Mitglied)
· Herr Karl Heinz Mom­mertz (32 Jah­re Mitglied)
Mit dem Ehren­brief der Stadt:
· Frau Ger­lin­de Aji­boye-Ames (20 Jah­re Mitglied)
· Herr Wolf­gang Jäg­le (15 Jah­re Mitglied)
· Herr Eber­hard Ort­lieb (15 Jah­re Mit­glied, 12 Jah­re Fraktionsvorsitz)
2.) Die Aus­zeich­nun­gen wer­den im Rah­men einer Fei­er in der Zep­pe­lin­hal­le im Zep­pe­lin Muse­um überreicht.

Beschluss­an­trag:

Kennt­nis­nah­me.

Bericht Zep­pe­lin Universität

Bericht der Geschäfts­füh­rung der ZU zur stra­te­gi­schen und ope­ra­ti­ven Sitzung

Wor­um geht es?

Die Geschäfts­füh­rung gibt in ihrem Bericht einen Überblick 

  • zur Auf­la­gen­er­fül­lung im Zeitplan
  • die stra­te­gi­sche Ent­wick­lung der ZU bis 2030: ZU 2030 als stra­te­gi­scher Handlungspfad
  • zur ope­ra­ti­ven Situa­ti­on der ZU
  • zum wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis 2018

Beschluss­an­trag:

Der Bericht der ZU zur stra­te­gi­schen und ope­ra­ti­ven Situa­ti­on wird zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Die ZU hält den Zeit­rah­men zur Erfül­lung der Auf­la­gen ein und hat eine Stra­te­gie zur Ent­wick­lung bis 2030 ent­wi­ckelt sowie die­se mit ope­ra­ti­ven Maß­nah­men gefüllt. Das wirt­schaft­li­che Ergeb­nis hat sich im Ver­gleich zum Vor­jah­res­be­richt in eine posi­ti­ve Rich­tung gedreht. Alles in allem wur­de das Ziel, den frei­en finan­zi­el­len Fall der ZU zu been­den, erreicht.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Bericht der ZU zur Kennt­nis genommen.

Zep­pe­lin Museum

2019 / V 00232 Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH (ZM): Ent­sen­dung eines Arbeit­neh­mer­ver­tre­ters in den Aufsichtsrat

Wor­um geht es?

Der Auf­sichts­rat der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH besteht gemäß § 11 Abs. 2 des Ge- sell­schafts­ver­trags aus 11 Mitgliedern:

  • drei vom Gemein­de­rat ent­sand­te Mit­glie­der, von denen 
    1. a) zwei der Stadt­ver­wal­tung Fried­richs­ha­fen ange­hö­ren müs­sen, wobei eines davon in der Stadt- und Stif­tungs­pfle­ge beschäf­tigt sein muss,
    2. b) einem von der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bestell­ten Mit­glied, das Arbeitnehmer/​Arbeitnehmerin der Gesell­schaft sein muss;
  • sechs wei­te­ren vom Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen zu ent­sen­den­den Mitgliedern;
  • zwei vom Freun­des­kreis zur För­de­rung der Zep­pe­lin Muse­ums e.V. Fried­richs­ha­fen zu

ent­sen­den­den Mitgliedern.

Der Gemein­de­rat hat mit Beschluss vom 24.07.2019 bereits die o. g. Auf­sichts­rats­mit­glie­der aus der Stadt­ver­wal­tung sowie aus dem Gemein­de­rat ent­sandt. Es steht noch die Ent­sen­dung des von der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bestell­ten Mit­glieds, das Arbeitnehmer/​Arbeitnehmerin der Gesell­schaft sein muss, aus. Die­se Ent­sen­dung soll nun­mehr voll­zo­gen wer­den. In der Gesell­schaf­ter­ver­samm- lung der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH wur­de im Wege des schrift­li­chen Ver­fah­rens ge- mäß § 48 GmbHG Beschluss gefasst, dass unver­än­dert Herr Hei­ner Mid­del­dorf gemäß § 11 Abs. 2 Num­mer 1 lit. b) des Gesell­schafts­ver­trags aus den erfor­der­li­chen Wahl­vor­schlä­gen des Betriebs­ra- tes aus­ge­wählt ist und als Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter wei­ter­hin für den Aus­icht­rat der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH bestellt und vom Gemein­de­rat in den Auf­sichts­rat ent­sen­det wer­den soll. Hier­für dient der vor­lie­gen­de Beschluss­an­trag. Gemäß die­sem Beschluss­an­trag wird Herr Hei­ner Mid­del­dorf vom Gemein­de­rat in den Auf­sichts­rat der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH ent- sen­det. Mit die­ser Ent­sen­dung besteht der gesam­te neue Auf­sichts­rat der Zep­pe­lin Muse­um Fried- richs­ha­fen GmbH wei­ter­hin aus sei­nen bis­he­ri­gen Auf­sichts­rats­mit­glie­dern und bie­tet hier­mit Kon­ti- nui­tät in sei­ner Beset­zung und Aufsichtsratstätigkeit.

Beschluss­an­trag:

Der Gemein­de­rat ent­sen­det Herrn Hei­ner Mid­del­dorf gem. § 11 Abs. 2 Num­mer 1 lit. b) des Gesell­schafts­ver­trags der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH in den Auf­sichts­rat der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH.

Mei­ne Haltung:

Das Vor­ge­hen ist im Gesell­schafts­ver­trag fest­ge­legt, der Ent­schei­dung des Auf­sichts­ra­tes kann ich folgen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Betei­li­gungs­be­richt 2018

2019 / V 00252 Betei­li­gungs­be­richt 2018

Wor­um geht es?

Die Gemein­de­ord­nung ver­pflich­tet die Gemein­den, jähr­lich einen Bericht über die Unter­neh­men in einer Rechts­form des pri­va­ten Rechts, an denen sie unmit­tel­bar oder mit mehr als 50% mit­tel­bar betei­ligt sind, zur Infor­ma­ti­on des Gemein­de­rats und der Einwohner*innen zu erstel­len. Die Gemein­de­ord­nung legt die Inhal­te des Berichts weit­ge­hend fest.

Die Stadt Fried­richs­ha­fen hat 18 Betei­li­gun­gen im oben­ge­nann­ten Sin­ne (17 mit 50% oder mehr Betei­li­gung + den Flug­ha­fen mit 39,38% Betei­li­gung, des­sen Jah­res­ab­schluss­zah­len auf­grund der Bedeu­tung der Gesell­schaft mit dar­ge­stellt werden).

Der Berichts­zeit­raum von Bilanz, Gewinn- und Ver­lust­rech­nung und Leis­tungs­kenn­da­ten bezieht sich bei allen Gesell­schaf­ten auf das Geschäfts­jahr 2018 im Ver­gleich zum Geschäfts­jahr 2017 jeweils vom 01.01. – 31.12., soweit nicht für ein­zel­ne Gesell­schaf­ten, wie bei­spiels­wei­se die Boden­see-Ober­schwa­ben-Bahn GmbH & Co. KG und Boden­see-Ober­schwa­ben-Bahn Ver­wal­tungs­GmbH ein abwei­chen­des Geschäfts­jahr (hier z.B. 1.10. – 30.09.) fest­ge­legt ist

Nach der Infor­ma­ti­on des Gemein­de­rats wird der Betei­li­gungs­be­richt 2018 im Rah­men der orts­üb­li­chen Bekannt­ga­be zur Ein­sicht­nah­me öffent­lich aus­ge­legt und anschlie­ßend auf der Home­page der Stadt Fried­richs­ha­fen veröffentlicht.

Beschluss­an­trag:

Der Betei­li­gungs­be­richt der Stadt Fried­richs­ha­fen wird dem Gemein­de­rat zur Infor­ma­ti­on vor­ge­legt und zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

In ihrem Fazit zum Betei­li­gungs­be­richt attes­tiert die Ver­wal­tung dem gesam­ten Betei­li­gungs­kon­zern wei­ter­hin ein Jah­res­er­geb­nis auf gutem Niveau. Das Eigen­ka­pi­tal erreich­te mit einem Anstieg auf rund 187 Mio. EUR auch im Jahr 2018 wie­der einen neu­en Höchst­wert. Gleich­zei­tig weist die Ver­wal­tung jedoch auch auf die hohen Ver­bind­lich­kei­ten (273,4 Mio. EUR) und die hohen Rück­stel­lun­gen (33,7 Mio. EUR) hin.

Wir wer­den uns – und das eigent­lich nicht erst seit heu­te – künf­tig nicht nur sehr gut über­le­gen müs­sen, ob wir uns etwas kau­fen kön­nen, son­dern ob wir es uns im Anschluss auch leis­ten kön­nen. Bei die­sen Über­le­gun­gen spie­len für mich zum einen natür­lich Fol­ge­kos­ten (Unter­halt, Rück­stel­lun­gen) eine Rol­le, aber ganz klar und vor­dring­lich auch die Nach­hal­tig­keit oder Enkel­taug­lich­keit. Wer­den nach­fol­gen­de Gene­ra­tio­nen von unse­rem Han­deln pro­fi­tie­ren oder wer­den ihnen Nach­tei­le ent­ste­hen? Das wird die wesent­li­che Fra­gen sein, die wir uns bei jedem bestehen­den und neu­en Pro­jekt wer­den stel­len müssen.

Drei Unter­neh­men wer­den in die­sem Zusam­men­hang von der Ver­wal­tung beim Namen genannt: Der Kli­nik­ver­bund, die Mes­se­ge­sell­schaft und der Flug­ha­fen Friedrichshafen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Bericht zur Kennt­nis genommen.

Gut­ach­ter­aus­schuss

2019 / V 00243 Grund­satz­be­schluss zur Bil­dung eines gemein­sa­men Gut­ach­ter­aus­schus­ses nach § 1 GuA­VO mit Tett­nang, Mecken­beu­ren, Neu­kirch, Kress­bronn, Lan­genar­gen, Eris­kirch und Immenstaad

Wor­um geht es?

Was ist ein Gutachterausschuss?

Ein Aus­schuss von Gut­ach­tern einer Regi­on, der die Auf­ga­be hat, Immo­bi­li­en­käu­fe sta­tis­tisch zu erfas­sen. Der Gut­ach­ter­aus­schuss erhält bei jedem Grund­stücks­ge­schäft direkt vom Notar auto­ma­tisch eine Kopie. Käu­fer bekom­men dann vom Aus­schuss einen Fra­ge­bo­gen zuge­schickt, um Details zur Woh­nung anzu­ge­ben (Bau­jahr, Aus­stat­tung etc.). Auf Basis der erho­be­nen Daten ver­öf­fent­li­chen die Gut­ach­ter­aus­schüs­se zumeist jähr­li­che Berich­te, die die Prei­se für Grund­stü­cke und Immo­bi­li­en in ihrer Regi­on ange­ben.“ (Defi­ni­ti­on gemäß Immobilienlexikon)

Für wen ist der Bericht des Gut­ach­ter­aus­schus­ses wichtig/​hilfreich?

Der Haupt­zweck des Gut­ach­ter­aus­schuss­be­rich­tes ist es, die Ver­käu­fe und Käu­fe zu ana­ly­sie­ren und zu regis­trie­ren. Als Käu­fer kann man sich damit einen Über­blick über die­sen Markt ver­schaf­fen. Er ist abruf­bar über die Home­page der Gemein­de bezie­hungs­wei­se der Stadt.

Ein gemein­sa­mer Gut­ach­ter­aus­schuss der Stadt Fried­richs­ha­fen mit den Städ­ten und Gemein­den Tett­nang, Mecken­beu­ren, Neu­kirch, Kress­bronn, Lan­genar­gen, Eris­kirch und Immenstaad hat meh­re­re Vorteile:

  • Ver­bes­se­rung der Wirtschaftlichkeit
  • Weni­ger Per­so­nal: Fach­kräf­te­man­gel im Bereich der Gut­ach­ter wird durch die Zen­trie­rung aufgefangen
  • Mehr Arbeit: Deut­lich erhöh­ter Klä­rungs­be­darf steu­er­li­cher Immo­bi­li­en­wer­te auf­grund der Grund­steu­er­re­form spä­tes­tens zum 01.01.2025
  • Die Umset­zung und Ver­öf­fent­li­chung ein­heit­lich abge­lei­te­ter Boden­richt­wer­te im neu­en Boden­richt­we­r­in­for­ma­ti­ons­sys­tem (BORIS-BW)

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen bil­det nach § 1 Gut­ach­ter­aus­schuss­ver­ord­nung (GuA­VO) mit den umlie­gen­den Kom­mu­nen Tett­nang, Mecken­beu­ren, Neu­kirch, Kress­bronn, Lan­genar­gen, Eris­kirch und Immenstaad einen gemein­sa­men Gut­ach­ter­aus­schuss. Die abge­ben­den Kom­mu­nen über­tra­gen ihre Auf­ga­ben für die Erfül­lung der Tätig­kei­ten des Gut­ach­ter­aus- schus­ses (GAA) auf die Stadt Fried­richs­ha­fen. Die Geschäfts­stel­le soll bei der Stadt Fried­richs­ha­fen ein­ge­rich­tet wer­den (§ 8 GuA­VO). Der Gut­ach­ter­aus­schuss und die Geschäfts­stel­le blei­ben wie seit­her als eigen­stän­di­ge Abtei­lung im AVL eingegliedert.
  2. Für die zusätz­lich anfal­len­de Arbeit in der Geschäfts­stel­le wird das Per­so­nal um drei Voll­zeit- stel­len mit qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal auf­ge­stockt. Die drei zusätz­lich erfor­der­li­chen Arbeits­plät­ze wer­den inner­halb der Struk­tur des DIV ein­ge­rich­tet und sind ent­spre­chend den tech­ni­schen Erfor­der­nis­sen aus­zu­stat­ten (§ 1 b GUA­VO). Der Schaf­fung von den drei erfor­der­li­chen neu­en Stel­len und der Ein­rich­tung der drei dafür erfor­der­li­chen Arbeits­plät­ze wird zugestimmt.
  3. Die Posi­tio­nen der ehren­amt­li­chen Gut­ach­ter im gemein­sa­men Gut­ach­ter­aus­schuss sol­len von allen betei­lig­ten Kom­mu­nen ent­spre­chend eines noch zu ver­ein­ba­ren­den Schlüs­sels besetzt wer­den. Die Beschluss­fas­sung für die Beset­zung der Gut­ach­ter im Ehren­amt liegt in der Zustän­dig­keit des Gemein­de­rats der Stadt Friedrichshafen.
  4. Sämt­li­che Kos­ten (Per­so­nal- und Sach­kos­ten) für den gemein­sa­men Gut­ach­ter­aus­schuss wer­den nach den tat­säch­lich anfal­len­den Kos­ten der Abtei­lung Gut­ach­ter­aus­schuss (Voll­kos­ten­rech­nung) ent­spre­chend eines noch zu ver­ein­ba­ren­den Ver­tei­lungs­schlüs­sels pro­zen­tu­al auf alle betei­lig­ten Kom­mu­nen umgelegt.
  5. Der Zeit­punkt für den Beginn des gemein­sa­men GAA ist frü­hes­tens zum 01.01.2020 oder alter­na­tiv zum 01.07.2020 geplant.
  6. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt und bevoll­mäch­tigt, die erfor­der­li­chen Schrit­te zur Bil­dung eines gemein­sa­men Gut­ach­ter­aus­schus­ses in die Wege zu lei­ten und eine öffent­lich-recht­li­che Ver­ein­ba­rung, die die Erfül­lung der Tätig­kei­ten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses nach §§ 192 – 197 BauGB i. V. mit der GuA­VO regelt, mit den teil­neh­men­den Kom­mu­nen aus­zu­ar­bei­ten und abzu­schlie­ßen. Die Min­dest­lauf­zeit die­ser Ver­ein­ba­rung beträgt 10 Jahre.

Mei­ne Haltung:

Die Argu­men­te der Ver­wal­tung spre­chen für sich, ich bewer­te die Bün­de­lung der Auf­ga­ben und der damit ver­bun­den Res­sour­cen positiv.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­brin­gung eines Antrages

2019 / V 00274 Ein­brin­gung eines gestell­ten Antrages

Wor­um geht es?

Die SPD / Lin­ke bringt einen Prüf- und Pla­nungs­an­trag ein, dem­zu­fol­ge der zwei­glei­si­ge Aus­bau der Boden­see­gür­tel­bahn im Fried­richs­ha­fen Stre­cken­ab­schnitt Fisch­bach – Stadt­bahn­hof bean­tragt wird.

In der Ver­gan­gen­heit war es so, dass der Gemein­de­rat die Ein­brin­gung eines Antra­ges jeweils zur Kennt­nis genom­men hat und erst zum Zeit­punkt der Vor­la­ge einer Sit­zungs­vor­la­ge der Ver­wal­tung in die Dis­kus­si­on und ggf. die Beschluss­fas­sung ging. Aller­dings wäre es auch mög­lich, den Antrag sofort zu dis­ku­tie­ren und auf Wunsch einer Mehr­heit im Gemein­de­rat zu ver­än­dern oder auch nicht zuzu­las­sen. Ob der neue Gemein­de­rat von die­sem Recht Gebrauch macht, oder ob Anträ­ge auch wei­ter­hin bei der Ein­brin­gung ohne Dis­kus­si­on nur zur Kennt­nis genom­men wer­den, bleibt abzuwarten.

Beschluss­an­trag:

  1. Der ein­ge­brach­te Antrag (s. Anla­ge) wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Er ist dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung am 18.11.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

So habe ich abgestimmt:

Ver­schie­de­nes

Um was ging es?

Fra­ge: Wird der Gemein­de­rat zum Flä­chen­nut­zungs­plan angehört?
Ant­wort: Ja, selbst­ver­ständ­lich wird der Gemein­de­rat dazu gehört.

Fra­ge: In der heu­ti­gen Aus­ga­be der Schwä­bi­schen Zei­tung kann man die Kolum­ne von Harald Rupert lesen. Es geht um die Nach­hal­tig­keit der Häf­ler Mes­se. Anre­gung: Die Geschäfts­füh­rung der Mes­se soll­te das Lesen!
Ant­wort: Die Anre­gung wird weitergegeben.

Fra­ge: War­um fin­det das Street­food­fes­ti­val auf dem Zir­kus­platz statt? Hät­te es nicht ande­re Plät­ze gege­ben, die nicht Ufer­park oder Ade­nau­er­platz und doch zen­trums­na­her sind?
Ant­wort: Ver­wal­tung denkt bereits über das The­ma nach. Ein abge­stimm­tes Vor­schlag der Ver­wal­tung kommt ins Gre­mi­um. Auch der Beschluss zur Anzahl der inner­städ­ti­schen Ver­an­stal­tun­gen pro Jahr ist bereits etwas in die Jah­re gekom­men und kann über­ar­bei­tet werden.

Fra­ge: Park­plät­ze im Fal­len­brun­nen: Die Park­plät­ze sind durch die diver­sen Bau­stel­len stark ver­knappt, jetzt beginnt das Semes­ter – wo sol­len die Stu­die­ren­den parken?
Ant­wort: Ant­wort folgt schriftlich.

Fra­ge: In Hagedorn/​Ailingen wur­de ein Nuss­baum gefällt. War das zu die­ser Jah­res­zeit, im vol­len Frucht­stand, zuläs­sig? Wenn nicht: Wel­che Kon­se­quen­zen hat die Fällung?
Ant­wort: Der Baum war Eigen­tum der Stadt und wur­de von der Stadt auf­grund von Krank­heit gefällt.

Fra­ge: Nach­hal­tig­keit im Gemein­de­rat: Über­den­ken der Bereit­stel­lung von Essen im Rah­men der Sit­zun­gen sowie der Ver­brauch von Papier für Sitzungsvorlagen.
Ant­wort: Es wird ein Vor­schlag der Ver­wal­tung kommen.

Fra­ge: Lin­den­al­lee Fried­rich­stra­ße: Dort feh­len eini­ge Lin­den, war­um wer­den die nicht nachgepflanzt?
Ant­wort: Ant­wort erfolgt schriftlich.

Fra­ge: Kas­ta­nie im Ufer­park unter­halb des Zeppelin-Denkmals.
Ant­wort: Die Kas­ta­nie ist so krank, dass sie wohl nicht mehr zu ret­ten ist.

Fra­ge: Alte Feu­er­wa­che: Ist es rich­tig, dass es zu Kün­di­gun­gen der Gewer­be­trei­ben­den zum Jah­res­en­de hin kam?
Ant­wort: Wird nachgeliefert.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (17:30 Uhr)

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es heu­te kei­ne Wortmeldungen.