Die Däm­me der Rot­ach wur­den im Zuge der Ach­kor­rek­tur von der König­li­chen Fluss­bau- ver­wal­tung im Jah­re 1897 – 1898 errich­tet. Wohl zum sel­ben Zeit­punkt wur­de die Damm­kro­ne auch mit Bäu­men bepflanzt. Nach dem Mai­hoch­was­ser 1906 wur­den dann die Däm­me erhöht, indem sie ein­fach auf­ge­schüt­tet wur­den. Die Befind­lich­keit der Bäu­me wur­de zum ers­ten mal beeinträchtigt.

Im Jah­re 1986 wur­de die Rot­ach durch die Stadt auf einen 100-jäh­ri­gen Hoch­was­ser­ab­fluss von 88 m³/​s aus­ge­baut. Wie spä­te­re Unter­su­chun­gen bestä­tigt haben, ist wegen des Baum­be­wuch­ses auf den Damm­kro­nen auf den vor­ge­schrie­be­nen Frei­bord ver­zich­tet wor­den. Der Frei­bord ist defi­niert als der Abstand zwi­schen dem soge­nann­ten Höchs­ten Stau­ziel und dem nied­rigs­ten Punkt einer Bau­werks­kro­ne (hier der Damm), die nicht über­strömt wer­den soll.

Bäume auf dem Rotachdamm

Durch die ein­fa­che Auf­schüt­tung des Dam­mes, die ja eigent­lich gut gemeint dem Erhalt der Bäu­me die­nen soll­te, sind wohl vie­le der Bäu­me nach­hal­tig geschä­digt und tat­säch­lich krank, bzw. vom Pilz befal­len. Schwüls­ti­ge Aus­wöl­bun­gen sind eben­so zu sehen, wie feh­len­de Bor­ke am Stamm­fuß und schwar­ze, teils schmie­ri­ge Fle­cken im unte­ren Stamm­be­reich. Ich bin über­haupt kei­ne Exper­tin für Bäu­me und Baum­krank­hei­ten, aber hier wür­de ich doch denen glau­ben schen­ken, die sich aus­ken­nen. Wer mag schon die Ver­ant­wor­tung über­neh­men, wenn dann jemand durch einen nicht mehr ver­kehrs­si­che­ren Baum geschä­digt wird?

Info­blatt zum Brandkrustenpilz

2.2. Zustand der gewäs­ser­be­glei­ten­den Bäume:Nahezu alle der vor­han­de­nen Bäu­me sind bereits durch die in den letz­ten Jahr­zehn­ten durch­ge­führ­ten Damm­auf­schüt­tun­gen irrever­si­bel geschä­digt. In der Ver­gan­gen­heit, muss­ten – bzw. müs­sen auch aktu­ell – des­halb aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit re- gel­mä­ßig Bäu­me ent­fernt wer­den. Laut Aus­sa­ge des hin­zu­ge­zo­ge­nen ÖBV Schall sind auch die aktu­ell noch vor­han­de­nen Alt-Bäu­me meist vom Brand­krus­ten­pilz befal­len. Bei den durch die­sen Pilz geschä­dig­ten Bäu­men ist im Ver­sa­gens­fall mit einem Bre­chen des Bau­mes zu rech­nen, mit­tel­fris­tig wer­den sie des­halb aus Ver­kehrs­si­cher­heits­grün­den ent­fernt wer­den müs­sen. Bei einer Rea­li­sie­rung der HWS-Maß­nah­men sind die vor­han­de­nen Bäu­me nicht erhalt­bar.“ (Sit­zungs­vor­la­ge 2010)

Info-Brief am BaumAus den Vor­la­gen geht auch her­vor: Ein Damm soll­te nicht bepflanzt wer­den. Die Wur­zeln lockern die Dam­mer­de auf und ver­rin­gern sei­ne Stand­fes­tig­keit. Das bedeu­tet, wenn ich es rich­tig ver­ste­he, dass hier nach dem Fäl­len der alten Bäu­me auch nicht wie­der auf­ge­fors­tet wer­den kann und uns somit ein wun­der­schö­nes Fleck­chen Natur in der Stadt verlorengeht.

Ein Pro­blem stel­len die Ufer­ver­än­de­run­gen (Erhö­hun­gen) auch öko­lo­gisch und städ­te­bau­lich dar, da sehr stark in den vor­han­de­nen Baum­be­stand ein­ge­grif­fen wer­den muss. Es sind nur punk­tu­ell öko­lo­gi­sche Auf­wer­tun­gen und even­tu­ell Auwald­ent­wick­lungs­maß­nah­men (als Vari­an­te) im Zuge von Bau­maß­nah­men mög­lich.“ (Sit­zungs­vor­la­ge 2010)

Neben der Fra­ge, zu wel­chem Ergeb­nis die Prü­fung der Damm­fes­tig­keit 2012 gekom­men ist (die Unter­la­ge dazu konn­te ich bis­lang im Netz noch nicht fin­den), bleibt auch noch eine wei­te­re span­nen­de Fra­ge offen: in der Anla­ge zur Sit­zungs­vor­la­ge 2010 führt der freie Land­schafts­ar­chi­tekt Herr Dipl.-Ing. Rolf Deni auf, dass es sich bei unse­rem Rot­ach­ab­schnitt um ein Fau­na-Flo­ra-Habi­tat (FFH-Gebiet) han­delt. Was das bedeu­tet liest sich im Aus­zug so:

Beim Aus­bau der Rot­ach ist auch die bestehen­de Aus­wei­sung des Gewäs­ser­bet­tes als Natu­ra 2000 Gebiet gemäß der Fau­na-Flo­ra-Habi­tatricht­li­nie (FFH Gebiet) beacht­lich. Die­se besagt, dass Maß­nah­men die eine Beein­träch­ti­gung auf den Erhal­tungs­zu­stand eines sol­chen Gebie­tes bewir­ken, im All­ge­mei­nen unzu­läs­sig sind. Im Rah­men eines hoch­was­ser­si­che­ren Aus­bau­es der Rot­ach wäre eine FFH- Vor­prü­fung not­wen­dig, wel­che die Aus­wir­kun­gen der Aus­bau­maß­nah­men auf das FFH Gebiet unter­sucht und fest­stellt, ob eine Ver­träg­lich­keits­prü­fung ent­spre­chend der FFH-Richt­li­nie not­wen­dig wird. Auf jeden Fall ist bei der Umset­zung von Maß­nah­men zu gewähr­leis­ten, dass kei­ne erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen in den Gewäs­ser­le­bens­raum statt­fin­den und es mög­lichst nur zu kurz­zei­ti­gen Stö­run­gen kommt.“ (Anla­ge zur Sit­zungs­vor­la­ge 2010, Land­schafts­ar­chi­tek­tur und Umwelt­pla­nung – Dipl.-Ing. Rolf Deni – Frei­er Land­schafts­ar­chi­tekt Bach­stra­ße 36 88214 Ravens­burg T.: 075113260 F.:0751/13292 inforolf-deni.de www.rolf-deni.de)

Wur­de bis heu­te eine FFH-Vor­prü­fung vor­ge­nom­men? Mit wel­chem Ergebnis?

Ich fin­de, momen­tan gibt es reich­lich vie­le offe­ne Fra­gen und wenig befrie­di­gen­de Ant­wor­ten. Das soll­te sich vor einem end­gül­ti­gen Beschluss durch den Rat auf jeden Fall ändern.