Mein persönlich wichtigster Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung war die Behandlung und Beschlussfassung zu unserem Antrag „SEEBRÜCKE – sichere Häfen“. Leider waren die Grüne Fraktion ziemlich allein mit ihrer Ansicht, dass auch wir in Friedrichshafen einen Beitrag zur Änderung der derzeit herrschenden groß-politischen Haltung leisten können und müssen. Der Antrag wurde, wie von der Verwaltung empfohlen, abgelehnt.
Der zweitwichtigste Punkt war der SPD-Antrag, heilpädagogische Fachkräfte in allen Kitas der Stadt einzustellen. Hier kam es aufgrund der Modifizierung des Antrags durch die SPD-Fraktion zu keiner substantiellen Beschlussfassung.
Alles was sonst noch beraten, beschlossen und wichtig war, gibt es wie immer hier zum Nachlesen. Viel Spaß dabei!
[Tagesordnung & Sitzungsvorlagen]
B 31 neu – mündlicher Bericht
Kurz zusammengefasst:
- Es wird teurer, und zwar nicht unerheblich.
- Die Belange von Radlern wurden bei der Planung unzureichend berücksichtigt, ob hier noch Verbesserungen erfolgen können ist ungewiss. Hauptsächlich betrifft dies die Auf- bzw. Ausfahrt B 31 neu zwischen Fischbach und Immenstaad, bei der der Radweg die Einmündung kreuzen muss, was er jedoch mit den bestehenden Planungen nicht kann.
- Es ist eine vorgezogene Verkehrsfreigabe für das Teilstück Auffahrt Fischbach bis Knotenpunkt Manzell geplant. Die Straßenzüge, über die vom zu‑, bzw. abfließenden Verkehr zum Knotenpunkt Manzell betroffen sind, könnten temporär mit Tempo 30 versehen werden. Ein Mitspracherecht bei der vorzeitigen Freigabe des Teilstücks und der Entscheidung zu Tempo 30 besteht seitens der Stadt und des Gemeinderats nicht.
Die DEGES präsentierte im Gemeinderat ein Video zum Entwicklungsstand der Baustelle:
Weitere Infos in den Artikeln der Schwäbischen Zeitungund des Südkuriers.
Druck- und Kopierkonzept
2019 / V 00139 Druck- und Kopierkonzept 2020 – 2025
Worum geht es?
Zum 1. April 2020 läuft der derzeitige Vertrag über die Bereitstellung und Betreuung der Druck- und Kopiersysteme der Stadt Friedrichshafen aus. Auf Initiative des Amtes für Digitalisierung, Abteilung IuK erfolgt gemeinsam mit den Städten Biberach, Ravensburg, Weingarten sowie mit der Gemeinde Meckenbeuren eine interkommunale europaweite Ausschreibung der Druck- und Kopiersysteme. Wie beim letzten Konzept erfolgt die Vorbereitung, Konzeption und die gemeinsame Ausschreibung mit Unterstützung eines herstellerunabhängigen Beratungsunternehmens.
Durch die voranschreitende Digitalisierung wird in den kommenden Jahren mit einem Rückgang der ausgedruckten Seiten gerechnet. In der Ausschreibung soll dies durch den Entfall eines Mindestdruckvolumens berücksichtigt werden. Das Abrechnungsmodell wird vom bisherigen Klickpreis-System (Gerätemiete wird über die Druckkosten je Seite finanziert) auf das inzwischen üblichere Kombimodell Gerätemiete + Verbrauchspreis je gedruckter Seite umgestellt. Dieses Abrechnungsmodell bietet mehr Transparenz und vereinfacht dadurch Geräte- oder Ausstattungsanpassungen während des laufenden Vertrages.
Auf der anderen Seite wird durch die zunehmende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe die Scanfunktion der Multifunktionsgeräte immer häufiger benötigt. Es ist daher geplant in der Ausschreibung besonderen Wert auf eine hohe Scangeschwindigkeit zu legen.
Nachdem die Stadt Friedrichshafen im Vorfeld der beiden letzten Ausschreibungen Konsolidierungsprojekte bezüglich der Anzahl und Typenvielfalt der Druck- und Kopiersysteme durchgeführt hat, sind nun keine nennenswerten Reduzierungen an den Standorten mehr möglich. Es soll weitestgehend dieselbe Geräteanzahl wie aktuell im Einsatz ausgeschrieben werden. Abgesehen von schnelleren Scanmodulen und einer umfangreicheren Scansoftware sind auch an der Ausstattung keine größeren Änderungen geplant. Ebenso werden die etablierten Umwelt- und Energieverbrauchskriterien gefordert (z.B. Blauer Engel, Energy Star o.ä.).
Für ca. 520 Geräte (davon ca. 290 für die Schulen) sowie die zugehörige Software wird mit Mietkosten von ca. 150.000 €/Jahr brutto gerechnet. Für Wartung und Verbrauchsmaterial wird mit Kosten von ca. 115.000 €/Jahr brutto gerechnet (ca. 9 Mio. schwarz-weiß-Seiten/Jahr und 2 Mio. Farbseiten/Jahr). Die Gesamtsumme brutto über eine Laufzeit von 60 Monaten beträgt damit voraussichtlich ca. 1.325.000 € (265.000 €/ Jahr).
Rückblick:
Im Jahr 2018 wurden auf 514 Geräten 9,1 Mio. schwarz-weiße Seiten und 2,1 Mio. Farbseiten gedruckt. Es fielen Kosten von ca. 243.000 € brutto an.
Beschlussantrag:
- 1) Die Grundsatzentscheidung zur europaweiten Ausschreibung der Druck- und Kopiersysteme der Stadt Friedrichshafen wird getroffen.
- 2) Die Entscheidung über die Vergabe der Druck- und Kopiersysteme wird an die Dezernatsleitung II delegiert.
Meine Haltung:
Ich finde es gut, dass der Wechsel von der aktenbasierten Verwaltung hin zur digitalen Verwaltung bei der Beschaffung von neuen Druck- und Kopiersystemen berücksichtigt wird. Je weniger Papier wir verbrauchen, um so besser ist es. Ob wir bei diesem Auftrag bereits gemeinwohlökonomische Grundsätze hätten berücksichtigen können, war in der Fraktion auf die Schnelle nicht abschließend zu klären, so dass wir dieses Thema für künftige Beschaffngs- und Auftragsvergaben mit auf die Agenda genommen haben.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Standortentwicklung Landratsamt
2019 / V 00116 Erweiterungskonzeption Landratsamt – Standortentwicklung
Worum geht es?
Das Gebäude des Landratsamtes ist teils sanierungsbedürftig und gleichzeitig geht der Flächenbedarf deutlich über die jetzt vorhandenen Flächen hinaus. Deshalb hat das Landratsamt (LRA) in den vergangenen Monaten intensiv geprüft, wie die Anforderungen sowohl in Bezug auf mögliche Erweiterungspotentiale als auch hinsichtlich einer wirtschaftlichen Sanierung des Altbestandes erfüllt werden können.
Letzteres – wirtschaftliche Sanierung des Altbestandes – wird als Ergebnis der Prüfung nicht mehr weiterverfolgt.
Mit einer Machbarkeitsstudie, die das Büro Stadt, Land, Plan aus Stuttgart im Auftrag des LRA erstellt hat, wurden Plankonzepte entwickelt, welche vier Bauabschnitte vorsehen. Die zukünftigen Randbedingungen, u.a. die Straßenführung der Zeppelinstraße, wurden dabei in Abstimmung mit der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Für den Wettbewerb soll die maximale Gebäudehöhe in der Auslobung begrenzt werden. Dafür gibt es seitens der Verwaltung zwei Vorschläge:
- Auslobung mit maximaler Höhe gemäß Gebäude Albrechtstraße 77 (446,86 m ü. NN)
- Auslobung mit maximaler Höhe ca. 2 Geschosse tiefer als Gebäude Albrechtstraße 77 (440,75 m ü. NN) (entspricht der Mindesthöhe, welche zur Realisierung des Raumbedarfes notwendig ist, jedoch nicht höher als 440,75 m ü. NN)
Aus Sicht der Verwaltung sollt Alternative 2 vorgegeben werden. Sie geht besser auf die städtebauliche Situation ein und nimmt Rücksicht auf die bestehende nördliche Wohnbebauung.
Die geplante Vorgehensweise sieht nun ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren vor, das sich folgendermaßen darstellt:
- Ideenwettbewerb für das gesamte Gebäudeensemble und Planungsgebiet
- Realisierungswettbewerb für den 1. Und 2. Bauabschnitt
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Planungsunterlagen zustimmend zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der unter dem Abschnitt „Städtebaulicher Bewertungsansatz“ dargestellten Variantenbetrachtung bezüglich der Höhenentwicklung zu und beschließt, die Alternative … der weiteren Wettbewerbsbearbeitung zugrunde zu legen.
Alternative 1: maximale Höhe gemäß Gebäude Albrechtstraße 77 (446,86 m ü. NN)
Alternative 2: maximale Höhe ca. 2 Geschosse tiefer als Gebäude Albrechtstraße 77 (440,75 m ü. NN) - Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung des vom Landratsamt aufzustellenden Auslobungsentwurfs für den Wettbewerb mitzuwirken und diesen dem Gremium zur Zustimmung vorzulegen.
- Der Gestaltungsbeirat wird in das weitere Verfahren eingebunden.
Geänderter Beschlussantrag:
- Aufgrund der Vorberatung im PBU wird der Beschlussantrag wie folgt gefasst:
- Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Planunterlagen zustimmend zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der unter dem Abschnitt „Städtebaulicher Bewertungsansatz“ dargestellten Variantenbetrachtung bezüglich der Höhenentwicklung zu und beschließt, der
- weiteren Wettbewerbsbearbeitung folgende zwei Alternativen zugrunde zu legen:
Alternative 1: Höhe des „Kopfbaus“ orientiert sich am Gebäude Albrechtstraße 77, weitere Neubauten sind deutlich abgestuft.
Alternative 2: maximale Höhe ca. 2 Geschosse tiefer als Gebäude Albrechtstraße 77 (440,75 m ü. NN)
- Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung des vom Landratsamt aufzustellenden Auslobungsentwurfs gemäß Ziffer 2 einschließlich eines entsprechenden Grünkonzeptes für den Wettbewerb mitzuwirken und diesen dem Gremium zur Zustimmung vorzulegen.
- Der Gestaltungsbeirat wird in das weitere Verfahren eingebunden.
Meine Haltung:
Wenn in oder in unmittelbarer Nachbarschaft von bereits bestehender Wohnbebauung neu gebaut werden soll, gibt es häufig bereits ganz zu Beginn der Planungen Widerstand und Einsprüche. Das ist nicht nur das gute Recht der Anwohner, sondern es ist sicher auch sinnvoll, sich gleich zu melden um seine Bedürfnisse und Ansprüche anzumelden, so dass sie auch bei frühen Entscheidungen schon mit einfließen können.
Im vorliegenden Fall – Neubau des Landratsamtes – gibt es bereits eine lange und nicht immer gute – Geschichte der Anwohner mit den Verwaltungen aus Kreis und Stadt. Hauseigentümer beklagen heute noch die Missachtung bestehender (umwelt- und baurechtlichen) Vorgaben und Gesetze sowie die mangelhafte Kommunikation mit den Anwohnern. Ähnliches hatte sich dann wohl beim Bau des Fränkel-Turms an der Albrechtstraße ein paar Jahrzehnte später wiederholt. Nun ist die Sorge groß, dass das, was bereits zweimal nicht gut gemacht war, auch ein drittes Mal nicht gut gemacht werden könnte. Die Sorge und die damit verbundenen Wünsche kann ich nachvollziehen.
Gleichzeitig ist es so, dass wir als Gemeinderäte aufgefordert sind, aus den vorhandenen Grundstücken, möglichst unter Berücksichtigung aller Belange, das beste zu machen. Möglichst wenig Flächenverbrauch bei gleichzeitig möglichst optimaler Ausnutzung des Grundstücks. Möglichst viel Umgebungsgrün für möglichst hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität. Und last Hut Not lebst eine möglichst hohe Verträglichkeit des Neubaus mit der Bestandsbebauung und den Anwohnern. Dazu kommen noch die finanziellen Möglichkeiten, der Umweltschutz, die Verkehrsfragen und so weiter.
Wir von der Grünen Fraktion plädieren für hoch statt breit um Flächen zu schonen und möglichst viel Grün zwischen den Baukörpern erhalten zu können. Wir sind deshalb für eine Höhenorientierung am bestehenden Gebäude „Fränkel-Turm“ (Albrechtstraße 75). Wir haben damit zugestimmt, dass die Planungsbüros die Freiheit haben, dem Gemeinderat Vorschläge zu unterbreiten, in denen das zu planende Kopfgebäude (2. Bauabschnitt) so hoch oder höher als der bestehende „Fränkel-Turm“ ist. Welche Entwürfe die Planer dann vorlegen und welche davon im Bürgerbeteiligungsverfahre bestand haben werden und welche am Ende des Prozesses vom Gemeinderat beschlossen werden, das kann zum heutigen Zeitpunkt – ganz am Anfang des Planungsverfahrens – niemand sagen.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe der geänderten Beschlussfassung der Verwaltung, Alternative 1: „Höhe des „Kopfbaus“ orientiert sich am Gebäude Albrechtstraße 77, weitere Neubauten sind deutlich abgestuft.“, zugestimmt.
Antrag: Hauptamtlicher Stadtbildpfleger
2019 / V 00148 Antrag der FDP-Gruppe – Anstellung eines hauptamtlichen Stadtbildpflegers
Worum geht es?
Die FDP-Gruppe im Gemeinderat beantragte die Einrichtung einer Vollzeitstelle einer Stadtbildpflegerin/eines Stadtbildpflegers zur Förderung und Weiterentwicklung des Stadtbilds. Antrag der FDP Gruppe
Die Verwaltung lehnt den Antrag der FDP Gruppe mit der Begründung ab, dass es mit der Gestaltungssatzung und dem Gestaltungskonzept bereits Instrumente zur Stadtbildgestaltung gäbe, die durch den 8‑Punkte-Plan und den Gestaltungsbeirat ergänzt würden. Zudem könnten Einwohnerinnen und Einwohner jederzeit über das „Sag’s doch-Portal“ aktuelle Missstände, wie z.B. Beschädigungen oder Vermüllung melden.
Zusammenfassend teilt die Verwaltung mit:
„Die klassischen Zuständigkeitsbereiche eines Stadtbildpflegers werden in Friedrichshafen bereits umfassend durch die Verwaltung und die Stadtmarketing GmbH abgedeckt. Ein zusätzlicher Kontrollbedarf der Stadtbildgestaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen.
Beschlussantrag:
- Dem Antrag der FDP- Gruppe vom 27.01.2019 (s. Anlage) wird unter Begründung aufgeführten Bewertung nicht zugestimmt.
Meine Haltung:
Die Idee ist gut, allerdings gibt es derzeit meiner Meinung nach wichtigere politische Forderungen wie z.B. den regelmäßig geforderten Mobilitätsmanager. Die Verwaltung hat zudem zugesagt, dem Thema künftig mehr Beachtung und Raum zu geben, so dass die oben genannten Arbeitsfelder entsprechend berücksichtigt werden.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem Beschlussantrag der Verwaltung zugestimmt.
Antrag: SEEBRÜCKE
Worum geht es?
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, die Stadt Friedrichshafen solle eine Solidaritätserklärung mit dem Verein SEEBRÜCKE – Sichere Häfen e.V. abgeben.
Beschlussantrag:
1) Dem Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird nicht zugestimmt.
2) Statt dessen erklärt die Stadt Friedrichshafen, dass sie auch weiterhin, gemeinsam mit anderen Institutionen und ehrenamtlichen Initiativen, den geflüchteten Menschen, die der Stadt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen sind oder künftig zugewiesen werden, eine sichere und menschenwürdige Bleibe bieten und die Integration der Menschen begleiten wird.
Meine Haltung:
Fraktionserklärung / Stellungnahme zum Antrag „SEEBRÜCKE – schafft sichere Häfen“
Ich möchte meine Stellungnahme zu unserem Antrag in drei Bereiche gliedern:
- Um was geht es uns
- Wo sehen wir unsere Verpflichtung und
- Wo sehen wir unsere Möglichkeiten und unser Rechte als Kommune und als Gemeinderat
Um was geht es uns?
- Unser Antrag ist ein politisch-moralischer Antrag, ein Antrag, der nach unserer Menschlichkeit fragt, nach unserer Fähigkeit, humanitär zu handeln.
- Wir beantragen, dass der Gemeinderat beschließt, sich mit den Zielen der Organisation SEEBRÜCKE zu solidarisieren und darüber zu entscheiden ob und wenn ja, wie viele Menschen wir über die Anzahl der uns zugewiesenen hinaus, bei uns in der Stadt aufnehmen werden. Dabei sind wir völlig frei, zu bestimmen, ob wir im kommenden Jahr oder in einem anderen von uns gewählten Zeitraum einem, 10, 50 oder keinem zusätzlichen Menschen das Leben retten. Wir, die wir hier bestens versorgt und gut klimatisiert sitzen, haben diese Entscheidung heute in der Hand.
- Seit 2014 sind bereits 36.000 Menschen im Zentral-Mittelmeer auf der Flucht ertrunken.
- Menschen, die vor Hunger und keinem Zugang zu sauberem Trinkwasser, vor Verfolgung, Folter, Misshandlungen, Vergewaltigung, Sklaverei, Krieg, Terror und Tod aus ihren Herkunftsländern fliehen.
- Menschen, aus Afrika, die nach Libyen fliehen. Nicht alle mit dem Ziel, von dort aus weiter nach Europa zu fliehen. Die Gefahren der Mittelmeerroute sind bekannt. In Libyen zu bleiben ist allerdings keine Option, hier herrschen für die Flüchtenden kaum bessere Bedingungen als in ihren Herkunftsländern.
- Um es klar und deutlich zu sagen: Libyen ist kein sicherer Hafen! Botschafter des Auswärtigen Amtes sprechen von „Konzentrationslager ähnlichen Zuständen“ in den Lagern Libyens.
- Die Ver- und Behinderung der Seenotrettung verhindert keine Flucht. Tatsächlich nehmen Menschen trotz fehlender Rettungsschiffe aus Mangel an Alternativen und ungeachtet der Risiken die Flucht über das Mittelmeer weiter auf sich. Der einzige Unterschied ist: Das Risiko, bei der Flucht zu sterben, ist jetzt fast viermal höher als im vergangenen Jahr, so die Zahlen der Internationalen Organisation für Migration.“
- In der Vorberatung im FVA wurde angemerkt, dass die Probleme der Menschen besser behoben werden könnten, wenn wir uns dafür einsetzen würden, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Ungeachtet dessen, dass dies sicher sinnvoll ist, hilft das den Menschen, die sich jetzt bereits auf der Flucht, in menschenunwürdigen Lagern oder auf dem Mittelmeer befinden, überhaupt nichts. Wir sind, im Rahmen unserer Möglichkeiten, zum Handeln aufgefordert und zwar jetzt.
- Örtlicher Bezug zu Friedrichshafen: Neben dem Bodensee und der damit verbundenen Nähe zur Seenotrettung gibt es einen weiteren Bezug durch Zoe Katharina. Sie ist Häflerin und war auf dem Rettungsschiff Iuventa der Organisation „Jugend rettet“, unterwegs. Zoe war zum Zeitpunkt ihres Einsatzes auf der Iuventa 21 Jahre alt. Sie war dafür zuständig, die Menschen, nach geltendem internationalem Seerecht, aus seeuntauglichen Schlauchbooten zu retten und die Boote nach Beendigung der Rettungsaktion zu zerstören.
- Wenn Zoe von ihrem Einsatz auf der Iuventa berichtet, schildert sie immer wieder die Situationen, in denen sie Menschen aus einem kaputten Schlauchboot auf das sichere Schiff ziehen will und sie aufgrund chemischer Prozesse durch das Salzwasser-Benzin-Urin-Gemisch, nur die Haut der Ertrinkenden in Händen hält. Was solche traumatischen Erlebnisse für ein so junges Leben bedeuten, kann sich vielleicht jeder vorstellen.
- Heute ist Zoe von der italienischen Regierung angeklagt. Der Prozess wird im Herbst 2019 stattfinden. Im schlimmsten Fall drohen ihr 2,1 Mio. EUR Strafgeld und eine Gefängnisstrafe von 20 Jahren.
Unsere Verpflichtung
- Unsere Verpflichtung gilt den Menschen die fliehen, weil sie leben wollen. Und nach unser aller Verständnis haben sie auch ein Recht auf Leben. Verpflichtet haben wir uns mit der Ratifizierung der
- Allgemeine Menschenrechtscharta:
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. - Europäische Menschenrechte:
Art. 2, Recht auf Leben: (1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. 2Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
- Grundgesetz:
Artikel 2: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
- Seerechtsübereinkommen (SRÜ)
ART. 98:
Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten“.
Push-Backs in Richtung Nordafrika und Fluchttransitstaaten ist laut dem EGM verboten. Denn es besteht nicht nur das Gebot, Menschen aus Seenot zu retten, sondern sie auch in einen „sicheren Hafen“ zu bringen. Sicher – das heißt: Die vor dem Ertrinken Bewahrten, dürfen nicht dort an Land gebracht werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht.
Urteil von 2012: Schutz für Flüchtlinge im Mittelmeer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt die Massnahmen Italiens, die Einwanderung über das Mittelmeer mittels Abfangen der Schiffe und Rücktransport der Bootsflüchtlinge nach Libyen zu verhindern, als nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Urteil der Grossen Kammer erging einstimmig.
- Kurz zusammenfassen kann ich das mit der Aussage, die gestern auf dem evangelischen Kirchentag vorgetragen wurde: Man lässt keine Menschen ertrinken. Punkt.
Wo sehen wir unsere Möglichkeiten und Rechte als Kommune und Gemeinderat? (Quelle: bpb)
- Im Gegensatz zu der von der Verwaltung zitierten nicht vorhandenen Befassungs- und Beschlusskompetenz sehen wir dasKommunales Selbstbestimmungsrecht:
„Kraft ihres kommunalen Selbstbestimmungsrechts dürfen Städte und Gemeinden über die vom Land zugewiesenen Aufgaben hinaus in freiem Ermessen selbst bestimmen, welche zusätzlichen Aufgaben sie im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts freiwillig wahrnehmen möchten (sogenannte Allzuständigkeit). - Welche Politik- und Handlungsfelder von diesem Recht umfasst sind, ist gesetzlich nicht abschließend vorgegeben und unterliegt einem ständigen Wandel. So werden Kommunen mittlerweile auch im Zusammenhang mit globalen Angelegenheiten tätig, etwa in der Außen- und Klimapolitik, beim Schutz von Menschenrechten und im Migrationsmanagement. Dies geschieht insbesondere über transnationale Städte-Netzwerke.
- Im Rahmen ihrer Allzuständigkeit dürfen sie auch neue Aufgaben an sich ziehen (sogenannte Spontaneität), etwa aus politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Interessen heraus. Inwieweit dies auch für den Bereich der Flüchtlingsaufnahme aus dem Ausland gilt, wird rechtlich von zwei Aspekten bestimmt: Kommunen haben ein Selbstbestimmungsrecht lediglich für „örtliche Angelegenheiten“ und müssen dabei die geltenden Gesetze beachten.
- Und um das weitere hier abzukürzen: Die Flüchtlingsaufnahme kann als örtliche Angelegenheit definiert werden.
- Dazu eine Aussage des Deutschen Städtetags, dessen Mitglied Friedrichshafen ist:
Deutscher Städtetag
27.07.2018
Hier sagt Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, zum Brief der Oberbürgermeisterin von Köln und der Oberbürgermeister von Düsseldorf und Bonn an die Bundeskanzlerin zur Aufnahme von Flüchtlingen:
„Solange Menschen auf der Flucht im Mittelmeer sterben, muss es intensive politische Anstrengungen geben, dieses Drama zu lösen. Der Deutsche Städtetag hält es deshalb für eine große Geste, dass die Städte Köln, Düsseldorf und Bonn ein Signal für Humanität, für das Recht auf Asyl und für die Integration Geflüchteter setzen wollen. Ob andere Städte ebenfalls anbieten können, Menschen aus der Seenotrettung aufzunehmen, bis eine europäische Lösung vereinbart ist, kann nur vor Ort entschieden werden.“
Unser Fazit:
- Die von der Verwaltung angebotene eigene Erklärung, ist unserer Ansicht nach politisch ohne Durchsetzungskraft. In diesem Fall kommt es jedoch auf ein starkes Bündnis an, dem sich bis heute bereits 60 Kommunen in Deutschland angeschlossen haben, 7 davon in Baden-Württemberg.
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält an ihrem Antrag fest und wird der von der Verwaltung vorgeschlagenen Formulierung einer eigenen Erklärung nicht zustimmen. Wir wollen keine formulierten Selbstverständlichkeiten und Standards.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an Sie, verschließen Sie Ihre Augen und Herzen nicht und lassen Sie uns das tun, was uns zu Menschen macht: Stimmen Sie dem Antrag zur Solidarisierung mit SEEBRÜCKE zu und lassen Sie uns das Mögliche tun!
Antrag: Heilpädagogisches Konzept
Worum geht es?
Im Antrag der SPD-Fraktion wurden Heilpädagogische Fachkräfte für die städtischen Kindertageseinrichtungen beantragt. Die Verwaltung sieht im Antrag jedoch im Zuge der Gleichbehandlung eine Grundsatzentscheidung mit Auswirkung für alle Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen.
Die SPD-Fraktion verfolgt mit ihrem Antrag das Ziel, das Stammpersonal in den Kindertageseinrichtungen (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen) durch heilpädagogische Fachkräfte aufzustocken. Diese sollen in den Einrichtungen dazu beitragen, das Personal zu entlasten und besonders Kinder in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen.
Die Verwaltung sieht den zunehmenden Bedarf ebenfalls. Allerdings seien nicht alle Kindertageseinrichtungen gleichermaßen betroffen, so dass der Bedarf an Heilpädagogischen Fachkräften nicht überall bestünde. Gleichzeitig gäbe es zudem unterschiedlichste Programme und Initiativen wie z.B. Pakt für gute Bildung und damit verbunden ein Modellversuch, in welchem ein mobiler Fachdienst und „Qualitätsbegleiter Inklusion“ eingerichtet werden sollen. Die Verwaltung hat die Bewerbung der Stadt Friedrichshafen eingereicht, die Entscheidung des Landes wird zeitnah erwartet. Zudem erarbeitete die Verwaltung mit externen Beratern in der „Arbeitsgruppe Heilpädagogik“ ein eigenes Konzept, das im Fall, dass die Stadt Friedrichshafen mit ihrer Bewerbung nicht erfolgreich ist, ebenfalls einen mobilen Fachdienst mit zwei bis vier Vollzeitstellen vor. Folgende Aufgaben sollen vom Fachdienst in den 43 Kindertageseinrichtungen mit ca. 2.900 Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren, übernommen werden:
- Beratung und Unterstützung der Eltern und pädagogischen Fachkräfte zu Entwicklungs‑, Erziehungs- und Teilhabefragen
- Unterstützung und Begleitung in den Übergängen zu externen Hilfsangeboten (Lotsenfunktion zu Schnittstellen, Netzwerkarbeit)
- Bedarfsanalyse
- Beratung der Kindertageseinrichtungen zur inklusiven Aufstellung
- Definition von Standards und Formulierungen von Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion in den Kindertageseinrichtungen
Nicht zuletzt sieht die Verwaltung als große Herausforderung an, die mit der Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion erforderlichen Stellen beim derzeitigen Fachkräftemangel zu besetzen.
Beschlussantrag:
- Der Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstockung des Personals in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Friedrichshafen mit heilpädagogischen Fachkräften wird abgelehnt.
- Das Ergebnis der städtischen Bewerbung für den Modellversuch des Landes Baden- Württemberg „Inklusion – mobiler Fachdienst und Qualitätsbegleiter“ wird abgewartet. Falls die Stadt Friedrichshafen den Zuschlag hierfür nicht erhalten sollte, wird die Verwaltung das Konzept „Inklusionsbegleitung und heilpädagogische Unterstützungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen“ den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Geänderter Beschlussantrag der SPD-Fraktion:
Die Verwaltung wird dieses Thema gem. dem modifizierten Antrag von StRin Pferd, bei Neueinstellungen künftig heilpädagogische Fachkräfte einzustellen, als Prüfauf- trag bis Oktober 2019 mitnehmen. Solange wird dieses Thema zurückgestellt und ruht.
Das Gremium ist in diesem Sinne mit einer vorläufigen Erledigung einstimmig ein- verstanden.
Meine Haltung:
Ich hätte den Antrag der SPD-Fraktion vollumfänglich unterstützt. Aus pädagogischen und heilpädagogischen Gründen ist es mehr als sinnvoll, Heilpädagog*innen fest in den Einrichtungen einzusetzen und somit alle Grundvoraussetzungen für eine gelingende Arbeit im Sinne aller Beteiligten zu schaffen.
Die SPD-Fraktion hatte sich jedoch bereits beim Aufruf des Tagesordnungspunktes dazu entschlossen, ihren ursprünglichen Antrag zurückzuziehen, einen modifizierten Antrag einzubringen und insgesamt die Berichterstattung der Verwaltung zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Heilpädagogik im Oktober 2019 abzuwarten. Ganz verstehen kann ich dieses Vorgehen nicht, gleichzeitig kann ich damit leben und warte nun eben auch auf die Berichterstattung – wobei ich jedoch heute bereits sagen kann, dass ich der Konzeption, die den Ausschussmitgliedern des KSA mittlerweile zugänglich gemacht wurde und die meiner Meinung nach maximal eine Pseudo-Wirksamkeit wird entwickeln können, so nicht zustimmen werde.
So habe ich abgestimmt:
Ich habe dem geänderten Beschlussantrag zugestimmt.
Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es heute keine Wortmeldungen.
Antrag: Bennenung von Straßen und Plätzen
Worum geht es?
Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Vergabe neuer Straßennamen im Stadtgebiet:
Es existiert eine Liste (siehe Anlage) mit schon eingebrachten Vorschlägen, die als Namensgeber für Neubenennungen von Straßen Berücksichtigung finden sollen.
Zunächst wird daraus geprüft, ob einer der vorliegenden Vorschläge für die jeweilige Straße geeignet ist. Hierbei ist z. B. auch die Umgebung zu berücksichtigen (Stichwort „Namensfamilien“) sowie Art und Bedeutung der Straßen oder des Platzes. Spezielle Wünsche, wie z. B. der MTU (Maybachplatz), der ZF (Graf-von-Soden-Platz) oder beim Dorniermuseum (Claude-Dornier-Platz) finden, wenn möglich, Berücksichtigung.
Dann werden vom AVL einer oder mehrere Namen vorgeschlagen. Dies wird dann im Zuge einer Gemeinderatsvorlage im Kultur- und Sozialausschuss zur Vorberatung und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Im Antrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2019 sind verschiedene Persönlichkeiten benannt, die bei zukünftigen Straßenbenennungen berücksichtigt werden sollen. Sollte seitens des Gremiums gewünscht werden, einzelne Personen aus dieser Namensliste in die Auswahlliste des AVL aufzunehmen, bittet das AVL um Benennung der gewünschten Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass das AVL die Straßenbenennung lediglich für das Stadtgebiet sowie im Wege der Amtshilfe für den Ortsteil Raderach durchführt; die Straßenbenennung in den Ortschaften Ailingen, Ettenkirch und Kluftern erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Ortsverwaltung.
Inwieweit die Ortsverwaltungen eine Vorschlagsliste führen, ist uns nicht bekannt.
Zusätzliche Anbringung von Erläuterungsschildern zu den Straßennamenspaten:
Bisher sind im Stadtgebiet noch keine Erläuterungsschilder zu den Namensgebern der Straßennamen angebracht. So dies gewünscht werden würde, würde sich der Aufwand für die zusätzliche Beschilderung (Herstellung und Anbringung) auf ca. 400 € pro Schild belaufen. Der Ausarbeitungs- und Rechercheaufwand ist hier noch nicht berücksichtigt.
Wenn z. B. nur verdiente Bürger von Friedrichshafen Berücksichtigung finden würden, sind dies ca. 50 Namensgeber im Stadtgebiet, die somit mit einem Erläuterungsschild versehen werden müssten. Der finanzielle Aufwand würde ca. 20.000,00 € betragen.
Aufgrund der mittlerweile gegebenen Möglichkeiten, diese Informationen auch digital abrufen zu können, könnte aus Sicht der Verwaltung auf das Anbringen von Zusatzschildern verzichtet werden.
Beschlussantrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Personen in die Vorschlagsliste mitaufzunehmen:
… - Die Verwaltung schlägt vor, keine Zusatzschilder an die Straßennamenschilder anzubringen.
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Ergebnis der Diskussion im Gemeinderat: Das Thema wird zurückgestellt, bis eine Aufarbeitung durch die Verwaltung erfolgt ist. Das Gremium zeigt sich hiermit einstimmig einverstanden.
Meine Haltung:
Meine Erfahrung ist, dass es, zumal für Gemeinderäte, völlig problemlos ist, Vorschläge zur Benennung von Straßen ein- und auch durchzubringen. Ich war noch ganz frisch im Gemeinderat, da wurden von der Verwaltung Namensvorschläge für die neue Straße und den neuen Platz in Wiggenhausen, Bauabschnitt 3 gemacht. Aufgrund der Namensgebung der umliegenden Straßen, sollten die Paten aus dem Bereich der Naturwissenschaften kommen. Die Verwaltung schlug unter anderem Kopernikus und einen weiteren Mann vor. Ich fand das damals nicht in Ordnung, sind die Frauen – wie auch sonst oft, so auch dort – unterrepräsentiert. Meine Vorschläge, Liese Meitner und Marie Curie wurden aufgenommen und umgesetzt, so dass es in Wiggenhausen heute eine Lise-Meitner-Straße und einen Marie-Curie-Platz gibt. Zudem gibt es eine Liste mit diversen Vorschlägen unterschiedlichster Einzelpersonen und auch Gruppierungen, die der Sitzungsvorlage anhängt und die jederzeit ergänzt werden kann, Das Anliegen der SPD diesbezüglich kann ich also nicht so ganz nachvollziehen.
Was die erweiterte Beschilderung angeht: Die Idee ist nicht schlecht und wird in unterschiedlichsten Städten ja bereits auch schon seit langem praktiziert. Allerdings fände ich einen Kompromiss gut, bei dem nicht alle Straßennamen mit einer Zusatzbeschilderung versehen werden, sondern nur solche, die einen direkten Bezug zu Friedrichshafen haben.
So habe ich abgestimmt:
Mit der Zurückstellung des Themas war ich einverstanden.