Die Gemeinderatssitzung war lang, diskussionsreich, lebhaft und geprägt von einer echten Freude an der Debatte! Die Themen waren fast allesamt höchst gewichtig: Wechsel in der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, den Jahresbericht 2017 der Messe GmbH, Uferpark, Gestaltungsbeirat, Karl-Olga-Park, Verwaltungsorganisation und noch weitere Punkte. Auch angesichts der 7 Stunden dauernden Sitzung finde ich: Das könnte durchaus öfter so sein 🙂
Die Tagesordnung sowie die dazugehörigen Sitzungsvorlagen finden sich hier.
Viel Spaß beim Nachlesen und eine wunderschöne Sommerpause, die wir uns jetzt wohl alle verdient haben – weiter geht es Ende September mit der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause.
Niederlegung und Neubesetzung des Gemeinderatsmandates Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2018⁄119 Niederlegung des Gemeinderatsmandates durch Frau Stadträtin Eva-Marie König, 2018⁄120 Feststellung ob Hinderungsgründe vorliegen, 2018⁄121 Neubesetzung der Ausschüsse
Worum geht es?
Stadträtin Eva-Marie König hat mit Schreiben vom 19.04.2018 mitgeteilt, dass sie im Laufe der Sommerferien nach Bodolz umziehen wird. Sie dann somit nicht mehr Bürgerin der Gemeinde Friedrichshafen. Sie scheidet zum 23.07.2018 aus dem Gemeinderat aus.
Nach § 31 Abs. q der Gemeindeordnung (GemO) scheidet ein Mitglied aus dem Gemeinderat aus, wenn es die Wählbarkeit nach § 28 GemO verliert. Danach sind Bürger einer Gemeinde, d.h. mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde, in den Gemeinderat wählbar.
Erster Ersatzbewerber wäre Herr Jens Wäckerle, der seit 2015 jedoch nicht mehr in Friedrichshafen wohnhaft ist und somit ebenfalls nicht Mitglied des Gemeinderats Friedrichshafen sein kann.
Zweiter Ersatzbewerber ist Her Ralf Lattner. Er nimmt die Wahl in den Gemeinderat an. Ein im § 29 der Gemeindeordnung genannten Hinderungsgrund liegt bei Herr Lattner nicht vor.
Durch die personelle Veränderung wird ab diesem Zeitpunkt eine Neubesetzung der Gremien FVA, Integrationsausschuss, Aufsichtsrat RITZ GmbH und Beirat FN Dienste GmbH erforderlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, in die o.g. Gremien anstelle von Frau König folgende Vertreter zu entsenden:
FVA: Herr Lattner
Integrationsausschuss: Frau Glatthaar
Aufsichtsrat RITZ GmbH: Herr Lattner
Beirat FN-Dienste GmbH: Herr Lattner.
Beschlussanträge
2018⁄119: Dem Antrag von Frau Stadträtin Eva-Marie König auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen wird entsprochen.
2018⁄120: Bei Herrn Ralf Lattner liegt kein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 GemO vor.
Er tritt damit in den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen anstelle der ausscheidenden Stadträtin Eva-Marie König ein.
2018⁄121:
1. DerFinanz-undVerwaltungsausschusswirdinnachstehenderZusammensetzung neu gebildet:
Mitglieder:
CDU-Fraktion: Dr. Brotzer, Bernhard, Fröhlich, Hager, Brugger
FW-Fraktion: Ortlieb, Baumeister, Leins
SPD-Fraktion: Kaczmarek, Dr. Sigg, Stauber
Grüne: Gombert, Lattner
ÖDP/Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
FDP: Lamparsky
2. In den Integrationsausschuss werden seitens des Gemeinderates entsandt:
Mitglieder:
CDU-Fraktion: Bauer
FW-Fraktion: Dr. Hoehne
SPD-Fraktion: Heimpel
Grüne: Glatthaar
ÖDP/Fraktionslos: Mayer
FDP: Ajiboye-Ames
3. In den Aufsichtsrat der RITZ GmBH wird anstelle von Frau König Herr Lattner entsandt.
4. In den Beirat FN-Dienste GmbH wird anstelle von Frau König Herr Lattner entsandt.
Meine Haltung:
Der Wechsel in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch den Umzug von Stadträtin Eva-Marie König notwendig. Das Vorgehen in einem solchen Fall erfolgt nach den klaren Regeln der GemO.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen in den Sitzungsunterlagen zugestimmt.
Messe Friedrichshafen
2017 / V 00131 Messe Friedrichshafen GmbH: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017
Worum geht es?
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden zur Kenntnisnahme vorgelegt, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat sollen für das Jahr 2016 Entlastung erteilt werden.
Die Stadt Friedrichshafen ist an der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH (Messe) mit einer Stammeinlage von 90.000 € zu 50% beteiligt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 12 eigene Messen und Ausstellungen durchgeführt. Zusätzlich kommen an Gastveranstaltungen 13 weitere Messen und Ausstellungen, 20 Kongresse, Tagungen, Schulungen und 14 sonstige Veranstaltungen hinzu.
An den Messen und Ausstellungen der Messe Friedrichshafen beteiligten sich 6.583 Aussteller aus bis zu 50 Ländern. Zu den Messeeigenen- und zu den Gastveranstaltungen kamen insgesamt 710.583 Besucher.
Mit der vorgelegten Bilanz wurden sowohl der prognostizierte Umsatz als auch das erwartete Ergebnis und die geplante Mietzahlung übertroffen. Die Zusammenfassung des Abschlussprüfers zum erweiterten Prüfauftrag lautet:
„Über die in dem vorliegenden Bericht vorgebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.“
Der Jahresbericht 2017 ist in Punkto Bilanz noch positiv zu bewerten. So konnten Mietzahlungen durch erfolgreiches operatives Geschäft in den letzten Jahren jeweils deutlich (fast doppelt so hoch) über die vertraglich vereinbarte Grundmiete geleistet werden.
Allerdings zeigt sich eine wenig positive Entwicklung: Starke Marken scheren zunehmend aus und wollen sich eigenständig und konkurrenzlos zeigen. So entschied sich die Outdoor mit Hinweis auf die Häfler Verkehrs- und Übernachtungssituation sowie die Situation der Digitalisierung gegen den Standort FN und für den Standort München. Mit dieser Messe verliert Friedrichshafen ein Zugpferd, dass sich in den Zahlen ab 2019 deutlich bemerkbar machen wird. Es werden deutlich geringere Ergebnisse und bedingt dadurch auch deutlich geringere Mietzahlungen erwartet. Künftig könnte es sein, dass die Messe auf Zuschüsse seitens der Stadt angewiesen sein wird. Das Risiko dafür ist laut Herr Wellmann, Geschäftsführer der Messe, jedenfalls gestiegen.
Beschlussantrag:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Vertreter der Stadt Friedrichshafen angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH wie folgt abzustimmen:
a.) Der Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 11.653.358,05 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 296.311,20 € wird festgestellt.
b.) Der zum 31.12.2017 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 296.311,20 € wird mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 3.560.096,61 € verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzgewinn von nunmehr 3.856.407,81 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c.) Dem Geschäftsführer Herrn Klaus Wellmann wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
d.) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Worum geht es?
Die Internationale Bodensee Messe Friedrichshafen GmbH (IBO), an der die Stadt Friedrichshafen mit einer Stammeinlage von 2.940 T€ zu 93,33% beteiligt ist, fungiert als Vermietungs-GmbH gegenüber der Messe Friedrichshafen GmbH.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft hat den Jahresabschluss für das Jahr 2017 geprüft und der IBO mit Datum vom 16.03.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH hat im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtmiete inkl. Übernahme der Grundsteuer von T€ 9.268 geleistet (davon T€ 8.865 Miete sowie T€ 403 für die Übernahme der Grundsteuer 2017). Diese Mietzahlung lag leicht über der Erwartung, so dass ein gegenüber der ursprünglichen Prognose etwas verbessertes Ergebnis erreicht wurde.
Durch die hohe Mietzahlung konnten sämtliche Finanzierungs- und sonstigen Aufwendungen sowie der überwiegende Teil der Abschreibungen gedeckt werden, nicht jedoch vollständig die laufenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen, so dass für das Geschäftsjahr 2017 erwartungsgemäß ein geringer Jahresfehlbetrag von T€ 290 ausgewiesen ist.
Für das kommende Geschäftsjahr 2018 rechnet die Geschäftsführung trotz eines guten Veranstaltungsportfolios aufgrund einer Vielzahl herausfordernder Marktentwicklungen in verschiedenen Branchen mit einem vertretbaren Jahresfehlbetrag. Da eine Fortführung dieser Entwicklungen zu erwarten ist, muss in den Folgejahren weiterhin von geringeren Mietsonderzahlungen durch die MESSE ausgegangen werden. Diese werden voraussichtlich trotz der wirksamen Reduzierung der Zinsbelastung zu Verlustausweisen führen, die je nach Veranstaltungsportfolio auch deutlicher sein können.
Solange die Zahlung der vertraglich vereinbarten Grundmiete durch die MESSE gewährleistet werden kann und keine neuen Großinvestitionen finanziert werden müssen, können nach Einschätzung der Geschäftsführung mittelfristig weitere Mittelzuführungen des Hauptgesellschafters vermieden werden.
Ausweislich des Prüfungsberichts steht der Lagebericht (vgl. Anlage 3) im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf die mündlichen Ausführungen der Geschäftsführung sowie auf die Darstellung der Lage der Gesellschaft und die Risiken der künftigen Entwicklung im beigefügten Lagebericht verwiesen.
Beschlussantrag
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden zur Kenntnis genommen.
- Gemäß § 104 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Vertreter der Stadt Friedrichshafen angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH wie folgt abzustimmen:
- a) Der Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 80.176.136,48 € und einem Jahresfehlbetrag von 289.702,33 € wird festgestellt.
- b) Der zum 31.12.2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 289.702,33 wird mit dem Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 34.800.597,24 € verrechnet und der sich daraus ergebende Bilanzverlust von nunmehr 35.090.299,57 € auf neue Rechnung vorgetragen.
- c) Dem Geschäftsführer Herrn Klaus Wellmann wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
- d) Dem Geschäftsführer Herrn Stefan Mittag wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Meine Haltung:
Natürlich ist es immer schöner, wenn eine Tochtergesellschaft der Stadt blüht und sowohl im Bericht des Vorjahres als auch mit Blick auf die Zukunft aus eigener Kraft schwarze Zahlen erwirtschaften kann. Der Messe ist nicht vorzuwerfen, dass sie nicht alles für dieses Ziel getan hätte: Der Versuch, die Outdoor vor Ort zu halten, das Vorantreiben der Digitalisierung, die gute Kommunikation mit den Branchen sowie eine hohe Aktivität national und international.
Weniger schön ist es dann natürlich, wenn man in die nahe Zukunft 2019 blickt und dort nicht nur geringere Ergebnisse, sondern damit verbunden auch geringere Mietzahlungen zu erwarten sind, so dass dabei das Risiko für notwendige Zuschüsse der Stadt als Gesellschafterin deutlich gestiegen ist.
Was genau auf uns zukommen wird und wann und in welchem Umfang die Stadt dann in die Pflicht genommen werden wird, das weiß heute niemand. Der Jahresbericht 2017 gibt jedenfalls noch keinen Grund zur Beanstandung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung in beiden Sitzungsvorlagen zugestimmt.
Ehrung für 10jährige Zugehörigkeit
Ehrung von Stadtrat Daniel Oberschelp für 10jährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat
Neugestaltung Uferpark
Sachstandsbericht Neugestaltung Uferpark (mündl. Bericht)
Worum geht es?
Im Mai 2017 wurde ein Ideenwettbewerb für den Bereich Uferpark inklusive Friedrichstraße und Bahnhofsvorplatz ausgelobt und an 25 teilnehmende Büros versandt. Die vier Preisträger des Ideenwettbewerbs nahmen am anschließenden Workshopverfahren im September 2017 teil und Ende November 2017 wurden vom Preisgericht abschließend zwei Preisträger gekürt.
- Planung K1: Uferpark
- Planung Prof. Schmid Treiber Partner: Bahnhofsvorplatz und Friedrichstraße
Aktueller Planungsstand:
- Die Planungen von K1 und Prof. Schmid Treiber und Partner müssen an den wesentlichen Schnittstellen entlang der Friedrichstraße angepasst werden
- Uferpark: Wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung von Sitzstufen und evtl. Versetzung des Klangschiffes einholen
- Bahnhofsvorplatz – Friedrichstraße: Vertiefende Überarbeitung unter Einbeziehung aller Beteiligten (Stadtverkehr, RAB, DB Station und Service), Verlegung Haltestellen Fernverkehrsbusse in die Eugenstraße, Anordnung der notwendigen 8 Haltekanten für Stadtbusse
- Umsetzung der Maßnahmen Friedrichstraße erst nach Inbetriebnahme der B 31 neu. Für die Planung der Friedrichstraße werden momentan 2 Varianten diskutiert 1) Fahrbahn und getrennte Gehwege auf der Nord- und Südseite der Friedrichstraße. Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes wird der Verkehr über eine gemischte Verkehrsfläche geführt, die gestalterisch über die Friedrichstraße bis zur Säulenhalle führt. Der Fahrradverkehr fährt auf der Fahrbahn mit. 2) Die Friedrichstraße wird als gemischte Verkehrsfläche von der Olgastraße bis zum Orionhochhaus gestaltet, d.h. es sind keine getrennten Rad- und Fußwege vorgesehen. An der Kreuzung Olga-/ Friedrichstraße ist ein Kreisverkehr geplant.
Sachstandsbericht Erster Bürgermeister Dr. Köhler
- Der Lammgarten ist in der öffentlichen Situation so weit in den Vordergrund gerückt, dass man aufpassen muss, dass man das Pferd nicht von hinten aufgezäumt. Dafür hätten wir keinen Ideenwettbewerb gebraucht. Es wäre ungeschickt, sich heute auf den Standort des Lammgartens zu versteifen und sich festzulegen, so dass dann alles andere drumherum geplant und ‑gebaut werden muss. Die Pächterinnen und Pächter im Uferpark gehen sehr sachlich mit der Situation um.
- Ein Ideenwettbewerb beinhaltet kein Auftragsversprechen! Er entwickelt ausschließlich Ideen. Alles weitere wird dann im anschließenden Realisierungsverfahren geregelt.
- Der Stadtbalkon kann auch ohne Überdachung (also ohne Stelen) gedacht werden.
- Es wäre wünschenswert, die Ost-West-Durchgängigkeit, die derzeit unter anderem wegen der Gebäude des Lammgartens nicht möglich ist, wieder herzustellen. Das würde die Verschiebung der Lammgarten-Gebäude erfordern.
- Aus finanzieller und personeller Sicht, wie auch aus Sicht der Häfler und auswärtigen Besucher muss die Umsetzung der Planung in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden.
Weitere geplante Vorgehensweise:
- Die Verwaltung erhält Prüfaufträge und Fragen seitens des Gemeinderats, die sie abarbeitet und deren Ergebnisse sie dann dem Gremium vorstellt.
- Es wird eine Bürgerveranstaltung geben, in der dann der aktuelle Sachstand präsentiert wird und in der weitere Meinungen und Vorschläge aufgenommen werden.
- 3‑D-Visualisierung ist zur besseren Anschaulichkeit und zum besseren Verständnis erstellt werden.
- Ein konkreter Zeitplan kann heute noch nicht genannt werden.
Meine Haltung:
Ich bin, was die Planungen im Uferpark angeht, relativ entspannt und gleichzeitig sicher, dass sich im Rahmen des weiteren Verfahrens die für die Häfler wichtigen oder gar sakrosankten Dinge herauskristallisieren werden. Derzeit ist nichts in Beton gegossen, alles ist offen und grundsätzlich möglich. Ich persönlich habe bei der Vorstellung der 4 Planungsentwürfe diejenigen mit Sitzstufen nach dem Bregenzer Vorbild favorisiert und fand auch eine ganzjährige Biergarten-Gastronomie noch näher am Wasser – also ohne Weg dazwischen, evtl. sogar teilweise über dem Wasser schwebend – sehr attraktiv. Auch beim Spielplatz könnte ich mir eine zeitgemäßere Gestaltung z.B. unter der Einbeziehung des Elements Wasser vorstellen. Wenn sich allerdings herausstellen sollte, dass die Mehrheit der HäflerInnen und Häfler auch nach weiteren Terminen zur Bürgerbeteiligung dazu nicht bereit ist und der Lammgarten deshalb 1:1 so erhalten bleiben soll, wie er sich heute darstellt, dann soll es wohl so sein.
Grundsätzlich gleiches gilt auch für die Gestaltung von Friedrichstraße und Bahnhofsvorplatz: Nach dem Ideenwettbewerb ist noch gar nichts entschieden und beschlossen, alles ist offen, jede und jeder kann sich noch einbringen. Trotzdem positioniere ich mich hier schon jetzt insofern, dass ich einem überdachten Stadtbalkon mit 100 Stelen nicht zustimmen werde. Wenn die Sieger-Architekten allerdings gute, praktikable und zukunftsfähige Alternativen bieten – wie es zum Beispiel ein Balkon ohne Überdachung und damit ohne Stelen ist – warum nicht.
Der Bahnhofsvorplatz weist einige Tücken auf: 1. Er gehört nicht der Stadt, sondern der Bahn. 2. Das Bahnhofsgebäude steht unter Denkmalschutz und darf deshalb nicht zugestellt oder anderweitig verdeckt werden. 3. Die Busbuchten reichen für den heutigen Busverkehr kaum aus, bei einer angestrebten Steigerung der ÖPNV-Nutzer platzt der Busbahnhof auf dem Bahnhofsvorplatz schon in wenigen Jahren aus allen Nähten. Ich hatte damals als einzige Gemeinderätin für die Verlegung des Busbahnhofs auf die Nordseite gestimmt was auch nicht ohne Nachteile gewesen wäre, in Summe – so jedenfalls meine Meinung – dennoch deutlich mehr Vorteile gebracht hätte. Mit meiner Meinung stehe ich auch nicht allein: Alle vier Architekturbüros sowie betroffene Stadtplaner teilen die Ansicht, dass eine Verlegung sinnvoll gewesen wäre.
So habe ich abgestimmt:
Kenntnisnahme
Einwohnerfragestunde
Worum ging es?
Statement von Herr Fundel, Architekt:Er hat Briefe im Technischen Ausschuss an die Ausschussmitglieder verteilt und keine Antworten darauf erhalten. In der Fragestunde moniert er, dass kein Gemeinderat geantwortet hätte, das kann sein, allerdings kann ich für mich sagen: Auf Briefe, die ich nicht erhalte, kann ich auch nicht antworten.
Frage: Im Mai wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde bereits schon einmal die Problematik des Überflutungsgebiets Zeisigweg angesprochen. Damals wurde eine Verbesserung der Situation zugesagt. Bis heute ist für die Anwohner spürbar noch nichts passiert. Jede Ansage von Starkregen und Unwettern wird mit Sorge betrachtet – wie ist der Sachstand?
Antwort: Derzeit wird geplant und mit privaten Eigentümern verhandelt. Noch in diesem Jahr sollen erste Maßnahmen umgesetzt werden.
Statement von Uli Bernard: Er äußert sich zur vorangegangenen Diskussion des Gemeinderats zur Neugestaltung des Uferparks.
Gestaltungsbeirat für Friedrichshafen
Worum geht es?
In der Stadt wird gebaut: Neubauten entstehen auf bisherigen Grün- oder Ackerflächen, Neubauten ersetzen Altbauten und / oder füllen im Sinne der Nachverdichtung Lücken.
Der Städtebau ist eine klassische Hoheitsaufgabe der Stadtverwaltung im Zusammenspiel mit dem Gemeinderat. Eine Aufgabe ist es dabei, unterschiedliche Interessen mit einem gesamtstädtischen Konzept abzugleichen. Die formelle und informelle Bürgerbeteiligung hat dabei in den letzten Jahren zunehmend Bedeutung erlangt.
Über die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats wäre es ggf. ergänzend möglich, auch auf die Bauvorhaben städtischer Partner (Zeppelin Wohlfahrt u.a.) und auf größere und bedeutsame Bauten von Privaten im Wohnungsbau sowie Privaten bei markanten Gewerbebauten hinsichtlich Architektur und Stadtgestaltung positiv begleitend einzuwirken.
In der ausführlichen Abwägung der Möglichkeiten und Chancen aber auch der Grenzen bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats schlägt die Verwaltung nun drei Alternativen zur Beratung und Diskussion:
- Der Gemeinderat lehnt die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates ab.
- Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines mobilen Gestaltungsbeirates in Friedrichshafen für die Dauer von drei Jahren zu. Die Testphase soll dann entsprechend evaluiert werden. Darüber hinaus würde die Verwaltung ein externes Gutachten zur Festlegung der über den bestehenden Denkmalschutz hinaus erhaltenswerten Bausubstanz beauftragen.
- Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in Friedrichshafen zu. Die Verwaltung entwirft eine Geschäftsordnung für den Beirat für Architektur und Stadtgestaltung der Stadt Friedrichshafen. Als Geschäftsstelle wird eine Stabstelle im Dezernat IV mit einem Stellenanteil von 0,8 einer Vollzeitstelle eingerichtet, die direkt dem Ersten Bürgermeister zugeordnet wird.
Die Kosten für den Gestaltungsbeirat inklusive Personalkosten werden auf ca. 140.000 EUR / Jahr geschätzt.
Beschlussantrag
Alternative Beschlussfassungen Punkt 1. – 3.:
1. Der Gemeinderat lehnt die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in Friedrichshafen ab.
2.Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines mobilen Gestaltungsbeirates in Friedrichshafen für die Dauer von drei Jahren zu. Die Erfahrungen und Ergebnisse können dann in die Beurteilung und in Grundsatzentscheidungen einfließen. Aus der Testphase können sich auch Verbesserungsvorschläge für die Bauberatungstätigkeit im Baudezernat ergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Gutachten zur Festlegung der über den bestehenden Denkmalschutz hinaus erhaltenswerten Bausubstanz zu beauftragen. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Fördertopfes für Bauherren zum Erhalt schützenswerter Bausubstanz.
- Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in Friedrichshafen zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der Geschäftsordnung des Beirates für Architektur und Stadtgestaltung der Stadt Friedrichshafen vorzubereiten. Zusatz zur Beschlussfassung:„… und dem Gemeinderat zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.“
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Geschäftsordnung die Mitwirkungsbereitschaft entsprechender Sachverständiger abzufragen, darauf aufbauend personelle Vorschläge zur Besetzung des Gestaltungsbeirates zu erarbeiten sowie die anfallenden Kosten zu konkretisieren und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Als Geschäftsstelle wird eine Stabstelle im Dezernat IV mit einem Stellenanteil von 0.8 einer Vollzeitstelle eingerichtet, die direkt dem Ersten Bürgermeister zugeordnet ist.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein externes Gutachten zur Festlegung der über den bestehenden Denkmalschutz hinaus erhaltenswerten Bausubstanz zu beauftragen. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Fördertopfes für Bauherren zum Erhalt schützenswerter Bausubstanz.
- Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 40.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2018 und der o.g. Deckungsvorschlag werden genehmigt.
- Die Anlage 2 „Beantwortung der Fragen der Fraktion der Freien Wähler“ wird zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Ich bin ganz klar für den Beschlusspunkt 3: Ich möchte, dass die Stadt sich einen eigenen Gestaltungsbeirat leistet, so dass das Thema städtebauliche Qualität aufgewertet wird. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Aufgabe mit den heute vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung mit abgearbeitet werden kann, zumal hier Stellen aufgrund eines Fachkräftemangels immer noch nicht besetzt sind. Ich bin auch dafür, dass wir uns die Architekten, mit denen wir im Gestaltungsbeirat zusammenarbeiten wollen, selbst aussuchen können sollten was z.B. beim Modell „Mobiler Gestaltungsbeirat“ wohl kaum möglich wäre.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem (geänderten)Beschlusspunkt 3 zugestimmt.
Die Beschlusspunkte 1 und 2 habe ich abgelehnt.
Karl-Olga-Park
Worum geht es?
Derzeitiger Planungsstand:
Der Gemeinderat hat am 18.12.2017 im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse der Prüfaufträge für das KOP-Neubauprojekt einstimmig folgendes Bauprogramm beschlossen:
- 105 Dauerpflegeplätze
- 7 solitäre Kurzzeitpflegeplätze
- 15 Tagespflegeplätze
- 6‑gruppige Kindertagesstätte
- Photovoltaikanlage
Ebenfalls am 18.12. 2017 hat der Gemeinderat den diskutierten Gedanken einer Aufstockung um ein bis zwei Geschosse für den Bau von Wohnungen einstimmig verworfen. Die organisatorischen und finanziellen Begründungen dafür sind nachvollziehbar und ausführlich in der Sitzungsvorlage dargestellt.
Aktualisierung der Kosten:
Im Dezember 2018 wurde nach einer sehr groben Kostenschätzung von Gesamtkosten in Höhe von ca. 27,6 Mio EUR ausgegangen (inklusive für drei Jahre jeweils 3% Baukostensteigerung). Seit kurzem liegen nun die neuen BKI-Werte für 2017/2018 vor: Demnach sind die Baukosten von 2017 bis 2018 mit 6,5% ungewöhnlich stark gestiegen. Damit ist es nahezu unmöglich, die Baukostenentwicklung für die nächsten Jahre vorherzusagen. Bleibt es bei einer Baukostensteigerung von 6% pro Jahr, ergeben sich – zusammen mit notwendigerweise einzuplanenden kleinen Mehrflächen für Technikräume – aktualisierte Gesamtkosten in Höhe von 31,3 Mio EUR.
Schaffung von Wohnraum:
In einem 2. Bauabschnitt können auf dem jetzigen Gelände des Hallenbades rund 70 Wohnungen entstehen. Da die Fläche im städtischen Eigentum ist, könnte mit der vorgeschlagenen Wohnbebauung unmittelbar nach dem Abbruch des Hallenbades begonnen werden. Voraussetzung dafür ist, dass mit der Wohnbauplanung auf der Grundlage des Bebauungsplanes zeitnah begonnen wird. An diesem Standort könnte problemlos und kostengünstig der dringend benötigte Wohnraumgeschaffen werden – u.a. Mietwohnungen für Mitarbeiter des neuen Altenpflegeheimes, der Kindertageseinrichtungen und für andere städtische MitarbeiterInnnen. Bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können, ist bei der Anwerbung neuer MitarbeiterInnen ein wichtiger und nicht mehr wegzudenkender Faktor.
Beschlussantrag
- Vom Stand der Vorplanung, der Empfehlung zum Verzicht auf Vorhalteleistungen und von den aktualisierten Gesamtkosten wird zustimmend Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorplanung und die Entwurfsplanung zügig voranzutreiben und die Entwurfsplanung zusammen mit einer Kostenberechnung baldmöglichst dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Festlegung des Baubudgets und der Baubeschluss erfolgen nach Vorliegen der Kostenberechnung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat im Herbst 2018 ein Konzept zur Schaffung von Wohnraum auf der Stelle des alten Hallenbades vorzulegen.
Meine Haltung:
Ein 4. OG hätte bereits von Beginn an eingeplant werden sollen / müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Chance vertan, da die komplette Planung neu begonnen werden müsste und sowohl der Faktor Zeit als auch der Kostenfaktor dabei eine unüberwindbare Hürde darstellen.
Das Pflegeheim sowie der Kindergarten sind dringend erforderliche Einrichtungen, auf deren Plätze wir in Friedrichshafen dringend angewiesen sind.
Die Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück des alten Hallenbades ist ebenfalls dringend erforderlich. Hier besteht nun tatsächlich die Möglichkeit, mehr Geschosse zu planen und auch die Fassadengestaltung noch einmal neu zu denken: Mit dem Wissen um den Klimawandel, die Überhitzung der Städte und deren Folgen für ihre BewohnerInnen muss sich auch der Gemeinderat endlich mit der Möglichkeit der Fassadenbegrünung auseinandersetzen und sie aktiv einfordern.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Weiterentwicklung der Verwaltungsorganisation
2018 / V 00157 Weiterentwicklung der Verwaltungsorganisation
Worum geht es?
Neue Aufgaben aufgrund von veränderten Rechtslagen und Anpassungen durch geänderte Lebens- und Entwicklungssituationen der Bürgerschaft stellen jede Verwaltung vor große Herausforderungen. Grundlage für die Weiterentwicklung der Dezernatsstruktur ist daher die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung insgesamt.
Im Januar 2018 hatte der Gemeinderat einen fraktionsübergreifenden Prüfantrag zur Bündelung und Stärkung des Aufgabenfeldes „Stadtgrün und Umwelt“ gestellt. Dieser war für die Verwaltung Anlass, die bisherigen verwaltungsinternen Überlegungen nochmals intensiv zu hinterfragen.
Änderungen sollen im Dezernat I, Dezernat II und Dezernat IV erfolgen.
- Dezernat I: Änderungen bei der Stadtkämmerei / Stadt- und Stiftungspflege sowie Schaffung einer Organisationseinheit „Unternehmen und Beteiligungen, Finanz- und Risiko-Controlling“ und eines OB-Referates „Strategische Steuerung“
- Dezernat II: Schaffung eines eigenständigen Personalamtes und des Amtes für Digitalisierung, Smart City und Informationstechnik. Zu Smart City gehören neben der Informations- und Kommunikationstechnologie auch neuartige Mobilitätsformen und die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen.
- Dezernat IV: Zuordnung des Bereiches Umwelt und Naturschutz (bislang Dezernat II) und infolgedessen die Zusammenlegung der Ausschüsse TA und AUN zu einem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt (PBU) und Zuordnung der Zuständigkeit für Digitalisierung/Smart City zum FVA. Dies erfordert eine Änderung der Hauptsatzung.
Beschlussantrag
- Die Weiterentwicklung der Dezernatsstruktur wie folgt wird zugestimmt (auch im Sinne von § 44 Abs.1 GemO):
- a) DezernatI:ÄnderungenbeiderStadtkämmerei/Stadt-undStiftungspflegesowie Schaffung einer Organisationseinheit „Unternehmen und Beteiligungen, Finanz- und Risiko- Controlling“ und eines OB-Referates „Strategische Steuerung“
- b) DezernatII:SchaffungdeseigenständigenPersonalamtesunddesAmtesfür Digitalisierung, Smart City und Informationstechnik
- c) Dezernat IV: Zuordnung des Bereiches Umwelt und Naturschutz aus dem Dezernat II zum Dezernat IV
- d) Zusammenlegen der Ausschüsse TA und AUN zu einem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt (PBU) und Zuordnung der Zuständigkeit für Digitalisierung/Smart City zum FVA (Änderung der Hauptsatzung)
- Die geplanten räumlichen Zuordnungen und Änderungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Dem voraussichtlichen zusätzlichen Personalbedarf (D I 0,8 Stellen/OB-Referat; Beteiligungen ca. 2,7 bis 3,0 Stellen; 0,5 Stellen Kommunikation und Medien, D II 1,0 Stelle Amtsleitung) und der Höherbewertung der Stelle des Stadt- und Stiftungspflegers (derzeit A 16) nach B 3 wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Satzungsänderungen vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
- Der Zielsetzung, die genannten Maßnahmen spätestens bis 31.12.2018 umzusetzen, wird zugestimmt.
Ergänzungsantrag der ÖDP:„Wir beantragen in die Ausschussbezeichnung anstatt ‚Umwelt‘ den Begriff ‚Nachhaltigkeit‘ einzufügen.
Antwort der Verwaltung:Planen, Bauen und Umwelt sind festgeschriebene Begriffe. Deshalb Benennung ohne Nachhaltigkeit.
Meine Haltung:
Grundsätzlich ist die Umstrukturierung der Verwaltung in der vorgestellten Form begrüßenswert. Allerdings lautete der überfraktionelle Prüfantrag der Fraktionen des Gemeinderats auf Prüfung eines Amtesfür Umwelt und Grün mit Ansiedlung im Dezernat IV. Nun soll es weiterhin „nur“ eine AbteilungUmwelt und Naturschutz geben. Ich finde, das dies diesem wichtigen Thema nicht zeitgemäß gerecht wird.
Für die Zusammenlegung der Ausschüsse TA und AUN ist aus organisatorisch-inhaltlichen Gründen zu befürworten, auch, wenn dies für einzelne Gemeinderatsmitglieder dadurch eine Mehrbelastung erfahren.
Beim Themenbereich „Mobilität“ würde ich mir immer noch wünschen, dass der von mir unterstützte Haushaltsantrag für einen Mobilitätsbeauftragten als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung irgendwann umgesetzt wird.
Zum ÖDP-Antrag:Wenn die Begrifflichkeit so steht und das Thema Nachhaltigkeit selbstverständlich mit enthalten ist, gibt es für mich keinen Grund für die Umbenennung zu stimmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe für den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Ich habe gegen den Zusatzantrag der ÖDP gestimmt.
GZH: Sanierung der Tiefgarage
Worum geht es?
Am 17.10.1985 wurde das Graf-Zeppelin-Haus (GZH) an die Häfler übergeben. Nach jetzt bereits 33 Jahren seines Bestehens ist ein Verschleiß an Material und Technik eingetreten. Die Tiefgarage des GZH weist einen der Nutzungsdauer und den damaligen Stand der Technik entsprechenden Zustand auf. In den jährlichen Begehungen zur laufenden Bauunterhaltung wurden bereits seit geraumer Zeit vermehrt Risse, Abplatzungen an den Stützen und Durchdringungen der Konstruktion in der Tiefgarage bemerkt und verstärkt unter Beobachtung auch im Hinblick auf die Standsicherheit gestellt. Bislang besteht keine Beeinträchtigung der Standsicherheit.
Die festgestellten, signifikanten Schäden in der TG werden durch zwei primäre Faktoren geprägt:
- 80 – 90% der Schadensbilder werden durch das tausalzhaltige abtropfende Schmelzwasser von abtauendem Schnee und Eis der Autos verursacht. Die Ausführung der Gebäudedehnfugen in den Böden, die Wasserführung und Entwässerungspunkte halten den Anforderungen nicht statt.
- Mit ca. 10 – 20% am Schadensbild beteiligt sind die zweischaligen Umfassungswände mit einer inneren Kalksandsteinmauer und einer im Zwischenraum geführten Sickerwasserableitung (Die TG des GZH liegt unterhalb des Grundwasserspiegels).
Im Rahmen der Planungen zur Sanierung der TG soll die Stellplatzverbreiterung geprüft werden. Im 1. TG wird der Zugang zum Restaurant und Café barrierefrei hergestellt, sowie eine Barrierefreiheit für das 2. Und 3. TG empfohlen. Außerdem ist eine Rampenheizung an der nichtüberdachten Stelle der Ein- und Ausfahrt vorgesehen.
Termine:
Der Baubeginn ist ab Juli 2019 geplant, die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitten umgesetzt. Die Gesamtbauzeit ist mit 16 Monaten angesetzt. Für etwa 1,5 Monate wird es in Absprache mit dem GZH zu einer Gesamtschließung der TG aufgrund der Rampensanierung kommen.
Kosten:
Es wird derzeit mit Gesamtkosten (brutto) von 13.000.000 EUR gerechnet
Antworten auf Fragen aus dem Gemeinderat:
- Mit einer Asbestbelastung ist nach heutigem Kenntnisstand nicht zu rechnen
- Die Sanierung findet in 4 Bauabschnitten statt, im letzten Bauabschnitt könnte die Schrankenlösung mit eingeplant werden (Die Tiefgarage ist heute schon gebührenpflichtig, die Frage ist, wie hoch ist die Zahlungsmoral)
- Die Kosten entsprechen dem Schadensbild, die Schädigung des Stahls ist Fakt – aus bauphysikalischen Gründen gibt es keine alternative Lösung ohne das Haus an sich in Frage zu stellen
Beschlussantrag
- Dem Ergebnis der Entwurfsplanung mit Gestaltungsvorschlag einschließlich Kostenberechnung nach DIN 276 wird mit Brutto-Gesamtkosten von 13.000.000 EUR zugestimmt.
- Für 2019 werden überplanmäßige Ausgaben von 5.000.000 EUR und eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 6.500.000 EUR genehmigt. Dem Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Summe von 7.000.000 EUR in die Haushaltsplanung 2020 aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuordnung der Mittel im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) ab 2019 vorzunehmen.
- Die Verwaltung wird auf Grundlage der vorliegenden Planung beauftragt, die Voraussetzungen für die Verwirklichung des Projektes zu schaffen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
Meine Haltung:
Was muss, das muss – auch wenn die Kosten der Sanierung die hier für den ruhenden Verkehr ausgegeben werden schier unglaublich scheinen. Die Sanierungsmaßnahmen nicht durchzuführen würde bedeuten, das GZH in seiner Sicherheit und Nutzbarkeit zu gefährden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Mietspiegel Friedrichshafen
2018 / V 00168 Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels von Friedrichshafen
Worum geht es?
Gemäß § 558d Abs.21 BGB sind Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der aktuellen Marktentwicklung anzupassen. Dementsprechend sind die im Juli 2016 in Kooperation mit 19 weiteren Kreisgemeinden in Kraft getretenen qualifizierten Mitspiegel fortzuschreiben um den Status qualifiziert aufrecht zu erhalten.
Alle zwei Jahre reichen für die Fortschreibung die ermittelten Preisindexe für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte des Statistischen Bundesamtes aus. Alle vier Jahre muss dagegen die Datenerhebung vor Ort neu erstellt werden. Bei der Fortschreibung wird lediglich die Basistabelle (siehe Bild) des Mietspiegels fortgeschrieben. Alle weiteren wohnwertbildenden Faktoren basieren auf der Datenerhebung aus dem Jahr 2016 und können ohne eine erneute Abfrage nicht verändert werden.
Durch die erneute Kooperation der 20 Kreisgemeinden verteilen sich die Kosten für die Fortschreibung auf die teilnehmenden Gemeinden. Für Friedrichshafen belaufen sich die Kosten auf 4.620,18 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Damit liegen die Kosten unter den eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 6.000,00 EUR.
Beschlussantrag
Der vorliegende Mietspiegel für Friedrichshafen 2018 wird gemäß § 558 d (2) BGB vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
Meine Haltung:
Bei der vorliegenden Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels von Friedrichshafen handelt es sich um eine Darstellung des Ist-Zustands. Derzeit gibt es zahlreiche Bemühungen, den Mietwohnungsbau in den Bereichen geförderter Wohnraum, bezahlbarer Wohnraum sowie vergünstigter Wohnraum für mittlere Einkommen zu befördern.
Aber natürlich sind die Mieten in Friedrichshafen eher hoch und für viele Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen nahezu unerschwinglich. Mit dazu trägt auch bei, dass die SPD-Fraktion ihre zahlreichen Vorschläge im Rahmen der Diskussion und Beschlussfassung zur Wohnungsbauentwicklung nicht durchsetzen konnte.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Mietspiegel anerkannt.
Anfrage Baustelle Friedrichstraße
Worum geht es?
Es geht um die Baumaßnahmen auf dem Grundstück des ehemaligen Hotel Schöllhorn. Dazu hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrere Fragen gestellt, die in der Tischvorlage aufgegriffen und beantwortet werden.
- Wie sieht die geplante Verkehrsführung für MIV, ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr während der Baustellenphase aus?
- In welchem Zeitraum wird die Baustelle bestehen?
- Wie wird sichergestellt, dass der Fußverkehr sicher und umwegfrei geführt wird?
- Sind Maßnahmen geplant, um den Durchfahrtsverkehr zu reduzieren?
- Wie wird sichergestellt, dass die Busse des Stadtverkehrs die Baustelle in beide Richtungen ohne Zeitverzögerung passieren kann?
Meine Haltung
Durch die Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs gegenüber dem Fuß- und Radverkehr empfinde ich als unsäglich. Es ist tatsächlich deutlich unangenehmer als Fußgänger und Radfahrer 75 Sekunden im Regen oder in der prallen Sonne zu stehen als als Autofahrer. Sicherlich müssen nicht alle Autofahrer zwingend über die Friedrichstraße fahren. Somit könnte hier der MIV deutlich gemindert werden und in Zuge dessen könnte dann die Ampelschaltung für die Autofahrer verkürzt und für die Fußgänger und Radler verlängert werden.
Immer noch werden in der Stadt und da auch im innerstädtischen Bereich eher Fußgänger und Radfahrer beteiligt als dass die heilige Kuh privater PKW eine Behinderung in Kauf nehmen muss.
Verschiedenes
Verwaltung informiert zum Bildungshaus Berg: Es wurden weder von der Verwaltung noch von den Planern in der Vergangenheit Fehler begangen. Sämtliche verfügbare Studien wurden berücksichtigt. Das geplante Raumprogramm war zum damaligen Zeitpunkt ausreichend und richtig bemessen. Jetzt gilt es nach vorne zu schauen: Ein zusätzlicher Anbau – wenn möglich und machbar – könnte eine realistische Lösung darstellen.
Ittenhauser Straße: Frage aufgrund eines Artikels in der Schwäbischen Zeitung vom 21.07.2018: Bitte um Information zu fehlenden Waschmaschinen in der Notunterkunft für Frauen und die Bitte um einen detaillierten Sachstandsbericht zu den Unterkünften Ittenhauser Straße und Keplerstraße.
Antwort der Verwaltung:Die Waschmaschine ist in der Unterkunft, jedoch noch nicht angeschlossen. Es gibt eine Wohnraumbegleitung im Umfang von ca 10 Wochenstunden (0,25 Stellenanteile). Ein entsprechender Sachstandsbericht folgt nach der Sommerpause.
Frage: Parkraumbewirtschaftung evtl. durch einen externen Kontrolldienst möglich (z.B. auch im GZH)? So etwas gibt es z.B. in Tettnang am Krankenhaus, fehlende Parktickets kosten 19 Euro.
Antwort: Im GZH wird eher eine Schrankenanlage in Frage kommen.
Frage: In der Mitte der Ittenhauser Kreuzung hat sich ein vor allem für Radfahrer gefährliches Loch gebildet.
Antwort: Verwaltung kümmert sich darum.