Trotz der lan­gen Tages­ord­nung war die Sit­zung dank einer effi­zi­en­ten Sit­zungs­öko­no­mie zeit­lich völ­lig im Rah­men. Viel­leicht ler­nen wir Räte gegen Ende der Wahl­pe­ri­ode doch noch, dass nicht immer alles von allen gesagt wer­den muss 😉

Die Tages­ord­nung der Sit­zung mit den dazu­ge­hö­ri­gen Sit­zungs­vor­la­gen fin­det sich hier.

Wie immer viel Spaß beim Nachlesen!

Bekannt­ga­ben des Oberbürgermeisters

201800260 Bekannt­ga­be nicht­öf­fent­lich gefass­ter Beschlüs­se und Bekannt­ga­be des Oberbürgermeisters

Wor­um geht es?

Nicht­öf­fent­li­che Sit­zung des Gemein­de­s­ra­tes vom 01. Okto­ber 2018: 

Ver­äu­ße­rung ver­schie­de­ner Grund­stü­cke im Rah­men der B 31 neu an die Bun­des­re­pu­blik Deutschland 

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen ver­kauft an die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (BRD), ver­tre­ten durch die Deut­sche Ein­heit Fern­stra­ßen­pla­nungs- und ‑bau GmbH (DEGES), ver­schie­de­ne Grundstücke.
    Die Ver­wal­tung wird zum Abschluss des ent­spre­chen­den Kauf­ver­tra­ges bevollmächtigt.
  2. Der Erwer­ber trägt die Kos­ten des Ver­tra­ges und des Voll­zugs in vol­lem Umfang. Eben­falls trägt der Erwer­ber die Kos­ten für die anfal­len­de Grunderwerbsteuer.

So habe ich abgestimmt:

Kenn­tis­nah­me

Karl-Olga-Haus

2018 / V 00189 Jah­res­ab­schluss des Karl-Olga-Hau­ses für das Jahr 2017

Wor­um geht es?

Seit 01.01.1996 gilt für alle Alten­hei­me die Pfle­ge­buch­füh­rungs­ver­ord­nung (PBV). Die PBV ver­pflich­tet die Hei­me zur Buch­füh­rung nach den Regeln der kauf­män­ni­schen dop­pel­ten Buch­füh­rung. Gleich­zei­tig ist das Karl-Olga-Haus ver­pflich­tet, einen Jah­res­ab­schluss zu erstel­len. Der Jah­res­ab­schluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, dem Anhang und den Fördernachweisen.

Der Abman­gel beläuft sich für das Jahr 2017 auf 551.628,40 EUR. Dies begrün­det sich unter ande­rem durch eine sin­ken­de Aus­las­tung, die haupt­säch­lich auf feh­len­de Pfle­ge­kräf­te zurück­zu­füh­ren ist. Außer­dem sind die vor­han­den Dop­pel­zim­mer auf­grund der geän­der­ten gesetz­li­chen Vor­ga­ben nur noch an Ein­zel­per­so­nen zu ver­ge­ben. Die Warm­was­ser­an­la­ge muss­te umfang­reich repa­riert und instand gesetzt wer­den. Die Auf­wen­dun­gen für zen­tra­le Dienst­leis­tun­gen der Stadt Fried­richs­ha­fen sind leicht ange­stie­gen. Es man­gelt an Frei­wil­li­gen aus den Bun­des­pro­gram­men FSJ und BFD. Und zuletzt hat der Gemein­de­rat der Ein­rich­tung auf­grund ihrer bau­li­chen Beson­der­hei­ten 2,5 zusätz­li­che Stel­len zuge­stan­den, die nicht über Pfle­ge­plät­ze refi­nan­zier­bar sind und somit direkt auf den Abman­gel aufschlagen.
Beschlussantrag:

  1. Die zusam­men­fas­sen­den Erläu­te­run­gen der Prü­fung und die Beschluss­emp­feh­lung des Rech­nungs­prü­fungs­am­tes über die Prü­fung des Jah­res­ab­schlus­ses 2017 des Regie­be­trie­bes Karl-Olga-Haus wer­den zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Jah­res­ab­schluss 2017 wird wie folgt festgestellt:

Betrag €

Bilanz­sum­me

9.023.815,77

davon ent­fal­len auf der Aktiv­sei­te auf

das Anla­ge­ver­mö­gen

8.493.414,36

das Umlauf­ver­mö­gen

529.364,25

Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­ten

1.037,16

davon ent­fal­len auf der Passivseite

auf das Eigenkapital

5.435.611,16

die Son­der­pos­ten

2.435.451,75

die Rück­stel­lun­gen

283.784,85

die Ver­bind­lich­kei­ten

868.968,01

Jah­res­ver­lust

551.628,40

Sum­me der Erträge

4.238.988,14

Sum­me der Aufwendungen

4.790.616,54

  1. Der Ein­la­ge in die Kapi­tal­rück­la­ge in Höhe von 88.023,02 € wird zuge­stimmt (Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se der Zep­pe­lin-Stif­tung – im Jah­res­ab­schluss 2017 bereits ver­bucht, aber noch zu genehmigen).
  2. Der Anteil an den Abschrei­bun­gen, die auf­grund der von der Zep­pe­lin-Stif­tung finan­zier­ten Inves­ti­tio­nen ent­ste­hen, wird durch eine Auf­lö­sung der Kapi­tal­rück­la­ge in glei­cher Höhe aus­ge­gli­chen. Im Geschäfts­jahr 2017 sind dies 188.032,48 €.
  3. Der danach ver­blei­ben­de Fehl­be­trag des Jah­res 2017 in Höhe von 363.595,92 € (551.628,40 € ./. 188.032,48 €) wird durch die Zep­pe­lin-Stif­tung ausgeglichen.

Mei­ne Haltung:

Das Haus ist alt und die Rah­men­be­din­gun­gen sind mehr als ungüns­tig. Aller­dings ist durch den Neu­bau, der auf dem Gelän­de des Karl-Olga-Park (KOP) ent­ste­hen wird, zeit­nah Bes­se­rung in Sicht.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag zugestimmt.

Fried­richs­ha­fen – Jah­res­rech­nung 2017

2018 / V 00248 Fest­stel­lung der Jah­res­rech­nung 2017 der Stadt Friedrichshafen
a) Rechen­schafts­be­richt für das Haus­halts­jahr 2017
b) Geneh­mi­gung der nach­träg­li­chen Über­trag­bar­keit von Haushaltsmitteln
c) Nach­träg­li­che Geneh­mi­gung von über-/au­ßer­plan­mä­ßi­gen Mitteln
d) Schluss­be­richt über die ört­li­che Prü­fung der Jah­res­rech­nung der Stadt Fried­richs­ha­fen für das Haus­halts­jahr 2017

Wor­um geht es?

Gemäß der Gemein­de­ord­nung Baden-Würt­tem­berg (GemO-Kame­ral) ist das Rech­nungs­prü­fungs­amt (RPA) ver­pflich­tet, die Jah­res­rech­nung der Stadt vor ihrer Fest­stel­lung durch den Gemein­de­rat zu prü­fen. Das Ergeb­nis der Prü­fung wird in einem Prüf­be­richt fest­ge­hal­ten. Zusam­men mit dem Rechen­schafts­be­richt dient er als Infor­ma­ti­ons­quel­le für den Gemein­de­rat vor Beschluss­fas­sung über das Ergeb­nis der Jahresprüfung.

Die Jah­res­rech­nung der Stadt ein­schließ­lich der Zep­pe­lin-Stif­tung für das Haus­halts­jahr 2017 war dar­auf­hin zu prü­fen, ob

  • Bei den Ein­nah­men und Aus­ga­ben sowie bei der Ver­mö­gens­ver­wal­tung nach dem Gesetz und den bestehen­den Vor­schrif­ten ver­fah­ren wor­den ist
  • Die ein­zel­nen Rech­nungs­be­trä­ge sach­lich und rech­ne­risch in vor­schrifts­mä­ßi­ger Wei­se begrün­det und belegt sind
  • Der Haus­halts­plan ein­ge­hal­ten wor­den ist und
  • Das Ver­mö­gen und die Schul­den rich­tig nach­ge­wie­sen wor­den sind.

Die getrof­fe­ne Fest­stel­lung im Rah­men der Prü­fung sind für den jewei­li­gen Vor­gang von Bedeu­tung. Es erga­ben sich jedoch kei­ne Prü­fungs­er­geb­nis­se und Erkennt­nis­se, die der Fest­stel­lung der Jah­res­rech­nung ent­ge­gen­stün­den. Dem Gemein­de­rat wird somit emp­foh­len, die Jah­res­rech­nung für das Haus­halts­jahr 2017 gemäß der Gemein­de­ord­nung Baden-Würt­tem­berg festzustellen.

Beschluss­an­trag:

(…) Dem Gemein­de­rat kann emp­foh­len wer­den, die Jah­res­rech­nung für das Haus­halts­jahr 2017 gem. § 95 Abs. II der GemO-kame­ral festzustellen.“

  • Mei­ne Haltung:
    Natür­lich ist es gut, wenn wir einer­seits als Stadt kei­ne neu­en Schul­den auf­bau­en und alte til­gen kön­nen. Ande­rer­seits gibt es unter ande­rem vom Gemein­de­rat als not­wen­dig erach­te­te und beschlos­se­ne Pro­jek­te und Maß­nah­men, die trotz der ein­ge­stell­ten Gel­der nicht umge­setzt wur­den. Dies lie­ge, so die Ver­wal­tung, meist an feh­len­dem Fach­per­so­nal vor allem im Bereich Planen/​Bauen, aber auch an der hohen Aus­las­tung der Bau­un­ter­neh­men, die sich häu­fig noch nicht ein­mal mehr auf Anfra­gen zurück­mel­den wür­den. Ich sehe ein, dass die Ver­wal­tung man­chen Bedin­gun­gen der­zeit macht­los gegen­über­steht und den­noch ihr Mög­lichs­tes unter­nimmt, um die lie­gen­ge­blie­be­nen Pro­jek­te und Maß­nah­men umzu­set­zen. Ins­be­son­de­re möch­te ich hier den­noch den bereits beschlos­se­nen Umbau des Gebäu­des in der Kep­ler­stra­ße 7 (Ein­zel­zim­mer, Nass­zel­len), die Ent­fer­nung des Sperr­ver­merks für die Stel­le Street­work – Men­schen in der Sex­ar­beit, die Öffent­lich­keits­ar­beit Rad­ver­kehr sowie den Aus­bau des ÖPNV nen­nen und hof­fe auf eine bal­di­ge Umsetzung.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE – Ausfallbürgschaft

2018 / V 00139 MEDI­ZIN CAM­PUS BODENSEE
Über­nah­me einer Aus­fall­bürg­schaft für die Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH hier: Zen­tra­les Versorgungszentrum

Wor­um geht es?

Bau, Betrieb und Finan­zie­rung des „Zen­tra­len Ver­sor­gungs­zen­trums“ stel­len für den MEDI­ZIN CAM- PUS BODEN­SEE eine wesent­li­che und zukunfts­ori­en­tier­te Her­aus­for­de­rung und Inves­ti­ti­ons­maß- nah­me dar. In die­sem Zen­tra­len Ver­sor­gungs­zen­trum wären eine zen­tra­le Küche, ein zen­tra­les Lager und eine zen­tra­le Apo­the­ke ver­eint. Aus­gang­über­le­gung für die­ses Logis­tik­zen­trum ist die Tat­sa­che, dass die Flä­che in der sich der­zeit die Küche befin­det (im Erd­ge­schoss des Kli­ni­kums Fried­richs­ha­fen neben der Chir­ur­gi­schen Not­auf­nah­me), die ein­zig sinn­vol­le Mög­lich­keit bie­tet um eine Zen­tra­le Inter­dis­zi­pli­nä­re Not­auf­nah­me für das Kli­ni­kum in Fried­richs­ha­fen zu eta­blie­ren. Mit die­ser Zen­tra­len Inter­dis­zi­pli­nä­ren Not­auf­nah­me las­sen sich zum einen inter­ne Pro­zes­se opti­mie­ren, zum ande­ren wird durch die frei wer­den­de Flä­che auf einer Pfle­ge­grup­pe eine wei­te­re Mög­lich­keit gewon­nen, die Bet­ten­ka­pa­zi­tä­ten des Hau­ses zu erweitern.

Die Bau­kos­ten ein­schließ­lich der erfor­der­li­chen Aus­stat­tun­gen für Küche und Apo­the­ke belau­fen sich auf rund 28,0 Mio. EUR.

Das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um Baden­würt­tem­berg bezu­schusst das Zen­tral­te Ver­sor­gungs­zen­trum mit einem Fest­be­trag von 12,0 Mio. EUR. Die Zep­pe­lin-Stif­tung darf den Zweck­be­trieb mit maxi­mal 9,3 Mio. EUR bezu­schus­sen. Der Dif­fe­renz­be­trag soll durch die Auf­nah­me eines Dar­le­hens gedeckt werden.

Beschluss­an­trag:

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen gewährt der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH nach Maß­ga­be des EU-Bei­hil­fe­rechts unter dem Vor­be­halt der auf­sichts­be­hörd­li­chen Geneh­mi­gung eine Aus­fall­bürg­schaft in Höhe von 5.360.000 EUR für eine Lauf­zeit von maxi­mal 25 Jah­ren zur Auf­nah­me eines Dar­le­hens durch die Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH für die ver­blei­ben­den Inves­ti­ti­ons­kos­ten der Maß­nah­me „Zen­tra­les Versorgungszentrum“.
  2. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Bedin­gun­gen der Bürg­schaft im Ein­zel­nen festzulegen.

Mei­ne Haltung:

Ein Kran­ken­haus muss funk­tio­nie­ren, sonst nutzt es denen, die die Leis­tun­gen in Anspruch neh­men wollen/​müssen nichts. Die Maß­nah­men erach­te ich des­halb für sinn­voll und notwendig.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE – Investitionskostenzuschuss

2018 / V 00140 MEDI­ZIN CAM­PUS BODENSEE
a) Wirt­schaft­li­che Lage 2018ff.
b) Gewäh­rung von betriebs‑, Instant­hal­tungs und Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­sen der Zep­pe­lin-Stif­tung für
– Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH
– Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer GmbH
– Kli­nik Tett­nang GmbH

Wor­um geht es?

Der Kli­nik­ver­bund MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE steht – wie es in der Sit­zungs­vor­la­ge heißt – vor wirt­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen. Damit ist der Kli­nik­ver­bund nicht allein, vie­le Kran­ken­häu­ser haben der­zeit das Pro­blem, dass sie inves­tie­ren müs­sen, um kon­kur­renz­fä­hig zu blei­ben, bzw. über­haupt über­le­ben zu kön­nen. Für die Häu­ser in Fried­richs­ha­fen sind haupt­säch­lich not­wen­di­ge Neu­pro­jek­te mit öko­no­mi­schen Effek­ten, die Instand­hal­tung der in die Jah­re gekom­me­nen Immo­bi­li­en sowie die Ersatz- oder Neu­be­schaf­fung grö­ße­rer Medinz­in­tech­nik für den immensen finan­zi­el­len Mehr­be­darf ver­ant­wort­lich. Kon­kret wer­den für

  • Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbHin die­sem Jahr ein Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 1.553.100 EUR und ein Instand­hal­tungs­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 231.300 EUR benötigt.
  • Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer GmbH in die­sem Jahr ein Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 1.879.900 EUR und ein Instand­hal­tungs­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 67.500 EUR benötigt.
  • Kli­nik Tett­nang GmbH in die­sem Jahr ein Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 2.208.000 EUR und ein Instand­hal­tungs­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 1.008.000 EUR benötigt.

Beschluss­an­trag

  1. Anlauf­ver­lus­te / Betriebskostenzuschuss 
  2. Die Stadt Fried­richs­ha­fen – Zep­pe­lin Stif­tung gewährt laut Antrag vom 08.05.2018.
  3. für die Über­nah­me der im Zuge der Kli­nik­über­nah­me bzw. Bil­dung des Medi­zin Cam­pus Bo- den­see in den Jah­ren 2014 bis 2017 ent­stan­de­nen unbe­zu­schuss­ten Anlauf­ver­ver­lus­te des jewei­li­gen Zweck­be­triebs der Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer GmbH, Kli­nik Tett­nang GmbH und Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts aus den Mit­teln des Haus­halts der Zep­pe­lin-Stif­tung im Rah­men des steu­er­lich Zuläs­si­gen einen zweck­ge­bun­de­nen Ver­lust­aus­gleich in Höhe von zusam­men ins­ge­samt maxi­mal 6.472.878,17 EUR.
  4. für den Zweck­be­trieb der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH und ihrer Kli­nik­töch­ter des Medi­zin Cam­pus Boden­see nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts aus den Mit­teln des Haus- halts der Zep­pe­lin-Stif­tung im Rah­men des steu­er­lich Zuläs­si­gen einen zweck­ge­bun­de­nen Betriebskostenzuschuss 
  5. aa) für das Geschäfts­jahr 2018 in Höhe von zusam­men ins­ge­samt maxi­mal 4.442.800 EUR und
    bb) für das Geschäfts­jahr 2019 in Höhe von zusam­men ins­ge­samt maxi­mal 4.247.100 EUR. Der bereits gewähr­te Betriebs­kos­ten­zu­schuss in Höhe von 428.000 EUR für das Jahr 2018 bleibt unberührt.
  6. Der Gemein­de­rat stimmt zur Finan­zie­rung einer außer­plan­mä­ßi­gen Mit­tel­be­reit­stel­lung im Haus­halt der Zep­pe­lin-Stif­tung für das Jahr 2018 von 5.227.512 EUR und für das Jahr 2019 von 1.698.100 EUR auf der Finanz­po­si­ti­on 1.5110.7780.000 zu.

Die Deckung der Mit­tel­be­reit­stel­lung bzw. Aus­ga­ben für 2018 erfolgt antei­lig durch in 2018 bereit­ste­hen­de Mit­tel in Höhe von 6.116.166 EUR, Ein­spa­run­gen in 2018 in Höhe von 1.993.200 EUR auf der Finanz­po­si­ti­on 1.5110.7180.000 EUR sowie in Höhe von 3.234.400 EUR auf der Finanz­po­si­ti­on 2.5110.9850.000‑0001 des Stiftungshaushalts.

Die Deckung der Mit­tel­be­reit­stel­lung bzw. Aus­ga­ben für 2019 erfolgt antei­lig durch in 2019 bereit­ste­hen­de Mit­tel in Höhe von 2.549.000 EUR sowie in Höhe von 1.698.100 EUR auf der Finanz­po­si­ti­on 2.5110.9850.000‑0001 des Stiftungshaushalts.

  1. Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­se / Instandhaltungskostenzuschüsse
  2. Die Stadt Fried­richs­ha­fen – Zep­pe­lin-Stif­tung gewährt für die mit Antrag vom 08.05.2018 bean- trag­te Maß­nah­me „Zen­tra­les Ver­sor­gungs­zen­trum“ der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts für den den Zweck­be­trieb betref­fen­den Pro­jek­t­an­teil im Rah­men des steu­er­lich Zuläs­si­gen aus den Mit­teln des Haus­halts der Zep­pe­lin-Stif­tung einen zweck­ge­bun­de­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 9.300.000,- € für die nach­ge­wie­se­nen not­wen­di­gen Kos­ten die­ses in der Begrün­dung auf­ge­führ­ten und erläu­ter­ten In- vestitionsprojekts.
  3. Die Stadt Fried­richs­ha­fen – Zep­pe­lin-Stif­tung gewährt der Kli­ni­kum Fried­richs­ha­fen GmbH für die mit Antrag vom 08.05.2018 bean­trag­ten Maß­nah­men gemäß der Instand­hal­tungs- und Inves- titi­ons­pro­jekt­lis­te des Wirt­schafts­plans 2018 nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts für den den Zweck­be­trieb betref­fen­den Maß­nah­me- bzw. Pro­jek­t­an­teil im Rah­men des steu­er­lich Zu- läs­si­gen aus den Mit­teln des Haus­halts der Zeppelin-Stiftung
  4. aa) für die Inves­ti­tio­nen einen zweck­ge­bun­de­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss für 2018 i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 1.553.100 EUR sowie
  5. bb) für den auf­wands­wirk­sa­men Instand­hal­tungs­an­teil von Maß­nah­men und Pro­jek­ten In- stand­hal­tungs­kos­ten­zu­schüs­se für 2018 i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 231.300 EUR für die jeweils nach­ge­wie­se­nen not­wen­di­gen Kosten. 
    Die Finan­zie­rung der Inves­ti­tio­nen erfolgt aus dem auf Finanz­po­si­ti­on 2.5110.9850.000‑0001 so- wie den auf­wands­wirk­sa­men Instand­hal­tungs­kos­ten aus dem auf Finanz­po­si­ti­on 1.5110.7180.000 bereit ste­hen­den Plan­an­sät­zen 2018.
  6. Die Stadt Fried­richs­ha­fen – Zep­pe­lin-Stif­tung gewährt der Kran­ken­haus 14 Not­hel­fer GmbH für die im Antrag vom 08.05.2018 bean­trag­ten Maß­nah­men gemäß der Instand­hal­tungs- und Inves­ti- tions­pro­jekt­lis­te des Wirt­schafts­plans 2018 nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts für den den Zweck­be­trieb betref­fen­den Maß­nah­me- bzw. Pro­jek­t­an­teil im Rah­men des steu­er­lich Zuläs- sigen aus den Mit­teln des Haus­halts der Zep­pe­lin-Stif­tung im Geschäfts­jahr 2018
  7. aa) für die Inves­ti­tio­nen einen zweck­ge­bun­de­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss für 2018 i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 1.879.900 EUR sowie
  8. bb) für den auf­wands­be­zo­ge­nen Instand­hal­tungs­an­teil von Maß­nah­men und Pro­jek­ten In- stand­hal­tungs­kos­ten­zu­schüs­se für 2018 i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 67.500 EUR für die nach­ge­wie­se­nen not­wen­di­gen Kosten.

Die Finan­zie­rung der Inves­ti­tio­nen erfolgt aus dem auf Finanz­po­si­ti­on 2.5110.9850.000‑0001 so- wie den auf­wands­wirk­sa­men Instand­hal­tungs­kos­ten aus dem auf Finanz­po­si­ti­on 1.5110.7180.000 bereit­ste­hen­den Plan­an­sät­zen 2018.

  1. Die Stadt Fried­richs­ha­fen – Zep­pe­lin-Stif­tung gewährt der Kli­nik Tett­nang GmbH für die im An- trag vom 08.05.2018 bean­trag­ten Maß­nah­men gemäß der Instand­hal­tungs- und Inves­ti­ti­ons­pro- jekt­lis­te des Wirt­schafts­plans 2018 nach Maß­ga­be des gel­ten­den Betrau­ungs­akts für den Zweck- betrieb betref­fen­den Maß­nah­me- bzw. Pro­jek­t­an­teil im Rah­men des steu­er­lich Zuläs­si­gen aus 
    den Mit­teln des Haus­halts der Zep­pe­lin-Stif­tung im Geschäfts­jahr 2018 
    aa) für die Inves­ti­tio­nen einen zweck­ge­bun­de­nen Inves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss für 2018 i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 2.208.000 EUR sowie 
    bb) für den auf­wands­be­zo­ge­nen Instand­hal­tungs­an­teil von Maß­nah­men und Pro­jek­ten In- stand­hal­tungs­kos­ten­zu­schüs­se für 2018 i.H.v. ins­ge­samt maxi­mal 1.008.000 EUR für die nach­ge­wie­se­nen not­wen­di­gen Kosten. 
    Die Finan­zie­rung der Inves­ti­tio­nen erfolgt aus dem auf Finanz­po­si­ti­on 2.5110.9850.000‑0001 so- wie den auf­wands­wirk­sa­men Instand­hal­tungs­kos­ten aus dem auf Finanz­po­si­ti­on 1.5110.7180.000 bereit ste­hen­den Plan­an­sät­zen 2018.
  2. Der Gemein­de­rat macht die kon­kre­te Aus­zah­lung der vor­ge­nann­ten Inves­ti­ti­ons- und Instand­hal­tungs­kos­ten­zu­schüs­se von sei­ner ein­zel­fall­be­zo­ge­nen Frei­ga­be der Pro­jek­te und Maß­nah­men abhän­gig. Der Gemein­de­rat ermäch­tigt und beauf­tragt hier­mit jedoch Herrn Ober­bür­ger­meis­ter Brand namens und im Auf­trag des Gemein­de­rats zu die­sen Frei­ga­be­ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall der jewei­li­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten- und Instand­hal­tungs­zu­schüs­se. Hier­für ist von der jewei­li­gen Kli­nik­ge­schäfts­füh­rung recht­zei­tig vor der Ver­ga­be bzw. vor Beauf­tra­gung der ein­zel­nen zu- schuss­be­dürf­ti­gen Maß­nah­me bzw. des Pro­jekts dem Ober­bür­ger­meis­ter jeweils ein voll­stän­di­ger Finan­zie­rungs­plan für die jewei­li­ge Maß­nah­me bzw. das jewei­li­ge Pro­jekt vorzulegen.
  3. Den unter Num­mer 1 bis 6 vor­ge­nann­ten Ver­lust­über­nah­men bzw. Zuschüs­sen lie­gen gegen­wär­tig Pau­schal­an­nah­men für die zweck­be­triebs­be­zo­ge­nen Antei­le vor. Die ermit­tel­ten Sum­men ste­hen inso­fern unter dem Vor­be­halt der Rück­for­de­rung bzw. Anpas­sung nach dem Ergeb­nis der in Erar­bei­tung befind­li­chen Sphä­ren­rech­nung für den Kli­nik­ver­bund MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN- SEE und des­sen Einzelkliniken.

Mei­ne Haltung:

Der MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE kommt der­zeit auf­grund schwie­ri­ger Rah­men­be­din­gun­gen, die von den Kli­ni­ken nicht selbst beein­flusst wer­den kön­nen, nicht aus den roten Zah­len und benö­tigt des­halb kräf­ti­ge Finanz­sprit­zen. Viel­leicht hät­ten vor Jah­ren, als die Ent­schei­dun­gen für den Kauf der bei­den Häu­ser in Tett­nang und Wein­gar­ten anstan­den, die Wei­chen anders gestellt wer­den können.

Jetzt gilt es, die kom­mu­na­le Daseins­vor­sor­ge zu erfül­len und den Kli­nik­ver­bund so zu ertüch­ti­gen, dass eine gute Arbeit für die Pati­en­ten in der Regi­on geleis­tet wer­den kön­nen und dafür ist das Geld, auch wenn es viel ist, gut ange­legt. Ganz im Sinn von Ger­hard Lei­precht, der sei­ne Frak­ti­ons­er­klä­rung für Bünd­nis 90/​Die Grü­nen pro MEDI­ZIN CAM­PUS BODEN­SEE mit der Aus­sa­ge schloss: „Kom­mu­na­les Kran­ken­haus unter kom­mu­na­ler Füh­rung ist goldwert!“

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

ECHT­BO­DEN­SEE­CARD – Antrag Bünd­nis 90/​Die Grünen

2018 / V 00214 Antrag der Gemein­de­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen für die Prü­fung der Vor­aus­set­zung zur Teil­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen an der Echt Boden­see Card (EBC)

Wor­um geht es?

Am 11. Juni 2018 stell­te die Frak­ti­on Bünd­nis 90/ Die Grü­nen einen Antrag zur Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen zur Teil­nah­me der Stadt Fried­richs­ha­fen an der Echt­Bo­den­see­Card (EBC). Schon seit eini­gen Jah­ren wur­de von Tou­ris­ti­kern im Boden­see­kreis die Ein­füh­rung einer ein­heit­li­chen Gäs­te­kar­te gefor­dert. Ins­be­son­de­re soll­te zur Redu­zie­rung des immensen Som­mer-Ver­kehrs in die­ser Kar­te auch die kos­ten­lo­se Nut­zung des ÖPNV beinhal­tet sein. Ver­wie­sen wird im Antrag auf gut funk­tio­nie­ren­de und ver­gleich­ba­re Tickets die in ande­ren Urlaubs­re­gio­nen von Tou­ris­ten ger­ne genutzt werden.

Der­zeit ist aller­dings eine Kurtaxe/​Tourismusabgabe neben der Ein­füh­rung eines elek­tro­ni­schen Mel­de­we­sens für Über­nach­tungs­gäs­te für die Teil­nah­me der Stadt eine grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zung, um der EBC bei­tre­ten zu kön­nen. Der­zeit gibt es in Fried­richs­ha­fen weder das Eine noch das Andere.

Beschluss­an­trag (Geän­dert, Ände­run­gen in Rot)

  1. Der aktu­el­le Sach­stand zur Echt Boden­see Tou­ris­mus GmbH wird zur Kennt­nis
  2. Die Ver­wal­tung emp­fiehlt, die Ent­wick­lun­gen wei­ter­hin kon­struk­tiv zu beglei­ten und zu ver­fol­gen. Ein Bei­tritt zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt kommt für die Stadt Fried­richs­ha­fen nicht in Betracht. Es bleibt die wei­te­re Ent­wick­lung abzuwarten. *
  3. Ergän­zung: Die Ver­wal­tung soll dem Gemein­de­rat im 4. Quar­tal 2019 über die Erfah­run­gen der Gemein­den im Boden­see­kreis, die bereits mit der EBC arbei­ten, berichten. 

*Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen hat die Strei­chung der bei­den letz­ten Sät­ze ab „Ein Bei­tritt zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt (…)“ bean­tragt. Der Antrag wur­de mehr­heit­lich abgelehnt.

Mei­ne Haltung:

Als der Antrag zur Prü­fung eines Bei­tritts der Stadt Fried­richs­ha­fen zur EBC gestellt wur­de, war ich noch nicht Mit­glied der Frak­ti­on Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und habe ihn des­halb in sei­nen Anfän­gen nicht mit­dis­ku­tie­ren kön­nen. Den Antrag unter­stüt­ze ich den­noch voll und ganz und zwar aus dem im Antrag genann­ten Grund, dass vor allem in den Som­mer­mo­na­ten, in denen neben Geschäfts­rei­sen­den (haupt­säch­lich Mes­se), auch vie­le Tou­ris­ten mit ihren eige­nen Fahr­zeu­gen in der Regi­on unter­wegs sind und damit oft zum sowie­so schon vor­han­den Ver­kehrs­chaos bei­tra­gen. Das könn­te eine Kar­te, die die kos­ten­lo­se Nut­zung des ÖPNV von Sipp­lin­gen bis Isny beinhal­tet, posi­tiv beein­flus­sen. Denn wer schon bezahlt hat, nutzt auch eher, wie ande­re Regio­nen und Städ­te bereits vor­bild­lich auf­zei­gen. Jede Maß­nah­me, wirk­lich jede, die dazu führt, dass der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr rück­läu­fig ist, eine gute Maß­nah­me für die Stadt und ihre Einwohner.

Dass es dabei bei der Echt­Bo­den­see­Tou­ris­tik (EBT) noch tech­ni­sche Anfangs­schwie­rig­kei­ten oder Kin­der­krank­hei­ten gibt, ist rich­tig, aber die soll­ten zu hei­len sein. Auch dass eine Tou­ris­mus­ab­ga­be z.B. in Form einer Kur­ta­xe der­zeit eine Ein­gangs­vor­aus­set­zung zur EBC ist, stimmt. Soll­te der Gemein­de­rat die posi­ti­ven Aspek­te der Ver­kehrs­re­duk­ti­on tat­säch­lich wol­len, müss­te er im ers­ten Schritt die Tou­ris­mus­ab­ga­be für Fried­richs­ha­fen beschlie­ßen (die nur für Über­nach­tun­gen im tou­ris­ti­schen, nicht aber im geschäft­li­chen Bereich zu bezah­len wäre).

Doch dass die Ver­wal­tung letzt­lich argu­men­tiert, das elek­tro­ni­sche Mel­de­we­sen sei in der ehe­ma­li­gen T‑Ci­ty-Stadt eine nen­nens­wer­te Hür­de auf dem Weg zur städ­ti­schen Betei­li­gung an der EBC, das ist nun fast schon wie­der zum … gut: Lachen 😀

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung in den Punk­ten 1. und 3. zuge­stimmt. Bei Punkt 2. habe ich mich enthalten.

Van­da­lis­mus auf Schulhöfen

2018 / V 00206 Maß­nah­men gegen Van­da­lis­mus auf Schulhöfen
– Erlass einer Satzung
– Viedeoüberwachung

Wor­um geht es?

Die Schul­hö­fe in der Stadt sind seit jeher öffent­lich zugäng­li­che Flä­chen und die­nen neben dem Schul­be­trieb als Frei­zeit­flä­chen für Fami­li­en, Kin­der und Jugend­li­che. Stö­run­gen der öffent­li­chen Ord­nung waren in zurück­lie­gen­den Jah­ren ins­be­son­de­re in der wär­me­ren Jah­res­zeit immer wie­der an wech­seln­den Stand­or­ten zu ver­zeich­nen. In den letz­ten Jah­ren ist eine Zunah­me in jeg­li­cher Hin­sicht zu ver­zeich­nen wie z. B. auch in der kal­ten Jah­res­zeit, beim Grad der Stö­run­gen, der Zahl der betrof­fe­nen Schul­ge­län­de oder der Anzahl der Vorfälle. 
Als Bau­stei­ne für eine Ver­bes­se­rung der Sicher­heit und Ord­nung auf den Schul­hö­fen schlägt die Ver­wal­tung fol­gen­de Maß­nah­men vor:

  1. Beschil­de­rung um den Haus­meis­tern, Sicher­heits­diens­ten und der Poli­zei eine Hand­ha­be gegen Stö­rer zu geben.
  2. Erlass einer Benut­zungs­ord­nung für Schul­hö­fe (Sat­zung) mit kla­ren Ver­hal­tens­vor­ga­ben und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Tat­be­stän­den. Die Schul­hö­fe sind öffent­li­che Orte, die auch außer­halb der Schul­zei­ten an Nach­mit­ta­gen, Wochen­en­den und in den Feri­en bespielt wer­den dür­fen. Damit klar ist, dass es sich zwar um öffent­li­che, jedoch nicht regel­lo­se Orte han­delt, wird eine Benut­zungs­ord­nung erstellt.
  3. Beauf­tra­gung eines pri­va­ten Sicher­heits­diens­tes. Um die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung zu gewähr­leis­ten sind Kon­trol­len erforderlich.
  4. Ver­bes­se­rung der sozia­len Kon­trol­le durch mehr Ein­bli­cke auf die Schul­hö­fe (Rück­schnitt von Gehöl­zen, bes­se­re Ausleuchtung).

Beschluss­an­trag

  1. Die bereits an sechs Schul­stand­or­ten ange­brach­te „sei fair“-Beschilderung soll an allen Schul­hö­fen ange­bracht werden.
  2. Die als Anla­ge dar­ge­stell­te Schul­hof­sat­zung wird erlassen.
  3. Nach der bis­he­ri­gen posi­ti­ven Aus­wir­kung der nächt­li­chen Kon­troll­gän­ge durch Sicher­heits­diens­te sol­len die­se bedarfs­ori­en­tiert fort­ge­führt und wenn not­wen­dig aus­ge­wei­tet werden.
  4. Durch geeig­ne­te Maß­nah­men (z. B. ver­stärk­ter Gehölz­rück­schnitt und Aus­wei­tung der Beleuch­tung) ist die sozia­le Kon­trol­le auf den Schul­ge­län­den, wo erfor­der­lich, zu verbessern.
  5. Eine Video­über­wa­chung von Schul­hö­fen wird als letz­tes Mit­tel gese­hen. Eine Umset­zung ist der­zeit (noch) nicht vorgesehen.
  6. Die Ver­wal­tung wird auf­ge­for­dert, den prä­ven­ti­ven Ein­satz der Jugend­ar­beit mit Blick auf die Lage auf den Schul­hö­fen und die Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei zu intensivieren.

Mei­ne Haltung:

Dass weni­ge sich nicht beneh­men (kön­nen) zieht oft nach sich, dass vie­le, die das sehr wohl kön­nen und auch tun, dar­un­ter lei­den müs­sen. So auch in die­sem Fall. Weni­ge, zum Teil unter 14jährige und damit nicht straf­mün­di­ge Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne wis­sen mit sich und ihrer Zeit und Ener­gie nichts bes­se­res anzu­fan­gen, als auf Häf­ler Schul­hö­fen zu wüten und dabei erheb­li­che Sach­schä­den anzu­rich­ten. Das ist ärger­lich und will/​darf von den betrof­fe­nen Schu­len, aber auch von der Stadt als Schul­trä­ger nicht hin­ge­nom­men wer­den. Des­halb erfolgt jetzt ein Maß­nah­men­ka­ta­log bestehend aus den Ele­men­ten Appell (Schild und Sat­zung), ord­nungs­recht­li­cher Kon­trol­le (Sicher­heits­dienst und Poli­zei) sowie die sozia­le Kon­trol­le durch Anwoh­ner und Pas­san­ten (Rück­schnitt von Gehöl­zen, bes­se­re Aus­leuch­tung). Die genann­ten Maß­nah­men sind mei­nes Erach­tens sinn­voll und not­wen­dig. Gleich­zei­tig bin ich der Mei­nung, dass die vie­len, die sich an die bis­lang unge­schrie­be­nen Regeln gehal­ten haben, nicht über die Maßen unter den jetzt geplan­ten Kon­se­quen­zen lei­den dür­fen. Dies betrifft z.B. den Rück­schnitt der Gehöl­ze um Rück­zugs­mög­lich­kei­ten und unein­sich­ti­ge Ecken zu redu­zie­ren. Die­se Berei­che haben aber wäh­rend der Schul­zei­ten vor allem auf den Höfen der Ganz­ta­ges­schu­len durch­aus ihren Sinn und ihre Berech­ti­gung für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die ein Recht auf Rück­zug haben.

Ähn­li­ches gilt für die Aus­leuch­tung der Schul­hö­fe: Dun­kel­be­rei­che sind unter ande­rem für Vögel und Fle­der­mäu­se wich­tig und im Stadt­ge­biet sowie­so schon sehr sel­ten. Inso­fern bit­te ich dar­um, dass die betref­fen­den Lam­pen mit Bewe­gungs­mel­dern aus­ge­stat­tet wer­den, so dass es zumin­dest im Wesent­li­chen tat­säch­lich dun­kel bleibt.

Dass die Ver­wal­tung die im Antrag der CDU gefor­der­te Video-Über­wa­chung erst als letz­tes Mit­tel gegen den Van­da­lis­mus sieht, begrü­ße ich.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ein­woh­ner­fra­ge­stun­de (18:00 Uhr)

Wor­um ging es?

Fra­ge: Ein Anwoh­ner der Mül­lerstra­ße merkt an, dass er im Juni 2018 einen schrift­li­chen Ein­spruch zum Bebau­ungs­plan Mül­lerstra­ße“ gestellt hat. Bis heu­te hat er kei­ne Ant­wort erhal­ten. Er frägt, ob dies nor­mal ist.

Ant­wort: Der Ober­bür­ger­meis­ter ant­wor­tet, dass der Bebau­ungs­plan aus­lag, die Anmer­kun­gen und Ein­sprü­che wur­den gesam­melt und in die Sit­zungs­vor­la­ge (letz­tes Blatt) auf­ge­nom­men. Die­se Sit­zungs­vor­la­ge wur­de bereits im Aus­schuss Pla­nen, Bau­en, Umwelt bera­ten und dem Gemein­de­rat in der heu­ti­gen Sit­zung zur Beschluss­fas­sung empfohlen.

Neue Kita Allmannsweiler

2018 / V 00255 Ein­rich­tung einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung im Stadt­teil All­mans­wei­ler: Grundsatzbeschluss

Wor­um geht es?

Im Kin­der­gar­ten­be­darfs­plan 2018/2019 (DS 2018/V00067) wur­de auf­ge­zeigt, dass in Fried­richs­ha­fen wei­ter­hin Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen für Krip­pen- sowie Kin­der­gar­ten­kin­der besteht. Ins­be­son­de­re auch in den Orts­tei­len Wig­gen­hau­sen-Süd, Mühl­ösch und All­manns­wei­ler. Der Bedarf wird durch das Bau­ge­biet Wig­gen­hau­sen-Süd sowie künf­tig auch All­manns­wei­ler-Süd­ost noch verstärkt.

Benö­tigt wer­den vor allem Plät­ze mit ver­län­ger­ten Öff­nungs­zeit (6 oder 7 Betreu­ungs­stun­den / Tag) sowie Ganztagesplätze.

Geplant ist die Errich­tung einer wei­te­ren Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung mit vor­aus­sicht­lich fünf Grup­pen in Fried­richs­ha­fen-All­manns­wei­ler, Rhein­stras­se, auf dem Flur­stück 53. Die­ses befin­det sich im Eigen­tum der Stadt Fried­richs­ha­fen und ist an den SC Fried­richs­ha­fen ver­pach­tet. Die Ver­hand­lun­gen mit dem SC Fried­richs­ha­fen wur­den geführt und die für die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung benö­tig­te Flä­che kann aus dem Pacht­ver­trag her­aus­ge­nom­men wer­den, da die­se vom Ver­ein nicht mehr benö­tigt wird. Damit steht die Flä­che für die Ein­rich­tung einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung zur Verfügung.

Die Gebäu­de sind in Modu­ler Bau­wei­se geplant, die zumin­dest für die kom­men­den 10 – 15 Jah­re bestehen sollen.

Beschluss­an­trag

  1. Der Bedarf an zusätz­li­chen Betreu­ungs­plät­zen für die Orts­tei­le Wig­gen­hau­sen Süd und All­manns­wei­ler wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  2. Der Bedarf an Betreu­ungs­plät­zen mit ver­län­ger­ten Öff­nungs­zei­ten sowie einer Ganz­ta­ges­be­treu­ung wird zustim­mend zur Kennt­nis genommen.
  3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Erstel­lung einer Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung ein­schließ­lich dem ggf. zu schaf­fen­den Pla­nungs­rechts im Stadt­teil All­manns­wei­ler zu prü­fen und eine Ent­wurfs­pla­nung auf Grund­la­ge eines ange­mes­se­nen Raum­pro­gramms für eine 5‑gruppige Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung vorzulegen.
  4. Es wer­den Pla­nungs­kos­ten in Höhe von 100.000 Euro bewilligt.

Mei­ne Haltung:

Es feh­len immer noch zahl­rei­che Plät­ze für Kin­der bis zum 6. Lebens­jahr. Jeder Kita-Neu­bau, mit dem neue Plät­ze geschaf­fen wer­den, ist des­halb zu begrü­ßen! Zudem benö­ti­gen wir auf­grund der zahl­rei­chen sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Ein­rich­tun­gen Inte­rims­lö­sun­gen für die Zeit des Um- oder Neu­baus – auch hier­für könn­te der Stand­ort All­manns­wei­ler evtl. zunächst dienen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Mehr­kos­ten Kin­der­gar­ten St. Columban

2018 / V 00191 Zuschuss an die Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen für die Mehr­kos­ten der Sanie­rung Außen­an­la­gen am Kin­der­gar­ten St. Columban

Wor­um geht es?

Das Gebäu­de des Kin­der­gar­tens St. Colum­ban steht im Eigen­tum der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen. Gemäß den gül­ti­gen Betriebs­ver­trä­gen zwi­schen der Zep­pe­lin-Stif­tung und der Katho­li­schen Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen ist eine Auf­tei­lung von not­wen­di­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten im Ver­hält­nis 70% (Zep­pe­lin-Stif­tung) zu 30% (Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de) festgelegt.

Das Außen­ge­län­de des Kin­der­gar­tens wur­de vor 25 Jah­ren das letz­te Mal grund­le­gend saniert und erneu­ert. Die Spiel­ge­rä­te ent­spre­chen auf­grund des natür­li­chen Alte­rungs­pro­zes­ses nicht mehr den Sicher­heits­be­stim­mun­gen und muss­ten teil­wei­se bereits abge­sperrt und abge­baut wer­den. Damit bie­tet das Außen­ge­län­de den Kin­dern der Ein­rich­tung nicht mehr das, was sie benö­ti­gen: Ein attrak­ti­ves Spiel­ge­län­de, das zur Bewe­gung und zum frei­en Spiel anregt.

Damit die Qua­li­tät des Spiel­werts wie­der steigt, soll die Aus­sen­an­la­ge des Kin­der­gar­tens nun Saniert wer­den. Vor­ge­se­hen sind unter ande­rem eine Sand­flä­che mit Was­ser­matsch­be­reich, ein Klet­ter- und Schau­kel­be­reich, ein „Hexen­haus“, eine Hän­ge­brü­cke, Rutsch­bah­nen sowie ein gestal­te­ter Außensitzplatz.

Nach Aus­schrei­bung durch die Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de liegt das wirt­schaft­lich güns­tigs­te Ange­bot weit über den in der Kos­ten­be­rech­nung ange­nom­me­nen Bau­kos­ten. Die­se Dif­fe­renz ent­steht durch die jähr­li­chen Preis­stei­ge­run­gen und der momen­tan guten Auf­trags­la­ge der Bau­bran­che. Hin­zu kommt, dass im Rah­men der Sanie­rung des Außen­ge­län­des zusätz­lich die Zaun­an­la­ge erneu­ert wer­den soll.

Ergeb­nis:

Der Sanie­rungs­be­darf wur­de bereits vom BBS geprüft und aner­kannt. Die Plau­si­bi­li­täts­prü­fung des Stadt­bau­amts anhand der Kos­ten­auf­stel­lung hat erge­ben, dass die für die Maß­nah­me ver­an­schlag­ten Kos­ten in Höhe von nun 366.287 Euro plau­si­bel sind.

Beschluss­an­trag

  1. Der Zuschuss der Zep­pe­lin-Stif­tung an die Katho­li­sche Gesamt­kir­chen­ge­mein­de Fried­richs­ha­fen zur Sanie­rung der Außen­an­la­gen des Kin­der­gar­tens St. Colum­ban wird auf Grund von Mehr­kos­ten um 63.203 Euro, auf ins­ge­samt maxi­mal 256.401 Euro erhöht.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten. Nach Fer­tig­stel­lung der Maß­nah­me erfolgt die Schluss­zah­lung auf der Grund­la­ge einer nach­prüf­ba­ren Bau­kos­ten­ab­rech­nung in Form einer Kos­ten­fest­stel­lung gem. DIN 276.

Mei­ne Haltung:

Über Kos­ten­stei­ge­run­gen freut sich nie­mand, nichts­des­to­trotz sind die Maß­nah­men not­wen­dig und wur­den auch bereits vom Gemein­de­rat beschlos­sen. Um die Mehr­kos­ten kom­men wir nun nicht herum.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Lebens­räu­me für Jung und Alt in Ettenkirch

2018 / V 00249 Grund­satz­ent­schei­dung zu „Lebens­räu­me für Jung und Alt“ in Etten­kirch: Entwurfsplanung

Wor­um geht es?

Auf dem Are­al der ehe­ma­li­gen Hof­stel­le Rueß in Etten­kirch soll gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­des Woh­nen nach dem Modell „Lebens­räu­me für Jung und Alt“ rea­li­siert werden.

Das Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­woh­nen nach dem Kon­zept Lebens­räu­me für Jung und Alt ist eine Wohn- und Lebens­form, die einer­seits größt­mög­li­che Auto­no­mie und Frei­heit lässt und ande­rer­seits Für­sor­ge und Gemein­schaft garan­tiert. Hier leben Senio­rin­nen und Senio­ren, Fami­li­en, Men­schen mit Behin­de­run­gen, Allein­ste­hen­de, Allein­er­zie­hen­de oder Paa­re zusam­men, die bereit sind für ein Mit­ein­an­der – etwas mit­ein­an­der zu unter­neh­men, Nach­bar­schaft zu pfle­gen, Hil­fen im All­tag anzu­bie­ten und anzu­neh­men, also gewillt sind dazu bei­tra­gen, Lebens­qua­li­tät für alle zu schaf­fen. Jeder kann in dem Maße Hil­fe anbie­ten oder anneh­men, wie es sei­nen Wün­schen und Bedürf­nis­sen ent­spricht und gerecht wird; jeder kann, kei­ner muss.

Dazu lau­fen seit 2016 Gesprä­che zwi­schen der Stadt und der Stif­tung Lie­be­nau als mög­li­chem Betrei­ber der sozia­len Gemein­we­sen­ar­beit, die kurz vor einem erfolg­rei­chen Abschluss ste­hen. Mit der Zep­pe­lin Wohl­fahrt GmbH steht auch ein inter­es­sier­ter und poten­ter Bau­trä­ger bereit.
Der Ort­schafts­rat war in den Ent­wick­lungs­pro­zess ein­be­zo­gen. Am 17.07.2018 wur­de das Kon­zept den Bür­gern Etten­kirchs vor­ge­stellt und inten­siv dis­ku­tiert. Das Pro­jekt wird vor Ort mehr­heit­lich mit­ge­tra­gen. Dem Gemein­de­rat wur­de am 18.06.2018 ein Sach­stands­be­richt abgegeben.

Beschluss­an­trag

  1. Dem Bebau­ungs- und Rea­li­sie­rungs-Kon­zept für die Neu­be­bau­ung der städ­ti­schen Grund­stü­cke (ehe­ma­li­ge Hof­stel­le Rueß) in Etten­kirch wird zugestimmt.
  2. Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, die not­wen­di­gen Ver­ein­ba­run­gen mit den Betei­lig­ten, der Zep­pe­lin Wohl­fahrt und der Stif­tung Lie­be­nau, zu ver­han­deln und unter dem Vor­be­halt der Geneh­mi­gung des Gemein­de­ra­tes abzuschließen.
  3. Dem Antrag des Ort­schafts­rat Etten­kirch die Pro­jekt­trä­ger zu ver­pflich­ten, einen kon­zept­be­glei­ten­den Arbeits­kreis zu instal­lie­ren und ein Fas­sa­den­ge­stal­tungs- und Park­raum­kon­zept zu ent­wi­ckeln und dem Ort­schafts­rat und Gemein­de­rat zur Bera­tung und Beschluss­fas­sung vor­zu­le­gen, wird zugestimmt.

Mei­ne Haltung:

Das Pro­jekt hat Model-Cha­rak­ter und wei­te­re, ähn­li­che Pro­jek­te wären im Stadt­ge­biet durch­aus wün­schens­wert. Wenn Jung und Alt wie­der bewusst und nach­bar­schaft­lich zusam­men­rü­cken und sich gegen­sei­tig unter­stüt­zen, dann ist das wich­tig und sinn­voll und wirkt der­zei­ti­gen gesell­schaft­li­chen Strö­mun­gen entgegen.

Wün­schens­wert wäre aller­dings für Etten­kirch auch eine gute ÖPNV-Anbin­dung, die es den Alt und Neu-Etten­kir­chern ermög­licht, auch ohne eige­nes Auto auszukommen.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH

2018 / V 00266 Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Betrie­bes der Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH – Ent­sen­dung von Mit­glie­dern des Gemein­de­rats in den Bei­rat – Aktu­el­ler Sach­stand und wei­te­res Vorgehen

Wor­um geht es?

Das Kul­tur­haus Caser­ne ent­stand vor mehr als 20 Jah­ren aus dem Anlie­gen her­aus, in Fried­richs­ha­fen einen Ort zu schaf­fen der frei­en Kul­tur­in­itia­ti­ven wie Thea­tern und ande­ren Kul­tur­schaf­fen­den einen Raum zur Ent­fal­tung bie­tet. Die anfäng­li­che Idee umfass­te neben dem Thea­ter ein Kino, eine Kul­tur­knei­pe und einen Club – Bau­stei­ne, die bis heu­te Bestand haben. 
Bis März die­sen Jah­res wur­de der Betrieb des Kul­tur­haus Caser­ne GmbH ehren­amt­lich geleis­tet, die mit dem Beschluss des Gemein­de­rats jedoch in eine gGmbH mit haupt­amt­li­chem Geschäfts­füh­rer umge­wan­delt wur­de. Im Gesell­schafts­ver­trag ist gere­gelt, dass für die gGmbH ein Bei­rat zu bestel­len ist, der sich aus fol­gen­den Ver­tre­tern zusam­men­setzt: Bür­ger­meis­ter der Stadt Friedrichshafen/​Leiter des Dezer­nat III oder ein durch ihn benann­ter Ver­tre­ter, sechs vom Gemein­de­rat zu ent­sen­den­de Mit­glie­der, ein Ver­tre­ter des Jugend­par­la­ments sowie einen Ver­tre­ter der Zeppelin-Stiftung.

Wei­te­re Entwicklungen:

Die Ver­gan­ge­nen Mona­te waren vor allem geprägt von Umbau­maß­nah­men und Per­so­nal­ge­win­nung. Ein detail­lier­tes und umfas­sen­des Kon­zept zum künf­ti­gen Betrieb und dem Pro­gramm des Kul­tur­haus Caser­ne wird vor­aus­sicht­lich ab Okto­ber 2018 aus­ge­ar­bei­tet. Nach jahr­zehn­te­lan­gem ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment braucht es Zeit, um einen pro­fes­sio­nel­len betrieb des Kul­tur­hau­ses Caser­ne auf­zu­bau­en, des­halb wird ein ers­ter Tätig­keits­be­richt für Okto­ber 2019 vorgeschlagen.

Beschluss­an­trag

  1. Für die Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH ist laut Gesell­schafts­ver­trag ein Bei­rat zu grün­den, in den unter ande­rem sechs Mit­glie­der des Gemein­de­rats zu ent­sen­den sind. Der Gemein­de­rat ent­sen­det aus sei­ner Mit­te fol­gen­de Mit­glie­der in den Bei­rat der Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH:
  2. Bau­er
  3. Ober­schelp
  4. Krü­ger
  5. Mom­mertz
  6. Anker­mann
  7. Hiss-Petro­witz
  8. Für den Bei­rat ist außer­dem ein Mit­glied aus dem Jugend­par­la­ment zu bestim­men. Die­se Ent­schei­dung hat das Jugend­par­la­ment in der Sit­zung am 27. Sep­tem­ber 2018 getroffen.
  9. Der bei­gefüg­te Sach­stands­be­richt zur Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Betriebs wird zur Kennt­nis genommen.
  10. Im Zuge der wei­te­ren Ent­wick­lun­gen zur Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Kul­tur­haus Caser­ne gGmbH und der vor­ge­se­he­nen Schaf­fung eines umfas­sen­den Krea­tiv­quar­tiers im Fal­len­brun­nen wer­den Not­wen­dig­kei­ten und Mög­lich­kei­ten bzgl. Unter­hal­tung und Sanie­rung des Gebäu­des geprüft. Dies geschieht in Abstim­mung mit dem Dezer­nat IV sowie der Stadt- und Stif­tungs­pfle­ge. Über das wei­te­re Vor­ge­hen und sich hier­aus erge­ben­de Kon­se­quen­zen wird zu gege­be­ner Zeit mit einer sepa­ra­ten Sit­zungs­vor­la­ge informiert.

Mei­ne Haltung:

Mit der per­so­nel­len Beset­zung des Bei­ra­tes ist ein wei­te­rer Schritt zur Pro­fes­sio­na­li­sie­rung gemacht. Das ist nach 22 Jah­ren ehren­amt­li­cher Arbeit auch drin­gend not­wen­dig um zum einen die in den zwei Jahr­zehn­ten geleis­te­te Arbeit der Caser­ne-Akteu­re zu wür­di­gen und ande­rer­seits auf hand­lungs­fä­hi­ge Füße zu stel­len. Das pas­siert jetzt, Geld zur Sanie­rung und zum Umbau wird flie­ßen, ein Bericht wird zu einem sinn­vol­len, spä­te­ren Zeit­punkt kom­men. Ich freue mich drauf!

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Jugend­zelt­la­ger Seemoos

2018 / V 00179 Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­rung Nr. 9 „Jugend­zelt­la­ger See­moos“, Aufstellungsbeschluss

Wor­um geht es?

Das Grund­stück des Zelt­la­gers ist im rechts­wirk­sa­men Flä­chen­nut­zungs­plan 2015 der Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft Fried­richs­ha­fen-Immmen­staad ent­lang der Möwen­stra­ße als Wohn­bau­flä­che dar­ge­stellt. Im Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Jugend­zelt­la­ger-See­moos“ soll das Plan­ge­biet auf­grund sei­ner spe­zi­fi­schen Nut­zungs­art als Son­der­ge­biet Erho­lung (Zelt­platz) nach § 10 BauN­VO fest­ge­setzt werden.

Die im zukünf­ti­gen Bebau­ungs­plan vor­ge­se­he­ne Fest­set­zung eines Son­der­ge­bie­tes ist gem. Stel­lung­nah­men aus der Behör­den­be­tei­li­gung nicht als aus der Dar­stel­lung des FNP 2015 ent­wi­ckelt anzu­se­hen (bis­her Wohn­bau­flä­che). Eine Ände­rung der Dar­stel­lung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes ist daher erforderlich.

Aus den o.g. Grün­den soll der Flä­chen­nut­zungs­plan nun par­al­lel zur Durch­füh­rung des Bebau­ungs­plan-Ver­fah­rens im Par­al­lel­ver­fah­ren geän­dert und den neu­en Pla­nungs­zie­len ange­passt wer­den. Im Gel­tungs­be­reich des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans wird die bis­he­ri­ge Wohn­bau­flä­che zukünf­tig als Son­der­flä­che „Jugend­zelt­la­ger“ dargestellt.

Der zum Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Jugend­zelt­la­ger-See­moos“ zu erar­bei­ten­de Umwelt­be­richt dient auch als Grund­la­ge für die Ände­rung des Flächennutzungsplans.

Der Ent­wurfs­be­schluss zum Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll vor­aus­sicht­lich im 4. Quar­tal 2018 und der Sat­zungs­be­schluss im 1.Quartal 2019 erfol­gen. Das FNP-Ände­rungs­ver­fah­ren soll par­al­lel dazu geführt und abge­schlos­sen werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Bau­leit­plan­ver­fah­ren kön­nen der Gemein­de­rats­vor­la­ge „Bebau­ungs­plan 217 „Jugend­zelt­la­ger-See­moos“ sowie den die­ser Vor­la­ge bei­gefüg­ten Anla­gen ent­nom­men werden.

Beschluss­an­trag

1) Der Auf­stel­lung der Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung Nr. 9 „Jugend­zelt­la­ger See­moos“ wird zuge­stimmt. Grund­la­ge ist der Lage­plan des Stadt­pla­nungs­am­tes mit ein­ge­tra­ge­nen Ände­run­gen (Vor­ent­wurf, Anla­ge 3) vom 10.07.2018 sowie die Begrün­dung zur Ände­rung (Vor­ent­wurf, Anla­ge 4) vom 18.06.2018.

2) Die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) wird durch öffent­li­che Bekannt­ma­chung und drei­wö­chi­gen Aus­hang durchgeführt.

3) Die zu betei­li­gen­den Behör­den und Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge wer­den gemäß § 4 Bau­ge­setz­buch (BauGB) um Stel­lung­nah­me gebeten.

Mei­ne Haltung:

Das Pro­jekt wur­de schon mehr­fach bera­ten und beleuch­tet. Mit dem heu­ti­gen Auf­stel­lungs­be­schluss folgt der logisch nächs­te Schritt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Woh­nungs­bau Müllerstraße

2018 / V 00254 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner B‑Plan Nr. 214 „Mül­lerstra­ße Nord­west“ gem. § 13a BauGB: Satzungsbeschluss

Wor­um geht es?

Die Post­bau­ge­nos­sen­schaft Baden-Würt­tem­berg eG Stuttgart/​Tübingen ist Eigen­tü­me­rin der Grund­stü­cke Flur­stück 1008, 1009 und 10091 in der Mül­lerstra­ße in Fried­richs­ha­fen. Das Flur­stück 1009 ist der­zeit mit zwei Wohnzeilen/​4 Wohn­blö­cken mit ins­ge­samt 24 Wohn­ein­hei­ten bebaut. Da für die­se Gebäu­de umfang­rei­che Sanie­rungs­ar­bei­ten anste­hen, will die Post­bau­ge­nos­sen­schaft eine seit 2008 exis­tie­ren­de Idee der Nach­ver­dich­tung wie­der auf­grei­fen. Dabei sind zwei Bau­ab­schnit­te geplant: Die der­zei­ti­gen Mie­ter sol­len im 1. Bau­ab­schnitt wie­der eine Woh­nung ange­bo­ten bekom­men. Erst nach Rea­li­sie­rung des 1. Abschnitts sol­len dann die 24 Bestands­woh­nun­gen abge­ris­sen und durch neue Woh­nun­gen (2. Bau­ab­schnitt) ersetzt werden.

Geplant sind eine cam­pus­ar­ti­ge Bebau­ung mit 4 Geschoss­woh­nungs­bau­ten, die sich um einen Innen­hof grup­pie­ren. Die Stell­platz­fra­ge wird größ­ten­teils über die geplan­te Tief­ga­ra­ge und einer gerin­gen Anzahl ober­ir­di­scher Stell­plät­ze gelöst.

Auf­bau­end auf der ange­pass­ten Alter­na­ti­ve 4 wur­de vom Gemein­de­rat am 19.03.2018 der Auf­stel­lungs- und Ent­wurfs­be­schluss gefasst und die Aus­le­gung durch­ge­führt. Im Anschluss erfolg­te die öffent­li­che Aus­le­gung der Pla­nung. Die Betei­li­gung der Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge erfolg­te par­al­lel dazu. Die im Rah­men der Behör­den­be­tei­li­gung und der Offen­la­ge ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men und die jewei­li­gen Abwä­gungs­vor­schlä­ge sind als Anla­ge 10 der Sit­zungs­vor­la­ge beigefügt.

Der Vor­ha­ben­trä­ger hat sich ver­pflich­tet, die vom Gemein­de­rat beschlos­se­ne Quo­te von 25% geför­der­ten preis­ge­bun­de­nen Wohn­raum umzusetzen.

Wei­te­rer Ver­fah­rens­ab­lauf:
Nach dem Sat­zungs­be­schluss durch den Gemein­de­rat erfolgt die Mit­tei­lung über das Abwä­gungs­er­geb­nis an die jewei­li­gen Bür­ger sowie die Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge. Der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan wird öffent­lich bekannt gemacht. Mit die­ser Bekannt­ma­chung erlangt der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan die Rechtskraft.

Beschluss­an­trag

  1. Die im Rah­men der Infor­ma­ti­on gem. § 13a Abs. 3 BauGB, der öffent­li­chen Aus­le­gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Betei­li­gung der Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge gem. § 4 Abs. 2 BauGB ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men wer­den in dem im Abwä­gungs­vor­schlag dar­ge­stell­ten Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­ge 10)
  2. Dem Lage­plan und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 21.09.2018, wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 2).
  3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 21.09.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2).
  4. Die Begrün­dung der Sat­zung wird in der Fas­sung vom 21.09.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2).
  5. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 214 „Mül­lerstra­ße Nord­west“ erlassen:

Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 22.10.2018 den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 214 „Mül­lerstra­ße Nord­west“ ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten und des Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­pla­nes als Sat­zung beschlossen.

Ein­zi­ger Paragraph:
Der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan vom 21.09.2018, dem Text­teil vom 21.09.2018 sowie dem Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan vom 21.09.2018.
Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes eingezeichnet.

Mei­ne Haltung:

Ein gutes Pro­jekt und mit der Post­bau­ge­nos­sen­schaft mit einem ange­neh­men und kom­pe­ten­ten Pro­jekt­part­ner. Woh­nungs­bau steht der­zeit auf der Prio­ri­tä­ten­lis­te ganz oben, jede zusätz­li­che Woh­nung, die ent­steht, ist gut für die Stadt.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Erwei­te­rung Hotel Mai­er, Fischbach

2018 / V 00188 Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Hotel Mai­er“, Sat­zungs­be­schluss nach § 13a BauGB

Wor­um geht es?

Die Betrei­ber des „Hotel Mai­er“ in Fisch­bach (Ecke Zep­pe­lin-/Post­stra­ße) beauf­trag­ten zur Erwei­te­rung ihres Hotel­be­triebs bereits 2015 ein Archi­tek­tur­bü­ro mit der Erstel­lung eines Grob­kon­zepts um die bestehen­de bau­recht­li­che und städ­te­bau­li­che Situa­ti­on mit der Ver­wal­tung abzu­glei­chen. Im Rah­men der Über­prü­fung wur­de der Bebau­ungs­plans in einer Stu­die der Stadt Fried­rich­sa­hen zur Über­ar­bei­tungs­not­wen­dig­keit von Bebau­ungs­plä­nen mit einem sehr hohen Ände­rungs­be­darf eingestuft.

Zunächst war sei­tens der Ver­wal­tung beab­sich­tigt, den Umbau, bzw. die Erwei­te­rung des Hotels Mai­er in eine Gesamt­über­pla­nung für den Bebau­ungs­plan „Fisch­bach-Nord“ ein­zu­bin­den und im Rah­men eines klas­si­schen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens bau­recht­lich neu zu ord­nen. Nach ver­wal­tungs­in­ter­ner Prü­fung wur­de die­se Vor­ge­hens­wei­se jedoch ver­wor­fen, da dies zu lan­ge gedau­ert hät­te. Da aber eine zeit­na­he Umset­zung des Hotel­um­baus, bzw. Der Hotel­er­wei­te­rung als betriebs­wirt­schaft­li­chen Grün­den sei­tens der Hotel­ei­gen­tü­mer als drin­gend not­wen­dig dar­ge­stellt wur­de, wur­de die Mög­lich­keit zur Durch­füh­rung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans für die­sen Bereich gewählt. 
Im Wei­te­ren wur­den vom zustän­di­gen Archi­tek­tur­bü­ro meh­re­re kon­kre­te Vari­an­ten­kon­zep­te für eine mög­li­che Bebau­ung vor­ge­stellt, aus der die Vari­an­te 3b im wei­te­ren Ver­fah­ren als wei­ter­zu­ver­fol­gen­de Vari­an­te emp­foh­len wur­de. In der wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se hat die vor­lie­gen­de Vari­an­te 3b als Grund­la­ge für die bau­recht­li­che Umset­zung in einen vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan gedient.

Aus der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sind kei­ne Stel­lung­nah­men ein­ge­gan­gen, bzw. Ein­wän­de vor­ge­tra­gen wor­den. Auch aus der Behör­den­be­tei­li­gung erga­ben sich kei­ne wesent­li­chen Korrekturen.
Im Durch­füh­rungs­ver­trag zum Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan sind Rege­lun­gen aus dem Schallim­mis­si­ons­un­ter­su­chun­gen auf­ge­nom­men wor­den. Dar­in ist gere­gelt, dass zwi­schen 22 und 6 Uhr kei­ne Belie­fe­rung erfol­gen darf und kei­ne geräusch­in­ten­si­ven Akti­vi­tä­ten zuläs­sig sind. 
Da der Vor­ha­ben­trä­ger bereits für sei­ne bestehen­den Stell­plät­ze eine Teil­flä­che des öffent­li­chen Geh­we­ges nut­ze, wird ein Kauf­ver­trag ver­ein­bart, der die Teil­ein­zie­hung (Ent­wid­mung) der Geh­weg­flä­che beinhaltet.

Wei­te­rer Ver­fah­rens­ab­lauf:
Nach dem Sat­zungs­be­schluss durch den Gemein­de­rat erfolgt die Mit­tei­lung über das Abwä­gungs­er­geb­nis an die jewei­li­gen Bür­ger sowie die Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge. Der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan wird öffent­lich bekannt gemacht. Mit die­ser Bekannt­ma­chung erlangt der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan die Rechtskraft.

Beschluss­an­trag

  1. Die bei der Auf­stel­lung des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten im Rah­men der Öffent­lich­keits- und Behör­den­be­tei­li­gung vor­ge­brach­ten Anre­gun­gen und Stel­lung­nah­men wer­den in dem vom Stadt­pla­nungs­amt vor­ge­schla­ge­nen Umfang berück­sich­tigt, im Übri­gen nicht berück­sich­tigt (Anla­ge 8).
  2. Dem Lage­plan zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan vom 25.07.2018 und den text­li­chen Fest­set­zun­gen, jeweils in der Fas­sung vom 25.07.2018, wird zuge­stimmt (Anla­gen 1 und 2).
  3. Die ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten wer­den in der Fas­sung vom 25.07.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 2).
  4. Die Begrün­dung der Sat­zung wird in der Fas­sung vom 25.07.2018 fest­ge­legt (Anla­ge 3).
  5. Es wird fol­gen­de Sat­zung über den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Hotel Mai­er“ erlassen:

Auf­grund von § 10 des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 i.V. mit § 4 Abs. 1 der Gemein­de­ord­nung (GO) für Baden-Würt­tem­berg i.d.F. vom 24.07.2000 sowie mit § 74 der Lan­des­bau­ord­nung von Baden-Würt­tem­berg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 hat der Gemein­de­rat am 22.10.2018 den vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan Nr. 217 „Hotel Mai­er“ mit Text­teil ein­schließ­lich der ört­li­chen Bau­vor­schrif­ten und des Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­pla­nes als Sat­zung beschlossen.

Ein­zi­ger Paragraph:

Der vor­ha­ben­be­zo­ge­ne Bebau­ungs­plan ein­schließ­lich der Sat­zung über ört­li­che Bau­vor­schrif­ten besteht aus dem Lage­plan zum vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan vom 25.07.2018, dem Text­teil vom 25.07.2018 sowie dem Vor­ha­ben- und Erschlie­ßungs­plan vom 11.04.2018.
Die Gren­zen des Gel­tungs­be­rei­ches sind im Lage­plan des vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­pla­nes eingezeichnet.

Mei­ne Haltung:

Kei­ne Ein­wän­de zu die­sem Zeitpunkt.

Wäh­rend der vor­an­ge­gan­ge­nen Pla­nungs­schrit­te waren die Fas­sa­den­ge­stal­tung (Tex­til­be­span­nung statt Begrü­nung), die nur punk­tu­el­le Begrü­nung auf den Außen­flä­chen, die künf­ti­ge Gebäu­de­form, Park­plät­ze ent­lang des Geh­we­ges, so dass die­ser, wie bereits auch in der Ver­gan­gen­heit, mit beparkt wird und den Cha­rak­ter des Stra­ßen­bil­des deut­lich Blech-las­tig prägt.

Heu­te, zum Zeit­punkt des Sat­zungs­be­schlus­ses, sind die­se Anmer­kun­gen nicht mehr relevant.

So habe ich abgestimmt:

Ich habe dem Beschluss­an­trag der Ver­wal­tung zugestimmt.

Ver­schie­de­nes

Wor­um ging es?

Fra­ge: Die Stra­ße in Hei­se­loch ist immer noch oder wie­der gesperrt. Für Rad­fah­rer / Fuß­gän­ger bedeu­tet das einen gro­ßen Umweg, wes­halb die Stra­ße trotz Sper­rung über eine pri­va­te Hof­stel­le befahren/​begangen wird, was dort zu chao­ti­schen Zustän­den führt.
Ant­wort: Die Stra­ße ist nach wie vor gesperrt, weil die Prü­fung, ob das dort befind­li­che Gebäu­de ein­sturz­ge­fähr­det ist, noch andau­ert. Frist­set­zung ist 31.10.2018. Der Ober­bür­ger­meis­ter sagt eine schnellst­mög­li­che Bear­bei­tung und Lösung zu.

Fra­ge:Noch­ma­li­ge Nach­fra­ge ob an der Ampel­an­la­ge Bau­stel­le „Hotelsch­öll­horn“ / Karl­stra­ße ein gel­bes Blink­licht für zeit­glei­ches Grün Rechtsabbieger/​Fußgänger instal­liert wer­den kann. Bis­lang erfolg­te kei­ne Antwort.
Ant­wort: Wird intern abge­stimmt, Ant­wort folgt.

Fra­ge: Kann in der Mil­lio­nen­schl­lucht ein sta­tio­nä­rer Blit­zer instal­liert werden?
Ant­wort: Zuerst soll die Bau­stel­le Brü­cke über die Ecken­er­stra­ße fer­tig­ge­stellt wer­den, bevor die Ver­kehrs­füh­rung über­prüft wer­den. Aller­dings gibt es für sta­tio­nä­re Blit­zer an die­ser Stel­le der­zeit kei­ne Beschluss­la­ge und mobi­le Blit­zer kön­nen dort nicht auf­ge­stellt werden.

Fra­ge:In der Fuß­gän­ger­zo­ne ist eine Pas­san­tin über hoch­ste­hen­de Geh­weg­plat­ten gestürzt und hat sich verletzt.
Ant­wort: Ist notiert.

Fra­ge:Die Uhr und das Schild am Ein­gang der Fuß­gän­ger­zo­ne / Fried­rich­stra­ße ist nur noch teil­wei­se bestückt, bzw. verschmutzt.
Ant­wort: Ist notiert.