SV / 2014 / V 00295

Beschluss­an­trag:
  1. Der vor­ge­leg­te, für das Geschäftsjahr 2015 ange­pass­te Wirt­schafts­plan der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH wird zur Kennt­nis genom­men (s. Anla­ge 1).
    2. Fol­gen­der Beschluss unter Ziff. 3. unter­liegt dem Vor­be­halt, dass:
    a. Die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH umge­hend auf Grund­la­ge der IST- Zah­len 2014 eine Spar­ten­pla­nung für 2015, mit den Spar­ten musea­ler Zweck­be­trieb des Muse­ums, Muse­ums-Shop sowie Muse­ums-Restau­rant erstellt und der Stadt bis Ende April vor­legt.
    und
    b. Die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH für sämtliche Vermögensgegenstände sämtlicher Eigentümer jeweils Inven­tar­lis­ten mit Unter­schei­dung in Kunst- und Technikgegenstände sowie mit Anga­be des jewei­li­gen Auf­ent­halts­or­tes gene­riert und der Stadt bis Ende April vor­legt sowie stets aktua­li­siert.
    3. Die Stadt Fried­richs­ha­fen gewährt der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH aus Mit­teln des Stif­tungs-Haus­halts 2015 zur Deckung des aus dem lau­fen­den Betrieb ent­ste­hen­den Abman­gels für das Geschäftsjahr 2015 einen wei­te­ren Zuschuss i. H. v. max. 224.588 EUR. Der Betriebs­kos­ten­zu­schuss an das Zep­pe­lin Muse­um aus Stif­tungs-Mit­teln erhöht sich dadurch für 2015 auf ins­ge­samt max. 1.442.588 EUR. Der gesam­te Betriebs­kos­ten­zu­schuss (aus städt. HH-Mit­teln und Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung) beträgt damit 2015 ins­ge­samt max. 2.060.840,00 EUR. Der damit ver­bun­de­nen überplanmäßigen Aus­ga­be i. H. v. max. 224.588,00 EUR, sowie dem genann­ten Deckungs­vor­schlag aus der Zuführung an den Vermögenshaushalt wird zuge­stimmt.
    4. Den Änderungen der Maß­nah­men im Rah­men des Instand­hal­tungs­plans, Inves­ti­ti­ons­plans und der Neu­kon­zep­ti­on 2015 wird zuge­stimmt (s. Anla­gen 2, 3 und 4). Die Ver­wal­tung wird ermächtigt, unter Ein­hal­tung der Gesamt­sum­me, die ein­zel­nen Instand­hal­tungs- und Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men für die bean­trag­ten Zwe­cke anzu­pas­sen oder für der­zeit noch nicht bekann­te Maß­nah­men zu gewähren, sofern die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH die­se Änderungen oder Ergänzungen hin­rei­chend im Sin­ne einer über- oder außerplanmäßigen Frei­wil­lig­keits­leis­tung begründet.
    5. Darüber hin­aus gewährt die Stadt Fried­richs­ha­fen der Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH aus Mit­teln des Stif­tungs-Haus­halts 2015 unter dem Vor­be­halt, dass die Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH ihre Rest­dar­le­hen i. H. v. 45.889,21 EUR zurückführt, einen zusätzlichen, zweck­ge­bun­de­nen Zuschuss für die in den Jah­ren 2010 bis 2014 geleis­te­ten Inves­ti­tio­nen in die Neu­kon­zep­ti­on in Höhe von ins­ge­samt 70.631,84 EUR. Der damit ver­bun­de­nen überplanmäßigen Aus­ga­ben i. H. v. 70.631,84 EUR, sowie dem genann­ten Deckungs­vor­schlag wird zuge­stimmt.
    6. Der Gemein­de­rat stimmt der Rege­lung über die Deckungsfähigkeit von Kostenüberschreitungen bei der Neu­kon­zep­ti­on zu.
So hat der Rat gestimmt: Ein­stim­mig ja
So habe ich gestimmt: ja