SV 2015/V 00074

Beschluss­an­trag:

I.

  1. Der Gemein­de­rat beschließt die Umstel­lung auf das neue kom­mu­na­le Haus­halts­recht in

Pro­jekt­form als „Pro­jekt Dop­pik“ mit der in Anla­ge 1 dar­ge­stell­ten Pro­jekt­orga­ni­sa­ti­on in

fünf Teil­pro­jek­ten durch­zu­füh­ren. Die Pro­jekt­orga­ni­sa­ti­on wird der Stadt- und Stiftungs-

pfle­ge angegliedert.

  1. Ange­streb­ter Zeit­punkt für die Umstel­lung auf die Dop­pik und einer produktbereichsori-

ent­ier­ten Dar­stel­lung des Haus­halts auf dop­pi­scher Basis in der Kern­ver­wal­tung ist der

01.01.2019.

  1. Ent­schei­dun­gen inner­halb des Pro­jekts mit Aus­nah­me der grund­le­gen­den dem Gemein-

derat vor­be­hal­te­nen Ent­schei­dun­gen wer­den auf den Ober­bür­ger­meis­ter übertragen.

  1. Dem mit Anla­ge 2 vor­ge­leg­ten vor­läu­fi­gen Zeit­plan wird zuge­stimmt. Die Verwaltung

wird beauf­tragt, die­sen ent­spre­chend dem Pro­jekt­fort­schritt fortzuschreiben.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, einen kon­kre­ten Schu­lungs­plan für die Mit­glie­der des

Gemein­de­rats auf­zu­stel­len. Für die Qua­li­fi­zie­rung der Mit­ar­bei­ter der Ver­wal­tung gilt im

Rah­men der Pro­jekt­orga­ni­sa­ti­on Teil­pro­jekt 5. Die dafür ent­ste­hen­den überplanmäßi-

gen Aus­ga­ben von grob geschätzt 30.000 EUR im Jahr 2015 wer­den genehmigt.

II.

  1. Im UA 0305 wird eine für die Umset­zung des Pro­jekts Dop­pik bis ca. 31.12.2021 befris-

tete Stel­le „Geschäfts­stel­le Dop­pik“ für Vor­be­rei­tung, Start, Beglei­tung und Evaluierung

der Dop­pik-Ein­füh­rung der Ent­gelt­grup­pe EG 9 neu geschaf­fen und die durch diese

Stel­len­schaf­fung ent­ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Per­so­nal­aus­ga­ben in 2015 in Höhe

von max. 30.100 EUR wer­den genehmigt.

  1. Im UA 0320 wird für die Anla­gen­buch­hal­tung bei der Abtei­lung Stadt­kas­se der Stadt-

und Stif­tungs­pfle­ge zunächst befris­tet bis zum 31.12.2021 eine Stel­le „Sach­be­ar­bei­tung

Anla­gen­buch­hal­tung“ in TVöD EG 8 neu geschaf­fen und die durch die­se Stellenschaf-

fung ent­ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Per­so­nal­aus­ga­ben in 2015 von max. 25.250 EUR

wer­den genehmigt.

  1. Im UA 0305 wird für die Abtei­lungs­lei­tung Haus­halts- und Finanz­wirt­schaft eine Stelle

der Ent­gelt­grup­pe 12 TVöD neu geschaf­fen und die durch die­se Stel­len­schaf­fung ent-

ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Per­so­nal­aus­ga­ben in 2015 von max. 41.300 EUR werden

geneh­migt. Bei Bedarf wird die­se Stel­le im Rah­men des Stel­len­plans 201617 in eine

Beam­ten­stel­le der Bes.Gr. A 13 g.D. umgewandelt.

  1. Die pro Stel­le anfal­len­den über­plan­mä­ßi­gen Sach­kos­ten in Höhe von max. 4.400 EUR

in 2015 und über­plan­mä­ßig für Ein­rich­tung und Betriebs­ein­rich­tung im Jahr 2015 in Hö-

he von max. 8.000 EUR zur erst­ma­li­gen Aus­stat­tung die­ser Arbeits­plät­ze wer­den zu-

dem geneh­migt.

  1. Da die durch die Stel­len­schaf­fun­gen ent­ste­hen­den über­plan­mä­ßi­gen Mehrausgaben

man­gels ver­füg­ba­rer Mit­tel nicht über den Deckungs­ring Per­so­nal­aus­ga­ben gedeckt

wer­den kön­nen, muss die Deckung über eine Ver­bes­se­rung im Finanz­aus­gleich erfol-

gen. Ent­spre­chen­des gilt für den Aus­gleich der über­plan­mä­ßi­gen Sach­kos­ten, soweit

die Mit­tel in den Unter­ab­schnit­ten 0000, 0209, für Aus- und Fort­bil­dung bzw. 0305 und

0320 der STP nicht aus­rei­chen soll­ten. Soweit die Plan­mit­tel in den Deckungsringen

Zen­tra­le Beschaf­fung“ nicht aus­rei­chen, wer­den die Aus­ga­ben im VMH im Jahr 2015

über eine ent­spre­chend höhe­re Rück­la­gen­ent­nah­me aus­ge­gli­chen, falls eine Finanzie-

rung durch eine even­tu­ell höhe­re Zufüh­rung vom VWH nicht mög­lich sein sollte.

  1. Der Gemein­de­rat nimmt davon Kennt­nis, dass für die Einführung/​Umstellung auf die

Dop­pik min­des­tens wei­te­re fol­gen­de Kos­ten ent­ste­hen wer­den, die noch genau­er zu

ermit­teln sind, jedoch vor­aus­sicht­lich einen Kos­ten­auf­wand von ca. 1 bis 1,5 Mio. EUR

nicht unter­schrei­ten werden:

a) Per­so­nal- und Sach­kos­ten für das Pro­jekt, Schu­lun­gen und Umset­zung (inter­ne,

ggf. auch exter­ne Kosten)

b) even­tu­ell Fort­ent­wick­lungs­kos­ten zzgl. lau­fen­der Betriebs­kos­ten für den Ein­satz der

dop­pik­fä­hi­gen Soft­ware SAP.

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die not­wen­di­gen Schrit­te ein­zu­lei­ten und die in den ein-

zel­nen Haus­halts­jah­ren not­wen­di­gen Sach- und Per­so­nal­kos­ten für die NKHR-

Umstel­lung sowie den Bera­tungs- und Schu­lungs­auf­wand im Rah­men der Haushalts-

pla­nung (incl. Stel­len­plan) anzumelden.

Ergän­zungs­an­trag zu Zif­fer 14: Halb­jähr­li­che Bericht­erstat­tung der Ver­wal­tung zum Stand der Umsetzung

So hat der Rat gestimmt: Dafür

So habe ich gestimmt: Dafür

Begrün­dung: Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, wir befin­den uns in der Umset­zung zeit­lich eher hin­ter ande­ren ver­gleich­ba­ren Städ­ten (Ulm, Frei­burg, Wein­gar­ten, Tett­nang, Über­lin­gen, Kon­stanz), ledig­lich Ravens­burg wird mit uns auch auf den 01.01.2019 umstel­len. Gut an der eher spä­te­ren (aber noch deut­lich recht­zei­ti­gen) Umstel­lung, die jetzt anläuft ist, dass man aus Umstel­lungs­feh­lern ande­rer ler­nen kann. Dazu gehört auch, dass der Per­so­nal­schlüs­sel ange­passt wird, damit die Umstel­lung so rei­bungs­los als mög­lich von­stat­ten gehen kann.