Beschlussantrag:
I.
- Der Gemeinderat beschließt die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht in
Projektform als „Projekt Doppik“ mit der in Anlage 1 dargestellten Projektorganisation in
fünf Teilprojekten durchzuführen. Die Projektorganisation wird der Stadt- und Stiftungs-
pflege angegliedert.
- Angestrebter Zeitpunkt für die Umstellung auf die Doppik und einer produktbereichsori-
entierten Darstellung des Haushalts auf doppischer Basis in der Kernverwaltung ist der
01.01.2019.
- Entscheidungen innerhalb des Projekts mit Ausnahme der grundlegenden dem Gemein-
derat vorbehaltenen Entscheidungen werden auf den Oberbürgermeister übertragen.
- Dem mit Anlage 2 vorgelegten vorläufigen Zeitplan wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird beauftragt, diesen entsprechend dem Projektfortschritt fortzuschreiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen konkreten Schulungsplan für die Mitglieder des
Gemeinderats aufzustellen. Für die Qualifizierung der Mitarbeiter der Verwaltung gilt im
Rahmen der Projektorganisation Teilprojekt 5. Die dafür entstehenden überplanmäßi-
gen Ausgaben von grob geschätzt 30.000 EUR im Jahr 2015 werden genehmigt.
II.
- Im UA 0305 wird eine für die Umsetzung des Projekts Doppik bis ca. 31.12.2021 befris-
tete Stelle „Geschäftsstelle Doppik“ für Vorbereitung, Start, Begleitung und Evaluierung
der Doppik-Einführung der Entgeltgruppe EG 9 neu geschaffen und die durch diese
Stellenschaffung entstehenden überplanmäßigen Personalausgaben in 2015 in Höhe
von max. 30.100 EUR werden genehmigt.
- Im UA 0320 wird für die Anlagenbuchhaltung bei der Abteilung Stadtkasse der Stadt-
und Stiftungspflege zunächst befristet bis zum 31.12.2021 eine Stelle „Sachbearbeitung
Anlagenbuchhaltung“ in TVöD EG 8 neu geschaffen und die durch diese Stellenschaf-
fung entstehenden überplanmäßigen Personalausgaben in 2015 von max. 25.250 EUR
werden genehmigt.
- Im UA 0305 wird für die Abteilungsleitung Haushalts- und Finanzwirtschaft eine Stelle
der Entgeltgruppe 12 TVöD neu geschaffen und die durch diese Stellenschaffung ent-
stehenden überplanmäßigen Personalausgaben in 2015 von max. 41.300 EUR werden
genehmigt. Bei Bedarf wird diese Stelle im Rahmen des Stellenplans 2016⁄17 in eine
Beamtenstelle der Bes.Gr. A 13 g.D. umgewandelt.
- Die pro Stelle anfallenden überplanmäßigen Sachkosten in Höhe von max. 4.400 EUR
in 2015 und überplanmäßig für Einrichtung und Betriebseinrichtung im Jahr 2015 in Hö-
he von max. 8.000 EUR zur erstmaligen Ausstattung dieser Arbeitsplätze werden zu-
dem genehmigt.
- Da die durch die Stellenschaffungen entstehenden überplanmäßigen Mehrausgaben
mangels verfügbarer Mittel nicht über den Deckungsring Personalausgaben gedeckt
werden können, muss die Deckung über eine Verbesserung im Finanzausgleich erfol-
gen. Entsprechendes gilt für den Ausgleich der überplanmäßigen Sachkosten, soweit
die Mittel in den Unterabschnitten 0000, 0209, für Aus- und Fortbildung bzw. 0305 und
0320 der STP nicht ausreichen sollten. Soweit die Planmittel in den Deckungsringen
„Zentrale Beschaffung“ nicht ausreichen, werden die Ausgaben im VMH im Jahr 2015
über eine entsprechend höhere Rücklagenentnahme ausgeglichen, falls eine Finanzie-
rung durch eine eventuell höhere Zuführung vom VWH nicht möglich sein sollte.
- Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass für die Einführung/Umstellung auf die
Doppik mindestens weitere folgende Kosten entstehen werden, die noch genauer zu
ermitteln sind, jedoch voraussichtlich einen Kostenaufwand von ca. 1 bis 1,5 Mio. EUR
nicht unterschreiten werden:
a) Personal- und Sachkosten für das Projekt, Schulungen und Umsetzung (interne,
ggf. auch externe Kosten)
b) eventuell Fortentwicklungskosten zzgl. laufender Betriebskosten für den Einsatz der
doppikfähigen Software SAP.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten und die in den ein-
zelnen Haushaltsjahren notwendigen Sach- und Personalkosten für die NKHR-
Umstellung sowie den Beratungs- und Schulungsaufwand im Rahmen der Haushalts-
planung (incl. Stellenplan) anzumelden.
Ergänzungsantrag zu Ziffer 14: Halbjährliche Berichterstattung der Verwaltung zum Stand der Umsetzung
So hat der Rat gestimmt: Dafür
So habe ich gestimmt: Dafür
Begründung: Gesetzlich vorgeschrieben, wir befinden uns in der Umsetzung zeitlich eher hinter anderen vergleichbaren Städten (Ulm, Freiburg, Weingarten, Tettnang, Überlingen, Konstanz), lediglich Ravensburg wird mit uns auch auf den 01.01.2019 umstellen. Gut an der eher späteren (aber noch deutlich rechtzeitigen) Umstellung, die jetzt anläuft ist, dass man aus Umstellungsfehlern anderer lernen kann. Dazu gehört auch, dass der Personalschlüssel angepasst wird, damit die Umstellung so reibungslos als möglich vonstatten gehen kann.