Spät aber doch noch: Mor­gen ist Gemein­de­rats­sit­zung mit sage und schrei­be 17 Tagesordnungspunkten.

Schnell wird es mor­gen eher nicht gehen, ste­hen doch eini­ge strit­ti­ge The­men auf der Tages­ord­nung. Erhö­hung der Park­ge­büh­ren, Berück­sich­ti­gung von ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten bei der Ver­ga­be von städ­ti­schen Bau­grund­stü­cken und auch der Bericht zum Stand des KOP wird eini­ge Nach­fra­gen erzeu­gen. Und was dann unter dem TOP Ver­schie­de­nes kommt, weiß man ja auch noch nicht, aber denk­bar wäre ja doch, dass die CDU evtl. hier noch ein­mal Gesprächs­be­darf bei der Miet­preis­brem­se sieht, denn – da das The­ma ja eigent­lich erfreu­li­cher­wei­se erle­digt ist – auf der Tages­ord­nung steht das The­ma nicht.

Wie steht die SPD zur Erhö­hung der Parkgebühren?

Ganz klar: Die Stadt ist für einen Teil der öffent­li­chen, gebüh­ren­pflich­ti­gen Stell­plät­ze mit 19% steu­er­pflich­tig. Damit die­se Mehr­kos­ten nicht an der Stadt hän­gen­blei­ben (und so letzt­end­lich eine ver­deck­te Sub­ven­ti­on von öffent­li­chen Park­plät­zen dar­stel­len) und um Ver­wir­rung durch unter­schied­li­che Gebüh­ren­er­he­bun­gen zu ver­mei­den, soll nun für alle Stell­plät­ze eine Erhö­hung von 10% erfol­gen. Die SPD-Frak­ti­on ist mit die­sem Vor­schlag der Ver­wal­tung ein­ver­stan­den, regt aber im Sin­ne der Stär­kung und Attrak­ti­vie­rung des ÖPNV an, neben einem ganz­heit­li­chen Ver­kehrs­kon­zept auch ein eben­so ganz­heit­li­ches Pra­kie­rungs­kon­zept zu erstel­len. Zum Ver­gleich: Nach der jetzt ange­streb­ten Gebüh­ren­er­hö­hung wird ein Ganz­ta­ges-Park­ti­cket 4,40 Euro kos­ten, ein Tages­ti­cket für den ÖPNV 4,20 Euro. Ohne die Erhö­hung ist ein ganz­tä­gi­ger Stell­platz mit See­sicht für eine Ton­ne Blech güns­ti­ger zu haben als ein Tages­ti­cket für den Häf­ler Stadt­ver­kehr – und das ist unse­rer Mei­nung nach heu­te nicht mehr ange­mes­sen. Und Fried­richs­ha­fen ist damit noch lan­ge nicht bei den Gemein­den mit den teu­ers­ten Park­ge­büh­ren. Die Ein­sicht in die Lis­te fin­det sich hier.

Mei­ne ganz per­sön­li­che Mei­nung dazu: Zeit­ge­mä­ße Ver­kehrs­po­li­tik, sowohl den fah­ren­den wie den ruhen­den Ver­kehr betref­fend, bedeu­tet, Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Nut­zer von öffen­li­chen Ver­kehrs­mit­teln zu stär­ken, sprich zu bevor­zu­gen, um den für alle nach­tei­li­gen moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr zu redu­zie­ren. Mir reicht die Gebüh­ren­er­hö­hung von 10% bei wei­tem nicht aus, um vor­ge­nann­te Zie­le zu errei­chen – aber ich sehe auch, dass es eines guten Gesamt­kon­zepts bedarf, um mög­lichst vie­le mitzunehmen.

Und was sagt die SPD zur Berück­sich­ti­gung von ehren­amt­li­cher Tätig­keit bei der Ver­ga­be von städ­ti­schen Baugrundstücken?

Eigent­lich kann dies kein Kri­te­ri­um sein – wo fängt man an, wo hört man auf? Mit die­sem Ergeb­nis wur­de der Punkt in unse­rer Frak­ti­ons­sit­zung dis­ku­tiert. Dann kam aller­dings unser Frak­ti­ons­mit­glied Peter Mohr mit Argu­men­ten und einem Erwei­te­rungs­an­trag für die Ver­wal­tung auf uns zu, die uns unser ers­tes Ergeb­nis noch ein­mal über­den­ken ließen:

Ganz klar, kei­ne Punk­te für Ehren­äm­ter – mit einer Aus­nah­me: Akti­ve Mit­glied­schaft in der ört­li­chen, frei­wil­li­gen Feu­er­wehr. War­um? Eine ein­satz­be­rei­te Feu­er­wehr muss von der Stadt in jedem Fall vor­ge­hal­ten wer­den. Decken ehren­amt­li­che Mit­glie­der die­sen Bedarf ab, ist das für die Stadt deut­lich güns­ti­ger als wenn hier eine Berufs­feu­er­wehr ein­ge­rich­tet wer­den müss­te (pro Stel­le und Jahr ca. 52.000 Euro). Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr­leu­te üben ihr Ehren­amt in der Regel an ihrem Wohn­ort aus und ver­la­gern bei einem Weg­zug dann auch ihre frei­wil­li­ge Tätig­keit dort­hin. Ergo fehlt die­se Leis­tung in Fol­ge an ihrem ehe­ma­li­gen Wohnort.

Die SPD-Frak­ti­on wird des­halb einen Erwei­te­rungs­an­trag ein­brin­gen, der die­sen Punkt berücksichtigt.

Mei­ne ganz per­sön­li­che Mei­nung dazu: Ich bin immer noch der Mei­nung, dass der Vor­schlag der Ver­wal­tung für die Ver­ga­be aus­reicht. Wie vie­le Feu­er­wehr­leu­te wer­den in die Situa­ti­on kom­men, sich auf ein städ­ti­sches Grund­stück zu bewer­ben? Und bei wie vie­len wird dann genau die­ses Kri­te­ri­um aus­schlag­ge­bend für den Zuschlag sein? Man weiß es nicht, aber evtl. wäre es gut gleich einen Ter­min für eine wei­te­re Eva­lua­ti­on zu vereinbaren.