Diese Gemeinderatssitzung war lang, aber auch erfolgreich – nicht nur, aber auch, weil unser Ergänzungsantrag zu TOP 3 „Konzept zur ‘Inklusionsbegleitung’ – Heilpädagogische Unterstützungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen“ gehör gefunden hat und anschließend (trotz längerem Hin- und Her mit Mitgliedern der CDU-Fraktion) einstimmig beschlossen wurde.
Aber natürlich standen auch sonst mit dem Medizin Campus Bodensee und der Aufgabe des Krankenhauses 14 Nothelfer in Weingarten, der emotional aufgeladenen Rückbausituation im Fallenbrunnen Nord-Ost oder dem zukunftsweisenden Grundsatzbeschluss zur künftigen Holzvermarktung und Beförsterung des Stadtwaldes wichtige und gewichtige Themen auf der Tagesordnung.
Meine Zusammenfassung gibt es im folgenden zum Nachlesen, viel Spaß dabei!
Die komplette Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungsvorlagen gibt es hier.
Medizin Campus Bodensee (MCB)
2019 / V 00301 MEDIZIN CAMPUS BODENSEE (MCB) / Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN)
- Wirtschaftliche Lage und Entwicklung MCB
- Klinikum Friedrichshafen GmbH, Einrichtung einer zentralen Notaufnahme
- Standort- und Medizinstrategie am Standort 14 Nothelfer in Weingarten
Worum geht es?
Es ist längst kein Geheimnis mehr: Unserem MCB geht es schlecht. Der Klinikverbund, der Patienten helfen soll, wurde selbst zum Patienten und benötigt dringend selbst eine Heilbehandlung.
Die Vorschläge aus dem Aufsichtsrat des MEDIZIN CAMPUS BODENSEE bilden sich im Beschlussantrag ab. So wird eine Standortstrategie 2025 für das Krankenhaus 14 Nothelfer in Weingarten zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgestellt. Diese beinhaltet im Wesentlichen
- Spätestens zum 30.09.2021 keine eigene akutstationäre Versorgung am Krankenhaus 14 Nothelfer mehr anzubieten
- Bereits ab dem 01.01.2020 (Interimsphase) werden deshalb mehrere akutstationären Versorgungsleistungen nicht mehr angeboten
- Nicht betroffen von den Maßnahmen der Interimsphase sind die stationäre Versorgung, die Versorgung durch externe Honorarärzte sowie die Organisation und den Betrieb (ambulantes Operieren, Facharztzentrum)
Sollten allerdings in der Interimsphase Umstände auftreten, die einen weiteren Betrieb nicht ermöglichen, wird die Geschäftsführung ermächtigt, Versorgungsleistungen auch vor dem genannten Datum 2021 nicht mehr anzubieten.
In Friedrichshafen wird es laut Beschlussantrag dagegen eine neue Zentrale Notaufnahme geben. Grund dafür ist unter anderem, dass die aktuelle Notaufnahme der Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) nicht entspricht, demnach eine Zentrale Notaufnahme (ZNA) eine räumlich abgegrenzte Einheit mit barrierefreiem Zugang bilden muss. Eine Entsprechende Frist zur Umsetzung der Voraussetzungen des G‑BA endet im Mai 2021. Sollte ein Umbau bis zu diesem Datum nicht erfolgt sein, drohen dem MBC Strafzahlungen in Millionenhöhe. Für den Umbau wird mit Landeszuschüssen gerechnet.
Zugleich wird im investiven Bereich in die digitale Infrastruktur und effizientere Strukturen an den Standorten Friedrichshafen und Tettnang investiert.
Das Zentrale Versorgungszentrum, welches bereits in den Gremien des Gemeinderats vorgestellt und diskutiert wurde, soll nun allerdings nicht mehr weiterverfolgt werden. Es hätte unter anderem die Vergrößerung der Apotheke und die Modernisierung der Küche beinhaltet. Die Verwaltung schreibt dazu: „Im Zuge der Erarbeitung der Medizin- und Standortstrategie erweist sich dieses Projekt jetzt als nicht mehr notwendig und verzichtbar. Für die Realisierung des Projekts waren 28 Mio. EUR berechnet worden.
Beschlussantrag:
Wirtschaftliche Lage und Entwicklung MCB
1.Der Gemeinderat nimmt die Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und die Medizin- und Standortstrategie 2025 für das Krankenhaus 14 Nothelfer in Weingarten zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt – auch in seiner Funktion als Hauptgesellschafter der Klinikum Friedrichshafen GmbH – der vorgestellten Strategie der Fokussierung für den MEDIZIN CAMPUS BODENSEE (MCB) sowie deren schrittweiser Umsetzung zu.
a) In einem ersten Schritt bedeutet dies, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsratsvorsitzende alle erforderlichen Maßnahmen einleiten und durchführen, um bis spätestens 30.09.2021 keine eigene akutstationäre Versorgung am Krankenhaus 14 Nothelfer in Weingarten mehr anzubieten. Dafür wird vorzugsweise das Interimsszenario umgesetzt, in dem ab 01.01.2020 die folgenden akutstationären Versorgungsleistungen nicht mehr angeboten werden:
- Thoraxchirurgie:
dafür: Entwicklung und Abstimmung eines regionalen Leistungsangebots mit den Waldburg-Zeil Kliniken und der OSK - Pneumologie
dafür: Verlagerung der Abteilung nach Friedrichshafen - Innere Medizin dafür: Verlagerung der Abteilung nach Friedrichshafen
- Kardiologie, Einstellung des Herzkatheters dafür: Betrieb von ambulanten Sprechstunden
- Gynäkologie/Geburtshilfe
dafür: Entwicklung eines regionalen Konzepts mit der OSK und mit weiteren Beteiligten mit der Sicherstellung eines planmäßigen Übergangs zum 31.12.2019.
b) Die Interimsphase umfasst vorzugsweise den Weiterbetrieb der folgenden Bereiche:
- Stationäre Versorgung
- Orthopädie und Unfallchirurgie
- Elektive Allgemeinchirurgie (Hernien)
- Fußchirurgie
- Regionales Geriatrisches Notfallversorgungszentrum (GeriNoVe)
Externe Honorarärzte
- Sportklinik
- Orthopädie
- Kinderchirurgie
- Neurochirurgie
Sowie die Organisation und den Betrieb
- Ambulantes Operieren
- Facharztzentrum
Für den Fall, dass während der Interimsphase Umstände auftreten, die einen Weiterbetrieb einzelner bzw. aller medizinischen Abteilungen aus qualitativen, personellen oder auch wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich machen, ist die Geschäftsführung ermächtigt, auch früher die betroffenen akutstationären Versorgungsangebote nicht mehr anzubieten.
3. Die Geschäftsführung wird zudem beauftragt, dem Aufsichtsrat denkbare Nachnutzungskonzepte für den ehemaligen Klinikstandort 14 Nothelfer, die ohne dauerhafte finanzielle Belastung des MCB sind, vorzulegen.
Errichtung Zentrale Notaufnahme am Klinikum Friedrichshafen
4. Der Errichtung einer zentralen Notfallaufnahme der Stufe 3 am Standort Friedrichshafen wird entsprechend der in dieser Sitzungsvorlage dargestellten Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats der Klinikum Friedrichshafen GmbH zugestimmt. Dem städtischen Vertreter wird gemäß § 104 Abs. 1 GemO die Weisung erteilt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Friedrichshafen GmbH entsprechend abzustimmen.
5. Der für die Errichtung der Zentralen Notaufnahme erforderlichen Bezuschussung und Mittelbereitstellung nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Rahmen des steuerlich Zulässigen in Höhe von voraussichtlich 5 Mio. Euro wird unter dem Vorbehalt der Beratung und Bewilligung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens durch den Gemeinderat zugestimmt. In die Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 (2020: 2 Mio. Euro; 2021: 3 Mio. Euro) sind diese Mittel eingeflossen und es wird gebeten, diese Mittelanmeldung zu berücksichtigen. Einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn, insbesondere in Form des umgehenden Einstiegs in die weitere Feinplanung, wird zugestimmt und die Zuschussunschädlichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bestätigt. Soweit erforderlich wird einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zugestimmt.
Weiteres und Formalien
Der Nichtweiterverfolgung des Projektes „Errichtung eines Zentralen Versorgungszentrums“ am Standort Friedrichshafen und dem vollständigen Verzicht hierauf wird vorbehaltlich der Beschlüsse des Aufsichtsrates zugestimmt.
6. Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird ermächtigt und beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen und Schritte zur Umsetzung und zum Vollzug der vorgenannten Beschlüsse durchzuführen und in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Friedrichshafen GmbH entsprechend abzustimmen. Dies schließt die Ermächtigung ein, etwaige Abstimmungen, insbesondere mit dem Land Baden-Württemberg, den von den Veränderungen betroffenen Gesellschaftern und ggf. weiteren Partnern und Dritten durch- oder zur Umstrukturierung des MEDIZIN CAMPUS BODENSEE gemäß der Fokussierungsstrategie fortzuführen.
Dies schließt insbesondere auch die fristgerechte Beantragung sowie Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten für die Veränderungen, insbesondere durch das Land Baden- Württemberg, ein. Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen in geeigneter Weise über den Fortgang zu unterrichten und soweit erforderlich, wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Umsetzung des Konzepts steht dabei u. a. unter dem Vorbehalt weiterer rechtlicher, steuerrechtlicher und EU-beihilferechtlicher Prüfungen sowie ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zu möglicher künftiger Zuschussfähigkeit.
Meine Haltung:
Ich kann dem Beschlussantrag der Verwaltung zustimmen. 2013 gingen die Beteiligten davon aus, dass die Übernahme des Krankenhauses 14 Nothelfer eine Stärkung aller Häuser – FN, TT und Weingarten – bedeuten würde. Diese Hoffnung hat sich nicht bestätigt und deshalb muss nun Schadensbegrenzung betrieben werden bevor Insolvenzen drohen. Dass das für diejenigen, die vom Krankenhaus 14 Nothelfer in Weingarten, abhängen oder die damit verbunden sind, kein einfacher Schritt ist, ist nachvollziehbar.
Frage zur Zukunft der Gynäkologie/Geburtshilfe
Vor dem Ratssaal wurden wir heute von einer Familie begrüßt, deren Baby vor 10 Monaten noch im Krankenhaus 14 Nothelfer geboren wurde. Ab 01. Januar 2020 sollen Geburten in Weingarten nicht mehr möglich sein. Das an sich wäre noch kein großes Problem, wenn es geeignete Alternativen gäbe. Die scheinen jedoch bei 700 Geburten jährlich nicht in greifbarer Nähe zu sein, so die Befürchtungen der Familie.
Auf Nachfrage meinerseits gab es die Antwort, dass das Bewusstsein für diese Situation vorhanden ist. Hebammen hätten sich mittlerweile zusammengeschlossen und könnten sich am Standort ein Geburtshaus vorstellen, welches von den Hebammen betrieben werden würde. Das wäre jetzt natürlich nicht zum 01.01.2020 zu realisieren, allerdings gäbe es durchaus die Möglichkeit einer Interimsfrist, wenn Lösungen in absehbarer Zeit in Sicht seien.
Auf jeden Fall lässt man es im Fall der Geburtshilfe zu keinem Bruch kommen und strebt eine gute Übergabe an.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Worum ging es?
Anmerkung: Mieter im Fallenbrunnen stehen trotz des Bemühens, neue Standorte zu finden, mit ihren Betrieben vor dem Aus. Dabei empfinden sich die Mieter mit ihren Unternehmen durchaus als Uni-Affines Gewerbe, da viele Studenten zu ihren Kunden zählen. Sie bitten deshalb darum, dass die Verwaltung und der Gemeinderat den Mietern Alternativflächen, möglichst im Fallenbrunnen, zur Verfügung stellen. Außerdem soll der Gemeinderatsbeschluss, nur wissenschaftsaffines Gewerbe anzusiedeln, noch einmal überdacht werden. Ausdrücklich begrüßt wird der Vorschlag, dass die Gewerbe während der Sanierungsphase rotieren – allerdings würden sie sich dann auch ein Zukunft im Fallenbrunnen wünschen. Sie bedanken sich noch einmal ausdrücklich dafür, dass sie sich im Fallenbrunnen zu einer Zeit ansiedeln durften, als es für das Areal noch keine Planungen gab. Jetzt wünschen sie sich dringend Alternatvgrundstücke um ihre Existenzen zu erhalten.
Inklusionsbegleitung – Heilpädagogisches Konzept
Worum geht es?
Bereits seit vielen Jahren wird der Einsatz von heilpädagogischen Maßnahmen in Häfler Kindertageseinrichtungen hinter mehr oder weniger verschlossenen Türen diskutiert. In Friedrichshafen gibt es seit 1990 ein heilpädagogisches Angebot in der Frühförderung. Dies ist in Form einer heilpädagogischen Gruppe im Naturkindergarten Zum Guten Hirten beheimatet. Dort werden bis zu maximal 12 Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in einer Gruppe betreut.
Immer wieder wurde nun in der Vergangenheit überlegt, ob dieses Modell einer festen Gruppe dem steigendem Förderbedarf noch gerecht werden kann und ob es im Sinne des Inklusionsgedanken noch zeitgemäß ist.
Jetzt legt die Verwaltung eine Sitzungsvorlage vor, in der sie einen mobilen heilpädagogischen Fachdienst vorschlägt, der mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet, dezentral in allen Kindertageseinrichtungen die Kinder mit Förderbedarf, die Erzieher*innen sowie Eltern unterstützt und berät.
Beschlussantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zur Inklusionsbegleitung umzusetzen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, hierzu einen geeigneten Dritten mit der Anstellung der heilpädagogischen Fachkräfte sowie der Umsetzung des Konzepts zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die einmaligen Kosten in Höhe von 15.000 Euro sowie die laufenden Kosten in Höhe von 185.500 Euro für den Doppelhaushalt 2020/2021 anzumelden.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, dass in großen Kindertagesstätten mit Hilfe einer Bedarfsermittlung bzgl. einer heilpädagogischen Unterstützung im Rahmen des regulären Personalschlüssels statt Erzieher\innen auch heilpädagogische Fachkräfte eingestellt werden können.
Meine Haltung:
Das wäre meine Fraktionserklärung gewesen, wenn ich denn eine gehalten hätte (was aber aufgrund der vorangegangenen Diskussionen im Rat nicht mehr notwendig war 😉 )
Das Konzept zur Inklusionsbegleitung der Verwaltung ist ein wichtiger und – ich denke, da sind wir uns alle einig – längst überfälliger Baustein im Gesamtkonzept Inklusion.
Diese Übergeordnete Stelle wird künftig den Bedarf inklusiver Maßnahmen feststellen, zu inklusiven Maßnahmen und Kooperations- bzw. Fachstellen beraten und den Weg dorthin begleitend unterstützen.
Dieser richtungsweisende Vorschlag der Verwaltung, der sich im Beschlussantrag unter 1. ‑3. wiederspiegelt, findet unsere volle Zustimmung
Was folgt jetzt auf Diagnostik und Beratung? Welche Angebote können Eltern und Kindern, aber auch dem pädagogischen Personal derzeit realistischerweise gemacht werden?
Die Sitzungsvorlage bietet mit der Heilpädagogischen Gruppe – über deren Fortbestand wir sehr glücklich sind – und dem Beschlusspunkt 4 – mit dem wir nicht glücklich sind, dazu gleich noch mehr – zwei ganz konkrete Möglichkeiten an.
Diese Möglichkeiten auszuweiten und zu verbessern ist unser Ansicht nach der nächste folgerichtige Schritt: Wenn wir uns mit dem mobilen Fachdienst auf den Weg machen, flächendeckend zu diagnostizieren, dann müssen wir in Folge dessen auch geeignete Angebote vorhalten, die dem Bedarf anschließend gerecht werden.
Deshalb sehen wir den von der Verwaltung vorgeschlagenen 4. Beschlusspunkt als guten Ansatz und Schritt in die richtige Richtung, allerdings greift er unser Ansicht nach zu kurz:
Die Pädagog*innen vor Ort in den Einrichtungen werden in ihrer alltäglichen Arbeit keine heilpädagogische Arbeit zusätzlich leisten können. Heilpädagog*innen, die anstelle von Erzieher*innen eingestellt werden, bringen zwar einerseits ihre Profession in die Gruppe ein, allerdings sind sie andererseits dem Alltagsgeschäft verpflichtet, das in der Regel kaum Zeit und Raum für eine wirksame heilpädagogische Arbeit mit einzelnen Kindern oder Kleingruppen zulässt. Und andererseits fehlen die Kompetenzen einer Erzieherin, wie auch Frau Weiß von der Katholischen Gesamtkirchenpflege heute in einer Mail an die Gemeinderätinnen schreibt.
Für eine wirksame und zielführende heilpädagogische Arbeit ist es unserer Ansicht nach erforderlich, dass die erforderlichen heilpädagogischen Fachkräfte vom Gruppendienst freigestellt und somit zusätzlich in einer Kindertageseinrichtung mit dem entsprechenden Bedarf eingestellt werden.
Deshalb beantragen wir stattdessen folgenden Beschluss zu fassen:
- In Kindertagesstätten, in denen mit Hilfe einer Bedarfsermittlung bzgl. einer heilpädagogischen Unterstützung ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, werden zusätzliche heilpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Abschließende Beratung und Beschlussfassung im Rahmen des Kindergartenbedarfsplans 2020⁄21.
(Dass dies mit der entsprechenden Eingruppierung erfolgt, setzen wir als selbstverständlich voraus.)
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlusspunkten 1 – 3 der Verwaltung zugestimmt.
Zum Beschlusspunkt 4 habe ich im Rahmen meiner Fraktion einen eigenen Beschlussantrag formuliert, dem der Gemeinderat heute mit einer zeitlichen Ergänzung „(…) im Rahmen des Kindergartenbedarfsplans 2020/21“, einstimmig zugestimmt hat.
Integrationsbeirat
2019 / V 00253 Zusammensetzung des neuen Integrationsbeirats
Worum geht es?
Bislang gab es den Integrationsausschuss als beratenden Ausschuss für den Kultur- und Sozialausschuss. Mitglieder waren Vertreter der Migrantenvereine, Institutionen (z.B. Kirchen, Caritas, Rotes Kreuz), Vertreter der Polizei, des Gemeinderats und der Verwaltung. Parallel dazu gab es den Rat der Nationen und Kulturen, der wiederum dem Integrationsausschuss zuarbeitete. Spätestens 2015, als viele Geflüchtete auch nach Friedrichshafen kamen, war klar, dass die Gremienstrukturen vielleicht gerade noch funktionieren, wenn es keine wirklichen Probleme zu bewältigen gibt. Für Krisenzeiten waren sie nicht gemacht. Deshalb beschlossen beide Gremien – Integrationsausschuss und Rat der Nationen und Kulturen auf einer Klausur, die alten Strukturen aufzulösen und neue zu bilden. Die Verwaltung erarbeitete daraufhin eine Sitzungsvorlage mit dem Vorschlag, einen deutlich verschlankten Integrationsbeirat und zwei Foren für Kultur und Religion zu installieren.
Für die Besetzung des Integrationsbeirats wurde ein Bewerberverfahren für zunächst sechs Sitze für Einwohner mit Migrationshintergrund aufgesetzt. Dieses Verfahren war sehr erfolgreich, es gab 23 Bewerber*innen, die mit Hilfe eines Punktesystems bewertet wurden. Daraus ergab sich eine Liste, von der nun die ersten acht (nach Empfehlung der Verwaltung wurde die Anzahl der Sitze von sechs auf acht erhöht) Bewerber*innen in den Integrationsbeirat einziehen. Die Bewerber*innen, die jetzt nicht zum Zug kamen, sind zum einen als Nachrücker*innen vorgesehen, für den Fall, dass ein aktives Mitglied in der laufenden Amtszeit von fünf Jahren ausscheidet und sind gleichzeitig eingeladen, sich in den beiden oben genannten Foren zu engagieren.
Beschlussantrag:
- Die Anzahl der sachkundigen Einwohner mit Migrationshintergrund wird auf acht erhöht.
- Der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Integrationsbeirats wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Ich freue mich, dass der neue Integrationsbeirat sich nun konstituieren und ans Arbeiten gehen kann! 20 Berwerberinnen und Bewerber zeigen, dass das Thema nicht nur aktuell ist, sondern auch von vielen mitgetragen und umgesetzt werden will. Das ist sehr erfreulich, ebenso wie der Umstand, dass die Bewerberinnen und Bewerber, die jetzt nicht für den Beirat zum Zug kamen, sich dennoch in den beiden Foren für Kultur und Religion einbringen können und deren Engagement und deren Kompetenzen deshalb nicht verloren sind.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Sportbad
2019 / V 00298 Neubau Sportbad Friedrichshafen, Mehrkosten
Worum geht es?
Wenn etwas gebaut wird, muss man immer damit rechnen, dass es am Ende teurer wird, als es ursprünglich geplant war. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Mal sind es zeitliche Verzögerungen, die die Mehrkosten verursachen, mal ist es Material, das teurer ist, als angenommen. Eine Kostensteigerung von 7% wird bei Kostensteigerungen im öffentlichen Bereich als normal angesehen.
Die Mehrkosten beim Sportbad kommen zum einen daher, dass letztlich ein größerer Teil der Kosten als zunächst angenommen dem städtischen Haushalt und nicht dem Stiftungshaushalt zugeordnet werden mussten. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist aber auch die verlängerte Gesamtbauzeit. Derzeit wird noch geprüft, ob Ansprüche Dritter dabei rechtens sind oder nicht, sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe.
Die Mehrkosten betragen insgesamt 900.000 €, davon entfallen 300.000 € auf die Gastronomie und 600.000 € auf die Sauna.
Beschlussantrag:
Für den Neubau des Sportbads, Bauteil Gastronomie und Bauteil
Finanzmittel in Höhe von insgesamt 900.000 EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt aus dem Projekt 7.21101002H0281, 028 Schreienesch Erweiterung GMS mit Mensa.
Meine Haltung:
Eine Kostensteigerung von 7 – 8% ist als normal anzusehen. Insofern war mit Mehrkosten von rund 900.000 EUR zu rechnen. Mit dem Beginn des Erweiterungsbaus der GMS Schreienesch hat der Tagesordnungspunkt nur haushalterisch zu tun, nicht inhaltlich. Dass dieser noch nicht angegangen wurde, hängt laut Verwaltung ausschließlich mit den Verfahren zum Umwelt- und Hochwasserschutz zusammen. Die dafür notwendigen Gelder (die jetzt ja für die Nachzahlungen für das Sportbad benötigt werden), werden im Januar wieder in den Haushalt eingestellt und stehen für eine zügige Umsetzung bereit.
Dass ich mir gewünscht hätte, dass die Vorhaben „Erweiterung GMS“ sowie „Neubau der Sprachheilschule“ schon längst umgesetzt wären und ich mich auch weiterhin dafür einsetzen werde, dass das Thema nicht in Vergessenheit gerät 😉
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Sporthalle Fischbach
2019 / V 00292 Neubau Sporthalle Fischbach, hier: Erhöhung des Baubudgets
Worum geht es?
Mittlerweile gibt es die alte Sporthalle in Fischbach nicht mehr. Allerdings wurde das Vorhaben später realisisert, als zunächst geplant. Vorgesehen war ein Baubeginn für 2017/2018, umgesetzt wird es jetzt jedoch erst 2019/2020. Das führt zu Preissteigerungen von 9%. Deshalb beantragt die Verwaltung eine Erhöhung des Baubudgets um 800.000 EUR auf insgesamt 8.750.000 EUR.
Beschlussantrag:
Die Prallwand wird an den annehmbarsten Bieter, die Fa. Vereinigte Holzbaubetriebe Wilhelm Pfalzer & Hans Vogt GmbH & Co. KG aus 87789 Woringen auf der Grundlage ihres Angebots mit Bruttokosten in Höhe von 334.837,56 EUR vergeben.
Meine Haltung:
Das Bauvorhaben befindet sich schon mitten in der Umsetzung, ein Zurück gibt es nicht, billiger würde es auch nicht werden, also: Augen zu und durch.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Sporthalle Schreienesch
Worum geht es?
Die Sporthalle wurde 1972 zusammen mit der Hauptschule und der Hausmeisterwohnung errichtet. Nachdem die Halle seit rund 45 Jahren in Betrieb ist besteht neben der laufenden Gebäudeinstandhaltung ein grundlegender Sanierungsbedarf, insbesondere bei der Sanitärtechnik. Wegen Korrosion des Leitungsnetzes und aus hygienischen Gründen ist eine Erneuerung zwingend erforderlich. Die bestehende Lüftungsanlage „der ersten Stunde“ ist abgängig. Sie soll durch ein neues System mit Kompaktlüftungsgeräten mit Plattenwärmetauscher nach dem Stand der Technik ersetzt werden.
Die baulichen Maßnahmen beschränken sich auf die Umkleide- und Duschräume, die WCs und den Technikraum. Die Halle ist stark frequentiert. Werktäglich findet bis 17:00 Uhr der Schulsport und bis 22:00 Uhr der Vereinssport statt. Auch am Wochenende und den Ferien wird die Halle genutzt und dient teilweise als Ersatz für die im Bau befindliche Sporthalle Fischbach. Daher soll der Betrieb während der rund vier-monatigen Bauzeit aufrechterhalten werden. Dazu sollen zwei Mietcontainer mit je einer Toilette als provisorische Umkleideräume aufgestellt werden.
Finanzierung und Förderung:
Im Haushaltsjahr 2019 stehen bislang lediglich 50.000 EUR für Untersuchungen und Vorplanungen zur Verfügung. Die zu erwartenden weiteren einmaligen Bauunterhaltungsaufwendungen belaufen sich auf 770.000 EUR. Nicht verbrauchte Finanzierungsmittel sollen auf das nächste Jahr übertragen werden.
Bei Genehmigung der Maßnahme werden parallel die Fördermöglichkeiten (Sportstättenbau; Klimaschutz) geprüft und ggf. Fördermittel beantragt.
Termine:
Die Ausführung der Maßnahme selbst ist ab April 2020 vorgesehen und soll bis zum Ende der Schul- Sommerferien baulich weitestgehend abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäß ist ein deutlicher zeitlicher Rechnungsversatz zu erwarten.
Beschlussantrag:
- Die Sanierung der Lüftungs- und Sanitäranlagen in der Sporthalle der Schreieneschschule mit Gesamtkosten in Höhe von 820.000 EUR wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Maßnahme zu schaffen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
- Die notwendigen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Sie können finanziert werden über vorhandene liquide Mittel.
Meine Haltung:
Eine notwendige Maßnahme.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
KiTa Rheinstraße
2019 / V 00297 KiTa Rheinstraße, Allmannsweiler – Baubeschluss
Worum geht es?
Aufgrund des dringenden und kurzfristigen Bedarfes an Kinderbetreuungsplätzen und der neuen Baugebiete Wiggenhausen-Süd und Allmannsweiler Südost sollte die Erstellung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Stadtteil Allmannsweiler geprüft werden. Auf einem Teil des an den Sport Club Friedrichshafen 1950 e.V. (SC) verpachteten, städtischen Grundstücks an der Rheinstraße wurde ein möglicher Standort definiert und untersucht. Um die benötigten Plätze zeitnah zu schaffen, gleichzeitig aber auch den qualitativen Ansprüchen von Kindertagesstätten in Friedrichshafen Rechnung zu tragen, wurde die Errichtung in modularer Bauweise bereits im Grundsatzbeschluss angedacht.
Das Energetische Konzept sieht neben der Holzbauweise (nachhaltiger Rohstoff) den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe für den Betrieb der Fußbodenheizung vor und erfüllt damit die Anforderungen des EEWärmeG. Die aus der Umwelt gewonnene Heizwärme beträgt bis zu 75% der Gesamtheizwärme, 25% werden durch reinen Strom beigetragen. Der Betrieb mit Ökostrom wäre ein Beitrag zum Klimaschutz und würde das Gebäude CO2-neutral heizen. Das durchgängige Gründach dient der Wasserrückhaltung und erspart eine Rigole in den Außenanlagen. Die Frage, ob eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden kann, wird geprüft.
Beschlussantrag:
- Der Entwurfsplanung zum Neubau der 5‑gruppigen KiTa Rheinstraße in Allmannsweiler mit Gesamtkosten in Höhe von 5,8 Mio. EUR wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der in der Anlage beschriebenen Maßnahme in die Wege zu leiten und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
- Einer Ausschreibung der geplanten Anlage in Holzmodulbauweise und Vergabe als GU- Auftrag wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Bereits vor einigen Monaten war dieser Tagesordnungspunkt im KSA beraten und einstimmig beschlossen worden.Damals ging es um den Grundsatzbeschluss, eine weitere Kindertageseinrichtung in Friedrichshafen zu installieren. Dass dies aufgrund der steigenden Kinderzahlen notwendig ist, war ebenso unstrittig, wie die Örtlichkeit. Heute ging es um den Baubeschluss, so dass nun tatsächlich losgebaut werden kann.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Kindergarten St. Maria Ettenkirch
Worum geht es?
Das Gebäude des Kindergartens St. Maria in Ettenkirch steht im Eigentum der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen. Gemäß gültigem Betriebsträgervertrag zwischen der Zeppelin-Stiftung und der Katholischen Gesamtkirchengemeinde ist eine Aufteilung von notwendigen Investitionskosten im Verhältnis 70 % (Zeppelin-Stiftung) zu 30 % (Katholische Gesamtkirchengemeinde) festgelegt.
In einem ersten Bauabschnitt wurde das undichte Dach des Kindergartengebäudes saniert. Hierfür wurde im Jahr 2016 ein Zuschuss der Zeppelin-Stiftung an die Katholische Gesamtkirchengemeinde in Höhe von 270.142,00 € genehmigt. (DS-Nr. 2016⁄50; Beschluss des Gemeinderats vom 21.03.2016).
In einem zweiten Schritt sollen nun die Innensanierung sowie die energetische Sanierung erfolgen. Darüber hinaus soll in diesem Zug ein separater Personalraum erstellt werden.
Finanzielle Auswirkungen / Kosten:
Anteilige Kosten, mit denen der Stiftungshaushalt belastet wird, betragen 237.860,- EUR.
Beschlussantrag:
- Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen erhält für die Sanierung des Kindergartens St. Maria in Ettenkirch einen Zuschuss aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung in Höhe von 70 % der anrechnungsfähigen Kosten, maximal jedoch 237.860,- €.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen zu leisten. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt die Schlusszahlung auf der Grundlage einer nachprüfbaren Baukostenabrechnung in Form einer Kostenfeststellung gem. DIN 276.
Meine Haltung:
Die Maßnahme ist energetisch sinnvoll und war eingeplant, die finanziellen Mittel stehen bereit. Insofern findet die Sanierungsmaßnahme meine Zustimmung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Klärschlamm
Worum geht es?
Was passiert eigentlich mit unserem Klärschlamm?
Rund 4.500 to Klärschlamm pro Jahr fallen im Friedrichshafener Klärwerk an. Diese verursachen rund 350.000 EUR pro Jahr.
Derzeit gibt es eine interkommunale Zusammenarbeit mit acht weiteren Klärwerken aus dem Bodenseekreis (die Anzahl erhöht sich um zwei auf zehn) um den Klärschlamm in der thermischen Verwertung zu entsorgen. Dabei erhalten die Verbunds-Klärwerke einen Mengenrabatt. Zum 31.10.2020 laufen die Entsorgungsverträge allerdings aus, weshalb die Entsorgung der anfallenden Klärschlämme nun neu ausgeschrieben werden muss.
Seit 2017 gilt eine neue Klärschlammverordnung sowie eine neue Düngeverordnung, die die bodenbezogene Verwertung (sprich das Ausbringen des Klärschlammes auf Feldern) in Deutschland deutlich verschärft.
Diese Verschärfung hat zur Folge, dass die vor allem in Norddeutschland noch übliche Praxis geändert werden muss. Das wiederum führt zu einer Verknappung bei den thermischen Verwertungsanlagen, was wiederum auch Preissteigerungen zur Folge haben wird.
Dazu kommt, dass in der novellierten Klärschlammverordnung erstmals umfassende Vorgaben zur Phosphatrückgewinnung aus Klärschlamm formuliert wurden.
Die deutlichen Veränderungen auf dem Klärschlammmarkt und die gesetzliche Vorgabe einer Phosphorrückgewinnung erfordern ggf. eine Neuausrichtung der bisherigen Logistik zur Klärschlammentsorgung. Um auch weiterhin die Entsorgungssicherheit der Klärschlämme und die künftig geforderte Phofphorrückgewinnung aus den Klärschlämmen gewährleisten zu können
Finanzierung:
Die erforderlichen Finanzierungsmittel für die Klärschlammentsorgung / ‑verwertung werden im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanungen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung berücksichtigt. Für das Wirtschaftsjahr 2020 werden 400.000 EUR angesetzt.
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer interkommunalen / gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der thermischen Klärschlammverwertung für 10 Klärwerke im Landkreis Bodenseekreis beauftragt.
Meine Haltung:
Da wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, uns um eine andere Entsorgung des bei uns anfallenden Klärschlamms zu kümmern, halte ich das vorgeschlagene Vorgehen der Verwaltung für sinnvoll.
Die Verwaltung hat zugesagt, in den kommenden Jahren die Entwicklung kleiner Verbrennungsanlagen zu verfolgen um ggf. Nach Ablauf des jetzigen Ausschreibungszeitraums eine eigene Anlage auf dem Gelände des Friedrichshafener Klärwerks zu installieren und so unter anderem zur Verkehrsreduktion beizutragen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Fallenbrunnen Nord-Ost
2019 / V 00258 Rückbaumaßnahmen Fallenbrunnen Nord-Ost, Vorstellung Zeitplan (BA 2 und 3)
Worum geht es?
Die Rückbaumaßnahmen im Fallenbrunnen müssen jetzt angegangen werden. Was für die Mieter im FAB Nord-Ost, die ihre Gewerbe dort nicht weiter betreiben können, zu unangenehmen und teilweise auch zu existenzbedrohenden Veränderungen führt.
Der von der Verwaltung aufgezeigte Zeitplan ist bereits auf Kante genäht: Um keine Strafzahlungen an den Bund zahlen zu müssen, ist es eigentlich schon zu spät. Umso wichtiger ist es nun, dass der enge Zeitrahmen gehalten wird.
Beschlussantrag:
Der Bericht und der Zeitplan für die Rückbaumaßnahmen Fallenbrunnen Nord-Ost werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Natürlich wäre es wünschenswert, dass alle Mieter des Fallenbrunnens Nord-Ost adäquate Grundstücke finden könnten. Die existenzbedrohende Lage, in der die Mieter sich jetzt befinden, hat sich angebahnt, aber langsam und über Jahre und Jahrzehnte, so dass es für die Mieter kaum mehr real schien, dass der Fall der Kündigung jemals eintreten würde.
Anders die formal rechtliche Sichtweise der Stadt. Die Mieter lebten demnach immer von Jahr zu Jahr und immer mit dem Damogles-Schwert, dass die Kündigung mit 3‑Monatsfrist eintreten könnte. Gleichzeitig ist es nicht städtische Aufgabe, Gewerbetreibenden bei der Grundstückssuche behilflich zu sein – vor allem dann nicht, wenn die Stadt keine entsprechenden Grundstücke zu vergeben hat.
Die Situation ist verfahren: Einerseits sind wir den Verträgen mit dem Bund verpflichtet, der Bodensanierung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzukommen. Dieser Zeitpunkt kann mittlerweile schon beim vorgesehenen Best-Case-Szenario nicht mehr gehalten werden, umso wichtiger ist es, nun zügig damit zu beginnen und keine weitere Zeit mehr zu verlieren.
Andererseits machen gerade auch solche unperfekten Räume, wie die Gewerbebetriebe im Fallenbrunnen Nord-Ost, eine Stadt aus. Ja, sie sind keine Schönheiten, aber sie sind ein Sozialraum, in dem man sich begegnet, miteinander arbeitet und fachsimpelt, sich gegenseitig unterstützt und aushilft. Diese Werte sollten wir nicht unterschätzen und uns überlegen, wo in unserer Stadt ein Platz für diese Art von Begegnung stattfinden kann.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Holzvermarktung und Beförsterung für den Stadtwald
Worum geht es?
Eigenbeförsterung des Stadtwaldes zum Vorteil von Mensch und Natur in Friedrichshafen
Mit zunehmender Innenverdichtung und Urbanisierung unseres Siedlungsraums und den Herausforderungen von Klimaschutz und Klimawandel kommt den knapp 300 ha Stadtwald eine Schlüsselrolle als Natur- und Erholungsraum zu. Der notwendige Waldumbau hin zu mehr Naturnähe und Walderweiterungen können von eigenem Personal mit Ortskenntnis und Identifikation geleistet werden. Wander- und Spazierwege, Naturerlebnispfade, Bewegungsparcours oder Ruheplätze zum Verweilen werden unter der Obhut einer/s Stadtförsterin/s eher entwickelt und betreut als durch einen großen, gemeindeübergreifenden Forstbetrieb. Auch der ökologische Ausgleich von Eingriffen und Artenschutzmaßnahmen für die städt. Bauleitplanung (bislang 38 ha Waldflächen) lässt sich so verlässlich gewährleisten.
Hierzu kommen ca. 35 ha baumbestandene Naturdenkmale, Biotope und waldartige Baumbestände in städtischen Besitz, bislang nur aufs Nötigste und mit Hilfe externer Dienstleister betreut. Sie stellen hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht, bieten aber zugleich Potentiale für Artenvielfalt und Naherholung. Friedrichshafen kann mit der Eigenbeförsterung ihres Stadtwaldes auch die Aufgaben der Waldpädagogik übernehmen. Diese ließen sich koordiniert mit dem Grünen Klassenzimmer zum unmittelbaren Nutzen der städtischen Kindergärten, Schulen u.a. Bildungseinrichtungen erfüllen.
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen nimmt den mündlichen Bericht über die Konzeption der Vermarktungsgemeinschaft Holz VMH eG zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen stimmt dem Beitritt der „Vermarktungsgemeinschaft Holz Allgäu-Bodensee-Oberschwaben eG“ (VMH eG) zu. Ab diesem Zeitpunkt enden die Vermarktungsverträge mit der Holzvermarktung Sigmaringen (Fichtenstammholz) und dem Forstamt Bodenseekreis (sonstiger Holzanfall).
- Der Gemeinderat stimmt der einmaligen Mitgliedseinlage in die VMH eG in Höhe von 100 EUR zu.
Die erforderliche Mitgliedseinlage in Höhe von einmalig 100 EUR wird im Finanzhaushalt 2019 auf dem investiven Auftrag 705550000001, 43 Forstwirtschaft, Sachkonto 78530000 außerplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt über den investiven Auftrag 705540000205, Sachkonto 78730000.
- Der Satzung der Vermarktungsgemeinschaft Holz VMH eG (Anlage 3) wird zugestimmt.
- Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, alle Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung der vorstehenden
Beschlüsse notwendig und zweckdienlich sind. Die Zustimmung umfasst auch solche Änderungen und Ergänzungen, die vor dem rechtsgültigen Abschluss dieses Vertrages erforderlich werden, aufgrund ggf. weiterer Abstimmungen im Mitgliederkreis/Vorstand zwischen den Vertragspartnern einerseits sowie aufgrund der Abstimmungen mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Genossenschaftsregister oder sonstiger Dritten andererseits – soweit es sich hierbei nicht um grundlegende wesentliche Änderungen handelt. Dies schließt jeweils die erforderliche Weisung an den Vertreter der Stadt Friedrichshafen zur Abstimmung in der Generalversammlung mit ein.
- Die Stadt Friedrichshafen wird die Beförsterung ihres Stadtwaldes ab dem 1. Januar 2020 wieder in eigener Regie übernehmen und die Delegation an das staatliche Forstamt Bodenseekreis bis auf eine Vertretungsregelung kündigen.
- Der Gemeinderat stimmt der Schaffung einer Försterstelle für das Revier „Stadtwald Friedrichshafen“ mit zusätzlichen Sachbearbeiter-Funktionen zu. Mit dem Stellenbesetzungs- verfahren kann nach Beschlussfassung begonnen werden, die Personalkosten sind in die Planung 2020 ff. aufzunehmen. Die durch die Kündigung der Bewirtschaftung durch das staatliche Forstamt Bodenseekreis und den Wegfall zusätzlicher Dienstleistungen entsprechend dem Absatz 6.3 dieser Vorlage frei werdenden Mittel sowie der finanzielle Ausgleich des Landes für den forstlichen Revierdienst werden für die Finanzierung der künftigen Personal- und Sachkosten herangezogen.
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:
„Fördermittelberatung im Forstbereich und Vorrang für Holz als Baumaterial“
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auch private Waldeigentümer in geeigneter Weise zeitgemäß über staatliche Fördermittel im Forstbereich zu informieren und förderfähige Maßnahmen ausdrücklich anzuregen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Werkstoff Holz bei städtischen Bauaufgaben wo möglich vorrangig einzusetzen. Bei zukünftigen Bauvorhaben und Herangehensweisen wie Mehrfachbeauftragungen oder Wettbewerbern soll bei der Gesamtwertung der Einsatz von heimischem Holz, vorzugsweise aus dem regionalen Umfeld als Baumaterial stärker gesichtet werden.
Meine Haltung:
Ich freue mich, dass die Verwaltung diese Vorlage auf den Weg gebracht hat. Unser Wald ist wichtiger Bestandteil unseres Klimaschutzkonzeptes und wird künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Um dem Rechnung zu tragen ist es mehr als sinnvoll, eine eigene Försterin / einen eigenen Förster zu beschäftigen und damit deutlich mehr als nur die Forstarbeit im engeren Sinne abzudecken.
Auch dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion, der in der Sitzung noch durch die Zusätze „heimisches Holz“ und vorzugsweise aus regionalem Umfeld“ ergänzt wurde, stimme ich zu.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung sowie dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zugestimmt.
Anträge
2019 / V 00274 Einbringung gestellter Anträge
Worum geht es?
Es wurden 5 Anträge gestellt, die in dieser Gemeinderatssitzung eingebracht werden und spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats beraten werden sollen.
Folgende Anträge wurden gestellt:
- die Einführung eines 1 €-Tagesticket für den ÖPNV (Netzwerk)
- die Bewilligung von Geldern für „Echt krass“ (fraktionsübergreifend)
- die Erhaltung des ganzen Seewalds (Netzwerk)
- Rückstellung des Projekts „Uferpark“ (Netzwerk)
- die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Veranstaltungskalenders auf der städtischen Homepage (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Anträge werden jeweils nur eingebracht, eine inhaltliche Diskussion findet in dieser Sitzung nicht statt.
Beschlussantrag:
- Die eingebrachten Anträge (s. Anlage) werden zur Kenntnis genommen.
- Sie sind dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten regulären Sitzung am 16.12.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
Ich habe die eingebrachten Anträge zunächst zur Kenntnis genommen und warte nun die Sitzungsvorlagen der Verwaltung und die Beratung in den zuständigen Gremien ab.
So habe ich abgestimmt:
Kenntnisnahme
Verschiedenes
Um was ging es?
Frage: Wie ist der Sachstand zum Antrag des Jugendparlaments, Pfandringe an Abfallbehältern in der Stadt anzubringen?
Antwort: Antwort folgt.
Frage: In der Keplerstraße und allen Zubringerstraßen zur Margaretenstraße gilt Tempo 30, nur in der Margaretenstraße selbst nicht, warum?
Antwort: Antwort folgt.
Frage: Radverkehrsführung Schillerstraße / Einmündung Bahnhofsplatz: Hier gibt es seit Kurzem einen Rechtsabbiegepfeil, der dazu führt, dass die West-Ost-Verbindung für Radfahrer deutlich unkomfortabel wird.
Antwort: Der Sachverhalt ist der Verwaltung bereits bekannt, es wird sich bereits gekümmert.
Anmerkung: Die Lindenallee auf der Friedrichstraße muss aufgrund von Pilzbefall (vermutlich Hallimasch) gefällt werden. Damit fallen ein Großteil der Bäume weg. Im Hinblick auf die heißer werdenden Sommer stellt sich die Frage der Nachpflanzung.