Gemes­sen an den Zuschau­er­zah­len war in der heu­ti­gen Gemein­de­rats­sit­zung der wich­tigs­te Tages­ord­nungs­punkt der zur Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung und zum Bebau­ungs­plan Adel­heids­tra­ße Ost. Zahl­rei­che Beschäf­tig­te von Lieb­herr Aero­space und ATT sowie Ein­woh­ne­rIn­nen, die das Wald­stück vor der Abhol­zung schüt­zen möch­ten saßen auf der Tri­bü­ne und sogar vor dem Rats­saal, wo extra bestuhlt wor­den war. Nach lan­ger Dis­kus­si­on für und wider die Betriebs­er­wei­te­rung auf der heu­ti­gen Wald­flä­che stimm­te der Gemein­de­rat bei 10 Gegen­stim­men mehr­heit­lich für die bei­den Beschlüs­se zur Adel­heids­tra­ße Ost.

Der fol­gen­de Text ist eine Zusam­men­fas­sung aus der Sit­zungs­vor­la­ge der Ver­wal­tung und der heu­ti­gen Gemeinderatssitzung.

2018 / V 00288 Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung Nr. 8 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ – Aufstellungsbeschluss
2018 / V 00287 Bebau­ungs­plan Nr. 198 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Gewer­be­flä­chen, vor allem grö­ße­re, sind knapp in der Stadt. Um Gewer­be- und Indus­trie­be­trie­be zu gewin­nen und/​oder zu hal­ten sind sie aber zwin­gend not­wen­dig. Argu­men­te wie Gewer­be­steu­er und Arbeits­plät­ze sind dabei auch rich­tig und wich­tig. Jetzt benö­tigt die Fir­ma Lieb­herr sowie das Joint-Ven­ture ATT auf­grund von Luft­fahrt-Wachs­tums­pro­gno­sen bis zum Jahr 2035 wei­te­re Flä­chen. Dabei gibt es kon­kret zwei Grund­stü­cke, die in Fra­ge kom­men. Eines liegt aus Sicht des bestehen­den Betriebs auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie und ist von daher als öko­no­misch nicht opti­mal, jedoch öko­lo­gisch deut­lich unbe­denk­li­cher ein­zu­schät­zen. Das ande­re befin­det sich in direk­ter Fort­füh­rung des bese­hen­den Fir­men­ge­län­des und bedeu­tet eine groß­zü­gi­ge Abhol­zung eines Teils des See­wal­des. In der Ver­wal­tungs­vor­la­ge wird die öko­no­misch opti­ma­le Vari­an­te prä­fe­riert, die jedoch einen mas­si­ven Ein­schnitt in das bestehen­de Öko­sys­tem See­wald bedeutet. 

Die Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans (FNP)wird not­wen­dig, weil die genann­te Flä­che der­zeit im FNP der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­fen-Immenstaad als Wald­flä­che und nicht als gewerb­li­che Bau­flä­che dar­ge­stellt ist. Im Vor­ent­wurf der geplan­ten FNP-Ände­rung nimmt die geplan­te gewerb­li­che Bau­flä­che eine Grö­ße von ca. 3,4 ha ein. Par­al­lel zum Ände­rungs­ver­fah­ren soll auch ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.

Aus der Sitzung:

Die Ver­wal­tung gab in ihrem ein­füh­ren­den Input fol­gen­de Informationen

  • Es wird bereits seit 2 – 3 Jah­ren über den Erwei­te­rungs­wunsch von Lieb­herr Aero­space gesprochen
  • Das Ange­bot des alter­na­ti­ven Grund­stücks auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie besteht eben­falls seit 2 Jahren
  • Die Fir­ma Lieb­herr über­baut aktu­ell ihr Fir­men­ge­län­de neu
  • Die Wald­ei­gen­tü­mer sind ent­lang der Bahn­li­nie die DB und ent­lang der B 30 das Land Baden-Würt­tem­berg (Staats­forst­ver­wal­tung)
  • Das Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen hat der Wald­um­wand­lung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen (nicht wei­ter kon­kre­ti­siert) zugestimmt
  • Das Regie­rungs­prä­si­di­ums Frei­burg, zustän­dig für den Ver­kauf des Grund­stü­ckes, ver­kauft das Grund­stück aus­drück­lich nicht auf Vorrat
  • Als Aus­gleich soll ein höher­wer­ti­ger Wald auf der Gemar­kung Fried­richs­ha­fen gepflanzt wer­den. Dabei geht es um Wald­aus­gleich nicht um Tierausgleich.
  • Die Fir­men Lieb­herr Aero­space und ATT haben der­zeit ca. 380 Mitarbeiter
  • Mit­tel- bis lang­fris­tig steigt der Flä­chen­be­darf noch einmal

In der Fra­ge­run­de der Gemein­de­rä­te wur­de auf Nach­fra­gen wei­te­re Infor­ma­tio­nen gegeben:

  • Der­zeit kann nicht abschlie­ßend gesagt wer­den, ob es einer Aus­nah­me­re­ge­lung bedarf oder ob Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men mög­lich sind
  • Es wur­den bis­lang kei­ne Gesprä­che mit den bei­den Fir­men geführt, ob eine (evtl. Geför­der­te) Überbrückung/​Untertunnelung der Bahn­li­nie eine gang­ba­re Lösung wäre
  • Es gibt der­zeit kei­ne Aus­sa­gen dazu, ob das Land Baden-Würt­tem­berg (Wirt­schafts­för­de­rung) eine Überbrückung/​Untertunnelung för­dern würde
  • Das Lan­des­mi­nis­te­ri­um für länd­li­chen Raum hat signa­li­siert, dass § 44 Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz (Ver­bots­tat­be­stän­de) kei­ne unüber­brück­ba­re Hür­de dar­stel­len wird
  • Eine Gegen­rech­nung Kos­ten Aus­gleichs­flä­che Sven. Kos­ten Brücke/​Tunnel ist Sache der Fir­men Lieb­herr Aero­space und ATT

Im wei­te­ren Ver­lauf der Sit­zung stell­te die CDU einen Antrag zur Geschäfts­ord­nung, die bei­den TOPs von der heu­ti­gen Tages­ord­nung zu neh­men. Der Ober­bür­ger­meis­ter plä­diert aller­dings für einen kla­ren Auf­trag des Gemein­de­rats an die Verwaltung.

Der CDU-Antrag wur­de im Ver­lauf der wei­te­ren Dis­kus­si­on wie­der zurückgezogen.

Uli Heliosch argu­men­tiert für die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen für eine heu­ti­ge Abstim­mung der TOPs. „Wir haben eine Hal­tung zu die­sem The­ma und wür­den die­se heu­te auch gern kundtun.“

Der Ober­bür­ger­meis­ter sagt zu, dass zur nächst­mög­li­chen Sit­zung ein Ver­tre­ter von Lieb­herr Aero­space nicht­öf­fent­lich ein­ge­la­den wer­den wird, um die Fra­gen die Fir­ma / die Fir­men betref­fend zu beantworten.

Beschluss­an­trag (2018 / V 00288)

  1. Der Vor­la­ge des Stadt­pla­nungs­am­tes zur Auf­stel­lung der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung Nr. 8 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nen Ände­run­gen (Vor­ent­wurf) Anla­ge 2 vom 25.09.2018 sowie die Begrün­dung zur Ände­rung (Vor­ent­wurf) Anla­ge 3 vom 25.09.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Beschluss­an­trag (2018 / V 00287)

  1. Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 198 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M1:1000 (Vor­ent­wurf) vom 25.09.2018 sowie die Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 25.09.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Ich hal­te die­sen Ein­griff aus fol­gen­den Grün­den für nicht vertretbar:

  • Es gibt eine Alter­na­tiv­flä­che zur Betriebs­er­wei­te­rung. Die ist zwar öko­no­misch nicht opti­mal, dafür öko­lo­gisch deut­lich unbedenklicher. 

(Zitat aus der Sit­zungs­vor­la­ge: „Bis­her war eine in der Nähe vor­han­de­ne Flä­che von 22.125 m² im Gewer­be­ge­biet „Am Flug­ha­fen“ für die­se Erwei­te­rungs­ab­sich­ten reser­viert. Eine Erwei­te­rung der bereits bestehen­den Werks­hal­len am Stand­ort in der Adel­heids­tra­ße mit den ent­spre­chen­den Syn­er­gien vor Ort wird aber als deut­lich bes­se­re Lösung erachtet.“)

  • Auf dem neu zu erwer­ben­den Grund­stück (Wald­stück) sol­len fol­gen­de Pro­jek­te rea­li­siert wer­den: Erwei­te­rung der Pro­duk­ti­ons­flä­che, Auf­bau eines Aus­bil­dungs­zen­trums, Schaf­fung von Park­raum sowie die Moder­ni­sie­rung der Mit­ar­bei­ter­kan­ti­ne. Vie­le der genann­ten Punk­te könn­ten ohne wei­te­res auch auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie rea­li­siert wer­den, wenn krea­ti­ve Lösun­gen zuge­las­sen werden.
  • Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Aus­gleichs­flä­chen die von den Befür­wor­tern im Gemein­de­rat in unmit­tel­ba­rer Nähe gefor­dert wer­den, müs­sen drei­mal so groß wie das abzu­hol­zen­de Wald­stück sein. Das ein­zi­ge Gelän­de, das in unmit­tel­ba­rer Nähe eine ent­spre­chen­de Grö­ße hat, ist das des Flug­plat­zes. Kon­se­quen­ter­wei­se hie­ße das, dass die Bäu­me auf dem Roll­feld des Flug­ha­fens gepflanzt wer­den müss­ten. Ange­sichts des­sen könn­te man dann sinn­vol­ler­wei­se auch gleich das Gewer­be auf das Flug­platz­ge­län­de umsiedeln.
    (Zitat aus der Sit­zungs­vor­la­ge: „Es besteht sehr wahr­schein­lich ein hoher Maß­nah­men- und Flä­chen­be­darf für Funk­ti­ons­er­halt bzw. Maß­nah­men zur Ver­mei­dung einer Ver­schlech­te­rung des Erhal­tungs­zu­stands von Popu­la­tio­nen betrof­fe­ner Arten.“)
  • Der See­wald dient als rele­van­tes Frisch­luft­ent­ste­hungs­ge­biet und ist immens wich­tig für das Stadtgebiet.
    (Zitat aus der Sit­zungs­vor­la­ge: „Die Ein­griffs­schwer­punk­te lie­gen bei den Schutz­gü­tern Flä­che, Boden, Was­ser, Tie­re, Pflan­zen und bio­lo­gi­sche Viel­falt. Die Fol­gen für die Umwelt sind erheb­lich und bedür­fen vsl. umfäng­li­cher Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men.“)
  • Auch auf der Süd­sei­te des See­wal­des wird es zu wei­te­ren Abhol­zun­gen kom­men, wenn dieB31 in Rich­tung Eris­kirch um eine Fahr­spur erwei­tert wird. Damit schmilzt die größ­te Wald­flä­che in Fried­richs­ha­fen nach und nach zuguns­ten von ver­mut­lich mit­tel­fris­tig nicht zukunfts­fä­hi­gen Mobilitätsformen.
  • Und was das Argu­ment der Gewer­be­steu­er und der Arbeits­plät­ze angeht: Umwelt ist nicht alles. Aber ohne Umwelt ist alles nichts. Wür­de man auf Basis der Gemein­wohl­öko­no­mie bilan­zie­ren, wäre die Dis­kus­si­on wohl bereits beendet.

State­ment des BUND Friedrichshafen:

  • Der Vor­be­rei­ten­de Umwelt­be­richt (VUB) für die­sen Bebau­ungs­plan betont, erheb­li­che Pro­ble­me mit dem Arten­schutz und mit euro­päi­schem Umwelt­recht (FFH-Lebens­raum­ty­pen und indi­rekt betrof­fe­ne FFH-Gebiete).
  • Die sicher not­wen­dig wer­den­den Aus­gleichs­maß­nah­men („vor­ge­zo­ge­ne“ und „nor­ma­le“) kön­nen die öko­lo­gi­schen Schä­den bei Rodung des Wal­des nicht aus­glei­chen, auch wenn sie so hei­ßen. Um den Ver­lust eines sol­chen Wal­des wirk­lich aus­zu­glei­chen, müss­te man jetzt in der Nähe einen neu­en Wald pflan­zen und meh­re­re Jahr­zehn­te war­ten, bis der neue Wald dem alten ähnelt und dann erst den jet­zi­gen Wald roden, was natür­lich nicht gemacht wird. Die in Bebau­ungs­plä­nen fest­ge­leg­ten Aus­gleichs­maß­nah­men genü­gen zwar dem Gesetz (manch­mal auch nicht), aber sie ver­hin­dern nicht den Tod von Tie­ren, z.B. weil die Fle­der­mäu­se ihre alten Baum­höh­len suchen und die neu­en Nist­käs­ten nicht fin­den. Bes­ten­falls kön­nen sie die Höhe der Ver­lus­te in Gren­zen halten.
  • Die im VUB genann­te „Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung“, die ver­mut­lich nötig wird, bedeu­tet, dass man erlaubt und in Kauf nimmt, dass geschütz­te Tie­re zu Scha­den kom­men und u.U. das loka­le Vor­kom­men einer sel­te­nen Art in Gefahr gerät.
  • Wie bei jedem Bebau­ungs­plan oder FNP-Ände­rung wird nur die­ses eine Vor­ha­ben in sei­nen öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen betrach­tet. Die Sum­mie­rung der Aus­wir­kun­gen der ver­schie­de­nen Bau­vor­ha­ben in und um FN wird erst in die Rech­nun­gen ein­be­zo­gen, wenn von einer Art offi­zi­ell fest­ge­stellt wird, dass sie sich dem Aus­ster­ben nähert. Wenn das noch nicht der Fall ist, wird meis­tens argu­men­tiert, dass die Tie­re ja in die Nach­bar­schaft aus­wei­chen könn­ten. Dass da auch schon Tie­re die­ser Art woh­nen und man nicht belie­big vie­le Tie­re in einen Lebens­raum „stop­fen“ kann, spielt kei­ne Rolle.
  • Die jet­zi­ge Ände­rung des FNPs könn­te ein Prä­ze­denz­fall wer­den, wenn in eini­gen Jah­ren evtl. wei­te­re Flä­chen benö­tigt wer­den (VUB S. 4). Dann fällt das nächs­te Wald­stück usw. Bezüg­lich mög­li­cher Alter­na­ti­ven, um die Aus­wei­tung des Betriebs­ge­län­des in den Wald hin­ein zu ver­mei­den, möch­te ich fol­gen­des zu beden­ken geben:
  • Wir müs­sen uns schnells­tens von der Vor­stel­lung ver­ab­schie­den, dass Gewer­be­be­trie­be ein- oder höchs­tens zwei­stö­ckig sind und die Autos eben­erdig im Frei­en ste­hen. Die­se Flä­chen­ver­schwen­dung kön­nen wir uns nicht erlau­ben, wenn wir die Flä­chen­spar­zie­le der Regie­rung ein­hal­ten wol­len. Hier sehe ich durch­aus Reser­ven bei Lieb­herr. Natür­lich kann man schwe­re Maschi­nen nicht in den drit­ten Stock stel­len, aber Büros kön­nen durch­aus auf einer Pro­duk­ti­ons­hal­le gebaut wer­den. Der bis­he­ri­ge Park­platz könn­te über­baut und die Autos in eine Tief­ga­ra­ge gestellt wer­den. (Oder noch bes­ser wären Stra­te­gien, dass die Ange­stell­ten mit Fahr­rad oder ÖPNV kom­men kön­nen.) Wenn man das Aldi-Are­al mit ein­be­zieht, ist noch mehr Flä­che ver­füg­bar. Ob damit die jetzt in Fra­ge ste­hen­den über 3 ha ersetzt wer­den kön­nen, muss berech­net werden.
  • Für Lieb­herr ist eigent­lich ein Gelän­de im Gewer­be­ge­biet am Flug­ha­fen reser­viert wer­den (VUB S. 5), was Lieb­herr aber ablehnt, weil so zwei Stand­or­te ent­ste­hen wür­den. Ande­re Betrie­be in FN leben seit Jahr­zehn­ten mit meh­re­ren Stand­or­ten (z.B. ZF oder MTU). Bei ent­spre­chen­der Auf­tei­lung (z.B. Ver­wal­tung an einem Stand­ort, Pro­duk­ti­on am ande­ren o.ä.) könn­te das auch für Lieb­herr mög­lich sein, dies müss­te bei der not­wen­di­gen Vari­an­ten­prü­fung berech­net wer­den. Die Ent­fer­nung zwi­schen den bei­den Flä­chen beträgt auf der Stra­ße etwa 1,5 km, die­se Ent­fer­nung kann, wenn es not­wen­dig sein soll­te, schnell (z.B. per Betriebs-Fahr­rad) über­wun­den wer­den. Man könn­te in die­sem Fall auch eine Fuß­gän­ger­brü­cke über die Eisen­bahn und Flug­ha­fen­stra­ße bau­en, dann wäre es ein klei­ner Spa­zier­gang von einem Gelän­de zum ande­ren (z.B. zur Kantine).

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen die Beschluss­an­trä­ge der Ver­wal­tung gestimmt.