Die Dämme der Rotach wurden im Zuge der Achkorrektur von der Königlichen Flussbau- verwaltung im Jahre 1897 – 1898 errichtet. Wohl zum selben Zeitpunkt wurde die Dammkrone auch mit Bäumen bepflanzt. Nach dem Maihochwasser 1906 wurden dann die Dämme erhöht, indem sie einfach aufgeschüttet wurden. Die Befindlichkeit der Bäume wurde zum ersten mal beeinträchtigt.
Im Jahre 1986 wurde die Rotach durch die Stadt auf einen 100-jährigen Hochwasserabfluss von 88 m³/s ausgebaut. Wie spätere Untersuchungen bestätigt haben, ist wegen des Baumbewuchses auf den Dammkronen auf den vorgeschriebenen Freibord verzichtet worden. Der Freibord ist definiert als der Abstand zwischen dem sogenannten Höchsten Stauziel und dem niedrigsten Punkt einer Bauwerkskrone (hier der Damm), die nicht überströmt werden soll.
Durch die einfache Aufschüttung des Dammes, die ja eigentlich gut gemeint dem Erhalt der Bäume dienen sollte, sind wohl viele der Bäume nachhaltig geschädigt und tatsächlich krank, bzw. vom Pilz befallen. Schwülstige Auswölbungen sind ebenso zu sehen, wie fehlende Borke am Stammfuß und schwarze, teils schmierige Flecken im unteren Stammbereich. Ich bin überhaupt keine Expertin für Bäume und Baumkrankheiten, aber hier würde ich doch denen glauben schenken, die sich auskennen. Wer mag schon die Verantwortung übernehmen, wenn dann jemand durch einen nicht mehr verkehrssicheren Baum geschädigt wird?
Infoblatt zum Brandkrustenpilz
„2.2. Zustand der gewässerbegleitenden Bäume:Nahezu alle der vorhandenen Bäume sind bereits durch die in den letzten Jahrzehnten durchgeführten Dammaufschüttungen irreversibel geschädigt. In der Vergangenheit, mussten – bzw. müssen auch aktuell – deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit re- gelmäßig Bäume entfernt werden. Laut Aussage des hinzugezogenen ÖBV Schall sind auch die aktuell noch vorhandenen Alt-Bäume meist vom Brandkrustenpilz befallen. Bei den durch diesen Pilz geschädigten Bäumen ist im Versagensfall mit einem Brechen des Baumes zu rechnen, mittelfristig werden sie deshalb aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden müssen. Bei einer Realisierung der HWS-Maßnahmen sind die vorhandenen Bäume nicht erhaltbar.“ (Sitzungsvorlage 2010)
Aus den Vorlagen geht auch hervor: Ein Damm sollte nicht bepflanzt werden. Die Wurzeln lockern die Dammerde auf und verringern seine Standfestigkeit. Das bedeutet, wenn ich es richtig verstehe, dass hier nach dem Fällen der alten Bäume auch nicht wieder aufgeforstet werden kann und uns somit ein wunderschönes Fleckchen Natur in der Stadt verlorengeht.
„Ein Problem stellen die Uferveränderungen (Erhöhungen) auch ökologisch und städtebaulich dar, da sehr stark in den vorhandenen Baumbestand eingegriffen werden muss. Es sind nur punktuell ökologische Aufwertungen und eventuell Auwaldentwicklungsmaßnahmen (als Variante) im Zuge von Baumaßnahmen möglich.“ (Sitzungsvorlage 2010)
Neben der Frage, zu welchem Ergebnis die Prüfung der Dammfestigkeit 2012 gekommen ist (die Unterlage dazu konnte ich bislang im Netz noch nicht finden), bleibt auch noch eine weitere spannende Frage offen: in der Anlage zur Sitzungsvorlage 2010 führt der freie Landschaftsarchitekt Herr Dipl.-Ing. Rolf Deni auf, dass es sich bei unserem Rotachabschnitt um ein Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet) handelt. Was das bedeutet liest sich im Auszug so:
„Beim Ausbau der Rotach ist auch die bestehende Ausweisung des Gewässerbettes als Natura 2000 Gebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH Gebiet) beachtlich. Diese besagt, dass Maßnahmen die eine Beeinträchtigung auf den Erhaltungszustand eines solchen Gebietes bewirken, im Allgemeinen unzulässig sind. Im Rahmen eines hochwassersicheren Ausbaues der Rotach wäre eine FFH- Vorprüfung notwendig, welche die Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen auf das FFH Gebiet untersucht und feststellt, ob eine Verträglichkeitsprüfung entsprechend der FFH-Richtlinie notwendig wird. Auf jeden Fall ist bei der Umsetzung von Maßnahmen zu gewährleisten, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen in den Gewässerlebensraum stattfinden und es möglichst nur zu kurzzeitigen Störungen kommt.“ (Anlage zur Sitzungsvorlage 2010, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung – Dipl.-Ing. Rolf Deni – Freier Landschaftsarchitekt Bachstraße 36 88214 Ravensburg T.: 0751⁄13260 F.:0751/13292 info∂rolf-deni.de www.rolf-deni.de)
Wurde bis heute eine FFH-Vorprüfung vorgenommen? Mit welchem Ergebnis?
Ich finde, momentan gibt es reichlich viele offene Fragen und wenig befriedigende Antworten. Das sollte sich vor einem endgültigen Beschluss durch den Rat auf jeden Fall ändern.