Mit dem heu­ti­gen Tag hat es der alte Gemein­de­rat fast geschafft: Nur noch die kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung am Mitt­woch, 24.07.2019 trennt ihn vor der Ablö­se durch den neu­en Gemein­de­rat und von der wohl­ver­dien­ten Sommerpause.

Was in der heu­ti­gen Sit­zung alles bera­ten, dis­ku­tiert und beschlos­sen wur­de, kann wie immer im Fol­gen­den nach­ge­le­sen werden.

Die kom­plet­te Tages­ord­nung mit den dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen gibt es hier.

Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG)

2019 / V 00091 Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH: Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018

Wor­um geht es?

Die Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH (FFG) legt ihren Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018 vor und schließt mit einer Zunah­me der Pas­sa­gie­re von 4,6%und einem Defi­zit von 1,9 Mio. EUR ab.

Stel­lung­nah­me der Stadt- und Stiftungspflege

Die FFG GmbH konn­te im Jahr 2018 zuneh­men­de Ver­keh­re ver­zeich­nen und ein Pas­sa­gier­wachs­tum von +4,6 % erzie­len. Ins­ge­samt nutz­ten 540.782 Pas­sa­gie­re den Flughafen.

Posi­tiv ent­wi­ckel­ten sich in 2018 ins­be­son­de­re die vier täg­li­chen Flü­ge der Luft­han­sa in das Dreh­kreuz Frank­furt. Fer­ner hat sich auch die Dreh­kreuz­ver­bin­dung der Tur­ki­sh Air­lines nach Istan­bul, über die vor allem asia­ti­sche Zie­le erreicht wer­den kön­nen, in 2018 posi­tiv ent­wi­ckelt. Ent­schei­dend für die Boden­see­re­gi­on war auch die Wie­der­auf­nah­me der Stre­cke nach Düs­sel­dorf mit der däni­schen Regio­nal­flug­ge­sell­schaft SUN-AIR, die die Ver­bin­dung seit Anfang 2018 im dop­pel­ten Tages­rand an Wochen­ta­gen anbie­tet. Nach dem erfolg­rei­chen Start der vor­ge­nann­ten Stre­cke wur­de von SUN-AIR Mit­te Janu­ar 2019 auch Ham­burg im dop­pel­ten Tages­rand auf­ge­nom­men. Wachs­tums­trei­ber im tou­ris­ti­schen Ver­kehr war die inzwi­schen insol­ven­te Ger­ma­nia, die nahe­zu das kom­plet­te Ange­bot für die Regi­on darstellte.

Nach­dem der Boden­see-Air­port im Jahr 2018 sei­ne Zie­le wei­test­ge­hend errei­chen konn­te und damit einen guten Weg ein­ge­schla­gen hat, sind mit der Insol­venz der Ger­ma­nia Anfang 2019 wie­der erheb­li­che Her­aus­for­de­run­gen ent­stan­den. Die Geschäfts­lei­tung erwar­tet des­halb für 2019 Umsatz­er­lö­se die deut­lich unter­halb der Umsatz­er­lö­se von 2018 lie­gen wer­den. Der für 2019 erwar­te­te Jah­res­fehl­be­trag wird vor­aus­sicht­lich den Jah­res­fehl­be­trag von 2018 deut­lich über­stei­gen. Die erwar­te­ten Umsatz- und Ertrags­ein­bu­ßen wer­den somit die Ertrags- und Liqui­di­täts­la­ge der Gesell­schaft in 2019 und gege­be­nen­falls in den Fol­ge­jah­ren belas­ten. Ers­te Ersatz­ver­bin­dun­gen konn­ten bereits gewon­nen wer­den, aller­dings erscheint eine voll­stän­di­ge Kom­pen­sa­ti­on der weg­fal­len­den Tou­ris­tik­ver­keh­re in 2019 unrea­lis­tisch. Für den Fall, dass kein adäqua­ter Ersatz für Ger­ma­nia gefun­den wer­den kann, könn­te es aber mit­tel­fris­tig erfor­der­lich wer­den, dass die Gesell­schaf­ter wei­te­re Finanz­mit­tel in der Form von Eigen- oder Fremd­ka­pi­tal zur Ver­fü­gung stel­len, um ope­ra­ti­ve Ver­lus­te zu finan­zie­ren und den Fort­be­stand der Gesell­schaft zu gewähr­leis­ten. Für die öffent­li­chen Gesell­schaf­ter sind dabei ins­be­son­de­re Maß­ga­ben des EU- Bei­hil­fe­rechts beachtlich.

Der Boden­see-Air­port Fried­richs­ha­fen sorgt in der wirt­schafts­star­ken Regi­on für die nöti­gen natio­na­len und inter­na­tio­na­len Flug­ver­bin­dun­gen. Die Wirt­schaft ist von vie­len mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men, aber auch von inter­na­tio­nal agie­ren­den Groß­kon­zer­nen geprägt, die ent­spre­chen­de Anfor­de­run­gen an eine effi­zi­en­te Ver­kehrs­an­bin­dung haben. Der Gesell­schaf­ter Stadt Fried­richs­ha­fen sowie auch in der Regi­on ansäs­si­ge natio­nal und ins­be­son­de­re inter­na­tio­nal täti­ge Unter­neh­men haben des­halb ein nach­hal­ti­ges Inter­es­se am Fort­be­stand und Flug­be­trieb des Boden­see-Air­ports. Die FFG hat­te durch vor­her­ge­hen­de Insol­ven­zen von Flug­ge­sell­schaf­ten noch nicht deren Aus­wir­kun­gen voll­stän­dig über­wun­den. Die Reak­ti­vie­rung inner­deut­scher Stre­cken konn­te nur teil­wei­se voll­zo­gen wer­den. Jetzt trat über­ra­schend die Insol­venz der Ger­ma­nia hin­zu. Die FFG arbei­tet der­zeit mit Hoch­druck dar­an, alter­na­ti­ve Flug­an­ge­bo­te für die weg­ge­fal­le­nen Stre­cken, ins­be­son­de­re auch der Ger­ma­nia, auf­zu­bau­en. Hier­zu ist die FFG in Gesprä­chen mit diver­sen Flug­ge­sell­schaf­ten. Die Geschäfts­lei­tung bemüht sich der­zeit uner­müd­lich, mög­lichst rasch Flug­ge­sell­schaf­ten zu gewin­nen, wel­che die von Ger­ma­nia geflo­ge­nen Stre­cken bedie­nen kön­nen. Teil­wei­se konn­ten Ersatz­ver­keh­re bereits gene­riert wer­den. Zu Ein­zel­hei­ten wird auf den münd­li­chen Bericht des Geschäfts­füh­rers der FFG, Herrn Claus-Die­ter Wehr, in der Sit­zung verwiesen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2018 und der Lage­be­richt der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der HSA Fried­richs­ha­fe­ner Treu­hand GmbH wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Gemäß § 104 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung wird der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH wie folgt abzustimmen: 
    1. Der Jah­res­ab­schluss 2018 wird in der von der HSA Fried­richs­ha­fe­ner Treu­hand GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft geprüf­ten Fas­sung mit einer Bilanz­sum­me von 34.074.733,62 € und einem Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 1.917.783,81 € festgestellt.
    2. Der zum 31.12.2018 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 1.917.783,81 € wird mit dem Bilanz­ver­lust aus Vor­jah­ren in Höhe von 4.858.645,66 € ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ver­lust von nun­mehr 6.776.429,47 € wird auf neue Rech­nung vorgetragen.
    3. Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Claus-Die­ter Wehr wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.
    4. Dem Auf­sichts­rat wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.
    5. Der Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018 der Toch­ter­ge­sell­schaft Flug­ha­fen Per­so­nal und Ser­vices GmbH (FPS) wird in der von der Dr. Fritz Stä­de­le Wirt­schafts­prü­fungs- und Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft GmbH Kemp­ten geprüf­ten Fas­sung mit einer Bilanz­sum­me von 143.418,49 € und einem Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 4.532,81 € festgestellt.
    6. Der zum 31.12.2018 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­fehl­be­trag der FPS in Höhe von 4.532,81 € wird mit dem Bilanz­ge­winn aus Vor­jah­ren in Höhe von 48.224,06 € ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ge­winn von nun­mehr 43.691,25 € auf neue Rech­nung vorgetragen.
    7. Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Andre­as Jacobs der FPS wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.

Mei­ne Haltung:

Mei­ne Frak­ti­ons­er­klä­rung im Wortlaut:

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

Sehr geehr­te Mit­glie­der der Verwaltung,

Sehr geehr­ter Herr Wehr,

Claus Die­ter Wehr, Geschäfts­füh­rer der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH hat es der­zeit schwer.“ Das ist kein Zitat aus einem aktu­el­len Arti­kel, aber eine Aus­sa­ge, die den­noch jedes Jahr auf’s Neue aktu­ell ist. Lie­ber Herr Wehr, Sie haben jetzt, wie bereits in der Ver­gan­gen­heit unter unter­äu­ßerst schwie­ri­gen Bedin­gun­gen immer ver­sucht, das Best­mög­li­che aus einer nahe­zu aus­weg­lo­sen Situa­ti­on zu machen. Wir aner­ken­nen Ihr Enga­ge­ment und ihren Ein­satz, mit dem Sie uner­müd­lich ver­su­chen, Ihrem Auf­trag gerecht zu wer­den und aus die­sem Grund und weil wir die Zah­len und Ver­lus­te heu­te nur zur Kennt­nis neh­men kön­nen, wer­den wir dem Beschluss­an­trag nach­her zumin­dest mehr­heit­lich auch zustim­men. Unse­rer Pro­ble­me mit dem Flug­ha­fen sind – und das ist kein Geheim­nis – grund­sätz­li­cher Art.

Seit Jah­ren mel­det der Flug­ha­fen Mil­lio­nen­ver­lus­te und jedes Jahr wird wie­der betont, dass das ope­ra­ti­ve Ergeb­nis – also das Ergeb­nis ohne Steu­ern, Zin­sen und Til­gungs­leis­tun­gen – posi­tiv sei. Nur: In der rea­len Welt müs­sen Steu­ern, Zin­sen und Til­gun­gen bezahlt und also auch erst mal ver­dient wer­den! Und genau das gelingt dem Flug­ha­fen nicht. ‑1,5 Mio. EUR in 2016, ‑1,7 Mio EUR in 2017 und trotz eines Anstiegs der Pas­sa­gier­zah­len ‑1,9 Mio. EUR in 2018.

In regel­mä­ßi­gen Abstän­den ver­hin­dern die Gesell­schaf­ter mit üppi­gen Finanz­sprit­zen aus Steu­er­gel­dern die dro­hen­de Insol­venz des Flug­ha­fens – zuletzt 2017 mit ins­ge­samt 17,4 Mio. EUR.

Dass die Finanz­sprit­zen dem chro­nisch kran­ken Pati­ent Flug­ha­fen nicht nach­hal­tig tau­gen, lässt sich auch in der heu­ti­gen Sit­zungs­vor­la­ge wie­der nach­le­sen. Ich zitiere:

Die Pla­nungs­rech­nun­gen zei­gen, dass unter nor­ma­lenUmstän­den(was sind denn nor­ma­le Umstän­de in die­sen Zei­ten?), die vor­han­de­nen frei­en liqui­den Mit­tel der Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH für min­des­tens das Jahr 2019 und vor­aus­sicht­lich auch dar­über hin­aus aus­rei­chen wer­den. Für den Fall, dass kein adäqua­ter Ersatz für die Ger­ma­nia gefun­den wer­den kann, (bis­lang scheint dem nicht so zu sein)könn­te es aber mit­tel­fris­tig erfor­der­lich wer­den, dass die Gesell­schaf­ter wei­te­re Finanz­mit­tel in der Form von Eigen- oder Fremd­ka­pi­tal zur Ver­fü­gung stel­len, um ope­ra­ti­ve Ver­lus­te zu finan­zie­ren und den Fort­be­stand der Gesell­schaft zu gewährleisten.“

Jetzt ist es aber so, dass auch die Stadt jeden Euro nur ein­mal aus­ge­ben kann und sich des­halb, viel­leicht in der nahen Zukunft mehr als in der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit, gut über­le­gen muss, wofür sie ihn ausgibt.

Der­zeit gibt es eini­ge wei­te­re Pro­jek­te und auch wei­te­re Pati­en­ten , die kurz- und mit­tel­fris­tig eben­falls einen hohen finan­zi­el­len Bedarf haben, den es abzu­wä­gen gilt.

In unse­rer Ver­ant­wor­tung als Gemein­de­rä­te liegt auch ein ver­ant­wort­li­cher Umgang mit den uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den finan­zi­el­len Mit­teln. Mir fällt im Zusam­men­hang mit der Finan­zie­rung des Flug­ha­fens immer das Grimm­sche Mär­chen vom Kater­lies­chen ein, dem ein Käse den Berg hin­ab­rollt und das dann wei­te­re Käse mit dem Auf­trag hin­ter­her­rollt, den ers­ten zurück­zu­ho­len. So ste­cken wir Mil­li­on um Mil­li­on in den Flug­ha­fen, immer in der Hoff­nung, sie mögen doch die ver­lo­re­nen zurück­ho­len. Sie ahnen es viel­leicht: Das Mär­chen hat kein Happy-End.

Und auch für den Flug­ha­fen sieht die Zukunft nicht rosig aus

Flie­gen ist schlecht für’s Kli­ma und den Preis, des von uns sub­ven­tio­nier­ten Flug­ver­kehrs zah­len wir heu­te in Euro und die nach­fol­gen­den Gene­ra­tio­nen in Form von sich ste­tig ver­schlech­tern­den Lebens­be­din­gun­gen. Des­halb sind die Dis­kus­sio­nen um eine CO2-Steu­er, die Besteue­rung des Kero­sins sowie die Ein­füh­rung der Mehr­wert­steu­er für Fern­flü­ge abso­lut gerecht­fer­tigt. Inlands­flü­ge – also eine der Maß­nah­men, die für den Fort­be­stand des Flug­ha­fens als uner­läss­lich ange­se­hen wird – gehö­ren gleich­zei­tig zu jenen Akti­vi­tä­ten, die aus öko­lo­gi­schen Grün­den tun­lichst unter­las­sen wer­den soll­ten. Und wenn wir jetzt hier sagen, naja, das sind Din­ge, die auf Bun­des­ebe­ne oder auf euro­päi­scher Ebe­ne durch­ge­setzt wer­den müs­sen, das liegt nicht in unse­rer Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz und das wird dau­ern! Dann will ich nur dar­an erin­nern, dass die­ser Gemein­de­rat erst vor weni­gen Wochen die Umset­zung der Pari­ser Kli­ma­zie­le in Fried­richs­ha­fen beschlos­sen hat. Und der Umset­zung die­ses Beschlus­ses wer­den Taten fol­gen, die auch für den Flug­ha­fen nicht fol­gen­los blei­ben werden.

Ins­ge­samt wer­den sich die öko­lo­gi­schen Auf­la­gen für den Flug­ver­kehr wei­ter ver­schär­fen, gera­de klei­ne­re Flug­ge­sell­schaf­ten wer­den dem als ers­te nicht stand­hal­ten kön­nen und Kon­kurs gehen und klei­ne Regio­nal­flug­hä­fen wie der unse­re wer­den rea­lis­tisch betrach­tet auf Dau­er kei­nen Bestand haben.

Aus die­sem Grund hal­ten wir eine früh­zei­ti­ge, zukunfts­fä­hi­ge Pla­nung für sinnvoll.

Mit Blick auf die Ent­wick­lun­gen und die dar­aus resul­tie­ren­den Kon­se­quen­zen sind wir alle in der Pflicht, die Dis­kus­si­on sach­lich, rea­lis­tisch und ver­ant­wort­lich zu führen.

Wir Mit­glie­der der aktu­el­len und der künf­ti­gen Grü­nen Frak­ti­on kön­nen uns in den kom­men­den 5 – 10 Jah­ren eine städ­te­bau­li­che Pla­nung mit meh­re­ren Vari­an­ten für das Flug­ha­fen­ge­län­de vor­stel­len, um im Fall des Worst Case gewapp­net zu sein. Wir alle wis­sen aus Erfah­rung, dass Pla­nun­gen für der­ar­ti­ge Groß­pro­jek­te viel Zeit brau­chen – unse­rer Ansicht nach wür­de es durch­aus Sinn machen, früh­zei­tig damit zu begin­nen, damit wir sie haben, wenn wir sie brauchen.

Abstim­mung:

Wie bereits anfangs gesagt, stim­men wir dem Beschluss­an­trag zu.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag in allen Punk­ten zugestimmt.

Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH

2019 / V 00154 Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH: Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018

Wor­um geht es?

Die Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH ist eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Stadt und für die Aus­rich­tung und Orga­ni­sa­ti­on der Mes­sen ver­ant­wort­lich. In ihrem Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018 ver­zeich­net die Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH ein posi­ti­ves Ergeb­nis im ope­ra­ti­ven Geschäft.

Stel­lung­nah­me der Stadt- und Stiftungspflege

Im Geschäfts­jahr 2018 wur­den 15 eige­ne Mes­sen und Aus­stel­lun­gen durch­ge­führt. Zusätz­lich kamen an Gast­ver­an­stal­tun­gen hin­zu: 13 Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, 15 Kon­gres­se, Tagun­gen, Schu­lun­gen sowie 10 sons­ti­ge Veranstaltungen.

An den Mes­sen und Aus­stel­lun­gen der Mes­se Fried­richs­ha­fen betei­lig­ten sich 7.434 Aus­stel­ler aus bis zu 50 Län­dern. Es kamen 581.689 Besu­cher zu die­sen Ver­an­stal­tun­gen. Die Gast­ver­an­stal­tun­gen ver­zeich­ne­ten noch­mals 183.350 Besu­cher. Somit beträgt die Gesamt­be­su­cher­zahl 765.039.

Die Umsatz­er­lö­se belie­fen sich im Jahr 2018 auf 36.012 TEUR. Die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung weist im Ergeb­nis vor Ertrags­steu­ern einen Gewinn von 886 TEUR aus. An die Besitz­ge­sell­schaft wur­den 6.565 TEUR für Mie­te und 404 TEUR für wei­ter­be­las­te­te Grund­steu­er überwiesen.

Damit wur­den sowohl der pro­gnos­ti­zier­te Umsatz als auch das erwar­te­te Ergeb­nis über­trof­fen – dies aller­dings ver­bun­den mit einer Mietreduzierung.

Aus­weis­lich des Prü­fungs­be­richts steht der Lage­be­richt (vgl. Anla­ge 3) im Ein­klang mit dem Jah­res­ab­schluss und ver­mit­telt ins­ge­samt ein zutref­fen­des Bild der Lage der Gesell­schaft und stellt die wesent­li­chen Chan­cen und Risi­ken der künf­ti­gen Ent­wick­lung zutref­fend dar.

Zum Geschäfts­ver­lauf im Ein­zel­nen wird auf die münd­li­chen Aus­füh­run­gen der Geschäfts­füh­rung sowie auf die Dar­stel­lung der Lage der Gesell­schaft und die Risi­ken der künf­ti­gen Ent­wick­lung im bei­gefüg­ten Lage­be­richt verwiesen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2018 und der Lage­be­richt der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Gemäß § 104 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung wird der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH wie folgt abzustimmen:
  • Der Jah­res­ab­schluss 2018 mit einer Bilanz­sum­me von 12.908.565,93 EUR und einem Jah­res­über­schuss in Höhe von 139.176,70 EUR wird festgestellt.
  • Der zum 31.12.2018 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­über­schuss in Höhe von 139.176,70 EUR wird mit dem Bilanz­ge­winn des Vor­jah­res in Höhe von 3.856.407,81 EUR ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ge­winn von nun­mehr 3.995.584,51 EUR wird auf neue Rech­nung vorgetragen.
  • Dem Geschäfts­füh­rer, Herrn Klaus Well­mann, wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.
  • Dem Auf­sichts­rat wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.

Mei­ne Haltung:

Und noch eine Pati­en­tin im Krei­se der Häf­ler Toch­ter­un­ter­neh­men: Nach Kli­ni­kum und Flug­ha­fen krän­kelt auch die Mes­se mehr denn je. Mes­sen wie die Out­door keh­ren Fried­richs­ha­fen den Rücken oder dro­hen damit, wie es jüngst die Geschäfts­füh­re­rin der FAKU­MA tat. Klar, auch die Mes­se schreibt jähr­lich eine Schwar­ze Null. Aller­dings ist das nur mög­lich, weil ande­rer­seits die städ­ti­sche Toch­ter Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH auf einen Teil der Miet­ein­nah­men ver­zich­tet. Bezahlt wird das Del­ta, das so ent­steht, letzt­lich von den Häf­ler Bür­gern. Ob das so in Stein gemei­ßelt ist, dar­über darf ruhig auch mal laut nach­ge­dacht werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH (IBO)

2019 / V 00155 Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH: Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018

Wor­um geht es?

Die Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH (IBO) ist eben­falls eine Toch­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen. Die Stadt Fried­richs­ha­fen ist an der Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH (IBO) mit einer Stamm­ein­la­ge von 2.940 TEUR zu 93,33 % beteiligt.

Ein­zi­ge Auf­ga­be der IBO ist die Bereit­stel­lung, Instand­hal­tung und Ver­mie­tung der Hal­len an die Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH. Im Miet­ver­trag ist mitt­ler­wei­le fest­ge­schrie­ben, dass die Höhe der Miet­zah­lun­gen erfolgs­ab­hän­gig berech­net wer­den, da die zuver­läs­si­ge Zah­lung eines fest­ge­schrie­be­nen Miet­zin­ses durch die Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH nicht mehr zu erwar­ten sind.

Stel­lung­nah­me der Stadt- und Stiftungspflege

Die MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH hat im Geschäfts­jahr 2018 eine Gesamt­mie­te inkl. Über­nah­me der Grund­steu­er von 6.969 TEUR geleis­tet (davon 6.565 TEUR Mie­te sowie 404 TEUR für die Über­nah­me der Grund­steu­er 2018). Die­se Miet­zah­lung lag etwas unter den Erwar­tun­gen, jedoch 2.500 TEUR über der ver­trag­li­chen Grundmiete.

Die Miet­zah­lung der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH konn­te die lau­fen­den Auf­wen­dun­gen ein­schließ­lich der Abschrei­bun­gen nicht voll­stän­dig decken, so dass für das Geschäfts­jahr 2018 erwar­tungs­ge­mäß ein Ver­lust zu ver­zeich­nen ist.

Für die Fol­ge­jah­re wur­de der Miet­ver­trag dahin­ge­hend modi­fi­ziert, dass die Höhe der Miet­zah­lung erfolgs­ab­hän­gig berech­net wird. Dadurch fin­det die ver­än­der­te Ertrags­la­ge der Mie­te­rin Berück­sich­ti­gung, die eine Fest­miet­zah­lung in bis­her ver­trag­lich ver­ein­bar­ter Höhe nicht mehr regel­mä­ßig gewähr­leis­ten kann.

Für das kom­men­de Geschäfts­jahr 2019 wird auf­grund des Weg­falls der Out­door und des tur­nus­mä­ßig schwa­chen Ver­an­stal­tungs­jah­res mit einer deut­lich nied­ri­ge­ren Miet­zah­lung und mit einem signi­fi­kant grö­ße­ren Jah­res­fehl­be­trag gerechnet.

Da eine Fort­füh­rung die­ser Situa­ti­on zu erwar­ten ist, muss in den Fol­ge­jah­ren wei­ter­hin von gerin­ge­ren Mie­ten durch die MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH aus­ge­gan­gen wer­den. Die­se wer­den trotz der wirk­sa­men Redu­zie­rung der Zins­be­las­tung zu Ver­lust­aus­wei­sen füh­ren, die je nach Ver­an­stal­tungs­port­fo­lio auch deut­li­cher sein können.

Solan­ge die Zah­lung der Mie­te durch die MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH wie in den mit­tel­fris­ti­gen Pla­nun­gen dar­ge­legt, erfolgt und kei­ne neu­en Groß­in­ves­ti­tio­nen finan­ziert wer­den müs­sen, kön­nen vor­aus­sicht­lich Mit­tel­zu­füh­run­gen des Haupt­ge­sell­schaf­ters zunächst ver­mie­den wer­den. Begrün­det liegt dies in der erfolg­ten Dar­le­hens­op­ti­mie­rung zur nach­hal­ti­gen Redu­zie­rung der Zins­be­las­tung und der Annuitäten.

Aus­weis­lich des Prü­fungs­be­richts steht der Lage­be­richt (vgl. Anla­ge 3) im Ein­klang mit dem Jah­res­ab­schluss und ver­mit­telt ins­ge­samt ein zutref­fen­des Bild der Lage der Gesell­schaft und stellt die wesent­li­chen Chan­cen und Risi­ken der künf­ti­gen Ent­wick­lung zutref­fend dar.

Zum Geschäfts­ver­lauf im Ein­zel­nen wird auf die münd­li­chen Aus­füh­run­gen der Geschäfts­füh­rung sowie auf die Dar­stel­lung der Lage der Gesell­schaft und die Risi­ken der künf­ti­gen Ent­wick­lung im bei­gefüg­ten Lage­be­richt verwiesen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2018 und der Lage­be­richt der Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Gemäß § 104 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung wird der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH wie folgt abzustimmen: 
    1. Der Jah­res­ab­schluss 2018 mit einer Bilanz­sum­me von 74.495.413,85 EUR und einem Jah­res­fehl­be­trag von 2.419.783,06 EUR wird festgestellt.
    2. Der zum 31.12.2018 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 2.420 TEUR wird mit dem Ver­lust­vor­trag des Vor­jah­res in Höhe von 35.090 TEUR ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ver­lust von nun­mehr 37.510 TEUR auf neue Rech­nung vorgetragen.
    3. Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Klaus Well­mann wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.
    4. Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Ste­fan Mit­tag wird für das Geschäfts­jahr 2018 Ent­las­tung erteilt.

Mei­ne Haltung:

Die Fra­ge ist, ob Mes­sen in der heu­ti­gen Form tat­säch­lich noch eine Zukunft haben. In Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung und der Ver­net­zung wird sich sicher­lich auch das Mes­se-Geschäft ver­än­dern. Vie­le Her­stel­ler ver­an­stal­ten lie­ber wie­der klei­ne Haus­mes­sen. Gro­ße, aner­kann­te Mes­sen, wie z.B. Die Out­door, zie­hen an ande­re Ver­an­stal­tungs­or­te oder dro­hen. Wie die FAKU­MA mit einem Abzug, soll­te sich die Infra­struk­tur vor Ort (wei­te­re Aus­stel­lungs­flä­chen, Park­plät­ze und Zubrin­ger) nicht bin­nen kur­zer Zeit nach­hal­tig ändern. Die Mes­se Fried­richs­ha­fen krän­kelt zuneh­mend, auch wenn ihr Geschäfts­füh­rer Gelas­sen­heit und Opti­mis­mus verbreitet.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Kin­der­gar­ten Zum Guten Hirten

2019/ V 00131 Erwei­te­rung Kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten – Ergeb­nis Mach­bar­keits­stu­die, Grundsatzbeschluss

Wor­um geht es?

Der Kin­der­gar­ten Zum Guten Hir­ten soll um 3 Grup­pen auf ins­ge­samt 6 Grup­pen erwei­tert wer­den. Mit die­sem Beschluss soll unter ande­rem der Weg­fall des Kin­der­gar­ten Kit­zen­wie­se für den Trä­ger, die katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen, kom­pen­siert werden.

Die Ver­wal­tung hat zunächst geprüft, ob das Bestands­ge­bäu­de saniert wer­den kann. Die­se Prü­fung fiel nega­tiv aus, die Ver­wal­tung emp­fiehlt nun den Abbruch und den Neu­bau des Kindergartens.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Emp­feh­lung der Ver­wal­tung zum Abbruch und Neu­bau ein­schließ­lich Erwei­te­rung des Kin­der­gar­tens auf 6 Grup­pen wird zugestimmt.
  2. Der bis­her 3‑gruppige Kin­der­gar­ten mit rund 612 qm soll gemäß maß­ge­ben­dem Raum­pro­gramm (sie­he Anla­ge 1) um wei­te­re 3 Grup­pen auf ins­ge­samt 6 Grup­pen mit rund 1.492 qm erwei­tert wer­den. Dies soll in einem Neu­bau rea­li­siert werden.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Ent­wurfs­pla­nung für einen Neu­bau auf Grund­la­ge des Raum­pro­gramms nach Anla­ge 1 mit gesamt rund 1.492 qm zu erstel­len und dem Gemein­de­rat zur wei­te­ren Beschluss­fas­sung vorzulegen.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, den Ent­wurf über ein VgV-Ver­fah­ren mit Wett­be­werb (Ver­ga­be­ver­ord­nung für öffent­li­che Auf­trä­ge) umzu­set­zen. Die Vor­ga­ben des Raum­pro­gram­mes, des päd­ago­gi­schen Kon­zep­tes und der städ­te­bau­li­chen Maß­ga­ben sind zu berücksichtigen.
  5. Die Kos­ten zum aktu­el­len Pla­nungs­stand in Höhe von 7,5 Mio. € wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  6. Die not­wen­di­gen Haus­halts­mit­tel wer­den in den Jah­ren 2019 – 2023 zur Ver­fü­gung gestellt und aktu­ell in der Fort­schrei­bung des Inves­ti­ti­ons­pro­gram­mes berücksichtigt.

Mei­ne Haltung:

Nach wie vor haben wir einen immensen Bedarf an Krip­pen- und Kin­der­gar­ten­plät­zen. Die Erwei­te­rung um drei Grup­pen trägt zur Ent­las­tung der Gesamt­si­tua­ti­on bei und ist somit zu begrü­ßen. Durch den Abbruch des Bestands­ge­bäu­des kann der Neu­bau als Rie­gel an die Ailin­ger­stra­ße gesetzt wer­den, so dass sich der Außen­spiel­be­reich künf­tig nicht mehr direkt an der stark befah­re­nen Stra­ße befindet.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag in allen Punk­ten zugestimmt.

Gesund­heits­cen­ter Ettenkirch

2019/ V 00158 Zuschuss an den SV Etten­kirch zum Erwerb der Sport­ge­rä­te für das Ver­eins- und Gesundheitscenter

Wor­um geht es?

Der SV Etten­kirch hat aus eige­nen Mit­teln und mit­hil­fe von För­der­gel­dern aus der städ­ti­schen Sport­för­de­rung ein Gesund­heits­cen­ter in Etten­kirch gebaut. Jetzt soll das Cen­ter auch mit Sport­ge­rä­ten bestückt wer­den, wofür der Sport­ver­ein wie­der­um Gel­der aus der Sport­för­de­rung bean­tragt. Zusätz­lich bit­tet der Sport­ver­ein noch um ein zins­lo­ses Dar­le­hen um die in Aus­sicht gestell­ten Zuschüs­se des Würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­sport­bun­des vor­fi­nan­zie­ren zu können.

Beschluss­an­trag:

  1. Der SV Etten­kirch e.V. erhält gemäß den gül­ti­gen Sport­för­de­rungs­richt­li­ni­en für den Erwerb der Sport­ge­rä­te für das Ver­eins- und Gesund­heits­cen­ter einen Zuschuss aus Mit­teln der Zep­pe­lin- Stif­tung in Höhe von max. 119.883,19 €.
  2. Der SV Etten­kirch e.V. erhält ein zins­lo­ses Dar­le­hen aus Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung zur Vor­fi­nan­zie­rung des in Aus­sicht gestell­ten Würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­sport­bun­des-Zuschus­ses in Höhe von 198.000,- €.
  3. Die für das Dar­le­hen erfor­der­li­chen zusätz­li­chen Finan­zie­rungs­mit­tel im Finanz­haus­halt 2019 (704210010000; 799820001000) in Höhe von 198.000-Euro wer­den genehmigt.

Mei­ne Haltung:

Ein Sport- / Gesund­heits­cen­ter ohne Sport­ge­rä­te macht kei­nen Sinn. Da wir im Gemein­de­rat dem Pro­jekt „Gesund­heits­cen­ter“ grund­sätz­lich zuge­stimmt hat­ten, ist es jetzt kei­ne Fra­ge, auch der Anschaf­fung der Sport­ge­rä­te, bzw. deren Finan­zie­rung zuzustimmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag in allen Punk­ten zugestimmt.

Kin­der­gar­ten Kitzenwiese

2019/ V 00141 Bebau­ungs­plan Nr. 148 – 3 „Kit­zen­wie­se / Unte­resch-Ost – Ände­rung Gemein­be­darf Kin­der­gar­ten“ – Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Zunächst sah die Pla­nung vor, die bei­den Kin­der­gär­ten Haba­kuk und Kin­der­gar­ten Kit­zen­wie­se am aktu­el­len Stand­ort als eine Ein­rich­tung neu zu bau­en. Trä­ger der neu­en Ein­rich­tung wird die evan­ge­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen. Dazu wäre es not­wen­dig gewe­sen, den Kin­der­gar­ten­be­trieb zunächst auf einen Inte­rims­stand­ort zu ver­legt und ihn dann, nach Fer­tig­stel­lung des neu­en Gebäu­des wie­der an den ursprüng­li­chen Stand­ort umzu­zie­hen. Zwei Umzü­ge inner­halb weni­ger Jah­re und eine Zusam­men­le­gung zwei­er Ein­rich­tun­gen – eines von bei­den hät­te ver­mut­lich schon für genü­gend Cha­os und Unru­he gesorgt, bei­des zusam­men hät­te wahr­schein­lich jeden Rah­men gesprengt. Des­halb wur­de geprüft, ob das zunächst als Inte­rims­stand­ort vor­ge­se­he­ne Grund­stück auch der neue Stand­ort sein könn­te. Die Prü­fung war posi­tiv, der Kita und ihren Mit­ar­bei­te­rin­nen bleibt ein Umzug erspart (sie müs­sen also nicht zwei­mal, son­dern nur ein­mal die Kis­ten packen) und die Ver­wal­tung hat das Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren mit dem heu­ti­gen Auf­stel­lungs­be­schluss auf den Weg gebracht.

Was mit dem aktu­el­len Gelän­de pas­sie­ren wird steht noch nicht fest.

Beschluss­an­trag:

  1. Für den im Lage­plan im Maß­stab 1:500 vom 24.05.2019 (Anla­ge 1) dar­ge­stell­ten Gel­tungs­be­reich wird die Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 148 – 3 „Kit­zen­wie­se / Unte­resch-Ost – Ände­rung Gemein­be­darf Kin­der­gar­ten“ ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten auf der Grund­la­ge des § 2 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) beschlos­sen. Der Bebau­ungs­plan kann gem. § 13a Bau­ge­setz­buch (BauGB) als Plan der Innen­ent­wick­lung auf­ge­stellt wer­den. Wei­te­re Grund­la­ge ist der Vor­ent­wurf der Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Anla­ge 2) vom 24.05.2019.
  2. Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Was lan­ge währt wird end­lich gut – so könn­te die Über­schrift über dem Bau­vor­ha­ben „Haba­kuk neu“ lau­ten. Vie­le Jah­re (über ein Jahr­zehnt) hat es gedau­ert bis zum heu­ti­gen Tag, an dem die vie­len losen Fäden in Form von Wil­lens­be­kun­dun­gen, Prü­fun­gen, Klä­run­gen, Zusa­gen, Abwä­gun­gen bis hin zur Bereit­stel­lung der Finan­zen zusam­men­ge­fun­den haben. Ich freue mich, dass es nun end­lich soweit ist und der Neu­bau kei­ne Sei­fen­bla­se mehr ist, son­dern mit dem heu­ti­gen Auf­stel­lungs­be­schluss in abseh­ba­rer Zeit Wirk­lich­keit wird.

Was das aktu­el­le Gelän­de angeht, kann sich die Grü­ne Frak­ti­on eine der Umge­bungs­be­bau­ung ange­pass­te hoch­ge­schos­si­ge Wohn­be­bau­ung vor­stel­len, die das vor­han­de­ne Grün jedoch bewahrt. Zusätz­lich könn­ten wir uns in einem Neu­bau die Inte­gra­ti­on eines Quar­tiers­treffs vor­stel­len, der in der Kit­zen­wie­se bis­lang noch fehlt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag in allen Punk­ten zugestimmt.

Rah­men­plan Ailingen

2019/ V 00171 Rah­men­plan Orts­mit­te Ailin­gen – Abschlie­ßen­der Grundsatzbeschluss

Wor­um geht es?

Der Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt hat in sei­ner Sit­zung vom 06.11.2018 die Erstel­lung eines Rah­men­pla­nes für den Bereich der Orts­mit­te Ailin­gen beschlos­sen. In einem kon­kur­rie­ren­den Ver­fah­ren wur­den drei Pla­nungs­bü­ros beauf­tragt, einen in die Zukunft gerich­te­ten Kon­zept­ent­wurf unter Beur­tei­lung der Bestands­si­tua­ti­on zu erstel­len. Die­se Kon­zep­te wur­den in einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung vor­ge­stellt und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erhiel­ten die Mög­lich­keit zu Rück­fra­gen und Rück­mel­dun­gen. Der Ort­schafts­rat hat im Nach­gang an die­se Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung dar­über ent­schie­den, wel­cher Ent­wurf detail­liert aus­ge­ar­bei­tet wer­den soll. Das aus­ge­wähl­te Büro (Wick und Part­ner) hat den Rah­men­plan­ent­wurf aus­ge­ar­bei­tet und noch­mals im Rah­men einer Bür­ger­infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt. Die­ser Rah­men­plan­ent­wurf liegt nun zur Beschluss­fas­sung vor.

Wie sieht es mit der recht­li­chen Grund­la­ge des Rah­men­plans aus?

Auch nach der Zustim­mung des Gemein­de­rats in der heu­ti­gen Sit­zung ist der Rah­men­plan kein Bebau­ungs­plan, er ist nicht recht­lich ver­bind­lich. Wenn jemand anders plant, ist das per se zuläs­sig. Wir wer­den dann auf den Rah­men­plan als unse­ren poli­ti­schen Wil­len hin­wei­sen. Dann wird man ver­su­chen, sich zu eini­gen. Wenn man sich nicht eini­gen kann, ist die Fra­ge, ob die Sache dem Ort­schafts­rat so wich­tig ist, dass er gegen­über dem Gemein­de­rat ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren bean­tragt und gege­be­nen­falls auf eine Ver­än­de­rungs­sper­re hin­wirkt. Dann müss­ten wir aber auch klar defi­nie­ren, was wir an die­ser Stel­le wol­len. Der Rah­men­plan wäre dann wie­der die Grundlage.

Beschluss­an­trag:

Der Gemein­de­rat nimmt den Bericht der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zustim­mend zur Kennt­nis und beschließt die in der Anla­ge „Rah­men­plan Orts­mit­te Ailin­gen“ dar­ge­stell­ten Ziel­set­zun­gen und städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten als Grund­la­ge für die bau­li­che und struk­tu­rel­le Wei­ter­ent­wick­lung für den Bereich Orts­mit­te Ailin­gen (Boden­see­stra­ße, Haupt­stra­ße, Hirsch­lat­ter Stra­ße und Itten­hau­ser Straße).

Mei­ne Haltung:

In ers­ter Linie fin­de ich, dass wenn der Ort­schafts­rat „sein“ Ailin­gen schö­ner, lebens­wer­ter und auch grü­ner machen will, dann ist das wun­der­bar und ich stim­me dem ger­ne zu.

Eine gute Über­sicht zum The­ma bie­tet dasInter­view mit dem Orts­vor­ste­her in der Schwä­bi­schen Zei­tung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es heu­te kei­ne Wortmeldungen.

Bau­stel­len­ma­nage­ment

2019/ V 00184 Grund­satz­ent­schei­dung: Beschaf­fung einer Soft­ware für Stra­ßen­zu­stands- und Baustellenmanagement

Wor­um geht es?

Die Ver­wal­tung regt an, eine Soft­ware für das Stra­ßen­zu­stands- und Bau­stel­len­ma­nage­ment zu beschaf­fen. Sie erwar­tet sich davon

  • Bau­stel­len­ef­fi­zi­enz durch ver­bes­ser­te, plan­ba­re Koor­di­na­ti­on ver­schie­de­ner Maßnahmen
  • Effek­ti­ve­re Antragsbearbeitung
  • Mehr Trans­pa­renz gegen­über den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern (Dar­stel­lung auf der städ­ti­schen Website)
  • Opti­mier­te Abstim­mun­gen (SBA-BSO, Land­rats­amt, Poli­zei, SWSee, Drit­te) für Bau­stel­len und Beein­träch­ti­gun­gen im öffent­li­chen Straßenraum
  • Effi­zi­en­tes Zustands­ma­nage­ment der öffent­li­chen Verkehrsflächen

Die Gesamt­kos­ten ein­schließ­lich Hard­ware, Lizen­zen, Ein­rich­tung, Ein­füh­rungs­schu­lun­gen sowie Soft­ware­war­tung und ‑pfle­ge für 5 Jah­re belau­fen sich nach einer ers­ten Markt­er­kun­dung auf rd. 325.500 EUR brut­to und lie­gen damit in der Zustän­dig­keit des Gemeinderats.

Optio­nal kämen je nach Bedarf wei­te­re exter­ne Dienst­leis­tun­gen (insb. Schnitt­stel­len zum städ­ti­schen Geo­in­for­ma­ti­ons­sys­tem sowie zum städ­ti­schen Finanz­we­sen) hinzu.

Eine suk­zes­si­ve modu­la­re Aus­wei­tung bzw. Anbin­dung wei­te­rer Funk­tio­na­li­tä­ten in den Fol­ge­jah­ren ist angedacht.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Grund­satz­ent­schei­dung zur Beschaf­fung einer Soft­ware für das Stra­ßen- und Bau­stel­len­ma­nage­ment der Stadt Fried­richs­ha­fen wird getroffen.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt im Wege der frei­hän­di­gen Ver­ga­be eine geeig­ne­te Soft­ware (einschl. Soft­ware­war­tung, – pfle­ge und Sup­port) zu beschaffen.

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich ist die Anschaf­fung sicher kein Feh­ler. Wenn die Ver­wal­tung künf­tig Bau­stel­len bes­ser auf­ein­an­der abstim­men und damit läs­ti­ge Dop­pel- und Drei­fach-Umlei­tun­gen ver­mei­den kann, schont das Ner­ven und Zeit. Aller­dings wür­de ich mir wün­schen, dass die Soft­ware nicht die ein­zi­ge Maß­nah­me in der Ver­kehrs­op­ti­mie­rung ist. Dazu ist es mei­nes Erach­tens not­wen­dig, end­lich die Quer­schnitts­stel­le einer Mobilitätsmanager*in in der Ver­wal­tung zu schaf­fen, so dass Fuß- und Rad­ver­kehr künf­tig grund­sätz­lich, aber auch im Hin­blick auf das Stra­ßen­zu­stands- und Bau­stel­len­ma­nage­ment mit im Fokus sind.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Ein­brin­gung eines Antrages

2019 / V 00207 Ein­brin­gung eines gestell­ten Antrages

Um was geht es?

Die Frei­en Wäh­ler brin­gen einen Antrag für ein Woh­nungs­bau­för­de­rungs­pro­gramm der Stadt Fried­richs­ha­fen für senio­ren- und behin­der­ten­ge­rech­tes Wohnen.

Der Antrag wur­de heu­te nur zur Kennt­nis genom­men und weder dis­ku­tiert noch bera­ten. Er ist dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur Sit­zung am 21.10.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Soll­te das nicht mög­lich sein, hat die Ver­wal­tung dem Gemein­de­rat einen Zwi­schen­be­richt zu erteilen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der ein­ge­brach­te Antrag (s. Anla­ge) wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Er ist dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung am 21.10.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Antrag zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Um was ging es?

Fra­ge: Die Geh­weg-Situa­ti­on in Jet­ten­hau­sen an der Dop­pel­kur­ve am Hotel Knob­lauch: Hier wur­den Hüt­chen auf dem Geh­weg mon­tiert, um LKWs vom Befah­ren des Geh­wegs abzu­hal­ten. Eini­ge der Hüt­chen sind „abra­siert“ ein Bege­hen des Geh­wegs an die­ser Stel­le ist für Fuß­gän­ger lebens­ge­fähr­lich. Wäre es mög­lich, dort Tem­po 30 anzuordnen?
Ant­wort: Ver­wal­tung prüft, Ant­wort folgt.

Fra­ge: Eine ähn­li­che Situa­ti­on besteht am Kreis­ver­kehr in Unter­ra­der­ach. Durch den gerin­gen Durch­mes­ser des Kreis­ver­kehrs ist es LKWs gar nicht mög­lich, nicht an allen vier Ecken über den Geh­weg zu fah­ren. Fuß­ver­kehr ist hier nicht möglich.
Ant­wort: Ver­wal­tung prüft, Ant­wort folgt.

Fra­ge: Der Bäcker in Jet­ten­hau­sen ist offen­bar insol­vent – kann die Ver­wal­tung hier unter­stüt­zen, dass es wie­der einen Bäcker gibt?
Ant­wort: Die Ver­wal­tung unter­stützt, wenn und wo es in ihrer Mög­lich­keit steht. Ansons­ten ist Jet­ten­hau­sen sicher ein attrak­ti­ver Stand­ort für eine Bäckerei.

Fra­ge: Es gehen Gerüch­te um, dass der NAR-Markt in Jet­ten­hau­sen in den ehe­ma­li­gen Geschäfts­räu­men des Lidl eine neue Hei­mat findet?
Ant­wort: Von der­ar­ti­gen Plä­nen hat die Ver­wal­tung kei­ne Kenntnis.

Fra­ge: Wann wer­den die Schwel­len auf dem Park­platz Hin­te­rer Hafen wie­der mon­tiert, die im Zuge des See­ha­sen­fes­tes abmon­tiert wurden?
Ant­wort: Das soll­te kein Pro­blem sein, sie wer­den zeit­nah montiert.

Fra­ge: Sach­stand behin­der­ten­ge­rech­ter Umbau im Strandbad?
Ant­wort: Ant­wort folgt.

Fra­ge: Wann ist die Eröff­nung der Fuß­gän­ger­brü­cke in der Ecken­er­stra­ße geplant?
Ant­wort: Anfang / Mit­te August.

Fra­ge: Am Hang unter der Fuß­gän­ger­brü­cke wur­de eine hoch­wer­ti­ge Bepflan­zung ver­spro­chen. Jetzt wur­de aus­schließ­lich Efeu gepflanzt – was ist schief gelaufen?
Ant­wort: Ant­wort der Ver­wal­tung folgt.

Fra­ge: Die Bepflan­zung am neu­en Sport­bad weist eini­ge ver­dorr­te Eiben auf. War­um wer­den die­se nicht ersetzt?
Ant­wort: Die Pflan­zen wer­den nach der Sai­son ersetzt.

Ehrung von Stadträt*innen für lang­jäh­ri­ge Mit­glied­schaft im Gemeinderat:

- StR Dr. Achim Brot­zer für 10 Jahre

- StR Nor­bert Fröh­lich für 10 Jahre

- StRin Dr. Dag­mar Hoeh­ne für 10 Jahre

- StR Peter Mohr für 10 Jahre

- StR Achim Bau­meis­ter für 15 Jahre

- StRin Syl­via Hiß-Petro­witz für 15 Jahre

- StR Wolf­gang Jäg­le für 15 Jahre

- StRin Gaby Lam­pars­ky für 15 Jahre

- StR Eber­hard Ort­lieb für 15 Jahre

- StRin Ger­lin­de Aji­boye-Ames für 20 Jah­re (Aus­zeich­nung Ver­dienst­ab­zei­chen Städtetag)

- StR Edu­ard Hager für 20 Jah­re (nur Aus­zeich­nung Ver­dienst­ab­zei­chen Städtetag)

- StR Mar­tin Baur für 25 Jahre

- StR Erich Habis­reu­ther für 30 Jah­re (Aus­zeich­nung Ver­dienst­ab­zei­chen Städtetag)

- StRin Mag­da Krom für 40 Jah­re (Aus­zeich­nung Ver­dienst­ab­zei­chen Städtetag)

- StR Heinz Taut­kus für 40 Jah­re (Aus­zeich­nung Ver­dienst­ab­zei­chen Städtetag)