Die­ses Mal bin ich wirk­lich reich­lich spät dran mit der Nach­le­se, aber ich habe einen guten Grund dafür: Wir schrei­ben neben allen sons­ti­gen Stadt­rats-Auf­ga­ben neben­her noch flei­ßig Haus­halts­an­trä­ge und das ist sehr zeit­in­ten­siv. Somit bit­te ich die Ver­spä­tung zu ent­schul­di­gen und hof­fe, dass sich die inves­tier­te Zeit letzt­lich auszahlt.

Die Gemein­de­rats­sit­zung war – trotz eini­ger Kon­tro­ver­sen – erstaun­lich har­mo­nisch und rela­tiv kurz. Was genau bera­ten und beschlos­sen wur­de fin­det sich wie immer in mei­ner Nach­le­se sowie auf der städ­ti­schen Home­page in der Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen.

Bekannt­ga­ben

2019 / V 00344 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Um was geht es?

Nicht­öf­fent­li­che Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 16.12.2019:

  • Beset­zung der Stel­le: Lei­tung des Amtes für Digi­ta­li­sie­rung, Smart City und Infor­ma­ti­ons­tech­nik inkl. Funk­ti­on als CDO (Chief Digi­tal Officer)
  • MEDI­ZIN BODEN­SEE CAM­PUS (MCB) / Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH (KFN)
    1. Umset­zung der Medi­zin- und Stand­ort­stra­te­gie – Sachstandsbericht
    2. Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH – Aktu­el­ler Sachstandsbericht

Nicht­öf­fent­li­che Sit­zung des Gemein­de­ra­tes am 18.12.2019:

  • Rea­li­sie­rung eines Pfle­ge­heims der Bru­der­h­aus­Dia­ko­nie auf dem Grund­stück, Zep­pe­lin­stra­ße 300, Fischbach
  • Zep­pe­lin-Stif­tung Fer­di­nand gGmbH – Jah­res­ab­schluss 2018

Beschluss­an­trag:

Kennt­nis­nah­me

Neu­bau Ver­wal­tungs­ge­bäu­de Landratsamt

2019 / V 00378 Neu­bau Ver­wal­tungs­ge­bäu­de Land­rats­amt – Aus­lo­bungs­text Wettbewerb

Um was geht es?

Das Land­rats­amt ist unüber­seh­bar in die Jah­re gekom­men. Es ent­spricht der­zeit weder moder­ne ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen noch die nach dem not­wen­di­gen Platzbedarf.

Des­halb wur­de nun eine Kon­zep­ti­on für einen Neu­bau ent­wi­ckelt, deren Rah­men­be­din­gun­gen vom Gemein­de­rat in der Sit­zung vom 24.06.2019 fest­ge­legt wur­den. In die­sem Beschluss heißt es:

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, gegen­über dem Land­rats­amt als Pla­nungs­trä­ger dar­auf­hin­zu­wir­ken, beim Aus­lo­bungs­ent­wurf zusätz­lich das Gebäu­de Albrecht­stra­ße 75 als Alter­na­tiv-/ Poten­zi­al­flä­che einzubeziehen“.

Die­se Über­prü­fung kam zu einem nega­ti­ven Ergeb­nis, das Gebäu­de Albrecht­stra­ße 75 stellt dem­nach kei­ne Alter­na­tiv- bzw. Poten­ti­al­flä­che dar.

Aktu­ell feh­len im Land­rats­amt bereits 900 m2 Arbeits­flä­che, die nun, so der Vor­schlag mit der Neu­be­bau­ung in 4 Bau­ab­schnit­ten geschaf­fen wer­den sollen.

Die Frak­ti­on Netz­werk für Fried­richs­ha­fen hat nun den Antrag gestellt, zu prü­fen, ob sich die alte Bau­sub­stanz erhal­ten lässt (Stich­wort „Graue Ener­gie“) und der Platz­be­darf durch Umstruk­tu­rie­run­gen und der Sanie­rung im Bestand beho­ben wer­den kann.

Beschluss­an­trag:

Der Aus­lo­bungs­text des Land­rats­am­tes Boden­see­kreis für die Durch­füh­rung eines zwei­pha­si­gen Wett­be­werbs zur Stand­ort­ent­wick­lung wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Vor­weg: Die Stadt Fried­richs­ha­fen ist nicht Bauherr:in und damit auch nicht Herr:in des Ver­fah­rens. Der Häf­ler Gemein­de­rat hat ledig­lich das Bau­recht her­zu­stel­len, was oder wie dann abge­ris­sen oder gebaut wird, ent­schei­det der Kreistag.

Ich per­sön­lich sehe das Argu­ment, dass es viel­leicht immer zuerst bes­ser ist, zu schau­en, ob das Alte noch wei­ter­ver­wer­tet wer­den kann. Das ist nach­hal­tig, schont Res­sour­cen und im Zwei­fel auch den Geld­beu­tel. Da ich aber – wie die meis­ten von uns – kei­ne Bau-Exper­tin bin, wer­de ich mich an das erstell­te Gut­ach­ten hal­ten und glau­ben, dass dies in die­sem Fall nicht ziel­füh­rend ist.

Ich wer­de mich des­halb dafür ein­set­zen, dass der Neu­bau flä­chen­scho­nend ist (also eher hoch als breit), so dass mög­lichst viel Grün auf mög­lichst vie­len Frei­flä­chen Platz findet.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Bebau­ungs­plan „Rei­nach­weg – Süd“

2019 / V 00380 Bebau­ungs­plan Nr. 546 „Rei­nach­weg – Süd“, Aufstellungsbeschluss

Um was geht es?

Durch Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans „Rei­nach­weg Süd“ beab­sich­tigt die Stadt Fried­richs­ha­fen in der Ort­schaft Ailin­gen die Aus­wei­sung eines neu­en Wohn­ge­biets zu ermög­li­chen, das der Schaf­fung von Wohn­raum über­wie­gend für den loka­len Bedarf die­nen soll.

Beschluss­an­trag:

1) Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­plans Nr. 546 „Rei­nach­weg – Süd“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M1:500 (Vor­ent­wurf) vom 03.12.2019 sowie die Begrün­dung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 03.12.2019.

2) Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs.1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.

3) Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Dass wir Wohn­raum schaf­fen müs­sen, ist unbe­strit­ten. Dass wir dafür Flä­chen benö­ti­gen, auch. Nun ist es aller­dings so, dass wir nur weni­ge Flä­chen zur Ver­fü­gung haben. Wenn man nun nur wenig von etwas hat, das man jedoch drin­gend benö­tigt, dann wird man das Weni­ge – ver­nünf­ti­ger­wei­se – so gut nut­zen, wie nur mög­lich. Soll­te man annehmen. 

Der Bebau­ungs­plan, den die Ver­wal­tung dem Gemein­de­rat vor­legt, sieht aller­dings ande­res vor. Die Flä­che (die, wenn man sehr kon­se­quent ist, eigent­lich an sich auch schon zu hin­ter­fra­gen ist) soll haupt­säch­lich mit Dop­pel- und Ein­fa­mi­li­en­häu­sern bebaut wer­den. Eine Bebau­ung, die ange­sichts der aktu­el­len Lage nicht zeit­ge­mäß ist, mei­ne ich. Ja, klar wäre es schön, wenn wir alle immer noch in unse­ren Ein­fa­mi­li­en­häus­chen mit gro­ßen Gar­ten­grund­stü­cken woh­nen könn­ten. Wenn Flä­che kei­ne Rol­le spie­len wür­de. Aber so ist es nun mal nicht. 

Wir brau­chen drin­gend Wohn­raum für Men­schen, die in Fried­richs­ha­fen leben wol­len. Den gilt es zu schaf­fen und damit das gut gelingt, brau­chen wir Geschoss­woh­nungs­bau auf den weni­gen Flä­chen die wir haben. Sogar auf denen in Ailingen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Stell­platz­sat­zung

2019 / V 00387 Sat­zung der Stadt Fried­richs­ha­fen über die Ein­schrän­kung der Stell­platz­ver­pflich­tung für Woh­nun­gen gem. § 74 Abs. 2 Nr. 1 Lan­des­bau­ord­nung Baden-Würt­tem­berg (LBO) – Auf­stel­lungs- und Entwurfsbeschluss

Um was geht es?

Im Janu­ar 2019 hat die Stadt­ver­wal­tung auf Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen eine Sit­zungs­vor­la­ge für einen Grund­satz­be­schluss mit dem Ziel erstellt, im Stadt­ge­biet Fried­richs­ha­fen eine Stell­platz­sat­zung zur Modi­fi­zie­rung der Richt­li­ni­en der Lan­des­bau­ord­nung zu erar­bei­ten. Die Ver­wal­tung wur­de am 28.01.2019 durch Beschluss des Gemein­de­ra­tes beauf­tragt, inner­halb des vor­ge­schla­ge­nen Gel­tungs­be­rei­ches (sie­he Anla­ge 1 der Sit­zungs­vor­la­ge) einen Ent­wurf für eine Sat­zung zur Ein­schrän­kung der Stell­platz­ver­pflich­tung für Woh­nun­gen zu erar­bei­ten und die­se nach 5 Jah­ren auf ihre Prak­ti­ka­bi­li­tät in der Pra­xis zu prü­fen sowie den Gre­mi­en Bericht zu erstatten.

Die FDP-Frak­ti­on hat zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt einen Ände­rungs­an­trag mit der For­dern gestellt, die Mini­mal­vor­ga­ben der Ver­wal­tung noch wei­ter abzu­sen­ken und damit die erfor­der­li­chen Stell­plät­ze pro Wohn­ein­heit im Ver­gleich zur Sit­zungs­vor­la­ge wie­der zu erhöhen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt der Auf­stel­lung und dem Entwurf
    der Stell­platz­ver­pflich­tung für Woh­nun­gen im inner­städ­ti­schen Bereich von Fried­richs­ha­fen ein­schließ­lich Lage­plan, Text­teil und Begrün­dung vom 09.12.2019 (Anla­gen 1 – 3) zu.

  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, den betrof­fe­nen Bür­gern und berühr­ten Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me gemäß § 13 BauGB im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren zu geben.

  3. Der Sat­zungs­ent­wurf ist dem Gemein­de­rat zur abschlie­ßen­den Bera­tung und Beschluss­fas­sung erneut vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Nach jah­re­lan­ger Ver­zö­ge­rung und Nicht­be­ar­bei­tung des Antrags der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen wird die Sat­zung nun end­lich in Kraft gesetzt. 

Letzt­lich wur­de der einst bean­trag­te Ent­wurf zwar auf ein Mini­mum zusam­men­ge­schmol­zen, alle durch die Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen Punk­te unter­lie­gen aus­schließ­lich der Frei­wil­lig­keit, aber der Spatz in der Hand ist in die­sem Fall lei­der auch immer noch bes­ser als gar kei­ne Umsetzung. 

Inso­fern ist es pri­ma, dass nun etwas pas­siert und ich per­sön­lich sehe es als einen Anfang von etwas, das in den nächs­ten 15 Jah­ren sowie­so und unwei­ger­lich kom­men wird.

Quer durch die ande­ren Frak­tio­nen wur­de im Rah­men der Bera­tung der Sor­ge Aus­druck ver­lie­hen, dass Pfle­ge­diens­te häu­fig zum ille­ga­len Par­ken genö­tigt wür­den, weil kei­ne frei­en Park­plät­ze zur Ver­fü­gung stün­den. Das leuch­tet ein, denn dass das Pfle­ge­dienst­per­so­nal mit sei­nem knap­pen Zeit­bud­get in ein Park­haus fährt dürf­te eher unwahr­schein­lich sein. Und dass der Kon­kur­renz­kampf unter den Stra­ßen­rand­par­kern aus den unter­schied­lichs­ten Moti­ven her­aus groß ist, ist bereits hin­läng­lich bekannt. Da ich das The­ma span­nend fin­de und den­ke, dass „man“ da was machen kann, habe ich gleich mal eine Anfra­ge an die Ver­wal­tung geschickt. Hier der Wort­laut, Ant­wort folgt.

Fast alle Frak­tio­nen haben in der heu­ti­gen Sit­zung die Park­platz­pro­ble­ma­tik für Pfle­ge­diens­te beklagt. Da dies ei tat­säch­li­ches Pro­blem zu sein scheint, mei­ne Fra­ge: Gibt es die Mög­lich­keit, „Pfle­ge­dienst-Park­plät­ze“ aus­zu­wei­sen, die – ana­log zu Behin­der­ten­park­plät­zen – ent­spre­chend gekenn­zeich­net frei­ge­hal­ten wer­den müssen?

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen den Antrag der FDP gestimmt und bin dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gefolgt.

Park­raum­be­wirt­schaf­tung „Hin­te­rer Hafen“

2019 / V 00341 Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen: Neu­aus­rich­tung der Park­raum­be­wirt­schaf­tung am Hin­te­ren Hafen

Um was geht es?

Wir als Grü­ne Frak­ti­on hat­ten einen Antrag zur Neu­ord­nung der Park­raum­be­wirt­schaf­tung auf dem Are­al Hin­te­rer Hafen gestellt. Die Ver­wal­tung hat dazu nun eine Sit­zungs­vor­la­ge aus­ge­ar­bei­tet, in der sie sowohl die TWF als von uns vor­ge­schla­ge­ne Betrei­be­rin des Park­plat­zes als auch die BSB als Eigen­tü­me­rin eines Flä­chen­an­teils am hin­te­ren Hafen befragt hat.

Beschluss­an­trag:

Der Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen auf Neu­aus­rich­tung der Park­raum­be­wirt­schaf­tung am Hin­te­ren Hafen wird abgelehnt.

Mei­ne Haltung:

(Frak­ti­ons­er­klä­rung)

Die Inten­ti­on unse­res Antrags ist, drei Zie­le zu errei­chen, die grund­sätz­lich in unser aller Inter­es­se ste­hen dürften

  1. Ver­lust­re­du­zie­rung bei der Bewirt­schaf­tung der Park­häu­ser und somit die Stär­kung des städ­ti­schen Betei­li­gungs­be­triebs TWF
  2. Einen klei­nen Bei­trag zur CO2-Redu­zie­rung durch Ver­mei­dung von Park-Such-Ver­keh­ren und Park-War­te-Ver­keh­ren zu leisten
  3. Eine Bei­trag zur drin­gend not­wen­di­gen neu-Rege­lung des ruhen­den Ver­kehrs zu leisten

Wir bie­ten in unse­rem Antrag Lösun­gen an, die zuge­ge­be­ner­ma­ßen noch nicht per­fekt sind, aber durch­aus als Basis für mög­li­che Lösungs­vor­schlä­ge der Ver­wal­tung zur Errei­chung der Antrags­zie­le hät­ten die­nen können.

Unser Antrag bie­tet vie­le Vor­tei­le für nahe­zu jede und jeden und ech­te Nach­tei­le für nur eine ein­zi­ge Personengruppe.

Die Vor­tei­le unse­res Antrags

  • Kei­ne Ein­nah­me­ver­lus­te bei den Park­ge­büh­ren durch Nicht­zah­ler oder Parkscheinweitergeber
  • Ein­spa­rung von Per­so­nal­kos­ten beim Gemein­de­voll­zugs­dienst, bzw. Frei­set­zen von Res­sour­cen zur bes­se­ren Kon­trol­le an ande­ren Stellen
  • Kein Zeit­ver­lust durch Park­platz­su­che durch die Auf­nah­me des Park­plat­zes am Hin­te­ren Hafen in das Park­leit­sys­tem der Stadt und damit eine Redu­zie­rung des Park-Such-Verkehrs
  • Redu­zie­rung der Ver­lus­te bei der städ­ti­schen Toch­ter TWF
  • Ver­rin­ge­rung des CO2-Aus­sto­ßes und damit ein Bei­trag zur Errei­chung der vom Gemein­de­rat beschlos­se­nen Klimaziele

Wei­te­re Vorteile:

  • Neu­ord­nung der Ver­keh­re: Gefahr­lo­ses über­que­ren der Park­flä­chen für den Fuß­ver­kehr zwi­schen Werft und öst­li­cher Uferstraße

Die Nach­tei­le unse­res Antrags

  • Park­platz­nut­zer haben durch die Schran­ken­lö­sung einen leicht erhöh­ten Bewe­gungs­auf­wand (elek­tro­ni­schen Fens­ter­he­ber betä­ti­gen, Arm mit Chip, Kar­te oder Han­dy aus dem Fens­ter halten)
  • Chro­ni­sche Nicht­zah­ler sind sau­er, weil sie nun zah­len müssen

Wir haben Lösun­gen für bestehen­de Pro­ble­me gesucht, die noch nicht per­fekt sind. Wir hät­ten uns an die­ser Stel­le die inhalt­li­che Unter­stüt­zung der Ver­wal­tung gewünscht, um gemein­sam die mög­lichst per­fek­te Lösung zu finden.

Die könn­te unse­rer Ansicht nach auch so aus­se­hen, dass die Beschran­kung nur die Grund­stü­cke betrifft, die sich im städ­ti­schen Eigen­tum befin­den. Infol­ge­des­sen könn­te es eine Über­le­gung wert sein, ob man das von den BSB gepach­te­te Grund­stück tat­säch­lich wei­ter­hin zu Par­kie­rungs­zwe­cken ver­wen­den oder viel mehr als qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Auf­ent­halts­flä­che nut­zen will. Natür­lich unter Berück­sich­ti­gung der Zufahrts­ge­wäh­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen sowie der Gestat­tung durch die BSB.

Wer will fin­det Wege, wer nicht will, fin­det Grün­de.“ heißt es in einem Sprichwort.

Sie, die Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, prä­sen­tie­ren uns eine sen­sa­tio­nell gut aus­ge­ar­bei­te­te Sit­zungs­vor­la­ge, in der die Posi­tio­nen aller Betei­lig­ten umfas­send auf­ge­zeigt wer­den. Und gleich­zei­tig eine Sit­zungs­vor­la­ge, die vol­ler Grün­de gegen eine Neu­ord­nung der Park­raum­be­wirt­schaf­tung am Hin­te­ren Hafen ist. Was wir jedoch wün­schen, sind Wege zum Ziel.

Wir bedau­ern das sehr, denn mit dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung wer­den wir die auf­ge­zeig­ten Pro­ble­me nicht lösen und die bereits in den Gre­mi­en beschlos­se­nen Zie­le nicht errei­chen können.

Zudem erge­ben sich aus der Argu­men­ta­ti­on der Ver­wal­tung wei­te­re Fra­ge­stel­lun­gen in Bezug auf die künf­ti­ge Nut­zung des Are­als Hin­te­rer Hafen.

1,4 Mio EUR ste­hen beim Minis­te­ri­um für Arbeit, Wirt­schaft und Woh­nungs­bau Baden-Würt­tem­berg zur Abru­fung durch die Stadt bis April 2025 bereit. Das sind fast auf den Monat genau 5 Jah­re, in denen wir uns Gedan­ken zur Neu­ord­nung des Gelän­des und der Ver­le­gung der aktu­el­len Nut­zer machen soll­ten. (Wenn wir die För­der­gel­der nicht ver­fal­len las­sen wol­len – was uns natür­lich grund­sätz­lich auch frei­steht). Unser Antrag, auch wenn er die­se Inten­ti­on im Ursprung nicht sofort ersicht­lich im Fokus hat, könn­te ein Anstoß dazu sein.

Was habe ich gesagt (Fazit):

Wir, die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, sehen in unse­rem Antrag wei­ter­hin deut­lich mehr Vor- als Nach­tei­le und könn­ten uns Modi­fi­zie­run­gen des Antrags vor­stel­len, bei denen die Belan­ge der BSB nicht tan­giert werden.

Genannt habe ich hier die Beschrän­kung der Grund­stü­cke, die sich im städ­ti­schen Eigen­tum befin­den sowie die Nut­zungs­än­de­rung des von der BSB gepach­te­ten Grund­stücks, ein­her­ge­hend mit der Siche­rung und Neu­ord­nung des Fußverkehrs.

Letzt­lich blei­ben nun im Fall der Ableh­nung unse­res Antrags, drei gro­ße Fra­gen für uns und letzt­lich auch für die Stadt offen.

  1. Wer trägt künf­tig die Ver­lus­te der TWF, bzw. wie will die Stadt wei­te­ren Ver­lus­ten der TWF aus der Park­haus­be­wirt­schaf­tung künf­tig sinn­voll begegnen?
  2. Wel­che tat­säch­lich ziel­füh­ren­den Maß­nah­men für die Len­kung des ruhen­den Ver­kehrs in der Innen­stadt sind wir bereit zu imple­men­tie­ren, wohl­wis­send, dass dies immer Wider­stand in brei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung erzeu­gen wird?
  3. Wann soll mit der Suche nach Alter­na­tiv­flä­chen für die aktu­el­len Nut­zungs­zwe­cke (Anwoh­ner­par­ken, Omni­bus­park­plät­ze, See­ha­sen­fest, Inter­boot, Belan­ge der BSB) begon­nen wer­den, wenn der GR-Beschluss vom Juli 2015 zur vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung eines Sanie­rungs­ge­biet Hin­te­rer Hafen umge­setzt wer­den soll, damit die För­der­gel­der (Abruf­bar bis April 2025) ent­spre­chend genutzt wer­den können?

So habe ich abgestimmt:

Ich habe gegen den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung gestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Um was ging es?

Anre­gung: Unter der Über­schrift „Park­platz­not lin­dern – ÖPNV för­dern“ hat ein Ein­woh­ner den Vor­schlag gemacht, dem Bei­spiel ande­rer Städ­te und Land­krei­se (z.B. Lud­wigs­burg, Ess­lin­gen) zu fol­gen und Senio­ren, die ihren Füh­rer­schein frei­wil­lig abge­ben, ein Jah­res­ti­cket für den ÖPNV zu schen­ken. Die Anzahl der­je­ni­gen, die sich nach die­sem ers­ten, geschenk­ten Jahr auch wei­ter­hin ein Jah­res­ti­cket aus der eige­nen Tasche kauft, liegt, so die Aus­kunft des Ein­woh­ners, bei 50%.

Die­se Anre­gung gefällt der Grü­nen Frak­ti­on sehr gut, zumal die Idee auch schon in der Frak­ti­on auf­ge­keimt war und bereits auf der Lis­te „Anträ­ge für den Dop­pel­haus­halt 2020/2021“ stand. Den­noch vie­len Dank für die Anregung!
Ant­wort: Die Anre­gung wird Ver­wal­tungs­in­tern wei­ter­ge­lei­tet, Ant­wort folgt.

Fra­ge: Eine Ein­woh­ne­rin mach­te sich Gedan­ken zum Neu­bau Land­rats­amt. Ihre Fra­ge: Nach Aus­kunft des Land­rats in der Gemein­de­rats­sit­zung wird mit einem Zuwachs an Mit­ar­bei­ten­den von 15/​Jahr gerech­net, das wären plus 150 Mit­ar­bei­ten­de in 10 Jah­ren. Ist das Ver­hält­nis Mitarbeiter:innen pro Einwohner:innen Land­kreis im Ver­gleich zu ande­ren Land­krei­sen „nor­mal“? 
Ant­wort: Ja, das zah­len­mä­ßi­ge Ver­hält­nis ist völ­lig ver­gleich­bar, zumal der Boden­see­kreis auch noch ein per­so­nal­in­ten­si­ves Job­cen­ter betreibt.

Schul­ent­wick­lungs­pla­nung

2019 / V 00389 Demo­gra­fie Stadt FN – Schul­ent­wick­lungs­pla­nung und Kin­der­ta­ges­stät­ten­be­darfs­pla­nung – Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se der Klau­sur­ta­gun­gen am 17. und 18.12.2019

Um was geht es?

Am 06.11.2019 wur­de das Ergeb­nis eines Demo­gra­fie­gut­ach­tens zur Ent­wick­lung der Bevöl­ke­rungs­zah­len, ins­be­son­de­re mit Blick auf die Schü­ler- bzw. Kin­der­zah­len, in den Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss ein­ge­bracht und die Aus­wir­kun­gen auf die Schul­ent­wick­lungs­pla­nung und Kin­der­ta­ges­stät­ten­be­darfs­pla­nung vorgestellt.

Zur Wei­ter­ent­wick­lung der Schul­ent­wick­lungs­pla­nung und Kin­der­ta­ges­stät­ten­be­darfs­pla­nung wur­den im Dezem­ber 2019 in Klau­sur­ta­gun­gen mit den Schul­lei­tun­gen und den Trä­gern der Kin­der­ta­ges­stät­ten das wei­te­re Vor­ge­hen beschlos­sen, das nun dem Gemein­de­rat zur Abstim­mung vor­ge­legt wurde.

Beschluss­an­trag:

1. Die Ergeb­nis­se der Klau­sur­ta­gung zur Schul­ent­wick­lungs­pla­nung (17.12.2019) und die wei­te­re Berück­sich­ti­gung der Ergeb­nis­se im Rah­men des Haus­halts­plan­ver­fah­rens (gem. Sei­te 9 die­ser Vor­la­ge) sowie die Ergeb­nis­se der Klau­sur­ta­gung zur Kin­der­ta­ges­stät­ten­be­darfs­pla­nung (18.12.2019) wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt die ein­zel­nen Maß­nah­men ent­spre­chend der Prio­ri­sie­rung und unter Berück­sich­ti­gung der Finan­zier­bar­keit und der zur Ver­fü­gung ste­hen­den inter­nen und exter­nen Res­sour­cen wei­ter zu bear­bei­ten und den zustän­di­gen Gre­mi­en zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung vorzulegen.

Mei­ne Haltung:

Kurz vor Weih­nach­ten lud die Stadt­ver­wal­tung Exper­ten­run­den zu den Klau­sur­ta­gun­gen zur Schul- und Kin­der­ta­ges­stät­ten­ent­wick­lung ein. Exper­ten waren im Fall des Schul­klau­sur­ta­ges Schul­lei­ter aller Häf­ler Schu­len, ein Ver­tre­ter des Schul­am­tes, Vertreter:innen des Gesamt­el­tern­bei­rats Schu­len, Vertreter:innen der Frak­tio­nen des Gemein­de­rats sowie Vertreter:innen der Ver­wal­tung. Im Fall der Kin­der­ta­ges­stät­ten nah­men Trä­ger, Vertreter:innen des Gesamt­el­tern­bei­rats Kin­der­ta­ges­stät­ten, Gemein­de­rä­te und Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter an der Klau­sur teil.

In 1 12 Tagen wur­de hier zu den drän­gen­den The­men der Zeit gear­bei­tet und „gestrit­ten“. Es wur­de nach Lösun­gen gesucht, Kom­pro­mis­se abge­stimmt und Ergeb­nis­se for­mu­liert, die dann ein­stim­mig abge­seg­net wur­den. Das allein ist in Anbe­tracht der doch teils sehr unter­schied­li­chen Inter­es­sen der Betrof­fe­nen und Betei­lig­ten eine groß­ar­ti­ge Sache. 

Die Ergeb­nis­se der Schul­klau­sur wur­den in der Sit­zung vom Gemein­de­rat beschlos­sen und sind somit „rechts­kräf­tig“, sprich, sie wer­den umgesetzt.

Die Ergeb­nis­se aus der Klau­sur Kin­der­ta­ges­stät­ten wur­den zur Kennt­nis genom­men und fin­den sich im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan wie­der, der im Früh­jahr in den Gre­mi­en bera­ten wird.

Mei­ne Fraktionserklärung:

  • Dank an die Ver­wal­tung und alle Teilnehmer:innen der bei­den Klau­sur­ta­ge im Dezember 
    • Gut vor­be­rei­tet und durchgeführt
    • Trotz teils unter­schied­li­cher Inter­es­sen letzt­lich ein brei­ter Kon­sens, der von (fast) allen mit­ge­tra­gen wird
  • Wir, die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen ste­hen hin­ter dem Ergeb­nis der Klau­sur­ta­ge und tra­gen den dar­auf basie­ren­den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung mit.
  • Neben den bereits im Haus­halts­plan­ent­wurf ein­ge­brach­ten Themen 
    • Prio­ri­sie­rung Pestalozzi-Schulhof-Sanierung
    • Auf­sto­ckung der Per­so­nal­stel­len Schul­so­zi­al­ar­beit sowie dem Digi­tal­pakt Schule
  • Begrü­ßen wir die 4 wei­te­ren prio­ri­sier­ten Schulbaumaßnahmen 
    • Neu­bau Albert-Merglen-Schule
    • Erwei­te­rungs­bau GMS Graf Soden
    • Schul­raum­er­wei­te­rung LDS
    • Sanie­rung der Schwimm­hal­le Tannenhagschule
  • Sowie wei­te­re Maß­nah­men wie z.B.
    • die Wie­der­ein­füh­rung der Grundschulbezirke
    • Der Aus­bau der Ganz­tags­struk­tu­ren an unter­schied­li­chen Schu­len im Stadtgebiet
    • Und die wei­te­re Ver­an­ke­rung der bei­den pri­va­ten Son­der­päd­ago­gi­schen Bil­dungs­haus- und Bera­tungs­zen­tren KBZO und Janusz-Kor­c­zak-Schu­le mit den Schwer­punk­ten kör­per­lich-moto­ri­sche Ent­wick­lung und emo­tio­nal-sozia­le Entwicklung
  • Noch drei Sät­ze zum Bil­dungs­haus Berg: 
    • Dass sich die 2013 pro­gnos­ti­zier­ten Kin­der­zah­len anders ent­wi­ckelt haben, war offen­sicht­lich zu die­sem Zeit­punkt nicht beleg­bar vor­her­seh­bar. Ich will hier jetzt kei­nen detail­lier­ten Rück­blick hal­ten, wir wür­den es uns heu­te alle anders wün­schen, jetzt müs­sen wir aber sehen, wie wir mit dem zurecht kom­men, was ist und was mög­lich ist.
    • Für die Grü­ne Frak­ti­on ist die Grund­la­ge für wei­te­re Ent­schei­dun­gen zum einen das ein­deu­ti­ge Votum das sich aus der Klau­sur­ta­gung erge­ben hat und zum ande­ren die eben­so kla­re Bewer­tung der Schul­lei­tung der Grund­schu­le Ailingen-Berg.
  • Die Ergeb­nis­se des Klau­sur­ta­ges zur Kin­der­gar­ten­be­darfs­pla­nung neh­men wir mit Inter­es­se zur Kennt­nis und sind gespannt was sich dann in wel­cher Form im kom­men­den Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan wiederfindet.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Maß­nah­men­plan Kindertageseinrichtungen

2019 / V 00366 Schaf­fung von zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­zen in Kin­der­ta­ges­stät­ten – Ände­rung des Maßnahmenplanes

Um was geht es?

Zuletzt wur­de im Rah­men der Kin­der­gar­ten­be­darfs­pla­nung 2019/2020 die stei­gen­de Nach­fra­ge nach Betreu­ungs­plät­zen für Kin­der­gar­ten­kin­der skiz­ziert und ein Maß­nah­men­ka­ta­log auf­ge­zeigt, um die­se Betreu­ungs­plät­ze durch Neu‑, Um- und Anbau­maß­nah­men umzusetzen.

Ins­be­son­de­re wur­den hier­für im Rah­men der kurz­fris­ti­gen Umset­zung im Kin­der­gar­ten­jahr 2019/2020 nach­fol­gen­de Maß­nah­men geplant, für wel­che der Gemein­de­rat im Rah­men des Kin­der­gar­ten­be­darfs­pla­nes einen Grund­satz­be­schluss gefasst hat.

Beschluss­an­trag:

1. Die im Grund­satz beschlos­se­ne Maß­nah­me zur Rea­li­sie­rung einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung in der Pes­ta­loz­zi­schu­le soll nicht wei­ter­ver­folgt werden.

2. Die im Grund­satz beschlos­se­ne Erwei­te­rung des Kin­der­gar­tens im Fami­li­en­zen­trum Noad­ja soll nach­ran­gig zu den in Beschluss­an­trag 3 und 4 auf­ge­führ­ten Maß­nah­men erfolgen.

3. Die Trä­ger­schaft des neu­en Kin­der­hau­ses in der Rhein­stras­se wird an die Johan­ni­ter Unfall­hil­fe e. V. übertragen.

4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, zur Schaf­fung von wei­te­ren Betreu­ungs­plät­zen am Stand­ort „Ried­le­park II“ bzw. an einem ander­wei­ti­gen geeig­ne­ten Stand­ort eine zur Kita Rhein­stras­se bau­glei­che Kin­der­ta­ges­stät­te zu pla­nen und hier­für schnellst­mög­lich Bau­be­schlüs­se herbeizuführen.

5. Über den Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2019/2020 hin­aus sol­len dafür fünf Grup­pen mit rund 86 Plät­zen am Stand­ort „Ried­le­park II“ oder einem ande­ren geeig­ne­ten Stand­ort für den Zeit­raum des Bedarfs geschaf­fen wer­den. Die bereits beschlos­se­nen zwei tem­po­rä­ren Grup­pen in der Pes­ta­loz­zi­schu­le sol­len entfallen.

6. Da die Bereit­stel­lung von Betreu­ungs­plät­zen in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen drin­gend erfor­der­lich ist, wird die Ver­wal­tung ermäch­tigt, die not­wen­di­gen Pla­nungs­mit­tel des Haus­hal­tes 2020/2021 bereits wäh­rend der Inte­rims­zeit zu verausgaben.

Mei­ne Haltung:

Die Ände­rungs­vor­schlä­ge der Ver­wal­tung sind sinnvoll.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

2019 / V 00386 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Um was geht es?

Vier Anträ­ge wur­den in die­ser Sit­zung in den Gemein­de­rat ein­ge­bracht (Sie­he Sitzungsvorlage).

Bera­ten wur­de dar­über tra­di­tio­nell noch nicht, die Ver­wal­tung wird bis zur über­nächs­ten Sit­zungs­run­de Ver­fah­rens­vor­schlä­ge erar­bei­ten, die dann in den ent­spre­chen­den Gre­mi­en bera­ten wer­den und zur Beschluss­fas­sung stehen.

Beschluss­an­trag:

1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (s. Anla­ge 1 – 4) wer­den zur Kennt­nis genommen.

2. Sie sind dem zustän­di­gen Gre­mi­um spä­tes­tens zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zungs­run­de des Gemein­de­ra­tes am 23.03.2020 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Ich habe die Ein­brin­gung der Anträ­ge mit Inter­es­se zur Kennt­nis genommen.

So habe ich abgestimmt:

Kennt­nis­nah­me.

Ver­schie­de­nes

Lei­der bin ich mir nicht mehr sicher, ob es zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt Bei­trä­ge gab, 
was ich mit Sicher­heit sagen kann, ist, dass ich nichts notiert habe 🙄 

Ich bit­te, die­se Unauf­merk­sam­keit zu entschuldigen!