Nachdem der Gemeinderat für den ersten Tagesordnungspunkt (Umgestaltung Uferpark) von insgesamt 14 TOPs mehr als das Doppelte der eigentlich vorgesehenen Beratungszeit benötigt hatte, gab die Verwaltung im Folgenden ziemlich Gas und die Fraktionen disziplinierten sich, so dass die Sitzung deutlich früher als zunächst befürchtet endete. Für Beobachter war der zweite Teil der Sitzung sicher unspektakulär – keine Sachvorträge, die das Thema eingehender beleuchten, keine Diskussion, keine Nachfragen, keine Fraktionserklärungen – und vielleicht stammt der Vorwurf, der Gemeinderat wäre ein blosses Abnick-Gremium für die Vorlagen der Verwaltung. Dem ist entgegenzusetzen, dass die Tagesordnungspunkte 2 – 12 bereits in den Ausschüssen öffentlich ausführlich vorberaten wurden und TOP 13 (Einbringung gestellter Anträge) nur zur Kenntnisnahme sowie TOP 14 (Verschiedenes) sowieso spontan und aktuell gefüllt wird.
Meine persönliche Nachlese gibt die Inhalte der Sitzung sowie meine persönliche Meinung zu den einzelnen TOPs wieder. Viel Spaß beim Nachlesen!
Die komplette Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungsvorlagen gibt es hier.
Uferpark
Worum geht es?
Im Sommer 2015 hatte der Gemeinderat die Verwaltung damit beauftragt, im Rahmen des Ufergesamtkonzeptes einen Grundsatzbeschluss für ein Workshopverfahren zur gestalterischen Überarbeitung des Bauabschnittes Uferpark vorzubereiten.
Im Mai 2017 wurde schließlich ein Ideenwettbewerb mit anschließendem Workshopverfahren für den Bereich Uferpark inklusive Friedrichstraße und Bahnhofsvorplatz ausgelobt und die Auslobung an 25 Büros versandt.
Aus dem Verfahren gingen 4 Preisträger hervor, die anschließend im September 2017 an einem Bürgerworkshop teilnahmen. Ende November 2017 wurden vom Preisgericht (Architekten, Verwaltung, Gemeinderäte) abschließend zwei Preisträger gekürt.
Die Vorschläge der beiden Preisträger wurden im Folgenden zusammengeführt und durch Anregungen aus der Bürgerschaft ergänzt. Die jetzt vorliegende Planung umfasst den Uferpark, die Friedrichstraße und dne Bahnhofsvorplatz. Sie unterliegt jedoch einem weiteren Entwicklungsprozess und ist hiermit noch nicht abgeschlossen.
Beschlussantrag:
- Die überarbeiteten und zusammengeführten Entwürfe der Planungsbüros K1 aus Berlin und Prof. Schmid Treiber Partner aus Leonberg werden
zustimmendzur Kenntnis genommen (s. Anlage). - Die vorliegende Planung dient als Grundlage für die Bürgerinformation mit folgenden Eckpunkten:
- Bahnhofsvorplatz
Der Bahnhofsvorplatz soll mit geänderter Anordnung der Bussteige und der damit verbundenen Herstellung von Sichtachsen zwischen Bahnhof und Uferpark gestaltet werden. Die Bussteige sollen überdacht werden. - Allee Friedrichstraße
- Bahnhofsvorplatz
Alternative 1
Die Verwaltung wird beauftragt eine Neupflanzung der Allee Friedrichstraße auf der Nordseite auf ihre Realisierbarkeit inkl. Kostenschätzung zu prüfen, insbesondere sind evtl. vorhandene Kanäle und Rohre zu berücksichtigen.
Alternative 2
Die vorhandene Allee Friedrichstraße soll erhalten und wo möglich ergänzt werden.
- Lammgarten
Der Lammgarten soll am jetzigen Standort beibehalten werden. Das baufällige und nicht mehr dauerhaft nutzbare ehemalige Gastronomiegebäude soll aufgegeben werden. Ebenfalls aufgegeben werden soll das „Laguna“-Gebäude. Dadurch soll eine durchgängige West-Ost- Wegeverbindung durch den gesamten Uferpark ermöglicht werden. Das jetzige Gebäude welches Kiosk, Toiletten und Räumlichkeiten für die Stadtgärtnerei beinhaltet, soll durch ein Gastro-/Kiosk-/Ausschankgebäude inkl. Toiletten für den Betrieb des Lammgartens ersetzt werden. - Spielplatz / Minigolf
Der öffentliche Spielplatz und die Minigolfanlage zwischen Lammgarten und Yachtclub sollen an dem Standort bleiben. Detailplanungen zu einer eventuellen Umgestaltung werden im weiteren Planungsprozess beraten und entschieden. - Stadtbalkon / Aussichtsplattform
Alternative 1
Der im Entwurf vorgesehene Stadtbalkon soll als „Aussichtsplattform“ und Aufenthaltsfläche gestaltet werden. Es soll eine durchgängig ebene Fläche vom Stadtbahnhof ausgehend bis zum Stadtbalkon hergestellt werden. Eine filigrane Teilüberdachung entsprechend der Überdachung der Bussteige soll vorgesehen werden. Das Zeppelin-Denkmal soll vom Uferpark auf den Bahnhofsvorplatz versetzt werden.
Im Untergeschoss auf Niveau Uferpark soll aus Kostenersparnisgründen und zur Minderung eines eventuellen Leerstandrisikos auf die in der Planung vorgesehene Gastronomie verzichtet werden. Dort sollen die erforderlichen Räume für die Stadtgärtnerei sowie bei Bedarf zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen untergebracht werden.
Alternative 2
Der bisherige Geh- und Radweg soll gestalterisch in die Planung des Bahnhofsvorplatzes eingebunden werden. Der jetzige Treppenabgang bleibt dabei funktional erhalten und das Zeppelin-Denkmal an seinem bisherigen Standort. Die erforderlichen Räume für die Stadtgärtnerei sowie bei Bedarf zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen sollen am nördlichen Bereich des Uferpark angeordnet werden.
- Steg am Gondelhafen / Instandsetzung / Neubau der Mole
Die Steganlage soll am Gondelhafen realisiert werden. Die Mole, welche wegen des aktuellen Zustands für Großveranstaltungen gesperrt ist, soll saniert oder neu erstellt werden. - Teilstück Gondelhafen bis Klangschiff
In diesem Bereich soll gemäß Wettbewerbsergebnis ein Seezugang mit Freizeit- und Aufenthaltsqualität entstehen. Eventuell erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sind innerhalb von Friedrichshafen umzusetzen. - Erhalt des Baumbestandes und Parkgestaltung inkl. Wegeführung
Die Parkgestaltung und Wegeführung soll entsprechend der Entwürfe unter Berücksichtigung des weitestgehenden Erhalts des Baumbestandes realisiert werden. - Uferweg von GZH bis Schloss
Zwischen GZH und Schloss ist ein seenaher Uferweg gemäß Wettbewerbsergebnis vorgesehen. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Eckpunkte eine Bürgerinformation durchzuführen. Die bei der Bürgerinformation eingehenden Rückmeldungen sind zu dokumentieren und dem Gemeinderat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung der Planung Uferpark vorzulegen.
- Zur Realisierung sind sinnvolle Bauabschnitte zu bilden. Bereits zu diesem Grundsatzbeschluss soll der Abschnitt Gondelhafen / Mole bis zum Beach Club als erster Bauabschnitt festgelegt werden. Die weiteren Abschnitte werden zu gegebener Zeit bestimmt.
- Zu den jeweiligen Baubeschlüssen sind entsprechende Kostenschätzungen vorzulegen.
Meine Haltung:
Aus der Sitzung: Eigentlich (!) hätten die Gemeinderäte heute nur das Eckpunkte-Papier der Verwaltung mit seinen Alternativen als Basis für eine zeitnahe Bürgerinformation (zustimmend) zur Kenntnis nehmen sollen. Aber: Auch für die Gemeinderäte war der vorgelegte Planungsstand neu und deshalb gab es zahlreiche Fragen und Anmerkungen. Die Beratungszeit für den Tagesordnungspunkt war ursprünglich auf anderthalb Stunden festgelegt. Am Ende waren es dann dreieinhalb Stunden.
Zum Uferpark:
- Den Steg am Gondelhafen lehne ich ab. Zum einen bringt er eine große Unruhe in die Silhouette der Stadt. Zum anderen ist er wasserrechtlich bedenklich. Außerdem finde ich, dass wir in Friedrichshafen ausreichend Flaniermöglichkeiten und Alleinstellungsmerkmale direkt am Wasser haben und wir den See an manchen Stellen einfach auch sich selbst überlassen dürfen.
- Die Sanierung der bestehenden Mole unterstütze ich.
- Sitzstufen am See (große Freitreppe): Ein großzügiger Seezugang würde die Uferpromenade aufwerten – vorausgesetzt, die zuständige Landesbehörde sieht keine Bedenken in Bezug auf einen Eingriff in den Flachwasserbereich.
- Spiel- und Freizeitbereich direkt am Seeufer: Aus rein technischen Gründen stelle ich mir den Standort für ein Streetballfeld, ein Tischtennisplatz oder Felder und Möglichkeiten für andere Ballspielarten direkt am Wasser eher schwierig vor. Es bedürfte dann evtl. hoher Ballfangnetze, die dann wiederum die Sicht auf den See und die Berge stören würden. Ich bin sehr für die Idee, diese sportlichen Freizeitaktivitäten im Park zu ermöglichen, halte einen Standort im wasserfernen Teil des Uferparks für günstiger.
- Der Lammgarten: Den Vorschlag halte ich für einen wunderbaren Kompromiss. Ich persönlich hätte mir den Biergarten auch wassernäher vorstellen können, die Mehrheit derer, die sich in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet haben, konnten das nicht. Aus traditionellen Gründen sollte der Lammgarten bleiben wo er ist. Mir soll’s recht sein – die Planung sieht einen aufgeräumten Kubus vor, an den westlich und nördlich der Biergarten angrenzt. Die Idee der Grünen: Das Gebäude könnte nach hinten versetzt werden, so dass der Biergarten nach vorne rückt und somit mit der Blick zum See frei wird. Ich halte die Idee für gut, sollte es aus traditionellen Gründen jedoch besser sein, hinter der Hütte zu sitzen – bitte schön 😉
- Die Fortsetzung des Uferwegs vom GZH bis zum Schlosshorn begrüße ich. Wünschenswert fände ich persönlich eine Fortführung bis zum Königsweg – vielleicht gelingt es ja irgendwann.
Zum Bahnhofsvorplatz:
- Ich habe beim Grundsatzbeschluss zur Verlegung des Busbahnhofs als einzige Gemeinderätin gegen den Vorschlag der Verwaltung für den Verbleib auf der Südseite votiert. Ich war und bin immer noch der Meinung, dass der Platz auf der Südseite im Hinblick auf den realen Platzbedarf bei einer Steigerung der ÖPNV-Nutzung und damit der Steigerung der Anzahl der Fahrzeuge nicht ausreichen wird.
Mitglieder anderer Fraktionen sahen heute die Problematik auch, so dass die Verwaltung angeboten hatte, den GemeinderätInnen eine Stellungnahme der Stadtverkehr GmbH zukommen zu lassen.
Meine Bitte an die Verwaltung (die nicht angenommen wurde, mit dem Hinweis, dass es hierfür eines gesonderten Antrages bedürfe – nun bin ich gespannt, wie die Stellungnahme der Stadtverkehr GmbH zustande kommt, wenn es keine Berechnungen dafür gibt und sie auch nicht vorgesehen sind):
Bis 2030 haben wir das Ziel, die Emissionen, die durch den motorisierten Individualverkehr entstehen um 40% zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV ausgebaut werden. Das kann einerseits durch eine dichtere Taktung geschehen, andererseits durch den Ausbau der Linien. Deshalb soll die Stadtverkehr GmbH in ihrer Stellungnahme darstellen
- Welche neuen Linien sind im Hinblick auf neue Bau- und Wohngebiete und /oder veränderter demographischer Verhältnisse in bestehenden Quartieren denkbar?
- Was bedeutet das für die Auslastung/Leistungsfähigkeit des ZOB mit 8 Bussteigen?
- Die Führung des Radverkehrs bedarf sowohl auf dem Bahnhofsvorplatz (Schillerstraße, Möttelistraße, Metzquartier, Sedanstraße) als auch auf der Friedrichstraße einer Klärung.
- Den Stadtbalkon lehne ich grundsätzlich ab. Mit Dach, ohne Dach, 100 Stehlen oder nur 10 – ich bin der Meinung, dass es diesen Balkon nicht braucht. Was es dagegen sehr wohl braucht, ist ein guter und barrierefreier Auf- und Abgang von der Friedrichstraße zum Uferpark.
Zur Ergänzung die Zeitungsberichte aus der Schwäbischen Zeitungund dem Südkurier.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde (18 Uhr)
Um was ging es?
Frage:DiePläne für die Umgestaltung des Bahnhofsplatzes fallen die aktuell 15 Taxistände an der Friedrichstraße weg. Stattdessen sollen sie in die Schillerstraße verlegt und auf nur noch 5 Plätze reduziert werden. Nach einer persönlichen Begehung hat der Fragesteller festgestellt, dass aufgrund der Rettungszufahrt dort nur 4 Plätze möglich sein werden. Wo sollen die Taxen, die am Bahnhof benötigt werden, künftig stehen?
Antwort:Wir befinden uns immer noch in der Phase des Ideenwettbewerbs. Die Fragen werden ans Planungsbüro weitergegeben.
Frage:Kann im neuen Sportbad, analog zum beschlossenen Frauentag in der Sauna auch ein Männertag angeboten werden?
Antwort:Die Leitung des Sportbades wird die Nachfrage prüfen und ggf. Darauf reagieren. Nach Eineinhalb Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, die diese und ähnliche Fragen berücksichtigen wird.
Frage:Wird die Planung der Friedrichstraße (Varianten) in die Bürgerinformation aufgenommen?
Antwort:Ja.
Wohnraumförderungsprogramm
Worum geht es?
Der Wohnungsmarkt in Friedrichshafen ist seit einigen Jahren angespannt. Dies macht sich bei der Entwicklung der Mietpreise und der Angebotssituation bemerkbar. Steigende Mietpreise führen dazu, dass einzelne Bevölkerungsgruppen nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt werden können. Gerade einkommensschwächere Haushalte geraten unter Druck, während die einkommensstärkeren Gruppen sich ohne größere finanzielle Anstrengungen behaupten können. Allen gemein ist das fehlende Angebot auf dem Wohnungsmarkt.
In der Folge führt diese Situation auf der einen Seite zu einer Verdrängung der sozial schwächeren Haushalte aus den jeweiligen Wohnquartieren und zum anderen zu einer fortwährenden Steigerung der Mieten. Steigende Mieten wirken sich generell negativ auf die Attraktivität einer Stadt aus.
Um sich dieser Situation anzunehmen, hat der Gemeinderat diverse Förderprogramme in unterschiedlichsten Segmenten beschlossen.
Über die Wirksamkeit und die Treffsicherheit der unterschiedlich ausgerichteten Förderprogramme berichtet diese Sitzungsvorlage.
Allen Förderprogrammen gemein ist das bereits bei der Einwohnerversammlung am 06.02.2019 präsentierte Motto: Fördern – Wohnen – Fordern
Bisherige Förderbausteine sind:
Eigentum
- Baukindergeld
- Senioren- und behindertengerechtes Wohnen
Schaffung von Mietwohnraum
- Vermieterprämie
- Gewährung einer Kaufpreisvergünstigung beim Verkauf städtischer Grund- stücke
- Wohnberechtigungsschein
- Häfler Wohnraumförderprogramm
- Friedrichshafener Baulandmodell
Beschlussantrag:
Der Sachstandsbericht zu den verschiedenen Wohnraumförderprogrammen der Stadt Friedrichshafen wird vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Es wurde und wird einiges unternommen, um den Mangel an Wohnraum auszugleichen. Gleichzeitig reichen die Maßnahmen nicht aus. Vor allem im Bereich des geförderten und bezahlbaren Wohnraums gibt es eine steigende Nachfrage, wie auch die wachsende Zahl an Berechtigten für einen Wohnberechtigungsschein zeigen. Einkommen und Mieten passen in Friedrichshafen genau so wenig zusammen, wie in anderen Städten – München, Stuttgart, Kostanz uvm. – mit hoher Lebensqualität. Nach wie vor bin ich. Der Meinung, dass der Gemeinderat mutiger hätte sein sollen, als es darum ging, dass bestehende Immobilien konsequent, z.B. Über ein Zweckentfremdungsverbot und der Sanktion von Leerstand, dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Nun wird versucht, die Nachfrage hauptsächlich mit Neubebauung zu befriedigen. Eine Maßnahme, die nur funktioniert, solange Bauland zur Verfügung steht und das ist in Friedrichshafen bekanntlich knapp.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Fallenbrunnen Mitte
Worum geht es?
Das neue Wohnquartier im Fallenbrunnen unterscheidet sich von einem konventionellen Wohngebiet durch die Integration von ergänzenden Nutzungen, wie z.B. nutzungsneutrale Flächen für gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten der Bewohner (Start-Up, Coworking, etc.) und der Kombination aus Wohnen und Arbeiten wie z.B. Atelierwohnungen.
Die Zielgruppe der künftigen Bewohner sind eher kreative, technikaffine Personen an der Schwelle zur Selbständigkeit. Fachkräfte der Industrie, Dozenten und Seniorexperten der Hochschulen, Studenten oder einfach nur Menschen, die anders wohnen oder arbeiten wollen und einen Bezug zur Kreativwirtschaft oder Hochschulen haben.
Mit der Verschiebung der verpflichtenden Anteile des Häfler WoPro auf 50% statt 30 % werden im Besonderen die soziokulturellen Milieus angesprochen, die als Zielgruppe im Fallenbrunnen etabliert werden sollen. Zur Zielgruppen-Segmentation wurde das Sinus-Milieumodell herangezogen, das die soziokulturellen Veränderungen der Gesellschaft darstellt und die Zielgruppe an Nutzern beschreibt, deren Wohnpräferenzen, Werte, Lebensziele, Lebensstil und Einstellungen sich mit dem spezifischen Wohnthema des Fallenbrunnen verbindet. Im Wesentlichen kann das liberal- intellektuelle‑, das Performer‑, und das expeditive Milieu der Zielgruppe im Fallenbrunnen dem Häfler WoPro zugeordnet werden, so dass mit der Quotenerhöhung auf 50% dieses spezifische Wohnthema im Fallenbrunnen etabliert werden kann.
Da im Fallenbrunnen der wissensbasierte Wohnraumansatz verfolgt wird, kann der Anteil am öffentlich geförderten Wohnungsbau nach Landeswohnraumförderungsprogramm /-gesetz (LWoFG) nicht wie im beschlossenen Umfang angesetzt werden, sondern wird auf 20% reduziert. Die SWG nimmt mit dem reduzierten nachweisbaren Anteil trotzdem die Verantwortung wahr, den sozialen
Wohnungsbau im Rahmen ihrer Projektentwicklung maßvoll umzusetzen.
Begründung zur Übernahme von Erschließungskosten
Grundsätzlich ist es gängige Praxis, dass städtebauliche Projekte, die auf der Basis vorhabenbezogener Bebauungspläne umgesetzt werden, für die Stadt Friedrichshafen kostenneutral gehandhabt werden. Die Erschließungskosten übernimmt der Vorhabenträger.
Im konkreten Fall ist dient die öffentliche Verkehrsfläche zwar hauptsächlich dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, nimmt aber auch ab der inneren Erschließung für das gesamte Fallenbrunnenareal teil. Da die Straße bereits als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird und auch öffentlich bleiben soll, wird in diesem Fall von einer Kostenübernahme für den Leitungs- und Straßenbau durch den Vorhabenträger abgesehen.
Beschlussantrag:
- Vom Baustein II des kommunalen Wohnungsbauprogramms (Häfler WoPro) gem. des Beschlusses des Gemeinderats vom 14.05.2018 (DS-Nr. 2018÷48÷1) wird ausnahmsweise im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 200 „Fallenbrunnen-Mitte“ wie folgt abgewichen:
- Der verpflichtende Anteil von 50% der Gesamtwohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm wird gegenüber dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.05.2018 auf 20% reduziert.
- Der verpflichtende Anteil von 30% für das Häfler Wohnraumförderprogramm- Häfler WoPro (mittlere Einkommensschichten) wird auf 50% angehoben
- Die Verwaltung wird ermächtigt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 200 „Fallenbrunnen-Mitte“ die vorgenannten abweichenden Quoten im Kaufvertrag zu vereinbaren.
- Die durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlichen Erschließungsmaßnahmen auf der öffentlichen Verkehrsfläche werden von der Stadt durchgeführt. Die Kosten für den technischen Ausbau (Ver- und Entsorgung) und den Straßenausbau werden von der Stadt getragen.
Meine Haltung:
Nachdem der Gemeinderat sich auf einer seiner Exkursionen das Französische Viertel in Tübingen angeschaut hat, habe ich mir unter dem Projekt im Fallenbrunnen etwas ganz anderes vorgestellt. In meiner Vorstellung hätte es deutlich bunter und diverser sein dürfen. Das Ergebnis wirkt auf mich sehr verkopft und festgelegt, ohne große Spielräume. Ich kann mich täuschen und würde mich freuen, wenn ich mich irre und der FAB-Mitte letztlich doch das werden würde, was er ursprünglich werden sollte: Das Herz des FAB, die pulsierende, bunte Mitte des Quartiers.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag zugestimmt.
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH
2019 / V 00060⁄1 Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (SWG):
Worum geht es?
In Friedrichshafen besteht, wie in großen Teilen Deutschlands, ein Defizit an Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für einkommensschwache oder einkom- mensschwächere Bevölkerungsgruppen bzw. für Menschen, die sich auf dem freien Woh- nungsmarkt schwertun.
Die SWG als 100%ige Tochter der Stadt, ist bereit, an der bedeutsamen Aufgabe der Wohnraumschaffung intensiv mitzuwirken. Zurzeit befinden sich rund 426 Einheiten in der Planung, im Bau bzw. 74 Wohneinheiten wurden im Geschäftsjahr 2018 bezugsfertig. Das laufende Wohnbauprogramm der SWG wird komplett durch die Gesellschaft finanziert, was eine erhebliche Abschmelzung der Eigenkapital-Quote bis 31.12.2021 nach sich zieht. Die SWG stößt zur Umsetzung weiterer Wohnungsbauprojekte damit an eine Eigenkapitaluntergrenze.
- Verwendungszweck,Miet-undBelegungsfristen
Die Stadt Friedrichshafen bringt aus Mitteln des städtischen Finanzhaushalts in die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH eine Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von 7.000.000 EUR ein (Beschlussantrag Nr. 1 und 6.a). Diese Kapitalstärkungsmaßnahme ist zweckgebunden ausschließlich zur zeitnahen baulichen Umsetzung von zusätzlichem und bisher noch nicht geplantem nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm öffentlich gefördertem sozialen Wohnungsbau zu verwenden (Beschlussantrag Nr. 6.b). Es soll sich hierbei um neue Bauvorhaben handeln, die nicht bereits Bestandteil des in der Wirtschafts- und Finanzplanung 2018 bis 2023 enthaltenen und vom Beirat beschlossenen bisherigen Bauprogramms der SWG (sogenanntes „Erweitertes organisches Wachstum“) sind. Die SWG ist verpflichtet, alle staatlich angebotenen Förderprogramme vollumfänglich auszuschöpfen.
Mit der Zweckbindung dieser Kapitalstärkungsmaßnahme vollumfassend (=100 %) aus- schließlich für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus (Sozialwohnungen) im vorstehend genannten Sinn, die dabei einer Belegungs- und Mietpreisbindung von nicht unter 25 Jahren zu unterliegen haben, entspricht dies der Rolle der SWG als Unternehmen der öffentlichen Hand sowie dem öffentlichen Zweck der SWG. Die Mietpreisbindung umfasst sodann die Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 33 %. Die Belegungsbindung wird durch die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines nachgewiesen. Diese Berechtigung ist wie bei allen geförderten Einheiten an die Größe des Haushaltes und an das Haushaltsein- kommen gekoppelt.
Die Gesellschaft hat auf geeignete Weise sicherzustellen, dass eine nicht zweckentsprechende Mittelverwendung der Kapitalstärkung in Höhe von 7.000.000 EUR ausgeschlossen ist und die Mittel insofern einer eindeutigen Mittelverwendungssperre unterliegen. Eine erste Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung erfolgt spätestens zum 30.06.2021. Hierzu berichtet die Geschäftsführung dem Gemeinderat rechtzeitig über die bis dahin erfolgte Umsetzung und zweckentsprechende Mittelverwendung.
Die Geschäftsführung und der Beiratsvorsitzende stimmen der Eigenkapitalstärkung zweck- gebunden für den sozialen Wohnungsbau zu.
III. Prüfung EU-Beihilferecht / Betrauungsakt
Die SWG ist ein kommunales wirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 GemO. Nach der im Jahre 2005 in § 102 Abs. 1 Nr. 3 in die GemO eingefügten qualifizierten Subsidiaritätsklausel darf die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Jede staatliche Vorteilsgewährung an ein – auch kommunales Unternehmen – unterfällt grundsätzlich dem EU-Beihilferecht. Dabei ist es gleichgültig, ob der Vorteil durch direkte Subventionen oder in anderer Form, etwa durch eine Kapitalerhöhung oder Sacheinlage erfolgt. Unproblematisch ist diese Voraussetzung zu bejahen, wenn das Unternehmen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge tätig ist. Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg zählt hierzu u.a. eine Bebauung mit Sozialwohnungen, um die es hier in dieser Sitzungsvorlage mit der entsprechen- den Zweckbindung der Kapitalstärkungsmaßnahme ausschließlich geht (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 05.11.2014, 1 S 2333⁄13).
Nach Auffassung der Kommission hat die staatliche Wohnungsbauförderung potenziell Bei- hilferelevanz. Die Beihilferelevanz hindert aber nicht die Wohnungsbauförderung beihilfekon- form zu gestalten. Als Ausnahme von den allgemeinen EU-Beihilferegelungen nach den be- kannten „Altmark-Kriterien“ hat die EU Kommission den sog. DAWI-Freistellungsbeschluss (2012/21/EU) erlassen, mit denen bestimmte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftli- chem Interesse privilegiert und von der Notifizierungspflicht freigestellt werden. Jedoch muss das Unternehmen mit der Erbringung der DAWI förmlich betraut werden (Betrauungsakt).
Beschlussantrag:
(1) Die Stadt Friedrichshafen gewährt der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Fried- richshafen mbH (SWG) eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 7.000.000 EUR.
(2) Der Gemeinderat beschließt den Betrauungsakt der Stadt Friedrichshafen für die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH gemäß Anlage.
(3) Sofern noch aufgrund weiterer Abstimmungen innerhalb der Verwaltung oder im Be- trauungszeitraum aus steuerrechtlichen, beihilferechtlichen oder sonstigen rechtlichen Gründen redaktionelle oder geringfügige Änderungen erforderlich werden, die den wirtschaftlichen Inhalt der Betrauung nicht betreffen, so ist der städtische Vertreter zur Vornahme dieser Änderungen ermächtigt und berechtigt. Dem Gemeinderat wird die jeweilige Fassung der Betrauung im Falle von solchen Änderungen zur Kenntnis ge- geben. Grundlegende Änderungen des Betrauungsaktes obliegen dagegen einer er- neuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
(4) Die Mittel für die Erhöhung der Kapitalrücklage der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH in Höhe von 7.000.000 EUR werden außerplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung dienen liquide investive Eigenmittel im Rechnungsjahr 2019.
(5) Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, zur Umsetzung des Vorgenannten alle hierfür erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen zu ergreifen, etwaige Verträge auszuarbeiten bzw. zu finalisieren und abzuschließen.
(6) Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Woh- nungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH (SWG) wird gem. § 104 Abs. 1 GemO angewiesen, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
- a) Die Kapitalrücklage der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen mbH wird aus Mitteln der Gesellschafterin Stadt Friedrichshafen zur schnelleren Verwirklichung des sozialen Wohnungsbaus von 12.893.186,10 EUR um 7.000.000 EUR auf 19.893.186,10 EUR erhöht.
- b) Diese Erhöhung der Kapitalrücklage ist zweckgebunden ausschließlich zur Errichtung von nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm geförderten mit Mietpreis- und Belegungsbindung versehenen Wohnungen zu verwenden. Die mit diesen Mitteln neu zu errichtenden Wohnungen dürfen nicht Bestandteil des in der Wirtschafts- und Finanzplanung 2018 bis 2023 enthaltenen und vom Beirat beschlossenen bisherigen Bauprogramms der SWG sein (sogenanntes „Erweitertes Organisches Wachstum“). Die nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz in Anspruch zu nehmende Förderung mit Mietpreis- und Belegungsbindung darf eine Frist von 25 Jahren nicht unterschreiten. Die Mietpreisbindung umfasst die Pflicht zur Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 33 %.
Meine Haltung:
Stetig steigende Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum bei steigenden Baukosten bringt die städtische Wohnbaugesellschaft an die Grenzen dessen, was sie finanziell leisten kann. Die Unterstützung der Stadt ist daher in ihrem eigenen Sinne und gleichzeitig die notwendige Sicherheit für die SWG.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Ehrenfelder Hauptfriedhof
Worum geht es?
Im Ehrenfeld 32 auf dem städtischen Hauptfriedhof Friedrichshafen sind Kriegsgefangene sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus der ehemaligen Sowjetunion bestattet, die während des Zweiten Weltkrieges in Friedrichshafen und zahlreichen weiteren Orten im süddeutschen Raum ums Leben gekommen sind. Das Stadtarchiv hat nach einem Beschluss des Kultur- und Sozialausschusses am 21.02.2002 mit einem Buchprojekt „Kriegstote in Friedrichshafen 1939 bis 1945“ beauftragt. Gleichzeitig wurde damals das Grün- und Gartenamt beauftragt, das Buch auf dem Friedhof in geeigneter Weise für jedermann zugänglich auszulegen. Von einer Neugestaltung des Ehrenfeldes und der Anbringung von Namenstafeln wurde seinerzeit abgesehen. Seither können Besucher die beigesetzten Personen in einem Buch, welches bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen deren Öffnungszeiten eingesehen werden kann, suchen und erhalten so Hinweise auf die jeweilige Grabstätte. Seit vielen Jahren regen nun immer wieder Besucher an, die Gräber des Ehrenfeldes 32 mit Namensschildern zu versehen – unter anderem wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung.
Kostenschätzung:
Die nachfolgende Kostenschätzung umfasst die dargestellte Neugestaltung an den Ehrenfeldern 19 und 32 sowie die Neuauflage des Totenbuches.
Gestaltung Tafeln auf dem Ehrenfeld: |
1.500,00 € |
Gestelle an den Grabreihen: |
19.700,00 € |
Druck der Tafeln auf 8mm-Glasplatten für die Grabreihen: |
5.600,00 € |
Gestelle für die Hinweistafeln: |
2.900,00 € |
Druck der Tafeln auf 8mm-Glasplatten für die Hinweistafeln: |
900,00 € |
Tiefbau: |
17.900,00 € |
Neudruck Buch zur Einsichtnahme bei der Friedhofsverwaltung: |
6.500,00 € |
Kostenschätzung gesamt inkl. MwSt.: |
55.000,00 € |
Beschlussantrag:
- Den vorgestellten Planungen zur Neugestaltung der Ehrenfelder 19 und 32 am Hauptfriedhof wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugestaltung umgehend zu realisieren.
- Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 5.000,- € werden außerplanmäßig im Rahmen der Gesamtdeckung bereitgestellt.
Meine Haltung:
Ich sehe die Umgestaltung der Ehrenfelder als Akt der Denkmalspflege. Nur wenn man die Geschichte wach und in Erinnerung hält, ist die Chance groß, dass sie sich nicht wiederholt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Schulmuseum
2019 / V 00054 Schulmuseum 2023 – Grundsatzbeschluss für die Neukonzeption und Sanierung
Worum geht es?
Seit 1989 ist das ehrenamtlich von Norbert Steinhauser und Professor Erich Müller-Gaebele aufgebaute Schulmuseum in der Villa Riss untergebracht.
Auf den rund 450 qm wird eine seitdem kaum veränderte Dauerausstellung der Schulgeschichte vom Mittelalter bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts gezeigt. Seit längerem mehren sich die Stimmen von Besucherinnen und Besuchern, die die Überalterung der Präsentation und – unter Fachleuten – die geschichtliche Darstellung mancher Zusammenhänge kritisieren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Besucherinnen und Besucher aus der Schul- und Universitätsszene, die eine gewisse Multiplikatorenfunktion haben.
Stärken und Schwächen
Stärken – das Schulmuseum FN … |
Schwächen – das Schulmuseum FN … |
· besitzt eine der europaweit bedeutendsten schulhistorischen Sammlungen mit einem Schwerpunkt auf den ersten 50 Jahren des 20. Jahrhunderts |
· kann aufgrund seiner räumlichen Enge museumspädagogisch nicht zeitgemäß arbeiten |
· trifft in hohem Maße die Emotionen seiner Besucher und nimmt sie dadurch für seine facettenreiche Thematik ein |
· hat aufgrund der Enge eine Überfüllung der Räume zu verkraften |
· präsentiert die Schulgeschichte vom Mittelalter bis in die Gegenwart und hat damit ein alleinstellungsmerkmal |
· hat große Sammlungsbestände in drei Depots an unterschiedlichen Standorten untergebracht. Zur Sichtung und Ausstellungsvorbereitung sind im Museumsgebäude dringend zusätzliche Flächen nötig. |
· wird zunehmend als Ort des Austausches für Lehrer und Lehramtsanwärter wahrgenommen |
Ziele für das Schulmuseum bis 2023
Das Schulmuseum soll sich in der Museums- und Kulturlandschaft in Friedrichshafen und der Region neu positionieren. Es soll zu einem kulturgeschichtlichen Museum von Rang mit Bezügen zur Sozial‑, Technik- und Wirtschaftsgeschichte, z.T. auch zur Regionalgeschichte werden. Es soll ein Ort anspruchsvoller Unterhaltung, kultureller Bildung sowie ein Ort der Erinnerung und die Stätte des Bewahrens sein.
Dazu braucht es
- Die Erweiterung / Differenzierung des Raumprogramms
- Relaunch der Dauerausstellung
- Wechselausstellungen
- Mehr (Re-) Präsentationskraft im und um das Haus
Finanzierung
Ein Kostenansatz in Höhe von 5,5 Mio. Euro wird für das Haushaltsverfahren 2020⁄21 aufgenommen.
Beschlussantrag:
- Das Schulmuseum bleibt langfristig am jetzigen Standort Friedrichstraße 14 in der Villa Riss.
- Das Gebäude Friedrichstraße 14 wird saniert und erweitert.
- Das Schulmuseum wird inhaltlich neu konzipiert.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt ein Nutzungs- und Raumkonzept unter Hinzuziehung eines externen Kurators zu erstellen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat für den Bedarfsbeschluss vorzulegen.
Meine Haltung:
Das Schulmuseum ist ein Unikat und ein etwas angestaubtes Kleinod, das nach der langen Zeit seines Bestehens nun endlich an der Reihe ist, aufpoliert zu werden. Die Vorschläge halte ich für gut durchdacht und sinnvoll, wenn es darum geht, das Schulmuseum attraktiver zu gestalten und zu einem Publikumsmagnet werden zu lassen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Wehr Rundel
2019 / V 00041 Bau einer Rauen Rampe am Wehr Rundel – Grundsatzbeschluss
Worum geht es?
Die Herstellung der Durchgängigkeit in Fließgewässern hat eine herausragende Bedeutung im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. In der Rotach wurden in den letzten Jahren alle Aufstiege hergestellt. Die Verbesserungen der technischen Abstiegsmöglichkeiten sind derzeit in Planung.
Der Eigentümer der Wehranlage Rundel hat im Sommer 2018 sein bestehendes Wasserrecht am Wehr aufgegeben. Die Wehranlage muss sowohl aus wasserwirtschaftlichen, als auch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen erhalten bleiben. Abbruchkosten können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Bei den aktuellen Baukostensteigerungen kann dies letztlich zu deutlich über den Abbruchkosten liegenden Mehrkosten führen, weshalb die Verwaltung vorschlägt, die Abbruchkosten in Höhe von rd. 13.000 EUR zu tragen.
Die Unterhaltung und Bedienung einer Anlage (und damit verbundene Kosten und Arbeiten), die aus Gründen der Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Funktionen nicht beseitigt werden darf, gehen nach Abgabe des Wasserrechts auf die Gemeinde als Träger der Unterhaltungslast für Gewässer 2. Ordnung über.
Die Bedienung umfasst hauptsächlich das Ziehen des Wehrschützes bei Hochwasser, mit dem bisher oft das Trockenfallen des Fischaufstieges einherging. Durch die Herstellung einer Rauen Rampe ist die Bedienung der Anlage zukünftig nicht mehr nötig. Bis dahin wird im Einvernehmen mit dem Eigentümer und dem Landratsamt Bodenseekreis die Bedienung der Wehrsteuerung und der Aufrechterhaltung des bestehenden Fischpasses von der Stadt übernommen.
Beschlussantrag:
- Der Bau einer Rauen Rampe am Wehr Rundel wird – vorbehaltlich der Gewährung einer Landesförderung für das wasserwirtschaftliche Vorhaben – genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die wasserrechtliche Genehmigung einzuholen, einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Tübingen zu stellen und nach Vorliegen der Bewilligung die Maßnahme auszuschreiben.
- Die Abbruchkosten des Wehres werden von der Stadt Friedrichshafen getragen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltplanung 2020ff berücksichtigt.
Meine Haltung:
Die Maßnahme ist für den Fischbestand in der Rotach immens wichtig. Derzeit verenden viele Tiere, weil sie bei niedrig Wasser in kleinen Becken gefangen bleiben und nicht von einer Stufe in die nächste auf- oder absteigen können. Damit sich dies ändert, ist die Maßnahme absolut sinnvoll und wichtig.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Teststrecke Automatisiertes Fahren
Worum geht es?
Infrastrukturergänzung meint in diesem Zusammenhang die Umrüstung vorhandener Ampelsignalanlagen für Sehbehinderte auf den vorgesehenen Teststrecken. Konkret geht es dabei um Road-Side-Units, Blindensignalisierung und Leitsysteme für Sehbehinderte.
Die Notwendigkeit zur Umrüstung wurde durch einen Antrag der Grünen nach einem Impuls von Stephanie Glatthaar.
Beschlussantrag:
- Der aktuelle Stand der Erweiterungsarbeiten für die Einrichtung der Teststrecke in Stufe 1 wird zur Kenntnis genommen.
- Dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung der Signalanlagen um Road-Side-Units, Blindensignalisierung und Leitsysteme für Sehbehinderte
- - im Jahr 2019 für die Stufe 2 (Innenstadt)
- - im Jahr 2020 für die Stufe 3 (Fallenbrunnen) für die Signalanlagen in Zuständigkeit der Stadt mit Gesamtkosten von 648.000 EUR (Kostenschätzung) wird zugestimmt.
- Die benötigten Mittel in Höhe von 648.000 EUR werden zur Verfügung gestellt. Es wird angestrebt, die Finanzierung der für die Stufe 2 in 2019 anfallenden Mehrkosten durch Einsparungen bei anderen Vorhaben sicherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, so werden diese über eine Entnahme aus den vorhandenen liquiden Mitteln finanziert. Die für die Stufe 3 erforderlichen Finanzierungsmittel werden im Doppelhaushalt 2020/2021 für das Jahr 2020 berücksichtigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung umzusetzen.
Meine Haltung:
Was muss das muss und die Sicherheit im Verkehr muss für alle VerkehrsteilnehmerInnen gewährleistet sein.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Kanalsanierung Jettenhausen Ailingen
Worum geht es?
Das Sanierungskonzept für das Einzugsgebiet 6 mit den Ortsteilen Jettenhausen, Bunkhofen, Ailingen, Berg und Ittenhausen beinhaltet insgesamt 75 Kanalhaltungen und 98 Schächte. Die Haltungen dienen als Mischwasser‑, Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle mit Nennweiten DN 200 bis DN 1200. Die Gesamtlänge der zu sanierenden Haltungen beträgt rd. 2,8 km.
Das Sanierungskonzept wird auf der Grundlage der Eigenkontrollverordnung durchgeführt. Nach § 83 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg müssen alle Betreiber von Abwasseranlagen (z.B. kommunale Abwasseranlagen sowie Anlagen von Industrie, Handwerk und Gewerbe) diese regelmäßig selbst überprüfen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Diese Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers stellt neben der Kontrolle durch die staatlichen Behörden die zweite Säule der Überwachung im Abwasserbereich dar und dient damit der Reinhaltung unserer Gewässer, insbesondere mit Blick auf die weitere Verringerung der Schadstofffrachten.
Sanierungsziel ist, sämtliche Haltungen der Zustandsklassen 0 (sehr starker Mangel, Gefahr im Verzug, sofortiger Handlungsbedarf) und 1 (starker Mangel, kurzfristiger Handlungsbedarf) zu sanieren. Haltungen der Zustandsklasse 2 sollen zusammen mit Haltungen der Zustandsklasse 1 saniert werden, sofern diese an Haltungen mit Zustandsklassen 0 oder 1 angrenzen. Bei besonders schwerwiegender Schadensart bzw. hoher Anzahl von Schäden sollen die Haltungen im Renovationsverfahren saniert werden. Handelt es sich um Schäden, die punktuell auftreten und kein Fremdwassereintritt aufweisen, soll eine partielle Verfahrenstechnik durchgeführt werden. Ist ein Schaden nicht durch Renovations- oder Reparaturverfahren zu sanieren, soll eine Erneuerung der betreffenden Haltungen in offener Bauweise durchgeführt werden.
Durch Renovationen kann die eingeschränkte Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Weiterhin werden die statische Tragfähigkeit und Betriebssicherheit des Kanalsystems sowie die Vermeidung von Fremdwasserinfiltrationen langfristig gesichert. Zudem wird ein weiterer Schadensfortschritt verhindert, was allgemein zum Wertehalt des Abwassersystems beiträgt.
Unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen, ganzheitlichen Sanierung einzelner Kanalabschnitte sollen auch die angrenzenden Schachtbauwerke in die Sanierungsmaßnahmen mit einbezogen werden.
Baukosten:
Die Gesamtkosten betragen 950.000 EUR und werden vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung getragen.
Verkehrliche Auswirkungen:
Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen werden jeweils immer vorab mit dem Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung als Verkehrsbehörde abgestimmt und können weitestgehend unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Bei Bedarf muss ggf. temporär halbseitig mit Ampelregelungen gesperrt werden. An 15 Stellen muss für die Sanierungsmaßnahmen punktuell aufgegraben werden, um Reparaturarbeiten durchführen zu können. Auch diese Maßnahmen können bei jeweils halbseitiger Sperrung erfolgen.
Terminplanung / Zeitachse
Die Durchführung der Maßnahme ist von Juni 2019 bis November 2019 vorgesehen.
Beschlussantrag:
- Die unmittelbar bzw. kurzfristig erforderlichen Sanierungen und Erneuerungen an der Kanalisation des Einzugsgebiets 6 (Jettenhausen, Ailingen) mit Gesamtkosten in Höhe von 950.000 EUR werden genehmigt.
- Die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsmittel bei Investitionsauftrag Nr. 800484 im Vermögensplan / Investitionsprogramm 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in Höhe von 200.000 EUR und die Deckung im Rahmen der Gesamtdeckung des Investitionsprogrammes werden genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
Meine Haltung:
Die Maßnahme ist notwendig.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Beschaffung: Städtische Baubetriebe
Worum geht es?
Die Aktuelle technische Situation / Zustand des Maschinen- und Fuhrparks:
Aus übertragenen Finanzierungsmitteln 2017 und Planmitteln 2018 konnten zuletzt zwar einige dringliche Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden. Es zeichnen sich aktuell jedoch weitere unabwendbare und dringliche Reinvestitionen beim Maschinen- und Fuhrpark der Städt. Baubetriebe ab, die die in 2019 bereitgestellten Finanzierungsmittel deutlich übersteigen. Bei den nachstehend aufgezeigten Fahrzeugen, An- / Aufbaugeräten und Maschinen ist sofortiges Handeln angezeigt, um eine umfängliche Einsatzbereitschaft der Städtischen Baubetriebe weiterhin gewährleisten zu können. Anderenfalls können jederzeit technisch bedingte Ausfälle auftreten, die ggf. kurzfristig spürbare Einschnitte im jeweiligen Leistungsspektrum nach sich ziehen würden, insbesondere im Bereich der Straßen- / Stadtreinigung, im Bereich der Straßenunterhaltung (Asphalteinbau) und im Winterdienst. Es stehen keine Reserven zur Verfügung, die entsprechende Ausfälle kompensieren könnten.
Bei folgenden Fahrzeugen und An- / Aufbaugeräten sind daher altershalber und aufgrund ihres sehr schlechten technischen Zustands unverzügliche Ersatzbeschaffungen in 2019 vorgesehen:
- MAN-Lastkraftwagen 10to, Allrad mit Kipperbrücke (Baujahr 2000, erheblich verschlissen) einschließlich Schneepflug 2,8m (Baujahr 2001) und Streuautomat 2,5cbm
Vorrangiger Einsatz: Unterhaltung von Spielplätzen; Straßen- und Wegeunterhalt; Straßenwinterdienst
Anschaffungskosten: ca. 180.000 EUR - Asphalt-Thermobehälter als Aufbau für einen Lastkraftwagen 16to (Baujahr 2002, erhebliche Durchrostungen, nicht mehr einsetzbar)
Vorrangiger Einsatz: Straßenunterhaltung / Straßenbau
Anschaffungskosten: ca. 55.000 EUR - Hansa-Schmalspurfahrzeug mit Spezial-Aufbau zur Leerung von Straßenabläufen / Sinkkästen (Baujahr 2008, erheblich verschlissen) sowie Schneepflug und Streuautomat
Vorrangiger Einsatz: Leerung von Straßenabläufen; Winderdienst Geh- und Radwege
Anschaffungskosten: ca. 150.000 EUR - Kleintraktor mit Mulchmäher, Schneepflug und Streuautomat (Baujahr 2007) für den Ortsteilbauhof Kluftern
Vorrangiger Einsatz: Mäharbeiten an Straßenbegleitgrün und öffentlichen Einrichtungen; Winterdienst Geh- und Radwege
Anschaffungskosten: ca. 45.000 EUR - Anbaugeräte für Kleintraktor (Mulchmäher, Schneepflug und Streuautomat Baujahr 2001) Vorrangiger Einsatz: Mäharbeiten Straßenbegleitgrün; Winterdienst Geh- und Radwege Anschaffungskosten: ca. 10.000 EUR
- Feuchtsalz-Streuautomat 2,5cbm und Schneepflug 3m (Baujahr 2001) für Geräteträger Vorrangiger Einsatz: Straßenwinterdienst (v.a. Altstadt und Siedlungen)
Anschaffungskosten: ca. 60.000 EUR - Feuchtsalz-Streuautomat 5cbm (Baujahr 2004) mit Abrollplattform für Lastkraftwagen Vorrangiger Einsatz: Straßenwinterdienst
Anschaffungskosten: ca. 55.000 EUR - Personenkraftwagen (Baujahr 2000) – vorgesehener Ersatz durch Hybrid-Fahrzeug Vorrangiger Einsatz: Innerstädtische Dienstfahrten und externe Dienstreisen Anschaffungskosten: ca. 45.000 EUR
Zwischensumme Ziffer 1 bis 8: 600.000 EUR.
Alle aufgeführten Fahrzeuge und Maschinen sind in 2019 bereits vollständig abgeschrieben.
Weiterer dringender Investitionsbedarf:
Neben den oben genannten erforderlichen Ersatzbeschaffungen ist nach einem kurzfristigen Totalausfall zusätzlich der dringliche Ersatz einer Großkehrmaschine 6cbm vorgesehen. Zudem soll die Neuanschaffung von zwei Elektro-Transportern (Typ Streetworker) erfolgen.
Die Anschaffungskosten einer neuen Straßen-Großkehrmaschine mit 6cbm Behältervolumen und erforderlicher Ausstattung liegen bei ca. 270.000 EUR.
Die Anschaffungskosten von zwei Elektrotransportern (Typ Streetworker) liegen insgesamt bei ca. 70.000 EUR.
Zwischensumme weiterer Bedarf: 340.000 EUR.
Aus den aufgezeigten Beschaffungen werden Gesamtkosten in Höhe von rd. 940.000 EUR erwartet. Für den regelmäßigen jährlichen Ersatz von Kleingeräten (Rasenmäher, Freischneider, etc.) werden weitere 15.000 EUR benötigt, sodass sich ein Gesamtfinanzierungsbedarf von 955.000 EUR ergibt. Bei zur Verfügung stehenden Planmitteln in Höhe von 255.000 EUR errechnet sich daraus ein zusätzlicher einmaliger Finanzierungsbedarf in Höhe von 700.000 EUR in 2019. Die Deckung dieses überplanmäßigen Finanzierungsbedarfes kann durch vorhandene liquide Mittel im städtischen Haushalt gewährleistet werden.
Beschlussantrag:
- Die Notwendigkeit zur Durchführung der aufgezeigten Ersatz- / Neubeschaffung von Fahrzeugen und An- / Aufbaugeräten für die Städt. Baubetriebe wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die für die Beschaffungen erforderlichen zusätzlichen Finanzierungsmittel im städtischen Finanzhaushalt 2019 (Kontierung: 701126089003) in Höhe von 700.000 EUR werden genehmigt. Die Deckung des überplanmäßigen Finanzierungsbedarfes kann über vorhandene liquide Mittel des städtischen Haushaltes gewährleistet werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Beschaffung der Fahrzeuge, Maschinen und An- / Aufbaugeräte zu veranlassen.
Meine Haltung:
Ohne diese Fahrzeuge geht es nicht. Insofern ist die Investition unvermeidbar.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Kinderhaus „Seehasen“
Worum geht es?
Im Kindergartenbedarfsplan 2017/2018 (DS 2017/V00105) wurde aufgezeigt, dass in Friedrichshafen weiterhin ein sehr hoher Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen besteht. Eine der kurzfristigen Maßnahmen war die Errichtung eines neuen Kinderhauses im Competence-Park.
Frei gewordene Räumlichkeiten im Competence-Park konnten durch die Trägerschaft Konzept‑e für Bildung und Soziales GmbH für die Errichtung eines neuen Kinderhaus Mitte 2017 gewonnen werden. Um die Räumlichkeiten für den Betrieb eines Kinderhauses zu nutzen, mussten diese entsprechend umgebaut werden. Hier entstand das neue Kinderhaus element‑i Seehasen, welches nach kurzer Umbauzeit bereits Mitte August 2018 eröffnen konnte. Das Kinderhaus hat zwei Krippengruppen mit je 10 Kindern und eine Kindergartengruppe mit 20 Kindern. Insgesamt bietet das Kinderhaus Seehasen 40 zusätzliche Betreuungsplätze. In Absprache mit dem Amt für Bildung, Betreuung und Sport werden hier die Ganztagesbetreuung sowie nach Bedarf auch die Möglichkeit zum Platzsharing angeboten.
Die Umbaukosten beliefen sich auf insgesamt 425.181 Euro. Die Trägerschaft des Kinderhauses element‑i Seehasen beantragte beim Regierungspräsidium Tübingen einen Zuschuss aus dem Investitionskostenprogramm des Bundes. Der beantragte Zuschuss beim Regierungspräsidium beläuft sich auf 222.000 Euro. Damit sind noch 203.181 Euro der Investitionskosten nicht finanziert. Die Trägerschaft beantragte einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 153.000 Euro.
Die Verwaltung befürwortet, analog den kirchlichen Trägerschaften, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70%, maximal jedoch 142.227 Euro, zu gewähren.
Beschlussantrag:
- Die Trägerschaft Konzept‑e für Bildung und Soziales GmbH erhält für den Umbau der Räumlichkeiten zu einem Kinderhaus einen einmaligen Investitionskostenzuschuss von 70%, maximal jedoch 142.227 Euro.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich einer Schlussabrechnung, Abschlagszahlungen zu leisten. Die Schlusszahlung erfolgt nach Vorlage einer nachprüfbaren Baukostenabrechnung in Form einer Kostenfeststellung gem. DIN 276.
Meine Haltung:
Derzeit benötigen wir jeden einzelnen Platz in der Betreuung von Kindern U und Ü3. Ich persönlich empfinde die Trägervielfalt in der Stadt als großes Plus für Eltern und Kinder und freue mich, dass Element‑i mit den Seehasen nun bereits eine zweite Einrichtung in ihre Trägerschaft in Friedrichshafen aufgenommen hat.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einbringung gestellter Anträge
2019 / V 00065 Einbringung gestellter Anträge
Worum geht es?
Mindestens ein Sechstel der Mitglieder des Gemeinderates oder eine Fraktion können Anträge an die Verwaltung stellen. Die gestellten Anträge müssen dann spätestens zur übernächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, erhält der Gemeinderat vom zuständigen Fachamt einen Zwischenbescheid.
Die Anträge werden in der heutigen Sitzung lediglich in den Gemeinderat eingebracht und von den Gemeinderäten zur Kenntnis genommen. Eine inhaltliche Diskussion findet im Rahmen der Einbringung (traditionell) nicht statt.
Es liegen drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, davon einer mit Beteiligung der SPD Fraktion sowie ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion vor:
- Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen im Stadtgebiet - Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Erweiterung des ÖPNV-Angebots in der Fußgängerzone - Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Wir in Friedrichshafen unterstützen das Pariser Klimaschutzabkommen und die Kattowitzer Umsetzungsbeschlüsse - Antrag der SPD-Fraktion: Bei der künftigen Namensgebung von Straßen und Plätzen sollen solche Persönlichkeiten berücksichtigt werden, die sich in der Weimarer Republik in herausragender Weise für die Gründung, die Gestaltung und den Erhalt der ersten Demokratie in Deutschland eingesetzt und teilweise mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit dafür bezahlt haben.
Beschlussantrag:
- Die eingebrachten Anträge (s. Anlage 1 bis 3) werden zur Kenntnis genommen.
- Sie sind dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten Sitzung am 28.05.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
Ich freue mich über die Einbringung unserer, wie ich finde, sehr guten Anträge und hoffe, dass die Verwaltung sie wohlwollend bearbeitet und sie im Mai die Zustimmung des Gemeinderats finden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe die Anträge zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Um was ging es?
Frage:In Stuttgart werden künftig Bußgelder für die Vermüllung des öffentlichen Raumes fällig. Kann das in Friedrichshafen ähnlich gehandhabt werden?
Antwort:Die Verwaltung ist am Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung dran, es werden derzeit Möglichkeiten ausgelotet, das benötigt aber noch etwas Zeit. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass Verbote immer nur mit ausreichender Kontrolle funktionieren.
Frage:Was ist mit dem Antrag der Freien Wähler zum Thema „Oberhof III“ passiert, der bereits vor einigen Monaten eingebracht wurde?
Antwort:Die Stellungnahme der Verwaltung liegt dem Oberbürgermeister seit mehreren Wochen vor und kommt evtl. in der nächsten Sitzungsrunde in die Gremien.
Frage:Kann wegen des Ausfalls des Parkhaus am See ein Park&Ride-Service von den Stadträndern West (Parkplatz Landratsamt), Nord (Messe) eingerichtet werden?
Antwort:Es liegen bereits Anträge vor, die die Entlastung des Parkierens in der Innenstadt zum Thema haben (unter anderem der Antrag der Grünen). Die Anfragen bei allen Beteiligten (Stadtverkehr, Verkehrsbehörde, Polizei) laufen bereits, die Ergebnisse werden mitgeteilt.
Frage: Wie sieht es mit der Ausstattung der Schulen im naturwissenschaftlichen Bereich (MINT) aus?
Antwort: Dazu kann aktuell keine Aussage gemacht werden.
Frage: Was wurde aus der Anfrage, die Diamantstraße in eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich) umzuwandeln?
Antwort: Antwort folgt.
Mir gefällt die Seite nach wie vor sehr gut. Gut aufbereitet. Infos aus dem Gemeinderat zum Nachlesen. Bitte weiter so.