Wir als Grü­ne Frak­ti­on hat­ten einen Antrag zur Neu­ord­nung der Park­raum­be­wirt­schaf­tung auf dem Are­al Hin­te­rer Hafen gestellt. Die Ver­wal­tung hat dazu nun eine Sit­zungs­vor­la­ge aus­ge­ar­bei­tet, in der sie sowohl die TWF als von uns vor­ge­schla­ge­ne Betrei­be­rin des Park­plat­zes als auch die BSB als Eigen­tü­me­rin eines Flä­chen­an­teils am hin­te­ren Hafen befragt hat.

Zu mei­nem Bedau­ern hat die die Ver­wal­tung die­sen Antrag zur Ableh­nung vor­ge­schla­gen. Dem sind CDU, Freie Wäh­ler, SPD/​Linke und FDP gefolgt und haben damit eine Chan­ce zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung und Redu­zie­rung des CO2-Aus­sto­ßes vertan.

Hier mei­ne dazu­ge­hö­ri­ge Fraktionserklärung:

Die Inten­ti­on unse­res Antrags ist, drei Zie­le zu errei­chen, die grund­sätz­lich in unser aller Inter­es­se ste­hen dürften

  1. Ver­lust­re­du­zie­rung bei der Bewirt­schaf­tung der Park­häu­ser und somit die Stär­kung des städ­ti­schen Betei­li­gungs­be­triebs TWF
  2. Einen klei­nen Bei­trag zur CO2-Redu­zie­rung durch Ver­mei­dung von Park-Such-Ver­keh­ren und Park-War­te-Ver­keh­ren zu leisten
  3. Eine Bei­trag zur drin­gend not­wen­di­gen neu-Rege­lung des ruhen­den Ver­kehrs zu leisten

Wir bie­ten in unse­rem Antrag Lösun­gen an, die zuge­ge­be­ner­ma­ßen noch nicht per­fekt sind, aber durch­aus als Basis für mög­li­che Lösungs­vor­schlä­ge der Ver­wal­tung zur Errei­chung der Antrags­zie­le hät­ten die­nen können.

Unser Antrag bie­tet vie­le Vor­tei­le für nahe­zu jede und jeden und ech­te Nach­tei­le für nur eine ein­zi­ge Personengruppe.

Die Vor­tei­le unse­res Antrags

  • Kei­ne Ein­nah­me­ver­lus­te bei den Park­ge­büh­ren durch Nicht­zah­ler oder Parkscheinweitergeber
  • Ein­spa­rung von Per­so­nal­kos­ten beim Gemein­de­voll­zugs­dienst, bzw. Frei­set­zen von Res­sour­cen zur bes­se­ren Kon­trol­le an ande­ren Stellen
  • Kein Zeit­ver­lust durch Park­platz­su­che durch die Auf­nah­me des Park­plat­zes am Hin­te­ren Hafen in das Park­leit­sys­tem der Stadt und damit eine Redu­zie­rung des Park-Such-Verkehrs
  • Redu­zie­rung der Ver­lus­te bei der städ­ti­schen Toch­ter TWF
  • Ver­rin­ge­rung des CO2-Aus­sto­ßes und damit ein Bei­trag zur Errei­chung der vom Gemein­de­rat beschlos­se­nen Klimaziele

Wei­te­re Vorteile:

  • Neu­ord­nung der Ver­keh­re: Gefahr­lo­ses über­que­ren der Park­flä­chen für den Fuß­ver­kehr zwi­schen Werft und öst­li­cher Uferstraße

Die Nach­tei­le unse­res Antrags

  • Park­platz­nut­zer haben durch die Schran­ken­lö­sung einen leicht erhöh­ten Bewe­gungs­auf­wand (elek­tro­ni­schen Fens­ter­he­ber betä­ti­gen, Arm mit Chip, Kar­te oder Han­dy aus dem Fens­ter halten)
  • Chro­ni­sche Nicht­zah­ler sind sau­er, weil sie nun zah­len müssen

Wir haben Lösun­gen für bestehen­de Pro­ble­me gesucht, die noch nicht per­fekt sind. Wir hät­ten uns an die­ser Stel­le die inhalt­li­che Unter­stüt­zung der Ver­wal­tung gewünscht, um gemein­sam die mög­lichst per­fek­te Lösung zu finden.

Die könn­te unse­rer Ansicht nach auch so aus­se­hen, dass die Beschran­kung nur die Grund­stü­cke betrifft, die sich im städ­ti­schen Eigen­tum befin­den. Infol­ge­des­sen könn­te es eine Über­le­gung wert sein, ob man das von den BSB gepach­te­te Grund­stück tat­säch­lich wei­ter­hin zu Par­kie­rungs­zwe­cken ver­wen­den oder viel mehr als qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Auf­ent­halts­flä­che nut­zen will. Natür­lich unter Berück­sich­ti­gung der Zufahrts­ge­wäh­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen sowie der Gestat­tung durch die BSB.

Wer will fin­det Wege, wer nicht will, fin­det Grün­de.“ heißt es in einem Sprichwort.

Sie, die Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter, prä­sen­tie­ren uns eine sen­sa­tio­nell gut aus­ge­ar­bei­te­te Sit­zungs­vor­la­ge, in der die Posi­tio­nen aller Betei­lig­ten umfas­send auf­ge­zeigt wer­den. Und gleich­zei­tig eine Sit­zungs­vor­la­ge, die vol­ler Grün­de gegen eine Neu­ord­nung der Park­raum­be­wirt­schaf­tung am Hin­te­ren Hafen ist. Was wir jedoch wün­schen, sind Wege zum Ziel.

Wir bedau­ern das sehr, denn mit dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung wer­den wir die auf­ge­zeig­ten Pro­ble­me nicht lösen und die bereits in den Gre­mi­en beschlos­se­nen Zie­le nicht errei­chen können.

Zudem erge­ben sich aus der Argu­men­ta­ti­on der Ver­wal­tung wei­te­re Fra­ge­stel­lun­gen in Bezug auf die künf­ti­ge Nut­zung des Are­als Hin­te­rer Hafen.

1,4 Mio EUR ste­hen beim Minis­te­ri­um für Arbeit, Wirt­schaft und Woh­nungs­bau Baden-Würt­tem­berg zur Abru­fung durch die Stadt bis April 2025 bereit. Das sind fast auf den Monat genau 5 Jah­re, in denen wir uns Gedan­ken zur Neu­ord­nung des Gelän­des und der Ver­le­gung der aktu­el­len Nut­zer machen soll­ten. (Wenn wir die För­der­gel­der nicht ver­fal­len las­sen wol­len – was uns natür­lich grund­sätz­lich auch frei­steht). Unser Antrag, auch wenn er die­se Inten­ti­on im Ursprung nicht sofort ersicht­lich im Fokus hat, könn­te ein Anstoß dazu sein.

Fazit:

Wir, die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, sehen in unse­rem Antrag wei­ter­hin deut­lich mehr Vor- als Nach­tei­le und könn­ten uns Modi­fi­zie­run­gen des Antrags vor­stel­len, bei denen die Belan­ge der BSB nicht tan­giert werden.

Genannt habe ich hier die Beschrän­kung der Grund­stü­cke, die sich im städ­ti­schen Eigen­tum befin­den sowie die Nut­zungs­än­de­rung des von der BSB gepach­te­ten Grund­stücks, ein­her­ge­hend mit der Siche­rung und Neu­ord­nung des Fußverkehrs.

Letzt­lich blei­ben nun im Fall der Ableh­nung unse­res Antrags, drei gro­ße Fra­gen für uns und letzt­lich auch für die Stadt offen.

  1. Wer trägt künf­tig die Ver­lus­te der TWF, bzw. wie will die Stadt wei­te­ren Ver­lus­ten der TWF aus der Park­haus­be­wirt­schaf­tung künf­tig sinn­voll begegnen?
  2. Wel­che tat­säch­lich ziel­füh­ren­den Maß­nah­men für die Len­kung des ruhen­den Ver­kehrs in der Innen­stadt sind wir bereit zu imple­men­tie­ren, wohl­wis­send, dass dies immer Wider­stand in brei­ten Tei­len der Bevöl­ke­rung erzeu­gen wird?
  3. Wann soll mit der Suche nach Alter­na­tiv­flä­chen für die aktu­el­len Nut­zungs­zwe­cke (Anwoh­ner­par­ken, Omni­bus­park­plät­ze, See­ha­sen­fest, Inter­boot, Belan­ge der BSB) begon­nen wer­den, wenn der GR-Beschluss vom Juli 2015 zur vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung eines Sanie­rungs­ge­biet Hin­te­rer Hafen umge­setzt wer­den soll, damit die För­der­gel­der (Abruf­bar bis April 2025) ent­spre­chend genutzt wer­den können?

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag V00341 Park­raum­be­wirt­schaf­tung Hin­te­rer Hafen 19o22