Nachdem TOP 2 der Tagesordnung „Bericht der Geschäftsführung der ZU zur strategischen und operativen Situation“ krankheitsbedingt abgesetzt wurde, verblieb nur noch ein (ge-)wichtiger Punkt zur Beratung und Beschlussfassung: Die prekäre Lage des Klinikverbunds Medizin Campus Bodensee (MCB). In vier Sitzungsvorlagen wird der Geschäftsbericht, die wirtschaftliche Lage und Perspektiven zur Verbesserung derselben sowie die Gewährung von Betriebs‑, Instandhaltungs- und Investitionskostenzuschüssen der Zeppelin-Stiftung für die drei Häuser im Klinikverbund dargestellt.
Die komplette Tagesordnung inklusive der dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Klinikverbund MCB
Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN) / Klinikverbund Medizin Campus Bodensee (MCB):
A Jahresabschluss 2018; Konzernabschluss 2018
B Wirtschaftliche Lage des Klinikverbundes auf 31.05.2019
C Perspektiven zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und Neuausrichtung der Medizinstrateie und Standortentwicklung
D Gewährung von Betriebs‑, Instandhaltungs- und Investitionskostenzuschüssen der Zeppelin-Stiftung für
- Klinikum Friedrichshafen GmbH
- Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH
- Klinik Tettnang GmbH
Worum geht es?
Dem Klinikverbund Medizin Campus Bodensee GmbH geht es schlecht. Die Verlustprognose nach dem ersten Quartal 2019 auf Jahresende ließen bereits erkennen, dass zuvor gestellten Planannahmen voraussichtlich nicht eingehalten werden können. Mittlerweile gehen die Annahmen von einem Worst-Case aus, der in diesem Fall einen Verlust von 11 – 12 Millionen Euro allein in diesem Jahr aus. Prognosen ergaben für das Jahr 2023 ohne Kursänderung ein Defizit von 25 Millionen Euro.
Verantwortlich dafür sind unter anderem Faktoren wie
- Fachkräftemangel bei Ärzten und Pflegekräften sowie damit einhergehend die Problematik der dadurch notwendigen teuren Honorarkräfte
- Gesetzliche Vorgaben, wie Pflegepersonaluntergrenzen, deren Nichteinhaltung neben anderem auch finanzielle Sanktionen nach sich ziehen würden
- Sinkende Patientenzahlen in allen drei Häusern und dazu
- unökonomische Doppelstrukturen.
Ein „Weiter so“ ist in keinem Fall denkbar, weshalb von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat sowie der Verwaltung sowohl ausgewählte Sofortmaßnahmen und ein Zentralisierungsszenario sowie eine Fokussierungsstrategie entwickelt wurden. Die Empfehlung des Aufsichtsrates sieht die Entwicklung einer Umstrukturierung für den Standort Weingarten, die Entwicklung eines Konzeptes zur Stärkung des Standorts Friedrichshafen als Zentral-/Schwerpunktversorger sowie eine Spezialisierung im Bereich der Chirurgie in Tettnang. Dies bildet eine Fokussierungsstrategie ab.
Die Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege lautet folgendermaßen:
Das medizinische Konzept für den Klinikverbund Medizin Campus Bodensee sieht eine Zentralisierung spezialisierter Leistungen vor, um Qualitäts‑, Synergie‑, Personaleinsparungs- und auch Kosteneffekte zu erzielen. Der Zusammenschluss im medizinischen Bereich wirkt sich durch enge personelle Kooperationen der Fachabteilungen und den Aufbau spezialisierter Fachabteilungen an jeweils einem der drei Verbundstandorte positiv aus. Obwohl Synergieeffekte und das medizinische Konzept in den letzten Jahren bereits umgesetzt wurden, ist die Verbundstruktur der Krankenhäuser weiter zu stärken und zu optimieren.
Die Anstrengungen und die strategische Positionierung des Konzerns müssen konsequent weiterverfolgt werden. Hierzu haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung auf die Gesamtsituation reagiert und prüfen unter Einbezug eines externen Beratungsunternehmens ergebnisverbessernde Sofortmaßnahmen sowie eine strategische Neuausrichtung des Konzerns.
Die Erwartungen an das Ergebnis entsprechend der Wirtschaftsplanung 2018 wurden nicht erfüllt. In der Wirtschaftsplanung 2018 war für die drei Kliniken ein Jahresergebnis von ‑5,1 Mio. EUR geplant. Ohne die Zuschüsse hätte der Konzern im Geschäftsjahr 2018 einen Konzern-Jahresfehlbetrag von 8,8 Mio. EUR erreicht.
Der Konzern hat in 2018 einen Konzern-Jahresüberschuss von 2,8 Mio. EUR erreicht. Das Konzern- Jahresergebnis und damit auch die Liquiditätsverbesserung ist insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen durch den Krankenhausträger von insgesamt 11,6 Mio. EUR (Zuschüsse zu Be- triebsausgaben und Zuschüsse zur Übernahme von Verlusten aus den Vorjahren) beeinflusst.
Nach Ansicht der Geschäftsführung wird sich die angespannte Liquiditätslage auch in den nächsten Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verbessern.
Ebenfalls von Bedeutung ist ein erheblicher Instandhaltungs- und Investitionsstau bei den drei Kliniken, welcher nicht vom Konzern finanziert werden kann.
Gründe für das wirtschaftliche Defizit der Gesellschaften sind die gesetzlichen und politischen Rah- menbedingungen, die schwierige Arbeitsmarktsituation im Gesundheitswesen und ausgebliebene geplante Leistungssteigerungen in Verbindung mit sehr hohen externen Personalkosten der Krankenhäuser.
Es ist in der Gesamtbetrachtung für die nächsten Jahre mit einer hohen und dauerhaften Bezuschussung der Betriebskosten sowie der Investitionen der Klinikum Friedrichshafen GmbH durch die Gesellschafter zu rechnen.
Der Konzernlagebericht (Anlage 6) steht ausweislich des Konzernprüfungsberichtes im Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Konzerns und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Meine Haltung:
Wir Grüne sehen die schwierigen Rahmenbedingungen des Klinikverbundes und bedanken uns bei der Geschäftsführung, die in diesen nicht einfachen Zeiten des Fachkräftemangels und des allgemeinen Kliniksterbens, versucht, die Medizin Campus Bodensee GmbH wieder in geordnete Fahrwasser zu führen.
Wir unterstützen alle Beschlussanträge der Verwaltung und stehen zum Klinikum mit dem Standort Friedrichshafen. Insofern sind wir auch für die von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage aufgeführte Zentralisierungs-Strategie, mit der Möglichkeit, am aktuellen oder einem alternativen Standort einen Neubau zu erstellen, um gegenüber anderen Häusern in der Region wettbewerbsfähig zu sein. Dies kann/sollte sich auch positiv auf die Personalsituation auswirken: Die knappen Personalressourcen müssten nicht mehr auf drei Standorte aufgeteilt werden und ein modernes Haus stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen deutlich attraktiveren Arbeitsplatz dar. Die dafür benötigten Flächen sind unserer Meinung nach im nordöstlichen Stadtgebiet vorhanden 😉
Weitere Infos gibt es auch in den Artikeln der örtlichen Medien:
Schwäbische Zeitung und Südkurier
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Sitzungsvorlagen 2019 / V 00151, 2019 / V 00200, 2019 / V 00201 (erweiterte Beschlussfassung) und 2019 / V 00202 zugestimmt.
2019 / V 00151 Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN) / Klinikverbund Medizin Campus Bodensee (MCB): Jahresabschluss 2018; Konzernabschluss 2018
Beschlussantrag:
- Jahresabschluss der Klinikum Friedrichshafen GmbH:
- Der Jahresabschluss der Klinikum Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2018 und der Lagebericht sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG werden zur Kenntnis genommen.
- Dem Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung die Wei- sung erteilt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Friedrichshafen GmbH wie folgt abzustimmen:
- 1. Der Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 97.352.688,88 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 899.005,14 EUR wird festgestellt.
- 2. Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 899.005,14 EUR wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5.017.159,22 EUR verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn von nunmehr 4.118.154,08 EUR wird auf neue Rech- nung vorgetragen.
- 3. Dem Geschäftsführer Herrn Johannes Weindel wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlas- tung erteilt.
- 4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Konzernabschluss 2018 der Klinikum Friedrichshafen GmbH:
- Der Konzernabschluss der Klinikum Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2018 und der Lagebe- richt sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG werden zur Kenntnis genommen.
- Dem Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung die Wei- sung erteilt, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Friedrichshafen GmbH wie folgt abzustimmen:
- 1. Der Billigung des Konzernabschlusses 2018 mit einem Konzern-Jahresüberschuss
von 2.811.167,08 EUR und einer Konzern-Bilanzsumme von 146.733.894,99 EUR wird zugestimmt. - 2. Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Konzern-Jahresüberschuss von 2.811.167,08 EUR wird mit dem Konzern-Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 3.090.540,47 EUR verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn von nunmehr 5.901.707,55 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- 3. Dem Geschäftsführer Herrn Johannes Weindel wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlas- tung erteilt.
- 4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- 1. Der Billigung des Konzernabschlusses 2018 mit einem Konzern-Jahresüberschuss
2019 / V 00200 Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN) / Klinikverbund Medizin Campus Bodensee (MCB): Wirtschaftliche Lage auf 31.05.2019
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat nimmt die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage des Klinikverbundes auf 31.05.2019 zur Kenntnis.
2019 / V 00201 Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN) / Klinikverbund Medizin Campus Bodensee (MCB): Perspektiven zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und Neuausrichtung der Medizinstrategie und Standortentwicklung
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat nimmt die Berichterstattung und das Maßnahmenpaket zur Kenntnis und stimmt – auch in seiner Funktion als Hauptgesellschafter der Klinikum Friedrichshafen GmbH im Sinne eines Grundsatzbeschlusses der folgerichtigen und notwendigen Anpassung der Strategie für den MEDIZIN CAMPUS BODENSEE (MCB) im Sinne einer Fokussierungsstrategie oder einer Zentralisierungsstrategie, die es weiterzuverfolgen und noch näher auszugestalten gilt, zu. Beide Strategien sind weiter zu prüfen und abzustimmen, insbesondere mit den Gesellschaftern und dem Land/Sozialministerium
- Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird ermächtigt und beauftragt, alle erforderli- chen Maßnahmen und Schritte zur Umsetzung und zum Vollzug des zu treffenden Beschlusses durchzuführen und in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Friedrichshafen GmbH entsprechend abzustimmen. Dies schließt die Ermächtigung und Bitte ein, etwaige Abstimmungen, insbesondere mit dem Land Baden- Württemberg, den von den Veränderungen betroffenen Gesellschaftern und ggf. wei- teren Partnern und Dritten durch- oder fortzuführen. Dies schließt insbesondere auch die fristgerechte Beantragung sowie Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten für die Veränderungen, insbesondere durch das Land Baden-Württemberg, ein. Der Ge- meinderat ist in regelmäßigen Abständen in geeigneter Weise über den Fortgang zu unterrichten und soweit erforderlich, wird dem Gemeinderat zur Beratung und Be- schlussfassung vorgelegt. Die Umsetzung des Konzepts steht dabei u. a. unter dem Vorbehalt weiterer wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerrechtlicher und EU- beihilferechtlicher Prüfungen sowie ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zu möglicher künftiger Zuschussfähigkeit.
- Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich zu, die erforderlichen finanziellen Rahmenbe- dingungen zur Umsetzung des Konzepts kraftvoll zu unterstützen. Die Verwaltung wird gebeten, unter dem Vorbehalt der Machbarkeit und Finanzierbarkeit erforderliche Haushaltsmittel sach- und bedarfsgerecht in den zukünftigen Haushaltsplanungen des Gesellschafters oder für Freiwilligkeitsleistungen der Zeppelin-Stiftung im Haus- halt der Zeppelin-Stiftung zu berücksichtigen und zu veranschlagen. Erforderliche Be- schlussfassungen über Gesellschafter- oder Freiwilligkeitsleistungen sowie über son- stige Maßnahmen im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen bleiben unberührt.
2019 / V 00202 Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN) / Klinikverbund Medizin Campus Bodensee (MCB): Gewährung von Betriebs‑, Instandhaltungs- und Investitionskostenzuschüssen der Zeppelin-Stiftung für
Beschlussantrag:
- Betriebskostenzuschuss
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin Stiftung gewährt laut Antrag vom 26.06.2019.
- unter Einbeziehung der Sphärenrechnung für die Übernahme der verbliebenen unbezu- schussten Anlaufverluste in den Jahren 2014 bis 2017 des jeweiligen Zweckbetriebs der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Klinik Tettnang GmbH und Klinikum Friedrichshafen GmbH nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin- Stiftung im Rahmen des steuerlich Zulässigen einen weiteren zweckgebundenen Verlustaus- gleich (Schlussabrechnung) in Höhe von zusammen insgesamt 1.343.795,16 EUR.
- unter Einbeziehung der Sphärenrechnung für den jeweiligen Zweckbetrieb der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Klinik Tettnang GmbH und Klinikum Friedrichshafen GmbH nach Maß- gabe des geltenden Betrauungsakts aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Rahmen des steuerlich Zulässigen einen zusätzlichen zweckgebundenen Verlustaus- gleich für das Geschäftsjahr 2018 (Schlussabrechnung) in Höhe von zusammen insgesamt 3.433.642,44 EUR.
- für den Zweckbetrieb der Klinikum Friedrichshafen GmbH und ihrer Kliniktöchter des Medizin Campus Bodensee nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Rahmen des steuerlich Zulässigen einen zusätzlichen zweck- gebundenen Betriebskostenzuschuss für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von zusammen insgesamt maximal 1.834.200,00 EUR. Der bereits bewilligte Betriebskosten-zuschuss in Höhe von 4.247.100 EUR für das Jahr 2019 bleibt unberührt.
- Die für die erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen notwendigen Mittel in Höhe von insgesamt gerundet 611.700 EUR werden im Ergebnishaushalt 2019 (Sach- konto 43150000) und im Finanzhaushalt 2019 (Sachkonto 73150000) der Zeppelin-Stiftung genehmigt.
Die Deckung des außerplanmäßigen Ressourcen- und Zahlungsmittelbedarfs wird über Mehrerträge/Mehreinzahlungen und/oder Wenigeraufwendungen/-auszahlungen an anderer Stelle und darüber hinaus bei Bedarf aus vorhandenen liquiden Mitteln im Haushalt der Zeppelin-Stiftung gewährleistet.
- Investitionskostenzuschüsse / Instandhaltungskostenzuschüsse
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt der Klinikum Friedrichshafen GmbH für die mit Antrag vom 11.06.2019 beantragten Maßnahmen gemäß der Instandhaltungs- und der In- vestitionsprojektliste des Wirtschaftsplans 2019 nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den den Zweckbetrieb betreffenden Maßnahme- bzw. Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zu- lässigen aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Geschäftsjahr 2019
- aa) für die Investitioneneinen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss für 2019 H.v. insgesamt maximal 1.051.600,00 EUR sowie
- bb) für den aufwandswirksamen Instandhaltungsanteil von Maßnahmen und Projekten In- standhaltungskostenzuschüsse für 2019 H.v. insgesamt maximal 310.600,00 EUR
für die jeweils nachgewiesenen notwendigen Kosten.
Die Finanzierung erfolgt zu aa) aus den auf dem investiven Auftrag 704110000000; Sachkonto 78150000 „Klinikum
Friedrichshafen GmbH, Auszahlung für Investitionsförderungsmaßnahmen“ bereitstehenden Planansatz 2019.
sowie zu bb) aus den auf der Produkt-Kostenstelle 4110000000; Sachkonto 43150000 „Klinikum Friedrichshafen GmbH, Zuschüssen an verbundene Unternehmen“ bereit stehenden Planan- satz 2019 in Höhe von 120.900 EUR. Die erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen notwendigen Mittel in Höhe von 189.700 EUR werden im Ergebnishaushalt 2019 (Sachkonto 43150000) und im Finanzhaushalt 2019 (Sachkonto 73150000) der Zeppe- lin-Stiftung genehmigt.
Die Deckung des außerplanmäßigen Ressourcen- und Zahlungsmittelbedarfs wird über Mehrerträge/Mehreinzahlungen und/oder Wenigeraufwendungen/-auszahlungen an anderer Stelle und darüber hinaus bei Bedarf aus vorhandenen liquiden Mitteln im Haushalt der Zep- pelin-Stiftung gewährleistet.
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH für die im Antrag vom 11.06.2019 beantragten Maßnahmen gemäß der Investitionsprojektliste des Wirtschaftsplans 2019 nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den den Zweckbetrieb betreffenden Maßnahme- bzw. Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zulässigen aus den Mit- teln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Geschäftsjahr 2019 einen zweckgebundenen Investi- tionskostenzuschuss für 2019 H.v. insgesamt maximal 1.000.100,00 EUR für die nachgewie- senen notwendigen Kosten.
Die Finanzierung erfolgt aus den auf dem investiven Auftrag 704110000000; Sachkonto 78150000 „Klinikum Friedrichshafen GmbH, Auszahlung für Investitionsförderungsmaßnahmen“ bereit stehenden Planansatz 2019.
- Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung gewährt der Klinik Tettnang GmbH für die im An- trag vom 11.06.2019 beantragten Maßnahmen gemäß der Instandhaltungs- und der Investitions- projektliste des Wirtschaftsplans 2019 nach Maßgabe des geltenden Betrauungsakts für den den Zweckbetrieb betreffenden Maßnahme- bzw. Projektanteil im Rahmen des steuerlich Zulässigen aus den Mitteln des Haushalts der Zeppelin-Stiftung im Geschäftsjahr 2019
- aa) für die Investitionen einen zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss für 2019 H.v. insgesamt maximal 1.302.600,00 EUR sowie
- bb) für den aufwandsbezogenen Instandhaltungsanteil von Maßnahmen und Projekten In- standhaltungskostenzuschüsse für 2019 H.v. insgesamt maximal 640.000,00 EUR
für die jeweils nachgewiesenen notwendigen Kosten.
Die Finanzierung erfolgt
zu aa) aus den auf dem investiven Auftrag 704110000000; Sachkonto 78150000 „Klinikum Friedrichshafen GmbH, Auszahlung für Investitionsförderungsmaßnahmen“ bereit stehenden Planansatz 2019.
sowie
zu bb) Die erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen notwendigen Mittel in Höhe von 640.000 EUR werden im Ergebnishaushalt 2019 (Sachkonto 43150000) und im Finanzhaushalt 2019 (Sachkonto 73150000) der Zeppelin-Stiftung genehmigt.
Die Deckung des außerplanmäßigen Ressourcen- und Zahlungsmittelbedarfs wird über Mehrerträge/Mehreinzahlungen und/oder Wenigeraufwendungen/-auszahlungen an anderer Stelle und darüber hinaus bei Bedarf aus vorhandenen liquiden Mitteln im Haushalt der Zep- pelin-Stiftung gewährleistet.
- Die unter Ziff. II 2. bis 4. genannten Investitions- und Instandhaltungskostenzuschüsse stehen unter folgendem Vorbehalt: Nachdem die Investitions- und Instandhaltungskostenzuschüsse auf dem Wirtschaftsplan 2019 vom 26.03.2019 basieren und vom MCB am 11.06.2019 beantragt wurden, zwischenzeitlich jedoch vom Aufsichtsrat eine Fokussierungsstrategie verfolgt wird, ist
es erforderlich, die Notwendigkeit der Instandhaltungs- und Investitionskostenzuschüsse in jedem Einzelfall zu überprüfen. Der Gemeinderat macht daher die konkrete Bewilligung der vorgenannten Investitions- und Instandhaltungskostenzuschüsse gegenüber dem MCB von seiner einzelfallbezogenen Freigabe der Projekte und Maßnahmen abhängig. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt hiermit Herrn Oberbürgermeister Brand namens und im Auftrag des Gemeinderats zu diesen Freigabeentscheidungen. Hierfür ist von der jeweiligen Klinikgeschäftsführung rechtzeitig vor der Vergabe bzw. vor Beauftragung der einzelnen zuschussbedürftigen Maßnahme bzw. des Projekts dem Oberbürgermeister jeweils ein vollständiger Finanzierungsplan sowie die Erläuterung der Notwendigkeit für die jeweilige Maßnahme bzw. das jeweilige Projekt vorzulegen.
III. Geschäftsbesorgungsvertrag
- Der Gemeinderat nimmt die befristete Verlängerung des Kassenkredit-Rahmens im Rahmen des Liquiditätsverbunds zwischen der Stadt Friedrichshafen und der Klinikum Friedrichshafen GmbH bis zum 31.12.2021 bei gleichzeitig schrittweiser Verringerung der Kreditlinie von momentan 11,0 Mio. EUR auf 8,0 Mio. EUR gemäß § 3 des 3. Änderungsvertrages zum Geschäftsbesorgungsvertrags vom 14.09.2015 zur Kenntnis und stimmt dem entsprechenden Abschluss eines 3. Änderungsvertrages zu.
Bericht Zeppelin Universität
Worum geht es?
Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der Erkrankung von Frau Professorin Dr. Sjurts von der heutigen Tagesordnung genommen und auf die Sitzung des Gemeinderats am 30.09.2019 verschoben.
Beschlussantrag:
Der Bericht der ZU zur strategischen und operativen Situation wird zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes:
- Beantwortung der Frage der FW-Fraktion vom 05.07.2019 zum Fallenbrunnen durch die Verwaltung:
- Die Kündigungen kamen für die Mieter der Gewerbe im Fallenbrunnen, nicht überraschend. Die Mietverhältnisse waren alle auf ein Jahr befristet mit der Möglichkeit zur Kündigung jeweils auf Quartalsende.
- Die Stadt hat die Flächen im Fallenbrunnen vom Bund erworben. Damit verbunden sind Auflagen, wie z.B. die Verpflichtung der Bodensanierung (Belastungen und Verunreinigungen durch die vorherige militärische Nutzung) im Rahmen einer 4‑Jahres-Frist ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung (-> 06.12.2019).
- Die Verwaltung hat den Mietern nach einem nichtöffentlichen Mietergespräch am 16.07.2019 eine Fristverlängerung zur Räumung ihrer Flächen bis Jahresende, längstens jedoch bis Februar / März 2020 zugesagt.
- Frage:Vor der Sanierung der Keplerstraße war LKWs die Durchfahrt dort nur im Fall der Tunnelschließung erlaubt. Seit Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, wird die Durchfahrt dauerhaft gewährt. Warum?
Antwort:Die Verwaltung prüft die Situation und teilt das Ergebnis mit. - Frage:Die Lautstärke der Musikbands auf dem Seehasenfest war teils ohrenbetäubend. Musikvereine brachen teilweise ihre Konzerte ab, weil sie gegen die Bands nicht anspielen konnten. Außerdem stellt die übermäßige Lautstärke eine Gesundheitsgefährdung nicht nur für Kinder dar.
Antwort:Die Verwaltung prüft und teilt die Ergebnisse mit. - Dank an die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes, die jeden Morgen in aller Frühe den Müll des Vorabends beseitigten.