Der wichtigste und öffentlichkeitsrelevanteste Tagesordnungspunkt der vergangenen Sitzung war wohl TOP 2: Wahl einer/eines Beigeordneten für das Dezernat II. Das war nicht nur an der zu diesem Zeitpunkt vollen Zuschauertribüne gut zu erkennen, sondern auch daran, dass die weitere Sitzung ohne Beisein von Medienvertretern und nach TOP 4 (Einwohnerfragestunde) ganz ohne Öffentlichkeit verlief. Schade eigentlich, denn in dieser ungewollt nichtöffentlichen Sitzung kam es zu dem, was vom Rat sonst immer gefordert wird: Einem Schlagabtausch zwischen den Fraktionen zu einem Sachthema, bei dem man im Vorfeld nur ein schlichtes Abnicken erwartet hatte (TOP 9, Kreisverkehrsplatz Spaltenstein).
Die Tagesordnung und die dazugehörigen Sitzungsvorlagen finden sich hier.
Wie immer viel Spaß beim Nachlesen!
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Worum geht es?
- Jahresabschluss 2017 der Luftschiffbau Zeppelin GmbH Friedrichshafen (Einzelabschluss)
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. - Die Stadt Friedrichshafen beteiligt sich an den Kosten der Internationalen Maritimen Konferenz 2019, zu der rund 800 Vertreter der maritimen Wirtschaftsbranche sowie die Kanzlerin in Friedrichshafen erwartet werden.
Bürgermeisterwahl
2018 / V 00228 Wahl einer/eines Beigeordneten für das Dezernat II
Worum geht es?
Wiederbesetzung der Stelle des Beigeordneten für das Dezernat II. Zwei Bewerber (aus ursprünglich 11 Bewerbern, eine zurückgenommene Bewerbung) blieben nach dem Auswahlverfahren übrig und stellten sich der Wahl zum Beigeordneten des Dezernats II.
Meine Haltung:
Mit der Wahl von Dieter Stauber zum 3. Beigeordneten der Stadt hat die Mehrheit der Gemeinderäte dem Vorschlagsrecht der SPD entsprochen. In den kommenden 8 Jahren wird er die Gelegenheit haben zu beweisen, dass er der richtige Mann für das Amt ist und zum Wohl der Stadt und ihrer Bürger wirken kann.
Spannend dürfte sein, wie sich die SPD-Fraktion und die SPD vor Ort ein gutes halbes Jahr vor der Kommunalwahl aufstellen wird. Ihr Zugpferd und fleißigstes Mitglied haben sie mit der Wahl zum Dezernenten verloren. Jetzt bleibt eine gewaltige Lücke zu schließen.
So habe ich abgestimmt:
Es handelte sich um eine geheime Wahl in öffentlicher Sitzung. Aus diesem Grund werde ich hier nicht mitteilen wie ich abgestimmt habe. Allerdings lässt sich mein Abstimmungsverhalten aus früheren Stellungnahmen ablesen.
Beteiligungsbericht 2017
2018 / V 00169 Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Friedrichshafen
Worum geht es?
Die Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden, jährlich einen Bericht über die Unternehmen in deiner Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt sind, zur Information des Gemeinderats und der Einwohner zu erstellen. Dabei legt die Gemeindeordnung den Inhalt des Berichts weitgehend fest.
Nach der Information des Gemeinderats wird der Beteiligungsbericht 2017 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und anschließend auf der Homepage der Stadt Friedrichshafen veröffentlicht.
Das Fazit der städtischen Vorlage lautet:
Das „konzernweite“ Jahresergebnis befindet sich weiterhin auf einem guten Niveau. Das Eigenkapital erreichte auch dieses Jahr wieder einen neuen Höchstwert. Trotz des positiven Ergebnisses werden insbesondere die nachfolgenden Kennzahlen im Auge behalten:
- Hohe Verbindlichkeiten in Höhe von 300,0 Mio. EUR
- Hohe Rückstellungen in Höhe von 32,9 Mio. EUR
(Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 1,1 Mio. EUR erhöht und weisen damit den höchsten Stand des gesamten Betrachtungszeitraums auf. Die höchsten Rückstellungen ergeben sich insbesondere bei der TWF und dem Medizin Campus Bodensee (MCB).)
In der Vorlage sind die Eigenbetriebe Medizin Campus Bodensee, Technische Werke Friedrichshafen, Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH, Flughafen Friedrichshafen GmbH, IBO / Messe Friedrichshafen GmbH, Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH sowie Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH mit einer kurzen Zusammenfassung aufgeführt.
Beschlussantrag:
Der Beteiligungsbericht der Stadt Friedrichshafen wird dem Gemeinderat zur Information vorgelegt und zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Insgesamt ist es ja sehr erfreulich, wenn die städtischen Beteiligungsunternehmen finanziell gut dastehen und erfreulich schwarze Zahlen schreiben. Allerdings wage ich doch anzumerken, dass die Betriebe, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, weniger an ihren Gewinnen als vielmehr an ihren Taten (= Ausgaben) zur Verbesserung der Dienstleistung für alle EinwohnerInnen gemessen werden sollten. Dabei denke ich z.B. an die TWF und hier insbesondere an den Bereich Stadtverkehr wo es bei der Haltestellendichte sowie in der Bus-Taktung noch viel zu tun gibt.
Gleiches gilt auch für die SWG – Gewinne sind gut und auch nötig um den Wohnungsbestand in Schuss zu halten um daraus wieder neue Gewinne zu erzielen, allerdings reicht das in der heutigen Zeit nicht aus, so dass die erwirtschafteten finanziellen Mittel so weit als und so schnell wie möglich in neue Wohnungen investiert werden müssen.
Auch das Klinikum ist nicht an seinen Defiziten zu messen: Die Menschen in der Stadt und in der Region erwarten zurecht eine gute medizinische Versorgung, die über moderne medizinische Gerätschaften, gut qualifiziertes Personal und einen guten Stellenschlüssel gewährleistet werden kann. Das kostet Geld und das muss es uns auch wert sein.
Im Gegensatz zu den drei oben genannten Betrieben sehe ich die Situation beim Flughafen und der Messe deutlich kritischer. Hier ist der Gemeinderat in der Mehrheit oft sehr schnell bereit, Defizite aus dem städtischen Geldbeutel auszugleichen. Dabei handelt es sich dabei nicht um Angelegenheiten der Daseinsvorsorge, sondern um Sahnehäubchen, die man sich dann leisten kann, wenn man seine Pflichtaufgaben erfüllt hat.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beiteiligungsbericht 2017 zur Kenntnis genommen.
Einwohnerfragestunde
Worum ging es?
Frage: Warum wurde die Jahreskarte für die Häfler Bäder im Sommer abgeschafft? Wie soll sich jemand, der nur wenig Geld zur Verfügung hat, 200,00 EUR auf einmal leisten können um dann in den Genuss der höchsten Vergünstigung von 25 % pro Eintritt zu kommen?
Antwort: Die Neugestaltung der Bäderpreise hängt mit dem neuen Sportbad zusammen, das im kommenden Jahr eröffnet werden wird. Es gibt dazu einen mehrheitlich gefassten Beschluss des Gemeinderats. Detaillierte Antworten wurden dem Fragenden im persönlichen Gespräch zugesagt.
Frage: Unzufriedenheit über das Essen an Schulen und in Kindergärten
Antwort: Bis das Gremium etwas anderes entscheidet, bleibt die Situation wie sie ist: Vielfältig und in Kooperation mit den Trägern. Gleichzeitig läuft der Antrag der SPD-Fraktion (Christine Heimpel), zur Prüfung einer kommunalen Küche für Kindergärten und Schulen in FN, der im Oktober in den Gemeinderat kommt.
Gesamtentwicklung Berg – Teilgebiet 3
Worum geht es?
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 543 „Gesamtentwicklung Berg“ wurde am 20.07.2013 getroffen. Infolge wurde die frühzeitige Beteiligung für den gesamten Geltungsbereich für die Träger öffentlicher Belange sowie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Beim Aufstellungsbeschluss wurde bereits ausgeführt, dass in der weiteren Bearbeitung der Planbereich mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden wird und das Verfahren in Teilabschnitten fortgeführt wird. Die Teilgebiete 1 und 2 sind bereits abgeschlossen.
Der Teilabschnitt 3 wurde notwendig, da sich durch Umsetzung des Teilgebiets 2 der Geltungsbereich zum Innenbereich entwickelt hat und sich über eine Bauvoranfrage eine Entwicklung abzeichnete, die befürchten ließ, dass sich das Gesamtkonzept nicht mehr umsetzen lässt. Die in diesem Zusammenhang am 28.02. 2018 erlassene Veränderungssperre tritt gemäß § 17 BauGB mit der Rechtskraft dieses Bebauungsplans außer Kraft.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem Satzungsbeschluss kann die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
Beschlussantrag
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlage 4).
- Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 18.07.2018, wird zugestimmt (Anlagen 1 und 3).
- Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 18.07.2018 festgelegt (Anlage 3).
- Die Begründung der Satzung wird in der Fassung vom 18.07.2018 festgelegt (Anlage 2).
- Die für den Ausgleich erforderlichen Ökopunkte (Kompensationsmaßnahme K2 mit 15.334 Punkten) werden aus dem städtischen Ökokonto abgebucht.
- Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 543 – 2 „Gesamtentwicklung Berg, Teilgebiet 3“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am
01.10.2018 den Bebauungsplan Nr. 543 – 2 „Gesamtentwicklung Berg, Teilgebiet 3“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph:
Der Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 18.07.2018 und dem Textteil vom 18.07.2018.
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan eingezeichnet.
Meine Haltung:
Es handelt sich um ein privates Grundstück, das vom Eigentümer im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes überplant wird. So weit, so gut. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die „Grüne Mitte“, die im Workshopverfahren erarbeitet wurde, auch zur Umsetzung kommt. Dass dabei auch Bäume an den Wegeverbindungen eine wichtige Rolle spielen, dürfte spätestens nach diesem Sommer keine Frage mehr sein.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Kiss&Ride in der Eugenstraße
2018 / V 00247 Parkraumbewirtschaftung Eugenstraße Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Worum geht es?
In der Gemeinderatssitzung am 21.11.2016 wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen angeregt, die vorhandenen Langzeitparkplätze in der Eugenstraße auf der Nordseite des Bahnhofs in direkter Angrenzung an den Franziskusplatz auf Kurzzeitparkplätze oder auch Kiss&Ride-Parkplätze umzustellen. Die Fraktion begründet ihre Anregung damit, dass derzeit eine kurzfristige Andienung des Stadtbahnhofs auf der Nordseite nicht möglich ist.
Bsp.: Ich fahre ein Familienmitglied mit meinem PKW zum Bahnhof um es dort samt Gepäck aussteigen zu lassen. Ich habe derzeit die Möglichkeit
- Die Bahnlinie zu unter- oder überqueren um dann auf der Friedrichstraße zur Südseite des Bahnhofs zu gelangen, wo ich 15 Minuten lang einen Kiss&Ride-Parkplatz mit Parkscheibe nutzen kann um das Familienmitglied aussteigen zu lassen und ihm mit dem Gepäck behilflich zu sein.
- Ich suche einen Parkplatz in der Eugenstraße und zahle für nur wenige Minuten Parkgebühren. Je nach Parkdichte muss ich dafür mit Gepäck einen weiten Weg in Kauf nehmen.
- Ich halte widerrechtlich auf der Nordseite des Bahnhofs und blockiere so die Einfahrt auf den Franziskusplatz. Ich lasse das Familienmitglied aussteigen und kann beim Gepäck nicht helfen.
Es handelt es sich um max. 3 – 4 Stellplätze, die durch diese Maßnahme für Langzeitparker (Anwohner und Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in der Eugenstraße) wegfallen würden.
Beschlussantrag
Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen (Anlage 1) auf Umstellung der vorhandenen Langzeitparkplätze in der Eugenstraße, Nähe Bahnhof, auf Kiss&Ride-Parkplätze oder Kurzzeitparkplätze wird abgelehnt.
Meine Haltung:
In der Sitzungsvorlage wird von der Verwaltung dargestellt, dass es in der Eugenstraße und den angrenzenden Straßenzügen derzeit mehr oberirdische Parkplätze als ausgegebene Parkberechtigungsscheine gibt. Nicht mit einberechnet hat die Verwaltung die Parkplätze im Parkhaus „Am Stadtbahnhof“, welches ja auch in der Eugenstraße liegt und mit 292 Parkplätzen auch in Spitzenzeiten nur zu 80% ausgelastet ist.
Dass Anwohner, die für nur 30,00 EUR im Jahr einen relativ sicheren Parkplatz in Haustürnähe ergattern können nur wenig Interesse daran haben, ihr Auto für 75,00 EUR im Monat im Parkhaus einzustellen, kann man nachvollziehen. Für alle anderen Kurzzeit- und Tagesparker wurde das Parkhaus von den TWF gebaut, nun wäre es doch nur sinnvoll, wenn es von denen, die auf Parkplätze in der Eugenstraße angewiesen sind (Kunden und Beschäftigte), auch gut ausgelastet werden würde.
Dazu kommt, dass die Sicherheit für Fußgänger auf dem Fußweg wegen der dort unberechtigt haltenden Autos nicht gewährleistet ist.
Die Begründung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung kann ich in diesem Fall nicht nachvollziehen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen den Antrag der Verwaltung gestimmt.
Blindensignalisierung und ‑leitsystem auf der Teststrecke für automatisiertes Fahren
Worum geht es?
In der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018 wurde der beigefügte Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Erweiterung der Signalanlagen entlang der Teststrecke für automatisiertes Fahren um Blindensignalisierung und Blindenleitsysteme eingereicht.
Auf der Teststrecke werden zunächst einzelne Fahrzeuge unterwegs sein, in denen die Kommunikation mit den Signalanlagen getestet wird und die von einem Fahrer gelenkt werden. Auch die in der Presse für das Jahr 2019 angekündigten Kleinbusse „e.GO Mover“ werden mit einem Fahrer besetzt sein.
Entlang der Teststrecke befinden sich Ampelanlagen, bei denen nach aktuellem Stand nicht bekannt ist, ob und wie oft sie von Sehbehinderten begangen werden. Die Nachrüstung von Ampelanlagen, die zwar an der Teststrecke liegen, aber nicht von Sehbehinderten begangen werden erscheint zunächst weniger wichtig als die Nachrüstung einer Signalanlage in der Innenstadt, die regelmäßig und u.U. von verschiedenen Sehbehinderten begangen wird. Aus diesen Gründen favorisiert die Stadt stets die Nachrüstung der Einrichtungen für Sehbehinderte an Signalanlagen, an denen auch Sehbehinderte regelmäßig und alleine unterwegs sind.
Dennoch bestehen Bedenken zur Sicherheit der Sehbehinderten entlang der zukünftigen Teststrecke und die Verwaltung schlägt vor, diese Signalanlagen ohne Ausnahme mit Blindensignalisierung und Blindenleitsystemen auszurüsten.
Zeitliche Umsetzung
Die Inbetriebnahme der Teststrecke kann in zwei Schritten erfolgen:
- Signalanlagen, an denen die Road-Side-Units im September 2018 installiert werden und die Blindensignalisierung nach Genehmigung der Mittel bis Ende 2018 umgesetzt oder die Blindensignalisierung schon vorhanden bzw. nicht notwendig ist
- - LSA 309 Ailinger/Charlottenstraße
- - LSA 119 Charlotten-/Marienstraße
- - LSA 117 Riedlepark-/Scheffelstraße
- - LSA 227 Colsmanknoten
- - LSA 320 B31n/Feuerwehrausfahrt
- Signalanlagen, an denen zur Installation der Blindensignalisierung die Steuergeräte, Kabel sowie die Signalgeber ausgetauscht und dafür die Mittel genehmigt werden müssen. Die Road-Side- Units werden dann mit den neuen Steuergeräten und der Blindensignalisierung Ende 2018/Anfang 2019 in Betrieb genommen.
- - LSA 205⁄230 Maybachplatz/Keplerstraße/Riedleparkstraße
- - LSA 229 Colsman-/Leutholdstraße
- - LSA 238⁄239 Colsmanstraße/Werkseinfahrten
- - LSA 223⁄224 Messestraße/Rampen zur B31n/Parkplatz P7
Die Verlegung der Blindenleitsysteme (Noppen-/Rillenplatten) soll ausgeschrieben werden. Die Umsetzung kann erfolgen, sofern andere für den Doppelhaushalt 2018/2019 vorgesehene Tiefbauprojekte verschoben werden. Selbst bei zügiger Durchführung der Planungs- und Ausschreibungsleistungen ist erst von einem Baubeginn im Frühjahr 2019 auszugehen. Grund hierfür ist die hohe Auslastung der Tiefbaufirmen.
Finanzierung
Der Gemeinderat hat am 19.03.2018 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 237.500 EUR für die Nachrüstung der Signalanlagen entlang der Teststrecke für das automatisierte Fahren bewilligt. Hiervon sind noch 21.500EUR frei verfügbar. Für die Nachrüstung der Signalanlagen mit Blindensignalisierung und ‑leitsystemen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 441.500 EUR benötigt. Zur Deckung der zusätzlichen Mittel werden in 2018 nicht benötigte Mittel von 2018 / V 00239 Seite 6 von 7
Finanzposition 2.6600.9800.000‑0010 (B31 Umgehung, Lärmschutztunnel Waggershausen mit Ansatz 2018: 3.200.000EUR) vorgeschlagen. Die DEGES (Projektträger) hat in 2018 einen geänderten Mittelabflussplan für diese Maßnahme vorgelegt. Die aktuell nicht benötigten Mittel werden im Haushaltsverfahren 2020 neu angemeldet. Die umzuschichtenden Mittel aus 2018 sollten auf das Jahr 2019 übertragbar erklärt werden.
Beschlussantrag
- Dem Fraktionsantrag zur Erweiterung der Signalanlagen entlang der Teststrecke für automatisiertes Fahren um Signale für Sehbehinderte und um Leitsysteme mit Gesamtkosten in Höhe von 463.000 EUR wird zugestimmt.
- Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 441.500 EUR werden zur Verfügung gestellt. Dem Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung umzusetzen.
Meine Haltung:
Eine gute und sinnvolle Maßnahme, der ich gerne zustimme. Günstiger wäre es für die Stadt Friedrichshafen allerdings geworden, wenn sie dem gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf einen Fußverkehrs-Check bereits gefolgt wäre und diesen nicht auf die lange Bank (2020 ff) geschoben hätte. Somit ist in diesem Fall eine Förderung ausgeschlossen. Schade drum.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn
Worum geht es?
Beim Ausbau des Schienennetzes im südlichen Baden-Württemberg droht die Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell – der letzte wichtige Lückenschluss – ohne Strom zu bleiben. Die Elektrifizierung des genannten Streckenabschnittes wurde nicht in den gerade verabschiedeten Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. Begründet wurde die Entscheidung vom Bund mit einer zu geringen Nachfrage nach Schienenpersonenfernverkehr und überregionalem Schienengüterverkehr. Da somit die Elektrifizierung der Strecke keinen überregionalen Nutzen erzielen würde, handelt es sich nach Meinung des Bundes um eine Maßnahme des Schienenpersonennahverkehrs, die nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden kann.
Dagegen ist die Bodenseegürtelbahn auf Landesebene in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf / Lückenschlüsse“ eingestuft worden. Mit dieser Konzeption möchte das Land vorbereitet sein und die möglichen Projekte priorisiert haben, wenn der Bund sein i Koalitionspapier aufgeführtes Förderprogramm zur Elektrifizierung von Bahnstrecken auflegt. Wann dies genau der Fall sein wird ist allerdings ungewiss.
Derzeit gibt es mit dem referenzkonzept und dem Vorzugskonzept zwei Konzepte, die im Rahmen des Projekts Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn in einer erweiterten Studie untersucht worden sind. Der Interessenverband Bodenseegürtelbahn favorisiert als Zielzustand das Vorzugskonzept:
Das Vorzugskonzept der Region sieht neben dem stündlichen IRE zwei stündliche RB-Leistungen m angenäherten Halbstundentakt zwischen Singen und Friedrichshafen vor.
Die Kosten für die Planung einer elektrifizierten Vorzugsvariante betragen für die Leistungsphasen 1 und 2 voraussichtlich ca. 3,8 Mio. EUR. Der Interessenverband Bodenseegürtelbahn schlägt vor, diese Kosten nach dem Finanzierungsschlüssel aufzuteilen, der der die hälftige Aufteilung der Kosten auf den Bodenseekreis einerseits und die Städte und Gemeinden nach der jeweiligen Einwohnerzahl andererseits vorsieht. Demnach beträgt der Anteil der Stadt Friedrichshafen (49 %) 440.917,70 EUR. Die mittel müssen 2019 zur Verfügung stehen.
Beschlussantrag
- Die Stadt Friedrichshafen unterstützt die Bemühungen des Interessenverbandes Bodenseegürtelbahn zur Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn zwischen Radolfzell und Friedrichshafen-Stadtbahnhof.
- Die Stadt Friedrichshafen stimmt der Verteilung der Kosten für die o.g. Planung im Bodenseekreis auf Grundlage des beigefügten Finanzierungsschlüssels zu. Auf dieser Grundlage stimmt die Stadt Friedrichshafen der Kostenübernahme in der Größenordnung von 441.000 EUR zu.
- Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in 2018 und der zusätzlichen Mittelbereitstellung in 2019 in Höhe von 341.000 EUR sowie den Deckungsvorschlägen wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Interessenverband mitzuteilen, dass der entsprechende Finanzierungsanteil von Seiten der Stadt Friedrichshafen geleistet wird
Meine Haltung:
Geld für ÖPNV ist immer gut angelegtes Geld – auch im Hinblick auf die einzuhaltenden Klimaschutzziele. Insofern bin ich begeistert, dass sich jetzt trotz der Blockade des Bundes hier etwas bewegt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Kreisverkehrsplatz Spaltenstein
Worum geht es?
Im Zuge der Sitzung des Gemeinderates vom 05.12.2017 wurde dieser Kreisverkehrsplatz in der Prioritätenliste ganz oben angeordnet. Begründung:
Vor allem zur Sicherheit des Radverkehrs und zur Verbesserung der Einfahrsituation soll hier ein KVP erstellt werden. Damit könnte die Geschwindigkeit im Zuge der L 328 b verlangsamt und die Verknüpfung mit den bisher untergeordneten Ästen sicherer werden. Konflikte mit der bestehenden Bushaltestelle Fahrtrichtung Kluftern müssten im Zuge der weiteren Planung untersucht und gelöst werden. Aus Verkehrssicherheitsgründen drängt das BSU auf einen schnellen Umbau dieses Knotens, insbesondere da ein Kreisverkehr auch von der Unfallkommission in der Sitzung am 07.09.2017 ausdrücklich befürwortet wurde.
Beschlussantrag:
- Dem Entwurfsvorschlag zum Neubau des Kreisverkehrsplatzes Spaltenstein mit Gesamtkosten in Höhe von 850.000 EUR und der Umsetzung dieser Maßnahme wird zugestimmt.
- Das Stadtbauamt wird beauftragt, die Voraussetzungen zum Bau der Maßnahme zu schaffen und die notwendigen Verträge abzuschließen.
- Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 157.088,62 EUR werden zur Verfügung gestellt. Dem Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Dieser Kreisverkehr ist in der vorgestellten Planung ein schlechter Kompromiss für die Radfahrer: Diese dürfen bislang bevorrechtigt von Schnetzenhausen nach Kluftern (und umgekehrt) fahren. In der vorgestellten Variante werden Radler rechteckig um Kurven geführt, müssen dann entweder absteigen um über die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zu gehen oder warten, bis sich im Autoverkehr eine Lücke ergibt, so dass sie in den neben den Fußgängerüberwegen eingerichteten Fahrradfurten fahrend queren können. Natürlich erhöht das die von der Verwaltung angestrebte Sicherheit der Radler. Gleichzeitig senkt es aber ein weiteres Mal die Qualität des Radverkehrs, der häufig genug zum Abbremsen, Anhalten, Absteigen und Laufen genötigt wird. Der Kreisverkehr genügt wieder einmal mehr hauptsächlich den Belangen der Autofahrer (schnelles und zügiges Fahren, kein erhöhter Aufmerksamkeits-Aufwand durch bevorrechtigt querende Radler). Und das, obwohl der Gemeinderat in den vergangenen Jahren mehrfach und zu unterschiedlichen Gelegenheiten beschlossen hat, dass der Radverkehr aus Gründen des Lärmschutzes, der CO2-Bilanz sowie der Klimaschutz-Ziele vorrangig entwickelt werden soll. Papier ist scheint’s geduldig, die Taten lassen auf sich warten.
Ein kleines Trostpflaster ist die Verbesserung für die Fußgänger, die künftig leichter zwischen den Bushaltestellen queren können.
Der Tagesordnung wurde angesichts des schwachen Kompromissvorschlags der Verwaltung und der hohen Investitionssumme von 850.000,00 EUR für die Verhältnisse des Gemeinderats lange diskutiert. Die Presse hätte ihre Freude daran gehabt, dass das vermeintliche „Abnicker-Gremium“ sich endlich mal kontrovers austauscht und sogar den Antrag auf Vertagung des TOP stellt (der dann jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde). Nicht so die CDU, aus deren Reihen gemahnt wurde, solche bereits im TA vorberatenen „Kleinigkeiten“ im Gemeinderat nicht in dieser Tiefe und Ausführlichkeit zu beraten. Dieses Verhalten, das Sitzungen unnötig verlängere, würde potentielle Kandidaten für die Kommunalwahl abschrecken und man müsse Sorge haben, dass sich niemand mehr auf die Listen setzen lasse. Liebe CDU, ich bin fest davon überzeugt, dass nicht der lebendige Meinungsaustausch die Menschen abschreckt, sondern vielmehr die halbstundenlangen Plädoyers – ähm, Entschuldigung, Fraktionserklärungen, die die CDU sich bisweilen leistet und deren Kernaussagen sich auch in wenigen Minuten auf den Punkt bringen ließen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung nicht zugestimmt.
Hauptsatzung Stadt Friedrichshafen
2018 / V 00226 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen
Worum geht es?
Mit der vom Gemeinderat am 23.07.2018 beschlossenen Zusammenlegung der Aus- schüsse TA und AUN zu einem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt (PBU) und der Zuordnung der Zuständigkeit für Digitalisierung/Smart City zum FVA wird eine Änderung der städtischen Hauptsatzung in Form einer Änderungssatzung (s. Anlage 1) erforderlich. In diesem Zusammenhang werden auch noch erforderliche kleinere redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Aus der in Anlage 2 beigefügten Synopse sind die Änderungen in der Hauptsatzung ersichtlich. Hier findet sich eine Gegenüberstellung der Fassung aus dem Jahr 2016 (gem. der damaligen GR-Drucksache) mit den vorgenommen Änderungen. Die in Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung ist die Grundlage der Beschlussfassung.
Beschlussantrag
- Es wird die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen vom 21.11.2016 beschlossen.
- Der neue Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt wird in der bisherigen personellen Zusammensetzung neu gebildet.
CDU: Oberschelp, Baur, Jägle, Hornung, Kramer
SPD: Mohr, Mommertz, Tautkus
FW: Habisreuther, Meschenmoser, Hörmann
Grüne: Leiprecht, Heliosch
ÖDP/Parteilos: Schmid
FDP: Ajiboye-Ames
Meine Haltung:
Es gab einen überfraktionellen Antrag, der eigentlich ein eigenes Umweltamt mit der Aufwertung des wichtigen Themenbereichs Umwelt, Nachhaltigkeit und Grün zum Ziel hatte. Nun soll es leider „nur“ bei einer Abteilung Umwelt und Grün bleiben. Da die Organisationshoheit hier beim Oberbürgermeister und nicht beim Gemeinderat liegt, muss dieses Ergebnis so akzeptiert werden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Gestellte Anträge
2018 / V 00252 Einbringung gestellter Anträge
Worum geht es?
Die Freien Wähler haben drei Anträge an die Verwaltung gestellt, die in dieser Sitzung eingebracht und spätestens in der übernächsten regulären Sitzung des Gemeinderates bzw. der zuständigen Ausschüsse beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In den Anträgen geht es um folgende Themen
- Antrag der FW zur Quartiersentwicklung Fallenbrunnen
- Antrag der FW zur Ittenhauser Straße 7, Frauennotunterkunft
- Antrag „Notfall-Handgeld“ für ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Beschlussantrag
- Die eingebrachten Anträge (Anlage 1 – 3) werden zur Kenntnis genommen.
- Sie sind den zuständigen Gremien spätestens zur übernächsten Sitzungsrunde im November 2018 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe die Anträge zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Verwaltung:Stadtmarketing/Standortmarketing/Innenstadt
Es wird einen ausführlichen Bericht der Verwaltung geben, so dramatisch, wie in den Medien berichtet, ist es bei Weitem nicht.
Verwaltung: Die Mehrzweckhalle in Kluftern, das Frei- und Seebad Fischbach sowie das Kinderhaus am Riedlewald haben einen Architektenpreis gewonnen.
Verwaltung: Baumaßnahmen KMG-Schulhof
Die Baumaßnahme ist im Zeitplan. Es ist mitnichten so wie es die Schüler in ihrem anonymen Schreiben formuliert haben.
Frage: Ampelschaltung Baustelle „Schöllhorn“ für Fußgänger und Radler
Die Wartezeit ist sehr lang und es biegen nur relativ wenige Fahrzeuge von der Friedrichstraße nach rechts in die Karlstraße zum Parkhaus am See ab. Könnte hier durch ein gleichzeitiges Grün für Autos und Fußgänger / Radler mit Gelb-Blinklicht die Situation für letztere erleichtert werden?
Außerdem ist die Grünphase für Fußgänger sehr kurz. Eine Verlängerung wäre sinnvoll.
Antwort: Wird intern geprüft, Antwort folgt.
Frage:Wie kann es sein, dass ein Maulbeerbaum in Raderach mit der Begründung gestutzt wird, dass ein Falschparker sich über die herabfallenden Früchte und den daraus resultierenden erhöhten Putzaufwand für sein Heiligs Blechle beschwert habe?
Antwort: Die Maßnahmen sind pflegerischer Art und haben nichts ursächlich mit der Beschwerde des Falschparkers zu tun.
Anmerkung: Vollsperrung Heiseloch
Die Aufgrund der Vollsperrung der Durchfahrt von Heißeloch aufgestellten Barrieren wurden bereits mehrfach von uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern zur Seite geräumt. Die Vollsperrung besteht, weil ein an der Straße stehendes Haus als akut einsturzgefährdet gilt. Jedes Mal muss die Polizei und der Bauhof alarmiert werden, um die Barrieren wieder sachgemäß aufzustellen.