SV Nr. 2014 / V 00286/1
Anlage Standorte von Litfaßsäulen, Stadtplan
Beschlussantrag:
- Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg, §§ 16, 17 und 19 Straßengesetz Baden-Württemberg und des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren beschlossen (siehe Anlage 1).
- Die Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen in Friedrichshafen (Sondernutzungsrichtlinien) wrden ergänzendd zur Sondernutzungssatzung beschlossen (Anlage 2).
- Die Änderungen zu 1. sowie die Richtlinien zu 2. treten am 12.12.2014 in Kraft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Regularien zur Bereitstellung von Anbringungsmöglichkeiten für Plakate als öffentliche Einrichtungen zu prüfen und dem Gemeinderat vorzustellen.
Zusatz- und Erweiterungsanträge:
So hat der Rat gestimmt: einstimmig dafür
So habe ich gestimmt: dafür
Erweiterter Antrag:
Antrag der Fraktionsgemeinschaft ÖDP/Die Linke
Bezugnehmend auf das Schreiben vom Herr BM Krezer an die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragen wir :
die Verwaltung zu beauftragen, Vorschläge für ein wirkungsvolleres Kontroll- und Sanktionssystem zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, mit dem Ziel, die unberechtigten Einfahrten in die Fußgängerzone deutlich zu senken sowie verschiedene Handlungsoptionen vorzustellen und die jeweiligen Vor-und Nachteile darzulegen.
Begründung:
Das Schaubild in der Anlage zeigt deutlich die Missachtung, der im Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossenen Regelung der Andienzeiten von 6 – 11 h und 18 – 20 h vom 9.12.2002, durch ca. 30 % Fahrzeuge , die ohne Erlaubnis in die Fussgängerzone einfahren.
Fahrzeuge, welche eine Erlaubnis oder eine Ausnahmegenehmigung haben, sind häufig nicht bereit, sich an die vorgegeben Schrittgeschwindigkeit zu halten, weshalb auch die Vergabe der Erlaubnis und Ihre konsequente Einhaltung auf den Prüfstand muss. Es ist nachvollziehbar, dass der städt. Gemeindevollzug personell und mental nicht in der Lage ist, dauerhaft zu kontrollieren und in Ihrem Rahmen zu ahnden.
Die Parksituation nach 20 h stellt sich anders als im Schreiben des BM beschrieben, so dar, dass 5 – 8 PKW pro Strassenzug plus Kirchplatz anzurechnen ist.
Die Verwaltung möge eine Kostenrechnung erstellen und wir beantragen die Einstellung dieser Kosten in den Haushalt 2015/2016.
FN,4.12.2014
Sylvia Hiß-Petrowitz
Annedore Schmid
Josef Mayer
Mitglieder der SPD
Mitglieder der FW
Mitglieder von Bündnis90/Grünen
Abstimmung des Antrags:
So hat der Rat gestimmt: dafür bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
So habe ich gestimmt: dafür