SV 2015 / V 00326

Beschluss­an­trag:
  1. Der Auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 205 „Stadt­quar­tier Fried­rich-/ Metz­stra­ße“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nem Gel­tungs­be­reich M: 1:1.000 (Vor­ent­wurf) vom 11.12.2014 sowie die Begründung zum Bebau­ungs­plan (Vor­ent­wurf) vom 11.12.2014.
  2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffentliche Bekannt­ma­chung und dreiwöchigen Aus­hang im Tech­ni­schen Rat­haus durchgeführt.

  3. Die zu betei­li­gen­den Behörden und sons­ti­ge Träger öffentlicher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

  4. Hin­sicht­lich der Belan­ge des Umwelt­schut­zes wird gemäß § 2 Abs. 4 Bau­ge­setz­buch (BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die vor­aus­sicht­li­chen erheb­li­chen Umwelt­aus­wir­kun­gen ermit­telt und bewer­tet werden.

So hat der Rat gestimmt: Ein­stim­mig dafür
So habe ich gestimmt: dafür