Zwei Diskussionen prägten die Gemeinderatssitzung im Februar: Braucht es für die Vergabe von Carsharing-Parkplätzen eine E‑Auto-Quote und wenn ja, wie hoch soll / darf diese sein? Und wie gehen wir mit aktuell und künftig unseren Flächen für Gewerbe um: Null-Flächenverbrauch mit Nachverdichtung im Bestand oder weiterhin „maßvolles“ Wachstum?
Was dabei und bei allen weiteren Themen herausgekommen ist, könnt ihr wie immer meiner Nachlese entnehmen.
Die komplette Tagesordnung mit allen Sitzungsunterlagen findet sich hier.
MEDIZIN CAMPUS BODENSEE
Um was geht es?
Die Gesundheitsakademie Bodensee-Oberschwaben GmbH ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende GmbH, deren mittel grundsätzlich zeitnah zu verwenden sind. Erträge erwirtschaftet die GmbH durch Angebote zu Ausbildung und Studium, Fort- und Weiterbildungen sowie Inhouse-Schulungen. Die Anhäufung der Gelder könnte zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Für die Gesellschaft stehen jedoch weder in der nahen, noch weiteren Zukunft größere Investitionen an, die höhere abschreibungen zur Folge hätten. Ebenso ist auch nicht mit einem wirtschaftlichen Defizit zu rechnen. Aus diesem Grund wurde ein Vorschlag erarbeitet, der vorsieht, im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit zu schaffen, die Mittel, die die Gesellschaft erwirtschaftet hat, gemeinnützigkeitsunschädlich an deren gemeinnützige Gesellschafter weiterzugeben.
Beschlussantrag:
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Der Gemeinderat nimmt den Änderungsbedarf des Gesellschaftsvertrags der Gesund- heitsakademie Bodensee Oberschwaben GmbH zur Kenntnis und stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung der Gesundheitsakademie Bodensee Ober- schwaben GmbH gemäß Anlage zu.
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Der Gemeinderat stimmt der Mittelweiterleitung bzw. Ausschüttung an die Gesellschafter im Geschäftsjahr 2020 in einer Höhe von 1,8 Mio. Euro und somit einem Anteil für die Kli- nikum Friedrichshafen GmbH von 451.800 Euro zu.
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Der Vertreter der Stadt Friedrichshafen wird gemäß § 104 Abs. 1 GemO angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Friedrichshafen GmbH entsprechend abzu- stimmen und zuzustimmen sowie anzuweisen, dass der Vertreter der Klinikum Friedrichs- hafen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsakademie Bodensee Oberschwaben GmbH entsprechend Ziffer 1 und 2 zustimmenden Beschluss fasst.
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Die Zustimmung des Gemeinderats zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesund- heitsakademie Bodensee-Oberschwaben GmbH sowie zur Ausschüttungshöhe umfasst dabei auch solche Änderungen, die sich noch im Weiteren auf Grund der Abstimmungen im Gesellschafterkreis oder Abstimmungen mit dem Registergericht oder Dritten ergeben können, soweit diese nicht wesentlich sind.
Meine Haltung:
Für mich macht der Vorschlag Sinn. Die Gemeinnützigkeit muss erhalten werden, gleichzeitig können die gemeinnützigen Gesellschafter das überschüssige Geld wieder für ihre Zwecke einsetzen. Win-win-Situation.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe für den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Carsharing-Konzept FN
2019 / v 00286 Carsharing-Konzept für die Stadt Friedrichshafen
Um was geht es?
Hier handelt es sich im Ursprung um einen Grünen Antrag, Carsharing-Anbietern feste Stellplätze für ihre Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, so dass Carsharing-Nutzer die Fahrzeuge immer an den selben Stellen auffinden und nicht nur ungefähr wissen, wo das entsprechende Auto gerade steht. Der Antrag, der bereits im Mai 2019 auf der Agenda stand und aus dem nun unter Zuhilfenahme von der Impulsmanufaktur GmbH ein Konzept entwickelt wurde, lag dem Gemeinderat jetzt zur Abstimmung vor.
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt den in der Sitzungsvorlage dargestellten Ausführungen zur Durchführung eines Auswahlverfahrens für Carsharing-Stellplätze und der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Vergabe von Stellflächen für Carsharing- Anbieter im Stadtgebiet Friedrichshafen vorzunehmen.
3. Der Anbieter soll mindestens 50% Elektrofahrzeuge vorhalten um in den Genuss der Vorteile der Carsharing-Konzeption zu kommen.
In der FVA-Sitzung am 10.02.2020 forderte die Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen eine 100%-E-Mobilitäts-Quote für Carsharing-Anbieter. Der im Gremium abgestimmte Kompromiss zwischen keiner Vorgabe und 100% lag bei 50%. Dieser Vorschlag steht nun auch im Gemeinderat zur Abstimmung.
Meine Haltung:
Manchmal denke ich auch noch nach fast bald sechs Jahren Gemeinderatsarbeit: Das müsste doch schneller, einfacher, unkomplizierter oder auch unbürokratischer gehen. Doch weit gefehlt, Geduld ist gefragt und wenn nicht alles ordentlich aufgeschrieben ist oder ein Straßenschild (noch) nicht zur Verfügung steht, dann geht es langsam oder mal auch gar nicht.
Insofern ist es sehr schön, dass für die Carsharing-Parkplätze nun alles so weit in trockenen Tüchern zu sein scheint. Das Konzept ist geschrieben, 20 Parkplätze im gesamten Stadtgebiet zu je 30,- Euro Jahresgebühr (also zum Anwohner-Tarif) scheint für den Anfang in Ordnung zu sein.
So weit so gut. Im FVA entstand dann allerdings eine Diskussion, die so falsch nicht ist. Wie steht es mit dem Anteil der elektrisch betriebenen Fahrzeuge? Ein Carsharing-Anbieter sollte doch als gutes Beispiel vorangehen und keine Verbrenner in seiner Flotte vorhalten? Eine entsprechende Forderung kam aus den Reihen des Netzwerks für FN.
Grundsätzlich sehe ich das als eine gute Sache und für kommerzielle Anbieter evtl. auch leistbar (wobei aktuelle Studien belegen, dass E‑Autos für Carsharing-Unternehmen noch nicht wirtschaftlich betrieben werden können), dies für vereinsbasierte Anbieter jedoch keinesfalls sind.
Weil wir dem 50%-Kompromiss aus der FVA-Sitzung aus diesem Grund nicht folgen können, haben wir als Fraktion einen Zusatzantrag gestellt, in dem die Beschlussformulierung „50% E‑Autos über dem bundesweiten Durchschnitt“ lautete. Als Beispiel: Wenn der Bundesdurchschnitt bei 10% E‑Autos liegen würde, müsste der Carsharing-Anbieter 15% seiner Flotte mit E‑Antrieb vorhalten.
Geklärt wurde in der Sitzung noch, dass es sich beim Auswahlverfahren um ein 2‑Stufiges System handele: 1. die Eignungskriterien als harte Faktoren. Diese müssen zwingend eingehalten werden, damit der Anbieter überhaupt zum Zug kommen kann. 2. die Eignungskriterien Carsharing-Konzept, S. 9, 3.6) als weiche Faktoren. Sie sind für das Ranking relevant und bestimmen letztlich den Platz, auf welchem der einzelne Anbieter in der Vergabeliste aufgeführt wird.
In der langen und fruchtbaren Diskussion einigte man sich dann mehrheitlich, doch dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die 20% in ihrer Sitzungsvorlage stehen hatte.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe für den Beschlussvorschlag der Verwaltung gestimmt.
Wissenswerkstatt Friedrichshafen
Um was geht es?
Der gemeinnützige Verein Wissenswerkstatt Friedrichshafen e. V. besteht seit Januar 2008. wurde Eine Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Friedrichshafen/Sondervermögen Zeppelin-Stiftung entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2007 wurde am 17.10.2008 unterzeichnet. Danach erhielt die Wissenswerkstatt einen eimaligen Investitionskostenzuschuss von 400.000 € und einen jährlichen Betriebskostenzuschuss auf die Dauer von 10 Jahren von durchschnittlich 200.000 €/Jahr. Eine zeitliche Streckung des Zuwendungszeitraums bis die gesamte Fördersumme von 2 Mio. € ausgeschöpft ist, wurde vom Gemeinderat im Jahr 2012 beschlossen. Der laufende Betrieb der Wissenswerkstatt wurde im gleichen Zeitraum von der Fa. ZF Friedrichshafen AG ebenfalls mit diesen Beträgen unterstützt. Ende 2019 waren von den insgesamt 2 Mio. € zur Verfügung gestellten Fördermitteln der Zeppelin- Stiftung für den laufenden Betrieb 100.000 € noch nicht verbraucht. Diese restlichen Fördermittel reichen nicht aus, um den Weiterbetrieb der Wissenswerkstatt ab 2020 zu gewährleisten.
Damit die wertvolle Arbeit, die dort Kindern im Vor- und Grundschulalter sowie jugendlichen an den weiterführenden Schulen angeboten wird, fortführen zu können, muss die Finanzierung gesichert werden.
Die Verwaltung beantragt einen Zuschuss aus den Mittleln der Zeppelin-Stiftung für die kommenden 5 Jahre in Höhe von 200.000 EUR jährlich bis die Gesamtbezuschussung von 1 Mio. EUR ausgeschöpft ist.
Beschlussantrag:
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Die Wissenswerkstatt Friedrichshafen e. V. wird von der Zeppelin-Stiftung für die Dauer von weiteren 5 Jahren (2020 bis 2024) mit einem Betriebskostenzuschuss von durchschnittlich 200.000 €/Jahr gefördert. Der Zuwendungszeitraum kann sich dabei verlängern, bis die Gesamtzuwendung in Höhe von 1.000.000 € ausgeschöpft ist. Die Bezuschussung erfolgt vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsmittelbereitstellung für diesen Zeitraum.
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Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende neue Zuschussvereinbarung mit der Wissenswerkstatt Friedrichshafen e. V. abzuschließen.
Meine Haltung:
Oft wird beklagt, dass sich Kinder und Jugendliche nicht mehr für die sogenannten MINT-Fächer interessieren (oder zumindest in der Schule keine guten Leistungen darin zeigen) und der Fachkräftemangel in diesen Bereichen spricht auch für sich. Insofern ist die Wissenswerkstatt ein echter Glücksfall! hier können Kinder und Jugendliche MINT erfahren und erforschen, dürfen ausprobieren und kriegen Hilfestellung, wenn sie nicht weiterwissen. Hilf mir, es selbst zu tun. Ein großartiges Konzept, mit einer Leiterin, die dafür brennt. Kann es etwas besseres geben?
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Fortschreibung Regionalplan
Um was geht es?
Nachdem der Vorschlag, eine 30 ha große Fläche bei Hirschlatt im Regionalplan als Gewerbe-Vorranggebietsfläche auszuweisen im Gemeinderat keine Zustimmung erlangt hat, sondern vielmehr Fragen und Bedenken hervorrief, steht das Thema nun abschließend zur Diskussion.
Beschlussantrag:
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Der Gemeinderat stimmt der im Regionalplan dargestellten Vorrangfläche für Industrie und Gewerbe bei Hirschlatt in unveränderter Größe und Lage zu.
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Die Verwaltung wird beauftragt, über die Zustimmung zu Hirschlatt eine ergänzende Stellung- nahme im Änderungsverfahren gegenüber dem Regionalverband abzugeben.
Meine Haltung:
Zunächst will ich noch einmal kritisch anmerken, dass es sehr seltsam ist, dass der Häfler Gemeinderat sich erst im Oktober 2019, wenige Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist, mit der Fortschreibung des Regionalplans befasst hat. Die Gründe, die die Verwaltung dazu bewogen haben, sind mir immer noch nicht klar.
Klar dagegen musste der Verwaltung sein, dass es im Rahmen der Beratung zum Regionalplan zu Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten kommen würde. Unter anderem bei der Ausweisung einer 30 ha großen Fläche bei Hirschlatt zur Gewerbe- Vorranggebietsfläche (heißt: Wenn Gewerbeflächen benötigt werden und anderweitig keine passenden Grundstücke mehr vorhanden sind, dann – und erst dann – geht man an die Fläche in Hirschlatt).
Ich bin gegen diese Ausweisung und für einen Null-Flächen-Verbrauch. Ich bin der Meinung, dass wir grundsätzlich ausreichend Flächen zur Verfügung haben, die wir durch Nachverdichtung, Parkraum-Umstruktierung (stapeln statt Fläche) sowie Aufstockungen von bestehenden Gebäuden nutzbar machen können.
In Hirschlatt sehe ich zudem das Problem der fehlenden Infrastruktur, die je nach anzusiedelndem Gewerbe ebenfalls noch mit weiterem Flächenverbrauch installiert werden müsste.
Die Entscheidung war mit Sicherheit eine historische. Noch nie vorher war eine Mehrheit des Gemeinderats bereit, sich gegen weiteren Flächenverbrauch zu stellen. Alle Gegner*innen betonten in ihren Redebeiträgen, dass es ihnen um übergeordnete Ziele ginge und nicht darum, nach dem St. Florians-Prinzip zu handeln („St. Florian, geh du voran, verschon mein Haus, zünd andere an.“ – sprich: Bei uns in Hirschlatt bitte nicht, aber der Seewald ginge dann schon.). Insofern dürfen wir uns auch auf künftige Mehrheiten bei Beschlüsse freuen, wenn es darum geht, den Flächenverbrauch auf Null zu setzen. Die Abstimmung ging mit 16 zu 21 gegen den Verwaltungsvorschlag aus.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Regenwasserkonzeption Manzell
Um was geht es?
Bei Regenüberläufen (RÜB) handelt es sich um größere Schachtbauwerke mit einer Überlaufschwelle und einem Entlastungskanal ins Gewässer. Die Ablaufmenge zum Klärwerk wird durch Drosseleinrichtungen begrenzt. Bei entsprechenden Regenfällen steigt der Wasserspiegel bis es zum Überlauf an der Entlastungsschwelle kommt. Bei Regenüberlaufbecken wird der erste, stark verschmutzte Spülstoß aus der Kanalisation im Becken zurückgehalten. Zudem erfolgt eine Reinigung durch Sedimentation. Im Abwasser gelöste Stoffe und Keime werden jedoch nur zu einem geringen Teil zurückgehalten.
Die beiden RÜB in Manzell (RÜB 2 und 4) sind derzeit weder mit einer sogenannten Seeleitung ausgestattet (das aufgrund von zu hohen Wassermengen in den See eingeleitete Wasser wird mittels einer Leitung weit entfernt vom Uferbereich in 8 Meter Tiefe eingeleitet) noch über eine Keimelimination durch Retentionsbodenfilter, die die Keime bereits im Becken unschädlich macht, bevor das Wasser im Bereich der Flachwasserzone in den See eingeleitet wird. Dieser Umstand macht, dass das Wasser regelmäßig knapp an der Grenze der zulässigen Badewasserqualität liegt, bzw. im letzten Jahr Erkrankungen Badender auslöste, die eine Strandsperrung zur Folge hatten.
Die Verwaltung ließ nun die beiden Varianten „Seeleitung“ und „Keimelimination durch Retentionsbodenfilter“ prüfen. Das Ergebnis der Kriterienanalyse spricht klar für den Bau von zwei getrennten Bodenfiltern. Bei den Bodenfiltern handelt es sich um naturnahe Bauwerke, die sich ins Landschaftsbild einfügen.
Für beide geplanten Bodenfilter werden etwa gleich große Flächen und Retentionsvolumen benötigt. Der Bodenfilter beim RÜB 2 würde auf der Wiesenfläche unterhalb des RÜB‘s und nördlich des Gehölzsaums des Seehags erstellt werden. Der Bodenfilter für das RÜB 4 könnte im nördlichen Teil des Freizeitgeländes Manzell zwischen Bolzplatz und MTU-Gelände gebaut werden.
Auswirkungen auf die bestehenden Bäume:
Für den Bau des Bodenfilters RÜB 2 müssen voraussichtlich acht Bäume und für den Bodenfilter RÜB 4 voraussichtlich elf Bäume gefällt werden. Hierfür können nach Fertigstellung der Bauwerke Ersatzpflanzungen erfolgen.
Kosten:
Die Kosten für beide Retentionsbodenfilter belaufen sich auf 4,3 Mio. EUR, künftige Baukostensteigerungen sind nicht auszuschließen.
Beschlussantrag:
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Die Machbarkeitsstudie zur Behandlung (Keimelimination) des bei Regenereignissen entlasteten Mischwassers der Regenüberlaufbecken RÜB 2 und RÜB 4 in Fischbach / Manzell durch zwei Retentionsbodenfilter und der erwartete grobe Kostenrahmen von zusammen rd. 4.300.000 EUR werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zur Planung und wasserrechtlichen Genehmigung der beiden Bodenfilter in die Wege zu leiten und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
Meine Haltung:
Für mich ist das ein echtes Dilemma: Zum einen haben wir hier den See, dem es ganzheitlich gesehen relativ egal ist, ob hier weiterhin Keime im bisherigen Umfang eingetragen werden oder nicht. Er reinigt sich, bzw. die Flachwasserzone innerhalb weniger Tage wieder soweit, dass keine für den Menschen gesundheitsbedenkliche Belastung mehr vorliegt. Insofern könnte man eigentlich alles belassen, wie es ist (ein Unfall, wie es ihn im vergangenen Jahr gab, so dass aufgrund einer zu spät bemerkten Verstopfung im RÜB ungeklärte Haus-Abwässer des Krankenhauses mit in den See gelangt sind, kann es zwar theoretisch immer wieder geben, die Wahrscheinlichkeit ist allerdings eher gering). Gleichzeitig wird die Wasserqualität schon durch den Eintrag der „normalen“ Überlaufwasser derart beeinträchtigt, dass die Wasserqualität unter das Niveau von zulässiger Badequalität sinkt und das Baden in der Fischbacher-Bucht nicht mehr gestattet werden könnte. In den immer heißer und länger werdenden Sommern würde damit ein dringend benötigter „blauer“ Bereich im Westen der Stadt fehlen. Die vorgeschlagene Lösung mit Retentionsbodenfilter führt allerdings dazu, dass ein Eingriff in die Natur vorgenommen werden muss, bei dem eine Wiese sowie 19 Bäume für die Anlage weichen müssen. Im Gegenzug entsteht ein Feuchtbiotop, das wiederum Heimat für unterschiedlichste Amphibien sein kann. Ein Dilemma. Und trotzdem habe ich mich entschieden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe für den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Einwohnerfragestunde
Worum ging es?
Frage: Jede Woche führt Frau Weber eine Müllsammelaktion im Bezirk B durch, jede Woche werden in diesem Rahmen ca. 10 kg Müll eingesammelt. Am Tag von Sturmtief „Sabine“ war im Bezirk B die Abholung der Gelben Säcke angekündigt, Anwohner stellten diese bereits wie üblich am Abend vorher an den Straßen bereit. Im Verlauf der Nacht zerrissen die Gelben Säcke und der darin gesammelte Müll wehte in alle Richtungen. 10 Müllsammler machten sich tags darauf die Mühe, den Müll in einem kleineren Teilbereich des Bezirks B wieder einzusammeln.
Frage 1: Warum wurde die Abholung der Gelben Säcke nach der Ankündigung des Sturmtiefs nicht verlegt?
Frage 2: Die Qualität der Gelben Säcke ist sehr schlecht, sie zerreißen meist schon beim öffnen, kann daran etwas geändert werden?
Antwort: Vielen Dank für die Eigeninitiative! Die Zuständigkeit für den Müll und die Müllabholung liegt allerdings beim Landkreis.
Workshop B 31 – Fischbach
Um was geht es?
Bisher sind die Meersburger- und Zeppelinstraße in Friedrichshafen-Fischbach durch ihre Funktion als innerörtlich gelegene Hauptverkehrsstraße (B 31) geprägt. Mit dem 2014 erfolgten Spatenstich zum Bau der Umgehungsstraße B 31 neu in Friedrichshafen ging eine über 30-jährige Planungs- und Genehmigungsphase zu Ende. Die gesamtstädtisch betrachtet elementare Veränderung der Verkehrssituation erfordert entsprechende verkehrliche Begleitmaßnahmen im Straßenbestand. Die Umgestaltung der Meersburger- und Zeppelinstraße in Fischbach stellt dabei den Auftakt der Begleitmaßnahmen von Westen her dar.
Bürgerbeteiligung:
Der Planungsworkshop hat das Ziel, verschiedene städtebauliche Vorentwürfe, die die planenden Büros erarbeiten, mit den Bürgern zu diskutieren. Die Bürger können somit nach der vorgeschalteten Online-Beteiligung über das Portal „sags doch“ vom 23.06.2019 – 28.07.2019 (vgl. Anlagen 3 a – c, welche bereits der Fischbacher Runde präsentiert wurden) ihre Anliegen direkt mit den Planern an den jeweiligen städtebaulichen Entwürfen diskutieren. Die Planer haben anschließend die Möglichkeit, die Bürgeranliegen ggf. in ihre Vorentwürfe einzuarbeiten. Im Ergebnis soll für das Planungsgebiet die beste städtebauliche Lösung mit einem hohen Grad an Bürgerbeteiligung, öffentlichen Diskussionen und somit einer breiten Akzeptanz in der Fischbacher Bevölkerung erarbeitet werden.
Der zeitliche Ablauf kann der Sitzungsvorlage entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für das angestrebte Workshop-Verfahren werden Kosten in Höhe von rd. 270.000 EUR entstehen. Im Haushaltsplan-Entwurf 2020/2021 wurden für das Haushaltsjahr 2020 auf dem Produkt 5110000001 Sachkonto 42710000 Mittel in Höhe von 445.000 EUR eingebracht. Mit Beschluss des Haushaltsplans stehen somit finanzielle Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beschlussantrag:
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Der Durchführung des Workshop-Verfahrens zur Erstellung eines städtebaulichen Vorentwurfes für die Umgestaltung der Meersburger- und Zeppelinstraße in Fischbach wird zugestimmt.
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Der Vorentwurf des Auslobungstextes und die darin enthaltene städtebauliche Zielsetzung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Der Aufnahme der Maßnahme „Umgestaltung der Meersburger- und Zeppelinstraße in Fischbach“ in die öffentliche Online-Vorhabenliste wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Ich finde sowohl die Umgestaltung der B 31 „alt“ als auch die Bürgerbeteiligung sehr gut und hoffe, dass es ein mutiges Ergebnis gibt, das dem öffentlichen Raum in diesem Bereich eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität bereitet. Ich freue mich auf die Ideen und Vorschläge, über die der Gemeinderat dann zu entscheiden haben wird!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Verschiedenes
Worum ging es?
Frage: Makler beklagen, dass die Vermietungen über Makler seit der Einführung der Regelung „Wer bestellt bezahlt“ deutlich zurückgegangen seien. Vor allem ältere Menschen würden vor den Kosten zurückscheuen, was zu immensen Leerständen führen würde. Ist dieser Umstand der Stadtverwaltung bekannt?
Antwort: Dass es Leerstände gibt, ist bekannt. Inwieweit dies mit der Umverteilung der Maklergebühren zusammenhängt, kann aktuell nicht beantwortet werden. Antwort folgt.
Frage: Hallenbad-Plastik (altes Hallenbad): Die Plastik wurde bereits wie von der Stadt zugesagt demontiert und eingelagert, allerdings wurde das Trägersystem (noch) nicht demontiert. Dies sei jedoch notwendig, da dies zur Plastik gehöre und diese nie wieder aufgehängt werden könne, wenn das dazugehörige Trägersystem nicht mehr vorhanden sei.
Antwort: Über die Plastik wurde bereits viel gesprochen und diskutiert, über das Trägersystem allerdings noch nicht, das werde jetzt nachgeholt.