In der heu­ti­gen Sit­zung gab es einen regel­rech­ten Schlag­ab­tausch zum Tages­ord­nungs­punkt „Anpas­sung der Ein­tritts­prei­se Frei- und See­bä­der“, der schließ­lich amü­san­ter­wei­se in einem Antrag zur Geschäfts­ord­nung sei­tens der CDU-Frak­ti­on mün­de­te, in dem ich für die län­ge mei­nes Rede­bei­trags zu die­sem Punkt gemaß­re­gelt wer­den soll­te. Und das kam so: Da ich zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt eine abwei­chen­de Hal­tung zu der der Frak­ti­on habe, hat­te ich im Vor­feld ange­kün­digt, mein nega­ti­ves Abstim­mungs­ver­hal­ten erklä­ren zu wol­len. Die­se Gele­gen­heit bekam ich vom Sit­zungs­lei­ter OB Brand nach den Frak­ti­ons­re­den vor der Abstim­mung. Ich habe mei­ne Rede­zeit nicht gestoppt, bin mir aber sicher, dass ich die ein­ge­räum­ten drei Minu­ten kaum über­schrit­ten haben kann. Aus Erfah­rung mit Frak­ti­ons­re­den der CDU weiß ich jedoch, dass einem die Zeit ziem­lich lang vor­kom­men kann, wenn man grund­sätz­lich ande­rer Mei­nung als die Red­ne­rin / der Red­ner ist. Letzt­lich blieb es beim Tadel der CDU und ich durf­te trotz mei­nes Ver­ge­hens wei­ter an der Sit­zung teilnehmen 😉

Beschlüs­se und Bekanntgaben

2018 / V 00034 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

1. Städ­te­bau­li­che Neu­ord­nung All­manns­wei­ler Ein­tracht­stra­ße – Ver­kauf von Baulandflächen
Die Bau­flä­chen wur­den an die Städ­ti­sche Woh­nungs­bau GmbH ver­äu­ßert, die sich ver­pflich­tet, min­des­tens 30 Pro­zent des neu geschaf­fe­nen Wohn­raums als bedarfs­ge­rech­ten sozia­len Wohn­raum nach dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz mit Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung zu erstel­len. Gemäß der Beschluss­fas­sung des Gemein­de­rats der Stadt Fried­richs­ha­fen vom 02.03.2015 gewährt die Stadt Fried­richs­ha­fen hier­für einen Abschlag vom Kauf­preis in Höhe von max. 30% antei­lig gerech­net zum geschaf­fe­nen Wohn­raum, so die­ser Wohn­raum auf dem städ­ti­schen Grund­stück rea­li­siert wird. Zudem sol­len nach der „Anpas­sung des Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramms Stadt Fried­richs­ha­fen Bau­stein II – Ver­güns­ti­gung von von städ­ti­schen Grund­stü­cken“ auch Ver­güns­ti­gun­gen bei der Schaf­fung von Wohn­raum für „mitt­le­re Ein­kom­mens­schich­ten“ gewährt werden.

Mei­ne Haltung:

Wir kön­nen der SWG gar nicht genug Grund­stü­cke zur Schaf­fung von Wohn­raum zur Ver­fü­gung stel­len. Preis­wer­ter und bezahl­ba­rer Wohn­raum ist der­zeit nicht nur in Fried­richs­ha­fen Man­gel­wa­re. Die SWG ver­pflich­tet sich jeweils, sowohl Wohn­raum für nied­ri­ge als auch mitt­le­re Ein­kom­men zu schaf­fen, was einer­seits der Durch­mi­schung in den ein­zel­nen Wohn­quar­tie­ren gut­tut, als auch der Min­de­rung des Fach­kräf­te­man­gels in der Stadt ent­ge­gen­kommt. Lei­der ist die Stadt Fried­richs­ha­fen nur im Besitz weni­ger Grund­stü­cke, die über­haupt an die SWG oder ande­re Bau­ge­sell­schaf­ten ver­ge­ben wer­den kön­nen und somit han­delt es sich hier schon fast um eine Rarität.

2. Modell zum Flä­chen­zu­kauf bei Anspruch auf Flächenzuteilung

1. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, von der am 22.05.2017 beschlos­se­nen Pra­xis (Flä­chen­rück­be­halt max. 20%) dahin­ge­hend abzu­wei­chen, dass Eigen­tü­mer, die einen Flä­chen­an­teil von weni­ger als 10.000 m2an die Stadt ver­kau­fen, nach bei­lie­gen­der Berech­nungs­mo­da­li­tät zusätz­lich Flä­chen zum dann aktu­el­len Bau­land­preis erschlos­sen erwer­ben kön­nen. Die städ­ti­schen Ver­ga­be­kri­te­ri­en fin­den in sol­chen Fäl­len kei­ne Anwendung.

Mei­ne Haltung:

Maß­nah­men, die dazu die­nen, dass die Stadt über­haupt Flä­chen zur Bebau­ung mit Wohn­raum ankau­fen kann, ist in der der­zei­ti­gen Lage sinnvoll.

3. Ver­äu­ße­rung des städ­ti­schen Flur­stücks Flst. Nr. 2582, Gemar­kung Fried­richs­ha­fen, Flur 0

Auch die­ses Grund­stück wur­de zu ähn­li­chen Bedin­gun­gen an die SWG ver­äu­ßert. Der Beschluss­an­trag unter­schei­det sich dar­in, dass der zu schaf­fen­de Wohn­raum zu 50% als bedarfs­ge­rech­tem, sozia­ler Wohn­raum nach dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz mit Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung zu erstel­len ist. Die Lauf­zeit der Bin­dung soll für den längst mög­li­chen Zeit­raum ein­ge­gan­gen werden.

Die SWG ver­pflich­tet sich, für die neu­en Gebäu­de ein kon­kur­rie­ren­des Ver­fah­ren nach dem Pla­nungs­ko­dex der Stadt Fried­richs­ha­fen durch­zu­füh­ren. Es wird ein Preis­ge­richt beru­fen. Die vom Preis­ge­richt aus­ge­wähl­te Gestal­tung der Gebäu­de und Fas­sa­den hat der Käu­fer sodann dem Tech­ni­schen Aus­schuss der Stadt Fried­richs­ha­fen zur Zustim­mung vor­zu­le­gen. Stimmt die­ser zu, ist die SWG ver­pflich­tet, den Sie­ger­ent­wurf bau­lich umzu­set­zen. Der Käu­fer wird ver­pflich­tet, spä­tes­tens 1 Jahr nahc Abschluss des Kauf­ver­tra­ges mit den Bau­maß­nah­men zu beginnen.

Mei­ne Haltung:

Wir kön­nen der SWG gar nicht genug Grund­stü­cke zur Schaf­fung von Wohn­raum zur Ver­fü­gung stel­len. Preis­wer­ter und bezahl­ba­rer Wohn­raum ist der­zeit nicht nur in Fried­richs­ha­fen Man­gel­wa­re. Die SWG ver­pflich­tet sich jeweils, sowohl Wohn­raum für nied­ri­ge als auch mitt­le­re Ein­kom­men zu schaf­fen, was einer­seits der Durch­mi­schung in den ein­zel­nen Wohn­quar­tie­ren gut­tut, als auch der Min­de­rung des Fach­kräf­te­man­gels in der Stadt ent­ge­gen­kommt. Lei­der ist die Stadt Fried­richs­ha­fen nur im Besitz weni­ger Grund­stü­cke, die über­haupt an die SWG oder ande­re Bau­ge­sell­schaf­ten ver­ge­ben wer­den kön­nen und somit han­delt es sich hier schon fast um eine Rarität.

So habe ich abgestimmt:

Ich war zu die­ser Sit­zung aus gesund­heit­li­chen Grün­den ver­hin­dert, hät­te den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung jedoch in allen drei Fäl­len zugestimmt.

Wahl eines Bei­geord­ne­ten – Besetzungsverfahren

2018 / V 00147 Wahl einer/​eines Bei­geord­ne­ten: Beset­zungs­ver­fah­ren, Zeit­plan sowie Besol­dung / Aufwandsentschädigung

Wor­um geht es?

Der Bei­geord­ne­te der Stadt Fried­richs­ha­fen mit Zustän­dig­keit für das Dezer­nat II, Bür­ger­meis­ter Kre­zer (SPD), fällt seit lan­ger Zeit krank­heits­be­dingt aus und wur­de nun in den Ruhe­stand ver­setzt. Die­ses Wahl­amt soll nun zügig nach­be­setzt wer­den, das Vor­schlags­recht hat als dritt­stärks­te Frak­ti­on im Gemein­de­rat die SPD.

Zur Wahl einer/​eines neu­en Dezer­nen­ten bedarf es eines Zeit­plans, der nun vor­liegt und so beschlos­sen wer­den soll:

Die Amts­zeit der/​des Dezer­nen­ten beträgt 8 Jah­re, ein­ge­ord­net wer­den soll sie oder er in der Besol­dungs­grup­pe B5 (Grund­ge­halt 9076,07 EUR) mit einer Auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von zunächst 5% des Grund­ge­halts (453,80 EUR).

Beschluss­an­trag:

  1. Dem vor­ge­schla­ge­nen Ver­fah­ren zur Nach­be­set­zung der Stel­le eines/​einer Bei­geord­ne­ten für das Dezer­nat II wird zugestimmt.
  2. Das Vor­schlags­recht sowie die Amts­zeit wer­den zur Kennt­nis genommen.

III. Der/​Die zukünf­ti­ge Bei­geord­ne­te des Dezer­nats II wird gem. § 1 Abs. 2 LKom­BesG in die Besol­dungs­grup­pe B 5 eingewiesen.

  1. Zusätz­lich erhält er/​sie gemäß § 7 LKom­BesG eine Dienst­auf­wands­ent­schä­di­gung in Höhe von 5 vom Hun­dert des fest­ge­setz­ten Grundgehalts.
    Frü­hes­tens nach einem Jahr der Amts­aus­übung wird die Höhe der Dienst­auf­wands­ent­schä­di­gung geprüft.

Mei­ne Haltung:

Dass die Stel­le bei dem Arbeits­vo­lu­men in der Stadt Fried­richs­ha­fen wie­der­be­setzt wer­den soll, hal­te ich für rich­tig. Das Auf­ga­ben­spek­trum von lau­fen­dem Tages­ge­schäft der Ver­wal­tung über Gre­mi­en­ar­beit und Stif­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten bis hin zu Ver­an­stal­tungs­ter­mi­nen ist für nur zwei Dezer­nen­ten und den Ober­bür­ger­meis­ter kaum auf Dau­er zu bewäl­ti­gen, zumal dabei „neue“ The­men­be­rei­che wie Umwelt und Nach­hal­tig­keit, alter­na­ti­ve Mobi­li­tät oder auch Digi­ta­li­sie­rung Gefahr lau­fen, nicht mit der erfor­der­li­chen Gründ­lich­keit bear­bei­tet zu werden.

Ob jedoch das Vor­schlags­recht der stärks­ten Par­tei­en und Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen indes noch zeit­ge­mäß sind und sich mit dem Art. 33 Abs. 2 Grund­ge­setz (Besten­aus­wahl) ver­ein­ba­ren las­sen, wür­de ich ger­ne ein­mal dis­ku­tie­ren. Dass dies zu die­sem Zeit­punkt, zu dem mei­ne eige­ne Par­tei das Vor­schlags­recht hat und ihren Kan­di­da­ten auf den Pos­ten set­zen möch­te, nur schwer umsetz­bar ist, ver­steht sich von selbst.

Ich wün­sche mir zum Woh­le der Stadt eine Frau oder einen Mann wün­schen, die/​der Erfah­run­gen aus einer moder­nen Ver­wal­tung mit­bringt, die/​der in den The­men­be­rei­chen des Dezer­nats 2 sat­tel­fest ist und Fried­richs­ha­fen dahin­ge­hend zukunfts­fä­hig macht und last but not least sach­lich kom­pe­tent nicht vor Kon­flik­ten zurückscheut.

Wir wer­den sehen, was das Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren bringt und über wel­che Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber wir uns wer­den freu­en dür­fen. Wich­tig ist dabei für mich: Die Fach­lich­keit einer Bewer­be­rin / eines Bewer­bers muss vor par­tei­in­ter­nen Inter­es­sen ste­hen. Es han­delt sich um ein admi­nis­tra­ti­ves exe­ku­ti­ves Amt in dem Fach­kennt­nis zählt und nicht um ein poli­ti­sches Amt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Flug­ha­fen GmbH – luft­recht­li­che Änderungen

2018 / V 00116 Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH: Ände­rung der luft­recht­li­chen Genehmigung

Wor­um geht es?

Die Geneh­mi­gungs­be­hör­de ist der Auf­fas­sung, dass die bis­he­ri­ge Geneh­mi­gungs­la­ge für die Durch­füh­rung der Mes­se AERO nicht rechts­si­cher ist. Um Rechts­si­cher­heit her­zu­stel­len soll­te die Geneh­mi­gung des Flug­ha­fens Fried­richs­ha­fen ab der Mes­se AERO 2019 geän­dert werden.

Wesent­lich für die Antrags­stel­lung sind drei Themenbereiche:

  1. Aus­gangs­la­ge:Luft­fahr­zeu­ge der Klas­se „Ultra­leicht“ (UL) dür­fen den Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen der­zeit nur anflie­gen, wenn sie am Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen sta­tio­niert sind oder einen in Fried­richs­ha­fen ansäs­si­gen Betrieb (z.B. Werft) auf­su­chen, jeweils nach vor­he­ri­ger Zustim­mung des Flughafens.
    Lösung:Für Ultra­leicht­flug­zeu­ge soll in der Geneh­mi­gung zusätz­lich ein Pas­sus auf­ge­nom­men wer­den, der den Betrieb die­ser Luft­fahr­zeu­ge wäh­rend der begrenz­ten Mes­se­zeit der Mes­se AERO mit vrhe­ri­ger Zustim­mung des Flug­ha­fens erlaubt.
  2. Aus­gangs­la­ge:Für eine Erhö­hung der Sicher­heit bei den Roll­vor­gän­gen um vor­han­de­ne Abstell­po­si­tio­nen auf der Mes­se­sei­te des Flug­ha­fens zu errei­chen, wird die Her­stel­lung eines tem­po­rä­ren Abroll­wegs von der Start-/Lan­de­bahn geprüft.

Lösung:Um die Sicher­heit bei den Roll­vor­gän­gen wäh­rend der Mes­se AERO zu erhö­hen, soll in der Geneh­mi­gung ein zusätz­li­cher Abroll­weg am Ende der Lan­de­bahn 24 auf­ge­nom­men wer­den, der dazu dient, Park­po­si­tio­nen auf der Mes­se­sei­te des Flug­ha­fens ohne ein Kreu­zen der akti­ven Lan­de­bahn zu erreichen.

  1. Aus­gangs­la­ge & Lösung:Die Neu­struk­tu­rie­rung von tem­po­rä­ren Park­flä­chen auf der ehe­ma­li­gen Gras­bahn. Der neue Par­kie­rungs­plan für die Mes­se AERO wird in die luft­recht­li­chen Geneh­mi­gun­gen aufgenommen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen als Gesell­schaf­te­rin stimmt dem Antrag der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG) auf Ände­rung der luft­recht­li­chen Geneh­mi­gung zu.
  2. Der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen wird gemäß § 104 GemO ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der FFG wie folgt abzustimmen:

Die Geschäfts­füh­rung wird beauf­tragt, bei der Geneh­mi­gungs­be­hör­de die fol­gen­de Ände­rung der luft­recht­li­chen Geneh­mi­gung zu beantragen:

  1. Für Ultra­leicht­flug­zeu­ge soll in der Geneh­mi­gung zusätz­lich ein Pas­sus auf­ge­nom­men wer­den, der den Betrieb die­ser Luft­fahr­zeu­ge wäh­rend der begrenz­ten Mes­se­zeit der Mes­se AERO mit vor­he­ri­ger Zustim­mung des Flug­ha­fens erlaubt.
  2. In die Geneh­mi­gung sol­len ein zusätz­li­cher Abroll­weg am Ende der Lan­de­bahn 24 und der neue Par­kie­rungs­plan auf­ge­nom­men wer­den. Die­ser Abroll­weg und die Park­flä­chen sol­len nur wäh­rend der Mes­se AERO betrie­ben wer­den und die Sicher­heit bei den Roll­vor­gän­gen erhö­hen, damit Park­po­si­tio­nen auf der Mes­se­sei­te ohne ein Kreu­zen der akti­ven Lan­de­bahn erreicht wer­den kön­nen und das Risi­ko von Roll- und Park­schä­den wäh­rend der Park­vor­gän­ge gesenkt wird.
  1. Die Geschäfts­füh­rung der FFG, der Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de sowie der Vor­sit­zen­de der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung wer­den zur fina­len Aus­ge­stal­tung des Antra­ges ermäch­tigt sowie ermäch­tigt alle Maß­nah­men zu tref­fen und Erklä­run­gen abzu­ge­ben, die zur Durch­füh­rung der Antrag­stel­lung bzw. Ände­rung not­wen­dig und zweck­dien­lich sind. Die Zustim­mung zu dem vor­ge­nann­ten Antrag umfasst dabei auch sol­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen, die vor der Antrag­stel­lung erfor­der­lich wer­den auf­grund ggf. wei­te­rer Abstim­mun­gen im Gesell­schaf­ter­kreis einer­seits sowie auf­grund der Abstim­mung des Antra­ges mit dem Minis­te­ri­um für Ver­kehr Baden-Würt­tem­berg oder sons­ti­gen Drit­ten ande­rer­seits; soweit es sich hier­bei nicht um grund­le­gen­de wesent­li­che Ände­run­gen handelt.

Mei­ne Haltung:

Hier wird mit klei­nen orga­ni­sa­to­ri­schen Ver­än­de­run­gen gleich zwei Töch­tern der Stadt Fried­richs­ha­fen gedient: Der Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH und der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH. Die Mes­se GmbH hat natur­ge­mäß ein gro­ßes Inter­es­se dar­an, die gut ange­nom­me­ne Mes­se AERO best­mög­lich zu unter­stüt­zen und sie damit in Fried­richs­ha­fen zu hal­ten. Die Flug­ha­fen GmbH freut sich dage­gen bekannt­lich über jeden Start und jede Lan­dung und die damit ver­bun­de­nen Einnahmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Flug­ha­fen GmbH – Jah­res­be­richt 2017

2018 / V 00152 Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH: Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2017

Wor­um geht es?

Die Stadt Fried­richs­ha­fen ist an der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG) zum 31.12.2017 mit einer Stamm­ein­la­ge von 4.923.649 Euro zu 39,38% beteiligt.

Die HSA Fried­richs­ha­fe­ner Treu­hand GmbH hat den vor­lie­gen­den Jah­res­be­richt der FFG für das Jahr 2017 geprüft und mit dem Datum vom 03.04.2018 den unein­ge­schränk­ten Bestä­ti­gungs­ver­merk erteilt. Beo der erwei­ter­ten Prü­fung der Ord­nungs­mä­ßig­keit der Geschäfts­füh­rung und der wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se gemäß dem Fra­gen­ka­ta­log nach § 53 HGrG erga­ben sich kei­ne beson­de­ren Fest­stel­lun­gen. Jedoch wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich die Ertrags- und Finanz­la­ge im lau­fen­den Jahr 2017 deut­lich ver­schlech­tern wird. Hier­zu und zu wei­te­ren Ein­zel­hei­ten wird auf Ziff. 5.) (Fra­gen­ka­ta­log nach § 53 HGrG) und 6.) (Stel­lung­nah­me der Stadt- und Stif­tungs­pfle­ge) in der Vor­la­ge verwiesen.

Kern­aus­sa­gen 5.) – Fra­gen­ka­ta­log nach § 53 HGrG:

  • Die Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tun­gen der FFG in Höhe von ins­ge­samt 2,569 Mio EUR wer­den durch wei­te­re bereits durch die Gesell­schaf­ter gewähr­te Dar­le­hen in Höhe von 17,4 Mio EUR für die Jah­re 2018 bis 2020 finan­ziert. Die neu gewähr­ten Dar­le­hen sol­len im Jahr 2021 voll­stän­dig oder antei­lig in Eigen­ka­pi­tal umge­wan­delt wer­den (Schul­den­schnitt).
  • Auf­grund diver­ser Insol­ven­zen von Flug­ge­sell­schaf­ten hat­te sich die Ertrags- Und Liqui­di­täts­si­tua­ti­on der FFG mbH deut­lich ver­schlech­tert. Durch die Gewäh­rung neu­er Dar­le­hen der Gesell­schaf­ter in Höhe von 3,466 Mio EUR im Jahr 2016 konn­ten Liqui­di­täts­eng­päs­se über­brückt wer­den, unab­hän­gig davon ist abseh­bar, dass die zum Stich­tag noch vor­han­de­ne Liqui­di­tät der FFG mbH durch wei­ter über­plan­mä­ßi­ge Ver­lus­te und Inves­ti­tio­nen schnell auf­ge­braucht sein wird. Unter Berück­sich­ti­gung der beschrie­be­nen Maß­nah­men und Ent­wick­lun­gen ist die Finanz­la­ge der FFG mbH der­zeit als sta­bil und unkri­tisch einzustufen.
  • Die Umsatz­er­lö­se, die auf der Basis von 459.000 Pas­sa­gie­ren im Lini­en- und Tou­ris­tik­ver­kehr (Ist-Zahl 2017) gene­riert wer­den kön­nen, rei­chen nicht aus, um die Fix­kos­ten­ba­sis der FFG mbH zu decken.
  • Es wur­den Maß­nah­men zur Begren­zung von Ver­lus­ten ergrif­fen, dar­un­ter unter ande­rem ein Kos­ten­sen­kungs­pro­gramm, Opti­mie­rung von Abläu­fen und der Instal­la­ti­on inner­deut­scher Flü­ge. Mit­tel- und lang­fris­tig wird ein Erfolg oder Miss­erfolg der FFG mbH davon abhän­gen, ob es der Gesell­schaft gelingt, ein aus­rei­chend ren­ta­bles Ver­kehrs­auf­kom­men (Umläu­fe, Pas­sa­gie­re) zu gewin­nen, um die Fix­kos­ten zu decken.

Kern­aus­sa­gen 6.) – Stadt- und Stiftungspflege:

  • Nach den diver­sen Insol­ven­zen gilt es nun drin­gend für die inner­deut­schen Flug­stre­cken nach Ham­burg, Ber­lin und Köln/​Düsseldorf wie­der eine zuver­läs­si­ge Flug­ge­sell­schaft zu fin­den und zu etablieren.
  • Der FFG mbH wur­de 2017 ein erhöh­tes Gesell­schaf­ter­dar­le­hen von 17,4 Mio EUR gewährt, dass 2021 voll­stän­dig oder antei­lig in Eigen­ka­pi­tal umge­wan­delt wer­den soll. Die Aus­sich­ten der Reak­ti­vie­rung der inner­deut­schen Stre­cken sowie die finan­zi­el­le Restruk­tu­rie­rung der FFG mbH kann auf lan­ge Sicht eine Ent­span­nung der finan­zi­el­len Situa­ti­on nach sich zie­hen. Der Lage­be­richt der FFG mbH ent­hält dazu fol­gen­de Kernaussagen: 
    • Aktu­ell wird davon aus­ge­gan­gen, dass min­des­tens eine inner­deut­sche Stre­cke im lau­fen­den Jahr wie­der akti­viert wer­den kann. Bei einer guten Annah­me der Ver­bin­dung könn­te even­tu­ell eine wei­te­re Stre­cke ab dem Spät­som­mer zusätz­lich bedient werden.“
    • Für eine sta­bi­le­re und nachhaltigere
    • Das Jahr 2017 war, wie erwartet, 
    • Mit den Gesellschafterbeschlüssen

Aus dem Prognose‑, Chan­cen- und Risi­ko­be­richt der FFG mbH:

  • Für das Jahr 2018 erwar­tet der Flug­ha­fen­ver­band ADV eine Pas­sa­gier­stei­ge­rung an den deut­schen Ver­kehrs­flug­hä­fen von 4,2%.
  • Luft­han­sa, Tur­ki­sh Air­lines, Sun Air, Wizz Air und Ger­ma­nia bie­ten Flü­ge ab Fried­richs­ha­fen an.
  • Auf­grund eines wie­der höhe­ren Ange­bo­tes der Ger­ma­nia und posi­ti­ver Reso­nanz bei den Ver­hand­lun­gen zur Reak­ti­vie­rung von inner­deut­schen Stre­cken, wird ein deut­li­ches Pas­sa­gier­wachs­tum erwartet.
  • Inner­deut­sche Flü­ge müs­sen akti­viert und die bestehen­den Markt­seg­men­te in der Tou­ris­tik um im Low Cost Bereich auf eine brei­te­re Basis gestellt werden.
  • Wei­te­re Flug­ge­sell­schaf­ten und Desti­na­tio­nen müs­sen für den Stand­ort gewon­nen und ent­wi­ckelt wer­den. Eine sta­bi­le Posi­ti­on wei­sen die Flug­ge­sell­schaf­ten auf, die hier am Stand­ort ein Flug­zeug sta­tio­niert haben und loka­le Crews beschäf­ti­gen. Letz­te­res wird für klei­ne Regio­nal­flug­hä­fen wie die FFG mbH eine Aus­nah­me bleiben.
  • Low Cost Gesell­schaf­ten bewe­gen sich zuneh­mend auf den Märk­ten der mitt­le­ren und gro­ßen Flug­hä­fen und schöp­fen dort auch Busi­ness Ver­keh­re ab. Somit wird es für klei­ne­re Flug­hä­fen wie die FFG mbH zuneh­mend schwie­ri­ger, die­se Ange­bo­te auf die vor­han­de­ne Nischen­nach­fra­ge zu lenken.
  • Das deut­lich zuneh­men­de Enga­ge­ment von Low Cost Air­lines an grö­ße­ren Flug­hä­fen wie Mün­chen, Stutt­gart und Zürich und die in die­sem Seg­ment gute Posi­ti­on des Flug­ha­fens Mem­min­gen schrän­ken die Mög­lich­kei­ten, die­se Ver­keh­re hier in Fried­richs­ha­fen nach­hal­tig zu ent­wi­ckeln, ein.
  • Der Flug­ha­fen Zürich bie­tet ein umfang­rei­ches Ange­bot mit nied­ri­ger Mehr­wert­steu­er und feh­len­der Luft­ver­kehrs­steu­er. Das bringt Vor­tei­le vor allem im Ost­schwei­zer Markt. Das nörd­li­che Ein­zugs­ge­biet von Fried­richs­ha­fen wird dage­gen vom Ange­bot der grö­ße­ren Flug­hä­fen in Stutt­gart und Mün­chen beein­flusst. Der Flug­ha­fen Alten­rhein kon­zen­triert sich im Geschäfts­rei­se­seg­ment auf die Ver­bin­dung nach Wien. Aller­dings ist auch die Ent­wick­lung des tou­ris­ti­schen Ange­bo­tes zu beob­ach­ten, da die­ses das für den Boden­see-Air­port inter­es­san­te Ein­zugs­ge­biet der Ost­schweiz anzieht.
  • Anspruchs­voll bleibt der Umgang mit Ein­flüs­sen auf den Luft­ver­kehr aus poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen, die nicht beein­flusst wer­den können.
  • Inves­tiert wer­den muss mit­tel­fris­tig beim Tower. Der bestehen­de Tower ist wei­ter­hin funk­ti­ons­tüch­tig und auf dem Stand der Tech­nik. Aller­dings sind Erneue­run­gen, Sys­tem­war­tun­gen und die Ablö­sung von Sys­te­men nur mit erheb­li­chem Auf­wand zu realisieren.
  • Die Gesell­schaft rech­net im lau­fen­den Jahr mit 573.588 Pas­sa­gie­ren und einem Jah­res­fehl­be­trag von 2,746 Mio EUR. Bestand­teil die­ser Pla­nung ist eine finan­zi­el­le Restruk­tu­rie­rung des Unter­neh­mens, die den Zeit­raum bis 2021 umfasst und von den Gesell­schaf­tern beschlos­sen wurde.

Beschluss­an­trag

  • Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2017 und der Lage­be­richt der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der HSA Fried­richs­ha­fe­ner Treu­hand GmbH wer­den zur Kennt­nis genommen.
  • Gemäß § 104 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung wird der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH wie folgt abzustimmen: 
    1. Der Jah­res­ab­schluss 2017 wird in der von der HSA Fried­richs­ha­fe­ner Treu­hand GmbH Wirt- schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft geprüf­ten Fas­sung mit einer Bilanz­sum­me von 32.168.651,55 € und einem Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 1.715.310,22 € festgestellt.
    2. Der zum 31.12.2017 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 1.715.310,22 € wird mit dem Bilanz­ver­lust aus Vor­jah­ren in Höhe von 3.143.335,44 € ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ver­lust von nun­mehr 4.858.645,66 € wird auf neue Rech­nung vorgetragen.
    3. Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Claus-Die­ter Wehr wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.
    4. Dem Auf­sichts­rat wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.
    5. Der Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2017 der Toch­ter­ge­sell­schaft Flug­ha­fen Per­so­nal und Ser­vices GmbH (FPS) wird in der von der Dr. Fritz Stä­de­le Wirt­schafts­prü­fungs- und Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft GmbH Kemp­ten geprüf­ten Fas­sung mit einer Bilanz­sum­me von 149.321,33 € und einem Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 16.846,74 € festgestellt.
    6. Der zum 31.12.2017 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­fehl­be­trag der FPS in Höhe von 16.846,74 € wird mit dem Bilanz­ge­winn aus Vor­jah­ren in Höhe von 65.070.80 € ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ge­winn von nun­mehr 48.224,06 € auf neue Rech­nung vorgetragen.
    7. Den Geschäfts­füh­rern Frau Ulri­ke May­er (bis 31.08.17) und Herrn Andre­as Jacobs (ab 01.09.17) der FPS wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.

Mei­ne Haltung:

Nach­dem im ver­gan­ge­nen Herbst die Mehr­heit der Gemein­de- und Kreis­rä­te der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG) eine wei­te­re Finanz­sprit­ze in Höhe von 17,4 Mio Euro bis 2020 gewährt haben, steht nun zunächst kei­ne wei­te­re Bit­te um noch mehr Gesell­schaf­ter­dar­le­hen in der Pro­gno­se für 2018 ff im Jah­res­be­richt. Dafür wim­melt es von Even­tua­li­tä­ten, Wenn-Danns und nicht zu beein­flus­sen­den Ent­wick­lun­gen die als Ver­ant­wort­li­che Fak­to­ren für Gewin­ne und Ver­lus­te der FFG mbH genannt werden.

  • Wenn mehr inner­deut­sche Flug­ver­keh­re akti­viert wer­den kön­nen, dann erreicht die FFG mbH die exis­ten­zi­ell not­wen­di­gen höhe­ren Passagierzahlen.
  • Wenn die poli­ti­sche und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on nicht eska­liert, dann nutzt dies der FFG mbH.
  • Wenn die Kon­kur­renz im In- und Aus­land etwas zurück­hal­ten­der wäre, dann hat die FFG mbH eine reel­le Chan­ce auf dem Markt.
  • Wenn die Rah­men­be­din­gun­gen im In- und Aus­land zu Guns­ten der FFG mbH geän­dert wer­den (Steu­ern, staat­li­che För­der­gel­der), dann mini­miert sich das finan­zi­el­le Risi­ko für die FFG mbH.
  • Wenn Ostern und Weih­nach­ten zusam­men­fal­len, dann wird der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen auch ohne wei­te­re Finanz­sprit­zen aus­kom­men und bis ans Ende aller Zei­ten Bestand haben.

Stand heu­te ist, dass die FFG mbH geplant bis 2020 mit aus­rei­chend Finanz­mit­teln durch Gesell­schaf­ter­dar­le­hen ver­sorgt ist. Span­nend ist, wie sich der Flug­ver­kehr am Boden­see­air­port in die­sem Zeit­raum ent­wi­ckelt und was 2021 pas­siert, wenn die opti­mis­ti­schen Rech­nun­gen bis dahin nicht auf­ge­gan­gen sind. Mei­ne Pro­gno­se? Die Gesell­schaf­ter wer­den wei­ter zahlen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Jah­res­be­richt 2017 zur Kennt­nis genom­men und im Übri­gen den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Anpas­sung Ein­tritts­prei­se Häf­ler Bäder

2018 / V 000532 Anpas­sung Ein­tritts­prei­se Frei- und See­bä­der – Änderung

Wor­um geht es?

Die Tarif­struk­tur der Häf­ler Bäder wur­de zuletzt im Jahr 2013 durch einen Gemein­de­rats­be­schluss geän­dert und gleich­zei­tig eine Ent­gelt­ord­nung hier­zu beschlos­sen. Mit Neu­eröff­nung des Frei und See­ba­des Fisch­bach im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den die dor­ti­gen Tari­fe eben­falls durch ent­spre­chen­den Gemein­de­rats­be­schluss neu fest­ge­legt. Die Ver­wal­tung sieht nun nach 5 Jah­ren die Not­wen­dig­keit, die Ein­tritts­prei­se den aktu­el­len Gege­ben­hei­ten und Preis­struk­tu­ren für die Nut­zung von Frei- und See­bä­dern mode­rat anzu­pas­sen. Die Ein­tritts­prei­se sol­len auf Basis einer ein­heit­li­chen Tarif­struk­tur fest­ge­legt wer­den. Die Ver­wal­tung schlägt des­halb vor, , die Ein­tritts­prei­se im Wel­len­frei­bad Ailin­gen sowie Strand­bad Fried­richs­ha­fen mit Wir­kung zum 01.07.2018 stu­fen­wei­se anzu­pas­sen. Hier­zu soll die Ent­gelt­ord­nung für alle Häf­ler Bäder vom 18.03.2013 unter Ein­be­zie­hung der bereits beschos­se­nen Tari­fe für das Frei- und See­bad Fisch­bach geän­dert und ent­spre­chend fort­ge­schrie­ben wer­den. Die Tari­fe für das Hal­len­bad blei­ben bis zur Schlie­ßung Anfang 2019 unverändert.

In der Sit­zungs­vor­la­ge schreibt die Verwaltung:

Die Stadt Fried­richs­ha­fen möch­te ihren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern attrak­ti­ve Bäder zu erschwing­li­chen Ein­tritts­prei­sen anbie­ten. Dies soll ins­be­son­de­re dazu die­nen, die Bewe­gung und damit die Gesund­heit zu för­dern. Außer­dem soll damit ermög­licht wer­den, dass mög­lichst vie­le Kin­der in Fried­richs­ha­fen in frü­hen Jah­ren das Schwim­men erler­nen. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len ihrem Schwimm- und Bade­ver­gnü­gen ohne finan­zi­el­le Bar­rie­ren nach­kom­men kön­nen. Jedoch sind die Stadt Fried­richs­ha­fen und die Zep­pe­lin-Stif­tung auch ange­hal­ten, den Kos­ten­de­ckungs­grad für die Häf­ler Bäder im Blick zu behal­ten, so dass eine Anpas­sung der Ein­tritts­prei­se von Zeit zu Zeit erfor­der­lich ist. 

Ange­bo­ten wer­den sol­len Jah­res­kar­ten, Geld­wert­kar­ten, Sai­son­kar­ten, Fami­li­en­kar­ten sowie Ermä­ßi­gun­gen für Senioren.

Grund­sät­ze der Tarif­bil­dung sind:
Die Ver­wal­tung hat sich bei den Vor­schlä­gen zu den neu­en Tari­fen, auch unter Berück­sich­ti­gung der Vor­be­ra­tun­gen im FVA und KSA am 09. bzw. 11.04.2018, von fol­gen­den Grund­sät­zen lei­ten lassen:

  • Ziel­grö­ße des Ein­zel­ein­tritts für einen Erwach­se­nen im Frei- und See­bad sowie Wel­len­frei­bad soll im Jahr 2021 ein­heit­lich 4,50 € betragen.
  • Die Tari­fe des Strand­ba­des sol­len rd. 50 % der ver­gleich­ba­ren Tari­fe im Frei- und See­bad bzw. Wel­len­frei­bad betragen.
  • Die ermä­ßig­ten Ein­zel­ta­ri­fe sol­len rd. 50 % des Ein­zel­ta­rifs für Erwach­se­ne betragen.
  • Die ermä­ßig­ten Ein­zel­ta­ri­fe ab 17:00 Uhr sol­len rd. 60 % der Tages­ta­ri­fe betragen.
  • Die Fami­li­en­ein­trit­te sol­len güns­ti­ger sein, als der Ein­zel­ein­tritt für 2 Erwach­se­ne und 1 Kind

bzw. nicht teu­rer sein als der Ein­zel­ein­tritt für 1 Erwach­se­nen und 2 Kinder.

  • Die (ver­gleich­ba­re) Anpas­sung der Tari­fe des Wel­len­frei­ba­des und des Strand­ba­des an die des Frei- und See­ba­des soll in zwei Schrit­ten im Jahr 2018 und 2021 erfolgen.
  • Die Tari­fe sol­len künf­tig regel­mä­ßig über­prüft und bei Bedarf ange­passt wer­den, um einer­seits die Tari­fe mode­rat und attrak­tiv zu hal­ten, ande­rer­seits aber auch den Kos­ten­de­ckungs­grad im Blick zu behalten.
  • Die Sai­son­kar­te soll sich im Ver­gleich zum jewei­li­gen Ein­zel­ein­tritt durch­gän­gig in allen

Bädern ab dem 25. Bad­be­such rechnen.

  • Die Ermä­ßi­gun­gen der Sai­son­kar­ten errech­nen sich aus­ge­hend vom Erwachsenentarif
  • Ermä­ßig­ter Ein­tritt: ca. 50 %
    2. Kind/​Jugendlicher der­sel­ben Fami­lie: ca. 63 %
    3. und jedes wei­te­re Kind/​Jugendlicher der­sel­ben Fami­lie: ca. 77 %

Stu­fen­wei­se Anpas­sun­gen der Ein­tritts­prei­se in den ein­zel­nen Bädern wie von der Ver­wal­tung vorgeschlagen:

Strand­bad Friedrichshafen

Wel­len­bad Ailingen

Frei- und See­bad Fischbach

Beschluss­an­trag

  1. Der stu­fen­wei­sen Anpas­sung der Ein­tritts­prei­se in den Häf­ler Frei- und See­bä­dern wird ent­spre­chend des Ver­wal­tungs­vor­schlags der Druck­sa­che zugestimmt.
  2. Der Ände­rung der Ent­gelt­ord­nung für die Häf­ler Bäder sowie der Fort­schrei­bung ent­spre­chend des Ver­wal­tungs­vor­schlags unter Nr. 2 der Druck­sa­che wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich ist es natür­lich rich­tig, dass die Ver­wal­tung dar­auf ach­tet, dass die Kas­se stimmt und somit auch dann und wann die Ein­tritts­prei­se städ­ti­scher Ein­rich­tun­gen auf den Prüf­stand kom­men. Auch dass die Tarif­struk­tu­ren in die­sem Fall der unter­schied­li­chen Häf­ler Bäder eine gemein­sa­me rech­ne­ri­sche Basis erhal­ten sol­len, ist sicher nicht verkehrt.

Aber: Die Bäder wer­den aus Mit­teln der Zep­pe­lin Stif­tung bezahlt und wer­den dabei meh­re­ren Stif­tungs­grund­sät­zen gerecht. Die Bäder sind für vie­le Häf­ler jeden Alters und unge­ach­tet der Her­kunft Sport­an­ge­bot, Treff­punkt, Spiel­platz und Lebens­qua­li­tät zugleich.

Vie­le sind ihrem Bad treu, so gibt es Fans des Ailin­ger Wel­len­ba­des, des Frei- und See­ba­des Fisch­bach wie natür­lich auch des Strand­ba­des. Jeder mag „sein“ Bad und ver­bin­det bei dem Gedan­ken an Som­mer gleich die ent­spre­chen­den Erin­ne­run­gen. Dafür und damit das alles auch so bleibt, sind die Häf­ler schon auch bereit ihren Obo­lus zu bezah­len. Die jetzt von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen Preis­er­hö­hun­gen für das Strand­bad – und hier ins­be­son­de­re für die Sai­son­kar­te – sind jedoch mei­ner Mei­nung nach außer­halb jeden Maßes. Hier kos­tet die Sai­son­kar­te heu­te noch 28,50 Euro. In einem guten Som­mer macht der Inha­ber / die Inha­be­rin ein gutes Geschäft, in einem schlech­ten ein weni­ger gutes. Künf­tig soll die Sai­son­kar­te in einem ers­ten Schritt in 14 Tagen (ab 01.07.2018) auf 47 Euro und danach, 2021 auf sage und schrei­be 57 Euro erhöht wer­den. Die Ver­wal­tung argu­men­tiert, dass es sich dabei „nur“ um die Hälf­te des Ein­tritts­prei­ses der bei­den ande­ren Frei­bä­der in Ailin­gen und Fisch­bach han­delt und dass der Kos­ten­de­ckungs­grad mit den Mehr­ein­nah­men von 22.000 Euro jähr­lich nicht unbe­trächt­lich sei.

Ich fra­ge mich aller­dings, ob nun tat­säch­lich aus­ge­rech­net bei den Bädern die Kos­ten­de­ckung die wirk­lich wich­ti­ge Rol­le spielt. In die­sem Fall wäre es evtl. sinn­vol­ler gewe­sen, der Gemein­de­rat hät­te sich nicht auf das Wunsch­kon­zert zur Aus­ge­stal­tung des das neue Sport­ba­des ein­ge­las­sen, es damit etwas redu­zier­ter geplant und dadurch den nun offen­sicht­lich drin­gend erfor­der­li­chen Ein­nah­men entgegengewirkt.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Ich bin gegen die mei­nes Erach­tens völ­lig unmä­ßi­ge Preis­er­hö­hung für die Sai­son­kar­te im Strandbad
  • Ich hal­te die Ermä­ßi­gung für Senio­ren ab dem 63 Lebens­jahr für nicht mehr Zeitgemäß
  • Die Geld­wert­kar­te ist nicht sozi­al, denn hier bekommt der­je­ni­ge viel Rabatt, der vor­her viel zah­len kann
  • Die Geld­wert­kar­te kann aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den nicht „gestü­ckelt“ wer­den, eine Kar­te pro Fami­lie kann des­halb nicht aus­rei­chend sein
  • Die Umstel­lung der Prei­se mit­ten in der Sai­son ist unnö­tig und ärger­lich. Bes­ser wäre es die Prei­se Anfang 2019 zur Eröff­nung des neu­en Sport­ba­des zu erhöhen
  • Wir leis­ten uns in Fried­richs­ha­fen vie­les aus dem Städ­ti­schen Haus­halt (Flug­ha­fen, Mes­se, Stra­ßen­tun­nels) was wir uns ohne Stif­tungs­haus­halt nicht leis­ten könnten
  • Bäder sind ana­log zu den Quar­tiers­treffs, in die der­zeit zurecht viel Geld und Per­so­nal inves­tiert wird, sai­so­na­le Stadt-Treffs in denen Gene­ra­tio­nen und Kul­tu­ren fried­lich und gemein­sam ihre Frei­zeit verbringen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe der Sit­zungs­vor­la­ge nicht zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um geht es?

Plä­doy­er / Frage: 

Bereits vor eini­ger Zeit stell­te Herr Ber­nard eine Anfra­ge an die Ver­wal­tung, eine Über­füh­rung über die Glär­nisch­stra­ße zu planen/​bauen. Sei­ner Ansicht nach wäre die­se bar­rie­re­freie Lösung anstel­le der heu­ti­gen sehr stei­len Trep­pen ein deut­li­cher Gewinn für Fuß­gän­ger. Er mahn­te nun die aus­ste­hen­de Ant­wort an.

Ant­wort:

Die Ant­wort der Ver­wal­tung soll nun zeit­nah erfolgen.

Kin­der­haus Haba­kuk Kitzenwiese

2018 / V 00117 Über­pla­nung Kin­der­haus Haba­kuk / Kitzenwiese

Wor­um geht es?

Im Stadt­teil Kit­zen­wie­se lie­gen der evan­ge­li­sche Kin­der­gar­ten Haba­kuk sowie der katho­li­sche Kin­der­gar­ten Kit­zen­wie­se. Bei­de Gebäu­de befin­den sich auf dem­sel­ben Grund­stück und ste­hen im Eigen­tum der Zep­pe­lin-Stif­tung. Die nun außer­or­dent­lich not­wen­di­gen Sanie­rungs­maß­nah­men oder betriebs­not­wen­di­gen bau­li­chen Ver­än­de­run­gen fal­len daher in deren Zuständigkeit.

Das evan­ge­li­sche Kin­der­haus Haba­kuk ist eine Ganz­ta­ges­ein­rich­tung mit fünf Ganz­ta­ges­grup­pen im Krip­pen- und Kin­der­gar­ten­al­ter, wel­ches nach dem offe­nen Kon­zept arbei­tet. Die Evan­ge­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen wird in Abspra­che mit der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen den Stand­ort mit einem künf­tig 8‑gruppigen Kin­der­haus kom­plett in ihre Trä­ger­schaft über­neh­men. Im Gegen­zug wird der Kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten der kath. Gesamt­kir­chen­ge­mein­de erwei­tert wer­den. Die Kin­der­grip­pe Zwer­gen­haus soll lang­fris­tig auf­ge­ge­ben werden.

Die Ver­wal­tung bit­tet nun im Rah­men der Gesamt­pla­nung um den Auf­trag mit einer Mach­bar­keits­stu­die eine mög­li­che Sanie­rung mit bau­li­cher Ver­bin­dung bei­der Ein­rich­tun­gen in der Kit­zen­wie­se zu prü­fen. Soll­te eine Sanie­rung nicht mög­lich oder unwirt­schaft­lich sein, so wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, den Abriss der jewei­li­gen Einrichtung/​en und einen direk­ten Anbau bzw. Neu­bau im Rah­men der Mach­bar­keits­stu­die zu prüfen.

In bei­den Fäl­len müs­sen Grup­pen einer bzw. bei­der Ein­rich­tun­gen für die Dau­er der Bau­zeit aus­ge­la­gert wer­den. Die Ver­wal­tung schlägt vor, ins­be­son­de­re die Flä­che der Bolz­plät­ze nörd­lich des Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­spiel­plat­zes in der Kit­zen­wie­se auf ihre Eig­nung dahin­ge­hend zu prüfen.

Kos­ten und Finanzierung

Erst nach Erar­bei­tung der Mach­bar­keits­stu­die und der Ent­wurfs­pla­nung kann eine Kos­ten­schät­zung (ein­schließ­lich der Kos­ten für die Inte­rims­lö­sung) erfol­gen. Im Haus­halt der Zep­pe­lin-Stif­tung 2018/2019 sind für die Gesamt­maß­nah­me 7.000.000 EUR eingestellt.

Beschluss­an­trag

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Über­pla­nung (Sanierung/​Neubau) der bei­den bestehen­den Ein­rich­tun­gen im Rah­men einer Mach­bar­keits­stu­die für ein 8‑gruppiges Kin­der­haus zu prü­fen und vorzulegen.
  2. Dem Raum­pro­gramm (Anla­ge 1) mit rund 1.630 qm wird zugestimmt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, für den Zeit­raum der feh­len­den Nutz­bar­keit von Räum­lich­kei­ten der bestehen­den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, die Schaf­fung eines tem­po­rä­ren Kin­der­gar­tens in ört­li­cher Nähe zu prü­fen und im Rah­men der Mach­bar­keits­stu­die zu Nr. 2 hier­zu eben­falls eine Beschluss­emp­feh­lung vorzulegen.

Ergän­zungs­an­trag der CDU-Frak­ti­on: Die Ver­wal­tung soll im Rah­men der Mach­bar­keits­stu­die zusätz­lich unter­schied­li­che Fra­ge­stel­lun­gen zum mög­li­chen Alter­na­tiv­stand­ort „Bolz­platz und Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­spiel­platz Kit­zen­wie­se“ prüfen.

Mei­ne Haltung:

Nach­dem die SPD-Frak­ti­on bereits im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen 2016/2017 einen (Aufforderungs-)Antrag zum Beginn der außer­or­dent­lich not­wen­di­gen Sanie­rung des Kin­der­hau­ses Haba­kuk gestellt hat, sind wir froh, dass das orga­ni­sa­to­risch nicht ganz ein­fa­che Pro­jekt nun end­lich in Angriff genom­men wird. In der Mach­bar­keits­stu­die soll sowohl die Bau­sub­stanz als auch die Kon­zep­ti­on und die damit ver­bun­de­nen beson­de­ren Bedar­fe des Kin­der­hau­ses Haba­kuk berück­sich­tigt wer­den. Der Zeit­li­che Rah­men sieht aktu­ell eine mög­li­che Fer­tig­stel­lung für 2021 vor. Der Trä­ger­wech­sel fin­det erst nach Abschluss der bei­den Bau­maß­nah­men Kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten und Kin­der­haus Haba­kuk statt. Für Kin­der, Eltern und Mit­ar­bei­te­rin­nen wird die Über­gangs­zeit sicher mit eini­gen Umstel­lun­gen ver­bun­den sein, die aber, so hof­fe ich, mit Blick auf das zu erwar­ten­de Ergeb­nis hof­fent­lich mit viel Opti­mis­mus und Vor­freu­de getra­gen wer­den können.

Zusatz­an­trag: Den Zusatz­an­trag fin­de ich sinn­voll – wäre kei­ne Inte­rims­lö­sung für die bei­den Ein­rich­tun­gen nötig wür­de sich der Zeit­plan ver­kür­zen, die Ein­rich­tun­gen müss­ten nur ein­mal umzie­hen und es könn­ten Gel­der ein­ge­spart werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Fal­len­brun­nen Mitte

2018 / V 00127 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen Mit­te“: Auf­stel­lungs­be­schluss zum Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan nach § 12 Bau­ge­setz­buch (BauGB)

Wor­um geht es?

Bei dem zu bebau­en­den Grund­stück han­delt es sich um die ca. 1,5 ha gro­ße Flä­che „Fal­len­brun­nen 16“ gegen­über der Kul­tur Caser­ne und der SIS. Das Plan­ge­biet ist zwi­schen­zeit­lich von Alt­las­ten- und Kampf­mit­teln befreit. Mit Beschluss des Gemein­de­rats im Juli 2006 und dem Stra­te­gie­pa­pier im April 2008 wur­de defi­niert, den Fal­len­brun­nen als zukünf­ti­gen Hoch­schul­stand­ort in Fried­richs­ha­fen aus­zu­bau­en und es wur­de die Ziel­set­zung eines Bil­dungs­cam­pus gesetzt. Heu­te, 10 Jah­re spä­ter, sind mit der Ansied­lung der DHBW, der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät und der Swiss Inter­na­tio­nal School (SIS) bereits wich­ti­ge Bestand­tei­le rea­li­sier wor­den. Die Abseh­ba­re Ansied­lung des regio­na­len Inno­va­tions- und Tech­no­lo­gie­zen­trums (RITZ) füh­ren den Ansatz eines Wis­sens­cam­pus kon­se­quent weiter. 
Der in der vor­lie­gen­den Sit­zungs­vor­la­ge behan­del­te 2. Bau­ab­schnitt bezieht sich auf den Grund­satz­be­schluss des Gemein­de­rats vom 24.02.2014, ein Wohn­an­ge­bot zu schaf­fen, das sich stand­ort­spe­zi­fisch mit dem Wis­sens­mi­lieu im Fal­len­brun­nen ver­bin­det und ins­ge­samt zum ange­streb­ten Gesamt­kon­text passt. „Woh­nen & Arbei­ten“ ist die Über­schrift, unter der das Vor­ha­ben steht und so von der Städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft mbH umge­setzt wer­den soll.

2015 wur­de ein Work­shop-Ver­fah­ren mit exter­nen Bera­tern durch­ge­führt, eben­falls 2015 wur­de im Rah­men einer Exkur­si­on des Gemein­de­rats das Fran­zö­si­sche Vier­tel in Tübin­gen besich­tigt und im Anschluss wur­den die Work­shop-Ergeb­nis­se als Auf­ga­ben­stel­lung für die euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung beschrie­ben. Im Mai 2016 beschloss der SWG-Bei­rat die Durch­füh­rung und euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung. Aus der Aus­schrei­bung gin­gen 4 Bie­ter her­vor, die dann in einem nach­fol­gen­den mehr­stu­fi­gen Ange­bots- und Ver­hand­lungs­ver­fah­ren anhand eines Kri­te­ri­en­ka­ta­logs und Bewer­tungs­sys­tems ver­gli­chen und bewer­tet wur­den. Ein aus neun Teil­neh­mern bestehen­des Gre­mi­um hat den jetzt vor­lie­gen­den Ent­wurf des Pro­jekt­ent­wick­lers Reisch-Bau GmbH aus­ge­wählt. Für die Wei­ter­be­ar­bei­tung wur­de die Reisch-Bau GmbH zwi­schen­zeit­lich von der SWG auch als Gene­ral­über­neh­mer ausgewählt.
Am 06.03.2018 wur­de die Ver­wal­tung vom Tech­ni­schen Aus­schuss beauf­tragt, den aus­ge­wähl­ten Ent­wurf mit dem Vor­ha­ben­trä­ger für den Ein­lei­tungs­be­schluss vorzubereiten.

Am 14.05.2018 beschloss der Gemein­de­rat, dem Ein­lei­tungs­an­trag der städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft auf Grund­la­ge des vor­lie­gen­den Ent­wurfs­kon­zep­tes statt­zu­ge­ben und in der Fol­ge ein vor­ha­ben­be­zo­ge­nes Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren gemäß § 12 BauGB durch­zu­füh­ren. Mit dem Auf­stel­lungs­be­schluss wird nun das förm­li­che Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Für die wei­te­re Ver­fah­rens­be­treu­ung wur­de von der SWG das Archi­tek­tur­bü­ro Hir­the aus Fried­richs­ha­fen beauftragt.

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren:

Nach dem Auf­stel­lungs­be­schluss erfolgt die förm­li­che früh­zei­ti­ge Bür­ger­be­tei­li­gung. Die Plan­un­ter­la­gen wer­den für einen Monat im tech­ni­schen Rat­haus öffent­lich ausgelegt.
Wäh­rend der früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung ist durch den Vor­ha­ben­trä­ger eine öffent­li­che Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung für inter­es­sier­te Bür­ger vor­ge­se­hen, um die Zie­le des Bebau­ungs­plans sowie der geplan­ten Kon­zep­ti­on zu erläutern.

Der Vor­be­rei­ten­de Umwelt­be­richt (VUB) liegt vor und wird zur früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung nach § 3 (1) BauGB mit aus­ge­legt. Mit dem Abriss des ehe­ma­li­gen mili­tä­ri­schen Gebäu­des (Fal­len­brun­nen 16) sowie der Hof­be­fes­ti­gun­gen und Mau­ern wur­de im Jahr 2014 die Umnut­zung der Flä­che ein­ge­lei­tet. Bereits 2013 erfolg­te eine Rele­vanz­be­ge­hung, um die Bedeu­tung des Baum­be­stan­des als Habi­tat für sel­te­ne und/​oder gefähr­de­te Tier­ar­ten zu ermit­teln. Im Früh­jahr 2014 erfolg­ten Unter­su­chun­gen zum Vor­kom­men streng geschütz­ter Arten in den abzu­bre­chen­den Gebäuden.

Vor den Abriss­ar­bei­ten wur­de vom Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen 2014 eine arten­schutz­recht­li­che Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt.
Die aus­führ­li­chen Unter­su­chungs­er­geb­nis­se der arten­schutz­recht­li­chen Prü­fung sowie die Moni­to­ring­be­rich­te zur CEF- Maß­nah­me „Ersatz­le­bens­raum Zaun­ei­dech­se“ für den Rück­bau Fal­len­brun­nen 16 sind dem VUB beigefügt.

In der zusam­men­fas­sen­den Beur­tei­lung wird dabei der Bestand vor dem Abriss der Gebäu­de, der 2018 / V

Ent­sie­ge­lung der Hof­flä­chen und der Rodungs­ar­bei­ten ange­nom­men. Daher sind vor­aus­sicht­lich kei­ne exter­nen Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­men not­wen­dig, da auf­grund der frü­he­ren hohen Ver­sieg­lungs­ra­te und der hohen Vor­be­las­tung von Boden und Bio­top­ty­pen kein hoher Aus­gleichs­be­darf zu erwar­ten ist. Die Ver­wal­tung wird mit den betrof­fe­nen Behör­den die Umwelt­fol­gen­ab­schät­zung auf der Grund­la­ge des VUB und der arten­schutz­fach­li­chen Ein­schät­zung beur­tei­len und ggf. ergän­zen­de Unter­su­chun­gen und Gut­ach­ten anfordern.

In der Aus­wer­tung aller rele­van­ter Anre­gun­gen und Stel­lung­nah­men sowohl aus der Bür­ger- als auch aus der Behör­den­be­tei­li­gung und nach Ein­gang der not­wen­di­gen Unter­su­chun­gen und Gut­ach­ten erfolgt die Erar­bei­tung des Umwelt­be­richts sowie des Bebau­ungs­plan­ent­wurfs mit text­li­chen Fest­set­zun­gen und ört­li­chen Bauvorschriften.

Als Anre­gung aus dem TA wur­de mit­ge­nom­men, eine beglei­ten­de Arbeits­grup­pe, bestehend aus Mit­glie­dern des SWG-Bei­ra­tes und eines Exper­ten, ein­zu­set­zen, die sich mit den Soft-Skills des Pro­jekts beschäf­ti­gen soll.

Beschluss­an­trag

  1. Für den im Lage­plan im Maß­stab 1:500 vom 03.04.2018 (Anla­ge 2) dar­ge­stell­ten Gel­tungs­be­reich wird der Auf­stel­lungs­be­schluss zum Vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen- Mit­te“ ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten auf der Grund­la­ge des § 2 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) gefasst. Wei­te­re Grund­la­ge ist die Begrün­dung (Vor­ent­wurf) vom 03.05.2018.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und vier­wö­chi­gen Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.
  4. Hin­sicht­lich der Belan­ge des Umwelt­schut­zes wird gemäß § 2 Abs. 4 Bau­ge­setz­buch (BauGB) eine Umwelt­prü­fung durch­ge­führt, in der die vor­aus­sicht­li­chen erheb­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen ermit­telt werden.

Mei­ne Haltung:

Mei­ne Hal­tung zum Bau­vor­ha­ben habe ich bereits in der Nach­le­se zur Gemein­de­rats­sit­zung vom 14.05.2018 for­mu­liert, sie hat sich bis heu­te nicht geän­dert. Den Zusatz zur Ein­set­zung einer beglei­ten­den Arbeits­grup­pe bestehend aus Mit­glie­dern des SWG-Bei­rats und Pro­fes­sor Kil­li­an als Exper­ten hal­te ich für gut und sinnvoll.

Vor­ab: Die Pla­nung ist gut und finan­zier­bar. Die geplan­te Fle­xi­bi­li­tät der Räu­me zur „hybri­den“ Nut­zung als Büros / Arbeits­räu­me, bzw. Woh­nun­gen je nach Bedarf und Nach­fra­ge ist tat­säch­lich innovativ.

Gleich­zei­tig hat­te ich mir tat­säch­lich muti­ge­re Bau­kör­per und ein noch wei­ter­ge­hen­de­res, inno­va­ti­ve­res Kon­zept vor­ge­stellt. Aller­dings kos­tet das beson­de­re meist auch beson­ders viel Geld und so fiel ein Bewer­ber, des­sen Ent­wurf ich per­sön­lich für sehr gelun­gen hielt, auch aus die­sem Grund aus dem Ver­fah­ren heraus.“

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

See­moos Kirschgarten

2018 / V 00337 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 218 „See­moos-Kirsch­gar­ten“: Ein­lei­tungs­be­schluss zum vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan nach § 12 Bau­ge­setz­buch (BauGB)

Wor­um geht es?

Die Stadt Fried­richs­ha­fen beab­sich­tigt die Aus­wei­sung eines All­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­tes „Kirsch­gar­ten See­moos“ im Wes­ten von FN-See­moos. Der Plan soll als Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan der Innen­ent­wick­lung gemäß § 13a BauGB auf­ge­stellt wer­den. Die Ent­wick­lung des Wohn­ge­bie­tes erfolgt über den Eigen­tü­mer und Vor­ha­ben­trä­ger Micha­el Kling.

Ers­te Über­le­gun­gen zur Umge­stal­tung der Flä­che wur­den der Stadt vom Vor­ha­ben­trä­ger bereits 2007 vor­ge­stellt. Zu dem Zeit­punkt waren jedoch nicht alle über­plan­ten Berei­che im Eigen­tum des Vor­ha­ben­trä­gers. Seit­her wur­den durch das Archi­tek­tur­bü­ro Ober­schelp drei mög­li­che Vari­an­ten zur Über­bau­ung der Flä­che erar­bei­tet und der Vor­ha­ben­trä­ger, Herr Kling, erwarb die dafür not­wen­di­gen Grund­stü­cke. Der Tech­ni­sche Aus­schuss stimm­te in sei­ner Sit­zung am 20.02.2018 zu, die Vor­be­rei­tun­gen für die Durch­füh­rung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans auf der Grund­la­ge der aus­ge­wähl­ten Pla­nal­ter­na­ti­ve 1 einzuleiten.

Das Gelän­de befin­det sich im Innen­be­reich und wird von der Bahn­li­nie, dem Schwa­nen­weg, der Möwen­stra­ße und dem Rei­her­weg umschlossen.

Der­zeit wird die kaum ver­sie­gel­te Flä­che über­wie­gend als Inten­si­v­obst­wie­se mit ein­ge­streu­ten Hoch­stäm­men genutzt. Die Flä­che ist ledig­lich im Wes­ten (Hof­stel­le Kling) und Osten (Zwei­fa­mi­li­en­haus) bebaut. Die Bil­dung von Bau­ab­schnit­ten ist vor­ge­se­hen, so dass die Hof­stel­le vor­aus­sicht­lich in einem zwei­ten Bau­ab­schnitt ersetzt wer­den kann.

Die Erschlie­ßung der Bebau­ung erfolgt über einen neu­en pri­va­ten Erschlie­ßungs­weg direkt süd­lich der Bahn­li­nie. Der Weg ver­bin­det den Rei­her­weg mit dem Schwa­nen­weg. Die Zufahrt zu einer zen­tra­len Tief­ga­ra­ge erfolgt ca. mit­tig des Erschlie­ßungs­we­ges. Zusätz­lich sind ver­ein­zelt ober­ir­di­sche Stell­plät­ze vorgesehen.

Die Frei­flä­chen sol­len gärt­ne­risch ange­legt wer­den. Die Tief­ga­ra­ge wird kom­plett begrünt. Rand­lich gele­ge­ne Hoch­stamm-Obst­bäu­me sol­len erhal­ten bleiben.

Die Lärm­be­las­tun­gen, aus­ge­hend von der angren­zen­den Bahn­li­nie und der B31, wer­den in einem schall­tech­ni­schen Gut­ach­ten geprüft und ggf. ent­spre­chen­de Maß­nah­men im Bebau­ungs­plan festgesetzt.
Vor­aus­sicht­lich ist auf­grund der Gege­ben­hei­ten kein natur­schutz­recht­li­cher Aus­gleich erfor­der­lich, Ver­mei­dungs- und Mini­mie­rungs­maß­nah­men wer­den im Lau­fe des Ver­fah­rens erar­bei­tet und fest­ge­setzt. Eine arten­schutz­recht­li­che Prü­fung nach §44 BNatSchG (mit faun. Rele­vanz­kar­tie­run­gen) wird durchgeführt.

Das Plan­ge­biet ist im Flä­chen­nut­zungs­plan der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­fen- Immenstaad (2006) als Wohn­bau­flä­che dar­ge­stellt. Die Flä­che liegt inner­halb des rechts­kräf­ti­gen Bebau­ungs­plans Nr. 737 „See­moos-Wind­hag“ von 1963. Im Bereich des Vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans wird der vor­han­de­ne Bebau­ungs­plan ersetzt.

Mit dem jetzt zu fas­sen­den Ein­lei­tungs­be­schluss soll dem Vor­ha­ben­trä­ger in Bezug auf die wei­ter­füh­ren­den ver­tie­fen­den Pla­nun­gen und Gut­ach­ten Hand­lungs­si­cher­heit gege­ben werden.

In der Fol­ge ist vor­ge­se­hen, ein vor­ha­ben­be­zo­ge­nes Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren als Ver­fah­ren der Innen­ent­wick­lung nach § 13a BauGB durch­zu­füh­ren. Nach dem Ein­lei­tungs­be­schluss fin­det eine öffent­li­che Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum Bau­vor­ha­ben statt. Im letz­ten Quar­tal 2018 kann dann ver­mut­lich der Auf­stel­lungs- und Ent­wurfs­be­schluss gefasst wer­den. Der­zeit wer­den alle erfor­der­li­chen Gut­ach­ten erarbeitet.

Die Kos­ten des Ver­fah­rens und der Gut­ach­ten wer­den vom Vor­ha­ben­trä­ger übernommen.

Beschluss­an­trag

Der Gemein­de­rat beschließt, dem vor­lie­gen­den Antrag von Herrn Kling als Vor­ha­ben­trä­ger auf Ein­lei­tung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans gemäß § 12 Bau­ge­setz­buch (BauGB) für die Flur­stü­cke 331, 63, 631 und 96 – Flur 007 See­moos – auf der Basis der bei­gefüg­ten Plan­kon­zep­ti­on stattzugeben.

Mei­ne Haltung:

Nach wie vor haben wir in Fried­richs­ha­fen einen hohen Bedarf an Woh­nun­gen in jedem Preis­seg­ment. Das Plan­ge­biet, das bis­lang als Inten­si­v­obst­wie­se genutzt wird, ist im Flä­chen­nut­zungs­plan als Wohn­bau­flä­che dar­ge­stellt und tan­giert den Land­schafts­schutz nicht. Der Vor­ha­ben­trä­ger hat bereits einen Bebau­ungs­plan vor­ge­legt, sei­ne Pla­nun­gen pas­sen zum Bestand und bil­den einen guten Abschluss der Bebauung.

Der Vor­ha­ben­trä­ger plant mit den von der Stadt vor­ge­ge­be­nen 25 % miet­preis­ge­bun­de­nem Wohnungsbau.

Frag­wür­dig ist bei die­sem wie auch bei ande­ren Neu­bau­pro­jek­ten im Bereich der Innen- und Nach­ver­dich­tung der Bau einer Tief­ga­ra­ge. Auf Tief­ga­ra­gen wach­sen kei­ne Bäu­me, hier kön­nen ledig­lich Sträu­cher gepflanzt wer­den, die im Zwei­fel nicht die not­wen­di­ge Beschat­tung und Küh­lung brin­gen. Tief­ga­ra­gen trei­ben außer­dem die Bau­kos­ten und damit auch die Miet­kos­ten in die Höhe und das obwohl heu­te nie­mand weiß, wie sich unser Mobi­li­täts­ver­hal­ten in 20 oder 30 Jah­ren ver­än­dert haben wird.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Teil­ha­be und Integration

2018 / V 00030 Neue Gre­mi­en­struk­tur zur poli­ti­schen Teil­ha­be von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Die Ursprün­ge der heu­ti­gen Gre­mi­en „Inte­gra­ti­ons­aus­schuss“ und „Rat der Natio­nen und Kul­tu­ren“ gehen auf das Kahr 1993 zurück, als von den aus­län­di­schen Ein­woh­nern Fried­richs­ha­fens erst­ma­lig ein Aus­län­der­bei­rat für Fried­richs­ha­fen gewählt wur­de. Ziel war es, die Inte­gra­ti­on und Par­ti­zi­pa­ti­on von Ein­woh­nern mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund zu stärken.

In den fol­gen­den Jah­ren blieb die­ses Ziel immer im Fokus, die Struk­tu­ren wur­den auf­grund der Erfah­rungs­wer­te 2004, 2006 und schließ­lich 2009 modifiziert.

Nun steht eine erneu­te Umstruk­tu­rie­rung an, Grün­de dafür sind

  • Unzu­frie­den­heit mit der aktu­el­len Pra­xis im Hin­blick auf das Ziel poli­ti­sche Par­ti­zi­pa­ti­on und Integration
  • Bes­se­re Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten sei­tens der Ver­wal­tung durch eine deut­lich ver­bes­ser­te Per­so­nal­si­tua­ti­on in der Stab­stel­le Integration
  • Inkraft­tre­ten des Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg (Par­t­IntG BW, 2015)

Bereits am 07.03.2018 hat der Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung ein­stim­mig fol­gen­dem Beschluss­an­trag des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses zugestimmt:

Der Inte­gra­ti­ons­aus­schuss emp­fiehlt dem Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss zu beschlie­ßen, dass ein umfas­sen­der Pro­zess zur Umstruk­tu­rie­rung des Rates der Natio­nen und Kul­tu­ren und des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses unter Betei­li­gung der mit­wir­ken­den Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen begon­nen wird. Ziel ist, die Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten der Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen zu stärken.“

Aus­blick:

Das im Jahr 2015 ver­ab­schie­de­te Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz für Baden-Würt­tem­berg (Par­t­IntG BW) bie­tet eine neue recht­li­che Grund­la­ge für die­se Umstruk­tu­rie­rung. In den §§ 11 bis 13 sind Inte­gra­ti­ons­aus­schüs­se und Inte­gra­ti­ons­rä­te ver­an­kert, „wel­che die Gestal­tung des Zusam­men­le­bens in einer viel­fäl­ti­gen Gesell­schaft und ins­be­son­de­re die Inte­gra­ti­on von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund betref­fen.“ Da laut einem Bericht im Staats­an­zei­ger vom Sep­tem­ber 2017 die Inte­gra­ti­ons­rä­te noch kaum umge­setzt wer­den, könn­te die Stadt Fried­richs­ha­fen hier lan­des­weit eine Vor­rei­ter­rol­le ein­neh­men. Die­ser Bericht ist der Vor­la­ge als Anla­ge beigefügt.

Über­dies gilt es, denUmbrü­chen im Bereich Migration/​Integration in den letz­ten zehn Jah­ren, ins­be­son­de­re seit 2015, Rech­nung zu tra­gen. Die­se betref­fen nicht nur den zah­len­mä­ßig star­ken Zuzug von Flücht­lin­gen, der auch die Land­schaft der Migran­ten­ver­ei­ne in Fried­richs­ha­fen ver­än­dert hat, son­dern auch die Ent­ste­hung von Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen neu­en Typs, die sich nicht über natio­na­le oder eth­ni­sche Her­kunft, son­dern über Zie­le und Hand­lungs­fel­der definieren.

Die anste­hen­de Über­ar­bei­tung der Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en bie­tet hier zudem die Mög­lich­keit, ein in sich schlüs­si­ges und struk­tu­rier­tes Gesamt­kon­zept für die Teil­ha­be und För­de­rung der Häf­ler Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen zu erarbeiten.

Beschluss­an­trag

  1. Der Emp­feh­lung des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses wird zuge­stimmt, dass
    Umstruk­tu­rie­rung des Rates der Natio­nen und Kul­tu­ren und des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses begon­nen wird mit dem Ziel, die Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten der Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen zu stärken.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die­sen Pro­zess zu steu­ern und zu beglei­ten, sodass mit dem Beginn der neu­en Legis­la­tur des Gemein­de­rats im Jahr 2019 ein neu­es Kon­zept umge­setzt wer­den kann. Hier­zu soll in Zusam­men­ar­beit mit dem Inte­gra­ti­ons­aus­schuss und unter Betei­li­gung der Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ein Modell ent­wi­ckelt wer­den, das die neu­en, mit dem Par­ti­zi­pa­ti­ons- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz für Baden-Würt­tem­berg (Par­t­IntG BW) 2015 geschaf­fe­nen Rechts­grund­la­gen berück­sich­tigt. Die­ser Pro­zess soll mit der Über­ar­bei­tung der Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en ver­zahnt wer­den, sodass ein Gesamt­kon­zept entsteht.

Mei­ne Haltung:

Wenn sich Rah­men­be­din­gun­gen ver­än­dern und / oder eine Ziel­set­zung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, müs­sen die Struk­tu­ren über­dacht wer­den. Bei­des trifft auf die Gre­mi­en­struk­tur und die Arbeits­wei­se der bei­den Arbeits­grup­pen Inte­gra­ti­ons­aus­schuss und Rat der Natio­nen und Kul­tu­ren zu. Dar­um ist es nun rich­tig und wich­tig, dass auf Basis der neu­en Rah­men­be­din­gun­gen und Anfor­de­run­gen das Ziel der Inte­gra­ti­on und poli­ti­schen Teil­ha­be wie­der in den Mit­tel­punkt gerückt wird.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­brin­gung eines Antrags

2018 / V 00177 Ein­brin­gung eines gestell­ten Antrags

Wor­um geht es?

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90 / Die Grü­nen haben einen Antrag zur Prü­fung der Vor­aus­set­zung der Teil­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen an der Echt­Bo­den­see­Card gestellt. Der Antrag der Frak­ti­on sieht fol­gen­den Beschluss­an­trag vor:

Der Gemein­de­rat möge beschlie­ßen, dass die Stadt Fried­richs­ha­fen die ent­spre­chen­den Grund­la­gen – unter ent­spre­chen­der Berück­sich­ti­gung des Daten­schut­zes – für die Teil­nah­me an der Echt­Bo­den­see­Card (EBC) schafft, um in abseh­ba­rer Zeit der EBC bei­tre­ten zu können.“

Aus­lö­ser für die Antrags­stel­lung ist für Bünd­nis 90 / Die Grü­nen das sehr star­ke Ver­kehrs­auf­kom­men vor allem in den Som­mer- / Urlaubs­mo­na­ten in denen eben vie­le Tou­ris­ten mit ihrem eige­nen PKW in der Regi­on und in den Städ­ten unter­wegs sind. Mit der EBC zah­len Gäs­te den ÖPNV mit und kön­nen ihn dann infol­ge für die Dau­er ihres Auf­ent­hal­tes ohne wei­te­re Zah­lun­gen nutzen.

In der aktu­el­len Sit­zung des Gemein­de­rats wird der Antrag aller­dings zunächst nur ein­ge­bracht und weder Dis­ku­tiert noch Beschlos­sen. Er ist dem Gemein­de­rat erst spä­tes­tens in der über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung am 01.10.2018 zur Beschluss­fas­sung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­richt, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Beschluss­an­trag

  1. Der ein­ge­brach­te Antrag wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Er ist dem Gemein­de­rat erst spä­tes­tens in der über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung am 01.10.2018 zur Beschluss­fas­sung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­richt, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Die Idee ist grund­sätz­lich gut, ob sie auch mit der EBC funk­tio­niert wird die Ver­wal­tung prü­fen und ihre Ergeb­nis­se in einer Sit­zungs­vor­la­ge dar­stel­len. Auf die­ser Basis kann ich mir dann eine Mei­nung bil­den und letzt­lich entscheiden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Antrag zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Wor­um geht es?

Fra­ge:
Begrü­nung an der neu­en Sport­hal­le in Ailin­gen: Im Grün­strei­fen blüh­ten bis­lang unter­schied­li­che Blü­ten, evtl. aus der Häf­ler Blu­men­mi­schung. Vor kur­zem wur­den die Blu­men unter­ge­gra­ben und durch grü­ne Boden­de­cker ersetzt. Dies wider­spricht unse­ren eige­nen Anfor­de­run­gen für eine insek­ten­freund­li­che Stadt.
Ant­wort:
Ant­wort der Ver­wal­tung folgt.

Fra­ge:
Fried­richs­ha­fen betei­ligt sich an der Akti­on Stadt­ra­deln. Die Wer­bung dazu war aller­dings spär­lich, Ravens­burg warb dage­gen mit gro­ßen Pla­ka­ten an den Stra­ßen für die­se Akti­on. War­um war das in Fried­richs­ha­fen nicht so? Was hät­te eine Pla­ka­tie­rung gekostet?
Ant­wort:
Die Stadt tut viel für den Rad­ver­kehr und auch für eine ent­spre­chen­de Öffent­lich­keits­ar­beit. Wir legen jedoch die Schwer­punk­te manch­mal anders als z.B. Ravens­burg. Eine Ant­wort zu den Kos­ten folgt.

Fra­ge: Wann wird die Aus­wahl der Schöf­fen bekanntgegeben?
Ant­wort:
Ter­min liegt wohl erst nach der Sommerpause.