Beschlussantrag:
- Der eingebrachte Antrag (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
- Er ist dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten Sitzung am 22.06.2015 zur Entscheidung
vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein
Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Änderungsantrag: