Mein per­sön­lich wich­tigs­ter Tages­ord­nungs­punkt in die­ser Sit­zung war die Behand­lung und Beschluss­fas­sung zu unse­rem Antrag „SEE­BRÜ­CKE – siche­re Häfen“. Lei­der waren die Grü­ne Frak­ti­on ziem­lich allein mit ihrer Ansicht, dass auch wir in Fried­richs­ha­fen einen Bei­trag zur Ände­rung der der­zeit herr­schen­den groß-poli­ti­schen Hal­tung leis­ten kön­nen und müs­sen. Der Antrag wur­de, wie von der Ver­wal­tung emp­foh­len, abgelehnt.

Der zweit­wich­tigs­te Punkt war der SPD-Antrag, heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te in allen Kitas der Stadt ein­zu­stel­len. Hier kam es auf­grund der Modi­fi­zie­rung des Antrags durch die SPD-Frak­ti­on zu kei­ner sub­stan­ti­el­len Beschlussfassung.

Alles was sonst noch bera­ten, beschlos­sen und wich­tig war, gibt es wie immer hier zum Nach­le­sen. Viel Spaß dabei!

[Tages­ord­nung & Sitzungsvorlagen] 

B 31 neu – münd­li­cher Bericht

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Es wird teu­rer, und zwar nicht unerheblich.
  • Die Belan­ge von Rad­lern wur­den bei der Pla­nung unzu­rei­chend berück­sich­tigt, ob hier noch Ver­bes­se­run­gen erfol­gen kön­nen ist unge­wiss. Haupt­säch­lich betrifft dies die Auf- bzw. Aus­fahrt B 31 neu zwi­schen Fisch­bach und Immenstaad, bei der der Rad­weg die Ein­mün­dung kreu­zen muss, was er jedoch mit den bestehen­den Pla­nun­gen nicht kann.
  • Es ist eine vor­ge­zo­ge­ne Ver­kehrs­frei­ga­be für das Teil­stück Auf­fahrt Fisch­bach bis Kno­ten­punkt Man­zell geplant. Die Stra­ßen­zü­ge, über die vom zu‑, bzw. abflie­ßen­den Ver­kehr zum Kno­ten­punkt Man­zell betrof­fen sind, könn­ten tem­po­rär mit Tem­po 30 ver­se­hen wer­den. Ein Mit­spra­che­recht bei der vor­zei­ti­gen Frei­ga­be des Teil­stücks und der Ent­schei­dung zu Tem­po 30 besteht sei­tens der Stadt und des Gemein­de­rats nicht.

Die DEGES prä­sen­tier­te im Gemein­de­rat ein Video zum Ent­wick­lungs­stand der Baustelle:

https://www.regio-tv.de/mediathek/video/drohne-zeigt-sieben-kilometer-b31neu-in-faszinierenden-bildern/

Wei­te­re Infos in den Arti­keln der Schwä­bi­schen Zei­tungund des Süd­ku­riers.

Druck- und Kopierkonzept

2019 / V 00139 Druck- und Kopier­kon­zept 2020 – 2025

Wor­um geht es?

Zum 1. April 2020 läuft der der­zei­ti­ge Ver­trag über die Bereit­stel­lung und Betreu­ung der Druck- und Kopier­sys­te­me der Stadt Fried­richs­ha­fen aus. Auf Initia­ti­ve des Amtes für Digi­ta­li­sie­rung, Abtei­lung IuK erfolgt gemein­sam mit den Städ­ten Biber­ach, Ravens­burg, Wein­gar­ten sowie mit der Gemein­de Mecken­beu­ren eine inter­kom­mu­na­le euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung der Druck- und Kopier­sys­te­me. Wie beim letz­ten Kon­zept erfolgt die Vor­be­rei­tung, Kon­zep­ti­on und die gemein­sa­me Aus­schrei­bung mit Unter­stüt­zung eines her­stel­ler­un­ab­hän­gi­gen Beratungsunternehmens.

Durch die vor­an­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung wird in den kom­men­den Jah­ren mit einem Rück­gang der aus­ge­druck­ten Sei­ten gerech­net. In der Aus­schrei­bung soll dies durch den Ent­fall eines Min­dest­druck­vo­lu­mens berück­sich­tigt wer­den. Das Abrech­nungs­mo­dell wird vom bis­he­ri­gen Klick­preis-Sys­tem (Gerä­te­mie­te wird über die Druck­kos­ten je Sei­te finan­ziert) auf das inzwi­schen übli­che­re Kom­bi­mo­dell Gerä­te­mie­te + Ver­brauchs­preis je gedruck­ter Sei­te umge­stellt. Die­ses Abrech­nungs­mo­dell bie­tet mehr Trans­pa­renz und ver­ein­facht dadurch Gerä­te- oder Aus­stat­tungs­an­pas­sun­gen wäh­rend des lau­fen­den Vertrages.

Auf der ande­ren Sei­te wird durch die zuneh­men­de Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tungs­ab­läu­fe die Scan­funk­ti­on der Mul­ti­funk­ti­ons­ge­rä­te immer häu­fi­ger benö­tigt. Es ist daher geplant in der Aus­schrei­bung beson­de­ren Wert auf eine hohe Scan­ge­schwin­dig­keit zu legen.
Nach­dem die Stadt Fried­richs­ha­fen im Vor­feld der bei­den letz­ten Aus­schrei­bun­gen Kon­so­li­die­rungs­pro­jek­te bezüg­lich der Anzahl und Typen­viel­falt der Druck- und Kopier­sys­te­me durch­ge­führt hat, sind nun kei­ne nen­nens­wer­ten Redu­zie­run­gen an den Stand­or­ten mehr mög­lich. Es soll wei­test­ge­hend die­sel­be Gerä­te­an­zahl wie aktu­ell im Ein­satz aus­ge­schrie­ben wer­den. Abge­se­hen von schnel­le­ren Scan­mo­du­len und einer umfang­rei­che­ren Scan­soft­ware sind auch an der Aus­stat­tung kei­ne grö­ße­ren Ände­run­gen geplant. Eben­so wer­den die eta­blier­ten Umwelt- und Ener­gie­ver­brauchs­kri­te­ri­en gefor­dert (z.B. Blau­er Engel, Ener­gy Star o.ä.).

Für ca. 520 Gerä­te (davon ca. 290 für die Schu­len) sowie die zuge­hö­ri­ge Soft­ware wird mit Miet­kos­ten von ca. 150.000 €/​Jahr brut­to gerech­net. Für War­tung und Ver­brauchs­ma­te­ri­al wird mit Kos­ten von ca. 115.000 €/​Jahr brut­to gerech­net (ca. 9 Mio. schwarz-weiß-Sei­ten/­Jahr und 2 Mio. Farbseiten/​Jahr). Die Gesamt­sum­me brut­to über eine Lauf­zeit von 60 Mona­ten beträgt damit vor­aus­sicht­lich ca. 1.325.000 € (265.000 €/ Jahr).

Rück­blick:
Im Jahr 2018 wur­den auf 514 Gerä­ten 9,1 Mio. schwarz-wei­ße Sei­ten und 2,1 Mio. Farbsei­ten gedruckt. Es fie­len Kos­ten von ca. 243.000 € brut­to an.

Beschluss­an­trag:

  1. 1) Die Grund­satz­ent­schei­dung zur euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung der Druck- und Kopier­sys­te­me der Stadt Fried­richs­ha­fen wird getroffen.
  2. 2) Die Ent­schei­dung über die Ver­ga­be der Druck- und Kopier­sys­te­me wird an die Dezer­nats­lei­tung II delegiert.

Mei­ne Haltung:

Ich fin­de es gut, dass der Wech­sel von der akten­ba­sier­ten Ver­wal­tung hin zur digi­ta­len Ver­wal­tung bei der Beschaf­fung von neu­en Druck- und Kopier­sys­te­men berück­sich­tigt wird. Je weni­ger Papier wir ver­brau­chen, um so bes­ser ist es. Ob wir bei die­sem Auf­trag bereits gemein­wohl­öko­no­mi­sche Grund­sät­ze hät­ten berück­sich­ti­gen kön­nen, war in der Frak­ti­on auf die Schnel­le nicht abschlie­ßend zu klä­ren, so dass wir die­ses The­ma für künf­ti­ge Beschaffngs- und Auf­trags­ver­ga­ben mit auf die Agen­da genom­men haben.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Stand­ort­ent­wick­lung Landratsamt

2019 / V 00116 Erwei­te­rungs­kon­zep­ti­on Land­rats­amt – Standortentwicklung

Wor­um geht es?

Das Gebäu­de des Land­rats­am­tes ist teils sanie­rungs­be­dürf­tig und gleich­zei­tig geht der Flä­chen­be­darf deut­lich über die jetzt vor­han­de­nen Flä­chen hin­aus. Des­halb hat das Land­rats­amt (LRA) in den ver­gan­ge­nen Mona­ten inten­siv geprüft, wie die Anfor­de­run­gen sowohl in Bezug auf mög­li­che Erwei­te­rungs­po­ten­tia­le als auch hin­sicht­lich einer wirt­schaft­li­chen Sanie­rung des Alt­be­stan­des erfüllt wer­den können.

Letz­te­res – wirt­schaft­li­che Sanie­rung des Alt­be­stan­des – wird als Ergeb­nis der Prü­fung nicht mehr weiterverfolgt.

Mit einer Mach­bar­keits­stu­die, die das Büro Stadt, Land, Plan aus Stutt­gart im Auf­trag des LRA erstellt hat, wur­den Plan­kon­zep­te ent­wi­ckelt, wel­che vier Bau­ab­schnit­te vor­se­hen. Die zukünf­ti­gen Rand­be­din­gun­gen, u.a. die Stra­ßen­füh­rung der Zep­pe­lin­stra­ße, wur­den dabei in Abstim­mung mit der Stadt­ver­wal­tung berücksichtigt.

Für den Wett­be­werb soll die maxi­ma­le Gebäu­de­hö­he in der Aus­lo­bung begrenzt wer­den. Dafür gibt es sei­tens der Ver­wal­tung zwei Vorschläge:

  1. Aus­lo­bung mit maxi­ma­ler Höhe gemäß Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77 (446,86 m ü. NN)
  2. Aus­lo­bung mit maxi­ma­ler Höhe ca. 2 Geschos­se tie­fer als Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77 (440,75 m ü. NN) (ent­spricht der Min­dest­hö­he, wel­che zur Rea­li­sie­rung des Raum­be­dar­fes not­wen­dig ist, jedoch nicht höher als 440,75 m ü. NN)

Aus Sicht der Ver­wal­tung sollt Alter­na­ti­ve 2 vor­ge­ge­ben wer­den. Sie geht bes­ser auf die städ­te­bau­li­che Situa­ti­on ein und nimmt Rück­sicht auf die bestehen­de nörd­li­che Wohnbebauung.

Die geplan­te Vor­ge­hens­wei­se sieht nun ein zwei­stu­fi­ges Wett­be­werbs­ver­fah­ren vor, das sich fol­gen­der­ma­ßen darstellt:

  1. Ideen­wett­be­werb für das gesam­te Gebäu­de­en­sem­ble und Planungsgebiet
  2. Rea­li­sie­rungs­wett­be­werb für den 1. Und 2. Bauabschnitt

Beschluss­an­trag:

  1. Der Gemein­de­rat nimmt die vor­ge­stell­ten Pla­nungs­un­ter­la­gen zustim­mend zur Kenntnis.
  2. Der Gemein­de­rat stimmt der unter dem Abschnitt „Städ­te­bau­li­cher Bewer­tungs­an­satz“ dar­ge­stell­ten Vari­an­ten­be­trach­tung bezüg­lich der Höhen­ent­wick­lung zu und beschließt, die Alter­na­ti­ve … der wei­te­ren Wett­be­werbs­be­ar­bei­tung zugrun­de zu legen.
    Alter­na­ti­ve 1: maxi­ma­le Höhe gemäß Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77 (446,86 m ü. NN)
    Alter­na­ti­ve 2: maxi­ma­le Höhe ca. 2 Geschos­se tie­fer als Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77 (440,75 m ü. NN)
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, bei der Erar­bei­tung des vom Land­rats­amt auf­zu­stel­len­den Aus­lo­bungs­ent­wurfs für den Wett­be­werb mit­zu­wir­ken und die­sen dem Gre­mi­um zur Zustim­mung vorzulegen.
  4. Der Gestal­tungs­bei­rat wird in das wei­te­re Ver­fah­ren eingebunden.

Geän­der­ter Beschlussantrag:

  1. Auf­grund der Vor­be­ra­tung im PBU wird der Beschluss­an­trag wie folgt gefasst:
  • Der Gemein­de­rat nimmt die vor­ge­stell­ten Plan­un­ter­la­gen zustim­mend zur Kenntnis.
  1. Der Gemein­de­rat stimmt der unter dem Abschnitt „Städ­te­bau­li­cher Bewer­tungs­an­satz“ dar­ge­stell­ten Vari­an­ten­be­trach­tung bezüg­lich der Höhen­ent­wick­lung zu und beschließt, der
  • wei­te­ren Wett­be­werbs­be­ar­bei­tung fol­gen­de zwei Alter­na­ti­ven zugrun­de zu legen: 
    Alter­na­ti­ve 1: Höhe des „Kopf­baus“ ori­en­tiert sich am Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77, wei­te­re Neu­bau­ten sind deut­lich abgestuft. 
    Alter­na­ti­ve 2: maxi­ma­le Höhe ca. 2 Geschos­se tie­fer als Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77 (440,75 m ü. NN)
  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, bei der Erar­bei­tung des vom Land­rats­amt auf­zu­stel­len­den Aus­lo­bungs­ent­wurfs gemäß Zif­fer 2 ein­schließ­lich eines ent­spre­chen­den Grün­kon­zep­tes für den Wett­be­werb mit­zu­wir­ken und die­sen dem Gre­mi­um zur Zustim­mung vorzulegen.
  2. Der Gestal­tungs­bei­rat wird in das wei­te­re Ver­fah­ren eingebunden.

Mei­ne Haltung:

Wenn in oder in unmit­tel­ba­rer Nach­bar­schaft von bereits bestehen­der Wohn­be­bau­ung neu gebaut wer­den soll, gibt es häu­fig bereits ganz zu Beginn der Pla­nun­gen Wider­stand und Ein­sprü­che. Das ist nicht nur das gute Recht der Anwoh­ner, son­dern es ist sicher auch sinn­voll, sich gleich zu mel­den um sei­ne Bedürf­nis­se und Ansprü­che anzu­mel­den, so dass sie auch bei frü­hen Ent­schei­dun­gen schon mit ein­flie­ßen können.

Im vor­lie­gen­den Fall – Neu­bau des Land­rats­am­tes – gibt es bereits eine lan­ge und nicht immer gute – Geschich­te der Anwoh­ner mit den Ver­wal­tun­gen aus Kreis und Stadt. Haus­ei­gen­tü­mer bekla­gen heu­te noch die Miss­ach­tung bestehen­der (umwelt- und bau­recht­li­chen) Vor­ga­ben und Geset­ze sowie die man­gel­haf­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Anwoh­nern. Ähn­li­ches hat­te sich dann wohl beim Bau des Frän­kel-Turms an der Albrecht­stra­ße ein paar Jahr­zehn­te spä­ter wie­der­holt. Nun ist die Sor­ge groß, dass das, was bereits zwei­mal nicht gut gemacht war, auch ein drit­tes Mal nicht gut gemacht wer­den könn­te. Die Sor­ge und die damit ver­bun­de­nen Wün­sche kann ich nachvollziehen.

Gleich­zei­tig ist es so, dass wir als Gemein­de­rä­te auf­ge­for­dert sind, aus den vor­han­de­nen Grund­stü­cken, mög­lichst unter Berück­sich­ti­gung aller Belan­ge, das bes­te zu machen. Mög­lichst wenig Flä­chen­ver­brauch bei gleich­zei­tig mög­lichst opti­ma­ler Aus­nut­zung des Grund­stücks. Mög­lichst viel Umge­bungs­grün für mög­lichst hohe Wohn- und Auf­ent­halts­qua­li­tät. Und last Hut Not lebst eine mög­lichst hohe Ver­träg­lich­keit des Neu­baus mit der Bestands­be­bau­ung und den Anwoh­nern. Dazu kom­men noch die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten, der Umwelt­schutz, die Ver­kehrs­fra­gen und so weiter.

Wir von der Grü­nen Frak­ti­on plä­die­ren für hoch statt breit um Flä­chen zu scho­nen und mög­lichst viel Grün zwi­schen den Bau­kör­pern erhal­ten zu kön­nen. Wir sind des­halb für eine Höhen­ori­en­tie­rung am bestehen­den Gebäu­de „Frän­kel-Turm“ (Albrecht­stra­ße 75). Wir haben damit zuge­stimmt, dass die Pla­nungs­bü­ros die Frei­heit haben, dem Gemein­de­rat Vor­schlä­ge zu unter­brei­ten, in denen das zu pla­nen­de Kopf­ge­bäu­de (2. Bau­ab­schnitt) so hoch oder höher als der bestehen­de „Frän­kel-Turm“ ist. Wel­che Ent­wür­fe die Pla­ner dann vor­le­gen und wel­che davon im Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­re bestand haben wer­den und wel­che am Ende des Pro­zes­ses vom Gemein­de­rat beschlos­sen wer­den, das kann zum heu­ti­gen Zeit­punkt – ganz am Anfang des Pla­nungs­ver­fah­rens – nie­mand sagen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe der geän­der­ten Beschluss­fas­sung der Ver­wal­tung, Alter­na­ti­ve 1: „Höhe des „Kopf­baus“ ori­en­tiert sich am Gebäu­de Albrecht­stra­ße 77, wei­te­re Neu­bau­ten sind deut­lich abge­stuft.“, zugestimmt.

Antrag: Haupt­amt­li­cher Stadtbildpfleger

2019 / V 00148 Antrag der FDP-Grup­pe – Anstel­lung eines haupt­amt­li­chen Stadtbildpflegers

Wor­um geht es?

Die FDP-Grup­pe im Gemein­de­rat bean­trag­te die Ein­rich­tung einer Voll­zeit­stel­le einer Stadtbildpflegerin/​eines Stadt­bild­pfle­gers zur För­de­rung und Wei­ter­ent­wick­lung des Stadt­bilds. Antrag der FDP Gruppe

Die Ver­wal­tung lehnt den Antrag der FDP Grup­pe mit der Begrün­dung ab, dass es mit der Gestal­tungs­sat­zung und dem Gestal­tungs­kon­zept bereits Instru­men­te zur Stadt­bild­ge­stal­tung gäbe, die durch den 8‑Punk­te-Plan und den Gestal­tungs­bei­rat ergänzt wür­den. Zudem könn­ten Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner jeder­zeit über das „Sag’s doch-Por­tal“ aktu­el­le Miss­stän­de, wie z.B. Beschä­di­gun­gen oder Ver­mül­lung melden.

Zusam­men­fas­send teilt die Ver­wal­tung mit:

Die klas­si­schen Zustän­dig­keits­be­rei­che eines Stadt­bild­pfle­gers wer­den in Fried­richs­ha­fen bereits umfas­send durch die Ver­wal­tung und die Stadt­mar­ke­ting GmbH abge­deckt. Ein zusätz­li­cher Kon­troll­be­darf der Stadt­bild­ge­stal­tung wird zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht gesehen.

Beschluss­an­trag:

  1. Dem Antrag der FDP- Grup­pe vom 27.01.2019 (s. Anla­ge) wird unter Begrün­dung auf­ge­führ­ten Bewer­tung nicht zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Die Idee ist gut, aller­dings gibt es der­zeit mei­ner Mei­nung nach wich­ti­ge­re poli­ti­sche For­de­run­gen wie z.B. den regel­mä­ßig gefor­der­ten Mobi­li­täts­ma­na­ger. Die Ver­wal­tung hat zudem zuge­sagt, dem The­ma künf­tig mehr Beach­tung und Raum zu geben, so dass die oben genann­ten Arbeits­fel­der ent­spre­chend berück­sich­tigt werden.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Antrag: SEE­BRÜ­CKE

Foto: Men­schen­fo­to­gra­fin Lena Reiner

2019 / V 00137 Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen: Öffent­li­che Soli­da­ri­täts­er­klä­rung der Stadt Fried­richs­ha­fen zur SEE­BRÜ­CKE – siche­re Häfen

Wor­um geht es?

Die Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen hat den Antrag gestellt, die Stadt Fried­richs­ha­fen sol­le eine Soli­da­ri­täts­er­klä­rung mit dem Ver­ein SEE­BRÜ­CKE – Siche­re Häfen e.V. abgeben.

Beschluss­an­trag:

1) Dem Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen wird nicht zugestimmt.

2) Statt des­sen erklärt die Stadt Fried­richs­ha­fen, dass sie auch wei­ter­hin, gemein­sam mit ande­ren Insti­tu­tio­nen und ehren­amt­li­chen Initia­ti­ven, den geflüch­te­ten Men­schen, die der Stadt nach dem Flücht­lings­auf­nah­me­ge­setz zuge­wie­sen sind oder künf­tig zuge­wie­sen wer­den, eine siche­re und men­schen­wür­di­ge Blei­be bie­ten und die Inte­gra­ti­on der Men­schen beglei­ten wird.

Mei­ne Haltung:

Frak­ti­ons­er­klä­rung / Stel­lung­nah­me zum Antrag „SEE­BRÜ­CKE – schafft siche­re Häfen“

Ich möch­te mei­ne Stel­lung­nah­me zu unse­rem Antrag in drei Berei­che gliedern:

  1. Um was geht es uns
  2. Wo sehen wir unse­re Ver­pflich­tung und
  3. Wo sehen wir unse­re Mög­lich­kei­ten und unser Rech­te als Kom­mu­ne und als Gemeinderat

Um was geht es uns?

  • Unser Antrag ist ein poli­tisch-mora­li­scher Antrag, ein Antrag, der nach unse­rer Mensch­lich­keit fragt, nach unse­rer Fähig­keit, huma­ni­tär zu handeln.
  • Wir bean­tra­gen, dass der Gemein­de­rat beschließt, sich mit den Zie­len der Orga­ni­sa­ti­on SEE­BRÜ­CKE zu soli­da­ri­sie­ren und dar­über zu ent­schei­den ob und wenn ja, wie vie­le Men­schen wir über die Anzahl der uns zuge­wie­se­nen hin­aus, bei uns in der Stadt auf­neh­men wer­den. Dabei sind wir völ­lig frei, zu bestim­men, ob wir im kom­men­den Jahr oder in einem ande­ren von uns gewähl­ten Zeit­raum einem, 10, 50 oder kei­nem zusätz­li­chen Men­schen das Leben ret­ten. Wir, die wir hier bes­tens ver­sorgt und gut kli­ma­ti­siert sit­zen, haben die­se Ent­schei­dung heu­te in der Hand.
  • Seit 2014 sind bereits 36.000 Men­schen im Zen­tral-Mit­tel­meer auf der Flucht ertrunken.
  • Men­schen, die vor Hun­ger und kei­nem Zugang zu sau­be­rem Trink­was­ser, vor Ver­fol­gung, Fol­ter, Miss­hand­lun­gen, Ver­ge­wal­ti­gung, Skla­ve­rei, Krieg, Ter­ror und Tod aus ihren Her­kunfts­län­dern fliehen.
  • Men­schen, aus Afri­ka, die nach Liby­en flie­hen. Nicht alle mit dem Ziel, von dort aus wei­ter nach Euro­pa zu flie­hen. Die Gefah­ren der Mit­tel­meer­rou­te sind bekannt. In Liby­en zu blei­ben ist aller­dings kei­ne Opti­on, hier herr­schen für die Flüch­ten­den kaum bes­se­re Bedin­gun­gen als in ihren Herkunftsländern.
  • Um es klar und deut­lich zu sagen: Liby­en ist kein siche­rer Hafen! Bot­schaf­ter des Aus­wär­ti­gen Amtes spre­chen von „Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger ähn­li­chen Zustän­den“ in den Lagern Libyens.
  • Die Ver- und Behin­de­rung der See­not­ret­tung ver­hin­dert kei­ne Flucht. Tat­säch­lich neh­men Men­schen trotz feh­len­der Ret­tungs­schif­fe aus Man­gel an Alter­na­ti­ven und unge­ach­tet der Risi­ken die Flucht über das Mit­tel­meer wei­ter auf sich. Der ein­zi­ge Unter­schied ist: Das Risi­ko, bei der Flucht zu ster­ben, ist jetzt fast vier­mal höher als im ver­gan­ge­nen Jahr, so die Zah­len der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migration.“
  • In der Vor­be­ra­tung im FVA wur­de ange­merkt, dass die Pro­ble­me der Men­schen bes­ser beho­ben wer­den könn­ten, wenn wir uns dafür ein­set­zen wür­den, die Flucht­ur­sa­chen zu bekämp­fen. Unge­ach­tet des­sen, dass dies sicher sinn­voll ist, hilft das den Men­schen, die sich jetzt bereits auf der Flucht, in men­schen­un­wür­di­gen Lagern oder auf dem Mit­tel­meer befin­den, über­haupt nichts. Wir sind, im Rah­men unse­rer Mög­lich­kei­ten, zum Han­deln auf­ge­for­dert und zwar jetzt.
  • Ört­li­cher Bezug zu Fried­richs­ha­fen: Neben dem Boden­see und der damit ver­bun­de­nen Nähe zur See­not­ret­tung gibt es einen wei­te­ren Bezug durch Zoe Katha­ri­na. Sie ist Häf­le­rin und war auf dem Ret­tungs­schiff Iuven­ta der Orga­ni­sa­ti­on „Jugend ret­tet“, unter­wegs. Zoe war zum Zeit­punkt ihres Ein­sat­zes auf der Iuven­ta 21 Jah­re alt. Sie war dafür zustän­dig, die Men­schen, nach gel­ten­dem inter­na­tio­na­lem See­recht, aus see­un­taug­li­chen Schlauch­boo­ten zu ret­ten und die Boo­te nach Been­di­gung der Ret­tungs­ak­ti­on zu zerstören. 
    • Wenn Zoe von ihrem Ein­satz auf der Iuven­ta berich­tet, schil­dert sie immer wie­der die Situa­tio­nen, in denen sie Men­schen aus einem kaput­ten Schlauch­boot auf das siche­re Schiff zie­hen will und sie auf­grund che­mi­scher Pro­zes­se durch das Salz­was­ser-Ben­zin-Urin-Gemisch, nur die Haut der Ertrin­ken­den in Hän­den hält. Was sol­che trau­ma­ti­schen Erleb­nis­se für ein so jun­ges Leben bedeu­ten, kann sich viel­leicht jeder vorstellen.
    • Heu­te ist Zoe von der ita­lie­ni­schen Regie­rung ange­klagt. Der Pro­zess wird im Herbst 2019 statt­fin­den. Im schlimms­ten Fall dro­hen ihr 2,1 Mio. EUR Straf­geld und eine Gefäng­nis­stra­fe von 20 Jahren.

Unse­re Verpflichtung 

  • Unse­re Ver­pflich­tung gilt den Men­schen die flie­hen, weil sie leben wol­len. Und nach unser aller Ver­ständ­nis haben sie auch ein Recht auf Leben. Ver­pflich­tet haben wir uns mit der Rati­fi­zie­rung der
  • All­ge­mei­ne Menschenrechtscharta:
    Arti­kel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Frei­heit und Sicher­heit der Person.
  • Euro­päi­sche Menschenrechte:

Art. 2, Recht auf Leben: (1) Das Recht jedes Men­schen auf Leben wird gesetz­lich geschützt. 2Niemand darf absicht­lich getö­tet wer­den, außer durch Voll­stre­ckung eines Todes­ur­teils, das ein Gericht wegen eines Ver­bre­chens ver­hängt hat, für das die Todes­stra­fe gesetz­lich vor­ge­se­hen ist.

  • Grund­ge­setz:
    Arti­kel 2: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Die Frei­heit der Per­son ist unver­letz­lich. In die­se Rech­te darf nur auf Grund eines Geset­zes ein­ge­grif­fen werden.
  • See­rechts­über­ein­kom­men (SRÜ)

ART. 98:

Jeder Staat ver­pflich­tet den Kapi­tän eines sei­ne Flag­ge füh­ren­den Schif­fes, jeder Per­son, die auf See in Lebens­ge­fahr ange­trof­fen wird, Hil­fe zu leisten“.
Push-Backs in Rich­tung Nord­afri­ka und Flucht­tran­sit­staa­ten ist laut dem EGM ver­bo­ten. Denn es besteht nicht nur das Gebot, Men­schen aus See­not zu ret­ten, son­dern sie auch in einen „siche­ren Hafen“ zu brin­gen. Sicher – das heißt: Die vor dem Ertrin­ken Bewahr­ten, dür­fen nicht dort an Land gebracht wer­den, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht.

Urteil von 2012: Schutz für Flücht­lin­ge im Mittelmeer

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te beur­teilt die Mass­nah­men Ita­li­ens, die Ein­wan­de­rung über das Mit­tel­meer mit­tels Abfan­gen der Schif­fe und Rück­trans­port der Boots­flücht­lin­ge nach Liby­en zu ver­hin­dern, als nicht ver­ein­bar mit der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK). Das Urteil der Gros­sen Kam­mer erging einstimmig.

  • Kurz zusam­men­fas­sen kann ich das mit der Aus­sa­ge, die ges­tern auf dem evan­ge­li­schen Kir­chen­tag vor­ge­tra­gen wur­de: Man lässt kei­ne Men­schen ertrin­ken. Punkt.

Wo sehen wir unse­re Mög­lich­kei­ten und Rech­te als Kom­mu­ne und Gemein­de­rat? (Quel­le: bpb)

  • Im Gegen­satz zu der von der Ver­wal­tung zitier­ten nicht vor­han­de­nen Befas­sungs- und Beschluss­kom­pe­tenz sehen wir dasKom­mu­na­les Selbstbestimmungsrecht: 
    „Kraft ihres kom­mu­na­len Selbst­be­stim­mungs­rechts dür­fen Städ­te und Gemein­den über die vom Land zuge­wie­se­nen Auf­ga­ben hin­aus in frei­em Ermes­sen selbst bestim­men, wel­che zusätz­li­chen Auf­ga­ben sie im Rah­men ihres Selbst­be­stim­mungs­rechts frei­wil­lig wahr­neh­men möch­ten (soge­nann­te Allzuständigkeit).
  • Wel­che Poli­tik- und Hand­lungs­fel­der von die­sem Recht umfasst sind, ist gesetz­lich nicht abschlie­ßend vor­ge­ge­ben und unter­liegt einem stän­di­gen Wan­del. So wer­den Kom­mu­nen mitt­ler­wei­le auch im Zusam­men­hang mit glo­ba­len Ange­le­gen­hei­ten tätig, etwa in der Außen- und Kli­ma­po­li­tik, beim Schutz von Men­schen­rech­ten und im Migra­ti­ons­ma­nage­ment. Dies geschieht ins­be­son­de­re über trans­na­tio­na­le Städte-Netzwerke.
  • Im Rah­men ihrer All­zu­stän­dig­keit dür­fen sie auch neue Auf­ga­ben an sich zie­hen (soge­nann­te Spon­ta­nei­tät), etwa aus poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen, sozia­len oder öko­lo­gi­schen Inter­es­sen her­aus. Inwie­weit dies auch für den Bereich der Flücht­lings­auf­nah­me aus dem Aus­land gilt, wird recht­lich von zwei Aspek­ten bestimmt: Kom­mu­nen haben ein Selbst­be­stim­mungs­recht ledig­lich für „ört­li­che Ange­le­gen­hei­ten“ und müs­sen dabei die gel­ten­den Geset­ze beachten.
  • Und um das wei­te­re hier abzu­kür­zen: Die Flücht­lings­auf­nah­me kann als ört­li­che Ange­le­gen­heit defi­niert werden.
  • Dazu eine Aus­sa­ge des Deut­schen Städ­te­tags, des­sen Mit­glied Fried­richs­ha­fen ist:

Deut­scher Städtetag

27.07.2018

Hier sagt Vere­na Göp­pert, stell­ver­tre­ten­de Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin des Deut­schen Städ­te­ta­ges, zum Brief der Ober­bür­ger­meis­te­rin von Köln und der Ober­bür­ger­meis­ter von Düs­sel­dorf und Bonn an die Bun­des­kanz­le­rin zur Auf­nah­me von Flüchtlingen:

Solan­ge Men­schen auf der Flucht im Mit­tel­meer ster­ben, muss es inten­si­ve poli­ti­sche Anstren­gun­gen geben, die­ses Dra­ma zu lösen. Der Deut­sche Städ­te­tag hält es des­halb für eine gro­ße Ges­te, dass die Städ­te Köln, Düs­sel­dorf und Bonn ein Signal für Huma­ni­tät, für das Recht auf Asyl und für die Inte­gra­ti­on Geflüch­te­ter set­zen wol­len. Ob ande­re Städ­te eben­falls anbie­ten kön­nen, Men­schen aus der See­not­ret­tung auf­zu­neh­men, bis eine euro­päi­sche Lösung ver­ein­bart ist, kann nur vor Ort ent­schie­den werden.“

Unser Fazit:

  • Die von der Ver­wal­tung ange­bo­te­ne eige­ne Erklä­rung, ist unse­rer Ansicht nach poli­tisch ohne Durch­set­zungs­kraft. In die­sem Fall kommt es jedoch auf ein star­kes Bünd­nis an, dem sich bis heu­te bereits 60 Kom­mu­nen in Deutsch­land ange­schlos­sen haben, 7 davon in Baden-Württemberg.
  • Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen hält an ihrem Antrag fest und wird der von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen For­mu­lie­rung einer eige­nen Erklä­rung nicht zustim­men. Wir wol­len kei­ne for­mu­lier­ten Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten und Standards.
  • Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, ich appel­lie­re an Sie, ver­schlie­ßen Sie Ihre Augen und Her­zen nicht und las­sen Sie uns das tun, was uns zu Men­schen macht: Stim­men Sie dem Antrag zur Soli­da­ri­sie­rung mit SEE­BRÜ­CKE zu und las­sen Sie uns das Mög­li­che tun!

Antrag: Heil­päd­ago­gi­sches Konzept

2019 / V 00128 Antrag der SPD – Heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Friedrichshafen

Wor­um geht es?

Im Antrag der SPD-Frak­ti­on wur­den Heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te für die städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen bean­tragt. Die Ver­wal­tung sieht im Antrag jedoch im Zuge der Gleich­be­hand­lung eine Grund­satz­ent­schei­dung mit Aus­wir­kung für alle Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Friedrichshafen.

Die SPD-Frak­ti­on ver­folgt mit ihrem Antrag das Ziel, das Stamm­per­so­nal in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen (Erzie­he­rin­nen, Kin­der­pfle­ge­rin­nen) durch heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te auf­zu­sto­cken. Die­se sol­len in den Ein­rich­tun­gen dazu bei­tra­gen, das Per­so­nal zu ent­las­ten und beson­ders Kin­der in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen zu unterstützen.

Die Ver­wal­tung sieht den zuneh­men­den Bedarf eben­falls. Aller­dings sei­en nicht alle Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen glei­cher­ma­ßen betrof­fen, so dass der Bedarf an Heil­päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten nicht über­all bestün­de. Gleich­zei­tig gäbe es zudem unter­schied­lichs­te Pro­gram­me und Initia­ti­ven wie z.B. Pakt für gute Bil­dung und damit ver­bun­den ein Modell­ver­such, in wel­chem ein mobi­ler Fach­dienst und „Qua­li­täts­be­glei­ter Inklu­si­on“ ein­ge­rich­tet wer­den sol­len. Die Ver­wal­tung hat die Bewer­bung der Stadt Fried­richs­ha­fen ein­ge­reicht, die Ent­schei­dung des Lan­des wird zeit­nah erwar­tet. Zudem erar­bei­te­te die Ver­wal­tung mit exter­nen Bera­tern in der „Arbeits­grup­pe Heil­päd­ago­gik“ ein eige­nes Kon­zept, das im Fall, dass die Stadt Fried­richs­ha­fen mit ihrer Bewer­bung nicht erfolg­reich ist, eben­falls einen mobi­len Fach­dienst mit zwei bis vier Voll­zeit­stel­len vor. Fol­gen­de Auf­ga­ben sol­len vom Fach­dienst in den 43 Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen mit ca. 2.900 Kin­dern im Alter von 0 – 6 Jah­ren, über­nom­men werden:

  • Bera­tung und Unter­stüt­zung der Eltern und päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te zu Entwicklungs‑, Erzie­hungs- und Teilhabefragen
  • Unter­stüt­zung und Beglei­tung in den Über­gän­gen zu exter­nen Hilfs­an­ge­bo­ten (Lot­sen­funk­ti­on zu Schnitt­stel­len, Netzwerkarbeit)
  • Bedarfs­ana­ly­se
  • Bera­tung der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen zur inklu­si­ven Aufstellung
  • Defi­ni­ti­on von Stan­dards und For­mu­lie­run­gen von Rah­men­be­din­gun­gen für eine gelin­gen­de Inklu­si­on in den Kindertageseinrichtungen

Nicht zuletzt sieht die Ver­wal­tung als gro­ße Her­aus­for­de­rung an, die mit der Zustim­mung zum Antrag der SPD-Frak­ti­on erfor­der­li­chen Stel­len beim der­zei­ti­gen Fach­kräf­te­man­gel zu besetzen.

Beschluss­an­trag:

  1. Der Antrag der SPD-Frak­ti­on auf Auf­sto­ckung des Per­so­nals in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen der Stadt Fried­richs­ha­fen mit heil­päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten wird abgelehnt. 
  2. Das Ergeb­nis der städ­ti­schen Bewer­bung für den Modell­ver­such des Lan­des Baden- Würt­tem­berg „Inklu­si­on – mobi­ler Fach­dienst und Qua­li­täts­be­glei­ter“ wird abge­war­tet. Falls die Stadt Fried­richs­ha­fen den Zuschlag hier­für nicht erhal­ten soll­te, wird die Ver­wal­tung das Kon­zept „Inklu­si­ons­be­glei­tung und heil­päd­ago­gi­sche Unter­stüt­zungs­maß­nah­men in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Fried­richs­ha­fen“ den poli­ti­schen Gre­mi­en zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung vorlegen. 

Geän­der­ter Beschluss­an­trag der SPD-Fraktion:

Die Ver­wal­tung wird die­ses The­ma gem. dem modi­fi­zier­ten Antrag von StRin Pferd, bei Neu­ein­stel­lun­gen künf­tig heil­päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te ein­zu­stel­len, als Prüf­auf- trag bis Okto­ber 2019 mit­neh­men. Solan­ge wird die­ses The­ma zurück­ge­stellt und ruht.

Das Gre­mi­um ist in die­sem Sin­ne mit einer vor­läu­fi­gen Erle­di­gung ein­stim­mig ein- verstanden.

Mei­ne Haltung:

Ich hät­te den Antrag der SPD-Frak­ti­on voll­um­fäng­lich unter­stützt. Aus päd­ago­gi­schen und heil­päd­ago­gi­schen Grün­den ist es mehr als sinn­voll, Heilpädagog*innen fest in den Ein­rich­tun­gen ein­zu­set­zen und somit alle Grund­vor­aus­set­zun­gen für eine gelin­gen­de Arbeit im Sin­ne aller Betei­lig­ten zu schaffen.

Die SPD-Frak­ti­on hat­te sich jedoch bereits beim Auf­ruf des Tages­ord­nungs­punk­tes dazu ent­schlos­sen, ihren ursprüng­li­chen Antrag zurück­zu­zie­hen, einen modi­fi­zier­ten Antrag ein­zu­brin­gen und ins­ge­samt die Bericht­erstat­tung der Ver­wal­tung zu den Ergeb­nis­sen der Arbeits­grup­pe Heil­päd­ago­gik im Okto­ber 2019 abzu­war­ten. Ganz ver­ste­hen kann ich die­ses Vor­ge­hen nicht, gleich­zei­tig kann ich damit leben und war­te nun eben auch auf die Bericht­erstat­tung – wobei ich jedoch heu­te bereits sagen kann, dass ich der Kon­zep­ti­on, die den Aus­schuss­mit­glie­dern des KSA mitt­ler­wei­le zugäng­lich gemacht wur­de und die mei­ner Mei­nung nach maxi­mal eine Pseu­do-Wirk­sam­keit wird ent­wi­ckeln kön­nen, so nicht zustim­men werde.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem geän­der­ten Beschluss­an­trag zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de

Zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt gab es heu­te kei­ne Wortmeldungen.

Antrag: Ben­nen­ung von Stra­ßen und Plätzen

2019 / V 00138 Grund­sätz­li­che Vor­ge­hens­wei­se bei der Ver­ga­be neu­er Stra­ßen­na­men im Stadt­ge­biet / Anbrin­gen von Erläu­te­rungs­schil­dern zu den Stra­ßen­na­mens­pa­ten – Antrag der SPD-Frak­ti­on vom 18.03.2019

Wor­um geht es?

Grund­sätz­li­che Vor­ge­hens­wei­se bei der Ver­ga­be neu­er Stra­ßen­na­men im Stadtgebiet: 
Es exis­tiert eine Lis­te (sie­he Anla­ge) mit schon ein­ge­brach­ten Vor­schlä­gen, die als Namens­ge­ber für Neu­be­nen­nun­gen von Stra­ßen Berück­sich­ti­gung fin­den sollen.

Zunächst wird dar­aus geprüft, ob einer der vor­lie­gen­den Vor­schlä­ge für die jewei­li­ge Stra­ße geeig­net ist. Hier­bei ist z. B. auch die Umge­bung zu berück­sich­ti­gen (Stich­wort „Namens­fa­mi­li­en“) sowie Art und Bedeu­tung der Stra­ßen oder des Plat­zes. Spe­zi­el­le Wün­sche, wie z. B. der MTU (May­bach­platz), der ZF (Graf-von-Soden-Platz) oder beim Dor­nier­mu­se­um (Clau­de-Dor­nier-Platz) fin­den, wenn mög­lich, Berücksichtigung.

Dann wer­den vom AVL einer oder meh­re­re Namen vor­ge­schla­gen. Dies wird dann im Zuge einer Gemein­de­rats­vor­la­ge im Kul­tur- und Sozi­al­aus­schuss zur Vor­be­ra­tung und dem Gemein­de­rat zur Ent­schei­dung vorgelegt.
Im Antrag der SPD-Frak­ti­on vom 18.03.2019 sind ver­schie­de­ne Per­sön­lich­kei­ten benannt, die bei zukünf­ti­gen Stra­ßen­be­nen­nun­gen berück­sich­tigt wer­den sol­len. Soll­te sei­tens des Gre­mi­ums gewünscht wer­den, ein­zel­ne Per­so­nen aus die­ser Namens­lis­te in die Aus­wahl­lis­te des AVL auf­zu­neh­men, bit­tet das AVL um Benen­nung der gewünsch­ten Per­so­nen. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das AVL die Stra­ßen­be­nen­nung ledig­lich für das Stadt­ge­biet sowie im Wege der Amts­hil­fe für den Orts­teil Rader­ach durch­führt; die Stra­ßen­be­nen­nung in den Ort­schaf­ten Ailin­gen, Etten­kirch und Kluft­ern erfolgt in Eigen­ver­ant­wor­tung der jewei­li­gen Ortsverwaltung.

Inwie­weit die Orts­ver­wal­tun­gen eine Vor­schlags­lis­te füh­ren, ist uns nicht bekannt.

Zusätz­li­che Anbrin­gung von Erläu­te­rungs­schil­dern zu den Straßennamenspaten:

Bis­her sind im Stadt­ge­biet noch kei­ne Erläu­te­rungs­schil­der zu den Namens­ge­bern der Stra­ßen­na­men ange­bracht. So dies gewünscht wer­den wür­de, wür­de sich der Auf­wand für die zusätz­li­che Beschil­de­rung (Her­stel­lung und Anbrin­gung) auf ca. 400 € pro Schild belau­fen. Der Aus­ar­bei­tungs- und Recher­che­auf­wand ist hier noch nicht berücksichtigt.

Wenn z. B. nur ver­dien­te Bür­ger von Fried­richs­ha­fen Berück­sich­ti­gung fin­den wür­den, sind dies ca. 50 Namens­ge­ber im Stadt­ge­biet, die somit mit einem Erläu­te­rungs­schild ver­se­hen wer­den müss­ten. Der finan­zi­el­le Auf­wand wür­de ca. 20.000,00 € betragen.

Auf­grund der mitt­ler­wei­le gege­be­nen Mög­lich­kei­ten, die­se Infor­ma­tio­nen auch digi­tal abru­fen zu kön­nen, könn­te aus Sicht der Ver­wal­tung auf das Anbrin­gen von Zusatz­schil­dern ver­zich­tet werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, fol­gen­de Per­so­nen in die Vor­schlags­lis­te mitaufzunehmen:
  2. Die Ver­wal­tung schlägt vor, kei­ne Zusatz­schil­der an die Stra­ßen­na­men­schil­der anzubringen.

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Ergeb­nis der Dis­kus­si­on im Gemein­de­rat: Das The­ma wird zurück­ge­stellt, bis eine Auf­ar­bei­tung durch die Ver­wal­tung erfolgt ist. Das Gre­mi­um zeigt sich hier­mit ein­stim­mig einverstanden.

Mei­ne Haltung:

Mei­ne Erfah­rung ist, dass es, zumal für Gemein­de­rä­te, völ­lig pro­blem­los ist, Vor­schlä­ge zur Benen­nung von Stra­ßen ein- und auch durch­zu­brin­gen. Ich war noch ganz frisch im Gemein­de­rat, da wur­den von der Ver­wal­tung Namens­vor­schlä­ge für die neue Stra­ße und den neu­en Platz in Wig­gen­hau­sen, Bau­ab­schnitt 3 gemacht. Auf­grund der Namens­ge­bung der umlie­gen­den Stra­ßen, soll­ten die Paten aus dem Bereich der Natur­wis­sen­schaf­ten kom­men. Die Ver­wal­tung schlug unter ande­rem Koper­ni­kus und einen wei­te­ren Mann vor. Ich fand das damals nicht in Ord­nung, sind die Frau­en – wie auch sonst oft, so auch dort – unter­re­prä­sen­tiert. Mei­ne Vor­schlä­ge, Lie­se Meit­ner und Marie Curie wur­den auf­ge­nom­men und umge­setzt, so dass es in Wig­gen­hau­sen heu­te eine Lise-Meit­ner-Stra­ße und einen Marie-Curie-Platz gibt. Zudem gibt es eine Lis­te mit diver­sen Vor­schlä­gen unter­schied­lichs­ter Ein­zel­per­so­nen und auch Grup­pie­run­gen, die der Sit­zungs­vor­la­ge anhängt und die jeder­zeit ergänzt wer­den kann, Das Anlie­gen der SPD dies­be­züg­lich kann ich also nicht so ganz nachvollziehen.

Was die erwei­ter­te Beschil­de­rung angeht: Die Idee ist nicht schlecht und wird in unter­schied­lichs­ten Städ­ten ja bereits auch schon seit lan­gem prak­ti­ziert. Aller­dings fän­de ich einen Kom­pro­miss gut, bei dem nicht alle Stra­ßen­na­men mit einer Zusatz­be­schil­de­rung ver­se­hen wer­den, son­dern nur sol­che, die einen direk­ten Bezug zu Fried­richs­ha­fen haben.

So habe ich abgestimmt:

Mit der Zurück­stel­lung des The­mas war ich einverstanden.

Ver­schie­de­nes

Um was ging es?