Der wich­tigs­te und öffent­lich­keits­re­le­van­tes­te Tages­ord­nungs­punkt der ver­gan­ge­nen Sit­zung war wohl TOP 2: Wahl einer/​eines Bei­geord­ne­ten für das Dezer­nat II. Das war nicht nur an der zu die­sem Zeit­punkt vol­len Zuschau­er­tri­bü­ne gut zu erken­nen, son­dern auch dar­an, dass die wei­te­re Sit­zung ohne Bei­sein von Medi­en­ver­tre­tern und nach TOP 4 (Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de) ganz ohne Öffent­lich­keit ver­lief. Scha­de eigent­lich, denn in die­ser unge­wollt nicht­öf­fent­li­chen Sit­zung kam es zu dem, was vom Rat sonst immer gefor­dert wird: Einem Schlag­ab­tausch zwi­schen den Frak­tio­nen zu einem Sach­the­ma, bei dem man im Vor­feld nur ein schlich­tes Abni­cken erwar­tet hat­te (TOP 9, Kreis­ver­kehrs­platz Spaltenstein).

Die Tages­ord­nung und die dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­den sich hier.

Wie immer viel Spaß beim Nachlesen!

Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüsse

2018173 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

  1. Jah­res­ab­schluss 2017 der Luft­schiff­bau Zep­pe­lin GmbH Fried­richs­ha­fen (Ein­zel­ab­schluss)
    Der Gemein­de­rat nimmt den Jah­res­ab­schluss 2017 zur Kenntnis.
  2. Die Stadt Fried­richs­ha­fen betei­ligt sich an den Kos­ten der Inter­na­tio­na­len Mari­ti­men Kon­fe­renz 2019, zu der rund 800 Ver­tre­ter der mari­ti­men Wirt­schafts­bran­che sowie die Kanz­le­rin in Fried­richs­ha­fen erwar­tet werden.

Bür­ger­meis­ter­wahl

2018 / V 00228 Wahl einer/​eines Bei­geord­ne­ten für das Dezer­nat II

Wor­um geht es?

Wie­der­be­set­zung der Stel­le des Bei­geord­ne­ten für das Dezer­nat II. Zwei Bewer­ber (aus ursprüng­lich 11 Bewer­bern, eine zurück­ge­nom­me­ne Bewer­bung) blie­ben nach dem Aus­wahl­ver­fah­ren übrig und stell­ten sich der Wahl zum Bei­geord­ne­ten des Dezer­nats II.

Mei­ne Haltung:

Mit der Wahl von Die­ter Stau­ber zum 3. Bei­geord­ne­ten der Stadt hat die Mehr­heit der Gemein­de­rä­te dem Vor­schlags­recht der SPD ent­spro­chen. In den kom­men­den 8 Jah­ren wird er die Gele­gen­heit haben zu bewei­sen, dass er der rich­ti­ge Mann für das Amt ist und zum Wohl der Stadt und ihrer Bür­ger wir­ken kann.

Span­nend dürf­te sein, wie sich die SPD-Frak­ti­on und die SPD vor Ort ein gutes hal­bes Jahr vor der Kom­mu­nal­wahl auf­stel­len wird. Ihr Zug­pferd und flei­ßigs­tes Mit­glied haben sie mit der Wahl zum Dezer­nen­ten ver­lo­ren. Jetzt bleibt eine gewal­ti­ge Lücke zu schließen. 

So habe ich abgestimmt:

Es han­del­te sich um eine gehei­me Wahl in öffent­li­cher Sit­zung. Aus die­sem Grund wer­de ich hier nicht mit­tei­len wie ich abge­stimmt habe. Aller­dings lässt sich mein Abstim­mungs­ver­hal­ten aus frü­he­ren Stel­lung­nah­men ablesen.

Betei­li­gungs­be­richt 2017

2018 / V 00169 Betei­li­gungs­be­richt 2017 der Stadt Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Die Gemein­de­ord­nung ver­pflich­tet die Gemein­den, jähr­lich einen Bericht über die Unter­neh­men in dei­ner Rechts­form des pri­va­ten Rechts, an denen sie unmit­tel­bar oder mit mehr als 50% mit­tel­bar betei­ligt sind, zur Infor­ma­ti­on des Gemein­de­rats und der Ein­woh­ner zu erstel­len. Dabei legt die Gemein­de­ord­nung den Inhalt des Berichts weit­ge­hend fest.
Nach der Infor­ma­ti­on des Gemein­de­rats wird der Betei­li­gungs­be­richt 2017 zur Ein­sicht­nah­me öffent­lich aus­ge­legt und anschlie­ßend auf der Home­page der Stadt Fried­richs­ha­fen veröffentlicht.

Das Fazit der städ­ti­schen Vor­la­ge lautet:

Das „kon­zern­wei­te“ Jah­res­er­geb­nis befin­det sich wei­ter­hin auf einem guten Niveau. Das Eigen­ka­pi­tal erreich­te auch die­ses Jahr wie­der einen neu­en Höchst­wert. Trotz des posi­ti­ven Ergeb­nis­ses wer­den ins­be­son­de­re die nach­fol­gen­den Kenn­zah­len im Auge behalten:

  • Hohe Ver­bind­lich­kei­ten in Höhe von 300,0 Mio. EUR
  • Hohe Rück­stel­lun­gen in Höhe von 32,9 Mio. EUR
    (Die Rück­stel­lun­gen haben sich gegen­über dem Vor­jahr um rund 1,1 Mio. EUR erhöht und wei­sen damit den höchs­ten Stand des gesam­ten Betrach­tungs­zeit­raums auf. Die höchs­ten Rück­stel­lun­gen erge­ben sich ins­be­son­de­re bei der TWF und dem Medi­zin Cam­pus Boden­see (MCB).)

In der Vor­la­ge sind die Eigen­be­trie­be Medi­zin Cam­pus Boden­see, Tech­ni­sche Wer­ke Fried­richs­ha­fen, Städ­ti­sche Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH, Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH, IBO / Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH, Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH sowie Stadt­mar­ke­ting Fried­richs­ha­fen GmbH mit einer kur­zen Zusam­men­fas­sung aufgeführt.

Beschluss­an­trag:

Der Betei­li­gungs­be­richt der Stadt Fried­richs­ha­fen wird dem Gemein­de­rat zur Infor­ma­ti­on vor­ge­legt und zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Ins­ge­samt ist es ja sehr erfreu­lich, wenn die städ­ti­schen Betei­li­gungs­un­ter­neh­men finan­zi­ell gut daste­hen und erfreu­lich schwar­ze Zah­len schrei­ben. Aller­dings wage ich doch anzu­mer­ken, dass die Betrie­be, die der öffent­li­chen Daseins­vor­sor­ge die­nen, weni­ger an ihren Gewin­nen als viel­mehr an ihren Taten (= Aus­ga­ben) zur Ver­bes­se­rung der Dienst­leis­tung für alle Ein­woh­ne­rIn­nen gemes­sen wer­den soll­ten. Dabei den­ke ich z.B. an die TWF und hier ins­be­son­de­re an den Bereich Stadt­ver­kehr wo es bei der Hal­te­stel­len­dich­te sowie in der Bus-Tak­tung noch viel zu tun gibt.

Glei­ches gilt auch für die SWG – Gewin­ne sind gut und auch nötig um den Woh­nungs­be­stand in Schuss zu hal­ten um dar­aus wie­der neue Gewin­ne zu erzie­len, aller­dings reicht das in der heu­ti­gen Zeit nicht aus, so dass die erwirt­schaf­te­ten finan­zi­el­len Mit­tel so weit als und so schnell wie mög­lich in neue Woh­nun­gen inves­tiert wer­den müssen.

Auch das Kli­ni­kum ist nicht an sei­nen Defi­zi­ten zu mes­sen: Die Men­schen in der Stadt und in der Regi­on erwar­ten zurecht eine gute medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, die über moder­ne medi­zi­ni­sche Gerät­schaf­ten, gut qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal und einen guten Stel­len­schlüs­sel gewähr­leis­tet wer­den kann. Das kos­tet Geld und das muss es uns auch wert sein.

Im Gegen­satz zu den drei oben genann­ten Betrie­ben sehe ich die Situa­ti­on beim Flug­ha­fen und der Mes­se deut­lich kri­ti­scher. Hier ist der Gemein­de­rat in der Mehr­heit oft sehr schnell bereit, Defi­zi­te aus dem städ­ti­schen Geld­beu­tel aus­zu­glei­chen. Dabei han­delt es sich dabei nicht um Ange­le­gen­hei­ten der Daseins­vor­sor­ge, son­dern um Sah­ne­häub­chen, die man sich dann leis­ten kann, wenn man sei­ne Pflicht­auf­ga­ben erfüllt hat.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Bei­tei­li­gungs­be­richt 2017 zur Kennt­nis genommen.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

Fra­ge: War­um wur­de die Jah­res­kar­te für die Häf­ler Bäder im Som­mer abge­schafft? Wie soll sich jemand, der nur wenig Geld zur Ver­fü­gung hat, 200,00 EUR auf ein­mal leis­ten kön­nen um dann in den Genuss der höchs­ten Ver­güns­ti­gung von 25 % pro Ein­tritt zu kommen?
Ant­wort: Die Neu­ge­stal­tung der Bäder­prei­se hängt mit dem neu­en Sport­bad zusam­men, das im kom­men­den Jahr eröff­net wer­den wird. Es gibt dazu einen mehr­heit­lich gefass­ten Beschluss des Gemein­de­rats. Detail­lier­te Ant­wor­ten wur­den dem Fra­gen­den im per­sön­li­chen Gespräch zugesagt.

Fra­ge: Unzu­frie­den­heit über das Essen an Schu­len und in Kindergärten
Ant­wort: Bis das Gre­mi­um etwas ande­res ent­schei­det, bleibt die Situa­ti­on wie sie ist: Viel­fäl­tig und in Koope­ra­ti­on mit den Trä­gern. Gleich­zei­tig läuft der Antrag der SPD-Frak­ti­on (Chris­ti­ne Heim­pel), zur Prü­fung einer kom­mu­na­len Küche für Kin­der­gär­ten und Schu­len in FN, der im Okto­ber in den Gemein­de­rat kommt.

Gesamt­ent­wick­lung Berg – Teil­ge­biet 3

2018 / V 00201Bebauungsplan Nr. 543 – 2 „Gesamt­ent­wick­lung Berg – Teil­ge­biet 3“ – Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Der Auf­stel­lungs­be­schluss zum Bebau­ungs­plan Nr. 543 „Gesamt­ent­wick­lung Berg“ wur­de am 20.07.2013 getrof­fen. Infol­ge wur­de die früh­zei­ti­ge Betei­li­gung für den gesam­ten Gel­tungs­be­reich für die Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge sowie eine früh­zei­ti­ge Bür­ger­be­tei­li­gung durch­ge­führt. Beim Auf­stel­lungs­be­schluss wur­de bereits aus­ge­führt, dass in der wei­te­ren Bear­bei­tung der Plan­be­reich meh­re­re Bau­ab­schnit­te auf­ge­teilt wer­den wird und das Ver­fah­ren in Teil­ab­schnit­ten fort­ge­führt wird. Die Teil­ge­bie­te 1 und 2 sind bereits abgeschlossen. 
Der Teil­ab­schnitt 3 wur­de not­wen­dig, da sich durch Umset­zung des Teil­ge­biets 2 der Gel­tungs­be­reich zum Innen­be­reich ent­wi­ckelt hat und sich über eine Bau­vor­anfra­ge eine Ent­wick­lung abzeich­ne­te, die befürch­ten ließ, dass sich das Gesamt­kon­zept nicht mehr umset­zen lässt. Die in die­sem Zusam­men­hang am 28.02. 2018 erlas­se­ne Ver­än­de­rungs­sper­re tritt gemäß § 17 Bau­GB mit der Rechts­kraft die­ses Bebau­ungs­plans außer Kraft.

Wei­te­rer Verfahrensablauf:
Nach dem Sat­zungs­be­schluss kann die öffent­li­che Bekannt­ma­chung des Bebau­ungs­plans erfol­gen. Mit die­ser Bekannt­ma­chung erlangt der Bebau­ungs­plan Rechtskraft.

Beschluss­an­trag

  1. Die im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Bau­GB ein­ge­gan­ge­nen Bür­ger­stel­lung­nah­men sowie die Stel­lung­nah­men der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Bau­GB betei­lig­ten Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den in dem vom Stadt­pla­nungs­amt vor­ge­schla­ge­nen Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­ge 4).
  2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 18.07.2018, wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 3).
  3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 18.07.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 3).
  4. Die Begrün­dung der Sat­zung wird in der Fas­sung vom 18.07.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2).
  5. Die für den Aus­gleich erfor­der­li­chen Öko­punk­te (Kom­pen­sa­ti­ons­maß­nah­me K2 mit 15.334 Punk­ten) wer­den aus dem städ­ti­schen Öko­kon­to abgebucht.
  6. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den Bebau­ungs­plan Nr. 543 – 2 „Gesamt­ent­wick­lung Berg, Teil­ge­biet 3“ erlassen:

Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (Bau­GB) i.d.F. vom vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GemO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am

01.10.2018 den Bebau­ungs­plan Nr. 543 – 2 „Gesamt­ent­wick­lung Berg, Teil­ge­biet 3“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten als Sat­zung beschlossen.
Ein­zi­ger Paragraph:
Der Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan vom 18.07.2018 und dem Text­teil vom 18.07.2018.

Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan eingezeichnet.

Mei­ne Haltung:

Es han­delt sich um ein pri­va­tes Grund­stück, das vom Eigen­tü­mer im Rah­men des bestehen­den Bebau­ungs­pla­nes über­plant wird. So weit, so gut. Gleich­zei­tig muss sicher­ge­stellt wer­den, dass die „Grü­ne Mit­te“, die im Work­shop­ver­fah­ren erar­bei­tet wur­de, auch zur Umset­zung kommt. Dass dabei auch Bäu­me an den Wege­ver­bin­dun­gen eine wich­ti­ge Rol­le spie­len, dürf­te spä­tes­tens nach die­sem Som­mer kei­ne Fra­ge mehr sein.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Kiss&Ride in der Eugenstraße

2018 / V 00247 Park­raum­be­wirt­schaf­tung Eugen­stra­ße Antrag Bünd­nis 90/​Die Grünen

Wor­um geht es?

In der Gemein­de­rats­sit­zung am 21.11.2016 wur­de von der Frak­ti­on Bünd­nis 90/ Die Grü­nen ange­regt, die vor­han­de­nen Lang­zeit­park­plät­ze in der Eugen­stra­ße auf der Nord­sei­te des Bahn­hofs in direk­ter Angren­zung an den Fran­zis­kus­platz auf Kurz­zeit­park­plät­ze oder auch Kiss&Ride-Parkplätze umzu­stel­len. Die Frak­ti­on begrün­det ihre Anre­gung damit, dass der­zeit eine kurz­fris­ti­ge Andie­nung des Stadt­bahn­hofs auf der Nord­sei­te nicht mög­lich ist.

Bsp.: Ich fah­re ein Fami­li­en­mit­glied mit mei­nem PKW zum Bahn­hof um es dort samt Gepäck aus­stei­gen zu las­sen. Ich habe der­zeit die Möglichkeit

  1. Die Bahn­li­nie zu unter- oder über­que­ren um dann auf der Fried­rich­stra­ße zur Süd­sei­te des Bahn­hofs zu gelan­gen, wo ich 15 Minu­ten lang einen Kiss&Ride-Parkplatz mit Park­schei­be nut­zen kann um das Fami­li­en­mit­glied aus­stei­gen zu las­sen und ihm mit dem Gepäck behilf­lich zu sein.
  2. Ich suche einen Park­platz in der Eugen­stra­ße und zah­le für nur weni­ge Minu­ten Park­ge­büh­ren. Je nach Park­dich­te muss ich dafür mit Gepäck einen wei­ten Weg in Kauf nehmen.
  3. Ich hal­te wider­recht­lich auf der Nord­sei­te des Bahn­hofs und blo­ckie­re so die Ein­fahrt auf den Fran­zis­kus­platz. Ich las­se das Fami­li­en­mit­glied aus­stei­gen und kann beim Gepäck nicht helfen.

Es han­delt es sich um max. 3 – 4 Stell­plät­ze, die durch die­se Maß­nah­me für Lang­zeit­par­ker (Anwoh­ner und Arbeit­neh­mer mit Arbeits­platz in der Eugen­stra­ße) weg­fal­len würden.

Beschluss­an­trag

Der Antrag von Bünd­nis 90/ Die Grü­nen (Anla­ge 1) auf Umstel­lung der vor­han­de­nen Lang­zeit­park­plät­ze in der Eugen­stra­ße, Nähe Bahn­hof, auf Kiss&Ride-Parkplätze oder Kurz­zeit­park­plät­ze wird abgelehnt.

Mei­ne Haltung:

In der Sit­zungs­vor­la­ge wird von der Ver­wal­tung dar­ge­stellt, dass es in der Eugen­stra­ße und den angren­zen­den Stra­ßen­zü­gen der­zeit mehr ober­ir­di­sche Park­plät­ze als aus­ge­ge­be­ne Park­be­rech­ti­gungs­schei­ne gibt. Nicht mit ein­be­rech­net hat die Ver­wal­tung die Park­plät­ze im Park­haus „Am Stadt­bahn­hof“, wel­ches ja auch in der Eugen­stra­ße liegt und mit 292 Park­plät­zen auch in Spit­zen­zei­ten nur zu 80% aus­ge­las­tet ist. 
Dass Anwoh­ner, die für nur 30,00 EUR im Jahr einen rela­tiv siche­ren Park­platz in Haustür­nä­he ergat­tern kön­nen nur wenig Inter­es­se dar­an haben, ihr Auto für 75,00 EUR im Monat im Park­haus ein­zu­stel­len, kann man nach­voll­zie­hen. Für alle ande­ren Kurz­zeit- und Tagespar­ker wur­de das Park­haus von den TWF gebaut, nun wäre es doch nur sinn­voll, wenn es von denen, die auf Park­plät­ze in der Eugen­stra­ße ange­wie­sen sind (Kun­den und Beschäf­tig­te), auch gut aus­ge­las­tet wer­den würde.

Dazu kommt, dass die Sicher­heit für Fuß­gän­ger auf dem Fuß­weg wegen der dort unbe­rech­tigt hal­ten­den Autos nicht gewähr­leis­tet ist.

Die Begrün­dung zur Beschluss­emp­feh­lung der Ver­wal­tung kann ich in die­sem Fall nicht nachvollziehen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen den Antrag der Ver­wal­tung gestimmt.

Blin­den­si­gna­li­sie­rung und ‑leit­sys­tem auf der Test­stre­cke für auto­ma­ti­sier­tes Fahren

2018 / V 00239 Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen Test­stre­cke für auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren Ergän­zung von Blin­den­si­gna­li­sie­rung und ‑leit­sys­te­men Geneh­mi­gung von außer­plan­mä­ßi­gen Ausgaben

Wor­um geht es?

In der Gemein­de­rats­sit­zung vom 14.05.2018 wur­de der bei­gefüg­te Antrag der Frak­ti­on Bündnis90/​Die Grü­nen zur Erwei­te­rung der Signal­an­la­gen ent­lang der Test­stre­cke für auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren um Blin­den­si­gna­li­sie­rung und Blin­den­leit­sys­te­me eingereicht.

Auf der Test­stre­cke wer­den zunächst ein­zel­ne Fahr­zeu­ge unter­wegs sein, in denen die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Signal­an­la­gen getes­tet wird und die von einem Fah­rer gelenkt wer­den. Auch die in der Pres­se für das Jahr 2019 ange­kün­dig­ten Klein­bus­se „e.GO Mover“ wer­den mit einem Fah­rer besetzt sein.

Ent­lang der Test­stre­cke befin­den sich Ampel­an­la­gen, bei denen nach aktu­el­lem Stand nicht bekannt ist, ob und wie oft sie von Seh­be­hin­der­ten began­gen wer­den. Die Nach­rüs­tung von Ampel­an­la­gen, die zwar an der Test­stre­cke lie­gen, aber nicht von Seh­be­hin­der­ten began­gen wer­den erscheint zunächst weni­ger wich­tig als die Nach­rüs­tung einer Signal­an­la­ge in der Innen­stadt, die regel­mä­ßig und u.U. von ver­schie­de­nen Seh­be­hin­der­ten began­gen wird. Aus die­sen Grün­den favo­ri­siert die Stadt stets die Nach­rüs­tung der Ein­rich­tun­gen für Seh­be­hin­der­te an Signal­an­la­gen, an denen auch Seh­be­hin­der­te regel­mä­ßig und allei­ne unter­wegs sind.

Den­noch bestehen Beden­ken zur Sicher­heit der Seh­be­hin­der­ten ent­lang der zukünf­ti­gen Test­stre­cke und die Ver­wal­tung schlägt vor, die­se Signal­an­la­gen ohne Aus­nah­me mit Blin­den­si­gna­li­sie­rung und Blin­den­leit­sys­te­men auszurüsten.

Zeit­li­che Umsetzung
Die Inbe­trieb­nah­me der Test­stre­cke kann in zwei Schrit­ten erfolgen:

  1. Signal­an­la­gen, an denen die Road-Side-Units im Sep­tem­ber 2018 instal­liert wer­den und die Blin­den­si­gna­li­sie­rung nach Geneh­mi­gung der Mit­tel bis Ende 2018 umge­setzt oder die Blin­den­si­gna­li­sie­rung schon vor­han­den bzw. nicht not­wen­dig ist 
    • LSA 309 Ailinger/​Charlottenstraße
    • LSA 119 Char­lot­ten-/Ma­ri­en­stra­ße
    • LSA 117 Ried­le­park-/Schef­fel­stra­ße
    • LSA 227 Colsmanknoten
    • LSA 320 B31n/​Feuerwehrausfahrt
  2. Signal­an­la­gen, an denen zur Instal­la­ti­on der Blin­den­si­gna­li­sie­rung die Steu­er­ge­rä­te, Kabel sowie die Signal­ge­ber aus­ge­tauscht und dafür die Mit­tel geneh­migt wer­den müs­sen. Die Road-Side- Units wer­den dann mit den neu­en Steu­er­ge­rä­ten und der Blin­den­si­gna­li­sie­rung Ende 2018/​Anfang 2019 in Betrieb genommen. 
    • LSA 205230 Maybachplatz/​Keplerstraße/​Riedleparkstraße
    • LSA 229 Cols­man-/Leuthold­stra­ße
    • LSA 238239 Colsmanstraße/​Werkseinfahrten
    • LSA 223224 Messestraße/​Rampen zur B31n/​Parkplatz P7

Die Ver­le­gung der Blin­den­leit­sys­te­me (Nop­pen-/Ril­len­plat­ten) soll aus­ge­schrie­ben wer­den. Die Umset­zung kann erfol­gen, sofern ande­re für den Dop­pel­haus­halt 2018/2019 vor­ge­se­he­ne Tief­bau­pro­jek­te ver­scho­ben wer­den. Selbst bei zügi­ger Durch­füh­rung der Pla­nungs- und Aus­schrei­bungs­leis­tun­gen ist erst von einem Bau­be­ginn im Früh­jahr 2019 aus­zu­ge­hen. Grund hier­für ist die hohe Aus­las­tung der Tiefbaufirmen.

Finan­zie­rung

Der Gemein­de­rat hat am 19.03.2018 außer­plan­mä­ßi­ge Mit­tel in Höhe von 237.500 EUR für die Nach­rüs­tung der Signal­an­la­gen ent­lang der Test­stre­cke für das auto­ma­ti­sier­te Fah­ren bewil­ligt. Hier­von sind noch 21.500EUR frei ver­füg­bar. Für die Nach­rüs­tung der Signal­an­la­gen mit Blin­den­si­gna­li­sie­rung und ‑leit­sys­te­men wer­den zusätz­li­che Mit­tel in Höhe von 441.500 EUR benö­tigt. Zur Deckung der zusätz­li­chen Mit­tel wer­den in 2018 nicht benö­tig­te Mit­tel von 2018 / V 00239 Sei­te 6 von 7

Finanz­po­si­ti­on 2.6600.9800.000‑0010 (B31 Umge­hung, Lärm­schutz­tun­nel Wag­gers­hau­sen mit Ansatz 2018: 3.200.000EUR) vor­ge­schla­gen. Die DEGES (Pro­jekt­trä­ger) hat in 2018 einen geän­der­ten Mit­tel­ab­fluss­plan für die­se Maß­nah­me vor­ge­legt. Die aktu­ell nicht benö­tig­ten Mit­tel wer­den im Haus­halts­ver­fah­ren 2020 neu ange­mel­det. Die umzu­schich­ten­den Mit­tel aus 2018 soll­ten auf das Jahr 2019 über­trag­bar erklärt werden.

Beschluss­an­trag

  1. Dem Frak­ti­ons­an­trag zur Erwei­te­rung der Signal­an­la­gen ent­lang der Test­stre­cke für auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren um Signa­le für Seh­be­hin­der­te und um Leit­sys­te­me mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 463.000 EUR wird zugestimmt.
  2. Die zusätz­lich benö­tig­ten Mit­tel in Höhe von 441.500 EUR wer­den zur Ver­fü­gung gestellt. Dem Deckungs­vor­schlag wird zugestimmt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Erwei­te­rung umzusetzen.

Mei­ne Haltung:

Eine gute und sinn­vol­le Maß­nah­me, der ich ger­ne zustim­me. Güns­ti­ger wäre es für die Stadt Fried­richs­ha­fen aller­dings gewor­den, wenn sie dem gemein­sa­men Antrag von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und SPD auf einen Fuß­ver­kehrs-Check bereits gefolgt wäre und die­sen nicht auf die lan­ge Bank (2020 ff) gescho­ben hät­te. Somit ist in die­sem Fall eine För­de­rung aus­ge­schlos­sen. Scha­de drum.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Elek­tri­fi­zie­rung Bodenseegürtelbahn

2018 / V 00242 Elek­tri­fi­zie­rung Boden­see­gür­tel­bahn – Finan­zi­el­le Betei­li­gung an Pla­nungs­pha­sen 1 + 2; – Geneh­mi­gung einer über­plan­mä­ßi­gen Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung 2018 und von über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben 2019

Wor­um geht es?

Beim Aus­bau des Schie­nen­net­zes im süd­li­chen Baden-Würt­tem­berg droht die Boden­see­gür­tel­bahn zwi­schen Fried­richs­ha­fen und Radolf­zell – der letz­te wich­ti­ge Lücken­schluss – ohne Strom zu blei­ben. Die Elek­tri­fi­zie­rung des genann­ten Stre­cken­ab­schnit­tes wur­de nicht in den gera­de ver­ab­schie­de­ten Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan 2030 auf­ge­nom­men. Begrün­det wur­de die Ent­schei­dung vom Bund mit einer zu gerin­gen Nach­fra­ge nach Schie­nen­per­so­nen­fern­ver­kehr und über­re­gio­na­lem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Da somit die Elek­tri­fi­zie­rung der Stre­cke kei­nen über­re­gio­na­len Nut­zen erzie­len wür­de, han­delt es sich nach Mei­nung des Bun­des um eine Maß­nah­me des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs, die nicht in den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan auf­ge­nom­men wer­den kann.

Dage­gen ist die Boden­see­gür­tel­bahn auf Lan­des­ebe­ne in die Kate­go­rie „Vor­dring­li­cher Bedarf / Lücken­schlüs­se“ ein­ge­stuft wor­den. Mit die­ser Kon­zep­ti­on möch­te das Land vor­be­rei­tet sein und die mög­li­chen Pro­jek­te prio­ri­siert haben, wenn der Bund sein i Koali­ti­ons­pa­pier auf­ge­führ­tes För­der­pro­gramm zur Elek­tri­fi­zie­rung von Bahn­stre­cken auf­legt. Wann dies genau der Fall sein wird ist aller­dings ungewiss.

Der­zeit gibt es mit dem refe­renz­kon­zept und dem Vor­zugs­kon­zept zwei Kon­zep­te, die im Rah­men des Pro­jekts Elek­tri­fi­zie­rung Boden­see­gür­tel­bahn in einer erwei­ter­ten Stu­die unter­sucht wor­den sind. Der Inter­es­sen­ver­band Boden­see­gür­tel­bahn favo­ri­siert als Ziel­zu­stand das Vorzugskonzept:

Das Vor­zugs­kon­zept der Regi­on sieht neben dem stünd­li­chen IRE zwei stünd­li­che RB-Leis­tun­gen m ange­nä­her­ten Halb­stun­den­takt zwi­schen Sin­gen und Fried­richs­ha­fen vor.

Die Kos­ten für die Pla­nung einer elek­tri­fi­zier­ten Vor­zugs­va­ri­an­te betra­gen für die Leis­tungs­pha­sen 1 und 2 vor­aus­sicht­lich ca. 3,8 Mio. EUR. Der Inter­es­sen­ver­band Boden­see­gür­tel­bahn schlägt vor, die­se Kos­ten nach dem Finan­zie­rungs­schlüs­sel auf­zu­tei­len, der der die hälf­ti­ge Auf­tei­lung der Kos­ten auf den Boden­see­kreis einer­seits und die Städ­te und Gemein­den nach der jewei­li­gen Ein­woh­ner­zahl ande­rer­seits vor­sieht. Dem­nach beträgt der Anteil der Stadt Fried­richs­ha­fen (49 %) 440.917,70 EUR. Die mit­tel müs­sen 2019 zur Ver­fü­gung stehen.

Beschluss­an­trag

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen unter­stützt die Bemü­hun­gen des Inter­es­sen­ver­ban­des Boden­see­gür­tel­bahn zur Elek­tri­fi­zie­rung der Boden­see­gür­tel­bahn zwi­schen Radolf­zell und Friedrichshafen-Stadtbahnhof.
  2. Die Stadt Fried­richs­ha­fen stimmt der Ver­tei­lung der Kos­ten für die o.g. Pla­nung im Boden­see­kreis auf Grund­la­ge des bei­gefüg­ten Finan­zie­rungs­schlüs­sels zu. Auf die­ser Grund­la­ge stimmt die Stadt Fried­richs­ha­fen der Kos­ten­über­nah­me in der Grö­ßen­ord­nung von 441.000 EUR zu.
  3. Der über­plan­mä­ßi­gen Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung in 2018 und der zusätz­li­chen Mit­tel­be­reit­stel­lung in 2019 in Höhe von 341.000 EUR sowie den Deckungs­vor­schlä­gen wird zugestimmt.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, dem Inter­es­sen­ver­band mit­zu­tei­len, dass der ent­spre­chen­de Finan­zie­rungs­an­teil von Sei­ten der Stadt Fried­richs­ha­fen geleis­tet wird

Mei­ne Haltung:

Geld für ÖPNV ist immer gut ange­leg­tes Geld – auch im Hin­blick auf die ein­zu­hal­ten­den Kli­ma­schutz­zie­le. Inso­fern bin ich begeis­tert, dass sich jetzt trotz der Blo­cka­de des Bun­des hier etwas bewegt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Kreis­ver­kehrs­platz Spaltenstein

2018 / V 00210 Kreis­ver­kehrs­platz Spal­ten­stein Grund­satz­ent­schei­dung und Bau­be­schluss Geneh­mi­gung von über­plan­mä­ßi­gen Ausgaben

Wor­um geht es?

Im Zuge der Sit­zung des Gemein­de­ra­tes vom 05.12.2017 wur­de die­ser Kreis­ver­kehrs­platz in der Prio­ri­tä­ten­lis­te ganz oben ange­ord­net. Begründung:

Vor allem zur Sicher­heit des Rad­ver­kehrs und zur Ver­bes­se­rung der Ein­fahr­si­tua­ti­on soll hier ein KVP erstellt wer­den. Damit könn­te die Geschwin­dig­keit im Zuge der L 328 b ver­lang­samt und die Ver­knüp­fung mit den bis­her unter­ge­ord­ne­ten Ästen siche­rer wer­den. Kon­flik­te mit der bestehen­den Bus­hal­te­stel­le Fahrt­rich­tung Kluft­ern müss­ten im Zuge der wei­te­ren Pla­nung unter­sucht und gelöst wer­den. Aus Ver­kehrs­si­cher­heits­grün­den drängt das BSU auf einen schnel­len Umbau die­ses Kno­tens, ins­be­son­de­re da ein Kreis­ver­kehr auch von der Unfall­kom­mis­si­on in der Sit­zung am 07.09.2017 aus­drück­lich befür­wor­tet wurde.

Beschluss­an­trag:

  1. Dem Ent­wurfs­vor­schlag zum Neu­bau des Kreis­ver­kehrs­plat­zes Spal­ten­stein mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 850.000 EUR und der Umset­zung die­ser Maß­nah­me wird zugestimmt.
  2. Das Stadt­bau­amt wird beauf­tragt, die Vor­aus­set­zun­gen zum Bau der Maß­nah­me zu schaf­fen und die not­wen­di­gen Ver­trä­ge abzuschließen.
  3. Die zusätz­lich benö­tig­ten Mit­tel in Höhe von 157.088,62 EUR wer­den zur Ver­fü­gung gestellt. Dem Deckungs­vor­schlag wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Die­ser Kreis­ver­kehr ist in der vor­ge­stell­ten Pla­nung ein schlech­ter Kom­pro­miss für die Rad­fah­rer: Die­se dür­fen bis­lang bevor­rech­tigt von Schnet­zen­hau­sen nach Kluft­ern (und umge­kehrt) fah­ren. In der vor­ge­stell­ten Vari­an­te wer­den Rad­ler recht­eckig um Kur­ven geführt, müs­sen dann ent­we­der abstei­gen um über die Fuß­gän­ger­über­we­ge (Zebra­strei­fen) zu gehen oder war­ten, bis sich im Auto­ver­kehr eine Lücke ergibt, so dass sie in den neben den Fuß­gän­ger­über­we­gen ein­ge­rich­te­ten Fahr­rad­fur­ten fah­rend que­ren kön­nen. Natür­lich erhöht das die von der Ver­wal­tung ange­streb­te Sicher­heit der Rad­ler. Gleich­zei­tig senkt es aber ein wei­te­res Mal die Qua­li­tät des Rad­ver­kehrs, der häu­fig genug zum Abbrem­sen, Anhal­ten, Abstei­gen und Lau­fen genö­tigt wird. Der Kreis­ver­kehr genügt wie­der ein­mal mehr haupt­säch­lich den Belan­gen der Auto­fah­rer (schnel­les und zügi­ges Fah­ren, kein erhöh­ter Auf­merk­sam­keits-Auf­wand durch bevor­rech­tigt que­ren­de Rad­ler). Und das, obwohl der Gemein­de­rat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mehr­fach und zu unter­schied­li­chen Gele­gen­hei­ten beschlos­sen hat, dass der Rad­ver­kehr aus Grün­den des Lärm­schut­zes, der CO2-Bilanz sowie der Kli­ma­schutz-Zie­le vor­ran­gig ent­wi­ckelt wer­den soll. Papier ist scheint’s gedul­dig, die Taten las­sen auf sich warten.

Ein klei­nes Trost­pflas­ter ist die Ver­bes­se­rung für die Fuß­gän­ger, die künf­tig leich­ter zwi­schen den Bus­hal­te­stel­len que­ren können.

Der Tages­ord­nung wur­de ange­sichts des schwa­chen Kom­pro­miss­vor­schlags der Ver­wal­tung und der hohen Inves­ti­ti­ons­sum­me von 850.000,00 EUR für die Ver­hält­nis­se des Gemein­de­rats lan­ge dis­ku­tiert. Die Pres­se hät­te ihre Freu­de dar­an gehabt, dass das ver­meint­li­che „Abni­cker-Gre­mi­um“ sich end­lich mal kon­tro­vers aus­tauscht und sogar den Antrag auf Ver­ta­gung des TOP stellt (der dann jedoch mehr­heit­lich abge­lehnt wur­de). Nicht so die CDU, aus deren Rei­hen gemahnt wur­de, sol­che bereits im TA vor­be­ra­te­nen „Klei­nig­kei­ten“ im Gemein­de­rat nicht in die­ser Tie­fe und Aus­führ­lich­keit zu bera­ten. Die­ses Ver­hal­ten, das Sit­zun­gen unnö­tig ver­län­ge­re, wür­de poten­ti­el­le Kan­di­da­ten für die Kom­mu­nal­wahl abschre­cken und man müs­se Sor­ge haben, dass sich nie­mand mehr auf die Lis­ten set­zen las­se. Lie­be CDU, ich bin fest davon über­zeugt, dass nicht der leben­di­ge Mei­nungs­aus­tausch die Men­schen abschreckt, son­dern viel­mehr die halb­stun­den­lan­gen Plä­doy­ers – ähm, Ent­schul­di­gung, Frak­ti­ons­er­klä­run­gen, die die CDU sich bis­wei­len leis­tet und deren Kern­aus­sa­gen sich auch in weni­gen Minu­ten auf den Punkt brin­gen ließen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung nicht zugestimmt.

Haupt­sat­zung Stadt Friedrichshafen

2018 / V 00226 Ände­rung der Haupt­sat­zung der Stadt Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Mit der vom Gemein­de­rat am 23.07.2018 beschlos­se­nen Zusam­men­le­gung der Aus- schüs­se TA und AUN zu einem Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt (PBU) und der Zuord­nung der Zustän­dig­keit für Digitalisierung/​Smart City zum FVA wird eine Ände­rung der städ­ti­schen Haupt­sat­zung in Form einer Ände­rungs­sat­zung (s. Anla­ge 1) erfor­der­lich. In die­sem Zusam­men­hang wer­den auch noch erfor­der­li­che klei­ne­re redak­tio­nel­le Kor­rek­tu­ren vorgenommen.

Aus der in Anla­ge 2 bei­gefüg­ten Syn­op­se sind die Ände­run­gen in der Haupt­sat­zung ersicht­lich. Hier fin­det sich eine Gegen­über­stel­lung der Fas­sung aus dem Jahr 2016 (gem. der dama­li­gen GR-Druck­sa­che) mit den vor­ge­nom­men Ände­run­gen. Die in Anla­ge 1 bei­gefüg­te Ände­rungs­sat­zung ist die Grund­la­ge der Beschlussfassung.

Beschluss­an­trag

  1. Es wird die als Anla­ge 1 bei­gefüg­te Ände­rungs­sat­zung zur Haupt­sat­zung der Stadt Fried­richs­ha­fen vom 21.11.2016 beschlossen.
  2. Der neue Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt wird in der bis­he­ri­gen per­so­nel­len Zusam­men­set­zung neu gebildet.

CDU: Ober­schelp, Baur, Jäg­le, Hor­nung, Kramer

SPD: Mohr, Mom­mertz, Tautkus

FW: Habis­reu­ther, Meschen­mo­ser, Hörmann

Grü­ne: Leiprecht, Heliosch

ÖDP/​Parteilos: Schmid

FDP: Aji­boye-Ames

Mei­ne Haltung:

Es gab einen über­frak­tio­nel­len Antrag, der eigent­lich ein eige­nes Umwelt­amt mit der Auf­wer­tung des wich­ti­gen The­men­be­reichs Umwelt, Nach­hal­tig­keit und Grün zum Ziel hat­te. Nun soll es lei­der „nur“ bei einer Abtei­lung Umwelt und Grün blei­ben. Da die Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit hier beim Ober­bür­ger­meis­ter und nicht beim Gemein­de­rat liegt, muss die­ses Ergeb­nis so akzep­tiert werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Gestell­te Anträge

2018 / V 00252 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Wor­um geht es?

Die Frei­en Wäh­ler haben drei Anträ­ge an die Ver­wal­tung gestellt, die in die­ser Sit­zung ein­ge­bracht und spä­tes­tens in der über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung des Gemein­de­ra­tes bzw. der zustän­di­gen Aus­schüs­se bera­ten und zur Beschluss­fas­sung vor­ge­legt wer­den. In den Anträ­gen geht es um fol­gen­de Themen

  1. Antrag der FW zur Quar­tier­s­ent­wick­lung Fallenbrunnen
  2. Antrag der FW zur Itten­hau­ser Stra­ße 7, Frauennotunterkunft
  3. Antrag „Not­fall-Hand­geld“ für ASD (All­ge­mei­ner Sozia­ler Dienst)

Beschluss­an­trag

  1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (Anla­ge 1 – 3) wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Sie sind den zustän­di­gen Gre­mi­en spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zungs­run­de im Novem­ber 2018 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe die Anträ­ge zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Ver­wal­tung:Stadtmarketing/​Standortmarketing/​Innenstadt
Es wird einen aus­führ­li­chen Bericht der Ver­wal­tung geben, so dra­ma­tisch, wie in den Medi­en berich­tet, ist es bei Wei­tem nicht.

Ver­wal­tung: Die Mehr­zweck­hal­le in Kluft­ern, das Frei- und See­bad Fisch­bach sowie das Kin­der­haus am Ried­le­wald haben einen Archi­tek­ten­preis gewonnen.

Ver­wal­tung: Bau­maß­nah­men KMG-Schulhof
Die Bau­maß­nah­me ist im Zeit­plan. Es ist mit­nich­ten so wie es die Schü­ler in ihrem anony­men Schrei­ben for­mu­liert haben.

Fra­ge: Ampel­schal­tung Bau­stel­le „Schöll­horn“ für Fuß­gän­ger und Radler
Die War­te­zeit ist sehr lang und es bie­gen nur rela­tiv weni­ge Fahr­zeu­ge von der Fried­rich­stra­ße nach rechts in die Karl­stra­ße zum Park­haus am See ab. Könn­te hier durch ein gleich­zei­ti­ges Grün für Autos und Fuß­gän­ger / Rad­ler mit Gelb-Blink­licht die Situa­ti­on für letz­te­re erleich­tert werden? 
Außer­dem ist die Grün­pha­se für Fuß­gän­ger sehr kurz. Eine Ver­län­ge­rung wäre sinnvoll.
Ant­wort: Wird intern geprüft, Ant­wort folgt.

Fra­ge:Wie kann es sein, dass ein Maul­beer­baum in Rader­ach mit der Begrün­dung gestutzt wird, dass ein Falsch­par­ker sich über die her­ab­fal­len­den Früch­te und den dar­aus resul­tie­ren­den erhöh­ten Putz­auf­wand für sein Hei­ligs Blech­le beschwert habe?
Ant­wort: Die Maß­nah­men sind pfle­ge­ri­scher Art und haben nichts ursäch­lich mit der Beschwer­de des Falsch­par­kers zu tun.

Anmer­kung: Voll­sper­rung Heiseloch
Die Auf­grund der Voll­sper­rung der Durch­fahrt von Hei­ße­loch auf­ge­stell­ten Bar­rie­ren wur­den bereits mehr­fach von unein­sich­ti­gen Ver­kehrs­teil­neh­mern zur Sei­te geräumt. Die Voll­sper­rung besteht, weil ein an der Stra­ße ste­hen­des Haus als akut ein­sturz­ge­fähr­det gilt. Jedes Mal muss die Poli­zei und der Bau­hof alar­miert wer­den, um die Bar­rie­ren wie­der sach­ge­mäß aufzustellen.