SV 2014 / V 00294
Beschlussantrag:
- Der vorgelegte, für das Geschäftsjahr 2015 angepasste Wirtschaftsplan der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1).2. Folgender Beschluss unter Ziff. 3. unterliegt dem Vorbehalt, dass:a. Die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH umgehend auf Grundlage der IST- Zahlen 2014 eine Spartenplanung für 2015, mit den Sparten musealer Zweckbetrieb des Museums, Museums-Shop sowie Museums-Restaurant erstellt und der Stadt bis Ende April vorlegt.undb. Die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH für sämtliche Vermögensgegenstände sämtlicher Eigentümer jeweils Inventarlisten mit Unterscheidung in Kunst- und Technikgegenstände sowie mit Angabe des jeweiligen Aufenthaltsortes generiert und der Stadt bis Ende April vorlegt sowie stets aktualisiert.3. Die Stadt Friedrichshafen gewährt der Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH aus Mitteln des städtischen Haushalts 2015 zur Deckung des aus dem laufenden Betrieb entstehenden Abmangels für das Geschäftsjahr 2015 einen weiteren Zuschuss i. H. v. max.96.252,00 EUR. Der Betriebskostenzuschuss an das Zeppelin Museum aus städt. HH-Mitteln erhöht sich dadurch für 2015 auf insgesamt max. 618.252,00 EUR. Der gesamte Betriebskostenzuschuss (aus städt. HH-Mitteln und Mitteln der Zeppelin-Stiftung) beträgt damit 2015 insgesamt max. 2.060.840,00 EUR. Der damit verbundenen überplanmäßigenAusgabe in Höhe von 96.252 EUR, sowie dem o.g. Deckungsvorschlag (Deckungsreserve) wird zugestimmt.
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Den Änderungen der Maßnahmen im Rahmen des Sonderetats für Instandhaltungsmaßnahmen 2015 wird zugestimmt (s. Anlage 2).5. Die Verwaltung wird ermächtigt, unter Einhaltung der Gesamtsumme von 100.000 EUR für Instandhaltungsmaßnahmen (aufgeteilt in einen Zuschuss der Stadt i. H. v. 30.000 EUR und einen Zuschuss aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung i. H. v. 70.000 EUR), die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen für die beantragten Zwecke anzupassen oder Instandhaltungsmaßnahmen für derzeit noch nicht bekannte Maßnahmen zu gewähren, sofern die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH diese Änderungen oder Ergänzungen hinreichend im Sinne einer über- oder außerplanmäßigen Freiwilligkeitsleistung begründet.6. Die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH erhält aus Mitteln des städt. Haushalts 2015 zweckgebundene Zuschüsse für die bisher angefallenen Planungskosten für den Einbau eines Aufzugs zum Museums-Restaurant in Höhe der jeweils nachgewiesenen notwendigen Kosten, maximal jedoch i. H. v. 20.000 EUR.7. Darüber hinaus erhält die Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH aus Mitteln des städt. Haushalts 2015 zweckgebundene Zuschüsse für den Einbau eines behindertengerechten WCs in das Museums-Restaurant in Höhe der jeweils nachgewiesenen notwendigen Kosten, maximal jedoch i. H. v. 98.000 EUR.8. Die notwendige Deckung der in den Ziff. 6 und 7 beschlossenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch eingesparte Mittel aufgrund des Verzichts auf den Einbau eines Aufzuges, der ursprünglich für einen behindertengerechten Zugang außerhalb der Öffnungszeiten des Zeppelin Museums in das Museums-Restaurant geplant war.
Die SV 2014 / V 00294 und SV 2014 / V 00295 wurden wegen ihrer engen Zusammengehörigkeit gemeinsam abgestimmt.
So hat der Rat gestimmt: einstimmig ja
So habe ich gestimmt: ja