Die letzte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr war im Wesentlichen von zwei Tagesordnungspunkten geprägt: Dem Wechsel im Gemeinderat – Rudolf Krafcsik folgt auf Dieter Stauber, der heute seine Ernennungsurkunde in Empfang nahm und ab 02.01.2019 sein Amt als Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen antritt – und dem städtischen Museumskonzept.
Jetzt ist es für dieses Jahr geschafft und wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte dürfen in die Wohlverdiente Winterpause gehen. Ich wünsche allen ein paar ruhige Tage, schöne Stunden mit Familie und Freunden, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und ein gesundes Wiedersehen!
Wie immer viel Spaß beim Nachlesen, die Tagesordnung mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Wechsel im Gemeinderat
Worum geht es?
Durch die Wahl von Dieter Stauber zum Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen (Dezernat II), kann er laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg nicht mehr Mitglied des Gemeinderates sein (§ 29 Abs. 1 Nr. 1a g
Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)). Dort ist geregelt, dass ein Beamter einer Gemeinde nicht Gemeinderat sein kann. Aus diesem Grund scheidet Herr Stauber nach § 31 Abs. 1 GemO mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen aus.
Ersatzbewerber für Herrn Stauber ist Herr Rudolf Krafcsik. Herr Krafcsik hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt. Soweit von der Verwaltung nachgeprüft werden konnte, liegen bei Herrn Krafcsik keine Hinderungsgründe im Sinne der GemO vor.
Herr Krafcsik rückt als Ersatzbewerber für den ausscheidenden Stadtrat Dieter Stauber in den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen nach.
Beschlussantrag:
- Es wird festgestellt, dass aufgrund der Wahl von Herrn Dieter Stauber zum Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen bei Herrn Dieter Stauber ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a der Gemeindeordnung gegeben ist. Herr Stauber scheidet deshalb gem. § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen aus.
- Bei Herrn Rudolf Krafcsik liegt kein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 GemO vor. Er tritt damit in den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen anstelle des ausscheidenden Stadtrates Dieter Stauber ein.
Meine Haltung:
Scheidet eine Gemeinderätin / ein Gemeinderat aus welchen Gründen auch immer aus dem Gemeinderat aus, rückt der nächste Ersatzbewerber automatisch nach. Liegen keine Hinderungsgründe im Sinne der Gemeindeordnung vor, handelt es sich um ein rein formales Verfahren, dem nur zugestimmt werden kann.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Worum geht es?
Aufgrund der Wahl von Herr Dieter Stauber zum Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen liegt bei Herrn Stauber mit dem Tag seines Amtsantrittes ein Hinderungsgrund für seine Mitgliedschaft im Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1a GemO vor. Herr Stauber scheidet somit aus dem Gemeinderat aus. Herr Stauber war Mitglied in folgenden Gremien:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Kultur- und Sozialausschuss
- Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten
- Stiftungsrat
- Ältestenrat
- Aufsichtsrat LZ
Als Ersatzbewerber rückt Herr Rudolf Krafcsik für Herrn Stauber in den Gemeinderat nach.
Durch das Ausscheiden von Herrn Stauber und den Eintritt von Herrn Krafcsik zum 17.12.2018 (vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse des Gemeinderates) wird ab diesem Zeitpunkt eine Neubesetzung der o.g. Gremien erforderlich.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, in die o.g. Gremien anstelle von Herrn Stauber folgende Vertreter zu entsenden:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss StR Mommertz
- Kultur- und Sozialausschuss StR Krafcsik
- Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheiten StR Dr. Sigg
- Stiftungsrat StR Dr. Sigg
- Ältestenrat StR Dr. Sigg
- Aufsichtsrat LZ StR Dr. Sigg
Nach der GemO kann der Gemeinderat jederzeit mit einfacher Mehrheit beschließen, dass ein beschließender oder ein beratender Ausschuss neu gebildet, d.h. in seiner personellen Zusammensetzung geändert wird. Der Gemeinderat kann allerdings nicht beschließen, dass ein einzelner Stadtrat durch einen anderen ersetzt wird. Wohl kann er aber eine völlige Neubildung beschließen, wobei dann im Wege der Einigung alle bisherigen Mitglieder mit Ausnahme der vorgesehenen Änderung wieder bestellt werden können.
Beschlussantrag:
- Der Finanz- und Verwaltungsausschusswird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
Mitglieder
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer, Bernhard, Fröhlich, Hager, Brugger
SPD-Fraktion: Kaczmarek, Dr. Sigg, Mommertz
FW-Fraktion: Ortlieb, Baumeister, Leins
Grüne: Gombert, Lattner
ÖDP/Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
FDP: Lamparsky
- Der Kultur- und Sozialausschusswird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
Mitglieder
CDU-Fraktion: Krom, Hornung, Hager, Baier, Brugger
SPD-Fraktion: Pferd, Krafcsik
FW-Fraktion: Dr. Hoehne, Drießen, Krüger
Grüne: Heimpel, Ankermann, Glatthaar
ÖDP/Fraktionslos: Mayer
FDP: Lamparsky
- Der Beirat für geheimzuhaltende Angelegenheitenwird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
Mitglieder
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer
SPD-Fraktion: Sigg
FW-Fraktion: Ortlieb
Grüne: Gombert
ÖDP/Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
- Der Stiftungsratwird in nachstehender Zusammensetzung neu gebildet:
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer, Stellvertreter: Fröhlich
SPD-Fraktion: Sigg, Stellvertreter: Tautkus
FW-Fraktion: Ortlieb, Stellvertreter: Dr. Hoehne
Grüne: Gombert, Stellvertreter: Leiprecht
- In den Ältestenrat wird anstelle von Herrn Stauber Herr Sigg entsandt.
- In den Aufsichtsrat LZ wird anstelle von Herrn Stauber Herr Sigg entsandt.
Meine Haltung:
Es steht der SPD-Fraktion frei, wie sie ihre Sitze in den jeweiligen Gremien besetzt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Städtisches Museumskonzept
Worum geht es?
Welche und wenn ja wie viele Museen an welchen Orten will die Stadt sich leisten? So könnte die Fragestellung in der Sitzungsvorlage zusammengefasst in einem Satz lauten.
Die Stadt Friedrichshafen strebt an, aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung die städtischen Museen mit folgenden vier Säulen weiterzuentwickeln:
- Zeppelin
- Industrie- und Stadtgeschichte
- Kunst
- Schul- und Bildungsgeschichte
- Zeppelin Museum
Die Basis der bisherigen Überlegungen unter externer fachlicher Begleitung bildet das bestehende Zeppelin Museum. Das historische und technikorientierte Thema Zeppelin spricht einen breiten Personenkreis an und erfreut sich eines regen Publikumsinteresses. Das Museum wird aktuell im Wesentlichen von „Zeppelin“ geprägt, der Bereich „Kunst“ war seit Gründung wachsend, aber immer unter dem Schwerpunkt „Zeppelin“ liegend. Dieses Thema ist unterrepräsentiert und räumlich beengt untergebracht.
Das Thema Industrie- und Stadtgeschichte wird derzeit im Zeppelin Museum nur am Rande dargestellt.Es besteht aus Sicht der Verwaltung ein Ausbau- und Erweiterungsbedarf für das Zeppelin Museum, wofür sich der Bereich Hafenbahnhof/Fährhafen/Werft und Romanshorner Platz anbietet. Es wäre ein beachtlicher Image-Gewinn und ein bedeutender Standortfaktor für die Stadt, wenn es gelänge,
- die bisher unterrepräsentierten Säulen des Museums auszubauen
- die Industrie- und Stadtgeschichte darzustellen
- dem Erfindergeist von Personen wie Zeppelin, Maybach und Dornier und der von ihnen gegründeten Unternehmen sowie
- die Zukunftsperspektiven der Region und ihrer Unternehmen mit dem Fokus Mobilität und Innovation
in einem architektonisch bedeutenden Gebäudekomplex in attraktivster Lage zu präsentieren. Eine konzeptionelle, inhaltliche und räumliche Erweiterung des Zeppelin Museums könnte zur Initialzündung für die angestrebte Stadtentwicklung, insbesondere des Bereichs Hinterer Hafen werden.
Neben der inhaltlich-konzeptionellen Betrachtung einer Erweiterung des Zeppelin-Museums sollten aber auch „harte“ Faktoren wie
- Investitionsbedarf
- Laufende Kosten und deren indexierte Entwicklung
- Potential der noch erreichbaren Besucherzahlen
Gleichrangig in die Bewertung eingehen.
Im Rahmen einer Grundsatzentscheidung des Gemeinderates sollen die Eckpunkte und inhaltlichen Säulen konkretisiert und festgelegt werden.
Diese sollen konzeptionell und inhaltlich so gestaltet werden, dass sie im Rahmen einer gesamtplanung in Abschnitten verwirklicht werden können. Die Stadtverwaltung schlägt vor, am Standort Zeppelin Museum/Hafenbahnhof folgende Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen, städteplanerisch zu konkretisieren mit einer Ausstellungs- und Flächenkonzeption und einer Kostenberatung zu hinterlegen.Der 1. Baustein wäre der Neubau eines Ausstellungshauses für die Kunstabteilung des Zeppelin Museums im Bereich des heutigen Zoll- und BSB-Gebäudes (Wettbewerbsverfahren gemäß Planungskodex der Stadt, BSB-Verkaufsstelle und Zollverwaltung des Bundes benötigen Ersatzlösungen). Durch diesen Neubau „Kunsthaus“ können die freiwerdenden Flächen im Zeppelin Museum anderweitig genutzt werden.
In weiteren Bausteinen können optional und abschnittsweise ein Erweiterungsbau / Querriegel zu den besehenden Ausstellungsflächen auf dem Bahnsteig inkl. einer möglichen Einhausung eines Abschnitts des dritten Bahngleises für den Maybach-Museumszug/SVT sowie ein Erweiterungsbau im Bereich des Bahndamms verwirklicht werden.
- Schulmuseum
Das Schulmuseum ist seit 1989 in der Villa Riss untergebracht. Seit diesem Zeitpunkt wurde die Dauerausstellung kaum verändert. In zwei Wechselausstellungsräumen, die übereinander im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss liegen, zeigt das Museum seit 2011 einmal jährlich eine Sonderausstellung zu historischen Schulthemen.
Es mehren sich die Stimmen von Besuchern, die die Überalterung der Präsentation und – unter Fachleuten – die geschichtliche Darstellung mancher Zusammenhänge kritisieren. Dies sind vor allem Besucher aus der Schul- und Universitätsszene, die eine gewisse Multiplikatoren Funktion haben.Die Zukunft des Schulmuseums liegt in der Neupositionierung innerhalb des städtischen Museumskonzeptes von Friedrichshafen und Region.
Um die in der Vorlage genannten Ziele des Museums dauerhaft zu erreichen, bedarf es einer angemessenen räumlichen Erweiterung bzw. einer Differenzierung des Raumprogramms. Aus Sicht des Schulmuseums sollten die vorhandenen Flächen von 905 m2auf ca. 1370 m2erweitert werden.
Unter Berücksichtigung dieses geschätzten Mehrbedarfs an Fläche, der Notwendigkeit der Barrierefreiheit und er Sanierung des Gebäudes Villa Riss einschließlich Ertüchtigung aller sicherheitsrelevanten Bauteile sowie der energetischen Sanierung wurde überschläglich ein Kostenrahmen zwischen 3,5 und 4,3 Mio. EUR (brutto Stand 1. Quartal 2017) ermittelt. Dieser Ansatz ist Stand heute nicht mehr haltbar. Eine Kostenermittlung nach DIN 276 ist erforderlich, sollte aber nach der grundsätzlichen Entscheidung zum städtischen Museumskonzept erfolgen.
- Städtebauliche Überlegungen
Die nachfolgenden städtebaulichen Überlegungen für den sogenannten Hinteren Hafen haben noch keine Planungsreife, sondern befinden sich noch in einem frühen konzeptionellen Stadium. Sollte diesen Grundzügen gefolgt werden, wären Ideen- und Realisierungswettbewerbe inkl. Bürgerbeteiligung notwendig.
Der Zeitrahmen hierfür ist schwer abzuschätzen und würde für das Schulmuseum in der Konsequenz bedeuten, dass der jetzige Gebäudezustand erhalten werden müsste. Eine grundsätzliche Entscheidung für die Sanierung und Erweiterung am jetzigen Standort wäre dagegen ein klares Signal für das Schulmuseum. - Bewertung und Empfehlung
Mit den aufgezeigten Eckpunkten des städtischen Museumskonzeptes und seinen inhaltlichen Säulen gen wir als Stadt die Antworten auf die angemessene Weiterentwicklung an den zwei Standorten Zeppelin Museum/Hafenbahnhof und Schulmuseum/Villa Riss.Die uns obliegende Pflicht und auch der historischen Verantwortung, den genannten Museen gegenüber wird dadurch Rechnung getragen. Wir kümmern uns um die Zukunft dieser Häuser. Die Stadt stellt sich ihrer Pflicht und Verantwortung, die Weiterentwicklung und eine abschnittsweise Verwirklichung verantwortungsbewusst zu ermöglichen.
Beschlussantrag:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das städtische Museumskonzeptim Sinne einer Zwei-Standort-Strategie mit folgenden Eckpunkten und inhaltlichen Säulen weiterzuentwickeln:
Standort Zeppelin Museum/Hafenbahnhof mit den inhaltlichen Säulen
- Zeppelin
- Industrie- und Stadtgeschichte
- Kunst
Standort Schulmuseum mit den inhaltlichen Säulen
- Schul- und Bildungsgeschichte
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, am Standort Zeppelin Museum folgende Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen, städteplanerisch zu konkretisieren mit einer Ausstellungs- und Flächenkonzeption und einer Kostenbetrachtung zu hinterlegen:
- Neubau eines Ausstellungshauses für die Kunstabteilung des Zeppelin Museums im Bereich des heutigen Zollgebäudes. Ein entsprechendes Wettbewerbsverfahren gemäß Planungskodex der Stadt ist vorzusehen.
- Optional / abschnittsweise: Erweiterungsbau / Querriegel zu den bestehenden Ausstellungsflächen auf dem Bahnsteig inkl. Einer möglichen Einhausung eines Abschnitts des dritten Bahngleises.
- Optional / abschnittsweise: Erweiterungsbau im Bereich des Bahndamms
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den heutigen Nutzern der möglichen Erweiterungsflächen ein Konzept für die künftige Unterbringung abzustimmen.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Gemeinderat bis Juli 2019 ein Konzept für die begleitende Bürgerinformation und ‑beteiligung vorzulegen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Familie Schmid-Maybach bzw. der Maybach-Stiftung über eine räumliche und organisatorische Integration eines Maybach-Bereichs in das Zeppelin Museum fortzusetzen. Ziel ist, die gegenseitigen Vereinbarungen aus dem LOI bis zum Juli 2019 zu erfüllen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Familie Dornier bzw. der Dornier-Stiftung fortzusetzen und den Gemeinderat und seinen Ausschüssen regelmäßig über den Stand der Gespräche zu berichten und ggf. mögliche Szenarien vorzulegen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Schulmuseum an seinem bisherigen Standort weiterzuentwickeln. Entsprechende Beschlussvorschläge zur notwendigen Sanierung und Erweiterung des Schulmuseums sind von der Verwaltung so früh wie möglich einzubringen.
Meine Haltung:
Einer der Stiftungszwecke der Zeppelin-Stiftung ist es, Kunst und Kultur zu fördern. Diesem Stiftungszweck wird mit dem vorliegenden Vorschlag Rechnung getragen.
Mit der heutigen Beschlussfassung werden nicht nur die Weichen für die zukunftsfähigkeit und künftige Bedeutung unserer beiden städtischen Museen gestellt, sondern auch städtebauliche Marker gesetzt. Noch sind es nur erste Zeichnungen auf dem Papier, die mit entsprechenden Wettbewerben und einer umfassenden Bürgerbeteiligung ausgearbeitet werden müssen. Aber es lässt sich schon erahnen, dass sich die Stadt an dieser Stelle verändern wird – positiv verändern, wie ich finde.
Ich stehe zu den Museen und wünsche mir, dass sie ihre Themen und Exponate so präsentieren können, dass ein breites Publikum – nicht nur einmalig, sondern immer wieder – angesprochen wird. Ich sehe vor allem das Zeppelin Museum als Alleinstellungsmerkmal für Friedrichshafen, das schon heute ein Anziehungspunkt für Menschen aus aller Welt ist. Mit der längst fälligen Ergänzung einer Abteilung Industrie- und Stadtgeschichte rückt es auch bei den Häflern wieder mehr in den Fokus.
Die in den sozialen Netzwerken geäußerten Sorgen, die Stadt wolle durch die Überbauung/Veränderung des Hinteren Hafens den Rummelplatz am Seehasenfest abschaffen, kann ich als Sorge zunächst verstehen, sehe sie jedoch als unbegründet. Wenn der Hintere Hafen als Platz wegfällt, wird es eine andere Lösung geben.
Denjenigen, die wegen der Parkplätze gegen eine Neugestaltung des Hinteren Hafens sind, werden sich allerdings über Kurz oder Lang sowieso damit abfinden müssen, dass das Parken von privaten PKW in bester Seelage absolut nicht mehr als zeitgemäß gilt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Doppische Haushaltssatzung
2018 / V 00326 (Doppische) Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen für das Jahr 2019
Worum geht es?
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 anzustreben und als „Projekt Doppik“ zu organisieren.
Die (kamerale) Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 05.02.2018 verabschiedet. Unter anderem im Rahmen dieser Haushaltsberatungen sowie bei den Projektberichtserstattungen im FVA wurde darauf hingewiesen, dass der kamerale Haushalt 2019 in die Doppik übergeleitet werden wird und dass dabei die Haushaltssatzung aus formellen Gründen nochmals für das Jahr 2019 zu beschließen sein wird – aufgrund der mit der NKHR-Umstellung einhergehenden strukturellen Unterschiede zur Kameralisitik. Dabei werden zahlenmäßige Änderungen lediglich in dem zwingend erforderlichen Maße – v.a. aufgrund der neuen doppischen Logik – vorgenommen, so dass kein klassisches Haushaltsverfahren (mit Mittelanmeldung, Fraktionsanträgen u.ä.) durchgeführt wird. Die kamerale Haushaltssatzung für die Jahre 2018⁄19 tritt mit dem Inkrafttreten der doppischen Haushaltssatzung 2019 außer Kraft.
Beschlussantrag:
- Die Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen für das Haushaltsjahr 2019 wird in der auf den Seiten 3 und 4 dargestellten Fassung beschlossen.
- Die Finanzplanung der Stadt Friedrichshafen sowie die Fainanzplanung der Zeppelin-Stiftung (jeweils für die Jahre 2019 bis 2022) werden in der im jeweiligen angefügten Haushaltsplan enthaltenen Fassung beschlossen.
Meine Haltung:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts die Umstellung der Kommunalhaushalte auf die Doppik beschlossen. Dafür wurde eine relativ lange Frist bis spätestens 2016 vorgesehen. Später wurde diese Frist bis 2020 verlängert. Daher sind viele, gerade kleinere Kommunen noch in der Vorbereitung der Umstellung. Anfang 2018 war bei allen Stadt– und Landkreisen sowie in 397 der fast 1.100 Gemeinden die Umstellung abgeschlossen, doch stand sie in 695 Gemeinden nach Angaben der Gemeindeprüfanstalt (GPA) noch aus. Fast 300 Gemeinden planten demzufolge die Umstellung zum letztmöglichen Zeitpunkt.
Friedrichshafen gehört damit eher zu den Nachzüglern und liegt dennoch mit dem Beschluss zum Inkrafttreten der ersten doppischen Haushaltssatzung zum 01.01.2019 innerhalb der gesetzlichen Fristen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Verschiedenes
Frage: Die Mehrzweckhalle in Fischbach wird demnächst abgerissen. Kann die Grünfläche vor der Halle in der Fasnet trotzdem genutzt werden?
Antwort: Wird nachgereicht.
Frage: Wann wird die Bodenseestraße saniert? Zugesagt war die Sanierung nach Fertigstellung des 3. Bauabschnitts in Wiggenhausen.
Antwort: Die Bodenseestraße wird im Laufe der kommenden Jahre in Teilabschnitten saniert.
Frage: Kann die Sanierung des Kreuzungsbereichs Kepler-/Ailingerstraße nach hinten geschoben und z.B. die Friedrichstraße vorgezogen werden?
Antwort: Nein. Die Keplerstraße ist Ausweichstrecke und muss deshalb komplett fertiggestellt werden, bevor Baumaßnahmen auf der Friedrichstraße umgesetzt werden.
Frage: Die Colsmanstraße ist derzeit wegen Belagsarbeiten einseitig gesperrt. Heute waren dort keine Arbeiter auf der Baustelle zu sehen – warum nicht? Die Straße sieht fertig aus, warum wird die Sperrung nicht aufgehoben?
Antwort: Der Belag benötigt einige Tage zum Aushärten bevor er befahren werden kann. Es kann also durchaus sein, dass niemand auf der Baustelle war und die Absperrung dennoch ihre Berechtigung hat.