In der heutigen Sitzung gab es einen regelrechten Schlagabtausch zum Tagesordnungspunkt „Anpassung der Eintrittspreise Frei- und Seebäder“, der schließlich amüsanterweise in einem Antrag zur Geschäftsordnung seitens der CDU-Fraktion mündete, in dem ich für die länge meines Redebeitrags zu diesem Punkt gemaßregelt werden sollte. Und das kam so: Da ich zu diesem Tagesordnungspunkt eine abweichende Haltung zu der der Fraktion habe, hatte ich im Vorfeld angekündigt, mein negatives Abstimmungsverhalten erklären zu wollen. Diese Gelegenheit bekam ich vom Sitzungsleiter OB Brand nach den Fraktionsreden vor der Abstimmung. Ich habe meine Redezeit nicht gestoppt, bin mir aber sicher, dass ich die eingeräumten drei Minuten kaum überschritten haben kann. Aus Erfahrung mit Fraktionsreden der CDU weiß ich jedoch, dass einem die Zeit ziemlich lang vorkommen kann, wenn man grundsätzlich anderer Meinung als die Rednerin / der Redner ist. Letztlich blieb es beim Tadel der CDU und ich durfte trotz meines Vergehens weiter an der Sitzung teilnehmen 😉
Beschlüsse und Bekanntgaben
2018 / V 00034 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und Bekanntgaben des Oberbürgermeisters
Worum geht es?
1. Städtebauliche Neuordnung Allmannsweiler Eintrachtstraße – Verkauf von Baulandflächen
Die Bauflächen wurden an die Städtische Wohnungsbau GmbH veräußert, die sich verpflichtet, mindestens 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnraums als bedarfsgerechten sozialen Wohnraum nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu erstellen. Gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderats der Stadt Friedrichshafen vom 02.03.2015 gewährt die Stadt Friedrichshafen hierfür einen Abschlag vom Kaufpreis in Höhe von max. 30% anteilig gerechnet zum geschaffenen Wohnraum, so dieser Wohnraum auf dem städtischen Grundstück realisiert wird. Zudem sollen nach der „Anpassung des Wohnraumförderungsprogramms Stadt Friedrichshafen Baustein II – Vergünstigung von von städtischen Grundstücken“ auch Vergünstigungen bei der Schaffung von Wohnraum für „mittlere Einkommensschichten“ gewährt werden.
Meine Haltung:
Wir können der SWG gar nicht genug Grundstücke zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung stellen. Preiswerter und bezahlbarer Wohnraum ist derzeit nicht nur in Friedrichshafen Mangelware. Die SWG verpflichtet sich jeweils, sowohl Wohnraum für niedrige als auch mittlere Einkommen zu schaffen, was einerseits der Durchmischung in den einzelnen Wohnquartieren guttut, als auch der Minderung des Fachkräftemangels in der Stadt entgegenkommt. Leider ist die Stadt Friedrichshafen nur im Besitz weniger Grundstücke, die überhaupt an die SWG oder andere Baugesellschaften vergeben werden können und somit handelt es sich hier schon fast um eine Rarität.
2. Modell zum Flächenzukauf bei Anspruch auf Flächenzuteilung
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, von der am 22.05.2017 beschlossenen Praxis (Flächenrückbehalt max. 20%) dahingehend abzuweichen, dass Eigentümer, die einen Flächenanteil von weniger als 10.000 m2an die Stadt verkaufen, nach beiliegender Berechnungsmodalität zusätzlich Flächen zum dann aktuellen Baulandpreis erschlossen erwerben können. Die städtischen Vergabekriterien finden in solchen Fällen keine Anwendung.
Meine Haltung:
Maßnahmen, die dazu dienen, dass die Stadt überhaupt Flächen zur Bebauung mit Wohnraum ankaufen kann, ist in der derzeitigen Lage sinnvoll.
3. Veräußerung des städtischen Flurstücks Flst. Nr. 2582, Gemarkung Friedrichshafen, Flur 0
Auch dieses Grundstück wurde zu ähnlichen Bedingungen an die SWG veräußert. Der Beschlussantrag unterscheidet sich darin, dass der zu schaffende Wohnraum zu 50% als bedarfsgerechtem, sozialer Wohnraum nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz mit Mietpreis- und Belegungsbindung zu erstellen ist. Die Laufzeit der Bindung soll für den längst möglichen Zeitraum eingegangen werden.
Die SWG verpflichtet sich, für die neuen Gebäude ein konkurrierendes Verfahren nach dem Planungskodex der Stadt Friedrichshafen durchzuführen. Es wird ein Preisgericht berufen. Die vom Preisgericht ausgewählte Gestaltung der Gebäude und Fassaden hat der Käufer sodann dem Technischen Ausschuss der Stadt Friedrichshafen zur Zustimmung vorzulegen. Stimmt dieser zu, ist die SWG verpflichtet, den Siegerentwurf baulich umzusetzen. Der Käufer wird verpflichtet, spätestens 1 Jahr nahc Abschluss des Kaufvertrages mit den Baumaßnahmen zu beginnen.
Meine Haltung:
Wir können der SWG gar nicht genug Grundstücke zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung stellen. Preiswerter und bezahlbarer Wohnraum ist derzeit nicht nur in Friedrichshafen Mangelware. Die SWG verpflichtet sich jeweils, sowohl Wohnraum für niedrige als auch mittlere Einkommen zu schaffen, was einerseits der Durchmischung in den einzelnen Wohnquartieren guttut, als auch der Minderung des Fachkräftemangels in der Stadt entgegenkommt. Leider ist die Stadt Friedrichshafen nur im Besitz weniger Grundstücke, die überhaupt an die SWG oder andere Baugesellschaften vergeben werden können und somit handelt es sich hier schon fast um eine Rarität.
So habe ich abgestimmt:
Ich war zu dieser Sitzung aus gesundheitlichen Gründen verhindert, hätte den Beschlussanträgen der Verwaltung jedoch in allen drei Fällen zugestimmt.
Wahl eines Beigeordneten – Besetzungsverfahren
Worum geht es?
Der Beigeordnete der Stadt Friedrichshafen mit Zuständigkeit für das Dezernat II, Bürgermeister Krezer (SPD), fällt seit langer Zeit krankheitsbedingt aus und wurde nun in den Ruhestand versetzt. Dieses Wahlamt soll nun zügig nachbesetzt werden, das Vorschlagsrecht hat als drittstärkste Fraktion im Gemeinderat die SPD.
Zur Wahl einer/eines neuen Dezernenten bedarf es eines Zeitplans, der nun vorliegt und so beschlossen werden soll:
Die Amtszeit der/des Dezernenten beträgt 8 Jahre, eingeordnet werden soll sie oder er in der Besoldungsgruppe B5 (Grundgehalt 9076,07 EUR) mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von zunächst 5% des Grundgehalts (453,80 EUR).
Beschlussantrag:
- Dem vorgeschlagenen Verfahren zur Nachbesetzung der Stelle eines/einer Beigeordneten für das Dezernat II wird zugestimmt.
- Das Vorschlagsrecht sowie die Amtszeit werden zur Kenntnis genommen.
III. Der/Die zukünftige Beigeordnete des Dezernats II wird gem. § 1 Abs. 2 LKomBesG in die Besoldungsgruppe B 5 eingewiesen.
- Zusätzlich erhält er/sie gemäß § 7 LKomBesG eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 5 vom Hundert des festgesetzten Grundgehalts.
Frühestens nach einem Jahr der Amtsausübung wird die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung geprüft.
Meine Haltung:
Dass die Stelle bei dem Arbeitsvolumen in der Stadt Friedrichshafen wiederbesetzt werden soll, halte ich für richtig. Das Aufgabenspektrum von laufendem Tagesgeschäft der Verwaltung über Gremienarbeit und Stiftungsangelegenheiten bis hin zu Veranstaltungsterminen ist für nur zwei Dezernenten und den Oberbürgermeister kaum auf Dauer zu bewältigen, zumal dabei „neue“ Themenbereiche wie Umwelt und Nachhaltigkeit, alternative Mobilität oder auch Digitalisierung Gefahr laufen, nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit bearbeitet zu werden.
Ob jedoch das Vorschlagsrecht der stärksten Parteien und Wählervereinigungen indes noch zeitgemäß sind und sich mit dem Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Bestenauswahl) vereinbaren lassen, würde ich gerne einmal diskutieren. Dass dies zu diesem Zeitpunkt, zu dem meine eigene Partei das Vorschlagsrecht hat und ihren Kandidaten auf den Posten setzen möchte, nur schwer umsetzbar ist, versteht sich von selbst.
Ich wünsche mir zum Wohle der Stadt eine Frau oder einen Mann wünschen, die/der Erfahrungen aus einer modernen Verwaltung mitbringt, die/der in den Themenbereichen des Dezernats 2 sattelfest ist und Friedrichshafen dahingehend zukunftsfähig macht und last but not least sachlich kompetent nicht vor Konflikten zurückscheut.
Wir werden sehen, was das Ausschreibungsverfahren bringt und über welche Bewerberinnen und Bewerber wir uns werden freuen dürfen. Wichtig ist dabei für mich: Die Fachlichkeit einer Bewerberin / eines Bewerbers muss vor parteiinternen Interessen stehen. Es handelt sich um ein administratives exekutives Amt in dem Fachkenntnis zählt und nicht um ein politisches Amt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Flughafen GmbH – luftrechtliche Änderungen
2018 / V 00116 Flughafen Friedrichshafen GmbH: Änderung der luftrechtlichen Genehmigung
Worum geht es?
Die Genehmigungsbehörde ist der Auffassung, dass die bisherige Genehmigungslage für die Durchführung der Messe AERO nicht rechtssicher ist. Um Rechtssicherheit herzustellen sollte die Genehmigung des Flughafens Friedrichshafen ab der Messe AERO 2019 geändert werden.
Wesentlich für die Antragsstellung sind drei Themenbereiche:
- Ausgangslage:Luftfahrzeuge der Klasse „Ultraleicht“ (UL) dürfen den Flughafen Friedrichshafen derzeit nur anfliegen, wenn sie am Flughafen Friedrichshafen stationiert sind oder einen in Friedrichshafen ansässigen Betrieb (z.B. Werft) aufsuchen, jeweils nach vorheriger Zustimmung des Flughafens.
Lösung:Für Ultraleichtflugzeuge soll in der Genehmigung zusätzlich ein Passus aufgenommen werden, der den Betrieb dieser Luftfahrzeuge während der begrenzten Messezeit der Messe AERO mit vrheriger Zustimmung des Flughafens erlaubt. - Ausgangslage:Für eine Erhöhung der Sicherheit bei den Rollvorgängen um vorhandene Abstellpositionen auf der Messeseite des Flughafens zu erreichen, wird die Herstellung eines temporären Abrollwegs von der Start-/Landebahn geprüft.
Lösung:Um die Sicherheit bei den Rollvorgängen während der Messe AERO zu erhöhen, soll in der Genehmigung ein zusätzlicher Abrollweg am Ende der Landebahn 24 aufgenommen werden, der dazu dient, Parkpositionen auf der Messeseite des Flughafens ohne ein Kreuzen der aktiven Landebahn zu erreichen.
- Ausgangslage & Lösung:Die Neustrukturierung von temporären Parkflächen auf der ehemaligen Grasbahn. Der neue Parkierungsplan für die Messe AERO wird in die luftrechtlichen Genehmigungen aufgenommen.
Beschlussantrag:
- Die Stadt Friedrichshafen als Gesellschafterin stimmt dem Antrag der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung zu.
- Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird gemäß § 104 GemO angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der FFG wie folgt abzustimmen:
Die Geschäftsführung wird beauftragt, bei der Genehmigungsbehörde die folgende Änderung der luftrechtlichen Genehmigung zu beantragen:
- Für Ultraleichtflugzeuge soll in der Genehmigung zusätzlich ein Passus aufgenommen werden, der den Betrieb dieser Luftfahrzeuge während der begrenzten Messezeit der Messe AERO mit vorheriger Zustimmung des Flughafens erlaubt.
- In die Genehmigung sollen ein zusätzlicher Abrollweg am Ende der Landebahn 24 und der neue Parkierungsplan aufgenommen werden. Dieser Abrollweg und die Parkflächen sollen nur während der Messe AERO betrieben werden und die Sicherheit bei den Rollvorgängen erhöhen, damit Parkpositionen auf der Messeseite ohne ein Kreuzen der aktiven Landebahn erreicht werden können und das Risiko von Roll- und Parkschäden während der Parkvorgänge gesenkt wird.
- Die Geschäftsführung der FFG, der Aufsichtsratsvorsitzende sowie der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung werden zur finalen Ausgestaltung des Antrages ermächtigt sowie ermächtigt alle Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung der Antragstellung bzw. Änderung notwendig und zweckdienlich sind. Die Zustimmung zu dem vorgenannten Antrag umfasst dabei auch solche Änderungen und Ergänzungen, die vor der Antragstellung erforderlich werden aufgrund ggf. weiterer Abstimmungen im Gesellschafterkreis einerseits sowie aufgrund der Abstimmung des Antrages mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg oder sonstigen Dritten andererseits; soweit es sich hierbei nicht um grundlegende wesentliche Änderungen handelt.
Meine Haltung:
Hier wird mit kleinen organisatorischen Veränderungen gleich zwei Töchtern der Stadt Friedrichshafen gedient: Der Messe Friedrichshafen GmbH und der Flughafen Friedrichshafen GmbH. Die Messe GmbH hat naturgemäß ein großes Interesse daran, die gut angenommene Messe AERO bestmöglich zu unterstützen und sie damit in Friedrichshafen zu halten. Die Flughafen GmbH freut sich dagegen bekanntlich über jeden Start und jede Landung und die damit verbundenen Einnahmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Flughafen GmbH – Jahresbericht 2017
2018 / V 00152 Flughafen Friedrichshafen GmbH: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017
Worum geht es?
Die Stadt Friedrichshafen ist an der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) zum 31.12.2017 mit einer Stammeinlage von 4.923.649 Euro zu 39,38% beteiligt.
Die HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH hat den vorliegenden Jahresbericht der FFG für das Jahr 2017 geprüft und mit dem Datum vom 03.04.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Beo der erweiterten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß dem Fragenkatalog nach § 53 HGrG ergaben sich keine besonderen Feststellungen. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage im laufenden Jahr 2017 deutlich verschlechtern wird. Hierzu und zu weiteren Einzelheiten wird auf Ziff. 5.) (Fragenkatalog nach § 53 HGrG) und 6.) (Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege) in der Vorlage verwiesen.
Kernaussagen 5.) – Fragenkatalog nach § 53 HGrG:
- Die Investitionsverpflichtungen der FFG in Höhe von insgesamt 2,569 Mio EUR werden durch weitere bereits durch die Gesellschafter gewährte Darlehen in Höhe von 17,4 Mio EUR für die Jahre 2018 bis 2020 finanziert. Die neu gewährten Darlehen sollen im Jahr 2021 vollständig oder anteilig in Eigenkapital umgewandelt werden (Schuldenschnitt).
- Aufgrund diverser Insolvenzen von Fluggesellschaften hatte sich die Ertrags- Und Liquiditätssituation der FFG mbH deutlich verschlechtert. Durch die Gewährung neuer Darlehen der Gesellschafter in Höhe von 3,466 Mio EUR im Jahr 2016 konnten Liquiditätsengpässe überbrückt werden, unabhängig davon ist absehbar, dass die zum Stichtag noch vorhandene Liquidität der FFG mbH durch weiter überplanmäßige Verluste und Investitionen schnell aufgebraucht sein wird. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen und Entwicklungen ist die Finanzlage der FFG mbH derzeit als stabil und unkritisch einzustufen.
- Die Umsatzerlöse, die auf der Basis von 459.000 Passagieren im Linien- und Touristikverkehr (Ist-Zahl 2017) generiert werden können, reichen nicht aus, um die Fixkostenbasis der FFG mbH zu decken.
- Es wurden Maßnahmen zur Begrenzung von Verlusten ergriffen, darunter unter anderem ein Kostensenkungsprogramm, Optimierung von Abläufen und der Installation innerdeutscher Flüge. Mittel- und langfristig wird ein Erfolg oder Misserfolg der FFG mbH davon abhängen, ob es der Gesellschaft gelingt, ein ausreichend rentables Verkehrsaufkommen (Umläufe, Passagiere) zu gewinnen, um die Fixkosten zu decken.
Kernaussagen 6.) – Stadt- und Stiftungspflege:
- Nach den diversen Insolvenzen gilt es nun dringend für die innerdeutschen Flugstrecken nach Hamburg, Berlin und Köln/Düsseldorf wieder eine zuverlässige Fluggesellschaft zu finden und zu etablieren.
- Der FFG mbH wurde 2017 ein erhöhtes Gesellschafterdarlehen von 17,4 Mio EUR gewährt, dass 2021 vollständig oder anteilig in Eigenkapital umgewandelt werden soll. Die Aussichten der Reaktivierung der innerdeutschen Strecken sowie die finanzielle Restrukturierung der FFG mbH kann auf lange Sicht eine Entspannung der finanziellen Situation nach sich ziehen. Der Lagebericht der FFG mbH enthält dazu folgende Kernaussagen:
- „Aktuell wird davon ausgegangen, dass mindestens eine innerdeutsche Strecke im laufenden Jahr wieder aktiviert werden kann. Bei einer guten Annahme der Verbindung könnte eventuell eine weitere Strecke ab dem Spätsommer zusätzlich bedient werden.“
- „Für eine stabilere und nachhaltigere
- „Das Jahr 2017 war, wie erwartet,
- „Mit den Gesellschafterbeschlüssen
Aus dem Prognose‑, Chancen- und Risikobericht der FFG mbH:
- Für das Jahr 2018 erwartet der Flughafenverband ADV eine Passagiersteigerung an den deutschen Verkehrsflughäfen von 4,2%.
- Lufthansa, Turkish Airlines, Sun Air, Wizz Air und Germania bieten Flüge ab Friedrichshafen an.
- Aufgrund eines wieder höheren Angebotes der Germania und positiver Resonanz bei den Verhandlungen zur Reaktivierung von innerdeutschen Strecken, wird ein deutliches Passagierwachstum erwartet.
- Innerdeutsche Flüge müssen aktiviert und die bestehenden Marktsegmente in der Touristik um im Low Cost Bereich auf eine breitere Basis gestellt werden.
- Weitere Fluggesellschaften und Destinationen müssen für den Standort gewonnen und entwickelt werden. Eine stabile Position weisen die Fluggesellschaften auf, die hier am Standort ein Flugzeug stationiert haben und lokale Crews beschäftigen. Letzteres wird für kleine Regionalflughäfen wie die FFG mbH eine Ausnahme bleiben.
- Low Cost Gesellschaften bewegen sich zunehmend auf den Märkten der mittleren und großen Flughäfen und schöpfen dort auch Business Verkehre ab. Somit wird es für kleinere Flughäfen wie die FFG mbH zunehmend schwieriger, diese Angebote auf die vorhandene Nischennachfrage zu lenken.
- Das deutlich zunehmende Engagement von Low Cost Airlines an größeren Flughäfen wie München, Stuttgart und Zürich und die in diesem Segment gute Position des Flughafens Memmingen schränken die Möglichkeiten, diese Verkehre hier in Friedrichshafen nachhaltig zu entwickeln, ein.
- Der Flughafen Zürich bietet ein umfangreiches Angebot mit niedriger Mehrwertsteuer und fehlender Luftverkehrssteuer. Das bringt Vorteile vor allem im Ostschweizer Markt. Das nördliche Einzugsgebiet von Friedrichshafen wird dagegen vom Angebot der größeren Flughäfen in Stuttgart und München beeinflusst. Der Flughafen Altenrhein konzentriert sich im Geschäftsreisesegment auf die Verbindung nach Wien. Allerdings ist auch die Entwicklung des touristischen Angebotes zu beobachten, da dieses das für den Bodensee-Airport interessante Einzugsgebiet der Ostschweiz anzieht.
- Anspruchsvoll bleibt der Umgang mit Einflüssen auf den Luftverkehr aus politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die nicht beeinflusst werden können.
- Investiert werden muss mittelfristig beim Tower. Der bestehende Tower ist weiterhin funktionstüchtig und auf dem Stand der Technik. Allerdings sind Erneuerungen, Systemwartungen und die Ablösung von Systemen nur mit erheblichem Aufwand zu realisieren.
- Die Gesellschaft rechnet im laufenden Jahr mit 573.588 Passagieren und einem Jahresfehlbetrag von 2,746 Mio EUR. Bestandteil dieser Planung ist eine finanzielle Restrukturierung des Unternehmens, die den Zeitraum bis 2021 umfasst und von den Gesellschaftern beschlossen wurde.
Beschlussantrag
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht der Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH werden zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Vertreter der Stadt Friedrichshafen angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Friedrichshafen GmbH wie folgt abzustimmen:
- Der Jahresabschluss 2017 wird in der von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 32.168.651,55 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.715.310,22 € festgestellt.
- Der zum 31.12.2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.715.310,22 € wird mit dem Bilanzverlust aus Vorjahren in Höhe von 3.143.335,44 € verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzverlust von nunmehr 4.858.645,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Geschäftsführer Herrn Claus-Dieter Wehr wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 der Tochtergesellschaft Flughafen Personal und Services GmbH (FPS) wird in der von der Dr. Fritz Städele Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH Kempten geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 149.321,33 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.846,74 € festgestellt.
- Der zum 31.12.2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag der FPS in Höhe von 16.846,74 € wird mit dem Bilanzgewinn aus Vorjahren in Höhe von 65.070.80 € verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn von nunmehr 48.224,06 € auf neue Rechnung vorgetragen.
- Den Geschäftsführern Frau Ulrike Mayer (bis 31.08.17) und Herrn Andreas Jacobs (ab 01.09.17) der FPS wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Meine Haltung:
Nachdem im vergangenen Herbst die Mehrheit der Gemeinde- und Kreisräte der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) eine weitere Finanzspritze in Höhe von 17,4 Mio Euro bis 2020 gewährt haben, steht nun zunächst keine weitere Bitte um noch mehr Gesellschafterdarlehen in der Prognose für 2018 ff im Jahresbericht. Dafür wimmelt es von Eventualitäten, Wenn-Danns und nicht zu beeinflussenden Entwicklungen die als Verantwortliche Faktoren für Gewinne und Verluste der FFG mbH genannt werden.
- Wenn mehr innerdeutsche Flugverkehre aktiviert werden können, dann erreicht die FFG mbH die existenziell notwendigen höheren Passagierzahlen.
- Wenn die politische und wirtschaftliche Situation nicht eskaliert, dann nutzt dies der FFG mbH.
- Wenn die Konkurrenz im In- und Ausland etwas zurückhaltender wäre, dann hat die FFG mbH eine reelle Chance auf dem Markt.
- Wenn die Rahmenbedingungen im In- und Ausland zu Gunsten der FFG mbH geändert werden (Steuern, staatliche Fördergelder), dann minimiert sich das finanzielle Risiko für die FFG mbH.
- Wenn Ostern und Weihnachten zusammenfallen, dann wird der Flughafen Friedrichshafen auch ohne weitere Finanzspritzen auskommen und bis ans Ende aller Zeiten Bestand haben.
Stand heute ist, dass die FFG mbH geplant bis 2020 mit ausreichend Finanzmitteln durch Gesellschafterdarlehen versorgt ist. Spannend ist, wie sich der Flugverkehr am Bodenseeairport in diesem Zeitraum entwickelt und was 2021 passiert, wenn die optimistischen Rechnungen bis dahin nicht aufgegangen sind. Meine Prognose? Die Gesellschafter werden weiter zahlen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Jahresbericht 2017 zur Kenntnis genommen und im Übrigen den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Anpassung Eintrittspreise Häfler Bäder
2018 / V 00053⁄2 Anpassung Eintrittspreise Frei- und Seebäder – Änderung
Worum geht es?
Die Tarifstruktur der Häfler Bäder wurde zuletzt im Jahr 2013 durch einen Gemeinderatsbeschluss geändert und gleichzeitig eine Entgeltordnung hierzu beschlossen. Mit Neueröffnung des Frei und Seebades Fischbach im vergangenen Jahr wurden die dortigen Tarife ebenfalls durch entsprechenden Gemeinderatsbeschluss neu festgelegt. Die Verwaltung sieht nun nach 5 Jahren die Notwendigkeit, die Eintrittspreise den aktuellen Gegebenheiten und Preisstrukturen für die Nutzung von Frei- und Seebädern moderat anzupassen. Die Eintrittspreise sollen auf Basis einer einheitlichen Tarifstruktur festgelegt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, , die Eintrittspreise im Wellenfreibad Ailingen sowie Strandbad Friedrichshafen mit Wirkung zum 01.07.2018 stufenweise anzupassen. Hierzu soll die Entgeltordnung für alle Häfler Bäder vom 18.03.2013 unter Einbeziehung der bereits beschossenen Tarife für das Frei- und Seebad Fischbach geändert und entsprechend fortgeschrieben werden. Die Tarife für das Hallenbad bleiben bis zur Schließung Anfang 2019 unverändert.
In der Sitzungsvorlage schreibt die Verwaltung:
Die Stadt Friedrichshafen möchte ihren Bürgerinnen und Bürgern attraktive Bäder zu erschwinglichen Eintrittspreisen anbieten. Dies soll insbesondere dazu dienen, die Bewegung und damit die Gesundheit zu fördern. Außerdem soll damit ermöglicht werden, dass möglichst viele Kinder in Friedrichshafen in frühen Jahren das Schwimmen erlernen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihrem Schwimm- und Badevergnügen ohne finanzielle Barrieren nachkommen können. Jedoch sind die Stadt Friedrichshafen und die Zeppelin-Stiftung auch angehalten, den Kostendeckungsgrad für die Häfler Bäder im Blick zu behalten, so dass eine Anpassung der Eintrittspreise von Zeit zu Zeit erforderlich ist.
Angeboten werden sollen Jahreskarten, Geldwertkarten, Saisonkarten, Familienkarten sowie Ermäßigungen für Senioren.
Grundsätze der Tarifbildung sind:
Die Verwaltung hat sich bei den Vorschlägen zu den neuen Tarifen, auch unter Berücksichtigung der Vorberatungen im FVA und KSA am 09. bzw. 11.04.2018, von folgenden Grundsätzen leiten lassen:
- Zielgröße des Einzeleintritts für einen Erwachsenen im Frei- und Seebad sowie Wellenfreibad soll im Jahr 2021 einheitlich 4,50 € betragen.
- Die Tarife des Strandbades sollen rd. 50 % der vergleichbaren Tarife im Frei- und Seebad bzw. Wellenfreibad betragen.
- Die ermäßigten Einzeltarife sollen rd. 50 % des Einzeltarifs für Erwachsene betragen.
- Die ermäßigten Einzeltarife ab 17:00 Uhr sollen rd. 60 % der Tagestarife betragen.
- Die Familieneintritte sollen günstiger sein, als der Einzeleintritt für 2 Erwachsene und 1 Kind
bzw. nicht teurer sein als der Einzeleintritt für 1 Erwachsenen und 2 Kinder.
- Die (vergleichbare) Anpassung der Tarife des Wellenfreibades und des Strandbades an die des Frei- und Seebades soll in zwei Schritten im Jahr 2018 und 2021 erfolgen.
- Die Tarife sollen künftig regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um einerseits die Tarife moderat und attraktiv zu halten, andererseits aber auch den Kostendeckungsgrad im Blick zu behalten.
- Die Saisonkarte soll sich im Vergleich zum jeweiligen Einzeleintritt durchgängig in allen
Bädern ab dem 25. Badbesuch rechnen.
- Die Ermäßigungen der Saisonkarten errechnen sich ausgehend vom Erwachsenentarif
- Ermäßigter Eintritt: ca. 50 %
2. Kind/Jugendlicher derselben Familie: ca. 63 %
3. und jedes weitere Kind/Jugendlicher derselben Familie: ca. 77 %
Stufenweise Anpassungen der Eintrittspreise in den einzelnen Bädern wie von der Verwaltung vorgeschlagen:
Strandbad Friedrichshafen
Wellenbad Ailingen
Frei- und Seebad Fischbach
Beschlussantrag
- Der stufenweisen Anpassung der Eintrittspreise in den Häfler Frei- und Seebädern wird entsprechend des Verwaltungsvorschlags der Drucksache zugestimmt.
- Der Änderung der Entgeltordnung für die Häfler Bäder sowie der Fortschreibung entsprechend des Verwaltungsvorschlags unter Nr. 2 der Drucksache wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass die Verwaltung darauf achtet, dass die Kasse stimmt und somit auch dann und wann die Eintrittspreise städtischer Einrichtungen auf den Prüfstand kommen. Auch dass die Tarifstrukturen in diesem Fall der unterschiedlichen Häfler Bäder eine gemeinsame rechnerische Basis erhalten sollen, ist sicher nicht verkehrt.
Aber: Die Bäder werden aus Mitteln der Zeppelin Stiftung bezahlt und werden dabei mehreren Stiftungsgrundsätzen gerecht. Die Bäder sind für viele Häfler jeden Alters und ungeachtet der Herkunft Sportangebot, Treffpunkt, Spielplatz und Lebensqualität zugleich.
Viele sind ihrem Bad treu, so gibt es Fans des Ailinger Wellenbades, des Frei- und Seebades Fischbach wie natürlich auch des Strandbades. Jeder mag „sein“ Bad und verbindet bei dem Gedanken an Sommer gleich die entsprechenden Erinnerungen. Dafür und damit das alles auch so bleibt, sind die Häfler schon auch bereit ihren Obolus zu bezahlen. Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Preiserhöhungen für das Strandbad – und hier insbesondere für die Saisonkarte – sind jedoch meiner Meinung nach außerhalb jeden Maßes. Hier kostet die Saisonkarte heute noch 28,50 Euro. In einem guten Sommer macht der Inhaber / die Inhaberin ein gutes Geschäft, in einem schlechten ein weniger gutes. Künftig soll die Saisonkarte in einem ersten Schritt in 14 Tagen (ab 01.07.2018) auf 47 Euro und danach, 2021 auf sage und schreibe 57 Euro erhöht werden. Die Verwaltung argumentiert, dass es sich dabei „nur“ um die Hälfte des Eintrittspreises der beiden anderen Freibäder in Ailingen und Fischbach handelt und dass der Kostendeckungsgrad mit den Mehreinnahmen von 22.000 Euro jährlich nicht unbeträchtlich sei.
Ich frage mich allerdings, ob nun tatsächlich ausgerechnet bei den Bädern die Kostendeckung die wirklich wichtige Rolle spielt. In diesem Fall wäre es evtl. sinnvoller gewesen, der Gemeinderat hätte sich nicht auf das Wunschkonzert zur Ausgestaltung des das neue Sportbades eingelassen, es damit etwas reduzierter geplant und dadurch den nun offensichtlich dringend erforderlichen Einnahmen entgegengewirkt.
Kurz zusammengefasst:
- Ich bin gegen die meines Erachtens völlig unmäßige Preiserhöhung für die Saisonkarte im Strandbad
- Ich halte die Ermäßigung für Senioren ab dem 63 Lebensjahr für nicht mehr Zeitgemäß
- Die Geldwertkarte ist nicht sozial, denn hier bekommt derjenige viel Rabatt, der vorher viel zahlen kann
- Die Geldwertkarte kann aus organisatorischen Gründen nicht „gestückelt“ werden, eine Karte pro Familie kann deshalb nicht ausreichend sein
- Die Umstellung der Preise mitten in der Saison ist unnötig und ärgerlich. Besser wäre es die Preise Anfang 2019 zur Eröffnung des neuen Sportbades zu erhöhen
- Wir leisten uns in Friedrichshafen vieles aus dem Städtischen Haushalt (Flughafen, Messe, Straßentunnels) was wir uns ohne Stiftungshaushalt nicht leisten könnten
- Bäder sind analog zu den Quartierstreffs, in die derzeit zurecht viel Geld und Personal investiert wird, saisonale Stadt-Treffs in denen Generationen und Kulturen friedlich und gemeinsam ihre Freizeit verbringen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Sitzungsvorlage nicht zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Worum geht es?
Plädoyer / Frage:
Bereits vor einiger Zeit stellte Herr Bernard eine Anfrage an die Verwaltung, eine Überführung über die Glärnischstraße zu planen/bauen. Seiner Ansicht nach wäre diese barrierefreie Lösung anstelle der heutigen sehr steilen Treppen ein deutlicher Gewinn für Fußgänger. Er mahnte nun die ausstehende Antwort an.
Antwort:
Die Antwort der Verwaltung soll nun zeitnah erfolgen.
Kinderhaus Habakuk Kitzenwiese
2018 / V 00117 Überplanung Kinderhaus Habakuk / Kitzenwiese
Worum geht es?
Im Stadtteil Kitzenwiese liegen der evangelische Kindergarten Habakuk sowie der katholische Kindergarten Kitzenwiese. Beide Gebäude befinden sich auf demselben Grundstück und stehen im Eigentum der Zeppelin-Stiftung. Die nun außerordentlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen oder betriebsnotwendigen baulichen Veränderungen fallen daher in deren Zuständigkeit.
Das evangelische Kinderhaus Habakuk ist eine Ganztageseinrichtung mit fünf Ganztagesgruppen im Krippen- und Kindergartenalter, welches nach dem offenen Konzept arbeitet. Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen wird in Absprache mit der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen den Standort mit einem künftig 8‑gruppigen Kinderhaus komplett in ihre Trägerschaft übernehmen. Im Gegenzug wird der Kindergarten Zum Guten Hirten der kath. Gesamtkirchengemeinde erweitert werden. Die Kindergrippe Zwergenhaus soll langfristig aufgegeben werden.
Die Verwaltung bittet nun im Rahmen der Gesamtplanung um den Auftrag mit einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Sanierung mit baulicher Verbindung beider Einrichtungen in der Kitzenwiese zu prüfen. Sollte eine Sanierung nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, so wird die Verwaltung beauftragt, den Abriss der jeweiligen Einrichtung/en und einen direkten Anbau bzw. Neubau im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu prüfen.
In beiden Fällen müssen Gruppen einer bzw. beider Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit ausgelagert werden. Die Verwaltung schlägt vor, insbesondere die Fläche der Bolzplätze nördlich des Mehrgenerationenspielplatzes in der Kitzenwiese auf ihre Eignung dahingehend zu prüfen.
Kosten und Finanzierung
Erst nach Erarbeitung der Machbarkeitsstudie und der Entwurfsplanung kann eine Kostenschätzung (einschließlich der Kosten für die Interimslösung) erfolgen. Im Haushalt der Zeppelin-Stiftung 2018/2019 sind für die Gesamtmaßnahme 7.000.000 EUR eingestellt.
Beschlussantrag
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Überplanung (Sanierung/Neubau) der beiden bestehenden Einrichtungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für ein 8‑gruppiges Kinderhaus zu prüfen und vorzulegen.
- Dem Raumprogramm (Anlage 1) mit rund 1.630 qm wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den Zeitraum der fehlenden Nutzbarkeit von Räumlichkeiten der bestehenden Kindertageseinrichtungen, die Schaffung eines temporären Kindergartens in örtlicher Nähe zu prüfen und im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu Nr. 2 hierzu ebenfalls eine Beschlussempfehlung vorzulegen.
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion: Die Verwaltung soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie zusätzlich unterschiedliche Fragestellungen zum möglichen Alternativstandort „Bolzplatz und Mehrgenerationenspielplatz Kitzenwiese“ prüfen.
Meine Haltung:
Nachdem die SPD-Fraktion bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016/2017 einen (Aufforderungs-)Antrag zum Beginn der außerordentlich notwendigen Sanierung des Kinderhauses Habakuk gestellt hat, sind wir froh, dass das organisatorisch nicht ganz einfache Projekt nun endlich in Angriff genommen wird. In der Machbarkeitsstudie soll sowohl die Bausubstanz als auch die Konzeption und die damit verbundenen besonderen Bedarfe des Kinderhauses Habakuk berücksichtigt werden. Der Zeitliche Rahmen sieht aktuell eine mögliche Fertigstellung für 2021 vor. Der Trägerwechsel findet erst nach Abschluss der beiden Baumaßnahmen Kindergarten Zum Guten Hirten und Kinderhaus Habakuk statt. Für Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen wird die Übergangszeit sicher mit einigen Umstellungen verbunden sein, die aber, so hoffe ich, mit Blick auf das zu erwartende Ergebnis hoffentlich mit viel Optimismus und Vorfreude getragen werden können.
Zusatzantrag: Den Zusatzantrag finde ich sinnvoll – wäre keine Interimslösung für die beiden Einrichtungen nötig würde sich der Zeitplan verkürzen, die Einrichtungen müssten nur einmal umziehen und es könnten Gelder eingespart werden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Fallenbrunnen Mitte
Worum geht es?
Bei dem zu bebauenden Grundstück handelt es sich um die ca. 1,5 ha große Fläche „Fallenbrunnen 16“ gegenüber der Kultur Caserne und der SIS. Das Plangebiet ist zwischenzeitlich von Altlasten- und Kampfmitteln befreit. Mit Beschluss des Gemeinderats im Juli 2006 und dem Strategiepapier im April 2008 wurde definiert, den Fallenbrunnen als zukünftigen Hochschulstandort in Friedrichshafen auszubauen und es wurde die Zielsetzung eines Bildungscampus gesetzt. Heute, 10 Jahre später, sind mit der Ansiedlung der DHBW, der Zeppelin Universität und der Swiss International School (SIS) bereits wichtige Bestandteile realisier worden. Die Absehbare Ansiedlung des regionalen Innovations- und Technologiezentrums (RITZ) führen den Ansatz eines Wissenscampus konsequent weiter.
Der in der vorliegenden Sitzungsvorlage behandelte 2. Bauabschnitt bezieht sich auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 24.02.2014, ein Wohnangebot zu schaffen, das sich standortspezifisch mit dem Wissensmilieu im Fallenbrunnen verbindet und insgesamt zum angestrebten Gesamtkontext passt. „Wohnen & Arbeiten“ ist die Überschrift, unter der das Vorhaben steht und so von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH umgesetzt werden soll.
2015 wurde ein Workshop-Verfahren mit externen Beratern durchgeführt, ebenfalls 2015 wurde im Rahmen einer Exkursion des Gemeinderats das Französische Viertel in Tübingen besichtigt und im Anschluss wurden die Workshop-Ergebnisse als Aufgabenstellung für die europaweite Ausschreibung beschrieben. Im Mai 2016 beschloss der SWG-Beirat die Durchführung und europaweite Ausschreibung. Aus der Ausschreibung gingen 4 Bieter hervor, die dann in einem nachfolgenden mehrstufigen Angebots- und Verhandlungsverfahren anhand eines Kriterienkatalogs und Bewertungssystems verglichen und bewertet wurden. Ein aus neun Teilnehmern bestehendes Gremium hat den jetzt vorliegenden Entwurf des Projektentwicklers Reisch-Bau GmbH ausgewählt. Für die Weiterbearbeitung wurde die Reisch-Bau GmbH zwischenzeitlich von der SWG auch als Generalübernehmer ausgewählt.
Am 06.03.2018 wurde die Verwaltung vom Technischen Ausschuss beauftragt, den ausgewählten Entwurf mit dem Vorhabenträger für den Einleitungsbeschluss vorzubereiten.
Am 14.05.2018 beschloss der Gemeinderat, dem Einleitungsantrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaft auf Grundlage des vorliegenden Entwurfskonzeptes stattzugeben und in der Folge ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB durchzuführen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird nun das förmliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Für die weitere Verfahrensbetreuung wurde von der SWG das Architekturbüro Hirthe aus Friedrichshafen beauftragt.
Bebauungsplanverfahren:
Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die förmliche frühzeitige Bürgerbeteiligung. Die Planunterlagen werden für einen Monat im technischen Rathaus öffentlich ausgelegt.
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist durch den Vorhabenträger eine öffentliche Informationsveranstaltung für interessierte Bürger vorgesehen, um die Ziele des Bebauungsplans sowie der geplanten Konzeption zu erläutern.
Der Vorbereitende Umweltbericht (VUB) liegt vor und wird zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB mit ausgelegt. Mit dem Abriss des ehemaligen militärischen Gebäudes (Fallenbrunnen 16) sowie der Hofbefestigungen und Mauern wurde im Jahr 2014 die Umnutzung der Fläche eingeleitet. Bereits 2013 erfolgte eine Relevanzbegehung, um die Bedeutung des Baumbestandes als Habitat für seltene und/oder gefährdete Tierarten zu ermitteln. Im Frühjahr 2014 erfolgten Untersuchungen zum Vorkommen streng geschützter Arten in den abzubrechenden Gebäuden.
Vor den Abrissarbeiten wurde vom Regierungspräsidium Tübingen 2014 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.
Die ausführlichen Untersuchungsergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie die Monitoringberichte zur CEF- Maßnahme „Ersatzlebensraum Zauneidechse“ für den Rückbau Fallenbrunnen 16 sind dem VUB beigefügt.
In der zusammenfassenden Beurteilung wird dabei der Bestand vor dem Abriss der Gebäude, der 2018 / V
Entsiegelung der Hofflächen und der Rodungsarbeiten angenommen. Daher sind voraussichtlich keine externen Kompensationsmaßnahmen notwendig, da aufgrund der früheren hohen Versieglungsrate und der hohen Vorbelastung von Boden und Biotoptypen kein hoher Ausgleichsbedarf zu erwarten ist. Die Verwaltung wird mit den betroffenen Behörden die Umweltfolgenabschätzung auf der Grundlage des VUB und der artenschutzfachlichen Einschätzung beurteilen und ggf. ergänzende Untersuchungen und Gutachten anfordern.
In der Auswertung aller relevanter Anregungen und Stellungnahmen sowohl aus der Bürger- als auch aus der Behördenbeteiligung und nach Eingang der notwendigen Untersuchungen und Gutachten erfolgt die Erarbeitung des Umweltberichts sowie des Bebauungsplanentwurfs mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.
Als Anregung aus dem TA wurde mitgenommen, eine begleitende Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des SWG-Beirates und eines Experten, einzusetzen, die sich mit den Soft-Skills des Projekts beschäftigen soll.
Beschlussantrag
- Für den im Lageplan im Maßstab 1:500 vom 03.04.2018 (Anlage 2) dargestellten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 200 „Fallenbrunnen- Mitte“ einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Weitere Grundlage ist die Begründung (Vorentwurf) vom 03.05.2018.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und vierwöchigen Aushang im Technischen Rathaus durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
- Hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden.
Meine Haltung:
Meine Haltung zum Bauvorhaben habe ich bereits in der Nachlese zur Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018 formuliert, sie hat sich bis heute nicht geändert. Den Zusatz zur Einsetzung einer begleitenden Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des SWG-Beirats und Professor Killian als Experten halte ich für gut und sinnvoll.
„Vorab: Die Planung ist gut und finanzierbar. Die geplante Flexibilität der Räume zur „hybriden“ Nutzung als Büros / Arbeitsräume, bzw. Wohnungen je nach Bedarf und Nachfrage ist tatsächlich innovativ.
Gleichzeitig hatte ich mir tatsächlich mutigere Baukörper und ein noch weitergehenderes, innovativeres Konzept vorgestellt. Allerdings kostet das besondere meist auch besonders viel Geld und so fiel ein Bewerber, dessen Entwurf ich persönlich für sehr gelungen hielt, auch aus diesem Grund aus dem Verfahren heraus.“
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Seemoos Kirschgarten
Worum geht es?
Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes „Kirschgarten Seemoos“ im Westen von FN-Seemoos. Der Plan soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Entwicklung des Wohngebietes erfolgt über den Eigentümer und Vorhabenträger Michael Kling.
Erste Überlegungen zur Umgestaltung der Fläche wurden der Stadt vom Vorhabenträger bereits 2007 vorgestellt. Zu dem Zeitpunkt waren jedoch nicht alle überplanten Bereiche im Eigentum des Vorhabenträgers. Seither wurden durch das Architekturbüro Oberschelp drei mögliche Varianten zur Überbauung der Fläche erarbeitet und der Vorhabenträger, Herr Kling, erwarb die dafür notwendigen Grundstücke. Der Technische Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am 20.02.2018 zu, die Vorbereitungen für die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Grundlage der ausgewählten Planalternative 1 einzuleiten.
Das Gelände befindet sich im Innenbereich und wird von der Bahnlinie, dem Schwanenweg, der Möwenstraße und dem Reiherweg umschlossen.
Derzeit wird die kaum versiegelte Fläche überwiegend als Intensivobstwiese mit eingestreuten Hochstämmen genutzt. Die Fläche ist lediglich im Westen (Hofstelle Kling) und Osten (Zweifamilienhaus) bebaut. Die Bildung von Bauabschnitten ist vorgesehen, so dass die Hofstelle voraussichtlich in einem zweiten Bauabschnitt ersetzt werden kann.
Die Erschließung der Bebauung erfolgt über einen neuen privaten Erschließungsweg direkt südlich der Bahnlinie. Der Weg verbindet den Reiherweg mit dem Schwanenweg. Die Zufahrt zu einer zentralen Tiefgarage erfolgt ca. mittig des Erschließungsweges. Zusätzlich sind vereinzelt oberirdische Stellplätze vorgesehen.
Die Freiflächen sollen gärtnerisch angelegt werden. Die Tiefgarage wird komplett begrünt. Randlich gelegene Hochstamm-Obstbäume sollen erhalten bleiben.
Die Lärmbelastungen, ausgehend von der angrenzenden Bahnlinie und der B31, werden in einem schalltechnischen Gutachten geprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt.
Voraussichtlich ist aufgrund der Gegebenheiten kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Laufe des Verfahrens erarbeitet und festgesetzt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung nach §44 BNatSchG (mit faun. Relevanzkartierungen) wird durchgeführt.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen- Immenstaad (2006) als Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 73⁄7 „Seemoos-Windhag“ von 1963. Im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der vorhandene Bebauungsplan ersetzt.
Mit dem jetzt zu fassenden Einleitungsbeschluss soll dem Vorhabenträger in Bezug auf die weiterführenden vertiefenden Planungen und Gutachten Handlungssicherheit gegeben werden.
In der Folge ist vorgesehen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchzuführen. Nach dem Einleitungsbeschluss findet eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben statt. Im letzten Quartal 2018 kann dann vermutlich der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss gefasst werden. Derzeit werden alle erforderlichen Gutachten erarbeitet.
Die Kosten des Verfahrens und der Gutachten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Antrag von Herrn Kling als Vorhabenträger auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke 33⁄1, 63, 63⁄1 und 96 – Flur 007 Seemoos – auf der Basis der beigefügten Plankonzeption stattzugeben.
Meine Haltung:
Nach wie vor haben wir in Friedrichshafen einen hohen Bedarf an Wohnungen in jedem Preissegment. Das Plangebiet, das bislang als Intensivobstwiese genutzt wird, ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und tangiert den Landschaftsschutz nicht. Der Vorhabenträger hat bereits einen Bebauungsplan vorgelegt, seine Planungen passen zum Bestand und bilden einen guten Abschluss der Bebauung.
Der Vorhabenträger plant mit den von der Stadt vorgegebenen 25 % mietpreisgebundenem Wohnungsbau.
Fragwürdig ist bei diesem wie auch bei anderen Neubauprojekten im Bereich der Innen- und Nachverdichtung der Bau einer Tiefgarage. Auf Tiefgaragen wachsen keine Bäume, hier können lediglich Sträucher gepflanzt werden, die im Zweifel nicht die notwendige Beschattung und Kühlung bringen. Tiefgaragen treiben außerdem die Baukosten und damit auch die Mietkosten in die Höhe und das obwohl heute niemand weiß, wie sich unser Mobilitätsverhalten in 20 oder 30 Jahren verändert haben wird.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Teilhabe und Integration
Worum geht es?
Die Ursprünge der heutigen Gremien „Integrationsausschuss“ und „Rat der Nationen und Kulturen“ gehen auf das Kahr 1993 zurück, als von den ausländischen Einwohnern Friedrichshafens erstmalig ein Ausländerbeirat für Friedrichshafen gewählt wurde. Ziel war es, die Integration und Partizipation von Einwohnern mit Migrationshintergrund zu stärken.
In den folgenden Jahren blieb dieses Ziel immer im Fokus, die Strukturen wurden aufgrund der Erfahrungswerte 2004, 2006 und schließlich 2009 modifiziert.
Nun steht eine erneute Umstrukturierung an, Gründe dafür sind
- Unzufriedenheit mit der aktuellen Praxis im Hinblick auf das Ziel politische Partizipation und Integration
- Bessere Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung durch eine deutlich verbesserte Personalsituation in der Stabstelle Integration
- Inkrafttreten des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PartIntG BW, 2015)
Bereits am 07.03.2018 hat der Kultur- und Sozialausschuss in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig folgendem Beschlussantrag des Integrationsausschusses zugestimmt:
„Der Integrationsausschuss empfiehlt dem Kultur- und Sozialausschuss zu beschließen, dass ein umfassender Prozess zur Umstrukturierung des Rates der Nationen und Kulturen und des Integrationsausschusses unter Beteiligung der mitwirkenden Migrantenorganisationen begonnen wird. Ziel ist, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Migrantenorganisationen zu stärken.“
Ausblick:
Das im Jahr 2015 verabschiedete Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg (PartIntG BW) bietet eine neue rechtliche Grundlage für diese Umstrukturierung. In den §§ 11 bis 13 sind Integrationsausschüsse und Integrationsräte verankert, „welche die Gestaltung des Zusammenlebens in einer vielfältigen Gesellschaft und insbesondere die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund betreffen.“ Da laut einem Bericht im Staatsanzeiger vom September 2017 die Integrationsräte noch kaum umgesetzt werden, könnte die Stadt Friedrichshafen hier landesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Dieser Bericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Überdies gilt es, denUmbrüchen im Bereich Migration/Integration in den letzten zehn Jahren, insbesondere seit 2015, Rechnung zu tragen. Diese betreffen nicht nur den zahlenmäßig starken Zuzug von Flüchtlingen, der auch die Landschaft der Migrantenvereine in Friedrichshafen verändert hat, sondern auch die Entstehung von Migrantenorganisationen neuen Typs, die sich nicht über nationale oder ethnische Herkunft, sondern über Ziele und Handlungsfelder definieren.
Die anstehende Überarbeitung der Kulturvereinsförderrichtlinien bietet hier zudem die Möglichkeit, ein in sich schlüssiges und strukturiertes Gesamtkonzept für die Teilhabe und Förderung der Häfler Migrantenorganisationen zu erarbeiten.
Beschlussantrag
- Der Empfehlung des Integrationsausschusses wird zugestimmt, dass
Umstrukturierung des Rates der Nationen und Kulturen und des Integrationsausschusses begonnen wird mit dem Ziel, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Migrantenorganisationen zu stärken. - Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Prozess zu steuern und zu begleiten, sodass mit dem Beginn der neuen Legislatur des Gemeinderats im Jahr 2019 ein neues Konzept umgesetzt werden kann. Hierzu soll in Zusammenarbeit mit dem Integrationsausschuss und unter Beteiligung der Migrantenorganisationen ein Modell entwickelt werden, das die neuen, mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg (PartIntG BW) 2015 geschaffenen Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Dieser Prozess soll mit der Überarbeitung der Kulturvereinsförderrichtlinien verzahnt werden, sodass ein Gesamtkonzept entsteht.
Meine Haltung:
Wenn sich Rahmenbedingungen verändern und / oder eine Zielsetzung nicht mehr gewährleistet werden kann, müssen die Strukturen überdacht werden. Beides trifft auf die Gremienstruktur und die Arbeitsweise der beiden Arbeitsgruppen Integrationsausschuss und Rat der Nationen und Kulturen zu. Darum ist es nun richtig und wichtig, dass auf Basis der neuen Rahmenbedingungen und Anforderungen das Ziel der Integration und politischen Teilhabe wieder in den Mittelpunkt gerückt wird.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einbringung eines Antrags
2018 / V 00177 Einbringung eines gestellten Antrags
Worum geht es?
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Antrag zur Prüfung der Voraussetzung der Teilnahme der Stadt Friedrichshafen an der EchtBodenseeCard gestellt. Der Antrag der Fraktion sieht folgenden Beschlussantrag vor:
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Friedrichshafen die entsprechenden Grundlagen – unter entsprechender Berücksichtigung des Datenschutzes – für die Teilnahme an der EchtBodenseeCard (EBC) schafft, um in absehbarer Zeit der EBC beitreten zu können.“
Auslöser für die Antragsstellung ist für Bündnis 90 / Die Grünen das sehr starke Verkehrsaufkommen vor allem in den Sommer- / Urlaubsmonaten in denen eben viele Touristen mit ihrem eigenen PKW in der Region und in den Städten unterwegs sind. Mit der EBC zahlen Gäste den ÖPNV mit und können ihn dann infolge für die Dauer ihres Aufenthaltes ohne weitere Zahlungen nutzen.
In der aktuellen Sitzung des Gemeinderats wird der Antrag allerdings zunächst nur eingebracht und weder Diskutiert noch Beschlossen. Er ist dem Gemeinderat erst spätestens in der übernächsten regulären Sitzung am 01.10.2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbericht, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Beschlussantrag
- Der eingebrachte Antrag wird zur Kenntnis genommen.
- Er ist dem Gemeinderat erst spätestens in der übernächsten regulären Sitzung am 01.10.2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbericht, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
Die Idee ist grundsätzlich gut, ob sie auch mit der EBC funktioniert wird die Verwaltung prüfen und ihre Ergebnisse in einer Sitzungsvorlage darstellen. Auf dieser Basis kann ich mir dann eine Meinung bilden und letztlich entscheiden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Antrag zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Worum geht es?
Frage:
Begrünung an der neuen Sporthalle in Ailingen: Im Grünstreifen blühten bislang unterschiedliche Blüten, evtl. aus der Häfler Blumenmischung. Vor kurzem wurden die Blumen untergegraben und durch grüne Bodendecker ersetzt. Dies widerspricht unseren eigenen Anforderungen für eine insektenfreundliche Stadt.
Antwort:
Antwort der Verwaltung folgt.
Frage:
Friedrichshafen beteiligt sich an der Aktion Stadtradeln. Die Werbung dazu war allerdings spärlich, Ravensburg warb dagegen mit großen Plakaten an den Straßen für diese Aktion. Warum war das in Friedrichshafen nicht so? Was hätte eine Plakatierung gekostet?
Antwort:
Die Stadt tut viel für den Radverkehr und auch für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Wir legen jedoch die Schwerpunkte manchmal anders als z.B. Ravensburg. Eine Antwort zu den Kosten folgt.
Frage: Wann wird die Auswahl der Schöffen bekanntgegeben?
Antwort:Termin liegt wohl erst nach der Sommerpause.