SV 2015 / V 00004
Beschlussantrag:
- Der Sachstand und die derzeitige Priorisierung zu den baulichen Maßnahmen an Schulen laut Sicht der Verwaltung gemäß Anlage werden zur Kenntnis genommen. Diese Priorisierung ist noch nicht abschließend. Sie muss zur Information des Gemeinderats noch um eine Spalte ‚Priorisierung aus Sicht der Schulen‘ und unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung ergänzt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2016/2017 ist diese Priorisierungsliste dem Gemeinderat vorzulegen.2. Zur beschleunigten Abwicklung von baulichen Maßnahmen an Schulen wird zusätzlich zu den im Haushalt 2014/2015 für das Jahr 2015 eingestellten Finanzierungsmitteln ein „Sonderprogramm Schulen“ genehmigt. In 2015 werden hierfür auf Fipo. 1.8800.5001.000 zweckgebunden für Schulen 500.000 EUR über-/außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die üpl./apl. Ausgaben werden durch Verbesserungen beim Finanzausgleich gedeckt. Die weiteren Beträge für 2016 und 2017 von je 500.000 EUR werden im Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 berücksichtigt.3. Nach Vorliegen der aktuellen Schulentwicklungsplanung und der Ergebnisse der Biregio- Untersuchung wird eine Bewertung der daraus resultierenden konzeptionellen Maßnahmen vorgelegt. Die Anmeldung von sich daraus ableitenden priorisierten baulichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung 2016ff.4. Vor dem Hintergrund der dargestellten Maßnahmen erhält die Sießener Schulen gGmbH für den Anbau von Toilettenanlagen für Jungen, den Anbau eines Stuhl- und Gerätelagers an die Turnhalle und die Generalsanierung der Turnhalle an der Mädchen- und Jungenrealschule St. Elisabeth eines städtischen Zuschuss von 55% der Baukosten, maximal 1.100.000 EUR. Der Haushaltssperrvermerk bei Fipo. 2.2950.9880.000‑0200 wird aufgehoben.
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Zu den Schulhofgestaltungen wird die Verwaltung nach Vorliegen der Planungsentwürfe bis zur Sommerpause 2015 einen Vorschlag vorlegen. Ggf. erforderliche Mittel werden in den Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 eingestellt.