Bürgerbeteiligung
Beteiligungsverfahren und Transparenz in der KommunalpolitikTransparenz war vor der Kommunalwahl 2014 eines der wichtigsten Ziele für mich und ist es bis heute geblieben. Wie oft hört man den Satz „Die da oben …!“ und damit verbunden den Vorwurf, wer weiß schon, was die da machen, mir sagt ja keiner was. Das wollte ich auf jeden Fall anders machen und möglichst viel von meiner Arbeit, also meine Meinung, meine Haltung, mein Abstimmungsverhalten und meine Anträge und Anfragen, offen legen. Auch wenn das enorm viel zusätzliche (ehrenamtliche) Arbeit für mich bedeutet, kann sich so jede und jeder ein Bild von dem machen, was ich in den vergangenen 5 Jahren im Gemeinderat so getrieben habe. Im besten Fall sind Sie mit mir und meinem Handeln einverstanden (und schreiben mir das auch 😉 ), im weniger guten Fall teilen Sie mir mit, wo Sie etwas anderes von mir erwartet hätten.
Auch in einer möglichen nächsten Wahlperiode werde ich versuchen, meine Arbeit ebenso transparent zu gestalten wie bisher.
Ganz konkret wurde auf Landesebene gerade ein von Grün/Rot eingebrachtes Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet (14.10.2015).
Unter anderem geht es hier um:
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bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden die Quoren gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren
gegen Beschlüsse des Gemeinderats verlängert, der Anwendungsbereich wird erweitert und das Verfahren wird einfacher ausgestaltet. Zudem werden
Bürgerantrag und Bürgerversammlung auf Einwohnerinnen und Einwohner erweitert und die diesbezüglichen Quoren abgesenkt.
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Die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter.
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Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Die Rechte der Jugendvertretungen werden erweitert.
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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
In Friedrichshafen begrüßen wir die Entscheidung für ein ISEK, denn neben Entwicklungsmöglichkeiten, die wir hier für unsere Stadt sehen, sind wir auch der Meinung, dass uns dieser Prozess helfen kann, Bürgerbeteiligung künftig im besten Sinne nachhaltig zu leben.
Das ISEK ist im April 2016 mit einer großen, einführenden Veranstaltung im GZH gestartet und erarbeitete das ganze Jahr über in Workshops, Onlinebefragungen, und Treffen mit besonderen Zielgruppen (Jugend, Studierende, Senioren, Handel, Wirtschaft, Migranten) einen riesigen Pool an Anregungen, Vorschlägen, Anmerkungen der nun erst einmal sortiert, zusammengefasst und geclustert werden muss. Das passiert im Hintergrund und im kommenden Jahr geht es weiter.
Viele Gemeinderät*innen und so auch ich, waren im ISEK sehr aktiv und haben den Prozeß eng begleitet.
Anhörungsrecht im Gemeinderat und im Ausschuss
Mit der SPD-Fraktion habe ich die Aufnahme eines Anhörungsrechtes im Gemeinderat und im Ausschuss beantragt (Gemeinderatssitzung vom 21.11.2016):
§ 27 (1) Geschäftsordnung „Anhörung“:
(1) Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung). Über die Anhörung im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden, eines Stadtrats oder betroffener Personen und Personengruppen.
Transparenz meiner Arbeit im Gemeinderat
Ich mache meine Arbeit im Gemeinderat transparent: Durch die regelmäßigen „Nachlesen“, die ich jeweils nach einer Gemeinderatssitzung auf meiner Homepage veröffentliche, lege ich meine Haltungen und mein Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Abstimmungspunkten offen.
Ein Mandat – viele Kanäle
Ich bin ansprechbar: Anliegen, Ideen, Ärgernisse und Lösungsvorschläge können mir über meine Homepage, per Facebook, per Mail, telefonisch oder auch persönlich direkt vorgetragen werden.
Telefon: 07541 587023
E‑Mail: kontakt∂christineheimpel-fn.de
facebook: https://www.facebook.com/christine.heimpel/
Adresse: Eckenerstraße 37, 88046 Friedrichshafen