Warum ich gegen die Brücke und für den Hägleweg gestimmt habe und warum ich mich bei der Abstimmung zur Schlosskirchen-Orgel enthalten habe
Bekanntgaben
Worum geht es?
In der nichtöffentlichen Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 28.07.2016 wurde der Beschluss gefasst, dass ein 2.813 m² großes Grundstück an Hannes Weber, Inhaber von „Webers Backstube & Caféhaus GmbH“ im Gewerbegebiet „Am Flughafen“ veräußert wird.
In den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 19. und 25.07.2016 wurde der Erwerb von 505.000 Ökopunkten mit einer außerplanmäßigen Deckung in 2016, die Beförderung von Frau Beate Morlock, Leiterin des Bauordnungsamtes , zur Stadtverwaltungsdirektorin und die Entsendung von Herr Dr. Ulrich Kleine als Aufsichtsratsmitglieds beim Stadtwerk am See GmbH & Co. KG beschlossen.
Beteiligungsbericht
Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Friedrichshafen Sitzungsvorlage Nr. 2016 / V 00225
Worum geht es?
Der Konzern Stadt Friedrichshafen ist mit dem Klinikum, der Technischen Werke Friedrichshafen GmbH (TWF), der Städtischen Wohnbau GmbH (SWG), der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG), der IBO-Messe GmbH, der Zeppelin Museum GmbH (ZM), der FN-Dienste GmbH und der Stadtmarketing GmbH an acht GmbHs beteiligt (Für den Berichtzeitraum 2008 – 2015 ohne BSF, frieks, GpZ, WFB und Reko) .
Die Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinden, jährlich einen Bericht über die unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt sind, zur Information des Gemeinderates und der Einwohner zu erstellen. Die Gemeindeordnung legt den Inhalt des Berichtes weitgehend fest, die inhaltliche Auswahl und Darstellung entspricht im Kern derjenigen der Vorjahre und bietet Vergleichsmöglichkeiten.
(…)
Meine Haltung:
Den Beteiligungsbericht nehme ich erfreut zur Kenntnis, bietet er ja auch keinerlei Anlass zum Nörgeln: Nahezu alle Beteiligungsunternehmen stehen gut da und haben trotz manchmal widriger Bedingungen ihre Bilanzen verbessert oder zumindest weitgehend gehalten.
Die SPD-Fraktion nahm den Tagesordnungspunkt zum Anlass zur Nachfrage für den von uns auf Antrag eingeforderten jährlichen Bericht zum ÖPNV, der noch aussteht.
Außerdem hat die Fraktion eine Anfrage zum Katamaran-Unfall im August und evtl. daraus resultierende Sicherheitsvorkehrungen schriftlich an das Beteiligungsunternehmen TWF und die Stadtverwaltung eingereicht. Aus unserer Sicht stehen wir als Stadt und Gemeinderat – da 100%iger Gesellschafter der TWF, welche wiederum zu 50% an der Katamaran-Reederei beteiligt ist – auch in der Verantwortung und dürfen/müssen uns Gedanken zu etwaigem Handlungsbedarf und strukturellen Gegebenheiten machen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen.
Brücke Eckenerstraße
Erstellung einer Fußgänger- / Radfahrerbrücke über die B 31 (Eckenerstraße) in Friedrichshafen, Baubeschluss Genehmigung einer Überplanmäßigen Ausgabe in 2017 Sitzungsvorlage Nr. 2016 / V 00173
Worum geht es?
Bereits 2013 wurde im Rahmen des Bebauungsplanes „Quartier Metzstraße“ eine Fußgänger- / Radfahrerbrücke über die Eckenerstraße von der Metzstraße zur Sedanstraße mitgeplant (SV 2013 / V 00140). Im Textteil zum Bebauungsplan Nr. 192 „Quartier Metzstraße“ heißt es dazu:
„3.19 Nachrichtliche Übernahme (§9 Abs. 6 BauGB)
In den Planteil nachrichtlich übernommen und besonders gekennzeichnet ist:
3.19.1 Eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Eckenerstraße in Verlängerung der Planstraße bis zur Sedanstraße.“
Jetzt soll die damals bereits geplante Brücke beschlossen werden. Kostenpunkt: 2.2000.000 Euro, davon 450.000 Euro überplanmäßig in 2017. Der Deckungsvorschlag der Verwaltung sieht vor, die Summe aus dem Topf für Kreisverkehre zu entnehmen.
Eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wird nach Aussage des Regierungspräsidiums nicht gewährt. Allerdings vesteht die Möglichkeit, die Baumaßnahme im Bund-Länder-Sanierungsprogramm Stadtumbau West (SUW) als förderwürdige Einzelbaumaßnahme aufnehmen zu lassen.
Meine Haltung:
Natürlich finde auch ich eine Aufwertung unserer Stadt gut. Natürlich will auch ich sie schöner, besser, lebenswerter machen – die Frage ist nur: Wo liegen die Prioritäten?
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Brücke ist architektonisch schön. Und ja, vielleicht belebt sie eines Tages auch die Sedanstraße, heute eine zugeparkte Sackgasse, in dem sich dort am Durchgangsweg in die Nordstadt dann Läden ansiedeln. Vielleicht wird sie stark frequentiert, vielleicht.
Meine Kritikpunkte an diesem 2,2 Millionen Euro teuren Bauwerk sind:
- Es gibt keine belastbare Nutzungserhebung
- Die Verkehrsplanung Friedrichstraße ist noch nicht abgeschlossen, derzeit gibt es mehrere denkbare Varianten, bei deren Umsetzung sich der Verkehr auf der Friedrich- / Eckenerstraße auf ein Zehntel reduzieren würde, also praktisch gar nicht mehr da wäre.
- Die Brücke stellt praktisch keine Wegeersparnis dar, sondern verlängert den Weg evtl. sogar durch ihre geschwungene Form.
- Als problematisch erachte ich auch die Erschaffung von neuen Dunkelräumen – oder wer geht gern nachts durch die Sedanstraße über die Hängebrücke über die unbelebte Planstraße zur Möttelistraße / Unterführung Nordstadt?
- Wir befinden uns mitten im ISEK. Bürgerbeteiligung wird großgeschrieben – und dann setzen wir uns mitten in diesem großangelegten und teuren Prozess einfach über die Einwohner hinweg? Ein Rat der CDU meinte gestern sinngemäß: Da muss man sie halt zu ihrem Glück zwingen. Nun denn, wenn das die Interpretation der CDU zur Bürgerbeteiligung ist …
Meiner Ansicht nach macht es keinen Sinn, die Brücke zum jetzigen Zeitpunkt isoliert und losgelöst von allen anderen laufenden Prozessen zu beschließen; Summe und Zeitpunkt sind unpassend.
Im Vorfeld der Sitzung stellte die SPD-Fraktion einen Antrag auf Aufschub der Entscheidung. Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um noch fehlende Daten zu erheben, die Planungen für die Friedrichstraße fertig zu stellen und vor allem, um die Brücke als Bestandteil des ISEK zur Sache derer zu machen, die sie nachher annehmen und nutzen sollen: Den Einwohnern von Friedrichshafen.
Ebenfalls einen Antrag auf Verschiebung / Vertagung stellten die Freien Wähler. Die beiden Anträge wurden im Lauf der Sitzung mit der Zustimmung der SPD-Fraktion zusammengeführt, fanden in der Abstimmung schlussendlich jedoch keine Mehrheit.
Die Debatte war lang, leidenschaftlich und doch vom Austausch sachlicher Argumente geprägt, eine „Sternstunde der Demokratie“, wie im Rat bemerkt wurde. Letztlich bekam der Antrag der Verwaltung mit 21 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Mehrheit, die Brücke wird gebaut, der Baubeginn ist auf Anfang des Jahres 2017 datiert.
So habe ich abgestimmt:
Für Vertagung.
In der anschließenden Abstimmung habe ich gegen den Bau der Brücke und damit gegen den Beschlussantrag der Verwaltung gestimmt.
Schulzentrum Ailingen
Worum geht es?
Nachdem in Ailingen die neue Schulsporthalle am Schulzentrum Ailingen nun fertiggestellt ist, müssen jetzt die Außenanlagen und die Übergänge zum bestehenden Schulhof angepasst werden. Die Maßnahmen sollen gleich im Anschluss an die Hochbaumaßnahmen erfolgen, weshalb ein 1. Bauabschnitt gebildet wurde, der der Gesamtmaßnahme „Sanierung aller städtischer Schulhöfe“ vorgreift.
Für die Gestaltung des 3.850 m² großen Sporthallenumfeld fallen Kosten in Höhe von 743.000 Euro an.
Meine Haltung:
Die Gestaltung der Außenanlage wurde mit den Betroffenen Schulen – Grundschule und Realschule Ailingen – abgestimmt. Ich bin der Meinung, dass die Gestaltung für die Nutzer passend sein muss und deren Bedürfnisse berücksichtigen soll. Dies ist mit der Vorlage geschehen, Anordnung, Gestaltung und Bepflanzung finden die Zustimmung der Nutzer und damit auch meine.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Vorlage in allen Beschlusspunkten zugestimmt.
Hägleweg
Worum geht es?
Wohnraum ist in Friedrichshafen ein knappes Gut, die Real Massivhaus & Immobilien GmbH will mit der Bebauung ihres Grundstückes im Hägleweg zur Entspannung beitragen. Der Antrag sieht vor, das Grundstück mit 4 Häusern mit 2, 3 oder 4 Vollgeschossen plus Attikageschoss zu überbauen. Entstehen sollen 98 Wohneinheiten (2, 3 und 4‑Zimmer-Wohnungen).
Anwohner legten nun ihr Votum ein, da bei der vorgelegten Planung der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 nicht eingehalten wird. Hier geht es vor allem um die Geschossigkeit, die unterschiedlich aus den Vorgaben von 1971 und 1990 herausgelesen und interpretiert werden kann. Auch die Anzahl der Wohneinheiten (früher 54, heute geplant 98) führt zu Uneinigkeit.
Um die Bebauung dennoch wie vorgelegt umsetzen zu können, bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB. Dieser ist ein ergänzendes Planungsinstrument, mit dem für bestimmte Vorhaben und für konkrete Investoren die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Bebauung von Grundstücken geschaffen werden können.
Meine Haltung:
Aus meiner Sicht gibt es viele gute Gründe für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Hägleweg. Zu nennen sind unter anderem die Architektur, die Raumnutzung, der hohe Anteil dringend gesuchter Kleinwohnungen (2 – 3‑Zimmer) und nicht zuletzt das Entgegenkommen seitens des Investors. Wohnraum ist in Friedrichshafen knapp, wir haben einen hohen Bedarf (300 – 600 Wohneinheiten / Jahr) an neuen Wohnungen und somit gilt es jeweils abzuwägen zwischen dem Wunsch der bereits Ansässigen nach Einhaltung von mehrere Jahrzehnten alten, jedoch gültigen Bebauungsplänen und denen, die dringend eine Wohnung suchen.
Im Sinne einer guten Akzeptanz gegenüber dem Neubauvorhaben setzte sich die SPD-Fraktion für eine öffentliche Bürgerinformation ein, in der vor der endgültigen Festlegung der Pläne alle Details des Vorhabens nochmals besprochen werden sollen.
Heinz Tautkus fasste in seiner Fraktionserklärung die Haltung der SPD-Fraktion und damit auch meine, folgendermaßen zusammen:
„Die Bürger werden am Ende sagen: Das ist zu hoch und zu massiv. Und die Stadt wird sagen: Wir müssen nachverdichten“, sagte SPD-Rat Heinz Tautkus gegen Ende einer langen Ratsdebatte um Sinn, Unsinn und mögliche Veränderungen an dem Vorhaben, auf 9000 Quadratmetern in Jettenhausen ein neues Wohngebiet zu errichten. „Wir müssen jetzt aber Nägel mit Köpfen machen angesichts unserer Sonntagsreden zum Wohnungsproblem“, so Tautkus weiter. Er fasste damit alle wichtigen Punkte zusammen, die Räte und zahlreiche versammelte Bürger derzeit in Sachen Hägleweg beschäftigen (die SZ berichtete): Auf der einen Seite die Planer, die dort rund 100 Wohnungen schaffen wollen und nach ersten Protesten bereits zahlreiche Veränderungen der Planungen in Aussicht gestellt haben. Auf der anderen Seite besorgte Bürger, die Veränderungen und eine Bausünde im Ortsteil fürchten. Und dazwischen die Stadtverwaltung, die mangels Grundstücken derzeit über jede neue Wohnung glücklich zu sein scheint.“ (SZ, 11.10.2016)
Die Anfrage der SPD-Fraktion zu einer 30% Quote für preisgebundenen Wohnungsbau beim „Hägleweg“ wurde dahingehend beantwortet, dass die Festlegung von Rahmenbedingungen bezüglich der Quote noch ausstünden, im Rahmen des „Aktionsprogramms Wohnbau“ aber noch in diesem Jahr dem Gemeinderat zum Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Vorlage in allen Beschlusspunkten zugestimmt.
St. Georgen I
Worum geht es?
Beim Bebauungsplan Nr. 108 „St. Georgen I“ handelt es sich um einen Bebauungsplan, der aus dem Jahr 1966 stammt und der nun aufgehoben werden soll.
Auslöser dafür ist die Klage eines Bauträgers auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem Grundstück im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes.
Aufgrund der geltenden rechtlichen Voraussetzungen konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte nun im Sinne des Klägers, das Grundstück darf nun also nach seinen Plänen bebaut werden.
Da die Klage jedoch nur für diesen Einzelfall bestand hat, sollen nun die unsichere Rechtslage und künftige Klagen verhindert werden, indem seitens der Verwaltung ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 „St. Georgen I“ vorgeschlagen wird. Zukünftige Beurteilungen von Bauanträgen werden dann auf der Basis des § 34 BauGB, also einer Prüfung der Zulässigkeit der Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (= passt die geplante Bebauung in die bestehende Umgebung) erfolgen.
Meine Haltung:
Die Sachlage ist unstrittig, eine Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 108 „St.Georgen I“ und die weitere vorgeschlagene Vorgehensweise macht aus den dargelegten Gründen Sinn.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Vorlage in allen Beschlusspunkten zugestimmt.
Klarstellungssatzungen
Worum geht es?
Der Gemeinderat hat am 25.04.2016 den Grundsatzbeschluss für die Aufstellung von Klarstellungssatzungen für sieben Ortschaften (Furatweiler, Lindenholz, Wannenhäuser, Appenweiler, Lempfriedsweiler, Krehenberg und Habratsweiler) gefasst. Ziel der Klarstellungssatzungen ist es, die Zersiedelung zu verhindern und Innenentwicklung klar einer Außenentwicklung vorzuziehen.
In der aktuellen Sitzungsvorlage werden nun auf der Basis des Grundsatzbeschlusses für die einzelnen Ortschaften die Klarstellungssatzungen erlassen.
Meine Haltung:
Den Grundsatzbeschluss vom April dieses Jahres haben wir bereits mitgetragen. Von daher ist es nur konsequent, nun auch seiner konkreten Ausführung zu folgen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Vorlage in allen Beschlusspunkten zugestimmt.
Kiga St. Christopherus
Zuschuss Sanierung Kindergarten St. Christopherus Sitzungsvorlage Nr. 2016 / V 00256
Worum geht es?
Am Kindergarten der katholischen Gesamtkirchengemeinde St. Christopherus in Fischbach stehen zwingende Sanierungsarbeiten im Innen- und Außenbereich an. So muss die Ursache für die Schimmelproblematik in den Innenräumen behoben, sowie Beleuchtung und Bodenbeläge ausgetauscht werden. Die Außensanierung des Gebäudes erforderte eine moderne Wärmedämmung. In den Außenanlagen des Kindergartens sind die Spielgräte in die Jahre gekommen, sie entsprechen nicht mehr den Sicherheitsanforderungen und sind an mehreren Stellen bereits marode oder kaputt.
Das Gebäude des Kindergartens steht im Eigentum der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen. Gemäß gültigem Betriebsträgervertrag zwischen der Zeppelinstiftung und der katholischen Gesamtkirchengemeinde ist eine Aufteilung von notwendigen Investitionskosten im Verhältnis 70% Zeppelin-Stiftung und 30% Katholische Gesamtkirchengemeinde festgelegt.
Die Zeppelin-Stiftung würde demnach 820.324,40 Euro von der Gesamtsumme übernehmen.
Meine Haltung:
Schimmel hat in einem Kindergarten nichts zu suchen, die Wärmedämmung muss stimmen und die Spielgräte haben bespielbar und intakt zu sein – keine Frage: Die notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind mehr als notwendig, weshalb wir der Übernahme des festgelegten Kostenanteils durch die Zeppelinstiftung zustimmen, zu dem wir als Stadt auch vertraglich verpflichtet sind.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der Vorlage in allen Beschlusspunkten zugestimmt.
Schlosskirchen-Orgel
Zuschuss Sanierung der Schlosskirchenorgel Sitzungsvorlage Nr. 2016 / V 00267
Worum geht es?
Die 1970 in die Schlosskirche eingebaute Weigle-Orgel ist störanfällig geworden und muss baldmöglichst renoviert werden. Für die notwendigen Maßnahmen sind 250.000 Euro veranschlagt. Die Kosten der Orgel-Instandsetzung müssen allein von der Gesamtkirchengemeinde (GKG) getragen werden und werden nicht durch die Landeskirche bezuschusst. Da die Kirchengemeinde allein nicht in der Lage ist, die erforderliche Summe aufzubringen, wurden zahlreiche Fundraisingprojekte ins Leben gerufen, die insgesamt einen Ertrag von 40.000 Euro eingebracht haben. Um mit den Renovierungsarbeiten beginnen zu können, muss aber mindestens die Hälfte der Gesamtsumme eingeworben ist.
Nun soll ein Zuschuss über die Zeppelin-Stiftung in Höhe von 100.000 Euro erfolgen.
Seit der Stiftungsreform im Jahr 2007 ist die Förderung von Kirchenbauten kein Stiftungszweck mehr. Anträge auf Zuschüsse zur Sanierung von Kirchen werden seitdem abgelehnt. Die Bezuschussung der Orgel-Sanierung beruht allein auf der kulturellen Bedeutung der Schlosskirchen-Orgel. Jährlich finden hier eine Vielzahl an Konzerten und Kulturveranstaltungen statt, die nicht nur die evangelische Gemeinde in Friedrichshafen ansprechen und die ohne eine Sanierung nicht mehr stattfinden können.
Meine Haltung:
Ich bin bei diesem Tagesordnungspunkt hin- und hergerissen:
Natürlich ist der kulturelle Wert der Orgel unbestritten. Natürlich ist sie das Herzstück der Schlosskirche, das unsaniert für immer verloren wäre.
Aber ist es tatsächlich sinnvoll gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Stiftung dafür heranzuziehen und einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro zu gewähren? Wo ganz nebenbei die evangelische Landeskirche sich z.B. vornehm zurückhält und nicht einen Cent zur Sanierung beisteuert? Wo seit 2014 unter anderem die Sportförderrichtlinien auf Eis liegen und mit dem Verweis, eine Entscheidung in dieser Sache wäre der Stiftung derzeit nicht zuträglich?
Für mich stimmt hier die Balance nicht zwischen
- Dem Zuschuss der Stiftung und der finanziellen Zurückhaltung der Eigentümerin
- Der Liebhaber von Orgelkonzerten in der Schlosskirche und den Sporttreibenden der Stadt
- Dem zugestehen des Stiftungszwecks für die eine, nicht jedoch für die andere Sache.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe mich bei dieser Abstimmung enthalten.
Wirtschaftsförderung (WFB)
Worum geht es?
Die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH, ist – der Name sagt es eigentlich schon – ein Zusammenschluss zur Wirtschaftsförderung aller Gemeinden im Bodenseekreis.
Immer wieder kamen in der Vergangenheit jedoch Zweifel auf, ob die GmbH alle ihre Mitglieder gleichermaßen oder zumindest gerecht fördere. Dabei wurde in manchem Fall zu wenig bedacht, dass sich die Arbeit auf den gesamten Landkreis bezieht und es letztlich allen zugutekommt, wenn sich der Kreis insgesamt positiv entwickelt.
Aufgrund der immer wieder kehrenden Kritik, die zuletzt dazu geführt hatte, dass die Stadt Tettnang aus dem Verbund ausgestiegen ist, soll die WFB nun auf eine neue Basis gestellt werden: Statt von vielen einzelnen soll die WFB künftig hauptsächlich von den breiten Schultern des Landkrieses getragen werden. Die Organisationsform der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Anteile und Vertretung der übrigen Gesellschafter bleiben von dieser Neuordnung der kommunalen Seite unberührt.
Die Stadt Friedrichshafen will nun den Vorschlag des Bodenseekreises mittragen und nimmt das Angebot an, ihre Geschäftsanteile an den Bodenseekreis abzutreten.
Meine Haltung:
Das Angebot zum Rückkauf der Anteilsaktien geht vom Landkreis aus, nachdem die Stadt Tettnang aus der WFB ausgetreten ist. Sinn und Zweck ist es, die WFB deshalb beim Kreis anzusiedeln. Es macht keinen Sinn dass Friedrichshafen weiter als Gesellschafter und neu über die Kreisumlage doppelt die WFB finanziert. Nun zahlen alle Kommunen im Kreis über die Kreisumlage die Wirtschaftsförderung. Wir unterstützen dieses Vorgehen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe allen Beschlusspunkten der Vorlage zugestimmt.
Anträge
Einbringung gestellter Anträge Sitzungsvorlage Nr. 2016 / V 00261
Worum geht es?
Anträge werden von einem Sechstel der Gemeinderäte oder einer Fraktion gestellt und von der Verwaltung in den Gemeinderat eingebracht. Dabei handelt es sich im ersten Schritt um einen formalen Akt: Die Einbringung wird ausschließlich zur Kenntnis genommen, wobei dann in der spätestens übernächsten Sitzung des Gemeinderates eine weitergehende Information, bzw. eine Vorlage der Verwaltung zum Antrag vorgelegt werden muss, die dann diskutiert und abgestimmt werden kann.
- Antrag 1 (CDU und SPD): Antrag auf Information, Beratung und Beschlussfassung zur Entwicklung des „Häfler“-Kulturangebotes an den Standorten „Kulturbahnhof Fischbach“ und „Fallenbrunnen“.
- Antrag 2 (Grüne): Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grünen zur Andienung des Stadtbahnhofs für den motorisierten Individualverkehr
- Antrag 3 (Grüne): Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grünen zur Schaffung der Barrierefreiheit am Stadtbahnhof
Meine Haltung:
Die Anträge wurden heute lediglich zur Kenntnisnahme in den Gemeinderat eingebracht. Von heute ab bis spätestens zur übernächsten Sitzung muss die Verwaltung daraus aussagekräftige Vorlagen zur Beratung und Beschlussfassung erstellen. Sollte dies bis zu diesem Zeitpunkt aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, gibt die Verwaltung einen neuen Termin zur Behandlung im Gemeinderat an.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe die Anträge zur Kenntnis genommen.
Einwohnerstunde
Einwohnerfragestunde (18:00 Uhr)
Hier gab es keine Wortmeldungen.
Verschiedenes
Worum geht es?
Fußgängerzone: Der Antrag der ÖDP zu einer Polleranlage am Eingang der Fußgängerzone wird nun bald zwei Jahre alt, ohne dass sich hier irgendetwas entscheidend bewegt hätte. Die Anfrage lautete: Wann ist mit einer Beratung und Beschlussfassung zu rechnen? Die Antwort wird nachgereicht.
Parkplätze im Fallenbrunnen: Der Gemeinderat hatte hier im Frühjahr dieses Jahres der Bewirtschaftung der Parkplätze im öffentlichen Raum (am Straßenrand) zugestimmt und eine Gebührensatzung „Fallenbrunnen“ erlassen. Das Herrichten (Einebnung, Beleuchtung, Beschrankung, Bewirtschaftung) des Parkplatzes durch die TWF hatte der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Klar war damals bereits, dass der Platz derzeit noch von der LBBW angemietet ist und es einer Kündigung bedarf, um ihn im Sinne der TWF zu nutzen. Das Thema wurde nun jüngst wieder von den Zeitungen aufgegriffen, als die DHBW damit punktete, einen gültigen Vertrag mit der Stadt in Händen zu halten, der festlegt, dass der DHBW für ihre Studierenden und Mitarbeiter auf unbegrenzte Zeit ein kostenfreies Parken am Fallenbrunnen zugesagt wird. Wie die DHBW verlauten lässt, war diese vertraglich geregelte Zusage ein Entscheidendes Kriterium für die Wahl des Standortes. Die ZU legt nun wiederum nach und fordert eine Gleichbehandlung der Studierenden von DHBW und ZU.
Die Frage gestern lautete nun: Wie kann so etwas passieren? Die Antwort von Bürgermeister Dr. Köhler lautete dahingehend, dass die Medien nicht richtig informiert seien und die Räte sehr wohl in der damaligen Sitzungsvorlage über den Mietvertrag der LBBW informiert worden seien. Jetzt müsse dieser Vertrag gekündigt werden. Einen konkreten Zeitplan zur Kündigung und zum weiteren Vorgehen gab es gestern nicht.
Raser in der Stadt: Vor allem in den Nachtstunden rasen Autofahrer mit dreistelligen km/h Geschwindigkeiten über die Eckener- und Lindauer-Straße stadtauswärts. Die Strecke ist gerade, nachts wenig befahren und bietet sich denen, die sich offensichtlich in der Sicherheit wiegen nicht erwischt zu werden, geradezu als „Raser-Strecke“ an. Fest installierte Blitzer wurden vom Gemeinderat vor nicht allzu langer Zeit abgelehnt, da der gewünschte Effekt mit großer Sicherheit nur jeweils kurz vor der Anlage eingetroffen wäre, nicht jedoch dahinter. Damals wurden vermehrt mobile Messungen versprochen, die durch die Ungewissheit
über Ort und Zeit der Messung, erfolgsversprechender schienen. Bislang fanden solche mobilen Messungen jedoch nicht oder jedenfalls unbemerkt und keinesfalls nachts statt. Die Frage dazu war: Sind der Verwaltung die angekündigten Messungen mit den mobilen Anlagen noch präsent? Die Antwort wird nachgeliefert.
Geplante Erweiterung der Fährverbindung Friedrichshafen – Romanshorn:
Ende September gab es Gespräche zwischen dem Regierungsrat des Kantons Thurgau und dem Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen über einen möglichen Ausbau der Fährverbindung. Geplant ist ein verkürzter ½‑Stundentakt mit drei kleineren Fähren, möglicherweise sogar Elektro-Fähren. Nachdem nun in der Schweiz die Entscheidung gefallen ist, dass die Zollstelle Romanshorn erhalten bleibt, erhoffen sich die Betreiber höhere Nutzerzahlen bei Lkws und Pkws.
Da der Thurgau um eine Rückmeldung der Position der Stadt Friedrichshafen bis Ende Oktober gebeten hat, haben wir angeregt, den Gemeinderat noch im Oktober darüber zu informieren.