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Top V 00211Sit­zungs­vor­la­ge

Beschluss­an­trag:

  1. Die Eigen­be­tei­li­gung der Ver­ei­ne wird bei Groß­sa­nie­rungs­maß­nah­men, die zu 100% bezu­schusst wer­den auf 10 % der Zuschuss­sum­me pau­schal fest­ge­legt, wobei dem Ver­ein frei­ge­stellt wird die Eigen­be­tei­li­gung nach einem der fol­gen­den drei Möglichkeiten zu leisten:a. Eigen­leis­tung an der Bau­maß­nah­me selbst (sofern dies möglich ist), sodass die Finan­zie­rungs­sum­me sich ent­spre­chend um 10 % redu­ziertb. Durchführung von sozia­len Pro­jek­te als sym­bo­li­sche aber ange­mes­se­ne Gegen­leis­tung gemäß den Sportförderungsrichtlinienc. Finan­zi­el­le Eigen­be­tei­li­gung von 10 %, sodass die Zuschuss­sum­me sich­au­to­ma­tisch ent­spre­chend um die­sen Betrag ver­rin­gert oder durch eine Ver­rech­nung mit der lau­fen­den Sportförderung
  2. Der wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se bezüglich der noch offe­nen Fälle aus der Ver­gan­gen­heit (vgl. III) wird zugestimmt.

Ände­rungs­an­trag der CDU wäh­rend der Sit­zung: Die oben genann­ten Maß­nah­men sind den Ver­ei­nen nicht zuzu­mu­ten. Die grund­sätz­li­che Ent­schei­dung zur Betei­li­gung der Ver­ei­ne wird an die Neu­ge­stal­tung der Sport­för­der­richt­li­ni­en im kom­men­den Jahr verwiesen.

  • So hat der Rat gestimmt: dafür (9 dafür, 5 dagegen)
  • So habe ich gestimmt: dage­gen

Begrün­dung mei­nes Abstimmungsverhaltens:

Die aktu­el­len För­der­richt­li­ni­en sind seit 2009 in Kraft. Seit­dem wis­sen alle Ver­ei­ne, dass bei zu 100% bezu­schuss­ba­ren Leis­tun­gen (dies betrifft aus­schließ­lich die Sanie­rung von Kunst­ra­sen- und Rasen­plät­zen sowie Lauf­bah­nen und Kunst­stoff­plät­ze) Gegen­leis­tun­gen in „ange­mes­se­nem Umfang“ zu erbrin­gen sind (sie­he oben a‑c). Im vor­lie­gen­den Beschluss­an­trag wur­de nun die wei­che For­mu­lie­rung kon­kre­ti­siert und ein Kata­log vor­ge­stellt, aus dem die betrof­fe­nen Ver­ei­ne zukünf­tig wäh­len kön­nen. Eine gute und fai­re Lösung, wie ich meine.

Maßnahmenkatalog zur EIgenbeteiligung von Sportvereinen

Momen­tan sind zwei Ver­ei­ne (VFB Fried­richs­ha­fen und FC Kluft­ern) in drei Fäl­len von die­ser Rege­lung betrof­fen. Frau Dr. Hoeh­ne erklär­te als Vor­sit­zen­de des Stadt­sport­ver­bands (SSV), die Ver­ei­ne wären mit die­ser Rege­lung ein­ver­stan­den und wüß­ten die groß­zü­gi­gen Unter­stüt­zun­gen der Stadt als nicht selbst­ver­ständ­lich zu schätzen.

Dem Antrag der CDU konn­te ich nicht fol­gen, da alle Fak­ten offen und klar waren und sich alle Betei­lig­ten bereit erklärt hat­ten, sich an die getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen zu hal­ten. Es fehl­te nur noch die Kon­kre­ti­sie­rung der Gegen­leis­tung und die­se wur­de uns jetzt zum Beschluss vor­ge­legt. Die Mit­glie­der des Aus­schus­ses hät­ten jetzt nur noch zustim­men müs­sen, um end­lich grü­nes Licht für eine Sache zu geben, die seit nun­mehr schon 5 Jah­ren im Rat abge­stimmt und beschlos­sen ist.