Die Gemein­de­rats­sit­zung war lang, dis­kus­si­ons­reich, leb­haft und geprägt von einer ech­ten Freu­de an der Debat­te! Die The­men waren fast alle­samt höchst gewich­tig: Wech­sel in der Frak­ti­on Bündnis90/​Die Grü­nen, den Jah­res­be­richt 2017 der Mes­se GmbH, Ufer­park, Gestal­tungs­bei­rat, Karl-Olga-Park, Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­ti­on und noch wei­te­re Punk­te. Auch ange­sichts der 7 Stun­den dau­ern­den Sit­zung fin­de ich: Das könn­te durch­aus öfter so sein 🙂

Die Tages­ord­nung sowie die dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­den sich hier.

Viel Spaß beim Nach­le­sen und eine wun­der­schö­ne Som­mer­pau­se, die wir uns jetzt wohl alle ver­dient haben – wei­ter geht es Ende Sep­tem­ber mit der ers­ten Sit­zungs­wo­che nach der Sommerpause.

Nie­der­le­gung und Neu­be­set­zung des Gemein­de­rats­man­da­tes Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grünen

2018119 Nie­der­le­gung des Gemein­de­rats­man­da­tes durch Frau Stadt­rä­tin Eva-Marie König, 2018120 Fest­stel­lung ob Hin­de­rungs­grün­de vor­lie­gen, 2018121 Neu­be­set­zung der Ausschüsse

Wor­um geht es?

Stadt­rä­tin Eva-Marie König hat mit Schrei­ben vom 19.04.2018 mit­ge­teilt, dass sie im Lau­fe der Som­mer­fe­ri­en nach Bodolz umzie­hen wird. Sie dann somit nicht mehr Bür­ge­rin der Gemein­de Fried­richs­ha­fen. Sie schei­det zum 23.07.2018 aus dem Gemein­de­rat aus.
Nach § 31 Abs. q der Gemein­de­ord­nung (GemO) schei­det ein Mit­glied aus dem Gemein­de­rat aus, wenn es die Wähl­bar­keit nach § 28 GemO ver­liert. Danach sind Bür­ger einer Gemein­de, d.h. mit ers­tem Wohn­sitz in der Gemein­de, in den Gemein­de­rat wählbar.

Ers­ter Ersatz­be­wer­ber wäre Herr Jens Wäcker­le, der seit 2015 jedoch nicht mehr in Fried­richs­ha­fen wohn­haft ist und somit eben­falls nicht Mit­glied des Gemein­de­rats Fried­richs­ha­fen sein kann.
Zwei­ter Ersatz­be­wer­ber ist Her Ralf Latt­ner. Er nimmt die Wahl in den Gemein­de­rat an. Ein im § 29 der Gemein­de­ord­nung genann­ten Hin­de­rungs­grund liegt bei Herr Latt­ner nicht vor.

Durch die per­so­nel­le Ver­än­de­rung wird ab die­sem Zeit­punkt eine Neu­be­set­zung der Gre­mi­en FVA, Inte­gra­ti­ons­aus­schuss, Auf­sichts­rat RITZ GmbH und Bei­rat FN Diens­te GmbH erfor­der­lich. Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen stellt den Antrag, in die o.g. Gre­mi­en anstel­le von Frau König fol­gen­de Ver­tre­ter zu entsenden:
FVA: Herr Lattner
Inte­gra­ti­ons­aus­schuss: Frau Glatthaar
Auf­sichts­rat RITZ GmbH: Herr Lattner
Bei­rat FN-Diens­te GmbH: Herr Lattner.

Beschluss­an­trä­ge

2018119: Dem Antrag von Frau Stadt­rä­tin Eva-Marie König auf Aus­schei­den aus dem Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen wird entsprochen.

2018120: Bei Herrn Ralf Latt­ner liegt kein Hin­de­rungs­grund für den Ein­tritt in den Gemein­de­rat nach § 29 GemO vor.
Er tritt damit in den Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen anstel­le der aus­schei­den­den Stadt­rä­tin Eva-Marie König ein.

2018121
1. Der­Fi­nanz-und­Ver­wal­tungs­aus­schuss­wir­din­nach­ste­hen­der­Zu­sam­men­set­zung neu gebildet: 
Mitglieder: 
CDU-Frak­ti­on: Dr. Brot­zer, Bern­hard, Fröh­lich, Hager, Brugger 
FW-Frak­ti­on: Ort­lieb, Bau­meis­ter, Leins
SPD-Frak­ti­on: Kacz­ma­rek, Dr. Sigg, Stauber 
Grü­ne: Gom­bert, Lattner 
ÖDP/​Fraktionslos: Hiß-Petrowitz
FDP: Lamparsky
2. In den Inte­gra­ti­ons­aus­schuss wer­den sei­tens des Gemein­de­ra­tes entsandt: 
Mitglieder: 
CDU-Frak­ti­on: Bauer 
FW-Frak­ti­on: Dr. Hoehne 
SPD-Frak­ti­on: Heimpel
Grü­ne: Glatthaar
ÖDP/​Fraktionslos: Mayer 
FDP: Ajiboye-Ames 
3. In den Auf­sichts­rat der RITZ GmBH wird anstel­le von Frau König Herr Latt­ner entsandt. 
4. In den Bei­rat FN-Diens­te GmbH wird anstel­le von Frau König Herr Latt­ner entsandt. 
Mei­ne Haltung:
Der Wech­sel in der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen wird durch den Umzug von Stadt­rä­tin Eva-Marie König not­wen­dig. Das Vor­ge­hen in einem sol­chen Fall erfolgt nach den kla­ren Regeln der GemO.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen in den Sit­zungs­un­ter­la­gen zugestimmt.

Mes­se Friedrichshafen

2017 / V 00131 Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH: Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2017

Wor­um geht es?

Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2017 und der Lage­be­richt der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft wer­den zur Kennt­nis­nah­me vor­ge­legt, der Geschäfts­füh­rung und dem Auf­sichts­rat sol­len für das Jahr 2016 Ent­las­tung erteilt werden.

Die Stadt Fried­richs­ha­fen ist an der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH (Mes­se) mit einer Stamm­ein­la­ge von 90.000 € zu 50% beteiligt.

Im Geschäfts­jahr 2017 wur­den 12 eige­ne Mes­sen und Aus­stel­lun­gen durch­ge­führt. Zusätz­lich kom­men an Gast­ver­an­stal­tun­gen 13 wei­te­re Mes­sen und Aus­stel­lun­gen, 20 Kon­gres­se, Tagun­gen, Schu­lun­gen und 14 sons­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen hinzu.

An den Mes­sen und Aus­stel­lun­gen der Mes­se Fried­richs­ha­fen betei­lig­ten sich 6.583 Aus­stel­ler aus bis zu 50 Län­dern. Zu den Mes­see­ige­nen- und zu den Gast­ver­an­stal­tun­gen kamen ins­ge­samt 710.583 Besucher.

Mit der vor­ge­leg­ten Bilanz wur­den sowohl der pro­gnos­ti­zier­te Umsatz als auch das erwar­te­te Ergeb­nis und die geplan­te Miet­zah­lung über­trof­fen. Die Zusam­men­fas­sung des Abschluss­prü­fers zum erwei­ter­ten Prüf­auf­trag lautet:

Über die in dem vor­lie­gen­den Bericht vor­ge­brach­ten Fest­stel­lun­gen hin­aus hat unse­re Prü­fung kei­ne Beson­der­hei­ten erge­ben, die nach unse­rer Auf­fas­sung für die Beur­tei­lung der Ord­nungs­mä­ßig­keit der Geschäfts­füh­rung von Bedeu­tung sind.“

Der Jah­res­be­richt 2017 ist in Punk­to Bilanz noch posi­tiv zu bewer­ten. So konn­ten Miet­zah­lun­gen durch erfolg­rei­ches ope­ra­ti­ves Geschäft in den letz­ten Jah­ren jeweils deut­lich (fast dop­pelt so hoch) über die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Grund­mie­te geleis­tet werden.

Aller­dings zeigt sich eine wenig posi­ti­ve Ent­wick­lung: Star­ke Mar­ken sche­ren zuneh­mend aus und wol­len sich eigen­stän­dig und kon­kur­renz­los zei­gen. So ent­schied sich die Out­door mit Hin­weis auf die Häf­ler Ver­kehrs- und Über­nach­tungs­si­tua­ti­on sowie die Situa­ti­on der Digi­ta­li­sie­rung gegen den Stand­ort FN und für den Stand­ort Mün­chen. Mit die­ser Mes­se ver­liert Fried­richs­ha­fen ein Zug­pferd, dass sich in den Zah­len ab 2019 deut­lich bemerk­bar machen wird. Es wer­den deut­lich gerin­ge­re Ergeb­nis­se und bedingt dadurch auch deut­lich gerin­ge­re Miet­zah­lun­gen erwar­tet. Künf­tig könn­te es sein, dass die Mes­se auf Zuschüs­se sei­tens der Stadt ange­wie­sen sein wird. Das Risi­ko dafür ist laut Herr Well­mann, Geschäfts­füh­rer der Mes­se, jeden­falls gestiegen.

Beschluss­an­trag:

1. Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2017 und der Lage­be­richt der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft wer­den zur Kennt­nis genommen.

  1. Gemäß § 104 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung wird der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH wie folgt abzustimmen:

a.) Der Jah­res­ab­schluss 2017 mit einer Bilanz­sum­me von 11.653.358,05 € und einem Jah­res­über­schuss in Höhe von 296.311,20 € wird festgestellt.

b.) Der zum 31.12.2017 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­über­schuss in Höhe von 296.311,20 € wird mit dem Bilanz­ge­winn des Vor­jah­res in Höhe von 3.560.096,61 € ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ge­winn von nun­mehr 3.856.407,81 € wird auf neue Rech­nung vorgetragen.

c.) Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Klaus Well­mann wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.

d.) Dem Auf­sichts­rat wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.

2018 / V 00132 Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH: Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2017

Wor­um geht es?

Die Inter­na­tio­na­le Boden­see Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH (IBO), an der die Stadt Fried­richs­ha­fen mit einer Stamm­ein­la­ge von 2.940 T€ zu 93,33% betei­ligt ist, fun­giert als Ver­mie­tungs-GmbH gegen­über der Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH.

Die Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fer­ge­sell­schaft hat den Jah­res­ab­schluss für das Jahr 2017 geprüft und der IBO mit Datum vom 16.03.2018 den unein­ge­schränk­ten Bestä­ti­gungs­ver­merk erteilt.

Die MES­SE FRIED­RICHS­HA­FEN GmbH hat im Geschäfts­jahr 2017 eine Gesamt­mie­te inkl. Über­nah­me der Grund­steu­er von T€ 9.268 geleis­tet (davon T€ 8.865 Mie­te sowie T€ 403 für die Über­nah­me der Grund­steu­er 2017). Die­se Miet­zah­lung lag leicht über der Erwar­tung, so dass ein gegen­über der ursprüng­li­chen Pro­gno­se etwas ver­bes­ser­tes Ergeb­nis erreicht wurde.

Durch die hohe Miet­zah­lung konn­ten sämt­li­che Finan­zie­rungs- und sons­ti­gen Auf­wen­dun­gen sowie der über­wie­gen­de Teil der Abschrei­bun­gen gedeckt wer­den, nicht jedoch voll­stän­dig die lau­fen­den Auf­wen­dun­gen ein­schließ­lich der Abschrei­bun­gen, so dass für das Geschäfts­jahr 2017 erwar­tungs­ge­mäß ein gerin­ger Jah­res­fehl­be­trag von T€ 290 aus­ge­wie­sen ist.

Für das kom­men­de Geschäfts­jahr 2018 rech­net die Geschäfts­füh­rung trotz eines guten Ver­an­stal­tungs­port­fo­li­os auf­grund einer Viel­zahl her­aus­for­dern­der Markt­ent­wick­lun­gen in ver­schie­de­nen Bran­chen mit einem ver­tret­ba­ren Jah­res­fehl­be­trag. Da eine Fort­füh­rung die­ser Ent­wick­lun­gen zu erwar­ten ist, muss in den Fol­ge­jah­ren wei­ter­hin von gerin­ge­ren Miet­son­der­zah­lun­gen durch die MES­SE aus­ge­gan­gen wer­den. Die­se wer­den vor­aus­sicht­lich trotz der wirk­sa­men Redu­zie­rung der Zins­be­las­tung zu Ver­lust­aus­wei­sen füh­ren, die je nach Ver­an­stal­tungs­port­fo­lio auch deut­li­cher sein können.

Solan­ge die Zah­lung der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Grund­mie­te durch die MES­SE gewähr­leis­tet wer­den kann und kei­ne neu­en Groß­in­ves­ti­tio­nen finan­ziert wer­den müs­sen, kön­nen nach Ein­schät­zung der Geschäfts­füh­rung mit­tel­fris­tig wei­te­re Mit­tel­zu­füh­run­gen des Haupt­ge­sell­schaf­ters ver­mie­den werden.

Aus­weis­lich des Prü­fungs­be­richts steht der Lage­be­richt (vgl. Anla­ge 3) im Ein­klang mit dem Jah­res­ab­schluss und ver­mit­telt ins­ge­samt ein zutref­fen­des Bild der Lage der Gesell­schaft und stellt die wesent­li­chen Chan­cen und Risi­ken der künf­ti­gen Ent­wick­lung zutref­fend dar.

Zum Geschäfts­ver­lauf im Ein­zel­nen wird auf die münd­li­chen Aus­füh­run­gen der Geschäfts­füh­rung sowie auf die Dar­stel­lung der Lage der Gesell­schaft und die Risi­ken der künf­ti­gen Ent­wick­lung im bei­gefüg­ten Lage­be­richt verwiesen.

Beschluss­an­trag

  1. Der Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2017 und der Lage­be­richt der Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH sowie der unein­ge­schränk­te Bestä­ti­gungs­ver­merk der Ernst & Young GmbH Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Gemäß § 104 Abs. 1 Gemein­de­ord­nung wird der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Inter­na­tio­na­le Boden­see-Mes­se Fried­richs­ha­fen GmbH wie folgt abzustimmen:
  3. a) Der Jah­res­ab­schluss 2017 mit einer Bilanz­sum­me von 80.176.136,48 € und einem Jah­res­fehl­be­trag von 289.702,33 € wird festgestellt.
  4. b) Der zum 31.12.2017 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­fehl­be­trag in Höhe von 289.702,33 wird mit dem Ver­lust­vor­trag des Vor­jah­res in Höhe von 34.800.597,24 € ver­rech­net und der sich dar­aus erge­ben­de Bilanz­ver­lust von nun­mehr 35.090.299,57 € auf neue Rech­nung vorgetragen.
  5. c) Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Klaus Well­mann wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.
  6. d) Dem Geschäfts­füh­rer Herrn Ste­fan Mit­tag wird für das Geschäfts­jahr 2017 Ent­las­tung erteilt.

Mei­ne Haltung:

Natür­lich ist es immer schö­ner, wenn eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Stadt blüht und sowohl im Bericht des Vor­jah­res als auch mit Blick auf die Zukunft aus eige­ner Kraft schwar­ze Zah­len erwirt­schaf­ten kann. Der Mes­se ist nicht vor­zu­wer­fen, dass sie nicht alles für die­ses Ziel getan hät­te: Der Ver­such, die Out­door vor Ort zu hal­ten, das Vor­an­trei­ben der Digi­ta­li­sie­rung, die gute Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Bran­chen sowie eine hohe Akti­vi­tät natio­nal und international.

Weni­ger schön ist es dann natür­lich, wenn man in die nahe Zukunft 2019 blickt und dort nicht nur gerin­ge­re Ergeb­nis­se, son­dern damit ver­bun­den auch gerin­ge­re Miet­zah­lun­gen zu erwar­ten sind, so dass dabei das Risi­ko für not­wen­di­ge Zuschüs­se der Stadt als Gesell­schaf­te­rin deut­lich gestie­gen ist.

Was genau auf uns zukom­men wird und wann und in wel­chem Umfang die Stadt dann in die Pflicht genom­men wer­den wird, das weiß heu­te nie­mand. Der Jah­res­be­richt 2017 gibt jeden­falls noch kei­nen Grund zur Beanstandung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung in bei­den Sit­zungs­vor­la­gen zugestimmt.

Ehrung für 10jährige Zugehörigkeit

Ehrung von Stadt­rat Dani­el Ober­schelp für 10jährige Zuge­hö­rig­keit zum Gemeinderat

Neu­ge­stal­tung Uferpark

Sach­stands­be­richt Neu­ge­stal­tung Ufer­park (mündl. Bericht)

Wor­um geht es?

Im Mai 2017 wur­de ein Ideen­wett­be­werb für den Bereich Ufer­park inklu­si­ve Fried­rich­stra­ße und Bahn­hofs­vor­platz aus­ge­lobt und an 25 teil­neh­men­de Büros ver­sandt. Die vier Preis­trä­ger des Ideen­wett­be­werbs nah­men am anschlie­ßen­den Work­shop­ver­fah­ren im Sep­tem­ber 2017 teil und Ende Novem­ber 2017 wur­den vom Preis­ge­richt abschlie­ßend zwei Preis­trä­ger gekürt.

  1. Pla­nung K1: Uferpark
  2. Pla­nung Prof. Schmid Trei­ber Part­ner: Bahn­hofs­vor­platz und Friedrichstraße

Aktu­el­ler Planungsstand:

  • Die Pla­nun­gen von K1 und Prof. Schmid Trei­ber und Part­ner müs­sen an den wesent­li­chen Schnitt­stel­len ent­lang der Fried­rich­stra­ße ange­passt werden
  • Ufer­park: Was­ser­recht­li­che Geneh­mi­gung für die Errich­tung von Sitz­stu­fen und evtl. Ver­set­zung des Klang­schif­fes einholen
  • Bahn­hofs­vor­platz – Fried­rich­stra­ße: Ver­tie­fen­de Über­ar­bei­tung unter Ein­be­zie­hung aller Betei­lig­ten (Stadt­ver­kehr, RAB, DB Sta­ti­on und Ser­vice), Ver­le­gung Hal­te­stel­len Fern­ver­kehrs­bus­se in die Eugen­stra­ße, Anord­nung der not­wen­di­gen 8 Hal­te­kan­ten für Stadtbusse
  • Umset­zung der Maß­nah­men Fried­rich­stra­ße erst nach Inbe­trieb­nah­me der B 31 neu. Für die Pla­nung der Fried­rich­stra­ße wer­den momen­tan 2 Vari­an­ten dis­ku­tiert 1) Fahr­bahn und getrenn­te Geh­we­ge auf der Nord- und Süd­sei­te der Fried­rich­stra­ße. Im Bereich des Bahn­hofs­vor­plat­zes wird der Ver­kehr über eine gemisch­te Ver­kehrs­flä­che geführt, die gestal­te­risch über die Fried­rich­stra­ße bis zur Säu­len­hal­le führt. Der Fahr­rad­ver­kehr fährt auf der Fahr­bahn mit. 2) Die Fried­rich­stra­ße wird als gemisch­te Ver­kehrs­flä­che von der Olga­stra­ße bis zum Ori­onhoch­haus gestal­tet, d.h. es sind kei­ne getrenn­ten Rad- und Fuß­we­ge vor­ge­se­hen. An der Kreu­zung Olga-/ Fried­rich­stra­ße ist ein Kreis­ver­kehr geplant.

Sach­stands­be­richt Ers­ter Bür­ger­meis­ter Dr. Köhler

  • Der Lamm­gar­ten ist in der öffent­li­chen Situa­ti­on so weit in den Vor­der­grund gerückt, dass man auf­pas­sen muss, dass man das Pferd nicht von hin­ten auf­ge­zäumt. Dafür hät­ten wir kei­nen Ideen­wett­be­werb gebraucht. Es wäre unge­schickt, sich heu­te auf den Stand­ort des Lamm­gar­tens zu ver­stei­fen und sich fest­zu­le­gen, so dass dann alles ande­re drum­her­um geplant und ‑gebaut wer­den muss. Die Päch­te­rin­nen und Päch­ter im Ufer­park gehen sehr sach­lich mit der Situa­ti­on um.
  • Ein Ideen­wett­be­werb beinhal­tet kein Auf­trags­ver­spre­chen! Er ent­wi­ckelt aus­schließ­lich Ideen. Alles wei­te­re wird dann im anschlie­ßen­den Rea­li­sie­rungs­ver­fah­ren geregelt.
  • Der Stadt­bal­kon kann auch ohne Über­da­chung (also ohne Ste­len) gedacht werden.
  • Es wäre wün­schens­wert, die Ost-West-Durch­gän­gig­keit, die der­zeit unter ande­rem wegen der Gebäu­de des Lamm­gar­tens nicht mög­lich ist, wie­der her­zu­stel­len. Das wür­de die Ver­schie­bung der Lamm­gar­ten-Gebäu­de erfordern.
  • Aus finan­zi­el­ler und per­so­nel­ler Sicht, wie auch aus Sicht der Häf­ler und aus­wär­ti­gen Besu­cher muss die Umset­zung der Pla­nung in meh­re­ren Bau­ab­schnit­ten umge­setzt werden.

Wei­te­re geplan­te Vorgehensweise:

  • Die Ver­wal­tung erhält Prüf­auf­trä­ge und Fra­gen sei­tens des Gemein­de­rats, die sie abar­bei­tet und deren Ergeb­nis­se sie dann dem Gre­mi­um vorstellt.
  • Es wird eine Bür­ger­ver­an­stal­tung geben, in der dann der aktu­el­le Sach­stand prä­sen­tiert wird und in der wei­te­re Mei­nun­gen und Vor­schlä­ge auf­ge­nom­men werden.
  • 3‑D-Visua­li­sie­rung ist zur bes­se­ren Anschau­lich­keit und zum bes­se­ren Ver­ständ­nis erstellt werden.
  • Ein kon­kre­ter Zeit­plan kann heu­te noch nicht genannt werden.

Mei­ne Haltung:

Ich bin, was die Pla­nun­gen im Ufer­park angeht, rela­tiv ent­spannt und gleich­zei­tig sicher, dass sich im Rah­men des wei­te­ren Ver­fah­rens die für die Häf­ler wich­ti­gen oder gar sakro­sank­ten Din­ge her­aus­kris­tal­li­sie­ren wer­den. Der­zeit ist nichts in Beton gegos­sen, alles ist offen und grund­sätz­lich mög­lich. Ich per­sön­lich habe bei der Vor­stel­lung der 4 Pla­nungs­ent­wür­fe die­je­ni­gen mit Sitz­stu­fen nach dem Bre­gen­zer Vor­bild favo­ri­siert und fand auch eine ganz­jäh­ri­ge Bier­gar­ten-Gas­tro­no­mie noch näher am Was­ser – also ohne Weg dazwi­schen, evtl. sogar teil­wei­se über dem Was­ser schwe­bend – sehr attrak­tiv. Auch beim Spiel­platz könn­te ich mir eine zeit­ge­mä­ße­re Gestal­tung z.B. unter der Ein­be­zie­hung des Ele­ments Was­ser vor­stel­len. Wenn sich aller­dings her­aus­stel­len soll­te, dass die Mehr­heit der Häf­le­rIn­nen und Häf­ler auch nach wei­te­ren Ter­mi­nen zur Bür­ger­be­tei­li­gung dazu nicht bereit ist und der Lamm­gar­ten des­halb 1:1 so erhal­ten blei­ben soll, wie er sich heu­te dar­stellt, dann soll es wohl so sein.

Grund­sätz­lich glei­ches gilt auch für die Gestal­tung von Fried­rich­stra­ße und Bahn­hofs­vor­platz: Nach dem Ideen­wett­be­werb ist noch gar nichts ent­schie­den und beschlos­sen, alles ist offen, jede und jeder kann sich noch ein­brin­gen. Trotz­dem posi­tio­nie­re ich mich hier schon jetzt inso­fern, dass ich einem über­dach­ten Stadt­bal­kon mit 100 Ste­len nicht zustim­men wer­de. Wenn die Sie­ger-Archi­tek­ten aller­dings gute, prak­ti­ka­ble und zukunfts­fä­hi­ge Alter­na­ti­ven bie­ten – wie es zum Bei­spiel ein Bal­kon ohne Über­da­chung und damit ohne Ste­len ist – war­um nicht.

Der Bahn­hofs­vor­platz weist eini­ge Tücken auf: 1. Er gehört nicht der Stadt, son­dern der Bahn. 2. Das Bahn­hofs­ge­bäu­de steht unter Denk­mal­schutz und darf des­halb nicht zuge­stellt oder ander­wei­tig ver­deckt wer­den. 3. Die Bus­buch­ten rei­chen für den heu­ti­gen Bus­ver­kehr kaum aus, bei einer ange­streb­ten Stei­ge­rung der ÖPNV-Nut­zer platzt der Bus­bahn­hof auf dem Bahn­hofs­vor­platz schon in weni­gen Jah­ren aus allen Näh­ten. Ich hat­te damals als ein­zi­ge Gemein­de­rä­tin für die Ver­le­gung des Bus­bahn­hofs auf die Nord­sei­te gestimmt was auch nicht ohne Nach­tei­le gewe­sen wäre, in Sum­me – so jeden­falls mei­ne Mei­nung – den­noch deut­lich mehr Vor­tei­le gebracht hät­te. Mit mei­ner Mei­nung ste­he ich auch nicht allein: Alle vier Archi­tek­tur­bü­ros sowie betrof­fe­ne Stadt­pla­ner tei­len die Ansicht, dass eine Ver­le­gung sinn­voll gewe­sen wäre.

So habe ich abgestimmt:

Kennt­nis­nah­me

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

State­ment von Herr Fun­del, Archi­tekt:Er hat Brie­fe im Tech­ni­schen Aus­schuss an die Aus­schuss­mit­glie­der ver­teilt und kei­ne Ant­wor­ten dar­auf erhal­ten. In der Fra­ge­stun­de moniert er, dass kein Gemein­de­rat geant­wor­tet hät­te, das kann sein, aller­dings kann ich für mich sagen: Auf Brie­fe, die ich nicht erhal­te, kann ich auch nicht antworten.

Fra­ge: Im Mai wur­de im Rah­men der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de bereits schon ein­mal die Pro­ble­ma­tik des Über­flu­tungs­ge­biets Zei­sig­weg ange­spro­chen. Damals wur­de eine Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on zuge­sagt. Bis heu­te ist für die Anwoh­ner spür­bar noch nichts pas­siert. Jede Ansa­ge von Stark­re­gen und Unwet­tern wird mit Sor­ge betrach­tet – wie ist der Sachstand?
Ant­wort: Der­zeit wird geplant und mit pri­va­ten Eigen­tü­mern ver­han­delt. Noch in die­sem Jahr sol­len ers­te Maß­nah­men umge­setzt werden.

State­ment von Uli Ber­nard: Er äußert sich zur vor­an­ge­gan­ge­nen Dis­kus­si­on des Gemein­de­rats zur Neu­ge­stal­tung des Uferparks.

Gestal­tungs­bei­rat für Friedrichshafen

2017 / V 00291 Kon­zept zur Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes in Fried­richs­ha­fen: wei­te­res Vorgehen

Wor­um geht es?

In der Stadt wird gebaut: Neu­bau­ten ent­ste­hen auf bis­he­ri­gen Grün- oder Acker­flä­chen, Neu­bau­ten erset­zen Alt­bau­ten und / oder fül­len im Sin­ne der Nach­ver­dich­tung Lücken.

Der Städ­te­bau ist eine klas­si­sche Hoheits­auf­ga­be der Stadt­ver­wal­tung im Zusam­men­spiel mit dem Gemein­de­rat. Eine Auf­ga­be ist es dabei, unter­schied­li­che Inter­es­sen mit einem gesamt­städ­ti­schen Kon­zept abzu­glei­chen. Die for­mel­le und infor­mel­le Bür­ger­be­tei­li­gung hat dabei in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend Bedeu­tung erlangt.

Über die Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­rats wäre es ggf. ergän­zend mög­lich, auch auf die Bau­vor­ha­ben städ­ti­scher Part­ner (Zep­pe­lin Wohl­fahrt u.a.) und auf grö­ße­re und bedeut­sa­me Bau­ten von Pri­va­ten im Woh­nungs­bau sowie Pri­va­ten bei mar­kan­ten Gewer­be­bau­ten hin­sicht­lich Archi­tek­tur und Stadt­ge­stal­tung posi­tiv beglei­tend einzuwirken.

In der aus­führ­li­chen Abwä­gung der Mög­lich­kei­ten und Chan­cen aber auch der Gren­zen bei der Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­rats schlägt die Ver­wal­tung nun drei Alter­na­ti­ven zur Bera­tung und Diskussion:

  1. Der Gemein­de­rat lehnt die Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes ab.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt der Ein­rich­tung eines mobi­len Gestal­tungs­bei­ra­tes in Fried­richs­ha­fen für die Dau­er von drei Jah­ren zu. Die Test­pha­se soll dann ent­spre­chend eva­lu­iert wer­den. Dar­über hin­aus wür­de die Ver­wal­tung ein exter­nes Gut­ach­ten zur Fest­le­gung der über den bestehen­den Denk­mal­schutz hin­aus erhal­tens­wer­ten Bau­sub­stanz beauftragen.
  3. Der Gemein­de­rat stimmt der Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes in Fried­richs­ha­fen zu. Die Ver­wal­tung ent­wirft eine Geschäfts­ord­nung für den Bei­rat für Archi­tek­tur und Stadt­ge­stal­tung der Stadt Fried­richs­ha­fen. Als Geschäfts­stel­le wird eine Stab­stel­le im Dezer­nat IV mit einem Stel­len­an­teil von 0,8 einer Voll­zeit­stel­le ein­ge­rich­tet, die direkt dem Ers­ten Bür­ger­meis­ter zuge­ord­net wird.

Die Kos­ten für den Gestal­tungs­bei­rat inklu­si­ve Per­so­nal­kos­ten wer­den auf ca. 140.000 EUR / Jahr geschätzt.

Beschluss­an­trag

Alter­na­ti­ve Beschluss­fas­sun­gen Punkt 1. – 3.:
1. Der Gemein­de­rat lehnt die Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes in Fried­richs­ha­fen ab.

2.Der Gemein­de­rat stimmt der Ein­rich­tung eines mobi­len Gestal­tungs­bei­ra­tes in Fried­richs­ha­fen für die Dau­er von drei Jah­ren zu. Die Erfah­run­gen und Ergeb­nis­se kön­nen dann in die Beur­tei­lung und in Grund­satz­ent­schei­dun­gen ein­flie­ßen. Aus der Test­pha­se kön­nen sich auch Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge für die Bau­be­ra­tungs­tä­tig­keit im Bau­de­zer­nat erge­ben. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, ein exter­nes Gut­ach­ten zur Fest­le­gung der über den bestehen­den Denk­mal­schutz hin­aus erhal­tens­wer­ten Bau­sub­stanz zu beauf­tra­gen. Die Ver­wal­tung prüft in die­sem Zusam­men­hang die Ein­rich­tung eines För­der­top­fes für Bau­her­ren zum Erhalt schüt­zens­wer­ter Bausubstanz.

  1. Der Gemein­de­rat stimmt der Ein­rich­tung eines Gestal­tungs­bei­ra­tes in Fried­richs­ha­fen zu.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, einen Ent­wurf der Geschäfts­ord­nung des Bei­ra­tes für Archi­tek­tur und Stadt­ge­stal­tung der Stadt Fried­richs­ha­fen vor­zu­be­rei­ten. Zusatz zur Beschluss­fas­sung:„… und dem Gemein­de­rat zur Erör­te­rung und Beschluss­fas­sung vorzulegen.“
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, auf Basis der Geschäfts­ord­nung die Mit­wir­kungs­be­reit­schaft ent­spre­chen­der Sach­ver­stän­di­ger abzu­fra­gen, dar­auf auf­bau­end per­so­nel­le Vor­schlä­ge zur Beset­zung des Gestal­tungs­bei­ra­tes zu erar­bei­ten sowie die anfal­len­den Kos­ten zu kon­kre­ti­sie­ren und dem Gemein­de­rat zur Beschluss­fas­sung vorzulegen.
  4. Als Geschäfts­stel­le wird eine Stab­stel­le im Dezer­nat IV mit einem Stel­len­an­teil von 0.8 einer Voll­zeit­stel­le ein­ge­rich­tet, die direkt dem Ers­ten Bür­ger­meis­ter zuge­ord­net ist.
  5. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, ein exter­nes Gut­ach­ten zur Fest­le­gung der über den bestehen­den Denk­mal­schutz hin­aus erhal­tens­wer­ten Bau­sub­stanz zu beauf­tra­gen. Die Ver­wal­tung prüft in die­sem Zusam­men­hang die Ein­rich­tung eines För­der­top­fes für Bau­her­ren zum Erhalt schüt­zens­wer­ter Bausubstanz.
  6. Die über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben in Höhe von 40.000,00 EUR für das Haus­halts­jahr 2018 und der o.g. Deckungs­vor­schlag wer­den genehmigt.
  7. Die Anla­ge 2 „Beant­wor­tung der Fra­gen der Frak­ti­on der Frei­en Wäh­ler“ wird zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Ich bin ganz klar für den Beschluss­punkt 3: Ich möch­te, dass die Stadt sich einen eige­nen Gestal­tungs­bei­rat leis­tet, so dass das The­ma städ­te­bau­li­che Qua­li­tät auf­ge­wer­tet wird. Ich bin nicht der Mei­nung, dass die­se Auf­ga­be mit den heu­te vor­han­de­nen Res­sour­cen in der Ver­wal­tung mit abge­ar­bei­tet wer­den kann, zumal hier Stel­len auf­grund eines Fach­kräf­te­man­gels immer noch nicht besetzt sind. Ich bin auch dafür, dass wir uns die Archi­tek­ten, mit denen wir im Gestal­tungs­bei­rat zusam­men­ar­bei­ten wol­len, selbst aus­su­chen kön­nen soll­ten was z.B. beim Modell „Mobi­ler Gestal­tungs­bei­rat“ wohl kaum mög­lich wäre.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem (geänderten)Beschlusspunkt 3 zugestimmt.
Die Beschluss­punk­te 1 und 2 habe ich abgelehnt.

Karl-Olga-Park

2018 / V 00171 Neu­bau­pro­jekt „Karl-Olga-Park“: 1. Stand der Vor­pla­nun­gen 2. Schaf­fung von Wohn­raum auf dem Grund­stück des alten Hal­len­ba­des (Bau­ab­schnitt 2)

Wor­um geht es?

Der­zei­ti­ger Planungsstand:

Der Gemein­de­rat hat am 18.12.2017 im Rah­men der Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se der Prüf­auf­trä­ge für das KOP-Neu­bau­pro­jekt ein­stim­mig fol­gen­des Bau­pro­gramm beschlossen:

  • 105 Dau­er­pfle­ge­plät­ze
  • 7 soli­tä­re Kurzzeitpflegeplätze
  • 15 Tages­pfle­ge­plät­ze
  • 6‑gruppige Kin­der­ta­ges­stät­te
  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge

Eben­falls am 18.12. 2017 hat der Gemein­de­rat den dis­ku­tier­ten Gedan­ken einer Auf­sto­ckung um ein bis zwei Geschos­se für den Bau von Woh­nun­gen ein­stim­mig ver­wor­fen. Die orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­el­len Begrün­dun­gen dafür sind nach­voll­zieh­bar und aus­führ­lich in der Sit­zungs­vor­la­ge dargestellt.

Aktua­li­sie­rung der Kosten:

Im Dezem­ber 2018 wur­de nach einer sehr gro­ben Kos­ten­schät­zung von Gesamt­kos­ten in Höhe von ca. 27,6 Mio EUR aus­ge­gan­gen (inklu­si­ve für drei Jah­re jeweils 3% Bau­kos­ten­stei­ge­rung). Seit kur­zem lie­gen nun die neu­en BKI-Wer­te für 2017/2018 vor: Dem­nach sind die Bau­kos­ten von 2017 bis 2018 mit 6,5% unge­wöhn­lich stark gestie­gen. Damit ist es nahe­zu unmög­lich, die Bau­kos­ten­ent­wick­lung für die nächs­ten Jah­re vor­her­zu­sa­gen. Bleibt es bei einer Bau­kos­ten­stei­ge­rung von 6% pro Jahr, erge­ben sich – zusam­men mit not­wen­di­ger­wei­se ein­zu­pla­nen­den klei­nen Mehr­flä­chen für Tech­nik­räu­me – aktua­li­sier­te Gesamt­kos­ten in Höhe von 31,3 Mio EUR.

Schaf­fung von Wohnraum:

In einem 2. Bau­ab­schnitt kön­nen auf dem jet­zi­gen Gelän­de des Hal­len­ba­des rund 70 Woh­nun­gen ent­ste­hen. Da die Flä­che im städ­ti­schen Eigen­tum ist, könn­te mit der vor­ge­schla­ge­nen Wohn­be­bau­ung unmit­tel­bar nach dem Abbruch des Hal­len­ba­des begon­nen wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass mit der Wohn­bau­pla­nung auf der Grund­la­ge des Bebau­ungs­pla­nes zeit­nah begon­nen wird. An die­sem Stand­ort könn­te pro­blem­los und kos­ten­güns­tig der drin­gend benö­tig­te Wohn­raum­ge­schaf­fen wer­den – u.a. Miet­woh­nun­gen für Mit­ar­bei­ter des neu­en Alten­pfle­ge­hei­mes, der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und für ande­re städ­ti­sche Mit­ar­bei­te­rInn­nen. Bezahl­ba­ren Wohn­raum anbie­ten zu kön­nen, ist bei der Anwer­bung neu­er Mit­ar­bei­te­rIn­nen ein wich­ti­ger und nicht mehr weg­zu­den­ken­der Faktor.

Beschluss­an­trag

  1. Vom Stand der Vor­pla­nung, der Emp­feh­lung zum Ver­zicht auf Vor­hal­te­leis­tun­gen und von den aktua­li­sier­ten Gesamt­kos­ten wird zustim­mend Kennt­nis genommen.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Vor­pla­nung und die Ent­wurfs­pla­nung zügig vor­an­zu­trei­ben und die Ent­wurfs­pla­nung zusam­men mit einer Kos­ten­be­rech­nung bald­mög­lichst dem Gemein­de­rat zur Beschluss­fas­sung vorzulegen.
  3. Die Fest­le­gung des Bau­bud­gets und der Bau­be­schluss erfol­gen nach Vor­lie­gen der Kostenberechnung.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, dem Gemein­de­rat im Herbst 2018 ein Kon­zept zur Schaf­fung von Wohn­raum auf der Stel­le des alten Hal­len­ba­des vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Ein 4. OG hät­te bereits von Beginn an ein­ge­plant wer­den sol­len / müs­sen. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt ist die Chan­ce ver­tan, da die kom­plet­te Pla­nung neu begon­nen wer­den müss­te und sowohl der Fak­tor Zeit als auch der Kos­ten­fak­tor dabei eine unüber­wind­ba­re Hür­de darstellen.

Das Pfle­ge­heim sowie der Kin­der­gar­ten sind drin­gend erfor­der­li­che Ein­rich­tun­gen, auf deren Plät­ze wir in Fried­richs­ha­fen drin­gend ange­wie­sen sind.

Die Schaf­fung von Wohn­raum auf dem Grund­stück des alten Hal­len­ba­des ist eben­falls drin­gend erfor­der­lich. Hier besteht nun tat­säch­lich die Mög­lich­keit, mehr Geschos­se zu pla­nen und auch die Fas­sa­den­ge­stal­tung noch ein­mal neu zu den­ken: Mit dem Wis­sen um den Kli­ma­wan­del, die Über­hit­zung der Städ­te und deren Fol­gen für ihre Bewoh­ne­rIn­nen muss sich auch der Gemein­de­rat end­lich mit der Mög­lich­keit der Fas­sa­den­be­grü­nung aus­ein­an­der­set­zen und sie aktiv einfordern.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Wei­ter­ent­wick­lung der Verwaltungsorganisation

2018 / V 00157 Wei­ter­ent­wick­lung der Verwaltungsorganisation

Wor­um geht es?

Neue Auf­ga­ben auf­grund von ver­än­der­ten Rechts­la­gen und Anpas­sun­gen durch geän­der­te Lebens- und Ent­wick­lungs­si­tua­tio­nen der Bür­ger­schaft stel­len jede Ver­wal­tung vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Grund­la­ge für die Wei­ter­ent­wick­lung der Dezer­nats­struk­tur ist daher die Leis­tungs- und Zukunfts­fä­hig­keit der Stadt­ver­wal­tung insgesamt.

Im Janu­ar 2018 hat­te der Gemein­de­rat einen frak­ti­ons­über­grei­fen­den Prüf­an­trag zur Bün­de­lung und Stär­kung des Auf­ga­ben­fel­des „Stadt­grün und Umwelt“ gestellt. Die­ser war für die Ver­wal­tung Anlass, die bis­he­ri­gen ver­wal­tungs­in­ter­nen Über­le­gun­gen noch­mals inten­siv zu hinterfragen.

Ände­run­gen sol­len im Dezer­nat I, Dezer­nat II und Dezer­nat IV erfolgen.

  • Dezer­nat I: Ände­run­gen bei der Stadt­käm­me­rei / Stadt- und Stif­tungs­pfle­ge sowie Schaf­fung einer Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit „Unter­neh­men und Betei­li­gun­gen, Finanz- und Risi­ko-Con­trol­ling“ und eines OB-Refe­ra­tes „Stra­te­gi­sche Steuerung“
  • Dezer­nat II: Schaf­fung eines eigen­stän­di­gen Per­so­nal­am­tes und des Amtes für Digi­ta­li­sie­rung, Smart City und Infor­ma­ti­ons­tech­nik. Zu Smart City gehö­ren neben der Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie auch neu­ar­ti­ge Mobi­li­täts­for­men und die Schaf­fung der infra­struk­tu­rel­len Voraussetzungen.
  • Dezer­nat IV: Zuord­nung des Berei­ches Umwelt und Natur­schutz (bis­lang Dezer­nat II) und infol­ge­des­sen die Zusam­men­le­gung der Aus­schüs­se TA und AUN zu einem Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt (PBU) und Zuord­nung der Zustän­dig­keit für Digitalisierung/​Smart City zum FVA. Dies erfor­dert eine Ände­rung der Hauptsatzung.

Beschluss­an­trag

  1. Die Wei­ter­ent­wick­lung der Dezer­nats­struk­tur wie folgt wird zuge­stimmt (auch im Sin­ne von § 44 Abs.1 GemO):
  2. a) DezernatI:ÄnderungenbeiderStadtkämmerei/Stadt-undStiftungspflegesowie Schaf­fung einer Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit „Unter­neh­men und Betei­li­gun­gen, Finanz- und Risi­ko- Con­trol­ling“ und eines OB-Refe­ra­tes „Stra­te­gi­sche Steuerung“
  3. b) DezernatII:SchaffungdeseigenständigenPersonalamtesunddesAmtesfür Digi­ta­li­sie­rung, Smart City und Informationstechnik
  4. c) Dezer­nat IV: Zuord­nung des Berei­ches Umwelt und Natur­schutz aus dem Dezer­nat II zum Dezer­nat IV
  5. d) Zusam­men­le­gen der Aus­schüs­se TA und AUN zu einem Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt (PBU) und Zuord­nung der Zustän­dig­keit für Digitalisierung/​Smart City zum FVA (Ände­rung der Hauptsatzung)
  6. Die geplan­ten räum­li­chen Zuord­nun­gen und Ände­run­gen wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  • Dem vor­aus­sicht­li­chen zusätz­li­chen Per­so­nal­be­darf (D I 0,8 Stel­len/OB-Refe­rat; Betei­li­gun­gen ca. 2,7 bis 3,0 Stel­len; 0,5 Stel­len Kom­mu­ni­ka­ti­on und Medi­en, D II 1,0 Stel­le Amts­lei­tung) und der Höher­be­wer­tung der Stel­le des Stadt- und Stif­tungs­pfle­gers (der­zeit A 16) nach B 3 wird zugestimmt.
  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt die erfor­der­li­chen Sat­zungs­än­de­run­gen vor­zu­be­rei­ten und zur Beschluss­fas­sung vorzulegen.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die haus­halts­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zu schaffen.
  3. Der Ziel­set­zung, die genann­ten Maß­nah­men spä­tes­tens bis 31.12.2018 umzu­set­zen, wird zugestimmt.

Ergän­zungs­an­trag der ÖDP:„Wir bean­tra­gen in die Aus­schuss­be­zeich­nung anstatt ‚Umwelt‘ den Begriff ‚Nach­hal­tig­keit‘ einzufügen.

Ant­wort der Ver­wal­tung:Pla­nen, Bau­en und Umwelt sind fest­ge­schrie­be­ne Begrif­fe. Des­halb Benen­nung ohne Nachhaltigkeit.

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich ist die Umstruk­tu­rie­rung der Ver­wal­tung in der vor­ge­stell­ten Form begrü­ßens­wert. Aller­dings lau­te­te der über­frak­tio­nel­le Prüf­an­trag der Frak­tio­nen des Gemein­de­rats auf Prü­fung eines Amtesfür Umwelt und Grün mit Ansied­lung im Dezer­nat IV. Nun soll es wei­ter­hin „nur“ eine Abtei­lungUmwelt und Natur­schutz geben. Ich fin­de, das dies die­sem wich­ti­gen The­ma nicht zeit­ge­mäß gerecht wird.

Für die Zusam­men­le­gung der Aus­schüs­se TA und AUN ist aus orga­ni­sa­to­risch-inhalt­li­chen Grün­den zu befür­wor­ten, auch, wenn dies für ein­zel­ne Gemein­de­rats­mit­glie­der dadurch eine Mehr­be­las­tung erfahren.

Beim The­men­be­reich „Mobi­li­tät“ wür­de ich mir immer noch wün­schen, dass der von mir unter­stütz­te Haus­halts­an­trag für einen Mobi­li­täts­be­auf­trag­ten als Quer­schnitts­auf­ga­be in der Ver­wal­tung irgend­wann umge­setzt wird.

Zum ÖDP-Antrag:Wenn die Begriff­lich­keit so steht und das The­ma Nach­hal­tig­keit selbst­ver­ständ­lich mit ent­hal­ten ist, gibt es für mich kei­nen Grund für die Umbe­nen­nung zu stimmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe für den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.
Ich habe gegen den Zusatz­an­trag der ÖDP gestimmt.

GZH: Sanie­rung der Tiefgarage

2018 / V 00180 Graf-Zep­pe­lin-Haus, Sanie­rung Tief­ga­ra­ge Bau­be­schluss; Geneh­mi­gung von über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben und einer Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung in 2019

Wor­um geht es?

Am 17.10.1985 wur­de das Graf-Zep­pe­lin-Haus (GZH) an die Häf­ler über­ge­ben. Nach jetzt bereits 33 Jah­ren sei­nes Bestehens ist ein Ver­schleiß an Mate­ri­al und Tech­nik ein­ge­tre­ten. Die Tief­ga­ra­ge des GZH weist einen der Nut­zungs­dau­er und den dama­li­gen Stand der Tech­nik ent­spre­chen­den Zustand auf. In den jähr­li­chen Bege­hun­gen zur lau­fen­den Bau­un­ter­hal­tung wur­den bereits seit gerau­mer Zeit ver­mehrt Ris­se, Abplat­zun­gen an den Stüt­zen und Durch­drin­gun­gen der Kon­struk­ti­on in der Tief­ga­ra­ge bemerkt und ver­stärkt unter Beob­ach­tung auch im Hin­blick auf die Stand­si­cher­heit gestellt. Bis­lang besteht kei­ne Beein­träch­ti­gung der Standsicherheit.

Die fest­ge­stell­ten, signi­fi­kan­ten Schä­den in der TG wer­den durch zwei pri­mä­re Fak­to­ren geprägt:

  • 80 – 90% der Scha­dens­bil­der wer­den durch das tau­salz­hal­ti­ge abtrop­fen­de Schmelz­was­ser von abtau­en­dem Schnee und Eis der Autos ver­ur­sacht. Die Aus­füh­rung der Gebäu­de­dehn­fu­gen in den Böden, die Was­ser­füh­rung und Ent­wäs­se­rungs­punk­te hal­ten den Anfor­de­run­gen nicht statt.
  • Mit ca. 10 – 20% am Scha­dens­bild betei­ligt sind die zwei­scha­li­gen Umfas­sungs­wän­de mit einer inne­ren Kalk­sand­stein­mau­er und einer im Zwi­schen­raum geführ­ten Sicker­was­ser­ab­lei­tung (Die TG des GZH liegt unter­halb des Grundwasserspiegels).

Im Rah­men der Pla­nun­gen zur Sanie­rung der TG soll die Stell­platz­ver­brei­te­rung geprüft wer­den. Im 1. TG wird der Zugang zum Restau­rant und Café bar­rie­re­frei her­ge­stellt, sowie eine Bar­rie­re­frei­heit für das 2. Und 3. TG emp­foh­len. Außer­dem ist eine Ram­pen­hei­zung an der nicht­über­dach­ten Stel­le der Ein- und Aus­fahrt vorgesehen.

Ter­mi­ne:

Der Bau­be­ginn ist ab Juli 2019 geplant, die Bau­maß­nah­me wird in 3 Bau­ab­schnit­ten umge­setzt. Die Gesamt­bau­zeit ist mit 16 Mona­ten ange­setzt. Für etwa 1,5 Mona­te wird es in Abspra­che mit dem GZH zu einer Gesamt­schlie­ßung der TG auf­grund der Ram­pen­sa­nie­rung kommen.

Kos­ten:

Es wird der­zeit mit Gesamt­kos­ten (brut­to) von 13.000.000 EUR gerechnet

Ant­wor­ten auf Fra­gen aus dem Gemeinderat:

  • Mit einer Asbest­be­las­tung ist nach heu­ti­gem Kennt­nis­stand nicht zu rechnen
  • Die Sanie­rung fin­det in 4 Bau­ab­schnit­ten statt, im letz­ten Bau­ab­schnitt könn­te die Schran­ken­lö­sung mit ein­ge­plant wer­den (Die Tief­ga­ra­ge ist heu­te schon gebüh­ren­pflich­tig, die Fra­ge ist, wie hoch ist die Zahlungsmoral)
  • Die Kos­ten ent­spre­chen dem Scha­dens­bild, die Schä­di­gung des Stahls ist Fakt – aus bau­phy­si­ka­li­schen Grün­den gibt es kei­ne alter­na­ti­ve Lösung ohne das Haus an sich in Fra­ge zu stellen

Beschluss­an­trag

  1. Dem Ergeb­nis der Ent­wurfs­pla­nung mit Gestal­tungs­vor­schlag ein­schließ­lich Kos­ten­be­rech­nung nach DIN 276 wird mit Brut­to-Gesamt­kos­ten von 13.000.000 EUR zugestimmt.
  2. Für 2019 wer­den über­plan­mä­ßi­ge Aus­ga­ben von 5.000.000 EUR und eine über­plan­mä­ßi­ge Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung von 6.500.000 EUR geneh­migt. Dem Deckungs­vor­schlag wird zugestimmt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Sum­me von 7.000.000 EUR in die Haus­halts­pla­nung 2020 aufzunehmen.
  4. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, die Zuord­nung der Mit­tel im Rah­men der Umstel­lung auf das Neue Kom­mu­na­le Haus­halts­recht (NKHR) ab 2019 vorzunehmen.
  5. Die Ver­wal­tung wird auf Grund­la­ge der vor­lie­gen­den Pla­nung beauf­tragt, die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­wirk­li­chung des Pro­jek­tes zu schaf­fen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.

Mei­ne Haltung:

Was muss, das muss – auch wenn die Kos­ten der Sanie­rung die hier für den ruhen­den Ver­kehr aus­ge­ge­ben wer­den schier unglaub­lich schei­nen. Die Sanie­rungs­maß­nah­men nicht durch­zu­füh­ren wür­de bedeu­ten, das GZH in sei­ner Sicher­heit und Nutz­bar­keit zu gefährden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Miet­spie­gel Friedrichshafen

2018 / V 00168 Fort­schrei­bung des qua­li­fi­zier­ten Miet­spie­gels von Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Gemäß § 558d Abs.21 BGB sind Miet­spie­gel im Abstand von zwei Jah­ren der aktu­el­len Markt­ent­wick­lung anzu­pas­sen. Dem­entspre­chend sind die im Juli 2016 in Koope­ra­ti­on mit 19 wei­te­ren Kreis­ge­mein­den in Kraft getre­te­nen qua­li­fi­zier­ten Mit­spie­gel fort­zu­schrei­ben um den Sta­tus qua­li­fi­ziert auf­recht zu erhalten.

Alle zwei Jah­re rei­chen für die Fort­schrei­bung die ermit­tel­ten Preis­in­de­xe für die Lebens­hal­tung aller pri­va­ten Haus­hal­te des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes aus. Alle vier Jah­re muss dage­gen die Daten­er­he­bung vor Ort neu erstellt wer­den. Bei der Fort­schrei­bung wird ledig­lich die Basis­ta­bel­le (sie­he Bild) des Miet­spie­gels fort­ge­schrie­ben. Alle wei­te­ren wohn­wert­bil­den­den Fak­to­ren basie­ren auf der Daten­er­he­bung aus dem Jahr 2016 und kön­nen ohne eine erneu­te Abfra­ge nicht ver­än­dert werden.

Durch die erneu­te Koope­ra­ti­on der 20 Kreis­ge­mein­den ver­tei­len sich die Kos­ten für die Fort­schrei­bung auf die teil­neh­men­den Gemein­den. Für Fried­richs­ha­fen belau­fen sich die Kos­ten auf 4.620,18 EUR inkl. Mehr­wert­steu­er. Damit lie­gen die Kos­ten unter den ein­ge­stell­ten Haus­halts­mit­teln in Höhe von 6.000,00 EUR.

Beschluss­an­trag

Der vor­lie­gen­de Miet­spie­gel für Fried­richs­ha­fen 2018 wird gemäß § 558 d (2) BGB vom Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen als qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel anerkannt.

Mei­ne Haltung:

Bei der vor­lie­gen­den Fort­schrei­bung des qua­li­fi­zier­ten Miet­spie­gels von Fried­richs­ha­fen han­delt es sich um eine Dar­stel­lung des Ist-Zustands. Der­zeit gibt es zahl­rei­che Bemü­hun­gen, den Miet­woh­nungs­bau in den Berei­chen geför­der­ter Wohn­raum, bezahl­ba­rer Wohn­raum sowie ver­güns­tig­ter Wohn­raum für mitt­le­re Ein­kom­men zu befördern.

Aber natür­lich sind die Mie­ten in Fried­richs­ha­fen eher hoch und für vie­le Men­schen in unter­schied­li­chen Lebens­si­tua­tio­nen nahe­zu uner­schwing­lich. Mit dazu trägt auch bei, dass die SPD-Frak­ti­on ihre zahl­rei­chen Vor­schlä­ge im Rah­men der Dis­kus­si­on und Beschluss­fas­sung zur Woh­nungs­bau­ent­wick­lung nicht durch­set­zen konnte.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Miet­spie­gel anerkannt.

Anfra­ge Bau­stel­le Friedrichstraße

Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90 / Die Grü­nen zur Dar­stel­lung im Gemein­de­rat: Bau­stel­le Fried­rich­stra­ße (mündl. Bericht)

Wor­um geht es?

Es geht um die Bau­maß­nah­men auf dem Grund­stück des ehe­ma­li­gen Hotel Schöll­horn. Dazu hat­te die Frak­ti­on Bünd­nis 90/ Die Grü­nen meh­re­re Fra­gen gestellt, die in der Tisch­vor­la­ge auf­ge­grif­fen und beant­wor­tet werden.

  1. Wie sieht die geplan­te Ver­kehrs­füh­rung für MIV, ÖPNV, Rad­ver­kehr und Fuß­ver­kehr wäh­rend der Bau­stel­len­pha­se aus?
  2. In wel­chem Zeit­raum wird die Bau­stel­le bestehen?
  3. Wie wird sicher­ge­stellt, dass der Fuß­ver­kehr sicher und umweg­frei geführt wird?
  4. Sind Maß­nah­men geplant, um den Durch­fahrts­ver­kehr zu reduzieren?
  5. Wie wird sicher­ge­stellt, dass die Bus­se des Stadt­ver­kehrs die Bau­stel­le in bei­de Rich­tun­gen ohne Zeit­ver­zö­ge­rung pas­sie­ren kann?

Mei­ne Haltung

Durch die Bevor­zu­gung des moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehrs gegen­über dem Fuß- und Rad­ver­kehr emp­fin­de ich als unsäg­lich. Es ist tat­säch­lich deut­lich unan­ge­neh­mer als Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer 75 Sekun­den im Regen oder in der pral­len Son­ne zu ste­hen als als Auto­fah­rer. Sicher­lich müs­sen nicht alle Auto­fah­rer zwin­gend über die Fried­rich­stra­ße fah­ren. Somit könn­te hier der MIV deut­lich gemin­dert wer­den und in Zuge des­sen könn­te dann die Ampel­schal­tung für die Auto­fah­rer ver­kürzt und für die Fuß­gän­ger und Rad­ler ver­län­gert werden.

Immer noch wer­den in der Stadt und da auch im inner­städ­ti­schen Bereich eher Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer betei­ligt als dass die hei­li­ge Kuh pri­va­ter PKW eine Behin­de­rung in Kauf neh­men muss.

Ver­schie­de­nes

Ver­wal­tung infor­miert zum Bil­dungs­haus Berg: Es wur­den weder von der Ver­wal­tung noch von den Pla­nern in der Ver­gan­gen­heit Feh­ler began­gen. Sämt­li­che ver­füg­ba­re Stu­di­en wur­den berück­sich­tigt. Das geplan­te Raum­pro­gramm war zum dama­li­gen Zeit­punkt aus­rei­chend und rich­tig bemes­sen. Jetzt gilt es nach vor­ne zu schau­en: Ein zusätz­li­cher Anbau – wenn mög­lich und mach­bar – könn­te eine rea­lis­ti­sche Lösung darstellen.

Itten­hau­ser Stra­ße: Fra­ge auf­grund eines Arti­kels in der Schwä­bi­schen Zei­tung vom 21.07.2018: Bit­te um Infor­ma­ti­on zu feh­len­den Wasch­ma­schi­nen in der Not­un­ter­kunft für Frau­en und die Bit­te um einen detail­lier­ten Sach­stands­be­richt zu den Unter­künf­ten Itten­hau­ser Stra­ße und Keplerstraße.
Ant­wort der Ver­wal­tung:Die Wasch­ma­schi­ne ist in der Unter­kunft, jedoch noch nicht ange­schlos­sen. Es gibt eine Wohn­raum­be­glei­tung im Umfang von ca 10 Wochen­stun­den (0,25 Stel­len­an­tei­le). Ein ent­spre­chen­der Sach­stands­be­richt folgt nach der Sommerpause.

Fra­ge: Park­raum­be­wirt­schaf­tung evtl. durch einen exter­nen Kon­troll­dienst mög­lich (z.B. auch im GZH)? So etwas gibt es z.B. in Tett­nang am Kran­ken­haus, feh­len­de Park­ti­ckets kos­ten 19 Euro.
Ant­wort: Im GZH wird eher eine Schran­ken­an­la­ge in Fra­ge kommen.

Fra­ge: In der Mit­te der Itten­hau­ser Kreu­zung hat sich ein vor allem für Rad­fah­rer gefähr­li­ches Loch gebildet.
Ant­wort: Ver­wal­tung küm­mert sich darum.