Mit dem heutigen Tag hat es der alte Gemeinderat fast geschafft: Nur noch die konstituierende Sitzung am Mittwoch, 24.07.2019 trennt ihn vor der Ablöse durch den neuen Gemeinderat und von der wohlverdienten Sommerpause.
Was in der heutigen Sitzung alles beraten, diskutiert und beschlossen wurde, kann wie immer im Folgenden nachgelesen werden.
Die komplette Tagesordnung mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen gibt es hier.
Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG)
2019 / V 00091 Flughafen Friedrichshafen GmbH: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018
Worum geht es?
Die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) legt ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vor und schließt mit einer Zunahme der Passagiere von 4,6%und einem Defizit von 1,9 Mio. EUR ab.
Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege
Die FFG GmbH konnte im Jahr 2018 zunehmende Verkehre verzeichnen und ein Passagierwachstum von +4,6 % erzielen. Insgesamt nutzten 540.782 Passagiere den Flughafen.
Positiv entwickelten sich in 2018 insbesondere die vier täglichen Flüge der Lufthansa in das Drehkreuz Frankfurt. Ferner hat sich auch die Drehkreuzverbindung der Turkish Airlines nach Istanbul, über die vor allem asiatische Ziele erreicht werden können, in 2018 positiv entwickelt. Entscheidend für die Bodenseeregion war auch die Wiederaufnahme der Strecke nach Düsseldorf mit der dänischen Regionalfluggesellschaft SUN-AIR, die die Verbindung seit Anfang 2018 im doppelten Tagesrand an Wochentagen anbietet. Nach dem erfolgreichen Start der vorgenannten Strecke wurde von SUN-AIR Mitte Januar 2019 auch Hamburg im doppelten Tagesrand aufgenommen. Wachstumstreiber im touristischen Verkehr war die inzwischen insolvente Germania, die nahezu das komplette Angebot für die Region darstellte.
Nachdem der Bodensee-Airport im Jahr 2018 seine Ziele weitestgehend erreichen konnte und damit einen guten Weg eingeschlagen hat, sind mit der Insolvenz der Germania Anfang 2019 wieder erhebliche Herausforderungen entstanden. Die Geschäftsleitung erwartet deshalb für 2019 Umsatzerlöse die deutlich unterhalb der Umsatzerlöse von 2018 liegen werden. Der für 2019 erwartete Jahresfehlbetrag wird voraussichtlich den Jahresfehlbetrag von 2018 deutlich übersteigen. Die erwarteten Umsatz- und Ertragseinbußen werden somit die Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft in 2019 und gegebenenfalls in den Folgejahren belasten. Erste Ersatzverbindungen konnten bereits gewonnen werden, allerdings erscheint eine vollständige Kompensation der wegfallenden Touristikverkehre in 2019 unrealistisch. Für den Fall, dass kein adäquater Ersatz für Germania gefunden werden kann, könnte es aber mittelfristig erforderlich werden, dass die Gesellschafter weitere Finanzmittel in der Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung stellen, um operative Verluste zu finanzieren und den Fortbestand der Gesellschaft zu gewährleisten. Für die öffentlichen Gesellschafter sind dabei insbesondere Maßgaben des EU- Beihilferechts beachtlich.
Der Bodensee-Airport Friedrichshafen sorgt in der wirtschaftsstarken Region für die nötigen nationalen und internationalen Flugverbindungen. Die Wirtschaft ist von vielen mittelständischen Unternehmen, aber auch von international agierenden Großkonzernen geprägt, die entsprechende Anforderungen an eine effiziente Verkehrsanbindung haben. Der Gesellschafter Stadt Friedrichshafen sowie auch in der Region ansässige national und insbesondere international tätige Unternehmen haben deshalb ein nachhaltiges Interesse am Fortbestand und Flugbetrieb des Bodensee-Airports. Die FFG hatte durch vorhergehende Insolvenzen von Fluggesellschaften noch nicht deren Auswirkungen vollständig überwunden. Die Reaktivierung innerdeutscher Strecken konnte nur teilweise vollzogen werden. Jetzt trat überraschend die Insolvenz der Germania hinzu. Die FFG arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, alternative Flugangebote für die weggefallenen Strecken, insbesondere auch der Germania, aufzubauen. Hierzu ist die FFG in Gesprächen mit diversen Fluggesellschaften. Die Geschäftsleitung bemüht sich derzeit unermüdlich, möglichst rasch Fluggesellschaften zu gewinnen, welche die von Germania geflogenen Strecken bedienen können. Teilweise konnten Ersatzverkehre bereits generiert werden. Zu Einzelheiten wird auf den mündlichen Bericht des Geschäftsführers der FFG, Herrn Claus-Dieter Wehr, in der Sitzung verwiesen.
Beschlussantrag:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht der Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH werden zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Vertreter der Stadt Friedrichshafen angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Friedrichshafen GmbH wie folgt abzustimmen:
- Der Jahresabschluss 2018 wird in der von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 34.074.733,62 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.917.783,81 € festgestellt.
- Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.917.783,81 € wird mit dem Bilanzverlust aus Vorjahren in Höhe von 4.858.645,66 € verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzverlust von nunmehr 6.776.429,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Geschäftsführer Herrn Claus-Dieter Wehr wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 der Tochtergesellschaft Flughafen Personal und Services GmbH (FPS) wird in der von der Dr. Fritz Städele Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH Kempten geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 143.418,49 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.532,81 € festgestellt.
- Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresfehlbetrag der FPS in Höhe von 4.532,81 € wird mit dem Bilanzgewinn aus Vorjahren in Höhe von 48.224,06 € verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn von nunmehr 43.691,25 € auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Geschäftsführer Herrn Andreas Jacobs der FPS wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Meine Haltung:
Meine Fraktionserklärung im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Mitglieder der Verwaltung,
Sehr geehrter Herr Wehr,
„Claus Dieter Wehr, Geschäftsführer der Flughafen Friedrichshafen GmbH hat es derzeit schwer.“ Das ist kein Zitat aus einem aktuellen Artikel, aber eine Aussage, die dennoch jedes Jahr auf’s Neue aktuell ist. Lieber Herr Wehr, Sie haben jetzt, wie bereits in der Vergangenheit unter unteräußerst schwierigen Bedingungen immer versucht, das Bestmögliche aus einer nahezu ausweglosen Situation zu machen. Wir anerkennen Ihr Engagement und ihren Einsatz, mit dem Sie unermüdlich versuchen, Ihrem Auftrag gerecht zu werden und aus diesem Grund und weil wir die Zahlen und Verluste heute nur zur Kenntnis nehmen können, werden wir dem Beschlussantrag nachher zumindest mehrheitlich auch zustimmen. Unserer Probleme mit dem Flughafen sind – und das ist kein Geheimnis – grundsätzlicher Art.
Seit Jahren meldet der Flughafen Millionenverluste und jedes Jahr wird wieder betont, dass das operative Ergebnis – also das Ergebnis ohne Steuern, Zinsen und Tilgungsleistungen – positiv sei. Nur: In der realen Welt müssen Steuern, Zinsen und Tilgungen bezahlt und also auch erst mal verdient werden! Und genau das gelingt dem Flughafen nicht. ‑1,5 Mio. EUR in 2016, ‑1,7 Mio EUR in 2017 und trotz eines Anstiegs der Passagierzahlen ‑1,9 Mio. EUR in 2018.
In regelmäßigen Abständen verhindern die Gesellschafter mit üppigen Finanzspritzen aus Steuergeldern die drohende Insolvenz des Flughafens – zuletzt 2017 mit insgesamt 17,4 Mio. EUR.
Dass die Finanzspritzen dem chronisch kranken Patient Flughafen nicht nachhaltig taugen, lässt sich auch in der heutigen Sitzungsvorlage wieder nachlesen. Ich zitiere:
„Die Planungsrechnungen zeigen, dass unter normalenUmständen(was sind denn normale Umstände in diesen Zeiten?), die vorhandenen freien liquiden Mittel der Flughafen Friedrichshafen GmbH für mindestens das Jahr 2019 und voraussichtlich auch darüber hinaus ausreichen werden. Für den Fall, dass kein adäquater Ersatz für die Germania gefunden werden kann, (bislang scheint dem nicht so zu sein)könnte es aber mittelfristig erforderlich werden, dass die Gesellschafter weitere Finanzmittel in der Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung stellen, um operative Verluste zu finanzieren und den Fortbestand der Gesellschaft zu gewährleisten.“
Jetzt ist es aber so, dass auch die Stadt jeden Euro nur einmal ausgeben kann und sich deshalb, vielleicht in der nahen Zukunft mehr als in der jüngsten Vergangenheit, gut überlegen muss, wofür sie ihn ausgibt.
Derzeit gibt es einige weitere Projekte und auch weitere Patienten , die kurz- und mittelfristig ebenfalls einen hohen finanziellen Bedarf haben, den es abzuwägen gilt.
In unserer Verantwortung als Gemeinderäte liegt auch ein verantwortlicher Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Mir fällt im Zusammenhang mit der Finanzierung des Flughafens immer das Grimmsche Märchen vom Katerlieschen ein, dem ein Käse den Berg hinabrollt und das dann weitere Käse mit dem Auftrag hinterherrollt, den ersten zurückzuholen. So stecken wir Million um Million in den Flughafen, immer in der Hoffnung, sie mögen doch die verlorenen zurückholen. Sie ahnen es vielleicht: Das Märchen hat kein Happy-End.
Und auch für den Flughafen sieht die Zukunft nicht rosig aus
Fliegen ist schlecht für’s Klima und den Preis, des von uns subventionierten Flugverkehrs zahlen wir heute in Euro und die nachfolgenden Generationen in Form von sich stetig verschlechternden Lebensbedingungen. Deshalb sind die Diskussionen um eine CO2-Steuer, die Besteuerung des Kerosins sowie die Einführung der Mehrwertsteuer für Fernflüge absolut gerechtfertigt. Inlandsflüge – also eine der Maßnahmen, die für den Fortbestand des Flughafens als unerlässlich angesehen wird – gehören gleichzeitig zu jenen Aktivitäten, die aus ökologischen Gründen tunlichst unterlassen werden sollten. Und wenn wir jetzt hier sagen, naja, das sind Dinge, die auf Bundesebene oder auf europäischer Ebene durchgesetzt werden müssen, das liegt nicht in unserer Entscheidungskompetenz und das wird dauern! Dann will ich nur daran erinnern, dass dieser Gemeinderat erst vor wenigen Wochen die Umsetzung der Pariser Klimaziele in Friedrichshafen beschlossen hat. Und der Umsetzung dieses Beschlusses werden Taten folgen, die auch für den Flughafen nicht folgenlos bleiben werden.
Insgesamt werden sich die ökologischen Auflagen für den Flugverkehr weiter verschärfen, gerade kleinere Fluggesellschaften werden dem als erste nicht standhalten können und Konkurs gehen und kleine Regionalflughäfen wie der unsere werden realistisch betrachtet auf Dauer keinen Bestand haben.
Aus diesem Grund halten wir eine frühzeitige, zukunftsfähige Planung für sinnvoll.
Mit Blick auf die Entwicklungen und die daraus resultierenden Konsequenzen sind wir alle in der Pflicht, die Diskussion sachlich, realistisch und verantwortlich zu führen.
Wir Mitglieder der aktuellen und der künftigen Grünen Fraktion können uns in den kommenden 5 – 10 Jahren eine städtebauliche Planung mit mehreren Varianten für das Flughafengelände vorstellen, um im Fall des Worst Case gewappnet zu sein. Wir alle wissen aus Erfahrung, dass Planungen für derartige Großprojekte viel Zeit brauchen – unserer Ansicht nach würde es durchaus Sinn machen, frühzeitig damit zu beginnen, damit wir sie haben, wenn wir sie brauchen.
Abstimmung:
Wie bereits anfangs gesagt, stimmen wir dem Beschlussantrag zu.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag in allen Punkten zugestimmt.
Messe Friedrichshafen GmbH
2019 / V 00154 Messe Friedrichshafen GmbH: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018
Worum geht es?
Die Messe Friedrichshafen GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadt und für die Ausrichtung und Organisation der Messen verantwortlich. In ihrem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 verzeichnet die Messe Friedrichshafen GmbH ein positives Ergebnis im operativen Geschäft.
Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege
Im Geschäftsjahr 2018 wurden 15 eigene Messen und Ausstellungen durchgeführt. Zusätzlich kamen an Gastveranstaltungen hinzu: 13 Messen und Ausstellungen, 15 Kongresse, Tagungen, Schulungen sowie 10 sonstige Veranstaltungen.
An den Messen und Ausstellungen der Messe Friedrichshafen beteiligten sich 7.434 Aussteller aus bis zu 50 Ländern. Es kamen 581.689 Besucher zu diesen Veranstaltungen. Die Gastveranstaltungen verzeichneten nochmals 183.350 Besucher. Somit beträgt die Gesamtbesucherzahl 765.039.
Die Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2018 auf 36.012 TEUR. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist im Ergebnis vor Ertragssteuern einen Gewinn von 886 TEUR aus. An die Besitzgesellschaft wurden 6.565 TEUR für Miete und 404 TEUR für weiterbelastete Grundsteuer überwiesen.
Damit wurden sowohl der prognostizierte Umsatz als auch das erwartete Ergebnis übertroffen – dies allerdings verbunden mit einer Mietreduzierung.
Ausweislich des Prüfungsberichts steht der Lagebericht (vgl. Anlage 3) im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf die mündlichen Ausführungen der Geschäftsführung sowie auf die Darstellung der Lage der Gesellschaft und die Risiken der künftigen Entwicklung im beigefügten Lagebericht verwiesen.
Beschlussantrag:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Vertreter der Stadt Friedrichshafen angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH wie folgt abzustimmen:
- Der Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 12.908.565,93 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 139.176,70 EUR wird festgestellt.
- Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 139.176,70 EUR wird mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 3.856.407,81 EUR verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn von nunmehr 3.995.584,51 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Geschäftsführer, Herrn Klaus Wellmann, wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Meine Haltung:
Und noch eine Patientin im Kreise der Häfler Tochterunternehmen: Nach Klinikum und Flughafen kränkelt auch die Messe mehr denn je. Messen wie die Outdoor kehren Friedrichshafen den Rücken oder drohen damit, wie es jüngst die Geschäftsführerin der FAKUMA tat. Klar, auch die Messe schreibt jährlich eine Schwarze Null. Allerdings ist das nur möglich, weil andererseits die städtische Tochter Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH auf einen Teil der Mieteinnahmen verzichtet. Bezahlt wird das Delta, das so entsteht, letztlich von den Häfler Bürgern. Ob das so in Stein gemeißelt ist, darüber darf ruhig auch mal laut nachgedacht werden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (IBO)
Worum geht es?
Die Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (IBO) ist ebenfalls eine Tochter der Stadt Friedrichshafen. Die Stadt Friedrichshafen ist an der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (IBO) mit einer Stammeinlage von 2.940 TEUR zu 93,33 % beteiligt.
Einzige Aufgabe der IBO ist die Bereitstellung, Instandhaltung und Vermietung der Hallen an die Messe Friedrichshafen GmbH. Im Mietvertrag ist mittlerweile festgeschrieben, dass die Höhe der Mietzahlungen erfolgsabhängig berechnet werden, da die zuverlässige Zahlung eines festgeschriebenen Mietzinses durch die Messe Friedrichshafen GmbH nicht mehr zu erwarten sind.
Stellungnahme der Stadt- und Stiftungspflege
Die MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtmiete inkl. Übernahme der Grundsteuer von 6.969 TEUR geleistet (davon 6.565 TEUR Miete sowie 404 TEUR für die Übernahme der Grundsteuer 2018). Diese Mietzahlung lag etwas unter den Erwartungen, jedoch 2.500 TEUR über der vertraglichen Grundmiete.
Die Mietzahlung der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH konnte die laufenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen nicht vollständig decken, so dass für das Geschäftsjahr 2018 erwartungsgemäß ein Verlust zu verzeichnen ist.
Für die Folgejahre wurde der Mietvertrag dahingehend modifiziert, dass die Höhe der Mietzahlung erfolgsabhängig berechnet wird. Dadurch findet die veränderte Ertragslage der Mieterin Berücksichtigung, die eine Festmietzahlung in bisher vertraglich vereinbarter Höhe nicht mehr regelmäßig gewährleisten kann.
Für das kommende Geschäftsjahr 2019 wird aufgrund des Wegfalls der Outdoor und des turnusmäßig schwachen Veranstaltungsjahres mit einer deutlich niedrigeren Mietzahlung und mit einem signifikant größeren Jahresfehlbetrag gerechnet.
Da eine Fortführung dieser Situation zu erwarten ist, muss in den Folgejahren weiterhin von geringeren Mieten durch die MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH ausgegangen werden. Diese werden trotz der wirksamen Reduzierung der Zinsbelastung zu Verlustausweisen führen, die je nach Veranstaltungsportfolio auch deutlicher sein können.
Solange die Zahlung der Miete durch die MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH wie in den mittelfristigen Planungen dargelegt, erfolgt und keine neuen Großinvestitionen finanziert werden müssen, können voraussichtlich Mittelzuführungen des Hauptgesellschafters zunächst vermieden werden. Begründet liegt dies in der erfolgten Darlehensoptimierung zur nachhaltigen Reduzierung der Zinsbelastung und der Annuitäten.
Ausweislich des Prüfungsberichts steht der Lagebericht (vgl. Anlage 3) im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf die mündlichen Ausführungen der Geschäftsführung sowie auf die Darstellung der Lage der Gesellschaft und die Risiken der künftigen Entwicklung im beigefügten Lagebericht verwiesen.
Beschlussantrag:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Vertreter der Stadt Friedrichshafen angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH wie folgt abzustimmen:
- Der Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 74.495.413,85 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 2.419.783,06 EUR wird festgestellt.
- Der zum 31.12.2018 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.420 TEUR wird mit dem Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 35.090 TEUR verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzverlust von nunmehr 37.510 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen.
- Dem Geschäftsführer Herrn Klaus Wellmann wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Dem Geschäftsführer Herrn Stefan Mittag wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Meine Haltung:
Die Frage ist, ob Messen in der heutigen Form tatsächlich noch eine Zukunft haben. In Zeiten der Digitalisierung und der Vernetzung wird sich sicherlich auch das Messe-Geschäft verändern. Viele Hersteller veranstalten lieber wieder kleine Hausmessen. Große, anerkannte Messen, wie z.B. Die Outdoor, ziehen an andere Veranstaltungsorte oder drohen. Wie die FAKUMA mit einem Abzug, sollte sich die Infrastruktur vor Ort (weitere Ausstellungsflächen, Parkplätze und Zubringer) nicht binnen kurzer Zeit nachhaltig ändern. Die Messe Friedrichshafen kränkelt zunehmend, auch wenn ihr Geschäftsführer Gelassenheit und Optimismus verbreitet.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Kindergarten Zum Guten Hirten
Worum geht es?
Der Kindergarten Zum Guten Hirten soll um 3 Gruppen auf insgesamt 6 Gruppen erweitert werden. Mit diesem Beschluss soll unter anderem der Wegfall des Kindergarten Kitzenwiese für den Träger, die katholische Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen, kompensiert werden.
Die Verwaltung hat zunächst geprüft, ob das Bestandsgebäude saniert werden kann. Diese Prüfung fiel negativ aus, die Verwaltung empfiehlt nun den Abbruch und den Neubau des Kindergartens.
Beschlussantrag:
- Der Empfehlung der Verwaltung zum Abbruch und Neubau einschließlich Erweiterung des Kindergartens auf 6 Gruppen wird zugestimmt.
- Der bisher 3‑gruppige Kindergarten mit rund 612 qm soll gemäß maßgebendem Raumprogramm (siehe Anlage 1) um weitere 3 Gruppen auf insgesamt 6 Gruppen mit rund 1.492 qm erweitert werden. Dies soll in einem Neubau realisiert werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für einen Neubau auf Grundlage des Raumprogramms nach Anlage 1 mit gesamt rund 1.492 qm zu erstellen und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf über ein VgV-Verfahren mit Wettbewerb (Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge) umzusetzen. Die Vorgaben des Raumprogrammes, des pädagogischen Konzeptes und der städtebaulichen Maßgaben sind zu berücksichtigen.
- Die Kosten zum aktuellen Planungsstand in Höhe von 7,5 Mio. € werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Jahren 2019 – 2023 zur Verfügung gestellt und aktuell in der Fortschreibung des Investitionsprogrammes berücksichtigt.
Meine Haltung:
Nach wie vor haben wir einen immensen Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen. Die Erweiterung um drei Gruppen trägt zur Entlastung der Gesamtsituation bei und ist somit zu begrüßen. Durch den Abbruch des Bestandsgebäudes kann der Neubau als Riegel an die Ailingerstraße gesetzt werden, so dass sich der Außenspielbereich künftig nicht mehr direkt an der stark befahrenen Straße befindet.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag in allen Punkten zugestimmt.
Gesundheitscenter Ettenkirch
Worum geht es?
Der SV Ettenkirch hat aus eigenen Mitteln und mithilfe von Fördergeldern aus der städtischen Sportförderung ein Gesundheitscenter in Ettenkirch gebaut. Jetzt soll das Center auch mit Sportgeräten bestückt werden, wofür der Sportverein wiederum Gelder aus der Sportförderung beantragt. Zusätzlich bittet der Sportverein noch um ein zinsloses Darlehen um die in Aussicht gestellten Zuschüsse des Württembergischen Landessportbundes vorfinanzieren zu können.
Beschlussantrag:
- Der SV Ettenkirch e.V. erhält gemäß den gültigen Sportförderungsrichtlinien für den Erwerb der Sportgeräte für das Vereins- und Gesundheitscenter einen Zuschuss aus Mitteln der Zeppelin- Stiftung in Höhe von max. 119.883,19 €.
- Der SV Ettenkirch e.V. erhält ein zinsloses Darlehen aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung zur Vorfinanzierung des in Aussicht gestellten Württembergischen Landessportbundes-Zuschusses in Höhe von 198.000,- €.
- Die für das Darlehen erforderlichen zusätzlichen Finanzierungsmittel im Finanzhaushalt 2019 (704210010000; 799820001000) in Höhe von 198.000-Euro werden genehmigt.
Meine Haltung:
Ein Sport- / Gesundheitscenter ohne Sportgeräte macht keinen Sinn. Da wir im Gemeinderat dem Projekt „Gesundheitscenter“ grundsätzlich zugestimmt hatten, ist es jetzt keine Frage, auch der Anschaffung der Sportgeräte, bzw. deren Finanzierung zuzustimmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag in allen Punkten zugestimmt.
Kindergarten Kitzenwiese
Worum geht es?
Zunächst sah die Planung vor, die beiden Kindergärten Habakuk und Kindergarten Kitzenwiese am aktuellen Standort als eine Einrichtung neu zu bauen. Träger der neuen Einrichtung wird die evangelische Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen. Dazu wäre es notwendig gewesen, den Kindergartenbetrieb zunächst auf einen Interimsstandort zu verlegt und ihn dann, nach Fertigstellung des neuen Gebäudes wieder an den ursprünglichen Standort umzuziehen. Zwei Umzüge innerhalb weniger Jahre und eine Zusammenlegung zweier Einrichtungen – eines von beiden hätte vermutlich schon für genügend Chaos und Unruhe gesorgt, beides zusammen hätte wahrscheinlich jeden Rahmen gesprengt. Deshalb wurde geprüft, ob das zunächst als Interimsstandort vorgesehene Grundstück auch der neue Standort sein könnte. Die Prüfung war positiv, der Kita und ihren Mitarbeiterinnen bleibt ein Umzug erspart (sie müssen also nicht zweimal, sondern nur einmal die Kisten packen) und die Verwaltung hat das Baugenehmigungsverfahren mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss auf den Weg gebracht.
Was mit dem aktuellen Gelände passieren wird steht noch nicht fest.
Beschlussantrag:
- Für den im Lageplan im Maßstab 1:500 vom 24.05.2019 (Anlage 1) dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 – 3 „Kitzenwiese / Unteresch-Ost – Änderung Gemeinbedarf Kindergarten“ einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan kann gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Plan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Weitere Grundlage ist der Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 2) vom 24.05.2019.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und dreiwöchigen Aushang im Technischen Rathaus durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Was lange währt wird endlich gut – so könnte die Überschrift über dem Bauvorhaben „Habakuk neu“ lauten. Viele Jahre (über ein Jahrzehnt) hat es gedauert bis zum heutigen Tag, an dem die vielen losen Fäden in Form von Willensbekundungen, Prüfungen, Klärungen, Zusagen, Abwägungen bis hin zur Bereitstellung der Finanzen zusammengefunden haben. Ich freue mich, dass es nun endlich soweit ist und der Neubau keine Seifenblase mehr ist, sondern mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss in absehbarer Zeit Wirklichkeit wird.
Was das aktuelle Gelände angeht, kann sich die Grüne Fraktion eine der Umgebungsbebauung angepasste hochgeschossige Wohnbebauung vorstellen, die das vorhandene Grün jedoch bewahrt. Zusätzlich könnten wir uns in einem Neubau die Integration eines Quartierstreffs vorstellen, der in der Kitzenwiese bislang noch fehlt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag in allen Punkten zugestimmt.
Rahmenplan Ailingen
2019/ V 00171 Rahmenplan Ortsmitte Ailingen – Abschließender Grundsatzbeschluss
Worum geht es?
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat in seiner Sitzung vom 06.11.2018 die Erstellung eines Rahmenplanes für den Bereich der Ortsmitte Ailingen beschlossen. In einem konkurrierenden Verfahren wurden drei Planungsbüros beauftragt, einen in die Zukunft gerichteten Konzeptentwurf unter Beurteilung der Bestandssituation zu erstellen. Diese Konzepte wurden in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und die Bürgerinnen und Bürger erhielten die Möglichkeit zu Rückfragen und Rückmeldungen. Der Ortschaftsrat hat im Nachgang an diese Öffentlichkeitsbeteiligung darüber entschieden, welcher Entwurf detailliert ausgearbeitet werden soll. Das ausgewählte Büro (Wick und Partner) hat den Rahmenplanentwurf ausgearbeitet und nochmals im Rahmen einer Bürgerinformation der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Rahmenplanentwurf liegt nun zur Beschlussfassung vor.
Wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage des Rahmenplans aus?
Auch nach der Zustimmung des Gemeinderats in der heutigen Sitzung ist der Rahmenplan kein Bebauungsplan, er ist nicht rechtlich verbindlich. Wenn jemand anders plant, ist das per se zulässig. Wir werden dann auf den Rahmenplan als unseren politischen Willen hinweisen. Dann wird man versuchen, sich zu einigen. Wenn man sich nicht einigen kann, ist die Frage, ob die Sache dem Ortschaftsrat so wichtig ist, dass er gegenüber dem Gemeinderat ein Bebauungsplanverfahren beantragt und gegebenenfalls auf eine Veränderungssperre hinwirkt. Dann müssten wir aber auch klar definieren, was wir an dieser Stelle wollen. Der Rahmenplan wäre dann wieder die Grundlage.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage „Rahmenplan Ortsmitte Ailingen“ dargestellten Zielsetzungen und städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten als Grundlage für die bauliche und strukturelle Weiterentwicklung für den Bereich Ortsmitte Ailingen (Bodenseestraße, Hauptstraße, Hirschlatter Straße und Ittenhauser Straße).
Meine Haltung:
In erster Linie finde ich, dass wenn der Ortschaftsrat „sein“ Ailingen schöner, lebenswerter und auch grüner machen will, dann ist das wunderbar und ich stimme dem gerne zu.
Eine gute Übersicht zum Thema bietet dasInterview mit dem Ortsvorsteher in der Schwäbischen Zeitung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es heute keine Wortmeldungen.
Baustellenmanagement
Worum geht es?
Die Verwaltung regt an, eine Software für das Straßenzustands- und Baustellenmanagement zu beschaffen. Sie erwartet sich davon
- Baustelleneffizienz durch verbesserte, planbare Koordination verschiedener Maßnahmen
- Effektivere Antragsbearbeitung
- Mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern (Darstellung auf der städtischen Website)
- Optimierte Abstimmungen (SBA-BSO, Landratsamt, Polizei, SWSee, Dritte) für Baustellen und Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenraum
- Effizientes Zustandsmanagement der öffentlichen Verkehrsflächen
Die Gesamtkosten einschließlich Hardware, Lizenzen, Einrichtung, Einführungsschulungen sowie Softwarewartung und ‑pflege für 5 Jahre belaufen sich nach einer ersten Markterkundung auf rd. 325.500 EUR brutto und liegen damit in der Zuständigkeit des Gemeinderats.
Optional kämen je nach Bedarf weitere externe Dienstleistungen (insb. Schnittstellen zum städtischen Geoinformationssystem sowie zum städtischen Finanzwesen) hinzu.
Eine sukzessive modulare Ausweitung bzw. Anbindung weiterer Funktionalitäten in den Folgejahren ist angedacht.
Beschlussantrag:
- Die Grundsatzentscheidung zur Beschaffung einer Software für das Straßen- und Baustellenmanagement der Stadt Friedrichshafen wird getroffen.
- Die Verwaltung wird beauftragt im Wege der freihändigen Vergabe eine geeignete Software (einschl. Softwarewartung, – pflege und Support) zu beschaffen.
Meine Haltung:
Grundsätzlich ist die Anschaffung sicher kein Fehler. Wenn die Verwaltung künftig Baustellen besser aufeinander abstimmen und damit lästige Doppel- und Dreifach-Umleitungen vermeiden kann, schont das Nerven und Zeit. Allerdings würde ich mir wünschen, dass die Software nicht die einzige Maßnahme in der Verkehrsoptimierung ist. Dazu ist es meines Erachtens notwendig, endlich die Querschnittsstelle einer Mobilitätsmanager*in in der Verwaltung zu schaffen, so dass Fuß- und Radverkehr künftig grundsätzlich, aber auch im Hinblick auf das Straßenzustands- und Baustellenmanagement mit im Fokus sind.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Einbringung eines Antrages
2019 / V 00207 Einbringung eines gestellten Antrages
Um was geht es?
Die Freien Wähler bringen einen Antrag für ein Wohnungsbauförderungsprogramm der Stadt Friedrichshafen für senioren- und behindertengerechtes Wohnen.
Der Antrag wurde heute nur zur Kenntnis genommen und weder diskutiert noch beraten. Er ist dem Gemeinderat spätestens zur Sitzung am 21.10.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Sollte das nicht möglich sein, hat die Verwaltung dem Gemeinderat einen Zwischenbericht zu erteilen.
Beschlussantrag:
- Der eingebrachte Antrag (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
- Er ist dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten regulären Sitzung am 21.10.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Antrag zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Um was ging es?
Frage: Die Gehweg-Situation in Jettenhausen an der Doppelkurve am Hotel Knoblauch: Hier wurden Hütchen auf dem Gehweg montiert, um LKWs vom Befahren des Gehwegs abzuhalten. Einige der Hütchen sind „abrasiert“ ein Begehen des Gehwegs an dieser Stelle ist für Fußgänger lebensgefährlich. Wäre es möglich, dort Tempo 30 anzuordnen?
Antwort: Verwaltung prüft, Antwort folgt.
Frage: Eine ähnliche Situation besteht am Kreisverkehr in Unterraderach. Durch den geringen Durchmesser des Kreisverkehrs ist es LKWs gar nicht möglich, nicht an allen vier Ecken über den Gehweg zu fahren. Fußverkehr ist hier nicht möglich.
Antwort: Verwaltung prüft, Antwort folgt.
Frage: Der Bäcker in Jettenhausen ist offenbar insolvent – kann die Verwaltung hier unterstützen, dass es wieder einen Bäcker gibt?
Antwort: Die Verwaltung unterstützt, wenn und wo es in ihrer Möglichkeit steht. Ansonsten ist Jettenhausen sicher ein attraktiver Standort für eine Bäckerei.
Frage: Es gehen Gerüchte um, dass der NAR-Markt in Jettenhausen in den ehemaligen Geschäftsräumen des Lidl eine neue Heimat findet?
Antwort: Von derartigen Plänen hat die Verwaltung keine Kenntnis.
Frage: Wann werden die Schwellen auf dem Parkplatz Hinterer Hafen wieder montiert, die im Zuge des Seehasenfestes abmontiert wurden?
Antwort: Das sollte kein Problem sein, sie werden zeitnah montiert.
Frage: Sachstand behindertengerechter Umbau im Strandbad?
Antwort: Antwort folgt.
Frage: Wann ist die Eröffnung der Fußgängerbrücke in der Eckenerstraße geplant?
Antwort: Anfang / Mitte August.
Frage: Am Hang unter der Fußgängerbrücke wurde eine hochwertige Bepflanzung versprochen. Jetzt wurde ausschließlich Efeu gepflanzt – was ist schief gelaufen?
Antwort: Antwort der Verwaltung folgt.
Frage: Die Bepflanzung am neuen Sportbad weist einige verdorrte Eiben auf. Warum werden diese nicht ersetzt?
Antwort: Die Pflanzen werden nach der Saison ersetzt.
Ehrung von Stadträt*innen für langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat:
- StR Dr. Achim Brotzer für 10 Jahre
- StR Norbert Fröhlich für 10 Jahre
- StRin Dr. Dagmar Hoehne für 10 Jahre
- StR Peter Mohr für 10 Jahre
- StR Achim Baumeister für 15 Jahre
- StRin Sylvia Hiß-Petrowitz für 15 Jahre
- StR Wolfgang Jägle für 15 Jahre
- StRin Gaby Lamparsky für 15 Jahre
- StR Eberhard Ortlieb für 15 Jahre
- StRin Gerlinde Ajiboye-Ames für 20 Jahre (Auszeichnung Verdienstabzeichen Städtetag)
- StR Eduard Hager für 20 Jahre (nur Auszeichnung Verdienstabzeichen Städtetag)
- StR Martin Baur für 25 Jahre
- StR Erich Habisreuther für 30 Jahre (Auszeichnung Verdienstabzeichen Städtetag)
- StRin Magda Krom für 40 Jahre (Auszeichnung Verdienstabzeichen Städtetag)
- StR Heinz Tautkus für 40 Jahre (Auszeichnung Verdienstabzeichen Städtetag)