In der heu­ti­gen Gemein­de­rats­sit­zung wur­de vor allem zu einem The­ma heiß dis­ku­tiert: Zu den TOPs 2 und 3 „Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung und Bebau­ungs­plan Adel­heids­tra­ße Ost – Auf­stel­lungs­be­schluss“. Dass der Tages­ord­nungs­punkt für die Öffent­lich­keit eine hohe Rele­vanz hat­te ließ sich auch an den vie­len Besu­che­rIn­nen der Sit­zung able­sen, die auf der Tri­bü­ne und sogar vor dem Saal Platz nahmen.

Außer die­sem The­ma wur­de aber auch der Antrag des Jugend­par­la­ments zur Bezu­schus­sung von Schul­ab­schluss­fei­ern ver­ab­schie­det und der Gestal­tungs­bei­rat auf den Weg gebracht. Was sonst noch dis­ku­tiert, bera­ten und beschlos­sen wur­de, gibt es wie immer zum Nachlesen.

Die Tages­ord­nung mit allen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Bekannt­ga­ben

2018 / V 00173 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

Zukauf von Öko­punk­ten auf der Gemar­kung Friedrichshafen

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt dem Erwerb von bis zu 550.000 Öko­punk­ten (ÖP) zu. Die end­gül­ti­ge Zahl der zu erwer­ben­den ÖP ist abhän­gig von der Geneh­mi­gung durch die Unte­re Natur­schutz­be­hör­de des Boden­see­krei­ses (UNB).
  2. Die für den Erwerb erfor­der­li­chen Aus­ga­ben wer­den genehmigt.
  3. Die Bezah­lung der ÖP wird in zwei Raten erfolgen.

Adel­heids­tra­ße Ost (See­wald)

2018 / V 00288 Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung Nr. 8 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ – Aufstellungsbeschluss
2018 / V 00287 Bebau­ungs­plan Nr. 198 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Gewer­be­flä­chen, vor allem grö­ße­re, sind knapp in der Stadt. Um Gewer­be- und Indus­trie­be­trie­be zu gewin­nen und/​oder zu hal­ten sind sie aber zwin­gend not­wen­dig. Argu­men­te wie Gewer­be­steu­er und Arbeits­plät­ze sind dabei auch rich­tig und wich­tig. Jetzt benö­tigt die Fir­ma Lieb­herr sowie das Joint-Ven­ture ATT auf­grund von Luft­fahrt-Wachs­tums­pro­gno­sen bis zum Jahr 2035 wei­te­re Flä­chen. Dabei gibt es kon­kret zwei Grund­stü­cke, die in Fra­ge kom­men. Eines liegt aus Sicht des bestehen­den Betriebs auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie und ist von daher als öko­no­misch nicht opti­mal, jedoch öko­lo­gisch deut­lich unbe­denk­li­cher ein­zu­schät­zen. Das ande­re befin­det sich in direk­ter Fort­füh­rung des bese­hen­den Fir­men­ge­län­des und bedeu­tet eine groß­zü­gi­ge Abhol­zung eines Teils des See­wal­des. In der Ver­wal­tungs­vor­la­ge wird die öko­no­misch opti­ma­le Vari­an­te prä­fe­riert, die jedoch einen mas­si­ven Ein­schnitt in das bestehen­de Öko­sys­tem See­wald bedeutet. 

Die Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans (FNP)wird not­wen­dig, weil die genann­te Flä­che der­zeit im FNP der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­fen-Immenstaad als Wald­flä­che und nicht als gewerb­li­che Bau­flä­che dar­ge­stellt ist. Im Vor­ent­wurf der geplan­ten FNP-Ände­rung nimmt die geplan­te gewerb­li­che Bau­flä­che eine Grö­ße von ca. 3,4 ha ein. Par­al­lel zum Ände­rungs­ver­fah­ren soll auch ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.

Aus der Sitzung:

Die Ver­wal­tung gab in ihrem ein­füh­ren­den Input fol­gen­de Informationen

  • Es wird bereits seit 2 – 3 Jah­ren über den Erwei­te­rungs­wunsch von Lieb­herr Aero­space gesprochen
  • Das Ange­bot des alter­na­ti­ven Grund­stücks auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie besteht eben­falls seit 2 Jahren
  • Die Fir­ma Lieb­herr über­baut aktu­ell ihr Fir­men­ge­län­de neu
  • Die Wald­ei­gen­tü­mer sind ent­lang der Bahn­li­nie die DB und ent­lang der B 30 das Land Baden-Würt­tem­berg (Staats­forst­ver­wal­tung)
  • Das Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen hat der Wald­um­wand­lung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen (nicht wei­ter kon­kre­ti­siert) zugestimmt
  • Das Regie­rungs­prä­si­di­ums Frei­burg, zustän­dig für den Ver­kauf des Grund­stü­ckes, ver­kauft das Grund­stück aus­drück­lich nicht auf Vorrat
  • Als Aus­gleich soll ein höher­wer­ti­ger Wald auf der Gemar­kung Fried­richs­ha­fen gepflanzt wer­den. Dabei geht es um Wald­aus­gleich nicht um Tierausgleich.
  • Die Fir­men Lieb­herr Aero­space und ATT haben der­zeit ca. 380 Mitarbeiter
  • Mit­tel- bis lang­fris­tig steigt der Flä­chen­be­darf noch einmal

In der Fra­ge­run­de der Gemein­de­rä­te wur­de auf Nach­fra­gen wei­te­re Infor­ma­tio­nen gegeben:

  • Der­zeit kann nicht abschlie­ßend gesagt wer­den, ob es einer Aus­nah­me­re­ge­lung bedarf oder ob Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men mög­lich sind
  • Es wur­den bis­lang kei­ne Gesprä­che mit den bei­den Fir­men geführt, ob eine (evtl. Geför­der­te) Überbrückung/​Untertunnelung der Bahn­li­nie eine gang­ba­re Lösung wäre
  • Es gibt der­zeit kei­ne Aus­sa­gen dazu, ob das Land Baden-Würt­tem­berg (Wirt­schafts­för­de­rung) eine Überbrückung/​Untertunnelung för­dern würde
  • Das Lan­des­mi­nis­te­ri­um für länd­li­chen Raum hat signa­li­siert, dass § 44 Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz (Ver­bots­tat­be­stän­de) kei­ne unüber­brück­ba­re Hür­de dar­stel­len wird
  • Eine Gegen­rech­nung Kos­ten Aus­gleichs­flä­che Sven. Kos­ten Brücke/​Tunnel ist Sache der Fir­men Lieb­herr Aero­space und ATT

Im wei­te­ren Ver­lauf der Sit­zung stell­te die CDU einen Antrag zur Geschäfts­ord­nung, die bei­den TOPs von der heu­ti­gen Tages­ord­nung zu neh­men. Der Ober­bür­ger­meis­ter plä­diert aller­dings für einen kla­ren Auf­trag des Gemein­de­rats an die Verwaltung.

Der CDU-Antrag wur­de im Ver­lauf der wei­te­ren Dis­kus­si­on wie­der zurückgezogen.

Uli Heliosch argu­men­tiert für die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen für eine heu­ti­ge Abstim­mung der TOPs. „Wir haben eine Hal­tung zu die­sem The­ma und wür­den die­se heu­te auch gern kundtun.“

Der Ober­bür­ger­meis­ter sagt zu, dass zur nächst­mög­li­chen Sit­zung ein Ver­tre­ter von Lieb­herr Aero­space nicht­öf­fent­lich ein­ge­la­den wer­den wird, um die Fra­gen die Fir­ma / die Fir­men betref­fend zu beantworten.

Beschluss­an­trag (2018 / V 00288)

  1. Der Vor­la­ge des Stadt­pla­nungs­am­tes zur Auf­stel­lung der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung Nr. 8 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nen Ände­run­gen (Vor­ent­wurf) Anla­ge 2 vom 25.09.2018 sowie die Begrün­dung zur Ände­rung (Vor­ent­wurf) Anla­ge 3 vom 25.09.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Beschluss­an­trag (2018 / V 00287)

  1. Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 198 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M1:1000 (Vor­ent­wurf) vom 25.09.2018 sowie die Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 25.09.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Ich hal­te die­sen Ein­griff aus fol­gen­den Grün­den für nicht vertretbar:

  • Es gibt eine Alter­na­tiv­flä­che zur Betriebs­er­wei­te­rung. Die ist zwar öko­no­misch nicht opti­mal, dafür öko­lo­gisch deut­lich unbedenklicher. 

(Zitat aus der Sit­zungs­vor­la­ge: „Bis­her war eine in der Nähe vor­han­de­ne Flä­che von 22.125 m² im Gewer­be­ge­biet „Am Flug­ha­fen“ für die­se Erwei­te­rungs­ab­sich­ten reser­viert. Eine Erwei­te­rung der bereits bestehen­den Werks­hal­len am Stand­ort in der Adel­heids­tra­ße mit den ent­spre­chen­den Syn­er­gien vor Ort wird aber als deut­lich bes­se­re Lösung erachtet.“)

  • Auf dem neu zu erwer­ben­den Grund­stück (Wald­stück) sol­len fol­gen­de Pro­jek­te rea­li­siert wer­den: Erwei­te­rung der Pro­duk­ti­ons­flä­che, Auf­bau eines Aus­bil­dungs­zen­trums, Schaf­fung von Park­raum sowie die Moder­ni­sie­rung der Mit­ar­bei­ter­kan­ti­ne. Vie­le der genann­ten Punk­te könn­ten ohne wei­te­res auch auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie rea­li­siert wer­den, wenn krea­ti­ve Lösun­gen zuge­las­sen werden.
  • Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Aus­gleichs­flä­chen die von den Befür­wor­tern im Gemein­de­rat in unmit­tel­ba­rer Nähe gefor­dert wer­den, müs­sen drei­mal so groß wie das abzu­hol­zen­de Wald­stück sein. Das ein­zi­ge Gelän­de, das in unmit­tel­ba­rer Nähe eine ent­spre­chen­de Grö­ße hat, ist das des Flug­plat­zes. Kon­se­quen­ter­wei­se hie­ße das, dass die Bäu­me auf dem Roll­feld des Flug­ha­fens gepflanzt wer­den müss­ten. Ange­sichts des­sen könn­te man dann sinn­vol­ler­wei­se auch gleich das Gewer­be auf das Flug­platz­ge­län­de umsiedeln.
    (Zitat aus der Sit­zungs­vor­la­ge: „Es besteht sehr wahr­schein­lich ein hoher Maß­nah­men- und Flä­chen­be­darf für Funk­ti­ons­er­halt bzw. Maß­nah­men zur Ver­mei­dung einer Ver­schlech­te­rung des Erhal­tungs­zu­stands von Popu­la­tio­nen betrof­fe­ner Arten.“)
  • Der See­wald dient als rele­van­tes Frisch­luft­ent­ste­hungs­ge­biet und ist immens wich­tig für das Stadtgebiet.
    (Zitat aus der Sit­zungs­vor­la­ge: „Die Ein­griffs­schwer­punk­te lie­gen bei den Schutz­gü­tern Flä­che, Boden, Was­ser, Tie­re, Pflan­zen und bio­lo­gi­scheViel­falt. Die Fol­gen für die Umwelt sind erheb­lich und bedür­fen vsl. umfäng­li­cher Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men.“)
  • Auch auf der Süd­sei­te des See­wal­des wird es zu wei­te­ren Abhol­zun­gen kom­men, wenn dieB31 in Rich­tung Eris­kirch um eine Fahr­spur erwei­tert wird. Damit schmilzt die größ­te Wald­flä­che in Fried­richs­ha­fen nach und nach zuguns­ten von ver­mut­lich mit­tel­fris­tig nicht zukunfts­fä­hi­gen Mobilitätsformen.
  • Und was das Argu­ment der Gewer­be­steu­er und der Arbeits­plät­ze angeht: Umwelt ist nicht alles. Aber ohne Umwelt ist alles nichts. Wür­de man auf Basis der Gemein­wohl­öko­no­mie bilan­zie­ren, wäre die Dis­kus­si­on wohl bereits beendet.

State­ment des BUND Friedrichshafen:

  • Der Vor­be­rei­ten­de Umwelt­be­richt (VUB) für die­sen Bebau­ungs­plan betont, erheb­li­che Pro­ble­me mit dem Arten­schutz und mit euro­päi­schem Umwelt­recht (FFH-Lebens­raum­ty­pen und indi­rekt betrof­fe­ne FFH-Gebiete).
  • Die sicher not­wen­dig wer­den­den Aus­gleichs­maß­nah­men („vor­ge­zo­ge­ne“ und „nor­ma­le“) kön­nen die öko­lo­gi­schen Schä­den bei Rodung des Wal­des nicht aus­glei­chen, auch wenn sie so hei­ßen. Um den Ver­lust eines sol­chen Wal­des wirk­lich aus­zu­glei­chen, müss­te man jetzt in der Nähe einen neu­en Wald pflan­zen und meh­re­re Jahr­zehn­te war­ten, bis der neue Wald dem alten ähnelt und dann erst den jet­zi­gen Wald roden, was natür­lich nicht gemacht wird. Die in Bebau­ungs­plä­nen fest­ge­leg­ten Aus­gleichs­maß­nah­men genü­gen zwar dem Gesetz (manch­mal auch nicht), aber sie ver­hin­dern nicht den Tod von Tie­ren, z.B. weil die Fle­der­mäu­se ihre alten Baum­höh­len suchen und die neu­en Nist­käs­ten nicht fin­den. Bes­ten­falls kön­nen sie die Höhe der Ver­lus­te in Gren­zen halten.
  • Die im VUB genann­te „Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung“, die ver­mut­lich nötig wird, bedeu­tet, dass man erlaubt und in Kauf nimmt, dass geschütz­te Tie­re zu Scha­den kom­men und u.U. das loka­le Vor­kom­men einer sel­te­nen Art in Gefahr gerät.
  • Wie bei jedem Bebau­ungs­plan oder FNP-Ände­rung wird nur die­ses eine Vor­ha­ben in sei­nen öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen betrach­tet. Die Sum­mie­rung der Aus­wir­kun­gen der ver­schie­de­nen Bau­vor­ha­ben in und um FN wird erst in die Rech­nun­gen ein­be­zo­gen, wenn von einer Art offi­zi­ell fest­ge­stellt wird, dass sie sich dem Aus­ster­ben nähert. Wenn das noch nicht der Fall ist, wird meis­tens argu­men­tiert, dass die Tie­re ja in die Nach­bar­schaft aus­wei­chen könn­ten. Dass da auch schon Tie­re die­ser Art woh­nen und man nicht belie­big vie­le Tie­re in einen Lebens­raum „stop­fen“ kann, spielt kei­ne Rolle.
  • Die jet­zi­ge Ände­rung des FNPs könn­te ein Prä­ze­denz­fall wer­den, wenn in eini­gen Jah­ren evtl. wei­te­re Flä­chen benö­tigt wer­den (VUB S. 4). Dann fällt das nächs­te Wald­stück usw. Bezüg­lich mög­li­cher Alter­na­ti­ven, um die Aus­wei­tung des Betriebs­ge­län­des in den Wald hin­ein zu ver­mei­den, möch­te ich fol­gen­des zu beden­ken geben:
  • Wir müs­sen uns schnells­tens von der Vor­stel­lung ver­ab­schie­den, dass Gewer­be­be­trie­be ein- oder höchs­tens zwei­stö­ckig sind und die Autos eben­erdig im Frei­en ste­hen. Die­se Flä­chen­ver­schwen­dung kön­nen wir uns nicht erlau­ben, wenn wir die Flä­chen­spar­zie­le der Regie­rung ein­hal­ten wol­len. Hier sehe ich durch­aus Reser­ven bei Lieb­herr. Natür­lich kann man schwe­re Maschi­nen nicht in den drit­ten Stock stel­len, aber Büros kön­nen durch­aus auf einer Pro­duk­ti­ons­hal­le gebaut wer­den. Der bis­he­ri­ge Park­platz könn­te über­baut und die Autos in eine Tief­ga­ra­ge gestellt wer­den. (Oder noch bes­ser wären Stra­te­gien, dass die Ange­stell­ten mit Fahr­rad oder ÖPNV kom­men kön­nen.) Wenn man das Aldi-Are­al mit ein­be­zieht, ist noch mehr Flä­che ver­füg­bar. Ob damit die jetzt in Fra­ge ste­hen­den über 3 ha ersetzt wer­den kön­nen, muss berech­net werden.
  • Für Lieb­herr ist eigent­lich ein Gelän­de im Gewer­be­ge­biet am Flug­ha­fen reser­viert wer­den (VUB S. 5), was Lieb­herr aber ablehnt, weil so zwei Stand­or­te ent­ste­hen wür­den. Ande­re Betrie­be in FN leben seit Jahr­zehn­ten mit meh­re­ren Stand­or­ten (z.B. ZF oder MTU). Bei ent­spre­chen­der Auf­tei­lung (z.B. Ver­wal­tung an einem Stand­ort, Pro­duk­ti­on am ande­ren o.ä.) könn­te das auch für Lieb­herr mög­lich sein, dies müss­te bei der not­wen­di­gen Vari­an­ten­prü­fung berech­net wer­den. Die Ent­fer­nung zwi­schen den bei­den Flä­chen beträgt auf der Stra­ße etwa 1,5 km, die­se Ent­fer­nung kann, wenn es not­wen­dig sein soll­te, schnell (z.B. per Betriebs-Fahr­rad) über­wun­den wer­den. Man könn­te in die­sem Fall auch eine Fuß­gän­ger­brü­cke über die Eisen­bahn und Flug­ha­fen­stra­ße bau­en, dann wäre es ein klei­ner Spa­zier­gang von einem Gelän­de zum ande­ren (z.B. zur Kantine).

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen die Beschluss­an­trä­ge der Ver­wal­tung gestimmt.

Gestal­tungs­bei­rat

2018 / V 00215 Kon­zept zur Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes in Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Bereits seit 2017 for­dern Frak­tio­nen des Häf­ler Gemein­de­ra­tes die Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes. Auf Grund­la­ge der Bera­tun­gen im Tech­ni­schen Aus­schuss und des Gemein­de­ra­tes im Juli 2018 wur­de der Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes ent­ge­gen der Emp­feh­lung der Ver­wal­tung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung beauf­tragt, einen Ent­wurf der Geschäfts­ord­nung und Vor­schlä­ge zur per­so­nel­len Beset­zung des Gestal­tungs­bei­ra­tes zu erar­bei­ten und dem Gemein­de­rat vorzulegen.

Durch die Ein­rich­tung des Gestal­tungs­bei­ra­tes soll für die Stadt Fried­richs­ha­fen eine mög­lichst hohe städ­te­bau­li­che Qua­li­tät in Archi­tek­tur und Stadt­ge­stal­tung her­bei­ge­führt wer­den. Auf­ga­be des Gestal­tungs­bei­ra­tes ist es in ers­ter Linie, über die übli­chen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten der Bau­be­hör­de und des Stadt­pla­nungs­am­tes hin­aus dem jewei­li­gen Bau­herrn zu einem archi­tek­to­nisch und städ­te­bau­lich qua­li­täts­vol­len Ent­wurf zu verhelfen.

Inner­halb Baden-Würt­tem­bergs haben mehr als 20 Städ­te einen Gestal­tungs­bei­rat ein­ge­rich­tet. Sie die­nen den Städ­ten als unab­hän­gi­ge Fach­gre­mi­en. Die Bei­rä­te sind somit ein Gre­mi­um von Sach­ver­stän­di­gen, wel­ches von der dazu­ge­hö­ri­gen Geschäfts­stel­le unter­stützt wird.

Für Fried­richs­ha­fen wird ein Gestal­tungs­bei­rat bestehend aus 4 fes­ten Mit­glie­der vor­ge­schla­gen. Die­se dür­fen in der Regel weder im jewei­li­gen Grup­pen­be­zirk der Archi­tek­ten­kam­mer ihren Büro­stand­ort haben, noch für die jewei­li­ge Stadt in den zurück­lie­gen­den 2 Jah­ren tätig gewe­sen sein, bzw. 1 Jahr nach der Bei­rats­tä­tig­keit wie auch wäh­rend der ihrer Beru­fungs­zeit tätig sein. Die Mit­glie­der des Bei­ra­tes sol­len für maxi­mal 2 x 2 Jah­re beru­fen wer­den können.

Auf Wunsch der Gemein­de­rä­te in der Sit­zung vom 23.07.2018 sol­len kei­ne Gemein­de­rä­te in den Bei­rat beru­fen werden.

Für die per­so­nel­le Beset­zung des Gestal­tungs­bei­ra­tes wer­den für die ers­te Zusam­men­set­zung fol­gen­de Mit­glie­der vorgeschlagen:

  • Ing. Andrea Geb­hard, Land­schafts­ar­chi­tek­tin und Stadt­pla­ne­rin, Büro mahl geb­hard kon­zep­te, München
  • Ing. Peter Fink, Archi­tekt und Stadt­pla­ner, Büro mfp, Ulm
  • Ing. Wolf­gang Rieh­le, Archi­tekt, Vüro Rieh­le + Asso­zi­ier­te, Stuttgart/​Reutlingen
  • Josef Fink, archi­tekt DI, Büro Fink Thum­her, A‑Bregenz

Alle vor­ge­schla­ge­nen Mit­glie­der sind bereits in ande­ren baden-würt­tem­ber­gi­schen bzw. öster­rei­chi­schen Städ­ten als Gestal­tungs­bei­rä­te berufen.

Kos­ten:

Die exter­nen Bei­rats­mit­glie­der erhal­ten ein Pau­schal­ho­no­rar in Anleh­nung an die Emp­feh­lung der Archi­tek­ten­kam­mer Baden-Würt­tem­berg zur Auf­wands­ent­schä­di­gung für Preis­rich­ter, Sach­ver­stän­di­ge und Vor­prü­fer sowie auf der­sel­ben Basis einen Ersatz aller Auf­wen­dun­gen. Hier­für sol­len auf Grund­la­ge der im Ent­wurf der Geschäfts­ord­nung fest­ge­leg­ten Bera­tungs­häu­fig­keit und der Zahl der Mit­glie­der 80.000 EUR ein­ge­stellt wer­den. Wei­ter bedarf es Per­so­nal­kos­ten für die Beset­zung der Geschäfts­stel­le in Höhe von 60.000 EUR so dass jähr­lich gesamt mit 140.000 EUR gerech­net wird.

Beschluss­an­trag

  1. Der Gemein­de­rat stimmt dem Ent­wurf der Geschäfts­ord­nung des Bei­ra­tes für Archi­tek­tur und Stadt­ge­stal­tung der Stadt Fried­richs­ha­fen zu (sie­he Anlage).
  2. Der Gemein­de­rat stimmt den per­so­nel­len Vor­schlä­gen zur Beset­zung des Gestal­tungs­bei­ra­tes zu.
  3. Der Gemein­de­rat nimmt die dar­ge­stell­ten finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen zustim­mend zur Kenntnis.

Mei­ne Haltung:

Was lan­ge währt …

Ich freue mich, dass Fried­richs­ha­fen nun end­lich die Chan­ce ergreift, dass künf­ti­ge Bau­pla­nun­gen mit einem pro­fes­sio­nel­len Blick von außen beglei­tet und ange­lei­tet wer­den. Kri­ti­ker unse­rer bereits bestehen­den und künf­ti­gen inner­städ­ti­schen Archi­tek­tur dür­fen zum einen natür­lich gespannt sein, wie der Gestal­tungs­bei­rat arbei­ten und was sich dadurch ver­än­dern wird und zum ande­ren dür­fen sie sich viel­leicht etwas ent­span­nen, denn jetzt haben Fach­leu­te ein Auge dar­auf, die die Auf­ga­be anders­wo bereits erfolg­reich stemmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Marie-Curie-Platz Wig­gen­hau­sen

2018 / V 00303 Erschlie­ßung Wohn­ge­biet Wig­gen­hau­sen-Süd (BA 3) Bau­be­schluss Marie-Curie-Platz

Wor­um geht es?

Der Marie-Curie-Platz in Wig­gen­hau­sen wird in sei­nem aus­ge­bau­ten Zustand für die Solar­stadt die Quar­tiers­mit­te bil­den. Und wich­ti­ge sozia­le Funk­tio­nen im Frei­raum über­neh­men. Er bil­det den Anfangs- bzw. End­punkt der Grün­span­ge, die aus süd­li­cher Rich­tung auf den Platz führt. Der Marie-Curie-Platz, kann so gese­hen als Bin­de­glied zwi­schen Stadt und Land­schaft ver­stan­den wer­den. Die Solar­stadt – als nach­hal­ti­ges Stadt­quar­tier kon­zi­piert – soll sich auch im Frei­raum wiederspiegeln.

Als Quar­tiers­platz han­delt es sich bei dem Ent­wurf um einen Platz mit hohem Grün­an­teil bei gleich­zei­tig viel­fa­chen Nut­zungs­mög­lich­kei­ten der unter­schied­lich aus­ge­präg­ten Flä­chen. Eine Mischung zwi­schen Platz und Park, wel­cher je nach Stand­ort des Betrach­ters und Blick­win­kel sein Erschei­nungs­bild ändert.

Der Marie-Curie-Platz erhält sein prä­gen­des Gesicht durch ein zen­tral gele­ge­nes Fon­tä­nen­feld mit drei „grü­nen“ Inseln, die sich dar­um grup­pie­ren und dicht mit Bäu­men über­stan­den sind. Durch das gege­be­ne Gefäl­le von ca. 1,5 m von Nord nach Süd, ergibt sich die Mög­lich­keit die Höhen­sprün­ge als Sitz­kan­ten aus­zu­for­mu­lie­ren, wel­che sich wie selbst­ver­ständ­lich um das Was­ser­spiel kon­zen­trie­ren. Wei­te­re Aus­stat­tungs­ele­men­te in den Inseln ergän­zen das Angebot.

Kos­ten:

Für die gesam­te Stra­ßen­er­schlie­ßung (ein­schließ­lich Platz­flä­che) des Bau­ge­bie­tes Wig­gen­hau­sen-Süd, 3. BA ste­hen Mit­tel in Höhe von ins­ge­samt 1.900.000 EUR zur Verfügung.

Wei­te­rer zeit­li­cher Ablauf der Erschließung:

Die Maß­nah­me „Her­stel­lung des Marie-Curie-Plat­zes“ soll über das Win­ter­halb­jahr aus­ge­schrie­ben und im Früh­jahr 2019 umge­setzt wer­den. Die Dau­er der Bau­ar­bei­ten beträgt drei Monate.

Beschluss­an­trag

  1. Der vor­lie­gen­den Pla­nung für die Platz­ge­stal­tung wird zugestimmt.
  2. Der Bau­ent­wurf zur Her­stel­lung der öffent­li­chen Platz­flä­che mit einem Kos­ten­rah­men von 1.100.000 EUR wird genehmigt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen und die Maß­nah­me durchzuführen.

Mei­ne Haltung:

Die Pla­nung mit Was­ser­spiel in der Mit­te des Plat­zes und den grü­nen Inseln mit den unter­schied­li­chen Nut­zun­gen Spie­len, Ver­wei­len und evtl. Bewir­tung durch die Bäckerei/​Cafébetrieb vor Ort emp­fin­de ich als sehr anspre­chend. Gut wäre es aller­dings, wenn die ver­sie­gel­te Flä­che noch redu­ziert wer­den und durch mehr grün ersetzt wer­den könn­te, wen dies auf­grund der Vor­ga­ben für Ret­tungs­we­ge mög­lich ist. Ich freue mich, wenn der Platz, der sei­nen Namen auf­grund mei­ner dama­li­gen Initia­ti­ve im Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss erhal­ten hat, attrak­tiv gestal­tet wird und ab kom­men­dem Som­mer zum Ver­wei­len ein­lädt und somit zu einem leben­di­gen Quar­tiers­treff­punkt wird.

Wich­tig dabei: Es müs­sen Bäu­me gepflanzt wer­den, die gut Schat­ten spen­den und die alt wer­den dür­fen, damit die Auf­ent­halts­qua­li­tät gege­ben ist.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Nah­wär­me zwi­schen Woh­nen und Arbeiten

2017 / V 00099 Nah­wär­me zwi­schen Woh­nen und Arbei­ten in Fried­richs­ha­fen (EFRE) – Ver­ga­be von Wär­me­lie­fer­ver­trä­gen an das Stadt­werk am See

Wor­um geht es?

In der 2. Pha­se des EFRE-För­der­pro­jekts ist vor­ge­se­hen in der Nord­stadt eine Ener­gie­zen­tra­le und ein Nah­wär­me­netz zu erstel­len. Wesent­li­cher Anteil dafür ist eine Anbin­dung öffent­li­cher Gebäu­de an das Wärmenetz.

Es liegt ein Wär­me­lie­fer­an­ge­bot des Stadt­werks am See (SWSee) vom 28.02.2017, mit Ergän­zun­gen vom 04.04.2017, dem Nach­trag II vom 02.08.2017, und der Ange­bots­be­stä­ti­gung vom 05.09.2018 vor. Mit die­sem Nah­wär­me­an­schluss an das SWSee-Wär­me­netz kann die Wär­me­ver­sor­gung für die Gebäu­de: Graf-Zep­pe­lin-Gym­na­si­um (GZG), Karl-May­bach-Gym­na­si­um (KMG), Pes­ta­loz­zi­schu­le mit Musik­schu­le, Boden­see­s­port­hal­le und das Max-Grün­beck-Haus für die Dau­er von 20 Jah­ren (ab 2019) durch das Stadt­werk am See erfolgen.

Im Jahr 2014 hat die Stadt gemein­sam mit dem Stadt­werk am See einen Antrag zur För­de­rung von Nah­wär­me­net­zen mit indus­tri­el­ler Wär­me­ein­spei­sung „Nah­wär­me zwi­schen Woh­nen und Arbei­ten in Fried­richs­ha­fen“ beim Land Baden-Würt­tem­berg ein­ge­reicht. Das Pro­jekt wur­de von 110 ein­ge­reich­ten Anträ­gen aus­ge­wählt. Eine För­der­zu­sa­ge über 1,7 Mio EUR für inves­ti­ve Maß­nah­men liegt vor. Der ers­te Teil des Pro­jek­tes wur­de bereits umge­setzt. 20 Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser in der Hein­rich-Hei­ne-Stra­ße wer­den mit Wär­me aus dem MTU-Wär­me­netz ver­sorgt. Der wich­ti­ge 2. Teil des Pro­jek­tes sieht vor, in der Nord­stadt eine Nah­wär­me­ver­sor­gung zu errich­ten und spä­ter eine Ver­bin­dung zur Indus­trie mit Aus­kopp­lung von indus­tri­el­ler Abwär­me in der Leut­hold­stra­ße her­zu­stel­len. Der Stand­ort befin­det sich auf dem Schul­ge­län­de des Graf-Zep­pe­lin-Gym­na­si­ums. Vor­aus­set­zung für die Errich­tung der Ener­gie­zen­tra­le mit Wär­me­netz ist die Sicher­stel­lung einer Min­dest­an­schluss­dich­te und ‑leis­tung zum Betriebs­start. Die Vor­ga­ben wer­den für das Pro­jekt nur erfüllt, wenn die städt. Lie­gen­schaf­ten: Graf-Zep­pe­lin-Gym­na­si­um (GZG), Karl-May­bach-Gym­na­si­um (KMG), Boden­see-Sport­hal­le (BSH), Max-Grün­beck-Haus (MGH) und der Pes­ta­loz­zi­schu­le mit Musik­schu­le unmit­tel­bar nach der Errich­tung an das Wär­me­netz inner­halb der nächs­ten zwei bis drei Jah­re (bis 2021) ange­schlos­sen wer­den. Nach der Klä­rung des Stand­orts der Ener­gie­zen­tra­le und der tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen auf Eig­nung für Nah­wär­me­taug­lich­keit der Hei­zungs­an­la­gen in den zuvor auf­ge­führ­ten Gebäu­den mit der SWSee, wur­de Ende Febru­ar 2017 dem Stadt­bau­amt jeweils ein Ange­bot über die Wär­me­lie­fe­rung der Gebäu­de und nach wei­te­ren Ver­hand­lun­gen ein Nach­trag im August 2017 unter­brei­tet. Die Ange­bo­te haben noch Gültigkeit.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­ga­be der Wär­me­lie­fe­rung für die fünf Gebäu­de durch das Stadt­werk am See erfolgt in Form einer Direkt­be­auf­tra­gung auf Basis des SWSee-Ange­bo­tes ein­schließ­lich Nach­trag II bzw. den SWSee-Vertragsbedingungen.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, ent­spre­chen­de Ver­trä­ge mit dem Stadt­werk am See abzuschließen.

Die ein­ma­li­gen Gesamt­kos­ten (Kos­ten­grup­pe 100 bis 700, ein­schließ­lich SWSee- Bau­kos­ten­zu­schuss) für die Umstel­lung der Gebäu­de auf SWSee-Nah­wär­me betra­gen jeweils:

021

Graf-Zep­pe­lin-Gym­na­si­um:

222.000 EUR

022

Karl-May­bach-Gym­na­si­um:

200.500 EUR

025

Pes­ta­loz­zi­schu­le mit Musikschule:

196.000 EUR

040

Boden­see­s­port­hal­le:

142.000 EUR

084

Max-Grün­beck-Haus:

79.000 EUR

GESAMT:

839.500 EUR

Die vor­aus­sicht­li­chen ein­ma­li­gen Gesamt­brut­to­kos­ten für die Umstel­lung von 839.500 EUR wer­den geneh­migt. Für 2019 ste­hen aus­rei­chen­de Finan­zie­rungs­mit­tel im Haus­halt zur Ver­fü­gung. Die ab 2020ff wei­ter erfor­der­li­chen Finan­zie­rungs­mit­tel sind in den Haus­hal­ten 2020ff zu berücksichtigen.

  1. Die jähr­li­chen Arbeits- und Grund­preis­kos­ten betra­gen rund (incl. MwSt.):

021

Graf-Zep­pe­lin-Gym­na­si­um:

88.660 EUR

022

Karl-May­bach-Gym­na­si­um:

114.360 EUR

025

Pes­ta­loz­zi­schu­le mit Musikschule:

99.900 EUR

040

Boden­see­s­port­hal­le:

74.200 EUR

084

Max-Grün­beck-Haus:

31.870 EUR

Gesamt

408.990 EUR

Nach­lass

34.781 EUR

Kos­ten

374.209 EUR

gerun­det

375.000 EUR

Gemäß Nach­trag II des Stadt­werks am See vom 02.08.2017 wird bei Anschluss der fünf Gebäu­de eine Reduk­ti­on des Grund­prei­ses von 34.781 EUR (incl. MwSt.) (Gesamt­sum­me) zugesagt.

Die Lauf­zeit ist gemäß Wär­me­ver­sor­gungs­ver­trag auf 20 Jah­re fest­ge­legt. Der Ver­pflich­tung der Bereit­stel­lung von Mit­teln für den jewei­li­gen Jah­res­ar­beits- und Jah­res­grund­preis über eine Lauf­zeit von 20 Jah­ren und den Ver­trags­be­stim­mun­gen des Stadt­werks am See wird zugestimmt.

Die Jah­res­kos­ten sind in den jewei­li­gen Haus­halts­pla­nun­gen sicherzustellen.

Mei­ne Haltung:

Ein gutes, zeit­ge­mä­ßes, enkel­taug­li­ches, umwelt­scho­nen­des, CO2 spa­ren­des Pro­jekt, das zudem groß­zü­gig mit Lan­des­gel­dern geför­dert wird, dem ich ger­ne zustimme!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Antrag FW: Notfall-Handgeld

Der Tages­ord­nungs­punkt wur­de vor dem Ein­tre­ten in die Sit­zung von der Tages­ord­nung genom­men. Er soll nun, mit neu­en Vor­schlä­gen der Ver­wal­tung im neu­en Jahr erneut bera­ten werden.

Antrag JuPa: Schulabschlussfeiern

2018 / V 00297 Antrag des Jugend­par­la­ments auf Über­nah­me der Miet­kos­ten für Räum­lich­kei­ten für Schulabschlussfeiern

Wor­um geht es?

Das Jugend­par­la­ment (JuPa) hat­te bereits im Juni 2017 einen Antrag auf voll­stän­di­ge Kos­ten­über­nah­me für die Anmie­tung von Räu­men für Schul­ab­schluss­fei­ern gestellt. Der Antrag wur­de nach der Vor­be­ra­tung im KSA im Dezem­ber 2017 zurück­ge­stellt. Gleich­zei­tig wur­de ver­ein­bart, dass der zustän­di­ge Dezer­nent BM Kös­ter sowie das Fach­amt gemein­sam mit den Ver­tre­te­rIn­nen des Jugend­par­la­ments eine neue Sit­zungs­vor­la­ge zu die­sem The­ma erar­bei­ten, in der die im Lau­fe der Dis­kus­si­on erör­ter­ten Aspek­te berück­sich­tigt wer­den. Vor allem der Gleich­be­hand­lungs­grund­satz im Hin­blick auf die Art der anzu­mie­ten­den Räum­lich­kei­ten und die Über­nah­me der Kos­ten für alle Schul­ar­ten war dabei ein wich­ti­ges Kriterium.

Im Febru­ar 2018 kam es zur Bespre­chung von Ver­wal­tung und JuPa, bei der fol­gen­de Eck­punk­te ver­ein­bart wurden:

  1. Es soll ein Kopf­be­trag je Schü­le­rIn in den Abschluss­klas­sen gewährt wer­den. (15 Euro)
  2. Die Bezu­schus­sung soll für alle Schu­len gelten.
  3. Der Zuschuss soll unab­hän­gig von der genutz­ten Loka­li­tät gewährt werden.
  4. Der Zuschuss soll min­des­tens in der Höhe gewährt wer­den, dass die bis­her bezu­schuss­ten Schu­len nicht schlech­ter gestellt werden.
  5. Es soll eine teil­wei­se Gegen­fi­nan­zie­rung über die Redu­zie­rung der Bezu­schus­sung ande­rer Maß­nah­men erfol­gen (Gegen­fi­nan­zie­rung über die von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­ne Redu­zie­rung der Zuschüs­se von Schullandheimaufenthalten).

Die­se Eck­punk­te wur­den vom damals amtie­ren­den JuPa bestätigt.

Im April 2018 wur­de die Ver­wal­tung vom Vor­sit­zen­den des Jupa dar­über infor­miert, dass die vor­lie­gen­de Ver­si­on nicht den aktu­el­len Vor­stel­lun­gen des Jupa ent­spricht. Nach inter­nen Abspra­chen hat­te das JuPa bereits einen neu­en Antrag for­mu­liert, der einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro pro Kopf für alle Schü­le­rIn­nen mit Abschluss in Fried­richs­ha­fen for­der­te. Eine Gegen­fi­nan­zie­rung wur­de nicht mehr vorgeschlagen.

Die­ser Antrag wur­de am 05.11.2018 im Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schuss bera­ten und sowohl an den Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss (KSA) als auch an den Gemein­de­rat ver­wie­sen. In der Sit­zung des KSA am 07.11.2018 leg­te die Ver­wal­tung erst­mals Berech­nungs­bei­spie­le für die Finan­zie­rung der Schul­ab­schluss­fei­ern mit einem Pro­kopf-Betrag von 15 Euro und 25 Euro vor:

Beschluss­an­trag

  1. Der Antrag des Jugend­par­la­ments vom 19.09.2018 wird abgelehnt.
  1. (1. neu) Ab dem Jahr 2019 wird für die Finan­zie­rung von Schul­ab­schluss­fei­ern an Häf­ler all­ge­mein­bil­den­den Schu­len, den Häf­ler Son­der­päd­ago­gi­schen Bil­dungs- und Bera­tungs­zen­tren sowie den Häf­ler Beruf­li­chen Gym­na­si­en ein Kopf­be­trag von 15 € je Schü­le­rIn in den Abschluss­klas­sen gewährt.
  2. (2. neu) Die Finan­zie­rung erfolgt aus den bis­he­ri­gen Mit­teln für die Bezu­schus­sung von Schul­land­heim­auf­ent­hal­ten. Die­se wer­den ab dem Jahr 2019 nicht mehr bewilligt.

Mei­ne Haltung:

Der gro­ße Erfolg des Antrags des Jugend­par­la­ments ist die Errei­chung des Gleich­be­hand­lungs­grund­sat­zes für alle Abschluss­schü­ler an Häf­ler Schu­len sowie den beruf­li­chen Gymnasien.

Dass das Jugend­par­la­ment in der Antrag­stel­lung teils krum­me Wege gegan­gen ist, ist im Sin­ne einer guten Feh­ler­kul­tur bes­ser, als gar nicht zu gehen. Das Ergeb­nis zählt und ist mit der Bezu­schus­sung von 15 Euro pro Schü­le­rIn sicher ein guter Kom­pro­miss, mit dem sich etwas anfan­gen lässt. Außer­dem zeigt der heu­ti­ge Beschluss, dass das Jugend­par­la­ment etwas bewir­ken kann, dass es sich lohnt und es sich ein­zu­set­zen – gera­de in der heu­ti­gen Zeit.

Der Antrag des Jugend­par­la­ments auf eine pro­Kopf Bezu­schus­sung von 25 Euro wur­de von den Antrags­stel­lern zurück­ge­zo­gen. Des­halb wur­de Punkt 1 des Beschluss­an­tra­ges gestri­chen, Punkt 2 wur­de zu Punkt 1 und Punkt 3 zu Punkt 2.

Der Finan­zie­rung über die bis­he­ri­gen Mit­tel für die Bezu­schus­sung von Schul­land­heim­auf­ent­hal­ten habe ich aller­dings bereits im Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss nicht zuge­stimmt. Die­se Mit­tel wur­den bis­lang laut Ver­wal­tung in jedem Jahr voll­stän­dig von den Schu­len abge­ru­fen und kamen Schü­le­rin­nen und Schü­lern zugu­te, die ansons­ten kei­ne ander­wei­ti­ge För­de­rung erhal­ten hätten.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag 1 (neu) der Ver­wal­tung zuge­stimmt und dem Beschluss­punkt 2 nicht zugestimmt.

Ein­woh­ner­stun­de (18 Uhr)

Wor­um ging es?

Fra­ge: Im See­wald sind seit über einem Jahr­zehnt jeden Herbst 2 – 3 Mit­ar­bei­ter des Bau­hofs unter­wegs und bla­sen mit Laub­blä­sern das Laub von den Wegen. Was soll das?
Ant­wort der Ver­wal­tung: Ant­wort folgt.

Fra­ge: Die neue Fisch­ba­cher Mit­te ist tot – die Fuß­gän­ger-/Rad­fah­rer­un­ter­füh­rung unter der Bahn muss kom­men! Jetzt wird die Bahn im kom­men­den Früh­jahr wegen der Instal­la­ti­on einer Brü­cke über die B 31 still­ge­legt. Wäre dies eine Mög­lich­keit, die Unter­füh­rung zeit­gleich zu rea­li­sie­ren? Kön­nen die Bür­ger die Stadt gegen­über der DB unter­stüt­zend wir­ken, z.B. durch das Sam­meln von Unterschriften?
Ant­wort: Die Unter­füh­rung kommt aber nicht im kom­men­den Jahr, son­dern viel­mehr erst 2021/2022. Die Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­pro­zes­se der DB dau­ern lang. Unter­schrif­ten kön­nen selbst­ver­ständ­lich gesam­melt wer­den, aller­dings wer­den sie die Pro­zes­se der Bahn wohl kaum beschleunigen.

Archiv­ord­nung Stadtarchiv

2018 / V 00217 Fest­set­zung einer Archiv­ord­nung für das Stadt­ar­chiv, mit Gebührenverzeichnis

Wor­um geht es?

Dem Stadt­ar­chiv man­gelt es bis­lang an einer gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Archiv­ord­nung mit Gebüh­ren­ver­zeich­nis. Die­se gesetz­li­che For­de­rung will die Archiv­lei­tung nach dem Umbau des Stadt­ar­chivs nun erfül­len. Die ver­wal­tungs­in­tern abge­stimm­te Archiv­ord­nung wie auch das Gebüh­ren­ver­zeich­nis wer­den dem Gemein­de­rat zur Beschluss­fas­sung vorgelegt.
Beschlussantrag:

Der Gemein­de­rat stimmt der Archiv­ord­nung und dem Gebüh­ren­ver­zeich­nis für das Stadt­ar­chiv zu und beschließt die­se Archiv­ord­nung gemäß Lan­des­ar­chiv­ge­setz, Abschnitt 2, §7 (3), als Sat­zung: „Die Gemein­den und Land­krei­se erlas­sen eine Archiv­ord­nung als Sat­zung.“ Sowohl Archiv­ord­nung als auch Gebüh­ren­ver­zeich­nis wur­den ver­wal­tungs­in­tern abgestimmt.

Mei­ne Haltung:

Da die Archiv­ord­nung mit Gebüh­ren­ver­zeich­nis gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, gibt es hier weder Spiel­raum noch Anlass dage­gen zu sein.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Medi­en­haus – Stadt­teil­bi­blio­thek Fischbach

2018 / V 00280 Medi­en­haus – Stadt­teil­bi­blio­thek Fischbach

Wor­um geht es?

Die Zweig­stel­le des Medi­en­hau­ses in Fisch­bach erfreut sich seit neun Jah­ren stei­gen­der Aus­lei­zah­len und hoher Nut­zung im Stadt­teil. Und dies auch in Zei­ten schwie­ri­ger Rah­men­be­din­gun­gen, wie ein ver­klei­ner­tes Raum­an­ge­bot, feh­len­de Bar­rie­re­frei­heit und wenig Auf­merk­sam­keits­po­ten­ti­al für Lauf­kund­schaft. Dies soll sich mit dem Umzug der Stadt­teil­bi­blio­thek in die neue Orts­mit­te Fisch­bach nun ändern. Die Ver­wal­tung schreibt in der Sit­zungs­vor­la­ge: „Die Zweig­stel­le Fisch­bach wird in der neu­en Orts­mit­te ihrer Auf­ga­be als Ort der ent­spann­ten Will­kom­mens­kul­tur, als Ort mit hoher Auf­ent­halts­qua­li­tät, als Ort für Kul­tur und Lite­ra­tur, als Ort der Lese- und Medi­en­kom­pe­tenz sowie als Fre­quenz­brin­ger für die nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des gesam­ten Stadt­teils gerecht.“ Um dies zu errei­chen, wird das eben­erdi­ge und damit bar­rie­re­freie Raum­an­ge­bot ver­grö­ßert sowie die Öff­nungs­zei­ten ausgeweitet.

Kos­ten: Die ein­ma­li­gen Kos­ten belau­fen sich auf 135.305 EUR, die jähr­li­chen Fol­ge­kos­ten wer­den mit 17.705 EUR (Per­so­nal­kos­ten) und 31.550 EUR (Sach­kos­ten) beziffert.

Beschluss­an­trag

  1. Dem Umzug der Medi­en­haus-Zweig­stel­le Fisch­bach in die Neue Orts­mit­te wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Vor­aus­set­zun­gen zur Ver­wirk­li­chung der in der Begrün­dung beschrie­be­nen Maß­nah­men zu schaf­fen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.
  3. Der Finan­zie­rung der über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben von 135.305 EUR über Mehr­ein­nah­men aus „Gewinn­an­tei­le aus Betei­li­gun­gen“ (Fipo 1.9110.2100.000) der Zep­pe­lin-Stif­tung wird zugestimmt.

Zusatz­an­trag Frak­ti­on Bün­dis 90/​Die Grü­nen: Das Man­dat für den aus­zu­han­deln­den Miet­preis gilt nur für eine Höhe bis max. 13 Euro / qm (Kalt­mie­te). Soll­ten die Miet­zin­sen über die­sen Betrag hin­aus­ge­hen, soll der Zustän­di­ge Aus­schuss dar­über beraten.

(Der Antrag wur­de bei 6 Stim­men mehr­heit­lich abgelehnt.)

Mei­ne Haltung:

Die Außen­stel­le des Medi­en­hau­ses in Fisch­bach ist gut fre­quen­tiert und ver­zeich­net sogar ste­tig stei­gen­de Besu­cher­zah­len. Und das obwohl die der­zei­ti­gen Räum­lich­kei­ten beengt und nicht bar­rie­re­frei sind. Das spricht defi­ni­tiv für die Außen­stel­le und somit auch für eine Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen in Bezug auf Platz­be­darf, Bar­rie­re­frei­heit und Öffnungszeiten.

Ich befür­wor­te das Pro­jekt grund­sätz­lich und sehe den­noch zwei Din­ge kritisch:

  1. Der Preis in der neu­en Fisch­ba­cher-Mit­te ist hoch und momen­tan auch noch nicht genau zu beziffern.
  2. Die zwei­te kri­ti­sche Anmer­kung bezieht sich auf das Her­vor­he­ben der Tat­sa­che, dass Park­plät­ze für PKW direkt vor der Biblio­thek zur Ver­fü­gung ste­hen. Mei­ne Mei­nung dazu: Die Räum­lich­kei­ten lie­gen in der Fisch­ba­cher Mit­te, also mit­ten­drin. Fisch­bach hat als Teil­ort eine durch­aus über­schau­ba­re Grö­ße, alle Wege kön­nen im Regel­fall zu Fuß oder mit dem Fahr­rad, not­falls auch mit dem öffent­li­chen Nah­ver­kehr bewäl­tigt wer­den. Schö­ner wäre es gewe­sen, die ober­ir­di­schen über­dach­ten Fahr­rad­ab­stell­plät­ze her­vor­zu­he­ben. Die gibt es der­zeit noch nicht? Ach …!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung sowie dem Zusatz­an­trag zugestimmt.

Gut­ach­ter­aus­schuss

2018 / V 00278 Bestel­lung der Mit­glie­der des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für die Ermitt­lung von Grund­stücks­wer­ten für den Bereich der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Friedrichshafen-Immenstaad

Wor­um geht es?

Die Mit­glie­der des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für die Ermitt­lung von Grund­stücks­wer­ten wer­den gemäß § 2 der Gut­ach­ter­aus­schuss­ver­ord­nung Baden-Würt­tem­berg vom 20.07.2017 auf die Dau­er von vier Jah­ren bestellt. Die letz­te Bestel­lung der Gut­ach­ter erfolg­te durch Beschluss des gemein­sa­men Aus­schus­ses der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­fen-Immenstaad am 18.12.2014.

Auf Anfra­ge der Geschäfts­stel­le haben 10 der 13 bis­he­ri­gen Gut­ach­ter ihre Bereit­schaft erklärt, sich für eine erneu­te Bestel­lung zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Orts­ver­wal­tun­gen Ailin­gen, Etten­kirch und Kluft­ern sowie die Gemein­de Immenstaad haben ein Vor­schlags­recht für jeweils zwei Gut­ach­ter und das Finanz­amt Fried­richs­ha­fen für einen Gut­ach­ter. Für das Stadt­ge­biet Fried­richs­ha­fen wer­den vier Gut­ach­ter bestellt.

Beschluss­an­trag

Gemäß § 2 der Gut­ach­ter­aus­schuss­ver­ord­nung Baden-Würt­tem­berg wer­den die in der Sit­zungs­vor­la­ge DS-Nr. 2018 / V00278 benann­ten Per­so­nen für die Dau­er von 4 Jah­ren als Mit­glie­der des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für die Ermitt­lung von Grund­stücks­wer­ten für den Bereich der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­fen-Immenstaad bestellt.

Zum Ende der 4‑jährigen Amts­pe­ri­ode erge­ben sich fol­gen­de Ver­än­de­run­gen bei der Bestellung:

Nach­dem Herr Frick als Lei­ter der Geschäfts­stel­le im Jahr 2017 in Pen­si­on gegan­gen ist, wird er das Amt des Vor­sit­zen­den des GAA abge­ben. Er stellt sich wei­ter­hin als Gut­ach­ter im Ehren­amt zur Ver­fü­gung und wird an Stel­le des auf eige­nen Wunsch aus­schei­den­den Gut­ach­ters Herr Hengst­ler für die Gemein­de Immenstaad bestellt.

Herr Richard Buck wird für die zuvor von Herrn Frick besetz­te Stel­le als Mit­glied des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für den Bereich Fried­richs­ha­fen bestellt.
Herr Micha­el Bucher wird als Nach­fol­ger des aus­schei­den­den Gut­ach­ters Herr Stotz als Mit­glied des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für den Bereich Etten­kirch bestellt.

Herr Erwin Benz wird als Nach­fol­ger des aus­schei­den­den Gut­ach­ters Herr Erhard als Mit­glied des Gut­ach­ter­aus­schus­ses für den Bereich Kluft­ern bestellt.
Als Vor­sit­zen­de wird Frau Isa­bel­le Dieck­mann bestellt.
Als stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der wird Herr Hans­jörg Oberg­fell bestellt.

Mei­ne Haltung:

Es han­delt sich um eine gesetz­li­che Vor­ga­be, der die Ver­wal­tung hier nachkommt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­brin­gung eines Antrages

2018 / 314Einbringung eines gestell­ten Antrags

Wor­um geht es?

Die CDU Frak­ti­on stellt den Antrag, zur Schaf­fung von zusätz­li­chem Wohn­raum in länd­li­chen Teil­or­ten Fried­richs­ha­fens durch die Auf­he­bung aller soge­nann­ten Klar­stel­lungs­sat­zung zu beschließen.

Beschluss­an­trag

  1. Der ein­ge­brach­te Antrag (s. Anla­ge) wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Er ist dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zung am 28.01.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Antrag zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Ver­wal­tung: Das Unwet­ter hat der Part­ner­stadt Impe­ria stark zuge­setzt. Die Ver­wal­tung ist an dem The­ma „Finan­zi­el­le Hil­fen“ dran.

Fra­ge: Seit dem Bau des Kreis­ver­kehrs in Schnet­zen­hau­sen / Spal­ten­stein wird der Haupt­ver­kehr über Rader­ach –> Jet­ten­hau­sen umge­lei­tet was dazu führt, dass aus Rich­tung Schnet­zen­hau­sen nur noch weni­ge Autos kom­men. Die Ampel­schal­tung an der Kreu­zung an der Lud­wig-Dürr-Schu­le wur­de die­sem Umstand nicht ange­passt – warum?
Ant­wort: Die Ver­wal­tung prüft.
Ein­wand Regi­ne Anker­mann: Rad­ler und Fuß­gän­ger sol­len bei einer Ände­rung der Ampel­schal­tung nicht benach­tei­ligt werden.
Ant­wort: Die Ver­wal­tung prüft und wird abwä­gen und für alle Betei­lig­ten eine gute Lösung finden.

Fra­ge:Nach wie vor ist die Stra­ße durch Hei­se­loch für die Durch­fahrt gesperrt. Ist das Haus einsturtzgefährdet?
Ant­wort: Das Haus wird kom­men­de Woche ein­ge­rüs­tet, danach wird die Stra­ße wie­der ein­sei­tig für den Rad‑, Fuß- und PKW-Ver­kehr frei­ge­ge­ben. Für LKW und Bus­se wird die Stra­ße dau­er­haft gesperrt bleiben.

Fra­ge: Das Spiel­ge­rät auf dem Pau­sen­hof der GMS Graf-Soden steht nun end­lich. War­um hat dies so lan­ge (über ein Jahr) gedauert?
Ant­wort: Ant­wort folgt.