In der heutigen Gemeinderatssitzung wurde vor allem zu einem Thema heiß diskutiert: Zu den TOPs 2 und 3 „Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Adelheidstraße Ost – Aufstellungsbeschluss“. Dass der Tagesordnungspunkt für die Öffentlichkeit eine hohe Relevanz hatte ließ sich auch an den vielen BesucherInnen der Sitzung ablesen, die auf der Tribüne und sogar vor dem Saal Platz nahmen.
Außer diesem Thema wurde aber auch der Antrag des Jugendparlaments zur Bezuschussung von Schulabschlussfeiern verabschiedet und der Gestaltungsbeirat auf den Weg gebracht. Was sonst noch diskutiert, beraten und beschlossen wurde, gibt es wie immer zum Nachlesen.
Die Tagesordnung mit allen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Bekanntgaben
Worum geht es?
Zukauf von Ökopunkten auf der Gemarkung Friedrichshafen
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb von bis zu 550.000 Ökopunkten (ÖP) zu. Die endgültige Zahl der zu erwerbenden ÖP ist abhängig von der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Bodenseekreises (UNB).
- Die für den Erwerb erforderlichen Ausgaben werden genehmigt.
- Die Bezahlung der ÖP wird in zwei Raten erfolgen.
Adelheidstraße Ost (Seewald)
2018 / V 00288 Flächennutzungsplanänderung Nr. 8 „GE Adelheidstraße Ost“ – Aufstellungsbeschluss
2018 / V 00287 Bebauungsplan Nr. 198 „GE Adelheidstraße Ost“ – Aufstellungsbeschluss
Worum geht es?
Gewerbeflächen, vor allem größere, sind knapp in der Stadt. Um Gewerbe- und Industriebetriebe zu gewinnen und/oder zu halten sind sie aber zwingend notwendig. Argumente wie Gewerbesteuer und Arbeitsplätze sind dabei auch richtig und wichtig. Jetzt benötigt die Firma Liebherr sowie das Joint-Venture ATT aufgrund von Luftfahrt-Wachstumsprognosen bis zum Jahr 2035 weitere Flächen. Dabei gibt es konkret zwei Grundstücke, die in Frage kommen. Eines liegt aus Sicht des bestehenden Betriebs auf der anderen Seite der Bahnlinie und ist von daher als ökonomisch nicht optimal, jedoch ökologisch deutlich unbedenklicher einzuschätzen. Das andere befindet sich in direkter Fortführung des besehenden Firmengeländes und bedeutet eine großzügige Abholzung eines Teils des Seewaldes. In der Verwaltungsvorlage wird die ökonomisch optimale Variante präferiert, die jedoch einen massiven Einschnitt in das bestehende Ökosystem Seewald bedeutet.
Die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)wird notwendig, weil die genannte Fläche derzeit im FNP der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad als Waldfläche und nicht als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Im Vorentwurf der geplanten FNP-Änderung nimmt die geplante gewerbliche Baufläche eine Größe von ca. 3,4 ha ein. Parallel zum Änderungsverfahren soll auch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Aus der Sitzung:
Die Verwaltung gab in ihrem einführenden Input folgende Informationen
- Es wird bereits seit 2 – 3 Jahren über den Erweiterungswunsch von Liebherr Aerospace gesprochen
- Das Angebot des alternativen Grundstücks auf der anderen Seite der Bahnlinie besteht ebenfalls seit 2 Jahren
- Die Firma Liebherr überbaut aktuell ihr Firmengelände neu
- Die Waldeigentümer sind entlang der Bahnlinie die DB und entlang der B 30 das Land Baden-Württemberg (Staatsforstverwaltung)
- Das Regierungspräsidiums Tübingen hat der Waldumwandlung unter bestimmten Bedingungen (nicht weiter konkretisiert) zugestimmt
- Das Regierungspräsidiums Freiburg, zuständig für den Verkauf des Grundstückes, verkauft das Grundstück ausdrücklich nicht auf Vorrat
- Als Ausgleich soll ein höherwertiger Wald auf der Gemarkung Friedrichshafen gepflanzt werden. Dabei geht es um Waldausgleich nicht um Tierausgleich.
- Die Firmen Liebherr Aerospace und ATT haben derzeit ca. 380 Mitarbeiter
- Mittel- bis langfristig steigt der Flächenbedarf noch einmal
In der Fragerunde der Gemeinderäte wurde auf Nachfragen weitere Informationen gegeben:
- Derzeit kann nicht abschließend gesagt werden, ob es einer Ausnahmeregelung bedarf oder ob Kompensationsmaßnahmen möglich sind
- Es wurden bislang keine Gespräche mit den beiden Firmen geführt, ob eine (evtl. Geförderte) Überbrückung/Untertunnelung der Bahnlinie eine gangbare Lösung wäre
- Es gibt derzeit keine Aussagen dazu, ob das Land Baden-Württemberg (Wirtschaftsförderung) eine Überbrückung/Untertunnelung fördern würde
- Das Landesministerium für ländlichen Raum hat signalisiert, dass § 44 Bundesnaturschutzgesetz (Verbotstatbestände) keine unüberbrückbare Hürde darstellen wird
- Eine Gegenrechnung Kosten Ausgleichsfläche Sven. Kosten Brücke/Tunnel ist Sache der Firmen Liebherr Aerospace und ATT
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte die CDU einen Antrag zur Geschäftsordnung, die beiden TOPs von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Der Oberbürgermeister plädiert allerdings für einen klaren Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung.
Der CDU-Antrag wurde im Verlauf der weiteren Diskussion wieder zurückgezogen.
Uli Heliosch argumentiert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine heutige Abstimmung der TOPs. „Wir haben eine Haltung zu diesem Thema und würden diese heute auch gern kundtun.“
Der Oberbürgermeister sagt zu, dass zur nächstmöglichen Sitzung ein Vertreter von Liebherr Aerospace nichtöffentlich eingeladen werden wird, um die Fragen die Firma / die Firmen betreffend zu beantworten.
Beschlussantrag (2018 / V 00288)
- Der Vorlage des Stadtplanungsamtes zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 8 „GE Adelheidstraße Ost“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenen Änderungen (Vorentwurf) Anlage 2 vom 25.09.2018 sowie die Begründung zur Änderung (Vorentwurf) Anlage 3 vom 25.09.2018.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Beschlussantrag (2018 / V 00287)
- Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 198 „GE Adelheidstraße Ost“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenem Geltungsbereich M1:1000 (Vorentwurf) vom 25.09.2018 sowie die Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf) vom 25.09.2018.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang im Technischen Rathaus durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Ich halte diesen Eingriff aus folgenden Gründen für nicht vertretbar:
- Es gibt eine Alternativfläche zur Betriebserweiterung. Die ist zwar ökonomisch nicht optimal, dafür ökologisch deutlich unbedenklicher.
(Zitat aus der Sitzungsvorlage: „Bisher war eine in der Nähe vorhandene Fläche von 22.125 m² im Gewerbegebiet „Am Flughafen“ für diese Erweiterungsabsichten reserviert. Eine Erweiterung der bereits bestehenden Werkshallen am Standort in der Adelheidstraße mit den entsprechenden Synergien vor Ort wird aber als deutlich bessere Lösung erachtet.“)
- Auf dem neu zu erwerbenden Grundstück (Waldstück) sollen folgende Projekte realisiert werden: Erweiterung der Produktionsfläche, Aufbau eines Ausbildungszentrums, Schaffung von Parkraum sowie die Modernisierung der Mitarbeiterkantine. Viele der genannten Punkte könnten ohne weiteres auch auf der anderen Seite der Bahnlinie realisiert werden, wenn kreative Lösungen zugelassen werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsflächen die von den Befürwortern im Gemeinderat in unmittelbarer Nähe gefordert werden, müssen dreimal so groß wie das abzuholzende Waldstück sein. Das einzige Gelände, das in unmittelbarer Nähe eine entsprechende Größe hat, ist das des Flugplatzes. Konsequenterweise hieße das, dass die Bäume auf dem Rollfeld des Flughafens gepflanzt werden müssten. Angesichts dessen könnte man dann sinnvollerweise auch gleich das Gewerbe auf das Flugplatzgelände umsiedeln.
(Zitat aus der Sitzungsvorlage: „Es besteht sehr wahrscheinlich ein hoher Maßnahmen- und Flächenbedarf für Funktionserhalt bzw. Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung des Erhaltungszustands von Populationen betroffener Arten.“) - Der Seewald dient als relevantes Frischluftentstehungsgebiet und ist immens wichtig für das Stadtgebiet.
(Zitat aus der Sitzungsvorlage: „Die Eingriffsschwerpunkte liegen bei den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologischeVielfalt. Die Folgen für die Umwelt sind erheblich und bedürfen vsl. umfänglicher Kompensationsmaßnahmen.“) - Auch auf der Südseite des Seewaldes wird es zu weiteren Abholzungen kommen, wenn dieB31 in Richtung Eriskirch um eine Fahrspur erweitert wird. Damit schmilzt die größte Waldfläche in Friedrichshafen nach und nach zugunsten von vermutlich mittelfristig nicht zukunftsfähigen Mobilitätsformen.
- Und was das Argument der Gewerbesteuer und der Arbeitsplätze angeht: Umwelt ist nicht alles. Aber ohne Umwelt ist alles nichts. Würde man auf Basis der Gemeinwohlökonomie bilanzieren, wäre die Diskussion wohl bereits beendet.
Statement des BUND Friedrichshafen:
- Der Vorbereitende Umweltbericht (VUB) für diesen Bebauungsplan betont, erhebliche Probleme mit dem Artenschutz und mit europäischem Umweltrecht (FFH-Lebensraumtypen und indirekt betroffene FFH-Gebiete).
- Die sicher notwendig werdenden Ausgleichsmaßnahmen („vorgezogene“ und „normale“) können die ökologischen Schäden bei Rodung des Waldes nicht ausgleichen, auch wenn sie so heißen. Um den Verlust eines solchen Waldes wirklich auszugleichen, müsste man jetzt in der Nähe einen neuen Wald pflanzen und mehrere Jahrzehnte warten, bis der neue Wald dem alten ähnelt und dann erst den jetzigen Wald roden, was natürlich nicht gemacht wird. Die in Bebauungsplänen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen genügen zwar dem Gesetz (manchmal auch nicht), aber sie verhindern nicht den Tod von Tieren, z.B. weil die Fledermäuse ihre alten Baumhöhlen suchen und die neuen Nistkästen nicht finden. Bestenfalls können sie die Höhe der Verluste in Grenzen halten.
- Die im VUB genannte „Ausnahmegenehmigung“, die vermutlich nötig wird, bedeutet, dass man erlaubt und in Kauf nimmt, dass geschützte Tiere zu Schaden kommen und u.U. das lokale Vorkommen einer seltenen Art in Gefahr gerät.
- Wie bei jedem Bebauungsplan oder FNP-Änderung wird nur dieses eine Vorhaben in seinen ökologischen Auswirkungen betrachtet. Die Summierung der Auswirkungen der verschiedenen Bauvorhaben in und um FN wird erst in die Rechnungen einbezogen, wenn von einer Art offiziell festgestellt wird, dass sie sich dem Aussterben nähert. Wenn das noch nicht der Fall ist, wird meistens argumentiert, dass die Tiere ja in die Nachbarschaft ausweichen könnten. Dass da auch schon Tiere dieser Art wohnen und man nicht beliebig viele Tiere in einen Lebensraum „stopfen“ kann, spielt keine Rolle.
- Die jetzige Änderung des FNPs könnte ein Präzedenzfall werden, wenn in einigen Jahren evtl. weitere Flächen benötigt werden (VUB S. 4). Dann fällt das nächste Waldstück usw. Bezüglich möglicher Alternativen, um die Ausweitung des Betriebsgeländes in den Wald hinein zu vermeiden, möchte ich folgendes zu bedenken geben:
- Wir müssen uns schnellstens von der Vorstellung verabschieden, dass Gewerbebetriebe ein- oder höchstens zweistöckig sind und die Autos ebenerdig im Freien stehen. Diese Flächenverschwendung können wir uns nicht erlauben, wenn wir die Flächensparziele der Regierung einhalten wollen. Hier sehe ich durchaus Reserven bei Liebherr. Natürlich kann man schwere Maschinen nicht in den dritten Stock stellen, aber Büros können durchaus auf einer Produktionshalle gebaut werden. Der bisherige Parkplatz könnte überbaut und die Autos in eine Tiefgarage gestellt werden. (Oder noch besser wären Strategien, dass die Angestellten mit Fahrrad oder ÖPNV kommen können.) Wenn man das Aldi-Areal mit einbezieht, ist noch mehr Fläche verfügbar. Ob damit die jetzt in Frage stehenden über 3 ha ersetzt werden können, muss berechnet werden.
- Für Liebherr ist eigentlich ein Gelände im Gewerbegebiet am Flughafen reserviert werden (VUB S. 5), was Liebherr aber ablehnt, weil so zwei Standorte entstehen würden. Andere Betriebe in FN leben seit Jahrzehnten mit mehreren Standorten (z.B. ZF oder MTU). Bei entsprechender Aufteilung (z.B. Verwaltung an einem Standort, Produktion am anderen o.ä.) könnte das auch für Liebherr möglich sein, dies müsste bei der notwendigen Variantenprüfung berechnet werden. Die Entfernung zwischen den beiden Flächen beträgt auf der Straße etwa 1,5 km, diese Entfernung kann, wenn es notwendig sein sollte, schnell (z.B. per Betriebs-Fahrrad) überwunden werden. Man könnte in diesem Fall auch eine Fußgängerbrücke über die Eisenbahn und Flughafenstraße bauen, dann wäre es ein kleiner Spaziergang von einem Gelände zum anderen (z.B. zur Kantine).
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen die Beschlussanträge der Verwaltung gestimmt.
Gestaltungsbeirat
2018 / V 00215 Konzept zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in Friedrichshafen
Worum geht es?
Bereits seit 2017 fordern Fraktionen des Häfler Gemeinderates die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates. Auf Grundlage der Beratungen im Technischen Ausschuss und des Gemeinderates im Juli 2018 wurde der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates entgegen der Empfehlung der Verwaltung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der Geschäftsordnung und Vorschläge zur personellen Besetzung des Gestaltungsbeirates zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Durch die Einrichtung des Gestaltungsbeirates soll für die Stadt Friedrichshafen eine möglichst hohe städtebauliche Qualität in Architektur und Stadtgestaltung herbeigeführt werden. Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es in erster Linie, über die üblichen Gestaltungsmöglichkeiten der Baubehörde und des Stadtplanungsamtes hinaus dem jeweiligen Bauherrn zu einem architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Entwurf zu verhelfen.
Innerhalb Baden-Württembergs haben mehr als 20 Städte einen Gestaltungsbeirat eingerichtet. Sie dienen den Städten als unabhängige Fachgremien. Die Beiräte sind somit ein Gremium von Sachverständigen, welches von der dazugehörigen Geschäftsstelle unterstützt wird.
Für Friedrichshafen wird ein Gestaltungsbeirat bestehend aus 4 festen Mitglieder vorgeschlagen. Diese dürfen in der Regel weder im jeweiligen Gruppenbezirk der Architektenkammer ihren Bürostandort haben, noch für die jeweilige Stadt in den zurückliegenden 2 Jahren tätig gewesen sein, bzw. 1 Jahr nach der Beiratstätigkeit wie auch während der ihrer Berufungszeit tätig sein. Die Mitglieder des Beirates sollen für maximal 2 x 2 Jahre berufen werden können.
Auf Wunsch der Gemeinderäte in der Sitzung vom 23.07.2018 sollen keine Gemeinderäte in den Beirat berufen werden.
Für die personelle Besetzung des Gestaltungsbeirates werden für die erste Zusammensetzung folgende Mitglieder vorgeschlagen:
- Ing. Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Büro mahl gebhard konzepte, München
- Ing. Peter Fink, Architekt und Stadtplaner, Büro mfp, Ulm
- Ing. Wolfgang Riehle, Architekt, Vüro Riehle + Assoziierte, Stuttgart/Reutlingen
- Josef Fink, architekt DI, Büro Fink Thumher, A‑Bregenz
Alle vorgeschlagenen Mitglieder sind bereits in anderen baden-württembergischen bzw. österreichischen Städten als Gestaltungsbeiräte berufen.
Kosten:
Die externen Beiratsmitglieder erhalten ein Pauschalhonorar in Anlehnung an die Empfehlung der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Aufwandsentschädigung für Preisrichter, Sachverständige und Vorprüfer sowie auf derselben Basis einen Ersatz aller Aufwendungen. Hierfür sollen auf Grundlage der im Entwurf der Geschäftsordnung festgelegten Beratungshäufigkeit und der Zahl der Mitglieder 80.000 EUR eingestellt werden. Weiter bedarf es Personalkosten für die Besetzung der Geschäftsstelle in Höhe von 60.000 EUR so dass jährlich gesamt mit 140.000 EUR gerechnet wird.
Beschlussantrag
- Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Geschäftsordnung des Beirates für Architektur und Stadtgestaltung der Stadt Friedrichshafen zu (siehe Anlage).
- Der Gemeinderat stimmt den personellen Vorschlägen zur Besetzung des Gestaltungsbeirates zu.
- Der Gemeinderat nimmt die dargestellten finanziellen Auswirkungen zustimmend zur Kenntnis.
Meine Haltung:
Was lange währt …
Ich freue mich, dass Friedrichshafen nun endlich die Chance ergreift, dass künftige Bauplanungen mit einem professionellen Blick von außen begleitet und angeleitet werden. Kritiker unserer bereits bestehenden und künftigen innerstädtischen Architektur dürfen zum einen natürlich gespannt sein, wie der Gestaltungsbeirat arbeiten und was sich dadurch verändern wird und zum anderen dürfen sie sich vielleicht etwas entspannen, denn jetzt haben Fachleute ein Auge darauf, die die Aufgabe anderswo bereits erfolgreich stemmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Marie-Curie-Platz Wiggenhausen
Worum geht es?
Der Marie-Curie-Platz in Wiggenhausen wird in seinem ausgebauten Zustand für die Solarstadt die Quartiersmitte bilden. Und wichtige soziale Funktionen im Freiraum übernehmen. Er bildet den Anfangs- bzw. Endpunkt der Grünspange, die aus südlicher Richtung auf den Platz führt. Der Marie-Curie-Platz, kann so gesehen als Bindeglied zwischen Stadt und Landschaft verstanden werden. Die Solarstadt – als nachhaltiges Stadtquartier konzipiert – soll sich auch im Freiraum wiederspiegeln.
Als Quartiersplatz handelt es sich bei dem Entwurf um einen Platz mit hohem Grünanteil bei gleichzeitig vielfachen Nutzungsmöglichkeiten der unterschiedlich ausgeprägten Flächen. Eine Mischung zwischen Platz und Park, welcher je nach Standort des Betrachters und Blickwinkel sein Erscheinungsbild ändert.
Der Marie-Curie-Platz erhält sein prägendes Gesicht durch ein zentral gelegenes Fontänenfeld mit drei „grünen“ Inseln, die sich darum gruppieren und dicht mit Bäumen überstanden sind. Durch das gegebene Gefälle von ca. 1,5 m von Nord nach Süd, ergibt sich die Möglichkeit die Höhensprünge als Sitzkanten auszuformulieren, welche sich wie selbstverständlich um das Wasserspiel konzentrieren. Weitere Ausstattungselemente in den Inseln ergänzen das Angebot.
Kosten:
Für die gesamte Straßenerschließung (einschließlich Platzfläche) des Baugebietes Wiggenhausen-Süd, 3. BA stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.900.000 EUR zur Verfügung.
Weiterer zeitlicher Ablauf der Erschließung:
Die Maßnahme „Herstellung des Marie-Curie-Platzes“ soll über das Winterhalbjahr ausgeschrieben und im Frühjahr 2019 umgesetzt werden. Die Dauer der Bauarbeiten beträgt drei Monate.
Beschlussantrag
- Der vorliegenden Planung für die Platzgestaltung wird zugestimmt.
- Der Bauentwurf zur Herstellung der öffentlichen Platzfläche mit einem Kostenrahmen von 1.100.000 EUR wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verträge abzuschließen und die Maßnahme durchzuführen.
Meine Haltung:
Die Planung mit Wasserspiel in der Mitte des Platzes und den grünen Inseln mit den unterschiedlichen Nutzungen Spielen, Verweilen und evtl. Bewirtung durch die Bäckerei/Cafébetrieb vor Ort empfinde ich als sehr ansprechend. Gut wäre es allerdings, wenn die versiegelte Fläche noch reduziert werden und durch mehr grün ersetzt werden könnte, wen dies aufgrund der Vorgaben für Rettungswege möglich ist. Ich freue mich, wenn der Platz, der seinen Namen aufgrund meiner damaligen Initiative im Kultur- und Sozialausschuss erhalten hat, attraktiv gestaltet wird und ab kommendem Sommer zum Verweilen einlädt und somit zu einem lebendigen Quartierstreffpunkt wird.
Wichtig dabei: Es müssen Bäume gepflanzt werden, die gut Schatten spenden und die alt werden dürfen, damit die Aufenthaltsqualität gegeben ist.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Nahwärme zwischen Wohnen und Arbeiten
Worum geht es?
In der 2. Phase des EFRE-Förderprojekts ist vorgesehen in der Nordstadt eine Energiezentrale und ein Nahwärmenetz zu erstellen. Wesentlicher Anteil dafür ist eine Anbindung öffentlicher Gebäude an das Wärmenetz.
Es liegt ein Wärmelieferangebot des Stadtwerks am See (SWSee) vom 28.02.2017, mit Ergänzungen vom 04.04.2017, dem Nachtrag II vom 02.08.2017, und der Angebotsbestätigung vom 05.09.2018 vor. Mit diesem Nahwärmeanschluss an das SWSee-Wärmenetz kann die Wärmeversorgung für die Gebäude: Graf-Zeppelin-Gymnasium (GZG), Karl-Maybach-Gymnasium (KMG), Pestalozzischule mit Musikschule, Bodenseesporthalle und das Max-Grünbeck-Haus für die Dauer von 20 Jahren (ab 2019) durch das Stadtwerk am See erfolgen.
Im Jahr 2014 hat die Stadt gemeinsam mit dem Stadtwerk am See einen Antrag zur Förderung von Nahwärmenetzen mit industrieller Wärmeeinspeisung „Nahwärme zwischen Wohnen und Arbeiten in Friedrichshafen“ beim Land Baden-Württemberg eingereicht. Das Projekt wurde von 110 eingereichten Anträgen ausgewählt. Eine Förderzusage über 1,7 Mio EUR für investive Maßnahmen liegt vor. Der erste Teil des Projektes wurde bereits umgesetzt. 20 Mehrfamilienhäuser in der Heinrich-Heine-Straße werden mit Wärme aus dem MTU-Wärmenetz versorgt. Der wichtige 2. Teil des Projektes sieht vor, in der Nordstadt eine Nahwärmeversorgung zu errichten und später eine Verbindung zur Industrie mit Auskopplung von industrieller Abwärme in der Leutholdstraße herzustellen. Der Standort befindet sich auf dem Schulgelände des Graf-Zeppelin-Gymnasiums. Voraussetzung für die Errichtung der Energiezentrale mit Wärmenetz ist die Sicherstellung einer Mindestanschlussdichte und ‑leistung zum Betriebsstart. Die Vorgaben werden für das Projekt nur erfüllt, wenn die städt. Liegenschaften: Graf-Zeppelin-Gymnasium (GZG), Karl-Maybach-Gymnasium (KMG), Bodensee-Sporthalle (BSH), Max-Grünbeck-Haus (MGH) und der Pestalozzischule mit Musikschule unmittelbar nach der Errichtung an das Wärmenetz innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre (bis 2021) angeschlossen werden. Nach der Klärung des Standorts der Energiezentrale und der technischen Rahmenbedingungen auf Eignung für Nahwärmetauglichkeit der Heizungsanlagen in den zuvor aufgeführten Gebäuden mit der SWSee, wurde Ende Februar 2017 dem Stadtbauamt jeweils ein Angebot über die Wärmelieferung der Gebäude und nach weiteren Verhandlungen ein Nachtrag im August 2017 unterbreitet. Die Angebote haben noch Gültigkeit.
Beschlussantrag:
- Die Vergabe der Wärmelieferung für die fünf Gebäude durch das Stadtwerk am See erfolgt in Form einer Direktbeauftragung auf Basis des SWSee-Angebotes einschließlich Nachtrag II bzw. den SWSee-Vertragsbedingungen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Verträge mit dem Stadtwerk am See abzuschließen.
Die einmaligen Gesamtkosten (Kostengruppe 100 bis 700, einschließlich SWSee- Baukostenzuschuss) für die Umstellung der Gebäude auf SWSee-Nahwärme betragen jeweils:
021 |
Graf-Zeppelin-Gymnasium: |
222.000 EUR |
022 |
Karl-Maybach-Gymnasium: |
200.500 EUR |
025 |
Pestalozzischule mit Musikschule: |
196.000 EUR |
040 |
Bodenseesporthalle: |
142.000 EUR |
084 |
Max-Grünbeck-Haus: |
79.000 EUR |
GESAMT: |
839.500 EUR |
Die voraussichtlichen einmaligen Gesamtbruttokosten für die Umstellung von 839.500 EUR werden genehmigt. Für 2019 stehen ausreichende Finanzierungsmittel im Haushalt zur Verfügung. Die ab 2020ff weiter erforderlichen Finanzierungsmittel sind in den Haushalten 2020ff zu berücksichtigen.
- Die jährlichen Arbeits- und Grundpreiskosten betragen rund (incl. MwSt.):
021 |
Graf-Zeppelin-Gymnasium: |
88.660 EUR |
022 |
Karl-Maybach-Gymnasium: |
114.360 EUR |
025 |
Pestalozzischule mit Musikschule: |
99.900 EUR |
040 |
Bodenseesporthalle: |
74.200 EUR |
084 |
Max-Grünbeck-Haus: |
31.870 EUR |
Gesamt |
408.990 EUR |
|
Nachlass |
34.781 EUR |
|
Kosten |
374.209 EUR |
|
gerundet |
375.000 EUR |
Gemäß Nachtrag II des Stadtwerks am See vom 02.08.2017 wird bei Anschluss der fünf Gebäude eine Reduktion des Grundpreises von 34.781 EUR (incl. MwSt.) (Gesamtsumme) zugesagt.
Die Laufzeit ist gemäß Wärmeversorgungsvertrag auf 20 Jahre festgelegt. Der Verpflichtung der Bereitstellung von Mitteln für den jeweiligen Jahresarbeits- und Jahresgrundpreis über eine Laufzeit von 20 Jahren und den Vertragsbestimmungen des Stadtwerks am See wird zugestimmt.
Die Jahreskosten sind in den jeweiligen Haushaltsplanungen sicherzustellen.
Meine Haltung:
Ein gutes, zeitgemäßes, enkeltaugliches, umweltschonendes, CO2 sparendes Projekt, das zudem großzügig mit Landesgeldern gefördert wird, dem ich gerne zustimme!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Antrag FW: Notfall-Handgeld
Der Tagesordnungspunkt wurde vor dem Eintreten in die Sitzung von der Tagesordnung genommen. Er soll nun, mit neuen Vorschlägen der Verwaltung im neuen Jahr erneut beraten werden.
Antrag JuPa: Schulabschlussfeiern
Worum geht es?
Das Jugendparlament (JuPa) hatte bereits im Juni 2017 einen Antrag auf vollständige Kostenübernahme für die Anmietung von Räumen für Schulabschlussfeiern gestellt. Der Antrag wurde nach der Vorberatung im KSA im Dezember 2017 zurückgestellt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der zuständige Dezernent BM Köster sowie das Fachamt gemeinsam mit den VertreterInnen des Jugendparlaments eine neue Sitzungsvorlage zu diesem Thema erarbeiten, in der die im Laufe der Diskussion erörterten Aspekte berücksichtigt werden. Vor allem der Gleichbehandlungsgrundsatz im Hinblick auf die Art der anzumietenden Räumlichkeiten und die Übernahme der Kosten für alle Schularten war dabei ein wichtiges Kriterium.
Im Februar 2018 kam es zur Besprechung von Verwaltung und JuPa, bei der folgende Eckpunkte vereinbart wurden:
- Es soll ein Kopfbetrag je SchülerIn in den Abschlussklassen gewährt werden. (15 Euro)
- Die Bezuschussung soll für alle Schulen gelten.
- Der Zuschuss soll unabhängig von der genutzten Lokalität gewährt werden.
- Der Zuschuss soll mindestens in der Höhe gewährt werden, dass die bisher bezuschussten Schulen nicht schlechter gestellt werden.
- Es soll eine teilweise Gegenfinanzierung über die Reduzierung der Bezuschussung anderer Maßnahmen erfolgen (Gegenfinanzierung über die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung der Zuschüsse von Schullandheimaufenthalten).
Diese Eckpunkte wurden vom damals amtierenden JuPa bestätigt.
Im April 2018 wurde die Verwaltung vom Vorsitzenden des Jupa darüber informiert, dass die vorliegende Version nicht den aktuellen Vorstellungen des Jupa entspricht. Nach internen Absprachen hatte das JuPa bereits einen neuen Antrag formuliert, der einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro pro Kopf für alle SchülerInnen mit Abschluss in Friedrichshafen forderte. Eine Gegenfinanzierung wurde nicht mehr vorgeschlagen.
Dieser Antrag wurde am 05.11.2018 im Finanz- und Verwaltungsausschuss beraten und sowohl an den Kultur- und Sozialausschuss (KSA) als auch an den Gemeinderat verwiesen. In der Sitzung des KSA am 07.11.2018 legte die Verwaltung erstmals Berechnungsbeispiele für die Finanzierung der Schulabschlussfeiern mit einem Prokopf-Betrag von 15 Euro und 25 Euro vor:
Beschlussantrag
- Der Antrag des Jugendparlaments vom 19.09.2018 wird abgelehnt.
- (1. neu) Ab dem Jahr 2019 wird für die Finanzierung von Schulabschlussfeiern an Häfler allgemeinbildenden Schulen, den Häfler Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie den Häfler Beruflichen Gymnasien ein Kopfbetrag von 15 € je SchülerIn in den Abschlussklassen gewährt.
- (2. neu) Die Finanzierung erfolgt aus den bisherigen Mitteln für die Bezuschussung von Schullandheimaufenthalten. Diese werden ab dem Jahr 2019 nicht mehr bewilligt.
Meine Haltung:
Der große Erfolg des Antrags des Jugendparlaments ist die Erreichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle Abschlussschüler an Häfler Schulen sowie den beruflichen Gymnasien.
Dass das Jugendparlament in der Antragstellung teils krumme Wege gegangen ist, ist im Sinne einer guten Fehlerkultur besser, als gar nicht zu gehen. Das Ergebnis zählt und ist mit der Bezuschussung von 15 Euro pro SchülerIn sicher ein guter Kompromiss, mit dem sich etwas anfangen lässt. Außerdem zeigt der heutige Beschluss, dass das Jugendparlament etwas bewirken kann, dass es sich lohnt und es sich einzusetzen – gerade in der heutigen Zeit.
Der Antrag des Jugendparlaments auf eine proKopf Bezuschussung von 25 Euro wurde von den Antragsstellern zurückgezogen. Deshalb wurde Punkt 1 des Beschlussantrages gestrichen, Punkt 2 wurde zu Punkt 1 und Punkt 3 zu Punkt 2.
Der Finanzierung über die bisherigen Mittel für die Bezuschussung von Schullandheimaufenthalten habe ich allerdings bereits im Kultur- und Sozialausschuss nicht zugestimmt. Diese Mittel wurden bislang laut Verwaltung in jedem Jahr vollständig von den Schulen abgerufen und kamen Schülerinnen und Schülern zugute, die ansonsten keine anderweitige Förderung erhalten hätten.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag 1 (neu) der Verwaltung zugestimmt und dem Beschlusspunkt 2 nicht zugestimmt.
Einwohnerstunde (18 Uhr)
Worum ging es?
Frage: Im Seewald sind seit über einem Jahrzehnt jeden Herbst 2 – 3 Mitarbeiter des Bauhofs unterwegs und blasen mit Laubbläsern das Laub von den Wegen. Was soll das?
Antwort der Verwaltung: Antwort folgt.
Frage: Die neue Fischbacher Mitte ist tot – die Fußgänger-/Radfahrerunterführung unter der Bahn muss kommen! Jetzt wird die Bahn im kommenden Frühjahr wegen der Installation einer Brücke über die B 31 stillgelegt. Wäre dies eine Möglichkeit, die Unterführung zeitgleich zu realisieren? Können die Bürger die Stadt gegenüber der DB unterstützend wirken, z.B. durch das Sammeln von Unterschriften?
Antwort: Die Unterführung kommt aber nicht im kommenden Jahr, sondern vielmehr erst 2021/2022. Die Planungs- und Genehmigungsprozesse der DB dauern lang. Unterschriften können selbstverständlich gesammelt werden, allerdings werden sie die Prozesse der Bahn wohl kaum beschleunigen.
Archivordnung Stadtarchiv
2018 / V 00217 Festsetzung einer Archivordnung für das Stadtarchiv, mit Gebührenverzeichnis
Worum geht es?
Dem Stadtarchiv mangelt es bislang an einer gesetzlich vorgeschriebenen Archivordnung mit Gebührenverzeichnis. Diese gesetzliche Forderung will die Archivleitung nach dem Umbau des Stadtarchivs nun erfüllen. Die verwaltungsintern abgestimmte Archivordnung wie auch das Gebührenverzeichnis werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Archivordnung und dem Gebührenverzeichnis für das Stadtarchiv zu und beschließt diese Archivordnung gemäß Landesarchivgesetz, Abschnitt 2, §7 (3), als Satzung: „Die Gemeinden und Landkreise erlassen eine Archivordnung als Satzung.“ Sowohl Archivordnung als auch Gebührenverzeichnis wurden verwaltungsintern abgestimmt.
Meine Haltung:
Da die Archivordnung mit Gebührenverzeichnis gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es hier weder Spielraum noch Anlass dagegen zu sein.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Medienhaus – Stadtteilbibliothek Fischbach
2018 / V 00280 Medienhaus – Stadtteilbibliothek Fischbach
Worum geht es?
Die Zweigstelle des Medienhauses in Fischbach erfreut sich seit neun Jahren steigender Ausleizahlen und hoher Nutzung im Stadtteil. Und dies auch in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen, wie ein verkleinertes Raumangebot, fehlende Barrierefreiheit und wenig Aufmerksamkeitspotential für Laufkundschaft. Dies soll sich mit dem Umzug der Stadtteilbibliothek in die neue Ortsmitte Fischbach nun ändern. Die Verwaltung schreibt in der Sitzungsvorlage: „Die Zweigstelle Fischbach wird in der neuen Ortsmitte ihrer Aufgabe als Ort der entspannten Willkommenskultur, als Ort mit hoher Aufenthaltsqualität, als Ort für Kultur und Literatur, als Ort der Lese- und Medienkompetenz sowie als Frequenzbringer für die nachhaltige Entwicklung des gesamten Stadtteils gerecht.“ Um dies zu erreichen, wird das ebenerdige und damit barrierefreie Raumangebot vergrößert sowie die Öffnungszeiten ausgeweitet.
Kosten: Die einmaligen Kosten belaufen sich auf 135.305 EUR, die jährlichen Folgekosten werden mit 17.705 EUR (Personalkosten) und 31.550 EUR (Sachkosten) beziffert.
Beschlussantrag
- Dem Umzug der Medienhaus-Zweigstelle Fischbach in die Neue Ortsmitte wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Verwirklichung der in der Begründung beschriebenen Maßnahmen zu schaffen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
- Der Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben von 135.305 EUR über Mehreinnahmen aus „Gewinnanteile aus Beteiligungen“ (Fipo 1.9110.2100.000) der Zeppelin-Stiftung wird zugestimmt.
Zusatzantrag Fraktion Bündis 90/Die Grünen: Das Mandat für den auszuhandelnden Mietpreis gilt nur für eine Höhe bis max. 13 Euro / qm (Kaltmiete). Sollten die Mietzinsen über diesen Betrag hinausgehen, soll der Zuständige Ausschuss darüber beraten.
(Der Antrag wurde bei 6 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.)
Meine Haltung:
Die Außenstelle des Medienhauses in Fischbach ist gut frequentiert und verzeichnet sogar stetig steigende Besucherzahlen. Und das obwohl die derzeitigen Räumlichkeiten beengt und nicht barrierefrei sind. Das spricht definitiv für die Außenstelle und somit auch für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in Bezug auf Platzbedarf, Barrierefreiheit und Öffnungszeiten.
Ich befürworte das Projekt grundsätzlich und sehe dennoch zwei Dinge kritisch:
- Der Preis in der neuen Fischbacher-Mitte ist hoch und momentan auch noch nicht genau zu beziffern.
- Die zweite kritische Anmerkung bezieht sich auf das Hervorheben der Tatsache, dass Parkplätze für PKW direkt vor der Bibliothek zur Verfügung stehen. Meine Meinung dazu: Die Räumlichkeiten liegen in der Fischbacher Mitte, also mittendrin. Fischbach hat als Teilort eine durchaus überschaubare Größe, alle Wege können im Regelfall zu Fuß oder mit dem Fahrrad, notfalls auch mit dem öffentlichen Nahverkehr bewältigt werden. Schöner wäre es gewesen, die oberirdischen überdachten Fahrradabstellplätze hervorzuheben. Die gibt es derzeit noch nicht? Ach …!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung sowie dem Zusatzantrag zugestimmt.
Gutachterausschuss
Worum geht es?
Die Mitglieder des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten werden gemäß § 2 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg vom 20.07.2017 auf die Dauer von vier Jahren bestellt. Die letzte Bestellung der Gutachter erfolgte durch Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad am 18.12.2014.
Auf Anfrage der Geschäftsstelle haben 10 der 13 bisherigen Gutachter ihre Bereitschaft erklärt, sich für eine erneute Bestellung zur Verfügung zu stellen. Die Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch und Kluftern sowie die Gemeinde Immenstaad haben ein Vorschlagsrecht für jeweils zwei Gutachter und das Finanzamt Friedrichshafen für einen Gutachter. Für das Stadtgebiet Friedrichshafen werden vier Gutachter bestellt.
Beschlussantrag
Gemäß § 2 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg werden die in der Sitzungsvorlage DS-Nr. 2018 / V00278 benannten Personen für die Dauer von 4 Jahren als Mitglieder des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad bestellt.
Zum Ende der 4‑jährigen Amtsperiode ergeben sich folgende Veränderungen bei der Bestellung:
Nachdem Herr Frick als Leiter der Geschäftsstelle im Jahr 2017 in Pension gegangen ist, wird er das Amt des Vorsitzenden des GAA abgeben. Er stellt sich weiterhin als Gutachter im Ehrenamt zur Verfügung und wird an Stelle des auf eigenen Wunsch ausscheidenden Gutachters Herr Hengstler für die Gemeinde Immenstaad bestellt.
Herr Richard Buck wird für die zuvor von Herrn Frick besetzte Stelle als Mitglied des Gutachterausschusses für den Bereich Friedrichshafen bestellt.
Herr Michael Bucher wird als Nachfolger des ausscheidenden Gutachters Herr Stotz als Mitglied des Gutachterausschusses für den Bereich Ettenkirch bestellt.
Herr Erwin Benz wird als Nachfolger des ausscheidenden Gutachters Herr Erhard als Mitglied des Gutachterausschusses für den Bereich Kluftern bestellt.
Als Vorsitzende wird Frau Isabelle Dieckmann bestellt.
Als stellvertretender Vorsitzender wird Herr Hansjörg Obergfell bestellt.
Meine Haltung:
Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe, der die Verwaltung hier nachkommt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einbringung eines Antrages
2018 / 314Einbringung eines gestellten Antrags
Worum geht es?
Die CDU Fraktion stellt den Antrag, zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in ländlichen Teilorten Friedrichshafens durch die Aufhebung aller sogenannten Klarstellungssatzung zu beschließen.
Beschlussantrag
- Der eingebrachte Antrag (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
- Er ist dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten Sitzung am 28.01.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Antrag zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Verwaltung: Das Unwetter hat der Partnerstadt Imperia stark zugesetzt. Die Verwaltung ist an dem Thema „Finanzielle Hilfen“ dran.
Frage: Seit dem Bau des Kreisverkehrs in Schnetzenhausen / Spaltenstein wird der Hauptverkehr über Raderach –> Jettenhausen umgeleitet was dazu führt, dass aus Richtung Schnetzenhausen nur noch wenige Autos kommen. Die Ampelschaltung an der Kreuzung an der Ludwig-Dürr-Schule wurde diesem Umstand nicht angepasst – warum?
Antwort: Die Verwaltung prüft.
Einwand Regine Ankermann: Radler und Fußgänger sollen bei einer Änderung der Ampelschaltung nicht benachteiligt werden.
Antwort: Die Verwaltung prüft und wird abwägen und für alle Beteiligten eine gute Lösung finden.
Frage:Nach wie vor ist die Straße durch Heiseloch für die Durchfahrt gesperrt. Ist das Haus einsturtzgefährdet?
Antwort: Das Haus wird kommende Woche eingerüstet, danach wird die Straße wieder einseitig für den Rad‑, Fuß- und PKW-Verkehr freigegeben. Für LKW und Busse wird die Straße dauerhaft gesperrt bleiben.
Frage: Das Spielgerät auf dem Pausenhof der GMS Graf-Soden steht nun endlich. Warum hat dies so lange (über ein Jahr) gedauert?
Antwort: Antwort folgt.