Im Juni 2020 nahm sich der Gemeinderat viel Zeit, um gute Lösungen für Menschen zu finden, die aus unterschiedlichsten Gründen obdachlos sind, bzw. künftig obdachlos werden – sei es durch den Verlust der Arbeit und/oder des sozialen Umfelds, durch Krankheit oder durch Flucht aufgrund von wirtschaftlichen, kriegerischen oder klimatischen Bedingungen, die ein Leben im Herkunftsland unmöglich machen.
Im Juli 2020 fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
„Die Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Personen erfolgt künftig in Gemeinschaftsunterkünften, die in bereits bestehenden und noch zu bauenden städtischen Gebäuden im gesamten Stadtgebiet eingerichtet werden.“
Der Begriff „Gemeinschaftsunterkünfte“ wurde definiert als kleinere Wohneinheiten (6 – 8 Wohneinheiten pro Standort) mit jeweils eigenständigen Wohnungen (Bad, Küche, Wohn- und Schlafräume) pro Familie.
Die Verwaltung legte dem Gemeinderat damals einen Katalog mit möglichen Baugrundstücken vor.
Mit in den Beschlussantrag aufgenommen wurde der Auftrag an die Verwaltung, halbjährliche Sachstandsberichte an die gemeinderätlichen Gremien zu geben. Mittlerweile müsste die Verwaltung bereits dreimal berichtet haben, dies ist unserer Kenntnis nach nicht passiert.
Deshalb fragen wir nach: Was ist seit dem Sommer 2020 passiert, wo wurde Baurecht geschaffen und wo ist demnächst mit einer Bebauung, bzw. einer Fertigstellung zu rechnen? Sind wir in Friedrichshafen gut vorbereitet, wenn jetzt, auch durch die sehr aktuellen Entwicklungen im Krieg Russlands gegen die Ukraine, evtl. wieder vermehrt Flüchtende in Deutschland und so auch bei uns ankommen werden?
Die Anfrage wurde von uns am 24.02.2020 an die Verwaltung geschickt, wir rechnen (trotz Fasnet und Corona) mit einer schnellen Antwort.