Wir als Grüne Fraktion hatten einen Antrag zur Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung auf dem Areal Hinterer Hafen gestellt. Die Verwaltung hat dazu nun eine Sitzungsvorlage ausgearbeitet, in der sie sowohl die TWF als von uns vorgeschlagene Betreiberin des Parkplatzes als auch die BSB als Eigentümerin eines Flächenanteils am hinteren Hafen befragt hat.
Zu meinem Bedauern hat die die Verwaltung diesen Antrag zur Ablehnung vorgeschlagen. Dem sind CDU, Freie Wähler, SPD/Linke und FDP gefolgt und haben damit eine Chance zur Verkehrsberuhigung und Reduzierung des CO2-Ausstoßes vertan.
Hier meine dazugehörige Fraktionserklärung:
Die Intention unseres Antrags ist, drei Ziele zu erreichen, die grundsätzlich in unser aller Interesse stehen dürften
- Verlustreduzierung bei der Bewirtschaftung der Parkhäuser und somit die Stärkung des städtischen Beteiligungsbetriebs TWF
- Einen kleinen Beitrag zur CO2-Reduzierung durch Vermeidung von Park-Such-Verkehren und Park-Warte-Verkehren zu leisten
- Eine Beitrag zur dringend notwendigen neu-Regelung des ruhenden Verkehrs zu leisten
Wir bieten in unserem Antrag Lösungen an, die zugegebenermaßen noch nicht perfekt sind, aber durchaus als Basis für mögliche Lösungsvorschläge der Verwaltung zur Erreichung der Antragsziele hätten dienen können.
Unser Antrag bietet viele Vorteile für nahezu jede und jeden und echte Nachteile für nur eine einzige Personengruppe.
Die Vorteile unseres Antrags
- Keine Einnahmeverluste bei den Parkgebühren durch Nichtzahler oder Parkscheinweitergeber
- Einsparung von Personalkosten beim Gemeindevollzugsdienst, bzw. Freisetzen von Ressourcen zur besseren Kontrolle an anderen Stellen
- Kein Zeitverlust durch Parkplatzsuche durch die Aufnahme des Parkplatzes am Hinteren Hafen in das Parkleitsystem der Stadt und damit eine Reduzierung des Park-Such-Verkehrs
- Reduzierung der Verluste bei der städtischen Tochter TWF
- Verringerung des CO2-Ausstoßes und damit ein Beitrag zur Erreichung der vom Gemeinderat beschlossenen Klimaziele
Weitere Vorteile:
- Neuordnung der Verkehre: Gefahrloses überqueren der Parkflächen für den Fußverkehr zwischen Werft und östlicher Uferstraße
Die Nachteile unseres Antrags
- Parkplatznutzer haben durch die Schrankenlösung einen leicht erhöhten Bewegungsaufwand (elektronischen Fensterheber betätigen, Arm mit Chip, Karte oder Handy aus dem Fenster halten)
- Chronische Nichtzahler sind sauer, weil sie nun zahlen müssen
Wir haben Lösungen für bestehende Probleme gesucht, die noch nicht perfekt sind. Wir hätten uns an dieser Stelle die inhaltliche Unterstützung der Verwaltung gewünscht, um gemeinsam die möglichst perfekte Lösung zu finden.
Die könnte unserer Ansicht nach auch so aussehen, dass die Beschrankung nur die Grundstücke betrifft, die sich im städtischen Eigentum befinden. Infolgedessen könnte es eine Überlegung wert sein, ob man das von den BSB gepachtete Grundstück tatsächlich weiterhin zu Parkierungszwecken verwenden oder viel mehr als qualitativ hochwertige Aufenthaltsfläche nutzen will. Natürlich unter Berücksichtigung der Zufahrtsgewährung von Rettungsfahrzeugen sowie der Gestattung durch die BSB.
„Wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe.“ heißt es in einem Sprichwort.
Sie, die Verwaltungsmitarbeiter, präsentieren uns eine sensationell gut ausgearbeitete Sitzungsvorlage, in der die Positionen aller Beteiligten umfassend aufgezeigt werden. Und gleichzeitig eine Sitzungsvorlage, die voller Gründe gegen eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung am Hinteren Hafen ist. Was wir jedoch wünschen, sind Wege zum Ziel.
Wir bedauern das sehr, denn mit dem Beschlussantrag der Verwaltung werden wir die aufgezeigten Probleme nicht lösen und die bereits in den Gremien beschlossenen Ziele nicht erreichen können.
Zudem ergeben sich aus der Argumentation der Verwaltung weitere Fragestellungen in Bezug auf die künftige Nutzung des Areals Hinterer Hafen.
1,4 Mio EUR stehen beim Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Abrufung durch die Stadt bis April 2025 bereit. Das sind fast auf den Monat genau 5 Jahre, in denen wir uns Gedanken zur Neuordnung des Geländes und der Verlegung der aktuellen Nutzer machen sollten. (Wenn wir die Fördergelder nicht verfallen lassen wollen – was uns natürlich grundsätzlich auch freisteht). Unser Antrag, auch wenn er diese Intention im Ursprung nicht sofort ersichtlich im Fokus hat, könnte ein Anstoß dazu sein.
Fazit:
Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sehen in unserem Antrag weiterhin deutlich mehr Vor- als Nachteile und könnten uns Modifizierungen des Antrags vorstellen, bei denen die Belange der BSB nicht tangiert werden.
Genannt habe ich hier die Beschränkung der Grundstücke, die sich im städtischen Eigentum befinden sowie die Nutzungsänderung des von der BSB gepachteten Grundstücks, einhergehend mit der Sicherung und Neuordnung des Fußverkehrs.
Letztlich bleiben nun im Fall der Ablehnung unseres Antrags, drei große Fragen für uns und letztlich auch für die Stadt offen.
- Wer trägt künftig die Verluste der TWF, bzw. wie will die Stadt weiteren Verlusten der TWF aus der Parkhausbewirtschaftung künftig sinnvoll begegnen?
- Welche tatsächlich zielführenden Maßnahmen für die Lenkung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt sind wir bereit zu implementieren, wohlwissend, dass dies immer Widerstand in breiten Teilen der Bevölkerung erzeugen wird?
- Wann soll mit der Suche nach Alternativflächen für die aktuellen Nutzungszwecke (Anwohnerparken, Omnibusparkplätze, Seehasenfest, Interboot, Belange der BSB) begonnen werden, wenn der GR-Beschluss vom Juli 2015 zur vorbereitenden Untersuchung eines Sanierungsgebiet Hinterer Hafen umgesetzt werden soll, damit die Fördergelder (Abrufbar bis April 2025) entsprechend genutzt werden können?