SV 2015/V 00032

Beschluss­an­trag:

Auf­grund der §§ 4 Abs. 1 und 19 der Gemein­de­ord­nung für Baden-Würt­tem­berg in der Fas­sung vom

24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geän­dert am 16.04.2013 (GBl. S. 55), wird folgende

Sat­zung zur Ände­rung der Sat­zung über die Ent­schä­di­gung für ehren­amt­li­che Tätigkeit

beschlos­sen:

§ 1

Die Sat­zung über die Ent­schä­di­gung für ehren­amt­li­che Tätig­keit in der Fas­sung vom 01.04.2012,

zuletzt geän­dert am 24.06.2013, wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Abs. 8 wird wie folgt gefasst:

Die Mit­glie­der des Stif­tungs­ra­tes erhal­ten eine geson­der­te Ent­schä­di­gung aus dem Haushalt

der Zep­pe­lin-Stif­tung in Höhe von 600 € pro Monat.

  1. § 5 wird wie folgt gefasst:

Die­se Sat­zung tritt am 01.04.2015 in Kraft.

§ 2

Inkraft­tre­ten

Die­se Sat­zung tritt am Tag nach der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung in Kraft.

Ände­rungs­an­trag:

So hat der Rat gestimmt: Mehr­heit­lich dafür, 1 Enthaltung

So habe ich gestimmt: Dafür

Begrün­dung: