SV 2014 / V 00294

Beschluss­an­trag:

  1. Der vor­ge­leg­te, für das Geschäfts­jahr 2015 ange­pass­te Wirt­schafts­plan der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH wird zur Kennt­nis genom­men (s. Anla­ge 1).2. Fol­gen­der Beschluss unter Ziff. 3. unter­liegt dem Vor­be­halt, dass:a. Die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH umge­hend auf Grund­la­ge der IST- Zah­len 2014 eine Spar­ten­pla­nung für 2015, mit den Spar­ten musea­ler Zweck­be­trieb des Muse­ums, Muse­ums-Shop sowie Muse­ums-Restau­rant erstellt und der Stadt bis Ende April vorlegt.undb. Die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH für sämt­li­che Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de sämt­li­cher Eigen­tü­mer jeweils Inven­tar­lis­ten mit Unter­schei­dung in Kunst- und Tech­nik­ge­gen­stän­de sowie mit Anga­be des jewei­li­gen Auf­ent­halts­or­tes gene­riert und der Stadt bis Ende April vor­legt sowie stets aktualisiert.3. Die Stadt Fried­richs­ha­fen gewährt der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH aus Mit­teln des städ­ti­schen Haus­halts 2015 zur Deckung des aus dem lau­fen­den Betrieb ent­ste­hen­den Abman­gels für das Geschäfts­jahr 2015 einen wei­te­ren Zuschuss i. H. v. max.96.252,00 EUR. Der Betriebs­kos­ten­zu­schuss an das Zep­pe­lin Muse­um aus städt. HH-Mit­teln erhöht sich dadurch für 2015 auf ins­ge­samt max. 618.252,00 EUR. Der gesam­te Betriebs­kos­ten­zu­schuss (aus städt. HH-Mit­teln und Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung) beträgt damit 2015 ins­ge­samt max. 2.060.840,00 EUR. Der damit ver­bun­de­nen über­plan­mä­ßi­gen­Aus­ga­be in Höhe von 96.252 EUR, sowie dem o.g. Deckungs­vor­schlag (Deckungs­re­ser­ve) wird zugestimmt.
  2. Den Än­de­run­gen der Maß­nah­men im Rah­men des Son­der­etats für Instand­hal­tungs­maß­nah­men 2015 wird zuge­stimmt (s. Anla­ge 2).5. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, unter Ein­hal­tung der Gesamt­sum­me von 100.000 EUR für Instand­hal­tungs­maß­nah­men (auf­ge­teilt in einen Zuschuss der Stadt i. H. v. 30.000 EUR und einen Zuschuss aus Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung i. H. v. 70.000 EUR), die ein­zel­nen Instand­hal­tungs­maß­nah­men für die bean­trag­ten Zwe­cke anzu­pas­sen oder Instand­hal­tungs­maß­nah­men für der­zeit noch nicht bekann­te Maß­nah­men zu gewäh­ren, sofern die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH die­se Än­de­run­gen oder Ergän­zun­gen hin­rei­chend im Sin­ne einer über- oder außer­plan­mä­ßi­gen Frei­wil­lig­keits­leis­tung begründet.6. Die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH erhält aus Mit­teln des städt. Haus­halts 2015 zweck­ge­bun­de­ne Zuschüs­se für die bis­her ange­fal­le­nen Pla­nungs­kos­ten für den Ein­bau eines Auf­zugs zum Muse­ums-Restau­rant in Höhe der jeweils nach­ge­wie­se­nen not­wen­di­gen Kos­ten, maxi­mal jedoch i. H. v. 20.000 EUR.7. Dar­ü­ber hin­aus erhält die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH aus Mit­teln des städt. Haus­halts 2015 zweck­ge­bun­de­ne Zuschüs­se für den Ein­bau eines behin­der­ten­ge­rech­ten WCs in das Muse­ums-Restau­rant in Höhe der jeweils nach­ge­wie­se­nen not­wen­di­gen Kos­ten, maxi­mal jedoch i. H. v. 98.000 EUR.8. Die not­wen­di­ge Deckung der in den Ziff. 6 und 7 beschlos­se­nen über- bzw. außer­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben erfolgt durch ein­ge­spar­te Mit­tel auf­grund des Ver­zichts auf den Ein­bau eines Auf­zu­ges, der ursprüng­lich für einen behin­der­ten­ge­rech­ten Zugang außer­halb der Öff­nungs­zei­ten des Zep­pe­lin Muse­ums in das Muse­ums-Restau­rant geplant war.

Die SV 2014 / V 00294 und SV 2014 / V 00295 wur­den wegen ihrer engen Zusam­men­ge­hö­rig­keit gemein­sam abgestimmt.

So hat der Rat gestimmt: ein­stim­mig ja

So habe ich gestimmt: ja