Und wieder war die Sitzung des Gemeinderates lang, aber auch abstimmungsreich. Vor allem der Tagesordnungspunkt zur Fortführung des Regionalplans, forderte Änderungsanträge und Diskussionen. Leider konnten sich unsere Grünen Anträge gegen eine Mehrheit von CDU, FW und SPD nicht durchsetzen. Drei Parteien, die sich im Kommunalwahlkampf grüne Mäntelchen umgelegt hatten, haben diese nun (bis zur nächsten Wahl?) wieder an den Haken gehängt. Unsere Fraktionsvorsitzende Anna Hochmuth machte ihren Gefühlen nach dem Abstimmungsmarathon zum Regionalplan dann auch noch Luft: „Der Regionalplan wird auf 30 Jahre festgeschrieben, die meisten von uns werden in 30 Jahren keine Verantwortung mehr für die Folgen der heutigen Entscheidungen übernehmen können. Wir hätten hier alle für eine lebenswerte Zukunft abstimmen müssen.“ Diesem Statement kann ich mich voll und ganz anschließen.
Was sonst noch beraten und Beschlossen wurde kann wie immer im Folgenden nachgelesen werden. die komplette Tagesordnung und die dazugehörigen Sitzungsvorlagen gibt es hier.
Da die Sitzungsdauer eine vertretbare Dauer zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten hatte, ordnete der Oberbürgermeister eine Verschiebung der Tagesordnungspunkte Gebührenerhöhung Musikschule, Neukonzeptionierung der Gastronomie im GZH sowie die kurzfristige Bereitstellung von Raummodulen für die Albert-Merglen-Grundschule auf die Dezember-Sitzung an.
Beschlüsse und Bekanntgaben
Worum geht es?
Nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2019:
- Mittelverwendungsnachweis und Rücklagenbildung/-entwicklung 2018 der Zeppelin-Stiftung
- Stromlieferung durch die Stadtwerk am See GmbH für die Abnahmestellen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in den Jahren 2020 bis 2023
Beschlussantrag:
Zur Kenntnisnahme.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe die Information zurVeröffentlichung der nichtöffentlich gefassten Kenntnis genommen.
Erhaltenswerte Bausubstanz
Worum geht es?
In Friedrichshafen gibt es einige stadtbildprägende Bauten aus unterschiedlichen Epochen, allerdings fallen die wenigsten davon unter den Denkmalschutz. Um genau solche Bauwerke nun dennoch vor einem leichtfertigen Abriss zu schützen, soll eine Liste von Gebäuden erstellt werden, die aus sachkundiger Sicht aufgrund ihrer stadtbildprägenden Wirkung, ihrer Wirkung als Zeitzeugen oder als wichtige Identitätsbasis der Bürger*innen als erhaltenswert eingeschätzt werden. Dies war unter anderem ein Wunsch von Bürger*innen, der im ISEK-Prozess formuliert wurde.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Gebäude in starker Konkurrenz zu Neubauten stehen, die den dringend benötigten Wohnraum schaffen können. Daher bedarf es der Entwicklung von Leitlinien, die die baukulturelle Qualität sowohl bei der Veränderung des Bestands durch Auf- und Anbauten als auch bei der Verdichtung von Freiflächen durch Neubauten im Bestand sicherstellen sowie die Erfassung der erhaltenswerten Bausubstanz im Vorfeld.
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat stimmt dem Sachverhalt der Erfassung und Vermittlung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu.
- Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung einschließlich der damit festgelegten Vorgehensweise und der Einbindung der Bevölkerung gemäß Punkt 9 zu und genehmigt die unter Punkt 11 aufgeführten Kosten in Höhe von 75.000 EUR sowie die Bereitstellung der erforderlichen Finanzierungsmittel in 2020, sofern die Gesamt- Finanzierbarkeit im Doppel-Haushalt 2020/2021 gewährleistet werden kann.
Ein daraus eventuell resultierendes stadteigenes Förderprogramm ist zu späterer Zeit zu beraten und zu beschließen
- Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat vorzustellen.
Meine Haltung:
Vorweg: Anonyme Briefe beeinflussen mein Abstimmungsverhalten nicht. Sie stimmen mich nur nachdenklich: Warum verstecken sich Menschen hinter einem Synonym? Warum laden sie ihre – berechtigte – Meinung bei mir ab, ohne mir die Gelegenheit zu geben, ihnen darauf zu antworten? Welche Angst haben diese Menschen, dass sie nicht offen in den Dialog treten wollen? Ich weiß es nicht. Was ich aber weiß: Ich spreche mit allen, die sich an mich wenden. Ich beantworte Telefonate, E‑Mails und Briefe und ich bin auch bereit, mich persönlich mit jemandem zu treffen, der sich mit einem Anliegen an mich wendet. Das alles gehört für mich zu meinen Aufgaben als Gemeinderätin. Wenn jemand allerdings seinen Namen verweigert und mir anonyme Briefe per Post zukommen lässt, dann kann ich nicht nur nicht antworten, dann will ich es auch nicht.
Zum Thema: Ich halte eine Erfassung der alten Bausubstanz für eine gute Sache. Immer wieder führte in der Vergangenheit der Abriss von mehr oder weniger stadtbildprägender Bausubstanz zu Wut und Enttäuschung bei vor allem alteingesessenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit der Erfassung und Einschätzung durch ein Fachgremium, kann Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen und ggf. das Gespräch gesucht werden, so dass mithilfe eines geeigneten Förderprogramms vielleicht künftig doch das ein oder andere Gebäude von der Abrissbirne verschont bleibt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung sowie dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (folgt!) zu Ziffer 2 zugestimmt.
Bürgerbeteiligung
2019 / V 00269 Leitlinien Bürgerbeteiligung
Worum geht es?
Gegenstand der Leitlinien ist die informelle Bürgerbeteiligung, bei der die Bürgerschaft an kommunalen Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen teilhaben kann. Anregen können diese Beteiligung sowohl Politik, Verwaltung wie auch die Bürgerinnen und Bürger.
Nicht Gegenstand der Leitlinien ist die formelle Bürgerbeteiligung, die in der Gemeindeordnung oder im Baugesetzbuch geregelt ist. Hierzu gehören zum Beispiel Wahlen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheide oder Anhörungen bei Baugenehmigungsverfahren. Die formelle Bürgerbeteiligung kann aber durch Bürgerbeteiligung im Rahmen der Leitlinien ergänzt werden, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass die Stadt Friedrichshafen für ein Projekt zuständig sein muss oder zumindest Einflussmöglichkeiten hat. Dies schließt übergeordnete Planungen oder Projekte aus, über die auf anderer Ebene wie zum Beispiel Land oder Bund entschieden wird.
In der Sitzungsvorlage stellt die Verwaltung ausführlich dar, mit welchen Formen und Verfahren sie die Bürgerbeteiligung künftig umsetzen möchte.
Eine erste Evaluation ist nach einem Jahr vorgesehen.
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat stimmt den Leitlinien für Bürgerbeteiligung wie vorgeschlagen zu.
- Der Gemeinderat stimmt einer öffentlichen Online-Vorhabenliste wie vorgeschlagen zu.
- Bürgerbeteiligung kann durch Bürgerinnen und Bürger angeregt werden, wenn es sich um ein städtisches Vorhaben handelt, dessen Finanzierung im Haushaltsplan verankert ist, also vom Gemeinderat beschlossen wurde. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger sind hierfür Unterschriften von 2 % der Wahlberechtigten erforderlich.
- Die Leitlinien werden nach drei bis maximal fünf Jahren überprüft und ggf. nachbearbeitet. Damit ist eine umfassende empirische und externe Evaluierung gemeint.
Meine Haltung:
Eine gelungene Vorlage, die sich sehr detailliert mit den möglichen Formen der Bürgerbeteiligung auseinandersetzt. Jetzt sollten sich dann nur noch mehr Bürger*innen aus allen Altersgruppen, Kulturen, sozialen Strukturen usw. beteiligen wollen, dann wäre es perfekt! In diesem Sinne: beteiligen Sie sich an dem, was in unserer Stadt passiert, beteiligen Sie sich und bringen Sie doch zu jeder Veranstaltung einen anderen Nachbarn mit, vielleicht auch den, mit dem Sie sonst nicht viel zu tun haben 😉
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Verkaufsoffene Sonntage
Worum geht es?
2008 trat die aktuell gültige Satzung zu Verkaufsoffenen Sonntagen in Friedrichshafen in Kraft. Darin ist festgeschrieben, dass an zwei Verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr Geschäfte in Friedrichshafen von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen/sollen. Nun liegt seitens der Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH ein Antrag vor, die Ladenöffnungszeiten auf künftig 12:00 – 17:00 Uhr zu verlegen und gleichzeitig, aufgrund gesetzlicher Vorgaben den Geltungsbereich des verkaufsoffenen Sonntags an den Veranstaltungsorten zu orientieren. Dem kommt die Verwaltung mit dem Vorschlag zur Satzungsänderung nach und schlägt folgenden Passus zum räumlichen Geltungsbereich vor:
Die aufgrund des Antrags der Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH ohnehin erforderliche Satzungsänderung wird zum Anlass genommen, auch die Regelungen hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs auf Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung entsprechend zu ändern und anzupassen.
Hintergrund für diese ebenfalls erforderlichen Änderungen ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015, die die Regelungen des § 8 LadöG konkretisiert bzw. einschränkt. In dem Urteil wird u.a. festgestellt, dass eine prägende Wirkung der Anlassveranstaltung nur dann angenommen werden kann, wenn ein enger räumlicherBezug zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht, weil nur dann ihr Bezug zum Veranstaltungsgeschehen erkennbar ist.
Um dies zu gewährleisten und künftig ggf. eine Anpassung vornehmen zu können, soll die Satzung um den Passus ergänzt werden, dass der räumliche Geltungsbereich für beide verkaufsoffenen Sonntage jährlich rechtzeitig durch eine Allgemeinverfügung bekanntgegeben wird. Diese Allgemeinverfügung erhält des weiteren auch den Termin des ersten verkaufsoffenen Sonntags im Jahr, der variabel festgelegt wird.
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH auf Änderung der Öffnungszeiten von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr an den verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet zu.
- Die nachfolgende aufgeführte Satzung (s. Seite 3) zur Änderung der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in Friedrichshafen vom 18.02.2008 wird beschlossen.
Meine Haltung:
Ich persönlich könnte gut und gerne auf verkaufsoffene Sonntage verzichten. Aber mir ist auch klar, dass andere das anders sehen und somit kann ich auch gut damit leben. Dass die Zeiten nun um eine Stunde nach vorn gezogen werden, mag den im Einzelhandel Beschäftigten entgegenkommen (zumindest hoffe ich das).
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Karl-Olga-Haus
2019 / V 00296 Jahresabschluss 2018 des Karl-Olga-Hauses
Worum geht es?
Seit 01.01.1996 gilt für alle Altenpflegeheime die Pflegebuchführungsverordnung. Diese verpflichtet die Heime zur Buchführung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Gleichzeitig ist die Geschäftsführung des Karl-Olga-Hauses verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und den Fördernachweisen.
Auch 2018 hat das Karl-Olga-Haus einen Abmangel (Verlust) in Höhe von 522.133,77 € vorzuweisen und liegt damit nur leicht unter dem Abmangel des Vorjahres (551.628,40 EUR).
Nach wie vor liegt dies an der schlechten Auslastung des alten Gebäudes das trotz großer Nachfrage aufgrund seiner schlechten Bausubstanz sowie der vielen Doppelzimmer die nur noch als Einzelzimmer genutzt werden dürfen, nicht mehr voll belegt werden kann (85 ‑90% Auslastung wäre bereits ein hervorragendes Ergebnis). Ein weiteres Problem ist die weiterhin sehr schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt. So ist es kaum möglich, geeignetes Fach- und Pflegepersonal zu finden. Stellen ausscheidender Mitarbeiter*innen konnten nicht oder nicht dauerhaft nachbesetzt werden. Dazu kamen lange krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeiter*innen – die Krankheitszeiten waren 2018 überdurchschnittlich hoch.
Beschlussantrag:
- DiezusammenfassendenErläuterungenderPrüfungunddieBeschlussempfehlungdes Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Regiebetriebes Karl-Olga-Haus werden zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss 2018 wird wie folgt festgestellt:
Betrag € |
|
Bilanzsumme |
8.312.127,81 |
davon entfallen auf der Aktivseite auf |
|
das Anlagevermögen |
8.147.194,68 |
das Umlaufvermögen |
163.845,85 |
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.087,28 |
davon entfallen auf der Passivseite auf |
|
das Eigenkapital |
5.599.797,32 |
die Sonderposten |
2.266.795,80 |
die Rückstellungen |
234.025,83 |
die Verbindlichkeiten |
211.508,86 |
Jahresverlust |
522.133,77 |
Summe der Erträge |
4.374.263,05 |
Summe der Aufwendungen |
4.896.396,82 |
- Der Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 22.724,01 € wird zugestimmt (Investitionszuschüsse der Zeppelin-Stiftung – im Jahresabschluss 2018 bereits verbucht, aber noch zu genehmigen).
- Der Anteil an den Abschreibungen, die aufgrund der von der Zeppelin-Stiftung finanzierten Investitionen entstehen, wird durch eine Auflösung der Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausgeglichen. Im Geschäftsjahr 2018 sind dies 199.487,74 €.
- Der danach verbleibende Fehlbetrag des Jahres 2018 in Höhe von 22.646,03 € (522.133,77 € ./. 300.000 € ./. 199.487,74 €) wird durch die Zeppelin-Stiftung ausgeglichen.
Meine Haltung:
Der Betriebsleiter des Karl-Olga-Hauses ist derzeit nicht zu beneiden. Einerseits das alte und marode Gebäude, das den aktuellen Anforderungen kaum Stand halten kann. Andererseits die angespannte Personalsituation, die dazu führt, dass es derzeit für kaum eine Einrichtung ausreichend Fach- und Pflegekräfte auf dem Markt gibt. Egal, wie sehr er sich anstrengt, es reicht doch immer nur zu einem unbefriedigenden Ergebnis. Gleichzeitig sind wir mit dem Neubau des Karl-Olga-Hauses in der unmittelbaren Nachbarschaft aber schon dran, zumindest was das Gebäude angeht, Abhilfe zu schaffen. Und vielleicht schafft ein neues, gut ausgestattetes Haus es auch, entsprechende Fachkräfte anzuziehen. Dem Betriebsleiter, den Bewohnern und uns ist das wirklich zu wünschen!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Jahresrechnung 2018
2019 / V 00319 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Friedrichshafen
- Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018
- Genehmigung der nachträglichen Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln
- Nachträgliche Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Mitteln
- Genehmigung der Übertragung von unverbrauchten Haushaltsmitteln ins Folgejahr
- Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Friedrichhafen für das Haushaltsjahr 2018
Worum geht es?
Gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO-Kameral) ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA) verpflichtet, die Jahresrechnung der Stadt vor ihrer Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Prüfbericht festgehalten. Zusammen mit dem Rechenschaftsbericht dient er als Informationsquelle für den Gemeinderat vor Beschlussfassung über das Ergebnis der Jahresprüfung.
Die Jahresrechnung der Stadt einschließlich der Zeppelin-Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 war daraufhin zu prüfen, ob
- Bei den Einnahmen und Ausgaben sowie bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist
- Die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind
- Der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- Das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Die getroffene Feststellung im Rahmen der Prüfung sind für den jeweiligen Vorgang von Bedeutung. Es ergaben sich jedoch keine Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstünden. Dem Gemeinderat wird somit empfohlen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 gemäß der Gemeindeordnung Baden-Württemberg festzustellen.
Beschlussantrag:
- Der Rechenschaftsbericht der Stadtkasse für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.
- Genehmigung der nachträglichen Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln. Der nachträglichen Übertragbarkeit der Haushaltsmittel in den dargestellten Fällen wird zugestimmt (vgl. Stadt Nr. 1.4 S.28 und Stiftung Nr. 1.2 S. 98)
- Nachträgliche Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben. Den dargestellten über-/außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt (vgl. Stadt Nr. 1.5 S.30 und Stiftung Nr. 1.3 S. 99).
- Genehmigung der Übertragung von unverbrauchten Haushaltsmitteln ins FolgejahrDie unverbrauchten Haushaltsmittel werden übertragen, so dass sie im Folgejahr verwendet werden können (vgl. Stadt Nr. 6.2 S. 45 ff und Stiftung Nr. 6.2 S. 106 ff).
- Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Friedrichshafen für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung der Stadt Friedrichshafen (einschl. Zeppelin-Stiftung) für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 95 Abs. II GemO wie folgt festgestellt: (weitere Ausführungen siehe Sitzungsvorlage)
Meine Haltung:
Lob an die Kämmerei für die optimale Arbeit. Ein gutes Jahr für die Stadtkasse – mehr solche Jahre wären schön! Dass viele bereits beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt werden konnten, lag nicht am Stadtkämmerer, sondern an den Rahmenbedingungen wie z.B. Fachkräftemangel in den einzelnen Ämtern und auf lange Zeit ausgebuchte Bauunternehmen. Das Liegengebliebene ist unsererseits nicht vergessen und wir werden die uns wichtigen Projekte auch in den kommenden Jahren weiter auf der Agenda haben und uns dafür einsetzen, dass die Vorhaben im jetzt anstehenden Doppelhaushalt wieder mit dem notwendigen finanziellen Mitteln unterfüttert werden.
Allerdings werden wir in den kommenden Jahre aufgrund sinkender Einnahmen überlegen müssen, was wir uns künftig nicht nur kaufen, sondern vielmehr auch leisten können. Dazu kommt, dass sich der Fachkräftemangel nicht von heute auf morgen erledigen wird. Wir werden – auch und gerade unter den Aspekten Umwelt- und Klimaschutz – immer abwägen müssen, was ist Pflicht und was ist Kür.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Seewald
2019 / V 00310 Bauleitplanverfahren „GE Adelheidstraße Ost“
- Antrag Netzwerk für Friedrichshafen zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zum B‑Plan und zur FNP-Änderung
- Verlängerung Option Liebherr zum Kauf der Gewerbeflächen im Gewerbepark am Flughafen
Worum geht es?
Der Gemeinderat hat am 29.11.2018 in öffentlicher Sitzung ohne die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der ÖDP den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 198 „GE Adelheidstraße Ost“ und die Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens beschlossen. Dieser Beschluss sollte es ermöglichen, den Firmen Liebherr-Aerospace Lindenberg GmbH und ATT zu ermöglichen, ihre Firmenfläche um ca, 3,5 ha in ein an angrenzendes Teilstück des Seewaldes hinein zu erweitern. Begründet wird dieses Vorhaben seitens der Firmen mit der Standortsicherung, Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen sowie einem erweiterten Platzbedarf für Büroräume, Kantine und Parkplätze.
Das dafür reservierte Gewerbegrundstück auf der anderen Seite der Bahnlinie erscheint den Firmen zur Betriebserweiterung aktuell nicht mehr geeignet.
Nun hat das Netzwerk für Friedrichshafen einen Antrag gestellt, den Gemeinderatsbeschluss vom November 2018 zu revidieren und das Bauleitplanverfahren zu stoppen.
Aktuelles aus der Sitzung:
- Der „weiße Elefant“ (Kein Eingriff in den Seewald, Liebherr nutzt alternatives Gelände) wäre wünschenswert
- Nach bisherigem Stand der Prüfungen gibt es derzeit allerdings keine k.o.-Kriterien zur Abholzung des Waldes
- Die aktuellen Optionen sind: Wald roden, Optionsfläche am Flugplatz plus Bestandsfläche, Bestandsfläche plus weitere Nachbargrundstücke
- Der Aufwand für Ausgleichsflächen läge bei etwa Faktor 2
- Das Gutachten wird von den Firmen bezahlt
- Die Ergebnisse zu den Flächenverhandlungen wird es im 2. Quartal 2020 geben
- Ein nächster Bericht zum Sachstand erfolgt im 1. Quartal 2020
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat beschließt, über den in der Anlage 1 angehängten Antrag der Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen vom 26.09.2019 zur Berücksichtigung
a) der dann vorliegenden beurteilungsrelevanten Fakten bzgl. der Umwelt (Umwelt- und Raumanalyse) und
b)der bis dahin erfolgten weiteren Erarbeitung von Alternativen zur Reduzierung bzw. Vermeidung eines Waldeingriffs erst spätestens im Juli 2020 zu entscheiden. (Ohne Beschlussempfehlung FVA und PBU an den Gemeinderat).
- Der Gemeinderat beschließt, die Kaufoption für den Teilbereich von Flst.-Nr. 126⁄6 im Gewerbegebiet am Flughafen für Liebherr für längstens 2 Jahre, oder bis die Entscheidung über die Fortführung der Bauleitplan-Verfahren zum „GE Adelheidstraße Ost“ getroffen ist, aufrecht zu erhalten. (Einstimmige Beschlussempfehlung FVA und PBU an den Gemeinderat).
Meine Haltung:
Ich habe bereits von Beginn an gegen eine Teilrodung des Seewalds zugunsten der Firmenerweiterung gestimmt. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie die ÖDP sind in der November-Abstimmung der Mehrheit des Gemeinderats zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens unterlegen.
Derzeit wird nun geprüft, ob ein Änderungsverfahren und damit letztlich eine Bebauung des Waldstücks grundsätzlich möglich ist. Dafür werden Umweltberichte und technische Fachgutachten, sowie ein Fachgutachten zu Fauna und Flora erstellt. Arbeit, Zeit und Geld – alles Dinge, die man sich meiner Meinung nach sparen kann. Denn egal, zu welchem Schluss die Gutachten in Bezug auf die Rodung letztlich kommen, meine Meinung, den Seewald und die betroffenen Kleingärten in Gänze zu erhalten, werde ich nicht ändern. Zumal es mittlerweile seitens der Verwaltung positive Signale für anderweitige Alternativflächen zur Erweiterung des Firmengeländes gibt. Insofern kann ich dem Antrag des Netzwerks für Friedrichshafen zustimmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung mit der Änderung im Beschlusspunkt 1 b) die
Festlegung der Zeitschiene von „erst“ durch „spätestens“ zu ersetzen.
Einwohnerfragestunde
Worum ging es?
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es in dieser Sitzung keine Wortmeldungen.
Personalentwicklungskonzept
Worum geht es?
Oberstes Ziel des ganzheitlich ausgerichteten Personalentwicklungskonzepts ist es, auf leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt und in Zukunft setzen zu können.
Es soll erreicht werden, unsere guten Mitarbeitenden dauerhaft an die Stadt zu binden und neue qualifizierte Kräfte zu gewinnen. Hierfür sollen ein gutes Arbeitsklima, gute Personalführung, eine attraktive Vergütung, eine den persönlichen Fähigkeiten entsprechende Förderung sowie weitere Rahmenbedingungen sorgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bis zum Eintritt in die Rente gesund und einsatzbereit sein. Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung ist es darüber hinaus unabdingbar, die Einsatzfähigkeit der Mitarbeitenden flexibel zu gestalten, neue Kompetenzen zu entwickeln, aufzubauen und hierfür den erforderlichen Rahmen zu schaffen.
Beschlussantrag:
- Der Bericht über den aktuellen Stand und die Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzepts wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Es werden folgende Stellen geschaffen und im Stellenplan 2020/2021 eingeplant:
- 1,0 Stellen in A 11 für den Bereich Personalentwicklung
- 0,5 Stellenanteile in A 11 für den Bereich Ausbildung
Der aufgrund ansteigender Fall- und Personalzahlen notwendige Stellenmehrbedarf in den Bereichen Personaldienste, Service und Bezügeabrechnung wird im Rahmen der Beratungen zum nächsten Stellenplan eingebracht.
- Finanzmittel
Die erforderlichen Finanzmittel für die Sachkosten zur Umsetzung der Personalentwicklungsmaßnahmen und deren Fortführung, sowie für das einzustellende Personal werden vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2020/2021 zur Verfügung gestellt.
Sollten vorhandene Planansätze zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen, werden überplanmäßige Mittel bewilligt.
Meine Haltung:
Im Vorfeld habe ich mir zur Vorlage zur Sitzung ein paar allgemeine Gedanken gemacht:
- Wie sieht es mit konkreter Frauenförderung bei der Besetzung von Führungspositionen aus?
- Sind bereits Konzepte zur geteilten Führung / bzw. Führung in Teilzeit angedacht? à Förderung Familie und Beruf
- Wie schaut der Zeitrahmen zur Frauenförderung / Umsetzung Chancengleichheitsgesetz aus?
- Gelten die in der Vorlage genannte Handlungsfelder „Rahmenbedingungen“ und „Vergütung“ auch für Mitarbeiterinnen in den städtischen Kindertageseinrichtungen?
- Konkret: Nutzung von Belegplätzen in Kindertagesstätten auch und gerade für Mitarbeiterinnen, die in Nachbargemeinden wohnen.
- Konkret: Einzelfallprüfung tariflicher Möglichkeiten, tarifliche Spielräume werden genutzt / Arbeitsmarktzulage
- Konkret: Anpassung der Richtlinie zur Praktikantenvergütung
- Konkret: Mobiles Arbeiten – Vorbereitungszeiten nicht zwingend in der Einrichtung/Anwesenheitspflicht
Antworten der Verwaltung dazu:
- Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Ergebnisse der Befragung der städtischen Mitarbeiterinnen ausgewertet sind. Die Verwaltung will sich dafür auch ganz bewußt Zeit nehmen, um diese Aufgabe ordentlich zu bearbeiten.
- Grundsätzlich gelten diese Maßnahmen bei Rahmenbedingungen und Vergütung auch für Mitarbeiterinnen der städtischen Kindertagesstätten. Näheres wird auch im nächsten Kindergartenbedarfsplan (Mai 2020) besprochen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Fortschreibung Regionalplan
Worum geht es?
Der aktuell gültige Regionalplan stammt aus dem Jahr 1996. Eine Fortschreibung ist angesichts der dynamischen Entwicklung der Region und der sich seitdem massiv geänderten Rahmenbedingungen der Entwicklung somit längst überfällig. Deshalb wird er fortgeschrieben.
Seit Sommer liegt ein erster Vorentwurf dieses Regionalplans vor, der nun in das formelle Abstimmungsverfahren geht.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behördenbeteiligung) findet vom 8. Juli – 11. Novem- ber 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September – 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit, zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen.
In der Anlage 2 ist die Raumnutzungskarte M 1:50.000, Blatt Süd, mit Legende beigefügt. Die Raumnutzungskarte fasst die wichtigen Ziele und Entwicklungsvorgaben des Regionalplans in einer räumlichen Karte zusammen.
Auf der Homepage des Regionalverbands (www.rvbo.de) können alle Unterlagen und Gutachten während der Beteiligungsfrist eingesehen werden; neben der Raumnutzungskarte auch der Textteil (Begründung) und die begleitenden Fachgutachten, z. B. der Umweltbericht, umweltbezogene Gutachten zu Klima und Biotopen sowie Fachgutachten zu Einzelhandel und Gewerbeflächenbedarf.
Aktuell aus der Sitzung:
Die heutige Beschlussfassung zur Ausweisung des Gewerbegebietes Hirschlatt wird abgesetzt um erneut im Ortschaftsrat Ettenkirch und im zuständigen Ausschuss beraten und dann zur Abschließenden Beschlussfassung in den Gemeinderat zurückgegeben.
Wichtig: Die Frist für Stellungnahmen ist bereits im Oktober abgelaufen und verlängert bis Ende November. Diese Frist ist allerdings keine Ausschlussfrist – wenn die Stadt Friedrichshafen eine relevante Stellungnahme abzugeben hat, dann ist das auch in den folgenden ca. 3 Monaten möglich.
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Fortschreibung des Regionalplans und den Bericht des Verbandsdirektors zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme an den Regionalverband zu (Anlage 1).
Meine Haltung:
Die Fortschreibung des Regionalplans ist eine wichtige Sache, bei der wir heute festlegen können, wie wir mit den noch vorhandenen Freiflächen künftig umgehen wollen. Dabei spielen Wohnbebauung, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünflächen eine Rolle. Der Entwurf zum Regionalplan liegt seit geraumer Zeit auf dem Tisch und alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich dazu zu äußern und die Zukunft der Flächen mitzugestalten. Jetzt, im November 2019, wird der Regionalplan auch Thema im Häfler Gemeinderat. Ganz schön spät, denn mittlerweile ist die Beteiligungsfrist zum Regionalplan abgelaufen. Die Stadt Friedrichshafen hat eine Verlängerung beantragt, die jedoch ebenfalls in dieser Woche abläuft. Und das, obwohl sich die Gremien in der Stadt alles andere als einig sind.
Der Ortschaftsrat in Ettenkirch läuft Sturm gegen die Verwaltung, weil (weiterhin) eine Potentialfläche in Hirschlatt in der Größe von 30 ha als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Die CDU im Gemeinderat möchte gerne Grünzüge und Grünzäsuren aus dem Regionalplan tilgen, weil sie darin eine Gefährdung der örtlichen Landwirtschaft sehen. Die ÖDP schließt sich dieser Haltung an. Moment mal, wie war das noch mal vor der Wahl im Frühjahr? „Doch zurück zum Grün. Mehr davon braucht’s aus Sicht der CDU nicht nur zum Aufhübschen der Altstadt, sondern allgemein.“ ließ da die CDU am 24.04.2019 in der Schwäbischen Zeitung noch verkünden. Eine Aussage, die wohl dem Motto „Was geht mich mein G’schwätz von gestern an“ folgt. Hoffentlich bemerken die geneigten Wähler das auch und ziehen künftig ihre Konsequenzen.
Wir von der Grünen Fraktion sind mit dem Vorschlag zum Regionalplan allerdings auch nicht uneingeschränkt einverstanden und haben ebenfalls Änderungsanträge formuliert:
- Wir sehen die Notwendigkeit, weiterhin Potentialflächen für Gewerbe auszuweisen, auch wenn wir in der besten aller Welten eine Null-Flächenverbrauchs-Lösung bevorzugen würden. Die Fläche in Hirschlatt erscheint uns allerdings zum einen zu groß, weswegen wir eine Halbierung auf 15 ha beantragen. Zudem erscheint uns die Fläche ungeeignet, da sie keinerlei notwendige Infrastruktur bietet. Da wir jedoch keine weiteren zusammenhängenden Potentialflächen in der Größe von rund 15 ha in Friedrichshafen sehen, stimmen wir trotzdem unter der Maßgabe der Verringerung der Größe, zu.
- Wir werden beantragen, dass alle Flächen, die zur Nachverdichtung im Stadtgebiet geeignet erscheinen (Parkplätze, Lücken, Aufstockungen) von einem externen Büro geprüft und kartiert werden. Sie sollen dann dem Gemeinderat vorgelegt werden.
- Wir beantragen die Streichung des zweiten Punktes im ersten Absatz zur B31, vierspuriger Ausbau in Richtung Lindau ab Riedleparktunnel „Zweite Tunnelröhre“
- Zur Darstellung der Siedlungsflächen beantragen wir den Zusatz „sowohl in Lage und Größe korrekt dargestellt“ zu streichen. Begründung:
- Wir beantragen, dass die Verbindungskurve Friedrichshafen, welche im Regionalplan 1996 als Freihaltetrasse für den Schienenverkehr eingezeichnet ist, auch in den Regionalplan 2020 als solche mit aufgenommen wird.
- Wir beantragen, dass der regionale Grünzug südlich des „Dorniergleises in einem geeigneten Teilbereich aufgehoben werden soll, um an dieser Stelle die Möglichkeit einer späteren Errichtung einer Ladestelle einer Umschlaganlage des kombinierten Verkehrs o.ä. zu schaffen.
So habe ich abgestimmt:
- Grundsätzlich gegen die Aufhebung von Grünzügen und Grünzäsuren. Begründung: Privilegierte Vorhaben sind auch in diesen Bereichen möglich.
- Für die Aufnahme eines künftigen Bahnhaltepunktes Negelsee/Lipbach in die Stellungnahme
- Für die Anträge der Grünen Fraktion:
- Darstellung und Aussagen zum Verkehr
Die Grüne Fraktion beantragt die Streichung des zweiten Punktes im ersten Absatz (B 31: Vierspuriger Ausbau in Richtung Lindau ab Riedleparktunnel „ Zweite Tunnelröhre“).
Begründung: Auch wenn der Bundesverkehrswegeplan den Ausbau beinhaltet und der Regionalverband dies so übernehmen muss, können wir das Hervorheben dieses Projektes mit der Formulierung „ausdrücklich begrüßen“ und „unverzichtbar“ aufgrund unserer verkehrs- und klimapolitischen Ausrichtung nicht mittragen.
–> Mehrheitlich abgelehnt. - Darstellung zu Siedlungsflächen
Die Grüne Fraktion beantragt den Zusatz „sowohl in Lage und Größe korrekt dargestellt“ im zweiten Abschnitt/erster Satz zu streichen.
Begründung: Vor allem die Herleitung des Gewerbeflächenbedarfs im Regionalplan können wir nicht mittragen. Im Gutachten zur Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs wurde bei zwei Modellvarianten ein Bedarf von ca. 600 ha, bei einer Variante ein Bedarf von ca. 1.500 ha ermittelt. Der Regionalverband geht mit der Ausweisung von ca. 940 ha für das Plangebiet deutlich über den von zwei Modellen ermittelten Wert von 600 ha hinaus. Hierbei fließt nach Aussage des Gutachtens noch deutlich die „sehr positive Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre“ mit ein. Aus unserer Sicht kann zum einen zukünftig nicht mehr von einer solchen Weiterentwicklung ausgegangen werden, zudem muss zukünftiger im Sinne der Nachhaltigkeit deutlich schonender mit Grund und Boden umgegangen werden und auch im Bereich Gewerbeflächen eine Nachverdichtung (z.B. Parkierungsflächen) durch Bauen in die Höhe u.Ä. forciert werden. Durch die Ausweisung von großen Potentialflächen wird hier ein falschen Signal gesetzt. Dies sollte die Stadt Friedrichshafen gegenüber dem Regionalverband so deutlich machen.
–> Mehrheitlich abgelehnt. - Gewerbeflächenbedarf
Im Sinne der vorangegangenen Dargestellten beantragen wir für das Stadtgebiet von Friedrichshafen die Größe des geplanten „Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe“ in Hirschlatt um ca. die Hälfte zu reduzieren.
–> Vertagt. - Güterumgehungskurve
Antrag: Die Verbindungskurve Friedrichshafen, welche im Regionalplan 1996 als Freihaltetrasse für den Schienenverkehr eingezeichnet ist, soll auch in den Regionalplan 2020 als solche mit aufgenommen werden.
Begründung: Für Güterzüge zwischen Ulm und Lindau ist aufgrund des notwendigen Fahrtrichtungswechsels aktuell ein zeitaufwendiges Umsetzen des Triebfahrzeugs in Friedrichshafen erforderlich. Mit einer solchen Verbindungskurve würde dieser Vorgang entfallen, was laut einem Gutachten aus dem Jahr 2006 (https://www.rvbo.de/media/a2965af9-bb26-4e88-a580-29d174aeac7f/ACshPg/RVBO/PDF/07_Projekte/Interessenverband%20S%C3%BCdbahn/Bewertung_Ausbau_deutscher_NEAT_Zulaufstrecken_Kurzfassung_243.pdf) zu einem deutlich höheren Verlagerungsnutzen vom Lkw auf den Schienengüterverkehr führen würde. Darüber hinaus würde eine solche Verbindungskurve auch einen Beitrag zur lärmtechnischen Entlastung der Häfler Innenstadt leisten, da durchfahrende Güterzüge nach Bau an dieser vorbeigeführt werden könnten.
Daher sollte diese Trasse im Regionalplan berücksichtigt werden, auch wenn eine baldige Realisierung aus einigen Gründen unwahrscheinlich sein dürfte:
Die ehemalige Trasse kreuzt die B30 sowie die B31, sodass in diesen Bereichen eine höhenfreie Kreuzung in Form einer Über- bzw. Unterführung erforderlich sein dürfte. Aufgrund des erforderlichen Eingriffs in den Seewald wäre ggf. sogar der Bau eines durchgehenden Tunnels zu untersuchen. Es liegt keine aktuelle Nutzen-Kosten-Analyse vor, die die oben genannten Punkte sowie die allgemeine Entwicklung der Baukosten berücksichtigt. Die Verbindungskurve ist nicht im Projekt „ABS Ulm – Friedrichshafen – Lindau“ des BVWP 2030 enthalten.
–> Mehrheitlich abgelehnt. - Umschlaganlage zwischen Straße und Schiene
Antrag: Der regionale Grünzug südlich des „Dorniergleises“ soll in einem geeigneten Teilbereich aufgehoben werden, um an dieser Stelle die Möglichkeit einer späteren Errichtung einer Ladestelle, einer Umschlaganlage des Kombinierten Verkehrs o.ä. zu schaffen.
Begründung: Für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist es erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von Gleisanschlüssen, Ladestellen, Umschlagterminals etc. zur Verfügung steht. In Friedrichshafen und dem gesamten Bodenseekreis mangelt es bisher an derartiger Infrastruktur. Nachdem das „Dorniergleis“ nach wie vor für Bahnzwecke gewidmet ist und in unmittelbarer Nähe zur B31 neu liegt, würde sich dieses Gebiet für die Schaffung entsprechender Verlademöglichkeiten gut eignen.
Änderungsvorschlag: Umschlaganlage zwischen Straße und Schiene grundsätzlich ja, aber nicht in der bodenseenahen Region.
–> Einstimmige Annahme des Änderungsvorschlags
So habe ich abgestimmt:
Dem Beschlussantrag der Verwaltung habe ich aufgrund der zahlreichen Ablehnungen unserer Anträge und der verbliebenen Formulierungen in der jetzigen Fassung habe ich nicht zugestimmt.
Verschiedenes:
Worum ging es?
- Was ist mit dem Antrag Pfandringe des Jugendparlaments?
- OB kümmert sich sofort morgen selbst darum.
- Was ist mit dem Sachstand Strandbad?
- Antwort ist erfolgt: Geld wird in den Doppelhaushalt 2020 eingestellt, Baubeginn kann demzufolge im kommenden Frühjahr sein. Wasserrechtliche Anfragen an die untere Wasserberhörde laufen derzeit.
- Drucken aus dem Mailprogramm ist nicht möglich – kann man das ändern?
- Verwaltung kümmert sich darum.