Bau‑, Sanie­rungs- und Beschaf­fungs­the­men domi­nier­ten die heu­ti­ge Gemein­de­rats­sit­zung. Aus­führ­li­che Erklä­run­gen der Frak­tio­nen gab es zum Bebau­ungs­plan „Albrecht­stra­ße-Ost“ mit viel Ver­ständ­nis für die Bewoh­ner des Quar­tiers aber auch der kla­ren Aus­sa­ge: Die Woh­nun­gen, die dort künf­tig ent­ste­hen wer­den, wer­den in fried­richs­ha­fen drin­gend benö­tigt. Sehr gerun­gen wur­de außer­dem um die bes­ten Lösun­gen für die geplan­ten Neu­bau­ten des Schul­zen­trums Schrei­en­esch sowie der Sprach­heil­schu­le. Bei­de ange­dach­ten Bau­grund­stü­cke lie­gen im der­zei­ti­gen HQ100-Gebiet der Rot­ach. TOP 4 „Beschaf­fung eines Ölspur­be­sei­ti­gungs­fahr­zeug“ wur­de abge­setzt, da ich heu­te Mor­gen noch Fra­gen hat­te, die in der kür­ze der Zeit nicht beant­wor­tet wer­den konn­ten. Der TOP kommt nun noch ein­mal zur erneu­ten Vor­be­ra­tung in den kom­men­den FVA und anschlie­ßend in die März-Sit­zung des Gemein­de­rats. Was sonst noch bera­ten und beschlos­sen wur­de, gibt’s hier zum Nachlesen.

Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüsse 

201817 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüsse

Wor­um geht es?

Nicht­öf­fent­li­che Sit­zung des Gemein­de­s­ra­tes vom 29. Janu­ar 2018:
For­de­rungs­ver­zicht für ein Dar­le­hen an das DRK Friedrichshafen
Auf das mit Ver­trag vom 10. Mai 1993 dem DRK Fried­richs­ha­fen gewähr­te Mit­fi­nan­zie­rungs­dar­le­hen in Höhe von 1,0 Mio. DM (511.291,88 €) zum Bau des DRK- Ret­tungs­zen­trums in der Rot­kreuz­stra­ße in Fried­richs­ha­fen wird rück­wir­kend verzichtet.

Albrecht­stra­ße-Ost

2017 / V 00348 Bebau­ungs­plan Nr. 197 „Albrecht­stra­ße-Ost“ ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten – Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Im Rah­men der Stu­die zur Über­ar­bei­tungs­not­wen­dig­keit von Bebau­ungs­plä­nen – Kon­zept und Vor­ge­hens­wei­se. wur­de der bis­her für das Plan­ge­biet gül­ti­ge Bebau­ungs­plan Nr. 61 „Fried­richs­ha­fen-West“ als über­ge­lei­te­ter Bebau­ungs­plan mir sehr hohem Ände­rungs­be­darf u.a. hin­sicht­lich Nach­ver­dich­tungs­mög­lich­kei­ten bewer­tet. Dar­aus resul­tier­te auch die städ­te­bau­li­che Abgren­zung des Plan­ge­bie­tes. Des Wei­te­ren gab es bereits in den Jah­ren vor dem Auf­stel­lungs­be­schluss mehr­fach Anfra­gen aus dem Pfän­der­weg bzgl. Zulas­sung von Auf­sto­ckun­gen. Die­se muss­ten ver­sagt wer­den, da im Bau­li­ni­en­plan Nr. 61 hier nur ein­stö­cki­ge Bau­wei­se zuläs­sig ist. Vor dem Hin­ter­grund der vor­ge­nann­ten Stu­die und den auf­grund der innen­stadt­na­hen Lage nach­voll­zieh­ba­ren Pla­nungs­not­wen­dig­keit ab, den Bau­li­ni­en­plan Nr. 61 voll­stän­dig zu über­ar­bei­ten bzw. neu auf­zu­stel­len. Dabei ist das Pla­nungs­ziel, eine mode­ra­te und gebiets­ver­träg­li­che Nach­ver­dich­tung im Bestand zu ermöglichen.
Die Stel­lung­nah­men der Bevöl­ke­rung hat­ten ins­be­son­de­re die bau­li­che Höhen­ent­wick­lung und deren mög­li­che Ver­schat­tung in der Sandösch­stra­ße zum Thema. 
Auf­grund einer neu­en Rechts­la­ge (01.09.2017) wur­den vier Stell­plät­ze für Car-Sharing festgesetzt.

Beschluss­an­trag:

  1. Die im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Bau­GB ein­ge­gan­ge­nen Bürgerstellungnahmen
    sowie die Stel­lung­nah­men der nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Bau­GB betei­lig­ten Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den in dem vom Stadt­pla­nungs­amt vor­ge­schla­ge­nen Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­gen 8 – 10). 
    2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 11.12.2017 wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 3). 3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 11.12.2017 fest­ge­legt (Anla­ge 3). 
    4. Die Begrün­dung wird in der Fas­sung vom 11.12.2017 fest­ge­legt (Anla­ge 2). 
    5. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den Bebau­ungs­plan Nr. 197 „Albrecht­stra­ße-Ost“ erlassen: 
    Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (Bau­GB) i.d.F. vom 23.09.2004 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 26.02.2018 den Bebau­ungs­plan Nr. 197 „Albrecht­stra­ße-Ost“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten als Sat­zung beschlossen. 
    Ein­zi­ger Para­graph: Der Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan vom 11.12.2017 und dem Text­teil vom 11.12.2017. Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan eingezeichnet.

Mei­ne Haltung:

Die Ein­wän­de, die die Anwoh­ner bezüg­lich der Beschat­tung vor­brin­gen, sind tat­säch­lich gege­ben. Aller­dings sind sie gegen­über den Vor­tei­len, die die jetzt geplan­te Bebau­ung im Hin­blick auf eine sinn­vol­le und ver­träg­li­che Bebau­ung mit dem Gewinn von Wohn­raum für die Stadt abzuwägen.

Natür­lich ist es immer schwie­rig, wenn sich lang Gewohn­tes ver­än­dert. Ein Haus, wo vor­her kei­nes war, hohe Bebau­ung, wo vor­her ein nied­ri­ge­res Gebäu­de stand. Für die, für die die Ver­än­de­rung ansteht und deren Sicht­ge­wohn­hei­ten sich ändern ist das nicht leicht zu ertra­gen. Ander­seits gibt es sehr vie­le Men­schen in Fried­richs­ha­fen, die aus unter­schied­lichs­ten Grün­den auf der Suche nach einer Woh­nung sind. Der Gemein­de­rat, und so auch ich, hat eine Woh­nungs­bau­of­fen­si­ve auf den Weg gebracht, in der die Nach­ver­dich­tung im Stadt­ge­biet als eine der wich­tigs­ten Maß­nah­men gegen den herr­schen­den Woh­nungs­man­gel genannt wird. Die­sem Beschluss kom­men wir nach, wenn wir Bau­pro­jek­te wie jetzt auch die Albrecht­stra­ße-Ost und wei­te­re zum Bei­spiel auch in Jet­ten­hau­sen, pla­nen und zügig umsetzen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Gesamt­ent­wick­lung Berg – Veränderungssperre

2017 / V 00349 Ver­än­de­rungs­sper­re für ein Teil­ge­biet des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 543 „Gesamt­ent­wick­lung Berg“

Wor­um geht es?

Im Flä­chen­nut­zungs­plan wur­den für Ailin­gen-Berg ins­ge­samt vier geplan­te Misch­bau­flä­chen mit einer Flä­chen­grö­ße von zusam­men ca. 8 ha auf­ge­nom­men mit der Ziel­rich­tung, in Berg einen zusam­men­hän­gen­den Sied­lungs­kör­per mit einer erkenn­ba­ren und funk­tio­na­len Orts­mit­te auf­zu­bau­en, in der auch Nah­ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen unter­ge­bracht wer­den können.
Für die­se Flä­che wur­de 2012 als Grund­la­ge für die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans ein Wett­be­werbs­ver­fah­ren mit Bür­ger­work­shop durch­ge­führt. Die städ­te­bau­li­che Grund­idee des dar­aus resul­tie­ren­den Sie­ger­ent­wurfs ist es, die gro­ße inner­ört­li­che Flä­che zwi­schen Frie­den­stra­ße und Gröt­zel­stra­ße durch eine „Grü­ne Mit­te“ zu glie­dern, in die sich ein­zel­ne Bau­fel­der hin­ein­schie­ben. Die „Grü­ne Mit­te“ ver­bin­det die Bau­fel­der mit dem geplan­ten Dorf­platz beim Gemein­schafts­haus und der Ach­se zur Kirche. 
Grund­zug des Sie­ger­ent­wur­fes ist es unter ande­rem, bau­lich zusam­men­hän­gen­de Ein­hei­ten zu schaf­fen, die nicht direkt über die Gröt­zel­stra­ße erschlos­sen wer­den, um die Anzahl der pri­va­ten Ein- und Aus­fahr­ten auf die­ser stark befah­re­nen Stra­ße zu redu­zie­ren. Ent­lang der Gröt­zel­stra­ße wur­de des­halb im Bebau­ungs­plan fest­ge­legt, dass kei­ne direk­te Zufahrt von der Gröt­zel­stra­ße auf die Grund­stü­cke mög­lich sein soll und auf­grund der gut­ach­ter­li­chen über­prüf­ten Ver­kehrs­lärm­be­las­tung eine Flä­che für eine Lärm­schutz­wand vor­zu­se­hen ist. Wei­ter­hin war vor­ge­se­hen, die „Grü­ne Mit­te“ in einem Teil­be­reich auch an die Gröt­zel­stra­ße her­an­zu­füh­ren. Die­se Flä­che hat nicht nur eine städ­te­bau­li­che Funk­ti­on als Auf­ent­halts­be­reich und Ver­bin­dungs­glied inklu­si­ve Fuß­weg­ver­bin­dung der ein­zel­nen Bau­ab­schnit­te, son­dern über­nimmt dar­über hin­aus wich­ti­ge Erschlie­ßungs­funk­tio­nen in der Ent­wäs­se­rungs­pla­nung und Reten­ti­ons­flä­che für wei­te­re ent­wick­lungs­schrit­te. Ohne die voll­um­fäng­li­che Rea­li­sie­rung des Grün­zugs „Grü­ne Mit­te“ in sei­ner Gesamt­heit ist das Ent­wäs­se­rungs­kon­zept prin­zi­pi­ell in Fra­ge gestellt.

Im Früh­jahr 2017 wur­de durch einen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer eine Bau­vor­anfra­ge ein­ge­reicht, die bei einer Rea­li­sie­rung die Umset­zung des Gesamt­ent­wurfs und damit auch der „Grü­nen Mit­te“ in wesent­li­chen Tei­len unmög­lich machen würde.
Aus die­sem Grund steht das Bau­vor­ha­ben ein­deu­tig den beschlos­se­nen Pla­nungs­ab­sich­ten der Stadt ent­ge­gen. Im der Kon­se­quenz wird sei­tens der Ver­wal­tung vor­ge­schla­gen, für den beschrie­be­nen Bereich eine Ver­än­de­rungs­sper­re zu erlassen.

Beschluss­an­trag:

Für das im Lage­plan zur Sat­zung (Anla­ge 2) dar­ge­stell­te Teil­ge­biet des Bebau­ungs­pla­nes Nr. 543 „Gesamt­ent­wick­lung Berg“ wird gemäß §16 Bau­ge­setz­buch (Bau­GB) eine Ver­än­de­rungs­sper­re als Sat­zung gemäß Sat­zungs­text (Anla­ge 1) erlassen.

Mei­ne Haltung:

Lei­der gibt es immer wie­der unter­schied­li­che Inter­es­sen inner­halb einer Gemein­schaft, die dazu füh­ren, dass Pla­nun­gen, die im Sin­ne der Mehr­heit ent­stan­den sind auf­grund von Ein­zel­in­ter­es­sen nicht umge­setzt wer­den kön­nen. So auch in Berg, wo die Inter­es­sen eines Grund­stück-Besit­zers nicht mit der in einem Work­shop-Ver­fah­ren ent­wi­ckel­ten Pla­nun­gen zur Gesamt­ent­wick­lung Berg mit Grü­ner Mit­te und Ent­wäs­se­rungs­kon­zept kon­form gehen.
Eine Mög­lich­keit das Mehr­heits­in­ter­es­se nun doch noch zur Umset­zung zu brin­gen ist das Erlas­sen einer Ver­än­de­rungs­sper­re sowie eines neu­en Bebau­ungs­plans für das betref­fen­de Grund­stück. Die­sem Vor­ge­hen stim­me ich zu.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Beschaf­fung Ölspurbeseitigungsfahrzeug

2017 / V 00168 Beschaf­fung Ölspurbeseitigungsfahrzeug

Der TOP wur­de ver­tagt und steht am 05.03.2018 in der Sit­zung des FVA erneut auf der Tagesordnung.

Städ­ti­sche Baubetriebe

2018 / V 00006 Erneue­rung von Tor­an­la­gen und Fas­sa­de der Fahr­zeug­hal­le der Städ­ti­schen Bau­be­trie­be – Bau­be­schluss / Genehmigung

Wor­um geht es?

Die Fahr­zeug­hal­le der städ­ti­schen Bau­be­trie­be am Stand­ort Rhein­stra­ße 20 wur­de Ende der 1970er Jah­re erstellt und in den Jah­ren 1991 und 1992 erwei­tert. Die 18 Falt-Tore sowie die Bau­ma­te­ria­li­en für Dach und Atti­ka sind am Ende ihrer Lebens­dau­er ange­langt und kön­nen nicht mehr repa­riert werden.

Bereits 2012 wur­de für sämt­li­che Gebäu­de des Betriebs­stand­or­tes der städ­ti­schen Bau­be­trie­be eine ener­ge­ti­sche Gesamt­kon­zep­ti­on erstellt. In einem ers­ten Schritt wur­de 2015 die Erneue­rung der Tor­an­la­gen und die Erneue­rung der kom­plet­ten Dach­kon­struk­ti­on unter Berück­sich­ti­gung eines Gründa­ches und Instal­la­ti­on einer auf den Eigen­ver­brauch dimen­sio­nier­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in Angriff genommen.

Der zwei­te Schritt sieht nun ent­spre­chen­de Erneue­rungs­maß­nah­men an der Fahr­zeug­hal­le vor.

Die bau­li­chen Maß­nah­men sind als Teil des Ener­gie- und Umwelt­kon­zep­tes der städ­ti­schen Bau­be­trie­be auch Teil der gesamt­städ­ti­schen Ener­gie- und Kli­ma­schutz­kon­zep­ti­on. Unter dem Stich­wort „Grü­ner Bau­hof“ wird dabei mit­tel­fris­tig unter Ein­be­zie­hung einer inno­va­ti­ven Heiz- und Ener­gie­er­zeu­gungs­kon­zep­ti­on (drit­ter Schritt) eine sehr gute CO2 -Bil­lanz (Eisn­pa­rung) angestrebt.

Die Kos­ten belau­fen sich ins­ge­samt auf 545.000 EUR, der Bau­be­ginn ist direkt nach Been­di­gung der Win­ter­ein­sät­ze im Früh­jahr 2018 geplant und bis zum Herbst 2018 soll die Bau­maß­nah­me abge­schlos­sen sein.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Erneue­rung von Tor­an­la­gen und Fas­sa­de der Fahr­zeug­hal­le der städ­ti­schen Bau­be­trie­be ein­schließ­lich der Ent­sor­gung der Asbest-Eter­nit­ver­klei­dung im Bereich Atti­ka mit Brut­to-Gesamt­kos­ten in Höhe von 545.000 EUR wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Vor­aus­set­zun­gen zur Umset­zung der Maß­nah­me zu schaf­fen und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge zu schließen.
  3. Die vor­zei­ti­ge Mit­tel­frei­ga­be wird genehmigt.

Mei­ne Haltung:

Die Tore müs­sen funk­tio­nie­ren, die Fas­sa­den sol­len vom Asbest befreit wer­den. Dass der ener­ge­ti­sche Stan­dard im Sin­ne des „Grü­nen Bau­hofs“ ver­bes­sert wird, fin­de ich begrüßenswert.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Schul­zen­trum Schrei­en­esch und August-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le)

2018 / V 00013 Bau­li­che Wei­ter­ent­wick­lung des Schul­zen­trums Schrei­en­esch a) Gemein­schafts­schu­le Schrei­en­esch b) August-Fried­rich-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le) – Grundsatzbeschluss

Wor­um geht es?

Die Gemein­schafts­schu­le Schrei­en­esch hat seit ihrer Umwand­lung von der Grund- und Werk­re­al­schu­le zur Gemein­schafts­schu­le mit Grund­schu­le einen deut­lich erhöh­ten Raum­be­darf. Beson­ders bemerk­bar macht sich dies im Bereich der Men­sa, die heu­te schon aus allen Näh­ten zu plat­zen droht, als auch bei den Betreu­ungs­räu­men die für die Ganz­tags­schu­le zur Ver­fü­gung ste­hen und den Fachräumen.

Ein Teil des erhöh­ten Raum­be­darfs soll künf­tig durch einen Neu­bau ent­lang der Rot­ach auf der heu­ti­gen Fuß­ball­wie­se rea­li­siert wer­den, der ande­re Teil über die Nut­zung der Räu­me, die heu­te noch von der August-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le) genutzt werden.

Somit ergibt sich auch ein (erwei­ter­ter) Bedarf bei der August-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le), die gern auf dem Gelän­de des Schul­zen­trums einen eige­nen, bedarfs­ge­rech­ten Neu­bau erstel­len wür­de. Der Raum­be­darf der Sprach­heil­schu­le ist seit lan­gem bekannt, bereits seit vie­len Jah­ren wird hier in Con­tai­nern unter­rich­tet – wie so oft hält auch hier das Pro­vi­so­ri­um man­gels bis­lang ande­rer Lösun­gen am längsten.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Gemein­schafts­schu­le Schrei­en­esch und die August-Fried­rich-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le) sol­len bei­de im Schul­zen­trum Schrei­en­esch ihre räum­li­che Wei­ter­ent­wick­lung erfahren.
  2. August-Fried­rich-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le)
    2.1 Der Pri­vat­schul­trä­ger „Die Zieg­ler­schen“ der August-Fried­rich-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le) erhält eine Teil­flä­che des Grund­stücks im nord-öst­li­chen Bereich des Schul­zen­trums Schrei­en­esch zur Rea­li­sie­rung eines eige­nen und eigen­stän­di­gen Schulgebäudes. 
    2.2 Die der­zei­ti­ge Nut­zung der Räu­me im 3‑geschossigen Alt­bau wird auf­ge­ge­ben, so dass die Räu­me der Stadt Fried­richs­ha­fen für die Nut­zung durch die Gemein­schafts­schu­le Schrei­en­esch wie­der zur Ver­fü­gung stehen. 
    2.3 Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, mit dem Pri­vat­schul­trä­ger „Die Zieg­ler­schen“ eine ent­spre­chen­de Grund­stück­flä­che zu defi­nie­ren, das Maß der Bebau­ung fest­zu­le­gen sowie eine grund­stücks­recht­li­che Ver­ein­ba­rung (Erb­bau­pacht­ver­trag) zu ver­han­deln und dem zustän­di­gen Gre­mi­um zur Ent­schei­dung vorzulegen. 
  3. Gemein­schafts­schu­le Schreienesch 
    3.1 Die Gemein­schafts­schu­le Schrei­en­esch wird – ent­spre­chend der Schul­ent­wick­lungs­pla­nung (GR 29.02.2016) – als 3,5‑zügige Grund­schu­le mit 1 Grund­schul­för­der­klas­se sowie einer 3- zügi­gen Sekun­dar­stu­fe I als Gemein­schafts­schu­le im voll aus­ge­bau­ten Ganz­tags­be­trieb realisiert. 
    3.2 Das hier­zu auf­ge­stell­te Raum­pro­gramm (Anla­ge 2), das dem Mus­ter­raum­pro­gramm des Lan­des ent­spricht, wird geneh­migt. Ent­spre­chend der Mach­bar­keits­stu­die soll das Raum­pro­gramm in den Gebäudeteilen
  • bestehen­der Neubau 
  • bestehen­der Alt­bau (2‑geschossig)
  • bestehen­der Alt­bau (3‑geschossig)
  • und in einem noch zu erstel­len­den Neu­bau ent­lang der Rot­ach rea­li­siert werden. 

3.3 Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, eine Ent­wurfs­pla­nung mit Kos­ten­be­rech­nung aus­zu­ar­bei­ten und die erfor­der­li­chen Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen. Mit der Pla­nung wird das Archi­tek­tur­bü­ro Lede­rer, Ragnarsdót­tir, Oei aus Stutt­gart beauftragt. 

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, als tem­po­rä­re Über­gangs­lö­sung an der Gemein­schafts­schu­le Schrei­en­esch ab dem Schul­jahr 2018/2019 zusätz­li­che Schul­räum (in Behelfs­bau­ten) ein­schließ­lich Aus­stat­tung zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die not­wen­di­gen Mit­tel in Höhe von 390.000 EUR für 2018/2019 ste­hen im Unter­ab­schnitt 8800 zur Verfügung.

In der Sit­zung wur­de der Beschluss­an­trag um einen Punkt ergänzt: Die Ver­wal­tung wur­de beauf­tragt, einen wei­te­ren Zwi­schen­schritt mit Bera­tung im Tech­ni­schen Aus­schuss ein­zu­fü­gen. Es soll geklärt wer­den, wie die bei­den geplan­ten Gebäu­de am Bes­ten mit der bestehen­den Pro­ble­ma­tik HQ100 , Reten­ti­ons­flä­chen  und Baum­schutz auf dem Gelän­de umge­setzt wer­den können.

Mei­ne Haltung:

Auch wenn wir heu­te im Gemein­de­rat noch ein­mal einen Zwi­schen­schritt beschlos­sen haben, haben wir grund­sätz­lich der von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen Lösung zuge­stimmt und somit freue ich mich sehr, dass wir mit der Sit­zungs­vor­la­ge nun end­lich den ers­ten Schritt in Rich­tung „Ver­grö­ße­rung“ der bei­den Schu­len Schul­zen­trum Schrei­en­esch und August-Oss­wald-Schu­le (Sprach­heil­schu­le) gehen kön­nen. Bei­de Schu­len haben seit län­ge­rem Raum­not, die August-Oss­wald-Schu­le han­tiert schon seit meh­re­ren Jah­ren mit einem modu­la­ren Pro­vi­so­ri­um (Con­tai­ner) und beim Schul­zen­trum Schrei­en­esch platzt die Men­sa aus allen Näh­ten. Dazu kom­men stei­gen­de Schü­ler­zah­len, die auch die Erhö­hung der Klas­sen­räu­me not­wen­dig machen.

Die von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­ne Stand­ort­wahl für die bei­den Neu­bau­ten hal­te ich für sinn­voll, vor­aus­ge­setzt, es spricht auf­grund der Lage im Reten­ti­ons­be­reich der Rot­ach und der Gefahr durch Über­flu­tung bei einem Jahr­hun­dert­hoch­was­ser (HQ100) nichts dagegen.

Bei­den Schu­len wur­de sei­tens der Ver­wal­tung zuge­sagt, dass sie bei den Bau­ten im Rah­men des Bau­fens­ters freie Hand (August-Oss­wald-Schu­le) und größt­mög­li­che Mit­spra­che (Schul­zen­trum Schrei­en­esch) haben wer­den, damit die neu­en Schul­ge­bäu­de für die jewei­li­gen Schü­ler und Kon­zep­tio­nen bedarfs­ge­recht aus­ge­stal­tet wer­den können.

Jahr­hun­dert­hoch­was­ser – HQ100
Unter Jahr­hun­dert-Hoch­was­ser oder Jahr­hun­dert­flut (auch 100-jähr­li­cher Abfluss, kurz HQ100 genannt) ver­steht man die Pegel­hö­he oder Abfluss­men­ge eines Gewäs­sers, die im sta­tis­ti­schen Mit­tel ein­mal alle 100 Jah­re erreicht oder über­schrit­ten wird.
Sta­tis­ti­scher Aussagewert
Da es sich um einen Mit­tel­wert han­delt, kann ein Jahr­hun­dert­hoch­was­ser jedoch auch mehr­mals in hun­dert Jah­ren auf­tre­ten oder jahr­hun­der­te­lang aus­blei­ben. Auf Grund ver­schie­de­ner sta­tis­ti­scher Ver­fah­ren besteht außer­dem nicht immer vol­le Einig­keit über die zeit­li­che Ein­ord­nung ver­schie­de­ner Hoch­was­ser­er­eig­nis­se. Durch die Kür­ze der Auf­zeich­nun­gen von Durch­flüs­sen ent­steht auch eine gro­ße Vari­anz der Wer­te. Die­se Dis­kus­si­on wird außer­dem durch den Kli­ma­wan­del und die dadurch even­tu­ell stei­gen­den Häu­fun­gen von extre­men Wet­ter­la­gen angefacht.

Anwen­dung
Die­ser Wert ist rele­vant für Maß­nah­men der Hoch­was­ser­vor­sor­ge und des Hoch­was­ser­schut­zes, wo er zur Dimen­sio­nie­rung von hoch­was­ser­rele­van­ten Anla­gen wie Däm­men und Brü­cken dient.
Umgangs­sprach­lich bezeich­net ein Jahr­hun­dert­hoch­was­ser eine schwe­re Hochwasserkatastrophe.

(Quel­le: Wikipedia)
 

So habe ich abgestimmt:

Ich habe den Beschluss­an­trä­gen der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kin­der­gar­ten St. Christophorus

2018 / V 00008 Zuschuss Sanie­rung Kin­der­gar­ten St. Chris­to­pho­rus – Mehrkosten

Wor­um geht es?

Das Gebäu­de des Kin­der­gar­tens St. Chris­to­pho­rus steht im Eigen­tum der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen. Gemäß gül­ti­gem Ber­tiebs­trä­ger­ver­trag zwi­schen der Zep­pe­lin-Stif­tung und der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de ist eine Auf­tei­lung von not­wen­di­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten im Ver­hält­nis 70% (Zep­pe­lin-Stif­tung) zu 30% (Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de) fest­ge­legt. Mit Beschluss des Gemein­de­rats vom 10.10.2016 wur­de für die Sanie­rung des Kin­der­gar­ten St. Chris­to­pho­rus ein Zuschuss von maxi­mal 820.324,40 EUR bewilligt.

Im Zuge der lau­fen­den Sanie­rungs­ar­bei­ten wur­de fest­ge­stellt, dass im Bereich der Mal­ler- und Elek­tro­ar­bei­ten uner­war­te­te Mehr­kos­ten anfal­len wer­den. Zudem wur­de der Fuß­weg vom Kin­der­gar­ten und Gemein­de­saal durch den Ein­satz schwe­rer Maschi­nen im Rah­men der Außen­ar­bei­ten beschä­digt und muss wie­der­her­ge­stellt wer­den. Mög­li­che Ein­spar­po­ten­tia­le wur­den von der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de bereits genutzt.

Der Sanie­rungs­be­darf wur­de vom BFS geprüft und anerkannt.

Beschluss­an­trag

  1. Der Zuschuss der Zep­pe­lin-Stif­tung an die Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de zur Sanie­rung des Kin­der­gar­tens St. Chris­to­pho­rus wird auf Grund von Mehr­kos­ten in Höhe von 39.991 EUR auf ins­ge­samt maxi­mal 860.315 EUR erhöht.
  2. De erfor­der­li­chen ein­ma­li­gen Aus­ga­ben in Höhe von 860.315 EUR wer­den für das Haus­halts­jahr 2018 bewilligt.
  3. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten. Nach Fer­tig­stel­lung der Maß­nah­me erfolgt die Schluss­zah­lung auf der Grund­la­ge einer nach­prüf­ba­ren Bau­kos­ten­ab­rech­nung Form einer Kos­ten­fest­stell­lung gem. DIN 276

Mei­ne Haltung:

Natür­lich ist es immer unschön, wenn ein Pro­jekt mehr Geld als erwar­tet benö­tigt. Gleich­zei­tig ist mit­ten­drin auf­hö­ren ja aber auch kei­ne Opti­on und somit tra­ge ich den Beschluss für die Mehr­aus­ga­be mit.

So habe ich abgestimmt:

Ich haben dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­schie­de­nes

Hier erkun­dig­te sich heu­te mein Frak­ti­ons­kol­le­ge nach der Ram­pe der Tief­ga­ra­gen­zu­fahrt im Park­haus am neu­en Sport­bad. Die gesetz­li­che Rege­lung sieht bei mit­tel- und Groß­ga­ra­gen ein maxi­ma­les Gefäl­le von 15% vor – beim Blick über den Bau­zaun könn­te man anneh­men, es könn­ten mehr sein. Um hier zu einem genau­en und hof­fent­lich geset­zes­kon­for­men Ergeb­nis zu kom­men, wird jetzt noch ein­mal nach­ge­mes­sen (in den bestehen­den Plä­nen ist die gesetz­li­che Vor­ga­be erfüllt). Ant­wort folgt.

Ers­te Ant­wort der Ver­wal­tung: Das geplan­te Gefäl­le der Ram­pe beträgt 14,6% und liegt damit inner­halb der recht­li­chen Vorschriften.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es heu­te kei­ne Beiträge.