Top V 00211 – Sitzungsvorlage
Beschlussantrag:
- Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt.
- Dem Lageplan vom 29.07.2014 und den textlichen Festsetzungen vom 29.07.2014 wird zugestimmt (Anlage 2 und Anlage 3).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 29.07.2014 festgelegt (Anlage 3).
- Die Begründung zur Satzung wird in der Fassung vom 29.07.2014 festgelegt (Anlage 4).
- Es wird folgende Satzung über die Bebauungsplanänderung Nr. 174 – 2 „Gewerbepark am Flughafen, 2. Teiländerung“ erlassen:Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 13.10.2014 die Bebauungsplanänderung Nr. 174 – 2 „Gewerbepark am Flughafen, 2. Teiländerung“, einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.Einziger Paragraph:Der Bebauungsplan, einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, besteht aus dem Lageplan vom 29.07.2014 und dem Textteil vom 29.07.2014.Die Grenze des Geltungsbereichs ist im Lageplan festgelegt.
So hat der Rat gestimmt: einstimmig dafür
So habe ich gestimmt: dafür