Die Län­ge der Gemein­de­rats­sit­zung hielt sich trotz eini­ger Dis­kus­sio­nen vor allem bei TOP 2 „Preis­ge­stal­tung im neu­en Sport­bad“ und vie­len Wort­mel­dun­gen im Rah­men der Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de sowie unter dem TOP Ver­schie­de­nes in Gren­zen. Ich per­sön­lich bin etwas ent­täuscht, dass die Anträ­ge der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen für eine noch sozia­le­re Preis­ge­stal­tung im Sport­bad außer­halb der Grü­nen kei­ne Zustim­mung fand. Mit dem Vor­schlag für eine „Frau­en­zeit“ im Sau­na­be­reich aller­dings waren wir dann doch erfolg­reich. Und ich freue mich, dass der Sperr­ver­merk für die Auf­sto­ckung der Stel­le „Street­work mit Men­schen im sexu­el­len Dienst­leis­tungs­ge­wer­be“ end­lich auf­ge­ho­ben wur­de. Was sonst noch bera­ten und beschlos­sen wur­de, kann wie immer im Fol­gen­den nach­ge­le­sen werden.

Die kom­plet­te Tages­ord­nung mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Bekannt­ga­ben

2019 / V 00009 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

Nicht­öf­fent­li­che Sit­zung des Gemein­de­ra­tes vom 28. Janu­ar 2019:

Anla­ge­richt­li­ni­en der Stadt Fried­richs­ha­fen und der Zep­pe­lin-Stif­tung Anla­ge­richt­li­ni­en der Zep­pe­lin-Stif­tung Fer­di­nand gGmbH

  1. Der Gemein­de­rat nimmt den Bericht von der Umset­zung der am 19.03.2018 beschlos­se­nen Anla­ge­richt­li­ni­en zustim­mend zur Kenntnis.
    2. Der Neu­fas­sung der Anla­ge­richt­li­nie der Stadt Fried­richs­ha­fen mit Zep­pe­lin-Stif­tung wird zugestimmt.
  2. Herr Ober­bür­ger­meis­ter Brand wird ange­wie­sen und ermäch­tigt, in der Gesell­schaf­ter- ver­samm­lung der Zep­pe­lin-Stif­tung Fer­di­nand gGmbH (Fer­di­nand gGmbH) für die Neu­fas­sung der Anla­ge­richt­li­nie die­ser Gesell­schaft zu stimmen.

Vor­läu­fi­ges Rech­nungs­er­geb­nis der Haushalte

2019/ V 0001 Vor­läu­fi­ges Rech­nungs­er­geb­nis 2018 – Haus­halt der Stadt und der Zeppelin-Stiftung

Wor­um geht es?

Die Stadt- und Stif­tungs­pfle­ge berich­tet zum Voll­zug des ver­gan­ge­nen Haus­halts­jah­res 2018 auf der Basis der aktu­el­len Soll­zah­len vom 03.01.2019.

Dabei kommt sie zu fol­gen­den Fazits zu den ein­zel­nen Haushalten:

  1. Zusam­men­fas­sung zum städ­ti­schen Haushalt 

Am Jah­res­en­de 2018 liegt die Ver­schul­dung knapp unter 10 Mio. EUR und die all­ge­mei­ne Rück­la­ge weist einen Stand von vor­aus­sicht­lich 80,1 Mio. EUR auf. Dies ent­spricht nahe­zu der Pro­gno­se des Zwi­schen­be­richts vom Sep­tem­ber 2018. Im Haus­halts­voll­zug 2018 haben sich damit erheb­li­che Ver- bes­se­run­gen gegen­über dem Haus­halts­plan erge­ben, wel­che größ­ten­teils auf die posi­ti­ve Ent­wick- lung der Gewer­be­steu­er­ein­nah­men zurück­ge­führt wer­den kön­nen. Auch im Ver­gleich zum Vor­jahr 2017 hat sich die Finanz­si­tua­ti­on posi­tiv entwickelt.

In die Zukunft gerich­tet ist im Zusam­men­hang mit die­sem erfreu­li­chen Ergeb­nis aller­dings zu erwäh- nen, dass zum einen mit den Gewer­be­steu­er­mehr­ein­nah­men zusätz­li­che Belas­tun­gen durch den Finanz­aus­gleich von etwa 13 Mio. EUR im Finanz­pla­nungs­zeit­raum ein­her­ge­hen wer­den und dass zum ande­ren zur Finan­zie­rung der im Haus­halts­plan 2019 bis 2022 ent­hal­te­nen Inves­ti­tio­nen 70 Mio. EUR der liqui­den (Rücklage)Mittel ein­ge­setzt wer­den. Allein für die­se Zwe­cke wür­de die Rück­la­ge in vol­ler Höhe bean­sprucht wer­den. Dar­über hin­aus sind in der Finanz­pla­nung Vor­ha­ben im Umfang von 65 Mio. EUR nicht ent­hal­ten (sie­he Anla­ge 12 zum DHH 2018/2019) sowie wei­te­re Bedarfe/​(even­tu­el­le) Maß­nah­men bekannt, wel­che weder beschie­den noch bezif­fert sind, wie bspw. die zwei­te B31-Tun­nel­röh­re beim Ried­le­park sowie die Umge­stal­tung der – bald ehe­ma­li­gen – B31 von der Stadt­mit­te bis nach Fisch­bach. Hin­zu kommt die Unter­stüt­zung unse­rer Unternehmen/​Ge- sell­schaf­ten bei Zukunfts­the­men wie vor allem sozia­lem Woh­nungs­bau, ÖPNV-Ver­bes­se­run­gen, E‑Mobilität und flä­chen­de­cken­de leis­tungs­fä­hi­ge Breit­band­ver­sor­gung. Zur Finan­zie­rung des Inves­ti- tions­vo­lu­mens wer­den daher erheb­lich mehr Mit­tel benö­tigt als gegen­wär­tig in der Rück­la­ge vor­han- den sind. Wei­te­re finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen wer­den sich aus der nach wie vor wach­sen­den Ein­woh- ner­zahl erge­ben. Nach­dem sich unse­re Bevöl­ke­rung inner­halb von 5 Jah­ren um knapp 2.900 Per­so­nen (5,0 %) erhöht hat, und die 60.000er Mar­ke deut­lich über­steigt, wird der Aus­bau der öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen und der Infra­struk­tur erfor­der­lich wer­den. Im Fokus ste­hen wer­den hier­bei ins­be­son­de- re Ein­rich­tun­gen, die eng mit der demo­gra­phi­schen Struk­tur ver­bun­den sind. In die mit­tel­fris­ti­ge Betrach­tung sind zudem die Chan­cen und Risi­ken ein­zu­be­zie­hen. Aus Sicht der kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de wie der Ver­wal­tung sind hier­bei die Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Bau- wirt­schaft und im Beson­de­ren die kon­junk­tu­rel­le Ent­wick­lung her­vor­zu­he­ben. Der unge­bro­che­ne Auf­schwung seit der Finanz­kri­se hat zu einer acht­jäh­ri­gen Pha­se ste­tig neu­er Rekord­steu­er­ein­nah- men geführt. Die vor­lie­gen­de Finanz­pla­nung basiert auf der Fort­set­zung des Wachs­tums, so dass eine kon­junk­tu­rel­len Del­le oder gar eine Rezes­si­on den Spiel­raum ein­schrän­ken würden.

Zusam­men­fas­send ist dar­an fest­zu­hal­ten, dass die Ent­wick­lung der Finanz­si­tua­ti­on im städ­ti­schen Haus­halt zum 31.12.2018 zwar sehr posi­tiv ist, mit­tel­fris­tig jedoch nicht alle Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men umsetz­bar sind. In Ver­bin­dung mit den genann­ten Risi­ken erschei­nen daher zum einen die Bil­dung von Inves­ti­ti­ons­schwer­punk­ten und zum ande­ren die Zurück­hal­tung bei zusätz­li­chen Aus­ga­ben ge- boten.

  1. Stif­tungs­haus­halt
    Die auf­grund der geän­der­ten Divi­den­den­sys­te­ma­tik erziel­ten Mehr­ein­nah­men im Ver­wal­tungs­haus- halt wer­den in etwa als Kapi­tal­ein­la­ge bei der Fer­di­nand gGmbH verwendet.

Durch die sons­ti­gen höhe­ren Ein­nah­men im Ver­wal­tungs- und damit auch im Ver­mö­gens­haus­halt und den – ohne Beach­tung der Kapi­tal­ein­la­ge – nied­ri­ge­ren Soll­aus­ga­ben, kann im Gegen­satz zur geplan­ten Ent­nah­me aus den Rück­la­gen eine Zufüh­rung an die Rück­la­gen erfolgen.

Da im Haus­halts­plan von einer Rück­la­gen­ent­nah­me aus­ge­gan­gen wur­de, hat sich der Haus­halt der Zep­pe­lin-Stif­tung im Jahr 2018 posi­tiv ent­wi­ckelt. Die­sem posi­ti­ven Ergeb­nis müs­sen die anste­hen- den Maß­nah­men sowie Betriebs- und Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­se in den Jah­ren 2019 ff ent­ge­gen- gesetzt werden.

Für die Zep­pe­lin Uni­ver­si­tät gGmbH gibt es einen Beschluss des Gemein­de­ra­tes über eine lau­fen­de jähr­li­che Bezu­schus­sung in Höhe von rd. 6,3 Mio. EUR ab 2019 und somit um 5,2 Mio. EUR mehr pro Jahr. Die bis­her für die Muse­ums­kon­zep­ti­on ein­ge­plan­ten 15 Mio. EUR in 2020 und 2021 dürf­ten nach unse­rer Ein­schät­zung ver­mut­lich nicht aus­rei­chen, um die geplan­ten Zie­le umzu­set­zen und mög­li­che wei­te­re Unter­stüt­zun­gen an die Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH sind eben­falls mög­lich. Auch die Kos­ten­stei­ge­run­gen für die beschlos­se­nen und teil­wei­se erst ver­zö­gert rea­li­sier­ba­ren Bau- maß­nah­men wer­den die nächs­ten Jah­re zu höhe­ren Aus­ga­ben führen.

Beschluss­an­trag:

Das vor­läu­fi­ge Rech­nungs­er­geb­nis 2018 zum Voll­zug des Haus­halts der Stadt sowie des Haus­halts der Zep­pe­lin-Stif­tung wird zur Kennt­nis genommen.

Mei­ne Haltung:

Wei­ter­hin sind die städ­ti­schen Geld­sä­ckel gut gefüllt, es gibt kei­nen Grund zur Kla­ge. Die Ver­wal­tung warnt aber bereits vor einer dro­hen­den kon­junk­tu­rel­len Del­le, mit der die Wirt­schaft über kurz oder lang rech­net. Für mich heißt das: Wir müs­sen unser Geld mit Bedacht aus­ge­ben und zwar so, dass alle Men­schen in unse­rer Stadt gut leben kön­nen. Und dar­an wird sich auch der kom­men­de Gemein­de­rat das ein oder ande­re Mal mes­sen las­sen müs­sen: Stadt­fi­nan­zier­ter Stra­ßen­tun­nel für über 40 Mio. Euro oder wei­te­re Per­so­nal­stel­len in den Berei­chen Sozia­les und Umwelt? Steu­er­fi­nan­zier­te Ret­tungs­maß­nah­men eines schwä­cheln­den Regio­nal­flug­ha­fens oder der Aus­bau der All­tags­mo­bi­li­tät für Rad, Bus und Bahn? Das vor­han­de­ne Geld kann man immer nur ein­mal ausgeben.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe das vor­läu­fi­ge Rech­nungs­er­geb­nis zur Kennt­nis genommen.

Prei­se im Sportbad

2018 / V 00271 Betriebs­kon­zep­ti­on Häf­ler Bäder mit Gebüh­ren­ord­nun­gen für die Häf­ler Bäder

Wor­um geht es?

Der­zeit befin­det sich das neue Sport­bad noch im Bau, die Eröff­nung ist für den Früh­som­mer 2019 geplant. Das Bau­vo­lu­men des Bades beläuft sich auf rund 38 Mio. Euro, zzgl. einer Inves­ti­ti­on des Stadt­werks am See für das neue angren­zen­de Park­haus in Höhe von rund 12 Mio. Euro.

Die Ver­wal­tung hat dies zum Anlass genom­men, um für die Häf­ler Bäder ein ganz­heit­li­ches Betriebs­kon­zept zu erstel­len. Dar­in wird auf­ge­zeigt, wie die Bäder künf­tig betrie­ben wer­den sol­len, ange­fan­gen von den Vor­aus­set­zun­gen in den Bädern selbst, über Ein­tritts­prei­se und Öff­nungs­zei­ten, bis hin zur Mar­ke­ting- und Personalkonzeption.

Beschluss­an­trä­ge:

  1. Dem Betriebs­kon­zept für die Häf­ler Bäder wird zugestimmt.
  2. Den Ein­tritts­prei­sen für das Sport­bad sowie den Ent­gel­ten für der Jah­res­kar­te in allen Häf­ler Bädern in Fried­richs­ha­fen wird zugestimmt.
  3. Der neu­en Fas­sung der Ent­gelt­ord­nung der Häf­ler Bäder wird zuge­stimmt und tritt zum 01.03.2019 in Kraft.
  4. Der neue Fass­umg der Jais- und Bade­ord­nung der Häf­ler Bäder wird zuge­stimmt. Sie tritt mit Datum der Eröff­nung des neu­en Sport­ba­des Fried­richs­ha­fen in Kraft. Gleich­zei­tig tritt die bis­he­ri­ge Fas­sung der Haus- und Bade­ord­nung außer Kraft.

Mei­ne Haltung:

Im ver­gan­ge­nen Jahr habe ich gegen die deut­li­che Erhö­hung der Ein­tritts­prei­se in den Häf­ler Bädern – und hier vor allem im Strand­bad – gestimmt. Jetzt liegt die geplan­te Preis­struk­tur für das neue Sport­bad zur Abstim­mung auf dem Tisch. Im Gro­ßen und Gan­zen hal­te ich die Prei­se für mode­rat. 6 Euro für einen Erwach­se­nen, 3 Euro für alle ermä­ßig­ten Ein­trit­te und das für einen gan­zen Tag ist, auch im Ver­gleich mit Bädern in der nähe­ren Umge­bung, sehr in Ordnung.

Aller­dings sind unse­rer Frak­ti­on doch noch ein paar weni­ge sozi­al­ver­träg­li­che Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge ein­ge­fal­len, die wir in fol­gen­dem Antrag an den Gemein­de­rat gerich­tet haben:

Antrag:

Die Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen bean­tragt die Modi­fi­zie­rung der Gebüh­ren­ord­nung für Häf­ler Bäder in fol­gen­den Punkten:

  1. Jah­res­kar­ten sol­len für jedes Kind gleich güns­tig sein.
  2. Die Fami­li­en­kar­te soll an real exis­tie­ren­de Fami­li­en ange­passt werden.
  3. In der Sau­na im neu­en Sport­bad soll ein wöchent­li­cher Frau­en­tag ein­ge­führt werden.

Antrag pdf

Einen klei­nen Erfolg hat­ten wir bereits: Die Jah­res­kar­te kann nun zumin­dest in zwei Raten abbe­zahlt wer­den. Das ent­spricht nicht ganz unse­rem Antrag, der die Mög­lich­keit zur monat­li­chen Abbu­chung vor­sah, ist aber den­noch eine klei­ne Ver­bes­se­rung für Jahreskartenkäufer.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe im ers­ten Schritt für den Frak­ti­ons­an­trag gestimmt. Die­ser erhielt kei­ne Mehr­heit der Stim­men. Im Wei­te­ren habe ich für den Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung votiert.

Bei­rat Belan­ge älte­rer Menschen

2019 / V 00005 Neue Geschäfts­ord­nung für den Bei­rat für Belan­ge älte­rer Menschen

Wor­um geht es?

Der Stadt­Se­nio­ren­Rat Fried­richs­ha­fen wur­de im Jahr 2000 gebil­det und besteht zwi­schen­zeit­lich aus einer ers­ten und zwei­ten Vor­sit­zen­den sowie ehren­amt­lich enga­gier­ten Men­schen. Ange­sichts der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung wird Alter für die Kom­mu­nen nicht nur quan­ti­ta­tiv bedeut­sa­mer, son­dern auch qua­li­ta­tiv und fach­lich anspruchs­vol­ler. Die Alters­grup­pen und ihre Bedarfs­la­gen wan­deln sich, denn schon jetzt gehen mit dem Alters­struk­tur­wan­del ver­schie­de­ne sozi­al-struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen ein­her, wie bei­spiels­wie­se die zeit­li­che Aus­deh­nung der klas­si­schen Alters­pha­se oder die kul­tu­rel­le Dif­fe­ren­zie­rung des Alters. Die Ziel­set­zun­gen und Auf­ga­ben des Stadt­Se­nio­ren­Ra­tes sind den viel­sei­ti­gen Ent­wick­lun­gen anzu­pas­sen und neu zu definieren.

Des­halb hat sich im Janu­ar 2017 das Gre­mi­um „Stadt­Se­nio­ren­Rat neu“ gebil­det, um ein neu­es Kon­zept für den Stadt­Se­nio­ren­Rat Fried­richs­ha­fen zu ent­wi­ckeln. Bereits im Mai 2018 wur­de der KSA über die ers­ten Ent­wick­lun­gen infor­miert. Die dor­ti­gen Hin­wei­se und Anre­gun­gen wur­den im wei­te­ren Pro­zess berück­sich­tigt. Ziel des Stadt­Se­nio­ren­Ra­tes ist es als Ansprech­part­ner und Inter­es­sens­ver­tre­ter der Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Stadt Fried­richs­ha­fen zu agie­ren, das Sprach­rohr zur Kom­mu­nal­ver­wal­tung zu sein und die Öffent­lich­keit auf die Anlie­gen und Belan­ge älte­rer Men­schen auf­merk­sam zu machen.

Beschluss­an­trag:

Der Stadt­Se­nio­ren­Rat trägt künf­tig den Namen „Bei­rat für Belan­ge älte­rer Men­schen“. Der Geschäfts­ord­nung für den „Bei­rat für die Belan­ge älte­rer Men­schen“ wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Ursprüng­lich war ich ja der Mei­nung, dass bereits der Gemein­de­rat mit einem Durch­schnitts­al­ter von Ü50 (genau weiß ich es lei­der nicht) bereits das geeig­ne­te Gre­mi­um für die Belan­ge älte­rer Men­schen ist.

Doch: Die Vor­la­ge ist gut und der geplan­tes Nach­fol­ge­gre­mi­um für den Häf­ler Stadt­Se­nio­ren­Rat scheint Hand und Fuß zu haben. Künf­tig soll der Bei­rat für die Belan­ge älte­rer Men­schen, bestehend aus

  • 8 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner aus den Quartieren
  • 3 Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner oder Dele­gier­te aus den Ortschaften
  • 3 Gemeinderätinnen/​Gemeinderäte
  • Amts­lei­tung des Fach­am­tes sowie die/​der Beauf­trag­te für Belan­ge älte­rer Menschen.

aus den noch zu bil­den­den Quar­tie­ren her­aus agie­ren und somit ganz nah an den Men­schen und ihren Bedürf­nis­sen sein. Das hal­te ich für sehr ver­nünf­tig, denn genau dar­auf kommt es letzt­lich an: Mit den Men­schen vor Ort im Gespräch zu sein, ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se ken­nen um dar­aus Anträ­ge an den Gemein­de­rat for­mu­lie­ren zu kön­nen. Ein Wer­muts­trop­fen bei der ers­ten Wahl wird sein, dass es zu die­sem Zeit­punkt die Quar­tiers­ar­beit noch nicht so weit fort­ge­schrit­ten sein wird, dass es tat­säch­lich zu Quar­tiers­wah­len mit ent­spre­chen­den Ver­tre­tern kom­men kann. Wie die­se Hür­de letzt­lich von der Ver­wal­tung genom­men wird, bleibt abzuwarten.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Räum­lich­kei­ten für Migran­ten- und Inter­kul­tu­rel­le Vereine

2019 / V 00013 Unter­brin­gung von Migran­ten- und inter­kul­tu­rel­len Vereinen

Wor­um geht es?

In Fried­richs­ha­fen gibt es aktu­ell 33 Migran­ten- und inter­kul­tu­rel­le Ver­ei­ne, in denen ver­schie­de­ne Natio­na­li­tä­ten, Kul­tu­ren und Glau­bens­rich­tun­gen ver­tre­ten sind. Davon erhal­ten vier im Rah­men der Kul­tur­ver­eins­fö­de­rungs­richt­li­nie einen Miet­kos­ten­zu­schuss. Wei­ter sechs sind eben­falls im Rah­men die­ser För­de­rung miet­frei im alten Arbeits­amt (Ecken­er­stra­ße 17) unter­ge­bracht. Durch die Zuwan­de­rung der letz­ten Jah­re sind zum einen neu­en Ver­ei­ne ent­stan­den, zum ande­ren sind eini­ge Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen in der Inte­gra­ti­ons­ar­beit mir Geflüch­te­ten tätig und haben so auch neu­en Mit­glie­der gewonnen.

Bereits seit 1996 ver­mie­tet die Stadt Räum­lich­kei­ten zu güns­ti­gen und von der Stadt bezu­schuss­ten Mie­ten an Migran­ten- und Kul­tur­ver­ei­ne. Zunächst im Gebäu­de Flug­ha­fen 10, hier muss­ten die Ver­ei­ne 2008 wegen der Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes aus­zie­hen. Anschlie­ßend fand sich mit dem alten Arbeits­amt in der Ecken­er­stra­ße 17 eine Über­gangs­lö­sung, die bis heu­te aktu­ell ist. Die Idee, vom Dezem­ber 2012, das Dach­ge­schoss des Kul­tur­haus Caser­ne für ent­spre­chen­de Räum­lich­kei­ten umzu­bau­en, schei­ter­te an den Kos­ten. Der Gemein­de­rat hat­te damals die Stadt­ver­wal­tung mit der Erstel­lung eines Grund­kon­zep­tes beauf­tragt. Die­se Beschluss­fas­sung wird in der aktu­el­len Sit­zungs­vor­la­ge revidiert.

Räu­me sind jedoch das Haupt­the­ma, so dass die Stadt jetzt einer­seits das alte Arbeits­amt soweit instand­set­zen möch­te, dass es wei­ter­hin zur Nut­zung durch die Ver­ei­ne zur Ver­fü­gung steht und somit kei­ne Über­gangs­lö­sung mehr dar­stellt. Ande­rer­seits sind sich Ver­wal­tung und Migran­ten- sowie inter­kul­tu­rel­le Ver­ei­ne dar­in einig, dass ins­ge­samt eine dezen­tra­le Kon­zep­ti­on der Unter­brin­gung ange­strebt wird.

Ver­ei­ne, die nach der städ­ti­schen Richt­li­nie geför­dert wer­den, bekom­men die Räum­lich­kei­ten im alten Arbeits­amt miet­frei zur Ver­fü­gung gestellt und haben nur die Neben­kos­ten zu tra­gen. Nicht geför­der­te Ver­ei­ne müs­sen für Mie­te und Neben­kos­ten selbst auf­kom­men. Die monat­li­chen Miet­kos­ten lie­gen bei 12 Euro pro m2. Die Ein­hal­tung der Haus­ord­nung und der För­der­vor­aus­set­zun­gen wer­den als selbst­ver­ständ­lich erach­tet. Dar­über hin­aus for­dert die Stadt:

  • Die Durch­füh­rung von Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­ten (z.B. Sprach­för­de­rung, Bildungsveranstaltungen)
  • Inte­gra­ti­ons­ar­beit mit Kin­dern und Jugendlichen
  • Unter­stüt­zung von Neuzugewanderten
  • Die Mit­wir­kung an den städ­ti­schen Gre­mi­en zur Teil­ha­be von Men­schen mit Migrationshintergrund
  • Die Mit­wir­kung am Stadtfest
  • Ver­an­stal­tun­gen der Migran­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen für alle zu öff­nen und publik zu machen

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rats­be­schluss vom 10.12.2012 zur dau­er­haf­ten Unter­brin­gung der geför­der­ten Migran­ten­kul­tur­ver­ei­ne im Dach­ge­schoss des Kul­tur­hau­ses Caser­ne im Fal­len­brun­nen wird aufgehoben.
  2. Der Beschluss des Kul­tur- und Sozi­al­aus­schus­ses vom 01.12.2010 zur Über­las­sung des alten Arbeits­am­tes an die nach den städ­ti­schen Richt­li­ni­en geför­der­ten Migrantenkulturvereine/​Arbeitskreise des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses wird wie folgt modifiziert: 
    1. Migran­ten- und inter­kul­tu­rel­le Ver­ei­ne kön­nen unab­hän­gig von der För­de­rung nach den städ­ti­schen Richt­li­ni­en im alten Arbeits­amt unter­ge­bracht werden.
    2. Die Räum­lich­kei­ten, die bis­lang den Arbeits­krei­sen des Inte­gra­ti­ons­aus­schus­ses zur Ver­fü­gung gestan­den haben, wer­den für geeig­ne­te städ­ti­sche Bera­tungs- und Klein­grup­pen­an­ge­bo­te sowie Bera­tungs- und Klein­grup­pen­an­ge­bo­te von exter­nen Koope­ra­ti­ons­part­nern freigegeben.
  3. Die Ver­wal­tung prüft, wel­che Maß­nah­men not­wen­dig sind, um das Gebäu­de Ecken­er­stra­ße 17 (altes Arbeits­amt) für die geplan­te Nut­zung zu ertüch­ti­gen inklu­si­ve der erfor­der­li­chen Finanzmittel.

Mei­ne Haltung:

Ich hal­te die Vor­la­ge der Ver­wal­tung für sehr gut, sie fin­det mei­ne unein­ge­schränk­te Zustimmung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Street­work für Men­schen in Not

2019 / V 00006 Bericht: „Street­work mit Men­schen im sexu­el­len Dienst­leis­tungs­ge­wer­be“ – Über­prü­fung Sperr­ver­merk – Personalaufstockung

Wor­um geht es?

Im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen zum Dop­pel­haus­halt 2018/2019 wur­de in der KSA-Sit­zung am 24.01.2018 auf Basis des Antrags „S19“ eine Erhö­hung der Sozi­al­ar­bei­ter­stel­le „Sex­ar­beit“ von 0,5 auf eine gan­ze Stel­le beantragt.

Die­se Per­so­nal­stel­le wur­de auf Basis einer Abstim­mung mit mehr­heit­li­cher Beschluss­emp­feh­lung mit einem Sperr­ver­merk im Haus­halt 2018/2019 ein­ge­plant und unter dem Vor­be­halt der Bericht­erstat­tung am 05.02.2018 vom Gemein­de­rat in der Beschluss­fas­sung des KSA beschlos­sen und in die Haus­halts­pla­nung aufgenommen.

Aus­schlag­ge­bend für den Sperr­ver­merk war das am 01.07.2017 in Kraft getre­te­ne Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (Pro­st­SchG), für des­sen Umset­zung der Boden­see­kreis zustän­dig ist. Vor der Bewil­li­gung wei­te­rer Frei­wil­lig­keits­leis­tun­gen der Stadt soll­te zunächst die Wirk­sam­keit des Geset­zes und die Leist­bar­keit des Kreis­ge­sund­heits­am­tes abge­war­tet werden.

Fazit und Aus­blick für die zukünf­ti­ge Arbeit:

  • Auf der Basis der nie­der­schwel­li­gen Geh-Struk­tur des Ange­bo­tes konn­te erfolg­reich ein ste­tig zuneh­men­der Kon­takt­auf­bau zu den spe­zi­fi­schen Ziel­grup­pen umge­setzt wer­den. An den Bera­tungs­zah­len wird deut­lich, dass die ange­wand­te auf­su­chen­de und kli­en­ten­ori­en­tier­te Form der Street­work­ar­beit bezüg­lich der Kon­takt­auf­nah­me und der Bera­tung und Beglei­tung von Men­schen in der Sex­ar­beit in Fried­richs­ha­fen, das adäqua­te und effek­ti­ve Hilfs­an­ge­bot mit Allein­stel­lungs­merk­mal für die ange­ge­be­ne Per­so­nen­grup­pe ist.

  • Seit Beginn der Arbeit im Jahr 2014 konn­te für 14 Frau­en ein Aus­stieg aus der Sex­ar­beit erreicht werden.

  • Um sowohl den vor­han­de­nen Hil­fe­be­darf im Rah­men einer auf­su­chen­den Arbeit abde­cken zu kön­nen, als auch wei­te­re Kli­en­ten­grup­pen (Män­ner in der Sex­ar­beit; ver­stärk­te Kooperation/​Zusammenarbeit mit den Betrei­bern sowie den Kun­den der Sex­ar­bei­te­rin­nen) mit in die Bera­tungs­ar­beit auf­neh­men zu kön­nen, ist der bis­he­ri­ge Stel­len­um­fang von 0,5 Stel­len­an­teil nicht aus­rei­chend. Zudem soll zukünf­tig ver­stärkt Öffent­lich­keits­ar­beit, unter ande­rem durch eine eige­ne Infor­ma­ti­ons­home­page, geleis­tet wer­den, um das Ange­bot für die betrof­fe­ne Ziel­grup­pe mög­lichst trans­pa­rent und bekannt zu machen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass dadurch die Bera­tungs­zah­len zukünf­tig noch wei­ter anstei­gen werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Sit­zungs­vor­la­ge und der Bericht der Arka­de wer­den zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der bestehen­de Stel­len­an­teil von 0,5 Stel­len­an­tei­len wird um wei­te­re 0,5 Stel­len­an­tei­le auf­ge­stockt. Damit ste­hen für die Arbeit „Street­work mit Men­schen im sexu­el­len Dienst­leis­tungs­ge­wer­be“, durch­ge­führt durch Arka­de e.V., ins­ge­samt 1,0 Stel­len­an­tei­le ab 2019 zur Verfügung.
  3. Der auf der Haus­halts­stel­le 1.4982.6312.000 bestehen­de Sperr­ver­merk wird auf­ge­ho­ben. Damit steht der 2018 und 2019 auf die­ser Haushaltsstelle
    (Fipo: 1.4982.6312.000 „Pro­jekt­mit­tel für Street­work“ umge­wan­delt in Kon­tie­rung 3180110000; 44290000) auf­ge­stock­te Dif­fe­renz­be­trag von 35.000 EUR/​Jahr auf ins­ge­samt 78.000 EUR/​Jahr ab 2019 zur Finan­zie­rung der Auf­sto­ckung der 0,5 Stel­len­an­tei­le zur Verfügung.
  4. Die ab 2019 benö­tig­ten finan­zi­el­len Mit­tel in Höhe von ins­ge­samt 78.000 € /​Jahr wer­den im Rah­men der jewei­li­gen Haus­halt­plan­ver­fah­ren, unter dem Vor­be­halt der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel sowie der dann noch erfor­der­li­chen Zustim­mung des Gemein­de­ra­tes, in den fol­gen­den Haus­halts­plä­nen eingeplant.

Kos­ten­zu­sam­men­set­zung:

Max. 65. 500 € Per­so­nal­kos­ten für 1,0 VK (Sozialarbeiter/​In) Max. 6.500 € Ver­wal­tungs-/Sach­kos­ten­pau­scha­le
6.000 € Anmie­tung von Räum­lich­kei­ten für ein Beratungsbüro

Der Trä­ger kann gege­be­nen­falls Umschich­tun­gen inner­halb des Bud­get­rah­mens für Per­so­nal­kos­ten und Ver­wal­tungs-/Sach­kos­ten­pau­scha­le vor­neh­men, solan­ge der Gesamt­be­trag von 72.000€ für die­se Pos­ten nicht über­schrit­ten wird. Hier­von aus­ge­schlos­sen sind die Miet­kos­ten in Höhe von 6.000€.

  1. Die Auf­sto­ckung wird auf 3 Jah­re befris­tet. Im 3. Jahr reicht der Trä­ger einen zusam­men­fas­sen­den aktu­el­len Bericht über die Arbeit von 2019 bis Ende 2021 ein. Auf Basis die­ses Berich­tes wird durch einen neu­en KSA-Beschluss über das wei­te­re Vor­ge­hen entschieden.
  2. Der Auf­trag­neh­mer ver­pflich­tet sich zur Vor­la­ge eines jähr­li­chen Berich­tes und Jahresabschlusses.
  3. Die Ver­wal­tung der Stadt Fried­richs­ha­fen wird ermäch­tigt, Abschlags­zah­lun­gen an Arka­de e.V. zu leisten.

Mei­ne Haltung:

Ich habe damals mit der SPD-Frak­ti­on einen Antrag zum Dop­pel­haus­halt 2018/2019 zur Auf­sto­ckung der Per­so­nal­stel­le um 0,5 auf eine gan­ze Stel­le gestellt. Dem Sperr­ver­merk, der vom KSA und anschlie­ßend im Gemein­de­rat beschlos­sen wur­de, habe ich nicht zugestimmt.

Begrün­dung:

Es war von vorn­her­ein klar, dass das Land­rats­amt mit der Umset­zung des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes einen ande­ren Anspruch und Schwer­punkt ver­folgt, als die Stadt es mit dem frei­en Trä­ger Arka­de e.V. bereits seit 2014 tut. Dies wur­de vom Land­rats­amt auch deut­lich for­mu­liert: „Das Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­ge­spräch ist kei­ne Alter­na­ti­ve zu nie­der­schwel­li­gen Bera­tungs­an­ge­bo­ten“ (Land­rats­amt Bodenseekreis).

Inso­fern war der Sperr­ver­merk völ­lig sinn­frei und aus­schließ­lich dazu gut, wert­vol­le Zeit zu ver­lie­ren, um die Stel­le schnellst­mög­lich für die betrof­fe­nen Frau­en zu besetzen.

Arti­kel in der Schwä­bi­schen Zei­tung zum Thema

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (18 Uhr)

Fra­ge: Zur Jah­res­kar­te im neu­en Sport­bad: Die bis­he­ri­ge Jah­res­kar­te kos­te­te nur die Hälf­te der jet­zi­gen, warum?
Ant­wort: Das neue Sport­bad ist deut­lich attrak­ti­ver als das alte Hal­len­bad. Aber auch im Hal­len­bad war die Jah­res­kar­te schon deut­lich zu güns­tig bemes­sen. Dazu kommt, dass Senio­ren mit der für sie vor­ge­se­he­nen Ermä­ßi­gung wei­ter­hin nur 179,50 € für die Jah­res­kar­te zu bezah­len haben.

Fra­ge: Zur Prio­ri­sie­rung der Kreis­ver­kehrs­plät­ze (KVP) in Fried­richs­ha­fen: War vor dem KVP Itten­hau­sen nicht zunächst der KVP Lud­wig-Dürr-Schu­le geplant? Was führ­te zu der Verschiebung?
Ant­wort:Der KVP Lud­wig-Dürr-Schu­le steht an 4. Stel­le auf der Prio­ri­tä­ten­lis­te. Davor kom­men noch der KVP Spal­ten­stein und der KVP Ittenhausen.

Fra­ge: Zu Ver­bes­se­run­gen in der Tages­pfle­ge in Fried­richs­ha­fen: Betreu­ungs­plät­ze U3 wer­den stark nach­ge­fragt. Gibt es Bestre­bun­gen sei­tens der Stadt, Rah­men­be­din­gun­gen für die Tages­pfle­ge und ent­spre­chend für die Tages­müt­ter zu ver­bes­sern? Die Tages­müt­ter wür­den sich auch an der kon­zep­tio­nel­len Arbeit beteiligen.
Ant­wort: Die Tages­pfle­ge ist ein wich­ti­ger Bau­stein der Betreu­ungs­an­ge­bo­te in der Stadt und bleibt es mit den wei­ter­hin stei­gen­den Gebur­ten­zah­len auch. Die Stadt ist in engem Kon­takt mit dem Kreis­ju­gend­amt als Trä­ger der Tages­pfle­ge. Im Mai 2019 wird es einen Tages­pfle­ge-Gip­fel im Boden­see­kreis geben. Bereits ange­dacht ist es, den Tages­müt­tern zu Rand­zei­ten Räum­lich­kei­ten in bestehen­den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen für ihre Betreu­ungs­ar­beit anzubieten.

Bebau­ungs­plan­än­de­rung Lidl

2019 / V 00012 Bebau­ungs­plan­än­de­rung 1891SO Ein­zel­han­del Rabens­bur­ger Stra­ße – 1 Ände­rung“. Auf­stel­lungs- und Ent­wurfs­be­schluss nach § 13a BauGB

Wor­um geht es?

Anlass der Planänderung 

Der bestehen­de Lebens­mit­tel­dis­coun­ter möch­te sei­ne Gesamt­ver­kaufs­flä­che von 1.000 auf 1.200 qm erweitern.
Der rechts­gül­ti­ge Bebau­ungs­plan Nr. 189 beschränkt jedoch die maxi­ma­le Ver­kaufs­flä­che des Dis­coun­ters auf 1.000 qm.

Eine Vor­ha­ben­ge­neh­mi­gung mit­tels einer Befrei­ung von Fest­set­zun­gen des Bebau­ungs­plans Nr. 189 kommt hier nicht in Fra­ge, da es sich bei der Ver­kaufs­flä­chen­re­ge­lung um einen Grund­zug der Pla­nung han­delt, der die Ertei­lung einer Befrei­ung auf der Grund­la­ge des § 31 BauGB ausschließt.

Daher ist eine bau­recht­li­che Geneh­mi­gung für die geplan­te Ver­kaufs­flä­chen­er­wei­te­rung nur auf der Grund­la­ge einer Bebau­ungs­plan­än­de­rung möglich.
Die Bebau­ungs­plan­än­de­rung dient der pla­nungs­recht­li­chen Absi­che­rung die­ser Erweiterung.

Zen­tra­le Inhal­te der Änderung 

Die Ände­run­gen des Bebau­ungs­plans Nr. 1891 gegen­über dem Ursprungs­be­bau­ungs­plan bezie­hen sich im Wesent­li­chen auf Art und Maß der bau­li­chen Nutzung.

Neue Fest­set­zun­gen zur Sortimentssteuerung

Gegen­stand der gut­ach­ter­li­chen Unter­su­chung war nicht nur die Ver­kaufs­flä­che. Der Gut­ach­ter stellt gleich­zei­tig klar, dass zur Siche­rung der Ver­träg­lich­keit eine wei­ter­ge­hen­de Regle­men­tie­rung der Sor­ti­ments­struk­tur inner­halb des Dis­coun­ters sinn­voll ist.

Der Gut­ach­ter macht dazu Vor­schlä­ge zu den Sor­ti­ments­fest­set­zun­gen die mit der Bebau­ungs­plan­än­de­rung in die text­li­chen Fest­set­zun­gen auf­ge­nom­men wer­den, z. B.:

* Ein­füh­rung einer Begren­zung für wech­seln­de Aktionswaren
* Ein­füh­rung einer Ober­gren­ze für bestimm­te innen­stadt­re­le­van­te Sor­ti­ments­grup­pen * Ein­füh­rung einer sog. „Kleinst­flä­chen­re­ge­lung“.

Uli Heliosch (Grü­ne) frag­te nach den ver­sie­gel­ten Flä­chen auf dem Grund­stück, auf denen ursprüng­lich ein­mal Grün­flä­chen vor­ge­se­hen waren. „Es ist dort nicht alles so, wie es sein soll­te“, so die Ant­wort der Ver­wal­tung. Man wer­de sich um Ände­rung bemühen.

Die Fra­ge nach der 2. Ein- und Aus­fahrt, die ohne Signal­an­la­ge Auto­fah­rer und Radler/​Fußgänger über die­sel­be Schnitt­stel­le führt und von uns als gefähr­lich ein­ge­stuft wird, wur­de von der Ver­wal­tung wie folgt beant­wor­tet: Die­ser Schnitt­punkt ist der­zeit kein Unfall­schwer­punkt. Hier muss jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer auf sich selbst aufpassen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Auf­stel­lung und dem Ent­wurf der Bebauungsplanänderung
    Ravens­bur­ger Stra­ße – 1. Ände­rung“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Ent­wurf des Plan­teils zum Ände­rungs­be­bau­ungs­plan, der Ent­wurf des Text­teils sowie die Begrün­dung, jeweils vom 10.01.2019.
  2. Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gemäß § 3 Abs. 2 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird nach orts­üb­li­cher Bekannt­ma­chung für die Dau­er eines Monats durchgeführt.
  3. Die zu betei­li­gen­den Behör­den und sons­ti­ge Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Abs. 2 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Da es sich um kei­nen Neu­bau, son­dern ledig­lich um die Umnut­zung bereits vor­han­de­nen Rau­mes (ehe­ma­li­ges Lager) han­delt, spricht für mich nichts gegen die­se Erweiterung.

Die nach dem Umbau ver­klei­ner­ten Lager­flä­chen sind laut Lidl ausreichend.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

KVP Itten­hau­sen

2019 / V 00018 KVP Itten­hau­sen – Bau­be­schluss – Geneh­mi­gung über-/au­ßer­plan­mä­ßi­gen Finanzierungsmittel

Wor­um geht es?

Der geplan­te Kreis­ver­kehrs­platz (KVP) Itten­hau­sen (Kno­ten­punkt Teu­rin­ger Stra­ße / Rot­ach­stra­ße / An der Stei­ge) befin­det sich in der Prio­ri­tä­ten­lis­te für den Neu­bau von Kreis­ver­keh­ren auf Rang 3 und somit unter ande­rem hin­ter dem KVP Spal­ten­stein, der zwar bereits geplant und beschlos­sen ist, jedoch auf­grund von Grund­er­werbs­pro­ble­men der­zeit noch nicht gebaut wer­den kann.

Der Haupt­grund für das Vor­zie­hen des KVP Itten­hau­sen liegt dar­in, dass die bestehen­de Kreu­zung gro­ße Belags­schä­den auf­weist, so dass eine Gene­ral­sa­nie­rung des Kno­ten­punkts kurz­fris­tig not­wen­dig wird. Da die Schä­den nicht nur die obe­ren Belags­schich­ten (Bin­der und Decke) betref­fen, müss­te der kom­plet­te Asphalt­auf­bau erneu­ert wer­den, was Sanie­rungs­kos­ten von min­des­tens 200.000 Euro ver­ur­sa­chen wür­de. Zudem stün­de eine Erneue­rung der Licht­si­gnal­an­la­ge an (Umrüs­tung auf LED Signal­ge­ber und neu­es Steu­er­ge­rät). Hier­für wür­den Kos­ten von rund 60.000 Euro anfallen.

Unfall­häu­fig­keit:

Der Kno­ten­punkt befin­det sich laut der Unfall­sta­tis­tik in Kate­go­rie 2. Die­se defi­niert sich wie folgt: „Ab, bzw. mehr als 5 Ver­kehrs­un­fäl­len mit Per­so­nen­scha­den in der 3‑Jah­res-Über­sicht sowie bei min­des­tens 3 Ver­kehrs­un­fäl­len mit Schwer­ver­letz­ten.“ Vie­le Unfäl­le an der Kreu­zung Itten­hau­sen pas­sie­ren nachts zwi­schen 23 und 6 Uhr, wenn die Ampel­an­la­ge aus­ge­schal­tet ist. Auf­grund der gerin­ge­ren Kon­flikt­punk­te, die ein KVP im Ver­gleich zu einer Kreu­zung auf­weist, wird mit einem Rück­gang der Unfall­zah­len gerech­net. Gleich­zei­tig sind die Unfall­zah­len bis­her nicht so hoch, als dass eine För­de­rung des Umbaus der Kreu­zung mit Licht­si­gnal­an­la­ge zum KVP nach dem Lan­des­ge­mein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (LGVFG) mög­lich wäre.

Kos­ten:

Gesamt­kos­ten Stra­ßen­bau: 1.450.000 Euro

Gesamt­kos­ten Kanal­bau: 400.000 Euro

Zeit­li­cher Ablauf:

Februar/​März 2019: Pla­nung / Ausschreibung

09.04.2019: Ver­ga­be dir­cj PBU

Mit­te Mai 2019: Bau­be­ginn KVP

Okto­ber 2019: Fer­tig­stel­lung KVP

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ent­wurfs­pla­nung des Kreis­ver­kehrs­plat­zes Itten­hau­sen wird zur Kennt­nis genom­men. Die Maß­nah­me mit geschätz­ten Gesamt­kos­ten von rd. 1.450.000 EUR für den Stra­ßen­bau und rd. 400.000 EUR für den Kanal­bau wird genehmigt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­te­ren Schrit­te zur Umset­zung der Maß­nah­me in die Wege zu lei­ten und die not­wen­di­gen Ver­trä­ge abzuschließen.
  3. Die im städ­ti­schen Haus­halt zusätz­lich benö­ti­gen Mit­tel in Höhe von 492.463,48 EUR wer­den zur Ver­fü­gung gestellt. Dem Deckungs­vor­schlag wird zugestimmt.
  4. Die Bereit­stel­lung außer­plan­mä­ßi­ger Finan­zie­rungs­mit­tel beim Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung in Höhe von 400.000 EUR wird geneh­migt. Dem Deckungs­vor­schlag wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Eigent­lich hade­re ich mit mir und mei­ner Ent­schei­dung. Einer­seits ist der Stra­ßen­be­lag an die­ser Kreu­zung abso­lut sanie­rungs­be­dürf­tig und muss sowie­so neu gemacht wer­den. Eben­so wie die Ampel­si­gnal­an­la­ge, die, blie­be sie bestehen, mit LEDs aus­ge­stat­tet wer­den müss­te. Das wür­de die Stadt in Sum­me 260.000 Euro kosten.

Ande­rer­seits bringt ein Kreis­ver­kehr zumal für Auto­fah­rer eini­ge Vor­tei­le mit sich. Die Kos­ten dafür belau­fen sich auf ins­ge­samt 1.450.000 Euro. Zwei mög­li­che Maß­nah­men und eine Dif­fe­renz von 1.190.000 Euro. Um den OB sinn­ge­mäß zu zitie­ren: Für wel­che ande­ren Zwe­cke könn­ten wir das gespar­te Geld ver­wen­den? Wor­auf wol­len wir ver­zich­ten, wenn wir es in den Kreis­ver­kehr stecken?

Dazu kommt, dass der Kno­ten­punkt für ca. 3 Wochen voll­ge­sperrt sein wird – ich kann mir schon heu­te die Auto­fah­rer-Kom­men­ta­re unter den ent­spre­chen­den Posts und Arti­keln vorstellen.

Allein die Idee, dass letzt­lich, wenn auch nicht sofort, der Rad­ver­kehr von der Maß­nah­me pro­fi­tie­ren könn­te und somit unter ande­rem die Attrak­ti­vi­tät für die Rad­ler aus dem neu­en Bau­ge­biet Itten­hau­sen Nord gestei­gert wer­den kann, lässt mich mei­ne Ableh­nung überdenken.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Bau­ge­biet Itten­hau­sen Nord

2019 / V 00019 Bau­ge­biet Itten­hau­sen Nord – Baubeschluss

Wor­um geht es?

Die Stadt Fried­richs­ha­fen beab­sich­tigt im Nor­den von Itten­hau­sen ein Neu­bau­ge­biet zu erschlie­ßen. Grund­la­ge für die erfor­der­li­che wei­ter­füh­ren­de Pla­nung und die Umset­zung ist der Bebau­ungs­plan Nr. 574 „Itten­hau­sen Nord“.

Die Schaf­fung von Wohn­raum hat der­zeit obers­te Prio­ri­tät, wes­halb die Stadt der­zeit auch alle ver­füg­ba­ren Grund­stü­cke auf ihre Nutz­bar­keit hin­sicht­lich der Wohn­be­bau­ung prüft. Die Plan­flä­che ist im Flä­chen­nut­zungs­plan als geplan­te Wohn­bau­flä­che aus­ge­wie­sen und bie­tet auch auf­grund der Eigen­tums­ver­hält­nis­se die Mög­lich­keit, kurz­fris­tig drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum zu schaffen.

Wei­ter­hin ist die Pla­nung auch in Ver­bin­dung mit der ange­streb­ten bau­li­chen Gesamt­ent­wick­lung des Orts­teils Berg und einer hier­aus mög­li­chen Ver­bes­se­rung der Nah­ver­sor­gung zu sehen und ent­spricht daher den sied­lungs­struk­tu­rel­len Ent­wick­lungs­zie­len der Stadt Friedrichshafen.

Es sol­len Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser errich­tet wer­den und je nach Nach­fra­ge besteht auch die Mög­lich­keit, die­ses Ange­bot par­al­lel zur Teu­rin­ger Stra­ße wei­ter nach Nor­den zu ver­län­gern. Eben­falls im Bereich des neu­en Anknüp­fungs­punk­tes soll eine Quar­tiers­mit­te mit klei­nem Platz und Grün­flä­che sowie einem inte­grier­ten Kin­der­spiel­platz geschaf­fen wer­den. Die rest­li­che Bebau­ung sieht Indi­vi­du­al­wohn­for­men als Ein­zel- und Dop­pel­häu­ser vor.

Ins­ge­samt kön­nen so je nach Ver­dich­tungs­grad zwi­schen 80 und 90 Wohn­ein­hei­ten entstehen.

Wei­te­rer Verfahrensablauf:

Nach dem Sat­zungs­be­schluss kann die öffent­li­che Bekannt­ma­chung des Bebau­ungs­plans erfol­gen. Mit die­ser Bekannt­ma­chung erlangt der Bebau­ungs­plan die Rechtskraft.

Die Ver­wal­tung prüft auf Antrag der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen ob sich Bau­her­ren­ge­mein­schaf­ten für die­ses Wohn­ge­biet inter­es­sie­ren und fin­den lassen.

Beschluss­an­trag:

  1. Dem vor­lie­gen­den Pla­nungs­kon­zept mit Gesamt­kos­ten in Höhe von 3.650.000EUR wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die wei­te­ren Ver­fah­rens­schrit­te und Pla­nun­gen zu ver­an­las­sen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge zu schließen.

Mei­ne Haltung:

Die geplan­ten Woh­nun­gen wer­den den Häf­ler Woh­nungs­markt wei­ter entlasten.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Anträ­ge

2019 / V 00026 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Wor­um geht es?

Die FDP im Gemein­de­rat stellt den Antrag auf einen Stadt­bild­pfle­ger (100%). Der Antrag wird spä­tes­tens in der über­nächs­ten Sit­zung des Gemein­de­rats behandelt.

Die SPD-Frak­ti­on stell­te den Antrag zur Ver­bes­se­rung der Park­si­tua­ti­on in der Poloz­ker Straße.

Die Ver­wal­tung möge prü­fen, ob zur Beschleu­ni­gung des Stadt­bus­ver­kehrs und zur Stei­ge­rung der Sicher­heit für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer in der Poloz­ker Stra­ße die öffent­li­chen Park­plät­ze am Stra­ßen­rand auf­ge­ho­ben und Ersatz­park­plät­ze an der Glär­nisch­stra­ße, auf dem Grün­strei­fen zwi­schen Stra­ße und Reten­ti­ons­flä­che, ange­legt wer­den können.

Die Ver­wal­tung arbei­te­te in die­sem Fall schnell und konn­te bereits in der Sit­zung ein Ergeb­nis der Prü­fung mitteilen:

Das Ent­fal­len aller Park­flä­chen wür­de wie beschrie­ben eine zusätz­li­che Gefah­ren­quel­le schaf­fen und wäre daher ver­kehrs­recht­lich nicht emp­feh­lens­wert. Die der­zei­ti­ge Pro­ble­ma­tik könn­te aber mit den geplan­ten Maß­nah­men (Halt­ver­bot im Ein­mün­dungs­be­reich Wind­ha­ger Stra­ße) ver­bes­sert und dadurch auch das Befah­ren des Geh­we­ges ver­hin­dert wer­den. Die Schaf­fung zusätz­li­cher Park­flä­chen im Bereich der Glär­nisch­stra­ße begrü­ßen wir, da durch die Bau­maß­nah­me in der Rege­ner Stra­ße öffent­li­che Park­flä­chen ent­fal­len wer­den und ein ver­stärk­ter Park­druck in die­sem Gebiet zu erwar­ten ist.

Das Anlie­gen der Antrag­stel­ler sei damit für die Ver­wal­tung erle­digt, teil­te der OB mit.

Mei­ne Haltung:

So habe ich abgestimmt:

Ver­schie­de­nes

Wor­um ging es?

Fra­ge: Gelän­de Markt­kauf, Äuße­re Ailin­ger Stra­ße: Dort wo einst Bäu­me geplant waren, ste­hen heu­te Fah­nen­mas­ten – was kann die Stadt tun?
Ant­wort: Folgt.

Fra­ge: Pla­nun­gen zur Fried­rich­stra­ße und dem Bahn­hofs­vor­platz wur­den in der Ein­woh­ner­ver­samm­lung nicht dar­ge­stellt, warum?
Ant­wort: Es gab eine Fül­le von The­men, es muss­te aus­ge­wählt wer­den. Zudem feh­len zu die­sen bei­den Punk­ten noch wich­ti­ge Fak­ten, die­se wer­den in einer extra Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung dargestellt.

Fra­ge: Fried­hof: Sin der­zeit alle Plät­ze in den Urnen­wän­den auf dem städ­ti­schen Fried­hof vergeben?
Ant­wort: Folgt.

Fra­ge: Was ist mit dem Plan, die Bruni­sach zu verlegen?
Ant­wort: Die Ver­le­gung steht nicht mehr auf der Tages­ord­nung. Bei die­ser Maß­nah­me müss­ten 50 Bäu­me gefällt wer­den. Es besteht ein Auf­wand beim regel­mä­ßig not­wen­di­gen aus­bag­gern, aber kei­ne Pflicht sei­tens der Stadt an den bestehen­den Umstän­den etwas zu ändern. Dabei soll es belas­sen werden.

Fra­ge: Sach­stand Durch­fahrt Heiseloch?
Ant­wort: Von Schnet­zen­hau­sen kom­mend ist die Durch­fahrt bereits wie­der frei­ge­ge­ben. Aus Rich­tung Ber­ger Kreis­ver­kehr wird die Durch­fahrt für Fahr­zeu­ge bis 2m Brei­te wie­der geöffnet.