Beschlussantrag:
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom
24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 16.04.2013 (GBl. S. 55), wird folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 01.04.2012,
zuletzt geändert am 24.06.2013, wird wie folgt geändert:
- § 1 Abs. 8 wird wie folgt gefasst:
Die Mitglieder des Stiftungsrates erhalten eine gesonderte Entschädigung aus dem Haushalt
der Zeppelin-Stiftung in Höhe von 600 € pro Monat.
- § 5 wird wie folgt gefasst:
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Änderungsantrag:
So hat der Rat gestimmt: Mehrheitlich dafür, 1 Enthaltung
So habe ich gestimmt: Dafür
Begründung: