Die heutige Sitzung war zwar erst die vorletzte vor Weihnachten, trotzdem war heute schon Bescherung. Viel Geld stellt der Gemeinderat unter anderem für den Neubau im Karl-Olga-Park und für die Zeppelin Universität bereit. Dass dies jedoch quer durch die Fraktionen als sinnvoll und notwendig erachtet wird, zeigt die jeweils einstimmige positive Abstimmung. Auch die anderen TOPs werden mit ihrer Beschlussfassung nicht ohne finanzielle Konsequenzen bleiben, was sonst noch beraten und beschlossen wurde, lässt sich wie immer in der folgenden Zusammenfassung nachlesen. Viel Spaß dabei!
Die Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungungsvorlagen findet sich hier.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet bereits am kommenden Montag, 17.12.2018 um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal im Rathaus statt. Die Tagesordnung mit den dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Bekanntgaben
Worum geht es?
- Zeppelin GmbH: Änderung Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Der Oberbürgermeister und die Geschäftsführung der Luftschiffbau Zeppelin GmbH werden ermächtigt, in einer Gesellschafterversammlung der Zeppelin GmbH die Zustimmung ihrer jeweiligen Gesellschafterin – Zeppelin-Stiftung/Stadt Friedrichshafen bzw. Luftschiffbau Zeppelin GmbH – zu einer Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu erklären.).
- Zeppelin Museum Friedrichshafen GmbH (ZM): Zusätzliche Freiwilligkeitsleistungen für das Jahr 2018 (Die Stadt Friedrichshafen gewährt dem ZM aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2018/2019 der Stadt sowie aus Mitteln des Verwaltungshaushaltes 2018/2019 der Zeppelin-Stiftung zur Deckung von
Stadt Friedrichshafen |
Zeppelin Stiftung |
|
Verlustausgleich 2017: |
Max. 27.160 EUR |
Max. 63.317 EUR |
Abmangel laufender Betrieb 2018: |
Max. 41.490 EUR |
Max. 96.800 EUR |
Instandhaltungskostenzuschüsse 2018: |
— |
Max. 39.710 EUR |
Investitionskostenzuschüsse 2018: |
— |
Max. 196.900 EUR |
Straßenumgestaltung Fischbach
Worum geht es?
Mit Inbetriebnahme der B 31 neu wird mir einer Verminderung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke auf der bisherigen B31 in Fischbach gerechnet.
Dadurch entsteht ein Umgestaltungserfordernis, die Straße soll durch ihre Gestaltung für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenraum wahrnehmbar werden. Dies betrifft die Ausgestaltung des Straßenquerschnitts sowie die Ausgestaltung der maßgeblichen Knotenpunkte mit Querungshilfen und Gestaltungelementen wie Bäumen und Grünflächen im Straßenraum. Besonders zu beachten sind hier die Raumnutzungsansprüche von Radfahrern und Fußgängern.
Vorgeschlagen wird von der Verwaltung die Durchführung eines Workshop-Verfahrens mit entsprechender Bürgerbeteiligung in Form einer vorgeschalteten Online-Beteiligung, einer extern moderierten Auftaktveranstaltung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung und im weiteren eine Beteiligung im Rahmen der extern moderierten öffentlichen Workshop-Veranstaltung mit den Planerteams. Den Abschluss bildet die öffentliche Vorstellung des Siegerentwurfs mit der nochmaligen Möglichkeit einer Rückäußerung.
Es ist angestrebt, das Workshop-Verfahren bis Ende 2019 abzuschließen.
Beschlussantrag:
- Die Ausführungen zum Umgestaltungsbedarf der Meersburger- und Zeppelinstraße in Fischbach werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der vorgeschlagenen Vorgehensweise mit Workshop-Verfahren zur Erstellung eines Entwurfes zur Ungestaltung der Meersburger und Zeppelinstraße wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslobungstext für ein Workshopverfahren zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen sowie das Workshopverfahren entsprechend vorzubereiten.
Meine Haltung:
Grundsätzlich eine gute Sache. Wenn die heutige Durchfahrts- und Bundesstraße zur Ortsstraße wird, muss dem durch entsprechende Maßnahmen Rechnung getragen werden. Dass dann vor allem die heute viel zu gering beachteten Raumnutzungsansprüche von Radfahrern und Fußgängern verstärkt in den Blick genommen werden, begrüße ich sehr. Nun bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse das Workshop-Jahr 2019 bringt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
2018/ V 00283 Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Worum geht es?
Der Eigenbetrieb hat jährlich innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres einen Jahresschlussbericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist dem Oberbürgermeister vorzulegen, der diesen dann an die örtliche Prüfungseinrichtung (Rechnungsprüfungsamt) zur Prüfung weiterleitet. Der Jahresabschluss 2017 wurde fristgerecht erstellt.
Im Wirtschaftsjahr 2017 konnte eine gebührenrechtliche Ergebnisverbesserung von 1.066.524,86 Euro erwirtschaftet werden.
Das Rechnungsprüfungsamt bescheinigt dem Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Friedrichshafen“ für den Jahresabschluss 2017 in seinem Prüfbericht „Gesetzliche Vorgaben und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung wurden im Wesentlichen beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.“
Beschlussantrag
- Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird zur Kenntnis genommen.
- Jahresabschluss 2017:
1. Der Jahresabschluss 2017 wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme |
104.472.320,72 EUR |
davon entfallen auf der Aktivseite auf |
|
- das Anlagevermögen |
101.896.944,12 EUR |
- das Umlaufvermögen |
2.573.107,68 EUR |
- Rechnungsabgrenzungsposten |
2.268,92 EUR |
davon entfallen auf der Passivseite auf |
|
- das Eigenkapital |
-397.234,10 EUR |
- die empfangenen Ertragszuschüsse |
37.434.829,81 EUR |
- die Rückstellungen |
3.097.298,91 EUR |
- die Verbindlichkeiten |
64.337.426,10 EUR |
- Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) |
406.797,93 EUR |
Summe der Erträge |
12.636.049,62 EUR |
Summe der Aufwendungen |
12.229.251,69 EUR |
- Der zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ausgewiesene Jahresgewinn 2017 von 406.797,93 EUR wird festgestellt und mit dem vorgetragenen Jahresverlust aus dem Jahr 2016 in Höhe von ‑804.032,03 EUR verrechnet. Der verbleibende Jahresverlust von ‑397.234,10 EUR wird auf neue Rechnung in das Wirtschaftsjahr 2018 vorgetragen.
- Die im Wirtschaftsjahr 2017 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung entstandene gebührenrechtliche Kostenüberdeckung nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 668.144,63EUR wird festgestellt und den Gebührenrückstellungen zugeführt.
- Die im Wirtschaftsjahr 2017 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung entstandene gebührenrechtliche Kostenüberdeckung nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 397.890,74EUR wird festgestellt und den Gebührenrückstellungen zugeführt.
- Die im Wirtschaftsjahr 2017 im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung entstandene gebührenrechtliche Kostenüberdeckung nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 489,49 EUR wird festgestellt und den Gebührenrückstellungen zugeführt.
- Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
Worum geht es?
Seit der Einführung des gesplitteten Abwasserbebührenmaßstabes zum 01. Januar 2010 sind die Schutz- und Niederschlagswassergebühren sehr konstant und konnten in den vergangenen neun Jahren gegenüber der Erstkaltulation sogar leicht gesenkt werden.
Die Schmutzwassergebühren und die Niederschlagswassergebühren können im Zeitraum 2019 / 2020 weiter konstant bei 1,88 EUR je m3 bzw. 0,52 EUR je m3versiegelter Fläche gehalten werden. Die Gebühr für Einleitungen in Kanäle, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, kann um 7 Cent auf 0,90 EUR je m3gesenkt werden. Das Gebührenniveau verbleibt damit für weitere zwei Jahre stabil und liegt sowohl für die Schutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr um rd. 4 % unter den Gebührensätzen von 2010.
Auch die Fäkalienabfuhrgebühren sind bereits seit 2011 konstant. Per Saldo ergeben sich durch den Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Vorjahre auch in den nächsten beiden Jahren keine Mehrbelastungen für die Gebührenschuldner, da neben der Anhebung des Gebührensatzes für die An- / Abfahrten gleichzeitig die Gebühr je m3Abfuhrmenge deutlich gesenkt wird.
Beschlussantrag
- Die Schmutzwassergebühr wird für die Jahre 2019 und 2020 auf 1,88 EUR je m3 eingeleitetem Schmutzwasser festgesetzt.
- Die Gebühr für Einleitungen in Kanäle, welche nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, wird für die Jahre 2019 und 2020 auf 0,90 EUR je m3 Abwasser festgesetzt.
- Die Niederschlagswassergebühr wird für die Jahre 2019 und 2020 auf 0,52 EUR je m2 anrechenbarer versiegelter Fläche festgesetzt.
- Die Abschreibungs- / Nutzungsdauer wird wie folgt festgelegt für:
a) Abwassersammler |
65 Jahre |
b) Flächenkanalisation – Schmutz-/Regen-/Mischwasser |
50 Jahre |
c) Versorgungs-Verbindungskanäle im Klärwerk |
40 Jahre |
d) bauliche Anlagen(teile) |
40 Jahre |
e) Pumpendruckleitungen |
25 Jahre |
f) maschinelle / mechanische Anlagen(teile) |
15 Jahre |
g) elektrische Anlagen(teile) |
15 Jahre |
h) Büro‑, Betriebs- und Geschäftsausstattung / Kraftfahrzeuge |
10 Jahre |
i) immaterielle Vermögensgegenstände |
3 bis 5 Jahre |
j) geringwertige Wirtschaftsgüter (Pauschalabschreibung) |
3 bis 5 Jahre |
Bei Anlagegütern, deren Nutzungsdauer sich gegenüber den o.g. Pauschalwerten verkürzt, erfolgt eine individuelle Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.
- Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen werden entsprechend der Nutzungsdauer der zugrunde liegenden Anlagegüter aufgelöst.
- Die Auflösungsdauer für Abwasser-Anschlussbeiträge wird wie folgt festgesetzt:
- a) Anschlussbeiträge für Abwasserbehandlung 30 Jahre
- b) Anschlussbeiträge für Abwasserableitung 50 Jahre
- Der kalkulatorische Zinssatz wird für die Jahre 2019 und 2020 auf 3,70 % festgesetzt.
- Die Kosten der Straßenentwässerung werden entsprechend der tatsächlich zugrunde liegenden versiegelten und an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Fläche berechnet und in der Gebührenkalkulation in Abzug gebracht.
Der Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird für die Jahre 2019 und 2020 eine anrechenbare versiegelte Fläche von 4.350.000 m² (2019: 2.175.000 m²; 2020: 2.175.000 m²) zugrunde gelegt.
- Der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2019 und 2020 wird eine anrechenbare versiegelte Fläche (ohne Straßenentwässerung) von 10.610.000 m² (2019: 5.300.000 m²; 2020: 5.310.000 m²) zugrunde gelegt.
- Der Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2019 und 2020 wird eine Veranlagungsmenge von 6.475.000 m³ (2019: 3.235.000 m³; 2020: 3.240.000 m³) zugrunde gelegt.
- Gebührenrechtlicher Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Vorjahre im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung – Bereich Schmutzwasser:
Von den noch auszugleichenden Schmutzwasser-Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 454.445,13 EUR aus 2015, 504.334,99 EUR aus 2016 und 668.144,63 EUR aus 2017, zusammen 1.626.924,75 EUR werden folgende Beträge in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 / 2020 berücksichtigt:
in 2019 |
In 2020 |
Gesamt |
|
2015 |
454.445,13 EUR |
0,00 EUR |
454.445,13 EUR |
2016 |
368.359,73 EUR |
135.975,26 EUR |
504.334,99 EUR |
2017 |
0,00 EUR |
607.849,51 EUR |
607.849,51 EUR |
Summe |
822.804,86 EUR |
743.824,77 EUR |
1.566.629,63 EUR |
Die restliche Schmutzwasser-Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 60.295,12 EUR wird in der Gebührenkalkulation 2021 ff berücksichtigt.
- Gebührenrechtlicher Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Vorjahre im Bereich der zentralen Abwasserbeseitigung – Bereich Niederschlagswasser:
Von den noch auszugleichenden Niederschlagswasser-Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 30.771,02 EUR aus 2015, 205.144,22 EUR aus 2016 und 397.890,74 EUR aus 2017, zusammen 633.805,98 EUR werden folgende Beträge in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 / 2020 berücksichtigt:
in 2019 |
In 2020 |
Gesamt |
|
2015 |
22.706,62 EUR |
8.064,40 EUR |
30.771,02 EUR |
2016 |
88.191,38 EUR |
72.538,85 EUR |
160.730,23 EUR |
2017 |
0,00 EUR |
6.001,19 EUR |
6.001,19 EUR |
Summe |
110.898,00 EUR |
86.604,44 EUR |
197.502,44 EUR |
Die restlichen Niederschlagswasser-Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 44.413,99 EUR und aus dem Jahr 2017 in Höhe von 391.889,55 EUR, zusammen 436.303,54 EUR, werden in der Gebührenkalkulation 2021 ff berücksichtigt.
- Im Rahmen der dezentralen Abwasserbeseitigung werden bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Fäkalienabfuhr) die Gebühren auf 120,00 EUR je An- / Abfahrt und 3,00 EUR je m3 Abfuhrmenge für die Jahre 2019 und 2020 festgesetzt.
- Der Kalkulation der Gebühren bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Fäkalienabfuhr) wird eine Menge von 20 An- / Abfahrten (2019: 10 Fahrten; 2020: 10 Fahrten) und eine Abfuhrmenge von 80 m³ (2019: 40 m³; 2020: 40 m³) für die Jahre 2019 und 2020 zugrunde gelegt.
- Gebührenrechtlicher Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen der Vorjahre im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung (Fäkalienabfuhr):
Von den noch auszugleichenden Fäkalienabfuhr-Kostenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 13,25 EUR aus 2015, 634,79 EUR aus 2016 und 489,49 EUR aus 2017, zusammen 1.137,53 EUR werden folgende Beträge in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 / 2020 berücksichtigt:
in 2019 |
In 2020 |
Gesamt |
|
2015 |
13,25 EUR |
0,00 EUR |
13,25 EUR |
2016 |
266,75 EUR |
280,00 EUR |
546,75 EUR |
2017 |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
Summe |
280,00 EUR |
280,00 EUR |
560,00 EUR |
Die restlichen Fäkalienabfuhr-Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 88,04 EUR und aus dem Jahr 2017 in Höhe von 489,49 EUR, zusammen 577,53 EUR, werden in der Gebührenkalkulation 2021 ff berücksichtigt.
- Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Friedrichshafen (Abwassersatzung) wird wie folgt angepasst:
Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 8, 11, 13, 14 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 17. Dezember 2018 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Friedrichshafen (Abwassersatzung – AbwS) vom 04.10.2011, zuletzt geändert am 20.03.2017
Artikel 1
- 43 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m3 Abwasser 0,90 EUR.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
- Die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben wird wie folgt angepasst:
Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 8, 11, 13, 14 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 17. Dezember 2018 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
vom 03.12.2001, zuletzt geändert am 12.12.2016
Artikel 1
- 9 erhält folgende Fassung:
- Die Gebühr für die An- / Abfahrten nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 beträgt 120,00 EUR je An- / Abfahrt.
- Die Gebühr für die Abfuhrmenge nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 beträgt 3,00 EUR je m3 Entleerungsgut. Angefangene m3 werden anteilig exakt abgerechnet.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Worum geht es?
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 enthält sämtliche relevanten Angaben, Übersichten und ausführende Erläuterungen zum Wirtschaftsjahr 2019. Es wird insbesondere auf den Vorbericht zum Wirtschaftsplan verwiesen.
Beschlussantrag:
- Gemäß §14 des Eigenbetriebsgesetzes wird der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Friedrichshafen“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt beschlossen:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Friedrichshafen“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplanmit |
|
Erträgen von |
12.902.600 EUR |
Aufwendungen von |
12.902.600 EUR |
imVermögensplanmit |
|
Einnahmen und Ausgaben von je |
10.877.400 EUR |
- 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen |
|
wird festgesetzt auf |
5.532.400 EUR |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
|
wird festgesetzt auf |
9.125.000 EUR |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite |
|
wird festgesetzt auf |
5.000.000 EUR |
- Der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 5.532.400EUR zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs nach dem Wirtschaftsplan 2019 wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen – zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Darlehensaufnahme (bei Bedarf auch in Teilbeträgen) abzuwickeln und den Darlehensvertrag mit dem jeweils günstigsten Bieter abzuschließen.
- Der Realisierung der im Vermögensplan / Investitionsprogramm zum Wirtschaftsplan 2019 ausgewiesenen Investitionsvorhaben und deren projektbezogenen Gesamtkosten wird grundsätzlich zugestimmt (Grundsatzbeschluss).
2018 / V 00322 Spurenstoffelimination im Klärwerk Friedrichshafen: Baubeschluss
Worum geht es?
Kommunale Abwässer enthalten organische Spurenstoffe aus Haushalt, Gewerbe und Industrie. Bei der Abwasserbehandlung werden diese Stoffe bereits heute zum Teil biologisch abgebaut oder über Adsorption am Klärschlamm vom gereinigten Abwasser abgetrennt. Eine Reihe von Verbindungen wird jedoch bislang nicht durch die konventionelle mechanisch-biologische Reinigungstechnik entfernt. Insbesondere die persistenten und polaren Schadstoffe (Spurenstoffe) können die Abwasserbehandlung passieren und n die Oberflächengewässer gelangen. Die aktuelle Abwassereinleitung stellt daher einen maßgeblichen Eintragspfad für Spurenstoffe in Gewässer dar.
Die Spurenstoffe stellen vor allem bei Einleitungen in den Trinkwasserspeicher „Bodensee“ eine mögliche Eintragsquelle in den Wasserkreislauf dar. Daher sieht es die Internationale Bodenseeschutzkommission als erforderlich an, den Eintrag an Spurenstoffen zu begrenzen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde im Juli 2017 durch das Ingenieursbüro Götzelmann + Partner überprüft, mit welchem Anwendungsverfahren eine Spurenstoffelimination auf der Kläranlage Friedrichshafen bestmöglich umzusetzen wäre. Dabei wurden mehrere Verfahrensalternativen betrachtet und geprüft. Für die Kläranlage Friedrichshafen wurde dabei aufgrund der bereits vorhandenen Sandfiltration zur biologischen Nachbehandlung die Ozonung als geeignete und wirtschaftlichste Lösung ermittelt. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss wurde vom Gemeinderat am 24.07.2017 gefasst.
(Aus der Sitzungsvorlage 2017: „Organische Spurenstoffe wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie belasten zunehmend unsere Gewässer. Selbst bei einer wirksamen der Bevölkerung bis hin zu geänderten Arzneimittelzulassungsverfahren gelangen durch die mit der demographischen Entwicklung einhergehende zunehmende medizinische Versorgung und durch das Hygieneverhalten Spurenschadstoffe in das Abwasser.
Laboranalysen von Spurenstoffen im Einzugsgebiet Kläranlage Friedrichshafen zeigen, dass die Häufigkeit und die Konzentration der Spurenschadstoffe vergleichbar zu anderen Kläranlageneinzugsgebieten sind. Bei den Röntgenkontrastmitteln und den Korrosionsschutzmitteln liegen die gemessenen Werte sogar deutlich höher.
Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur unzureichend entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt, sprich in den Bodensee und damit auch in unser Trinkwasser. Es ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen die im aufbereiteten Wasser verbleibenden Spurenstoffe und daraus entstehenden Mixturen langfristig auf die Umwelt und die verschiedenen Organismen haben. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, ebenso wie andere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt daher zwei alternative Varianten zur Spurenstoffelimination im Häfler Klärwerk vor – Pulveraktivkohle (PAK) sowie Ozonung (O3) und votiert dabei für die ressourcen‑, kosten und umweltschonendere Variante der Ozonung.
Finanzierung: Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 3,9 Mio. Euro, die jährlichen Folgekosten (Sach‑, Personal- und Kapitalkosten) werden mit 550.000 Euro angegeben. Das Land Baden-Württemberg fördert die Maßnahme mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% was einem Betrag von 780.000 Euro entspricht.“)
Kostenberechnung aktuell (10.12.2018):
Die Ermittlung der Kosten erfolgte auf der Basis der durchgeführten Entwurfsplanung und führte zu der Annahme der Gesamtkosten von 4,4 Mio. EUR. Die Finanzierung der Maßnahme ist bereits gesichert.
Nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft kann der Eigenbetrieb Stadtentwässerung für dieses Projekt mit einem Investitionszuschuss von 20% rechnen (ca. 880.000 EUR).
Für den Betrieb der Spurenstoffelimination werden jährlich Sach- und Personalkosten in Höhe von rd. 355.000 EUR (insbesondere für Sauerstoff und Energie rd. 300.000 EUR) sowie Kosten aus Abschreibung und Kapitalverzinsung in Höhe von 220.000 EUR erwartet, die ab 2021 zu finanzieren sein werden.
Beschlussantrag
- Die vorgestellte Entwurfsplanung zur Spurenstoffelimination über das Verfahren der Ozonung als weitere Reinigungsstufe im Klärwerk Friedrichshafen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Baumaßnahme „Neubau einer Spurenstoffelimination im Klärwerk Friedrichshafen“ mit Gesamtkosten in Höhe von 4.400.000 EUR wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und das Vergabeverfahren durchzuführen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
Meine Haltung:
Die wirtschaftlichen Angaben des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sind – wie bereits in den vergangenen Jahren – positiv und nachvollziehbar. Die Gebühren sind seit 2010 konstant und werden es auch im kommenden Jahr bleiben.
Dem Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Anlage zur Spurenelimination habe ich bereits 2017 zugestimmt. Ergänzend bleibt zu bemerken, dass die Ausgaben in Höhe von ca. 3,6 Mio. EUR (4,4 Mio. EUR abzüglich Fördergelder) und die künftigen laufenden Kosten vom Eigenbetrieb selbst geleistet werden müssen. Angesichts der über 4 Mio. Menschen, die von der Trinkwasserversorgung Bodensee abhängig sind, stellt sich die Frage, inwiefern sich die Landesregierung auch an den laufenden Kosten beteiligen kann/soll und wie alle, die von der Wasserversorgung profitieren, für die Reinhaltung des Wassers sorge tragen können.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe allen Beschlussanträgen der Verwaltung den Eigenbetrieb Stadtentwässerung betreffend zugestimmt.
Bildungshaus Berg
2018 / V 00325 Bildungshaus Berg – Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Worum geht es?
Wegen der Insolvenz, der mit der Ausführung der Arbeiten für die Holz-Alu-Fassade mit Sonnenschutz beauftragte Firma Südfenster GmbH mussten die Arbeiten neu vergeben werden. Der Zeitplan konnte aufgrund dessen nicht gehalten werden, so dass die ursprünglich beauftragte Zimmererfirma von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machte und auch diese Arbeiten neu ausgeschrieben und vergeben werden müssen.
Die aktuelle Kostenverfolgung weist einen Fehlbetrag von 380.000 EUR auf. Rund 90 % dieser Kosten stehen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Firma Südfenster GmbH. Die Ansprüche wurden dem Insolvenzverwalter mitgeteilt.
Seit August 2018 wird auf der Baustelle wieder gearbeitet.
Ursprünglich war die Fertigstellung des Meibais Emde 2017 / Anfang 2018 bzw. zum Schuljahresbeginn 2018 geplant. Nach aktuellem Terminplan wird mit Bezugsfertigkeit auf Mitte 2019 (zum Schuljahresbeginn 2019/2020) gerechnet.
Beschlussantrag
- Der bisher genehmigte Gesamtkostenrahmen von 4.935.000 EUR wird um 560.000 EUR auf 5.495.000 EUR erhöht.
- Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 560.000 EUR werden genehmigt. Den Deckungsvorschlägen wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Es scheint, als stünde kein guter Stern über dem Bildungshaus in Berg. Zunächst stellte sich heraus, dass die Kinderzahlen erfreulicherweise in den kommenden Jahren wieder ansteigen werden und das Raumangebot des neuen Bildungshauses in Berg deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gering dimensioniert wurde. Dann ging ein Handwerksunternehmen in Insolvenz, der Bau geriet in Stillstand. Daraus folgen nun Verzögerungen für alle anderen Handwerker, zudem muss das ausgefallene Gewerk neu ausgeschrieben werden. Das dauert und kostet eine Stange Geld. Eine gute Lösung für die zu wenigen Plätze für die künftigen Berger Schulkinder ist noch nicht gefunden oder zumindest noch nicht kommuniziert. Vielleicht ändert sich das Anfang des kommenden Jahres, wenn die Ergebnisse und Handlungsschritte des Biregio-Gutachtens im Gemeinderat präsentiert werden. Nichtsdestotrotz bleibt uns nichts anderes übrig, als jetzt den Überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Karl-Olga-Park (KOP)
Worum geht es?
Der Gemeinderat hat am 18.12.2017 im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse der Prüfaufträge für das KOP-Neubauprojekt einstimmig folgendes Bauprogramm beschlossen:
- 105 Dauerpflegeplätze
- 7 solitäre Kurzzeitpflegeplätze
- 15 Tagespflegeplätze
- 6‑gruppige Kindertagesstätte
- Photovoltaikanlage
Terminplan: Januar 2019 Einreichung des Baugesuches, September 2019 Baubeginn, September 2021 Fertigstellung.
Zuschüsse: Für die Tages- und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Kindertagesstätte wurden beim Land Baden-Württemberg umfangreiche Zuschussanträge gestellt. Für die Höhe der Bezuschussung der Pflegeplätze kann noch keine Aussage getroffen werden, für die Kindertagesstätte werden Zuschüsse in Höhe von 760.000 EUR erwartet.
Beschlussantrag
- Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für das Neubauprojekt „Karl-Olga-Park“ wird zugestimmt.
- Das Baubudget wird festgesetzt auf 31.100.000 EUR (einschließlich Gründungskosten und Baukostensteigerungen).
- Der Außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.208.175,74 EUR im Haushaltsplan 2019 wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt zügig umzusetzen und die hierfür erforderlichen Verträge abzuschließen.
Meine Haltung:
Das Projekt ist gut und richtig, doch die Art der Planung und Ausführung lassen meiner Meinung nach deutlich zu wünschen übrig. Lange wurde um die Art und Weise der Neubebauung im Gemeinderat und seinen Gremien diskutiert und gerungen. Dass hier eine Pflegeeinrichtung und eine Kindertagesstätte entstehen sollen, war zu jedem Zeitpunkt unstrittig. Es ging vielmehr um die Ausgestaltung: Wie viele Geschosse? Mit Personalwohnungen / gefördertem Wohnungsbau in zusätzlichen Stockwerken? Unterkellert, bzw. mit Tiefgarage für Mitarbeiter der beiden Einrichtungen, Besucher und evtl. Mieter? Fassadengestaltung mit Verputz, begrünt oder mit Klinkerriemchen? Hell oder Dunkel? Photovoltaikanlage auf dem Dach und/oder Dachbegrünung? Dabei wurde die Innengestaltung der sechsgruppigen Kindertageseinrichtung noch gar nicht näher betrachtet. Das was wir nun in der Sitzungsvorlage zum Beschluss vorgelegt wird, ist meiner Ansicht nach das Ergebnis eines zu kurzen Sprungs: Für den Standort zu nieder (zu wenige Geschosse), die Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem und dringend benötigtem Wohnraum in zentrumsnaher Lage vertan, ein Park- und Verkehrschaos vorprogrammiert und den aktuellen Erkenntnissen zum Thema Stadterwärmung nicht gerecht geworden. Die Gemeinderäte hatten viele Fragen, die von den Architekten und Planern jeweils beantwortet wurden. Dabei schien es letztlich immer nur eine Lösung zu geben – die bereits vorgestellte. Nun soll das Projekt für 31,1 Mio. EUR beschlossen und auf den Weg gebracht werden. Was bleibt ist ein fahler Nachgeschmack und die Idee: Der Standort hätte etwas besseres verdient. Dass dies mit Sicherheit teurer geworden wäre liegt auf der Hand, allerdings hätte das Mehr an Nutzen die Mehrkosten relativiert. Wahr ist allerdings auch, dass das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Aufschub mehr duldet. Die Heimbauverordnung des Landes fordert dringende Verbesserungen für die Pflegeeinrichtung Karl-Olga-Haus, die im Altbau nicht mehr zu realisieren sind. Würde der Gemeinderat das Projekt heute ablehnen, käme es zu einer nicht tragbaren Verzögerung des Baus und damit kurzfristig zur Schließung der städtischen Pflegeeinrichtung.
Meine Anregung im KSA (05.12.2018) neben der Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche auch eine Dachbegrünung einzuplanen, wurde in der Gemeinderatssitzung wie folgt beantwortet:
Die Dachbegrünung würde ca. 400.000 EUR kosten. Dabei ist die Kostenersparnis für höhere Energieleistungen der PV-Anlage sowie Einsparung von Abwassergebühren nicht eingerechnet. Das Haus wird über Landespflegesätze finanziert. Alle Ausgaben, die über die jetzige Kalkulation hinausgehen, belasten den jährlichen Haushalt der Stadt Friedrichshafen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Lauf der Diskussion einen Antrag für eine extensive Dachbegrünung gestellt, der dann jedoch in einem Kompromissvorschlag der Verwaltung aufging. Dieser lautet: Alle Kosten werden noch einmal gegenübergestellt, die politischeWillensbildung und Beschlussfassung erfolgt zu Beginn des nächsten Jahres im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Quartiersmanagement FN
2018 / V 00316 Konzept Quartiersmanagement
Worum geht es?
Was versteht man unter Quartiersmanagement?
Unter Quartiersmanagement wird die Schaffung nachhaltiger sozialer, wirtschaftlicher, städtebaulicher und ökologischer Strukturen im Stadtgebiet verstanden. Es ist als Instrument der Stadtentwicklung mit allen Facetten zu sehen. Die Einzelberatung sowie die Quartiersarbeit sind dabei grundlegende Aufgaben des Quartiersmanagements.
Im Gegensatz zu vielen vergleichbar großen Städten wächst Friedrichshafen stetig und wird auch laut Prognosen in den nächsten Jahren wachsen. Dabei ist es kein Geheimnis, dass die Stadtgesellschaft älter und bunter wird. Dies bringt verschiedene Bedarfe mit sich. Wichtig dabei ist, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen (Jugendliche, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund etc.) erfasst und bei der Stadtentwicklung Berücksichtigung finden. Zudem muss sich die Verwaltung regelmäßig die Fragen stellen, ob sich z. B. die Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt identifizieren können oder ob städtische Angebote dezentral und zielgruppenspezifisch im gesamten Stadtgebiet angeboten werden. Aber auch, was unternommen werden muss, dass ältere Menschen in ihrem Quartier weiterhin leben können, wenn diese auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei spielt die Stärkung und Förderung des generationsübergreifenden Zusammenlebens sowie der nachbarschaftlichen Begegnungen eine wesentliche Rolle.
Als Arbeitsgrundlage wurde die Stadt Friedrichshafen unter Berücksichtigung der bestehenden Stadtteile in vier Quartiere (Mitte, Ost, Nord und West) eingeteilt. Die Einteilung in die genannten Quartiere ist wichtig, um Quartiervergleiche ziehen zu können und dadurch die Ausgangslage sowie die Bedarfe zu erfassen. Die Ortschaften werden gesondert als Quartier betrachtet.
Beschlussantrag
Das Konzept zur Umsetzung des Quartiersmanagements in Friedrichshafen wird zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Ich freue mich über den Bericht zum aktuellen Stand in Sachen Quartiersmanagement in Friedrichshafen! Ich verstehe die Quartiere als kleine „Dörfer“ in der Stadt, hier kennt man sich und weiß von- und umeinander. Wer benötigt evtl. Hilfe, wer hat Fähigkeiten und Fertigkeiten, die er vielleicht anderen zugute kommen lassen möchte. Zuviel allein – dann trifft man andere auf dem Quartiersplatz oder im Treff, der vielleicht auch ein Café oder eine „Dorfwirtschaft“ ist. Man kann zusammen feiern, aber auch gemeinsam etwas bewegen und identifiziert sich mit „seinem“ Quartier. Damit das gelingt, nimmt die Stadt Friedrichshafen bereits jetzt und auch künftig viel Geld in die Hand, damit die Quartierstreffs personell besetzt sind und somit Anlaufstelle für viele Belange der Bewohner sein können.
Der ursprüngliche Impuls aus dem Gemeinderat zur Entwicklung eines Quartiersmanagement-Konzeptes für Friedrichshafen kam von meiner Fraktionskollegin Stephanie Glatthaar.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe das Konzept zur Umsetzung zur Kenntnis genommen.
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es heute keine Wortmeldungen.
Zeppelin Universität
2018/ V 00263 Zeppelin Universität gGmbH (ZU): Sachstand, Strategie 2030 und Grundförderung
Worum geht es?
Der Betrieb der Zeppelin Universität wird von Beginn an durch Erlöse aus Studiengebühren und durch sonstige Ertrüge finanziert. Seit 2003 gehörte auch eine Grundfinanzierung durch regionale Förderer (Zeppelin GmbH, ZF Friedrichshafen AG) zu den der Finanzierungssäulen. Seit 2008 fördert die Zeppelin-Stiftung die ZU laufend.
Die Addition laufender Grundfinanzierung durch die drei Zs (Zeppelin GmbH, ZF Friedrichshafen AG und Zeppelin-Stiftung) und die einmaligen Zuschüsse durch die drei Zs ergibt sich für den Zeitraum 2003 bis 2018 eine G
Gesamtsumme in Höhe von 95,15 Mio. EUR.
Für den Zeitraum 2019 bis 2028 liegt die Mittelfristplanung und Simulationsrechnung der Zeppelin Universität vor. Durch die Inflationierung und die Auswirkungen der Auflagen aus der Verlängerung der staatlichen Anerkennung un der verlängerung des Promotionsrechts ergibt sich ein erhöhter Finanzbedarf, der spätestens ab 2021 auszugleichen ist. Bis einschließlich 2020 kann die Zeppelin Universität auf erwirtschaftete Rücklagen zurückgreifen.
Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Zeppelin Universität wird von allen Beteiligten eine frühzeitige Entscheidung zur weiteren Grundfinanzierung angestrebt.
Vor dem aufgezeigten Hintergrund, insbesondere der Reakkreditierung, stellen sich die Fragen:
- Soll die bisherige Grundförderung beibehalten werden oder nicht?
- Sollen die Mehraufwendungen aus der Reakkreditierung gefördert werden oder nicht?
- An welche messbaren und ablesbaren Meilensteine und Kriterien soll eine mögliche Fortführung und Erhöhung der Förderung festgemacht werden?
- Gibt es eine rechtssichere Perspektive der Zeppelin Universität, auch ohne Grundförderung den Universitätsbetrieb fortzuführen?
Beschlussantrag
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und unterstützt die fortgeschriebene Strategie der Zeppelin Universität.
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der externen Bewertung der fortgeschriebenen Strategie durch Herrn Prof. Schulte.
- Die Stadt Friedrichshafen Zeppelin-Stiftung ist bereit, in 2019 und 2020 die bisherige jährliche Grundförderung der ZU Stiftung durch ZF Friedrichshafen AG, Zeppelin-Konzern und Zeppelin-Stiftung an die Zeppelin Universitäts gGmbH alleinig aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung zu übernehmen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis, dass die bisherigen Grundförderer ZF Friedrichshafen AG und Zeppelin-Konzern weiterhin eine konkrete Lehrstuhl- und Projektförderung durchführen.
- Kostensteigerungen bei den Personal- und Sachkosten werden zur derzeitigen Grund- förderung hinzugerechnet und für die Zukunft indexiert. Ab 2021 erhöht sich die Grundförderung für den Akkreditierungszeitraum zunächst bis Ende 2023. Die Gewährung der Grundförderung ab 2021 um weitere bis zu 2 Mio. € ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Punktgenaue Umsetzung und Neuausrichtung der Strategie. Darüber hinaus ist die Grundförderung zeitlich und inhaltlich an die Umsetzung der Auflagen aus der Reakkreditierung und der Einhaltung der Vorgaben und Festsetzungen des Wirtschaftsplanes bis 2023 geknüpft.
- Im Akkreditierungszeitraum bis 2023 kann mit einer Frist von sechs Monaten auf Ende des Kalenderjahres durch einen Beschluss des Gemeinderats eine Anpassung erfolgen.
- Über den Stand des Reakkreditierungsverfahrens und die wirtschaftliche Entwicklung wird die Zeppelin Universität die Stadt Friedrichshafen mindestens zweimal pro Wirtschaftsjahr unterrichten.
- Die Zeppelin Universität wird mit dem Grundförderer im Planungszeitraum an der Verbreiterung der Förderbasis arbeiten.
- Den überplanmäßigen Ausgaben in 2019 in Höhe von 5 Mio. € wird zugestimmt.
Meine Haltung: Es gibt genau zwei Möglichkeiten: Zustimmen oder ablehnen. Stimmt die Mehrheit der Gemeinderäte zu, kann die ZU weiterarbeiten. Täten sie dies nicht, sähe es bald düster aus. Ich werde zustimmen, weil:
- Es wurde bereits sehr viel Geld in die ZU gesteckt, jetzt aufzugeben wäre der völlig falsche Zeitpunkt
- Die Studierenden bereichern das Stadtgeschehen mit vielen unterschiedlichen Aktionen, Projekten und Vereinen (z.B. Rock your Live, Weltraum, Frühlingserwachen, Die Blaue Blume, Singing Balkonies um nur einige zu nennen)
- Wir wünschen uns eine Belebung der Stadt auch in den Wintermonaten: Durch die Studierenden haben wir sie
- Wir wünschen uns eine vielfältigere, jüngere und wachere Stadt: Hier ist die Möglichkeit dazu
- Ich wünsche mir ein regelmäßiges Feedback von zunächst Außenstehenden: Die Studierenden sind unser Blick über den Tellerrand
Insofern: Ja, es ist viel Geld und ja, Geld könnte man immer auch noch für anderes gut ausgeben. Aber in diesem Fall finde ich es bei der ZU derzeit noch gut angelegt. Sollten wir kurz- bis mittelfristig in die Situation kommen, das vorhandene Geld zusammenhalten zu müssen, gäbe es noch ein bis zwei Tochtergesellschaften der Stadt, über deren Abwicklung man dann evtl. zuerst sprechen könnte.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Kulturvereinsförderung
Worum geht es?
Im Juli 2017 stellten die beiden Gemeinderatsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Prüfantrag zur Erweiterung der Kulturvereinsförderrichtlinien an die Verwaltung. Bislang sind in der Kulturvereinsförderung die drei Bereiche Brauchtum, Musikvereine und Migrantenkulturvereine vorgesehen. Vereine, die z.B. selbst als Plattform für Kultur fungieren, waren nach den derzeit geltenden Richtlinien nicht förderfähig.
Nach der letzten Überarbeitung (Gemeinderatsbeschluss vom 06.02.2012) sollen die Kulturvereinsförderrichtlinien zum 01.01.2019 neugestaltet werden. Dazu wurden zunächst diverse Grundlagen in Form von Statistiken, Erfahrungen und einer Vereinsbefragungen erhoben. Aus diesen Grundlagen entstand der vorliegende Entwurf der neuen Kulturvereinsförderrichtlinien.
Wichtiger Hinweis: Die neuen Kulturvereinsförderrichtlinien bilden nicht die gesamte Kulturförderung der Stadt Friedrichshafen ab. Sie beschränken sich ausschließlich auf die Förderung der Vereine, welche die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Nicht berücksichtigt sind die Freiveranstaltungen, welche den Vereinen noch zusätzlich zu Gute kommen können.
Daher ist die Projektförderung für Institutionen und Gruppen mit kulturellem Interesse nicht in die Richtlinien integriert. Das
Thema der Projektförderung wird im Rahmen des Kulturentwicklungskonzeptes der Stadt Friedrichshafen weiterverfolgt.
Beschlussantrag
- Der Neugestaltung der Kulturvereinsförderungsrichtlinien mit Wirkung zum 01.01.2019 (gemäß der Anlage 2) wird zugestimmt.
- Allen in der Förderung befindlichen Vereinen wird hinsichtlich des Punktes A 4.9. der neuen Kulturvereinsförderungsrichtlinien (Nachweis der Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 72a SGB VIII) eine Umsetzungsfrist bis zum 01.01.2021 eingeräumt. Alle anderen Parameter der neuen Kulturvereinsförderungsrichtlinien treten ab dem 01.01.2019 in Kraft.
- Die Ausnahmeregelung für den „Zitherclub Schnetzenhausen“, dass der Verein von der Mindestmitgliederanzahl ausgenommen ist, wird zum 31.12.2020 aufgehoben.
- Die Ausnahmeregelung für die „Bürgergarde“, dass die Abteilung zusätzlich zum Hauptverein (Verein zur Pflege des Volkstums) einen Sockelbetrag erhält, wird zum 31.12.2018 aufgehoben.
- Die Ausnahmeregelung für die „Bühne FN 5“ (KSA-Beschluss vom 06.05.2015) wird zum 31.12.2018 aufgehoben. Die Aufnahme in die Förderung bleibt davon unberührt. Künftig wird die „Bühne FN 5“ regulär als Theaterverein gefördert.
- Die Bezuschussung von Konzerten und anderen Auftritten von Kirchenchören beträgt maximal die Hälfte der in Ziffer 1.2.4 im Teil B) genannten Beträge, also 50 % des Abmangels, maximal jedoch 2.500 EUR.
- Den entstehenden überplanmäßigen Ausgaben 2019 von 54.000 EUR wird zugestimmt; sie können finanziert werden durch Verbesserungen beim Abschluss 2018.
Meine Haltung:
Ein Jahr lang hat die Verwaltung sich Zeit genommen, die Kulturvereinsförderrichtlinien zu überarbeiten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
So habe ich abgestimmt:
Ich habe allen Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Verschiedenes
Frage: Letzte Woche war ein Volleyballspiel in der ZF-Arena und trotz des neuen Parkhauses am Sportpark, in dem auch noch zahlreiche Parkplätze frei waren, parkten die Zuschauer wieder wild in den angrenzenden Wohngebieten und auf den Fuß- und Radwegen. Was unternimmt die Stadt?
Antwort: Der Gemeindevollzugsdienst wird ab sofort kontrollieren.
Frage: In der Diskussion um TOP 1 der öffentlichen Tagesordnung wurde aus den Reihen des Rates angemerkt, dass die Einwohner von Fischbach die Umgestaltung der B 31 alt hätten dieses vorrangige Vorgehen verdient. Warum haben es die Anwohner der Albrecht- und Maybachstraße nicht verdient?
Antwort: Die komplette B 31 alt wird nach und nach umgestaltet, Fischbach ist nur der Auftakt. Angedacht sind begleitende Maßnahmen wie z.B. die Verengung der Straßenbreite, Querungshilfen, Begrünung, Tempo 30. Die konkrete Zeitschiene für Priorosierung und Umsetzung wird demnächst vorgelegt.
Frage: Dank an die Gleichstellungsbeauftragte, die die Veranstaltung zum 100jährigen Frauenwahlrecht mit viel Engagement vorbereitet hatte, ohne an der Veranstaltung selbst dann teilnehmen durfte.
Antwort: Der Dank wird weitergeleitet.
Frage: Das Feuerwehrhaus in Fischbach hat einen Anbau mit schwarzer Fassade erhalten. Warum diese Farbwahl? Wurde die Freiwillige Feuerwehr in die Planung eingebunden?
Antwort: Antwort folgt.