Die Länge der Gemeinderatssitzung hielt sich trotz einiger Diskussionen vor allem bei TOP 2 „Preisgestaltung im neuen Sportbad“ und vielen Wortmeldungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde sowie unter dem TOP Verschiedenes in Grenzen. Ich persönlich bin etwas enttäuscht, dass die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine noch sozialere Preisgestaltung im Sportbad außerhalb der Grünen keine Zustimmung fand. Mit dem Vorschlag für eine „Frauenzeit“ im Saunabereich allerdings waren wir dann doch erfolgreich. Und ich freue mich, dass der Sperrvermerk für die Aufstockung der Stelle „Streetwork mit Menschen im sexuellen Dienstleistungsgewerbe“ endlich aufgehoben wurde. Was sonst noch beraten und beschlossen wurde, kann wie immer im Folgenden nachgelesen werden.
Die komplette Tagesordnung mit allen dazugehörigen Sitzungsvorlagen findet sich hier.
Bekanntgaben
Worum geht es?
Nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28. Januar 2019:
Anlagerichtlinien der Stadt Friedrichshafen und der Zeppelin-Stiftung Anlagerichtlinien der Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht von der Umsetzung der am 19.03.2018 beschlossenen Anlagerichtlinien zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Neufassung der Anlagerichtlinie der Stadt Friedrichshafen mit Zeppelin-Stiftung wird zugestimmt. - Herr Oberbürgermeister Brand wird angewiesen und ermächtigt, in der Gesellschafter- versammlung der Zeppelin-Stiftung Ferdinand gGmbH (Ferdinand gGmbH) für die Neufassung der Anlagerichtlinie dieser Gesellschaft zu stimmen.
Vorläufiges Rechnungsergebnis der Haushalte
Worum geht es?
Die Stadt- und Stiftungspflege berichtet zum Vollzug des vergangenen Haushaltsjahres 2018 auf der Basis der aktuellen Sollzahlen vom 03.01.2019.
Dabei kommt sie zu folgenden Fazits zu den einzelnen Haushalten:
- Zusammenfassung zum städtischen Haushalt
Am Jahresende 2018 liegt die Verschuldung knapp unter 10 Mio. EUR und die allgemeine Rücklage weist einen Stand von voraussichtlich 80,1 Mio. EUR auf. Dies entspricht nahezu der Prognose des Zwischenberichts vom September 2018. Im Haushaltsvollzug 2018 haben sich damit erhebliche Ver- besserungen gegenüber dem Haushaltsplan ergeben, welche größtenteils auf die positive Entwick- lung der Gewerbesteuereinnahmen zurückgeführt werden können. Auch im Vergleich zum Vorjahr 2017 hat sich die Finanzsituation positiv entwickelt.
In die Zukunft gerichtet ist im Zusammenhang mit diesem erfreulichen Ergebnis allerdings zu erwäh- nen, dass zum einen mit den Gewerbesteuermehreinnahmen zusätzliche Belastungen durch den Finanzausgleich von etwa 13 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum einhergehen werden und dass zum anderen zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2019 bis 2022 enthaltenen Investitionen 70 Mio. EUR der liquiden (Rücklage)Mittel eingesetzt werden. Allein für diese Zwecke würde die Rücklage in voller Höhe beansprucht werden. Darüber hinaus sind in der Finanzplanung Vorhaben im Umfang von 65 Mio. EUR nicht enthalten (siehe Anlage 12 zum DHH 2018/2019) sowie weitere Bedarfe/(eventuelle) Maßnahmen bekannt, welche weder beschieden noch beziffert sind, wie bspw. die zweite B31-Tunnelröhre beim Riedlepark sowie die Umgestaltung der – bald ehemaligen – B31 von der Stadtmitte bis nach Fischbach. Hinzu kommt die Unterstützung unserer Unternehmen/Ge- sellschaften bei Zukunftsthemen wie vor allem sozialem Wohnungsbau, ÖPNV-Verbesserungen, E‑Mobilität und flächendeckende leistungsfähige Breitbandversorgung. Zur Finanzierung des Investi- tionsvolumens werden daher erheblich mehr Mittel benötigt als gegenwärtig in der Rücklage vorhan- den sind. Weitere finanzielle Auswirkungen werden sich aus der nach wie vor wachsenden Einwoh- nerzahl ergeben. Nachdem sich unsere Bevölkerung innerhalb von 5 Jahren um knapp 2.900 Personen (5,0 %) erhöht hat, und die 60.000er Marke deutlich übersteigt, wird der Ausbau der öffentlichen Einrichtungen und der Infrastruktur erforderlich werden. Im Fokus stehen werden hierbei insbesonde- re Einrichtungen, die eng mit der demographischen Struktur verbunden sind. In die mittelfristige Betrachtung sind zudem die Chancen und Risiken einzubeziehen. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände wie der Verwaltung sind hierbei die Kapazitätsengpässe in der Bau- wirtschaft und im Besonderen die konjunkturelle Entwicklung hervorzuheben. Der ungebrochene Aufschwung seit der Finanzkrise hat zu einer achtjährigen Phase stetig neuer Rekordsteuereinnah- men geführt. Die vorliegende Finanzplanung basiert auf der Fortsetzung des Wachstums, so dass eine konjunkturellen Delle oder gar eine Rezession den Spielraum einschränken würden.
Zusammenfassend ist daran festzuhalten, dass die Entwicklung der Finanzsituation im städtischen Haushalt zum 31.12.2018 zwar sehr positiv ist, mittelfristig jedoch nicht alle Investitionsmaßnahmen umsetzbar sind. In Verbindung mit den genannten Risiken erscheinen daher zum einen die Bildung von Investitionsschwerpunkten und zum anderen die Zurückhaltung bei zusätzlichen Ausgaben ge- boten.
- Stiftungshaushalt
Die aufgrund der geänderten Dividendensystematik erzielten Mehreinnahmen im Verwaltungshaus- halt werden in etwa als Kapitaleinlage bei der Ferdinand gGmbH verwendet.
Durch die sonstigen höheren Einnahmen im Verwaltungs- und damit auch im Vermögenshaushalt und den – ohne Beachtung der Kapitaleinlage – niedrigeren Sollausgaben, kann im Gegensatz zur geplanten Entnahme aus den Rücklagen eine Zuführung an die Rücklagen erfolgen.
Da im Haushaltsplan von einer Rücklagenentnahme ausgegangen wurde, hat sich der Haushalt der Zeppelin-Stiftung im Jahr 2018 positiv entwickelt. Diesem positiven Ergebnis müssen die anstehen- den Maßnahmen sowie Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse in den Jahren 2019 ff entgegen- gesetzt werden.
Für die Zeppelin Universität gGmbH gibt es einen Beschluss des Gemeinderates über eine laufende jährliche Bezuschussung in Höhe von rd. 6,3 Mio. EUR ab 2019 und somit um 5,2 Mio. EUR mehr pro Jahr. Die bisher für die Museumskonzeption eingeplanten 15 Mio. EUR in 2020 und 2021 dürften nach unserer Einschätzung vermutlich nicht ausreichen, um die geplanten Ziele umzusetzen und mögliche weitere Unterstützungen an die Klinikum Friedrichshafen GmbH sind ebenfalls möglich. Auch die Kostensteigerungen für die beschlossenen und teilweise erst verzögert realisierbaren Bau- maßnahmen werden die nächsten Jahre zu höheren Ausgaben führen.
Beschlussantrag:
Das vorläufige Rechnungsergebnis 2018 zum Vollzug des Haushalts der Stadt sowie des Haushalts der Zeppelin-Stiftung wird zur Kenntnis genommen.
Meine Haltung:
Weiterhin sind die städtischen Geldsäckel gut gefüllt, es gibt keinen Grund zur Klage. Die Verwaltung warnt aber bereits vor einer drohenden konjunkturellen Delle, mit der die Wirtschaft über kurz oder lang rechnet. Für mich heißt das: Wir müssen unser Geld mit Bedacht ausgeben und zwar so, dass alle Menschen in unserer Stadt gut leben können. Und daran wird sich auch der kommende Gemeinderat das ein oder andere Mal messen lassen müssen: Stadtfinanzierter Straßentunnel für über 40 Mio. Euro oder weitere Personalstellen in den Bereichen Soziales und Umwelt? Steuerfinanzierte Rettungsmaßnahmen eines schwächelnden Regionalflughafens oder der Ausbau der Alltagsmobilität für Rad, Bus und Bahn? Das vorhandene Geld kann man immer nur einmal ausgeben.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe das vorläufige Rechnungsergebnis zur Kenntnis genommen.
Preise im Sportbad
2018 / V 00271 Betriebskonzeption Häfler Bäder mit Gebührenordnungen für die Häfler Bäder
Worum geht es?
Derzeit befindet sich das neue Sportbad noch im Bau, die Eröffnung ist für den Frühsommer 2019 geplant. Das Bauvolumen des Bades beläuft sich auf rund 38 Mio. Euro, zzgl. einer Investition des Stadtwerks am See für das neue angrenzende Parkhaus in Höhe von rund 12 Mio. Euro.
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, um für die Häfler Bäder ein ganzheitliches Betriebskonzept zu erstellen. Darin wird aufgezeigt, wie die Bäder künftig betrieben werden sollen, angefangen von den Voraussetzungen in den Bädern selbst, über Eintrittspreise und Öffnungszeiten, bis hin zur Marketing- und Personalkonzeption.
Beschlussanträge:
- Dem Betriebskonzept für die Häfler Bäder wird zugestimmt.
- Den Eintrittspreisen für das Sportbad sowie den Entgelten für der Jahreskarte in allen Häfler Bädern in Friedrichshafen wird zugestimmt.
- Der neuen Fassung der Entgeltordnung der Häfler Bäder wird zugestimmt und tritt zum 01.03.2019 in Kraft.
- Der neue Fassumg der Jais- und Badeordnung der Häfler Bäder wird zugestimmt. Sie tritt mit Datum der Eröffnung des neuen Sportbades Friedrichshafen in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Haus- und Badeordnung außer Kraft.
Meine Haltung:
Im vergangenen Jahr habe ich gegen die deutliche Erhöhung der Eintrittspreise in den Häfler Bädern – und hier vor allem im Strandbad – gestimmt. Jetzt liegt die geplante Preisstruktur für das neue Sportbad zur Abstimmung auf dem Tisch. Im Großen und Ganzen halte ich die Preise für moderat. 6 Euro für einen Erwachsenen, 3 Euro für alle ermäßigten Eintritte und das für einen ganzen Tag ist, auch im Vergleich mit Bädern in der näheren Umgebung, sehr in Ordnung.
Allerdings sind unserer Fraktion doch noch ein paar wenige sozialverträgliche Verbesserungsvorschläge eingefallen, die wir in folgendem Antrag an den Gemeinderat gerichtet haben:
Antrag:
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Modifizierung der Gebührenordnung für Häfler Bäder in folgenden Punkten:
- Jahreskarten sollen für jedes Kind gleich günstig sein.
- Die Familienkarte soll an real existierende Familien angepasst werden.
- In der Sauna im neuen Sportbad soll ein wöchentlicher Frauentag eingeführt werden.
Antrag pdf
Einen kleinen Erfolg hatten wir bereits: Die Jahreskarte kann nun zumindest in zwei Raten abbezahlt werden. Das entspricht nicht ganz unserem Antrag, der die Möglichkeit zur monatlichen Abbuchung vorsah, ist aber dennoch eine kleine Verbesserung für Jahreskartenkäufer.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe im ersten Schritt für den Fraktionsantrag gestimmt. Dieser erhielt keine Mehrheit der Stimmen. Im Weiteren habe ich für den Beschlussantrag der Verwaltung votiert.
Beirat Belange älterer Menschen
2019 / V 00005 Neue Geschäftsordnung für den Beirat für Belange älterer Menschen
Worum geht es?
Der StadtSeniorenRat Friedrichshafen wurde im Jahr 2000 gebildet und besteht zwischenzeitlich aus einer ersten und zweiten Vorsitzenden sowie ehrenamtlich engagierten Menschen. Angesichts der demografischen Entwicklung wird Alter für die Kommunen nicht nur quantitativ bedeutsamer, sondern auch qualitativ und fachlich anspruchsvoller. Die Altersgruppen und ihre Bedarfslagen wandeln sich, denn schon jetzt gehen mit dem Altersstrukturwandel verschiedene sozial-strukturelle Veränderungen einher, wie beispielswiese die zeitliche Ausdehnung der klassischen Altersphase oder die kulturelle Differenzierung des Alters. Die Zielsetzungen und Aufgaben des StadtSeniorenRates sind den vielseitigen Entwicklungen anzupassen und neu zu definieren.
Deshalb hat sich im Januar 2017 das Gremium „StadtSeniorenRat neu“ gebildet, um ein neues Konzept für den StadtSeniorenRat Friedrichshafen zu entwickeln. Bereits im Mai 2018 wurde der KSA über die ersten Entwicklungen informiert. Die dortigen Hinweise und Anregungen wurden im weiteren Prozess berücksichtigt. Ziel des StadtSeniorenRates ist es als Ansprechpartner und Interessensvertreter der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Friedrichshafen zu agieren, das Sprachrohr zur Kommunalverwaltung zu sein und die Öffentlichkeit auf die Anliegen und Belange älterer Menschen aufmerksam zu machen.
Beschlussantrag:
Der StadtSeniorenRat trägt künftig den Namen „Beirat für Belange älterer Menschen“. Der Geschäftsordnung für den „Beirat für die Belange älterer Menschen“ wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Ursprünglich war ich ja der Meinung, dass bereits der Gemeinderat mit einem Durchschnittsalter von Ü50 (genau weiß ich es leider nicht) bereits das geeignete Gremium für die Belange älterer Menschen ist.
Doch: Die Vorlage ist gut und der geplantes Nachfolgegremium für den Häfler StadtSeniorenRat scheint Hand und Fuß zu haben. Künftig soll der Beirat für die Belange älterer Menschen, bestehend aus
- 8 Einwohnerinnen und Einwohner aus den Quartieren
- 3 Einwohnerinnen und Einwohner oder Delegierte aus den Ortschaften
- 3 Gemeinderätinnen/Gemeinderäte
- Amtsleitung des Fachamtes sowie die/der Beauftragte für Belange älterer Menschen.
aus den noch zu bildenden Quartieren heraus agieren und somit ganz nah an den Menschen und ihren Bedürfnissen sein. Das halte ich für sehr vernünftig, denn genau darauf kommt es letztlich an: Mit den Menschen vor Ort im Gespräch zu sein, ihre Wünsche und Bedürfnisse kennen um daraus Anträge an den Gemeinderat formulieren zu können. Ein Wermutstropfen bei der ersten Wahl wird sein, dass es zu diesem Zeitpunkt die Quartiersarbeit noch nicht so weit fortgeschritten sein wird, dass es tatsächlich zu Quartierswahlen mit entsprechenden Vertretern kommen kann. Wie diese Hürde letztlich von der Verwaltung genommen wird, bleibt abzuwarten.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Räumlichkeiten für Migranten- und Interkulturelle Vereine
2019 / V 00013 Unterbringung von Migranten- und interkulturellen Vereinen
Worum geht es?
In Friedrichshafen gibt es aktuell 33 Migranten- und interkulturelle Vereine, in denen verschiedene Nationalitäten, Kulturen und Glaubensrichtungen vertreten sind. Davon erhalten vier im Rahmen der Kulturvereinsföderungsrichtlinie einen Mietkostenzuschuss. Weiter sechs sind ebenfalls im Rahmen dieser Förderung mietfrei im alten Arbeitsamt (Eckenerstraße 17) untergebracht. Durch die Zuwanderung der letzten Jahre sind zum einen neuen Vereine entstanden, zum anderen sind einige Migrantenorganisationen in der Integrationsarbeit mir Geflüchteten tätig und haben so auch neuen Mitglieder gewonnen.
Bereits seit 1996 vermietet die Stadt Räumlichkeiten zu günstigen und von der Stadt bezuschussten Mieten an Migranten- und Kulturvereine. Zunächst im Gebäude Flughafen 10, hier mussten die Vereine 2008 wegen der Erweiterung des Gewerbegebietes ausziehen. Anschließend fand sich mit dem alten Arbeitsamt in der Eckenerstraße 17 eine Übergangslösung, die bis heute aktuell ist. Die Idee, vom Dezember 2012, das Dachgeschoss des Kulturhaus Caserne für entsprechende Räumlichkeiten umzubauen, scheiterte an den Kosten. Der Gemeinderat hatte damals die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Grundkonzeptes beauftragt. Diese Beschlussfassung wird in der aktuellen Sitzungsvorlage revidiert.
Räume sind jedoch das Hauptthema, so dass die Stadt jetzt einerseits das alte Arbeitsamt soweit instandsetzen möchte, dass es weiterhin zur Nutzung durch die Vereine zur Verfügung steht und somit keine Übergangslösung mehr darstellt. Andererseits sind sich Verwaltung und Migranten- sowie interkulturelle Vereine darin einig, dass insgesamt eine dezentrale Konzeption der Unterbringung angestrebt wird.
Vereine, die nach der städtischen Richtlinie gefördert werden, bekommen die Räumlichkeiten im alten Arbeitsamt mietfrei zur Verfügung gestellt und haben nur die Nebenkosten zu tragen. Nicht geförderte Vereine müssen für Miete und Nebenkosten selbst aufkommen. Die monatlichen Mietkosten liegen bei 12 Euro pro m2. Die Einhaltung der Hausordnung und der Fördervoraussetzungen werden als selbstverständlich erachtet. Darüber hinaus fordert die Stadt:
- Die Durchführung von Integrationsangeboten (z.B. Sprachförderung, Bildungsveranstaltungen)
- Integrationsarbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung von Neuzugewanderten
- Die Mitwirkung an den städtischen Gremien zur Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
- Die Mitwirkung am Stadtfest
- Veranstaltungen der Migrantenorganisationen für alle zu öffnen und publik zu machen
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderatsbeschluss vom 10.12.2012 zur dauerhaften Unterbringung der geförderten Migrantenkulturvereine im Dachgeschoss des Kulturhauses Caserne im Fallenbrunnen wird aufgehoben.
- Der Beschluss des Kultur- und Sozialausschusses vom 01.12.2010 zur Überlassung des alten Arbeitsamtes an die nach den städtischen Richtlinien geförderten Migrantenkulturvereine/Arbeitskreise des Integrationsausschusses wird wie folgt modifiziert:
- Migranten- und interkulturelle Vereine können unabhängig von der Förderung nach den städtischen Richtlinien im alten Arbeitsamt untergebracht werden.
- Die Räumlichkeiten, die bislang den Arbeitskreisen des Integrationsausschusses zur Verfügung gestanden haben, werden für geeignete städtische Beratungs- und Kleingruppenangebote sowie Beratungs- und Kleingruppenangebote von externen Kooperationspartnern freigegeben.
- Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Gebäude Eckenerstraße 17 (altes Arbeitsamt) für die geplante Nutzung zu ertüchtigen inklusive der erforderlichen Finanzmittel.
Meine Haltung:
Ich halte die Vorlage der Verwaltung für sehr gut, sie findet meine uneingeschränkte Zustimmung.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Streetwork für Menschen in Not
Worum geht es?
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde in der KSA-Sitzung am 24.01.2018 auf Basis des Antrags „S19“ eine Erhöhung der Sozialarbeiterstelle „Sexarbeit“ von 0,5 auf eine ganze Stelle beantragt.
Diese Personalstelle wurde auf Basis einer Abstimmung mit mehrheitlicher Beschlussempfehlung mit einem Sperrvermerk im Haushalt 2018/2019 eingeplant und unter dem Vorbehalt der Berichterstattung am 05.02.2018 vom Gemeinderat in der Beschlussfassung des KSA beschlossen und in die Haushaltsplanung aufgenommen.
Ausschlaggebend für den Sperrvermerk war das am 01.07.2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), für dessen Umsetzung der Bodenseekreis zuständig ist. Vor der Bewilligung weiterer Freiwilligkeitsleistungen der Stadt sollte zunächst die Wirksamkeit des Gesetzes und die Leistbarkeit des Kreisgesundheitsamtes abgewartet werden.
Fazit und Ausblick für die zukünftige Arbeit:
-
Auf der Basis der niederschwelligen Geh-Struktur des Angebotes konnte erfolgreich ein stetig zunehmender Kontaktaufbau zu den spezifischen Zielgruppen umgesetzt werden. An den Beratungszahlen wird deutlich, dass die angewandte aufsuchende und klientenorientierte Form der Streetworkarbeit bezüglich der Kontaktaufnahme und der Beratung und Begleitung von Menschen in der Sexarbeit in Friedrichshafen, das adäquate und effektive Hilfsangebot mit Alleinstellungsmerkmal für die angegebene Personengruppe ist.
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Seit Beginn der Arbeit im Jahr 2014 konnte für 14 Frauen ein Ausstieg aus der Sexarbeit erreicht werden.
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Um sowohl den vorhandenen Hilfebedarf im Rahmen einer aufsuchenden Arbeit abdecken zu können, als auch weitere Klientengruppen (Männer in der Sexarbeit; verstärkte Kooperation/Zusammenarbeit mit den Betreibern sowie den Kunden der Sexarbeiterinnen) mit in die Beratungsarbeit aufnehmen zu können, ist der bisherige Stellenumfang von 0,5 Stellenanteil nicht ausreichend. Zudem soll zukünftig verstärkt Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem durch eine eigene Informationshomepage, geleistet werden, um das Angebot für die betroffene Zielgruppe möglichst transparent und bekannt zu machen. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Beratungszahlen zukünftig noch weiter ansteigen werden.
Beschlussantrag:
- Die Sitzungsvorlage und der Bericht der Arkade werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der bestehende Stellenanteil von 0,5 Stellenanteilen wird um weitere 0,5 Stellenanteile aufgestockt. Damit stehen für die Arbeit „Streetwork mit Menschen im sexuellen Dienstleistungsgewerbe“, durchgeführt durch Arkade e.V., insgesamt 1,0 Stellenanteile ab 2019 zur Verfügung.
- Der auf der Haushaltsstelle 1.4982.6312.000 bestehende Sperrvermerk wird aufgehoben. Damit steht der 2018 und 2019 auf dieser Haushaltsstelle
(Fipo: 1.4982.6312.000 „Projektmittel für Streetwork“ umgewandelt in Kontierung 3180110000; 44290000) aufgestockte Differenzbetrag von 35.000 EUR/Jahr auf insgesamt 78.000 EUR/Jahr ab 2019 zur Finanzierung der Aufstockung der 0,5 Stellenanteile zur Verfügung. - Die ab 2019 benötigten finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 78.000 € /Jahr werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltplanverfahren, unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel sowie der dann noch erforderlichen Zustimmung des Gemeinderates, in den folgenden Haushaltsplänen eingeplant.
Kostenzusammensetzung:
Max. 65. 500 € Personalkosten für 1,0 VK (Sozialarbeiter/In) Max. 6.500 € Verwaltungs-/Sachkostenpauschale
6.000 € Anmietung von Räumlichkeiten für ein Beratungsbüro
Der Träger kann gegebenenfalls Umschichtungen innerhalb des Budgetrahmens für Personalkosten und Verwaltungs-/Sachkostenpauschale vornehmen, solange der Gesamtbetrag von 72.000€ für diese Posten nicht überschritten wird. Hiervon ausgeschlossen sind die Mietkosten in Höhe von 6.000€.
- Die Aufstockung wird auf 3 Jahre befristet. Im 3. Jahr reicht der Träger einen zusammenfassenden aktuellen Bericht über die Arbeit von 2019 bis Ende 2021 ein. Auf Basis dieses Berichtes wird durch einen neuen KSA-Beschluss über das weitere Vorgehen entschieden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vorlage eines jährlichen Berichtes und Jahresabschlusses.
- Die Verwaltung der Stadt Friedrichshafen wird ermächtigt, Abschlagszahlungen an Arkade e.V. zu leisten.
Meine Haltung:
Ich habe damals mit der SPD-Fraktion einen Antrag zum Doppelhaushalt 2018/2019 zur Aufstockung der Personalstelle um 0,5 auf eine ganze Stelle gestellt. Dem Sperrvermerk, der vom KSA und anschließend im Gemeinderat beschlossen wurde, habe ich nicht zugestimmt.
Begründung:
Es war von vornherein klar, dass das Landratsamt mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes einen anderen Anspruch und Schwerpunkt verfolgt, als die Stadt es mit dem freien Träger Arkade e.V. bereits seit 2014 tut. Dies wurde vom Landratsamt auch deutlich formuliert: „Das Informations- und Beratungsgespräch ist keine Alternative zu niederschwelligen Beratungsangeboten“ (Landratsamt Bodenseekreis).
Insofern war der Sperrvermerk völlig sinnfrei und ausschließlich dazu gut, wertvolle Zeit zu verlieren, um die Stelle schnellstmöglich für die betroffenen Frauen zu besetzen.
Artikel in der Schwäbischen Zeitung zum Thema
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Einwohnerfragestunde (18 Uhr)
Frage: Zur Jahreskarte im neuen Sportbad: Die bisherige Jahreskarte kostete nur die Hälfte der jetzigen, warum?
Antwort: Das neue Sportbad ist deutlich attraktiver als das alte Hallenbad. Aber auch im Hallenbad war die Jahreskarte schon deutlich zu günstig bemessen. Dazu kommt, dass Senioren mit der für sie vorgesehenen Ermäßigung weiterhin nur 179,50 € für die Jahreskarte zu bezahlen haben.
Frage: Zur Priorisierung der Kreisverkehrsplätze (KVP) in Friedrichshafen: War vor dem KVP Ittenhausen nicht zunächst der KVP Ludwig-Dürr-Schule geplant? Was führte zu der Verschiebung?
Antwort:Der KVP Ludwig-Dürr-Schule steht an 4. Stelle auf der Prioritätenliste. Davor kommen noch der KVP Spaltenstein und der KVP Ittenhausen.
Frage: Zu Verbesserungen in der Tagespflege in Friedrichshafen: Betreuungsplätze U3 werden stark nachgefragt. Gibt es Bestrebungen seitens der Stadt, Rahmenbedingungen für die Tagespflege und entsprechend für die Tagesmütter zu verbessern? Die Tagesmütter würden sich auch an der konzeptionellen Arbeit beteiligen.
Antwort: Die Tagespflege ist ein wichtiger Baustein der Betreuungsangebote in der Stadt und bleibt es mit den weiterhin steigenden Geburtenzahlen auch. Die Stadt ist in engem Kontakt mit dem Kreisjugendamt als Träger der Tagespflege. Im Mai 2019 wird es einen Tagespflege-Gipfel im Bodenseekreis geben. Bereits angedacht ist es, den Tagesmüttern zu Randzeiten Räumlichkeiten in bestehenden Kindertageseinrichtungen für ihre Betreuungsarbeit anzubieten.
Bebauungsplanänderung Lidl
Worum geht es?
Anlass der Planänderung
Der bestehende Lebensmitteldiscounter möchte seine Gesamtverkaufsfläche von 1.000 auf 1.200 qm erweitern.
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 189 beschränkt jedoch die maximale Verkaufsfläche des Discounters auf 1.000 qm.
Eine Vorhabengenehmigung mittels einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 189 kommt hier nicht in Frage, da es sich bei der Verkaufsflächenregelung um einen Grundzug der Planung handelt, der die Erteilung einer Befreiung auf der Grundlage des § 31 BauGB ausschließt.
Daher ist eine baurechtliche Genehmigung für die geplante Verkaufsflächenerweiterung nur auf der Grundlage einer Bebauungsplanänderung möglich.
Die Bebauungsplanänderung dient der planungsrechtlichen Absicherung dieser Erweiterung.
Zentrale Inhalte der Änderung
Die Änderungen des Bebauungsplans Nr. 189⁄1 gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan beziehen sich im Wesentlichen auf Art und Maß der baulichen Nutzung.
Neue Festsetzungen zur Sortimentssteuerung
Gegenstand der gutachterlichen Untersuchung war nicht nur die Verkaufsfläche. Der Gutachter stellt gleichzeitig klar, dass zur Sicherung der Verträglichkeit eine weitergehende Reglementierung der Sortimentsstruktur innerhalb des Discounters sinnvoll ist.
Der Gutachter macht dazu Vorschläge zu den Sortimentsfestsetzungen die mit der Bebauungsplanänderung in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden, z. B.:
* Einführung einer Begrenzung für wechselnde Aktionswaren
* Einführung einer Obergrenze für bestimmte innenstadtrelevante Sortimentsgruppen * Einführung einer sog. „Kleinstflächenregelung“.
Uli Heliosch (Grüne) fragte nach den versiegelten Flächen auf dem Grundstück, auf denen ursprünglich einmal Grünflächen vorgesehen waren. „Es ist dort nicht alles so, wie es sein sollte“, so die Antwort der Verwaltung. Man werde sich um Änderung bemühen.
Die Frage nach der 2. Ein- und Ausfahrt, die ohne Signalanlage Autofahrer und Radler/Fußgänger über dieselbe Schnittstelle führt und von uns als gefährlich eingestuft wird, wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet: Dieser Schnittpunkt ist derzeit kein Unfallschwerpunkt. Hier muss jeder Verkehrsteilnehmer auf sich selbst aufpassen.
Beschlussantrag:
- Der Aufstellung und dem Entwurf der Bebauungsplanänderung
Ravensburger Straße – 1. Änderung“ wird zugestimmt. Grundlage ist der Entwurf des Planteils zum Änderungsbebauungsplan, der Entwurf des Textteils sowie die Begründung, jeweils vom 10.01.2019. - Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats durchgeführt.
- Die zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) um Stellungnahme gebeten.
Meine Haltung:
Da es sich um keinen Neubau, sondern lediglich um die Umnutzung bereits vorhandenen Raumes (ehemaliges Lager) handelt, spricht für mich nichts gegen diese Erweiterung.
Die nach dem Umbau verkleinerten Lagerflächen sind laut Lidl ausreichend.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
KVP Ittenhausen
Worum geht es?
Der geplante Kreisverkehrsplatz (KVP) Ittenhausen (Knotenpunkt Teuringer Straße / Rotachstraße / An der Steige) befindet sich in der Prioritätenliste für den Neubau von Kreisverkehren auf Rang 3 und somit unter anderem hinter dem KVP Spaltenstein, der zwar bereits geplant und beschlossen ist, jedoch aufgrund von Grunderwerbsproblemen derzeit noch nicht gebaut werden kann.
Der Hauptgrund für das Vorziehen des KVP Ittenhausen liegt darin, dass die bestehende Kreuzung große Belagsschäden aufweist, so dass eine Generalsanierung des Knotenpunkts kurzfristig notwendig wird. Da die Schäden nicht nur die oberen Belagsschichten (Binder und Decke) betreffen, müsste der komplette Asphaltaufbau erneuert werden, was Sanierungskosten von mindestens 200.000 Euro verursachen würde. Zudem stünde eine Erneuerung der Lichtsignalanlage an (Umrüstung auf LED Signalgeber und neues Steuergerät). Hierfür würden Kosten von rund 60.000 Euro anfallen.
Unfallhäufigkeit:
Der Knotenpunkt befindet sich laut der Unfallstatistik in Kategorie 2. Diese definiert sich wie folgt: „Ab, bzw. mehr als 5 Verkehrsunfällen mit Personenschaden in der 3‑Jahres-Übersicht sowie bei mindestens 3 Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten.“ Viele Unfälle an der Kreuzung Ittenhausen passieren nachts zwischen 23 und 6 Uhr, wenn die Ampelanlage ausgeschaltet ist. Aufgrund der geringeren Konfliktpunkte, die ein KVP im Vergleich zu einer Kreuzung aufweist, wird mit einem Rückgang der Unfallzahlen gerechnet. Gleichzeitig sind die Unfallzahlen bisher nicht so hoch, als dass eine Förderung des Umbaus der Kreuzung mit Lichtsignalanlage zum KVP nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) möglich wäre.
Kosten:
Gesamtkosten Straßenbau: 1.450.000 Euro
Gesamtkosten Kanalbau: 400.000 Euro
Zeitlicher Ablauf:
Februar/März 2019: Planung / Ausschreibung
09.04.2019: Vergabe dircj PBU
Mitte Mai 2019: Baubeginn KVP
Oktober 2019: Fertigstellung KVP
Beschlussantrag:
- Die Entwurfsplanung des Kreisverkehrsplatzes Ittenhausen wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme mit geschätzten Gesamtkosten von rd. 1.450.000 EUR für den Straßenbau und rd. 400.000 EUR für den Kanalbau wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme in die Wege zu leiten und die notwendigen Verträge abzuschließen.
- Die im städtischen Haushalt zusätzlich benötigen Mittel in Höhe von 492.463,48 EUR werden zur Verfügung gestellt. Dem Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
- Die Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzierungsmittel beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung in Höhe von 400.000 EUR wird genehmigt. Dem Deckungsvorschlag wird zugestimmt.
Meine Haltung:
Eigentlich hadere ich mit mir und meiner Entscheidung. Einerseits ist der Straßenbelag an dieser Kreuzung absolut sanierungsbedürftig und muss sowieso neu gemacht werden. Ebenso wie die Ampelsignalanlage, die, bliebe sie bestehen, mit LEDs ausgestattet werden müsste. Das würde die Stadt in Summe 260.000 Euro kosten.
Andererseits bringt ein Kreisverkehr zumal für Autofahrer einige Vorteile mit sich. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt 1.450.000 Euro. Zwei mögliche Maßnahmen und eine Differenz von 1.190.000 Euro. Um den OB sinngemäß zu zitieren: Für welche anderen Zwecke könnten wir das gesparte Geld verwenden? Worauf wollen wir verzichten, wenn wir es in den Kreisverkehr stecken?
Dazu kommt, dass der Knotenpunkt für ca. 3 Wochen vollgesperrt sein wird – ich kann mir schon heute die Autofahrer-Kommentare unter den entsprechenden Posts und Artikeln vorstellen.
Allein die Idee, dass letztlich, wenn auch nicht sofort, der Radverkehr von der Maßnahme profitieren könnte und somit unter anderem die Attraktivität für die Radler aus dem neuen Baugebiet Ittenhausen Nord gesteigert werden kann, lässt mich meine Ablehnung überdenken.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Baugebiet Ittenhausen Nord
2019 / V 00019 Baugebiet Ittenhausen Nord – Baubeschluss
Worum geht es?
Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt im Norden von Ittenhausen ein Neubaugebiet zu erschließen. Grundlage für die erforderliche weiterführende Planung und die Umsetzung ist der Bebauungsplan Nr. 574 „Ittenhausen Nord“.
Die Schaffung von Wohnraum hat derzeit oberste Priorität, weshalb die Stadt derzeit auch alle verfügbaren Grundstücke auf ihre Nutzbarkeit hinsichtlich der Wohnbebauung prüft. Die Planfläche ist im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen und bietet auch aufgrund der Eigentumsverhältnisse die Möglichkeit, kurzfristig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Weiterhin ist die Planung auch in Verbindung mit der angestrebten baulichen Gesamtentwicklung des Ortsteils Berg und einer hieraus möglichen Verbesserung der Nahversorgung zu sehen und entspricht daher den siedlungsstrukturellen Entwicklungszielen der Stadt Friedrichshafen.
Es sollen Mehrfamilienhäuser errichtet werden und je nach Nachfrage besteht auch die Möglichkeit, dieses Angebot parallel zur Teuringer Straße weiter nach Norden zu verlängern. Ebenfalls im Bereich des neuen Anknüpfungspunktes soll eine Quartiersmitte mit kleinem Platz und Grünfläche sowie einem integrierten Kinderspielplatz geschaffen werden. Die restliche Bebauung sieht Individualwohnformen als Einzel- und Doppelhäuser vor.
Insgesamt können so je nach Verdichtungsgrad zwischen 80 und 90 Wohneinheiten entstehen.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem Satzungsbeschluss kann die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan die Rechtskraft.
Die Verwaltung prüft auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ob sich Bauherrengemeinschaften für dieses Wohngebiet interessieren und finden lassen.
Beschlussantrag:
- Dem vorliegenden Planungskonzept mit Gesamtkosten in Höhe von 3.650.000EUR wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte und Planungen zu veranlassen und die erforderlichen Verträge zu schließen.
Meine Haltung:
Die geplanten Wohnungen werden den Häfler Wohnungsmarkt weiter entlasten.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Anträge
2019 / V 00026 Einbringung gestellter Anträge
Worum geht es?
Die FDP im Gemeinderat stellt den Antrag auf einen Stadtbildpfleger (100%). Der Antrag wird spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats behandelt.
Die SPD-Fraktion stellte den Antrag zur Verbesserung der Parksituation in der Polozker Straße.
Die Verwaltung möge prüfen, ob zur Beschleunigung des Stadtbusverkehrs und zur Steigerung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Polozker Straße die öffentlichen Parkplätze am Straßenrand aufgehoben und Ersatzparkplätze an der Glärnischstraße, auf dem Grünstreifen zwischen Straße und Retentionsfläche, angelegt werden können.
Die Verwaltung arbeitete in diesem Fall schnell und konnte bereits in der Sitzung ein Ergebnis der Prüfung mitteilen:
Das Entfallen aller Parkflächen würde wie beschrieben eine zusätzliche Gefahrenquelle schaffen und wäre daher verkehrsrechtlich nicht empfehlenswert. Die derzeitige Problematik könnte aber mit den geplanten Maßnahmen (Haltverbot im Einmündungsbereich Windhager Straße) verbessert und dadurch auch das Befahren des Gehweges verhindert werden. Die Schaffung zusätzlicher Parkflächen im Bereich der Glärnischstraße begrüßen wir, da durch die Baumaßnahme in der Regener Straße öffentliche Parkflächen entfallen werden und ein verstärkter Parkdruck in diesem Gebiet zu erwarten ist.
Das Anliegen der Antragsteller sei damit für die Verwaltung erledigt, teilte der OB mit.
Meine Haltung:
So habe ich abgestimmt:
Verschiedenes
Worum ging es?
Frage: Gelände Marktkauf, Äußere Ailinger Straße: Dort wo einst Bäume geplant waren, stehen heute Fahnenmasten – was kann die Stadt tun?
Antwort: Folgt.
Frage: Planungen zur Friedrichstraße und dem Bahnhofsvorplatz wurden in der Einwohnerversammlung nicht dargestellt, warum?
Antwort: Es gab eine Fülle von Themen, es musste ausgewählt werden. Zudem fehlen zu diesen beiden Punkten noch wichtige Fakten, diese werden in einer extra Bürgerinformationsveranstaltung dargestellt.
Frage: Friedhof: Sin derzeit alle Plätze in den Urnenwänden auf dem städtischen Friedhof vergeben?
Antwort: Folgt.
Frage: Was ist mit dem Plan, die Brunisach zu verlegen?
Antwort: Die Verlegung steht nicht mehr auf der Tagesordnung. Bei dieser Maßnahme müssten 50 Bäume gefällt werden. Es besteht ein Aufwand beim regelmäßig notwendigen ausbaggern, aber keine Pflicht seitens der Stadt an den bestehenden Umständen etwas zu ändern. Dabei soll es belassen werden.
Frage: Sachstand Durchfahrt Heiseloch?
Antwort: Von Schnetzenhausen kommend ist die Durchfahrt bereits wieder freigegeben. Aus Richtung Berger Kreisverkehr wird die Durchfahrt für Fahrzeuge bis 2m Breite wieder geöffnet.