Diese Sitzung war die letzte Sitzung des gewählten Gemeinderates 2014 – 2019. Am Sonntag findet die Kommunalwahl statt und damit wird sich die Zusammensetzung des Gremiums verändern. Allerdings wird der alte Gemeinderat erst mal kommissarisch noch fleißig weiter arbeiten – zwei Sitzungsrunden sind noch anberaumt – und erst Ende Juli wird sich der neue Rat zur konstituierenden Sitzung treffen.
In der gestrigen Sitzung wurden noch einmal gewichtige Themen beraten und beschlossen. Dabei ging es unter anderem um den Kindergartenbedarfsplan, die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auf kommunaler Ebene, eine Grünflächenstrategie für Friedrichshafen und 800.000 EUR für eine Brücke.
Leider hat diese Nachlese im Wahlkampfendspurt aus zeitgründen etwas Federn gelassen. Die Zusammenfassungen des Inhalts unter „Worum geht es?“ sind deshalb diesmal, bis auf wenige Ausnahmen, leider nicht vorhanden. Meine Haltung und mein Abstimmungsverhalten sind aber – Wahlkampf hin oder her – wie immer transparent dargestellt. Viel Spaß beim Nachlesen!
Die Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Nachlese GR-Sitzung 21.05.2019
Bekanntgaben
Um was geht es?
- Zeppelin-Stiftung – Beratungsleistungen des Gesellschafters für Akquisitionsprojekte von Stiftungsunternehmen
- Verkauf einer Teilfläche von Flurstück Nr. 210, Flur 6 zu Zwecken des Wohnungsbaus.
Der Gemeinderat hat einer Abweichung von der Quotenregelung am 25.03.2019 zugestimmt. Der Erwerber erhält eine anteilige Kaufpreisvergünstigung. Für die zu erstellenden Sozialwohnungen, als auch die Einheiten des Häfler Wohnraumförderungsprogramms, für welche der Erwerber eine Kaufpreisvergünstigung erhält, muss mindesten ein Bindungszeitraum von 25 Jahren ab Bezugsfertigkeit eingegangen werden.
Beschlussantrag:
Zur Kenntnisnahme.
Mietspiegel 2020
Beschlussantrag:
- Die Stadt Friedrichshafen übernimmt als antragstellende Gemeinde die Projektleitung für das Kooperationsprojekt Mietspiegel 2020 im Bodenseekreis.
- Für die Förderung des Projektes wird beim Land Baden-Württemberg – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau – ein Antrag gemäß des Leitfadens zur Förderung von Kooperationsmietspiegeln mehrerer Gemeinden gestellt.
Meine Haltung:
Das Kooperationsprojekt für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel ist ein Leuchtturmprojekt aus Friedrichshafen, das mittlerweile in ganz Baden-Württemberg Nachahmer gefunden hat. Ein gutes Projekt, das alle zwei Jahre zur Anwendung kommt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Sitzungsvorlage in allen Beschlusspunkten zugestimmt.
Kindergartenbedarfsplan
Beschlussantrag:
- Der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 (siehe Anlage 1) wird zugestimmt.
- Die Bedarfsplanung ist für das ab September 2019 beginnende Kindergartenjahr 2019/2020 verbindlich. Dies gilt insbesondere für die in den einzelnen Einrichtungen vorgehaltenen Betreuungsangebote und die Ausstattung der Einrichtungen mit Fachpersonal.
- Die in der Anlage 2 aufgeführten Einrichtungen mit den im Kindergartenjahr 2019/2020 vorgehaltenen Betreuungsangeboten und Betreuungszeiten werden im Sinne der örtlichen Bedarfsplanung formell anerkannt. Die Förderung der von den örtlichen Kirchengemeinden und von anderen freien Trägern betriebene Einrichtungen erfolgt entsprechend diesen Festlegungen und den Vereinbarungen in den Betriebsträgerverträgen bzw. auf der Basis der einschlägigen Gemeinderatsbeschlüsse.
- Dem Stellenplan und der Stellenzahlermittlung wird die „Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung – KiTaVO)“ vom 25.11.2010 zu Grunde gelegt. Das sich hieraus ergebende Faktorenmodell wird, gemäß den Ausführungshinweisen des Landesjugendamts (KVJS) vom 30.12.2010, der Einzelberechnung zu Grunde gelegt.
- Die Freiwilligkeitsleistungen zusätzlicher Hauswirtschaftlicher Kräfte, Stellen für „Freiwilliges soziales Jahr“, zusätzliche Fachkraftstellen für Sprachförderung, Bildungshausarbeit, Leitungsfreistellung und Krankheitsvertretung werden gemäß Anlage 3 weiter gewährt.
- Bis auf weiteres werden grundsätzlich keine auswärtigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Friedrichshafen aufgenommen. Ausnahmen werden auf Antrag durch das Amt für Bildung, Familie und Sport – Abteilung Kindertageseinrichtungen geprüft und ggf. genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiterhin notwendigen Plätze entsprechend der im Kindergartenbedarfsplan ausgeführten Bedarfe gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu schaffen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Fallenbrunnen 16 einen neuen 3‑gruppigen Kindergarten zu planen und umzusetzen. Die Umsetzung soll mit der SWG erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den bisherigen Kindergarten Berg nach dem Umzug in das neue Bildungshaus durch die Johanniter weiter zu betreiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in der Pestalozzischule einen temporären Kindergarten einzurichten und zu betreiben.
- Die Maßgabe der Höchstgruppenstärke soll im kommenden Kindergartenjahr im angemessenen Umfang zu den zusätzlich entstehenden Plätzen nach und nach bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 aufgehoben werden. Dies immer unter der Voraussetzung, dass kein Häfler Kind deshalb unbetreut bleibt.
- Es wird zusätzlich eine 1,0 Beamtenstelle, A10 LBesG, für Verwaltungsarbeiten, sowie eine 0,2 Stelle für das Sekretariat in der Abteilung Kindertageseinrichtung in den nächsten Stellenplan aufgenommen
Meine Haltung:
Der Plan ist gut. Wie in jedem Jahr.
Er berücksichtigt die steigenden Kinderzahlen, zeigt auf, wo bestehende Einrichtungen erweitert und neue entstehen können und passt den Stellenplan an die Vorhaben an. Das alles unter der Vorgabe, der Nachfrage gerecht zu werden und die entsprechende Quantität an Plätzen vorzuhalten ohne Einbußen in Bereich der Qualität.
Und genau in diesem Balanceakt liegt die Schwierigkeit, die wir gemeinsam zu meistern haben:
Auf der einen Seite der Rechtsanspruchder Eltern auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz und die damit verbundene Bereitstellung von ausreichend vielen Plätzen bei steigenden Geburtenzahlen.
Und auf der anderen Seite der gesetzlich festgeschriebene Bildungsauftragder Kindertagesstätten, der nur dann wirklich erfüllt werden kann, wenn die Rahmenbedingungen, die wir heute im Kindergartenbedarfsplan beschließen, auch umgesetzt werden können.
Drei Dinge möchte ich herausgreifen:
- Personalsituation: Trotz großer Mühe ist die Personaldecke insgesamt betrachtet dünn. Krankheitsfälle plus Urlaubsansprüche von Mitarbeiterinnen in Verbindung mit unbesetzten Stellen (Fachstellen/FSJ-Stellen/Ausbildungsstellen) lassen einen guten Plan wanken und können zu Notfallplänen und temporären Gruppenschließungen führen.
Hier müssen wir besser werden und alle erdenklichen Anstrengungen zur Personalgewinnung und ‑bindung unternehmen um den gesetzlich festgelegten Personalschlüssel zu erfüllen.
Wir alle haben den Anspruch, dass unsere Kitas Bildungsstätten sind. Der Aspekt der Betreuung ist heute eher ein Nebeneffekt. Deshalb ist es zwar nett, dass Eltern, Großeltern oder freundliche Menschen aus der Gemeinde bei Personalmangel einspringen, aber das kann nicht unser Anspruch sein, schon gar nicht, wenn diese Situationen regelmäßig auftreten oder über längere Zeiten anhalten.
Die Erhebung über die Häufigkeit von Maßnahmen wie die Verkürzung von Öffnungszeiten und Gruppenschließungen aufgrund von Personalmangel, wie sie von BM Köster im KSA zugesagt wurde, begrüßen wir.
- Krankheitsbudget: Hier scheinen wir aufgrund der Erfahrungen im vergangenen Jahr noch nicht die richtige Lösung gefunden zu haben. Für alle Einrichtungen zusammen stehen derzeit 5,02 Stellen zusätzlich als Krankheitsvertretung zur Verfügung. Allein die Anzahl der offenen Stellen in Häfler Einrichtungen übersteigt diese Zahl um ein Vielfaches. Dazu kommen fehlende Bewerbungen auf Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Man muss kein Rechengenie sein, um erkennen zu können, dass diese fünf Stellen nicht ausreichen, um das vorhandene Loch zu stopfen. Offensichtlich benötigen wir andere Werkzeuge, die es zu finden und zu nutzen gilt.
- Gruppengrößen: Durch die Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen wird sich die Situation zunehmend entspannen, wir freuen uns, dass damit die Höchstgruppenstärke von 25 Kinder in Einrichtungen mit VÖ kurz- bis mittelfristig wieder auf die Regelgruppenstärke von 22 Kindern abgesenkt werden kann. Für eine gute und pädagogisch sinnvolle Arbeit halten wir das für unerlässlich. Gleichzeitig erachten wir es aktuell jedoch noch für notwendig, dass in Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen weiterhin – wie bereits im vergangenen Kindergartenbedarfsplan festgeschrieben – die Regelgruppenstärke gilt.
Als Ergänzung zum Thema füge ich hier noch die Antworten der Grünen auf die Fragen des Gesamtelternbeirats Häfler Kindertagesstätten ein:
- Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie dem Personalmangel, der teilweise bereits jetzt an den Häfler Einrichtungen herrscht und der sich in Zukunft noch verschärfen wird, begegnen? (Personalmangel im Sinne von: der Stellenschlüssel kann nicht mit geeignetem Fachpersonal besetzt werden.)
Kindertagesstätten sind politisch gewollte Bildungseinrichtungen die nur mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal gute Arbeit leisten können. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass jede mögliche Anstrengung unternommen werden muss, um den Fachkräftemangel zu beheben. Dazu zählen für uns gute Rahmenbedingungen in den Einrichtungen (Ausstattung, Unterstützung durch Kooperationen, multiprofessionelle Teams, regelmäßige Supervisionen, keine längerfristigen Unterschreitungen des Stellenschlüssels, u.a.m.), übertarifliche Leistungen, Bonuszahlungen und die Vermittlung von bezahlbarem Wohnraum. Pädagogische Fachkräfte sind derzeit Mangelware. Wenn wir wollen, dass sie nach Friedrichshafen kommen und auch bleiben, werden wir dafür deutliche Anstrengungen unternehmen müssen.
- Selbst wenn auf dem Papier – d.h. in der Theorie – der Stellenschlüssel an einer Einrichtung stimmt: Durch (Langzeit-)Kranke, Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaft, Kuren, Urlaub, Weiterbildungen, kurzfristige Kündigungen etc. fehlen tatsächlich – in der Praxis – teils mehrere Stellen an einer Einrichtung. Die Kita ist also de facto unterbesetzt, was substantielle Einschränkungen im täglichen Betrieb zur Folge haben kann mit teils gravierenden Auswirkungen auf Kinder, Eltern und Fachpersonal. Durch welche Maßnahmen wollen Sie solche Personalengpässe verhindern, die trotz eines „offiziell korrekten“ Personalschlüssels Alltag an unseren Häfler Kitas sind?
Die Zeppelin-Stiftung finanziert als Freiwilligkeitsleistung ein Krankheitsvertretungsbudget, welches den Trägern ermöglicht, zusätzliches Personal einzustellen, bzw. bei Bedarf abzurufen oder aufzustocken, um die oben genannten Situationen in Kindertageseinrichtungen zu vermeiden. Für alle Einrichtungen zusammen stehen somit 5,02 Stellen zusätzlich als Krankheitsvertretung zur Verfügung. Allein die Anzahl der offenen Stellen in den Einrichtungen übersteigt diese Zahl um ein Vielfaches. Dazu kommen fehlende Bewerbungen auf Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Man muss kein Rechengenie sein, um erkennen zu können, dass diese fünf Stellen nicht ausreichen, um das Loch zu stopfen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass alle erdenklichen Anstrengungen zur Personalgewinnung- und bindung gemacht werden müssen, um zum einen den gesetzlich festgelegten Personalschlüssel zu erfüllen und zum anderen die Stellenanteile im Krankheitsvertretungsbudget zusätzlich aufzustocken.
- Mit welchen konkreten Maßnahmen möchten Sie die Arbeit des pädagogischen Fachpersonals an unseren Häfler Kitas stärker wertschätzen?
Personalgewinnung und Personalbindung gehören für uns zusammen. Mögliche Maßnahmen, zusätzlich zu den bereits unter Punkt 1. Genannten (Ausstattung, Unterstützung durch Kooperationen, multiprofessionelle Teams, regelmäßige Supervisionen, keine längerfristigen Unterschreitungen des Stellenschlüssels, übertarifliche Leistungen, Bonuszahlungen und die Vermittlung von bezahlbarem Wohnraum) , sind für uns:
- Garantierte Kita-Plätze für eigene Kinder
- Gesundheitsmanagement (Burnout-Vorsorge / Schulung von Entspannungstechniken o.ä.)
- Arbeitgeberbewertungsportale
- Job-Ticket, Job-Rad
- Essenszuschuss gewähren
- Medial gut ausgestattete Arbeitsplätze (Laptops, Tabletts)
- Zur Erholung geeignete Pausenräume
- Und mehr, der Fantasie sind hier unserer Meinung nach kaum Grenzen gesetzt.
- In einigen Städten anderer Bundesländer gibt es 24-Stunden-Kitas. Was möchten Sie tun, um auch in Friedrichshafen eine weitere Flexibilisierung der Betreuungszeiten an Kitas voranzutreiben und somit der Lebensrealität vieler Menschen (z. B. Schichtarbeiter, Alleinerziehende, zwei berufstätige Eltern ohne weitere Familienangehörige im Umkreis) gerechter zu werden?
Wir könnten uns vorstellen, zunächst in einer der neuen Kitas das Angebot einer Gruppe mit deutlichen verlängerten Öffnungszeiten einzurichten, um den veränderten Bedarfen von Familien gerecht zu werden. Anbieten würde sich beispielsweise der Standort im Karl-Olga-Park, da er zentral im Stadtgebiet und zu den Großbetrieben liegt. Nach der Pilotphase kann dieses Angebot evaluiert werden und weiterer Ausbau diskutiert werden.
- Wie möchten Sie eine gesunde Verpflegung an unseren Kitas gewährleisten? Wie stehen Sie zum Thema kommunale Küche?
Grundsätzlich ist es unser Wunsch, dass zu jeder Kindertageseinrichtung eine eigene Küche mit entsprechendem Personal sowie ein „Ess-Zimmer“ gehören. Die Kinder sollen Essen und Essenszubereitung erleben.es ist wertvoll, wenn sie, das rohe Lebensmittel (er-)kennen, wennmöglich am Kochvorgang zumindest als Zuschauer beteiligt sind, den Kochgeruch wahrnehmen können und einen Zusammenhang und eine Beziehung zu dem herstellen können, was sie sich dann auf ihre Teller schöpfen. Essen und Trinken bieten vielfältige Zugänge für Bildungsprozesse, denn Ernährungswissen ist Wissen um Natur, Nahrungsmittel und ihre Herkunft sowie ihr Wachstum und die Bedeutung für uns Menschen. Dieses Wissen zu vermitteln und zu erhalten ist eine der wichtigsten Bildungsaufgaben unserer Kindertagesstätten. Kindertageseinrichtungen, die heute schon aus der hauseigenen Küche versorgt werden, sollen diese auf jeden Fall behalten.
Da eigene Küchen und eigene Ess-Zimmer aufgrund der baulichen Situation in vielen Kindertagesstätten der Stadt derzeit und auch mittelfristig nicht zu realisieren sein werden, hat unser Fraktionsmitglied Christine Heimpel bereits im vergangenen Jahr einen Antrag für eine Kommunale Küche initiiert. Die Idee dabei ist, Kindertageseinrichtungen und Schulen, die nicht über eine eigene Küche verfügen und die mittel- bis langfristig auch mit keiner Küche ausgestattet werden können, dennoch gut zu versorgen. Gut heißt für uns: Regional, saisonal, möglichst aus ökologischem Anbau, ressourcenschonend und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Essensversorgung von Kleinkindern, Kindergartenkindern, Schulkindern und Jugendlichen. Die Verwaltung startet nun noch vor den Pfingstferien eine Umfrage, die sich an alle Beteiligten aus Kindertageseinrichtungen und Schulen richtet. Wir hoffen dabei auf eine hohe Beteiligung, um dann mit den möglichst repräsentativen Ergebnissen ein starkes Votum für die Verbesserung der aktuellen Situation zu haben.
- Wie stellen Sie sich die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ bzw. des „Pakts für gute Bildung und Betreuung“ konkret in Friedrichshafen vor? Was wäre Ihnen diesbezüglich wichtig?
Alle Teile des Pakts für gute Bildung und Betreuung erachten wir als wichtige Bausteine für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Uns ist dabei wichtig, dass
- über die Ausbildungsoffensive für Fachkräfte viele Interessierte gewonnen werden, die sich in unseren Einrichtungen ausbilden lassen und aufgrund der oben genannten attraktiven Rahmenbedingungen auch binden lassen.
- Inklusion in unseren Kindertageseinrichtungen eine Selbstverständlichkeit ist. Damit das gelingen kann, bedarf es multiprofessioneller Teams bestehend aus Erzieherinnen, Heilpädagoginnen, Ergotherapeutinnen. Des Weiteren können wir uns für Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen Sozialarbeiterinnen analog zu den Schulsozialarbeiterinnen vorstellen.
- sprachliche und elementare Förderung in den Alltag integriert werden. Für eine gute und zielführende Sprachförderung bedarf es unserer Meinung nach keiner kostenintensiven Extrakonzepte. Vielmehr müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die pädagogischen Fachkräfte dazu befähigen, diese Aufgabe übernehmen zu können. Sprachförderung gelingt, wenn die Erzieherinnen im Dialog mit den Kindern und diesen Interesse entgegenbringen, sie verstehen, ihnen zuhören, sie ausreden lassen, selbst gerne sprechen, ihr Handeln durch Sprechen begleiten, selbst richtig und dem Alter der Kinder angemessen sprechen und der Erst- oder Muttersprache der Kinder Wertschätzung entgegenbringen. Das erfordert Zeit, kleine Gruppen und einen guten Personalschlüssel. Dafür setzen wir uns ein.
- Kindertageseinrichtungen und Grundschulen regelmäßig und oft kooperieren. Auch hier benötigen wir wieder ausreichendes Fachpersonal auf beiden Seiten, damit diese Anforderung erfüllt werden kann und der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule keinen harten Einschnitt im Leben eines Kindes, sondern soll vielmehr einen fließendenden Übergang darstellt. Es gibt bereits Einrichtungen wie z.B. in Kluftern, in denen durch die räumliche Nähe bereits eine vorbildliche Kooperation besteht.
- der Orientierungsplan die gemeinsame Grundlage aller Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen darstellt. Wir könnten uns in einem weiteren Schritt eine freiwillige Selbstverpflichtung aller Einrichtungen zum Orientierungsplan als Bildungsplan der Häfler Kindertagesstätten vorstellen.
- Die Kindertagespflege ist beim Landkreis angesiedelt. Uns ist klar, dass 5,50 € pro Kind und Stunde in selbständiger Tätigkeit keine adäquate Entlohnung für die Tätigkeit einer Tagesmutter sind. Beim geplanten Einsatz von Tagesmüttern zu Randbetreuungszeiten in den Häfler Kindertageseinrichtungen muss es deshalb zu Anstellungsverhältnissen mit einer entsprechenden Eingruppierung kommen.
Eine weitere Barriere, die weder im „Gute-Kita-Gesetz“ noch im Pakt für gute Bildung und Betreuung berücksichtigt ist, betrifft die (geringe) Anzahl von Schließtagen in den Häfler Kindertageseinrichtungen und die langen Schulferienzeiten, die Eltern beim Übergang von der Kita zur Grundschule Schwierigkeiten bereiten. Wir unterstützen neue Konzepte zur Schulferienbetreuung und werden uns auch in den kommenden Jahren für deren Ausbau einsetzen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Mädchen- und Jungenrealschule St. Elisabeth
Beschlussantrag:
- Die Sießener Schulen gGmbH erhält zur Sanierung des Sozialgebäudes an der Mädchen- und Jungenrealschule St. Elisabeth einen städtischen Zuschuss in Höhe von 60,7% der Baukosten, maximal 138.000 €.
- Der Haushaltssperrvermerk beim investiven Auftrag 702150000100 wird aufgehoben.
- Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000 € wird genehmigt.
- Der Zuschussantrag für den Anschluss der Turnhalle und der Verwaltung an die Kühlung wird abgelehnt.
Meine Haltung:
Die Sanierung ist notwendig. Dass die Verwaltung die im Antrag der Schule enthaltene Kühlung (Klimaanlage) herausgenommen hat, halte ich für sinnvoll, weil ressourcenschonend. Klimaanlagen sind Stromfresser, grundsätzlich müssen wir über andere, nachhaltigere Lösungen zur Kühlung von Gebäuden nachdenken.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschulssantrag der Verwaltung zugestimmt.
Clearingstellen Wohnungslosenhilfe Friedrichshafen
Um was geht es?
- Die Vereinbarung zur Übergabe der Aufgabe über den sozialarbeiterischen Betrieb der Obdachlosenunterkunft im Haus Keplerstr. 7 und der damit einhergehenden Betreuung und Begleitung der Bewohner an den Kooperationsverbund, soll zunächst um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Nach Vorlage eines Erfahrungs- bzw. Tätigkeitsberichtes und dessen positiver Überprüfung sowie nach erfolgtem Beschluss in den zuständigen Ausschüssen über die konkreten baulichen Maßnahmen in der K7 wird im Laufe des 4. Jahres ein dauerhafter Beauftragungsbeschluss vorgeschlagen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
- Sollte nach der Verlängerung der Projektphase von 3 auf 4 Jahre (Ende der Laufzeit 14.09.20 nach Verlängerung) auf der Basis eines weiteren Gemeinderatsbeschlusses eine weitere Beauftragung der Vertragspartner vereinbart werden, so ist gemäß der durch den Kooperationsverbund eingereichten gemeinsamen Trägerkonzeption vom 08.02.2016 eine Verringerung der Personalkapazität auf 2,0 Vollzeitkraft Sozialpädagogen-Stellen und 0,5 Vollzeitkraft Fachkraft für die Begegnungsstätte (Hauswirtschaftskraft) angedacht und zu überprüfen.
- Vor diesem Hintergrund ist auch zu überprüfen, ob, in welcher Form und mit welchem Personalumfang, die bisher interimsweise erfolgte Übergabe des sozialarbeiterischen Betriebes und der damit einhergehenden Betreuung und Begleitung der wohnungslosen Frauen und Familien in der I7, durch den Kooperationsverbund fortgeführt werden soll.
- Zudem ist vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Maßnahmen in 2020/2021 (vgl. GR- Beschluss (Haushalt) am 05.02.2018/Vorberatung KSA 24.01.2018; DS-Nr. 2017/ V 00277) für die Bewohner der K7 ein Betreuungsmodell zu entwerfen, das sowohl der zukünftigen Gesamtplatzanzahl, als auch der möglicherweise erforderlichen vorübergehenden Unterbringung der Bewohner während der Umbaumaßnahmen Rechnung trägt.
- Um bis zu den Zeiten der Umbaumaßnahmen eine möglichst hohe Stabilität und Kontinuität in der Arbeit mit den Bewohnern der K7 zu gewährleisten, sind tagesstrukturierende Projekte wie das Arbeitsprojekt „CWF hilft“ und damit in Zusammenhang das „Kochprojekt K7“ weiterhin zu unterstützen.
- Demzufolge ist ein flexibles, der jeweiligen Unterbringungssituation angepasstes Betreuungsmodell zu entwickeln, das auf die notwendige Verlagerung der Unterbringungsstandorte reagieren kann und trotzdem eine konstante sozialarbeiterische Betreuung und Begleitung gewährleistet.
Zu Beschlusspunkt 8 wurde im KSA ein fraktionsübergreifender Antrag gestellt, um die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellenerhöhung in der Ittenhauser Straße 7 von 0,25 Stellenanteilen mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Der Vorschlag der Verwaltung lautete zunächst, die Stelle erst zum 01.01.2020 aufzustocken.
Beschlussantrag:
- Die Sitzungsvorlage „Soziale Betreuung in den Obdachlosenunterkünften Keplerstraße 7 (K7) und Ittenhauserstraße 7 (I7)“ – Übergabe an den Kooperationsverbund Dornahof/Arkade – Verlängerung der Beauftragung – wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Kooperationsverbund „Dornahof Altshausen – Arbeits- und Wohnungslosenhilfe und die Arkade e.V. Ravensburg“ wird, entsprechend der gemeinsamen Konzeption/Trägerangebot vom 08.02.2016, für ein weiteres Jahr (bis 14.09.2020), mit der Aufgabe über den sozialar- beiterischen Betrieb des Hauses Keplerstraße 7 (K7) und der damit einhergehenden Betreu- ung und Begleitung der Bewohner beauftragt.
- Nach der Entscheidung des zuständigen Ausschusses über die konkreten baulichen Maßnah- men in der K7 und der dafür notwendigen Einstellung der finanziellen Mittel wird erneut über die weitere Beauftragung des Kooperationsverbundes und den notwendigen Betreuungsauf- wand entschieden.
- Die Überprüfung bzw. Reduzierung der Personalkapazität (laut der vom Kooperationsverbund eingereichten Trägerkonzeption vom 08.02.16), wird mit Verlängerung des Projektes um ein Jahr verschoben und soll mit in die zukünftige Entscheidung zur Aufgabenklärung des Kooperationsverbundes einbezogen werden.
- Die derzeit schon geleistete Arbeit im Bereich „CWF hilft“ (ehemals sozialpädagogische Sofortmaßnahmen in der K7, vgl. DS-Nr. 2015 / V 00096), wird fortgeführt und die dafür be- nötigten finanziellen Mittel (18.000€/Jahr) in der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt und eingeplant.
- Das „Kochprojekt K7“ wird fortgeführt und die dafür benötigten finanziellen Mittel (3.000€/Jahr) in der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt und eingeplant.
- Die interimsweise Beauftragung (bis 14.09.2019) des Kooperationsverbundes „Dornahof Altshausen – Arbeits- und Wohnungslosenhilfe und der Arkade e.V. Ravensburg“ mit der Aufgabe des sozialarbeiterischen Betriebes und der damit einhergehenden Betreuung und Begleitung der wohnungslosen Frauen und Familien in der Ittenhauser Straße 7, wird im Rahmen des bereits mit der Stadt bestehenden Kooperationsvertrages und Ergänzungsvertrages bis 14.09.2020 verlängert. Für das Jahr 2019 stehen dafür finanzielle Mittel im Umfang von 0,25 Stellenanteilen zur Verfügung.
- Ab sofort bis 14.09.2020 werden dem Kooperationsverbund für die Betreuung und Begleitung der wohnungslosen Frauen und Familien in der Ittenhauser Straße 7 finanzielle Mittel im Umfang von 0,5 Stellenanteilen (32.091€) zur Verfügung gestellt.
- Zur Unterstützung des sozialarbeiterischen Betriebes und der damit einhergehenden Betreuung und Begleitung der Frauen und Familien in der Ittenhauser Straße werden dem Koopera- tionsverbund 3.500€ Projektmittel für Maßnahmen und Aktionen mit den BewohnerInnen zur Verfügung gestellt.
- Zur Umsetzung der bestehenden Trägerkonzeption durch den Kooperationsverbund und der damit einhergehenden Betreuung und Begleitung in Keplerstraße 7 und Ittenhauser Straße 7, werden die beantragten Mittel bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen an die Auftragnehmer zu leisten.
Meine Haltung:
Der Trägerverbund aus Arkade und Dornahof leistet großartige Arbeit in den Obdachlosenunterkünften in Friedrichshafen. Die Mitarbeiter machen ihre Arbeit mit Herz, sind nah an den Menschen und suchen und finden in der Regel individuelle Lösungen. Dafür braucht es Personal, Zeit und Geld. Gutes und hochmotiviertes Personal bringt der Trägerverbund mit. Zeit bekommt der Trägerverbund von der Stadt um die angestrebten Ziele der Clearingstelle Wohnungslosenhilfe Friedrichshafen (CWF) umzusetzen und acuh am Geld soll es nicht scheitern. In der Wohnungslosenunterkunft Kepplerstraße 7, in der der Trägerverbund seit nunmehr drei Jahren aktiv ist, hat sich schon vieles zum Guten verändert, unter anderem hat sich die Verweildauer in der Unterkunft drastisch verkürzt. Ähnliches soll nun auch in der Unterkunft in der Ittenhauser Straße 7 passieren: Hier hat die Verwaltung die Aufstockung der Viertelstelle auf eine halbe Stelle vorgeschlagen – allerdings erst zum Jahresbeginn 2020. Der Gemeinderat sah den Bedarf der Stellenaufstockung ebenfalls, allerdings ab sofort, was der Fraktionsübergreifende Antrag zu diesem Beschlusspunkt jetzt auch ermöglichte. Da ich der Meinung bin, dass eine halbe Stelle für den Augenblick zwar besser ist als eine Viertelstelle, künftig jedoch der Bedarf für eine ganze Stelle bestehen wird, werden wir sicher im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 noch einmal darüber sprechen müssen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung in allen Punkten zugestimmt.
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
- Umwandlung der Koordinierungsstelle „Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung“ in eine „Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung / Projektsteuerung“, die als Stabstelle im OB-Büro angesiedelt bleibt
- Übernahme der Aufgaben des Bürgerschaftlichen Engagements in die Abteilung Quartiersmanagement des Amtes für Soziales, Familie und Jugend
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat stimmt der Übertragung des Aufgabengebiets „Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt“ von der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung zur Abteilung Quartiersmanagement im Amt für Soziales, Familie und Jugend zu. Hierfür wird im Amt für Soziales, Familie und Jugend eine 1,0‑Stelle der Entgeltgruppe 10 überplanmäßig in 2019 geschaffen und in den Stellenplan 2020⁄21 aufgenommen.
- Der Gemeinderat stimmt der Umstrukturierung und Umbenennung der „Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung“ zur „Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung / Projektsteuerung“ als Stabsstelle im Büro des Oberbürgermeisters zu.
- Der Änderung der Geschäftsbereiche wird nach § 44 I Gemeindeordnung mit zugestimmt.
Meine Haltung:
Aus Organisatorischen Gründen macht dieser Schritt viel Sinn.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Um was ging es?
Der erste Fragesteller gab zunächst mehr ein Statement zur Kostensteigerung der Fuß- und Radbrücke in der Eckenerstraße ab. Der Sitzungsleiter 1. BM Köster wies daraufhin, dass es sich um eine Einwohnerfragestunde handle und er eine Frage stellen solle.
Frage: War die Kostensteigerung der Brücke Eckenerstraße absehbar?
Antwort: Dieses Thema wird unter TOP 13 ausführlich behandelt.
Frage: Thema Baustellen: Es werden immer neue Baustellen aufgemacht, aber was ist mit den alten? Z.B. gibt es eine alte Baustelle in der Gagg-/Müllerstraße. Vor 2 bis 3 Jahren wurden dort Versorgungsleitungen gelegt, danach wurden die Gräben mit dem Hinweis, dass die Straße zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut werden soll, nur provisorisch wieder zuasphaltiert. Bis heute ist weder das eine noch das andere passiert.
Antwort: Antwort folgt.
Mein Antrag zur Geschäftsordnung:Die Aussage, in der Einwohnerfragestunde wären ausschließlich Fragen zugelassen, ist falsch. Richtig ist, dass in § 26 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Friedrichshafen „Fragestunde“ festgehalten ist:
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemein- deangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).
(2) Grundsätze für die Fragestunde:
a) Die Fragestunde findet in der Regel in jeder öffentlichen Sitzung des Gemeinderates um 18:00 Uhr statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.
b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als 3 Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme schriftlich abgegeben. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal‑, Grundstücks‑, Sozial- hilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.
– § 33 Abs. 4 GemO -
Lachenäcker Erweiterung Ost
Beschlussantrag:
- Dem Entwurf zur Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 6 „Lachenäcker – Erweiterung Ost“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Lageplan (Entwurf) des Stadtplanungsamtes mit eingetragenen Änderungen vom 15.02.2019 sowie die Begründung zur Änderung (Entwurf) vom 15.02.2019.
- Die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplan – Änderungsentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB wird durch öffentliche Bekanntmachung und eine einmonatige, mindestens 30-tägige Auslegung durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Ich bin grundsätzlich weder Bebauung und Schaffung von neuem Wohnraum, noch bin ich gegen die Erstellung eines neuen Kindergartens. Aber in diesem Fall bin ich gegen die Art der Bebauung, die bei viel Flächenverbrauch nur wenig Wohnraum schafft.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe mich enthalten.
Merianschule
2019⁄00115 Merianschule, Schulgebäude – Fenster- und Fassadensanierung: Baubeschluss
Um was geht es?
Das Schulgebäude der Merianschule wurde in den Jahren 1970/1971 in Fertigbauweise erstellt. Das Gebäude ist 3‑geschossig und voll unterkellert. Die Außenwände bestehen aus zweischaligen Beton- Sandwichplatten mit einer innenliegenden Dämmung aus 35mm EPS. Sie entsprechen den Dämmvorgaben aus dem Errichtungsjahr.
In den letzten Jahren wurden einige Baumaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt. (Dachsanierung 2010, Erneuerung Glasfront Westseite 2012, Aufbau zweier Fluchttreppen aus Stahl 2016).
Die nächsten Sanierungsmaßnahmen betreffen die rd. 45 Jahre alte Holzalufenster mit einer Isolierverglasung „der ersten Stunde“ sowie die Fassadenfläche (ca. 2.150 m²). Nach der Sanierung entspricht das gesamte Gebäude dem Standard der ENEV 2014⁄2016.
Kosten:
Die Gesamtkosten belaufen sich brutto gerundet auf 1.900.000 EUR.
Förderung:
Für die energetische Fenster- und Fassadensanierung wurde eine Förderung von 559.000 EUR über den Kommunalen Sanierungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Schulen) mit Bescheid vom 11.06.2018 bewilligt. Der Bewilligungsbescheid wird unwirksam, wenn die Sanierungsmaßnahme bis ein Jahr (10.06.2019) nach Erteilung des Bescheides noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn gilt der Abschluss des ersten der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages.
Termine:
Die Maßnahme soll in einen nördlichen und einen südlichen Bauabschnitt aufgeteilt werden. Geplant ist, die Maßnahme in den Sommerferien 2019 zu beginnen und bis zum Frühjahr 2021 abzuschließen.
Beschlussantrag:
- Die Fenster- und Fassadensanierung am Schulgebäude der Merianschule mit Gesamtkosten in Höhe von 1.900.000 EUR wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Maßnahme zu schaffen und die erforderlichen Verträge zu abzuschließen.
- Die erforderlichen weiteren Finanzierungsmittel in Höhe von 1.150.000EUR werden im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt.
Meine Haltung:
Die Sanierung ist – ohne Wenn und Aber – notwendig.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe zugestimmt.
Klarstellungssatzung
Beschlussantrag:
Geänderte Beschlussfassung als Ergebnis der Vorberatung im PBU:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Projektgruppe gemeinsam mit Vertretern aus dem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt und des Ortschaftsrates Ettenkirch im 2. Halbjahr 2019 zeitnah eine Lösung zu erarbeiten, ggf. bei Bedarf mithilfe externer Experten.
Meine Haltung:
Ich bin ganz klar für die Klarstellungssatzung, wie sie der Gemeinderat vor zwei Jahren beschlossen hat. Wegen mir hätte es das Vehikel der Projektgruppe nicht gebraucht. Und auch künftig werde ich für diese Satzung votieren. Gleichzeitig erfordern demokratische Prozesse ab und an, einen Kompromiss einzugehen. Das ist in diesem Fall so passiert: Die CDU hat einen Antrag für die Aufhebung der Klarstellungssatzung gestellt, die Verwaltung hat Ablehnung empfohlen der Ausschuss Planen, Bauen, Umwelt (PBU) hat lange diskutiert und endete mit diesem Kompromiss. Nun haben wir ihn, wir werden sehen, wie es weitergeht.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe zugestimmt.
Pariser Klimaschutzabkommen
2019⁄00085 Antrag Bündnis 90/Die Grünen und der SPD auf Unterstützung Pariser Klimaabkommens
Um was geht es?
Die Stadt Friedrichshafen zeichnet sich bereits seit Anfang der 1990er Jahre durch eine konsequente Energie- und Klimaschutzpolitik mit weitreichender Beschlusslage aus. Seit Teilnahme am European Energy Award (eea) im Jahr 2006 ist diese Beschlusslage untermauert durch jährlich fortgeschriebene Maßnahmenpläne, die im Schulterschluss mit SWSee und TWF systematisch umgesetzt werden. Dabei hat sich die Stadt Friedrichshafen stets von den Klimaschutzzielen von EU, Bund und Land leiten lassen, diese aber in ein für eine Industriestadt realistisches Maß handhabbar gemacht (DS 2013 / V 00154).
Das Klimaabkommen von Paris hat als Zielsetzung der internationalen Staatengemeinschaft vereinbart, die Klimaerwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau global auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, möglichst auf 1,5°C. Um dieses Ziel zu erreichen, dürften weltweit nicht mehr als insgesamt 380 Milliarden Tonnen CO2 emittiert werden. Bei derzeit jährlich 40 Mrd. t CO2-Emissionen wäre dieses Emissionsbudget in weniger als 10 Jahren erschöpft. Auch das 2°C‑Ziel erlaubt nur noch rd. 1.000 Mrd. t CO2-Ausstoß und erfordert eine Begrenzung der Emissionen nahe null bis Anfang der 2040er Jahre.
Daraus folgt, dass die Zielsetzungen für die Senkung der CO2-Emissionen auf allen Handlungsebenen in den kommenden Jahren deutlich angehoben werden müssen.
Das Klimaabkommen von Paris betont die besondere Rolle der Städte, Regionen und lokalen Behörden. Die Stadt Friedrichshafen ist sich ihrer Verantwortung bei der Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele allein im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger bewusst. Doch einer Anhebung der selbst gesteckten Ziele muss auch eine Anpassung der flankierenden Maßnahmenpläne folgen. Das geeignete Instrument hierfür ist die Fortschreibung des im Jahr 2011 beschlossenen Energie- und Klimaschutzkonzeptes Friedrichshafen 2020 (DS 2010/V 00224). Diese Fortschreibung ist vom Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit am 19.10.2017 in Auftrag gegeben worden (DS 2017/V 00236) und wird als Voraussetzung für die nächste Rezertifizierung mit dem eea gold bis Frühjahr 2020 erarbeitet.
Die Stadtverwaltung wird diese Fortschreibung zusammen mit ihrem Stadtwerk und der regionalen Energieagentur Ravensburg ganz im Sinne des ISEK-Leitprojektes 3 „Klimastadt“ in Form eines ganzheitlichen „Masterplan Klimastadt“ angehen, der die drei Projektbausteine umfasst:
- · Energie- und Klimaschutzkonzept weiter umsetzen und fortschreiben.
- · Engagement zum European Energy Award in Gold fortsetzen und hierfür entsprechend den
Maßnahmenkatalog aktualisieren und umsetzen.
- · Planerische Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung entwickeln.
Unterstützt durch die Energieagentur Ravensburg wird sich die Stadtverwaltung um Fördermittel für diesen ganzheitlichen Ansatz bemühen, zumal dieser vom GR beschlossene Arbeitsauftrag über eine breite Bürgerbeteiligung im ISEK-Prozess vorbereitet worden ist (DS 2017 / V 00296). Das Ergebnis – der Masterplan Klimastadt Friedrichshafen – kann dann in die Fortschreibung des FNP einfließen.
Beschlussantrag:
- Die Stadt Friedrichshafen unterstützt den Klimaschutz bereits seit Jahren und begrüßt die aktuellen Vereinbarungen zum Klimaschutz auf internationaler und nationaler Ebene.
- Bezüglich der Ziele, der Maßnahmen und der Umsetzungszeiträume wird auf die vom Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit im Oktober 2017 beauftragte Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes (DS 2017/V 00236) verwiesen, welche derzeit in Arbeit ist.
Meine Haltung:
Ich freue mich, dass der Gemeinderat dem Antrag zur Selbstverpflichtung in Bezug auf das Pariser Klimaabkommen einstimmig zugestimmt hat! Dieser Beschluss ist zwar nicht ganz so Medienwirksam wie der Konstanzer Klimanotstand, bewirkt letztlich jedoch das selbe. Künftig werden wir alle Vorlagen, Anträge und Projekte mit dem Pariser Klimaabkommen abgleichen. Ein wirklich guter Erfolg für Friedrichshafen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe zugestimmt.
Grünflächenstrategie
Beschlussantrag:
- Das Gremium stimmt der Grünflächenstrategie Friedrichshafen zu,
- · dem Positionspapier „Unser Grünes Friedrichshafen“ (Anlage 1)
- · dem Maßnahmenplan „Stadtgrün naturnah“ 2019 – 2022 (Anlage 2)
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die geplanten Maßnahmen im Rahmen der im Haushalt bereit gestellten Mittel schrittweise umzusetzen und zum Ende der dreijährigen Zertifizierungsperiode mit dem Label „Stadtgrün naturnah“ Bericht zu erstatten.
- Die Stadtverwaltung wird weiter beauftragt, Positionspapier und Maßnahmenplan mit den planerischen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu einem Gesamtkonzept im Sinne des ISEK-Leitprojektes 4 „Grüne und blaue Infrastruktur“ zusammenzuführen.
Meine Haltung:
Eine sehr gute Initiative der Verwaltung! Ich freue mich auf die Umsetzung und die damit verbundene Realisierung der Grünen Stadt!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe zugestimmt.
Brücke Eckenerstraße
2019 / V 00093 Brücke Eckenerstraße: Antrag auf Genehmigung überplanmäßiger Mittel
Um was geht es?
Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme sind Probleme bei der Gründung aufgetreten. Grundsätzlich sind in Friedrichshafen die Baugrundverhältnisse schwierig. Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko. Bei diesem Bauvorhaben sind Mikropfähle als Gründungselemente der Widerlager geplant. Diese wurden, nachdem sie gesetzt waren, mittels Zugversuchen geprüft, ob ihre Zugfestigkeit ausreichend ist. Da die Sollwerte nicht erreicht wurden, mussten die Pfähle neu berechnet werden, die Statik musste also überarbeitet werden. Ergebnis dieser Überarbeitung der Statik war, dass zusätzliche Pfähle gebohrt werden mussten. Die Pfähle mussten mit einem großen Bohrgerät gebohrt werden und weisen Längen zwischen 5 und 20 m auf.
Der Aufwand für die Erstellung der zusätzlichen Pfähle war zunächst nicht abschließend beurteilbar. Die Bohrungen mussten gestoppt werden, nachdem die Zugversuche nicht die erforderlichen Werte brachten. Das Bohrgerät musste wieder von der Baustelle entfernt werden. Der Baugrund wurde nochmals untersucht, allerdings mit keinem neuen Ergebnis. Es wurde beschlossen, dass am bestehenden Gründungssystem festgehalten wird. Die Pfahlstatik wurde daraufhin überrechnet mit dem Ergebnis, dass die Anzahl der Pfähle fast verdoppelt werden musste. Da die Berechnung auch einer Prüfung bedarf, hat dies zusätzliche Zeit in Anspruch genommen. Die zusätzlichen Pfähle sind Sowieso-Kosten, die die Stadt zu tragen hat.
Gleichzeitig tauchten auch Probleme mit der Standsicherheit am bestehenden Bahndamm auf. Der von der Stadt erworbene Hang (Bahndamm der DB) war schon beim Kauf rechnerisch nicht standsicher. Da von unserer Seite her aber ein Eingriff in den Hang erfolgte, war die Auflage der DB, die Wiederherstellung standsicher zu erstellen und dies rechnerisch nachzuweisen. Von Seiten der Bahn wurden Sicherungsmaßnahmen gefordert, die einen Grundbruch ausschlossen. Die Berechnungen mussten von einem Prüfstatiker des Eisenbahnbundesamtes genehmigt werden. Das heißt, auch hier mussten Tiefgründungen vorgenommen werden, die in diesem Ausmaß nicht geplant waren. Somit mussten wieder Bohrpfähle gesetzt werden, in Form einer Hangvernagelung. Es wird rechtlich geprüft, ob hier ein verdeckter Mangel beim Verkauf an die Stadt bei der Bahn geltend gemacht werden kann.
Durch diese unvorhergesehenen Ereignisse hat sich die Bauzeit erheblich verlängert, so dass der Montagetermin nicht im Juni/Juli 2018 stattfinden konnte, wie ursprünglich geplant, sondern erst im Oktober/November. Der TA/PBU wurde hierzu nicht öffentlich informiert. Da jedoch in dieser Zeit das jährliche Weihnachtsgeschäft der Einzelhändler anstand und auch gleichzeitig die Keplerstraße halbseitig gesperrt war wurde beschlossen, die Brücke erst dann zu montieren, wenn die Keplerstraße fertiggestellt und als Umleitungsstrecke für die Eckenerstraße genutzt werden kann. Hierdurch entstanden weitere Mehrkosten in Höhe von insgesamt 850.000 EUR.
Beschlussantrag:
- Der bisher genehmigte Gesamtkostenrahmen in Höhe von 2.200.000 EUR wird um 650.000 EUR plus zusätzlich einer Risikorückstellung von 200.000 EUR auf 3.050.000 EUR erhöht.
- Die Überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 850.000 EUR werden genehmigt. Den Deckungsvorschlägen wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Ich bin sehr dafür, Geld für den Fuß- und Radverkehr auszugeben. Gemessen an den Ausgaben für den motorisierten Verkehr sind 3 Mio. EUR auch wirklich nicht viel Geld. Selbst die Kostensteigerung liegt völlig im Rahmen und ist eigentlich keinerlei Aufregung wert. Zum Vergleich: Für den Tunneltrog in Jettenhausen waren einst 22 Mio. EUR aus dem städtischen Haushalt eingeplant. Letztlich wurden dann 42 Mio. EUR fällig und damit eine Kostensteigerung von fast 100%. Trotzdem finde ich das Geld in dieser Brücke nicht wirklich gut angelegt:
- Die Brücke führt über die Eckenerstraße. Genau diese Straße wird in naher Zukunft durch die Eröffnung der B 31 neu und damit verbundener Veränderungen in der innerstädtischen Verkehrsführung deutlich weniger Verkehr führen. Fußgänger und Radfahrer können dann problemlos und evtl. sogar ohne Ampelanlage die Straße am Orionknoten queren.
- Die Wegeführung zur Brücke führt durch zwei unbelebte Straßen – die Sedanstraße und der Hinterhofbereich der Metzstraße. Ich bin mir nicht sicher, ob diese heute eher dunklen und unbelebten Wege durch die Brücke mehr Qualität erhalten.
- In der Metzstraße wird der Rad- und Fußweg links oder rechts der Tiefgarageneinfahrt geführt werden müssen. Dort ist der Abstand zu den Gebäuden sehr knapp bemessen. Mir ist nicht klar, wie die Wegeführung hier gut gelöst werden soll.
Beim Grundsatzbeschluss zur Brücke habe ich damals dagegen gestimmt. Nun ist die Brücke schon in Teilen da. Was würde passieren, wenn das Geld für die Kostensteigerung nicht bewilligt werden würde? Genau weiß man es nicht zu sagen, aber klar ist, dadurch kämen die bereits ausgegebenen Millionen auch nicht zurück. Zustimmen wollte ich dem Antrag trotzdem nicht, ich habe mich deshalb enthalten.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe mich enthalten.
Stadtmarke und Gestaltungslinie
Beschlussantrag:
- Die Stadtverwaltung sowie die Stadtmarketing GmbH werden beauftragt, das bisherige Logo beizubehalten und ab sofort ohne den Slogan „Seeblick mit Weitsicht“ einzusetzen.
- Die Stadtverwaltung sowie die Stadtmarketing GmbH werden beauftragt, die neue Gestaltungsrichtlinie auf Basis der vorgelegten Layout-Entwürfe und Beispiele erstellen zu lassen sowie ein Anwendungshandbuch für deren Umsetzung sowie Vorlagen für die tägliche Anwendung erstellen zu lassen. Dabei ist die bereits beschlossene Markenarchitektur (GR- Beschluss vom 09.10.2017) zu berücksichtigen.
- Die Einführung erfolgt schrittweise, wenn neue Auflagen oder neue Werbemittel herausgegeben werden. Die Abteilung Kommunikation und Medien sowie die Stadtmarketing GmbH beraten die Ämter und Einrichtungen bei der Einführung und Umsetzung und legen im Einzelfall die Ausführung verbindlich fest.
Meine Haltung:
Ich bin froh, dass wir es einfach beim alten Logo belassen. Klar ist es grundsätzlich Geschmackssache und die Schönheit liegt im Auge des Betrachters, aber aus meiner Sicht konnten alle Vorschläge für ein neues Design dem guten alten Ein-Schwung-Zeppelin nicht das Wasser reichen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe zugestimmt.
Jagdgenossenschaftsversammlung
Beschlussantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Jagdgenossenschaftsversammlungen für die Jagdbezirke Friedrichshafen 1 und Friedrichshafen 2 einzuberufen.
- Als Versammlungsleiter wird Herr Simon Büchler, als Schriftführer Herr Pirmin Dilger bestimmt.
- Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaften auf den Gemeindevorstand zu. Sollten in den Jagdgenossenschaftsversammlungen Abweichungen von den jetzt vorliegenden Satzungen beschlossen werden, so behält sich der Gemeinderat die Übernahme der Verwaltung einer späteren Zustimmung vor.
- Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Satzungsentwürfen zu und erteilt dem Vertreter der Stadt in den Jagdgenossenschaftsversammlungen das imperative Mandat, entsprechend diesen Beschlüssen den Satzungen zuzustimmen. Als Vertreter des Gemeindevorstands wird für die Dauer der Jagdgenossenschaftsversammlungen Herr Simon Büchler bestimmt.
Meine Haltung:
Kaum eine Sitzungsvorlage hat es bislang geschafft, dass ich wirklich lange überlegen musste, was für eine Haltung ich jetzt zur Sache und zum Beschlussantrag habe. Diese hat es und ganz ehrlich: Ich weiß es auch nach langer Überlegung nicht. Soll sich die Jagdgenossenschaft versammeln, mir soll‘s recht sein.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe zugestimmt.
Einbringung eines Antrags
2019 / V 00149 Einbringung eines gestellten Antrages
Um was geht es?
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einführung eines „Häfler Passes“ in Friedrichshafen
Beschlussantrag:
- Der eingebrachte Antrag (s. Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
- Er ist dem Gemeinderat spätestens zur übernächsten regulären Sitzung am 22.07.2019 zur Entscheidung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, ist dem Gemeinderat vom zuständigen Fachamt rechtzeitig ein Zwischenbescheid, der das vorgesehene Behandlungsdatum enthält, zu erteilen.
Meine Haltung:
Ich freue mich über die Einbringung unseres Antrags, der einmal mehr beweist, dass die grünen auch die sozialen Themen bespielen können.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe die Einbringung zur Kenntnis genommen.
Verschiedenes
Um was ging es?
Frage: Beschilderung der Umleitung Friedrich- / Eckenerstraße: Vor allem Auswärtige übersehen die Beschilderung, bzw. glauben ihrem Navi mehr als den Umleitungshinweisen. Deshalb die Bitte: Die Beschilderung muss bereits an den Stadteingängen Ost und West gut ersichtlich sein.
Antwort: Wird an Herr Schraitle weitergegeben.
Frage: Kommunalwahl: Auch Briefwähler bekommen die Wahlunterlagen noch einmal nach Hause geschickt. Warum?
Antwort: Die Briefwahlunterlagen werden von der Stadt verschickt. Die Wahlunterlagen für „Normal“-Wähler verschickt die Druckerei direkt. Deshalb können die Briefwähler nicht herausgezogen werden. Zudem kann noch bis Donnerstag Briefwahl beantragt werden, da sind dann bereits alle Wahlunterlagen verschickt.
Frage: Die Björn-Steiger-Stiftung wird 50 Jahre alt und „verschenkt“ aus diesem Grund Notrufsäulen für unbewachte Strände. In Friedrichshafen könnte das z.B. für das Freizeitgelände Manzell in Frage kommen. Alles was man dafür benötigt ist die Genehmigung zur Aufstellung.
Antwort: Erster Bürgermeister Köhler klärt die Notwendigkeiten und offenen Fragen in einem extra Termin.
Frage:Die anliefernden LKWs vom Discounter Norma in Hofen, fahren nach dem Entladen vom Norma aus nach rechts in die Maybachstraße ein. Hierdurch entstehen Schärkräfte, die tiefe Rillen im Asphalt hinterlassen und die quer zur eigentlichen Fahrtrichtung auf der Maybachstraße verlaufen. Wenn nun LKWs mit schlecht gesicherter Ladung auf der Maybachstraße unterwegs sind, entstehen Schwingungen, die in den umliegenden Gebäuden deutlich spürbar sind, je weiter oben, desto mehr. Das kann so nicht bleiben!
Antwort:Wird an den zuständigen Straßenbaulastträger weitergegeben.