Zwei Dis­kus­sio­nen präg­ten die Gemein­de­rats­sit­zung im Febru­ar: Braucht es für die Ver­ga­be von Car­sha­ring-Park­plät­zen eine E‑Au­to-Quo­te und wenn ja, wie hoch soll / darf die­se sein? Und wie gehen wir mit aktu­ell und künf­tig unse­ren Flä­chen für Gewer­be um: Null-Flä­chen­ver­brauch mit Nach­ver­dich­tung im Bestand oder wei­ter­hin „maß­vol­les“ Wachstum?

Was dabei und bei allen wei­te­ren The­men her­aus­ge­kom­men ist, könnt ihr wie immer mei­ner Nach­le­se entnehmen.

Die kom­plet­te Tages­ord­nung mit allen Sit­zungs­un­ter­la­gen fin­det sich hier.

MEDI­ZIN CAM­PUS BODENSEE

2019 / V 00339 MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE (MCB), hier: Gesund­heits­aka­de­mie Boden­see-Ober­schwa­ben GmbH Sat­zungs­än­de­rung und Mit­tel­wei­ter­lei­tung an deren Gesellschafter

Um was geht es?

Die Gesund­heits­aka­de­mie Boden­see-Ober­schwa­ben GmbH ist eine aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­gen Zwe­cken die­nen­de GmbH, deren mit­tel grund­sätz­lich zeit­nah zu ver­wen­den sind. Erträ­ge erwirt­schaf­tet die GmbH durch Ange­bo­te zu Aus­bil­dung und Stu­di­um, Fort- und Wei­ter­bil­dun­gen sowie Inhouse-Schu­lun­gen. Die Anhäu­fung der Gel­der könn­te zum Ver­lust der Gemein­nüt­zig­keit füh­ren. Für die Gesell­schaft ste­hen jedoch weder in der nahen, noch wei­te­ren Zukunft grö­ße­re Inves­ti­tio­nen an, die höhe­re abschrei­bun­gen zur Fol­ge hät­ten. Eben­so ist auch nicht mit einem wirt­schaft­li­chen Defi­zit zu rech­nen. Aus die­sem Grund wur­de ein Vor­schlag erar­bei­tet, der vor­sieht, im Rah­men einer Sat­zungs­än­de­rung die Mög­lich­keit zu schaf­fen, die Mit­tel, die die Gesell­schaft erwirt­schaf­tet hat, gemein­nüt­zig­keits­un­schäd­lich an deren gemein­nüt­zi­ge Gesell­schaf­ter weiterzugeben.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat nimmt den Ände­rungs­be­darf des Gesell­schafts­ver­trags der Gesund- heits­aka­de­mie Boden­see Ober­schwa­ben GmbH zur Kennt­nis und stimmt der Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges bzw. der Sat­zung der Gesund­heits­aka­de­mie Boden­see Ober- schwa­ben GmbH gemäß Anla­ge zu.

  2. Der Gemein­de­rat stimmt der Mit­tel­wei­ter­lei­tung bzw. Aus­schüt­tung an die Gesell­schaf­ter im Geschäfts­jahr 2020 in einer Höhe von 1,8 Mio. Euro und somit einem Anteil für die Kli- nikum Fried­richs­ha­fen GmbH von 451.800 Euro zu.

  3. Der Ver­tre­ter der Stadt Fried­richs­ha­fen wird gemäß § 104 Abs. 1 GemO ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH ent­spre­chend abzu- stim­men und zuzu­stim­men sowie anzu­wei­sen, dass der Ver­tre­ter der Kli­ni­kum Fried­richs- hafen GmbH in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Gesund­heits­aka­de­mie Boden­see Ober­schwa­ben GmbH ent­spre­chend Zif­fer 1 und 2 zustim­men­den Beschluss fasst.

  4. Die Zustim­mung des Gemein­de­rats zur Ände­rung des Gesell­schafts­ver­trags der Gesund- heits­aka­de­mie Boden­see-Ober­schwa­ben GmbH sowie zur Aus­schüt­tungs­hö­he umfasst dabei auch sol­che Ände­run­gen, die sich noch im Wei­te­ren auf Grund der Abstim­mun­gen im Gesell­schaf­ter­kreis oder Abstim­mun­gen mit dem Regis­ter­ge­richt oder Drit­ten erge­ben kön­nen, soweit die­se nicht wesent­lich sind.

Mei­ne Haltung:

Für mich macht der Vor­schlag Sinn. Die Gemein­nüt­zig­keit muss erhal­ten wer­den, gleich­zei­tig kön­nen die gemein­nüt­zi­gen Gesell­schaf­ter das über­schüs­si­ge Geld wie­der für ihre Zwe­cke ein­set­zen. Win-win-Situation.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe für den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Car­sha­ring-Kon­zept FN

2019 / v 00286 Car­sha­ring-Kon­zept für die Stadt Friedrichshafen

Um was geht es?

Hier han­delt es sich im Ursprung um einen Grü­nen Antrag, Car­sha­ring-Anbie­tern fes­te Stell­plät­ze für ihre Fahr­zeu­ge zur Ver­fü­gung zu stel­len, so dass Car­sha­ring-Nut­zer die Fahr­zeu­ge immer an den sel­ben Stel­len auf­fin­den und nicht nur unge­fähr wis­sen, wo das ent­spre­chen­de Auto gera­de steht. Der Antrag, der bereits im Mai 2019 auf der Agen­da stand und aus dem nun unter Zuhil­fe­nah­me von der Impuls­ma­nu­fak­tur GmbH ein Kon­zept ent­wi­ckelt wur­de, lag dem Gemein­de­rat jetzt zur Abstim­mung vor. 

Beschluss­an­trag:

1. Der Gemein­de­rat stimmt den in der Sit­zungs­vor­la­ge dar­ge­stell­ten Aus­füh­run­gen zur Durch­füh­rung eines Aus­wahl­ver­fah­rens für Car­sha­ring-Stell­plät­ze und der vor­ge­schla­ge­nen Vor­ge­hens­wei­se zu.

2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, auf die­ser Basis die Ver­ga­be von Stell­flä­chen für Car­sha­ring- Anbie­ter im Stadt­ge­biet Fried­richs­ha­fen vorzunehmen.

3. Der Anbie­ter soll min­des­tens 50% Elek­tro­fahr­zeu­ge vor­hal­ten um in den Genuss der Vor­tei­le der Car­sha­ring-Kon­zep­ti­on zu kommen.

In der FVA-Sit­zung am 10.02.2020 for­der­te die Frak­ti­on Netz­werk für Fried­richs­ha­fen eine 100%-E-Mobilitäts-Quote für Car­sha­ring-Anbie­ter. Der im Gre­mi­um abge­stimm­te Kom­pro­miss zwi­schen kei­ner Vor­ga­be und 100% lag bei 50%. Die­ser Vor­schlag steht nun auch im Gemein­de­rat zur Abstimmung.

Mei­ne Haltung:

Manch­mal den­ke ich auch noch nach fast bald sechs Jah­ren Gemein­de­rats­ar­beit: Das müss­te doch schnel­ler, ein­fa­cher, unkom­pli­zier­ter oder auch unbü­ro­kra­ti­scher gehen. Doch weit gefehlt, Geduld ist gefragt und wenn nicht alles ordent­lich auf­ge­schrie­ben ist oder ein Stra­ßen­schild (noch) nicht zur Ver­fü­gung steht, dann geht es lang­sam oder mal auch gar nicht. 

Inso­fern ist es sehr schön, dass für die Car­sha­ring-Park­plät­ze nun alles so weit in tro­cke­nen Tüchern zu sein scheint. Das Kon­zept ist geschrie­ben, 20 Park­plät­ze im gesam­ten Stadt­ge­biet zu je 30,- Euro Jah­res­ge­bühr (also zum Anwoh­ner-Tarif) scheint für den Anfang in Ord­nung zu sein.

So weit so gut. Im FVA ent­stand dann aller­dings eine Dis­kus­si­on, die so falsch nicht ist. Wie steht es mit dem Anteil der elek­trisch betrie­be­nen Fahr­zeu­ge? Ein Car­sha­ring-Anbie­ter soll­te doch als gutes Bei­spiel vor­an­ge­hen und kei­ne Ver­bren­ner in sei­ner Flot­te vor­hal­ten? Eine ent­spre­chen­de For­de­rung kam aus den Rei­hen des Netz­werks für FN

Grund­sätz­lich sehe ich das als eine gute Sache und für kom­mer­zi­el­le Anbie­ter evtl. auch leist­bar (wobei aktu­el­le Stu­di­en bele­gen, dass E‑Autos für Car­sha­ring-Unter­neh­men noch nicht wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kön­nen), dies für ver­eins­ba­sier­te Anbie­ter jedoch kei­nes­falls sind.

Weil wir dem 50%-Kompromiss aus der FVA-Sit­zung aus die­sem Grund nicht fol­gen kön­nen, haben wir als Frak­ti­on einen Zusatz­an­trag gestellt, in dem die Beschluss­for­mu­lie­rung „50% E‑Autos über dem bun­des­wei­ten Durch­schnitt“ lau­te­te. Als Bei­spiel: Wenn der Bun­des­durch­schnitt bei 10% E‑Autos lie­gen wür­de, müss­te der Car­sha­ring-Anbie­ter 15% sei­ner Flot­te mit E‑Antrieb vorhalten.

Geklärt wur­de in der Sit­zung noch, dass es sich beim Aus­wahl­ver­fah­ren um ein 2‑Stufiges Sys­tem han­de­le: 1. die Eig­nungs­kri­te­ri­en als har­te Fak­to­ren. Die­se müs­sen zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den, damit der Anbie­ter über­haupt zum Zug kom­men kann. 2. die Eig­nungs­kri­te­ri­en Car­sha­ring-Kon­zept, S. 9, 3.6) als wei­che Fak­to­ren. Sie sind für das Ran­king rele­vant und bestim­men letzt­lich den Platz, auf wel­chem der ein­zel­ne Anbie­ter in der Ver­ga­be­lis­te auf­ge­führt wird.

In der lan­gen und frucht­ba­ren Dis­kus­si­on einig­te man sich dann mehr­heit­lich, doch dem Vor­schlag der Ver­wal­tung zu fol­gen, die 20% in ihrer Sit­zungs­vor­la­ge ste­hen hatte.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe für den Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tung gestimmt.

Wis­sens­werk­statt Friedrichshafen

2020 / V 00005 Wis­sens­werk­statt Fried­richs­ha­fen – Fort­füh­rung der finan­zi­el­len För­de­rung für den lau­fen­den Betrieb

Um was geht es?

Der gemein­nüt­zi­ge Ver­ein Wis­sens­werk­statt Fried­richs­ha­fen e. V. besteht seit Janu­ar 2008. wur­de Eine Zuschuss­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Stadt Friedrichshafen/​Sondervermögen Zep­pe­lin-Stif­tung ent­spre­chend dem Gemein­de­rats­be­schluss vom 03.12.2007 wur­de am 17.10.2008 unter­zeich­net. Danach erhielt die Wis­sens­werk­statt einen eima­li­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss von 400.000 € und einen jähr­li­chen Betriebs­kos­ten­zu­schuss auf die Dau­er von 10 Jah­ren von durch­schnitt­lich 200.000 €/​Jahr. Eine zeit­li­che Stre­ckung des Zuwen­dungs­zeit­raums bis die gesam­te För­der­sum­me von 2 Mio. € aus­ge­schöpft ist, wur­de vom Gemein­de­rat im Jahr 2012 beschlos­sen. Der lau­fen­de Betrieb der Wis­sens­werk­statt wur­de im glei­chen Zeit­raum von der Fa. ZF Fried­richs­ha­fen AG eben­falls mit die­sen Beträ­gen unter­stützt. Ende 2019 waren von den ins­ge­samt 2 Mio. € zur Ver­fü­gung gestell­ten För­der­mit­teln der Zep­pe­lin- Stif­tung für den lau­fen­den Betrieb 100.000 € noch nicht ver­braucht. Die­se rest­li­chen För­der­mit­tel rei­chen nicht aus, um den Wei­ter­be­trieb der Wis­sens­werk­statt ab 2020 zu gewährleisten.

Damit die wert­vol­le Arbeit, die dort Kin­dern im Vor- und Grund­schul­al­ter sowie jugend­li­chen an den wei­ter­füh­ren­den Schu­len ange­bo­ten wird, fort­füh­ren zu kön­nen, muss die Finan­zie­rung gesi­chert werden. 

Die Ver­wal­tung bean­tragt einen Zuschuss aus den Mitt­leln der Zep­pe­lin-Stif­tung für die kom­men­den 5 Jah­re in Höhe von 200.000 EUR jähr­lich bis die Gesamt­be­zu­schus­sung von 1 Mio. EUR aus­ge­schöpft ist.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Wis­sens­werk­statt Fried­richs­ha­fen e. V. wird von der Zep­pe­lin-Stif­tung für die Dau­er von wei­te­ren 5 Jah­ren (2020 bis 2024) mit einem Betriebs­kos­ten­zu­schuss von durch­schnitt­lich 200.000 €/​Jahr geför­dert. Der Zuwen­dungs­zeit­raum kann sich dabei ver­län­gern, bis die Gesamt­zu­wen­dung in Höhe von 1.000.000 € aus­ge­schöpft ist. Die Bezu­schus­sung erfolgt vor­be­halt­lich der jewei­li­gen Haus­halts­mit­tel­be­reit­stel­lung für die­sen Zeitraum.

  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine ent­spre­chen­de neue Zuschuss­ver­ein­ba­rung mit der Wis­sens­werk­statt Fried­richs­ha­fen e. V. abzuschließen.

Mei­ne Haltung:

Oft wird beklagt, dass sich Kin­der und Jugend­li­che nicht mehr für die soge­nann­ten MINT-Fächer inter­es­sie­ren (oder zumin­dest in der Schu­le kei­ne guten Leis­tun­gen dar­in zei­gen) und der Fach­kräf­te­man­gel in die­sen Berei­chen spricht auch für sich. Inso­fern ist die Wis­sens­werk­statt ein ech­ter Glücks­fall! hier kön­nen Kin­der und Jugend­li­che MINT erfah­ren und erfor­schen, dür­fen aus­pro­bie­ren und krie­gen Hil­fe­stel­lung, wenn sie nicht wei­ter­wis­sen. Hilf mir, es selbst zu tun. Ein groß­ar­ti­ges Kon­zept, mit einer Lei­te­rin, die dafür brennt. Kann es etwas bes­se­res geben?

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Fort­schrei­bung Regionalplan

2019 / V 00388 Fort­schrei­bung des Regio­nal­plans – Stel­lung­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen zur Gewer­be-Vor­rang­ge­biets­flä­che bei Hirschlatt

Um was geht es?

Nach­dem der Vor­schlag, eine 30 ha gro­ße Flä­che bei Hirsch­latt im Regio­nal­plan als Gewer­be-Vor­rang­ge­biets­flä­che aus­zu­wei­sen im Gemein­de­rat kei­ne Zustim­mung erlangt hat, son­dern viel­mehr Fra­gen und Beden­ken her­vor­rief, steht das The­ma nun abschlie­ßend zur Diskussion.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt der im Regio­nal­plan dar­ge­stell­ten Vor­rang­flä­che für Indus­trie und Gewer­be bei Hirsch­latt in unver­än­der­ter Grö­ße und Lage zu.

  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, über die Zustim­mung zu Hirsch­latt eine ergän­zen­de Stel­lung- nah­me im Ände­rungs­ver­fah­ren gegen­über dem Regio­nal­ver­band abzugeben.

Mei­ne Haltung:

Zunächst will ich noch ein­mal kri­tisch anmer­ken, dass es sehr selt­sam ist, dass der Häf­ler Gemein­de­rat sich erst im Okto­ber 2019, weni­ge Tage vor Ablauf der Rück­mel­de­frist, mit der Fort­schrei­bung des Regio­nal­plans befasst hat. Die Grün­de, die die Ver­wal­tung dazu bewo­gen haben, sind mir immer noch nicht klar.

Klar dage­gen muss­te der Ver­wal­tung sein, dass es im Rah­men der Bera­tung zum Regio­nal­plan zu Dis­kus­sio­nen und Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten kom­men wür­de. Unter ande­rem bei der Aus­wei­sung einer 30 ha gro­ßen Flä­che bei Hirsch­latt zur Gewer­be- Vor­rang­ge­biets­flä­che (heißt: Wenn Gewer­be­flä­chen benö­tigt wer­den und ander­wei­tig kei­ne pas­sen­den Grund­stü­cke mehr vor­han­den sind, dann – und erst dann – geht man an die Flä­che in Hirschlatt).

Ich bin gegen die­se Aus­wei­sung und für einen Null-Flä­chen-Ver­brauch. Ich bin der Mei­nung, dass wir grund­sätz­lich aus­rei­chend Flä­chen zur Ver­fü­gung haben, die wir durch Nach­ver­dich­tung, Park­raum-Umstruk­tie­rung (sta­peln statt Flä­che) sowie Auf­sto­ckun­gen von bestehen­den Gebäu­den nutz­bar machen können. 

In Hirsch­latt sehe ich zudem das Pro­blem der feh­len­den Infra­struk­tur, die je nach anzu­sie­deln­dem Gewer­be eben­falls noch mit wei­te­rem Flä­chen­ver­brauch instal­liert wer­den müsste.

Die Ent­schei­dung war mit Sicher­heit eine his­to­ri­sche. Noch nie vor­her war eine Mehr­heit des Gemein­de­rats bereit, sich gegen wei­te­ren Flä­chen­ver­brauch zu stel­len. Alle Gegner*innen beton­ten in ihren Rede­bei­trä­gen, dass es ihnen um über­ge­ord­ne­te Zie­le gin­ge und nicht dar­um, nach dem St. Flo­ri­ans-Prin­zip zu han­deln („St. Flo­ri­an, geh du vor­an, ver­schon mein Haus, zünd ande­re an.“ – sprich: Bei uns in Hirsch­latt bit­te nicht, aber der See­wald gin­ge dann schon.). Inso­fern dür­fen wir uns auch auf künf­ti­ge Mehr­hei­ten bei Beschlüs­se freu­en, wenn es dar­um geht, den Flä­chen­ver­brauch auf Null zu set­zen. Die Abstim­mung ging mit 16 zu 21 gegen den Ver­wal­tungs­vor­schlag aus.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Regen­was­ser­kon­zep­ti­on Manzell

2020 / V 00010 Regen­was­ser­kon­zep­ti­on Man­zell RÜB 2 und RÜB 4, Keim­eli­mi­na­ti­on und Grundsatzbeschluss

Um was geht es?

Bei Regen­über­läu­fen (RÜB) han­delt es sich um grö­ße­re Schacht­bau­wer­ke mit einer Über­lauf­schwel­le und einem Ent­las­tungs­ka­nal ins Gewäs­ser. Die Ablauf­men­ge zum Klär­werk wird durch Dros­sel­ein­rich­tun­gen begrenzt. Bei ent­spre­chen­den Regen­fäl­len steigt der Was­ser­spie­gel bis es zum Über­lauf an der Ent­las­tungs­schwel­le kommt. Bei Regen­über­lauf­be­cken wird der ers­te, stark ver­schmutz­te Spül­stoß aus der Kana­li­sa­ti­on im Becken zurück­ge­hal­ten. Zudem erfolgt eine Rei­ni­gung durch Sedi­men­ta­ti­on. Im Abwas­ser gelös­te Stof­fe und Kei­me wer­den jedoch nur zu einem gerin­gen Teil zurückgehalten.

Die bei­den RÜB in Man­zell (RÜB 2 und 4) sind der­zeit weder mit einer soge­nann­ten See­lei­tung aus­ge­stat­tet (das auf­grund von zu hohen Was­ser­men­gen in den See ein­ge­lei­te­te Was­ser wird mit­tels einer Lei­tung weit ent­fernt vom Ufer­be­reich in 8 Meter Tie­fe ein­ge­lei­tet) noch über eine Keim­eli­mi­na­ti­on durch Reten­ti­ons­bo­den­fil­ter, die die Kei­me bereits im Becken unschäd­lich macht, bevor das Was­ser im Bereich der Flach­was­ser­zo­ne in den See ein­ge­lei­tet wird. Die­ser Umstand macht, dass das Was­ser regel­mä­ßig knapp an der Gren­ze der zuläs­si­gen Bade­was­ser­qua­li­tät liegt, bzw. im letz­ten Jahr Erkran­kun­gen Baden­der aus­lös­te, die eine Strand­sper­rung zur Fol­ge hatten.

Die Ver­wal­tung ließ nun die bei­den Vari­an­ten „See­lei­tung“ und „Keim­eli­mi­na­ti­on durch Reten­ti­ons­bo­den­fil­ter“ prü­fen. Das Ergeb­nis der Kri­te­ri­en­ana­ly­se spricht klar für den Bau von zwei getrenn­ten Boden­fil­tern. Bei den Boden­fil­tern han­delt es sich um natur­na­he Bau­wer­ke, die sich ins Land­schafts­bild einfügen.

Für bei­de geplan­ten Boden­fil­ter wer­den etwa gleich gro­ße Flä­chen und Reten­ti­ons­vo­lu­men benö­tigt. Der Boden­fil­ter beim RÜB 2 wür­de auf der Wie­sen­flä­che unter­halb des RÜB‘s und nörd­lich des Gehölz­saums des See­hags erstellt wer­den. Der Boden­fil­ter für das RÜB 4 könn­te im nörd­li­chen Teil des Frei­zeit­ge­län­des Man­zell zwi­schen Bolz­platz und MTU-Gelän­de gebaut werden.

Aus­wir­kun­gen auf die bestehen­den Bäume:

Für den Bau des Boden­fil­ters RÜB 2 müs­sen vor­aus­sicht­lich acht Bäu­me und für den Boden­fil­ter RÜB 4 vor­aus­sicht­lich elf Bäu­me gefällt wer­den. Hier­für kön­nen nach Fer­tig­stel­lung der Bau­wer­ke Ersatz­pflan­zun­gen erfolgen.

Kos­ten:

Die Kos­ten für bei­de Reten­ti­ons­bo­den­fil­ter belau­fen sich auf 4,3 Mio. EUR, künf­ti­ge Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen sind nicht auszuschließen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Mach­bar­keits­stu­die zur Behand­lung (Keim­eli­mi­na­ti­on) des bei Regen­er­eig­nis­sen ent­las­te­ten Misch­was­sers der Regen­über­lauf­be­cken RÜB 2 und RÜB 4 in Fisch­bach / Man­zell durch zwei Reten­ti­ons­bo­den­fil­ter und der erwar­te­te gro­be Kos­ten­rah­men von zusam­men rd. 4.300.000 EUR wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt die wei­te­ren Schrit­te zur Pla­nung und was­ser­recht­li­chen Geneh­mi­gung der bei­den Boden­fil­ter in die Wege zu lei­ten und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.

Mei­ne Haltung:

Für mich ist das ein ech­tes Dilem­ma: Zum einen haben wir hier den See, dem es ganz­heit­lich gese­hen rela­tiv egal ist, ob hier wei­ter­hin Kei­me im bis­he­ri­gen Umfang ein­ge­tra­gen wer­den oder nicht. Er rei­nigt sich, bzw. die Flach­was­ser­zo­ne inner­halb weni­ger Tage wie­der soweit, dass kei­ne für den Men­schen gesund­heits­be­denk­li­che Belas­tung mehr vor­liegt. Inso­fern könn­te man eigent­lich alles belas­sen, wie es ist (ein Unfall, wie es ihn im ver­gan­ge­nen Jahr gab, so dass auf­grund einer zu spät bemerk­ten Ver­stop­fung im RÜB unge­klär­te Haus-Abwäs­ser des Kran­ken­hau­ses mit in den See gelangt sind, kann es zwar theo­re­tisch immer wie­der geben, die Wahr­schein­lich­keit ist aller­dings eher gering). Gleich­zei­tig wird die Was­ser­qua­li­tät schon durch den Ein­trag der „nor­ma­len“ Über­lauf­was­ser der­art beein­träch­tigt, dass die Was­ser­qua­li­tät unter das Niveau von zuläs­si­ger Bade­qua­li­tät sinkt und das Baden in der Fisch­ba­cher-Bucht nicht mehr gestat­tet wer­den könn­te. In den immer hei­ßer und län­ger wer­den­den Som­mern wür­de damit ein drin­gend benö­tig­ter „blau­er“ Bereich im Wes­ten der Stadt feh­len. Die vor­ge­schla­ge­ne Lösung mit Reten­ti­ons­bo­den­fil­ter führt aller­dings dazu, dass ein Ein­griff in die Natur vor­ge­nom­men wer­den muss, bei dem eine Wie­se sowie 19 Bäu­me für die Anla­ge wei­chen müs­sen. Im Gegen­zug ent­steht ein Feucht­bio­top, das wie­der­um Hei­mat für unter­schied­lichs­te Amphi­bi­en sein kann. Ein Dilem­ma. Und trotz­dem habe ich mich entschieden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe für den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

Fra­ge: Jede Woche führt Frau Weber eine Müll­sam­mel­ak­ti­on im Bezirk B durch, jede Woche wer­den in die­sem Rah­men ca. 10 kg Müll ein­ge­sam­melt. Am Tag von Sturm­tief „Sabi­ne“ war im Bezirk B die Abho­lung der Gel­ben Säcke ange­kün­digt, Anwoh­ner stell­ten die­se bereits wie üblich am Abend vor­her an den Stra­ßen bereit. Im Ver­lauf der Nacht zer­ris­sen die Gel­ben Säcke und der dar­in gesam­mel­te Müll weh­te in alle Rich­tun­gen. 10 Müll­samm­ler mach­ten sich tags dar­auf die Mühe, den Müll in einem klei­ne­ren Teil­be­reich des Bezirks B wie­der einzusammeln.
Fra­ge 1: War­um wur­de die Abho­lung der Gel­ben Säcke nach der Ankün­di­gung des Sturm­tiefs nicht verlegt?
Fra­ge 2: Die Qua­li­tät der Gel­ben Säcke ist sehr schlecht, sie zer­rei­ßen meist schon beim öff­nen, kann dar­an etwas geän­dert werden?
Ant­wort: Vie­len Dank für die Eigen­in­itia­ti­ve! Die Zustän­dig­keit für den Müll und die Müll­ab­ho­lung liegt aller­dings beim Landkreis.

Work­shop B 31 – Fischbach

2019 / V 00376 Umge­stal­tung der Meers­bur­ger- und Zep­pe­lin­stra­ße in Fisch­bach – Zustim­mung Aus­lo­bungs­text Workshopverfahren

Um was geht es?

Bis­her sind die Meers­bur­ger- und Zep­pe­lin­stra­ße in Fried­richs­ha­fen-Fisch­bach durch ihre Funk­ti­on als inner­ört­lich gele­ge­ne Haupt­ver­kehrs­stra­ße (B 31) geprägt. Mit dem 2014 erfolg­ten Spa­ten­stich zum Bau der Umge­hungs­stra­ße B 31 neu in Fried­richs­ha­fen ging eine über 30-jäh­ri­ge Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­pha­se zu Ende. Die gesamt­städ­tisch betrach­tet ele­men­ta­re Ver­än­de­rung der Ver­kehrs­si­tua­ti­on erfor­dert ent­spre­chen­de ver­kehr­li­che Begleit­maß­nah­men im Stra­ßen­be­stand. Die Umge­stal­tung der Meers­bur­ger- und Zep­pe­lin­stra­ße in Fisch­bach stellt dabei den Auf­takt der Begleit­maß­nah­men von Wes­ten her dar.

Bür­ger­be­tei­li­gung:

Der Pla­nungs­work­shop hat das Ziel, ver­schie­de­ne städ­te­bau­li­che Vor­ent­wür­fe, die die pla­nen­den Büros erar­bei­ten, mit den Bür­gern zu dis­ku­tie­ren. Die Bür­ger kön­nen somit nach der vor­ge­schal­te­ten Online-Betei­li­gung über das Por­tal „sags doch“ vom 23.06.2019 – 28.07.2019 (vgl. Anla­gen 3 a – c, wel­che bereits der Fisch­ba­cher Run­de prä­sen­tiert wur­den) ihre Anlie­gen direkt mit den Pla­nern an den jewei­li­gen städ­te­bau­li­chen Ent­wür­fen dis­ku­tie­ren. Die Pla­ner haben anschlie­ßend die Mög­lich­keit, die Bür­ger­an­lie­gen ggf. in ihre Vor­ent­wür­fe ein­zu­ar­bei­ten. Im Ergeb­nis soll für das Pla­nungs­ge­biet die bes­te städ­te­bau­li­che Lösung mit einem hohen Grad an Bür­ger­be­tei­li­gung, öffent­li­chen Dis­kus­sio­nen und somit einer brei­ten Akzep­tanz in der Fisch­ba­cher Bevöl­ke­rung erar­bei­tet werden.

Der zeit­li­che Ablauf kann der Sit­zungs­vor­la­ge ent­nom­men werden.

Finan­zi­el­le Auswirkungen

Für das ange­streb­te Work­shop-Ver­fah­ren wer­den Kos­ten in Höhe von rd. 270.000 EUR ent­ste­hen. Im Haus­halts­plan-Ent­wurf 2020/2021 wur­den für das Haus­halts­jahr 2020 auf dem Pro­dukt 5110000001 Sach­kon­to 42710000 Mit­tel in Höhe von 445.000 EUR ein­ge­bracht. Mit Beschluss des Haus­halts­plans ste­hen somit finan­zi­el­le Mit­tel in aus­rei­chen­der Höhe zur Verfügung.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Durch­füh­rung des Work­shop-Ver­fah­rens zur Erstel­lung eines städ­te­bau­li­chen Vor­ent­wur­fes für die Umge­stal­tung der Meers­bur­ger- und Zep­pe­lin­stra­ße in Fisch­bach wird zugestimmt.

  2. Der Vor­ent­wurf des Aus­lo­bungs­tex­tes und die dar­in ent­hal­te­ne städ­te­bau­li­che Ziel­set­zung wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

  3. Der Auf­nah­me der Maß­nah­me „Umge­stal­tung der Meers­bur­ger- und Zep­pe­lin­stra­ße in Fisch­bach“ in die öffent­li­che Online-Vor­ha­ben­lis­te wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Ich fin­de sowohl die Umge­stal­tung der B 31 „alt“ als auch die Bür­ger­be­tei­li­gung sehr gut und hof­fe, dass es ein muti­ges Ergeb­nis gibt, das dem öffent­li­chen Raum in die­sem Bereich eine hohe Lebens- und Auf­ent­halts­qua­li­tät berei­tet. Ich freue mich auf die Ideen und Vor­schlä­ge, über die der Gemein­de­rat dann zu ent­schei­den haben wird!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­schie­de­nes

Wor­um ging es?

Fra­ge: Mak­ler bekla­gen, dass die Ver­mie­tun­gen über Mak­ler seit der Ein­füh­rung der Rege­lung „Wer bestellt bezahlt“ deut­lich zurück­ge­gan­gen sei­en. Vor allem älte­re Men­schen wür­den vor den Kos­ten zurück­scheu­en, was zu immensen Leer­stän­den füh­ren wür­de. Ist die­ser Umstand der Stadt­ver­wal­tung bekannt?
Ant­wort: Dass es Leer­stän­de gibt, ist bekannt. Inwie­weit dies mit der Umver­tei­lung der Mak­ler­ge­büh­ren zusam­men­hängt, kann aktu­ell nicht beant­wor­tet wer­den. Ant­wort folgt.

Fra­ge: Hal­len­bad-Plas­tik (altes Hal­len­bad): Die Plas­tik wur­de bereits wie von der Stadt zuge­sagt demon­tiert und ein­ge­la­gert, aller­dings wur­de das Trä­ger­sys­tem (noch) nicht demon­tiert. Dies sei jedoch not­wen­dig, da dies zur Plas­tik gehö­re und die­se nie wie­der auf­ge­hängt wer­den kön­ne, wenn das dazu­ge­hö­ri­ge Trä­ger­sys­tem nicht mehr vor­han­den sei.
Ant­wort: Über die Plas­tik wur­de bereits viel gespro­chen und dis­ku­tiert, über das Trä­ger­sys­tem aller­dings noch nicht, das wer­de jetzt nachgeholt.