Bürgerbeteiligung

Betei­li­gungs­ver­fah­ren und Trans­pa­renz in der Kommunalpolitik

Trans­pa­renz war vor der Kom­mu­nal­wahl 2014 eines der wich­tigs­ten Zie­le für mich und ist es bis heu­te geblie­ben. Wie oft hört man den Satz „Die da oben …!“ und damit ver­bun­den den Vor­wurf, wer weiß schon, was die da machen, mir sagt ja kei­ner was. Das woll­te ich auf jeden Fall anders machen und mög­lichst viel von mei­ner Arbeit, also mei­ne Mei­nung, mei­ne Hal­tung, mein Abstim­mungs­ver­hal­ten und mei­ne Anträ­ge und Anfra­gen, offen legen. Auch wenn das enorm viel zusätz­li­che (ehren­amt­li­che) Arbeit für mich bedeu­tet, kann sich so jede und jeder ein Bild von dem machen, was ich in den ver­gan­ge­nen 5 Jah­ren im Gemein­de­rat so getrie­ben habe. Im bes­ten Fall sind Sie mit mir und mei­nem Han­deln ein­ver­stan­den (und schrei­ben mir das auch 😉 ), im weni­ger guten Fall tei­len Sie mir mit, wo Sie etwas ande­res von mir erwar­tet hätten.

Auch in einer mög­li­chen nächs­ten Wahl­pe­ri­ode wer­de ich ver­su­chen, mei­ne Arbeit eben­so trans­pa­rent zu gestal­ten wie bisher.

Ganz kon­kret wur­de auf Lan­des­ebe­ne gera­de ein von Grün/​Rot ein­ge­brach­tes Gesetz zur Ände­rung kom­mu­nal­ver­fas­sungs­recht­li­cher Vor­schrif­ten ver­ab­schie­det (14.10.2015).

Unter ande­rem geht es hier um:

  • bei Bür­ger­be­geh­ren und Bür­ger­ent­schei­den wer­den die Quo­ren gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren

    gegen Beschlüs­se des Gemein­de­rats ver­län­gert, der Anwen­dungs­be­reich wird erwei­tert und das Ver­fah­ren wird ein­fa­cher aus­ge­stal­tet. Zudem werden

    Bür­ger­an­trag und Bür­ger­ver­samm­lung auf Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner erwei­tert und die dies­be­züg­li­chen Quo­ren abgesenkt.

  • Die Arbeit kom­mu­na­ler Gre­mi­en wird durch erwei­ter­te Ver­öf­fent­li­chun­gen im Inter­net und öffent­li­che Vor­be­ra­tun­gen transparenter.

  • Die Betei­li­gungs­rech­te von Kin­dern und Jugend­li­chen wer­den ver­bind­lich in der Gemein­de­ord­nung ver­an­kert. Die Rech­te der Jugend­ver­tre­tun­gen wer­den erweitert.

  • (…)

Inte­grier­tes Stadtentwick­lungskonzept (ISEK)

In Fried­richs­ha­fen begrü­ßen wir die Ent­schei­dung für ein ISEK, denn neben Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten, die wir hier für unse­re Stadt sehen, sind wir auch der Mei­nung, dass uns die­ser Pro­zess hel­fen kann, Bür­ger­be­tei­li­gung künf­tig im bes­ten Sin­ne nach­hal­tig zu leben.

Das ISEK ist im April 2016 mit einer gro­ßen, ein­füh­ren­den Ver­an­stal­tung im GZH gestar­tet und erar­bei­te­te das gan­ze Jahr über in Work­shops, Online­be­fra­gun­gen, und Tref­fen mit beson­de­ren Ziel­grup­pen (Jugend, Stu­die­ren­de, Senio­ren, Han­del, Wirt­schaft, Migran­ten) einen rie­si­gen Pool an Anre­gun­gen, Vor­schlä­gen, Anmer­kun­gen der nun erst ein­mal sor­tiert, zusam­men­ge­fasst und geclus­tert wer­den muss. Das pas­siert im Hin­ter­grund und im kom­men­den Jahr geht es weiter.

Vie­le Gemeinderät*innen und so auch ich, waren im ISEK sehr aktiv und haben den Pro­zeß eng begleitet.

Anhö­rungs­recht im Gemein­de­rat und im Ausschuss

Mit der SPD-Frak­ti­on habe ich die Auf­nah­me eines Anhö­rungs­rech­tes im Gemein­de­rat und im Aus­schuss bean­tragt (Gemein­de­rats­sit­zung vom 21.11.2016):
§ 27 (1) Geschäfts­ord­nung „Anhö­rung“:
(1) Der Gemein­de­rat kann betrof­fe­nen Per­so­nen und Per­so­nen­grup­pen Gele­gen­heit geben, ihre Auf­fas­sung im Gemein­de­rat vor­zu­tra­gen (Anhö­rung). Über die Anhö­rung im Ein­zel­fall ent­schei­det der Gemein­de­rat auf Antrag des Vor­sit­zen­den, eines Stadt­rats oder betrof­fe­ner Per­so­nen und Personengruppen.

Trans­pa­renz mei­ner Arbeit im Gemeinderat

Ich mache mei­ne Arbeit im Gemein­de­rat trans­pa­rent: Durch die regel­mä­ßi­gen „Nach­le­sen“, die ich jeweils nach einer Gemein­de­rats­sit­zung auf mei­ner Home­page ver­öf­fent­li­che, lege ich mei­ne Hal­tun­gen und mein Abstim­mungs­ver­hal­ten zu den ein­zel­nen Abstim­mungs­punk­ten offen.

Ein Man­dat – vie­le Kanäle

Ich bin ansprech­bar: Anlie­gen, Ideen, Ärger­nis­se und Lösungs­vor­schlä­ge kön­nen mir über mei­ne Home­page, per Face­book, per Mail, tele­fo­nisch oder auch per­sön­lich direkt vor­ge­tra­gen werden.

Tele­fon: 07541 587023
E‑Mail: kon­taktchristineheimpel-fn.de
face­book: https://www.facebook.com/christine.heimpel/
Adres­se: Ecken­er­stra­ße 37, 88046 Friedrichshafen