Und wie­der war die Sit­zung des Gemein­de­ra­tes lang, aber auch abstim­mungs­reich. Vor allem der Tages­ord­nungs­punkt zur Fort­füh­rung des Regio­nal­plans, for­der­te Ände­rungs­an­trä­ge und Dis­kus­sio­nen. Lei­der konn­ten sich unse­re Grü­nen Anträ­ge gegen eine Mehr­heit von CDU, FW und SPD nicht durch­set­zen. Drei Par­tei­en, die sich im Kom­mu­nal­wahl­kampf grü­ne Män­tel­chen umge­legt hat­ten, haben die­se nun (bis zur nächs­ten Wahl?) wie­der an den Haken gehängt. Unse­re Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Anna Hoch­muth mach­te ihren Gefüh­len nach dem Abstim­mungs­ma­ra­thon zum Regio­nal­plan dann auch noch Luft: „Der Regio­nal­plan wird auf 30 Jah­re fest­ge­schrie­ben, die meis­ten von uns wer­den in 30 Jah­ren kei­ne Ver­ant­wor­tung mehr für die Fol­gen der heu­ti­gen Ent­schei­dun­gen über­neh­men kön­nen. Wir hät­ten hier alle für eine lebens­wer­te Zukunft abstim­men müs­sen.“ Die­sem State­ment kann ich mich voll und ganz anschließen.

Was sonst noch bera­ten und Beschlos­sen wur­de kann wie immer im Fol­gen­den nach­ge­le­sen wer­den. die kom­plet­te Tages­ord­nung und die dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen gibt es hier.

Da die Sit­zungs­dau­er eine ver­tret­ba­re Dau­er zu die­sem Zeit­punkt bereits über­schrit­ten hat­te, ord­ne­te der Ober­bür­ger­meis­ter eine Ver­schie­bung der Tages­ord­nungs­punk­te Gebüh­ren­er­hö­hung Musik­schu­le, Neu­kon­zep­tio­nie­rung der Gas­tro­no­mie im GZH sowie die kurz­fris­ti­ge Bereit­stel­lung von Raum­mo­du­len für die Albert-Merglen-Grund­schu­le auf die Dezem­ber-Sit­zung an.

Beschlüs­se und Bekanntgaben

2019 / V 00279 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

Nicht­öf­fent­li­che Sit­zung des Gemein­de­ra­tes vom 21.10.2019:

  • Mit­tel­ver­wen­dungs­nach­weis und Rück­la­gen­bil­dun­g/-ent­wick­lung 2018 der Zeppelin-Stiftung
  • Strom­lie­fe­rung durch die Stadt­werk am See GmbH für die Abnah­me­stel­len des Eigen­be­triebs Stadt­ent­wäs­se­rung in den Jah­ren 2020 bis 2023

Beschluss­an­trag:

Zur Kennt­nis­nah­me.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe die Infor­ma­ti­on zur­Ver­öf­fent­li­chung der nicht­öf­fent­lich gefass­ten Kennt­nis genommen.

Erhal­tens­wer­te Bausubstanz

2019 / V 00313 Erfas­sung und Ver­mitt­lung von beson­ders erhal­tens­wer­ter Bau­sub­stanz – Sach­stands­be­richt und Auftragsvergabe

Wor­um geht es?

In Fried­richs­ha­fen gibt es eini­ge stadt­bild­prä­gen­de Bau­ten aus unter­schied­li­chen Epo­chen, aller­dings fal­len die wenigs­ten davon unter den Denk­mal­schutz. Um genau sol­che Bau­wer­ke nun den­noch vor einem leicht­fer­ti­gen Abriss zu schüt­zen, soll eine Lis­te von Gebäu­den erstellt wer­den, die aus sach­kun­di­ger Sicht auf­grund ihrer stadt­bild­prä­gen­den Wir­kung, ihrer Wir­kung als Zeit­zeu­gen oder als wich­ti­ge Iden­ti­täts­ba­sis der Bürger*innen als erhal­tens­wert ein­ge­schätzt wer­den. Dies war unter ande­rem ein Wunsch von Bürger*innen, der im ISEK-Pro­zess for­mu­liert wurde.

Gleich­zei­tig ist zu beach­ten, dass die­se Gebäu­de in star­ker Kon­kur­renz zu Neu­bau­ten ste­hen, die den drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum schaf­fen kön­nen. Daher bedarf es der Ent­wick­lung von Leit­li­ni­en, die die bau­kul­tu­rel­le Qua­li­tät sowohl bei der Ver­än­de­rung des Bestands durch Auf- und Anbau­ten als auch bei der Ver­dich­tung von Frei­flä­chen durch Neu­bau­ten im Bestand sicher­stel­len sowie die Erfas­sung der erhal­tens­wer­ten Bau­sub­stanz im Vorfeld.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt dem Sach­ver­halt der Erfas­sung und Ver­mitt­lung von beson­ders erhal­tens­wer­ter Bau­sub­stanz zu.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt der Beauf­tra­gung ein­schließ­lich der damit fest­ge­leg­ten Vor­ge­hens­wei­se und der Ein­bin­dung der Bevöl­ke­rung gemäß Punkt 9 zu und geneh­migt die unter Punkt 11 auf­ge­führ­ten Kos­ten in Höhe von 75.000 EUR sowie die Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Finan­zie­rungs­mit­tel in 2020, sofern die Gesamt- Finan­zier­bar­keit im Dop­pel-Haus­halt 2020/2021 gewähr­leis­tet wer­den kann.

Ein dar­aus even­tu­ell resul­tie­ren­des stadt­ei­ge­nes För­der­pro­gramm ist zu spä­te­rer Zeit zu bera­ten und zu beschließen

  1. Die Ergeb­nis­se sind dem Gemein­de­rat vorzustellen.

Mei­ne Haltung:

Vor­weg: Anony­me Brie­fe beein­flus­sen mein Abstim­mungs­ver­hal­ten nicht. Sie stim­men mich nur nach­denk­lich: War­um ver­ste­cken sich Men­schen hin­ter einem Syn­onym? War­um laden sie ihre – berech­tig­te – Mei­nung bei mir ab, ohne mir die Gele­gen­heit zu geben, ihnen dar­auf zu ant­wor­ten? Wel­che Angst haben die­se Men­schen, dass sie nicht offen in den Dia­log tre­ten wol­len? Ich weiß es nicht. Was ich aber weiß: Ich spre­che mit allen, die sich an mich wen­den. Ich beant­wor­te Tele­fo­na­te, E‑Mails und Brie­fe und ich bin auch bereit, mich per­sön­lich mit jeman­dem zu tref­fen, der sich mit einem Anlie­gen an mich wen­det. Das alles gehört für mich zu mei­nen Auf­ga­ben als Gemein­de­rä­tin. Wenn jemand aller­dings sei­nen Namen ver­wei­gert und mir anony­me Brie­fe per Post zukom­men lässt, dann kann ich nicht nur nicht ant­wor­ten, dann will ich es auch nicht.

Zum The­ma: Ich hal­te eine Erfas­sung der alten Bau­sub­stanz für eine gute Sache. Immer wie­der führ­te in der Ver­gan­gen­heit der Abriss von mehr oder weni­ger stadt­bild­prä­gen­der Bau­sub­stanz zu Wut und Ent­täu­schung bei vor allem alt­ein­ge­ses­se­nen Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern. Mit der Erfas­sung und Ein­schät­zung durch ein Fach­gre­mi­um, kann Kon­takt zu den Eigen­tü­mern auf­ge­nom­men und ggf. das Gespräch gesucht wer­den, so dass mit­hil­fe eines geeig­ne­ten För­der­pro­gramms viel­leicht künf­tig doch das ein oder ande­re Gebäu­de von der Abriss­bir­ne ver­schont bleibt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung sowie dem Ergän­zungs­an­trag der SPD-Frak­ti­on (folgt!) zu Zif­fer 2 zugestimmt.

Bür­ger­be­tei­li­gung

2019 / V 00269 Leit­li­ni­en Bürgerbeteiligung

Wor­um geht es?

Gegen­stand der Leit­li­ni­en ist die infor­mel­le Bür­ger­be­tei­li­gung, bei der die Bür­ger­schaft an kom­mu­na­len Ent­wick­lun­gen, Pla­nun­gen und Ent­schei­dun­gen teil­ha­ben kann. Anre­gen kön­nen die­se Betei­li­gung sowohl Poli­tik, Ver­wal­tung wie auch die Bür­ge­rin­nen und Bürger.
Nicht Gegen­stand der Leit­li­ni­en ist die for­mel­le Bür­ger­be­tei­li­gung, die in der Gemein­de­ord­nung oder im Bau­ge­setz­buch gere­gelt ist. Hier­zu gehö­ren zum Bei­spiel Wah­len, Bür­ger­be­geh­ren, Bür­ger­ent­schei­de oder Anhö­run­gen bei Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren. Die for­mel­le Bür­ger­be­tei­li­gung kann aber durch Bür­ger­be­tei­li­gung im Rah­men der Leit­li­ni­en ergänzt wer­den, soweit gesetz­li­che Vor­schrif­ten dem nicht entgegenstehen.
Eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung ist außer­dem, dass die Stadt Fried­richs­ha­fen für ein Pro­jekt zustän­dig sein muss oder zumin­dest Ein­fluss­mög­lich­kei­ten hat. Dies schließt über­ge­ord­ne­te Pla­nun­gen oder Pro­jek­te aus, über die auf ande­rer Ebe­ne wie zum Bei­spiel Land oder Bund ent­schie­den wird.

In der Sit­zungs­vor­la­ge stellt die Ver­wal­tung aus­führ­lich dar, mit wel­chen For­men und Ver­fah­ren sie die Bür­ger­be­tei­li­gung künf­tig umset­zen möchte.

Eine ers­te Eva­lua­ti­on ist nach einem Jahr vorgesehen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt den Leit­li­ni­en für Bür­ger­be­tei­li­gung wie vor­ge­schla­gen zu.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt einer öffent­li­chen Online-Vor­ha­ben­lis­te wie vor­ge­schla­gen zu.
  3. Bür­ger­be­tei­li­gung kann durch Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ange­regt wer­den, wenn es sich um ein städ­ti­sches Vor­ha­ben han­delt, des­sen Finan­zie­rung im Haus­halts­plan ver­an­kert ist, also vom Gemein­de­rat beschlos­sen wur­de. Von Sei­ten der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind hier­für Unter­schrif­ten von 2 % der Wahl­be­rech­tig­ten erforderlich.
  4. Die Leit­li­ni­en wer­den nach drei bis maxi­mal fünf Jah­ren über­prüft und ggf. nach­be­ar­bei­tet. Damit ist eine umfas­sen­de empi­ri­sche und exter­ne Eva­lu­ie­rung gemeint.

Mei­ne Haltung:

Eine gelun­ge­ne Vor­la­ge, die sich sehr detail­liert mit den mög­li­chen For­men der Bür­ger­be­tei­li­gung aus­ein­an­der­setzt. Jetzt soll­ten sich dann nur noch mehr Bürger*innen aus allen Alters­grup­pen, Kul­tu­ren, sozia­len Struk­tu­ren usw. betei­li­gen wol­len, dann wäre es per­fekt! In die­sem Sin­ne: betei­li­gen Sie sich an dem, was in unse­rer Stadt pas­siert, betei­li­gen Sie sich und brin­gen Sie doch zu jeder Ver­an­stal­tung einen ande­ren Nach­barn mit, viel­leicht auch den, mit dem Sie sonst nicht viel zu tun haben 😉

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­kaufs­of­fe­ne Sonntage

2019 / V 00287 Sat­zung über die ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge in Fried­richs­ha­fen. Hier: Ände­rung der Sat­zung vom 18.02.2008

Wor­um geht es?

2008 trat die aktu­ell gül­ti­ge Sat­zung zu Ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­gen in Fried­richs­ha­fen in Kraft. Dar­in ist fest­ge­schrie­ben, dass an zwei Ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­gen pro Jahr Geschäf­te in Fried­richs­ha­fen von 13:00 bis 18:00 Uhr geöff­net sein dürfen/​sollen. Nun liegt sei­tens der Stadt­mar­ke­ting Fried­richs­ha­fen GmbH ein Antrag vor, die Laden­öff­nungs­zei­ten auf künf­tig 12:00 – 17:00 Uhr zu ver­le­gen und gleich­zei­tig, auf­grund gesetz­li­cher Vor­ga­ben den Gel­tungs­be­reich des ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tags an den Ver­an­stal­tungs­or­ten zu ori­en­tie­ren. Dem kommt die Ver­wal­tung mit dem Vor­schlag zur Sat­zungs­än­de­rung nach und schlägt fol­gen­den Pas­sus zum räum­li­chen Gel­tungs­be­reich vor:

Die auf­grund des Antrags der Stadt­mar­ke­ting Fried­richs­ha­fen GmbH ohne­hin erfor­der­li­che Sat­zungs­än­de­rung wird zum Anlass genom­men, auch die Rege­lun­gen hin­sicht­lich des räum­li­chen Gel­tungs­be­reichs auf Grund­la­ge höchst­rich­ter­li­cher Recht­spre­chung ent­spre­chend zu ändern und anzupassen. 
Hin­ter­grund für die­se eben­falls erfor­der­li­chen Ände­run­gen ist eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom 11.11.2015, die die Rege­lun­gen des § 8 LadöG kon­kre­ti­siert bzw. ein­schränkt. In dem Urteil wird u.a. fest­ge­stellt, dass eine prä­gen­de Wir­kung der Anlass­ver­an­stal­tung nur dann ange­nom­men wer­den kann, wenn ein enger räum­li­cherBezug zwi­schen Ver­an­stal­tung und geöff­ne­ten Geschäf­ten besteht, weil nur dann ihr Bezug zum Ver­an­stal­tungs­ge­sche­hen erkenn­bar ist. 
Um dies zu gewähr­leis­ten und künf­tig ggf. eine Anpas­sung vor­neh­men zu kön­nen, soll die Sat­zung um den Pas­sus ergänzt wer­den, dass der räum­li­che Gel­tungs­be­reich für bei­de ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge jähr­lich recht­zei­tig durch eine All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt­ge­ge­ben wird. Die­se All­ge­mein­ver­fü­gung erhält des wei­te­ren auch den Ter­min des ers­ten ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tags im Jahr, der varia­bel fest­ge­legt wird. 

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt dem Antrag der Stadt­mar­ke­ting Fried­richs­ha­fen GmbH auf Ände­rung der Öff­nungs­zei­ten von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr an den ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­gen im Stadt­ge­biet zu.
  2. Die nach­fol­gen­de auf­ge­führ­te Sat­zung (s. Sei­te 3) zur Ände­rung der Sat­zung über die ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge in Fried­richs­ha­fen vom 18.02.2008 wird beschlossen.

Mei­ne Haltung:

Ich per­sön­lich könn­te gut und ger­ne auf ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge ver­zich­ten. Aber mir ist auch klar, dass ande­re das anders sehen und somit kann ich auch gut damit leben. Dass die Zei­ten nun um eine Stun­de nach vorn gezo­gen wer­den, mag den im Ein­zel­han­del Beschäf­tig­ten ent­ge­gen­kom­men (zumin­dest hof­fe ich das).

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Karl-Olga-Haus

2019 / V 00296 Jah­res­ab­schluss 2018 des Karl-Olga-Hauses

Wor­um geht es?

Seit 01.01.1996 gilt für alle Alten­pfle­ge­hei­me die Pfle­ge­buch­füh­rungs­ver­ord­nung. Die­se ver­pflich­tet die Hei­me zur Buch­füh­rung nach den Regeln der kauf­män­ni­schen dop­pel­ten Buch­füh­rung. Gleich­zei­tig ist die Geschäfts­füh­rung des Karl-Olga-Hau­ses ver­pflich­tet, einen Jah­res­ab­schluss zu erstel­len. Der Jah­res­ab­schluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, dem Anhang und den Fördernachweisen.

Auch 2018 hat das Karl-Olga-Haus einen Abman­gel (Ver­lust) in Höhe von 522.133,77 € vor­zu­wei­sen und liegt damit nur leicht unter dem Abman­gel des Vor­jah­res (551.628,40 EUR).

Nach wie vor liegt dies an der schlech­ten Aus­las­tung des alten Gebäu­des das trotz gro­ßer Nach­fra­ge auf­grund sei­ner schlech­ten Bau­sub­stanz sowie der vie­len Dop­pel­zim­mer die nur noch als Ein­zel­zim­mer genutzt wer­den dür­fen, nicht mehr voll belegt wer­den kann (85 ‑90% Aus­las­tung wäre bereits ein her­vor­ra­gen­des Ergeb­nis). Ein wei­te­res Pro­blem ist die wei­ter­hin sehr schwie­ri­ge Situa­ti­on auf dem Arbeits­markt. So ist es kaum mög­lich, geeig­ne­tes Fach- und Pfle­ge­per­so­nal zu fin­den. Stel­len aus­schei­den­der Mitarbeiter*innen konn­ten nicht oder nicht dau­er­haft nach­be­setzt wer­den. Dazu kamen lan­ge krank­heits­be­ding­te Aus­fäl­le von Mitarbeiter*innen – die Krank­heits­zei­ten waren 2018 über­durch­schnitt­lich hoch.

Beschluss­an­trag:

  1. Die­zu­sam­men­fas­sen­den­Er­läu­te­run­gen­der­Prü­fun­g­und­die­Be­schluss­emp­feh­lung­des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes über die Prü­fung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 des Regie­be­trie­bes Karl-Olga-Haus wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Jah­res­ab­schluss 2018 wird wie folgt festgestellt:

Betrag €

Bilanz­sum­me

8.312.127,81

davon ent­fal­len auf der Aktiv­sei­te auf

das Anla­ge­ver­mö­gen

8.147.194,68

das Umlauf­ver­mö­gen

163.845,85

Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­ten

1.087,28

davon ent­fal­len auf der Pas­siv­sei­te auf

das Eigen­ka­pi­tal

5.599.797,32

die Son­der­pos­ten

2.266.795,80

die Rück­stel­lun­gen

234.025,83

die Ver­bind­lich­kei­ten

211.508,86

Jah­res­ver­lust

522.133,77

Sum­me der Erträge

4.374.263,05

Sum­me der Aufwendungen

4.896.396,82

  1. Der Ein­la­ge in die Kapi­tal­rück­la­ge in Höhe von 22.724,01 € wird zuge­stimmt (Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se der Zep­pe­lin-Stif­tung – im Jah­res­ab­schluss 2018 bereits ver­bucht, aber noch zu genehmigen).
  2. Der Anteil an den Abschrei­bun­gen, die auf­grund der von der Zep­pe­lin-Stif­tung finan­zier­ten Inves­ti­tio­nen ent­ste­hen, wird durch eine Auf­lö­sung der Kapi­tal­rück­la­ge in glei­cher Höhe aus­ge­gli­chen. Im Geschäfts­jahr 2018 sind dies 199.487,74 €.
  3. Der danach ver­blei­ben­de Fehl­be­trag des Jah­res 2018 in Höhe von 22.646,03 € (522.133,77 € ./. 300.000 € ./. 199.487,74 €) wird durch die Zep­pe­lin-Stif­tung ausgeglichen.

Mei­ne Haltung:

Der Betriebs­lei­ter des Karl-Olga-Hau­ses ist der­zeit nicht zu benei­den. Einer­seits das alte und maro­de Gebäu­de, das den aktu­el­len Anfor­de­run­gen kaum Stand hal­ten kann. Ande­rer­seits die ange­spann­te Per­so­nal­si­tua­ti­on, die dazu führt, dass es der­zeit für kaum eine Ein­rich­tung aus­rei­chend Fach- und Pfle­ge­kräf­te auf dem Markt gibt. Egal, wie sehr er sich anstrengt, es reicht doch immer nur zu einem unbe­frie­di­gen­den Ergeb­nis. Gleich­zei­tig sind wir mit dem Neu­bau des Karl-Olga-Hau­ses in der unmit­tel­ba­ren Nach­bar­schaft aber schon dran, zumin­dest was das Gebäu­de angeht, Abhil­fe zu schaf­fen. Und viel­leicht schafft ein neu­es, gut aus­ge­stat­te­tes Haus es auch, ent­spre­chen­de Fach­kräf­te anzu­zie­hen. Dem Betriebs­lei­ter, den Bewoh­nern und uns ist das wirk­lich zu wünschen!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Jah­res­rech­nung 2018

2019 / V 00319 Fest­stel­lung der Jah­res­rech­nung 2018 der Stadt Friedrichshafen

  1. Rechen­schafts­be­richt für das Haus­halts­jahr 2018
  2. Geneh­mi­gung der nach­träg­li­chen Über­trag­bar­keit von Haushaltsmitteln
  3. Nach­träg­li­che Geneh­mi­gung von über-/au­ßer­plan­mä­ßi­gen Mitteln
  4. Geneh­mi­gung der Über­tra­gung von unver­brauch­ten Haus­halts­mit­teln ins Folgejahr
  5. Schluss­be­richt über die ört­li­che Prü­fung der Jah­res­rech­nung der Stadt Fried­rich­ha­fen für das Haus­halts­jahr 2018

Wor­um geht es?

Gemäß der Gemein­de­ord­nung Baden-Würt­tem­berg (GemO-Kame­ral) ist das Rech­nungs­prü­fungs­amt (RPA) ver­pflich­tet, die Jah­res­rech­nung der Stadt vor ihrer Fest­stel­lung durch den Gemein­de­rat zu prü­fen. Das Ergeb­nis der Prü­fung wird in einem Prüf­be­richt fest­ge­hal­ten. Zusam­men mit dem Rechen­schafts­be­richt dient er als Infor­ma­ti­ons­quel­le für den Gemein­de­rat vor Beschluss­fas­sung über das Ergeb­nis der Jahresprüfung.

Die Jah­res­rech­nung der Stadt ein­schließ­lich der Zep­pe­lin-Stif­tung für das Haus­halts­jahr 2017 war dar­auf­hin zu prü­fen, ob

  • Bei den Ein­nah­men und Aus­ga­ben sowie bei der Ver­mö­gens­ver­wal­tung nach dem Gesetz und den bestehen­den Vor­schrif­ten ver­fah­ren wor­den ist
  • Die ein­zel­nen Rech­nungs­be­trä­ge sach­lich und rech­ne­risch in vor­schrifts­mä­ßi­ger Wei­se begrün­det und belegt sind
  • Der Haus­halts­plan ein­ge­hal­ten wor­den ist und
  • Das Ver­mö­gen und die Schul­den rich­tig nach­ge­wie­sen wor­den sind.

Die getrof­fe­ne Fest­stel­lung im Rah­men der Prü­fung sind für den jewei­li­gen Vor­gang von Bedeu­tung. Es erga­ben sich jedoch kei­ne Prü­fungs­er­geb­nis­se und Erkennt­nis­se, die der Fest­stel­lung der Jah­res­rech­nung ent­ge­gen­stün­den. Dem Gemein­de­rat wird somit emp­foh­len, die Jah­res­rech­nung für das Haus­halts­jahr 2018 gemäß der Gemein­de­ord­nung Baden-Würt­tem­berg festzustellen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Rechen­schafts­be­richt der Stadt­kas­se für das Haus­halts­jahr 2018 wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Geneh­mi­gung der nach­träg­li­chen Über­trag­bar­keit von Haus­halts­mit­teln. Der nach­träg­li­chen Über­trag­bar­keit der Haus­halts­mit­tel in den dar­ge­stell­ten Fäl­len wird zuge­stimmt (vgl. Stadt Nr. 1.4 S.28 und Stif­tung Nr. 1.2 S. 98)
  1. Nach­träg­li­che Geneh­mi­gung von über-/au­ßer­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben. Den dar­ge­stell­ten über-/au­ßer­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben wird zuge­stimmt (vgl. Stadt Nr. 1.5 S.30 und Stif­tung Nr. 1.3 S. 99).
  1. Geneh­mi­gung der Über­tra­gung von unver­brauch­ten Haus­halts­mit­teln ins Fol­ge­jahr­Die unver­brauch­ten Haus­halts­mit­tel wer­den über­tra­gen, so dass sie im Fol­ge­jahr ver­wen­det wer­den kön­nen (vgl. Stadt Nr. 6.2 S. 45 ff und Stif­tung Nr. 6.2 S. 106 ff).
  1. Der Schluss­be­richt über die ört­li­che Prü­fung der Jah­res­rech­nung der Stadt Fried­richs­ha­fen für das Haus­halts­jahr 2018 wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Die Jah­res­rech­nung der Stadt Fried­richs­ha­fen (einschl. Zep­pe­lin-Stif­tung) für das Haus­halts­jahr 2018 wird gem. § 95 Abs. II GemO wie folgt fest­ge­stellt: (wei­te­re Aus­füh­run­gen sie­he Sitzungsvorlage)

Mei­ne Haltung:

Lob an die Käm­me­rei für die opti­ma­le Arbeit. Ein gutes Jahr für die Stadt­kas­se – mehr sol­che Jah­re wären schön! Dass vie­le bereits beschlos­se­ne Maß­nah­men nicht umge­setzt wer­den konn­ten, lag nicht am Stadt­käm­me­rer, son­dern an den Rah­men­be­din­gun­gen wie z.B. Fach­kräf­te­man­gel in den ein­zel­nen Ämtern und auf lan­ge Zeit aus­ge­buch­te Bau­un­ter­neh­men. Das Lie­gen­ge­blie­be­ne ist unse­rer­seits nicht ver­ges­sen und wir wer­den die uns wich­ti­gen Pro­jek­te auch in den kom­men­den Jah­ren wei­ter auf der Agen­da haben und uns dafür ein­set­zen, dass die Vor­ha­ben im jetzt anste­hen­den Dop­pel­haus­halt wie­der mit dem not­wen­di­gen finan­zi­el­len Mit­teln unter­füt­tert werden.

Aller­dings wer­den wir in den kom­men­den Jah­re auf­grund sin­ken­der Ein­nah­men über­le­gen müs­sen, was wir uns künf­tig nicht nur kau­fen, son­dern viel­mehr auch leis­ten kön­nen. Dazu kommt, dass sich der Fach­kräf­te­man­gel nicht von heu­te auf mor­gen erle­di­gen wird. Wir wer­den – auch und gera­de unter den Aspek­ten Umwelt- und Kli­ma­schutz – immer abwä­gen müs­sen, was ist Pflicht und was ist Kür.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

See­wald

2019 / V 00310 Bau­leit­plan­ver­fah­ren „GE Adel­heids­tra­ße Ost“

Wor­um geht es?

Der Gemein­de­rat hat am 29.11.2018 in öffent­li­cher Sit­zung ohne die Stim­men von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und der ÖDP den Beschluss zur Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 198 „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ und die Ein­lei­tung eines Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­rens beschlos­sen. Die­ser Beschluss soll­te es ermög­li­chen, den Fir­men Lieb­herr-Aero­space Lin­den­berg GmbH und ATT zu ermög­li­chen, ihre Fir­men­flä­che um ca, 3,5 ha in ein an angren­zen­des Teil­stück des See­wal­des hin­ein zu erwei­tern. Begrün­det wird die­ses Vor­ha­ben sei­tens der Fir­men mit der Stand­ort­si­che­rung, Schaf­fung von wei­te­ren Arbeits­plät­zen sowie einem erwei­ter­ten Platz­be­darf für Büro­räu­me, Kan­ti­ne und Parkplätze.

Das dafür reser­vier­te Gewer­be­grund­stück auf der ande­ren Sei­te der Bahn­li­nie erscheint den Fir­men zur Betriebs­er­wei­te­rung aktu­ell nicht mehr geeignet.

Nun hat das Netz­werk für Fried­richs­ha­fen einen Antrag gestellt, den Gemein­de­rats­be­schluss vom Novem­ber 2018 zu revi­die­ren und das Bau­leit­plan­ver­fah­ren zu stoppen.

Aktu­el­les aus der Sitzung:

  • Der „wei­ße Ele­fant“ (Kein Ein­griff in den See­wald, Lieb­herr nutzt alter­na­ti­ves Gelän­de) wäre wünschenswert
  • Nach bis­he­ri­gem Stand der Prü­fun­gen gibt es der­zeit aller­dings kei­ne k.o.-Kriterien zur Abhol­zung des Waldes
  • Die aktu­el­len Optio­nen sind: Wald roden, Opti­ons­flä­che am Flug­platz plus Bestands­flä­che, Bestands­flä­che plus wei­te­re Nachbargrundstücke
  • Der Auf­wand für Aus­gleichs­flä­chen läge bei etwa Fak­tor 2
  • Das Gut­ach­ten wird von den Fir­men bezahlt
  • Die Ergeb­nis­se zu den Flä­chen­ver­hand­lun­gen wird es im 2. Quar­tal 2020 geben
  • Ein nächs­ter Bericht zum Sach­stand erfolgt im 1. Quar­tal 2020

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat beschließt, über den in der Anla­ge 1 ange­häng­ten Antrag der Frak­ti­on Netz­werk für Fried­richs­ha­fen vom 26.09.2019 zur Berücksichtigung
    a) der dann vor­lie­gen­den beur­tei­lungs­re­le­van­ten Fak­ten bzgl. der Umwelt (Umwelt- und Raum­ana­ly­se) und
    b)der bis dahin erfolg­ten wei­te­ren Erar­bei­tung von Alter­na­ti­ven zur Redu­zie­rung bzw. Ver­mei­dung eines Wald­ein­griffs erst spä­tes­tens im Juli 2020 zu ent­schei­den. (Ohne Beschluss­emp­feh­lung FVA und PBU an den Gemeinderat).
  1. Der Gemein­de­rat beschließt, die Kauf­op­ti­on für den Teil­be­reich von Flst.-Nr. 1266 im Gewer­be­ge­biet am Flug­ha­fen für Lieb­herr für längs­tens 2 Jah­re, oder bis die Ent­schei­dung über die Fort­füh­rung der Bau­leit­plan-Ver­fah­ren zum „GE Adel­heids­tra­ße Ost“ getrof­fen ist, auf­recht zu erhal­ten. (Ein­stim­mi­ge Beschluss­emp­feh­lung FVA und PBU an den Gemeinderat).

Mei­ne Haltung:

Ich habe bereits von Beginn an gegen eine Teil­ro­dung des See­walds zuguns­ten der Fir­mener­wei­te­rung gestimmt. Die Frak­tio­nen Bünd­nis 90/​Die Grü­nen sowie die ÖDP sind in der Novem­ber-Abstim­mung der Mehr­heit des Gemein­de­rats zur Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans und zur Ein­lei­tung eines FNP-Ände­rungs­ver­fah­rens unterlegen.

Der­zeit wird nun geprüft, ob ein Ände­rungs­ver­fah­ren und damit letzt­lich eine Bebau­ung des Wald­stücks grund­sätz­lich mög­lich ist. Dafür wer­den Umwelt­be­rich­te und tech­ni­sche Fach­gut­ach­ten, sowie ein Fach­gut­ach­ten zu Fau­na und Flo­ra erstellt. Arbeit, Zeit und Geld – alles Din­ge, die man sich mei­ner Mei­nung nach spa­ren kann. Denn egal, zu wel­chem Schluss die Gut­ach­ten in Bezug auf die Rodung letzt­lich kom­men, mei­ne Mei­nung, den See­wald und die betrof­fe­nen Klein­gär­ten in Gän­ze zu erhal­ten, wer­de ich nicht ändern. Zumal es mitt­ler­wei­le sei­tens der Ver­wal­tung posi­ti­ve Signa­le für ander­wei­ti­ge Alter­na­tiv­flä­chen zur Erwei­te­rung des Fir­men­ge­län­des gibt. Inso­fern kann ich dem Antrag des Netz­werks für Fried­richs­ha­fen zustimmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung mit der Ände­rung im Beschluss­punkt 1 b) die

Fest­le­gung der Zeit­schie­ne von „erst“ durch „spä­tes­tens“ zu ersetzen.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es in die­ser Sit­zung kei­ne Wortmeldungen.

Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zept

2019 / V 00254 Sach­stand und Fort­schrei­bung des Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zepts bei der Stadt­ver­wal­tung Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Obers­tes Ziel des ganz­heit­lich aus­ge­rich­te­ten Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zepts ist es, auf leis­tungs­fä­hi­ge und leis­tungs­be­rei­te Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter jetzt und in Zukunft set­zen zu können.
Es soll erreicht wer­den, unse­re guten Mit­ar­bei­ten­den dau­er­haft an die Stadt zu bin­den und neue qua­li­fi­zier­te Kräf­te zu gewin­nen. Hier­für sol­len ein gutes Arbeits­kli­ma, gute Per­so­nal­füh­rung, eine attrak­ti­ve Ver­gü­tung, eine den per­sön­li­chen Fähig­kei­ten ent­spre­chen­de För­de­rung sowie wei­te­re Rah­men­be­din­gun­gen sor­gen. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sol­len bis zum Ein­tritt in die Ren­te gesund und ein­satz­be­reit sein. Vor dem Hin­ter­grund zuneh­men­der Digi­ta­li­sie­rung ist es dar­über hin­aus unab­ding­bar, die Ein­satz­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ten­den fle­xi­bel zu gestal­ten, neue Kom­pe­ten­zen zu ent­wi­ckeln, auf­zu­bau­en und hier­für den erfor­der­li­chen Rah­men zu schaffen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Bericht über den aktu­el­len Stand und die Wei­ter­ent­wick­lung des Per­so­nal­ent­wick­lungs­kon­zepts wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Es wer­den fol­gen­de Stel­len geschaf­fen und im Stel­len­plan 2020/2021 eingeplant: 
    • 1,0 Stel­len in A 11 für den Bereich Personalentwicklung
    • 0,5 Stel­len­an­tei­le in A 11 für den Bereich Ausbildung
      Der auf­grund anstei­gen­der Fall- und Per­so­nal­zah­len not­wen­di­ge Stel­len­mehr­be­darf in den Berei­chen Per­so­nal­diens­te, Ser­vice und Bezü­ge­ab­rech­nung wird im Rah­men der Bera­tun­gen zum nächs­ten Stel­len­plan eingebracht.
  1. Finanz­mit­tel
    Die erfor­der­li­chen Finanz­mit­tel für die Sach­kos­ten zur Umset­zung der Per­so­nal­ent­wick­lungs­maß­nah­men und deren Fort­füh­rung, sowie für das ein­zu­stel­len­de Per­so­nal wer­den vor­be­halt­lich der Beschluss­fas­sung über den Haus­halt 2020/2021 zur Ver­fü­gung gestellt.
    Soll­ten vor­han­de­ne Plan­an­sät­ze zur Deckung des Bedarfs nicht aus­rei­chen, wer­den über­plan­mä­ßi­ge Mit­tel bewilligt.

Mei­ne Haltung:

Im Vor­feld habe ich mir zur Vor­la­ge zur Sit­zung ein paar all­ge­mei­ne Gedan­ken gemacht:

  • Wie sieht es mit kon­kre­ter Frau­en­för­de­rung bei der Beset­zung von Füh­rungs­po­si­tio­nen aus?
  • Sind bereits Kon­zep­te zur geteil­ten Füh­rung / bzw. Füh­rung in Teil­zeit ange­dacht? à För­de­rung Fami­lie und Beruf
  • Wie schaut der Zeit­rah­men zur Frau­en­för­de­rung / Umset­zung Chan­cen­gleich­heits­ge­setz aus?
  • Gel­ten die in der Vor­la­ge genann­te Hand­lungs­fel­der „Rah­men­be­din­gun­gen“ und „Ver­gü­tung“ auch für Mit­ar­bei­te­rin­nen in den städ­ti­schen Kindertageseinrichtungen? 
    • Kon­kret: Nut­zung von Beleg­plät­zen in Kin­der­ta­ges­stät­ten auch und gera­de für Mit­ar­bei­te­rin­nen, die in Nach­bar­ge­mein­den wohnen.
    • Kon­kret: Ein­zel­fall­prü­fung tarif­li­cher Mög­lich­kei­ten, tarif­li­che Spiel­räu­me wer­den genutzt / Arbeitsmarktzulage
    • Kon­kret: Anpas­sung der Richt­li­nie zur Praktikantenvergütung
    • Kon­kret: Mobi­les Arbei­ten – Vor­be­rei­tungs­zei­ten nicht zwin­gend in der Einrichtung/​Anwesenheitspflicht

Ant­wor­ten der Ver­wal­tung dazu:

  • Es wird eini­ge Zeit in Anspruch neh­men, bis die Ergeb­nis­se der Befra­gung der städ­ti­schen Mit­ar­bei­te­rin­nen aus­ge­wer­tet sind. Die Ver­wal­tung will sich dafür auch ganz bewußt Zeit neh­men, um die­se Auf­ga­be ordent­lich zu bearbeiten.
  • Grund­sätz­lich gel­ten die­se Maß­nah­men bei Rah­men­be­din­gun­gen und Ver­gü­tung auch für Mit­ar­bei­te­rin­nen der städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­stät­ten. Nähe­res wird auch im nächs­ten Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan (Mai 2020) besprochen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Fort­schrei­bung Regionalplan

2019 / V 00309 Fort­schrei­bung des Regio­nal­plans – Stel­lung­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen zum Vorentwurf

Wor­um geht es?

Der aktu­ell gül­ti­ge Regio­nal­plan stammt aus dem Jahr 1996. Eine Fort­schrei­bung ist ange­sichts der dyna­mi­schen Ent­wick­lung der Regi­on und der sich seit­dem mas­siv geän­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen der Ent­wick­lung somit längst über­fäl­lig. Des­halb wird er fortgeschrieben.

Seit Som­mer liegt ein ers­ter Vor­ent­wurf die­ses Regio­nal­plans vor, der nun in das for­mel­le Abstim­mungs­ver­fah­ren geht.
Die Anhö­rung der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge (Behör­den­be­tei­li­gung) fin­det vom 8. Juli – 11. Novem- ber 2019 statt, die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung vom 23. Sep­tem­ber – 25. Okto­ber 2019. In die­sen Zeit­räu­men besteht die Mög­lich­keit, zum Anhö­rungs­ent­wurf Stel­lung zu nehmen.

In der Anla­ge 2 ist die Raum­nut­zungs­kar­te M 1:50.000, Blatt Süd, mit Legen­de bei­gefügt. Die Raum­nut­zungs­kar­te fasst die wich­ti­gen Zie­le und Ent­wick­lungs­vor­ga­ben des Regio­nal­plans in einer räum­li­chen Kar­te zusammen.
Auf der Home­page des Regio­nal­ver­bands (www.rvbo.de) kön­nen alle Unter­la­gen und Gut­ach­ten wäh­rend der Betei­li­gungs­frist ein­ge­se­hen wer­den; neben der Raum­nut­zungs­kar­te auch der Text­teil (Begrün­dung) und die beglei­ten­den Fach­gut­ach­ten, z. B. der Umwelt­be­richt, umwelt­be­zo­ge­ne Gut­ach­ten zu Kli­ma und Bio­to­pen sowie Fach­gut­ach­ten zu Ein­zel­han­del und Gewerbeflächenbedarf.

Aktu­ell aus der Sitzung:

Die heu­ti­ge Beschluss­fas­sung zur Aus­wei­sung des Gewer­be­ge­bie­tes Hirsch­latt wird abge­setzt um erneut im Ort­schafts­rat Etten­kirch und im zustän­di­gen Aus­schuss bera­ten und dann zur Abschlie­ßen­den Beschluss­fas­sung in den Gemein­de­rat zurückgegeben.

Wich­tig: Die Frist für Stel­lung­nah­men ist bereits im Okto­ber abge­lau­fen und ver­län­gert bis Ende Novem­ber. Die­se Frist ist aller­dings kei­ne Aus­schluss­frist – wenn die Stadt Fried­richs­ha­fen eine rele­van­te Stel­lung­nah­me abzu­ge­ben hat, dann ist das auch in den fol­gen­den ca. 3 Mona­ten möglich.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat nimmt die Aus­füh­run­gen zur Fort­schrei­bung des Regio­nal­plans und den Bericht des Ver­bands­di­rek­tors zur Kenntnis.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt dem Ent­wurf der Stel­lung­nah­me an den Regio­nal­ver­band zu (Anla­ge 1).

Mei­ne Haltung:

Die Fort­schrei­bung des Regio­nal­plans ist eine wich­ti­ge Sache, bei der wir heu­te fest­le­gen kön­nen, wie wir mit den noch vor­han­de­nen Frei­flä­chen künf­tig umge­hen wol­len. Dabei spie­len Wohn­be­bau­ung, Gewer­be­flä­chen, Ver­kehrs­flä­chen sowie land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­chen und Grün­flä­chen eine Rol­le. Der Ent­wurf zum Regio­nal­plan liegt seit gerau­mer Zeit auf dem Tisch und alle Betrof­fe­nen haben die Mög­lich­keit, sich dazu zu äußern und die Zukunft der Flä­chen mit­zu­ge­stal­ten. Jetzt, im Novem­ber 2019, wird der Regio­nal­plan auch The­ma im Häf­ler Gemein­de­rat. Ganz schön spät, denn mitt­ler­wei­le ist die Betei­li­gungs­frist zum Regio­nal­plan abge­lau­fen. Die Stadt Fried­richs­ha­fen hat eine Ver­län­ge­rung bean­tragt, die jedoch eben­falls in die­ser Woche abläuft. Und das, obwohl sich die Gre­mi­en in der Stadt alles ande­re als einig sind.

Der Ort­schafts­rat in Etten­kirch läuft Sturm gegen die Ver­wal­tung, weil (wei­ter­hin) eine Poten­ti­al­flä­che in Hirsch­latt in der Grö­ße von 30 ha als Gewer­be­ge­biet aus­ge­wie­sen ist. Die CDU im Gemein­de­rat möch­te ger­ne Grün­zü­ge und Grün­zä­su­ren aus dem Regio­nal­plan til­gen, weil sie dar­in eine Gefähr­dung der ört­li­chen Land­wirt­schaft sehen. Die ÖDP schließt sich die­ser Hal­tung an. Moment mal, wie war das noch mal vor der Wahl im Früh­jahr? „Doch zurück zum Grün. Mehr davon braucht’s aus Sicht der CDU nicht nur zum Auf­hüb­schen der Alt­stadt, son­dern all­ge­mein.“ ließ da die CDU am 24.04.2019 in der Schwä­bi­schen Zei­tung noch ver­kün­den. Eine Aus­sa­ge, die wohl dem Mot­to „Was geht mich mein G’schwätz von ges­tern an“ folgt. Hof­fent­lich bemer­ken die geneig­ten Wäh­ler das auch und zie­hen künf­tig ihre Konsequenzen.

Wir von der Grü­nen Frak­ti­on sind mit dem Vor­schlag zum Regio­nal­plan aller­dings auch nicht unein­ge­schränkt ein­ver­stan­den und haben eben­falls Ände­rungs­an­trä­ge formuliert:

  1. Wir sehen die Not­wen­dig­keit, wei­ter­hin Poten­ti­al­flä­chen für Gewer­be aus­zu­wei­sen, auch wenn wir in der bes­ten aller Wel­ten eine Null-Flä­chen­ver­brauchs-Lösung bevor­zu­gen wür­den. Die Flä­che in Hirsch­latt erscheint uns aller­dings zum einen zu groß, wes­we­gen wir eine Hal­bie­rung auf 15 ha bean­tra­gen. Zudem erscheint uns die Flä­che unge­eig­net, da sie kei­ner­lei not­wen­di­ge Infra­struk­tur bie­tet. Da wir jedoch kei­ne wei­te­ren zusam­men­hän­gen­den Poten­ti­al­flä­chen in der Grö­ße von rund 15 ha in Fried­richs­ha­fen sehen, stim­men wir trotz­dem unter der Maß­ga­be der Ver­rin­ge­rung der Grö­ße, zu.
  2. Wir wer­den bean­tra­gen, dass alle Flä­chen, die zur Nach­ver­dich­tung im Stadt­ge­biet geeig­net erschei­nen (Park­plät­ze, Lücken, Auf­sto­ckun­gen) von einem exter­nen Büro geprüft und kar­tiert wer­den. Sie sol­len dann dem Gemein­de­rat vor­ge­legt werden.
  3. Wir bean­tra­gen die Strei­chung des zwei­ten Punk­tes im ers­ten Absatz zur B31, vier­spu­ri­ger Aus­bau in Rich­tung Lin­dau ab Ried­le­park­tun­nel „Zwei­te Tunnelröhre“
  4. Zur Dar­stel­lung der Sied­lungs­flä­chen bean­tra­gen wir den Zusatz „sowohl in Lage und Grö­ße kor­rekt dar­ge­stellt“ zu strei­chen. Begründung: 
  5. Wir bean­tra­gen, dass die Ver­bin­dungs­kur­ve Fried­richs­ha­fen, wel­che im Regio­nal­plan 1996 als Frei­hal­te­tras­se für den Schie­nen­ver­kehr ein­ge­zeich­net ist, auch in den Regio­nal­plan 2020 als sol­che mit auf­ge­nom­men wird.
  6. Wir bean­tra­gen, dass der regio­na­le Grün­zug süd­lich des „Dor­nier­glei­ses in einem geeig­ne­ten Teil­be­reich auf­ge­ho­ben wer­den soll, um an die­ser Stel­le die Mög­lich­keit einer spä­te­ren Errich­tung einer Lade­stel­le einer Umschlag­an­la­ge des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs o.ä. zu schaffen.

So habe ich abgestimmt:

  • Grund­sätz­lich gegen die Auf­he­bung von Grün­zü­gen und Grün­zä­su­ren. Begrün­dung: Pri­vi­le­gier­te Vor­ha­ben sind auch in die­sen Berei­chen möglich.
  • Für die Auf­nah­me eines künf­ti­gen Bahn­hal­te­punk­tes Negelsee/​Lipbach in die Stellungnahme
  • Für die Anträ­ge der Grü­nen Fraktion:
  1. Dar­stel­lung und Aus­sa­gen zum Verkehr
    Die Grü­ne Frak­ti­on bean­tragt die Strei­chung des zwei­ten Punk­tes im ers­ten Absatz (B 31: Vier­spu­ri­ger Aus­bau in Rich­tung Lin­dau ab Ried­le­park­tun­nel „ Zwei­te Tunnelröhre“).
    Begrün­dung: Auch wenn der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan den Aus­bau beinhal­tet und der Regio­nal­ver­band dies so über­neh­men muss, kön­nen wir das Her­vor­he­ben die­ses Pro­jek­tes mit der For­mu­lie­rung „aus­drück­lich begrü­ßen“ und „unver­zicht­bar“ auf­grund unse­rer ver­kehrs- und kli­ma­po­li­ti­schen Aus­rich­tung nicht mittragen.
    –> Mehr­heit­lich abge­lehnt.
  2. Dar­stel­lung zu Siedlungsflächen
    Die Grü­ne Frak­ti­on bean­tragt den Zusatz „sowohl in Lage und Grö­ße kor­rekt dar­ge­stellt“ im zwei­ten Abschnitt/​ers­ter Satz zu streichen.
    Begrün­dung: Vor allem die Her­lei­tung des Gewer­be­flä­chen­be­darfs im Regio­nal­plan kön­nen wir nicht mit­tra­gen. Im Gut­ach­ten zur Ermitt­lung des Gewer­be­flä­chen­be­darfs wur­de bei zwei Modell­va­ri­an­ten ein Bedarf von ca. 600 ha, bei einer Vari­an­te ein Bedarf von ca. 1.500 ha ermit­telt. Der Regio­nal­ver­band geht mit der Aus­wei­sung von ca. 940 ha für das Plan­ge­biet deut­lich über den von zwei Model­len ermit­tel­ten Wert von 600 ha hin­aus. Hier­bei fließt nach Aus­sa­ge des Gut­ach­tens noch deut­lich die „sehr posi­ti­ve Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung der letz­ten Jah­re“ mit ein. Aus unse­rer Sicht kann zum einen zukünf­tig nicht mehr von einer sol­chen Wei­ter­ent­wick­lung aus­ge­gan­gen wer­den, zudem muss zukünf­ti­ger im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit deut­lich scho­nen­der mit Grund und Boden umge­gan­gen wer­den und auch im Bereich Gewer­be­flä­chen eine Nach­ver­dich­tung (z.B. Par­kie­rungs­flä­chen) durch Bau­en in die Höhe u.Ä. for­ciert wer­den. Durch die Aus­wei­sung von gro­ßen Poten­ti­al­flä­chen wird hier ein fal­schen Signal gesetzt. Dies soll­te die Stadt Fried­richs­ha­fen gegen­über dem Regio­nal­ver­band so deut­lich machen.
    –> Mehr­heit­lich abge­lehnt.
  3. Gewerbeflächenbedarf
    Im Sin­ne der vor­an­ge­gan­ge­nen Dar­ge­stell­ten bean­tra­gen wir für das Stadt­ge­biet von Fried­richs­ha­fen die Grö­ße des geplan­ten „Vor­rang­ge­bie­tes für Indus­trie und Gewer­be“ in Hirsch­latt um ca. die Hälf­te zu reduzieren.
    –> Ver­tagt.
  4. Güterumgehungskurve
    Antrag: Die Ver­bin­dungs­kur­ve Fried­richs­ha­fen, wel­che im Regio­nal­plan 1996 als Frei­hal­te­tras­se für den Schie­nen­ver­kehr ein­ge­zeich­net ist, soll auch in den Regio­nal­plan 2020 als sol­che mit auf­ge­nom­men werden.
    Begrün­dung: Für Güter­zü­ge zwi­schen Ulm und Lin­dau ist auf­grund des not­wen­di­gen Fahrt­rich­tungs­wech­sels aktu­ell ein zeit­auf­wen­di­ges Umset­zen des Trieb­fahr­zeugs in Fried­richs­ha­fen erfor­der­lich. Mit einer sol­chen Ver­bin­dungs­kur­ve wür­de die­ser Vor­gang ent­fal­len, was laut einem Gut­ach­ten aus dem Jahr 2006 (https://www.rvbo.de/media/a2965af9-bb26-4e88-a580-29d174aeac7f/ACshPg/RVBO/PDF/07_Projekte/Interessenverband%20S%C3%BCdbahn/Bewertung_Ausbau_deutscher_NEAT_Zulaufstrecken_Kurzfassung_243.pdf) zu einem deut­lich höhe­ren Ver­la­ge­rungs­nut­zen vom Lkw auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr füh­ren wür­de. Dar­über hin­aus wür­de eine sol­che Ver­bin­dungs­kur­ve auch einen Bei­trag zur lärm­tech­ni­schen Ent­las­tung der Häf­ler Innen­stadt leis­ten, da durch­fah­ren­de Güter­zü­ge nach Bau an die­ser vor­bei­ge­führt wer­den könnten.
    Daher soll­te die­se Tras­se im Regio­nal­plan berück­sich­tigt wer­den, auch wenn eine bal­di­ge Rea­li­sie­rung aus eini­gen Grün­den unwahr­schein­lich sein dürfte:
    Die ehe­ma­li­ge Tras­se kreuzt die B30 sowie die B31, sodass in die­sen Berei­chen eine höhen­freie Kreu­zung in Form einer Über- bzw. Unter­füh­rung erfor­der­lich sein dürf­te. Auf­grund des erfor­der­li­chen Ein­griffs in den See­wald wäre ggf. sogar der Bau eines durch­ge­hen­den Tun­nels zu unter­su­chen. Es liegt kei­ne aktu­el­le Nut­zen-Kos­ten-Ana­ly­se vor, die die oben genann­ten Punk­te sowie die all­ge­mei­ne Ent­wick­lung der Bau­kos­ten berück­sich­tigt. Die Ver­bin­dungs­kur­ve ist nicht im Pro­jekt „ABS Ulm – Fried­richs­ha­fen – Lin­dau“ des BVWP 2030 enthalten.
    –> Mehr­heit­lich abgelehnt.
  5. Umschlag­an­la­ge zwi­schen Stra­ße und Schiene
    Antrag: Der regio­na­le Grün­zug süd­lich des „Dor­nier­glei­ses“ soll in einem geeig­ne­ten Teil­be­reich auf­ge­ho­ben wer­den, um an die­ser Stel­le die Mög­lich­keit einer spä­te­ren Errich­tung einer Lade­stel­le, einer Umschlag­an­la­ge des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs o.ä. zu schaffen.
    Begrün­dung: Für die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs von der Stra­ße auf die Schie­ne ist es erfor­der­lich, dass eine aus­rei­chen­de Anzahl von Gleis­an­schlüs­sen, Lade­stel­len, Umschlag­ter­mi­nals etc. zur Ver­fü­gung steht. In Fried­richs­ha­fen und dem gesam­ten Boden­see­kreis man­gelt es bis­her an der­ar­ti­ger Infra­struk­tur. Nach­dem das „Dor­nier­gleis“ nach wie vor für Bahn­zwe­cke gewid­met ist und in unmit­tel­ba­rer Nähe zur B31 neu liegt, wür­de sich die­ses Gebiet für die Schaf­fung ent­spre­chen­der Ver­la­de­mög­lich­kei­ten gut eignen.
    Ände­rungs­vor­schlag: Umschlag­an­la­ge zwi­schen Stra­ße und Schie­ne grund­sätz­lich ja, aber nicht in der boden­see­na­hen Region.
    –> Ein­stim­mi­ge Annah­me des Änderungsvorschlags

So habe ich abgestimmt:

Dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung habe ich auf­grund der zahl­rei­chen Ableh­nun­gen unse­rer Anträ­ge und der ver­blie­be­nen For­mu­lie­run­gen in der jet­zi­gen Fas­sung habe ich nicht zugestimmt.

Ver­schie­de­nes:

Wor­um ging es?

  • Was ist mit dem Antrag Pfan­drin­ge des Jugendparlaments? 
    • OB küm­mert sich sofort mor­gen selbst darum.
  • Was ist mit dem Sach­stand Strandbad? 
    • Ant­wort ist erfolgt: Geld wird in den Dop­pel­haus­halt 2020 ein­ge­stellt, Bau­be­ginn kann dem­zu­fol­ge im kom­men­den Früh­jahr sein. Was­ser­recht­li­che Anfra­gen an die unte­re Was­ser­ber­hör­de lau­fen derzeit.
  • Dru­cken aus dem Mail­pro­gramm ist nicht mög­lich – kann man das ändern? 
    • Ver­wal­tung küm­mert sich darum.