In der gest­ri­gen Gemein­de­rats­sit­zung wur­de der Ent­wurf der Haus­halts­sat­zung für die Jah­re 2020 und 2021 vor­ge­stellt. Der Ober­bür­ger­meis­ter sowie die drei Dezer­nen­ten stell­ten ihre Pro­jek­te und deren jewei­li­ge Gewich­tung selbst vor – ein Novum, denn in den ver­gan­ge­nen Jah­ren war es Usus, dass der OB allein die Rede zur Ein­brin­gung des Haus­halts hielt.

Für teil­wei­se Über­ra­schung sorg­te die Haus­halts­re­de des Ober­bür­ger­meis­ters (zumin­dest für mich, aber viel­leicht auch für ande­re 😉 ). Ent­ge­gen des deut­lich und mehr­fach ange­kün­dig­ten Spar­kur­ses prio­ri­sier­te er das The­ma Kli­ma­schutz für die kom­men­den Jah­re und signa­li­sier­te sei­ner­seits den Wil­len und die Bereit­schaft, dafür die schwar­ze Null zu opfern (Über­schrei­tung der Ver­schul­dungs­gren­ze von 50 Mio. €). Kon­kret sol­len dafür rund 19 Mio. € flie­ßen (100€ pro Einwohner*in und Jahr). Die genann­ten Kli­ma­schutz­maß­nah­men beinhal­ten unter ande­rem auch die von uns seit lan­gem gefor­der­te Ver­bes­se­rung und Erwei­te­rung des ÖPNV

Der Haus­halt selbst ist wie immer ein dickes Werk, das in den kom­men­den Wochen von allen Frak­tio­nen gründ­lich stu­diert wer­den wird und auf des­sen Basis dann wei­te­re Anträ­ge gestellt wer­den. Im neu­en Jahr wird der Haus­halt dann in allen Gre­mi­en bera­ten um dann am 30. März 2020 im Gemein­de­rat beschlos­sen zu werden.

Wer selbst im Haus­halt schmö­kern möch­te kann dies unter fol­gen­dem Link tun: Vor­schlag Dop­pel­haus­halt Stadt Fried­richs­ha­fen 2020 / 2021 bzw. Vor­stel­lung des Ent­wurfs des Stel­len­plans der Stadt­ver­wal­tung und der Zep­pe­lin-Stif­tung für die Haus­halts­jah­re 2020 / 2021.

Da der Haus­halt ges­tern erst ein­ge­bracht wur­de, wur­de inhalt­lich noch nicht dis­ku­tiert (wäre auch schwie­rig gewe­sen, da kein Mit­glied des Gemein­de­rats die Inhal­te kann­te) und auch heu­te ist es – trotz ers­ter Bli­cke in das Werk – zu früh, um irgend­wel­che Aus­sa­gen zu tref­fen. Sobald wir in der Frak­ti­on aber soweit abge­stimmt sind, dass wir aus­sa­ge­fä­hig sind, wer­de ich auf die­ser Sei­te Bericht erstatten. 

Bis dahin darf mir jede und jeder ger­ne sei­ne Ideen und Anre­gun­gen zum Haus­halt schi­cken. Ich wer­de sie alle lesen und wenn ich sie ver­tre­ten kann, auch mit in die Frak­ti­on zur wei­te­ren Bera­tung nehmen.

Der zwei­te Punkt auf der Tages­ord­nung war der TOP zur Neu­ge­stal­tung Uferpark:

Neu­ge­stal­tung Uferpark

Um was geht es?

Die Neu­ge­stal­tung des Ufer­parks beschäf­tigt die Mit­glie­der des Gemein­de­ra­tes und auch die Einwohner*innen schon seit Ende seit 2017. Es gab zahl­rei­che Infor­ma­ti­ons- und Betei­li­gungs­ver­an­stal­tun­gen, Plä­ne und Plan­zu­sam­men­füh­run­gen sowie Bera­tun­gen in den Gre­mi­en des Gemein­de­ra­tes und im Gemein­de­rat selbst. 

In die­ser Sit­zung wur­de nun die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se beschlos­sen. Dazu gehör­te auch, zu ent­schei­den, dass die bei­den ande­ren Pla­nungs­punk­te Bahn­hofs­vor­platz und Fried­rich­stra­ße aus dem aktu­el­len Beschluss her­aus­ge­nom­men wer­den und nun zu einem spä­te­ren Zeit­punkt behan­delt werden.

Beschluss­an­trag:

1. Der Bericht über die bei der öffent­li­chen Bür­ger­infor­ma­ti­on am 25.07.2019 abge­ge­be­nen Stel­lung­nah­men und Anre­gun­gen wird zur Kennt­nis genom­men (s. Anla­ge 1).

2. Den nach­fol­gen­den Pla­nungs­eck­punk­ten wird als Grund­la­ge für die wei­te­re Ver­fah­rens- bear­bei­tung zuge­stimmt (s. Begründung):

  1. Fried­rich­stra­ße:
    Die künf­ti­ge Ver­kehrs­füh­rung in der Fried­rich­stra­ße wird in einer sepa­ra­ten Sit­zungs­vor­la­ge im Rah­men des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plans (VEP) oder in einer geson­der­ten Vor­la­ge behandelt.

    Eine beid­sei­ti­ge Anord­nung von Bäu­men sowie die Ent­flech­tung von Rad- und Geh­weg ins­be­son­de­re gegen­über dem MIV wer­den im Rah­men der wei­te­ren Pla­nung gem. Beschluss VEP geprüft.

  2. Bahn­hof­vor­platz:
    – Die Pla­nung des Bus­bahn­ho­fes muss an die noch zu beschließenden

    Vor­ga­ben des VEP im Bereich Fried­rich­stra­ße ange­passt wer­den. Dies betrifft v.a. die ver­kehr­li­chen und gestal­te­ri­schen Anschlüs­se an die Friedrichstraße.

    - Grund­la­ge für die künf­ti­ge Pla­nung des Bahn­hofs­vor­plat­zes ist das Ergeb­nis des Wett­be­werbs­ver­fah­rens mit säge­zahn­ar­ti­ger Anord­nung der Bus­stei­ge um den zen­tra­len Platz und über­dach­ten Bus­stei­gen. Der zen­tra­le Platz bleibt in sei­ner wesent­li­chen Grün­wir­kung erhal­ten. In der wei­te­ren Bear­bei­tung wer­den die künf­ti­gen Taxi- und Fern­bus­stand­or­te, die Par­kie­rung etc. geprüft.

  3. Stadt­bal­kon
    Der im Wett­be­werbs­ver­fah­ren vom Preis­trä­ger vor­ge­schla­ge­ne Stadt­bal­kon wird

    1. nicht wei­ter­ver­folgt oder

    2. mit fol­gen­der Ziel­rich­tung weiterverfolgt:

    • Her­stel­lung einer durch­gän­gi­gen Platz­flä­che vom Stadt­bahn­hof bis zum Stadtbalkon

    • Bau einer fili­gra­nen Über­da­chung, kor­re­spon­die­rend mit der Über­da­chung der Bussteige

    • Ver­set­zung des Zep­pe­lin-Denk­mals auf den Bahnhofsvorplatz

    • Ein­rich­tung einer Ganz­jah­res­gas­tro­no­mie im Unter­ge­schoss des Stadt­bal­kons auf Niveau Ufer­park sowie von Räu­men für die Stadt­gärt­ne­rei und öffent­li­che Toilettenanlagen

    • Bau eines Ser­vice­ge­bäu­des für den gas­tro­no­mi­schen Som­mer­be­trieb mit Bier­gar­ten im Bereich des bis­he­ri­gen „Lamm­gar­tens“ oder 

c. nicht wei­ter­ver­folgt mit fol­gen­der Zielrichtung:

    • Das Zep­pe­lin-Denk­mal bleibt am Stand­ort erhalten.
    • Nach Beschluss des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­pla­nes wird unter Zugrun­de­le­gung der heir for­mu­lier­ten Ziel­rich­tung die Zugän­gig­keit zum Ufer­park in Ver­län­ge­rung des Bahn­hofs­vor­plat­zes noch­mals geprüft, neu bera­ten und ggf. ange­passt. Bis dahin wird für die­sen Bereich ein Platz­hal­ter festgelegt.
  1. Spielplatz/​Minigolf
    Der öffent­li­che Spiel­platz und die Mini­golf­an­la­ge zwi­schen heu­ti­gem Lamm­gar­ten und Yacht­club ver­blei­ben annä­hernd am jet­zi­gen Stand­ort und wer­den dort neu geordnet.

  2. Musik­mu­schel
    Der vor­ge­schla­ge­ne Stand­ort der Musik­mu­schel in Höhe der See­ter­ras­sen wird noch­mals überprüft.

  3. See­ter­ras­sen
    Im Bereich zwi­schen Yacht- und Gon­del­hal­fen wird gemäß Wett­be­werbs­er­geb­nis ein See­zu­gang in Form von Trep­pen- und Sitz­stu­fen mit Frei­zeit- und Auf­ent­halts­qua­li­tät errichtet.

  4. Steg am Gon­del­ha­fen / Instand­set­zung / Neu­bau der Mole
    Am Gon­del­ha­fen wird eine Steg­an­la­ge in der Ach­se Schanz­stra­ße mit Brü­cken­schlag von der Mole zur See­stra­ße rea­li­siert. Die Mole wird saniert oder neu erstellt.

  5. Zwi­schen Graf-Zep­pe­lin-Haus und Schloss­steg wird ein Ufer­weg auf dem vor­han­de­nen Ufer­samm­ler errich­tet. Damit wird die Lücke der ufer­be­glei­ten­den Pro­me­na­de von der Rotach­mün­dung bis zum Schloss­horn in die­sem Bereich geschlossen.

  6. Im nord­öst­li­chen Bereich des Ufer­parks („Gaiss­mai­er-Buckel“) wird ein Kon­zept für einen Aben­teu­er­spiel­platz erarbeitet.
  1. Hin­sicht­lich der Umset­zung ist eine fach­li­che Prio­ri­sie­rung der ein­zel­nen Bau­ab­schnit­te vor­zu­neh­men, auch vor dem Hin­ter­grund der Mit­tel­ver­füg­bar­keit in den Haus­halts­pla­nun­gen. Als ers­te Prio­ri­tät ist der Bereich Mole Gon­del­ha­fen und See­ter­ras­sen umzu­set­zen. Die zwei­te Prio­ri­tät nimmt die durch­gän­gi­ge rück­wär­ti­ge Wege­ver­bin­dung im Ufer­park vom Zep­pe­lin-Denk­mal bis zum Graf-Zep­pe­lin-Haus ein. Die wei­te­ren Schrit­te sind anschlie­ßend ent­spre­chend festzulegen.

  2. Dem Antrag der Frak­ti­on Netz­werk für Fried­richs­ha­fen (s. Anla­ge 7), den Auf­stel­lungs­be­schluss zurück­zu­stel­len, wird ent­spre­chend der nach­fol­gen­den Begrün­dung nicht entsprochen.

  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, zeit­nah den Auf­stel­lungs­be­schluss zum Bebau­ungs­plan für den Bereich Ufer­park vor­zu­be­rei­ten und dem Gre­mi­um zur Bera­tung vor­zu­le­gen. Auf Grund der Kom­ple­xi­tät des Ver­kehrs­the­mas im Bereich Fried­rich­stra­ße und Bahn­hof­vor­platz wer­den die Berei­che vom Ufer­park ver­fah­rens­tech­nisch getrennt. Die genaue Abgren­zung der Pla­nungs­be­rei­che wird zum Auf­stel­lungs­be­schluss Ufer­park geprüft.

  4. Die in der Begrün­dung dar­ge­stell­te über­schlä­gi­ge Kos­ten­schät­zung wird zur Kenntnis

Mei­ne Haltung:

Ich fin­de es gut, dass es nun end­lich los­geht, bzw. mit dem aktu­el­len Beschluss nun die Wei­chen gestellt wur­den, dass es wenigs­tens teil­wei­se los­ge­hen kann. Außer­dem begrü­ße ich, dass die bei­den ande­ren Pla­nun­gen Bahn­hofs­vor­platz und Fried­rich­stra­ße künf­tig sepa­rat wei­ter­ge­führt werden.

Die Abstim­mung war auf­grund der vie­len Beschluss­an­trä­ge der Ver­wal­tung sowie noch wei­te­rer Anträ­ge aus den Frak­tio­nen ziem­lich kom­pli­ziert und letzt­lich habe ich so abgestimmt:

So habe ich abgestimmt:

Beschluss­punk­te 1, 2 A und 2B: Zustimmung
Beschluss­punkt 2C c): Zustimmung
Beschluss­punk­te D – I: Zustimmung

Den Anträ­gen der Frak­tio­nen Netz­werk für Fried­richs­ha­fen, ÖDP und SPD habe ich jeweils nicht zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Wor­um ging es?

Fra­ge: Dank an die Orts­ver­wal­tung Ailin­gen für die Unter­stüt­zung des Jubi­lä­ums des Turn­ver­eins Ailingen.
 
Fra­ge: Die Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de fand in der aktu­el­len Sit­zung mit 1 ½ Stun­den Ver­spä­tung statt. Das ist kei­ne Bür­ger­be­tei­li­gung und zeugt nicht von Bürgerrespekt.
Ant­wort: In 90% der Fäl­le, fin­det die Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de pünkt­lich statt. Das Bemü­hen ist, dass Ver­spä­tun­gen wie heu­te nicht vorkommen.
 
Fra­ge: Bür­ger­be­tei­li­gung: Die Bürger*innen waren inten­siv am ISEK-Pro­zeß betei­ligt. Infol­ge fühl­ten sich vie­le von den wei­te­ren Bera­tun­gen und Beschluss­fas­sun­gen ausgeschlossen.
Ant­wort: Die Ent­schei­dun­gen trifft der Sou­ve­rän, sprich der Gemein­de­rat. Gleich­wohl wur­den alle Ergeb­nis­se der Bür­ger­be­tei­li­gung dem Gemein­de­rat zur Ver­fü­gung gestellt und fan­den so Ein­gang in die Bera­tung und Beschlussfassung.
 
Fra­ge: Vie­le Wege in der Stadt sind gepflas­tert. Der Belag ist für Men­schen mit Rol­la­to­ren und Roll­stüh­len maxi­mal unge­eig­net. Kön­nen die­se Pflas­terbe­lä­ge ent­fernt werden?
Ant­wort: Das ist nicht vor­ge­se­hen. Es wird im Bestand saniert und es wer­den „Fahr­we­ge“ ein­ge­baut, eine Flä­chen­de­cken­de Erneue­rung ist nicht vorgesehen.
 
Fra­ge: ZF hält Unmen­gen von eben­erdi­ge Park­plät­ze vor. Dadurch wer­den Flä­chen besetzt, die viel­leicht zur Wohn­be­bau­ung oder als Gewer­be­flä­chen genutzt wer­den könnten.
Ant­wort: Die eben­erdi­gen Stell­plät­ze sind dort bau­recht­lich zuläs­sig. Die ZF ent­schei­det allein über die Nut­zung der Flä­chen, bzw. über eben­erdi­ge Park­plät­ze oder den Bau von Parkhäusern.
 
Fra­ge: Anwoh­ner in Wind­hag fra­gen nach dem Sach­stand der Pla­nun­gen zur Brü­cke über die Glär­nisch­stra­ße – hier besteht beim jet­zi­gen Über­gang eine Pro­ble­ma­tik für Fuß­gän­ger mit Kin­der­wa­gen sowie Men­schen mit Gehbehinderungen.
Ant­wort: Die nega­ti­ve Ant­wort zu die­ser Anfra­ge erfolg­te bereits vor zwei, bzw. vor einem Jahr.
 
Fra­ge: Bei der Erwei­te­rung des Land­rats­am­tes ist eine Wohn­be­bau­ung mit Tief­ga­ra­ge auf der letz­ten grü­nen Wie­se mit Bäu­men geplant. Könn­te dar­über nach­ge­dacht wer­den, die­se Wohn­be­bau­ung an ande­rer Stel­le zu rea­li­sie­ren und die Wie­se zu einem Park mit Spiel­platz weiterzuentwickeln?
Ant­wort: Nein. Der Gemein­de­rat hat bereits einen Beschluss gefasst, der die Bebau­ung vor­sieht. Dar­über­hin­aus gibt es eine Ver­bind­lich­keit gegen­über dem Landkreis.
 
Fra­ge: Ufer­park: Könn­ten die geplan­ten Sitz­stu­fen nur zwi­schen Frei­trep­pe und Beach­club rea­li­siert wer­den, damit die dort brü­ten­den und sich auf­hal­ten­den Schwä­ne ihr Schutz­re­ser­vat nicht verlieren?
Ant­wort: Dan­ke für die Anregung.

Ein­brin­gung Anträge

2019 / V 00367 Ein­brin­gung gestell­ter Anträge

Um was geht es?

Alle Frak­tio­nen haben die Mög­lich­keit, Anträ­ge an die Ver­wal­tung zu rich­ten, die dann in den Gemein­de­rat ein­ge­bracht wer­den und anschlie­ßend bis zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zung des Gemein­de­ra­tes von der Ver­wal­tung bear­bei­tet wer­den müs­sen. Soll­te dies auf­grund irgend­wel­cher Umstän­de nicht mög­lich sein, infor­miert die Ver­wal­tung die jewei­li­ge Frak­ti­on über die­sen Umstand.

In die­ser Sit­zung wur­den 4 Anträ­ge ein­ge­bracht, zwei davon von der Grü­nen Frak­ti­on. Aller­dings wur­den wir von der Ver­wal­tung in Kennt­nis gesetzt, dass unse­re bei­den Anträ­ge, die sich bei­de auf Ver­kehrsthe­men bezie­hen (Boden­see­schu­le und Stein­beis­stra­ße), streng genom­men kei­ne Anträ­ge sein dür­fen, son­dern ledig­lich Anfra­gen an die Ver­wal­tung. Dies hängt mit dem Umstand zusam­men, dass für Ver­kehrsthe­men die Ver­kehrs­be­hör­de zustän­dig ist und der Gemein­de­rat hier kei­ner­lei Zustän­dig­keit hat. Inso­fern wur­den unse­re Anträ­ge also zu Anfra­gen „degra­diert“ und wer­den als sol­che aber trotz­dem von der Ver­wal­tung behan­delt und beantwortet.

Die bei­den wei­te­ren Anträ­ge stam­men vom Netz­werk für Fried­richs­ha­fen. Der Bus-Antrag wur­de bis zur Bericht­erstat­tung ÖPNV im Gemein­de­rat zurückgestellt.

Beschluss­an­trag:

1. Die ein­ge­brach­ten Anträ­ge (s. Anla­ge 1 bis 4) wer­den zur Kennt­nis genommen.
2. Sie sind dem zustän­di­gen Gre­mi­um spä­tes­tens zur über­nächs­ten regu­lä­ren Sit­zungs­run­de des Gemein­de­ra­tes am 17.02.2020 zur Ent­schei­dung vor­zu­le­gen. Ist dies nicht mög­lich, ist dem Gemein­de­rat vom zustän­di­gen Fach­amt recht­zei­tig ein Zwi­schen­be­scheid, der das vor­ge­se­he­ne Behand­lungs­da­tum ent­hält, zu erteilen.

Mei­ne Haltung:

Ich habe die Ein­brin­gung der Anträ­ge und die Aus­füh­run­gen der Ver­wal­tung zur Kennt­nis genommen.

So habe ich abgestimmt:

Kennt­nis­nah­me.

Ver­schie­de­nes:

Fra­ge: Die Ampel­schal­tung an der Ein­mün­dung Friedrichstraße/​Karlstraße ist der­zeit für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer sehr unvor­teil­haft. Die Grün­pha­se beträgt knapp 10 Sekun­den, die War­te­zeit an der roten Ampel dage­gen gut 1 ½ Minuten.
Ant­wort: Wird geprüft.
 
Fra­ge: Die Bau­stel­le in der Karl­stra­ße führt dazu, dass Rad­fah­rer hier nicht mehr durch­fah­ren können/​dürfen (sie­he Foto). Ist das wirk­lich so gedacht?
Ant­wort: Das wur­de so von der Ver­wal­tung nicht ange­ord­net, bzw. geneh­migt und muss abge­baut werden.

Fra­ge: Die Bau­stel­le am Kreis­ver­kehr-Neu­bau in der Eugen­stra­ße führt dazu, dass Fuß­gän­ger genö­tigt wer­den, die Fahr­bahn zu benut­zen. Eine Hin­weis-Beschil­de­rung fehlt eben­so, wie eine aus­ge­schil­der­te ande­re Ver­kehrs­füh­rung für den Fuß­ver­kehr. Dadurch wer­den Fuß­gän­ger mas­siv gefährdet.
Ant­wort: Soll­te die Bau­stel­le noch bis über die­se Woche hin­aus andau­ern, muss dies geän­dert werden.
(Die Bau­stel­le wur­de heu­te fer­tig­ge­stellt, die Gefah­ren für den Fuß­ver­kehr bestehen laut Ver­wal­tung nicht mehr.)
 
Fra­ge: In der Hof­en­er­stra­ße/­Fri­do­lin-End­rass-Platz fehlt seit lan­gem die end­gül­ti­ge Asphalt­schicht. Dies führt zu Behin­de­run­gen für Rad­fah­rer. Kann die­se zeit­nah auf­ge­bracht werden?
Ant­wort: Dem wird nach­ge­gan­gen, Ant­wort folgt.
 
Fra­ge: Ein Wald­be­sit­zer aus Ailin­gen, in des­sen Wald­stück sich der Wald­kin­der­gar­ten befin­det, hat sich mit der Bit­te um einen Zuschuss zur Wie­der­auf­fors­tung an die Ver­wal­tung gewandt. Hin­ter­grund ist, dass er eini­ge Bäu­me rund um den Wald­kin­der­gar­ten auf­grund von Bor­ken­kä­fer­be­fall fäl­len muss­te. Die­se will er nun erset­zen und dar­aus ein Schul­pro­jekt machen. Die Gesamt­kos­ten belau­fen sich auf 8.000 EUR, Einen Groß­teil davon erhält er über ander­wei­ti­ge För­der­mit­tel, es bleibt ein Rest von 2.400 EUR, die er als Zuschuss von der Stadt erbittet.
Ant­wort: Die Ver­wal­tung will den Sach­ver­halt und die Mög­lich­kei­ten prüfen.