Vie­les – vom Woh­nungs­bau über zukunfts­wei­sen­de Mobi­li­tät, Auf­ent­halts­qua­li­tät für sport­lich Akti­ve, Kul­tur­för­de­rung im FAB, Arbeits­er­leich­te­rungs­be­schaf­fung bis hin zur Neu­struk­tu­rie­rung der Digi­ta­li­sie­rung in der Regi­on – wur­de in der heu­ti­gen Gemein­de­rats­sit­zung weg­wei­send ent­schie­den. Was bera­ten wur­de und wie ich mich dazu ver­hal­ten habe, kann im fol­gen­den nach­ge­le­sen wer­den. Viel Spaß dabei!

Die Tages­ord­nung zur Sit­zung mit allen Sit­zungs­vor­la­gen gibt es hier.

Mül­ler­stra­ße Nordwest

2018 / V 00015 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 214 „Mül­ler­stra­ße Nord­west“: Auf­stel­lungs- und Ent­wurfs­be­schluss zum Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan nach § 12 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) als Bebau­ungs­plan der Innen­ent­wick­lung nach § 13a BauGB

Wor­um geht es?

Die Post­bau­ge­nos­sen­schaft Baden-Würt­tem­berg eG Stuttgart/​Tübingen ist Eigen­tü­me­rin der Grund­stü­cke Flur­stück 1008, 1009 und 10091 in der Mül­ler­stra­ße in Fried­richs­ha­fen. Das Flur­stück 1009 ist der­zeit mit zwei Wohnzeilen/​4 Wohn­blö­cken mit ins­ge­samt 24 Wohn­ein­hei­ten bebaut. Da für die­se Gebäu­de umfang­rei­che Sanie­rungs­ar­bei­ten anste­hen, will die Post­bau­ge­nos­sen­schaft eine seit 2008 exis­tie­ren­de Idee der Nach­ver­dich­tung wie­der auf­grei­fen. Dabei sind zwei Bau­ab­schnit­te geplant: Die der­zei­ti­gen Mie­ter sol­len im 1. Bau­ab­schnitt wie­der eine Woh­nung ange­bo­ten bekom­men. Erst nach Rea­li­sie­rung des 1. Abschnitts sol­len dann die 24 Bestands­woh­nun­gen abge­ris­sen und durch neue Woh­nun­gen (2. Bau­ab­schnitt) ersetzt werden.

Geplant sind eine cam­pus­ar­ti­ge Bebau­ung mit 4 Geschoss­woh­nungs­bau­ten, die sich um einen Innen­hof grup­pie­ren. Die Stell­platz­fra­ge wird größ­ten­teils über die geplan­te Tief­ga­ra­ge und einer gerin­gen Anzahl ober­ir­di­scher Stell­plät­ze gelöst.

Der Zeit­ab­lauf hat sich etwas ver­scho­ben, anstatt bereits im Herbst 2017 kommt der Auf­stel­lungs- und Ent­wurfs­be­schluss erst aktu­ell jetzt und somit im März 2018 in die Gremien.

Beschluss­an­trag:
  1. Für den im Lage­plan vom 25.01.2018 dar­ge­stell­ten Gel­tungs­be­reich wird die Auf­stel­lung des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans Nr. 214 „Mül­ler­stra­ße Nord­west“ auf der Grund­la­ge des § 13a Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) als Plan der Innen­ent­wick­lung im beschleu­nig­ten Ver­fah­ren beschlossen.
  2. Dem Ent­wurf zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 214 „Mül­ler­stra­ße Nord­west“ sowie dem dar­in inte­grier­ten Ent­wurf zur Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten wird zuge­stimmt. Grund­la­gen sind der Lage­plan (Ent­wurf) mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich, der Text­teil (Ent­wurf) sowie die Begrün­dung (Ent­wurf), jeweils vom 25.01.2018.
  3. Die Ent­wurfs­plä­ne (Vor­ha­ben­pla­nung) wer­den als Bestand­teil des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes und als Grund­la­ge für den Durch­füh­rungs­ver­trag zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  4. Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gemäß § 3 (2) Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) wird nach orts­üb­li­cher Bekannt­ma­chung für die Dau­er eines Monats durchgeführt.
  5. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) um Stel­lung­nah­me gebeten. 
Mei­ne Haltung:

Wie bereits schon im Som­mer ver­gan­ge­nen Jah­res (Juni 2017) begrü­ße ich das Bau­vor­ha­ben durch die Post­bau­ge­nos­sen­schaft (PBG), die im Vor­feld bereits meh­re­re Vari­an­ten pla­nen ließ und den TA mit ihrer Pla­nung bereits so über­zeug­te, dass sich ein Wett­be­werb erüb­rig­te. Durch das Vor­ha­ben wer­den 68 neue Wohn­ein­hei­ten für Fried­richs­ha­fen geschaf­fen, die somit zu einer Ent­span­nung des Woh­nungs­mark­tes bei­tra­gen werden. 
Eine Bau­ge­nos­sen­schaft steht für bezahl­ba­re Mie­ten in Woh­nun­gen, die sie dau­er­haft in ihrem Bestand hal­ten wird. Das finan­zi­el­le Inter­es­se begrenzt sich auf das not­wen­di­ge Maß, um die Woh­nun­gen im Bestand jeweils instand zu halten.

Die PBG hat ihren Mit­glie­dern, die der­zeit in den dor­ti­gen Woh­nun­gen leben, jeweils eine Woh­nung im Neu­bau­pro­jekt zuge­sagt. Die Mie­ten wer­den dabei mode­rat erhöht, was aber bei einer über­fäl­li­gen und gesetz­lich ver­pflich­ten­den Sanie­rung im Bestand in glei­chem Maße ange­fal­len wäre. Fast alle betrof­fe­nen Bewoh­ner des ers­ten Bau­ab­schnitts (Neu­bau / Umzug / Abriss) haben sich bereits für ein wei­te­res Miet­ver­hält­nis bei der PBG ent­schie­den. Die PGB steht nach eige­ner Aus­sa­ge mitt­ler­wei­le wie­der in einem sehr guten Kon­takt zu ihren Mie­tern und betreibt eine sehr trans­pa­ren­te Informationspolitik.

Nach wie vor ist das stei­gen­de Ver­kehrs­auf­kom­men in der Mül­ler­stra­ße ein gro­ßes The­ma für Anwoh­ner und Gemein­de­rä­te. An mei­ner Hal­tung, dass alle gemein­sam zu einer guten Wohn- und Lebens­qua­li­tät bei­tra­gen müs­sen ste­he ich nach wie vor. Im Juni 2017 fass­te ich es so zusammen:

Dass das Ver­kehrs­auf­kom­men in (zumal innen­stadt­na­hen) Wohn­vier­teln haus­ge­macht ist und sich somit die Bewoh­ner jeweils sehr aktiv durch das Hin­ter­fra­gen der eige­nen Mobi­li­täts­ge­wohn­hei­ten an einer Ver­bes­se­rung der ver­kehr­li­chen Situa­ti­on vor ihrer Haus­tür betei­li­gen kön­nen, sehen wir genau­so wie der Ober­bür­ger­meis­ter. Dazu gehört auch, dass die Stadt auf die Ein­hal­tung der LBO BW bezüg­lich der gesetz­lich Vor­ge­schrie­be­nen Stell­plät­ze pro Wohn­ein­heit ach­tet, aller­dings gibt es dar­über hin­aus kei­ner­lei Ver­pflich­tung von pri­va­ten Bau­vor­ha­ben­trä­gern oder der Öffent­lich­keit, teu­ren Park­raum für die Zweit- oder gar Dritt­au­tos in Fami­li­en zu finan­zie­ren. Inso­fern ist es auch rich­tig, dass die PBG die zuläs­si­ge Redu­zie­rung von vor­zu­hal­ten­den PKW-Park­plät­zen auf­grund der vor­han­de­nen zwei Bus­li­ni­en prüft.“

Zum The­ma „Arten­schutz und Baum­be­stand“ sagt der Umwelt­be­richt in sei­nem Fazit:
„Es kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass durch das Vor­ha­ben kei­ne Ver­schlech­te­rung des Erhal­tungs­zu­stan­des der im Umfeld vor­kom­men­den loka­len Vogel- und Fle­der­maus­ar­ten erfolgt.“

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Test­stre­cke Auto­ma­ti­sier­tes Fahren 

2018 / V 00028 Zukunfts­wei­sen­de Test­stre­cke für Auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren in Fried­richs­ha­fen – Infra­struk­tur­er­gän­zun­gen an Signalanlagen

Wor­um geht es?

Die Stadt Fried­richs­ha­fen soll sich an der „Zukunfts­wei­sen­den Test­stre­cke für Auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren in Fried­richs­ha­fen“ mit einer Ergän­zung der Signal­an­la­gen (Ampeln) auf der Test­stre­cke in Höhe von 237.500 EUR beteiligen.

Die ZF AG hat mit der Stra­te­gie „ZF 2025“ die Wei­chen für das auto­no­me Fah­ren gestellt und benö­tigt nun eine geeig­ne­te Test­stre­cke im Real­ver­kehr. Zen­tra­ler Teil des Vor­ha­bens ist die Ein­rich­tung von Test­stre­cken im Stadt­ge­biet von Fried­richs­ha­fen, wobei mit­tel­fris­tig alle rele­van­ten Sta­ßen­ty­pen abge­deckt wer­den sol­len. Eine 1. Test­stre­cke (von ZF Werk 2 über die B31, Ailin­ger Stra­ße, ZF Forum, Char­lot­ten­stra­ße, Ried­le­park­stra­ße, Cols­mann­stra­ße) soll über 9 signal­ge­re­gel­te Kno­ten­punk­te geführt wer­den. Die Zustim­mung des Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen für den Ein­satz von Pro­to­ty­pen-Fahr­zeu­gen liegt bereits vor.

Unter ande­rem wer­den mit der Unter­stüt­zung des Vor­ha­bens durch die Stadt Fried­richs­ha­fen sowohl der Wirt­schafts­stand­ort Fried­richs­ha­fen und par­al­lel die Unter­neh­mens­stra­te­gie der Fa. ZF Fried­richs­ha­fen AG gestärkt. Das Vor­ha­ben fügt sich naht­los in die im ISEK ver­an­ker­ten Stra­te­gien der Stadt­ent­wick­lung in Bezug auf Ver­kehr und Mobi­li­tät, dyna­mi­scher Wirt­schafts­stand­ort sowie Stadt 4.0 ein.

Die Vor­schlä­ge der Ver­wal­tung zur Deckung der außer­plan­mä­ßi­gen Kos­ten lauten

  • Albert-Mer­g­len-Schu­le, Rück­ga­be Haus­halts­rest, 500 EUR
  • Bil­dungs­haus Berg, Neu­an­mel­dung 2020, 000 EUR
  • See­ha­sen­fun­dus, Neu­an­mel­dung 2020, 000 EUR
  • Erwei­te­rung Signal­an­la­gen, 000 EUR
  • Erwei­te­rung Stra­ßen­be­leuch­tung, 000 EUR
  • Frei- und See­bad Fisch­bach, Umfeld Park­platz Frei- und See­bad, Teil­rück­ga­be Haus­halts­rest, 000 EUR
Beschluss­an­trag:

1. Der Betei­li­gung der Stadt Fried­richs­ha­fen an der „Zukunfts­wei­sen­den Test­stre­cke für Auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren in Fried­richs­ha­fen“ wird zuge­stimmt (Grund­satz­be­schluss).
2. Für die Ergän­zung der Signal­an­la­gen auf der Test­stre­cke (1. Aus­bau­stu­fe) wird vor­be­halt­lich der Geneh­mi­gung der Haus­halts­sat­zung außer­plan­mä­ßig ein Betrag von 237.500 EUR zur Ver­fü­gung gestellt. Die Deckungs­vor­schlä­ge wer­den genehmigt.

Mei­ne Haltung:

Ich kann dem Pro­jekt aus den in der Begrün­dung der Ver­wal­tung genann­ten Grün­den zustimmen.

Kri­tisch fand ich die Deckungs­vor­schlä­ge, ins­be­son­de­re den fol­gen­den bei­den woll­te ich ohne wei­te­re Nach­fra­ge nicht zustimmen:

  1. Albert-Mer­g­len-Schu­le: In der beschluss­fas­sen­den Sit­zung zum DHH 2018/2019 hat der Gemein­de­rat fol­gen­des beschlos­sen: Dem Antrag der Frei­en Wäh­ler auf eine Pla­nungs­ra­te zum drin­gend erfor­der­li­chen Neu­bau der Albert-Mer­g­len-Schu­le wird inso­fern ent­spro­chen, dass eine Pla­nungs­ra­te in Höhe von 100.000 EUR für das Jahr 2019 im Haus­halt ein­ge­stellt wird.
  2. Bil­dungs­haus Berg: Das Bil­dungs­haus Berg ist auf­grund der Schü­ler­zah­len­ent­wick­lung der­zeit zu klein, um alle Schü­ler aus Berg auf­neh­men zu kön­nen. Als Lösung für das kom­men­de Schul­jahr wird die Umlen­kung der Schü­ler in den Klas­sen 3 und 4 nach Ailin­gen gesehen.Evtl. bedarf es aber noch wei­ter­ge­hen­der Lösun­gen, die z.B. eine Sanie­rung des alten Schul­hau­ses oder des bestehen­den Kin­der­gar­tens beinhal­ten. Dann wird das jetzt zur Dis­po­si­ti­on ste­hen­de Geld hier benötigt.

Auf Nach­fra­ge gab die Ver­wal­tung fol­gen­de Auskunft:

Mit den bis­lang benann­ten Deckungs­vor­schlä­gen sind kei­ne (nega­ti­ven) Aus­wir­kun­gen auf die (sozia­len) Projektierungen
gege­ben, da sie ledig­lich eine Teil­rück­ga­be eines nicht mehr benö­tig­ten Haus­halts­res­tes sowie zwei zeit­li­che Anpas­sun­gen des erwar­te­ten Liqui­di­täts­ab­flus­ses mit Neu­ver­an­schla­gung in 2020 betreffen.“

Somit neh­me ich die Ver­wal­tung beim Wort und stim­me den Beschluss­an­trä­gen zu.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kul­tur­haus Caserne

2018 / V 00047 Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Betrie­bes des Kul­tur­hau­ses Caser­ne und Grün­dung einer Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH

Wor­um geht es?

Mit der Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Kul­tur­hau­ses Caser­ne in Form einer gGmbH sol­len zum einen die zahl­rei­chen, lang­jäh­ri­gen und enga­gier­ten Ehren­amt­li­chen ent­las­tet wer­den – dies ist für die Siche­rung des Kul­tur­stand­or­tes im Fal­len­brun­nen die Grund­vor­aus­set­zung. Es geht aber dar­über hin­aus auch um eine Wei­ter­ent­wick­lung der Caserne.
Ziel der Nut­zer ist es, dass das Kul­tur­haus Caser­ne nicht nur ein Ver­an­stal­tungs­ort ist, son­dern durch die Pro­fes­sio­na­li­sie­rung erst recht eine Platt­form bie­tet, um die ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen und Men­schen aus den Berei­chen Wis­sen, Kunst und Kul­tur, die im Fal­len­brun­nen und der Stadt ange­sie­delt sind, mit ihrer Kul­tur­ar­beit zu ver­knüp­fen. Es wird nicht neben­ein­an­der, son­dern mit­ein­an­der gear­bei­tet wer­den. Die­se Zusam­men­ar­beit wird pro­gram­ma­tisch von Offen­heit, Fle­xi­bi­li­tät und Spar­ten­viel­falt geprägt sein um ins­be­son­de­re das Poten­ti­al der Akteu­re vor Ort nutzen.

In der Sit­zungs­vor­la­ge wer­den die mit der Pro­fes­sio­na­li­sie­rung ver­bun­de­nen Zie­le for­mu­liert und die neue Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur vorgestellt.

In den in der Vor­la­ge genann­ten Bei­rat der gGmbH wird auch ein Mit­glied aus den Rei­hen des Jugend­par­la­ments mit auf­ge­nom­men (Beschluss­emp­feh­lung KSA, 07.03.2018).

Ein­ma­lig erhält die Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH 98.000 EUR für Sanie­rungs- und Instand­set­zungs­ar­bei­ten sowie 263.000 EUR jähr­lich für Per­so­nal- und Sach­kos­ten. Die Mit­tel sind im Dop­pel­haus­halt 2018/2019 bereitgestellt.

Beschluss­an­trag:
  1. Der Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Kul­tur­hau­ses Caser­ne auf Grund­la­ge des als Anla­ge bei­gefüg­ten Gesell­schafts­ver­trags wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, nach der Grün­dung der gGmbH die erfor­der­li­che Zuwen­dungs­ver­ein­ba­rung über die Ver­wen­dung der Mit­tel der Zep­pe­lin-Stif­tung abzu­schlie­ßen. Dies gilt unter dem Vor­be­halt, dass sei­tens des Finanz­amts die Beschei­ni­gung nach § 60a der Abga­ben­ord­nung erteilt wurde.
  3. Die Bestel­lung der Mit­glie­der des vor­ge­se­he­nen Bei­rats aus den Rei­hen des Gemein­de­rats wird nach Grün­dung der gGmbH zu gege­be­ner Zeit über eine ent­spre­chen­de Beschluss­fas­sung erfolgen.
  4. Im Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss ist künf­tig ein jähr­li­cher Tätig­keits­be­richt der Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH vorzusehen.
  5. Die För­de­rung für das Rumpf­ge­schäfts­jahr beginnt ab dem nota­ri­el­len Umwandlungsdatum. 
Mei­ne Haltung:

Nach über 20 Jah­ren ehren­amt­li­chem Enga­ge­ment wird es Zeit, die neben­be­ruf­li­che Haupt­be­ruf­lich­keit end­lich der­art zu pro­fes­sio­na­li­sie­ren, dass die geleis­te­te Arbeit auch ent­spre­chend hono­riert wird. Das Kul­tur­haus Caser­ne ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der städ­ti­schen Kul­tur­ange­bo­te, bie­tet ein breit gefä­cher­tes Ange­bot und gibt der Ermög­li­chungs­kul­tur Raum. All das brau­chen wir in Fried­richs­ha­fen, ich kann dem Antrag der nun lan­ge auf sich war­ten ließ voll und ganz zustimmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ska­te­an­la­ge Kit­zen­wie­se (geän­der­te Beschlussfassung)

2018 / V 00029 Bedarfs­be­schluss Sanie­rung Ska­te­an­la­gen Kit­zen­wie­se und Ailingen

Wor­um geht es?

Gemäß dem Antrag der SPD-Frak­ti­on fand am 01.10.2015 eine Bege­hung aller bestehen­den Ska­te­an­la­gen im Stadt­ge­biet statt. Gesich­tet wur­den von der Ver­wal­tung mit Unter­stüt­zung eines fach­li­chen Bera­ters die Ska­te­an­la­gen im Fisch­bach, Ailin­gen, Kluft­ern und der Anla­ge an der Löwen­tal­brü­cke (Skate- und Bike­par­cours Kitzenwiese).

Ergeb­nis­se der Bege­hung waren

  • Kluft­ern: Rück­bau der Anla­ge, statt­des­sen Auf­bau eines Basketball-Feldes
  • Fisch­bach: der­zeit kein Handlungsbedarf
  • Ailin­gen: Neu­be­schich­tung der vor­han­de­nen Ele­men­te, Jugendbeteiligungsprozess
  • Kit­zen­wie­se: Neu­be­schich­tung und / oder Ersatz der vor­han­de­nen Ele­men­te, Jugendbeteiligungsprozess

Nach­dem die Stadt im Herbst 2016 ein Betei­li­gungs­ver­fah­ren zur Sanie­rung der Ska­te­an­la­gen in Ailin­gen und in der Kit­zen­wie­se ange­sto­ßen hat­te, mel­de­ten sich zahl­rei­che Jugend­li­che, um ihre Anre­gun­gen und Wün­sche ienzubringen.

Im Früh­jahr 2017 fand der Auf­takt­work­shop statt, an dem sich 25 Ska­ter, Biker und Scoo­ter­fah­rer zwi­schen 10 und 40 jah­ren betei­lig­ten. Ein zwei­ter Work­shop folg­te kurz dar­auf. Die nun vor­lie­gen­den Ergeb­nis­se sind mit den Nut­zern bespro­chen, von den Pla­nern bezüg­lich Rea­li­sier­bar­keit, Sicher­heit etc. über­prüft und die Bau- und Hono­rar­kos­ten wur­den mit 320.000 EUR (Kit­zen­wie­se) und 20.000 EUR (Ailin­gen) berechnet.

Nach der Sit­zung und der posi­ti­ven Beschluss­emp­feh­lung des KSA kam es durch den Ort­schafts­rat Ailin­gen zu einer ande­ren Beschlussempfehlung:

Der Ort­schafts­rat Ailin­gen emp­fiehlt, der­zeit auf die Sanie­rung der Anla­ge in Ailin­gen zu ver­zich­ten und die Gesamt­pla­nung „Rot­ach­hal­le“ abzu­war­ten. Grün­de dafür sind neu ent­ste­hen­de Räu­me beim evtl. leicht ver­setz­ten Stand­ort des Neu­bau Rot­ach­hal­le, die aktu­ell feh­len­den Nut­zer­grup­pen der Ska­te­an­la­ge sowie die man­geln­de Jugend­be­tei­li­gung bei der Pla­nung für Ailin­gen. In den Pla­nun­gen zum Neu­bau der Rot­ach­hal­le sol­len auch die Pla­nun­gen mit Jugend­be­tei­li­gung zur Ska­te­an­la­ge wie­der auf­ge­nom­men werden.

Beschluss­an­trag (geän­dert):

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Ska­te­an­la­ge Kit­zen­wie­se in der Län­derösch­stra­ße ent­spre­chend der vor­lie­gen­den Pla­nun­gen durch das Kin­der- und Jugend­be­tei­li­gungs­pro­jekt zu sanie­ren und zu ertüchtigen.

Mei­ne Haltung:

2015 hat die SPD-Frak­ti­on einen Antrag zur Über­prü­fung der Ska­te­an­la­gen in der Stadt gestellt. Wenn wir heu­te den Beschluss zur Sanie­rung der Anla­ge für Ska­ter, Scoo­ter und Biker in der Kit­zen­wie­se fas­sen, dann haben wir gleich meh­re­re Grün­de zum Freu­en und Feiern.

Ers­tens ver­bes­sern wir das Ange­bot für jun­ge Men­schen in der Stadt. Die Ska­te­an­la­ge bie­tet die Mög­lich­keit (ver­eins­frei­er) sport­li­cher Akti­vi­tä­ten und kann gleich­zei­tig Treff­punkt mit Auf­ent­halts­qua­li­tät nicht nur für die akti­ven Roll­sport­ler, son­dern auch für Zuschau­er jeden Alters sein. Letz­te­res wird umso mehr gelin­gen, wenn – wie bereits von der Ver­wal­tung in der Sit­zung des TAs signa­li­siert – auch die wei­te­re Aus­stat­tung mit Sitz­ge­le­gen­hei­ten, aus­rei­chend Abfall­be­häl­tern, Trink­was­ser­spen­der sowie einer Toi­let­te, ein­ge­plant wird.

Zwei­tens bekom­men wir eine bedarfs­ge­rech­te Anla­ge, die gut funk­tio­nie­ren wird. Dies ver­dan­ken wir zum einen dem hohen Enga­ge­ment der Ver­wal­tung und auch dem Umstand, dass die Ver­wal­tung mit den bes­ten Exper­tin­nen und Exper­ten zusam­men­ar­bei­ten konn­te, die zu krie­gen waren, näm­lich den Jugend­li­chen und damit den künf­ti­gen Nut­zern selbst.

Drit­tens ermög­lich­te die­ser vor­bild­li­che Jugend­be­tei­li­gungs­pro­zess den betei­li­gen jugend­li­chen eine posi­ti­ve Demo­kra­tie­er­fah­rung und trägt durch die Erfah­run­gen von Selbst­wirk­sam­keit, Ver­ant­wor­tung und Aner­ken­nung zu deren Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung bei. Ange­sichts der zuneh­men­den Ent­frem­dung von Jung und Alt zu demo­kra­ti­schen Pro­zes­sen und zur eta­blier­ten Poli­tik sind die­se Erfah­run­gen wich­ti­ger denn je.

Mein Dank gilt den Jugend­li­chen und jun­gen, bzw. jung geblie­be­nen Erwach­se­nen, die sich enga­giert ein­ge­bracht haben. Außer­dem dan­ken wir der Ver­wal­tung für ihr Enga­ge­ment und die bei­spiel­haf­te Jugend­be­tei­li­gung – ich freue mich bereits heu­te auf mehr davon!

Fazit: Ich bin begeis­tert vom Ergeb­nis unse­res Prüf­auf­trags und stim­me dem geän­der­ten Beschluss­an­trag in Rück­spra­che mit dem Jugend­par­la­ment mit Freu­de zu.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem (geän­der­ten) Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug

2017 / V 00168 Beschaf­fung Ölspurbeseitigungsfahrzeug

Wor­um geht es?

Das Stadt­bau­amt (SBA) als Stra­ßen­bau­last­trä­ger und das Amt für Bür­ger­ser­vice, Sicher­heit und Umwelt, Abt. Feu­er­wehr Fried­richs­ha­fen (BSU/FW) als aus­füh­ren­de Dienst­stel­le bean­tra­gen die Beschaf­fung eines Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeugs. Der­zeit gestal­tet sich die Rei­ni­gung der Fahr­bah­nen bei Ver­un­rei­ni­gung durch Ölspu­ren u.ä. sehr per­so­nal- und zeit­auf­wän­dig. Die Rei­ni­gungs­ar­bei­ten sind vom SBA an das BSI/FW delegiert.

Grund­sätz­lich ist die Gemein­de / der Stra­ßen­bau­last­trä­ger ver­pflich­tet, die Stra­ße von Ver­un­rei­ni­gun­gen (z.B. auch Ölspu­ren) zu rei­ni­gen, sofern der Ver­ur­sa­cher die­se nicht unver­züg­lich besei­tigt. In Fried­richs­ha­fen wur­de die­se Auf­ga­be an die Feu­er­wehr dele­giert. Bis­lang hat die Feu­er­wehr die Besei­ti­gung der Ölspu­ren im oben beschrie­be­nen Ver­fah­ren mit Bin­de­mit­tel und Besen durch­ge­führt. Die­se Ein­sät­ze sind oft lang­wie­rig und bin­den vie­le Ein­satz­kräf­te. So wird werk­tags tags­über der Erst­ein­satz mit den haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­tern begon­nen und bei Bedarf über Alar­mie­rung der ehren­amt­li­chen Kräf­te wei­te­res Per­so­nal rekru­tiert. Nach der Regel­ar­beits­zeit im haupt­amt­li­chen Bereich erfolgt die Abar­bei­tung der­ar­ti­ger Ein­sät­ze grund­sätz­lich über die Alar­mie­rung ehren­amt­li­cher Kräfte.
Auf­grund der hohen Dienst- und Ein­satz­be­las­tung der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr wird dies von den ehren­amt­li­chen Kräf­ten künf­tig nicht mehr akzep­tiert. Mit der von SBA und BSU/FW ange­streb­ten Lösung der Auf­ga­ben­über­nah­me durch ein Son­der­fahr­zeug zur Ölspur­be­sei­ti­gung kann die erfor­der­li­che Mann­schafts­stär­ke bei den meis­ten Ein­sät­zen auf 2 Ein­satz­kräf­te (Fahr­zeug­be­sat­zung) redu­ziert werden.

Beschluss­an­trag:
  1. Der Beschaf­fung eines Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeu­ges mit Kos­ten in Höhe von 400.000 EUR wird zugestimmt.
  2. Der Her­stel­lung von bau­li­chen Anla­gen (Ent­sor­gungs­mul­de mit Ölab­schei­de­r­an­la­ge) auf dem Gelän­de der Feu­er­wa­che Fried­richs­ha­fen inkl. Der Beschaf­fung eines Con­tai­ners für die tem­po­rä­re Lage­rung des ver­schmutz­ten auf­ge­saug­ten Was­sers mit Kos­ten in Höhe von zusam­men 200.000 EUR wird zugestimmt.
  3. Die vor­zei­ti­ge Mit­tel­frei­ga­be wird genehmigt.
Mei­ne Haltung:

Dass die Stadt Fried­richs­ha­fen ein Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug benö­tigt und dies auch von jeman­dem Haupt­ver­ant­wort­lich und abso­lut zuver­läs­sig bedient wer­den kön­nen muss ist für mich abso­lut unstrit­tig. Aller­dings sehe ich noch Fra­ge­zei­chen bezüg­lich des „Wer“ und „Wo“. Zur Erläu­te­rung: Für das Besei­ti­gen von Ver­schmut­zun­gen auf öffent­li­chen Stra­ßen ist zunächst der Ver­ur­sa­cher zustän­dig. Meist ist es aller­dings so, dass der Ver­ur­sa­cher ent­we­der nicht greif­bar ist oder nicht in der Lage ist, die Ver­schmut­zung zu besei­ti­gen. In bei­den Fäl­len ist nun die Kom­mu­ne als Stra­ßen­last­trä­ger in der Pflicht, die Ver­schmut­zung zu besei­ti­gen. In Fried­richs­ha­fen hat die Stadt die­se Auf­ga­be im Fal­le von Ver­schmut­zung durch Öl an die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Fried­richs­ha­fen (FFW) dele­giert. Auch wenn Stra­ßen­rei­ni­gung nicht zu den hoheit­li­chen Auf­ga­ben der Feu­er­wehr gehört, ist dies grund­sätz­lich mög­lich. Für mich stell­ten sich noch fol­gen­de Fra­gen, die ich schrift­lich an die Ver­wal­tung richtete:

Fra­gen (kur­siv) und die Ant­wor­ten der Verwaltun

  1. In der Gemein­de­rats­sit­zung am 23.10.2017 hat­te ich mich nach den räum­li­chen Bedin­gun­gen im Feu­er­wehr­haus Fried­richs­ha­fen erkun­digt. Damals hieß es, dass man eher von Platz­man­gel spre­chen könn­te. Kann das neu zu beschaf­fen­de Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug unter den aktu­el­len Bedin­gun­gen bei der Feu­er­wehr Fried­richs­ha­fen unter­ge­bracht wer­den? Wenn nein, wel­cher alter­na­ti­ve Stand­ort ist angedacht?

Die Unter­brin­gung des Fahr­zeugs in der Feu­er­wa­che ist gesi­chert. Im Rah­men der Auf­ga­ben­un­ter­stüt­zung durch z.B. die Abtei­lung Fisch­bach wer­den ein­zel­ne Gerä­te dort­hin ver­la­gert. Eben­so bringt eine Ver­dich­tung bei der Fahr­zeug­hal­len­be­le­gung den erfor­der­li­chen Platz­be­darf zustande.

Die Aus­la­ge­rung die­ses Fahr­zeugs in eine Feu­er­wehr­ab­tei­lung ist nicht vor­ge­se­hen, da dies von Mit­ar­bei­tern / Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­gen der Abtei­lung Fried­richs­ha­fen betrie­ben wer­den soll.

Ein Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug hat nicht nur eine emp­find­li­che Steue­rung und Elek­tro­nik, son­dern beinhal­tet übli­cher­wei­se auch eine grö­ße­re Men­ge an Frisch­was­ser, so dass eine über­dach­te und vor allem frost­freie Unter­brin­gung ange­ra­ten ist. Bei den Städ­ti­schen Bau­be­trie­ben ist die Unter­brin­gung eines wei­te­ren Fahr­zeugs in der Fahr­zeug­hal­le oder einem ande­ren Gebäu­de­teil aus Platz­grün­den nicht mög­lich, ohne dass eige­ne Fahr­zeu­ge dann per­ma­nent im Frei­en ste­hen und unter den Wit­te­rungs­ein­flüs­sen lei­den müssten

2. Bei den Städ­ti­schen Bau­be­trie­ben gibt es mei­ner Kennt­nis nach bereits ein Ölab­schei­de­be­cken für Kehr­ma­schi­nen. Könn­te die­ses Becken auch für das neue Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug genutzt wer­den oder bedarf es tat­säch­lich, wie in der Vor­la­ge beschrie­ben, eines wei­te­ren Beckens bei der Feuerwehr.
Der Ölab­schei­der ist ledig­lich für den Betrieb der Wasch­hal­le und des Wasch­plat­zes aus­ge­legt, wobei das anfal­len­de Abwas­ser über einen län­ge­ren Zeit­raum lang­sam ein­ge­lei­tet wird. Die Ablei­tung gro­ßer Abwas­ser­men­gen (meh­re­re Kubik­me­ter), wie sie bei einem Ölspur­fahr­zeug gesam­melt wer­den, kön­nen über den Ölab­schei­der nicht kurz­fris­tig abge­las­sen und behan­delt wer­den. Dies wür­de zu einer sofor­ti­gen Stö­rung der Anla­ge füh­ren. (Bei den Kehr­ma­schi­nen fal­len außer­dem deut­lich gerin­ge­re Abwas­ser­men­gen im Kehr­gut an, die über die Sam­mel­box dann ganz all­mäh­lich an den Ölab­schei­der gelei­tet werden.)
Die unter­schied­li­chen Abfall­frak­tio­nen dür­fen nicht zusam­men­ge­schüt­tet wer­den. Stra­ßen­keh­richt ist im Wesent­li­chen fest, das Was­ser –Ten­sid Gemisch ist flüs­sig. Die­ses Gemisch wird nicht über den Ölab­schei­der abge­lei­tet, son­dern ent­sorgt. Der vor­ge­se­he­ne Ent­sor­gungs­weg wur­de mit dem LRA abgestimmt.

3.In der Sit­zungs­vor­la­ge wird wie­der die Über­las­tungs­si­tua­ti­on der FFW ange­spro­chen. Ein Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug ent­las­tet die haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­ter und Frei­wil­li­gen der Feu­er­wehr defi­ni­tiv, da weni­ger Per­so­nen und ver­mut­lich auch weni­ger Zeit pro Ein­satz benö­tigt wird. Wäre jedoch nicht eine noch grö­ße­re Ent­las­tung der FFW zu errei­chen, wenn das Fahr­zeug in den Ver­ant­wor­tungs­be­reich der Städ­ti­schen Bau­be­trie­be gege­ben wür­de? Nach mei­ner lai­en­haf­ten Kennt­nis han­delt es sich bei einem Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug um ein Fahr­zeug, das einer Kehr­ma­schi­ne nicht ganz unähn­lich ist. In der Vor­la­ge steht, dass die­ses Fahr­zeug künf­tig von 2 Ein­satz­kräf­ten (Fahr­zeug­be­sat­zung) gefah­ren wer­den soll. Mei­ner Kennt­nis nach besteht die Besat­zung einer Kehr­ma­schi­ne aus einer Ein­satz­kraft? Wenn dem so ist, könn­te das Fahr­zeug dann nicht wirt­schaft­li­cher, kos­ten­güns­ti­ger und evtl. auch noch viel­sei­ti­ger für die Stadt betrie­ben werden?

Bei einer Ver­un­rei­ni­gung von Stra­ßen, Wegen und Plät­zen durch Ölspu­ren ist die Gemein­de bzw. der Stra­ßen­bau­last­trä­ger gemäß § 42 Stra­ßen­ge­setz ver­pflich­tet, die Rei­ni­gung unver­züg­lich vor­zu­neh­men, sofern der Ver­ur­sa­cher dies nicht sel­ber erle­digt, was lei­der den Regel­fall dar­stellt. Die Besei­ti­gung von Ölspu­ren ist gemäß Feu­er­wehr­ge­setz zwar kei­ne ori­gi­nä­re Auf­ga­be der Feu­er­wehr; eine inter­ne Auf­ga­ben­über­tra­gung auf die Feu­er­wehr ist den­noch grdsl. mög­lich, sofern sie dazu in der Lage ist und die Pflicht­auf­ga­ben nicht ver­nach­läs­sigt werden.

Da sol­che Ölver­un­rei­ni­gun­gen rund um die Uhr (auch nachts), an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen statt­fin­den kön­nen, ist eine jeder­zei­ti­ge Erreich­bar­keit und Ein­satz­be­reit­schaft zu gewähr­leis­ten, um unver­züg­lich han­deln zu kön­nen. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sind nach unse­rer Auf­fas­sung inner­halb der Stadt­ver­wal­tung am bes­ten über die Feu­er­wehr gege­ben. Die Ein­satz­zen­tra­le ist dau­er­haft besetzt; die Kräf­te sind fach­kun­dig und kön­nen umge­hend alar­miert wer­den, wäh­rend die Mit­ar­bei­ter der städ­ti­schen Bau­be­trie­be i.d.R. ledig­lich zu den übli­chen Dienst­zei­ten ein­satz­be­reit wären oder aber ggf. ande­ren Auf­ga­ben (z.B. Win­ter­dienst) nach­kom­men müssen.

Die Ent­las­tung der ehren­amt­li­chen Kräf­te ist bei Beschaf­fung eines der­ar­ti­gen Fahr­zeugs erheb­lich, da anstel­le von bis­her ca. 6 bis 25 FW-Ange­hö­ri­gen i.d.R. nur noch 2 FW-Ange­hö­ri­ge benö­tigt wer­den. Werk­tags tags­über und ab 2020 auch werk­tags nachts kön­nen die­se Auf­ga­ben von haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­tern im Rah­men der Funk­ti­ons­be­set­zung der Feu­er­wa­che abge­ar­bei­tet wer­den. Somit sind dann nur noch an den Wochen­en­den ehren­amt­li­che Kräf­te erfor­der­lich. Aller­dings wird es auch immer ein­zel­ne Ein­sät­ze geben, die auf Grund ihrer Grö­ße oder Gefahr wei­te­re Ein­satz­kräf­te erfordern.

Auf Grund der Feu­er­wehr­dienst­vor­schrif­ten und der Unfall­ver­hü­tung dür­fen Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­ge nicht allei­ne in Ein­sät­zen tätig wer­den, hier beträgt die Min­dest­stär­ke zwei Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­ge (Trupp). Das ist auch bei dem Ölspur­fahr­zeug anzuwenden.

Das Fahr­zeug darf nicht wech­sel­wei­se zu all­ge­mei­nen Kehr­zwe­cken und Ölspur­ein­sät­zen ver­wen­det wer­den. Da das bei Ölspur­ein­sät­zen auf­ge­nom­me­ne Medi­um Ten­sid- und ölhal­tig ist, müss­te der Auf­nah­me­tank vor jedem Kehr­be­trieb gründ­lich gerei­nigt wer­den. Außer­dem wür­den beim regel­mä­ßi­gen all­ge­mei­nen Kehr­be­trieb die kom­ple­xe Hoch­druck-Ten­sid­an­la­ge und die Unter­druck-Saug­ein­rich­tung über­mä­ßig in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den. Dafür ist die Anla­ge nicht ausgelegt.

Die per­ma­nen­te Beset­zung eines Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeugs außer­halb der Regel­ar­beits­zeit könn­te sei­tens der Städ­ti­schen Bau­be­trie­be aus tarif­recht­li­chen Grün­den nur über eine per­ma­nen­te Ruf­be­reit­schaft für betref­fen­de Kraft­fah­rer gewähr­leis­tet wer­den und wür­de nicht uner­heb­li­che Mehr­aus­ga­ben erzeu­gen. In den Win­ter­mo­na­ten sind außer­dem alle Kraft­fah­rer bereits für die Beset­zung der Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge ein­ge­plant. In die­ser Zeit ist eine par­al­le­le Beset­zung eines Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeugs nicht hin­rei­chend zu gewähr­leis­ten. Dies gilt eben­so zu Zei­ten, in denen die Kehr­ma­schi­nen zwin­gend besetzt sein müs­sen, wie etwa im Rah­men von Groß­ver­an­stal­tun­gen (Stra­ßen­fas­net, See­ha­sen­fest etc.).

4. Und eine letz­te Fra­ge zum Betrieb des Fahr­zeu­ges: Kann das Fahr­zeug bei jeder Tem­pe­ra­tur ein­ge­setzt wer­den oder gibt es Ein­schrän­kun­gen, z.B. bei Frost?

Das Fahr­zeug kann bei Tem­pe­ra­tu­ren bis zu ca. ‑7°C ein­ge­setzt wer­den, aller­dings muss ggfs. danach abge­streut wer­den. Eben­falls ist es bei Schnee­matsch und ver­un­rei­nig­ter Stra­ße einsetzbar.

So habe ich abgestimmt:

Nach der Beant­wor­tung mei­ner Fra­gen habe ich dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Rad­ver­kehr

2018 / V 00037 Sach­stands­be­richt Radverkehr

Wor­um geht es?

Der letz­te Sach­stands­be­richt zum Rad­ver­kehr liegt zwei Jah­re zurück. Mit dem vor­lie­gen­den Bericht soll nun über die zahl­rei­chen Maß­nah­men unter­rich­tet wer­den, die inzwi­schen (in den Jah­ren 2016 und 2017) umge­setzt wer­den konn­ten, bzw. die nun zur Pla­nung Umset­zung aber dar­über hin­aus auch zur Pla­nung anste­hen. Der Sach­stands­be­richt ent­hält neben­den Infor­ma­tio­nen über die Infra­struk­tur­maß­nah­men auch Infor­ma­tio­nen zur Öffent­lich­keits­ar­beit sowie zur Mit­ar­beit in ver­schie­de­nen Arbeits­krei­sen. Außer­dem wer­den im Bericht Ver­glei­che mit ande­ren Städ­ten aufgeführt.

Eigent­lich war die Sit­zungs­vor­la­ge nur für die Infor­ma­ti­on und Kennt­nis­nah­me im Tech­ni­schen Aus­schuss (TA) vor­ge­se­hen. In der TA-Sit­zung beschlos­sen die Mit­glie­der des Aus­schus­ses (an des­sen Sit­zung ich an die­sem Tag als Ver­tre­tung von Peter Mohr teil­nahm), dass der Über­blick über die Ent­wick­lung des Rad­ver­kehrs in Fried­richs­ha­fen dem Gemein­de­rat nicht vor­ent­hal­ten wer­den soll­ten und bean­trag­ten des­halb eine Auf­nah­me der Sit­zungs­vor­la­ge in die Tages­ord­nung des Gemeinderats.

Beschluss­an­trag

Kennt­nis­nah­me.

Mei­ne Haltung:

Fried­richs­ha­fen mau­sert sich zur Fahr­rad­stadt – mir per­sön­lich, die ich inner­städ­tisch alle Wege zu Fuß oder mit dem Fahr­rad zurück­le­ge, macht das Stadt­ra­deln Spaß. Ich freue mich über die Maß­nah­men die bereits umge­setzt sind und auf die kom­men­den. Der Gemein­de­rat hat bewusst viel Geld bereit­ge­stellt um eine gute Infra­struk­tur für Rad­fah­rer bereit­stel­len zu kön­nen – egal ob es dabei um den Velo­ring, die Sanie­rung von vor­han­de­nen Rad­we­gen, Mar­kie­run­gen, Fah­rad­ab­stell­mög­lich­kei­ten oder auch die Öffent­lich­keits­ar­beit geht, alle Maß­nah­men zusam­men kön­nen dazu bei­tra­gen, dass mehr und mehr Men­schen auf den Geschmack kom­men und lie­ber das Fahr­rad als das Auto aus der Gara­ge holen. Das wirkt sich letzt­lich posi­tiv auf uns alle aus: Die Rad­ler tun was für ihre per­sön­li­che Gesund­heit sowie für die der Stra­ßen­an­lie­ger in der Stadt (Lärm, CO2) und sie tra­gen dazu bei, dass die, die nicht radeln kön­nen oder wol­len stau­frei­er und flüs­si­ger an ihr Ziel kommen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Sach­stands­be­richt zum Rad­ver­kehr mit Freu­de zur Kennt­nis genommen.

Gesamt­zweck­ver­band 4IT

2018 / V 00033 Errich­tung der Anstalt ITE­OS durch Bei­tritt der Zweck­ver­bän­de KDRS, KIRU und KIVBF durch Daten­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg und Ver­ei­ni­gung der Zweck­ver­bän­de KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamt­zweck­ver­band 4IT am 01.07.2018

Wor­um geht es?

Eine 2014 ein­ge­lei­te­te Prü­fung der bis­he­ri­gen Zusam­men­ar­beit der Daten­zen­tra­le Baden- Würt­tem­berg (DZ BW) und der Zweck­ver­bän­de KDRS, KIRU und KIVBF zur Ver­sor­gung der baden- würt­tem­ber­gi­schen Kom­mu­nen und ihrer Ein­rich­tun­gen mit Leis­tun­gen der Infor­ma­ti­ons­tech­nik hat gezeigt, dass die wirt­schaft­li­che Auf­ga­ben­er­le­di­gung in der heu­ti­gen Struk­tur des Daten­ver­ar­bei­tungs­ver­bunds Baden-Würt­tem­berg (DVV BW) nicht dau­er­haft gewähr­leis­tet ist.

Zie­le der Fusi­on: Ziel der Fusi­on ist es, mit der ITE­OS eine zukunfts­fä­hi­ge Neu­struk­tur zu schaf­fen, wel­che die wirt­schaft­li­che Ver­sor­gung der Kom­mu­nen in Baden-Würt­tem­berg mit Leis­tun­gen der Infor­ma­ti­ons­tech­nik auch wei­ter­hin dau­er­haft gewährleistet.

Nut­zen für die Kom­mu­nen: Bes­se­rer Ser­vice und höhe­re Leis­tungs­fä­hig­keit, Absi­che­rung des einen IT-Dienst­leis­ters gegen Demo­gra­phie und Wett­be­werb, Vor­be­rei­tung für die Her­aus­for­de­run­gen der Zukunft, ins­be­son­de­re für die Digi­ta­li­sie­rung sowie wirt­schaft­li­che Vor­tei­le durch Synergien.

Beschluss­an­trag
  1. Der Gemein­de­rat nimmt den Sach­ver­halt zur Kennt­nis und stimmt dem Bei­tritt des Zweck­ver­bands Kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung Reut­lin­gen-Ulm (KIRU) zur Daten­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg und der Ver­ei­ni­gung mit den Zweck­ver­bän­den Kom­mu­na­le Daten­ver­ar­bei­tung Regi­on Stutt­gart (KDRS) und Kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung Baden-Fran­ken (KIVBF) zum Gesamt­zweck­ver­band 4IT zu.
  2. Der Gemein­de­rat beauf­tragt den Ober­bür­ger­meis­ter bzw. den/​die von ihm benannte/​n Vertreter/​in, in der Ver­band­ver­samm­lung des Zweck­ver­bands Kom­mu­na­le Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung Reut­lin­gen-Ulm (KIRU) die Orga­ne des Zweck­ver­bands zum Voll­zug aller hier­zu not­wen­di­ge Hand­lun­gen zu bevoll­mäch­ti­gen.

    Zu den not­wen­di­gen Hand­lun­gen gehö­ren insbesondere:

  3. Die Zustim­mung zum Bei­tritt des Zweck­ver­bands KIRU zur Daten­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg durch Ver­ein­ba­rung der Ände­rung der Sat­zung der Daten­zen­tra­le Baden-Württemberg
  4. Die Zustim­mung zum vor­ge­se­he­nen Vermögensausgleich
  5. Die Zustim­mung zur Ver­schmel­zung der Betriebs­ge­sell­schaf­ten IIRU, KRBF und RZRS zu einer hun­dert­pro­zen­ti­gen Toch­ter der aus der Daten­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg mit Bei­tritt der Zweck­ver­bän­de her­vor­ge­hen­den ITE­OS (AöR)
  6. Die Zustim­mung zum Fusi­ons­ver­trag der drei Zweck­ver­bän­de KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Toch­ter­ge­sell­schaf­ten sowie der Daten­zen­tra­le Baden-Württemberg
  7. Die Zustim­mung zur Ver­ei­ni­gung der drei Zweck­ver­bän­de KDRS, KIRU und KIVBF zum gesamt­zweck­ver­band 4IT
Mei­ne Haltung:

Die in der Vor­la­ge gemach­ten Vor­schlä­ge sind sinn­voll, Fried­richs­ha­fen ist eine Stadt von vie­len, die dem Kon­zept zustim­men wird.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um geht es?

Plä­doy­er / Fra­ge: Anläss­lich eines schwe­ren Unfalls in der Dor­nier­stra­ße mit einem Erst­kläss­ler, der vom Schul­bus aus über die Stra­ße lief machen Eltern und Anwoh­ner jetzt zum wie­der­hol­ten Mal auf die Ver­kehrs­si­tua­ti­on in die­sem Bereich aufmerksam:

  • Per­ma­nen­te Tem­po­über­schrei­tun­gen (aktu­el­le Vor­ga­be 50 km/​h)
  • Auto­fah­rer hal­ten am Zebra­strei­fen nicht an
  • Sla­lom­fahr­ten wegen Park­buch­ten am Straßenrand
  • Ange­kün­dig­te Smi­ley-Tafeln oder sons­ti­ge Geschwin­dig­keits­mess­ge­rä­te sind nicht vor Ort
  • Hohe Lärm­be­läs­ti­gung
  • Kin­der auf­grund der Topo­gra­phie (Stei­gung mit Kup­pe) für Auto­fah­rer nur schwer oder nicht zu sehen

Wunsch der Eltern und Anwoh­ner: Tem­po­re­duk­ti­on (Zone 30, Ampeln).

Ant­wort: OB sagt eine Orts­be­ge­hung unter Betei­li­gung der Eltern und Anwoh­ner zu und gibt gleich­zei­tig zu beden­ken, dass mit der Eröff­nung der B31 neu ten­den­zi­ell eher mehr Ver­kehr auf der Dor­nier­stra­ße unter­wegs sein wird als bereits heu­te schon.

Plä­doy­er / Fra­ge: Hol- und Bring­si­tua­ti­on an der Pes­ta­loz­zi­schu­le: Die Situa­ti­on spitzt sich immer wei­ter zu, Eltern fah­ren ihre Kin­der mitt­ler­wei­le über den Schul­hof direkt vor die Ein­gangs­tür, Eltern­in­for­ma­tio­nen und ‑appel­le haben nichts genutzt, Schu­le und Eltern­bei­rat füh­len sich machtlos.
Ant­wort: Ord­nungs­recht­li­che Maß­nah­men wer­den geprüft, Pro­blem wird zeit­nah angegangen.

Ver­schie­de­nes

Wor­um geht es?

Fra­ge: Meis­ters­ho­fen­er­stra­ße / Wag­gers­hau­ser Stra­ße: Gibt es Erfah­rungs­be­rich­te zur geän­der­ten Ver­kehrs­re­ge­lung in der Meis­ters­ho­fen­er­stra­ße / Ein­mün­dung Wag­gers­hau­ser Stra­ße (Ver­bot des Links­ab­bie­gens)? Direk­te Anwoh­ner und Bewoh­ner der Stra­ßen­zü­ge Flur­weg / Gagg­stra­ße berich­ten von einer Zunah­me der Lärm­be­läs­ti­gung durch Hupen an der Kreu­zung (Ver­kehrs­er­zie­her) bzw. einer Zunah­me des Ver­kehrs in den genann­ten Straßen. 
Ant­wort: Die Situa­ti­on wird geprüft, Ant­wort folgt.

Fra­ge: Teil­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen am Akti­ons­tag „Earth-Hour“: Der Akti­ons­tag macht auf die immer wei­ter stei­gen­de Licht-Ver­schmut­zung der Umwelt auf­merk­sam. Sich am Akti­ons­tag betei­li­gen­de Städ­te (z.B. auch Tett­nang) schal­ten an die­sem Tag für eine Stun­de Beleuch­tun­gen zum Bei­spiel an Kir­chen, Schlös­sern oder sons­ti­gen durch Beleuch­tung in Sze­ne gesetz­ten Gebäu­den, aus.
Ant­wort: Teil­nah­me an Akti­ons­ta­gen muss vor­be­rei­tet und ein­ge­bet­tet in sons­ti­ge Kon­zep­te sein, da sie ansons­ten will­kür­lich und wenig nach­hal­tig sind.