Bau‑, Sanierungs- und Beschaffungsthemen dominierten die heutige Gemeinderatssitzung. Ausführliche Erklärungen der Fraktionen gab es zum Bebauungsplan „Albrechtstraße-Ost“ mit viel Verständnis für die Bewohner des Quartiers aber auch der klaren Aussage: Die Wohnungen, die dort künftig entstehen werden, werden in friedrichshafen dringend benötigt. Sehr gerungen wurde außerdem um die besten Lösungen für die geplanten Neubauten des Schulzentrums Schreienesch sowie der Sprachheilschule. Beide angedachten Baugrundstücke liegen im derzeitigen HQ100-Gebiet der Rotach. TOP 4 „Beschaffung eines Ölspurbeseitigungsfahrzeug“ wurde abgesetzt, da ich heute Morgen noch Fragen hatte, die in der kürze der Zeit nicht beantwortet werden konnten. Der TOP kommt nun noch einmal zur erneuten Vorberatung in den kommenden FVA und anschließend in die März-Sitzung des Gemeinderats. Was sonst noch beraten und beschlossen wurde, gibt’s hier zum Nachlesen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
2018⁄17 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Worum geht es?
Nichtöffentliche Sitzung des Gemeindesrates vom 29. Januar 2018:
Forderungsverzicht für ein Darlehen an das DRK Friedrichshafen
Auf das mit Vertrag vom 10. Mai 1993 dem DRK Friedrichshafen gewährte Mitfinanzierungsdarlehen in Höhe von 1,0 Mio. DM (511.291,88 €) zum Bau des DRK- Rettungszentrums in der Rotkreuzstraße in Friedrichshafen wird rückwirkend verzichtet.
Albrechtstraße-Ost
Worum geht es?
Im Rahmen der Studie zur Überarbeitungsnotwendigkeit von Bebauungsplänen – Konzept und Vorgehensweise. wurde der bisher für das Plangebiet gültige Bebauungsplan Nr. 61 „Friedrichshafen-West“ als übergeleiteter Bebauungsplan mir sehr hohem Änderungsbedarf u.a. hinsichtlich Nachverdichtungsmöglichkeiten bewertet. Daraus resultierte auch die städtebauliche Abgrenzung des Plangebietes. Des Weiteren gab es bereits in den Jahren vor dem Aufstellungsbeschluss mehrfach Anfragen aus dem Pfänderweg bzgl. Zulassung von Aufstockungen. Diese mussten versagt werden, da im Baulinienplan Nr. 61 hier nur einstöckige Bauweise zulässig ist. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Studie und den aufgrund der innenstadtnahen Lage nachvollziehbaren Planungsnotwendigkeit ab, den Baulinienplan Nr. 61 vollständig zu überarbeiten bzw. neu aufzustellen. Dabei ist das Planungsziel, eine moderate und gebietsverträgliche Nachverdichtung im Bestand zu ermöglichen.
Die Stellungnahmen der Bevölkerung hatten insbesondere die bauliche Höhenentwicklung und deren mögliche Verschattung in der Sandöschstraße zum Thema.
Aufgrund einer neuen Rechtslage (01.09.2017) wurden vier Stellplätze für Car-Sharing festgesetzt.
Beschlussantrag:
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bürgerstellungnahmen
sowie die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in dem vom Stadtplanungsamt vorgeschlagenen Umfang berücksichtigt, im Übrigen nicht berücksichtigt (Anlagen 8 – 10).
2. Dem Lageplan und den textlichen Festsetzungen, jeweils in der Fassung vom 11.12.2017 wird zugestimmt (Anlagen 1 und 3). 3. Die örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 11.12.2017 festgelegt (Anlage 3).
4. Die Begründung wird in der Fassung vom 11.12.2017 festgelegt (Anlage 2).
5. Es wird folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 197 „Albrechtstraße-Ost“ erlassen:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemeinderat am 26.02.2018 den Bebauungsplan Nr. 197 „Albrechtstraße-Ost“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Einziger Paragraph: Der Bebauungsplan einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften besteht aus dem Lageplan vom 11.12.2017 und dem Textteil vom 11.12.2017. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind im Lageplan eingezeichnet.
Meine Haltung:
Die Einwände, die die Anwohner bezüglich der Beschattung vorbringen, sind tatsächlich gegeben. Allerdings sind sie gegenüber den Vorteilen, die die jetzt geplante Bebauung im Hinblick auf eine sinnvolle und verträgliche Bebauung mit dem Gewinn von Wohnraum für die Stadt abzuwägen.
Natürlich ist es immer schwierig, wenn sich lang Gewohntes verändert. Ein Haus, wo vorher keines war, hohe Bebauung, wo vorher ein niedrigeres Gebäude stand. Für die, für die die Veränderung ansteht und deren Sichtgewohnheiten sich ändern ist das nicht leicht zu ertragen. Anderseits gibt es sehr viele Menschen in Friedrichshafen, die aus unterschiedlichsten Gründen auf der Suche nach einer Wohnung sind. Der Gemeinderat, und so auch ich, hat eine Wohnungsbauoffensive auf den Weg gebracht, in der die Nachverdichtung im Stadtgebiet als eine der wichtigsten Maßnahmen gegen den herrschenden Wohnungsmangel genannt wird. Diesem Beschluss kommen wir nach, wenn wir Bauprojekte wie jetzt auch die Albrechtstraße-Ost und weitere zum Beispiel auch in Jettenhausen, planen und zügig umsetzen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Gesamtentwicklung Berg – Veränderungssperre
Worum geht es?
Im Flächennutzungsplan wurden für Ailingen-Berg insgesamt vier geplante Mischbauflächen mit einer Flächengröße von zusammen ca. 8 ha aufgenommen mit der Zielrichtung, in Berg einen zusammenhängenden Siedlungskörper mit einer erkennbaren und funktionalen Ortsmitte aufzubauen, in der auch Nahversorgungseinrichtungen untergebracht werden können.
Für diese Fläche wurde 2012 als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ein Wettbewerbsverfahren mit Bürgerworkshop durchgeführt. Die städtebauliche Grundidee des daraus resultierenden Siegerentwurfs ist es, die große innerörtliche Fläche zwischen Friedenstraße und Grötzelstraße durch eine „Grüne Mitte“ zu gliedern, in die sich einzelne Baufelder hineinschieben. Die „Grüne Mitte“ verbindet die Baufelder mit dem geplanten Dorfplatz beim Gemeinschaftshaus und der Achse zur Kirche.
Grundzug des Siegerentwurfes ist es unter anderem, baulich zusammenhängende Einheiten zu schaffen, die nicht direkt über die Grötzelstraße erschlossen werden, um die Anzahl der privaten Ein- und Ausfahrten auf dieser stark befahrenen Straße zu reduzieren. Entlang der Grötzelstraße wurde deshalb im Bebauungsplan festgelegt, dass keine direkte Zufahrt von der Grötzelstraße auf die Grundstücke möglich sein soll und aufgrund der gutachterlichen überprüften Verkehrslärmbelastung eine Fläche für eine Lärmschutzwand vorzusehen ist. Weiterhin war vorgesehen, die „Grüne Mitte“ in einem Teilbereich auch an die Grötzelstraße heranzuführen. Diese Fläche hat nicht nur eine städtebauliche Funktion als Aufenthaltsbereich und Verbindungsglied inklusive Fußwegverbindung der einzelnen Bauabschnitte, sondern übernimmt darüber hinaus wichtige Erschließungsfunktionen in der Entwässerungsplanung und Retentionsfläche für weitere entwicklungsschritte. Ohne die vollumfängliche Realisierung des Grünzugs „Grüne Mitte“ in seiner Gesamtheit ist das Entwässerungskonzept prinzipiell in Frage gestellt.
Im Frühjahr 2017 wurde durch einen Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage eingereicht, die bei einer Realisierung die Umsetzung des Gesamtentwurfs und damit auch der „Grünen Mitte“ in wesentlichen Teilen unmöglich machen würde.
Aus diesem Grund steht das Bauvorhaben eindeutig den beschlossenen Planungsabsichten der Stadt entgegen. Im der Konsequenz wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für den beschriebenen Bereich eine Veränderungssperre zu erlassen.
Beschlussantrag:
Für das im Lageplan zur Satzung (Anlage 2) dargestellte Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 543 „Gesamtentwicklung Berg“ wird gemäß §16 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre als Satzung gemäß Satzungstext (Anlage 1) erlassen.
Meine Haltung:
Leider gibt es immer wieder unterschiedliche Interessen innerhalb einer Gemeinschaft, die dazu führen, dass Planungen, die im Sinne der Mehrheit entstanden sind aufgrund von Einzelinteressen nicht umgesetzt werden können. So auch in Berg, wo die Interessen eines Grundstück-Besitzers nicht mit der in einem Workshop-Verfahren entwickelten Planungen zur Gesamtentwicklung Berg mit Grüner Mitte und Entwässerungskonzept konform gehen.
Eine Möglichkeit das Mehrheitsinteresse nun doch noch zur Umsetzung zu bringen ist das Erlassen einer Veränderungssperre sowie eines neuen Bebauungsplans für das betreffende Grundstück. Diesem Vorgehen stimme ich zu.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Beschaffung Ölspurbeseitigungsfahrzeug
2017 / V 00168 Beschaffung Ölspurbeseitigungsfahrzeug
Der TOP wurde vertagt und steht am 05.03.2018 in der Sitzung des FVA erneut auf der Tagesordnung.
Städtische Baubetriebe
Worum geht es?
Die Fahrzeughalle der städtischen Baubetriebe am Standort Rheinstraße 20 wurde Ende der 1970er Jahre erstellt und in den Jahren 1991 und 1992 erweitert. Die 18 Falt-Tore sowie die Baumaterialien für Dach und Attika sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und können nicht mehr repariert werden.
Bereits 2012 wurde für sämtliche Gebäude des Betriebsstandortes der städtischen Baubetriebe eine energetische Gesamtkonzeption erstellt. In einem ersten Schritt wurde 2015 die Erneuerung der Toranlagen und die Erneuerung der kompletten Dachkonstruktion unter Berücksichtigung eines Gründaches und Installation einer auf den Eigenverbrauch dimensionierten Photovoltaikanlage in Angriff genommen.
Der zweite Schritt sieht nun entsprechende Erneuerungsmaßnahmen an der Fahrzeughalle vor.
Die baulichen Maßnahmen sind als Teil des Energie- und Umweltkonzeptes der städtischen Baubetriebe auch Teil der gesamtstädtischen Energie- und Klimaschutzkonzeption. Unter dem Stichwort „Grüner Bauhof“ wird dabei mittelfristig unter Einbeziehung einer innovativen Heiz- und Energieerzeugungskonzeption (dritter Schritt) eine sehr gute CO2 -Billanz (Eisnparung) angestrebt.
Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 545.000 EUR, der Baubeginn ist direkt nach Beendigung der Wintereinsätze im Frühjahr 2018 geplant und bis zum Herbst 2018 soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.
Beschlussantrag:
- Der Erneuerung von Toranlagen und Fassade der Fahrzeughalle der städtischen Baubetriebe einschließlich der Entsorgung der Asbest-Eternitverkleidung im Bereich Attika mit Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 545.000 EUR wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahme zu schaffen und die erforderlichen Verträge zu schließen.
- Die vorzeitige Mittelfreigabe wird genehmigt.
Meine Haltung:
Die Tore müssen funktionieren, die Fassaden sollen vom Asbest befreit werden. Dass der energetische Standard im Sinne des „Grünen Bauhofs“ verbessert wird, finde ich begrüßenswert.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Schulzentrum Schreienesch und August-Osswald-Schule (Sprachheilschule)
Worum geht es?
Die Gemeinschaftsschule Schreienesch hat seit ihrer Umwandlung von der Grund- und Werkrealschule zur Gemeinschaftsschule mit Grundschule einen deutlich erhöhten Raumbedarf. Besonders bemerkbar macht sich dies im Bereich der Mensa, die heute schon aus allen Nähten zu platzen droht, als auch bei den Betreuungsräumen die für die Ganztagsschule zur Verfügung stehen und den Fachräumen.
Ein Teil des erhöhten Raumbedarfs soll künftig durch einen Neubau entlang der Rotach auf der heutigen Fußballwiese realisiert werden, der andere Teil über die Nutzung der Räume, die heute noch von der August-Osswald-Schule (Sprachheilschule) genutzt werden.
Somit ergibt sich auch ein (erweiterter) Bedarf bei der August-Osswald-Schule (Sprachheilschule), die gern auf dem Gelände des Schulzentrums einen eigenen, bedarfsgerechten Neubau erstellen würde. Der Raumbedarf der Sprachheilschule ist seit langem bekannt, bereits seit vielen Jahren wird hier in Containern unterrichtet – wie so oft hält auch hier das Provisorium mangels bislang anderer Lösungen am längsten.
Beschlussantrag:
- Die Gemeinschaftsschule Schreienesch und die August-Friedrich-Osswald-Schule (Sprachheilschule) sollen beide im Schulzentrum Schreienesch ihre räumliche Weiterentwicklung erfahren.
- August-Friedrich-Osswald-Schule (Sprachheilschule)
2.1 Der Privatschulträger „Die Zieglerschen“ der August-Friedrich-Osswald-Schule (Sprachheilschule) erhält eine Teilfläche des Grundstücks im nord-östlichen Bereich des Schulzentrums Schreienesch zur Realisierung eines eigenen und eigenständigen Schulgebäudes.
2.2 Die derzeitige Nutzung der Räume im 3‑geschossigen Altbau wird aufgegeben, so dass die Räume der Stadt Friedrichshafen für die Nutzung durch die Gemeinschaftsschule Schreienesch wieder zur Verfügung stehen.
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Privatschulträger „Die Zieglerschen“ eine entsprechende Grundstückfläche zu definieren, das Maß der Bebauung festzulegen sowie eine grundstücksrechtliche Vereinbarung (Erbbaupachtvertrag) zu verhandeln und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorzulegen. - Gemeinschaftsschule Schreienesch
3.1 Die Gemeinschaftsschule Schreienesch wird – entsprechend der Schulentwicklungsplanung (GR 29.02.2016) – als 3,5‑zügige Grundschule mit 1 Grundschulförderklasse sowie einer 3- zügigen Sekundarstufe I als Gemeinschaftsschule im voll ausgebauten Ganztagsbetrieb realisiert.
3.2 Das hierzu aufgestellte Raumprogramm (Anlage 2), das dem Musterraumprogramm des Landes entspricht, wird genehmigt. Entsprechend der Machbarkeitsstudie soll das Raumprogramm in den Gebäudeteilen
- bestehender Neubau
- bestehender Altbau (2‑geschossig)
- bestehender Altbau (3‑geschossig)
- und in einem noch zu erstellenden Neubau entlang der Rotach realisiert werden.
3.3 Die Verwaltung wird beauftragt, eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auszuarbeiten und die erforderlichen Verträge abzuschließen. Mit der Planung wird das Architekturbüro Lederer, Ragnarsdóttir, Oei aus Stuttgart beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, als temporäre Übergangslösung an der Gemeinschaftsschule Schreienesch ab dem Schuljahr 2018/2019 zusätzliche Schulräum (in Behelfsbauten) einschließlich Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 390.000 EUR für 2018/2019 stehen im Unterabschnitt 8800 zur Verfügung.
In der Sitzung wurde der Beschlussantrag um einen Punkt ergänzt: Die Verwaltung wurde beauftragt, einen weiteren Zwischenschritt mit Beratung im Technischen Ausschuss einzufügen. Es soll geklärt werden, wie die beiden geplanten Gebäude am Besten mit der bestehenden Problematik HQ100 , Retentionsflächen und Baumschutz auf dem Gelände umgesetzt werden können.
Meine Haltung:
Auch wenn wir heute im Gemeinderat noch einmal einen Zwischenschritt beschlossen haben, haben wir grundsätzlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung zugestimmt und somit freue ich mich sehr, dass wir mit der Sitzungsvorlage nun endlich den ersten Schritt in Richtung „Vergrößerung“ der beiden Schulen Schulzentrum Schreienesch und August-Osswald-Schule (Sprachheilschule) gehen können. Beide Schulen haben seit längerem Raumnot, die August-Osswald-Schule hantiert schon seit mehreren Jahren mit einem modularen Provisorium (Container) und beim Schulzentrum Schreienesch platzt die Mensa aus allen Nähten. Dazu kommen steigende Schülerzahlen, die auch die Erhöhung der Klassenräume notwendig machen.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Standortwahl für die beiden Neubauten halte ich für sinnvoll, vorausgesetzt, es spricht aufgrund der Lage im Retentionsbereich der Rotach und der Gefahr durch Überflutung bei einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) nichts dagegen.
Beiden Schulen wurde seitens der Verwaltung zugesagt, dass sie bei den Bauten im Rahmen des Baufensters freie Hand (August-Osswald-Schule) und größtmögliche Mitsprache (Schulzentrum Schreienesch) haben werden, damit die neuen Schulgebäude für die jeweiligen Schüler und Konzeptionen bedarfsgerecht ausgestaltet werden können.
Jahrhunderthochwasser – HQ100
Unter Jahrhundert-Hochwasser oder Jahrhundertflut (auch 100-jährlicher Abfluss, kurz HQ100 genannt) versteht man die Pegelhöhe oder Abflussmenge eines Gewässers, die im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird.
Statistischer Aussagewert
Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann ein Jahrhunderthochwasser jedoch auch mehrmals in hundert Jahren auftreten oder jahrhundertelang ausbleiben. Auf Grund verschiedener statistischer Verfahren besteht außerdem nicht immer volle Einigkeit über die zeitliche Einordnung verschiedener Hochwasserereignisse. Durch die Kürze der Aufzeichnungen von Durchflüssen entsteht auch eine große Varianz der Werte. Diese Diskussion wird außerdem durch den Klimawandel und die dadurch eventuell steigenden Häufungen von extremen Wetterlagen angefacht.
Anwendung
Dieser Wert ist relevant für Maßnahmen der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes, wo er zur Dimensionierung von hochwasserrelevanten Anlagen wie Dämmen und Brücken dient.
Umgangssprachlich bezeichnet ein Jahrhunderthochwasser eine schwere Hochwasserkatastrophe.
(Quelle: Wikipedia)
So habe ich abgestimmt:
Ich habe den Beschlussanträgen der Verwaltung zugestimmt.
Kindergarten St. Christophorus
2018 / V 00008 Zuschuss Sanierung Kindergarten St. Christophorus – Mehrkosten
Worum geht es?
Das Gebäude des Kindergartens St. Christophorus steht im Eigentum der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Friedrichshafen. Gemäß gültigem Bertiebsträgervertrag zwischen der Zeppelin-Stiftung und der Katholischen Gesamtkirchengemeinde ist eine Aufteilung von notwendigen Investitionskosten im Verhältnis 70% (Zeppelin-Stiftung) zu 30% (Katholische Gesamtkirchengemeinde) festgelegt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 10.10.2016 wurde für die Sanierung des Kindergarten St. Christophorus ein Zuschuss von maximal 820.324,40 EUR bewilligt.
Im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass im Bereich der Maller- und Elektroarbeiten unerwartete Mehrkosten anfallen werden. Zudem wurde der Fußweg vom Kindergarten und Gemeindesaal durch den Einsatz schwerer Maschinen im Rahmen der Außenarbeiten beschädigt und muss wiederhergestellt werden. Mögliche Einsparpotentiale wurden von der Katholischen Gesamtkirchengemeinde bereits genutzt.
Der Sanierungsbedarf wurde vom BFS geprüft und anerkannt.
Beschlussantrag
- Der Zuschuss der Zeppelin-Stiftung an die Katholische Gesamtkirchengemeinde zur Sanierung des Kindergartens St. Christophorus wird auf Grund von Mehrkosten in Höhe von 39.991 EUR auf insgesamt maximal 860.315 EUR erhöht.
- De erforderlichen einmaligen Ausgaben in Höhe von 860.315 EUR werden für das Haushaltsjahr 2018 bewilligt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen zu leisten. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt die Schlusszahlung auf der Grundlage einer nachprüfbaren Baukostenabrechnung Form einer Kostenfeststelllung gem. DIN 276
Meine Haltung:
Natürlich ist es immer unschön, wenn ein Projekt mehr Geld als erwartet benötigt. Gleichzeitig ist mittendrin aufhören ja aber auch keine Option und somit trage ich den Beschluss für die Mehrausgabe mit.
So habe ich abgestimmt:
Ich haben dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Verschiedenes
Hier erkundigte sich heute mein Fraktionskollege nach der Rampe der Tiefgaragenzufahrt im Parkhaus am neuen Sportbad. Die gesetzliche Regelung sieht bei mittel- und Großgaragen ein maximales Gefälle von 15% vor – beim Blick über den Bauzaun könnte man annehmen, es könnten mehr sein. Um hier zu einem genauen und hoffentlich gesetzeskonformen Ergebnis zu kommen, wird jetzt noch einmal nachgemessen (in den bestehenden Plänen ist die gesetzliche Vorgabe erfüllt). Antwort folgt.
Erste Antwort der Verwaltung: Das geplante Gefälle der Rampe beträgt 14,6% und liegt damit innerhalb der rechtlichen Vorschriften.
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es heute keine Beiträge.