Dieses Mal bin ich wirklich reichlich spät dran mit der Nachlese, aber ich habe einen guten Grund dafür: Wir schreiben neben allen sonstigen Stadtrats-Aufgaben nebenher noch fleißig Haushaltsanträge und das ist sehr zeitintensiv. Somit bitte ich die Verspätung zu entschuldigen und hoffe, dass sich die investierte Zeit letztlich auszahlt.
Die Gemeinderatssitzung war – trotz einiger Kontroversen – erstaunlich harmonisch und relativ kurz. Was genau beraten und beschlossen wurde findet sich wie immer in meiner Nachlese sowie auf der städtischen Homepage in der Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungsvorlagen.
Bekanntgaben
Um was geht es?
Nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2019:
- Besetzung der Stelle: Leitung des Amtes für Digitalisierung, Smart City und Informationstechnik inkl. Funktion als CDO (Chief Digital Officer)
- MEDIZIN BODENSEE CAMPUS (MCB) / Klinikum Friedrichshafen GmbH (KFN)
1. Umsetzung der Medizin- und Standortstrategie – Sachstandsbericht
2. Klinikum Friedrichshafen GmbH – Aktueller Sachstandsbericht
Nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2019:
- Realisierung eines Pflegeheims der BruderhausDiakonie auf dem Grundstück, Zeppelinstraße 300, Fischbach
- Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH – Jahresabschluss 2018
Beschlussantrag:
Kenntnisnahme
Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt
2019 / V 00378 Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt – Auslobungstext Wettbewerb
Um was geht es?
Das Landratsamt ist unübersehbar in die Jahre gekommen. Es entspricht derzeit weder moderne energetischen Anforderungen noch die nach dem notwendigen Platzbedarf.
Deshalb wurde nun eine Konzeption für einen Neubau entwickelt, deren Rahmenbedingungen vom Gemeinderat in der Sitzung vom 24.06.2019 festgelegt wurden. In diesem Beschluss heißt es:
„Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landratsamt als Planungsträger daraufhinzuwirken, beim Auslobungsentwurf zusätzlich das Gebäude Albrechtstraße 75 als Alternativ-/ Potenzialfläche einzubeziehen“.
Diese Überprüfung kam zu einem negativen Ergebnis, das Gebäude Albrechtstraße 75 stellt demnach keine Alternativ- bzw. Potentialfläche dar.
Aktuell fehlen im Landratsamt bereits 900 m2 Arbeitsfläche, die nun, so der Vorschlag mit der Neubebauung in 4 Bauabschnitten geschaffen werden sollen.
Die Fraktion Netzwerk für Friedrichshafen hat nun den Antrag gestellt, zu prüfen, ob sich die alte Bausubstanz erhalten lässt (Stichwort „Graue Energie“) und der Platzbedarf durch Umstrukturierungen und der Sanierung im Bestand behoben werden kann.
Beschlussantrag:
Der Auslobungstext des Landratsamtes Bodenseekreis für die Durchführung eines zweiphasigen Wettbewerbs zur Standortentwicklung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Vorweg: Die Stadt Friedrichshafen ist nicht Bauherr:in und damit auch nicht Herr:in des Verfahrens. Der Häfler Gemeinderat hat lediglich das Baurecht herzustellen, was oder wie dann abgerissen oder gebaut wird, entscheidet der Kreistag.
Ich persönlich sehe das Argument, dass es vielleicht immer zuerst besser ist, zu schauen, ob das Alte noch weiterverwertet werden kann. Das ist nachhaltig, schont Ressourcen und im Zweifel auch den Geldbeutel. Da ich aber – wie die meisten von uns – keine Bau-Expertin bin, werde ich mich an das erstellte Gutachten halten und glauben, dass dies in diesem Fall nicht zielführend ist.
Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass der Neubau flächenschonend ist (also eher hoch als breit), so dass möglichst viel Grün auf möglichst vielen Freiflächen Platz findet.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Bebauungsplan „Reinachweg – Süd“
2019 / V 00380 Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg – Süd“, Aufstellungsbeschluss
Um was geht es?
Durch Aufstellung des Bebauungsplans „Reinachweg Süd“ beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum überwiegend für den lokalen Bedarf dienen soll.
Beschlussantrag:
1) Der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 546 „Reinachweg – Süd“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes mit eingetragenem Geltungsbereich M1:500 (Vorentwurf) vom 03.12.2019 sowie die Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf) vom 03.12.2019.
2) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird durch öffentliche Bekanntmachung und Aushang im Technischen Rathaus durchgeführt.
3) Die zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Dass wir Wohnraum schaffen müssen, ist unbestritten. Dass wir dafür Flächen benötigen, auch. Nun ist es allerdings so, dass wir nur wenige Flächen zur Verfügung haben. Wenn man nun nur wenig von etwas hat, das man jedoch dringend benötigt, dann wird man das Wenige – vernünftigerweise – so gut nutzen, wie nur möglich. Sollte man annehmen.
Der Bebauungsplan, den die Verwaltung dem Gemeinderat vorlegt, sieht allerdings anderes vor. Die Fläche (die, wenn man sehr konsequent ist, eigentlich an sich auch schon zu hinterfragen ist) soll hauptsächlich mit Doppel- und Einfamilienhäusern bebaut werden. Eine Bebauung, die angesichts der aktuellen Lage nicht zeitgemäß ist, meine ich. Ja, klar wäre es schön, wenn wir alle immer noch in unseren Einfamilienhäuschen mit großen Gartengrundstücken wohnen könnten. Wenn Fläche keine Rolle spielen würde. Aber so ist es nun mal nicht.
Wir brauchen dringend Wohnraum für Menschen, die in Friedrichshafen leben wollen. Den gilt es zu schaffen und damit das gut gelingt, brauchen wir Geschosswohnungsbau auf den wenigen Flächen die wir haben. Sogar auf denen in Ailingen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Stellplatzsatzung
Um was geht es?
Im Januar 2019 hat die Stadtverwaltung auf Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Sitzungsvorlage für einen Grundsatzbeschluss mit dem Ziel erstellt, im Stadtgebiet Friedrichshafen eine Stellplatzsatzung zur Modifizierung der Richtlinien der Landesbauordnung zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde am 28.01.2019 durch Beschluss des Gemeinderates beauftragt, innerhalb des vorgeschlagenen Geltungsbereiches (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) einen Entwurf für eine Satzung zur Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen zu erarbeiten und diese nach 5 Jahren auf ihre Praktikabilität in der Praxis zu prüfen sowie den Gremien Bericht zu erstatten.
Die FDP-Fraktion hat zu diesem Tagesordnungspunkt einen Änderungsantrag mit der Fordern gestellt, die Minimalvorgaben der Verwaltung noch weiter abzusenken und damit die erforderlichen Stellplätze pro Wohneinheit im Vergleich zur Sitzungsvorlage wieder zu erhöhen.
Beschlussantrag:
-
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung und dem Entwurf
der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen im innerstädtischen Bereich von Friedrichshafen einschließlich Lageplan, Textteil und Begründung vom 09.12.2019 (Anlagen 1 – 3) zu. -
Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu geben.
-
Der Satzungsentwurf ist dem Gemeinderat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung erneut vorzulegen.
Meine Haltung:
Nach jahrelanger Verzögerung und Nichtbearbeitung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Satzung nun endlich in Kraft gesetzt.
Letztlich wurde der einst beantragte Entwurf zwar auf ein Minimum zusammengeschmolzen, alle durch die Verwaltung vorgeschlagenen Punkte unterliegen ausschließlich der Freiwilligkeit, aber der Spatz in der Hand ist in diesem Fall leider auch immer noch besser als gar keine Umsetzung.
Insofern ist es prima, dass nun etwas passiert und ich persönlich sehe es als einen Anfang von etwas, das in den nächsten 15 Jahren sowieso und unweigerlich kommen wird.
Quer durch die anderen Fraktionen wurde im Rahmen der Beratung der Sorge Ausdruck verliehen, dass Pflegedienste häufig zum illegalen Parken genötigt würden, weil keine freien Parkplätze zur Verfügung stünden. Das leuchtet ein, denn dass das Pflegedienstpersonal mit seinem knappen Zeitbudget in ein Parkhaus fährt dürfte eher unwahrscheinlich sein. Und dass der Konkurrenzkampf unter den Straßenrandparkern aus den unterschiedlichsten Motiven heraus groß ist, ist bereits hinlänglich bekannt. Da ich das Thema spannend finde und denke, dass „man“ da was machen kann, habe ich gleich mal eine Anfrage an die Verwaltung geschickt. Hier der Wortlaut, Antwort folgt.
Fast alle Fraktionen haben in der heutigen Sitzung die Parkplatzproblematik für Pflegedienste beklagt. Da dies ei tatsächliches Problem zu sein scheint, meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, „Pflegedienst-Parkplätze“ auszuweisen, die – analog zu Behindertenparkplätzen – entsprechend gekennzeichnet freigehalten werden müssen?
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen den Antrag der FDP gestimmt und bin dem Beschlussantrag der Verwaltung gefolgt.
Parkraumbewirtschaftung „Hinterer Hafen“
Um was geht es?
Wir als Grüne Fraktion hatten einen Antrag zur Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung auf dem Areal Hinterer Hafen gestellt. Die Verwaltung hat dazu nun eine Sitzungsvorlage ausgearbeitet, in der sie sowohl die TWF als von uns vorgeschlagene Betreiberin des Parkplatzes als auch die BSB als Eigentümerin eines Flächenanteils am hinteren Hafen befragt hat.
Beschlussantrag:
Der Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Neuausrichtung der Parkraumbewirtschaftung am Hinteren Hafen wird abgelehnt.
Meine Haltung:
(Fraktionserklärung)
Die Intention unseres Antrags ist, drei Ziele zu erreichen, die grundsätzlich in unser aller Interesse stehen dürften
- Verlustreduzierung bei der Bewirtschaftung der Parkhäuser und somit die Stärkung des städtischen Beteiligungsbetriebs TWF
- Einen kleinen Beitrag zur CO2-Reduzierung durch Vermeidung von Park-Such-Verkehren und Park-Warte-Verkehren zu leisten
- Eine Beitrag zur dringend notwendigen neu-Regelung des ruhenden Verkehrs zu leisten
Wir bieten in unserem Antrag Lösungen an, die zugegebenermaßen noch nicht perfekt sind, aber durchaus als Basis für mögliche Lösungsvorschläge der Verwaltung zur Erreichung der Antragsziele hätten dienen können.
Unser Antrag bietet viele Vorteile für nahezu jede und jeden und echte Nachteile für nur eine einzige Personengruppe.
Die Vorteile unseres Antrags
- Keine Einnahmeverluste bei den Parkgebühren durch Nichtzahler oder Parkscheinweitergeber
- Einsparung von Personalkosten beim Gemeindevollzugsdienst, bzw. Freisetzen von Ressourcen zur besseren Kontrolle an anderen Stellen
- Kein Zeitverlust durch Parkplatzsuche durch die Aufnahme des Parkplatzes am Hinteren Hafen in das Parkleitsystem der Stadt und damit eine Reduzierung des Park-Such-Verkehrs
- Reduzierung der Verluste bei der städtischen Tochter TWF
- Verringerung des CO2-Ausstoßes und damit ein Beitrag zur Erreichung der vom Gemeinderat beschlossenen Klimaziele
Weitere Vorteile:
- Neuordnung der Verkehre: Gefahrloses überqueren der Parkflächen für den Fußverkehr zwischen Werft und östlicher Uferstraße
Die Nachteile unseres Antrags
- Parkplatznutzer haben durch die Schrankenlösung einen leicht erhöhten Bewegungsaufwand (elektronischen Fensterheber betätigen, Arm mit Chip, Karte oder Handy aus dem Fenster halten)
- Chronische Nichtzahler sind sauer, weil sie nun zahlen müssen
Wir haben Lösungen für bestehende Probleme gesucht, die noch nicht perfekt sind. Wir hätten uns an dieser Stelle die inhaltliche Unterstützung der Verwaltung gewünscht, um gemeinsam die möglichst perfekte Lösung zu finden.
Die könnte unserer Ansicht nach auch so aussehen, dass die Beschrankung nur die Grundstücke betrifft, die sich im städtischen Eigentum befinden. Infolgedessen könnte es eine Überlegung wert sein, ob man das von den BSB gepachtete Grundstück tatsächlich weiterhin zu Parkierungszwecken verwenden oder viel mehr als qualitativ hochwertige Aufenthaltsfläche nutzen will. Natürlich unter Berücksichtigung der Zufahrtsgewährung von Rettungsfahrzeugen sowie der Gestattung durch die BSB.
„Wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe.“ heißt es in einem Sprichwort.
Sie, die Verwaltungsmitarbeiter, präsentieren uns eine sensationell gut ausgearbeitete Sitzungsvorlage, in der die Positionen aller Beteiligten umfassend aufgezeigt werden. Und gleichzeitig eine Sitzungsvorlage, die voller Gründe gegen eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung am Hinteren Hafen ist. Was wir jedoch wünschen, sind Wege zum Ziel.
Wir bedauern das sehr, denn mit dem Beschlussantrag der Verwaltung werden wir die aufgezeigten Probleme nicht lösen und die bereits in den Gremien beschlossenen Ziele nicht erreichen können.
Zudem ergeben sich aus der Argumentation der Verwaltung weitere Fragestellungen in Bezug auf die künftige Nutzung des Areals Hinterer Hafen.
1,4 Mio EUR stehen beim Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Abrufung durch die Stadt bis April 2025 bereit. Das sind fast auf den Monat genau 5 Jahre, in denen wir uns Gedanken zur Neuordnung des Geländes und der Verlegung der aktuellen Nutzer machen sollten. (Wenn wir die Fördergelder nicht verfallen lassen wollen – was uns natürlich grundsätzlich auch freisteht). Unser Antrag, auch wenn er diese Intention im Ursprung nicht sofort ersichtlich im Fokus hat, könnte ein Anstoß dazu sein.
Was habe ich gesagt (Fazit):
Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sehen in unserem Antrag weiterhin deutlich mehr Vor- als Nachteile und könnten uns Modifizierungen des Antrags vorstellen, bei denen die Belange der BSB nicht tangiert werden.
Genannt habe ich hier die Beschränkung der Grundstücke, die sich im städtischen Eigentum befinden sowie die Nutzungsänderung des von der BSB gepachteten Grundstücks, einhergehend mit der Sicherung und Neuordnung des Fußverkehrs.
Letztlich bleiben nun im Fall der Ablehnung unseres Antrags, drei große Fragen für uns und letztlich auch für die Stadt offen.
- Wer trägt künftig die Verluste der TWF, bzw. wie will die Stadt weiteren Verlusten der TWF aus der Parkhausbewirtschaftung künftig sinnvoll begegnen?
- Welche tatsächlich zielführenden Maßnahmen für die Lenkung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt sind wir bereit zu implementieren, wohlwissend, dass dies immer Widerstand in breiten Teilen der Bevölkerung erzeugen wird?
- Wann soll mit der Suche nach Alternativflächen für die aktuellen Nutzungszwecke (Anwohnerparken, Omnibusparkplätze, Seehasenfest, Interboot, Belange der BSB) begonnen werden, wenn der GR-Beschluss vom Juli 2015 zur vorbereitenden Untersuchung eines Sanierungsgebiet Hinterer Hafen umgesetzt werden soll, damit die Fördergelder (Abrufbar bis April 2025) entsprechend genutzt werden können?
So habe ich abgestimmt:
Ich habe gegen den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Einwohnerfragestunde
Um was ging es?
Anregung: Unter der Überschrift „Parkplatznot lindern – ÖPNV fördern“ hat ein Einwohner den Vorschlag gemacht, dem Beispiel anderer Städte und Landkreise (z.B. Ludwigsburg, Esslingen) zu folgen und Senioren, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, ein Jahresticket für den ÖPNV zu schenken. Die Anzahl derjenigen, die sich nach diesem ersten, geschenkten Jahr auch weiterhin ein Jahresticket aus der eigenen Tasche kauft, liegt, so die Auskunft des Einwohners, bei 50%.
Diese Anregung gefällt der Grünen Fraktion sehr gut, zumal die Idee auch schon in der Fraktion aufgekeimt war und bereits auf der Liste „Anträge für den Doppelhaushalt 2020/2021“ stand. Dennoch vielen Dank für die Anregung!
Antwort: Die Anregung wird Verwaltungsintern weitergeleitet, Antwort folgt.
Frage: Eine Einwohnerin machte sich Gedanken zum Neubau Landratsamt. Ihre Frage: Nach Auskunft des Landrats in der Gemeinderatssitzung wird mit einem Zuwachs an Mitarbeitenden von 15/Jahr gerechnet, das wären plus 150 Mitarbeitende in 10 Jahren. Ist das Verhältnis Mitarbeiter:innen pro Einwohner:innen Landkreis im Vergleich zu anderen Landkreisen „normal“?
Antwort: Ja, das zahlenmäßige Verhältnis ist völlig vergleichbar, zumal der Bodenseekreis auch noch ein personalintensives Jobcenter betreibt.
Schulentwicklungsplanung
Um was geht es?
Am 06.11.2019 wurde das Ergebnis eines Demografiegutachtens zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen, insbesondere mit Blick auf die Schüler- bzw. Kinderzahlen, in den Kultur- und Sozialausschuss eingebracht und die Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung und Kindertagesstättenbedarfsplanung vorgestellt.
Zur Weiterentwicklung der Schulentwicklungsplanung und Kindertagesstättenbedarfsplanung wurden im Dezember 2019 in Klausurtagungen mit den Schulleitungen und den Trägern der Kindertagesstätten das weitere Vorgehen beschlossen, das nun dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Beschlussantrag:
1. Die Ergebnisse der Klausurtagung zur Schulentwicklungsplanung (17.12.2019) und die weitere Berücksichtigung der Ergebnisse im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens (gem. Seite 9 dieser Vorlage) sowie die Ergebnisse der Klausurtagung zur Kindertagesstättenbedarfsplanung (18.12.2019) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die einzelnen Maßnahmen entsprechend der Priorisierung und unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit und der zur Verfügung stehenden internen und externen Ressourcen weiter zu bearbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Meine Haltung:
Kurz vor Weihnachten lud die Stadtverwaltung Expertenrunden zu den Klausurtagungen zur Schul- und Kindertagesstättenentwicklung ein. Experten waren im Fall des Schulklausurtages Schulleiter aller Häfler Schulen, ein Vertreter des Schulamtes, Vertreter:innen des Gesamtelternbeirats Schulen, Vertreter:innen der Fraktionen des Gemeinderats sowie Vertreter:innen der Verwaltung. Im Fall der Kindertagesstätten nahmen Träger, Vertreter:innen des Gesamtelternbeirats Kindertagesstätten, Gemeinderäte und Verwaltungsmitarbeiter an der Klausur teil.
In 1 1⁄2 Tagen wurde hier zu den drängenden Themen der Zeit gearbeitet und „gestritten“. Es wurde nach Lösungen gesucht, Kompromisse abgestimmt und Ergebnisse formuliert, die dann einstimmig abgesegnet wurden. Das allein ist in Anbetracht der doch teils sehr unterschiedlichen Interessen der Betroffenen und Beteiligten eine großartige Sache.
Die Ergebnisse der Schulklausur wurden in der Sitzung vom Gemeinderat beschlossen und sind somit „rechtskräftig“, sprich, sie werden umgesetzt.
Die Ergebnisse aus der Klausur Kindertagesstätten wurden zur Kenntnis genommen und finden sich im Kindergartenbedarfsplan wieder, der im Frühjahr in den Gremien beraten wird.
Meine Fraktionserklärung:
- Dank an die Verwaltung und alle Teilnehmer:innen der beiden Klausurtage im Dezember
- Gut vorbereitet und durchgeführt
- Trotz teils unterschiedlicher Interessen letztlich ein breiter Konsens, der von (fast) allen mitgetragen wird
- Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen hinter dem Ergebnis der Klausurtage und tragen den darauf basierenden Beschlussantrag der Verwaltung mit.
- Neben den bereits im Haushaltsplanentwurf eingebrachten Themen
- Priorisierung Pestalozzi-Schulhof-Sanierung
- Aufstockung der Personalstellen Schulsozialarbeit sowie dem Digitalpakt Schule
- Begrüßen wir die 4 weiteren priorisierten Schulbaumaßnahmen
- Neubau Albert-Merglen-Schule
- Erweiterungsbau GMS Graf Soden
- Schulraumerweiterung LDS
- Sanierung der Schwimmhalle Tannenhagschule
- Sowie weitere Maßnahmen wie z.B.
- die Wiedereinführung der Grundschulbezirke
- Der Ausbau der Ganztagsstrukturen an unterschiedlichen Schulen im Stadtgebiet
- Und die weitere Verankerung der beiden privaten Sonderpädagogischen Bildungshaus- und Beratungszentren KBZO und Janusz-Korczak-Schule mit den Schwerpunkten körperlich-motorische Entwicklung und emotional-soziale Entwicklung
- Noch drei Sätze zum Bildungshaus Berg:
- Dass sich die 2013 prognostizierten Kinderzahlen anders entwickelt haben, war offensichtlich zu diesem Zeitpunkt nicht belegbar vorhersehbar. Ich will hier jetzt keinen detaillierten Rückblick halten, wir würden es uns heute alle anders wünschen, jetzt müssen wir aber sehen, wie wir mit dem zurecht kommen, was ist und was möglich ist.
- Für die Grüne Fraktion ist die Grundlage für weitere Entscheidungen zum einen das eindeutige Votum das sich aus der Klausurtagung ergeben hat und zum anderen die ebenso klare Bewertung der Schulleitung der Grundschule Ailingen-Berg.
- Die Ergebnisse des Klausurtages zur Kindergartenbedarfsplanung nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis und sind gespannt was sich dann in welcher Form im kommenden Kindergartenbedarfsplan wiederfindet.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Maßnahmenplan Kindertageseinrichtungen
Um was geht es?
Zuletzt wurde im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kindergartenkinder skizziert und ein Maßnahmenkatalog aufgezeigt, um diese Betreuungsplätze durch Neu‑, Um- und Anbaumaßnahmen umzusetzen.
Insbesondere wurden hierfür im Rahmen der kurzfristigen Umsetzung im Kindergartenjahr 2019/2020 nachfolgende Maßnahmen geplant, für welche der Gemeinderat im Rahmen des Kindergartenbedarfsplanes einen Grundsatzbeschluss gefasst hat.
Beschlussantrag:
1. Die im Grundsatz beschlossene Maßnahme zur Realisierung einer Kindertageseinrichtung in der Pestalozzischule soll nicht weiterverfolgt werden.
2. Die im Grundsatz beschlossene Erweiterung des Kindergartens im Familienzentrum Noadja soll nachrangig zu den in Beschlussantrag 3 und 4 aufgeführten Maßnahmen erfolgen.
3. Die Trägerschaft des neuen Kinderhauses in der Rheinstrasse wird an die Johanniter Unfallhilfe e. V. übertragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen am Standort „Riedlepark II“ bzw. an einem anderweitigen geeigneten Standort eine zur Kita Rheinstrasse baugleiche Kindertagesstätte zu planen und hierfür schnellstmöglich Baubeschlüsse herbeizuführen.
5. Über den Kindergartenbedarfsplan 2019/2020 hinaus sollen dafür fünf Gruppen mit rund 86 Plätzen am Standort „Riedlepark II“ oder einem anderen geeigneten Standort für den Zeitraum des Bedarfs geschaffen werden. Die bereits beschlossenen zwei temporären Gruppen in der Pestalozzischule sollen entfallen.
6. Da die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen dringend erforderlich ist, wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Planungsmittel des Haushaltes 2020/2021 bereits während der Interimszeit zu verausgaben.
Meine Haltung:
Die Änderungsvorschläge der Verwaltung sind sinnvoll.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einbringung gestellter Anträge
2019 / V 00386 Einbringung gestellter Anträge
Um was geht es?
Vier Anträge wurden in dieser Sitzung in den Gemeinderat eingebracht (Siehe Sitzungsvorlage).
Beraten wurde darüber traditionell noch nicht, die Verwaltung wird bis zur übernächsten Sitzungsrunde Verfahrensvorschläge erarbeiten, die dann in den entsprechenden Gremien beraten werden und zur Beschlussfassung stehen.
Beschlussantrag:
1. Die eingebrachten Anträge (s. Anlage 1 – 4) werden zur Kenntnis genommen.
2. Sie sind dem zuständigen Gremium spätestens zur übernächsten regulären Sitzungsrunde des Gemeinderates am 23.03.2020 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
Ich habe die Einbringung der Anträge mit Interesse zur Kenntnis genommen.
So habe ich abgestimmt:
Kenntnisnahme.
Verschiedenes
Leider bin ich mir nicht mehr sicher, ob es zu diesem Tagesordnungspunkt Beiträge gab,
was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, dass ich nichts notiert habe 🙄
Ich bitte, diese Unaufmerksamkeit zu entschuldigen!