Die letz­te Gemein­de­rats­sit­zung in die­sem Jahr war im Wesent­li­chen von zwei Tages­ord­nungs­punk­ten geprägt: Dem Wech­sel im Gemein­de­rat – Rudolf Krafcsik folgt auf Die­ter Stau­ber, der heu­te sei­ne Ernen­nungs­ur­kun­de in Emp­fang nahm und ab 02.01.2019 sein Amt als Bür­ger­meis­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen antritt – und dem städ­ti­schen Museumskonzept. 

Jetzt ist es für die­ses Jahr geschafft und wir Gemein­de­rä­tin­nen und Gemein­de­rä­te dür­fen in die Wohl­ver­dien­te Win­ter­pau­se gehen. Ich wün­sche allen ein paar ruhi­ge Tage, schö­ne Stun­den mit Fami­lie und Freun­den, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und ein gesun­des Wiedersehen!

Wie immer viel Spaß beim Nach­le­sen, die Tages­ord­nung mit den dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Wech­sel im Gemeinderat

2018 / V 00307 Fest­stel­lung von Hin­de­rungs­grün­den bzgl. Der Mit­glied­schaft im Gemein­de­rat nach § 29 der Gemein­de­ord­nung infol­ge der Wahl von Herrn Die­ter Stau­ber zum Bür­ger­meis­ter der Stadt Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Durch die Wahl von Die­ter Stau­ber zum Bür­ger­meis­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen (Dezer­nat II), kann er laut Gemein­de­ord­nung Baden-Würt­tem­berg nicht mehr Mit­glied des Gemein­de­ra­tes sein (§ 29 Abs. 1 Nr. 1a g

Gemein­de­ord­nung Baden-Würt­tem­berg (GemO)). Dort ist gere­gelt, dass ein Beam­ter einer Gemein­de nicht Gemein­de­rat sein kann. Aus die­sem Grund schei­det Herr Stau­ber nach § 31 Abs. 1 GemO mit sofor­ti­ger Wir­kung aus dem Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen aus.

Ersatz­be­wer­ber für Herrn Stau­ber ist Herr Rudolf Krafcsik. Herr Krafcsik hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemein­de­rat annimmt. Soweit von der Ver­wal­tung nach­ge­prüft wer­den konn­te, lie­gen bei Herrn Krafcsik kei­ne Hin­de­rungs­grün­de im Sin­ne der GemO vor.

Herr Krafcsik rückt als Ersatz­be­wer­ber für den aus­schei­den­den Stadt­rat Die­ter Stau­ber in den Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen nach.

Beschluss­an­trag:

  1. Es wird fest­ge­stellt, dass auf­grund der Wahl von Herrn Die­ter Stau­ber zum Bür­ger­meis­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen bei Herrn Die­ter Stau­ber ein Hin­de­rungs­grund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a der Gemein­de­ord­nung gege­ben ist. Herr Stau­ber schei­det des­halb gem. § 31 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung mit sofor­ti­ger Wir­kung aus dem Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen aus.
  2. Bei Herrn Rudolf Krafcsik liegt kein Hin­de­rungs­grund für den Ein­tritt in den Gemein­de­rat nach § 29 GemO vor. Er tritt damit in den Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen anstel­le des aus­schei­den­den Stadt­ra­tes Die­ter Stau­ber ein.

Mei­ne Haltung:

Schei­det eine Gemein­de­rä­tin / ein Gemein­de­rat aus wel­chen Grün­den auch immer aus dem Gemein­de­rat aus, rückt der nächs­te Ersatz­be­wer­ber auto­ma­tisch nach. Lie­gen kei­ne Hin­de­rungs­grün­de im Sin­ne der Gemein­de­ord­nung vor, han­delt es sich um ein rein for­ma­les Ver­fah­ren, dem nur zuge­stimmt wer­den kann.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

2018 / V 00308 Neu­bil­dung von gemein­de­rät­li­chen Aus­schüs­sen infol­ge des Aus­schei­dens von Herrn Stadt­rat Die­ter Stauber

Wor­um geht es?

Auf­grund der Wahl von Herr Die­ter Stau­ber zum Bür­ger­meis­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen liegt bei Herrn Stau­ber mit dem Tag sei­nes Amts­an­trit­tes ein Hin­de­rungs­grund für sei­ne Mit­glied­schaft im Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1a GemO vor. Herr Stau­ber schei­det somit aus dem Gemein­de­rat aus. Herr Stau­ber war Mit­glied in fol­gen­den Gremien:

  • Finanz- und Verwaltungsausschuss
  • Kul­tur- und Sozialausschuss
  • Bei­rat für geheim­zu­hal­ten­de Angelegenheiten
  • Stif­tungs­rat
  • Ältes­ten­rat
  • Auf­sichts­rat LZ

Als Ersatz­be­wer­ber rückt Herr Rudolf Krafcsik für Herrn Stau­ber in den Gemein­de­rat nach.

Durch das Aus­schei­den von Herrn Stau­ber und den Ein­tritt von Herrn Krafcsik zum 17.12.2018 (vor­be­halt­lich ent­spre­chen­der Beschlüs­se des Gemein­de­ra­tes) wird ab die­sem Zeit­punkt eine Neu­be­set­zung der o.g. Gre­mi­en erforderlich.

Die SPD-Frak­ti­on stellt den Antrag, in die o.g. Gre­mi­en anstel­le von Herrn Stau­ber fol­gen­de Ver­tre­ter zu entsenden:

  • Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schuss StR Mommertz
  • Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss StR Krafcsik
  • Bei­rat für geheim­zu­hal­ten­de Ange­le­gen­hei­ten StR Dr. Sigg
  • Stif­tungs­rat StR Dr. Sigg
  • Ältes­ten­rat StR Dr. Sigg
  • Auf­sichts­rat LZ StR Dr. Sigg

Nach der GemO kann der Gemein­de­rat jeder­zeit mit ein­fa­cher Mehr­heit beschlie­ßen, dass ein beschlie­ßen­der oder ein bera­ten­der Aus­schuss neu gebil­det, d.h. in sei­ner per­so­nel­len Zusam­men­set­zung geän­dert wird. Der Gemein­de­rat kann aller­dings nicht beschlie­ßen, dass ein ein­zel­ner Stadt­rat durch einen ande­ren ersetzt wird. Wohl kann er aber eine völ­li­ge Neu­bil­dung beschlie­ßen, wobei dann im Wege der Eini­gung alle bis­he­ri­gen Mit­glie­der mit Aus­nah­me der vor­ge­se­he­nen Ände­rung wie­der bestellt wer­den können.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Finanz- und Ver­wal­tungs­aus­schusswird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:
    Mitglieder
    CDU-Frak­ti­on: Dr. Brot­zer, Bern­hard, Fröh­lich, Hager, Brugger
    SPD-Frak­ti­on: Kacz­ma­rek, Dr. Sigg, Mom­mertz
    FW-Frak­ti­on: Ort­lieb, Bau­meis­ter, Leins

Grü­ne: Gom­bert, Lattner
ÖDP/​Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
FDP: Lamparsky

  1. Der Kul­tur- und Sozi­al­aus­schusswird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:
    Mitglieder
    CDU-Frak­ti­on: Krom, Hor­nung, Hager, Bai­er, Brugger
    SPD-Frak­ti­on: Pferd, Krafcsik
    FW-Frak­ti­on: Dr. Hoeh­ne, Drie­ßen, Krüger
    Grü­ne: Heim­pel, Anker­mann, Glatthaar
    ÖDP/​Fraktionslos: Mayer
    FDP: Lamparsky
  1. Der Bei­rat für geheim­zu­hal­ten­de Ange­le­gen­hei­tenwird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:
    Mitglieder
    CDU-Frak­ti­on: Dr. Brotzer
    SPD-Frak­ti­on: Sigg
    FW-Frak­ti­on: Ortlieb
    Grü­ne: Gombert 
    ÖDP/​Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
  1. Der Stif­tungs­ratwird in nach­ste­hen­der Zusam­men­set­zung neu gebildet:
    CDU-Frak­ti­on: Dr. Brot­zer, Stell­ver­tre­ter: Fröhlich
    SPD-Frak­ti­on: Sigg, Stell­ver­tre­ter: Taut­kus
    FW-Frak­ti­on: Ort­lieb, Stell­ver­tre­ter: Dr. Hoehne
    Grü­ne: Gom­bert, Stell­ver­tre­ter: Leiprecht
  1. In den Ältes­ten­rat wird anstel­le von Herrn Stau­ber Herr Sigg ent­sandt.
  2. In den Auf­sichts­rat LZ wird anstel­le von Herrn Stau­ber Herr Sigg ent­sandt.

Mei­ne Haltung:

Es steht der SPD-Frak­ti­on frei, wie sie ihre Sit­ze in den jewei­li­gen Gre­mi­en besetzt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Städ­ti­sches Museumskonzept

2018 / V 00333 Fest­le­gung von Eck­punk­ten des städ­ti­schen Muse­ums­kon­zep­tes und Grund­satz­ent­schei­dung zum Schulmuseum

Wor­um geht es?

Wel­che und wenn ja wie vie­le Muse­en an wel­chen Orten will die Stadt sich leis­ten? So könn­te die Fra­ge­stel­lung in der Sit­zungs­vor­la­ge zusam­men­ge­fasst in einem Satz lauten.

Die Stadt Fried­richs­ha­fen strebt an, aus Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung die städ­ti­schen Muse­en mit fol­gen­den vier Säu­len weiterzuentwickeln:

  • Zep­pe­lin
  • Indus­trie- und Stadtgeschichte
  • Kunst
  • Schul- und Bildungsgeschichte
  1. Zep­pe­lin Museum
    Die Basis der bis­he­ri­gen Über­le­gun­gen unter exter­ner fach­li­cher Beglei­tung bil­det das bestehen­de Zep­pe­lin Muse­um. Das his­to­ri­sche und tech­nik­ori­en­tier­te The­ma Zep­pe­lin spricht einen brei­ten Per­so­nen­kreis an und erfreut sich eines regen Publi­kums­in­ter­es­ses. Das Muse­um wird aktu­ell im Wesent­li­chen von „Zep­pe­lin“ geprägt, der Bereich „Kunst“ war seit Grün­dung wach­send, aber immer unter dem Schwer­punkt „Zep­pe­lin“ lie­gend. Die­ses The­ma ist unter­re­prä­sen­tiert und räum­lich beengt untergebracht.
    Das The­ma Indus­trie- und Stadt­ge­schich­te wird der­zeit im Zep­pe­lin Muse­um nur am Ran­de dargestellt.

    Es besteht aus Sicht der Ver­wal­tung ein Aus­bau- und Erwei­te­rungs­be­darf für das Zep­pe­lin Muse­um, wofür sich der Bereich Hafenbahnhof/​Fährhafen/​Werft und Romans­hor­ner Platz anbie­tet. Es wäre ein beacht­li­cher Image-Gewinn und ein bedeu­ten­der Stand­ort­fak­tor für die Stadt, wenn es gelänge,

  • die bis­her unter­re­prä­sen­tier­ten Säu­len des Muse­ums auszubauen
  • die Indus­trie- und Stadt­ge­schich­te darzustellen
  • dem Erfin­der­geist von Per­so­nen wie Zep­pe­lin, May­bach und Dor­nier und der von ihnen gegrün­de­ten Unter­neh­men sowie
  • die Zukunfts­per­spek­ti­ven der Regi­on und ihrer Unter­neh­men mit dem Fokus Mobi­li­tät und Inno­va­ti­on

    in einem archi­tek­to­nisch bedeu­ten­den Gebäu­de­kom­plex in attrak­tivs­ter Lage zu prä­sen­tie­ren. Eine kon­zep­tio­nel­le, inhalt­li­che und räum­li­che Erwei­te­rung des Zep­pe­lin Muse­ums könn­te zur Initi­al­zün­dung für die ange­streb­te Stadt­ent­wick­lung, ins­be­son­de­re des Bereichs Hin­te­rer Hafen werden.

    Neben der inhalt­lich-kon­zep­tio­nel­len Betrach­tung einer Erwei­te­rung des Zep­pe­lin-Muse­ums soll­ten aber auch „har­te“ Fak­to­ren wie

  • Inves­ti­ti­ons­be­darf
  • Lau­fen­de Kos­ten und deren inde­xier­te Entwicklung
  • Poten­ti­al der noch erreich­ba­ren Besu­cher­zah­len

    Gleich­ran­gig in die Bewer­tung eingehen.

    Im Rah­men einer Grund­satz­ent­schei­dung des Gemein­de­ra­tes sol­len die Eck­punk­te und inhalt­li­chen Säu­len kon­kre­ti­siert und fest­ge­legt werden.
    Die­se sol­len kon­zep­tio­nell und inhalt­lich so gestal­tet wer­den, dass sie im Rah­men einer gesamt­pla­nung in Abschnit­ten ver­wirk­licht wer­den kön­nen. Die Stadt­ver­wal­tung schlägt vor, am Stand­ort Zep­pe­lin Museum/​Hafenbahnhof fol­gen­de Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten zu prü­fen, städ­te­pla­ne­risch zu kon­kre­ti­sie­ren mit einer Aus­stel­lungs- und Flä­chen­kon­zep­ti­on und einer Kos­ten­be­ra­tung zu hinterlegen.

    Der 1. Bau­stein wäre der Neu­bau eines Aus­stel­lungs­hau­ses für die Kunst­ab­tei­lung des Zep­pe­lin Muse­ums im Bereich des heu­ti­gen Zoll- und BSB-Gebäu­des (Wett­be­werbs­ver­fah­ren gemäß Pla­nungs­ko­dex der Stadt, BSB-Ver­kaufs­stel­le und Zoll­ver­wal­tung des Bun­des benö­ti­gen Ersatz­lö­sun­gen). Durch die­sen Neu­bau „Kunst­haus“ kön­nen die frei­wer­den­den Flä­chen im Zep­pe­lin Muse­um ander­wei­tig genutzt werden.

    In wei­te­ren Bau­stei­nen kön­nen optio­nal und abschnitts­wei­se ein Erwei­te­rungs­bau / Quer­rie­gel zu den bese­hen­den Aus­stel­lungs­flä­chen auf dem Bahn­steig inkl. einer mög­li­chen Ein­hau­sung eines Abschnitts des drit­ten Bahn­glei­ses für den May­bach-Muse­ums­zu­g/SVT sowie ein Erwei­te­rungs­bau im Bereich des Bahn­damms ver­wirk­licht werden.

  1. Schul­mu­se­um
    Das Schul­mu­se­um ist seit 1989 in der Vil­la Riss unter­ge­bracht. Seit die­sem Zeit­punkt wur­de die Dau­er­aus­stel­lung kaum ver­än­dert. In zwei Wech­sel­aus­stel­lungs­räu­men, die über­ein­an­der im Erd­ge­schoss und im 1. Ober­ge­schoss lie­gen, zeigt das Muse­um seit 2011 ein­mal jähr­lich eine Son­der­aus­stel­lung zu his­to­ri­schen Schulthemen.
    Es meh­ren sich die Stim­men von Besu­chern, die die Über­al­te­rung der Prä­sen­ta­ti­on und – unter Fach­leu­ten – die geschicht­li­che Dar­stel­lung man­cher Zusam­men­hän­ge kri­ti­sie­ren. Dies sind vor allem Besu­cher aus der Schul- und Uni­ver­si­täts­sze­ne, die eine gewis­se Mul­ti­pli­ka­to­ren Funk­ti­on haben.

    Die Zukunft des Schul­mu­se­ums liegt in der Neu­po­si­tio­nie­rung inner­halb des städ­ti­schen Muse­ums­kon­zep­tes von Fried­richs­ha­fen und Region. 
    Um die in der Vor­la­ge genann­ten Zie­le des Muse­ums dau­er­haft zu errei­chen, bedarf es einer ange­mes­se­nen räum­li­chen Erwei­te­rung bzw. einer Dif­fe­ren­zie­rung des Raum­pro­gramms. Aus Sicht des Schul­mu­se­ums soll­ten die vor­han­de­nen Flä­chen von 905 m2auf ca. 1370 m2erwei­tert werden.
    Unter Berück­sich­ti­gung die­ses geschätz­ten Mehr­be­darfs an Flä­che, der Not­wen­dig­keit der Bar­rie­re­frei­heit und er Sanie­rung des Gebäu­des Vil­la Riss ein­schließ­lich Ertüch­ti­gung aller sicher­heits­re­le­van­ten Bau­tei­le sowie der ener­ge­ti­schen Sanie­rung wur­de über­schläg­lich ein Kos­ten­rah­men zwi­schen 3,5 und 4,3 Mio. EUR (brut­to Stand 1. Quar­tal 2017) ermit­telt. Die­ser Ansatz ist Stand heu­te nicht mehr halt­bar. Eine Kos­ten­er­mitt­lung nach DIN 276 ist erfor­der­lich, soll­te aber nach der grund­sätz­li­chen Ent­schei­dung zum städ­ti­schen Muse­ums­kon­zept erfolgen.

  1. Städ­te­bau­li­che Überlegungen
    Die nach­fol­gen­den städ­te­bau­li­chen Über­le­gun­gen für den soge­nann­ten Hin­te­ren Hafen haben noch kei­ne Pla­nungs­rei­fe, son­dern befin­den sich noch in einem frü­hen kon­zep­tio­nel­len Sta­di­um. Soll­te die­sen Grund­zü­gen gefolgt wer­den, wären Ideen- und Rea­li­sie­rungs­wett­be­wer­be inkl. Bür­ger­be­tei­li­gung notwendig.
    Der Zeit­rah­men hier­für ist schwer abzu­schät­zen und wür­de für das Schul­mu­se­um in der Kon­se­quenz bedeu­ten, dass der jet­zi­ge Gebäu­de­zu­stand erhal­ten wer­den müss­te. Eine grund­sätz­li­che Ent­schei­dung für die Sanie­rung und Erwei­te­rung am jet­zi­gen Stand­ort wäre dage­gen ein kla­res Signal für das Schulmuseum.
  2. Bewer­tung und Empfehlung
    Mit den auf­ge­zeig­ten Eck­punk­ten des städ­ti­schen Muse­ums­kon­zep­tes und sei­nen inhalt­li­chen Säu­len gen wir als Stadt die Ant­wor­ten auf die ange­mes­se­ne Wei­ter­ent­wick­lung an den zwei Stand­or­ten Zep­pe­lin Museum/​Hafenbahnhof und Schulmuseum/​Villa Riss.

    Die uns oblie­gen­de Pflicht und auch der his­to­ri­schen Ver­ant­wor­tung, den genann­ten Muse­en gegen­über wird dadurch Rech­nung getra­gen. Wir küm­mern uns um die Zukunft die­ser Häu­ser. Die Stadt stellt sich ihrer Pflicht und Ver­ant­wor­tung, die Wei­ter­ent­wick­lung und eine abschnitts­wei­se Ver­wirk­li­chung ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu ermöglichen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, das städ­ti­sche Muse­ums­kon­zeptim Sin­ne einer Zwei-Stand­ort-Stra­te­gie mit fol­gen­den Eck­punk­ten und inhalt­li­chen Säu­len wei­ter­zu­ent­wi­ckeln:

    Stand­ort Zep­pe­lin Museum/​Hafenbahnhof mit den inhalt­li­chen Säulen

    • Zep­pe­lin
    • Indus­trie- und Stadtgeschichte
    • Kunst

Stand­ort Schul­mu­se­um mit den inhalt­li­chen Säulen

  • Schul- und Bildungsgeschichte 
  1. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, am Stand­ort Zep­pe­lin Muse­um fol­gen­de Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten zu prü­fen, städ­te­pla­ne­risch zu kon­kre­ti­sie­ren mit einer Aus­stel­lungs- und Flä­chen­kon­zep­ti­on und einer Kos­ten­be­trach­tung zu hinterlegen:
  2. Neu­bau eines Aus­stel­lungs­hau­ses für die Kunst­ab­tei­lung des Zep­pe­lin Muse­ums im Bereich des heu­ti­gen Zoll­ge­bäu­des. Ein ent­spre­chen­des Wett­be­werbs­ver­fah­ren gemäß Pla­nungs­ko­dex der Stadt ist vorzusehen.
  3. Optio­nal / abschnitts­wei­se: Erwei­te­rungs­bau / Quer­rie­gel zu den bestehen­den Aus­stel­lungs­flä­chen auf dem Bahn­steig inkl. Einer mög­li­chen Ein­hau­sung eines Abschnitts des drit­ten Bahngleises.
  4. Optio­nal / abschnitts­wei­se: Erwei­te­rungs­bau im Bereich des Bahndamms

Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, mit den heu­ti­gen Nut­zern der mög­li­chen Erwei­te­rungs­flä­chen ein Kon­zept für die künf­ti­ge Unter­brin­gung abzustimmen.

Die Stadt­ver­wal­tung wird zudem beauf­tragt, dem Gemein­de­rat bis Juli 2019 ein Kon­zept für die beglei­ten­de Bür­ger­infor­ma­ti­on und ‑betei­li­gung vorzulegen.

  1. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Gesprä­che mit der Fami­lie Schmid-May­bach bzw. der May­bach-Stif­tung über eine räum­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Inte­gra­ti­on eines May­bach-Bereichs in das Zep­pe­lin Muse­um fort­zu­set­zen. Ziel ist, die gegen­sei­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen aus dem LOI bis zum Juli 2019 zu erfüllen.
  2. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Gesprä­che mit der Fami­lie Dor­nier bzw. der Dor­nier-Stif­tung fort­zu­set­zen und den Gemein­de­rat und sei­nen Aus­schüs­sen regel­mä­ßig über den Stand der Gesprä­che zu berich­ten und ggf. mög­li­che Sze­na­ri­en vorzulegen.
  3. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Schul­mu­se­um an sei­nem bis­he­ri­gen Stand­ort wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Ent­spre­chen­de Beschluss­vor­schlä­ge zur not­wen­di­gen Sanie­rung und Erwei­te­rung des Schul­mu­se­ums sind von der Ver­wal­tung so früh wie mög­lich einzubringen.

Mei­ne Haltung:

Einer der Stif­tungs­zwe­cke der Zep­pe­lin-Stif­tung ist es, Kunst und Kul­tur zu för­dern. Die­sem Stif­tungs­zweck wird mit dem vor­lie­gen­den Vor­schlag Rech­nung getragen. 
Mit der heu­ti­gen Beschluss­fas­sung wer­den nicht nur die Wei­chen für die zukunfts­fä­hig­keit und künf­ti­ge Bedeu­tung unse­rer bei­den städ­ti­schen Muse­en gestellt, son­dern auch städ­te­bau­li­che Mar­ker gesetzt. Noch sind es nur ers­te Zeich­nun­gen auf dem Papier, die mit ent­spre­chen­den Wett­be­wer­ben und einer umfas­sen­den Bür­ger­be­tei­li­gung aus­ge­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Aber es lässt sich schon erah­nen, dass sich die Stadt an die­ser Stel­le ver­än­dern wird – posi­tiv ver­än­dern, wie ich finde.

Ich ste­he zu den Muse­en und wün­sche mir, dass sie ihre The­men und Expo­na­te so prä­sen­tie­ren kön­nen, dass ein brei­tes Publi­kum – nicht nur ein­ma­lig, son­dern immer wie­der – ange­spro­chen wird. Ich sehe vor allem das Zep­pe­lin Muse­um als Allein­stel­lungs­merk­mal für Fried­richs­ha­fen, das schon heu­te ein Anzie­hungs­punkt für Men­schen aus aller Welt ist. Mit der längst fäl­li­gen Ergän­zung einer Abtei­lung Indus­trie- und Stadt­ge­schich­te rückt es auch bei den Häf­lern wie­der mehr in den Fokus.

Die in den sozia­len Netz­wer­ken geäu­ßer­ten Sor­gen, die Stadt wol­le durch die Überbauung/​Veränderung des Hin­te­ren Hafens den Rum­mel­platz am See­ha­sen­fest abschaf­fen, kann ich als Sor­ge zunächst ver­ste­hen, sehe sie jedoch als unbe­grün­det. Wenn der Hin­te­re Hafen als Platz weg­fällt, wird es eine ande­re Lösung geben.

Den­je­ni­gen, die wegen der Park­plät­ze gegen eine Neu­ge­stal­tung des Hin­te­ren Hafens sind, wer­den sich aller­dings über Kurz oder Lang sowie­so damit abfin­den müs­sen, dass das Par­ken von pri­va­ten PKW in bes­ter See­la­ge abso­lut nicht mehr als zeit­ge­mäß gilt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Dop­pi­sche Haushaltssatzung

2018 / V 00326 (Dop­pi­sche) Haus­halts­sat­zung der Stadt Fried­richs­ha­fen für das Jahr 2019

Wor­um geht es?

Der Gemein­de­rat hat in sei­ner Sit­zung am 27.04.2015 den Grund­satz­be­schluss gefasst, die Umstel­lung auf das Neue Kom­mu­na­le Haus­halts- und Rech­nungs­we­sen (NKHR) zum 01.01.2019 anzu­stre­ben und als „Pro­jekt Dop­pik“ zu organisieren.

Die (kame­ra­le) Haus­halts­sat­zung für die Jah­re 2018 und 2019 hat der Gemein­de­rat mit Beschluss vom 05.02.2018 ver­ab­schie­det. Unter ande­rem im Rah­men die­ser Haus­halts­be­ra­tun­gen sowie bei den Pro­jekt­be­richts­er­stat­tun­gen im FVA wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der kame­ra­le Haus­halt 2019 in die Dop­pik über­ge­lei­tet wer­den wird und dass dabei die Haus­halts­sat­zung aus for­mel­len Grün­den noch­mals für das Jahr 2019 zu beschlie­ßen sein wird – auf­grund der mit der NKHR-Umstel­lung ein­her­ge­hen­den struk­tu­rel­len Unter­schie­de zur Kame­ra­li­si­tik. Dabei wer­den zah­len­mä­ßi­ge Ände­run­gen ledig­lich in dem zwin­gend erfor­der­li­chen Maße – v.a. auf­grund der neu­en dop­pi­schen Logik – vor­ge­nom­men, so dass kein klas­si­sches Haus­halts­ver­fah­ren (mit Mit­tel­an­mel­dung, Frak­ti­ons­an­trä­gen u.ä.) durch­ge­führt wird. Die kame­ra­le Haus­halts­sat­zung für die Jah­re 201819 tritt mit dem Inkraft­tre­ten der dop­pi­schen Haus­halts­sat­zung 2019 außer Kraft.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Haus­halts­sat­zung der Stadt Fried­richs­ha­fen für das Haus­halts­jahr 2019 wird in der auf den Sei­ten 3 und 4 dar­ge­stell­ten Fas­sung beschlossen.
  2. Die Finanz­pla­nung der Stadt Fried­richs­ha­fen sowie die Fainanz­pla­nung der Zep­pe­lin-Stif­tung (jeweils für die Jah­re 2019 bis 2022) wer­den in der im jewei­li­gen ange­füg­ten Haus­halts­plan ent­hal­te­nen Fas­sung beschlossen.

Mei­ne Haltung:

Der Land­tag von Baden-Würt­tem­berg hat am 22. April 2009 im Rah­men des Geset­zes zur Reform des Gemein­de­haus­halts­rechts die Umstel­lung der Kom­mu­nal­haus­hal­te auf die Dop­pik beschlos­sen. Dafür wur­de eine rela­tiv lan­ge Frist bis spä­tes­tens 2016 vor­ge­se­hen. Spä­ter wur­de die­se Frist bis 2020 ver­län­gert. Daher sind vie­le, gera­de klei­ne­re Kom­mu­nen noch in der Vor­be­rei­tung der Umstel­lung. Anfang 2018 war bei allen Stadt– und Land­krei­sen sowie in 397 der fast 1.100 Gemein­den die Umstel­lung abge­schlos­sen, doch stand sie in 695 Gemein­den nach Anga­ben der Gemein­de­prüf­an­stalt (GPA) noch aus. Fast 300 Gemein­den plan­ten dem­zu­fol­ge die Umstel­lung zum letzt­mög­li­chen Zeitpunkt.

Fried­richs­ha­fen gehört damit eher zu den Nach­züg­lern und liegt den­noch mit dem Beschluss zum Inkraft­tre­ten der ers­ten dop­pi­schen Haus­halts­sat­zung zum 01.01.2019 inner­halb der gesetz­li­chen Fristen. 

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­schie­de­nes

Fra­ge: Die Mehr­zweck­hal­le in Fisch­bach wird dem­nächst abge­ris­sen. Kann die Grün­flä­che vor der Hal­le in der Fas­net trotz­dem genutzt werden?
Ant­wort: Wird nachgereicht.

Fra­ge: Wann wird die Boden­see­stra­ße saniert? Zuge­sagt war die Sanie­rung nach Fer­tig­stel­lung des 3. Bau­ab­schnitts in Wiggenhausen.
Ant­wort: Die Boden­see­stra­ße wird im Lau­fe der kom­men­den Jah­re in Teil­ab­schnit­ten saniert.

Fra­ge: Kann die Sanie­rung des Kreu­zungs­be­reichs Kep­ler-/Ai­lin­ger­stra­ße nach hin­ten gescho­ben und z.B. die Fried­rich­stra­ße vor­ge­zo­gen werden?
Ant­wort: Nein. Die Kep­ler­stra­ße ist Aus­weich­stre­cke und muss des­halb kom­plett fer­tig­ge­stellt wer­den, bevor Bau­maß­nah­men auf der Fried­rich­stra­ße umge­setzt werden.

Fra­ge: Die Cols­man­stra­ße ist der­zeit wegen Belags­ar­bei­ten ein­sei­tig gesperrt. Heu­te waren dort kei­ne Arbei­ter auf der Bau­stel­le zu sehen – war­um nicht? Die Stra­ße sieht fer­tig aus, war­um wird die Sper­rung nicht aufgehoben?
Ant­wort: Der Belag benö­tigt eini­ge Tage zum Aus­här­ten bevor er befah­ren wer­den kann. Es kann also durch­aus sein, dass nie­mand auf der Bau­stel­le war und die Absper­rung den­noch ihre Berech­ti­gung hat.