Ratssitzung vom 08.12.2014

Änderung der Sondernutzungssatzung, Einführung von Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Flächen

Regio­na­le Ver­an­stal­tun­gen müs­sen, sol­len und dür­fen bewor­ben wer­den. Es gilt die Balan­ce zwi­schen Stra­ßen­ver­ord­nung, Ver­an­stal­tern und der zuge­pflas­ter­ten Stadt zu hal­ten. Der Vor­la­ge und die Zusa­ge, den Beschluss auch zu kon­trol­lie­ren, las­sen auf all­ge­mei­ne Zufrie­den­heit hoffen.

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