SV / 2014 / V 00295
Beschlussantrag:
- Der vorgelegte, für das Geschäftsjahr 2015 angepasste Wirtschaftsplan der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1).
2. Folgender Beschluss unter Ziff. 3. unterliegt dem Vorbehalt, dass:
a. Die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH umgehend auf Grundlage der IST- Zahlen 2014 eine Spartenplanung für 2015, mit den Sparten musealer Zweckbetrieb des Museums, Museums-Shop sowie Museums-Restaurant erstellt und der Stadt bis Ende April vorlegt.
und
b. Die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH für sämtliche Vermögensgegenstände sämtlicher Eigentümer jeweils Inventarlisten mit Unterscheidung in Kunst- und Technikgegenstände sowie mit Angabe des jeweiligen Aufenthaltsortes generiert und der Stadt bis Ende April vorlegt sowie stets aktualisiert.
3. Die Stadt Friedrichshafen gewährt der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH aus Mitteln des Stiftungs-Haushalts 2015 zur Deckung des aus dem laufenden Betrieb entstehenden Abmangels für das Geschäftsjahr 2015 einen weiteren Zuschuss i. H. v. max. 224.588 EUR. Der Betriebskostenzuschuss an das Zeppelin Museum aus Stiftungs-Mitteln erhöht sich dadurch für 2015 auf insgesamt max. 1.442.588 EUR. Der gesamte Betriebskostenzuschuss (aus städt. HH-Mitteln und Mitteln der Zeppelin-Stiftung) beträgt damit 2015 insgesamt max. 2.060.840,00 EUR. Der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. max. 224.588,00 EUR, sowie dem genannten Deckungsvorschlag aus der Zuführung an den Vermögenshaushalt wird zugestimmt.
4. Den Änderungen der Maßnahmen im Rahmen des Instandhaltungsplans, Investitionsplans und der Neukonzeption 2015 wird zugestimmt (s. Anlagen 2, 3 und 4). Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Einhaltung der Gesamtsumme, die einzelnen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für die beantragten Zwecke anzupassen oder für derzeit noch nicht bekannte Maßnahmen zu gewähren, sofern die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH diese Änderungen oder Ergänzungen hinreichend im Sinne einer über- oder außerplanmäßigen Freiwilligkeitsleistung begründet.
5. Darüber hinaus gewährt die Stadt Friedrichshafen der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH aus Mitteln des Stiftungs-Haushalts 2015 unter dem Vorbehalt, dass die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH ihre Restdarlehen i. H. v. 45.889,21 EUR zurückführt, einen zusätzlichen, zweckgebundenen Zuschuss für die in den Jahren 2010 bis 2014 geleisteten Investitionen in die Neukonzeption in Höhe von insgesamt 70.631,84 EUR. Der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 70.631,84 EUR, sowie dem genannten Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
6. Der Gemeinderat stimmt der Regelung über die Deckungsfähigkeit von Kostenüberschreitungen bei der Neukonzeption zu.