Die heu­ti­ge Sit­zung war zwar erst die vor­letz­te vor Weih­nach­ten, trotz­dem war heu­te schon Besche­rung. Viel Geld stellt der Gemein­de­rat unter ande­rem für den Neu­bau im Karl-Olga-Park und für die Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät bereit. Dass dies jedoch quer durch die Frak­tio­nen als sinn­voll und not­wen­dig erach­tet wird, zeigt die jeweils ein­stim­mi­ge posi­ti­ve Abstim­mung. Auch die ande­ren TOPs wer­den mit ihrer Beschluss­fas­sung nicht ohne finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen blei­ben, was sonst noch bera­ten und beschlos­sen wur­de, lässt sich wie immer in der fol­gen­den Zusam­men­fas­sung nach­le­sen. Viel Spaß dabei!

Die Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zun­gungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Die nächs­te Gemein­de­rats­sit­zung fin­det bereits am kom­men­den Mon­tag, 17.12.2018 um 17 Uhr im Gro­ßen Sit­zungs­saal im Rat­haus statt. Die Tages­ord­nung mit den dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Bekannt­ga­ben

2018173 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

  1. Zep­pe­lin GmbH: Ände­rung Neu­fas­sung des Gesell­schafts­ver­tra­ges (Der Ober­bür­ger­meis­ter und die Geschäfts­füh­rung der Luft­schiff­bau Zep­pe­lin GmbH wer­den ermäch­tigt, in einer Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der Zep­pe­lin GmbH die Zustim­mung ihrer jewei­li­gen Gesell­schaf­te­rin – Zep­pe­lin-Stif­tun­g/­Stadt Fried­richs­ha­fen bzw. Luft­schiff­bau Zep­pe­lin GmbH – zu einer Neu­fas­sung des Gesell­schafts­ver­tra­ges zu erklären.).
  2. Zep­pe­lin Muse­um Fried­richs­ha­fen GmbH (ZM): Zusätz­li­che Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen für das Jahr 2018 (Die Stadt Fried­richs­ha­fen gewährt dem ZM aus Mit­teln des Ver­wal­tungs­haus­halts 2018/2019 der Stadt sowie aus Mit­teln des Ver­wal­tungs­haus­hal­tes 2018/2019 der Zep­pe­lin-Stif­tung zur Deckung von

Stadt Fried­richs­ha­fen

Zep­pe­lin Stiftung

Ver­lust­aus­gleich 2017:

Max. 27.160 EUR

Max. 63.317 EUR

Abman­gel lau­fen­der Betrieb 2018:

Max. 41.490 EUR

Max. 96.800 EUR

Instand­hal­tungs­kos­ten­zu­schüs­se 2018:

Max. 39.710 EUR

Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­se 2018:

Max. 196.900 EUR

Stra­ßen­um­ge­stal­tung Fischbach

2018 / V 00258 Umge­stal­tung der Meers­bur­ger Stra­ße und Zep­pe­lin­stra­ße in Fisch­bach: Grund­satz­be­schluss Workshop-Verfahren

Wor­um geht es?

Mit Inbe­trieb­nah­me der B 31 neu wird mir einer Ver­min­de­rung der durch­schnitt­li­chen täg­li­chen Ver­kehrs­stär­ke auf der bis­he­ri­gen B31 in Fisch­bach gerechnet.

Dadurch ent­steht ein Umge­stal­tungs­er­for­der­nis, die Stra­ße soll durch ihre Gestal­tung für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer im Stra­ßen­raum wahr­nehm­bar wer­den. Dies betrifft die Aus­ge­stal­tung des Stra­ßen­quer­schnitts sowie die Aus­ge­stal­tung der maß­geb­li­chen Kno­ten­punk­te mit Que­rungs­hil­fen und Gestal­tung­ele­men­ten wie Bäu­men und Grün­flä­chen im Stra­ßen­raum. Beson­ders zu beach­ten sind hier die Raum­nut­zungs­an­sprü­che von Rad­fah­rern und Fußgängern.

Vor­ge­schla­gen wird von der Ver­wal­tung die Durch­füh­rung eines Work­shop-Ver­fah­rens mit ent­spre­chen­der Bür­ger­be­tei­li­gung in Form einer vor­ge­schal­te­ten Online-Betei­li­gung, einer extern mode­rier­ten Auf­takt­ver­an­stal­tung in Form einer Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung und im wei­te­ren eine Betei­li­gung im Rah­men der extern mode­rier­ten öffent­li­chen Work­shop-Ver­an­stal­tung mit den Pla­ner­teams. Den Abschluss bil­det die öffent­li­che Vor­stel­lung des Sie­ger­ent­wurfs mit der noch­ma­li­gen Mög­lich­keit einer Rückäußerung.

Es ist ange­strebt, das Work­shop-Ver­fah­ren bis Ende 2019 abzuschließen.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Aus­füh­run­gen zum Umge­stal­tungs­be­darf der Meers­bur­ger- und Zep­pe­lin­stra­ße in Fisch­bach wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der vor­ge­schla­ge­nen Vor­ge­hens­wei­se mit Work­shop-Ver­fah­ren zur Erstel­lung eines Ent­wur­fes zur Unge­stal­tung der Meers­bur­ger und Zep­pe­lin­stra­ße wird zugestimmt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, den Aus­lo­bungs­text für ein Work­shop­ver­fah­ren zu erar­bei­ten und zum Beschluss vor­zu­le­gen sowie das Work­shop­ver­fah­ren ent­spre­chend vorzubereiten.

Mei­ne Haltung:

Grund­sätz­lich eine gute Sache. Wenn die heu­ti­ge Durch­fahrts- und Bun­des­stra­ße zur Orts­stra­ße wird, muss dem durch ent­spre­chen­de Maß­nah­men Rech­nung getra­gen wer­den. Dass dann vor allem die heu­te viel zu gering beach­te­ten Raum­nut­zungs­an­sprü­che von Rad­fah­rern und Fuß­gän­gern ver­stärkt in den Blick genom­men wer­den, begrü­ße ich sehr. Nun bleibt abzu­war­ten, wel­che Ergeb­nis­se das Work­shop-Jahr 2019 bringt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Eigen­be­trieb Stadtentwässerung

2018/ V 00283 Jah­res­ab­schluss 2017 des Eigen­be­triebs Stadtentwässerung

Wor­um geht es?

Der Eigen­be­trieb hat jähr­lich inner­halb von 6 Mona­ten nach Abschluss des Wirt­schafts­jah­res einen Jah­res­schluss­be­richt auf­zu­stel­len. Der Jah­res­ab­schluss ist dem Ober­bür­ger­meis­ter vor­zu­le­gen, der die­sen dann an die ört­li­che Prü­fungs­ein­rich­tung (Rech­nungs­prü­fungs­amt) zur Prü­fung wei­ter­lei­tet. Der Jah­res­ab­schluss 2017 wur­de frist­ge­recht erstellt.

Im Wirt­schafts­jahr 2017 konn­te eine gebüh­ren­recht­li­che Ergeb­nis­ver­bes­se­rung von 1.066.524,86 Euro erwirt­schaf­tet werden.

Das Rech­nungs­prü­fungs­amt beschei­nigt dem Eigen­be­trieb „Stadt­ent­wäs­se­rung Fried­richs­ha­fen“ für den Jah­res­ab­schluss 2017 in sei­nem Prüf­be­richt „Gesetz­li­che Vor­ga­ben und die Grund­sät­ze ord­nungs­ge­mä­ßer Buch­füh­rung sowie die ergän­zen­den Bestim­mun­gen der Betriebs­sat­zung wur­den im Wesent­li­chen beach­tet. Der Jah­res­ab­schluss ver­mit­telt ein den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen ent­spre­chen­des Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­la­ge des Eigenbetriebs.“

Beschluss­an­trag

  1. Der Bericht des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes über die Prü­fung des Jah­res­ab­schlus­ses 2017 vom Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung wird zur Kennt­nis genommen.
  2. Jah­res­ab­schluss 2017:
    1. Der Jah­res­ab­schluss 2017 wird wie folgt festgestellt:

Bilanz­sum­me

104.472.320,72 EUR

davon ent­fal­len auf der Aktiv­sei­te auf

- das Anlagevermögen

101.896.944,12 EUR

- das Umlaufvermögen

2.573.107,68 EUR

- Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­ten

2.268,92 EUR

davon ent­fal­len auf der Pas­siv­sei­te auf

- das Eigenkapital

-397.234,10 EUR

- die emp­fan­ge­nen Ertragszuschüsse

37.434.829,81 EUR

- die Rückstellungen

3.097.298,91 EUR

- die Verbindlichkeiten

64.337.426,10 EUR

- Jah­res­ge­winn (+) / Jahresverlust (-)

406.797,93 EUR

Sum­me der Erträge

12.636.049,62 EUR

Sum­me der Aufwendungen

12.229.251,69 EUR

  1. Der zum Bilanz­stich­tag 31.12.2017 aus­ge­wie­se­ne Jah­res­ge­winn 2017 von 406.797,93 EUR wird fest­ge­stellt und mit dem vor­ge­tra­ge­nen Jah­res­ver­lust aus dem Jahr 2016 in Höhe von ‑804.032,03 EUR ver­rech­net. Der ver­blei­ben­de Jah­res­ver­lust von ‑397.234,10 EUR wird auf neue Rech­nung in das Wirt­schafts­jahr 2018 vorgetragen.
  2. Die im Wirt­schafts­jahr 2017 im Bereich der Schmutz­was­ser­be­sei­ti­gung ent­stan­de­ne gebüh­ren­recht­li­che Kos­ten­über­de­ckung nach § 14 Abs. 2 des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg in Höhe von 668.144,63EUR wird fest­ge­stellt und den Gebüh­ren­rück­stel­lun­gen zugeführt.
  3. Die im Wirt­schafts­jahr 2017 im Bereich der Nie­der­schlags­was­ser­be­sei­ti­gung ent­stan­de­ne gebüh­ren­recht­li­che Kos­ten­über­de­ckung nach § 14 Abs. 2 des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg in Höhe von 397.890,74EUR wird fest­ge­stellt und den Gebüh­ren­rück­stel­lun­gen zugeführt.
  4. Die im Wirt­schafts­jahr 2017 im Bereich der dezen­tra­len Abwas­ser­be­sei­ti­gung ent­stan­de­ne gebüh­ren­recht­li­che Kos­ten­über­de­ckung nach § 14 Abs. 2 des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg in Höhe von 489,49 EUR wird fest­ge­stellt und den Gebüh­ren­rück­stel­lun­gen zugeführt.
  5. Die Betriebs­lei­tung wird für das Wirt­schafts­jahr 2017 entlastet.

2018/ V00284 Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on zur zen­tra­len und dezen­tra­len Abwas­ser­be­sei­ti­gung für die Jah­re 2019 und 2020 Anpas­sung der Sat­zung über die öffent­li­che Abwas­ser­be­sei­ti­gung der Stadt Fried­richs­ha­fen (Abwas­ser­sat­zung); Anpas­sung der Sat­zung über die Ent­sor­gung von Klein­klär­an­la­gen und geschlos­se­nen Gruben

Wor­um geht es?

Seit der Ein­füh­rung des gesplit­te­ten Abwas­ser­be­büh­ren­maß­sta­bes zum 01. Janu­ar 2010 sind die Schutz- und Nie­der­schlags­was­ser­ge­büh­ren sehr kon­stant und konn­ten in den ver­gan­ge­nen neun Jah­ren gegen­über der Erst­kal­tu­la­ti­on sogar leicht gesenkt werden.

Die Schmutz­was­ser­ge­büh­ren und die Nie­der­schlags­was­ser­ge­büh­ren kön­nen im Zeit­raum 2019 / 2020 wei­ter kon­stant bei 1,88 EUR je m3 bzw. 0,52 EUR je m3ver­sie­gel­ter Flä­che gehal­ten wer­den. Die Gebühr für Ein­lei­tun­gen in Kanä­le, die nicht an ein Klär­werk ange­schlos­sen sind, kann um 7 Cent auf 0,90 EUR je m3gesenkt wer­den. Das Gebüh­ren­ni­veau ver­bleibt damit für wei­te­re zwei Jah­re sta­bil und liegt sowohl für die Schutz­was­ser­ge­bühr als auch für die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr um rd. 4 % unter den Gebüh­ren­sät­zen von 2010.

Auch die Fäka­li­en­ab­fuhr­ge­büh­ren sind bereits seit 2011 kon­stant. Per Sal­do erge­ben sich durch den Aus­gleich von Kos­ten­über­de­ckun­gen der Vor­jah­re auch in den nächs­ten bei­den Jah­ren kei­ne Mehr­be­las­tun­gen für die Gebüh­ren­schuld­ner, da neben der Anhe­bung des Gebüh­ren­sat­zes für die An- / Abfahr­ten gleich­zei­tig die Gebühr je m3Abfuhr­men­ge deut­lich gesenkt wird.

Beschluss­an­trag

  1. Die Schmutz­was­ser­ge­bühr wird für die Jah­re 2019 und 2020 auf 1,88 EUR je m3 ein­ge­lei­te­tem Schmutz­was­ser festgesetzt.
  2. Die Gebühr für Ein­lei­tun­gen in Kanä­le, wel­che nicht an ein Klär­werk ange­schlos­sen sind, wird für die Jah­re 2019 und 2020 auf 0,90 EUR je m3 Abwas­ser festgesetzt.
  3. Die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr wird für die Jah­re 2019 und 2020 auf 0,52 EUR je m2 anre­chen­ba­rer ver­sie­gel­ter Flä­che festgesetzt.
  4. Die Abschrei­bungs- / Nut­zungs­dau­er wird wie folgt fest­ge­legt für:

a) Abwas­ser­samm­ler

65 Jah­re

b) Flä­chen­ka­na­li­sa­ti­on – Schmutz-/Re­gen-/Misch­was­ser

50 Jah­re

c) Ver­sor­gungs-Ver­bin­dungs­ka­nä­le im Klärwerk

40 Jah­re

d) bau­li­che Anlagen(teile)

40 Jah­re

e) Pum­pen­druck­lei­tun­gen

25 Jah­re

f) maschi­nel­le / mecha­ni­sche Anlagen(teile)

15 Jah­re

g) elek­tri­sche Anlagen(teile)

15 Jah­re

h) Büro‑, Betriebs- und Geschäfts­aus­stat­tung / Kraftfahrzeuge

10 Jah­re

i) imma­te­ri­el­le Vermögensgegenstände

3 bis 5 Jahre

j) gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter (Pau­schal­ab­schrei­bung)

3 bis 5 Jahre

Bei Anla­ge­gü­tern, deren Nut­zungs­dau­er sich gegen­über den o.g. Pau­schal­wer­ten ver­kürzt, erfolgt eine indi­vi­du­el­le Anpas­sung an die tat­säch­li­chen Gegebenheiten.

  1. Zuwei­sun­gen und Zuschüs­se für Inves­ti­tio­nen wer­den ent­spre­chend der Nut­zungs­dau­er der zugrun­de lie­gen­den Anla­ge­gü­ter aufgelöst.
  2. Die Auf­lö­sungs­dau­er für Abwas­ser-Anschluss­bei­trä­ge wird wie folgt festgesetzt: 
    1. a) Anschluss­bei­trä­ge für Abwas­ser­be­hand­lung 30 Jahre
    2. b) Anschluss­bei­trä­ge für Abwas­ser­ab­lei­tung 50 Jahre
  3. Der kal­ku­la­to­ri­sche Zins­satz wird für die Jah­re 2019 und 2020 auf 3,70 % festgesetzt.
  4. Die Kos­ten der Stra­ßen­ent­wäs­se­rung wer­den ent­spre­chend der tat­säch­lich zugrun­de lie­gen­den ver­sie­gel­ten und an die öffent­li­chen Abwas­ser­an­la­gen ange­schlos­se­nen Flä­che berech­net und in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on in Abzug gebracht.

Der Berech­nung der Stra­ßen­ent­wäs­se­rungs­kos­ten wird für die Jah­re 2019 und 2020 eine anre­chen­ba­re ver­sie­gel­te Flä­che von 4.350.000 m² (2019: 2.175.000 m²; 2020: 2.175.000 m²) zugrun­de gelegt.

  1. Der Kal­ku­la­ti­on der Nie­der­schlags­was­ser­ge­büh­ren für die Jah­re 2019 und 2020 wird eine anre­chen­ba­re ver­sie­gel­te Flä­che (ohne Stra­ßen­ent­wäs­se­rung) von 10.610.000 m² (2019: 5.300.000 m²; 2020: 5.310.000 m²) zugrun­de gelegt.
  2. Der Kal­ku­la­ti­on der Schmutz­was­ser­ge­büh­ren für die Jah­re 2019 und 2020 wird eine Ver­an­la­gungs­men­ge von 6.475.000 m³ (2019: 3.235.000 m³; 2020: 3.240.000 m³) zugrun­de gelegt.
  3. Gebüh­ren­recht­li­cher Aus­gleich von Kos­ten­über­de­ckun­gen der Vor­jah­re im Bereich der zen­tra­len Abwas­ser­be­sei­ti­gung – Bereich Schmutzwasser:

Von den noch aus­zu­glei­chen­den Schmutz­was­ser-Kos­ten­über­de­ckun­gen aus Vor­jah­ren in Höhe von 454.445,13 EUR aus 2015, 504.334,99 EUR aus 2016 und 668.144,63 EUR aus 2017, zusam­men 1.626.924,75 EUR wer­den fol­gen­de Beträ­ge in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on für die Jah­re 2019 / 2020 berücksichtigt:

in 2019

In 2020

Gesamt

2015

454.445,13 EUR

0,00 EUR

454.445,13 EUR

2016

368.359,73 EUR

135.975,26 EUR

504.334,99 EUR

2017

0,00 EUR

607.849,51 EUR

607.849,51 EUR

Sum­me

822.804,86 EUR

743.824,77 EUR

1.566.629,63 EUR

Die rest­li­che Schmutz­was­ser-Kos­ten­über­de­ckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 60.295,12 EUR wird in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on 2021 ff berücksichtigt.

  1. Gebüh­ren­recht­li­cher Aus­gleich von Kos­ten­über­de­ckun­gen der Vor­jah­re im Bereich der zen­tra­len Abwas­ser­be­sei­ti­gung – Bereich Niederschlagswasser: 

Von den noch aus­zu­glei­chen­den Nie­der­schlags­was­ser-Kos­ten­über­de­ckun­gen aus Vor­jah­ren in Höhe von 30.771,02 EUR aus 2015, 205.144,22 EUR aus 2016 und 397.890,74 EUR aus 2017, zusam­men 633.805,98 EUR wer­den fol­gen­de Beträ­ge in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on für die Jah­re 2019 / 2020 berücksichtigt: 

in 2019

In 2020

Gesamt

2015

22.706,62 EUR

8.064,40 EUR

30.771,02 EUR

2016

88.191,38 EUR

72.538,85 EUR

160.730,23 EUR

2017

0,00 EUR

6.001,19 EUR

6.001,19 EUR

Sum­me

110.898,00 EUR

86.604,44 EUR

197.502,44 EUR

Die rest­li­chen Nie­der­schlags­was­ser-Kos­ten­über­de­ckun­gen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 44.413,99 EUR und aus dem Jahr 2017 in Höhe von 391.889,55 EUR, zusam­men 436.303,54 EUR, wer­den in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on 2021 ff berücksichtigt.

  1. Im Rah­men der dezen­tra­len Abwas­ser­be­sei­ti­gung wer­den bei der Ent­sor­gung von Klein­klär­an­la­gen und geschlos­se­nen Gru­ben (Fäka­li­en­ab­fuhr) die Gebüh­ren auf 120,00 EUR je An- / Abfahrt und 3,00 EUR je m3 Abfuhr­men­ge für die Jah­re 2019 und 2020 festgesetzt.
  2. Der Kal­ku­la­ti­on der Gebüh­ren bei der Ent­sor­gung von Klein­klär­an­la­gen und geschlos­se­nen Gru­ben (Fäka­li­en­ab­fuhr) wird eine Men­ge von 20 An- / Abfahr­ten (2019: 10 Fahr­ten; 2020: 10 Fahr­ten) und eine Abfuhr­men­ge von 80 m³ (2019: 40 m³; 2020: 40 m³) für die Jah­re 2019 und 2020 zugrun­de gelegt.
  3. Gebüh­ren­recht­li­cher Aus­gleich von Kos­ten­über- und Kos­ten­un­ter­de­ckun­gen der Vor­jah­re im Bereich der dezen­tra­len Abwas­ser­be­sei­ti­gung (Fäka­li­en­ab­fuhr):

Von den noch aus­zu­glei­chen­den Fäka­li­en­ab­fuhr-Kos­ten­über­de­ckun­gen aus Vor­jah­ren in Höhe von 13,25 EUR aus 2015, 634,79 EUR aus 2016 und 489,49 EUR aus 2017, zusam­men 1.137,53 EUR wer­den fol­gen­de Beträ­ge in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on für die Jah­re 2019 / 2020 berücksichtigt:

in 2019

In 2020

Gesamt

2015

13,25 EUR

0,00 EUR

13,25 EUR

2016

266,75 EUR

280,00 EUR

546,75 EUR

2017

0,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Sum­me

280,00 EUR

280,00 EUR

560,00 EUR

Die rest­li­chen Fäka­li­en­ab­fuhr-Kos­ten­über­de­ckun­gen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 88,04 EUR und aus dem Jahr 2017 in Höhe von 489,49 EUR, zusam­men 577,53 EUR, wer­den in der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on 2021 ff berücksichtigt.

  1. Die Sat­zung über die öffent­li­che Abwas­ser­be­sei­ti­gung der Stadt Fried­richs­ha­fen (Abwas­ser­sat­zung) wird wie folgt angepasst:

Auf­grund von § 46 Abs. 4 des Was­ser­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg (WG), den §§ 4 und 11 der Gemein­de­ord­nung für Baden-Würt­tem­berg (GemO) und den §§ 2, 8, 11, 13, 14 und 17 des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg (KAG) hat der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen am 17. Dezem­ber 2018 die fol­gen­de Sat­zung beschlossen:

Sat­zung zur Ände­rung der Satzung
über die öffent­li­che Abwas­ser­be­sei­ti­gung der Stadt Fried­richs­ha­fen (Abwas­ser­sat­zung – AbwS) vom 04.10.2011, zuletzt geän­dert am 20.03.2017

Arti­kel 1

  • 43 Absatz 2 erhält fol­gen­de Fassung:

(2) Wird Abwas­ser in öffent­li­che Kanä­le ein­ge­lei­tet, die nicht an ein Klär­werk ange­schlos­sen sind, beträgt die Gebühr je m3 Abwas­ser 0,90 EUR.

Arti­kel 2

Die­se Sat­zung tritt am 1. Janu­ar 2019 in Kraft.

  1. Die Sat­zung über die Ent­sor­gung von Klein­klär­an­la­gen und geschlos­se­nen Gru­ben wird wie folgt angepasst:

Auf­grund von § 46 Abs. 4 des Was­ser­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg (WG), den §§ 4 und 11 der Gemein­de­ord­nung für Baden-Würt­tem­berg (GemO) und den §§ 2, 8, 11, 13, 14 und 17 des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes für Baden-Würt­tem­berg (KAG) hat der Gemein­de­rat der Stadt Fried­richs­ha­fen am 17. Dezem­ber 2018 die fol­gen­de Sat­zung beschlossen:

Sat­zung zur Ände­rung der Satzung
über die Ent­sor­gung von Klein­klär­an­la­gen und geschlos­se­nen Gruben 

vom 03.12.2001, zuletzt geän­dert am 12.12.2016

Arti­kel 1

  • 9 erhält fol­gen­de Fassung:
  • Die Gebühr für die An- / Abfahr­ten nach § 7 Abs. 1 in Ver­bin­dung mit § 7 Abs. 2 beträgt 120,00 EUR je An- / Abfahrt.
  • Die Gebühr für die Abfuhr­men­ge nach § 7 Abs. 1 in Ver­bin­dung mit § 7 Abs. 3 beträgt 3,00 EUR je m3 Ent­lee­rungs­gut. Ange­fan­ge­ne m3 wer­den antei­lig exakt abgerechnet.

Arti­kel 2

Die­se Sat­zung tritt am 1. Janu­ar 2019 in Kraft.

2018 / V 00285 I. Wirt­schafts­plan 2019 des Eigen­be­trie­bes Stadt­ent­wäs­se­rung; II. Kre­dit­er­mäch­ti­gung 2019 zur Abde­ckung des im Wir­schats­plan 2019 aus­ge­wie­se­nen Finanzerungsbedarfs

Wor­um geht es?

Der Ent­wurf des Wirt­schafts­pla­nes 2019 ent­hält sämt­li­che rele­van­ten Anga­ben, Über­sich­ten und aus­füh­ren­de Erläu­te­run­gen zum Wirt­schafts­jahr 2019. Es wird ins­be­son­de­re auf den Vor­be­richt zum Wirt­schafts­plan verwiesen.

Beschluss­an­trag:

  1. Gemäß §14 des Eigen­be­triebs­ge­set­zes wird der Wirt­schafts­plan des Eigen­be­trie­bes „Stadt­ent­wäs­se­rung Fried­richs­ha­fen“ für das Wirt­schafts­jahr 2019 wie folgt beschlossen:

Der Wirt­schafts­plan des Eigen­be­trie­bes „Stadt­ent­wäs­se­rung Fried­richs­ha­fen“ für das Wirt­schafts­jahr 2019 wird wie folgt festgesetzt:

im Erfolgs­planmit

Erträ­gen von

12.902.600 EUR

Auf­wen­dun­gen von

12.902.600 EUR

imVer­mö­gens­planmit

Ein­nah­men und Aus­ga­ben von je

10.877.400 EUR

  • 2

Der Gesamt­be­trag der vor­ge­se­he­nen Kre­dit­auf­nah­men

wird fest­ge­setzt auf

5.532.400 EUR

Der Gesamt­be­trag der Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen

wird fest­ge­setzt auf

9.125.000 EUR

Der Höchst­be­trag der Kas­sen­kre­di­te

wird fest­ge­setzt auf

5.000.000 EUR

  1. Der Auf­nah­me von Dar­le­hen in Höhe von 5.532.400EUR zur Abde­ckung des Finan­zie­rungs­be­darfs nach dem Wirt­schafts­plan 2019 wird – vor­be­halt­lich der Geneh­mi­gung durch das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen – zuge­stimmt. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, die Dar­le­hens­auf­nah­me (bei Bedarf auch in Teil­be­trä­gen) abzu­wi­ckeln und den Dar­le­hens­ver­trag mit dem jeweils güns­tigs­ten Bie­ter abzuschließen.
  2. Der Rea­li­sie­rung der im Ver­mö­gens­plan / Inves­ti­ti­ons­pro­gramm zum Wirt­schafts­plan 2019 aus­ge­wie­se­nen Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben und deren pro­jekt­be­zo­ge­nen Gesamt­kos­ten wird grund­sätz­lich zuge­stimmt (Grund­satz­be­schluss).

2018 / V 00322 Spu­ren­stof­fe­li­mi­na­ti­on im Klär­werk Fried­richs­ha­fen: Baubeschluss

Wor­um geht es?

Kom­mu­na­le Abwäs­ser ent­hal­ten orga­ni­sche Spu­ren­stof­fe aus Haus­halt, Gewer­be und Indus­trie. Bei der Abwas­ser­be­hand­lung wer­den die­se Stof­fe bereits heu­te zum Teil bio­lo­gisch abge­baut oder über Adsorp­ti­on am Klär­schlamm vom gerei­nig­ten Abwas­ser abge­trennt. Eine Rei­he von Ver­bin­dun­gen wird jedoch bis­lang nicht durch die kon­ven­tio­nel­le mecha­nisch-bio­lo­gi­sche Rei­ni­gungs­tech­nik ent­fernt. Ins­be­son­de­re die per­sis­ten­ten und pola­ren Schad­stof­fe (Spu­ren­stof­fe) kön­nen die Abwas­ser­be­hand­lung pas­sie­ren und n die Ober­flä­chen­ge­wäs­ser gelan­gen. Die aktu­el­le Abwas­ser­ein­lei­tung stellt daher einen maß­geb­li­chen Ein­trags­pfad für Spu­ren­stof­fe in Gewäs­ser dar.

Die Spu­ren­stof­fe stel­len vor allem bei Ein­lei­tun­gen in den Trink­was­ser­spei­cher „Boden­see“ eine mög­li­che Ein­trags­quel­le in den Was­ser­kreis­lauf dar. Daher sieht es die Inter­na­tio­na­le Boden­see­schutz­kom­mis­si­on als erfor­der­lich an, den Ein­trag an Spu­ren­stof­fen zu begrenzen.

Im Rah­men einer Mach­bar­keits­stu­die wur­de im Juli 2017 durch das Inge­nieurs­bü­ro Göt­zel­mann + Part­ner über­prüft, mit wel­chem Anwen­dungs­ver­fah­ren eine Spu­ren­stof­fe­li­mi­na­ti­on auf der Klär­an­la­ge Fried­richs­ha­fen best­mög­lich umzu­set­zen wäre. Dabei wur­den meh­re­re Ver­fah­rens­al­ter­na­ti­ven betrach­tet und geprüft. Für die Klär­an­la­ge Fried­richs­ha­fen wur­de dabei auf­grund der bereits vor­han­de­nen Sand­fil­tra­ti­on zur bio­lo­gi­schen Nach­be­hand­lung die Ozo­nung als geeig­ne­te und wirt­schaft­lichs­te Lösung ermit­telt. Ein ent­spre­chen­der Grund­satz­be­schluss wur­de vom Gemein­de­rat am 24.07.2017 gefasst.

(Aus der Sit­zungs­vor­la­ge 2017: „Orga­ni­sche Spu­ren­stof­fe wie Hor­mo­ne, Arz­nei­mit­tel­rück­stän­de oder Sub­stan­zen aus Haus­halts­mit­teln und Indus­trie belas­ten zuneh­mend unse­re Gewäs­ser. Selbst bei einer wirk­sa­men der Bevöl­ke­rung bis hin zu geän­der­ten Arz­nei­mit­tel­zu­las­sungs­ver­fah­ren gelan­gen durch die mit der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung ein­her­ge­hen­de zuneh­men­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung und durch das Hygie­never­hal­ten Spu­ren­schad­stof­fe in das Abwasser.

Labor­ana­ly­sen von Spu­ren­stof­fen im Ein­zugs­ge­biet Klär­an­la­ge Fried­richs­ha­fen zei­gen, dass die Häu­fig­keit und die Kon­zen­tra­ti­on der Spu­ren­schad­stof­fe ver­gleich­bar zu ande­ren Klär­an­la­gen­ein­zugs­ge­bie­ten sind. Bei den Rönt­gen­kon­trast­mit­teln und den Kor­ro­si­ons­schutz­mit­teln lie­gen die gemes­se­nen Wer­te sogar deut­lich höher.

Mit den her­kömm­li­chen Ver­fah­ren zur Abwas­ser­rei­ni­gung kön­nen die­se Stof­fe nur unzu­rei­chend ent­fernt wer­den und gelan­gen somit in die Umwelt, sprich in den Boden­see und damit auch in unser Trink­was­ser. Es ist noch nicht abseh­bar, wel­che Aus­wir­kun­gen die im auf­be­rei­te­ten Was­ser ver­blei­ben­den Spu­ren­stof­fe und dar­aus ent­ste­hen­den Mix­tu­ren lang­fris­tig auf die Umwelt und die ver­schie­de­nen Orga­nis­men haben. Im Sin­ne der Vor­sor­ge ist es daher sinn­voll, eben­so wie ande­re Städ­te und Gemein­den in Baden-Würt­tem­berg, die Spu­ren­stof­fe gezielt und in grö­ße­rem Umfang als bis­her aus dem Abwas­ser zu entnehmen.

Die Ver­wal­tung schlägt daher zwei alter­na­ti­ve Vari­an­ten zur Spu­ren­stof­fe­li­mi­na­ti­on im Häf­ler Klär­werk vor – Pul­ver­ak­tiv­koh­le (PAK) sowie Ozo­nung (O3) und votiert dabei für die ressourcen‑, kos­ten und umwelt­scho­nen­de­re Vari­an­te der Ozonung.

Finan­zie­rung: Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belau­fen sich auf rund 3,9 Mio. Euro, die jähr­li­chen Fol­ge­kos­ten (Sach‑, Per­so­nal- und Kapi­tal­kos­ten) wer­den mit 550.000 Euro ange­ge­ben. Das Land Baden-Würt­tem­berg för­dert die Maß­nah­me mit einem ein­ma­li­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 20% was einem Betrag von 780.000 Euro entspricht.“)

Kos­ten­be­rech­nung aktu­ell (10.12.2018):

Die Ermitt­lung der Kos­ten erfolg­te auf der Basis der durch­ge­führ­ten Ent­wurfs­pla­nung und führ­te zu der Annah­me der Gesamt­kos­ten von 4,4 Mio. EUR. Die Finan­zie­rung der Maß­nah­me ist bereits gesichert.

Nach den För­der­richt­li­ni­en Was­ser­wirt­schaft kann der Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung für die­ses Pro­jekt mit einem Inves­ti­ti­ons­zu­schuss von 20% rech­nen (ca. 880.000 EUR).

Für den Betrieb der Spu­ren­stof­fe­li­mi­na­ti­on wer­den jähr­lich Sach- und Per­so­nal­kos­ten in Höhe von rd. 355.000 EUR (ins­be­son­de­re für Sau­er­stoff und Ener­gie rd. 300.000 EUR) sowie Kos­ten aus Abschrei­bung und Kapi­tal­ver­zin­sung in Höhe von 220.000 EUR erwar­tet, die ab 2021 zu finan­zie­ren sein werden.

Beschluss­an­trag

  1. Die vor­ge­stell­te Ent­wurfs­pla­nung zur Spu­ren­stof­fe­li­mi­na­ti­on über das Ver­fah­ren der Ozo­nung als wei­te­re Rei­ni­gungs­stu­fe im Klär­werk Fried­richs­ha­fen wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Die Bau­maß­nah­me „Neu­bau einer Spu­ren­stof­fe­li­mi­na­ti­on im Klär­werk Fried­richs­ha­fen“ mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 4.400.000 EUR wird genehmigt.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­te­re Pla­nung und das Ver­ga­be­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.

Mei­ne Haltung:

Die wirt­schaft­li­chen Anga­ben des Eigen­be­triebs Stadt­ent­wäs­se­rung sind – wie bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren – posi­tiv und nach­voll­zieh­bar. Die Gebüh­ren sind seit 2010 kon­stant und wer­den es auch im kom­men­den Jahr bleiben.

Dem Grund­satz­be­schluss zur Erwei­te­rung der Anla­ge zur Spu­ren­eli­mi­na­ti­on habe ich bereits 2017 zuge­stimmt. Ergän­zend bleibt zu bemer­ken, dass die Aus­ga­ben in Höhe von ca. 3,6 Mio. EUR (4,4 Mio. EUR abzüg­lich För­der­gel­der) und die künf­ti­gen lau­fen­den Kos­ten vom Eigen­be­trieb selbst geleis­tet wer­den müs­sen. Ange­sichts der über 4 Mio. Men­schen, die von der Trink­was­ser­ver­sor­gung Boden­see abhän­gig sind, stellt sich die Fra­ge, inwie­fern sich die Lan­des­re­gie­rung auch an den lau­fen­den Kos­ten betei­li­gen kann/​soll und wie alle, die von der Was­ser­ver­sor­gung pro­fi­tie­ren, für die Rein­hal­tung des Was­sers sor­ge tra­gen können.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe allen Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung den Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung betref­fend zugestimmt.

Bil­dungs­haus Berg

2018 / V 00325 Bil­dungs­haus Berg – Geneh­mi­gung von über­plan­mä­ßi­gen Ausgaben

Wor­um geht es?

Wegen der Insol­venz, der mit der Aus­füh­rung der Arbei­ten für die Holz-Alu-Fas­sa­de mit Son­nen­schutz beauf­trag­te Fir­ma Süd­fens­ter GmbH muss­ten die Arbei­ten neu ver­ge­ben wer­den. Der Zeit­plan konn­te auf­grund des­sen nicht gehal­ten wer­den, so dass die ursprüng­lich beauf­trag­te Zim­mer­er­fir­ma von ihrem Son­der­kün­di­gungs­recht gebrauch mach­te und auch die­se Arbei­ten neu aus­ge­schrie­ben und ver­ge­ben wer­den müssen.

Die aktu­el­le Kos­ten­ver­fol­gung weist einen Fehl­be­trag von 380.000 EUR auf. Rund 90 % die­ser Kos­ten ste­hen im Zusam­men­hang mit der Insol­venz der Fir­ma Süd­fens­ter GmbH. Die Ansprü­che wur­den dem Insol­venz­ver­wal­ter mitgeteilt.

Seit August 2018 wird auf der Bau­stel­le wie­der gearbeitet.

Ursprüng­lich war die Fer­tig­stel­lung des Mei­bais Emde 2017 / Anfang 2018 bzw. zum Schul­jah­res­be­ginn 2018 geplant. Nach aktu­el­lem Ter­min­plan wird mit Bezugs­fer­tig­keit auf Mit­te 2019 (zum Schul­jah­res­be­ginn 2019/2020) gerechnet.

Beschluss­an­trag

  1. Der bis­her geneh­mig­te Gesamt­kos­ten­rah­men von 4.935.000 EUR wird um 560.000 EUR auf 5.495.000 EUR erhöht.
  2. Die über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben in Höhe von 560.000 EUR wer­den geneh­migt. Den Deckungs­vor­schlä­gen wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Es scheint, als stün­de kein guter Stern über dem Bil­dungs­haus in Berg. Zunächst stell­te sich her­aus, dass die Kin­der­zah­len erfreu­li­cher­wei­se in den kom­men­den Jah­ren wie­der anstei­gen wer­den und das Raum­an­ge­bot des neu­en Bil­dungs­hau­ses in Berg des­halb mit hoher Wahr­schein­lich­keit zu gering dimen­sio­niert wur­de. Dann ging ein Hand­werks­un­ter­neh­men in Insol­venz, der Bau geriet in Still­stand. Dar­aus fol­gen nun Ver­zö­ge­run­gen für alle ande­ren Hand­wer­ker, zudem muss das aus­ge­fal­le­ne Gewerk neu aus­ge­schrie­ben wer­den. Das dau­ert und kos­tet eine Stan­ge Geld. Eine gute Lösung für die zu weni­gen Plät­ze für die künf­ti­gen Ber­ger Schul­kin­der ist noch nicht gefun­den oder zumin­dest noch nicht kom­mu­ni­ziert. Viel­leicht ändert sich das Anfang des kom­men­den Jah­res, wenn die Ergeb­nis­se und Hand­lungs­schrit­te des Bire­gio-Gut­ach­tens im Gemein­de­rat prä­sen­tiert wer­den. Nichts­des­to­trotz bleibt uns nichts ande­res übrig, als jetzt den Über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben zuzustimmen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Karl-Olga-Park (KOP)

2018/ V 00256 Nau­bau­pro­jekt „Karl-Olga-Park“ – Vor­stel­lung der Enmt­wrfs­pla­nung mit Kos­ten­be­rech­nung und Baubeschluss -

Wor­um geht es?

Der Gemein­de­rat hat am 18.12.2017 im Rah­men der Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se der Prüf­auf­trä­ge für das KOP-Neu­bau­pro­jekt ein­stim­mig fol­gen­des Bau­pro­gramm beschlossen:

  • 105 Dau­er­pfle­ge­plät­ze
  • 7 soli­tä­re Kurzzeitpflegeplätze
  • 15 Tages­pfle­ge­plät­ze
  • 6‑gruppige Kin­der­ta­ges­stät­te
  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge

Ter­min­plan: Janu­ar 2019 Ein­rei­chung des Bau­ge­su­ches, Sep­tem­ber 2019 Bau­be­ginn, Sep­tem­ber 2021 Fertigstellung.

Zuschüs­se: Für die Tages- und Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze sowie die Kin­der­ta­ges­stät­te wur­den beim Land Baden-Würt­tem­berg umfang­rei­che Zuschuss­an­trä­ge gestellt. Für die Höhe der Bezu­schus­sung der Pfle­ge­plät­ze kann noch kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen wer­den, für die Kin­der­ta­ges­stät­te wer­den Zuschüs­se in Höhe von 760.000 EUR erwartet.

Beschluss­an­trag

  1. Der Ent­wurfs­pla­nung und der Kos­ten­be­rech­nung für das Neu­bau­pro­jekt „Karl-Olga-Park“ wird zugestimmt.
  2. Das Bau­bud­get wird fest­ge­setzt auf 31.100.000 EUR (ein­schließ­lich Grün­dungs­kos­ten und Baukostensteigerungen).
  3. Der Außer­plan­mä­ßi­gen Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung in Höhe von 4.208.175,74 EUR im Haus­halts­plan 2019 wird zugestimmt.
  4. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, das Pro­jekt zügig umzu­set­zen und die hier­für erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzuschließen.

Mei­ne Haltung:

Das Pro­jekt ist gut und rich­tig, doch die Art der Pla­nung und Aus­füh­rung las­sen mei­ner Mei­nung nach deut­lich zu wün­schen übrig. Lan­ge wur­de um die Art und Wei­se der Neu­be­bau­ung im Gemein­de­rat und sei­nen Gre­mi­en dis­ku­tiert und gerun­gen. Dass hier eine Pfle­ge­ein­rich­tung und eine Kin­der­ta­ges­stät­te ent­ste­hen sol­len, war zu jedem Zeit­punkt unstrit­tig. Es ging viel­mehr um die Aus­ge­stal­tung: Wie vie­le Geschos­se? Mit Per­so­nal­woh­nun­gen / geför­der­tem Woh­nungs­bau in zusätz­li­chen Stock­wer­ken? Unter­kel­lert, bzw. mit Tief­ga­ra­ge für Mit­ar­bei­ter der bei­den Ein­rich­tun­gen, Besu­cher und evtl. Mie­ter? Fas­sa­den­ge­stal­tung mit Ver­putz, begrünt oder mit Klin­ker­riem­chen? Hell oder Dun­kel? Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach und/​oder Dach­be­grü­nung? Dabei wur­de die Innen­ge­stal­tung der sechs­grup­pi­gen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung noch gar nicht näher betrach­tet. Das was wir nun in der Sit­zungs­vor­la­ge zum Beschluss vor­ge­legt wird, ist mei­ner Ansicht nach das Ergeb­nis eines zu kur­zen Sprungs: Für den Stand­ort zu nie­der (zu weni­ge Geschos­se), die Mög­lich­keit zur Schaf­fung von zusätz­li­chem und drin­gend benö­tig­tem Wohn­raum in zen­trums­na­her Lage ver­tan, ein Park- und Ver­kehrs­chaos vor­pro­gram­miert und den aktu­el­len Erkennt­nis­sen zum The­ma Stadt­er­wär­mung nicht gerecht gewor­den. Die Gemein­de­rä­te hat­ten vie­le Fra­gen, die von den Archi­tek­ten und Pla­nern jeweils beant­wor­tet wur­den. Dabei schien es letzt­lich immer nur eine Lösung zu geben – die bereits vor­ge­stell­te. Nun soll das Pro­jekt für 31,1 Mio. EUR beschlos­sen und auf den Weg gebracht wer­den. Was bleibt ist ein fah­ler Nach­ge­schmack und die Idee: Der Stand­ort hät­te etwas bes­se­res ver­dient. Dass dies mit Sicher­heit teu­rer gewor­den wäre liegt auf der Hand, aller­dings hät­te das Mehr an Nut­zen die Mehr­kos­ten rela­ti­viert. Wahr ist aller­dings auch, dass das Pro­jekt zum jet­zi­gen Zeit­punkt kei­nen Auf­schub mehr dul­det. Die Heim­bau­ver­ord­nung des Lan­des for­dert drin­gen­de Ver­bes­se­run­gen für die Pfle­ge­ein­rich­tung Karl-Olga-Haus, die im Alt­bau nicht mehr zu rea­li­sie­ren sind. Wür­de der Gemein­de­rat das Pro­jekt heu­te ableh­nen, käme es zu einer nicht trag­ba­ren Ver­zö­ge­rung des Baus und damit kurz­fris­tig zur Schlie­ßung der städ­ti­schen Pflegeeinrichtung.

Mei­ne Anre­gung im KSA (05.12.2018) neben der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf der gesam­ten Dach­flä­che auch eine Dach­be­grü­nung ein­zu­pla­nen, wur­de in der Gemein­de­rats­sit­zung wie folgt beantwortet:

Die Dach­be­grü­nung wür­de ca. 400.000 EUR kos­ten. Dabei ist die Kos­ten­er­spar­nis für höhe­re Ener­gie­leis­tun­gen der PV-Anla­ge sowie Ein­spa­rung von Abwas­ser­ge­büh­ren nicht ein­ge­rech­net. Das Haus wird über Lan­des­pfle­ge­sät­ze finan­ziert. Alle Aus­ga­ben, die über die jet­zi­ge Kal­ku­la­ti­on hin­aus­ge­hen, belas­ten den jähr­li­chen Haus­halt der Stadt Friedrichshafen.

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen hat im Lauf der Dis­kus­si­on einen Antrag für eine exten­si­ve Dach­be­grü­nung gestellt, der dann jedoch in einem Kom­pro­miss­vor­schlag der Ver­wal­tung auf­ging. Die­ser lau­tet: Alle Kos­ten wer­den noch ein­mal gegen­über­ge­stellt, die poli­ti­sche­Wil­lens­bil­dung und Beschluss­fas­sung erfolgt zu Beginn des nächs­ten Jah­res im Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Quar­tiers­ma­nage­ment FN

2018 / V 00316 Kon­zept Quartiersmanagement

Wor­um geht es?

Was ver­steht man unter Quartiersmanagement?

Unter Quar­tiers­ma­nage­ment wird die Schaf­fung nach­hal­ti­ger sozia­ler, wirt­schaft­li­cher, städ­te­bau­li­cher und öko­lo­gi­scher Struk­tu­ren im Stadt­ge­biet ver­stan­den. Es ist als Instru­ment der Stadt­ent­wick­lung mit allen Facet­ten zu sehen. Die Ein­zel­be­ra­tung sowie die Quar­tiers­ar­beit sind dabei grund­le­gen­de Auf­ga­ben des Quartiersmanagements.

Im Gegen­satz zu vie­len ver­gleich­bar gro­ßen Städ­ten wächst Fried­richs­ha­fen ste­tig und wird auch laut Pro­gno­sen in den nächs­ten Jah­ren wach­sen. Dabei ist es kein Geheim­nis, dass die Stadt­ge­sell­schaft älter und bun­ter wird. Dies bringt ver­schie­de­ne Bedar­fe mit sich. Wich­tig dabei ist, dass die unter­schied­li­chen Bedürf­nis­se der ein­zel­nen Ziel­grup­pen (Jugend­li­che, Senio­ren, Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen, Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund etc.) erfasst und bei der Stadt­ent­wick­lung Berück­sich­ti­gung fin­den. Zudem muss sich die Ver­wal­tung regel­mä­ßig die Fra­gen stel­len, ob sich z. B. die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit der Stadt iden­ti­fi­zie­ren kön­nen oder ob städ­ti­sche Ange­bo­te dezen­tral und ziel­grup­pen­spe­zi­fisch im gesam­ten Stadt­ge­biet ange­bo­ten wer­den. Aber auch, was unter­nom­men wer­den muss, dass älte­re Men­schen in ihrem Quar­tier wei­ter­hin leben kön­nen, wenn die­se auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind. Dabei spielt die Stär­kung und För­de­rung des gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­den Zusam­men­le­bens sowie der nach­bar­schaft­li­chen Begeg­nun­gen eine wesent­li­che Rolle.

Als Arbeits­grund­la­ge wur­de die Stadt Fried­richs­ha­fen unter Berück­sich­ti­gung der bestehen­den Stadt­tei­le in vier Quar­tie­re (Mit­te, Ost, Nord und West) ein­ge­teilt. Die Ein­tei­lung in die genann­ten Quar­tie­re ist wich­tig, um Quar­tier­ver­glei­che zie­hen zu kön­nen und dadurch die Aus­gangs­la­ge sowie die Bedar­fe zu erfas­sen. Die Ort­schaf­ten wer­den geson­dert als Quar­tier betrachtet.

Beschluss­an­trag

Das Kon­zept zur Umset­zung des Quar­tiers­ma­nage­ments in Fried­richs­ha­fen wird zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Ich freue mich über den Bericht zum aktu­el­len Stand in Sachen Quar­tiers­ma­nage­ment in Fried­richs­ha­fen! Ich ver­ste­he die Quar­tie­re als klei­ne „Dör­fer“ in der Stadt, hier kennt man sich und weiß von- und umein­an­der. Wer benö­tigt evtl. Hil­fe, wer hat Fähig­kei­ten und Fer­tig­kei­ten, die er viel­leicht ande­ren zugu­te kom­men las­sen möch­te. Zuviel allein – dann trifft man ande­re auf dem Quar­tiers­platz oder im Treff, der viel­leicht auch ein Café oder eine „Dorf­wirt­schaft“ ist. Man kann zusam­men fei­ern, aber auch gemein­sam etwas bewe­gen und iden­ti­fi­ziert sich mit „sei­nem“ Quar­tier. Damit das gelingt, nimmt die Stadt Fried­richs­ha­fen bereits jetzt und auch künf­tig viel Geld in die Hand, damit die Quar­tiers­treffs per­so­nell besetzt sind und somit Anlauf­stel­le für vie­le Belan­ge der Bewoh­ner sein können.

Der ursprüng­li­che Impuls aus dem Gemein­de­rat zur Ent­wick­lung eines Quar­tiers­ma­nage­ment-Kon­zep­tes für Fried­richs­ha­fen kam von mei­ner Frak­ti­ons­kol­le­gin Ste­pha­nie Glatthaar.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe das Kon­zept zur Umset­zung zur Kennt­nis genommen.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es heu­te kei­ne Wortmeldungen.

Zep­pe­lin Universität 

2018/ V 00263 Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät gGmbH (ZU): Sach­stand, Stra­te­gie 2030 und Grundförderung

Wor­um geht es?

Der Betrieb der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät wird von Beginn an durch Erlö­se aus Stu­di­en­ge­büh­ren und durch sons­ti­ge Ertrü­ge finan­ziert. Seit 2003 gehör­te auch eine Grund­fi­nan­zie­rung durch regio­na­le För­de­rer (Zep­pe­lin GmbH, ZF Fried­richs­ha­fen AG) zu den der Finan­zie­rungs­säu­len. Seit 2008 för­dert die Zep­pe­lin-Stif­tung die ZU laufend.

Die Addi­ti­on lau­fen­der Grund­fi­nan­zie­rung durch die drei Zs (Zep­pe­lin GmbH, ZF Fried­richs­ha­fen AG und Zep­pe­lin-Stif­tung) und die ein­ma­li­gen Zuschüs­se durch die drei Zs ergibt sich für den Zeit­raum 2003 bis 2018 eine G

Gesamt­sum­me in Höhe von 95,15 Mio. EUR.

Für den Zeit­raum 2019 bis 2028 liegt die Mit­tel­frist­pla­nung und Simu­la­ti­ons­rech­nung der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät vor. Durch die Infla­tio­nie­rung und die Aus­wir­kun­gen der Auf­la­gen aus der Ver­län­ge­rung der staat­li­chen Aner­ken­nung un der ver­län­ge­rung des Pro­mo­ti­ons­rechts ergibt sich ein erhöh­ter Finanz­be­darf, der spä­tes­tens ab 2021 aus­zu­glei­chen ist. Bis ein­schließ­lich 2020 kann die Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät auf erwirt­schaf­te­te Rück­la­gen zurückgreifen.

Im Hin­blick auf die Zukunfts­fä­hig­keit der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät wird von allen Betei­lig­ten eine früh­zei­ti­ge Ent­schei­dung zur wei­te­ren Grund­fi­nan­zie­rung angestrebt.

Vor dem auf­ge­zeig­ten Hin­ter­grund, ins­be­son­de­re der Reak­kre­di­tie­rung, stel­len sich die Fragen:

  1. Soll die bis­he­ri­ge Grund­för­de­rung bei­be­hal­ten wer­den oder nicht?
  2. Sol­len die Mehr­auf­wen­dun­gen aus der Reak­kre­di­tie­rung geför­dert wer­den oder nicht?
  3. An wel­che mess­ba­ren und ables­ba­ren Mei­len­stei­ne und Kri­te­ri­en soll eine mög­li­che Fort­füh­rung und Erhö­hung der För­de­rung fest­ge­macht werden?
  4. Gibt es eine rechts­si­che­re Per­spek­ti­ve der Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät, auch ohne Grund­för­de­rung den Uni­ver­si­täts­be­trieb fortzuführen?

Beschluss­an­trag

  1. Der Gemein­de­rat nimmt Kennt­nis und unter­stützt die fort­ge­schrie­be­ne Stra­te­gie der Zep­pe­lin Universität.
  2. Der Gemein­de­rat nimmt Kennt­nis von der exter­nen Bewer­tung der fort­ge­schrie­be­nen Stra­te­gie durch Herrn Prof. Schulte.
  3. Die Stadt Fried­richs­ha­fen Zep­pe­lin-Stif­tung ist bereit, in 2019 und 2020 die bis­he­ri­ge jähr­li­che Grund­för­de­rung der ZU Stif­tung durch ZF Fried­richs­ha­fen AG, Zep­pe­lin-Kon­zern und Zep­pe­lin-Stif­tung an die Zep­pe­lin Uni­ver­si­täts gGmbH allei­nig aus Mit­teln der Zep­pe­lin-Stif­tung zu über­neh­men. Der Gemein­de­rat nimmt Kennt­nis, dass die bis­he­ri­gen Grund­för­de­rer ZF Fried­richs­ha­fen AG und Zep­pe­lin-Kon­zern wei­ter­hin eine kon­kre­te Lehr­stuhl- und Pro­jekt­för­de­rung durchführen.
  4. Kos­ten­stei­ge­run­gen bei den Per­so­nal- und Sach­kos­ten wer­den zur der­zei­ti­gen Grund- för­de­rung hin­zu­ge­rech­net und für die Zukunft inde­xiert. Ab 2021 erhöht sich die Grund­för­de­rung für den Akkre­di­tie­rungs­zeit­raum zunächst bis Ende 2023. Die Gewäh­rung der Grund­för­de­rung ab 2021 um wei­te­re bis zu 2 Mio. € ist an fol­gen­de Bedin­gun­gen geknüpft: 
    1. Punkt­ge­naue Umset­zung und Neu­aus­rich­tung der Stra­te­gie. Dar­über hin­aus ist die Grund­för­de­rung zeit­lich und inhalt­lich an die Umset­zung der Auf­la­gen aus der Reak­kre­di­tie­rung und der Ein­hal­tung der Vor­ga­ben und Fest­set­zun­gen des Wirt­schafts­pla­nes bis 2023 geknüpft.
    2. Im Akkre­di­tie­rungs­zeit­raum bis 2023 kann mit einer Frist von sechs Mona­ten auf Ende des Kalen­der­jah­res durch einen Beschluss des Gemein­de­rats eine Anpas­sung erfolgen.
    3. Über den Stand des Reak­kre­di­tie­rungs­ver­fah­rens und die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wird die Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät die Stadt Fried­richs­ha­fen min­des­tens zwei­mal pro Wirt­schafts­jahr unterrichten.
    4. Die Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät wird mit dem Grund­för­de­rer im Pla­nungs­zeit­raum an der Ver­brei­te­rung der För­der­ba­sis arbeiten.
  5. Den über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben in 2019 in Höhe von 5 Mio. € wird zugestimmt.

Mei­ne Hal­tung: Es gibt genau zwei Mög­lich­kei­ten: Zustim­men oder ableh­nen. Stimmt die Mehr­heit der Gemein­de­rä­te zu, kann die ZU wei­ter­ar­bei­ten. Täten sie dies nicht, sähe es bald düs­ter aus. Ich wer­de zustim­men, weil:

  • Es wur­de bereits sehr viel Geld in die ZU gesteckt, jetzt auf­zu­ge­ben wäre der völ­lig fal­sche Zeitpunkt
  • Die Stu­die­ren­den berei­chern das Stadt­ge­sche­hen mit vie­len unter­schied­li­chen Aktio­nen, Pro­jek­ten und Ver­ei­nen (z.B. Rock your Live, Welt­raum, Früh­lings­er­wa­chen, Die Blaue Blu­me, Sin­ging Bal­ko­nies um nur eini­ge zu nennen)
  • Wir wün­schen uns eine Bele­bung der Stadt auch in den Win­ter­mo­na­ten: Durch die Stu­die­ren­den haben wir sie
  • Wir wün­schen uns eine viel­fäl­ti­ge­re, jün­ge­re und wache­re Stadt: Hier ist die Mög­lich­keit dazu
  • Ich wün­sche mir ein regel­mä­ßi­ges Feed­back von zunächst Außen­ste­hen­den: Die Stu­die­ren­den sind unser Blick über den Tellerrand

Inso­fern: Ja, es ist viel Geld und ja, Geld könn­te man immer auch noch für ande­res gut aus­ge­ben. Aber in die­sem Fall fin­de ich es bei der ZU der­zeit noch gut ange­legt. Soll­ten wir kurz- bis mit­tel­fris­tig in die Situa­ti­on kom­men, das vor­han­de­ne Geld zusam­men­hal­ten zu müs­sen, gäbe es noch ein bis zwei Toch­ter­ge­sell­schaf­ten der Stadt, über deren Abwick­lung man dann evtl. zuerst spre­chen könnte.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kul­tur­ver­eins­för­de­rung

2018 / V 002741 Neu­ge­stal­tung­d­er Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en der Stadt Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Im Juli 2017 stell­ten die bei­den Gemein­de­rats­frak­tio­nen SPD und Bünd­nis 90/​Die Grü­nen einen gemein­sa­men Prüf­an­trag zur Erwei­te­rung der Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en an die Ver­wal­tung. Bis­lang sind in der Kul­tur­ver­eins­för­de­rung die drei Berei­che Brauch­tum, Musik­ver­ei­ne und Migran­ten­kul­tur­ver­ei­ne vor­ge­se­hen. Ver­ei­ne, die z.B. selbst als Platt­form für Kul­tur fun­gie­ren, waren nach den der­zeit gel­ten­den Richt­li­ni­en nicht förderfähig.

Nach der letz­ten Über­ar­bei­tung (Gemein­de­rats­be­schluss vom 06.02.2012) sol­len die Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en zum 01.01.2019 neu­ge­stal­tet wer­den. Dazu wur­den zunächst diver­se Grund­la­gen in Form von Sta­tis­ti­ken, Erfah­run­gen und einer Ver­eins­be­fra­gun­gen erho­ben. Aus die­sen Grund­la­gen ent­stand der vor­lie­gen­de Ent­wurf der neu­en Kulturvereinsförderrichtlinien.

Wich­ti­ger Hin­weis: Die neu­en Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en bil­den nicht die gesam­te Kul­tur­för­de­rung der Stadt Fried­richs­ha­fen ab. Sie beschrän­ken sich aus­schließ­lich auf die För­de­rung der Ver­ei­ne, wel­che die Vor­aus­set­zun­gen hier­für erfül­len. Nicht berück­sich­tigt sind die Frei­ver­an­stal­tun­gen, wel­che den Ver­ei­nen noch zusätz­lich zu Gute kom­men können.

Daher ist die Pro­jekt­för­de­rung für Insti­tu­tio­nen und Grup­pen mit kul­tu­rel­lem Inter­es­se nicht in die Richt­li­ni­en inte­griert. Das

The­ma der Pro­jekt­för­de­rung wird im Rah­men des Kul­tur­ent­wick­lungs­kon­zep­tes der Stadt Fried­richs­ha­fen weiterverfolgt.

Beschluss­an­trag

  1. Der Neu­ge­stal­tung der Kul­tur­ver­eins­för­de­rungs­richt­li­ni­en mit Wir­kung zum 01.01.2019 (gemäß der Anla­ge 2) wird zugestimmt.
  2. Allen in der För­de­rung befind­li­chen Ver­ei­nen wird hin­sicht­lich des Punk­tes A 4.9. der neu­en Kul­tur­ver­eins­för­de­rungs­richt­li­ni­en (Nach­weis der Sicher­stel­lung des Schutz­auf­tra­ges nach § 72a SGB VIII) eine Umset­zungs­frist bis zum 01.01.2021 ein­ge­räumt. Alle ande­ren Para­me­ter der neu­en Kul­tur­ver­eins­för­de­rungs­richt­li­ni­en tre­ten ab dem 01.01.2019 in Kraft.
  3. Die Aus­nah­me­re­ge­lung für den „Zither­club Schnet­zen­hau­sen“, dass der Ver­ein von der Min­dest­mit­glie­der­an­zahl aus­ge­nom­men ist, wird zum 31.12.2020 aufgehoben.
  4. Die Aus­nah­me­re­ge­lung für die „Bür­ger­gar­de“, dass die Abtei­lung zusätz­lich zum Haupt­ver­ein (Ver­ein zur Pfle­ge des Volks­tums) einen Sockel­be­trag erhält, wird zum 31.12.2018 aufgehoben.
  5. Die Aus­nah­me­re­ge­lung für die „Büh­ne FN 5“ (KSA-Beschluss vom 06.05.2015) wird zum 31.12.2018 auf­ge­ho­ben. Die Auf­nah­me in die För­de­rung bleibt davon unbe­rührt. Künf­tig wird die „Büh­ne FN 5“ regu­lär als Thea­ter­ver­ein gefördert.
  6. Die Bezu­schus­sung von Kon­zer­ten und ande­ren Auf­trit­ten von Kir­chen­chö­ren beträgt maxi­mal die Hälf­te der in Zif­fer 1.2.4 im Teil B) genann­ten Beträ­ge, also 50 % des Abman­gels, maxi­mal jedoch 2.500 EUR.
  7. Den ent­ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben 2019 von 54.000 EUR wird zuge­stimmt; sie kön­nen finan­ziert wer­den durch Ver­bes­se­run­gen beim Abschluss 2018.

Mei­ne Haltung:

Ein Jahr lang hat die Ver­wal­tung sich Zeit genom­men, die Kul­tur­ver­eins­för­der­richt­li­ni­en zu über­ar­bei­ten. Das Ergeb­nis kann sich sehen lassen!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe allen Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­schie­de­nes

Fra­ge: Letz­te Woche war ein Vol­ley­ball­spiel in der ZF-Are­na und trotz des neu­en Park­hau­ses am Sport­park, in dem auch noch zahl­rei­che Park­plät­ze frei waren, park­ten die Zuschau­er wie­der wild in den angren­zen­den Wohn­ge­bie­ten und auf den Fuß- und Rad­we­gen. Was unter­nimmt die Stadt?
Ant­wort: Der Gemein­de­voll­zugs­dienst wird ab sofort kontrollieren.

Fra­ge: In der Dis­kus­si­on um TOP 1 der öffent­li­chen Tages­ord­nung wur­de aus den Rei­hen des Rates ange­merkt, dass die Ein­woh­ner von Fisch­bach die Umge­stal­tung der B 31 alt hät­ten die­ses vor­ran­gi­ge Vor­ge­hen ver­dient. War­um haben es die Anwoh­ner der Albrecht- und May­bach­stra­ße nicht verdient?
Ant­wort: Die kom­plet­te B 31 alt wird nach und nach umge­stal­tet, Fisch­bach ist nur der Auf­takt. Ange­dacht sind beglei­ten­de Maß­nah­men wie z.B. die Ver­en­gung der Stra­ßen­brei­te, Que­rungs­hil­fen, Begrü­nung, Tem­po 30. Die kon­kre­te Zeit­schie­ne für Prio­ro­sie­rung und Umset­zung wird dem­nächst vorgelegt.

Fra­ge: Dank an die Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te, die die Ver­an­stal­tung zum 100jährigen Frau­en­wahl­recht mit viel Enga­ge­ment vor­be­rei­tet hat­te, ohne an der Ver­an­stal­tung selbst dann teil­neh­men durfte.
Ant­wort: Der Dank wird weitergeleitet.

Fra­ge: Das Feu­er­wehr­haus in Fisch­bach hat einen Anbau mit schwar­zer Fas­sa­de erhal­ten. War­um die­se Farb­wahl? Wur­de die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr in die Pla­nung eingebunden?
Ant­wort: Ant­wort folgt.