Nach­dem der Gemein­de­rat für den ers­ten Tages­ord­nungs­punkt (Umge­stal­tung Ufer­park) von ins­ge­samt 14 TOPs mehr als das Dop­pel­te der eigent­lich vor­ge­se­he­nen Bera­tungs­zeit benö­tigt hat­te, gab die Ver­wal­tung im Fol­gen­den ziem­lich Gas und die Frak­tio­nen dis­zi­pli­nier­ten sich, so dass die Sit­zung deut­lich frü­her als zunächst befürch­tet ende­te. Für Beob­ach­ter war der zwei­te Teil der Sit­zung sicher unspek­ta­ku­lär – kei­ne Sach­vor­trä­ge, die das The­ma ein­ge­hen­der beleuch­ten, kei­ne Dis­kus­si­on, kei­ne Nach­fra­gen, kei­ne Frak­ti­ons­er­klä­run­gen – und viel­leicht stammt der Vor­wurf, der Gemein­de­rat wäre ein blos­ses Abnick-Gre­mi­um für die Vor­la­gen der Ver­wal­tung. Dem ist ent­ge­gen­zu­set­zen, dass die Tages­ord­nungs­punk­te 2 – 12 bereits in den Aus­schüs­sen öffent­lich aus­führ­lich vor­be­ra­ten wur­den und TOP 13 (Ein­brin­gung gestell­ter Anträ­ge) nur zur Kennt­nis­nah­me sowie TOP 14 (Ver­schie­de­nes) sowie­so spon­tan und aktu­ell gefüllt wird.

Mei­ne per­sön­li­che Nach­le­se gibt die Inhal­te der Sit­zung sowie mei­ne per­sön­li­che Mei­nung zu den ein­zel­nen TOPs wie­der. Viel Spaß beim Nachlesen!

Die kom­plet­te Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen gibt es hier.

Ufer­park

2019 / V 00032 Neu­ge­stal­tung Ufer­park inklu­si­ve Fried­rich­stra­ße und Bahn­hofs­vor­platz: Über­ar­bei­te­te Entwürfe

Wor­um geht es?

Im Som­mer 2015 hat­te der Gemein­de­rat die Ver­wal­tung damit beauf­tragt, im Rah­men des Ufer­ge­samt­kon­zep­tes einen Grund­satz­be­schluss für ein Work­shop­ver­fah­ren zur gestal­te­ri­schen Über­ar­bei­tung des Bau­ab­schnit­tes Ufer­park vorzubereiten.

Im Mai 2017 wur­de schließ­lich ein Ideen­wett­be­werb mit anschlie­ßen­dem Work­shop­ver­fah­ren für den Bereich Ufer­park inklu­si­ve Fried­rich­stra­ße und Bahn­hofs­vor­platz aus­ge­lobt und die Aus­lo­bung an 25 Büros versandt.

Aus dem Ver­fah­ren gin­gen 4 Preis­trä­ger her­vor, die anschlie­ßend im Sep­tem­ber 2017 an einem Bür­ger­work­shop teil­nah­men. Ende Novem­ber 2017 wur­den vom Preis­ge­richt (Archi­tek­ten, Ver­wal­tung, Gemein­de­rä­te) abschlie­ßend zwei Preis­trä­ger gekürt.

Die Vor­schlä­ge der bei­den Preis­trä­ger wur­den im Fol­gen­den zusam­men­ge­führt und durch Anre­gun­gen aus der Bür­ger­schaft ergänzt. Die jetzt vor­lie­gen­de Pla­nung umfasst den Ufer­park, die Fried­rich­stra­ße und dne Bahn­hofs­vor­platz. Sie unter­liegt jedoch einem wei­te­ren Ent­wick­lungs­pro­zess und ist hier­mit noch nicht abgeschlossen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die über­ar­bei­te­ten und zusam­men­ge­führ­ten Ent­wür­fe der Pla­nungs­bü­ros K1 aus Ber­lin und Prof. Schmid Trei­ber Part­ner aus Leon­berg wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genom­men (s. Anlage).
  2. Die vor­lie­gen­de Pla­nung dient als Grund­la­ge für die Bür­ger­infor­ma­ti­on mit fol­gen­den Eckpunkten: 
    1. Bahn­hofs­vor­platz
      Der Bahn­hofs­vor­platz soll mit geän­der­ter Anord­nung der Bus­stei­ge und der damit ver­bun­de­nen Her­stel­lung von Sicht­ach­sen zwi­schen Bahn­hof und Ufer­park gestal­tet wer­den. Die Bus­stei­ge sol­len über­dacht werden.
    2. Allee Fried­rich­stra­ße

Alter­na­ti­ve 1
Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt eine Neu­pflan­zung der Allee Fried­rich­stra­ße auf der Nord­sei­te auf ihre Rea­li­sier­bar­keit inkl. Kos­ten­schät­zung zu prü­fen, ins­be­son­de­re sind evtl. vor­han­de­ne Kanä­le und Roh­re zu berücksichtigen.

Alter­na­ti­ve 2
Die vor­han­de­ne Allee Fried­rich­stra­ße soll erhal­ten und wo mög­lich ergänzt werden.

  1. Lamm­gar­ten
    Der Lamm­gar­ten soll am jet­zi­gen Stand­ort bei­be­hal­ten wer­den. Das bau­fäl­li­ge und nicht mehr dau­er­haft nutz­ba­re ehe­ma­li­ge Gas­tro­no­mie­ge­bäu­de soll auf­ge­ge­ben wer­den. Eben­falls auf­ge­ge­ben wer­den soll das „Laguna“-Gebäude. Dadurch soll eine durch­gän­gi­ge West-Ost- Wege­ver­bin­dung durch den gesam­ten Ufer­park ermög­licht wer­den. Das jet­zi­ge Gebäu­de wel­ches Kiosk, Toi­let­ten und Räum­lich­kei­ten für die Stadt­gärt­ne­rei beinhal­tet, soll durch ein Gas­tro-/Ki­osk-/Aus­schank­ge­bäu­de inkl. Toi­let­ten für den Betrieb des Lamm­gar­tens ersetzt werden.
  2. Spiel­platz / Minigolf
    Der öffent­li­che Spiel­platz und die Mini­golf­an­la­ge zwi­schen Lamm­gar­ten und Yacht­club sol­len an dem Stand­ort blei­ben. Detail­pla­nun­gen zu einer even­tu­el­len Umge­stal­tung wer­den im wei­te­ren Pla­nungs­pro­zess bera­ten und entschieden.
  3. Stadt­bal­kon / Aussichtsplattform

Alter­na­ti­ve 1
Der im Ent­wurf vor­ge­se­he­ne Stadt­bal­kon soll als „Aus­sichts­platt­form“ und Auf­ent­halts­flä­che gestal­tet wer­den. Es soll eine durch­gän­gig ebe­ne Flä­che vom Stadt­bahn­hof aus­ge­hend bis zum Stadt­bal­kon her­ge­stellt wer­den. Eine fili­gra­ne Teil­über­da­chung ent­spre­chend der Über­da­chung der Bus­stei­ge soll vor­ge­se­hen wer­den. Das Zep­pe­lin-Denk­mal soll vom Ufer­park auf den Bahn­hofs­vor­platz ver­setzt werden.
Im Unter­ge­schoss auf Niveau Ufer­park soll aus Kos­ten­er­spar­nis­grün­den und zur Min­de­rung eines even­tu­el­len Leer­stand­ri­si­kos auf die in der Pla­nung vor­ge­se­he­ne Gas­tro­no­mie ver­zich­tet wer­den. Dort sol­len die erfor­der­li­chen Räu­me für die Stadt­gärt­ne­rei sowie bei Bedarf zusätz­li­che öffent­li­che Toi­let­ten­an­la­gen unter­ge­bracht werden.

Alter­na­ti­ve 2
Der bis­he­ri­ge Geh- und Rad­weg soll gestal­te­risch in die Pla­nung des Bahn­hofs­vor­plat­zes ein­ge­bun­den wer­den. Der jet­zi­ge Trep­pen­ab­gang bleibt dabei funk­tio­nal erhal­ten und das Zep­pe­lin-Denk­mal an sei­nem bis­he­ri­gen Stand­ort. Die erfor­der­li­chen Räu­me für die Stadt­gärt­ne­rei sowie bei Bedarf zusätz­li­che öffent­li­che Toi­let­ten­an­la­gen sol­len am nörd­li­chen Bereich des Ufer­park ange­ord­net werden.

  1. Steg am Gon­del­ha­fen / Instand­set­zung / Neu­bau der Mole
    Die Steg­an­la­ge soll am Gon­del­ha­fen rea­li­siert wer­den. Die Mole, wel­che wegen des aktu­el­len Zustands für Groß­ver­an­stal­tun­gen gesperrt ist, soll saniert oder neu erstellt werden.
  2. Teil­stück Gon­del­ha­fen bis Klangschiff
    In die­sem Bereich soll gemäß Wett­be­werbs­er­geb­nis ein See­zu­gang mit Frei­zeit- und Auf­ent­halts­qua­li­tät ent­ste­hen. Even­tu­ell erfor­der­li­che Aus­gleichs­maß­nah­men sind inner­halb von Fried­richs­ha­fen umzusetzen.
  3. Erhalt des Baum­be­stan­des und Park­ge­stal­tung inkl. Wegeführung
    Die Park­ge­stal­tung und Wege­füh­rung soll ent­spre­chend der Ent­wür­fe unter Berück­sich­ti­gung des wei­test­ge­hen­den Erhalts des Baum­be­stan­des rea­li­siert werden.
  4. Ufer­weg von GZH bis Schloss
    Zwi­schen GZH und Schloss ist ein see­na­her Ufer­weg gemäß Wett­be­werbs­er­geb­nis vorgesehen.
  5. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, auf der Grund­la­ge die­ser Eck­punk­te eine Bür­ger­infor­ma­ti­on durch­zu­füh­ren. Die bei der Bür­ger­infor­ma­ti­on ein­ge­hen­den Rück­mel­dun­gen sind zu doku­men­tie­ren und dem Gemein­de­rat zur abschlie­ßen­den Bera­tung und Beschluss­fas­sung der Pla­nung Ufer­park vorzulegen.
  6. Zur Rea­li­sie­rung sind sinn­vol­le Bau­ab­schnit­te zu bil­den. Bereits zu die­sem Grund­satz­be­schluss soll der Abschnitt Gon­del­ha­fen / Mole bis zum Beach Club als ers­ter Bau­ab­schnitt fest­ge­legt wer­den. Die wei­te­ren Abschnit­te wer­den zu gege­be­ner Zeit bestimmt.
  7. Zu den jewei­li­gen Bau­be­schlüs­sen sind ent­spre­chen­de Kos­ten­schät­zun­gen vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Aus der Sit­zung: Eigent­lich (!) hät­ten die Gemein­de­rä­te heu­te nur das Eck­punk­te-Papier der Ver­wal­tung mit sei­nen Alter­na­ti­ven als Basis für eine zeit­na­he Bür­ger­infor­ma­ti­on (zustim­mend) zur Kennt­nis neh­men sol­len. Aber: Auch für die Gemein­de­rä­te war der vor­ge­leg­te Pla­nungs­stand neu und des­halb gab es zahl­rei­che Fra­gen und Anmer­kun­gen. Die Bera­tungs­zeit für den Tages­ord­nungs­punkt war ursprüng­lich auf andert­halb Stun­den fest­ge­legt. Am Ende waren es dann drei­ein­halb Stunden.

Zum Ufer­park:

  • Den Steg am Gon­del­ha­fen leh­ne ich ab. Zum einen bringt er eine gro­ße Unru­he in die Sil­hou­et­te der Stadt. Zum ande­ren ist er was­ser­recht­lich bedenk­lich. Außer­dem fin­de ich, dass wir in Fried­richs­ha­fen aus­rei­chend Fla­nier­mög­lich­kei­ten und Allein­stel­lungs­merk­ma­le direkt am Was­ser haben und wir den See an man­chen Stel­len ein­fach auch sich selbst über­las­sen dürfen.
  • Die Sanie­rung der bestehen­den Mole unter­stüt­ze ich.
  • Sitz­stu­fen am See (gro­ße Frei­trep­pe): Ein groß­zü­gi­ger See­zu­gang wür­de die Ufer­pro­me­na­de auf­wer­ten – vor­aus­ge­setzt, die zustän­di­ge Lan­des­be­hör­de sieht kei­ne Beden­ken in Bezug auf einen Ein­griff in den Flachwasserbereich.
  • Spiel- und Frei­zeit­be­reich direkt am See­ufer: Aus rein tech­ni­schen Grün­den stel­le ich mir den Stand­ort für ein Street­ball­feld, ein Tisch­ten­nis­platz oder Fel­der und Mög­lich­kei­ten für ande­re Ball­spiel­ar­ten direkt am Was­ser eher schwie­rig vor. Es bedürf­te dann evtl. hoher Ball­fang­net­ze, die dann wie­der­um die Sicht auf den See und die Ber­ge stö­ren wür­den. Ich bin sehr für die Idee, die­se sport­li­chen Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten im Park zu ermög­li­chen, hal­te einen Stand­ort im was­ser­fer­nen Teil des Ufer­parks für günstiger.
  • Der Lamm­gar­ten: Den Vor­schlag hal­te ich für einen wun­der­ba­ren Kom­pro­miss. Ich per­sön­lich hät­te mir den Bier­gar­ten auch was­ser­nä­her vor­stel­len kön­nen, die Mehr­heit derer, die sich in der Öffent­lich­keit zu Wort gemel­det haben, konn­ten das nicht. Aus tra­di­tio­nel­len Grün­den soll­te der Lamm­gar­ten blei­ben wo er ist. Mir soll’s recht sein – die Pla­nung sieht einen auf­ge­räum­ten Kubus vor, an den west­lich und nörd­lich der Bier­gar­ten angrenzt. Die Idee der Grü­nen: Das Gebäu­de könn­te nach hin­ten ver­setzt wer­den, so dass der Bier­gar­ten nach vor­ne rückt und somit mit der Blick zum See frei wird. Ich hal­te die Idee für gut, soll­te es aus tra­di­tio­nel­len Grün­den jedoch bes­ser sein, hin­ter der Hüt­te zu sit­zen – bit­te schön 😉
  • Die Fort­set­zung des Ufer­wegs vom GZH bis zum Schloss­horn begrü­ße ich. Wün­schens­wert fän­de ich per­sön­lich eine Fort­füh­rung bis zum Königs­weg – viel­leicht gelingt es ja irgendwann.

Zum Bahn­hofs­vor­platz:

  • Ich habe beim Grund­satz­be­schluss zur Ver­le­gung des Bus­bahn­hofs als ein­zi­ge Gemein­de­rä­tin gegen den Vor­schlag der Ver­wal­tung für den Ver­bleib auf der Süd­sei­te votiert. Ich war und bin immer noch der Mei­nung, dass der Platz auf der Süd­sei­te im Hin­blick auf den rea­len Platz­be­darf bei einer Stei­ge­rung der ÖPNV-Nut­zung und damit der Stei­ge­rung der Anzahl der Fahr­zeu­ge nicht aus­rei­chen wird.

Mit­glie­der ande­rer Frak­tio­nen sahen heu­te die Pro­ble­ma­tik auch, so dass die Ver­wal­tung ange­bo­ten hat­te, den Gemein­de­rä­tIn­nen eine Stel­lung­nah­me der Stadt­ver­kehr GmbH zukom­men zu lassen.

Mei­ne Bit­te an die Ver­wal­tung (die nicht ange­nom­men wur­de, mit dem Hin­weis, dass es hier­für eines geson­der­ten Antra­ges bedür­fe – nun bin ich gespannt, wie die Stel­lung­nah­me der Stadt­ver­kehr GmbH zustan­de kommt, wenn es kei­ne Berech­nun­gen dafür gibt und sie auch nicht vor­ge­se­hen sind):

Bis 2030 haben wir das Ziel, die Emis­sio­nen, die durch den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr ent­ste­hen um 40% zu sen­ken. Um die­ses Ziel zu errei­chen, muss der ÖPNV aus­ge­baut wer­den. Das kann einer­seits durch eine dich­te­re Tak­tung gesche­hen, ande­rer­seits durch den Aus­bau der Lini­en. Des­halb soll die Stadt­ver­kehr GmbH in ihrer Stel­lung­nah­me darstellen

  1. Wel­che neu­en Lini­en sind im Hin­blick auf neue Bau- und Wohn­ge­bie­te und /​oder ver­än­der­ter demo­gra­phi­scher Ver­hält­nis­se in bestehen­den Quar­tie­ren denkbar?
  2. Was bedeu­tet das für die Auslastung/​Leistungsfähigkeit des ZOB mit 8 Bussteigen?
  • Die Füh­rung des Rad­ver­kehrs bedarf sowohl auf dem Bahn­hofs­vor­platz (Schil­ler­stra­ße, Möt­te­li­stra­ße, Metz­quar­tier, Sedan­stra­ße) als auch auf der Fried­rich­stra­ße einer Klärung.
  • Den Stadt­bal­kon leh­ne ich grund­sätz­lich ab. Mit Dach, ohne Dach, 100 Steh­len oder nur 10 – ich bin der Mei­nung, dass es die­sen Bal­kon nicht braucht. Was es dage­gen sehr wohl braucht, ist ein guter und bar­rie­re­frei­er Auf- und Abgang von der Fried­rich­stra­ße zum Uferpark.

Zur Ergän­zung die Zei­tungs­be­rich­te aus der Schwä­bi­schen Zei­tungund dem Südkurier.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (18 Uhr)

Um was ging es?

Fra­ge:DiePlä­ne für die Umge­stal­tung des Bahn­hofs­plat­zes fal­len die aktu­ell 15 Taxi­stän­de an der Fried­rich­stra­ße weg. Statt­des­sen sol­len sie in die Schil­ler­stra­ße ver­legt und auf nur noch 5 Plät­ze redu­ziert wer­den. Nach einer per­sön­li­chen Bege­hung hat der Fra­ge­stel­ler fest­ge­stellt, dass auf­grund der Ret­tungs­zu­fahrt dort nur 4 Plät­ze mög­lich sein wer­den. Wo sol­len die Taxen, die am Bahn­hof benö­tigt wer­den, künf­tig stehen?
Ant­wort:Wir befin­den uns immer noch in der Pha­se des Ideen­wett­be­werbs. Die Fra­gen wer­den ans Pla­nungs­bü­ro weitergegeben.

Fra­ge:Kann im neu­en Sport­bad, ana­log zum beschlos­se­nen Frau­en­tag in der Sau­na auch ein Män­ner­tag ange­bo­ten werden?
Ant­wort:Die Lei­tung des Sport­ba­des wird die Nach­fra­ge prü­fen und ggf. Dar­auf reagie­ren. Nach Ein­ein­halb Jah­ren ist eine Eva­lua­ti­on vor­ge­se­hen, die die­se und ähn­li­che Fra­gen berück­sich­ti­gen wird.

Fra­ge:Wird die Pla­nung der Fried­rich­stra­ße (Vari­an­ten) in die Bür­ger­infor­ma­ti­on aufgenommen?
Ant­wort:Ja.

Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm

2019 / V 00046 Sach­stands­be­richt zu den ver­schie­de­nen Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gram­men der Stadt Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Der Woh­nungs­markt in Fried­richs­ha­fen ist seit eini­gen Jah­ren ange­spannt. Dies macht sich bei der Ent­wick­lung der Miet­prei­se und der Ange­bots­si­tua­ti­on bemerk­bar. Stei­gen­de Miet­prei­se füh­ren dazu, dass ein­zel­ne Bevöl­ke­rungs­grup­pen nicht aus­rei­chend mit Wohn­raum ver­sorgt wer­den kön­nen. Gera­de ein­kom­mens­schwä­che­re Haus­hal­te gera­ten unter Druck, wäh­rend die ein­kom­mens­stär­ke­ren Grup­pen sich ohne grö­ße­re finan­zi­el­le Anstren­gun­gen behaup­ten kön­nen. Allen gemein ist das feh­len­de Ange­bot auf dem Wohnungsmarkt.

In der Fol­ge führt die­se Situa­ti­on auf der einen Sei­te zu einer Ver­drän­gung der sozi­al schwä­che­ren Haus­hal­te aus den jewei­li­gen Wohn­quar­tie­ren und zum ande­ren zu einer fort­wäh­ren­den Stei­ge­rung der Mie­ten. Stei­gen­de Mie­ten wir­ken sich gene­rell nega­tiv auf die Attrak­ti­vi­tät einer Stadt aus.

Um sich die­ser Situa­ti­on anzu­neh­men, hat der Gemein­de­rat diver­se För­der­pro­gram­me in unter­schied­lichs­ten Seg­men­ten beschlossen.

Über die Wirk­sam­keit und die Treff­si­cher­heit der unter­schied­lich aus­ge­rich­te­ten För­der­pro­gram­me berich­tet die­se Sitzungsvorlage.

Allen För­der­pro­gram­men gemein ist das bereits bei der Ein­woh­ner­ver­samm­lung am 06.02.2019 prä­sen­tier­te Mot­to: För­dern – Woh­nen – Fordern

Bis­he­ri­ge För­der­bau­stei­ne sind:

Eigen­tum

  • Bau­kin­der­geld
  • Senio­ren- und behin­der­ten­ge­rech­tes Wohnen

Schaf­fung von Mietwohnraum 

  • Ver­mie­ter­prä­mie
  • Gewäh­rung einer Kauf­preis­ver­güns­ti­gung beim Ver­kauf städ­ti­scher Grund- stücke
  • Wohn­be­rech­ti­gungs­schein
  • Häf­ler Wohnraumförderprogramm
  • Fried­richs­ha­fe­ner Baulandmodell

Beschluss­an­trag:

Der Sach­stands­be­richt zu den ver­schie­de­nen Wohn­raum­för­der­pro­gram­men der Stadt Fried­richs­ha­fen wird vom Gemein­de­rat zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Es wur­de und wird eini­ges unter­nom­men, um den Man­gel an Wohn­raum aus­zu­glei­chen. Gleich­zei­tig rei­chen die Maß­nah­men nicht aus. Vor allem im Bereich des geför­der­ten und bezahl­ba­ren Wohn­raums gibt es eine stei­gen­de Nach­fra­ge, wie auch die wach­sen­de Zahl an Berech­tig­ten für einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein zei­gen. Ein­kom­men und Mie­ten pas­sen in Fried­richs­ha­fen genau so wenig zusam­men, wie in ande­ren Städ­ten – Mün­chen, Stutt­gart, Kostanz uvm. – mit hoher Lebens­qua­li­tät. Nach wie vor bin ich. Der Mei­nung, dass der Gemein­de­rat muti­ger hät­te sein sol­len, als es dar­um ging, dass bestehen­de Immo­bi­li­en kon­se­quent, z.B. Über ein Zweck­ent­frem­dungs­ver­bot und der Sank­ti­on von Leer­stand, dem Woh­nungs­markt zuge­führt wer­den. Nun wird ver­sucht, die Nach­fra­ge haupt­säch­lich mit Neu­be­bau­ung zu befrie­di­gen. Eine Maß­nah­me, die nur funk­tio­niert, solan­ge Bau­land zur Ver­fü­gung steht und das ist in Fried­richs­ha­fen bekannt­lich knapp.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Bericht der Ver­wal­tung zur Kennt­nis genommen.

Fal­len­brun­nen Mitte

2019 / V 00059 Abwei­chung von der Quo­ten­re­ge­lung und teil­wei­se Kos­ten­über­nah­me Erschlies­sung für den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen Mitte“

Wor­um geht es?

Das neue Wohn­quar­tier im Fal­len­brun­nen unter­schei­det sich von einem kon­ven­tio­nel­len Wohn­ge­biet durch die Inte­gra­ti­on von ergän­zen­den Nut­zun­gen, wie z.B. nut­zungs­neu­tra­le Flä­chen für gewerb­li­che oder frei­be­ruf­li­che Tätig­kei­ten der Bewoh­ner (Start-Up, Cowor­king, etc.) und der Kom­bi­na­ti­on aus Woh­nen und Arbei­ten wie z.B. Atelierwohnungen.

Die Ziel­grup­pe der künf­ti­gen Bewoh­ner sind eher krea­ti­ve, tech­nik­af­fi­ne Per­so­nen an der Schwel­le zur Selb­stän­dig­keit. Fach­kräf­te der Indus­trie, Dozen­ten und Seniorex­per­ten der Hoch­schu­len, Stu­den­ten oder ein­fach nur Men­schen, die anders woh­nen oder arbei­ten wol­len und einen Bezug zur Krea­tiv­wirt­schaft oder Hoch­schu­len haben.

Mit der Ver­schie­bung der ver­pflich­ten­den Antei­le des Häf­ler WoPro auf 50% statt 30 % wer­den im Beson­de­ren die sozio­kul­tu­rel­len Milieus ange­spro­chen, die als Ziel­grup­pe im Fal­len­brun­nen eta­bliert wer­den sol­len. Zur Ziel­grup­pen-Seg­men­ta­ti­on wur­de das Sinus-Milie­u­mo­dell her­an­ge­zo­gen, das die sozio­kul­tu­rel­len Ver­än­de­run­gen der Gesell­schaft dar­stellt und die Ziel­grup­pe an Nut­zern beschreibt, deren Wohn­prä­fe­ren­zen, Wer­te, Lebens­zie­le, Lebens­stil und Ein­stel­lun­gen sich mit dem spe­zi­fi­schen Wohn­the­ma des Fal­len­brun­nen ver­bin­det. Im Wesent­li­chen kann das libe­ral- intellektuelle‑, das Performer‑, und das expe­di­ti­ve Milieu der Ziel­grup­pe im Fal­len­brun­nen dem Häf­ler WoPro zuge­ord­net wer­den, so dass mit der Quo­ten­er­hö­hung auf 50% die­ses spe­zi­fi­sche Wohn­the­ma im Fal­len­brun­nen eta­bliert wer­den kann.

Da im Fal­len­brun­nen der wis­sens­ba­sier­te Wohn­raum­an­satz ver­folgt wird, kann der Anteil am öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau nach Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm /-gesetz (LWoFG) nicht wie im beschlos­se­nen Umfang ange­setzt wer­den, son­dern wird auf 20% redu­ziert. Die SWG nimmt mit dem redu­zier­ten nach­weis­ba­ren Anteil trotz­dem die Ver­ant­wor­tung wahr, den sozialen

Woh­nungs­bau im Rah­men ihrer Pro­jekt­ent­wick­lung maß­voll umzusetzen.

Begrün­dung zur Über­nah­me von Erschließungskosten

Grund­sätz­lich ist es gän­gi­ge Pra­xis, dass städ­te­bau­li­che Pro­jek­te, die auf der Basis vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plä­ne umge­setzt wer­den, für die Stadt Fried­richs­ha­fen kos­ten­neu­tral gehand­habt wer­den. Die Erschlie­ßungs­kos­ten über­nimmt der Vorhabenträger.

Im kon­kre­ten Fall ist dient die öffent­li­che Ver­kehrs­flä­che zwar haupt­säch­lich dem vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan, nimmt aber auch ab der inne­ren Erschlie­ßung für das gesam­te Fal­len­brun­nen­are­al teil. Da die Stra­ße bereits als öffent­li­che Ver­kehrs­flä­che genutzt wird und auch öffent­lich blei­ben soll, wird in die­sem Fall von einer Kos­ten­über­nah­me für den Lei­tungs- und Stra­ßen­bau durch den Vor­ha­ben­trä­ger abgesehen.

Beschluss­an­trag:

  1. Vom Bau­stein II des kom­mu­na­len Woh­nungs­bau­pro­gramms (Häf­ler WoPro) gem. des Beschlus­ses des Gemein­de­rats vom 14.05.2018 (DS-Nr. 2018÷48÷1) wird aus­nahms­wei­se im vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen-Mit­te“ wie folgt abgewichen:
  2. Der ver­pflich­ten­de Anteil von 50% der Gesamt­wohn­flä­che im öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau nach dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm wird gegen­über dem Gemein­de­rats­be­schluss vom 14.05.2018 auf 20% reduziert.
  3. Der ver­pflich­ten­de Anteil von 30% für das Häf­ler Wohn­raum­för­der­pro­gramm- Häf­ler WoPro (mitt­le­re Ein­kom­mens­schich­ten) wird auf 50% angehoben
  4. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, für den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 200 „Fal­len­brun­nen-Mit­te“ die vor­ge­nann­ten abwei­chen­den Quo­ten im Kauf­ver­trag zu vereinbaren.
  5. Die durch den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan erfor­der­li­chen Erschlie­ßungs­maß­nah­men auf der öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­che wer­den von der Stadt durch­ge­führt. Die Kos­ten für den tech­ni­schen Aus­bau (Ver- und Ent­sor­gung) und den Stra­ßen­aus­bau wer­den von der Stadt getragen.

Mei­ne Haltung:

Nach­dem der Gemein­de­rat sich auf einer sei­ner Exkur­sio­nen das Fran­zö­si­sche Vier­tel in Tübin­gen ange­schaut hat, habe ich mir unter dem Pro­jekt im Fal­len­brun­nen etwas ganz ande­res vor­ge­stellt. In mei­ner Vor­stel­lung hät­te es deut­lich bun­ter und diver­ser sein dür­fen. Das Ergeb­nis wirkt auf mich sehr ver­kopft und fest­ge­legt, ohne gro­ße Spiel­räu­me. Ich kann mich täu­schen und wür­de mich freu­en, wenn ich mich irre und der FAB-Mit­te letzt­lich doch das wer­den wür­de, was er ursprüng­lich wer­den soll­te: Das Herz des FAB, die pul­sie­ren­de, bun­te Mit­te des Quartiers.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Städ­ti­sche Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft mbH

2019 / V 000601 Städ­ti­sche Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH (SWG):

Wor­um geht es?

In Fried­richs­ha­fen besteht, wie in gro­ßen Tei­len Deutsch­lands, ein Defi­zit an Wohn­raum für brei­te Schich­ten der Bevöl­ke­rung, ins­be­son­de­re für ein­kom­mens­schwa­che oder ein­kom- mens­schwä­che­re Bevöl­ke­rungs­grup­pen bzw. für Men­schen, die sich auf dem frei­en Woh- nungs­markt schwertun.

Die SWG als 100%ige Toch­ter der Stadt, ist bereit, an der bedeut­sa­men Auf­ga­be der Wohn­raum­schaf­fung inten­siv mit­zu­wir­ken. Zur­zeit befin­den sich rund 426 Ein­hei­ten in der Pla­nung, im Bau bzw. 74 Wohn­ein­hei­ten wur­den im Geschäfts­jahr 2018 bezugs­fer­tig. Das lau­fen­de Wohn­bau­pro­gramm der SWG wird kom­plett durch die Gesell­schaft finan­ziert, was eine erheb­li­che Abschmel­zung der Eigen­ka­pi­tal-Quo­te bis 31.12.2021 nach sich zieht. Die SWG stößt zur Umset­zung wei­te­rer Woh­nungs­bau­pro­jek­te damit an eine Eigenkapitaluntergrenze.

  1. Verwendungszweck,Miet-undBelegungsfristen

Die Stadt Fried­richs­ha­fen bringt aus Mit­teln des städ­ti­schen Finanz­haus­halts in die Städ­ti­sche Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH eine Erhö­hung der Kapi­tal­rück­la­ge in Höhe von 7.000.000 EUR ein (Beschluss­an­trag Nr. 1 und 6.a). Die­se Kapi­tal­stär­kungs­maß­nah­me ist zweck­ge­bun­den aus­schließ­lich zur zeit­na­hen bau­li­chen Umset­zung von zusätz­li­chem und bis­her noch nicht geplan­tem nach dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm öffent­lich geför­der­tem sozia­len Woh­nungs­bau zu ver­wen­den (Beschluss­an­trag Nr. 6.b). Es soll sich hier­bei um neue Bau­vor­ha­ben han­deln, die nicht bereits Bestand­teil des in der Wirt­schafts- und Finanz­pla­nung 2018 bis 2023 ent­hal­te­nen und vom Bei­rat beschlos­se­nen bis­he­ri­gen Bau­pro­gramms der SWG (soge­nann­tes „Erwei­ter­tes orga­ni­sches Wachs­tum“) sind. Die SWG ist ver­pflich­tet, alle staat­lich ange­bo­te­nen För­der­pro­gram­me voll­um­fäng­lich auszuschöpfen.

Mit der Zweck­bin­dung die­ser Kapi­tal­stär­kungs­maß­nah­me voll­um­fas­send (=100 %) aus- schließ­lich für Woh­nun­gen des sozia­len Woh­nungs­baus (Sozi­al­woh­nun­gen) im vor­ste­hend genann­ten Sinn, die dabei einer Bele­gungs- und Miet­preis­bin­dung von nicht unter 25 Jah­ren zu unter­lie­gen haben, ent­spricht dies der Rol­le der SWG als Unter­neh­men der öffent­li­chen Hand sowie dem öffent­li­chen Zweck der SWG. Die Miet­preis­bin­dung umfasst sodann die Unter­schrei­tung der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te um 33 %. Die Bele­gungs­bin­dung wird durch die Vor­la­ge eines Wohn­be­rech­ti­gungs­schei­nes nach­ge­wie­sen. Die­se Berech­ti­gung ist wie bei allen geför­der­ten Ein­hei­ten an die Grö­ße des Haus­hal­tes und an das Haus­halt­sein- kom­men gekoppelt.

Die Gesell­schaft hat auf geeig­ne­te Wei­se sicher­zu­stel­len, dass eine nicht zweck­ent­spre­chen­de Mit­tel­ver­wen­dung der Kapi­tal­stär­kung in Höhe von 7.000.000 EUR aus­ge­schlos­sen ist und die Mit­tel inso­fern einer ein­deu­ti­gen Mit­tel­ver­wen­dungs­sper­re unter­lie­gen. Eine ers­te Über­prü­fung der zweck­ent­spre­chen­den Mit­tel­ver­wen­dung erfolgt spä­tes­tens zum 30.06.2021. Hier­zu berich­tet die Geschäfts­füh­rung dem Gemein­de­rat recht­zei­tig über die bis dahin erfolg­te Umset­zung und zweck­ent­spre­chen­de Mittelverwendung.

Die Geschäfts­füh­rung und der Bei­rats­vor­sit­zen­de stim­men der Eigen­ka­pi­tal­stär­kung zweck- gebun­den für den sozia­len Woh­nungs­bau zu.

III. Prü­fung EU-Bei­hil­fe­recht / Betrauungsakt 

Die SWG ist ein kom­mu­na­les wirt­schaft­li­ches Unter­neh­men im Sin­ne des § 102 GemO. Nach der im Jah­re 2005 in § 102 Abs. 1 Nr. 3 in die GemO ein­ge­füg­ten qua­li­fi­zier­ten Sub­si­dia­ri­täts­klau­sel darf die Gemein­de wirt­schaft­li­che Unter­neh­men nur errich­ten, über­neh­men, wesent­lich erwei­tern oder sich dar­an betei­li­gen, wenn bei einem Tätig­wer­den außer­halb der kom­mu­na­len Daseins­vor­sor­ge der Zweck nicht eben­so gut und wirt­schaft­lich durch einen pri­va­ten Anbie­ter erfüllt wird oder erfüllt wer­den kann. Jede staat­li­che Vor­teils­ge­wäh­rung an ein – auch kom­mu­na­les Unter­neh­men – unter­fällt grund­sätz­lich dem EU-Bei­hil­fe­recht. Dabei ist es gleich­gül­tig, ob der Vor­teil durch direk­te Sub­ven­tio­nen oder in ande­rer Form, etwa durch eine Kapi­tal­erhö­hung oder Sach­ein­la­ge erfolgt. Unpro­ble­ma­tisch ist die­se Vor­aus­set­zung zu beja­hen, wenn das Unter­neh­men im Rah­men der kom­mu­na­len Daseins­vor­sor­ge tätig ist. Nach der Recht­spre­chung des VGH Baden-Würt­tem­berg zählt hier­zu u.a. eine Bebau­ung mit Sozi­al­woh­nun­gen, um die es hier in die­ser Sit­zungs­vor­la­ge mit der ent­spre­chen- den Zweck­bin­dung der Kapi­tal­stär­kungs­maß­nah­me aus­schließ­lich geht (vgl. VGH Baden- Würt­tem­berg, Urteil vom 05.11.2014, 1 S 233313).

Nach Auf­fas­sung der Kom­mis­si­on hat die staat­li­che Woh­nungs­bau­för­de­rung poten­zi­ell Bei- hil­fere­le­vanz. Die Bei­hil­fere­le­vanz hin­dert aber nicht die Woh­nungs­bau­för­de­rung bei­hil­fe­kon- form zu gestal­ten. Als Aus­nah­me von den all­ge­mei­nen EU-Bei­hil­fe­re­ge­lun­gen nach den be- kann­ten „Alt­mark-Kri­te­ri­en“ hat die EU Kom­mis­si­on den sog. DAWI-Frei­stel­lungs­be­schluss (2012/21/EU) erlas­sen, mit denen bestimm­te Dienst­leis­tun­gen von all­ge­mei­nem wirt­schaft­li- chem Inter­es­se pri­vi­le­giert und von der Noti­fi­zie­rungs­pflicht frei­ge­stellt wer­den. Jedoch muss das Unter­neh­men mit der Erbrin­gung der DAWI förm­lich betraut wer­den (Betrau­ungs­akt).

Beschluss­an­trag:

(1) Die Stadt Fried­richs­ha­fen gewährt der Städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried- richs­ha­fen mbH (SWG) eine Zufüh­rung in die Kapi­tal­rück­la­ge in Höhe von 7.000.000 EUR.

(2) Der Gemein­de­rat beschließt den Betrau­ungs­akt der Stadt Fried­richs­ha­fen für die Städ­ti­sche Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH gemäß Anlage.

(3) Sofern noch auf­grund wei­te­rer Abstim­mun­gen inner­halb der Ver­wal­tung oder im Be- trau­ungs­zeit­raum aus steu­er­recht­li­chen, bei­hil­fe­recht­li­chen oder sons­ti­gen recht­li­chen Grün­den redak­tio­nel­le oder gering­fü­gi­ge Ände­run­gen erfor­der­lich wer­den, die den wirt­schaft­li­chen Inhalt der Betrau­ung nicht betref­fen, so ist der städ­ti­sche Ver­tre­ter zur Vor­nah­me die­ser Ände­run­gen ermäch­tigt und berech­tigt. Dem Gemein­de­rat wird die jewei­li­ge Fas­sung der Betrau­ung im Fal­le von sol­chen Ände­run­gen zur Kennt­nis ge- geben. Grund­le­gen­de Ände­run­gen des Betrau­ungs­ak­tes oblie­gen dage­gen einer er- neu­ten Beschluss­fas­sung durch den Gemeinderat.

(4) Die Mit­tel für die Erhö­hung der Kapi­tal­rück­la­ge der Städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH in Höhe von 7.000.000 EUR wer­den außer­plan­mä­ßig bereit­ge­stellt. Zur Deckung die­nen liqui­de inves­ti­ve Eigen­mit­tel im Rech­nungs­jahr 2019.

(5) Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt und beauf­tragt, zur Umset­zung des Vor­ge­nann­ten alle hier­für erfor­der­li­chen oder nütz­li­chen Maß­nah­men zu ergrei­fen, etwa­ige Ver­trä­ge aus­zu­ar­bei­ten bzw. zu fina­li­sie­ren und abzuschließen.

(6) Der städ­ti­sche Ver­tre­ter in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Städ­ti­schen Woh- nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH (SWG) wird gem. § 104 Abs. 1 GemO ange­wie­sen, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung wie folgt abzustimmen:

  1. a) Die Kapi­tal­rück­la­ge der Städ­ti­schen Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Fried­richs­ha­fen mbH wird aus Mit­teln der Gesell­schaf­te­rin Stadt Fried­richs­ha­fen zur schnel­le­ren Ver­wirk­li­chung des sozia­len Woh­nungs­baus von 12.893.186,10 EUR um 7.000.000 EUR auf 19.893.186,10 EUR erhöht.
  2. b) Die­se Erhö­hung der Kapi­tal­rück­la­ge ist zweck­ge­bun­den aus­schließ­lich zur Errich­tung von nach dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm geför­der­ten mit Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung ver­se­he­nen Woh­nun­gen zu ver­wen­den. Die mit die­sen Mit­teln neu zu errich­ten­den Woh­nun­gen dür­fen nicht Bestand­teil des in der Wirt­schafts- und Finanz­pla­nung 2018 bis 2023 ent­hal­te­nen und vom Bei­rat beschlos­se­nen bis­he­ri­gen Bau­pro­gramms der SWG sein (soge­nann­tes „Erwei­ter­tes Orga­ni­sches Wachs­tum“). Die nach dem Lan­des­wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz in Anspruch zu neh­men­de För­de­rung mit Miet­preis- und Bele­gungs­bin­dung darf eine Frist von 25 Jah­ren nicht unter­schrei­ten. Die Miet­preis­bin­dung umfasst die Pflicht zur Unter­schrei­tung der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te um 33 %.

Mei­ne Haltung:

Ste­tig stei­gen­de Nach­fra­ge nach preis­güns­ti­gem Wohn­raum bei stei­gen­den Bau­kos­ten bringt die städ­ti­sche Wohn­bau­ge­sell­schaft an die Gren­zen des­sen, was sie finan­zi­ell leis­ten kann. Die Unter­stüt­zung der Stadt ist daher in ihrem eige­nen Sin­ne und gleich­zei­tig die not­wen­di­ge Sicher­heit für die SWG.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ehren­fel­der Hauptfriedhof

2019 / V 00028 Grund­satz­be­schluss zur Neu­ge­stal­tung der Ehren­fel­der 19 und 32 auf dem Haupt­fried­hof Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Im Ehren­feld 32 auf dem städ­ti­schen Haupt­fried­hof Fried­richs­ha­fen sind Kriegs­ge­fan­ge­ne sowie Zwangs­ar­bei­te­rin­nen und Zwangs­ar­bei­ter aus der ehe­ma­li­gen Sowjet­uni­on bestat­tet, die wäh­rend des Zwei­ten Welt­krie­ges in Fried­richs­ha­fen und zahl­rei­chen wei­te­ren Orten im süd­deut­schen Raum ums Leben gekom­men sind. Das Stadt­ar­chiv hat nach einem Beschluss des Kul­tur- und Sozi­al­aus­schus­ses am 21.02.2002 mit einem Buch­pro­jekt „Kriegs­to­te in Fried­richs­ha­fen 1939 bis 1945“ beauf­tragt. Gleich­zei­tig wur­de damals das Grün- und Gar­ten­amt beauf­tragt, das Buch auf dem Fried­hof in geeig­ne­ter Wei­se für jeder­mann zugäng­lich aus­zu­le­gen. Von einer Neu­ge­stal­tung des Ehren­fel­des und der Anbrin­gung von Namens­ta­feln wur­de sei­ner­zeit abge­se­hen. Seit­her kön­nen Besu­cher die bei­gesetz­ten Per­so­nen in einem Buch, wel­ches bei der Fried­hofs­ver­wal­tung im Rah­men deren Öff­nungs­zei­ten ein­ge­se­hen wer­den kann, suchen und erhal­ten so Hin­wei­se auf die jewei­li­ge Grab­stät­te. Seit vie­len Jah­ren regen nun immer wie­der Besu­cher an, die Grä­ber des Ehren­fel­des 32 mit Namens­schil­dern zu ver­se­hen – unter ande­rem wegen der ein­ge­schränk­ten Öff­nungs­zei­ten der Friedhofsverwaltung.

Kos­ten­schät­zung:

Die nach­fol­gen­de Kos­ten­schät­zung umfasst die dar­ge­stell­te Neu­ge­stal­tung an den Ehren­fel­dern 19 und 32 sowie die Neu­auf­la­ge des Totenbuches.

Gestal­tung Tafeln auf dem Ehrenfeld:

1.500,00 €

Gestel­le an den Grabreihen:

19.700,00 €

Druck der Tafeln auf 8mm-Glas­plat­ten für die Grabreihen:

5.600,00 €

Gestel­le für die Hinweistafeln:

2.900,00 €

Druck der Tafeln auf 8mm-Glas­plat­ten für die Hinweistafeln:

900,00 €

Tief­bau:

17.900,00 €

Neu­druck Buch zur Ein­sicht­nah­me bei der Friedhofsverwaltung:

6.500,00 €

Kos­ten­schät­zung gesamt inkl. MwSt.:

55.000,00 €

Beschluss­an­trag:

  1. Den vor­ge­stell­ten Pla­nun­gen zur Neu­ge­stal­tung der Ehren­fel­der 19 und 32 am Haupt­fried­hof wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Neu­ge­stal­tung umge­hend zu realisieren.
  3. Die geschätz­ten Mehr­kos­ten in Höhe von 5.000,- € wer­den außer­plan­mä­ßig im Rah­men der Gesamt­de­ckung bereitgestellt.

Mei­ne Haltung:

Ich sehe die Umge­stal­tung der Ehren­fel­der als Akt der Denk­mals­pfle­ge. Nur wenn man die Geschich­te wach und in Erin­ne­rung hält, ist die Chan­ce groß, dass sie sich nicht wiederholt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Schul­mu­se­um

2019 / V 00054 Schul­mu­se­um 2023 – Grund­satz­be­schluss für die Neu­kon­zep­ti­on und Sanierung

Wor­um geht es?

Seit 1989 ist das ehren­amt­lich von Nor­bert Stein­hau­ser und Pro­fes­sor Erich Mül­ler-Gae­be­le auf­ge­bau­te Schul­mu­se­um in der Vil­la Riss untergebracht.

Auf den rund 450 qm wird eine seit­dem kaum ver­än­der­te Dau­er­aus­stel­lung der Schul­ge­schich­te vom Mit­tel­al­ter bis in die 70er Jah­re des 20. Jahr­hun­derts gezeigt. Seit län­ge­rem meh­ren sich die Stim­men von Besu­che­rin­nen und Besu­chern, die die Über­al­te­rung der Prä­sen­ta­ti­on und – unter Fach­leu­ten – die geschicht­li­che Dar­stel­lung man­cher Zusam­men­hän­ge kri­ti­sie­ren. Dabei han­delt es sich haupt­säch­lich um Besu­che­rin­nen und Besu­cher aus der Schul- und Uni­ver­si­täts­sze­ne, die eine gewis­se Mul­ti­pli­ka­to­ren­funk­ti­on haben.

Stär­ken und Schwächen

Stär­ken – das Schul­mu­se­um FN …

Schwä­chen – das Schul­mu­se­um FN …

· besitzt eine der euro­pa­weit bedeu­tends­ten schul­his­to­ri­schen Samm­lun­gen mit einem Schwer­punkt auf den ers­ten 50 Jah­ren des 20. Jahrhunderts

· kann auf­grund sei­ner räum­li­chen Enge muse­ums­päd­ago­gisch nicht zeit­ge­mäß arbeiten

· trifft in hohem Maße die Emo­tio­nen sei­ner Besu­cher und nimmt sie dadurch für sei­ne facet­ten­rei­che The­ma­tik ein

· hat auf­grund der Enge eine Über­fül­lung der Räu­me zu verkraften

· prä­sen­tiert die Schul­ge­schich­te vom Mit­tel­al­ter bis in die Gegen­wart und hat damit ein alleinstellungsmerkmal

· hat gro­ße Samm­lungs­be­stän­de in drei Depots an unter­schied­li­chen Stand­or­ten unter­ge­bracht. Zur Sich­tung und Aus­stel­lungs­vor­be­rei­tung sind im Muse­ums­ge­bäu­de drin­gend zusätz­li­che Flä­chen nötig.

· wird zuneh­mend als Ort des Aus­tau­sches für Leh­rer und Lehr­amts­an­wär­ter wahrgenommen

Zie­le für das Schul­mu­se­um bis 2023

Das Schul­mu­se­um soll sich in der Muse­ums- und Kul­tur­land­schaft in Fried­richs­ha­fen und der Regi­on neu posi­tio­nie­ren. Es soll zu einem kul­tur­ge­schicht­li­chen Muse­um von Rang mit Bezü­gen zur Sozial‑, Tech­nik- und Wirt­schafts­ge­schich­te, z.T. auch zur Regio­nal­ge­schich­te wer­den. Es soll ein Ort anspruchs­vol­ler Unter­hal­tung, kul­tu­rel­ler Bil­dung sowie ein Ort der Erin­ne­rung und die Stät­te des Bewah­rens sein.

Dazu braucht es

  • Die Erwei­te­rung / Dif­fe­ren­zie­rung des Raumprogramms
  • Relaunch der Dauerausstellung
  • Wech­sel­aus­stel­lun­gen
  • Mehr (Re-) Prä­sen­ta­ti­ons­kraft im und um das Haus

Finan­zie­rung

Ein Kos­ten­an­satz in Höhe von 5,5 Mio. Euro wird für das Haus­halts­ver­fah­ren 202021 aufgenommen.

Beschluss­an­trag:

  1. Das Schul­mu­se­um bleibt lang­fris­tig am jet­zi­gen Stand­ort Fried­rich­stra­ße 14 in der Vil­la Riss.
  2. Das Gebäu­de Fried­rich­stra­ße 14 wird saniert und erweitert.
  3. Das Schul­mu­se­um wird inhalt­lich neu konzipiert.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, in einem ers­ten Schritt ein Nut­zungs- und Raum­kon­zept unter Hin­zu­zie­hung eines exter­nen Kura­tors zu erstel­len. Das Ergeb­nis ist dem Gemein­de­rat für den Bedarfs­be­schluss vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Das Schul­mu­se­um ist ein Uni­kat und ein etwas ange­staub­tes Klein­od, das nach der lan­gen Zeit sei­nes Bestehens nun end­lich an der Rei­he ist, auf­po­liert zu wer­den. Die Vor­schlä­ge hal­te ich für gut durch­dacht und sinn­voll, wenn es dar­um geht, das Schul­mu­se­um attrak­ti­ver zu gestal­ten und zu einem Publi­kums­ma­gnet wer­den zu lassen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Wehr Run­del 

2019 / V 00041 Bau einer Rau­en Ram­pe am Wehr Run­del – Grundsatzbeschluss

Wor­um geht es?

Die Her­stel­lung der Durch­gän­gig­keit in Fließ­ge­wäs­sern hat eine her­aus­ra­gen­de Bedeu­tung im Zuge der Umset­zung der Vor­ga­ben der Was­ser­rah­men­richt­li­nie. In der Rotach wur­den in den letz­ten Jah­ren alle Auf­stie­ge her­ge­stellt. Die Ver­bes­se­run­gen der tech­ni­schen Abstiegs­mög­lich­kei­ten sind der­zeit in Planung.

Der Eigen­tü­mer der Wehr­an­la­ge Run­del hat im Som­mer 2018 sein bestehen­des Was­ser­recht am Wehr auf­ge­ge­ben. Die Wehr­an­la­ge muss sowohl aus was­ser­wirt­schaft­li­chen, als auch aus denk­mal­schutz­recht­li­chen Grün­den erhal­ten blei­ben. Abbruch­kos­ten kön­nen bei der För­de­rung nicht berück­sich­tigt wer­den. Bei den aktu­el­len Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen kann dies letzt­lich zu deut­lich über den Abbruch­kos­ten lie­gen­den Mehr­kos­ten füh­ren, wes­halb die Ver­wal­tung vor­schlägt, die Abbruch­kos­ten in Höhe von rd. 13.000 EUR zu tragen.

Die Unter­hal­tung und Bedie­nung einer Anla­ge (und damit ver­bun­de­ne Kos­ten und Arbei­ten), die aus Grün­den der Erhal­tung oder Wie­der­her­stel­lung der öko­lo­gi­schen Funk­tio­nen nicht besei­tigt wer­den darf, gehen nach Abga­be des Was­ser­rechts auf die Gemein­de als Trä­ger der Unter­hal­tungs­last für Gewäs­ser 2. Ord­nung über.

Die Bedie­nung umfasst haupt­säch­lich das Zie­hen des Wehr­schüt­zes bei Hoch­was­ser, mit dem bis­her oft das Tro­cken­fal­len des Fisch­auf­stie­ges ein­her­ging. Durch die Her­stel­lung einer Rau­en Ram­pe ist die Bedie­nung der Anla­ge zukünf­tig nicht mehr nötig. Bis dahin wird im Ein­ver­neh­men mit dem Eigen­tü­mer und dem Land­rats­amt Boden­see­kreis die Bedie­nung der Wehr­steue­rung und der Auf­recht­erhal­tung des bestehen­den Fisch­pas­ses von der Stadt übernommen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Bau einer Rau­en Ram­pe am Wehr Run­del wird – vor­be­halt­lich der Gewäh­rung einer Lan­des­för­de­rung für das was­ser­wirt­schaft­li­che Vor­ha­ben – genehmigt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die was­ser­recht­li­che Geneh­mi­gung ein­zu­ho­len, einen För­der­an­trag beim Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen zu stel­len und nach Vor­lie­gen der Bewil­li­gung die Maß­nah­me auszuschreiben.
  3. Die Abbruch­kos­ten des Weh­res wer­den von der Stadt Fried­richs­ha­fen getragen.
  4. Die erfor­der­li­chen Haus­halts­mit­tel wer­den im Rah­men der Haus­halt­pla­nung 2020ff berücksichtigt.

Mei­ne Haltung:

Die Maß­nah­me ist für den Fisch­be­stand in der Rotach immens wich­tig. Der­zeit ver­en­den vie­le Tie­re, weil sie bei nied­rig Was­ser in klei­nen Becken gefan­gen blei­ben und nicht von einer Stu­fe in die nächs­te auf- oder abstei­gen kön­nen. Damit sich dies ändert, ist die Maß­nah­me abso­lut sinn­voll und wichtig.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Test­stre­cke Auto­ma­ti­sier­tes Fahren

2019 / V 00043 Zukunfts­wei­sen­de Test­stre­cke für Auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren, Stu­fen 2 und 3; Infra­struk­tur­er­gän­zun­gen an Signal­an­la­gen und Erwei­te­rung des Verkehrsrechners

Wor­um geht es?

Infra­struk­tur­er­gän­zung meint in die­sem Zusam­men­hang die Umrüs­tung vor­han­de­ner Ampel­si­gnal­an­la­gen für Seh­be­hin­der­te auf den vor­ge­se­he­nen Test­stre­cken. Kon­kret geht es dabei um Road-Side-Units, Blin­den­si­gna­li­sie­rung und Leit­sys­te­me für Sehbehinderte.

Die Not­wen­dig­keit zur Umrüs­tung wur­de durch einen Antrag der Grü­nen nach einem Impuls von Ste­pha­nie Glatthaar.

Beschluss­an­trag:

  1. Der aktu­el­le Stand der Erwei­te­rungs­ar­bei­ten für die Ein­rich­tung der Test­stre­cke in Stu­fe 1 wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Dem Vor­schlag der Ver­wal­tung zur Erwei­te­rung der Signal­an­la­gen um Road-Side-Units, Blin­den­si­gna­li­sie­rung und Leit­sys­te­me für Sehbehinderte 
    • - im Jahr 2019 für die Stu­fe 2 (Innen­stadt)
    • - im Jahr 2020 für die Stu­fe 3 (Fal­len­brun­nen) für die Signal­an­la­gen in Zustän­dig­keit der Stadt mit Gesamt­kos­ten von 648.000 EUR (Kos­ten­schät­zung) wird zugestimmt.
  3. Die benö­tig­ten Mit­tel in Höhe von 648.000 EUR wer­den zur Ver­fü­gung gestellt. Es wird ange­strebt, die Finan­zie­rung der für die Stu­fe 2 in 2019 anfal­len­den Mehr­kos­ten durch Ein­spa­run­gen bei ande­ren Vor­ha­ben sicher­zu­stel­len. Soll­te dies nicht mög­lich sein, so wer­den die­se über eine Ent­nah­me aus den vor­han­de­nen liqui­den Mit­teln finan­ziert. Die für die Stu­fe 3 erfor­der­li­chen Finan­zie­rungs­mit­tel wer­den im Dop­pel­haus­halt 2020/2021 für das Jahr 2020 berücksichtigt.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Erwei­te­rung umzusetzen.

Mei­ne Haltung:

Was muss das muss und die Sicher­heit im Ver­kehr muss für alle Ver­kehrs­teil­neh­me­rIn­nen gewähr­leis­tet sein.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kanal­sa­nie­rung Jet­ten­hau­sen Ailingen

2019 / V 00051 Kanal­sa­nie­run­gen im Ein­zugs­ge­biet 6 (Jet­ten­hau­sen, Ailin­gen), Grund­satz­ent­schei­dung, Bau­be­schluss – Geneh­mi­gung über­plan­mä­ßi­ger Finanzierungsmittel

Wor­um geht es?

Das Sanie­rungs­kon­zept für das Ein­zugs­ge­biet 6 mit den Orts­tei­len Jet­ten­hau­sen, Bunk­ho­fen, Ailin­gen, Berg und Itten­hau­sen beinhal­tet ins­ge­samt 75 Kanal­hal­tun­gen und 98 Schäch­te. Die Hal­tun­gen die­nen als Mischwasser‑, Schmutz­was­ser- und Regen­was­ser­ka­nä­le mit Nenn­wei­ten DN 200 bis DN 1200. Die Gesamt­län­ge der zu sanie­ren­den Hal­tun­gen beträgt rd. 2,8 km.

Das Sanie­rungs­kon­zept wird auf der Grund­la­ge der Eigen­kon­troll­ver­ord­nung durch­ge­führt. Nach § 83 Abs. 2 des Was­ser­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg müs­sen alle Betrei­ber von Abwas­ser­an­la­gen (z.B. kom­mu­na­le Abwas­ser­an­la­gen sowie Anla­gen von Indus­trie, Hand­werk und Gewer­be) die­se regel­mä­ßig selbst über­prü­fen, um den ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­gen­be­trieb zu gewähr­leis­ten und die Beschaf­fen­heit des Abwas­sers fest­zu­stel­len. Die­se Eigen­kon­trol­le des Anla­gen­be­trei­bers stellt neben der Kon­trol­le durch die staat­li­chen Behör­den die zwei­te Säu­le der Über­wa­chung im Abwas­ser­be­reich dar und dient damit der Rein­hal­tung unse­rer Gewäs­ser, ins­be­son­de­re mit Blick auf die wei­te­re Ver­rin­ge­rung der Schadstofffrachten.

Sanie­rungs­ziel ist, sämt­li­che Hal­tun­gen der Zustands­klas­sen 0 (sehr star­ker Man­gel, Gefahr im Ver­zug, sofor­ti­ger Hand­lungs­be­darf) und 1 (star­ker Man­gel, kurz­fris­ti­ger Hand­lungs­be­darf) zu sanie­ren. Hal­tun­gen der Zustands­klas­se 2 sol­len zusam­men mit Hal­tun­gen der Zustands­klas­se 1 saniert wer­den, sofern die­se an Hal­tun­gen mit Zustands­klas­sen 0 oder 1 angren­zen. Bei beson­ders schwer­wie­gen­der Scha­dens­art bzw. hoher Anzahl von Schä­den sol­len die Hal­tun­gen im Reno­va­ti­ons­ver­fah­ren saniert wer­den. Han­delt es sich um Schä­den, die punk­tu­ell auf­tre­ten und kein Fremd­was­ser­ein­tritt auf­wei­sen, soll eine par­ti­el­le Ver­fah­rens­tech­nik durch­ge­führt wer­den. Ist ein Scha­den nicht durch Reno­va­tions- oder Repa­ra­tur­ver­fah­ren zu sanie­ren, soll eine Erneue­rung der betref­fen­den Hal­tun­gen in offe­ner Bau­wei­se durch­ge­führt werden.

Durch Reno­va­tio­nen kann die ein­ge­schränk­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit wie­der her­ge­stellt wer­den. Wei­ter­hin wer­den die sta­ti­sche Trag­fä­hig­keit und Betriebs­si­cher­heit des Kanal­sys­tems sowie die Ver­mei­dung von Fremd­was­ser­in­fil­tra­tio­nen lang­fris­tig gesi­chert. Zudem wird ein wei­te­rer Scha­dens­fort­schritt ver­hin­dert, was all­ge­mein zum Wer­te­halt des Abwas­ser­sys­tems beiträgt.

Unter dem Gesichts­punkt einer nach­hal­ti­gen, ganz­heit­li­chen Sanie­rung ein­zel­ner Kanal­ab­schnit­te sol­len auch die angren­zen­den Schacht­bau­wer­ke in die Sanie­rungs­maß­nah­men mit ein­be­zo­gen werden.

Bau­kos­ten:
Die Gesamt­kos­ten betra­gen 950.000 EUR und wer­den vom Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung getragen.

Ver­kehr­li­che Auswirkungen:
Die ein­zel­nen Sanie­rungs­maß­nah­men wer­den jeweils immer vor­ab mit dem Amt für Bür­ger­ser­vice, Sicher­heit und Ord­nung als Ver­kehrs­be­hör­de abge­stimmt und kön­nen wei­test­ge­hend unter Auf­recht­erhal­tung des Ver­kehrs durch­ge­führt wer­den. Bei Bedarf muss ggf. tem­po­rär halb­sei­tig mit Ampel­re­ge­lun­gen gesperrt wer­den. An 15 Stel­len muss für die Sanie­rungs­maß­nah­men punk­tu­ell auf­ge­gra­ben wer­den, um Repa­ra­tur­ar­bei­ten durch­füh­ren zu kön­nen. Auch die­se Maß­nah­men kön­nen bei jeweils halb­sei­ti­ger Sper­rung erfolgen.

Ter­min­pla­nung / Zeitachse 
Die Durch­füh­rung der Maß­nah­me ist von Juni 2019 bis Novem­ber 2019 vorgesehen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die unmit­tel­bar bzw. kurz­fris­tig erfor­der­li­chen Sanie­run­gen und Erneue­run­gen an der Kana­li­sa­ti­on des Ein­zugs­ge­biets 6 (Jet­ten­hau­sen, Ailin­gen) mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 950.000 EUR wer­den genehmigt.
  2. Die Bereit­stel­lung zusätz­li­cher Finan­zie­rungs­mit­tel bei Inves­ti­ti­ons­auf­trag Nr. 800484 im Ver­mö­gens­plan / Inves­ti­ti­ons­pro­gramm 2019 des Eigen­be­triebs Stadt­ent­wäs­se­rung in Höhe von 200.000 EUR und die Deckung im Rah­men der Gesamt­de­ckung des Inves­ti­ti­ons­pro­gram­mes wer­den genehmigt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Maß­nah­me umzu­set­zen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.

Mei­ne Haltung:

Die Maß­nah­me ist notwendig.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Beschaf­fung: Städ­ti­sche Baubetriebe

2019 / V 00057 Beschaf­fung von Fahr­zeu­gen und Anbau­ge­rä­ten / Win­ter­dienst­aus­stat­tun­gen für die Städ­ti­schen Bau­be­trie­be; Geneh­mi­gung von über­plan­mä­ßi­gen Finanzierungsmitteln

Wor­um geht es?

Die Aktu­el­le tech­ni­sche Situa­ti­on / Zustand des Maschi­nen- und Fuhrparks:

Aus über­tra­ge­nen Finan­zie­rungs­mit­teln 2017 und Plan­mit­teln 2018 konn­ten zuletzt zwar eini­ge dring­li­che Ersatz­be­schaf­fun­gen vor­ge­nom­men wer­den. Es zeich­nen sich aktu­ell jedoch wei­te­re unab­wend­ba­re und dring­li­che Reinves­ti­tio­nen beim Maschi­nen- und Fuhr­park der Städt. Bau­be­trie­be ab, die die in 2019 bereit­ge­stell­ten Finan­zie­rungs­mit­tel deut­lich über­stei­gen. Bei den nach­ste­hend auf­ge­zeig­ten Fahr­zeu­gen, An- / Auf­bau­ge­rä­ten und Maschi­nen ist sofor­ti­ges Han­deln ange­zeigt, um eine umfäng­li­che Ein­satz­be­reit­schaft der Städ­ti­schen Bau­be­trie­be wei­ter­hin gewähr­leis­ten zu kön­nen. Ande­ren­falls kön­nen jeder­zeit tech­nisch beding­te Aus­fäl­le auf­tre­ten, die ggf. kurz­fris­tig spür­ba­re Ein­schnit­te im jewei­li­gen Leis­tungs­spek­trum nach sich zie­hen wür­den, ins­be­son­de­re im Bereich der Stra­ßen- / Stadt­rei­ni­gung, im Bereich der Stra­ßen­un­ter­hal­tung (Asphalt­ein­bau) und im Win­ter­dienst. Es ste­hen kei­ne Reser­ven zur Ver­fü­gung, die ent­spre­chen­de Aus­fäl­le kom­pen­sie­ren könnten.

Bei fol­gen­den Fahr­zeu­gen und An- / Auf­bau­ge­rä­ten sind daher alters­hal­ber und auf­grund ihres sehr schlech­ten tech­ni­schen Zustands unver­züg­li­che Ersatz­be­schaf­fun­gen in 2019 vorgesehen:

  1. MAN-Last­kraft­wa­gen 10to, All­rad mit Kip­per­brü­cke (Bau­jahr 2000, erheb­lich ver­schlis­sen) ein­schließ­lich Schnee­pflug 2,8m (Bau­jahr 2001) und Streu­au­to­mat 2,5cbm
    Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Unter­hal­tung von Spiel­plät­zen; Stra­ßen- und Wege­un­ter­halt; Straßenwinterdienst 
    Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 180.000 EUR 
  2. Asphalt-Ther­m­obe­häl­ter als Auf­bau für einen Last­kraft­wa­gen 16to (Bau­jahr 2002, erheb­li­che Durch­ros­tun­gen, nicht mehr einsetzbar) 
    Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Stra­ßen­un­ter­hal­tung / Straßenbau 
    Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 55.000 EUR 
  3. Han­sa-Schmal­spur­fahr­zeug mit Spe­zi­al-Auf­bau zur Lee­rung von Stra­ßen­ab­läu­fen / Sink­käs­ten (Bau­jahr 2008, erheb­lich ver­schlis­sen) sowie Schnee­pflug und Streuautomat 
    Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Lee­rung von Stra­ßen­ab­läu­fen; Wind­er­dienst Geh- und Radwege
    Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 150.000 EUR
  4. Klein­trak­tor mit Mulchmä­her, Schnee­pflug und Streu­au­to­mat (Bau­jahr 2007) für den Orts­teil­bau­hof Kluftern 
    Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Mäh­ar­bei­ten an Stra­ßen­be­gleit­grün und öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen; Win­ter­dienst Geh- und Radwege 
    Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 45.000 EUR 
  5. Anbau­ge­rä­te für Klein­trak­tor (Mulchmä­her, Schnee­pflug und Streu­au­to­mat Bau­jahr 2001) Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Mäh­ar­bei­ten Stra­ßen­be­gleit­grün; Win­ter­dienst Geh- und Rad­we­ge Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 10.000 EUR 
  6. Feucht­salz-Streu­au­to­mat 2,5cbm und Schnee­pflug 3m (Bau­jahr 2001) für Gerä­te­trä­ger Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Stra­ßen­win­ter­dienst (v.a. Alt­stadt und Siedlungen) 
    Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 60.000 EUR 
  7. Feucht­salz-Streu­au­to­mat 5cbm (Bau­jahr 2004) mit Abroll­platt­form für Last­kraft­wa­gen Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Straßenwinterdienst
    Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 55.000 EUR 
  8. Per­so­nen­kraft­wa­gen (Bau­jahr 2000) – vor­ge­se­he­ner Ersatz durch Hybrid-Fahr­zeug Vor­ran­gi­ger Ein­satz: Inner­städ­ti­sche Dienst­fahr­ten und exter­ne Dienst­rei­sen Anschaf­fungs­kos­ten: ca. 45.000 EUR

Zwi­schen­sum­me Zif­fer 1 bis 8: 600.000 EUR

Alle auf­ge­führ­ten Fahr­zeu­ge und Maschi­nen sind in 2019 bereits voll­stän­dig abgeschrieben.

Wei­te­rer drin­gen­der Investitionsbedarf: 

Neben den oben genann­ten erfor­der­li­chen Ersatz­be­schaf­fun­gen ist nach einem kurz­fris­ti­gen Total­aus­fall zusätz­lich der dring­li­che Ersatz einer Groß­kehr­ma­schi­ne 6cbm vor­ge­se­hen. Zudem soll die Neu­an­schaf­fung von zwei Elek­tro-Trans­por­tern (Typ Street­wor­ker) erfolgen.

Die Anschaf­fungs­kos­ten einer neu­en Stra­ßen-Groß­kehr­ma­schi­ne mit 6cbm Behäl­ter­vo­lu­men und erfor­der­li­cher Aus­stat­tung lie­gen bei ca. 270.000 EUR.

Die Anschaf­fungs­kos­ten von zwei Elek­tro­trans­por­tern (Typ Street­wor­ker) lie­gen ins­ge­samt bei ca. 70.000 EUR.

Zwi­schen­sum­me wei­te­rer Bedarf: 340.000 EUR

Aus den auf­ge­zeig­ten Beschaf­fun­gen wer­den Gesamt­kos­ten in Höhe von rd. 940.000 EUR erwar­tet. Für den regel­mä­ßi­gen jähr­li­chen Ersatz von Klein­ge­rä­ten (Rasen­mä­her, Frei­schnei­der, etc.) wer­den wei­te­re 15.000 EUR benö­tigt, sodass sich ein Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf von 955.000 EUR ergibt. Bei zur Ver­fü­gung ste­hen­den Plan­mit­teln in Höhe von 255.000 EUR errech­net sich dar­aus ein zusätz­li­cher ein­ma­li­ger Finan­zie­rungs­be­darf in Höhe von 700.000 EUR in 2019. Die Deckung die­ses über­plan­mä­ßi­gen Finan­zie­rungs­be­dar­fes kann durch vor­han­de­ne liqui­de Mit­tel im städ­ti­schen Haus­halt gewähr­leis­tet werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Not­wen­dig­keit zur Durch­füh­rung der auf­ge­zeig­ten Ersatz- / Neu­be­schaf­fung von Fahr­zeu­gen und An- / Auf­bau­ge­rä­ten für die Städt. Bau­be­trie­be wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Die für die Beschaf­fun­gen erfor­der­li­chen zusätz­li­chen Finan­zie­rungs­mit­tel im städ­ti­schen Finanz­haus­halt 2019 (Kon­tie­rung: 701126089003) in Höhe von 700.000 EUR wer­den geneh­migt. Die Deckung des über­plan­mä­ßi­gen Finan­zie­rungs­be­dar­fes kann über vor­han­de­ne liqui­de Mit­tel des städ­ti­schen Haus­hal­tes gewähr­leis­tet werden.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Wei­te­re zur Beschaf­fung der Fahr­zeu­ge, Maschi­nen und An- / Auf­bau­ge­rä­te zu veranlassen.

Mei­ne Haltung:

Ohne die­se Fahr­zeu­ge geht es nicht. Inso­fern ist die Inves­ti­ti­on unvermeidbar.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kin­der­haus „See­ha­sen“ 

2019 / V 00015 Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss für das neu eröff­ne­te element‑i Kin­der­haus Seehasen

Wor­um geht es?

Im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2017/2018 (DS 2017/V00105) wur­de auf­ge­zeigt, dass in Fried­richs­ha­fen wei­ter­hin ein sehr hoher Bedarf an Krip­pen- und Kin­der­gar­ten­plät­zen besteht. Eine der kurz­fris­ti­gen Maß­nah­men war die Errich­tung eines neu­en Kin­der­hau­ses im Competence-Park.

Frei gewor­de­ne Räum­lich­kei­ten im Com­pe­tence-Park konn­ten durch die Trä­ger­schaft Konzept‑e für Bil­dung und Sozia­les GmbH für die Errich­tung eines neu­en Kin­der­haus Mit­te 2017 gewon­nen wer­den. Um die Räum­lich­kei­ten für den Betrieb eines Kin­der­hau­ses zu nut­zen, muss­ten die­se ent­spre­chend umge­baut wer­den. Hier ent­stand das neue Kin­der­haus element‑i See­ha­sen, wel­ches nach kur­zer Umbau­zeit bereits Mit­te August 2018 eröff­nen konn­te. Das Kin­der­haus hat zwei Krip­pen­grup­pen mit je 10 Kin­dern und eine Kin­der­gar­ten­grup­pe mit 20 Kin­dern. Ins­ge­samt bie­tet das Kin­der­haus See­ha­sen 40 zusätz­li­che Betreu­ungs­plät­ze. In Abspra­che mit dem Amt für Bil­dung, Betreu­ung und Sport wer­den hier die Ganz­ta­ges­be­treu­ung sowie nach Bedarf auch die Mög­lich­keit zum Platz­sha­ring angeboten.

Die Umbau­kos­ten belie­fen sich auf ins­ge­samt 425.181 Euro. Die Trä­ger­schaft des Kin­der­hau­ses element‑i See­ha­sen bean­trag­te beim Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen einen Zuschuss aus dem Inves­ti­ti­ons­kos­ten­pro­gramm des Bun­des. Der bean­trag­te Zuschuss beim Regie­rungs­prä­si­di­um beläuft sich auf 222.000 Euro. Damit sind noch 203.181 Euro der Inves­ti­ti­ons­kos­ten nicht finan­ziert. Die Trä­ger­schaft bean­trag­te einen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 153.000 Euro.

Die Ver­wal­tung befür­wor­tet, ana­log den kirch­li­chen Trä­ger­schaf­ten, einen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 70%, maxi­mal jedoch 142.227 Euro, zu gewähren.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Trä­ger­schaft Konzept‑e für Bil­dung und Sozia­les GmbH erhält für den Umbau der Räum­lich­kei­ten zu einem Kin­der­haus einen ein­ma­li­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss von 70%, maxi­mal jedoch 142.227 Euro.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, vor­be­halt­lich einer Schluss­ab­rech­nung, Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten. Die Schluss­zah­lung erfolgt nach Vor­la­ge einer nach­prüf­ba­ren Bau­kos­ten­ab­rech­nung in Form einer Kos­ten­fest­stel­lung gem. DIN 276.

Mei­ne Haltung:

Der­zeit benö­ti­gen wir jeden ein­zel­nen Platz in der Betreu­ung von Kin­dern U und Ü3. Ich per­sön­lich emp­fin­de die Trä­ger­viel­falt in der Stadt als gro­ßes Plus für Eltern und Kin­der und freue mich, dass Element‑i mit den See­ha­sen nun bereits eine zwei­te Ein­rich­tung in ihre Trä­ger­schaft in Fried­richs­ha­fen auf­ge­nom­men hat.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

2019 / V 00065 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Wor­um geht es?

Min­des­tens ein Sechs­tel der Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes oder eine Frak­ti­on kön­nen Anträ­ge an die Ver­wal­tung stel­len. Die gestell­ten Anträ­ge müs­sen dann spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zung dem Gemein­de­rat zur Ent­schei­dung vor­ge­legt wer­den. Ist dies nicht mög­lich, erhält der Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt einen Zwischenbescheid.

Die Anträ­ge wer­den in der heu­ti­gen Sit­zung ledig­lich in den Gemein­de­rat ein­ge­bracht und von den Gemein­de­rä­ten zur Kennt­nis genom­men. Eine inhalt­li­che Dis­kus­si­on fin­det im Rah­men der Ein­brin­gung (tra­di­tio­nell) nicht statt.

Es lie­gen drei Anträ­ge der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, davon einer mit Betei­li­gung der SPD Frak­ti­on sowie ein wei­te­rer Antrag der SPD-Frak­ti­on vor:

  • Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grünen: 
    Aus­wei­sung von Car­sha­ring-Park­plät­zen im Stadtgebiet
  • Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grünen:
    Erwei­te­rung des ÖPNV-Ange­bots in der Fußgängerzone
  • Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und der SPD-Fraktion:
    Wir in Fried­richs­ha­fen unter­stüt­zen das Pari­ser Kli­ma­schutz­ab­kom­men und die Kat­to­wit­zer Umsetzungsbeschlüsse
  • Antrag der SPD-Frak­ti­on: Bei der künf­ti­gen Namens­ge­bung von Stra­ßen und Plät­zen sol­len sol­che Per­sön­lich­kei­ten berück­sich­tigt wer­den, die sich in der Wei­ma­rer Repu­blik in her­aus­ra­gen­der Wei­se für die Grün­dung, die Gestal­tung und den Erhalt der ers­ten Demo­kra­tie in Deutsch­land ein­ge­setzt und teil­wei­se mit ihrem Leben und ihrer Gesund­heit dafür bezahlt haben.

Beschluss­an­trag:

  1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (s. Anla­ge 1 bis 3) wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Sie sind dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten Sit­zung am 28.05.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Ich freue mich über die Ein­brin­gung unse­rer, wie ich fin­de, sehr guten Anträ­ge und hof­fe, dass die Ver­wal­tung sie wohl­wol­lend bear­bei­tet und sie im Mai die Zustim­mung des Gemein­de­rats finden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe die Anträ­ge zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Um was ging es?

Fra­ge:In Stutt­gart wer­den künf­tig Buß­gel­der für die Ver­mül­lung des öffent­li­chen Rau­mes fäl­lig. Kann das in Fried­richs­ha­fen ähn­lich gehand­habt werden?
Ant­wort:Die Ver­wal­tung ist am The­ma öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung dran, es wer­den der­zeit Mög­lich­kei­ten aus­ge­lo­tet, das benö­tigt aber noch etwas Zeit. Gleich­zei­tig ist zu beden­ken, dass Ver­bo­te immer nur mit aus­rei­chen­der Kon­trol­le funktionieren.

Fra­ge:Was ist mit dem Antrag der Frei­en Wäh­ler zum The­ma „Ober­hof III“ pas­siert, der bereits vor eini­gen Mona­ten ein­ge­bracht wurde?
Ant­wort:Die Stel­lung­nah­me der Ver­wal­tung liegt dem Ober­bür­ger­meis­ter seit meh­re­ren Wochen vor und kommt evtl. in der nächs­ten Sit­zungs­run­de in die Gremien.

Fra­ge:Kann wegen des Aus­falls des Park­haus am See ein Park&Ride-Service von den Stadt­rän­dern West (Park­platz Land­rats­amt), Nord (Mes­se) ein­ge­rich­tet werden?
Ant­wort:Es lie­gen bereits Anträ­ge vor, die die Ent­las­tung des Par­kie­rens in der Innen­stadt zum The­ma haben (unter ande­rem der Antrag der Grü­nen). Die Anfra­gen bei allen Betei­lig­ten (Stadt­ver­kehr, Ver­kehrs­be­hör­de, Poli­zei) lau­fen bereits, die Ergeb­nis­se wer­den mitgeteilt.

Fra­ge: Wie sieht es mit der Aus­stat­tung der Schu­len im natur­wis­sen­schaft­li­chen Bereich (MINT) aus?
Ant­wort: Dazu kann aktu­ell kei­ne Aus­sa­ge gemacht werden.

Fra­ge: Was wur­de aus der Anfra­ge, die Dia­mant­stra­ße in eine Spiel­stra­ße (Ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich) umzuwandeln?
Ant­wort: Ant­wort folgt.