Die­se Gemein­de­rats­sit­zung war lang, aber auch erfolg­reich – nicht nur, aber auch, weil unser Ergän­zungs­an­trag zu TOP 3 „Kon­zept zur ‘Inklu­si­ons­be­glei­tung’ – Heil­päd­ago­gi­sche Unter­stüt­zungs­maß­nah­men in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen“ gehör gefun­den hat und anschlie­ßend (trotz län­ge­rem Hin- und Her mit Mit­glie­dern der CDU-Frak­ti­on) ein­stim­mig beschlos­sen wurde. 

Aber natür­lich stan­den auch sonst mit dem Medi­zin Cam­pus Boden­see und der Auf­ga­be des Kran­ken­hau­ses 14 Not­hel­fer in Wein­gar­ten, der emo­tio­nal auf­ge­la­de­nen Rück­bau­si­tua­ti­on im Fal­len­brun­nen Nord-Ost oder dem zukunfts­wei­sen­den Grund­satz­be­schluss zur künf­ti­gen Holz­ver­mark­tung und Beförs­te­rung des Stadt­wal­des wich­ti­ge und gewich­ti­ge The­men auf der Tagesordnung.

Mei­ne Zusam­men­fas­sung gibt es im fol­gen­den zum Nach­le­sen, viel Spaß dabei!

Die kom­plet­te Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen gibt es hier.

Medi­zin Cam­pus Boden­see (MCB)

2019 / V 00301 MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE (MCB) / Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH (KFN)

  1. Wirt­schaft­li­che Lage und Ent­wick­lung MCB
  2. Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH, Ein­rich­tung einer zen­tra­len Notaufnahme
  3. Stand­ort- und Medi­zin­stra­te­gie am Stand­ort 14 Not­hel­fer in Weingarten

Wor­um geht es?

Es ist längst kein Geheim­nis mehr: Unse­rem MCB geht es schlecht. Der Kli­nik­ver­bund, der Pati­en­ten hel­fen soll, wur­de selbst zum Pati­en­ten und benö­tigt drin­gend selbst eine Heilbehandlung.

Die Vor­schlä­ge aus dem Auf­sichts­rat des MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE bil­den sich im Beschluss­an­trag ab. So wird eine Stand­ort­stra­te­gie 2025 für das Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer in Wein­gar­ten zur zustim­men­den Kennt­nis­nah­me vor­ge­stellt. Die­se beinhal­tet im Wesentlichen

  • Spä­tes­tens zum 30.09.2021 kei­ne eige­ne akut­sta­tio­nä­re Ver­sor­gung am Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer mehr anzubieten
  • Bereits ab dem 01.01.2020 (Inte­rim­s­pha­se) wer­den des­halb meh­re­re akut­sta­tio­nä­ren Ver­sor­gungs­leis­tun­gen nicht mehr angeboten
  • Nicht betrof­fen von den Maß­nah­men der Inte­rim­s­pha­se sind die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung, die Ver­sor­gung durch exter­ne Hono­rar­ärz­te sowie die Orga­ni­sa­ti­on und den Betrieb (ambu­lan­tes Ope­rie­ren, Facharztzentrum)

Soll­ten aller­dings in der Inte­rim­s­pha­se Umstän­de auf­tre­ten, die einen wei­te­ren Betrieb nicht ermög­li­chen, wird die Geschäfts­füh­rung ermäch­tigt, Ver­sor­gungs­leis­tun­gen auch vor dem genann­ten Datum 2021 nicht mehr anzubieten.

In Fried­richs­ha­fen wird es laut Beschluss­an­trag dage­gen eine neue Zen­tra­le Not­auf­nah­me geben. Grund dafür ist unter ande­rem, dass die aktu­el­le Not­auf­nah­me der Vor­ga­be des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G‑BA) nicht ent­spricht, dem­nach eine Zen­tra­le Not­auf­nah­me (ZNA) eine räum­lich abge­grenz­te Ein­heit mit bar­rie­re­frei­em Zugang bil­den muss. Eine Ent­spre­chen­de Frist zur Umset­zung der Vor­aus­set­zun­gen des G‑BA endet im Mai 2021. Soll­te ein Umbau bis zu die­sem Datum nicht erfolgt sein, dro­hen dem MBC Straf­zah­lun­gen in Mil­lio­nen­hö­he. Für den Umbau wird mit Lan­des­zu­schüs­sen gerechnet.

Zugleich wird im inves­ti­ven Bereich in die digi­ta­le Infra­struk­tur und effi­zi­en­te­re Struk­tu­ren an den Stand­or­ten Fried­richs­ha­fen und Tett­nang investiert.

Das Zen­tra­le Ver­sor­gungs­zen­trum, wel­ches bereits in den Gre­mi­en des Gemein­de­rats vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wur­de, soll nun aller­dings nicht mehr wei­ter­ver­folgt wer­den. Es hät­te unter ande­rem die Ver­grö­ße­rung der Apo­the­ke und die Moder­ni­sie­rung der Küche beinhal­tet. Die Ver­wal­tung schreibt dazu: „Im Zuge der Erar­bei­tung der Medi­zin- und Stand­ort­stra­te­gie erweist sich die­ses Pro­jekt jetzt als nicht mehr not­wen­dig und ver­zicht­bar. Für die Rea­li­sie­rung des Pro­jekts waren 28 Mio. EUR berech­net worden.

Beschluss­an­trag:

Wirt­schaft­li­che Lage und Ent­wick­lung MCB

1.Der Gemein­de­rat nimmt die Bericht­erstat­tung zur wirt­schaft­li­chen Lage und die Medi­zin- und Stand­ort­stra­te­gie 2025 für das Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer in Wein­gar­ten zustim­mend zur Kenntnis.

2. Der Gemein­de­rat stimmt – auch in sei­ner Funk­ti­on als Haupt­ge­sell­schaf­ter der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH – der vor­ge­stell­ten Stra­te­gie der Fokus­sie­rung für den MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE (MCB) sowie deren schritt­wei­ser Umset­zung zu.
a) In einem ers­ten Schritt bedeu­tet dies, dass die Geschäfts­füh­rung und der Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men ein­lei­ten und durch­füh­ren, um bis spä­tes­tens 30.09.2021 kei­ne eige­ne akut­sta­tio­nä­re Ver­sor­gung am Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer in Wein­gar­ten mehr anzu­bie­ten. Dafür wird vor­zugs­wei­se das Inte­rims­sze­na­rio umge­setzt, in dem ab 01.01.2020 die fol­gen­den akut­sta­tio­nä­ren Ver­sor­gungs­leis­tun­gen nicht mehr ange­bo­ten werden:

  • Tho­ra­x­chir­ur­gie:
    dafür: Ent­wick­lung und Abstim­mung eines regio­na­len Leis­tungs­an­ge­bots mit den Wald­burg-Zeil Kli­ni­ken und der OSK
  • Pneu­mo­lo­gie
    dafür: Ver­la­ge­rung der Abtei­lung nach Friedrichshafen
  • Inne­re Medi­zin dafür: Ver­la­ge­rung der Abtei­lung nach Friedrichshafen
  • Kar­dio­lo­gie, Ein­stel­lung des Herz­ka­the­ters dafür: Betrieb von ambu­lan­ten Sprechstunden
  • Gynäkologie/​Geburtshilfe
    dafür: Ent­wick­lung eines regio­na­len Kon­zepts mit der OSK und mit wei­te­ren Betei­lig­ten mit der Sicher­stel­lung eines plan­mä­ßi­gen Über­gangs zum 31.12.2019.

b) Die Inte­rim­s­pha­se umfasst vor­zugs­wei­se den Wei­ter­be­trieb der fol­gen­den Bereiche:

  • Sta­tio­nä­re Versorgung
  • Ortho­pä­die und Unfallchirurgie 
  • Elek­ti­ve All­ge­mein­chir­ur­gie (Her­ni­en)
  • Fuß­chir­ur­gie
  • Regio­na­les Ger­ia­tri­sches Not­fall­ver­sor­gungs­zen­trum (Geri­No­Ve)

Exter­ne Honorarärzte

  • Sport­kli­nik
  • Ortho­pä­die
  • Kin­der­chir­ur­gie
  • Neu­ro­chir­ur­gie

Sowie die Orga­ni­sa­ti­on und den Betrieb

  • Ambu­lan­tes Operieren
  • Fach­arzt­zen­trum

Für den Fall, dass wäh­rend der Inte­rim­s­pha­se Umstän­de auf­tre­ten, die einen Wei­ter­be­trieb ein­zel­ner bzw. aller medi­zi­ni­schen Abtei­lun­gen aus qua­li­ta­ti­ven, per­so­nel­len oder auch wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht mehr mög­lich machen, ist die Geschäfts­füh­rung ermäch­tigt, auch frü­her die betrof­fe­nen akut­sta­tio­nä­ren Ver­sor­gungs­an­ge­bo­te nicht mehr anzubieten.

3. Die Geschäfts­füh­rung wird zudem beauf­tragt, dem Auf­sichts­rat denk­ba­re Nach­nut­zungs­kon­zep­te für den ehe­ma­li­gen Kli­nik­stand­ort 14 Not­hel­fer, die ohne dau­er­haf­te finan­zi­el­le Belas­tung des MCB sind, vorzulegen.

Errich­tung Zen­tra­le Not­auf­nah­me am Kli­ni­kum Friedrichshafen

4. Der Errich­tung einer zen­tra­len Not­fall­auf­nah­me der Stu­fe 3 am Stand­ort Fried­richs­ha­fen wird ent­spre­chend der in die­ser Sit­zungs­vor­la­ge dar­ge­stell­ten Beschluss­emp­feh­lung des Auf­sichts­rats der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH zuge­stimmt. Dem städ­ti­schen Ver­tre­ter wird gemäß § 104 Abs. 1 GemO die Wei­sung erteilt, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH ent­spre­chend abzustimmen.

5. Der für die Errich­tung der Zen­tra­len Not­auf­nah­me erfor­der­li­chen Bezu­schus­sung und Mit­tel­be­reit­stel­lung nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts aus den Mit­teln des Haus­halts der Zep­pe­lin-Stif­tung im Rah­men des steu­er­lich Zuläs­si­gen in Höhe von vor­aus­sicht­lich 5 Mio. Euro wird unter dem Vor­be­halt der Bera­tung und Bewil­li­gung im Rah­men des Haus­halts­auf­stel­lungs­ver­fah­rens durch den Gemein­de­rat zuge­stimmt. In die Anmel­dun­gen für den Dop­pel­haus­halt 2020/2021 (2020: 2 Mio. Euro; 2021: 3 Mio. Euro) sind die­se Mit­tel ein­ge­flos­sen und es wird gebe­ten, die­se Mit­tel­an­mel­dung zu berück­sich­ti­gen. Einem vor­zei­ti­gen Maß­nah­men­be­ginn, ins­be­son­de­re in Form des umge­hen­den Ein­stiegs in die wei­te­re Fein­pla­nung, wird zuge­stimmt und die Zuschuss­un­schäd­lich­keit des vor­zei­ti­gen Maß­nah­men­be­ginns bestä­tigt. Soweit erfor­der­lich wird einer außer­plan­mä­ßi­gen Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung zugestimmt.

Wei­te­res und Formalien

Der Nicht­wei­ter­ver­fol­gung des Pro­jek­tes „Errich­tung eines Zen­tra­len Ver­sor­gungs­zen­trums“ am Stand­ort Fried­richs­ha­fen und dem voll­stän­di­gen Ver­zicht hier­auf wird vor­be­halt­lich der Beschlüs­se des Auf­sichts­ra­tes zugestimmt.

6. Der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen wird ermäch­tigt und beauf­tragt, alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men und Schrit­te zur Umset­zung und zum Voll­zug der vor­ge­nann­ten Beschlüs­se durch­zu­füh­ren und in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH ent­spre­chend abzu­stim­men. Dies schließt die Ermäch­ti­gung ein, etwai­ge Abstim­mun­gen, ins­be­son­de­re mit dem Land Baden-Würt­tem­berg, den von den Ver­än­de­run­gen betrof­fe­nen Gesell­schaf­tern und ggf. wei­te­ren Part­nern und Drit­ten durch- oder zur Umstruk­tu­rie­rung des MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE gemäß der Fokus­sie­rungs­stra­te­gie fortzuführen.

Dies schließt ins­be­son­de­re auch die frist­ge­rech­te Bean­tra­gung sowie Aus­schöp­fung von För­der­mög­lich­kei­ten für die Ver­än­de­run­gen, ins­be­son­de­re durch das Land Baden- Würt­tem­berg, ein. Der Gemein­de­rat ist in regel­mä­ßi­gen Abstän­den in geeig­ne­ter Wei­se über den Fort­gang zu unter­rich­ten und soweit erfor­der­lich, wird dem Gemein­de­rat zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung vor­ge­legt. Die Umset­zung des Kon­zepts steht dabei u. a. unter dem Vor­be­halt wei­te­rer recht­li­cher, steu­er­recht­li­cher und EU-bei­hil­fe­recht­li­cher Prü­fun­gen sowie ggf. Abstim­mun­gen mit der Finanz­ver­wal­tung zu mög­li­cher künf­ti­ger Zuschussfähigkeit.

Mei­ne Haltung:

Ich kann dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zustim­men. 2013 gin­gen die Betei­lig­ten davon aus, dass die Über­nah­me des Kran­ken­hau­ses 14 Not­hel­fer eine Stär­kung aller Häu­ser – FN, TT und Wein­gar­ten – bedeu­ten wür­de. Die­se Hoff­nung hat sich nicht bestä­tigt und des­halb muss nun Scha­dens­be­gren­zung betrie­ben wer­den bevor Insol­ven­zen dro­hen. Dass das für die­je­ni­gen, die vom Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer in Wein­gar­ten, abhän­gen oder die damit ver­bun­den sind, kein ein­fa­cher Schritt ist, ist nachvollziehbar.

Fra­ge zur Zukunft der Gynäkologie/​Geburtshilfe

Vor dem Rats­saal wur­den wir heu­te von einer Fami­lie begrüßt, deren Baby vor 10 Mona­ten noch im Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer gebo­ren wur­de. Ab 01. Janu­ar 2020 sol­len Gebur­ten in Wein­gar­ten nicht mehr mög­lich sein. Das an sich wäre noch kein gro­ßes Pro­blem, wenn es geeig­ne­te Alter­na­ti­ven gäbe. Die schei­nen jedoch bei 700 Gebur­ten jähr­lich nicht in greif­ba­rer Nähe zu sein, so die Befürch­tun­gen der Familie.

Auf Nach­fra­ge mei­ner­seits gab es die Ant­wort, dass das Bewusst­sein für die­se Situa­ti­on vor­han­den ist. Heb­am­men hät­ten sich mitt­ler­wei­le zusam­men­ge­schlos­sen und könn­ten sich am Stand­ort ein Geburts­haus vor­stel­len, wel­ches von den Heb­am­men betrie­ben wer­den wür­de. Das wäre jetzt natür­lich nicht zum 01.01.2020 zu rea­li­sie­ren, aller­dings gäbe es durch­aus die Mög­lich­keit einer Inte­rims­frist, wenn Lösun­gen in abseh­ba­rer Zeit in Sicht seien.

Auf jeden Fall lässt man es im Fall der Geburts­hil­fe zu kei­nem Bruch kom­men und strebt eine gute Über­ga­be an.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

Anmer­kung: Mie­ter im Fal­len­brun­nen ste­hen trotz des Bemü­hens, neue Stand­or­te zu fin­den, mit ihren Betrie­ben vor dem Aus. Dabei emp­fin­den sich die Mie­ter mit ihren Unter­neh­men durch­aus als Uni-Affi­nes Gewer­be, da vie­le Stu­den­ten zu ihren Kun­den zäh­len. Sie bit­ten des­halb dar­um, dass die Ver­wal­tung und der Gemein­de­rat den Mie­tern Alter­na­tiv­flä­chen, mög­lichst im Fal­len­brun­nen, zur Ver­fü­gung stel­len. Außer­dem soll der Gemein­de­rats­be­schluss, nur wis­sen­schafts­af­fi­nes Gewer­be anzu­sie­deln, noch ein­mal über­dacht wer­den. Aus­drück­lich begrüßt wird der Vor­schlag, dass die Gewer­be wäh­rend der Sanie­rungs­pha­se rotie­ren – aller­dings wür­den sie sich dann auch ein Zukunft im Fal­len­brun­nen wün­schen. Sie bedan­ken sich noch ein­mal aus­drück­lich dafür, dass sie sich im Fal­len­brun­nen zu einer Zeit ansie­deln durf­ten, als es für das Are­al noch kei­ne Pla­nun­gen gab. Jetzt wün­schen sie sich drin­gend Alter­natvgrund­stü­cke um ihre Exis­ten­zen zu erhalten.

Inklu­si­ons­be­glei­tung – Heil­päd­ago­gi­sches Konzept

2019 / V 00270 Kon­zept zur „Inte­gra­ti­ons­be­glei­tung“ – Heil­päd­ago­gi­sche Unter­stüt­zungs­maß­nah­me in Kindertageseinrichtungen

Wor­um geht es?

Bereits seit vie­len Jah­ren wird der Ein­satz von heil­päd­ago­gi­schen Maß­nah­men in Häf­ler Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen hin­ter mehr oder weni­ger ver­schlos­se­nen Türen dis­ku­tiert. In Fried­richs­ha­fen gibt es seit 1990 ein heil­päd­ago­gi­sches Ange­bot in der Früh­för­de­rung. Dies ist in Form einer heil­päd­ago­gi­schen Grup­pe im Natur­kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten behei­ma­tet. Dort wer­den bis zu maxi­mal 12 Kin­der mit einem beson­de­ren För­der­be­darf in einer Grup­pe betreut.

Immer wie­der wur­de nun in der Ver­gan­gen­heit über­legt, ob die­ses Modell einer fes­ten Grup­pe dem stei­gen­dem För­der­be­darf noch gerecht wer­den kann und ob es im Sin­ne des Inklu­si­ons­ge­dan­ken noch zeit­ge­mäß ist.

Jetzt legt die Ver­wal­tung eine Sit­zungs­vor­la­ge vor, in der sie einen mobi­len heil­päd­ago­gi­schen Fach­dienst vor­schlägt, der mit zwei Voll­zeit­stel­len aus­ge­stat­tet, dezen­tral in allen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen die Kin­der mit För­der­be­darf, die Erzieher*innen sowie Eltern unter­stützt und berät.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Kon­zept zur Inklu­si­ons­be­glei­tung umzusetzen.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, hier­zu einen geeig­ne­ten Drit­ten mit der Anstel­lung der heil­päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te sowie der Umset­zung des Kon­zepts zu beauftragen.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die ein­ma­li­gen Kos­ten in Höhe von 15.000 Euro sowie die lau­fen­den Kos­ten in Höhe von 185.500 Euro für den Dop­pel­haus­halt 2020/2021 anzumelden.
  4. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, dass in gro­ßen Kin­der­ta­ges­stät­ten mit Hil­fe einer Bedarfs­er­mitt­lung bzgl. einer heil­päd­ago­gi­schen Unter­stüt­zung im Rah­men des regu­lä­ren Per­so­nal­schlüs­sels statt Erzieher\innen auch heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te ein­ge­stellt wer­den können.

Mei­ne Haltung:

Das wäre mei­ne Frak­ti­ons­er­klä­rung gewe­sen, wenn ich denn eine gehal­ten hät­te (was aber auf­grund der vor­an­ge­gan­ge­nen Dis­kus­sio­nen im Rat nicht mehr not­wen­dig war 😉 )

Das Kon­zept zur Inklu­si­ons­be­glei­tung der Ver­wal­tung ist ein wich­ti­ger und – ich den­ke, da sind wir uns alle einig – längst über­fäl­li­ger Bau­stein im Gesamt­kon­zept Inklusion.

Die­se Über­ge­ord­ne­te Stel­le wird künf­tig den Bedarf inklu­si­ver Maß­nah­men fest­stel­len, zu inklu­si­ven Maß­nah­men und Koope­ra­ti­ons- bzw. Fach­stel­len bera­ten und den Weg dort­hin beglei­tend unterstützen.

Die­ser rich­tungs­wei­sen­de Vor­schlag der Ver­wal­tung, der sich im Beschluss­an­trag unter 1. ‑3. wie­der­spie­gelt, fin­det unse­re vol­le Zustimmung

Was folgt jetzt auf Dia­gnos­tik und Bera­tung? Wel­che Ange­bo­te kön­nen Eltern und Kin­dern, aber auch dem päd­ago­gi­schen Per­so­nal der­zeit rea­lis­ti­scher­wei­se gemacht werden?

Die Sit­zungs­vor­la­ge bie­tet mit der Heil­päd­ago­gi­schen Grup­pe – über deren Fort­be­stand wir sehr glück­lich sind – und dem Beschluss­punkt 4 – mit dem wir nicht glück­lich sind, dazu gleich noch mehr – zwei ganz kon­kre­te Mög­lich­kei­ten an.

Die­se Mög­lich­kei­ten aus­zu­wei­ten und zu ver­bes­sern ist unser Ansicht nach der nächs­te fol­ge­rich­ti­ge Schritt: Wenn wir uns mit dem mobi­len Fach­dienst auf den Weg machen, flä­chen­de­ckend zu dia­gnos­ti­zie­ren, dann müs­sen wir in Fol­ge des­sen auch geeig­ne­te Ange­bo­te vor­hal­ten, die dem Bedarf anschlie­ßend gerecht werden.

Des­halb sehen wir den von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen 4. Beschluss­punkt als guten Ansatz und Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung, aller­dings greift er unser Ansicht nach zu kurz:

Die Pädagog*innen vor Ort in den Ein­rich­tun­gen wer­den in ihrer all­täg­li­chen Arbeit kei­ne heil­päd­ago­gi­sche Arbeit zusätz­lich leis­ten kön­nen. Heilpädagog*innen, die anstel­le von Erzieher*innen ein­ge­stellt wer­den, brin­gen zwar einer­seits ihre Pro­fes­si­on in die Grup­pe ein, aller­dings sind sie ande­rer­seits dem All­tags­ge­schäft ver­pflich­tet, das in der Regel kaum Zeit und Raum für eine wirk­sa­me heil­päd­ago­gi­sche Arbeit mit ein­zel­nen Kin­dern oder Klein­grup­pen zulässt. Und ande­rer­seits feh­len die Kom­pe­ten­zen einer Erzie­he­rin, wie auch Frau Weiß von der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­pfle­ge heu­te in einer Mail an die Gemein­de­rä­tin­nen schreibt.

Für eine wirk­sa­me und ziel­füh­ren­de heil­päd­ago­gi­sche Arbeit ist es unse­rer Ansicht nach erfor­der­lich, dass die erfor­der­li­chen heil­päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te vom Grup­pen­dienst frei­ge­stellt und somit zusätz­lich in einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung mit dem ent­spre­chen­den Bedarf ein­ge­stellt werden.

Des­halb bean­tra­gen wir statt­des­sen fol­gen­den Beschluss zu fassen:

  1. In Kin­der­ta­ges­stät­ten, in denen mit Hil­fe einer Bedarfs­er­mitt­lung bzgl. einer heil­päd­ago­gi­schen Unter­stüt­zung ein ent­spre­chen­der Bedarf fest­ge­stellt wird, wer­den zusätz­li­che heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te ein­ge­setzt. Abschlie­ßen­de Bera­tung und Beschluss­fas­sung im Rah­men des Kin­der­gar­ten­be­darfs­plans 202021.

(Dass dies mit der ent­spre­chen­den Ein­grup­pie­rung erfolgt, set­zen wir als selbst­ver­ständ­lich voraus.)

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­punk­ten 1 – 3 der Ver­wal­tung zugestimmt.

Zum Beschluss­punkt 4 habe ich im Rah­men mei­ner Frak­ti­on einen eige­nen Beschluss­an­trag for­mu­liert, dem der Gemein­de­rat heu­te mit einer zeit­li­chen Ergän­zung „(…) im Rah­men des Kin­der­gar­ten­be­darfs­plans 2020/21“, ein­stim­mig zuge­stimmt hat.

Inte­gra­ti­ons­bei­rat

2019 / V 00253 Zusam­men­set­zung des neu­en Integrationsbeirats

Wor­um geht es?

Bis­lang gab es den Inte­gra­ti­ons­aus­schuss als bera­ten­den Aus­schuss für den Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss. Mit­glie­der waren Ver­tre­ter der Migran­ten­ver­ei­ne, Insti­tu­tio­nen (z.B. Kir­chen, Cari­tas, Rotes Kreuz), Ver­tre­ter der Poli­zei, des Gemein­de­rats und der Ver­wal­tung. Par­al­lel dazu gab es den Rat der Natio­nen und Kul­tu­ren, der wie­der­um dem Inte­gra­ti­ons­aus­schuss zuar­bei­te­te. Spä­tes­tens 2015, als vie­le Geflüch­te­te auch nach Fried­richs­ha­fen kamen, war klar, dass die Gre­mi­en­struk­tu­ren viel­leicht gera­de noch funk­tio­nie­ren, wenn es kei­ne wirk­li­chen Pro­ble­me zu bewäl­ti­gen gibt. Für Kri­sen­zei­ten waren sie nicht gemacht. Des­halb beschlos­sen bei­de Gre­mi­en – Inte­gra­ti­ons­aus­schuss und Rat der Natio­nen und Kul­tu­ren auf einer Klau­sur, die alten Struk­tu­ren auf­zu­lö­sen und neue zu bil­den. Die Ver­wal­tung erar­bei­te­te dar­auf­hin eine Sit­zungs­vor­la­ge mit dem Vor­schlag, einen deut­lich ver­schlank­ten Inte­gra­ti­ons­bei­rat und zwei Foren für Kul­tur und Reli­gi­on zu installieren.

Für die Beset­zung des Inte­gra­ti­ons­bei­rats wur­de ein Bewer­ber­ver­fah­ren für zunächst sechs Sit­ze für Ein­woh­ner mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund auf­ge­setzt. Die­ses Ver­fah­ren war sehr erfolg­reich, es gab 23 Bewerber*innen, die mit Hil­fe eines Punk­te­sys­tems bewer­tet wur­den. Dar­aus ergab sich eine Lis­te, von der nun die ers­ten acht (nach Emp­feh­lung der Ver­wal­tung wur­de die Anzahl der Sit­ze von sechs auf acht erhöht) Bewerber*innen in den Inte­gra­ti­ons­bei­rat ein­zie­hen. Die Bewerber*innen, die jetzt nicht zum Zug kamen, sind zum einen als Nachrücker*innen vor­ge­se­hen, für den Fall, dass ein akti­ves Mit­glied in der lau­fen­den Amts­zeit von fünf Jah­ren aus­schei­det und sind gleich­zei­tig ein­ge­la­den, sich in den bei­den oben genann­ten Foren zu engagieren.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Anzahl der sach­kun­di­gen Ein­woh­ner mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund wird auf acht erhöht.
  2. Der vor­ge­schla­ge­nen Zusam­men­set­zung des Inte­gra­ti­ons­bei­rats wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Ich freue mich, dass der neue Inte­gra­ti­ons­bei­rat sich nun kon­sti­tu­ie­ren und ans Arbei­ten gehen kann! 20 Ber­wer­be­rin­nen und Bewer­ber zei­gen, dass das The­ma nicht nur aktu­ell ist, son­dern auch von vie­len mit­ge­tra­gen und umge­setzt wer­den will. Das ist sehr erfreu­lich, eben­so wie der Umstand, dass die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die jetzt nicht für den Bei­rat zum Zug kamen, sich den­noch in den bei­den Foren für Kul­tur und Reli­gi­on ein­brin­gen kön­nen und deren Enga­ge­ment und deren Kom­pe­ten­zen des­halb nicht ver­lo­ren sind.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Sport­bad

2019 / V 00298 Neu­bau Sport­bad Fried­richs­ha­fen, Mehrkosten

Wor­um geht es?

Wenn etwas gebaut wird, muss man immer damit rech­nen, dass es am Ende teu­rer wird, als es ursprüng­lich geplant war. Die Grün­de dafür kön­nen viel­fäl­tig sein: Mal sind es zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen, die die Mehr­kos­ten ver­ur­sa­chen, mal ist es Mate­ri­al, das teu­rer ist, als ange­nom­men. Eine Kos­ten­stei­ge­rung von 7% wird bei Kos­ten­stei­ge­run­gen im öffent­li­chen Bereich als nor­mal angesehen.

Die Mehr­kos­ten beim Sport­bad kom­men zum einen daher, dass letzt­lich ein grö­ße­rer Teil der Kos­ten als zunächst ange­nom­men dem städ­ti­schen Haus­halt und nicht dem Stif­tungs­haus­halt zuge­ord­net wer­den muss­ten. Ein wei­te­rer wesent­li­cher Fak­tor ist aber auch die ver­län­ger­te Gesamt­bau­zeit. Der­zeit wird noch geprüft, ob Ansprü­che Drit­ter dabei rech­tens sind oder nicht, sowohl dem Grun­de nach als auch der Höhe.

Die Mehr­kos­ten betra­gen ins­ge­samt 900.000 €, davon ent­fal­len 300.000 € auf die Gas­tro­no­mie und 600.000 € auf die Sauna.

Beschluss­an­trag:

Für den Neu­bau des Sport­bads, Bau­teil Gas­tro­no­mie und Bauteil
Finanz­mit­tel in Höhe von ins­ge­samt 900.000 EUR geneh­migt. Die Deckung erfolgt aus dem Pro­jekt 7.21101002H0281, 028 Schrei­en­esch Erwei­te­rung GMS mit Mensa.

Mei­ne Haltung:

Eine Kos­ten­stei­ge­rung von 7 – 8% ist als nor­mal anzu­se­hen. Inso­fern war mit Mehr­kos­ten von rund 900.000 EUR zu rech­nen. Mit dem Beginn des Erwei­te­rungs­baus der GMS Schrei­en­esch hat der Tages­ord­nungs­punkt nur haus­hal­te­risch zu tun, nicht inhalt­lich. Dass die­ser noch nicht ange­gan­gen wur­de, hängt laut Ver­wal­tung aus­schließ­lich mit den Ver­fah­ren zum Umwelt- und Hoch­was­ser­schutz zusam­men. Die dafür not­wen­di­gen Gel­der (die jetzt ja für die Nach­zah­lun­gen für das Sport­bad benö­tigt wer­den), wer­den im Janu­ar wie­der in den Haus­halt ein­ge­stellt und ste­hen für eine zügi­ge Umset­zung bereit.

Dass ich mir gewünscht hät­te, dass die Vor­ha­ben „Erwei­te­rung GMS“ sowie „Neu­bau der Sprach­heil­schu­le“ schon längst umge­setzt wären und ich mich auch wei­ter­hin dafür ein­set­zen wer­de, dass das The­ma nicht in Ver­ges­sen­heit gerät 😉

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Sport­hal­le Fischbach

2019 / V 00292 Neu­bau Sport­hal­le Fisch­bach, hier: Erhö­hung des Baubudgets

Wor­um geht es?

Mitt­ler­wei­le gibt es die alte Sport­hal­le in Fisch­bach nicht mehr. Aller­dings wur­de das Vor­ha­ben spä­ter rea­li­sis­ert, als zunächst geplant. Vor­ge­se­hen war ein Bau­be­ginn für 2017/2018, umge­setzt wird es jetzt jedoch erst 2019/2020. Das führt zu Preis­stei­ge­run­gen von 9%. Des­halb bean­tragt die Ver­wal­tung eine Erhö­hung des Bau­bud­gets um 800.000 EUR auf ins­ge­samt 8.750.000 EUR.

Beschluss­an­trag:

Die Prall­wand wird an den annehm­bars­ten Bie­ter, die Fa. Ver­ei­nig­te Holz­bau­be­trie­be Wil­helm Pfal­zer & Hans Vogt GmbH & Co. KG aus 87789 Wor­in­gen auf der Grund­la­ge ihres Ange­bots mit Brut­to­kos­ten in Höhe von 334.837,56 EUR vergeben.

Mei­ne Haltung:

Das Bau­vor­ha­ben befin­det sich schon mit­ten in der Umset­zung, ein Zurück gibt es nicht, bil­li­ger wür­de es auch nicht wer­den, also: Augen zu und durch.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Sport­hal­le Schreienesch

2019 / V 00290 Sport­hal­le Schrei­en­eschschu­le, Sanie­rung der Lüf­tungs- und Sani­tär­an­la­gen – Baubeschluss -

Wor­um geht es?

Die Sport­hal­le wur­de 1972 zusam­men mit der Haupt­schu­le und der Haus­meis­ter­woh­nung errich­tet. Nach­dem die Hal­le seit rund 45 Jah­ren in Betrieb ist besteht neben der lau­fen­den Gebäu­de­in­stand­hal­tung ein grund­le­gen­der Sanie­rungs­be­darf, ins­be­son­de­re bei der Sani­tär­tech­nik. Wegen Kor­ro­si­on des Lei­tungs­net­zes und aus hygie­ni­schen Grün­den ist eine Erneue­rung zwin­gend erfor­der­lich. Die bestehen­de Lüf­tungs­an­la­ge „der ers­ten Stun­de“ ist abgän­gig. Sie soll durch ein neu­es Sys­tem mit Kom­pakt­lüf­tungs­ge­rä­ten mit Plat­ten­wär­me­tau­scher nach dem Stand der Tech­nik ersetzt werden.

Die bau­li­chen Maß­nah­men beschrän­ken sich auf die Umklei­de- und Dusch­räu­me, die WCs und den Tech­nik­raum. Die Hal­le ist stark fre­quen­tiert. Werk­täg­lich fin­det bis 17:00 Uhr der Schul­sport und bis 22:00 Uhr der Ver­eins­sport statt. Auch am Wochen­en­de und den Feri­en wird die Hal­le genutzt und dient teil­wei­se als Ersatz für die im Bau befind­li­che Sport­hal­le Fisch­bach. Daher soll der Betrieb wäh­rend der rund vier-mona­ti­gen Bau­zeit auf­recht­erhal­ten wer­den. Dazu sol­len zwei Miet­con­tai­ner mit je einer Toi­let­te als pro­vi­so­ri­sche Umklei­de­räu­me auf­ge­stellt werden.

Finan­zie­rung und Förderung:

Im Haus­halts­jahr 2019 ste­hen bis­lang ledig­lich 50.000 EUR für Unter­su­chun­gen und Vor­pla­nun­gen zur Ver­fü­gung. Die zu erwar­ten­den wei­te­ren ein­ma­li­gen Bau­un­ter­hal­tungs­auf­wen­dun­gen belau­fen sich auf 770.000 EUR. Nicht ver­brauch­te Finan­zie­rungs­mit­tel sol­len auf das nächs­te Jahr über­tra­gen werden.

Bei Geneh­mi­gung der Maß­nah­me wer­den par­al­lel die För­der­mög­lich­kei­ten (Sport­stät­ten­bau; Kli­ma­schutz) geprüft und ggf. För­der­mit­tel beantragt.

Ter­mi­ne:

Die Aus­füh­rung der Maß­nah­me selbst ist ab April 2020 vor­ge­se­hen und soll bis zum Ende der Schul- Som­mer­fe­ri­en bau­lich wei­test­ge­hend abge­schlos­sen wer­den. Erfah­rungs­ge­mäß ist ein deut­li­cher zeit­li­cher Rech­nungs­ver­satz zu erwarten.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Sanie­rung der Lüf­tungs- und Sani­tär­an­la­gen in der Sport­hal­le der Schrei­en­eschschu­le mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 820.000 EUR wird genehmigt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Vor­aus­set­zun­gen zur Ver­wirk­li­chung der Maß­nah­me zu schaf­fen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.
  3. Die not­wen­di­gen Mit­tel wer­den über­plan­mä­ßig bereit­ge­stellt. Sie kön­nen finan­ziert wer­den über vor­han­de­ne liqui­de Mittel.

Mei­ne Haltung:

Eine not­wen­di­ge Maßnahme.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

KiTa Rhein­stra­ße

2019 / V 00297 KiTa Rhein­stra­ße, All­manns­wei­ler – Baubeschluss

Wor­um geht es?

Auf­grund des drin­gen­den und kurz­fris­ti­gen Bedar­fes an Kin­der­be­treu­ungs­plät­zen und der neu­en Bau­ge­bie­te Wig­gen­hau­sen-Süd und All­manns­wei­ler Süd­ost soll­te die Erstel­lung einer wei­te­ren Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung im Stadt­teil All­manns­wei­ler geprüft wer­den. Auf einem Teil des an den Sport Club Fried­richs­ha­fen 1950 e.V. (SC) ver­pach­te­ten, städ­ti­schen Grund­stücks an der Rhein­stra­ße wur­de ein mög­li­cher Stand­ort defi­niert und unter­sucht. Um die benö­tig­ten Plät­ze zeit­nah zu schaf­fen, gleich­zei­tig aber auch den qua­li­ta­ti­ven Ansprü­chen von Kin­der­ta­ges­stät­ten in Fried­richs­ha­fen Rech­nung zu tra­gen, wur­de die Errich­tung in modu­la­rer Bau­wei­se bereits im Grund­satz­be­schluss angedacht.

Das Ener­ge­ti­sche Kon­zept sieht neben der Holz­bau­wei­se (nach­hal­ti­ger Roh­stoff) den Ein­bau einer Luft-Was­ser-Wär­me­pum­pe für den Betrieb der Fuß­bo­den­hei­zung vor und erfüllt damit die Anfor­de­run­gen des EEWär­meG. Die aus der Umwelt gewon­ne­ne Heiz­wär­me beträgt bis zu 75% der Gesamt­heiz­wär­me, 25% wer­den durch rei­nen Strom bei­getra­gen. Der Betrieb mit Öko­strom wäre ein Bei­trag zum Kli­ma­schutz und wür­de das Gebäu­de CO2-neu­tral hei­zen. Das durch­gän­gi­ge Gründ­ach dient der Was­ser­rück­hal­tung und erspart eine Rigo­le in den Außen­an­la­gen. Die Fra­ge, ob eine PV-Anla­ge auf dem Dach instal­liert wer­den kann, wird geprüft.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Ent­wurfs­pla­nung zum Neu­bau der 5‑gruppigen KiTa Rhein­stra­ße in All­manns­wei­ler mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 5,8 Mio. EUR wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­te­ren Schrit­te zur Umset­zung der in der Anla­ge beschrie­be­nen Maß­nah­me in die Wege zu lei­ten und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.
  3. Einer Aus­schrei­bung der geplan­ten Anla­ge in Holz­mo­dul­bau­wei­se und Ver­ga­be als GU- Auf­trag wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Bereits vor eini­gen Mona­ten war die­ser Tages­ord­nungs­punkt im KSA bera­ten und ein­stim­mig beschlos­sen worden.Damals ging es um den Grund­satz­be­schluss, eine wei­te­re Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung in Fried­richs­ha­fen zu instal­lie­ren. Dass dies auf­grund der stei­gen­den Kin­der­zah­len not­wen­dig ist, war eben­so unstrit­tig, wie die Ört­lich­keit. Heu­te ging es um den Bau­be­schluss, so dass nun tat­säch­lich los­ge­baut wer­den kann.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kin­der­gar­ten St. Maria Ettenkirch

2019 / V 00273 Zuschuss zum 2. BA: Innen­sa­nie­rung, ener­ge­ti­sche Sanie­rung und Schaf­fung sepa­ra­ter Per­so­nal­raum im Kin­der­gar­ten St. Maria Ettenkirch

Wor­um geht es?

Das Gebäu­de des Kin­der­gar­tens St. Maria in Etten­kirch steht im Eigen­tum der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen. Gemäß gül­ti­gem Betriebs­trä­ger­ver­trag zwi­schen der Zep­pe­lin-Stif­tung und der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de ist eine Auf­tei­lung von not­wen­di­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten im Ver­hält­nis 70 % (Zep­pe­lin-Stif­tung) zu 30 % (Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de) festgelegt.

In einem ers­ten Bau­ab­schnitt wur­de das undich­te Dach des Kin­der­gar­ten­ge­bäu­des saniert. Hier­für wur­de im Jahr 2016 ein Zuschuss der Zep­pe­lin-Stif­tung an die Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de in Höhe von 270.142,00 € geneh­migt. (DS-Nr. 201650; Beschluss des Gemein­de­rats vom 21.03.2016).

In einem zwei­ten Schritt sol­len nun die Innen­sa­nie­rung sowie die ener­ge­ti­sche Sanie­rung erfol­gen. Dar­über hin­aus soll in die­sem Zug ein sepa­ra­ter Per­so­nal­raum erstellt werden.

Finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen / Kosten:

Antei­li­ge Kos­ten, mit denen der Stif­tungs­haus­halt belas­tet wird, betra­gen 237.860,- EUR.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen erhält für die Sanie­rung des Kin­der­gar­tens St. Maria in Etten­kirch einen Zuschuss aus Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung in Höhe von 70 % der anrech­nungs­fä­hi­gen Kos­ten, maxi­mal jedoch 237.860,- €.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten. Nach Fer­tig­stel­lung der Maß­nah­me erfolgt die Schluss­zah­lung auf der Grund­la­ge einer nach­prüf­ba­ren Bau­kos­ten­ab­rech­nung in Form einer Kos­ten­fest­stel­lung gem. DIN 276.

Mei­ne Haltung:

Die Maß­nah­me ist ener­ge­tisch sinn­voll und war ein­ge­plant, die finan­zi­el­len Mit­tel ste­hen bereit. Inso­fern fin­det die Sanie­rungs­maß­nah­me mei­ne Zustimmung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Klär­schlamm

2019 / V 00272 Grund­satz­ent­scheid: Inter­kom­mu­na­le euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung der ther­mi­schen Klär­schlamm­ver­wer­tung für 10 Klär­wer­ke im Land­kreis Bodensee

Wor­um geht es?

Was pas­siert eigent­lich mit unse­rem Klärschlamm?

Rund 4.500 to Klär­schlamm pro Jahr fal­len im Fried­richs­ha­fe­ner Klär­werk an. Die­se ver­ur­sa­chen rund 350.000 EUR pro Jahr.

Der­zeit gibt es eine inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit mit acht wei­te­ren Klär­wer­ken aus dem Boden­see­kreis (die Anzahl erhöht sich um zwei auf zehn) um den Klär­schlamm in der ther­mi­schen Ver­wer­tung zu ent­sor­gen. Dabei erhal­ten die Ver­bunds-Klär­wer­ke einen Men­gen­ra­batt. Zum 31.10.2020 lau­fen die Ent­sor­gungs­ver­trä­ge aller­dings aus, wes­halb die Ent­sor­gung der anfal­len­den Klär­schläm­me nun neu aus­ge­schrie­ben wer­den muss.

Seit 2017 gilt eine neue Klär­schlamm­ver­ord­nung sowie eine neue Dün­ge­ver­ord­nung, die die boden­be­zo­ge­ne Ver­wer­tung (sprich das Aus­brin­gen des Klär­schlam­mes auf Fel­dern) in Deutsch­land deut­lich verschärft.

Die­se Ver­schär­fung hat zur Fol­ge, dass die vor allem in Nord­deutsch­land noch übli­che Pra­xis geän­dert wer­den muss. Das wie­der­um führt zu einer Ver­knap­pung bei den ther­mi­schen Ver­wer­tungs­an­la­gen, was wie­der­um auch Preis­stei­ge­run­gen zur Fol­ge haben wird.

Dazu kommt, dass in der novel­lier­ten Klär­schlamm­ver­ord­nung erst­mals umfas­sen­de Vor­ga­ben zur Phos­phat­rück­ge­win­nung aus Klär­schlamm for­mu­liert wurden.

Die deut­li­chen Ver­än­de­run­gen auf dem Klär­schlamm­markt und die gesetz­li­che Vor­ga­be einer Phos­phor­rück­ge­win­nung erfor­dern ggf. eine Neu­aus­rich­tung der bis­he­ri­gen Logis­tik zur Klär­schlamm­ent­sor­gung. Um auch wei­ter­hin die Ent­sor­gungs­si­cher­heit der Klär­schläm­me und die künf­tig gefor­der­te Phof­phor­rück­ge­win­nung aus den Klär­schläm­men gewähr­leis­ten zu können

Finan­zie­rung:

Die erfor­der­li­chen Finan­zie­rungs­mit­tel für die Klär­schlamm­ent­sor­gung / ‑ver­wer­tung wer­den im Rah­men der jähr­li­chen Wirt­schafts­pla­nun­gen im Erfolgs­plan des Eigen­be­triebs Stadt­ent­wäs­se­rung berück­sich­tigt. Für das Wirt­schafts­jahr 2020 wer­den 400.000 EUR angesetzt.

Beschluss­an­trag:

Die Ver­wal­tung wird mit der Durch­füh­rung einer inter­kom­mu­na­len / gemein­sa­men euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung der ther­mi­schen Klär­schlamm­ver­wer­tung für 10 Klär­wer­ke im Land­kreis Boden­see­kreis beauftragt.

Mei­ne Haltung:

Da wir auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben ver­pflich­tet sind, uns um eine ande­re Ent­sor­gung des bei uns anfal­len­den Klär­schlamms zu küm­mern, hal­te ich das vor­ge­schla­ge­ne Vor­ge­hen der Ver­wal­tung für sinnvoll.

Die Ver­wal­tung hat zuge­sagt, in den kom­men­den Jah­ren die Ent­wick­lung klei­ner Ver­bren­nungs­an­la­gen zu ver­fol­gen um ggf. Nach Ablauf des jet­zi­gen Aus­schrei­bungs­zeit­raums eine eige­ne Anla­ge auf dem Gelän­de des Fried­richs­ha­fe­ner Klär­werks zu instal­lie­ren und so unter ande­rem zur Ver­kehrs­re­duk­ti­on beizutragen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Fal­len­brun­nen Nord-Ost

2019 / V 00258 Rück­bau­maß­nah­men Fal­len­brun­nen Nord-Ost, Vor­stel­lung Zeit­plan (BA 2 und 3)

Wor­um geht es?

Die Rück­bau­maß­nah­men im Fal­len­brun­nen müs­sen jetzt ange­gan­gen wer­den. Was für die Mie­ter im FAB Nord-Ost, die ihre Gewer­be dort nicht wei­ter betrei­ben kön­nen, zu unan­ge­neh­men und teil­wei­se auch zu exis­tenz­be­dro­hen­den Ver­än­de­run­gen führt.

Der von der Ver­wal­tung auf­ge­zeig­te Zeit­plan ist bereits auf Kan­te genäht: Um kei­ne Straf­zah­lun­gen an den Bund zah­len zu müs­sen, ist es eigent­lich schon zu spät. Umso wich­ti­ger ist es nun, dass der enge Zeit­rah­men gehal­ten wird.

Beschluss­an­trag:

Der Bericht und der Zeit­plan für die Rück­bau­maß­nah­men Fal­len­brun­nen Nord-Ost wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Natür­lich wäre es wün­schens­wert, dass alle Mie­ter des Fal­len­brun­nens Nord-Ost adäqua­te Grund­stü­cke fin­den könn­ten. Die exis­tenz­be­dro­hen­de Lage, in der die Mie­ter sich jetzt befin­den, hat sich ange­bahnt, aber lang­sam und über Jah­re und Jahr­zehn­te, so dass es für die Mie­ter kaum mehr real schien, dass der Fall der Kün­di­gung jemals ein­tre­ten würde.

Anders die for­mal recht­li­che Sicht­wei­se der Stadt. Die Mie­ter leb­ten dem­nach immer von Jahr zu Jahr und immer mit dem Damo­g­les-Schwert, dass die Kün­di­gung mit 3‑Monatsfrist ein­tre­ten könn­te. Gleich­zei­tig ist es nicht städ­ti­sche Auf­ga­be, Gewer­be­trei­ben­den bei der Grund­stücks­su­che behilf­lich zu sein – vor allem dann nicht, wenn die Stadt kei­ne ent­spre­chen­den Grund­stü­cke zu ver­ge­ben hat. 

Die Situa­ti­on ist ver­fah­ren: Einer­seits sind wir den Ver­trä­gen mit dem Bund ver­pflich­tet, der Boden­sa­nie­rung bis zu einem bestimm­ten Zeit­punkt nach­zu­kom­men. Die­ser Zeit­punkt kann mitt­ler­wei­le schon beim vor­ge­se­he­nen Best-Case-Sze­na­rio nicht mehr gehal­ten wer­den, umso wich­ti­ger ist es, nun zügig damit zu begin­nen und kei­ne wei­te­re Zeit mehr zu verlieren.

Ande­rer­seits machen gera­de auch sol­che unper­fek­ten Räu­me, wie die Gewer­be­be­trie­be im Fal­len­brun­nen Nord-Ost, eine Stadt aus. Ja, sie sind kei­ne Schön­hei­ten, aber sie sind ein Sozi­al­raum, in dem man sich begeg­net, mit­ein­an­der arbei­tet und fach­sim­pelt, sich gegen­sei­tig unter­stützt und aus­hilft. Die­se Wer­te soll­ten wir nicht unter­schät­zen und uns über­le­gen, wo in unse­rer Stadt ein Platz für die­se Art von Begeg­nung statt­fin­den kann.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Holz­ver­mark­tung und Beförs­te­rung für den Stadtwald

2019 / V 00264 Künf­ti­ge Holz­ver­mark­tung und Beförs­te­rung für den Stadt­wald Fried­richs­ha­fen – Grundsatzbeschluss

Wor­um geht es?

Eigen­be­förs­te­rung des Stadt­wal­des zum Vor­teil von Mensch und Natur in Friedrichshafen 

Mit zuneh­men­der Innen­ver­dich­tung und Urba­ni­sie­rung unse­res Sied­lungs­raums und den Her­aus­for­de­run­gen von Kli­ma­schutz und Kli­ma­wan­del kommt den knapp 300 ha Stadt­wald eine Schlüs­sel­rol­le als Natur- und Erho­lungs­raum zu. Der not­wen­di­ge Wald­um­bau hin zu mehr Natur­nä­he und Wal­der­wei­te­run­gen kön­nen von eige­nem Per­so­nal mit Orts­kennt­nis und Iden­ti­fi­ka­ti­on geleis­tet wer­den. Wan­der- und Spa­zier­we­ge, Natur­er­leb­nis­pfa­de, Bewe­gungs­par­cours oder Ruhe­plät­ze zum Ver­wei­len wer­den unter der Obhut einer/​s Stadtförsterin/​s eher ent­wi­ckelt und betreut als durch einen gro­ßen, gemein­de­über­grei­fen­den Forst­be­trieb. Auch der öko­lo­gi­sche Aus­gleich von Ein­grif­fen und Arten­schutz­maß­nah­men für die städt. Bau­leit­pla­nung (bis­lang 38 ha Wald­flä­chen) lässt sich so ver­läss­lich gewährleisten. 

Hier­zu kom­men ca. 35 ha baum­be­stan­de­ne Natur­denk­ma­le, Bio­to­pe und wald­ar­ti­ge Baum­be­stän­de in städ­ti­schen Besitz, bis­lang nur aufs Nötigs­te und mit Hil­fe exter­ner Dienst­leis­ter betreut. Sie stel­len hohe Anfor­de­run­gen an die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht, bie­ten aber zugleich Poten­tia­le für Arten­viel­falt und Nah­erho­lung. Fried­richs­ha­fen kann mit der Eigen­be­förs­te­rung ihres Stadt­wal­des auch die Auf­ga­ben der Wald­päd­ago­gik über­neh­men. Die­se lie­ßen sich koor­di­niert mit dem Grü­nen Klas­sen­zim­mer zum unmit­tel­ba­ren Nut­zen der städ­ti­schen Kin­der­gär­ten, Schu­len u.a. Bil­dungs­ein­rich­tun­gen erfüllen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen nimmt den münd­li­chen Bericht über die Kon­zep­ti­on der Ver­mark­tungs­ge­mein­schaft Holz VMH eG zur Kenntnis.
  2. Der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen stimmt dem Bei­tritt der „Ver­mark­tungs­ge­mein­schaft Holz All­gäu-Boden­see-Ober­schwa­ben eG“ (VMH eG) zu. Ab die­sem Zeit­punkt enden die Ver­mark­tungs­ver­trä­ge mit der Holz­ver­mark­tung Sig­ma­rin­gen (Fich­ten­stamm­holz) und dem Forst­amt Boden­see­kreis (sons­ti­ger Holzanfall).
  3. Der Gemein­de­rat stimmt der ein­ma­li­gen Mit­glieds­ein­la­ge in die VMH eG in Höhe von 100 EUR zu.

Die erfor­der­li­che Mit­glieds­ein­la­ge in Höhe von ein­ma­lig 100 EUR wird im Finanz­haus­halt 2019 auf dem inves­ti­ven Auf­trag 705550000001, 43 Forst­wirt­schaft, Sach­kon­to 78530000 außer­plan­mä­ßig geneh­migt. Die Deckung erfolgt über den inves­ti­ven Auf­trag 705540000205, Sach­kon­to 78730000.

  1. Der Sat­zung der Ver­mark­tungs­ge­mein­schaft Holz VMH eG (Anla­ge 3) wird zugestimmt.
  2. Der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen ermäch­tigt und beauf­tragt die Ver­wal­tung, alle Maß­nah­men zu tref­fen und Erklä­run­gen abzu­ge­ben, die zur Durch­füh­rung der vorstehenden

Beschlüs­se not­wen­dig und zweck­dien­lich sind. Die Zustim­mung umfasst auch sol­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen, die vor dem rechts­gül­ti­gen Abschluss die­ses Ver­tra­ges erfor­der­lich wer­den, auf­grund ggf. wei­te­rer Abstim­mun­gen im Mitgliederkreis/​Vorstand zwi­schen den Ver­trags­part­nern einer­seits sowie auf­grund der Abstim­mun­gen mit der Rechts­auf­sichts­be­hör­de, dem Genos­sen­schafts­re­gis­ter oder sons­ti­ger Drit­ten ande­rer­seits – soweit es sich hier­bei nicht um grund­le­gen­de wesent­li­che Ände­run­gen han­delt. Dies schließt jeweils die erfor­der­li­che Wei­sung an den Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen zur Abstim­mung in der Gene­ral­ver­samm­lung mit ein.

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen wird die Beförs­te­rung ihres Stadt­wal­des ab dem 1. Janu­ar 2020 wie­der in eige­ner Regie über­neh­men und die Dele­ga­ti­on an das staat­li­che Forst­amt Boden­see­kreis bis auf eine Ver­tre­tungs­re­ge­lung kündigen.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt der Schaf­fung einer Förs­ter­stel­le für das Revier „Stadt­wald Fried­richs­ha­fen“ mit zusätz­li­chen Sach­be­ar­bei­ter-Funk­tio­nen zu. Mit dem Stel­len­be­set­zungs- ver­fah­ren kann nach Beschluss­fas­sung begon­nen wer­den, die Per­so­nal­kos­ten sind in die Pla­nung 2020 ff. auf­zu­neh­men. Die durch die Kün­di­gung der Bewirt­schaf­tung durch das staat­li­che Forst­amt Boden­see­kreis und den Weg­fall zusätz­li­cher Dienst­leis­tun­gen ent­spre­chend dem Absatz 6.3 die­ser Vor­la­ge frei wer­den­den Mit­tel sowie der finan­zi­el­le Aus­gleich des Lan­des für den forst­li­chen Revier­dienst wer­den für die Finan­zie­rung der künf­ti­gen Per­so­nal- und Sach­kos­ten herangezogen.

Ergän­zungs­an­trag der CDU-Fraktion:

För­der­mit­tel­be­ra­tung im Forst­be­reich und Vor­rang für Holz als Baumaterial“

Der Gemein­de­rat möge beschließen:

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, auch pri­va­te Wald­ei­gen­tü­mer in geeig­ne­ter Wei­se zeit­ge­mäß über staat­li­che För­der­mit­tel im Forst­be­reich zu infor­mie­ren und för­der­fä­hi­ge Maß­nah­men aus­drück­lich anzu­re­gen. Die Ver­wal­tung wird fer­ner beauf­tragt, den Werk­stoff Holz bei städ­ti­schen Bau­auf­ga­ben wo mög­lich vor­ran­gig ein­zu­set­zen. Bei zukünf­ti­gen Bau­vor­ha­ben und Her­an­ge­hens­wei­sen wie Mehr­fach­be­auf­tra­gun­gen oder Wett­be­wer­bern soll bei der Gesamt­wer­tung der Ein­satz von hei­mi­schem Holz, vor­zugs­wei­se aus dem regio­na­len Umfeld als Bau­ma­te­ri­al stär­ker gesich­tet werden.

Mei­ne Haltung:

Ich freue mich, dass die Ver­wal­tung die­se Vor­la­ge auf den Weg gebracht hat. Unser Wald ist wich­ti­ger Bestand­teil unse­res Kli­ma­schutz­kon­zep­tes und wird künf­tig wei­ter an Bedeu­tung gewin­nen. Um dem Rech­nung zu tra­gen ist es mehr als sinn­voll, eine eige­ne Förs­te­rin / einen eige­nen Förs­ter zu beschäf­ti­gen und damit deut­lich mehr als nur die Forst­ar­beit im enge­ren Sin­ne abzudecken.

Auch dem Ergän­zungs­an­trag der CDU-Frak­ti­on, der in der Sit­zung noch durch die Zusät­ze „hei­mi­sches Holz“ und vor­zugs­wei­se aus regio­na­lem Umfeld“ ergänzt wur­de, stim­me ich zu.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung sowie dem Ergän­zungs­an­trag der CDU-Frak­ti­on zugestimmt.

Anträ­ge

2019 / V 00274 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Wor­um geht es?

Es wur­den 5 Anträ­ge gestellt, die in die­ser Gemein­de­rats­sit­zung ein­ge­bracht wer­den und spä­tes­tens in der über­nächs­ten Sit­zung des Gemein­de­rats bera­ten wer­den sollen.

Fol­gen­de Anträ­ge wur­den gestellt:

  • die Ein­füh­rung eines 1 €-Tages­ti­cket für den ÖPNV (Netz­werk)
  • die Bewil­li­gung von Gel­dern für „Echt krass“ (frak­ti­ons­über­grei­fend)
  • die Erhal­tung des gan­zen See­walds (Netz­werk)
  • Rück­stel­lung des Pro­jekts „Ufer­park“ (Netz­werk)
  • die Über­ar­bei­tung und Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­an­stal­tungs­ka­len­ders auf der städ­ti­schen Home­page (Bünd­nis 90/​Die Grünen)

Die Anträ­ge wer­den jeweils nur ein­ge­bracht, eine inhalt­li­che Dis­kus­si­on fin­det in die­ser Sit­zung nicht statt.

Beschluss­an­trag:

  1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (s. Anla­ge) wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Sie sind dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung am 16.12.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Ich habe die ein­ge­brach­ten Anträ­ge zunächst zur Kennt­nis genom­men und war­te nun die Sit­zungs­vor­la­gen der Ver­wal­tung und die Bera­tung in den zustän­di­gen Gre­mi­en ab.

So habe ich abgestimmt:

Kennt­nis­nah­me

Ver­schie­de­nes

Um was ging es?

Fra­ge: Wie ist der Sach­stand zum Antrag des Jugend­par­la­ments, Pfan­drin­ge an Abfall­be­häl­tern in der Stadt anzubringen?
Ant­wort: Ant­wort folgt.

Fra­ge: In der Kep­ler­stra­ße und allen Zubrin­ger­stra­ßen zur Mar­ga­re­ten­stra­ße gilt Tem­po 30, nur in der Mar­ga­re­ten­stra­ße selbst nicht, warum?
Ant­wort: Ant­wort folgt.

Fra­ge: Rad­ver­kehrs­füh­rung Schil­ler­stra­ße / Ein­mün­dung Bahn­hofs­platz: Hier gibt es seit Kur­zem einen Rechts­ab­bie­ge­pfeil, der dazu führt, dass die West-Ost-Ver­bin­dung für Rad­fah­rer deut­lich unkom­for­ta­bel wird.
Ant­wort: Der Sach­ver­halt ist der Ver­wal­tung bereits bekannt, es wird sich bereits gekümmert.

Anmer­kung: Die Lin­den­al­lee auf der Fried­rich­stra­ße muss auf­grund von Pilz­be­fall (ver­mut­lich Hal­li­masch) gefällt wer­den. Damit fal­len ein Groß­teil der Bäu­me weg. Im Hin­blick auf die hei­ßer wer­den­den Som­mer stellt sich die Fra­ge der Nachpflanzung.