Die­se Sit­zung war die letz­te Sit­zung des gewähl­ten Gemein­de­ra­tes 2014 – 2019. Am Sonn­tag fin­det die Kom­mu­nal­wahl statt und damit wird sich die Zusam­men­set­zung des Gre­mi­ums ver­än­dern. Aller­dings wird der alte Gemein­de­rat erst mal kom­mis­sa­risch noch flei­ßig wei­ter arbei­ten – zwei Sit­zungs­run­den sind noch anbe­raumt – und erst Ende Juli wird sich der neue Rat zur kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung treffen.

In der gest­ri­gen Sit­zung wur­den noch ein­mal gewich­ti­ge The­men bera­ten und beschlos­sen. Dabei ging es unter ande­rem um den Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan, die Umset­zung des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens auf kom­mu­na­ler Ebe­ne, eine Grün­flä­chen­stra­te­gie für Fried­richs­ha­fen und 800.000 EUR für eine Brücke. 

Lei­der hat die­se Nach­le­se im Wahl­kampf­end­spurt aus zeit­grün­den etwas Federn gelas­sen. Die Zusam­men­fas­sun­gen des Inhalts unter „Wor­um geht es?“ sind des­halb dies­mal, bis auf weni­ge Aus­nah­men, lei­der nicht vor­han­den. Mei­ne Hal­tung und mein Abstim­mungs­ver­hal­ten sind aber – Wahl­kampf hin oder her – wie immer trans­pa­rent dar­ge­stellt. Viel Spaß beim Nachlesen!

Die Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Nach­le­se GR-Sit­zung 21.05.2019

Bekannt­ga­ben

2019 / V 00114 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Um was geht es?

  1. Zep­pe­lin-Stif­tung – Bera­tungs­leis­tun­gen des Gesell­schaf­ters für Akqui­si­ti­ons­pro­jek­te von Stiftungsunternehmen
  2. Ver­kauf einer Teil­flä­che von Flur­stück Nr. 210, Flur 6 zu Zwe­cken des Wohnungsbaus. 
    Der Gemein­de­rat hat einer Abwei­chung von der Quo­ten­re­ge­lung am 25.03.2019 zuge­stimmt. Der Erwer­ber erhält eine antei­li­ge Kauf­preis­ver­güns­ti­gung. Für die zu erstel­len­den Sozi­al­woh­nun­gen, als auch die Ein­hei­ten des Häf­ler Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramms, für wel­che der Erwer­ber eine Kauf­preis­ver­güns­ti­gung erhält, muss min­des­ten ein Bin­dungs­zeit­raum von 25 Jah­ren ab Bezugs­fer­tig­keit ein­ge­gan­gen werden.

Beschluss­an­trag:

Zur Kennt­nis­nah­me.

Miet­spie­gel 2020

2019 / V 00121 Miet­spie­gel 2020 – Koope­ra­ti­ons­pro­jekt für die Erstel­lung qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel im Bodenseekreis

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen über­nimmt als antrag­stel­len­de Gemein­de die Pro­jekt­lei­tung für das Koope­ra­ti­ons­pro­jekt Miet­spie­gel 2020 im Bodenseekreis.
  2. Für die För­de­rung des Pro­jek­tes wird beim Land Baden-Würt­tem­berg – Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Arbeit und Woh­nungs­bau – ein Antrag gemäß des Leit­fa­dens zur För­de­rung von Koope­ra­ti­ons­miet­spie­geln meh­re­rer Gemein­den gestellt.

Mei­ne Haltung:

Das Koope­ra­ti­ons­pro­jekt für die Erstel­lung qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel ist ein Leucht­turm­pro­jekt aus Fried­richs­ha­fen, das mitt­ler­wei­le in ganz Baden-Würt­tem­berg Nach­ah­mer gefun­den hat. Ein gutes Pro­jekt, das alle zwei Jah­re zur Anwen­dung kommt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe der Sit­zungs­vor­la­ge in allen Beschluss­punk­ten zugestimmt.

Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan

2019 / V 00112 Wei­ter­ent­wick­lung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen – Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2019/2020

Beschluss­an­trag:

  1. Der ört­li­chen Kin­der­gar­ten­be­darfs­pla­nung 2019/2020 (sie­he Anla­ge 1) wird zugestimmt.
  2. Die Bedarfs­pla­nung ist für das ab Sep­tem­ber 2019 begin­nen­de Kin­der­gar­ten­jahr 2019/2020 ver­bind­lich. Dies gilt ins­be­son­de­re für die in den ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen vor­ge­hal­te­nen Betreu­ungs­an­ge­bo­te und die Aus­stat­tung der Ein­rich­tun­gen mit Fachpersonal.
  3. Die in der Anla­ge 2 auf­ge­führ­ten Ein­rich­tun­gen mit den im Kin­der­gar­ten­jahr 2019/2020 vor­ge­hal­te­nen Betreu­ungs­an­ge­bo­ten und Betreu­ungs­zei­ten wer­den im Sin­ne der ört­li­chen Bedarfs­pla­nung for­mell aner­kannt. Die För­de­rung der von den ört­li­chen Kir­chen­ge­mein­den und von ande­ren frei­en Trä­gern betrie­be­ne Ein­rich­tun­gen erfolgt ent­spre­chend die­sen Fest­le­gun­gen und den Ver­ein­ba­run­gen in den Betriebs­trä­ger­ver­trä­gen bzw. auf der Basis der ein­schlä­gi­gen Gemeinderatsbeschlüsse.
  4. Dem Stel­len­plan und der Stel­len­zah­ler­mitt­lung wird die „Ver­ord­nung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums über den Min­dest­per­so­nal­schlüs­sel und die Per­so­nal­fort­bil­dung in Kin­der­gär­ten und Tages­ein­rich­tun­gen mit alters­ge­misch­ten Grup­pen (Kin­der­ta­ges­stät­ten­ver­ord­nung – KiTa­VO)“ vom 25.11.2010 zu Grun­de gelegt. Das sich hier­aus erge­ben­de Fak­to­ren­mo­dell wird, gemäß den Aus­füh­rungs­hin­wei­sen des Lan­des­ju­gend­amts (KVJS) vom 30.12.2010, der Ein­zel­be­rech­nung zu Grun­de gelegt.
  5. Die Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen zusätz­li­cher Haus­wirt­schaft­li­cher Kräf­te, Stel­len für „Frei­wil­li­ges sozia­les Jahr“, zusätz­li­che Fach­kraft­stel­len für Sprach­för­de­rung, Bil­dungs­haus­ar­beit, Lei­tungs­frei­stel­lung und Krank­heits­ver­tre­tung wer­den gemäß Anla­ge 3 wei­ter gewährt.
  6. Bis auf wei­te­res wer­den grund­sätz­lich kei­ne aus­wär­ti­gen Kin­der in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen der Stadt Fried­richs­ha­fen auf­ge­nom­men. Aus­nah­men wer­den auf Antrag durch das Amt für Bil­dung, Fami­lie und Sport – Abtei­lung Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen geprüft und ggf. genehmigt.
  7. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­ter­hin not­wen­di­gen Plät­ze ent­spre­chend der im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan aus­ge­führ­ten Bedar­fe gemäß den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu schaffen.
  8. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, im Fal­len­brun­nen 16 einen neu­en 3‑gruppigen Kin­der­gar­ten zu pla­nen und umzu­set­zen. Die Umset­zung soll mit der SWG erfolgen.
  9. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, den bis­he­ri­gen Kin­der­gar­ten Berg nach dem Umzug in das neue Bil­dungs­haus durch die Johan­ni­ter wei­ter zu betreiben.
  10. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, in der Pes­ta­loz­zi­schu­le einen tem­po­rä­ren Kin­der­gar­ten ein­zu­rich­ten und zu betreiben.
  11. Die Maß­ga­be der Höchst­grup­pen­stär­ke soll im kom­men­den Kin­der­gar­ten­jahr im ange­mes­se­nen Umfang zu den zusätz­lich ent­ste­hen­den Plät­zen nach und nach bis zum Ende des Kin­der­gar­ten­jah­res 2019/2020 auf­ge­ho­ben wer­den. Dies immer unter der Vor­aus­set­zung, dass kein Häf­ler Kind des­halb unbe­treut bleibt.
  12. Es wird zusätz­lich eine 1,0 Beam­ten­stel­le, A10 LBesG, für Ver­wal­tungs­ar­bei­ten, sowie eine 0,2 Stel­le für das Sekre­ta­ri­at in der Abtei­lung Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung in den nächs­ten Stel­len­plan aufgenommen

Mei­ne Haltung:

Der Plan ist gut. Wie in jedem Jahr.

Er berück­sich­tigt die stei­gen­den Kin­der­zah­len, zeigt auf, wo bestehen­de Ein­rich­tun­gen erwei­tert und neue ent­ste­hen kön­nen und passt den Stel­len­plan an die Vor­ha­ben an. Das alles unter der Vor­ga­be, der Nach­fra­ge gerecht zu wer­den und die ent­spre­chen­de Quan­ti­tät an Plät­zen vor­zu­hal­ten ohne Ein­bu­ßen in Bereich der Qualität.

Und genau in die­sem Balan­ce­akt liegt die Schwie­rig­keit, die wir gemein­sam zu meis­tern haben:

Auf der einen Sei­te der Rechts­an­spruchder Eltern auf einen Krip­pen- bzw. Kin­der­gar­ten­platz und die damit ver­bun­de­ne Bereit­stel­lung von aus­rei­chend vie­len Plät­zen bei stei­gen­den Geburtenzahlen.

Und auf der ande­ren Sei­te der gesetz­lich fest­ge­schrie­be­ne Bil­dungs­auf­tragder Kin­der­ta­ges­stät­ten, der nur dann wirk­lich erfüllt wer­den kann, wenn die Rah­men­be­din­gun­gen, die wir heu­te im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan beschlie­ßen, auch umge­setzt wer­den können.

Drei Din­ge möch­te ich herausgreifen:

  1. Per­so­nal­si­tua­ti­on: Trotz gro­ßer Mühe ist die Per­so­nal­de­cke ins­ge­samt betrach­tet dünn. Krank­heits­fäl­le plus Urlaubs­an­sprü­che von Mit­ar­bei­te­rin­nen in Ver­bin­dung mit unbe­setz­ten Stel­len (Fach­stel­len/FSJ-Stel­len/Aus­bil­dungs­stel­len) las­sen einen guten Plan wan­ken und kön­nen zu Not­fall­plä­nen und tem­po­rä­ren Grup­pen­schlie­ßun­gen führen. 
    Hier müs­sen wir bes­ser wer­den und alle erdenk­li­chen Anstren­gun­gen zur Per­so­nal­ge­win­nung und ‑bin­dung unter­neh­men um den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Per­so­nal­schlüs­sel zu erfüllen.

Wir alle haben den Anspruch, dass unse­re Kitas Bil­dungs­stät­ten sind. Der Aspekt der Betreu­ung ist heu­te eher ein Neben­ef­fekt. Des­halb ist es zwar nett, dass Eltern, Groß­el­tern oder freund­li­che Men­schen aus der Gemein­de bei Per­so­nal­man­gel ein­sprin­gen, aber das kann nicht unser Anspruch sein, schon gar nicht, wenn die­se Situa­tio­nen regel­mä­ßig auf­tre­ten oder über län­ge­re Zei­ten anhalten.

Die Erhe­bung über die Häu­fig­keit von Maß­nah­men wie die Ver­kür­zung von Öff­nungs­zei­ten und Grup­pen­schlie­ßun­gen auf­grund von Per­so­nal­man­gel, wie sie von BM Kös­ter im KSA zuge­sagt wur­de, begrü­ßen wir.

  1. Krank­heits­bud­get: Hier schei­nen wir auf­grund der Erfah­run­gen im ver­gan­ge­nen Jahr noch nicht die rich­ti­ge Lösung gefun­den zu haben. Für alle Ein­rich­tun­gen zusam­men ste­hen der­zeit 5,02 Stel­len zusätz­lich als Krank­heits­ver­tre­tung zur Ver­fü­gung. Allein die Anzahl der offe­nen Stel­len in Häf­ler Ein­rich­tun­gen über­steigt die­se Zahl um ein Viel­fa­ches. Dazu kom­men feh­len­de Bewer­bun­gen auf Stel­len des Frei­wil­li­gen Sozia­len Jah­res. Man muss kein Rechen­ge­nie sein, um erken­nen zu kön­nen, dass die­se fünf Stel­len nicht aus­rei­chen, um das vor­han­de­ne Loch zu stop­fen. Offen­sicht­lich benö­ti­gen wir ande­re Werk­zeu­ge, die es zu fin­den und zu nut­zen gilt.
  2. Grup­pen­grö­ßen: Durch die Schaf­fung von zusätz­li­chen Kita-Plät­zen wird sich die Situa­ti­on zuneh­mend ent­span­nen, wir freu­en uns, dass damit die Höchst­grup­pen­stär­ke von 25 Kin­der in Ein­rich­tun­gen mit kurz- bis mit­tel­fris­tig wie­der auf die Regel­grup­pen­stär­ke von 22 Kin­dern abge­senkt wer­den kann. Für eine gute und päd­ago­gisch sinn­vol­le Arbeit hal­ten wir das für uner­läss­lich. Gleich­zei­tig erach­ten wir es aktu­ell jedoch noch für not­wen­dig, dass in Ein­rich­tun­gen mit beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen wei­ter­hin – wie bereits im ver­gan­ge­nen Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan fest­ge­schrie­ben – die Regel­grup­pen­stär­ke gilt.

Als Ergän­zung zum The­ma füge ich hier noch die Ant­wor­ten der Grü­nen auf die Fra­gen des Gesamt­el­tern­bei­rats Häf­ler Kin­der­ta­ges­stät­ten ein:

  1. Mit wel­chen kon­kre­ten Maß­nah­men wol­len Sie dem Per­so­nal­man­gel, der teil­wei­se bereits jetzt an den Häf­ler Ein­rich­tun­gen herrscht und der sich in Zukunft noch ver­schär­fen wird, begeg­nen? (Per­so­nal­man­gel im Sin­ne von: der Stel­len­schlüs­sel kann nicht mit geeig­ne­tem Fach­per­so­nal besetzt werden.)

Kin­der­ta­ges­stät­ten sind poli­tisch gewoll­te Bil­dungs­ein­rich­tun­gen die nur mit aus­rei­chend und gut qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal gute Arbeit leis­ten kön­nen. Aus die­sem Grund sind wir der Mei­nung, dass jede mög­li­che Anstren­gung unter­nom­men wer­den muss, um den Fach­kräf­te­man­gel zu behe­ben. Dazu zäh­len für uns gute Rah­men­be­din­gun­gen in den Ein­rich­tun­gen (Aus­stat­tung, Unter­stüt­zung durch Koope­ra­tio­nen, mul­ti­pro­fes­sio­nel­le Teams, regel­mä­ßi­ge Super­vi­sio­nen, kei­ne län­ger­fris­ti­gen Unter­schrei­tun­gen des Stel­len­schlüs­sels, u.a.m.), über­ta­rif­li­che Leis­tun­gen, Bonus­zah­lun­gen und die Ver­mitt­lung von bezahl­ba­rem Wohn­raum. Päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te sind der­zeit Man­gel­wa­re. Wenn wir wol­len, dass sie nach Fried­richs­ha­fen kom­men und auch blei­ben, wer­den wir dafür deut­li­che Anstren­gun­gen unter­neh­men müssen.

  1. Selbst wenn auf dem Papier – d.h. in der Theo­rie – der Stel­len­schlüs­sel an einer Ein­rich­tung stimmt: Durch (Langzeit-)Kranke, Beschäf­ti­gungs­ver­bo­te bei Schwan­ger­schaft, Kuren, Urlaub, Wei­ter­bil­dun­gen, kurz­fris­ti­ge Kün­di­gun­gen etc. feh­len tat­säch­lich – in der Pra­xis – teils meh­re­re Stel­len an einer Ein­rich­tung. Die Kita ist also de fac­to unter­be­setzt, was sub­stan­ti­el­le Ein­schrän­kun­gen im täg­li­chen Betrieb zur Fol­ge haben kann mit teils gra­vie­ren­den Aus­wir­kun­gen auf Kin­der, Eltern und Fach­per­so­nal. Durch wel­che Maß­nah­men wol­len Sie sol­che Per­so­nal­eng­päs­se ver­hin­dern, die trotz eines „offi­zi­ell kor­rek­ten“ Per­so­nal­schlüs­sels All­tag an unse­ren Häf­ler Kitas sind?

Die Zep­pe­lin-Stif­tung finan­ziert als Frei­wil­lig­keits­leis­tung ein Krank­heits­ver­tre­tungs­bud­get, wel­ches den Trä­gern ermög­licht, zusätz­li­ches Per­so­nal ein­zu­stel­len, bzw. bei Bedarf abzu­ru­fen oder auf­zu­sto­cken, um die oben genann­ten Situa­tio­nen in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen zu ver­mei­den. Für alle Ein­rich­tun­gen zusam­men ste­hen somit 5,02 Stel­len zusätz­lich als Krank­heits­ver­tre­tung zur Ver­fü­gung. Allein die Anzahl der offe­nen Stel­len in den Ein­rich­tun­gen über­steigt die­se Zahl um ein Viel­fa­ches. Dazu kom­men feh­len­de Bewer­bun­gen auf Stel­len des Frei­wil­li­gen Sozia­len Jah­res. Man muss kein Rechen­ge­nie sein, um erken­nen zu kön­nen, dass die­se fünf Stel­len nicht aus­rei­chen, um das Loch zu stop­fen. Des­halb sind wir der Ansicht, dass alle erdenk­li­chen Anstren­gun­gen zur Per­so­nal­ge­win­nung- und bin­dung gemacht wer­den müs­sen, um zum einen den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Per­so­nal­schlüs­sel zu erfül­len und zum ande­ren die Stel­len­an­tei­le im Krank­heits­ver­tre­tungs­bud­get zusätz­lich aufzustocken.

  1. Mit wel­chen kon­kre­ten Maß­nah­men möch­ten Sie die Arbeit des päd­ago­gi­schen Fach­per­so­nals an unse­ren Häf­ler Kitas stär­ker wertschätzen?

Per­so­nal­ge­win­nung und Per­so­nal­bin­dung gehö­ren für uns zusam­men. Mög­li­che Maß­nah­men, zusätz­lich zu den bereits unter Punkt 1. Genann­ten (Aus­stat­tung, Unter­stüt­zung durch Koope­ra­tio­nen, mul­ti­pro­fes­sio­nel­le Teams, regel­mä­ßi­ge Super­vi­sio­nen, kei­ne län­ger­fris­ti­gen Unter­schrei­tun­gen des Stel­len­schlüs­sels, über­ta­rif­li­che Leis­tun­gen, Bonus­zah­lun­gen und die Ver­mitt­lung von bezahl­ba­rem Wohn­raum) , sind für uns:

  • Garan­tier­te Kita-Plät­ze für eige­ne Kinder
  • Gesund­heits­ma­nage­ment (Burn­out-Vor­sor­ge / Schu­lung von Ent­span­nungs­tech­ni­ken o.ä.)
  • Arbeit­ge­ber­be­wer­tungs­por­ta­le
  • Job-Ticket, Job-Rad
  • Essens­zu­schuss gewähren
  • Medi­al gut aus­ge­stat­te­te Arbeits­plät­ze (Lap­tops, Tabletts)
  • Zur Erho­lung geeig­ne­te Pausenräume
  • Und mehr, der Fan­ta­sie sind hier unse­rer Mei­nung nach kaum Gren­zen gesetzt.
  1. In eini­gen Städ­ten ande­rer Bun­des­län­der gibt es 24-Stun­den-Kitas. Was möch­ten Sie tun, um auch in Fried­richs­ha­fen eine wei­te­re Fle­xi­bi­li­sie­rung der Betreu­ungs­zei­ten an Kitas vor­an­zu­trei­ben und somit der Lebens­rea­li­tät vie­ler Men­schen (z. B. Schicht­ar­bei­ter, Allein­er­zie­hen­de, zwei berufs­tä­ti­ge Eltern ohne wei­te­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge im Umkreis) gerech­ter zu werden?

Wir könn­ten uns vor­stel­len, zunächst in einer der neu­en Kitas das Ange­bot einer Grup­pe mit deut­li­chen ver­län­ger­ten Öff­nungs­zei­ten ein­zu­rich­ten, um den ver­än­der­ten Bedar­fen von Fami­li­en gerecht zu wer­den. Anbie­ten wür­de sich bei­spiels­wei­se der Stand­ort im Karl-Olga-Park, da er zen­tral im Stadt­ge­biet und zu den Groß­be­trie­ben liegt. Nach der Pilot­pha­se kann die­ses Ange­bot eva­lu­iert wer­den und wei­te­rer Aus­bau dis­ku­tiert werden.

  1. Wie möch­ten Sie eine gesun­de Ver­pfle­gung an unse­ren Kitas gewähr­leis­ten? Wie ste­hen Sie zum The­ma kom­mu­na­le Küche?
    Grund­sätz­lich ist es unser Wunsch, dass zu jeder Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung eine eige­ne Küche mit ent­spre­chen­dem Per­so­nal sowie ein „Ess-Zim­mer“ gehö­ren. Die Kin­der sol­len Essen und Essens­zu­be­rei­tung erleben.es ist wert­voll, wenn sie, das rohe Lebens­mit­tel (er-)kennen, wenn­mög­lich am Koch­vor­gang zumin­dest als Zuschau­er betei­ligt sind, den Koch­ge­ruch wahr­neh­men kön­nen und einen Zusam­men­hang und eine Bezie­hung zu dem her­stel­len kön­nen, was sie sich dann auf ihre Tel­ler schöp­fen. Essen und Trin­ken bie­ten viel­fäl­ti­ge Zugän­ge für Bil­dungs­pro­zes­se, denn Ernäh­rungs­wis­sen ist Wis­sen um Natur, Nah­rungs­mit­tel und ihre Her­kunft sowie ihr Wachs­tum und die Bedeu­tung für uns Men­schen. Die­ses Wis­sen zu ver­mit­teln und zu erhal­ten ist eine der wich­tigs­ten Bil­dungs­auf­ga­ben unse­rer Kin­der­ta­ges­stät­ten. Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, die heu­te schon aus der haus­ei­ge­nen Küche ver­sorgt wer­den, sol­len die­se auf jeden Fall behalten.

Da eige­ne Küchen und eige­ne Ess-Zim­mer auf­grund der bau­li­chen Situa­ti­on in vie­len Kin­der­ta­ges­stät­ten der Stadt der­zeit und auch mit­tel­fris­tig nicht zu rea­li­sie­ren sein wer­den, hat unser Frak­ti­ons­mit­glied Chris­ti­ne Heim­pel bereits im ver­gan­ge­nen Jahr einen Antrag für eine Kom­mu­na­le Küche initi­iert. Die Idee dabei ist, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schu­len, die nicht über eine eige­ne Küche ver­fü­gen und die mit­tel- bis lang­fris­tig auch mit kei­ner Küche aus­ge­stat­tet wer­den kön­nen, den­noch gut zu ver­sor­gen. Gut heißt für uns: Regio­nal, sai­so­nal, mög­lichst aus öko­lo­gi­schem Anbau, res­sour­cen­scho­nend und unter Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Anfor­de­run­gen an die Essens­ver­sor­gung von Klein­kin­dern, Kin­der­gar­ten­kin­dern, Schul­kin­dern und Jugend­li­chen. Die Ver­wal­tung star­tet nun noch vor den Pfingst­fe­ri­en eine Umfra­ge, die sich an alle Betei­lig­ten aus Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schu­len rich­tet. Wir hof­fen dabei auf eine hohe Betei­li­gung, um dann mit den mög­lichst reprä­sen­ta­ti­ven Ergeb­nis­sen ein star­kes Votum für die Ver­bes­se­rung der aktu­el­len Situa­ti­on zu haben.

  1. Wie stel­len Sie sich die Umset­zung des „Gute-Kita-Geset­zes“ bzw. des „Pakts für gute Bil­dung und Betreu­ung“ kon­kret in Fried­richs­ha­fen vor? Was wäre Ihnen dies­be­züg­lich wichtig?

Alle Tei­le des Pakts für gute Bil­dung und Betreu­ung erach­ten wir als wich­ti­ge Bau­stei­ne für die Arbeit in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Uns ist dabei wich­tig, dass

  • über die Aus­bil­dungs­of­fen­si­ve für Fach­kräf­te vie­le Inter­es­sier­te gewon­nen wer­den, die sich in unse­ren Ein­rich­tun­gen aus­bil­den las­sen und auf­grund der oben genann­ten attrak­ti­ven Rah­men­be­din­gun­gen auch bin­den lassen.
  • Inklu­si­on in unse­ren Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen eine Selbst­ver­ständ­lich­keit ist. Damit das gelin­gen kann, bedarf es mul­ti­pro­fes­sio­nel­ler Teams bestehend aus Erzie­he­rin­nen, Heil­päd­ago­gin­nen, Ergo­the­ra­peu­tin­nen. Des Wei­te­ren kön­nen wir uns für Ein­rich­tun­gen mit beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen Sozi­al­ar­bei­te­rin­nen ana­log zu den Schul­so­zi­al­ar­bei­te­rin­nen vorstellen.
  • sprach­li­che und ele­men­ta­re För­de­rung in den All­tag inte­griert wer­den. Für eine gute und ziel­füh­ren­de Sprach­för­de­rung bedarf es unse­rer Mei­nung nach kei­ner kos­ten­in­ten­si­ven Extra­kon­zep­te. Viel­mehr müs­sen Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wer­den, die die päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te dazu befä­hi­gen, die­se Auf­ga­be über­neh­men zu kön­nen. Sprach­för­de­rung gelingt, wenn die Erzie­he­rin­nen im Dia­log mit den Kin­dern und die­sen Inter­es­se ent­ge­gen­brin­gen, sie ver­ste­hen, ihnen zuhö­ren, sie aus­re­den las­sen, selbst ger­ne spre­chen, ihr Han­deln durch Spre­chen beglei­ten, selbst rich­tig und dem Alter der Kin­der ange­mes­sen spre­chen und der Erst- oder Mut­ter­spra­che der Kin­der Wert­schät­zung ent­ge­gen­brin­gen. Das erfor­dert Zeit, klei­ne Grup­pen und einen guten Per­so­nal­schlüs­sel. Dafür set­zen wir uns ein.
  • Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Grund­schu­len regel­mä­ßig und oft koope­rie­ren. Auch hier benö­ti­gen wir wie­der aus­rei­chen­des Fach­per­so­nal auf bei­den Sei­ten, damit die­se Anfor­de­rung erfüllt wer­den kann und der Über­gang vom Kin­der­gar­ten zur Grund­schu­le kei­nen har­ten Ein­schnitt im Leben eines Kin­des, son­dern soll viel­mehr einen flie­ßen­den­den Über­gang dar­stellt. Es gibt bereits Ein­rich­tun­gen wie z.B. in Kluft­ern, in denen durch die räum­li­che Nähe bereits eine vor­bild­li­che Koope­ra­ti­on besteht.
  • der Ori­en­tie­rungs­plan die gemein­sa­me Grund­la­ge aller Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen dar­stellt. Wir könn­ten uns in einem wei­te­ren Schritt eine frei­wil­li­ge Selbst­ver­pflich­tung aller Ein­rich­tun­gen zum Ori­en­tie­rungs­plan als Bil­dungs­plan der Häf­ler Kin­der­ta­ges­stät­ten vorstellen.
  • Die Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist beim Land­kreis ange­sie­delt. Uns ist klar, dass 5,50 € pro Kind und Stun­de in selb­stän­di­ger Tätig­keit kei­ne adäqua­te Ent­loh­nung für die Tätig­keit einer Tages­mut­ter sind. Beim geplan­ten Ein­satz von Tages­müt­tern zu Rand­be­treu­ungs­zei­ten in den Häf­ler Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen muss es des­halb zu Anstel­lungs­ver­hält­nis­sen mit einer ent­spre­chen­den Ein­grup­pie­rung kommen.

Eine wei­te­re Bar­rie­re, die weder im „Gute-Kita-Gesetz“ noch im Pakt für gute Bil­dung und Betreu­ung berück­sich­tigt ist, betrifft die (gerin­ge) Anzahl von Schließ­ta­gen in den Häf­ler Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und die lan­gen Schul­fe­ri­en­zei­ten, die Eltern beim Über­gang von der Kita zur Grund­schu­le Schwie­rig­kei­ten berei­ten. Wir unter­stüt­zen neue Kon­zep­te zur Schul­fe­ri­en­be­treu­ung und wer­den uns auch in den kom­men­den Jah­ren für deren Aus­bau einsetzen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Mäd­chen- und Jun­gen­re­al­schu­le St. Elisabeth

201900100 Bezu­schus­sung von Bau­maß­nah­men an der Mäd­chen- und Jun­gen­re­al­schu­le St. Eli­sa­beth – Sanie­rung Sozi­al­ge­bäu­de – Anschluss Küh­lung Turn­hal­le und Verwaltung

Beschluss­an­trag:

  1. Die Sie­ße­ner Schu­len gGmbH erhält zur Sanie­rung des Sozi­al­ge­bäu­des an der Mäd­chen- und Jun­gen­re­al­schu­le St. Eli­sa­beth einen städ­ti­schen Zuschuss in Höhe von 60,7% der Bau­kos­ten, maxi­mal 138.000 €.
  2. Der Haus­halts­sperr­ver­merk beim inves­ti­ven Auf­trag 702150000100 wird aufgehoben.
  3. Die über­plan­mä­ßi­ge Aus­zah­lung in Höhe von 22.000 € wird genehmigt.
  4. Der Zuschuss­an­trag für den Anschluss der Turn­hal­le und der Ver­wal­tung an die Küh­lung wird abgelehnt.

Mei­ne Haltung:

Die Sanie­rung ist not­wen­dig. Dass die Ver­wal­tung die im Antrag der Schu­le ent­hal­te­ne Küh­lung (Kli­ma­an­la­ge) her­aus­ge­nom­men hat, hal­te ich für sinn­voll, weil res­sour­cen­scho­nend. Kli­ma­an­la­gen sind Strom­fres­ser, grund­sätz­lich müs­sen wir über ande­re, nach­hal­ti­ge­re Lösun­gen zur Küh­lung von Gebäu­den nachdenken.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschulss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Clea­ring­stel­len Woh­nungs­lo­sen­hil­fe Friedrichshafen 

2019 / V 00106 Sozia­le Betreu­ung in den Obdach­lo­sen­un­ter­künf­ten Kep­ler­stra­ße 7 und Itten­hau­ser Stra­ße 7: Über­ga­be an den Koope­ra­ti­ons­ver­bund Dornahof/​Arkade – Ver­län­ge­rung der Beauftragung

Um was geht es?

  • Die Ver­ein­ba­rung zur Über­ga­be der Auf­ga­be über den sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Betrieb der Obdach­lo­sen­un­ter­kunft im Haus Kep­ler­str. 7 und der damit ein­her­ge­hen­den Betreu­ung und Beglei­tung der Bewoh­ner an den Koope­ra­ti­ons­ver­bund, soll zunächst um ein wei­te­res Jahr ver­län­gert werden.

Nach Vor­la­ge eines Erfah­rungs- bzw. Tätig­keits­be­rich­tes und des­sen posi­ti­ver Über­prü­fung sowie nach erfolg­tem Beschluss in den zustän­di­gen Aus­schüs­sen über die kon­kre­ten bau­li­chen Maß­nah­men in der K7 wird im Lau­fe des 4. Jah­res ein dau­er­haf­ter Beauf­tra­gungs­be­schluss vor­ge­schla­gen und dem Gemein­de­rat zur Ent­schei­dung vorgelegt.

  • Soll­te nach der Ver­län­ge­rung der Pro­jekt­pha­se von 3 auf 4 Jah­re (Ende der Lauf­zeit 14.09.20 nach Ver­län­ge­rung) auf der Basis eines wei­te­ren Gemein­de­rats­be­schlus­ses eine wei­te­re Beauf­tra­gung der Ver­trags­part­ner ver­ein­bart wer­den, so ist gemäß der durch den Koope­ra­ti­ons­ver­bund ein­ge­reich­ten gemein­sa­men Trä­ger­kon­zep­ti­on vom 08.02.2016 eine Ver­rin­ge­rung der Per­so­nal­ka­pa­zi­tät auf 2,0 Voll­zeit­kraft Sozi­al­päd­ago­gen-Stel­len und 0,5 Voll­zeit­kraft Fach­kraft für die Begeg­nungs­stät­te (Haus­wirt­schafts­kraft) ange­dacht und zu überprüfen.
  • Vor die­sem Hin­ter­grund ist auch zu über­prü­fen, ob, in wel­cher Form und mit wel­chem Per­so­nal­um­fang, die bis­her inte­rims­wei­se erfolg­te Über­ga­be des sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Betrie­bes und der damit ein­her­ge­hen­den Betreu­ung und Beglei­tung der woh­nungs­lo­sen Frau­en und Fami­li­en in der I7, durch den Koope­ra­ti­ons­ver­bund fort­ge­führt wer­den soll.
  • Zudem ist vor dem Hin­ter­grund der geplan­ten bau­li­chen Maß­nah­men in 2020/2021 (vgl. GR- Beschluss (Haus­halt) am 05.02.2018/Vorberatung KSA 24.01.2018; DS-Nr. 2017/ V 00277) für die Bewoh­ner der K7 ein Betreu­ungs­mo­dell zu ent­wer­fen, das sowohl der zukünf­ti­gen Gesamt­platz­an­zahl, als auch der mög­li­cher­wei­se erfor­der­li­chen vor­über­ge­hen­den Unter­brin­gung der Bewoh­ner wäh­rend der Umbau­maß­nah­men Rech­nung trägt.
  • Um bis zu den Zei­ten der Umbau­maß­nah­men eine mög­lichst hohe Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät in der Arbeit mit den Bewoh­nern der K7 zu gewähr­leis­ten, sind tages­struk­tu­rie­ren­de Pro­jek­te wie das Arbeits­pro­jekt „CWF hilft“ und damit in Zusam­men­hang das „Koch­pro­jekt K7“ wei­ter­hin zu unterstützen.
  • Dem­zu­fol­ge ist ein fle­xi­bles, der jewei­li­gen Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on ange­pass­tes Betreu­ungs­mo­dell zu ent­wi­ckeln, das auf die not­wen­di­ge Ver­la­ge­rung der Unter­brin­gungs­stand­or­te reagie­ren kann und trotz­dem eine kon­stan­te sozi­al­ar­bei­te­ri­sche Betreu­ung und Beglei­tung gewährleistet.

Zu Beschluss­punkt 8 wur­de im KSA ein frak­ti­ons­über­grei­fen­der Antrag gestellt, um die von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­ne Stel­len­er­hö­hung in der Itten­hau­ser Stra­ße 7 von 0,25 Stel­len­an­tei­len mit sofor­ti­ger Wir­kung umzu­set­zen. Der Vor­schlag der Ver­wal­tung lau­te­te zunächst, die Stel­le erst zum 01.01.2020 aufzustocken.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Sit­zungs­vor­la­ge „Sozia­le Betreu­ung in den Obdach­lo­sen­un­ter­künf­ten Kep­ler­stra­ße 7 (K7) und Itten­hau­ser­stra­ße 7 (I7)“ – Über­ga­be an den Koope­ra­ti­ons­ver­bund Dornahof/​Arkade – Ver­län­ge­rung der Beauf­tra­gung – wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Koope­ra­ti­ons­ver­bund „Dornahof Alt­shau­sen – Arbeits- und Woh­nungs­lo­sen­hil­fe und die Arka­de e.V. Ravens­burg“ wird, ent­spre­chend der gemein­sa­men Konzeption/​Trägerangebot vom 08.02.2016, für ein wei­te­res Jahr (bis 14.09.2020), mit der Auf­ga­be über den sozi­alar- bei­te­ri­schen Betrieb des Hau­ses Kep­ler­stra­ße 7 (K7) und der damit ein­her­ge­hen­den Betreu- ung und Beglei­tung der Bewoh­ner beauftragt.
  3. Nach der Ent­schei­dung des zustän­di­gen Aus­schus­ses über die kon­kre­ten bau­li­chen Maß­nah- men in der K7 und der dafür not­wen­di­gen Ein­stel­lung der finan­zi­el­len Mit­tel wird erneut über die wei­te­re Beauf­tra­gung des Koope­ra­ti­ons­ver­bun­des und den not­wen­di­gen Betreu­ungs­auf- wand entschieden.
  4. Die Über­prü­fung bzw. Redu­zie­rung der Per­so­nal­ka­pa­zi­tät (laut der vom Koope­ra­ti­ons­ver­bund ein­ge­reich­ten Trä­ger­kon­zep­ti­on vom 08.02.16), wird mit Ver­län­ge­rung des Pro­jek­tes um ein Jahr ver­scho­ben und soll mit in die zukünf­ti­ge Ent­schei­dung zur Auf­ga­ben­klä­rung des Koope­ra­ti­ons­ver­bun­des ein­be­zo­gen werden.
  5. Die der­zeit schon geleis­te­te Arbeit im Bereich „CWF hilft“ (ehe­mals sozi­al­päd­ago­gi­sche Sofort­maß­nah­men in der K7, vgl. DS-Nr. 2015 / V 00096), wird fort­ge­führt und die dafür be- nötig­ten finan­zi­el­len Mit­tel (18.000€/Jahr) in der jähr­li­chen Haus­halts­pla­nung berück­sich­tigt und eingeplant.
  6. Das „Koch­pro­jekt K7“ wird fort­ge­führt und die dafür benö­tig­ten finan­zi­el­len Mit­tel (3.000€/Jahr) in der jähr­li­chen Haus­halts­pla­nung berück­sich­tigt und eingeplant.
  7. Die inte­rims­wei­se Beauf­tra­gung (bis 14.09.2019) des Koope­ra­ti­ons­ver­bun­des „Dornahof Alt­shau­sen – Arbeits- und Woh­nungs­lo­sen­hil­fe und der Arka­de e.V. Ravens­burg“ mit der Auf­ga­be des sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Betrie­bes und der damit ein­her­ge­hen­den Betreu­ung und Beglei­tung der woh­nungs­lo­sen Frau­en und Fami­li­en in der Itten­hau­ser Stra­ße 7, wird im Rah­men des bereits mit der Stadt bestehen­den Koope­ra­ti­ons­ver­tra­ges und Ergän­zungs­ver­tra­ges bis 14.09.2020 ver­län­gert. Für das Jahr 2019 ste­hen dafür finan­zi­el­le Mit­tel im Umfang von 0,25 Stel­len­an­tei­len zur Verfügung.
  8. Ab sofort bis 14.09.2020 wer­den dem Koope­ra­ti­ons­ver­bund für die Betreu­ung und Beglei­tung der woh­nungs­lo­sen Frau­en und Fami­li­en in der Itten­hau­ser Stra­ße 7 finan­zi­el­le Mit­tel im Umfang von 0,5 Stel­len­an­tei­len (32.091€) zur Ver­fü­gung gestellt.
  9. Zur Unter­stüt­zung des sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Betrie­bes und der damit ein­her­ge­hen­den Betreu­ung und Beglei­tung der Frau­en und Fami­li­en in der Itten­hau­ser Stra­ße wer­den dem Koope­ra- tions­ver­bund 3.500€ Pro­jekt­mit­tel für Maß­nah­men und Aktio­nen mit den Bewoh­ne­rIn­nen zur Ver­fü­gung gestellt.
  10. Zur Umset­zung der bestehen­den Trä­ger­kon­zep­ti­on durch den Koope­ra­ti­ons­ver­bund und der damit ein­her­ge­hen­den Betreu­ung und Beglei­tung in Kep­ler­stra­ße 7 und Itten­hau­ser Stra­ße 7, wer­den die bean­trag­ten Mit­tel bereitgestellt.
  11. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, Abschlags­zah­lun­gen an die Auf­trag­neh­mer zu leisten.

Mei­ne Haltung:

Der Trä­ger­ver­bund aus Arka­de und Dornahof leis­tet groß­ar­ti­ge Arbeit in den Obdach­lo­sen­un­ter­künf­ten in Fried­richs­ha­fen. Die Mit­ar­bei­ter machen ihre Arbeit mit Herz, sind nah an den Men­schen und suchen und fin­den in der Regel indi­vi­du­el­le Lösun­gen. Dafür braucht es Per­so­nal, Zeit und Geld. Gutes und hoch­mo­ti­vier­tes Per­so­nal bringt der Trä­ger­ver­bund mit. Zeit bekommt der Trä­ger­ver­bund von der Stadt um die ange­streb­ten Zie­le der Clea­ring­stel­le Woh­nungs­lo­sen­hil­fe Fried­richs­ha­fen (CWF) umzu­set­zen und acuh am Geld soll es nicht schei­tern. In der Woh­nungs­lo­sen­un­ter­kunft Kepp­ler­stra­ße 7, in der der Trä­ger­ver­bund seit nun­mehr drei Jah­ren aktiv ist, hat sich schon vie­les zum Guten ver­än­dert, unter ande­rem hat sich die Ver­weil­dau­er in der Unter­kunft dras­tisch ver­kürzt. Ähn­li­ches soll nun auch in der Unter­kunft in der Itten­hau­ser Stra­ße 7 pas­sie­ren: Hier hat die Ver­wal­tung die Auf­sto­ckung der Vier­tel­stel­le auf eine hal­be Stel­le vor­ge­schla­gen – aller­dings erst zum Jah­res­be­ginn 2020. Der Gemein­de­rat sah den Bedarf der Stel­len­auf­sto­ckung eben­falls, aller­dings ab sofort, was der Frak­ti­ons­über­grei­fen­de Antrag zu die­sem Beschluss­punkt jetzt auch ermög­lich­te. Da ich der Mei­nung bin, dass eine hal­be Stel­le für den Augen­blick zwar bes­ser ist als eine Vier­tel­stel­le, künf­tig jedoch der Bedarf für eine gan­ze Stel­le bestehen wird, wer­den wir sicher im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen 2020/2021 noch ein­mal dar­über spre­chen müssen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in allen Punk­ten zugestimmt.

Koor­di­nie­rungs­stel­le Bürgerbeteiligung

2019 / V 00105

  1. Umwand­lung der Koor­di­nie­rungs­stel­le „Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment und Bür­ger­be­tei­li­gung“ in eine „Koor­di­nie­rungs­stel­le Bür­ger­be­tei­li­gung / Pro­jekt­steue­rung“, die als Stab­stel­le im OB-Büro ange­sie­delt bleibt
  2. Über­nah­me der Auf­ga­ben des Bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments in die Abtei­lung Quar­tiers­ma­nage­ment des Amtes für Sozia­les, Fami­lie und Jugend

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat stimmt der Über­tra­gung des Auf­ga­ben­ge­biets „Bür­ger­schaft­li­ches Engagement/​Ehrenamt“ von der Koor­di­nie­rungs­stel­le Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment und Bür­ger­be­tei­li­gung zur Abtei­lung Quar­tiers­ma­nage­ment im Amt für Sozia­les, Fami­lie und Jugend zu. Hier­für wird im Amt für Sozia­les, Fami­lie und Jugend eine 1,0‑Stelle der Ent­gelt­grup­pe 10 über­plan­mä­ßig in 2019 geschaf­fen und in den Stel­len­plan 202021 aufgenommen.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt der Umstruk­tu­rie­rung und Umbe­nen­nung der „Koor­di­nie­rungs­stel­le Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment und Bür­ger­be­tei­li­gung“ zur „Koor­di­nie­rungs­stel­le Bür­ger­be­tei­li­gung / Pro­jekt­steue­rung“ als Stabs­stel­le im Büro des Ober­bür­ger­meis­ters zu.
  3. Der Ände­rung der Geschäfts­be­rei­che wird nach § 44 I Gemein­de­ord­nung mit zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Aus Orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den macht die­ser Schritt viel Sinn.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Um was ging es?

Der ers­te Fra­ge­stel­ler gab zunächst mehr ein State­ment zur Kos­ten­stei­ge­rung der Fuß- und Rad­brü­cke in der Ecken­er­stra­ße ab. Der Sit­zungs­lei­ter 1. BM Kös­ter wies dar­auf­hin, dass es sich um eine Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de hand­le und er eine Fra­ge stel­len solle.

Fra­ge: War die Kos­ten­stei­ge­rung der Brü­cke Ecken­er­stra­ße absehbar?
Ant­wort: Die­ses The­ma wird unter TOP 13 aus­führ­lich behandelt.

Fra­ge: The­ma Bau­stel­len: Es wer­den immer neue Bau­stel­len auf­ge­macht, aber was ist mit den alten? Z.B. gibt es eine alte Bau­stel­le in der Gagg-/Mül­lerstra­ße. Vor 2 bis 3 Jah­ren wur­den dort Ver­sor­gungs­lei­tun­gen gelegt, danach wur­den die Grä­ben mit dem Hin­weis, dass die Stra­ße zum ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich aus­ge­baut wer­den soll, nur pro­vi­so­risch wie­der zuasphal­tiert. Bis heu­te ist weder das eine noch das ande­re passiert.
Ant­wort: Ant­wort folgt.

Mein Antrag zur Geschäfts­ord­nung:Die Aus­sa­ge, in der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de wären aus­schließ­lich Fra­gen zuge­las­sen, ist falsch. Rich­tig ist, dass in § 26 der Geschäfts­ord­nung des Gemein­de­rats Fried­richs­ha­fen „Fra­ge­stun­de“ fest­ge­hal­ten ist:

(1) Ein­woh­ner und die ihnen gleich­ge­stell­ten Per­so­nen und Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO kön­nen bei öffent­li­chen Sit­zun­gen des Gemein­de­rats Fra­gen zu Gemein- dean­ge­le­gen­hei­ten stel­len oder Anre­gun­gen und Vor­schlä­ge unter­brei­ten (Fra­ge­stun­de).

(2) Grund­sät­ze für die Fragestunde:
a) Die Fra­ge­stun­de fin­det in der Regel in jeder öffent­li­chen Sit­zung des Gemein­de­ra­tes um 18:00 Uhr statt. Ihre Dau­er soll 30 Minu­ten nicht überschreiten.
b) Jeder Fra­ge­be­rech­tig­te im Sin­ne des Absat­zes 1 darf in einer Fra­ge­stun­de zu nicht mehr als 3 Ange­le­gen­hei­ten Stel­lung neh­men und Fra­gen stel­len. Fra­gen, Anre­gun­gen und Vor­schlä­ge müs­sen kurz gefasst sein und sol­len die Dau­er von drei Minu­ten nicht überschreiten.
c) Zu den gestell­ten Fra­gen, Anre­gun­gen und Vor­schlä­gen nimmt der Vor­sit­zen­de Stel­lung. Kann zu einer Fra­ge nicht sofort Stel­lung genom­men wer­den, so wird die Stel­lung­nah­me schrift­lich abge­ge­ben. Der Vor­sit­zen­de kann unter den Vor­aus­set­zun­gen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stel­lung­nah­me abse­hen, ins­be­son­de­re in Personal‑, Grundstücks‑, Sozi­al- hil­fe- und Abga­ben­sa­chen sowie in Ange­le­gen­hei­ten aus dem Bereich der Sicher­heits- und Ordnungsverwaltung.
– § 33 Abs. 4 GemO -

Lache­nä­cker Erwei­te­rung Ost

2019 / V 00024 Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung Nr. 6 „Lache­nä­cker – Erwei­te­rung Ost“: Entwurfsbeschluss

Beschluss­an­trag:

  1. Dem Ent­wurf zur Flä­chen­nut­zungs­plan – Ände­rung Nr. 6 „Lache­nä­cker – Erwei­te­rung Ost“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan (Ent­wurf) des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nen Ände­run­gen vom 15.02.2019 sowie die Begrün­dung zur Ände­rung (Ent­wurf) vom 15.02.2019.
  2. Die öffent­li­che Aus­le­gung des Flä­chen­nut­zungs­plan – Ände­rungs­ent­wurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und eine ein­mo­na­ti­ge, min­des­tens 30-tägi­ge Aus­le­gung durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs.2 BauGB um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Ich bin grund­sätz­lich weder Bebau­ung und Schaf­fung von neu­em Wohn­raum, noch bin ich gegen die Erstel­lung eines neu­en Kin­der­gar­tens. Aber in die­sem Fall bin ich gegen die Art der Bebau­ung, die bei viel Flä­chen­ver­brauch nur wenig Wohn­raum schafft.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe mich enthalten.

Meri­an­schu­le

201900115 Meri­an­schu­le, Schul­ge­bäu­de – Fens­ter- und Fas­sa­den­sa­nie­rung: Baubeschluss

Um was geht es?

Das Schul­ge­bäu­de der Meri­an­schu­le wur­de in den Jah­ren 1970/1971 in Fer­tig­bau­wei­se erstellt. Das Gebäu­de ist 3‑geschossig und voll unter­kel­lert. Die Außen­wän­de bestehen aus zwei­scha­li­gen Beton- Sand­wich­plat­ten mit einer innen­lie­gen­den Däm­mung aus 35mm EPS. Sie ent­spre­chen den Dämm­vor­ga­ben aus dem Errichtungsjahr.

In den letz­ten Jah­ren wur­den eini­ge Bau­maß­nah­men an dem Gebäu­de durch­ge­führt. (Dach­sa­nie­rung 2010, Erneue­rung Glas­front West­sei­te 2012, Auf­bau zwei­er Flucht­trep­pen aus Stahl 2016).

Die nächs­ten Sanie­rungs­maß­nah­men betref­fen die rd. 45 Jah­re alte Holz­al­ufens­ter mit einer Iso­lier­ver­gla­sung „der ers­ten Stun­de“ sowie die Fas­sa­den­flä­che (ca. 2.150 m²). Nach der Sanie­rung ent­spricht das gesam­te Gebäu­de dem Stan­dard der ENEV 20142016.

Kos­ten:

Die Gesamt­kos­ten belau­fen sich brut­to gerun­det auf 1.900.000 EUR.

För­de­rung:

Für die ener­ge­ti­sche Fens­ter- und Fas­sa­den­sa­nie­rung wur­de eine För­de­rung von 559.000 EUR über den Kom­mu­na­len Sanie­rungs­fonds des Lan­des Baden-Würt­tem­berg (För­de­rung von Sanie­rungs­maß­nah­men an Schu­len) mit Bescheid vom 11.06.2018 bewil­ligt. Der Bewil­li­gungs­be­scheid wird unwirk­sam, wenn die Sanie­rungs­maß­nah­me bis ein Jahr (10.06.2019) nach Ertei­lung des Beschei­des noch nicht begon­nen wor­den ist. Als Beginn gilt der Abschluss des ers­ten der Umset­zung die­nen­den rechts­ver­bind­li­chen Leis­tungs- und Lieferungsvertrages.

Ter­mi­ne:

Die Maß­nah­me soll in einen nörd­li­chen und einen süd­li­chen Bau­ab­schnitt auf­ge­teilt wer­den. Geplant ist, die Maß­nah­me in den Som­mer­fe­ri­en 2019 zu begin­nen und bis zum Früh­jahr 2021 abzuschließen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Fens­ter- und Fas­sa­den­sa­nie­rung am Schul­ge­bäu­de der Meri­an­schu­le mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 1.900.000 EUR wird genehmigt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Vor­aus­set­zun­gen zur Ver­wirk­li­chung der Maß­nah­me zu schaf­fen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge zu abzuschließen.
  3. Die erfor­der­li­chen wei­te­ren Finan­zie­rungs­mit­tel in Höhe von 1.150.000EUR wer­den im Dop­pel­haus­halt 2020/2021 berücksichtigt.

Mei­ne Haltung:

Die Sanie­rung ist – ohne Wenn und Aber – notwendig.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe zugestimmt.

Klar­stel­lungs­sat­zung

2019 / V 00027 Antrag der CDU – „Mög­lich­kei­ten zur Schaf­fung zusätz­li­chen Wohn­raums in länd­li­chen Teil­or­ten Fried­richs­ha­fens“ – Auf­he­bung der Klarstellungssatzung

Beschluss­an­trag:

Geän­der­te Beschluss­fas­sung als Ergeb­nis der Vor­be­ra­tung im PBU:

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, in einer Pro­jekt­grup­pe gemein­sam mit Ver­tre­tern aus dem Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt und des Ort­schafts­ra­tes Etten­kirch im 2. Halb­jahr 2019 zeit­nah eine Lösung zu erar­bei­ten, ggf. bei Bedarf mit­hil­fe exter­ner Experten.

Mei­ne Haltung:

Ich bin ganz klar für die Klar­stel­lungs­sat­zung, wie sie der Gemein­de­rat vor zwei Jah­ren beschlos­sen hat. Wegen mir hät­te es das Vehi­kel der Pro­jekt­grup­pe nicht gebraucht. Und auch künf­tig wer­de ich für die­se Sat­zung votie­ren. Gleich­zei­tig erfor­dern demo­kra­ti­sche Pro­zes­se ab und an, einen Kom­pro­miss ein­zu­ge­hen. Das ist in die­sem Fall so pas­siert: Die CDU hat einen Antrag für die Auf­he­bung der Klar­stel­lungs­sat­zung gestellt, die Ver­wal­tung hat Ableh­nung emp­foh­len der Aus­schuss Pla­nen, Bau­en, Umwelt (PBU) hat lan­ge dis­ku­tiert und ende­te mit die­sem Kom­pro­miss. Nun haben wir ihn, wir wer­den sehen, wie es weitergeht.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe zugestimmt.

Pari­ser Klimaschutzabkommen 

201900085 Antrag Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und der SPD auf Unter­stüt­zung Pari­ser Klimaabkommens

Um was geht es?

Die Stadt Fried­richs­ha­fen zeich­net sich bereits seit Anfang der 1990er Jah­re durch eine kon­se­quen­te Ener­gie- und Kli­ma­schutz­po­li­tik mit weit­rei­chen­der Beschluss­la­ge aus. Seit Teil­nah­me am Euro­pean Ener­gy Award (eea) im Jahr 2006 ist die­se Beschluss­la­ge unter­mau­ert durch jähr­lich fort­ge­schrie­be­ne Maß­nah­men­plä­ne, die im Schul­ter­schluss mit SWSee und TWF sys­te­ma­tisch umge­setzt wer­den. Dabei hat sich die Stadt Fried­richs­ha­fen stets von den Kli­ma­schutz­zie­len von EU, Bund und Land lei­ten las­sen, die­se aber in ein für eine Indus­trie­stadt rea­lis­ti­sches Maß hand­hab­bar gemacht (DS 2013 / V 00154).

Das Kli­ma­ab­kom­men von Paris hat als Ziel­set­zung der inter­na­tio­na­len Staa­ten­ge­mein­schaft ver­ein­bart, die Kli­ma­er­wär­mung gegen­über dem vor­in­dus­tri­el­len Niveau glo­bal auf deut­lich unter 2°C zu begren­zen, mög­lichst auf 1,5°C. Um die­ses Ziel zu errei­chen, dürf­ten welt­weit nicht mehr als ins­ge­samt 380 Mil­li­ar­den Ton­nen CO2 emit­tiert wer­den. Bei der­zeit jähr­lich 40 Mrd. t CO2-Emis­sio­nen wäre die­ses Emis­si­ons­bud­get in weni­ger als 10 Jah­ren erschöpft. Auch das 2°C‑Ziel erlaubt nur noch rd. 1.000 Mrd. t CO2-Aus­stoß und erfor­dert eine Begren­zung der Emis­sio­nen nahe null bis Anfang der 2040er Jahre.

Dar­aus folgt, dass die Ziel­set­zun­gen für die Sen­kung der CO2-Emis­sio­nen auf allen Hand­lungs­ebe­nen in den kom­men­den Jah­ren deut­lich ange­ho­ben wer­den müssen.

Das Kli­ma­ab­kom­men von Paris betont die beson­de­re Rol­le der Städ­te, Regio­nen und loka­len Behör­den. Die Stadt Fried­richs­ha­fen ist sich ihrer Ver­ant­wor­tung bei der Erfül­lung der Pari­ser Kli­ma­schutz­zie­le allein im Inter­es­se ihrer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bewusst. Doch einer Anhe­bung der selbst gesteck­ten Zie­le muss auch eine Anpas­sung der flan­kie­ren­den Maß­nah­men­plä­ne fol­gen. Das geeig­ne­te Instru­ment hier­für ist die Fort­schrei­bung des im Jahr 2011 beschlos­se­nen Ener­gie- und Kli­ma­schutz­kon­zep­tes Fried­richs­ha­fen 2020 (DS 2010/V 00224). Die­se Fort­schrei­bung ist vom Aus­schuss für Umwelt und Nach­hal­tig­keit am 19.10.2017 in Auf­trag gege­ben wor­den (DS 2017/V 00236) und wird als Vor­aus­set­zung für die nächs­te Rezer­ti­fi­zie­rung mit dem eea gold bis Früh­jahr 2020 erarbeitet.

Die Stadt­ver­wal­tung wird die­se Fort­schrei­bung zusam­men mit ihrem Stadt­werk und der regio­na­len Ener­gie­agen­tur Ravens­burg ganz im Sin­ne des ISEK-Leit­pro­jek­tes 3 „Kli­ma­stadt“ in Form eines ganz­heit­li­chen „Mas­ter­plan Kli­ma­stadt“ ange­hen, der die drei Pro­jekt­bau­stei­ne umfasst:

  • · Ener­gie- und Kli­ma­schutz­kon­zept wei­ter umset­zen und fortschreiben.
  • · Enga­ge­ment zum Euro­pean Ener­gy Award in Gold fort­set­zen und hier­für ent­spre­chend den

Maß­nah­men­ka­ta­log aktua­li­sie­ren und umsetzen.

  • · Pla­ne­ri­sche Maß­nah­men zur Kli­ma­fol­gen­an­pas­sung entwickeln.

Unter­stützt durch die Ener­gie­agen­tur Ravens­burg wird sich die Stadt­ver­wal­tung um För­der­mit­tel für die­sen ganz­heit­li­chen Ansatz bemü­hen, zumal die­ser vom GR beschlos­se­ne Arbeits­auf­trag über eine brei­te Bür­ger­be­tei­li­gung im ISEK-Pro­zess vor­be­rei­tet wor­den ist (DS 2017 / V 00296). Das Ergeb­nis – der Mas­ter­plan Kli­ma­stadt Fried­richs­ha­fen – kann dann in die Fort­schrei­bung des FNP einfließen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen unter­stützt den Kli­ma­schutz bereits seit Jah­ren und begrüßt die aktu­el­len Ver­ein­ba­run­gen zum Kli­ma­schutz auf inter­na­tio­na­ler und natio­na­ler Ebene.
  2. Bezüg­lich der Zie­le, der Maß­nah­men und der Umset­zungs­zeit­räu­me wird auf die vom Aus­schuss für Umwelt und Nach­hal­tig­keit im Okto­ber 2017 beauf­trag­te Fort­schrei­bung des Ener­gie- und Kli­ma­schutz­kon­zep­tes (DS 2017/V 00236) ver­wie­sen, wel­che der­zeit in Arbeit ist.

Mei­ne Haltung:

Ich freue mich, dass der Gemein­de­rat dem Antrag zur Selbst­ver­pflich­tung in Bezug auf das Pari­ser Kli­ma­ab­kom­men ein­stim­mig zuge­stimmt hat! Die­ser Beschluss ist zwar nicht ganz so Medi­en­wirk­sam wie der Kon­stan­zer Kli­ma­not­stand, bewirkt letzt­lich jedoch das sel­be. Künf­tig wer­den wir alle Vor­la­gen, Anträ­ge und Pro­jek­te mit dem Pari­ser Kli­ma­ab­kom­men abglei­chen. Ein wirk­lich guter Erfolg für Friedrichshafen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe zugestimmt.

Grün­flä­chen­stra­te­gie

2019 / V 00109 Eine Grün­flä­chen­stra­te­gie für Fried­richs­ha­fen – Leit­li­ni­en und Maß­nah­men­plan für den künf­ti­gen Umgang mit unse­rem Stadtgrün

Beschluss­an­trag:

  1. Das Gre­mi­um stimmt der Grün­flä­chen­stra­te­gie Fried­richs­ha­fen zu,
  • · dem Posi­ti­ons­pa­pier „Unser Grü­nes Fried­richs­ha­fen“ (Anla­ge 1)
  • · dem Maß­nah­men­plan „Stadt­grün natur­nah“ 2019 – 2022 (Anla­ge 2)
  1. Die Stadt­ver­wal­tung wird beauf­tragt, die geplan­ten Maß­nah­men im Rah­men der im Haus­halt bereit gestell­ten Mit­tel schritt­wei­se umzu­set­zen und zum Ende der drei­jäh­ri­gen Zer­ti­fi­zie­rungs­pe­ri­ode mit dem Label „Stadt­grün natur­nah“ Bericht zu erstatten.
  2. Die Stadt­ver­wal­tung wird wei­ter beauf­tragt, Posi­ti­ons­pa­pier und Maß­nah­men­plan mit den pla­ne­ri­schen Maß­nah­men zur Kli­ma­fol­gen­an­pas­sung zu einem Gesamt­kon­zept im Sin­ne des ISEK-Leit­pro­jek­tes 4 „Grü­ne und blaue Infra­struk­tur“ zusammenzuführen.

Mei­ne Haltung:

Eine sehr gute Initia­ti­ve der Ver­wal­tung! Ich freue mich auf die Umset­zung und die damit ver­bun­de­ne Rea­li­sie­rung der Grü­nen Stadt!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe zugestimmt.

Brü­cke Eckenerstraße

2019 / V 00093 Brü­cke Ecken­er­stra­ße: Antrag auf Geneh­mi­gung über­plan­mä­ßi­ger Mittel

Um was geht es?

Im Zuge der Umset­zung der Maß­nah­me sind Pro­ble­me bei der Grün­dung auf­ge­tre­ten. Grund­sätz­lich sind in Fried­richs­ha­fen die Bau­grund­ver­hält­nis­se schwie­rig. Bau­grund­ri­si­ko ist Bau­her­ren­ri­si­ko. Bei die­sem Bau­vor­ha­ben sind Mikropfäh­le als Grün­dungs­ele­men­te der Wider­la­ger geplant. Die­se wur­den, nach­dem sie gesetzt waren, mit­tels Zug­ver­su­chen geprüft, ob ihre Zug­fes­tig­keit aus­rei­chend ist. Da die Soll­wer­te nicht erreicht wur­den, muss­ten die Pfäh­le neu berech­net wer­den, die Sta­tik muss­te also über­ar­bei­tet wer­den. Ergeb­nis die­ser Über­ar­bei­tung der Sta­tik war, dass zusätz­li­che Pfäh­le gebohrt wer­den muss­ten. Die Pfäh­le muss­ten mit einem gro­ßen Bohr­ge­rät gebohrt wer­den und wei­sen Län­gen zwi­schen 5 und 20 m auf.

Der Auf­wand für die Erstel­lung der zusätz­li­chen Pfäh­le war zunächst nicht abschlie­ßend beur­teil­bar. Die Boh­run­gen muss­ten gestoppt wer­den, nach­dem die Zug­ver­su­che nicht die erfor­der­li­chen Wer­te brach­ten. Das Bohr­ge­rät muss­te wie­der von der Bau­stel­le ent­fernt wer­den. Der Bau­grund wur­de noch­mals unter­sucht, aller­dings mit kei­nem neu­en Ergeb­nis. Es wur­de beschlos­sen, dass am bestehen­den Grün­dungs­sys­tem fest­ge­hal­ten wird. Die Pfahl­sta­tik wur­de dar­auf­hin über­rech­net mit dem Ergeb­nis, dass die Anzahl der Pfäh­le fast ver­dop­pelt wer­den muss­te. Da die Berech­nung auch einer Prü­fung bedarf, hat dies zusätz­li­che Zeit in Anspruch genom­men. Die zusätz­li­chen Pfäh­le sind Sowie­so-Kos­ten, die die Stadt zu tra­gen hat.

Gleich­zei­tig tauch­ten auch Pro­ble­me mit der Stand­si­cher­heit am bestehen­den Bahn­damm auf. Der von der Stadt erwor­be­ne Hang (Bahn­damm der DB) war schon beim Kauf rech­ne­risch nicht stand­si­cher. Da von unse­rer Sei­te her aber ein Ein­griff in den Hang erfolg­te, war die Auf­la­ge der DB, die Wie­der­her­stel­lung stand­si­cher zu erstel­len und dies rech­ne­risch nach­zu­wei­sen. Von Sei­ten der Bahn wur­den Siche­rungs­maß­nah­men gefor­dert, die einen Grund­bruch aus­schlos­sen. Die Berech­nun­gen muss­ten von einem Prüf­sta­ti­ker des Eisen­bahn­bun­des­am­tes geneh­migt wer­den. Das heißt, auch hier muss­ten Tief­grün­dun­gen vor­ge­nom­men wer­den, die in die­sem Aus­maß nicht geplant waren. Somit muss­ten wie­der Bohr­pfäh­le gesetzt wer­den, in Form einer Hang­ver­na­ge­lung. Es wird recht­lich geprüft, ob hier ein ver­deck­ter Man­gel beim Ver­kauf an die Stadt bei der Bahn gel­tend gemacht wer­den kann.

Durch die­se unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­se hat sich die Bau­zeit erheb­lich ver­län­gert, so dass der Mon­ta­ge­ter­min nicht im Juni/​Juli 2018 statt­fin­den konn­te, wie ursprüng­lich geplant, son­dern erst im Oktober/​November. Der TA/PBU wur­de hier­zu nicht öffent­lich infor­miert. Da jedoch in die­ser Zeit das jähr­li­che Weih­nachts­ge­schäft der Ein­zel­händ­ler anstand und auch gleich­zei­tig die Kep­ler­stra­ße halb­sei­tig gesperrt war wur­de beschlos­sen, die Brü­cke erst dann zu mon­tie­ren, wenn die Kep­ler­stra­ße fer­tig­ge­stellt und als Umlei­tungs­stre­cke für die Ecken­er­stra­ße genutzt wer­den kann. Hier­durch ent­stan­den wei­te­re Mehr­kos­ten in Höhe von ins­ge­samt 850.000 EUR.

Beschluss­an­trag:

  1. Der bis­her geneh­mig­te Gesamt­kos­ten­rah­men in Höhe von 2.200.000 EUR wird um 650.000 EUR plus zusätz­lich einer Risi­ko­rück­stel­lung von 200.000 EUR auf 3.050.000 EUR erhöht.
  2. Die Über­plan­mä­ßi­gen Aus­zah­lun­gen in Höhe von 850.000 EUR wer­den geneh­migt. Den Deckungs­vor­schlä­gen wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Ich bin sehr dafür, Geld für den Fuß- und Rad­ver­kehr aus­zu­ge­ben. Gemes­sen an den Aus­ga­ben für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr sind 3 Mio. EUR auch wirk­lich nicht viel Geld. Selbst die Kos­ten­stei­ge­rung liegt völ­lig im Rah­men und ist eigent­lich kei­ner­lei Auf­re­gung wert. Zum Ver­gleich: Für den Tun­nel­trog in Jet­ten­hau­sen waren einst 22 Mio. EUR aus dem städ­ti­schen Haus­halt ein­ge­plant. Letzt­lich wur­den dann 42 Mio. EUR fäl­lig und damit eine Kos­ten­stei­ge­rung von fast 100%. Trotz­dem fin­de ich das Geld in die­ser Brü­cke nicht wirk­lich gut angelegt:

  1. Die Brü­cke führt über die Ecken­er­stra­ße. Genau die­se Stra­ße wird in naher Zukunft durch die Eröff­nung der B 31 neu und damit ver­bun­de­ner Ver­än­de­run­gen in der inner­städ­ti­schen Ver­kehrs­füh­rung deut­lich weni­ger Ver­kehr füh­ren. Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer kön­nen dann pro­blem­los und evtl. sogar ohne Ampel­an­la­ge die Stra­ße am Ori­on­kno­ten queren.
  2. Die Wege­füh­rung zur Brü­cke führt durch zwei unbe­leb­te Stra­ßen – die Sedan­stra­ße und der Hin­ter­hof­be­reich der Metz­stra­ße. Ich bin mir nicht sicher, ob die­se heu­te eher dunk­len und unbe­leb­ten Wege durch die Brü­cke mehr Qua­li­tät erhalten.
  3. In der Metz­stra­ße wird der Rad- und Fuß­weg links oder rechts der Tief­ga­ra­gen­ein­fahrt geführt wer­den müs­sen. Dort ist der Abstand zu den Gebäu­den sehr knapp bemes­sen. Mir ist nicht klar, wie die Wege­füh­rung hier gut gelöst wer­den soll.

Beim Grund­satz­be­schluss zur Brü­cke habe ich damals dage­gen gestimmt. Nun ist die Brü­cke schon in Tei­len da. Was wür­de pas­sie­ren, wenn das Geld für die Kos­ten­stei­ge­rung nicht bewil­ligt wer­den wür­de? Genau weiß man es nicht zu sagen, aber klar ist, dadurch kämen die bereits aus­ge­ge­be­nen Mil­lio­nen auch nicht zurück. Zustim­men woll­te ich dem Antrag trotz­dem nicht, ich habe mich des­halb enthalten.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe mich enthalten.

Stadt­mar­ke und Gestaltungslinie

2018 / V 003632 Stadt­mar­ke und neue Gestal­tungs­li­nie (Cor­po­ra­te Iden­ti­ty und Cor­po­ra­te Design)

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt­ver­wal­tung sowie die Stadt­mar­ke­ting GmbH wer­den beauf­tragt, das bis­he­ri­ge Logo bei­zu­be­hal­ten und ab sofort ohne den Slo­gan „See­blick mit Weit­sicht“ einzusetzen.
  2. Die Stadt­ver­wal­tung sowie die Stadt­mar­ke­ting GmbH wer­den beauf­tragt, die neue Gestal­tungs­richt­li­nie auf Basis der vor­ge­leg­ten Lay­out-Ent­wür­fe und Bei­spie­le erstel­len zu las­sen sowie ein Anwen­dungs­hand­buch für deren Umset­zung sowie Vor­la­gen für die täg­li­che Anwen­dung erstel­len zu las­sen. Dabei ist die bereits beschlos­se­ne Mar­ken­ar­chi­tek­tur (GR- Beschluss vom 09.10.2017) zu berücksichtigen.
  3. Die Ein­füh­rung erfolgt schritt­wei­se, wenn neue Auf­la­gen oder neue Wer­be­mit­tel her­aus­ge­ge­ben wer­den. Die Abtei­lung Kom­mu­ni­ka­ti­on und Medi­en sowie die Stadt­mar­ke­ting GmbH bera­ten die Ämter und Ein­rich­tun­gen bei der Ein­füh­rung und Umset­zung und legen im Ein­zel­fall die Aus­füh­rung ver­bind­lich fest.

Mei­ne Haltung:

Ich bin froh, dass wir es ein­fach beim alten Logo belas­sen. Klar ist es grund­sätz­lich Geschmacks­sa­che und die Schön­heit liegt im Auge des Betrach­ters, aber aus mei­ner Sicht konn­ten alle Vor­schlä­ge für ein neu­es Design dem guten alten Ein-Schwung-Zep­pe­lin nicht das Was­ser reichen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe zugestimmt.

Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lung

2019 / V 00120 Ein­be­ru­fung der Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lung für die Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten Fried­richs­ha­fen 1 und 2 und Zustim­mung zur Satzung

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lun­gen für die Jagd­be­zir­ke Fried­richs­ha­fen 1 und Fried­richs­ha­fen 2 einzuberufen.
  2. Als Ver­samm­lungs­lei­ter wird Herr Simon Büch­ler, als Schrift­füh­rer Herr Pir­min Dil­ger bestimmt.
  3. Der Gemein­de­rat stimmt der Über­tra­gung der Ver­wal­tung der Jagd­ge­nos­sen­schaf­ten auf den Gemein­de­vor­stand zu. Soll­ten in den Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lun­gen Abwei­chun­gen von den jetzt vor­lie­gen­den Sat­zun­gen beschlos­sen wer­den, so behält sich der Gemein­de­rat die Über­nah­me der Ver­wal­tung einer spä­te­ren Zustim­mung vor.
  4. Der Gemein­de­rat stimmt den vor­lie­gen­den Sat­zungs­ent­wür­fen zu und erteilt dem Ver­tre­ter der Stadt in den Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lun­gen das impe­ra­ti­ve Man­dat, ent­spre­chend die­sen Beschlüs­sen den Sat­zun­gen zuzu­stim­men. Als Ver­tre­ter des Gemein­de­vor­stands wird für die Dau­er der Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lun­gen Herr Simon Büch­ler bestimmt.

Mei­ne Haltung:

Kaum eine Sit­zungs­vor­la­ge hat es bis­lang geschafft, dass ich wirk­lich lan­ge über­le­gen muss­te, was für eine Hal­tung ich jetzt zur Sache und zum Beschluss­an­trag habe. Die­se hat es und ganz ehr­lich: Ich weiß es auch nach lan­ger Über­le­gung nicht. Soll sich die Jagd­ge­nos­sen­schaft ver­sam­meln, mir soll‘s recht sein.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe zugestimmt.

Ein­brin­gung eines Antrags

2019 / V 00149 Ein­brin­gung eines gestell­ten Antrages

Um was geht es?

Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen: Ein­füh­rung eines „Häf­ler Pas­ses“ in Friedrichshafen

Beschluss­an­trag:

  1. Der ein­ge­brach­te Antrag (s. Anla­ge) wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Er ist dem Gemein­de­rat spä­tes­tens zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung am 22.07.2019 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Ich freue mich über die Ein­brin­gung unse­res Antrags, der ein­mal mehr beweist, dass die grü­nen auch die sozia­len The­men bespie­len können.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe die Ein­brin­gung zur Kennt­nis genommen.

Ver­schie­de­nes

Um was ging es?

Fra­ge: Beschil­de­rung der Umlei­tung Fried­rich- / Ecken­er­stra­ße: Vor allem Aus­wär­ti­ge über­se­hen die Beschil­de­rung, bzw. glau­ben ihrem Navi mehr als den Umlei­tungs­hin­wei­sen. Des­halb die Bit­te: Die Beschil­de­rung muss bereits an den Stadt­ein­gän­gen Ost und West gut ersicht­lich sein.
Ant­wort: Wird an Herr Schrait­le weitergegeben.

Fra­ge: Kom­mu­nal­wahl: Auch Brief­wäh­ler bekom­men die Wahl­un­ter­la­gen noch ein­mal nach Hau­se geschickt. Warum?
Ant­wort: Die Brief­wahl­un­ter­la­gen wer­den von der Stadt ver­schickt. Die Wahl­un­ter­la­gen für „Normal“-Wähler ver­schickt die Dru­cke­rei direkt. Des­halb kön­nen die Brief­wäh­ler nicht her­aus­ge­zo­gen wer­den. Zudem kann noch bis Don­ners­tag Brief­wahl bean­tragt wer­den, da sind dann bereits alle Wahl­un­ter­la­gen verschickt.

Fra­ge: Die Björn-Stei­ger-Stif­tung wird 50 Jah­re alt und „ver­schenkt“ aus die­sem Grund Not­ruf­säu­len für unbe­wach­te Strän­de. In Fried­richs­ha­fen könn­te das z.B. für das Frei­zeit­ge­län­de Man­zell in Fra­ge kom­men. Alles was man dafür benö­tigt ist die Geneh­mi­gung zur Aufstellung.
Ant­wort: Ers­ter Bür­ger­meis­ter Köh­ler klärt die Not­wen­dig­kei­ten und offe­nen Fra­gen in einem extra Termin.

Fra­ge:Die anlie­fern­den LKWs vom Dis­coun­ter Nor­ma in Hof­en, fah­ren nach dem Ent­la­den vom Nor­ma aus nach rechts in die May­bach­stra­ße ein. Hier­durch ent­ste­hen Schär­kräf­te, die tie­fe Ril­len im Asphalt hin­ter­las­sen und die quer zur eigent­li­chen Fahrt­rich­tung auf der May­bach­stra­ße ver­lau­fen. Wenn nun LKWs mit schlecht gesi­cher­ter Ladung auf der May­bach­stra­ße unter­wegs sind, ent­ste­hen Schwin­gun­gen, die in den umlie­gen­den Gebäu­den deut­lich spür­bar sind, je wei­ter oben, des­to mehr. Das kann so nicht bleiben!
Ant­wort:Wird an den zustän­di­gen Stra­ßen­bau­last­trä­ger weitergegeben.