Vieles – vom Wohnungsbau über zukunftsweisende Mobilität, Aufenthaltsqualität für sportlich Aktive, Kulturförderung im FAB, Arbeitserleichterungsbeschaffung bis hin zur Neustrukturierung der Digitalisierung in der Region – wurde in der heutigen Gemeinderatssitzung wegweisend entschieden. Was beraten wurde und wie ich mich dazu verhalten habe, kann im folgenden nachgelesen werden. Viel Spaß dabei!
Die Tagesordnung zur Sitzung mit allen Sitzungsvorlagen gibt es hier.
Müllerstraße Nordwest
Worum geht es?
Die Postbaugenossenschaft Baden-Württemberg eG Stuttgart/Tübingen ist Eigentümerin der Grundstücke Flurstück 1008, 1009 und 1009⁄1 in der Müllerstraße in Friedrichshafen. Das Flurstück 1009 ist derzeit mit zwei Wohnzeilen/4 Wohnblöcken mit insgesamt 24 Wohneinheiten bebaut. Da für diese Gebäude umfangreiche Sanierungsarbeiten anstehen, will die Postbaugenossenschaft eine seit 2008 existierende Idee der Nachverdichtung wieder aufgreifen. Dabei sind zwei Bauabschnitte geplant: Die derzeitigen Mieter sollen im 1. Bauabschnitt wieder eine Wohnung angeboten bekommen. Erst nach Realisierung des 1. Abschnitts sollen dann die 24 Bestandswohnungen abgerissen und durch neue Wohnungen (2. Bauabschnitt) ersetzt werden.
Geplant sind eine campusartige Bebauung mit 4 Geschosswohnungsbauten, die sich um einen Innenhof gruppieren. Die Stellplatzfrage wird größtenteils über die geplante Tiefgarage und einer geringen Anzahl oberirdischer Stellplätze gelöst.
Der Zeitablauf hat sich etwas verschoben, anstatt bereits im Herbst 2017 kommt der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss erst aktuell jetzt und somit im März 2018 in die Gremien.
Beschlussantrag:
- Für den im Lageplan vom 25.01.2018 dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 214 „Müllerstraße Nordwest“ auf der Grundlage des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren beschlossen.
- Dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 214 „Müllerstraße Nordwest“ sowie dem darin integrierten Entwurf zur Satzung über örtliche Bauvorschriften wird zugestimmt. Grundlagen sind der Lageplan (Entwurf) mit eingetragenem Geltungsbereich, der Textteil (Entwurf) sowie die Begründung (Entwurf), jeweils vom 25.01.2018.
- Die Entwurfspläne (Vorhabenplanung) werden als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und als Grundlage für den Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Wie bereits schon im Sommer vergangenen Jahres (Juni 2017) begrüße ich das Bauvorhaben durch die Postbaugenossenschaft (PBG), die im Vorfeld bereits mehrere Varianten planen ließ und den TA mit ihrer Planung bereits so überzeugte, dass sich ein Wettbewerb erübrigte. Durch das Vorhaben werden 68 neue Wohneinheiten für Friedrichshafen geschaffen, die somit zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen werden.
Eine Baugenossenschaft steht für bezahlbare Mieten in Wohnungen, die sie dauerhaft in ihrem Bestand halten wird. Das finanzielle Interesse begrenzt sich auf das notwendige Maß, um die Wohnungen im Bestand jeweils instand zu halten.
Die PBG hat ihren Mitgliedern, die derzeit in den dortigen Wohnungen leben, jeweils eine Wohnung im Neubauprojekt zugesagt. Die Mieten werden dabei moderat erhöht, was aber bei einer überfälligen und gesetzlich verpflichtenden Sanierung im Bestand in gleichem Maße angefallen wäre. Fast alle betroffenen Bewohner des ersten Bauabschnitts (Neubau / Umzug / Abriss) haben sich bereits für ein weiteres Mietverhältnis bei der PBG entschieden. Die PGB steht nach eigener Aussage mittlerweile wieder in einem sehr guten Kontakt zu ihren Mietern und betreibt eine sehr transparente Informationspolitik.
Nach wie vor ist das steigende Verkehrsaufkommen in der Müllerstraße ein großes Thema für Anwohner und Gemeinderäte. An meiner Haltung, dass alle gemeinsam zu einer guten Wohn- und Lebensqualität beitragen müssen stehe ich nach wie vor. Im Juni 2017 fasste ich es so zusammen:
„Dass das Verkehrsaufkommen in (zumal innenstadtnahen) Wohnvierteln hausgemacht ist und sich somit die Bewohner jeweils sehr aktiv durch das Hinterfragen der eigenen Mobilitätsgewohnheiten an einer Verbesserung der verkehrlichen Situation vor ihrer Haustür beteiligen können, sehen wir genauso wie der Oberbürgermeister. Dazu gehört auch, dass die Stadt auf die Einhaltung der LBO BW bezüglich der gesetzlich Vorgeschriebenen Stellplätze pro Wohneinheit achtet, allerdings gibt es darüber hinaus keinerlei Verpflichtung von privaten Bauvorhabenträgern oder der Öffentlichkeit, teuren Parkraum für die Zweit- oder gar Drittautos in Familien zu finanzieren. Insofern ist es auch richtig, dass die PBG die zulässige Reduzierung von vorzuhaltenden PKW-Parkplätzen aufgrund der vorhandenen zwei Buslinien prüft.“
Zum Thema „Artenschutz und Baumbestand“ sagt der Umweltbericht in seinem Fazit:
„Es kann davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der im Umfeld vorkommenden lokalen Vogel- und Fledermausarten erfolgt.“
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Teststrecke Automatisiertes Fahren
Worum geht es?
Die Stadt Friedrichshafen soll sich an der „Zukunftsweisenden Teststrecke für Automatisiertes Fahren in Friedrichshafen“ mit einer Ergänzung der Signalanlagen (Ampeln) auf der Teststrecke in Höhe von 237.500 EUR beteiligen.
Die ZF AG hat mit der Strategie „ZF 2025“ die Weichen für das autonome Fahren gestellt und benötigt nun eine geeignete Teststrecke im Realverkehr. Zentraler Teil des Vorhabens ist die Einrichtung von Teststrecken im Stadtgebiet von Friedrichshafen, wobei mittelfristig alle relevanten Staßentypen abgedeckt werden sollen. Eine 1. Teststrecke (von ZF Werk 2 über die B31, Ailinger Straße, ZF Forum, Charlottenstraße, Riedleparkstraße, Colsmannstraße) soll über 9 signalgeregelte Knotenpunkte geführt werden. Die Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen für den Einsatz von Prototypen-Fahrzeugen liegt bereits vor.
Unter anderem werden mit der Unterstützung des Vorhabens durch die Stadt Friedrichshafen sowohl der Wirtschaftsstandort Friedrichshafen und parallel die Unternehmensstrategie der Fa. ZF Friedrichshafen AG gestärkt. Das Vorhaben fügt sich nahtlos in die im ISEK verankerten Strategien der Stadtentwicklung in Bezug auf Verkehr und Mobilität, dynamischer Wirtschaftsstandort sowie Stadt 4.0 ein.
Die Vorschläge der Verwaltung zur Deckung der außerplanmäßigen Kosten lauten
- Albert-Merglen-Schule, Rückgabe Haushaltsrest, 500 EUR
- Bildungshaus Berg, Neuanmeldung 2020, 000 EUR
- Seehasenfundus, Neuanmeldung 2020, 000 EUR
- Erweiterung Signalanlagen, 000 EUR
- Erweiterung Straßenbeleuchtung, 000 EUR
- Frei- und Seebad Fischbach, Umfeld Parkplatz Frei- und Seebad, Teilrückgabe Haushaltsrest, 000 EUR
Beschlussantrag:
1. Der Beteiligung der Stadt Friedrichshafen an der „Zukunftsweisenden Teststrecke für Automatisiertes Fahren in Friedrichshafen“ wird zugestimmt (Grundsatzbeschluss).
2. Für die Ergänzung der Signalanlagen auf der Teststrecke (1. Ausbaustufe) wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung außerplanmäßig ein Betrag von 237.500 EUR zur Verfügung gestellt. Die Deckungsvorschläge werden genehmigt.
Meine Haltung:
Ich kann dem Projekt aus den in der Begründung der Verwaltung genannten Gründen zustimmen.
Kritisch fand ich die Deckungsvorschläge, insbesondere den folgenden beiden wollte ich ohne weitere Nachfrage nicht zustimmen:
- Albert-Merglen-Schule: In der beschlussfassenden Sitzung zum DHH 2018/2019 hat der Gemeinderat folgendes beschlossen: Dem Antrag der Freien Wähler auf eine Planungsrate zum dringend erforderlichen Neubau der Albert-Merglen-Schule wird insofern entsprochen, dass eine Planungsrate in Höhe von 100.000 EUR für das Jahr 2019 im Haushalt eingestellt wird.
- Bildungshaus Berg: Das Bildungshaus Berg ist aufgrund der Schülerzahlenentwicklung derzeit zu klein, um alle Schüler aus Berg aufnehmen zu können. Als Lösung für das kommende Schuljahr wird die Umlenkung der Schüler in den Klassen 3 und 4 nach Ailingen gesehen.Evtl. bedarf es aber noch weitergehender Lösungen, die z.B. eine Sanierung des alten Schulhauses oder des bestehenden Kindergartens beinhalten. Dann wird das jetzt zur Disposition stehende Geld hier benötigt.
Auf Nachfrage gab die Verwaltung folgende Auskunft:
„Mit den bislang benannten Deckungsvorschlägen sind keine (negativen) Auswirkungen auf die (sozialen) Projektierungen
gegeben, da sie lediglich eine Teilrückgabe eines nicht mehr benötigten Haushaltsrestes sowie zwei zeitliche Anpassungen des erwarteten Liquiditätsabflusses mit Neuveranschlagung in 2020 betreffen.“
Somit nehme ich die Verwaltung beim Wort und stimme den Beschlussanträgen zu.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Kulturhaus Caserne
Worum geht es?
Mit der Professionalisierung des Kulturhauses Caserne in Form einer gGmbH sollen zum einen die zahlreichen, langjährigen und engagierten Ehrenamtlichen entlastet werden – dies ist für die Sicherung des Kulturstandortes im Fallenbrunnen die Grundvoraussetzung. Es geht aber darüber hinaus auch um eine Weiterentwicklung der Caserne.
Ziel der Nutzer ist es, dass das Kulturhaus Caserne nicht nur ein Veranstaltungsort ist, sondern durch die Professionalisierung erst recht eine Plattform bietet, um die verschiedenen Institutionen und Menschen aus den Bereichen Wissen, Kunst und Kultur, die im Fallenbrunnen und der Stadt angesiedelt sind, mit ihrer Kulturarbeit zu verknüpfen. Es wird nicht nebeneinander, sondern miteinander gearbeitet werden. Diese Zusammenarbeit wird programmatisch von Offenheit, Flexibilität und Spartenvielfalt geprägt sein um insbesondere das Potential der Akteure vor Ort nutzen.
In der Sitzungsvorlage werden die mit der Professionalisierung verbundenen Ziele formuliert und die neue Organisationsstruktur vorgestellt.
In den in der Vorlage genannten Beirat der gGmbH wird auch ein Mitglied aus den Reihen des Jugendparlaments mit aufgenommen (Beschlussempfehlung KSA, 07.03.2018).
Einmalig erhält die Kulturhaus Caserne gGmbH 98.000 EUR für Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie 263.000 EUR jährlich für Personal- und Sachkosten. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellt.
Beschlussantrag:
- Der Professionalisierung des Kulturhauses Caserne auf Grundlage des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, nach der Gründung der gGmbH die erforderliche Zuwendungsvereinbarung über die Verwendung der Mittel der Zeppelin-Stiftung abzuschließen. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass seitens des Finanzamts die Bescheinigung nach § 60a der Abgabenordnung erteilt wurde.
- Die Bestellung der Mitglieder des vorgesehenen Beirats aus den Reihen des Gemeinderats wird nach Gründung der gGmbH zu gegebener Zeit über eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen.
- Im Kultur- und Sozialausschuss ist künftig ein jährlicher Tätigkeitsbericht der Kulturhaus Caserne gGmbH vorzusehen.
- Die Förderung für das Rumpfgeschäftsjahr beginnt ab dem notariellen Umwandlungsdatum.
Meine Haltung:
Nach über 20 Jahren ehrenamtlichem Engagement wird es Zeit, die nebenberufliche Hauptberuflichkeit endlich derart zu professionalisieren, dass die geleistete Arbeit auch entsprechend honoriert wird. Das Kulturhaus Caserne ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen Kulturangebote, bietet ein breit gefächertes Angebot und gibt der Ermöglichungskultur Raum. All das brauchen wir in Friedrichshafen, ich kann dem Antrag der nun lange auf sich warten ließ voll und ganz zustimmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Skateanlage Kitzenwiese (geänderte Beschlussfassung)
2018 / V 00029 Bedarfsbeschluss Sanierung Skateanlagen Kitzenwiese und Ailingen
Worum geht es?
Gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion fand am 01.10.2015 eine Begehung aller bestehenden Skateanlagen im Stadtgebiet statt. Gesichtet wurden von der Verwaltung mit Unterstützung eines fachlichen Beraters die Skateanlagen im Fischbach, Ailingen, Kluftern und der Anlage an der Löwentalbrücke (Skate- und Bikeparcours Kitzenwiese).
Ergebnisse der Begehung waren
- Kluftern: Rückbau der Anlage, stattdessen Aufbau eines Basketball-Feldes
- Fischbach: derzeit kein Handlungsbedarf
- Ailingen: Neubeschichtung der vorhandenen Elemente, Jugendbeteiligungsprozess
- Kitzenwiese: Neubeschichtung und / oder Ersatz der vorhandenen Elemente, Jugendbeteiligungsprozess
Nachdem die Stadt im Herbst 2016 ein Beteiligungsverfahren zur Sanierung der Skateanlagen in Ailingen und in der Kitzenwiese angestoßen hatte, meldeten sich zahlreiche Jugendliche, um ihre Anregungen und Wünsche ienzubringen.
Im Frühjahr 2017 fand der Auftaktworkshop statt, an dem sich 25 Skater, Biker und Scooterfahrer zwischen 10 und 40 jahren beteiligten. Ein zweiter Workshop folgte kurz darauf. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind mit den Nutzern besprochen, von den Planern bezüglich Realisierbarkeit, Sicherheit etc. überprüft und die Bau- und Honorarkosten wurden mit 320.000 EUR (Kitzenwiese) und 20.000 EUR (Ailingen) berechnet.
Nach der Sitzung und der positiven Beschlussempfehlung des KSA kam es durch den Ortschaftsrat Ailingen zu einer anderen Beschlussempfehlung:
Der Ortschaftsrat Ailingen empfiehlt, derzeit auf die Sanierung der Anlage in Ailingen zu verzichten und die Gesamtplanung „Rotachhalle“ abzuwarten. Gründe dafür sind neu entstehende Räume beim evtl. leicht versetzten Standort des Neubau Rotachhalle, die aktuell fehlenden Nutzergruppen der Skateanlage sowie die mangelnde Jugendbeteiligung bei der Planung für Ailingen. In den Planungen zum Neubau der Rotachhalle sollen auch die Planungen mit Jugendbeteiligung zur Skateanlage wieder aufgenommen werden.
Beschlussantrag (geändert):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Skateanlage Kitzenwiese in der Länderöschstraße entsprechend der vorliegenden Planungen durch das Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekt zu sanieren und zu ertüchtigen.
Meine Haltung:
2015 hat die SPD-Fraktion einen Antrag zur Überprüfung der Skateanlagen in der Stadt gestellt. Wenn wir heute den Beschluss zur Sanierung der Anlage für Skater, Scooter und Biker in der Kitzenwiese fassen, dann haben wir gleich mehrere Gründe zum Freuen und Feiern.
Erstens verbessern wir das Angebot für junge Menschen in der Stadt. Die Skateanlage bietet die Möglichkeit (vereinsfreier) sportlicher Aktivitäten und kann gleichzeitig Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität nicht nur für die aktiven Rollsportler, sondern auch für Zuschauer jeden Alters sein. Letzteres wird umso mehr gelingen, wenn – wie bereits von der Verwaltung in der Sitzung des TAs signalisiert – auch die weitere Ausstattung mit Sitzgelegenheiten, ausreichend Abfallbehältern, Trinkwasserspender sowie einer Toilette, eingeplant wird.
Zweitens bekommen wir eine bedarfsgerechte Anlage, die gut funktionieren wird. Dies verdanken wir zum einen dem hohen Engagement der Verwaltung und auch dem Umstand, dass die Verwaltung mit den besten Expertinnen und Experten zusammenarbeiten konnte, die zu kriegen waren, nämlich den Jugendlichen und damit den künftigen Nutzern selbst.
Drittens ermöglichte dieser vorbildliche Jugendbeteiligungsprozess den beteiligen jugendlichen eine positive Demokratieerfahrung und trägt durch die Erfahrungen von Selbstwirksamkeit, Verantwortung und Anerkennung zu deren Persönlichkeitsentwicklung bei. Angesichts der zunehmenden Entfremdung von Jung und Alt zu demokratischen Prozessen und zur etablierten Politik sind diese Erfahrungen wichtiger denn je.
Mein Dank gilt den Jugendlichen und jungen, bzw. jung gebliebenen Erwachsenen, die sich engagiert eingebracht haben. Außerdem danken wir der Verwaltung für ihr Engagement und die beispielhafte Jugendbeteiligung – ich freue mich bereits heute auf mehr davon!
Fazit: Ich bin begeistert vom Ergebnis unseres Prüfauftrags und stimme dem geänderten Beschlussantrag in Rücksprache mit dem Jugendparlament mit Freude zu.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem (geänderten) Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Ölspurbeseitigungsfahrzeug
2017 / V 00168 Beschaffung Ölspurbeseitigungsfahrzeug
Worum geht es?
Das Stadtbauamt (SBA) als Straßenbaulastträger und das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abt. Feuerwehr Friedrichshafen (BSU/FW) als ausführende Dienststelle beantragen die Beschaffung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeugs. Derzeit gestaltet sich die Reinigung der Fahrbahnen bei Verunreinigung durch Ölspuren u.ä. sehr personal- und zeitaufwändig. Die Reinigungsarbeiten sind vom SBA an das BSI/FW delegiert.
Grundsätzlich ist die Gemeinde / der Straßenbaulastträger verpflichtet, die Straße von Verunreinigungen (z.B. auch Ölspuren) zu reinigen, sofern der Verursacher diese nicht unverzüglich beseitigt. In Friedrichshafen wurde diese Aufgabe an die Feuerwehr delegiert. Bislang hat die Feuerwehr die Beseitigung der Ölspuren im oben beschriebenen Verfahren mit Bindemittel und Besen durchgeführt. Diese Einsätze sind oft langwierig und binden viele Einsatzkräfte. So wird werktags tagsüber der Ersteinsatz mit den hauptamtlichen Mitarbeitern begonnen und bei Bedarf über Alarmierung der ehrenamtlichen Kräfte weiteres Personal rekrutiert. Nach der Regelarbeitszeit im hauptamtlichen Bereich erfolgt die Abarbeitung derartiger Einsätze grundsätzlich über die Alarmierung ehrenamtlicher Kräfte.
Aufgrund der hohen Dienst- und Einsatzbelastung der Freiwilligen Feuerwehr wird dies von den ehrenamtlichen Kräften künftig nicht mehr akzeptiert. Mit der von SBA und BSU/FW angestrebten Lösung der Aufgabenübernahme durch ein Sonderfahrzeug zur Ölspurbeseitigung kann die erforderliche Mannschaftsstärke bei den meisten Einsätzen auf 2 Einsatzkräfte (Fahrzeugbesatzung) reduziert werden.
Beschlussantrag:
- Der Beschaffung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeuges mit Kosten in Höhe von 400.000 EUR wird zugestimmt.
- Der Herstellung von baulichen Anlagen (Entsorgungsmulde mit Ölabscheideranlage) auf dem Gelände der Feuerwache Friedrichshafen inkl. Der Beschaffung eines Containers für die temporäre Lagerung des verschmutzten aufgesaugten Wassers mit Kosten in Höhe von zusammen 200.000 EUR wird zugestimmt.
- Die vorzeitige Mittelfreigabe wird genehmigt.
Meine Haltung:
Dass die Stadt Friedrichshafen ein Ölspurbeseitigungsfahrzeug benötigt und dies auch von jemandem Hauptverantwortlich und absolut zuverlässig bedient werden können muss ist für mich absolut unstrittig. Allerdings sehe ich noch Fragezeichen bezüglich des „Wer“ und „Wo“. Zur Erläuterung: Für das Beseitigen von Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen ist zunächst der Verursacher zuständig. Meist ist es allerdings so, dass der Verursacher entweder nicht greifbar ist oder nicht in der Lage ist, die Verschmutzung zu beseitigen. In beiden Fällen ist nun die Kommune als Straßenlastträger in der Pflicht, die Verschmutzung zu beseitigen. In Friedrichshafen hat die Stadt diese Aufgabe im Falle von Verschmutzung durch Öl an die Freiwillige Feuerwehr Friedrichshafen (FFW) delegiert. Auch wenn Straßenreinigung nicht zu den hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr gehört, ist dies grundsätzlich möglich. Für mich stellten sich noch folgende Fragen, die ich schriftlich an die Verwaltung richtete:
Fragen (kursiv) und die Antworten der Verwaltun
- In der Gemeinderatssitzung am 23.10.2017 hatte ich mich nach den räumlichen Bedingungen im Feuerwehrhaus Friedrichshafen erkundigt. Damals hieß es, dass man eher von Platzmangel sprechen könnte. Kann das neu zu beschaffende Ölspurbeseitigungsfahrzeug unter den aktuellen Bedingungen bei der Feuerwehr Friedrichshafen untergebracht werden? Wenn nein, welcher alternative Standort ist angedacht?
Die Unterbringung des Fahrzeugs in der Feuerwache ist gesichert. Im Rahmen der Aufgabenunterstützung durch z.B. die Abteilung Fischbach werden einzelne Geräte dorthin verlagert. Ebenso bringt eine Verdichtung bei der Fahrzeughallenbelegung den erforderlichen Platzbedarf zustande.
Die Auslagerung dieses Fahrzeugs in eine Feuerwehrabteilung ist nicht vorgesehen, da dies von Mitarbeitern / Feuerwehrangehörigen der Abteilung Friedrichshafen betrieben werden soll.
Ein Ölspurbeseitigungsfahrzeug hat nicht nur eine empfindliche Steuerung und Elektronik, sondern beinhaltet üblicherweise auch eine größere Menge an Frischwasser, so dass eine überdachte und vor allem frostfreie Unterbringung angeraten ist. Bei den Städtischen Baubetrieben ist die Unterbringung eines weiteren Fahrzeugs in der Fahrzeughalle oder einem anderen Gebäudeteil aus Platzgründen nicht möglich, ohne dass eigene Fahrzeuge dann permanent im Freien stehen und unter den Witterungseinflüssen leiden müssten
2. Bei den Städtischen Baubetrieben gibt es meiner Kenntnis nach bereits ein Ölabscheidebecken für Kehrmaschinen. Könnte dieses Becken auch für das neue Ölspurbeseitigungsfahrzeug genutzt werden oder bedarf es tatsächlich, wie in der Vorlage beschrieben, eines weiteren Beckens bei der Feuerwehr.
Der Ölabscheider ist lediglich für den Betrieb der Waschhalle und des Waschplatzes ausgelegt, wobei das anfallende Abwasser über einen längeren Zeitraum langsam eingeleitet wird. Die Ableitung großer Abwassermengen (mehrere Kubikmeter), wie sie bei einem Ölspurfahrzeug gesammelt werden, können über den Ölabscheider nicht kurzfristig abgelassen und behandelt werden. Dies würde zu einer sofortigen Störung der Anlage führen. (Bei den Kehrmaschinen fallen außerdem deutlich geringere Abwassermengen im Kehrgut an, die über die Sammelbox dann ganz allmählich an den Ölabscheider geleitet werden.)
Die unterschiedlichen Abfallfraktionen dürfen nicht zusammengeschüttet werden. Straßenkehricht ist im Wesentlichen fest, das Wasser –Tensid Gemisch ist flüssig. Dieses Gemisch wird nicht über den Ölabscheider abgeleitet, sondern entsorgt. Der vorgesehene Entsorgungsweg wurde mit dem LRA abgestimmt.
3.In der Sitzungsvorlage wird wieder die Überlastungssituation der FFW angesprochen. Ein Ölspurbeseitigungsfahrzeug entlastet die hauptamtlichen Mitarbeiter und Freiwilligen der Feuerwehr definitiv, da weniger Personen und vermutlich auch weniger Zeit pro Einsatz benötigt wird. Wäre jedoch nicht eine noch größere Entlastung der FFW zu erreichen, wenn das Fahrzeug in den Verantwortungsbereich der Städtischen Baubetriebe gegeben würde? Nach meiner laienhaften Kenntnis handelt es sich bei einem Ölspurbeseitigungsfahrzeug um ein Fahrzeug, das einer Kehrmaschine nicht ganz unähnlich ist. In der Vorlage steht, dass dieses Fahrzeug künftig von 2 Einsatzkräften (Fahrzeugbesatzung) gefahren werden soll. Meiner Kenntnis nach besteht die Besatzung einer Kehrmaschine aus einer Einsatzkraft? Wenn dem so ist, könnte das Fahrzeug dann nicht wirtschaftlicher, kostengünstiger und evtl. auch noch vielseitiger für die Stadt betrieben werden?
Bei einer Verunreinigung von Straßen, Wegen und Plätzen durch Ölspuren ist die Gemeinde bzw. der Straßenbaulastträger gemäß § 42 Straßengesetz verpflichtet, die Reinigung unverzüglich vorzunehmen, sofern der Verursacher dies nicht selber erledigt, was leider den Regelfall darstellt. Die Beseitigung von Ölspuren ist gemäß Feuerwehrgesetz zwar keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; eine interne Aufgabenübertragung auf die Feuerwehr ist dennoch grdsl. möglich, sofern sie dazu in der Lage ist und die Pflichtaufgaben nicht vernachlässigt werden.
Da solche Ölverunreinigungen rund um die Uhr (auch nachts), an Wochenenden und Feiertagen stattfinden können, ist eine jederzeitige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, um unverzüglich handeln zu können. Diese Voraussetzungen sind nach unserer Auffassung innerhalb der Stadtverwaltung am besten über die Feuerwehr gegeben. Die Einsatzzentrale ist dauerhaft besetzt; die Kräfte sind fachkundig und können umgehend alarmiert werden, während die Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe i.d.R. lediglich zu den üblichen Dienstzeiten einsatzbereit wären oder aber ggf. anderen Aufgaben (z.B. Winterdienst) nachkommen müssen.
Die Entlastung der ehrenamtlichen Kräfte ist bei Beschaffung eines derartigen Fahrzeugs erheblich, da anstelle von bisher ca. 6 bis 25 FW-Angehörigen i.d.R. nur noch 2 FW-Angehörige benötigt werden. Werktags tagsüber und ab 2020 auch werktags nachts können diese Aufgaben von hauptamtlichen Mitarbeitern im Rahmen der Funktionsbesetzung der Feuerwache abgearbeitet werden. Somit sind dann nur noch an den Wochenenden ehrenamtliche Kräfte erforderlich. Allerdings wird es auch immer einzelne Einsätze geben, die auf Grund ihrer Größe oder Gefahr weitere Einsatzkräfte erfordern.
Auf Grund der Feuerwehrdienstvorschriften und der Unfallverhütung dürfen Feuerwehrangehörige nicht alleine in Einsätzen tätig werden, hier beträgt die Mindeststärke zwei Feuerwehrangehörige (Trupp). Das ist auch bei dem Ölspurfahrzeug anzuwenden.
Das Fahrzeug darf nicht wechselweise zu allgemeinen Kehrzwecken und Ölspureinsätzen verwendet werden. Da das bei Ölspureinsätzen aufgenommene Medium Tensid- und ölhaltig ist, müsste der Aufnahmetank vor jedem Kehrbetrieb gründlich gereinigt werden. Außerdem würden beim regelmäßigen allgemeinen Kehrbetrieb die komplexe Hochdruck-Tensidanlage und die Unterdruck-Saugeinrichtung übermäßig in Mitleidenschaft gezogen werden. Dafür ist die Anlage nicht ausgelegt.
Die permanente Besetzung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeugs außerhalb der Regelarbeitszeit könnte seitens der Städtischen Baubetriebe aus tarifrechtlichen Gründen nur über eine permanente Rufbereitschaft für betreffende Kraftfahrer gewährleistet werden und würde nicht unerhebliche Mehrausgaben erzeugen. In den Wintermonaten sind außerdem alle Kraftfahrer bereits für die Besetzung der Winterdienstfahrzeuge eingeplant. In dieser Zeit ist eine parallele Besetzung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeugs nicht hinreichend zu gewährleisten. Dies gilt ebenso zu Zeiten, in denen die Kehrmaschinen zwingend besetzt sein müssen, wie etwa im Rahmen von Großveranstaltungen (Straßenfasnet, Seehasenfest etc.).
4. Und eine letzte Frage zum Betrieb des Fahrzeuges: Kann das Fahrzeug bei jeder Temperatur eingesetzt werden oder gibt es Einschränkungen, z.B. bei Frost?
Das Fahrzeug kann bei Temperaturen bis zu ca. ‑7°C eingesetzt werden, allerdings muss ggfs. danach abgestreut werden. Ebenfalls ist es bei Schneematsch und verunreinigter Straße einsetzbar.
So habe ich abgestimmt:
Nach der Beantwortung meiner Fragen habe ich dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Radverkehr
2018 / V 00037 Sachstandsbericht Radverkehr
Worum geht es?
Der letzte Sachstandsbericht zum Radverkehr liegt zwei Jahre zurück. Mit dem vorliegenden Bericht soll nun über die zahlreichen Maßnahmen unterrichtet werden, die inzwischen (in den Jahren 2016 und 2017) umgesetzt werden konnten, bzw. die nun zur Planung Umsetzung aber darüber hinaus auch zur Planung anstehen. Der Sachstandsbericht enthält nebenden Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen auch Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen. Außerdem werden im Bericht Vergleiche mit anderen Städten aufgeführt.
Eigentlich war die Sitzungsvorlage nur für die Information und Kenntnisnahme im Technischen Ausschuss (TA) vorgesehen. In der TA-Sitzung beschlossen die Mitglieder des Ausschusses (an dessen Sitzung ich an diesem Tag als Vertretung von Peter Mohr teilnahm), dass der Überblick über die Entwicklung des Radverkehrs in Friedrichshafen dem Gemeinderat nicht vorenthalten werden sollten und beantragten deshalb eine Aufnahme der Sitzungsvorlage in die Tagesordnung des Gemeinderats.
Beschlussantrag
Kenntnisnahme.
Meine Haltung:
Friedrichshafen mausert sich zur Fahrradstadt – mir persönlich, die ich innerstädtisch alle Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklege, macht das Stadtradeln Spaß. Ich freue mich über die Maßnahmen die bereits umgesetzt sind und auf die kommenden. Der Gemeinderat hat bewusst viel Geld bereitgestellt um eine gute Infrastruktur für Radfahrer bereitstellen zu können – egal ob es dabei um den Veloring, die Sanierung von vorhandenen Radwegen, Markierungen, Fahradabstellmöglichkeiten oder auch die Öffentlichkeitsarbeit geht, alle Maßnahmen zusammen können dazu beitragen, dass mehr und mehr Menschen auf den Geschmack kommen und lieber das Fahrrad als das Auto aus der Garage holen. Das wirkt sich letztlich positiv auf uns alle aus: Die Radler tun was für ihre persönliche Gesundheit sowie für die der Straßenanlieger in der Stadt (Lärm, CO2) und sie tragen dazu bei, dass die, die nicht radeln können oder wollen staufreier und flüssiger an ihr Ziel kommen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Sachstandsbericht zum Radverkehr mit Freude zur Kenntnis genommen.
Gesamtzweckverband 4IT
Worum geht es?
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden- Württemberg (DZ BW) und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden- württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV BW) nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Ziele der Fusion: Ziel der Fusion ist es, mit der ITEOS eine zukunftsfähige Neustruktur zu schaffen, welche die wirtschaftliche Versorgung der Kommunen in Baden-Württemberg mit Leistungen der Informationstechnik auch weiterhin dauerhaft gewährleistet.
Nutzen für die Kommunen: Besserer Service und höhere Leistungsfähigkeit, Absicherung des einen IT-Dienstleisters gegen Demographie und Wettbewerb, Vorbereitung für die Herausforderungen der Zukunft, insbesondere für die Digitalisierung sowie wirtschaftliche Vorteile durch Synergien.
Beschlussantrag
- Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) und Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) zum Gesamtzweckverband 4IT zu.
- Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister bzw. den/die von ihm benannte/n Vertreter/in, in der Verbandversammlung des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendige Handlungen zu bevollmächtigen.
Zu den notwendigen Handlungen gehören insbesondere:
- Die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIRU zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
- Die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
- Die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
- Die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
- Die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum gesamtzweckverband 4IT
Meine Haltung:
Die in der Vorlage gemachten Vorschläge sind sinnvoll, Friedrichshafen ist eine Stadt von vielen, die dem Konzept zustimmen wird.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Worum geht es?
Plädoyer / Frage: Anlässlich eines schweren Unfalls in der Dornierstraße mit einem Erstklässler, der vom Schulbus aus über die Straße lief machen Eltern und Anwohner jetzt zum wiederholten Mal auf die Verkehrssituation in diesem Bereich aufmerksam:
- Permanente Tempoüberschreitungen (aktuelle Vorgabe 50 km/h)
- Autofahrer halten am Zebrastreifen nicht an
- Slalomfahrten wegen Parkbuchten am Straßenrand
- Angekündigte Smiley-Tafeln oder sonstige Geschwindigkeitsmessgeräte sind nicht vor Ort
- Hohe Lärmbelästigung
- Kinder aufgrund der Topographie (Steigung mit Kuppe) für Autofahrer nur schwer oder nicht zu sehen
Wunsch der Eltern und Anwohner: Temporeduktion (Zone 30, Ampeln).
Antwort: OB sagt eine Ortsbegehung unter Beteiligung der Eltern und Anwohner zu und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass mit der Eröffnung der B31 neu tendenziell eher mehr Verkehr auf der Dornierstraße unterwegs sein wird als bereits heute schon.
Plädoyer / Frage: Hol- und Bringsituation an der Pestalozzischule: Die Situation spitzt sich immer weiter zu, Eltern fahren ihre Kinder mittlerweile über den Schulhof direkt vor die Eingangstür, Elterninformationen und ‑appelle haben nichts genutzt, Schule und Elternbeirat fühlen sich machtlos.
Antwort: Ordnungsrechtliche Maßnahmen werden geprüft, Problem wird zeitnah angegangen.
Verschiedenes
Worum geht es?
Frage: Meistershofenerstraße / Waggershauser Straße: Gibt es Erfahrungsberichte zur geänderten Verkehrsregelung in der Meistershofenerstraße / Einmündung Waggershauser Straße (Verbot des Linksabbiegens)? Direkte Anwohner und Bewohner der Straßenzüge Flurweg / Gaggstraße berichten von einer Zunahme der Lärmbelästigung durch Hupen an der Kreuzung (Verkehrserzieher) bzw. einer Zunahme des Verkehrs in den genannten Straßen.
Antwort: Die Situation wird geprüft, Antwort folgt.
Frage: Teilnahme der Stadt Friedrichshafen am Aktionstag „Earth-Hour“: Der Aktionstag macht auf die immer weiter steigende Licht-Verschmutzung der Umwelt aufmerksam. Sich am Aktionstag beteiligende Städte (z.B. auch Tettnang) schalten an diesem Tag für eine Stunde Beleuchtungen zum Beispiel an Kirchen, Schlössern oder sonstigen durch Beleuchtung in Szene gesetzten Gebäuden, aus.
Antwort: Teilnahme an Aktionstagen muss vorbereitet und eingebettet in sonstige Konzepte sein, da sie ansonsten willkürlich und wenig nachhaltig sind.